1352/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.03.2023, betreffend "Gutachten zu kolonial belasteten Straßen in Ehrenfeld"
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Anlage 1 Antrag AN 0368 2023
2161 Zeichen
Anlage 1 Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0368/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Gutachten zu kolonial belasteten Straßen in Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Stadt Köln hat mit der Aufarbeitung des kolonialen Erbes einen wichtigen und dringend notwendigen Prozess gestartet, den wir als Grüne Fraktion in Ehrenfeld sehr begrüßen. Mittlerweile fanden mehrere Veranstaltungen dazu statt, zuletzt am 23.02.2023 im Bürgerhaus Stollwerck. Diese offenen Räume zum Austausch sind entscheidend, um den Prozess in der Stadtgesellschaft zu führen und damit gemeinsam ein neues Kapitel der Erinnerungskultur der Stadt zu schreiben. Jedoch sind schon seit Jahren Straßen bekannt, deren Namen koloniales Unrecht weiterhin heroisieren oder verharmlosen und/oder Personen ehren, die Kolonialverbrecher waren und die Kolonialisierung begrüßten. Das betrifft auch Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Liegen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln bereits Gutachten zu kolonial belasteten Straßennamen in Stadtbezirk Ehrenfeld, insbesondere zur Wißmann- und Gravenreuthstraße vor? 2. Wenn ja, zu welchen Straßen liegen diese vor und zu welchen Einschätzungen kommen diese (aufgeschlüsselt nach Straße)? 3. Gibt es einen allgemeinen Prozess zur Analyse des kolonialen Erbes bei weiteren Straßen auf dem Köln er Stadtgebiet und wenn ja, wie sieht dieser aus? Mit freundlichen Grüßen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Esther Kings Fraktionsvorsitzende
Anlage 2 Gutachten Wissmann
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1
Gutachten Wißmannstraße
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst
B
enannt nach Hermann (von) Wissmann
Geboren: * 4. September 1853 in Frankfurt an der Oder
Gestorben: † 15. Juni 1905 in Weißenbach bei Liezen, Steiermark (durch Selbsttötung)
Die Benennung der Straße erfolgte noch zu Wissmanns Lebzeiten, am 1.4.1888. Wenngleich
er in Köln weder geboren wurde noch starb, sind seine Biographie und das Gedenken an ihn
eng mit der Stadt verbunden; als einzigem Exponenten der kolonialen Vergangenheit gibt es
für ihn zwei Erinnerungsorte in der Stadt, da auf dem Melatenfriedhof seine Grabstätte erhalten
ist. Diese wird seit 2005 vom Traditionsverband der Schutz- und Überseetruppen gepflegt.1
W
issmann war preußischer Offizier, Kolonialakteur im Kongo, Begründer und Befehlshaber
der „Schutztruppe von Deutsch-Ostafrika“, Reichskommissar und Gouverneur von „Deutsch-
Ostafrika“.2 Er trat 1870 in die Armee ein und verbrachte die Jahre ab 1874 zunächst als
L
eutnant beim Füsilierregiment in Rostock. Er fiel durch verschiedene Trunkenheitsdelikte und
sein Draufgängertum auf. Nach einem Pistolenduell, bei dem er seinen Gegner schwer verletzte,
wurde er zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt.
1879 lernte er den „Afrikaforscher“ Paul Pogge kennen, den er im Sommer 1881 auf eine
Expedition von Angola aus ins Landesinnere des Kontinents begleitete. Auftraggeber war die
„Afrikanische Gesellschaft“, die eng mit der vom belgischen König Leopold II. gegründeten
„Internationalen Afrika-Gesellschaft“ verbunden war. Da Pogge unterwegs schwer erkrankte
und umkehren musste, setzte Wissmann die Reise ohne ihn fort und erreichte im November
1882 die Ostküste. So konnte Wissmann den Ruhm für die erste West-Ost-Durchquerung
Afrikas für sich beanspruchen.
1883
trat Wissmann in den Dienst des belgischen Königs Leopold II. und „erforschte“ die
Kasai-Region im Kongo. 3 Wissmann sollte Handelsrouten erkunden, Stationen gründen und
1 Bechhaus-Gerst, Marianne: Das Grab des „Helden“, in: Marianne Bechhaus-Gerst & Anne-Kathrin Horstmann
(
Hrsg.), Köln und der deutsche Kolonialismus – Eine Spurensuche, Köln 2013, S. 243-244.
2 Zu den nachfolgenden biografischen Angaben siehe, wenn nicht anders vermerkt: Jokinen, Hannimari, Morlang,
T
homas, Steinhäuser, Frauke, „Haut und schießt und hängt und sticht“. Hermann von Wissmann, Afrikareisender
und Kolonialkrieger, in: Jokinen, Hannimari, Manase Flower, Zeller, Joachim (Hrsg.): Stand und Fall. Das
Wissmann-Denkmal zwischen kolonialer Weihestätte und postkolonialer Dekonstruktion, Berlin 2022, S. 45-64.
