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AGS/047/2025

Besetzung des örtlichen Beirates der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)

Beschlussvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Sitzung am 25.11.2025, TOP 19

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2411 Zeichen

AGS/047/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Besetzung des örtlichen Beirates der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 25.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) beschließt dem Rat zu empfehlen, 
dass der Rat – wie in der vergangenen Wahlperiode (Ratsbeschluss RAT/444/2020) – 
der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter Düsseldorf) die 
Vorsitzende oder den Vorsitzenden des AGS sowie je eine Vertreterin oder einen 
Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen inklusive einer Stellvertretung für die 
Besetzung des örtlichen Beirates der gemeinsamen Einrichtung vorschlägt. 
 
Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter werden von den Fraktionen in der AGS-
Sitzung namentlich zur Niederschrift gegenüber der Schriftführung benannt.  
 
Sachdarstellung: 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Bundesagentur für Arbeit betreiben das 
Jobcenter Düsseldorf als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 44b SGB II. Gemäß 
§ 18d SGB II ist für die gemeinsame Einrichtung ein örtlicher Beirat zu bilden. Der 
Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der 
Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen. 
 
Die Trägerversammlung, die nach § 44c SGB II aus Vertreterinnen und Vertretern 
der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers besteht, beruft die ihr 
vorgeschlagenen Mitglieder des Beirats. 
 
Außer den Düsseldorfer Arbeitgeberverbänden e.V., dem Deutschen 
Gewerkschaftsbund (DGB) Düsseldorf, der Handwerkskammer, der Industrie- und

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Handelskammer und der Sprecherin/dem Sprecher der Liga der Wohlfahrtsverbände 
ist auch die Kommune berechtigt, der Trägerversammlung des Jobcenters zusätzliche 
politische Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat vorzuschlagen. 
 
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2025 und der Neukonstituierung des Rates ist eine 
Neubesetzung des Beirats angezeigt. 
 
Der Vorschlag gilt vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat bis zur 
Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode. Nach Ablauf der 
laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit bis zur 
Neubesetzung des Beirates weiter aus.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AGS/047/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 10:09