0895/2025
Modellprojekt Wasser muss zum Baum; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5349 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/670/21 Vorlagen-Nummer 27.06.2025 0895/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Modellprojekt Wasser muss zum Baum; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Fördermaßnahme „Modell- projekt Wasser muss zum Baum“ in Höhe von ca. 1.093.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkos- ten betragen nunmehr ca. 2.347.000 € statt bisher ca. 1.254.000 €. Der Eigenanteil erhöht sich infolgedessen auf ca. 1.267.000 €. Begründung Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.02.2022 beauftragt, das „Modellprojekt Wasser muss zum Baum“ mit Baukosten in Höhe von ca. 1.054.000 € umzusetzen (4343/2021). Dem vorausgegangen war ein Planungsauftrag des Rats sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 € vom 6.05.2021 (0403/2021). Die Maßnahme wird durch den Bund gefördert. Da die maximale Höhe der Zuwendung laut vorlie- gendem Zuwendungsbescheid 1.080.000 € beträgt, erhöht sich mithin der Eigenanteil auf ca. 1.267.000 € bzw. ca. 54 %. Das Projekt „Wasser muss zum Baum“ zeigt drei verschiedene Varianten auf mit dem Ziel, das bestehende Wasserangebot für Stadtbäume zu optimieren. Die Varianten unterscheiden sich in der baulichen Umsetzung. Im Rahmen der baulichen Umsetzung kam es insbesondere bei den Varianten 2 und 3, bei denen neue Baumstandorte errichtet werden, zu stellenweise unvorhersehbaren Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kosten. Im Fol- genden werden die wesentlichen Ursachen für die Kostensteigerungen bei den Varianten 2 und 3 dargestellt. Bei Variante 1 werden Maßnahmen an vorhandenen Baumstandorten vor- genommen, was die Anfälligkeit für unerwartete Kostensteigerungen verringert. Variante 2 Die voraussichtlichen Baukosten für die Variante 2 betragen ca. 1.172.000 € statt der geplan- ten ca. 414.000 €. Die Baumstandorte befinden sich im Straßenkörper oder den Nebenanla- gen. Im Rahmen der Umsetzung kam es hier zu zahlreichen Herausforderungen, die Mehr- kosten nach sich ziehen: So müssen die Bestandsbordsteine zu großen Teilen neu eingebaut werden, da diese keine fachgerechte Fundamentierung aufweisen. Zudem wurde in einer Straße ein heterogener, nicht nutzbarer Baugrund vorgefunden, der zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der umliegenden Straße erfordert hat. Weiterhin wurde entlang der Baum- standorte eine bis dahin nicht verzeichnete Gasleitung gefunden, die nach technischer Prü- 2 fung vor Ort als stillgelegt und entfernbar markiert wurde. Dieser Leitungsfund hat zu mehre- ren Wochen Verzögerung und Baustillstand geführt. In der Ossendorfer Straße wurde ein massiver Straßenaufbau mit teils belastetem Asphaltaufbruch vorgefunden. Auch der darun- terliegende Bodenaushub war belastet. Die Baumstandorte in der Ewaldistraße befinden sich derzeit in der Umsetzung. Auch dort wurden alte Leitungen im Bereich der Baumstandorte aufgefunden, die nicht verzeichnet waren und bis zur fachtechnischen Klärung zu deutlichen Verzögerungen und zum Baustillstand geführt haben. Variante 3 Die voraussichtlichen Baukosten für die Variante 3 betragen ca. 925.000 € statt der geplanten ca. 459.000 €. Die Variante wird auf dem Parkplatz 2 am Fühlinger See umgesetzt. Hier kam es zu Mehrkosten aufgrund erforderlich gewordener Mehrmengen beim Verbau für die herzu- stellenden Gräben. Zudem wurden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich, um die bauvertraglich vereinbarten Hauptleistungen zu erbringen. Die Varianten 1 und 3 sind baulich abgeschlossen, aber noch nicht vollständig abgerechnet. Die Variante 2 befindet sich noch in der Umsetzung. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im 4. Quartal 2025 abzuschließen. Daran anschließend erfolgt noch die Entwicklungspflege. Finanzierung Bis zur Erstellung der Unterrichtung sind bereits Finanzmittel in Höhe von ca. 1,014 Mio. € ab- geflossen. Die noch erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Planfortschreibung, im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-0-9500, Modellprojekt Wasser muss zum Baum zur Verfügung. Die Mehrkosten stellen eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gemäß den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmana- gements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Er- satzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermittel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die erforderlichen Ermächtigungen für den Festwertaufwand stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Hpl. 2025/2026 zur Verfügung. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ossendorfer Straße
- Ewaldistraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0895/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 20.03.2025 14:31