3 Zu Wissmanns Reisen im Dienste Leopolds II. siehe vor allem Fabian, Johannes: Im Tropenfieber. Wissenschaft
u
nd Wahn in der Erforschung Zentralafrikas, München 2001.
Anlage 2
2
Ressourcen und Arbeitskräfte eruieren. Damit leistete er Vorarbeiten für die spätere
Kolonisierung von „Belgisch-Kongo“, einem der brutalsten Kapitel der europäischen
Kolonialgeschichte. Überliefert ist, dass er selber auf dieser Expedition mehrere
Afrikaner*innen erschoss, die ihn am Weitermarsch hindern wollten. Sein Begleiter Curt von
François kaufte unterwegs versklavte Menschen und ließ seine Träger Dörfer ausplündern.
(Hier könnte noch Vieles angeführt werden.)
Auf einer weiteren Expedition im Auftrag Leopolds war Wissmann in Begleitung zweier
Offiziere der königlichen Armee und hatte den eindeutigen Auftrag, für den König den „Kongo-
Freistaat“ zu gründen. Noch mehr als zuvor zog er mordend, brandschatzend und plündernd
durch die zentralafrikanische Region.
Als es 1888 massiven Widerstand der ostafrikanischen Küstenbewohner*innen gegen die
Herrschaft der von Carl Peters begründeten „Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft“ über das
Gebiet gab, wurde Wissmann zum Reichskommissar von „Deutsch-Ostafrika“ ernannt und mit
der Niederschlagung des „Araberaufstands“ beauftragt. 4 Die von den Deutschen als „Araber“
bezeichneten und als Sklavenjäger diskreditierten Bewohner*innen der ostafrikanischen
Küstenregion bildeten eine komplexe, sozial stratifizierte Gesellschaft mit sehr
unterschiedlichen ethnisch-regionalen Hintergründen, die durch den Islam als gemeinsame
Religion geprägt war. Wissmann hatte schon bei seinen ersten Reisen rassistische
Ressentiments gegen alle „Araber“ entwickelt, die er als „die Pest Afrikas“ bezeichnete.
Im Mai 1889 begann der Einsatz der „Wissmanntruppe“ – kampferfahrene Schwarze Söldner
(Askari) anderer Regionen unter dem Befehl deutscher Offiziere – gegen die Widerständler an
der ostafrikanischen Küste. Dabei konnte Wissmann das neu entwickelte Maxim-Gewehr
einsetzen, das erste selbstladende Maschinengewehr. Die „Wissmanntruppe“ war als erste
militärische Einheit mit den neuen Maschinengewehren ausgestattet. Wissmann wandte als
erster in einem von Deutschen geführten Kolonialkrieg eine Strategie der „verbrannten Erde“
an: Eroberte Dörfer wurden geplündert und in Brand gesteckt, umliegende Felder wurden
4 Zur sogenannten „Wissmann-Truppe“ siehe z.B. Morlang, Thomas: Askari und Fitafita. „Farbige” Söldner in
den deutschen Kolonien. Berlin 2008, S. 15-20. Zu Wissmanns Vorgehen bei der Niederschlagung des
Widerstands siehe z.B. Morlang, Thomas: „Finde ich keinen Weg, so bahne ich mir einen“: Der umstrittene
„Kolonialheld“ Hermann von Wissmann – in Köln gefeiert, in: Marianne Bechhaus-Gerst & Anne-Kathrin
Horstmann (Hrsg.), Köln und der deutsche Kolonialismus – Eine Spurensuche, Köln 2013, S. 43-49. Eine
zeitgenössische Perspektive findet sich in von Behr, H.F. 1891: Kriegsbilder aus dem Araberaufstand in Deutsch-
Ostafrika. Leipzig 1891.
Anlage 2
3
verwüstet. Gefangenenexekutionen, Entführungen und Vergewaltigungen von Frauen,
Plünderungen und Brandschatzungen waren an der Tagesordnung.
Kritik an seinem Vorgehen wurde sowohl von einigen Kolonialoffizieren als auch von einigen
Politikern im Deutschen Reich geübt.
Noch lange nach der Niederschlagung des Aufstands führte Wissmann-Truppe „Säuberungs-“
und „Bestrafungsaktionen“ durch. So leitete von Wissmann im Februar 1891 eine
Strafexpedition gegen Sina von Kibosho, als dieser es wagte, die deutsche Flagge vom Mast zu
reißen. Die Strafexpedition kostete 200 Afrikanern das Leben.
