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0895/2025

Modellprojekt Wasser muss zum Baum; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 27.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 7.2.7

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/670/21 
 
Vorlagen-Nummer          27.06.2025 
 0895/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Modellprojekt Wasser muss zum Baum; hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des 
Rates gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Fördermaßnahme „Modell-
projekt Wasser muss zum Baum“ in Höhe von ca. 1.093.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkos-
ten betragen nunmehr ca. 2.347.000 € statt bisher ca. 1.254.000 €. Der Eigenanteil erhöht 
sich infolgedessen auf ca. 1.267.000 €.  
 
Begründung 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 
17.02.2022 beauftragt, das „Modellprojekt Wasser muss zum Baum“ mit Baukosten in Höhe 
von ca. 1.054.000 € umzusetzen (4343/2021). Dem vorausgegangen war ein Planungsauftrag 
des Rats sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 € vom 6.05.2021 (0403/2021). Die 
Maßnahme wird durch den Bund gefördert. Da die maximale Höhe der Zuwendung laut vorlie-
gendem Zuwendungsbescheid 1.080.000 € beträgt, erhöht sich mithin der Eigenanteil auf ca. 
1.267.000 € bzw. ca. 54 %.  
 
Das Projekt „Wasser muss zum Baum“ zeigt drei verschiedene Varianten auf mit dem Ziel, 
das bestehende Wasserangebot für Stadtbäume zu optimieren. Die Varianten unterscheiden 
sich in der baulichen Umsetzung. Im Rahmen der baulichen Umsetzung kam es insbesondere 
bei den Varianten 2 und 3, bei denen neue Baumstandorte errichtet werden, zu stellenweise 
unvorhersehbaren Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kosten. Im Fol-
genden werden die wesentlichen Ursachen für die Kostensteigerungen bei den Varianten 2 
und 3 dargestellt. Bei Variante 1 werden Maßnahmen an vorhandenen Baumstandorten vor-
genommen, was die Anfälligkeit für unerwartete Kostensteigerungen verringert. 
 
Variante 2 
Die voraussichtlichen Baukosten für die Variante 2 betragen ca. 1.172.000 € statt der geplan-
ten ca. 414.000 €. Die Baumstandorte befinden sich im Straßenkörper oder den Nebenanla-
gen. Im Rahmen der Umsetzung kam es hier zu zahlreichen Herausforderungen, die Mehr-
kosten nach sich ziehen: So müssen die Bestandsbordsteine zu großen Teilen neu eingebaut 
werden, da diese keine fachgerechte Fundamentierung aufweisen. Zudem wurde in einer 
Straße ein heterogener, nicht nutzbarer Baugrund vorgefunden, der zusätzliche Maßnahmen 
zur Stabilisierung der umliegenden Straße erfordert hat. Weiterhin wurde entlang der Baum-
standorte eine bis dahin nicht verzeichnete Gasleitung gefunden, die nach technischer Prü-

2 
 
fung vor Ort als stillgelegt und entfernbar markiert wurde. Dieser Leitungsfund hat zu mehre-
ren Wochen Verzögerung und Baustillstand geführt. In der Ossendorfer Straße wurde ein 
massiver Straßenaufbau mit teils belastetem Asphaltaufbruch vorgefunden. Auch der darun-
terliegende Bodenaushub war belastet. Die Baumstandorte in der Ewaldistraße befinden sich 
derzeit in der Umsetzung. Auch dort wurden alte Leitungen im Bereich der Baumstandorte 
aufgefunden, die nicht verzeichnet waren und bis zur fachtechnischen Klärung zu deutlichen 
Verzögerungen und zum Baustillstand geführt haben. 
 
Variante 3 
Die voraussichtlichen Baukosten für die Variante 3 betragen ca. 925.000 € statt der geplanten 
ca. 459.000 €. Die Variante wird auf dem Parkplatz 2 am Fühlinger See umgesetzt. Hier kam 
es zu Mehrkosten aufgrund erforderlich gewordener Mehrmengen beim Verbau für die herzu-
stellenden Gräben. Zudem wurden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich, um die 
bauvertraglich vereinbarten Hauptleistungen zu erbringen. 
 
Die Varianten 1 und 3 sind baulich abgeschlossen, aber noch nicht vollständig abgerechnet. 
Die Variante 2 befindet sich noch in der Umsetzung. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme im 4. 
Quartal 2025 abzuschließen. Daran anschließend erfolgt noch die Entwicklungspflege.  
 
Finanzierung 
 
Bis zur Erstellung der Unterrichtung sind bereits Finanzmittel in Höhe von ca. 1,014 Mio. € ab-
geflossen. Die noch erforderliche investive Auszahlungsermächtigung steht im Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Planfortschreibung, im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-0-9500, Modellprojekt Wasser muss zum Baum zur 
Verfügung. 
 
Die Mehrkosten stellen eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Da für den Festwert Grün gemäß den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Er-
satzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der 
konsumtiven Ergebnisrechnung an. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermittel) wirken 
sich gleichfalls ertragswirksam aus. 
 
Die erforderlichen Ermächtigungen für den Festwertaufwand stehen im Teilergebnisplan des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen, im Hpl. 2025/2026 zur Verfügung. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ossendorfer Straße
  • Ewaldistraße

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Details

Aktenzeichen
0895/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
27.06.2025
Erstellt
20.03.2025 14:31