Nach der Unterwerfung der lokalen Bevölkerung wurde Wissmann in Deutschland bejubelt,
zum Major befördert und vom Kaiser geadelt. Auf den neu eingerichteten Gouverneursposten
von „Deutsch-Ostafrika“ musste er jedoch vorerst verzichten, weil sein Kriegszug das zur
Verfügung stehende Budget weit überzogen hatte – statt 2 Millionen Mark hatte der Krieg 9,5
Millionen gekostet – und er in den Verdacht der Mittelveruntreuung geraten war – für das
Rechnungsjahr 1889/1890 gab es ein Defizit von 43.000 Mark.5
Wissmann hatte trotz seiner Verfehlungen immer noch viele Unterstützer in Politik und
Gesellschaft. Einer von diesen war spätestens ab 1894 sein Schwiegervater Eugen Langen, der
u.a. als Mitglied im Kolonialrat politischen Einfluss besaß. So konnte der ehrgeizige Wissmann,
dem auch Vertreter der Regierung „Anflüge von Größenwahn“ bescheinigten, 1895 doch noch
zum Gouverneur von „Deutsch-Ostafrika“ aufsteigen.
6
Sein Lebensmotto „Finde ich keinen Weg, so bahne ich mir einen!” setzte er auch auf diesem
Posten konsequent in die Tat um. Wenngleich er die strikte Anweisung hatte, keine
kriegerischen Auseinandersetzungen mehr auszutragen, schickte er seine Kolonialarmee
zwischen August 1895 und Mai 1896 in diverse größere Feldzüge. Gefangene Führer des
Widerstands wurden in der Regel zum Tode durch den Strang verurteilt.
7
5 Morlang, Thomas: „Finde ich keinen Weg, so bahne ich mir einen“: Der umstrittene „Kolonialheld“ Hermann
von Wissmann – in Köln gefeiert, in: Marianne Bechhaus-Gerst & Anne-Kathrin Horstmann (Hrsg.), Köln und
der deutsche Kolonialismus – Eine Spurensuche, Köln 2013, S. 47.
6 Ebd. Zu Langen siehe: Treins, Kathrin, Eugen Langen als Kolonialaktivist, in: Marianne Bechhaus-Gerst &
Anne-Kathrin Horstmann (Hrsg.), Köln und der deutsche Kolonialismus – Eine Spurensuche, Köln 2013, S. 61-
64.
7 Siehe Anmerkung 2.
Anlage 2
4
Nach einem knappen Jahr bat von Wissmann wegen seines schlechten Gesundheitszustands um
seine Versetzung in den Ruhestand. Von weitreichenden Folgen für die Kolonien sollte sich
die von ihm noch vorbereitete, dann von seinem Nachfolger eingeführte Hüttensteuer erweisen.
Am 15. Juni 1905 beging von Wissmann in Weissenbach bei Liezen in der Steiermark
Selbstmord mit einer Schusswaffe.8
In der Erinnerungskultur hält sich hartnäckig der Mythos, von Wissmann habe sich Meriten im
Kampf gegen die Sklaverei in Afrika verdient. Dafür gibt es keinerlei Belege, im Gegenteil:
Das Deutsche Reich arbeitete bei Bedarf in Deutsch-Ostafrika mit angeblichen
Sklavenhändlern zusammen, und man griff in unterschiedlichen Kontexten selbst häufig auf
versklavte Menschen als Arbeitskräfte oder Soldaten zurück, machte Zwangsarbeit zum
Regelfall und wurde somit Teil eines Systems, das man zu bekämpfen vorgab. Wissmann selber
hatte keinerlei Berührungsängste mit Sklavenhändlern: Mal gewährte er einer Gruppe von
Sklavenhändlern Karawanenschutz, mal ließ er sich in Residenzen von Menschen- und
Elfenbeinhändlern empfangen und bewirten.
Zusammenfassung gemäß Kriterienkatalog:
1) Hermann von Wissmann war in den 1880er und 1890er Jahren einer der wichtigsten
kolonialen Protagonisten des Deutschen Reichs. Er war zweifellos ein glühender
Anhänger des „kolonialen Projekts“, das er nicht zuletzt in seiner Tätigkeit als
Gründer der „Schutztruppe von DOA“, Reichskommissar von DOA und Gouverneur
auf vielfache Weise unterstützte oder sogar etablierte.
2) Seine militärischen und „wissenschaftlichen“ Unternehmungen in Deutsch-Ostafrika
und im Kongo müssen in ihrer Brutalität als Verbrechen im Kontext des
Kolonialismus gewertet werden. Insgesamt betrachtet dürfte er einem
Kolonialverbrecher wie Carl Peters in nichts nachstehen, seine Vorgehensweisen im
Kongo wie in DOA sind möglicherweise sogar als noch schwerwiegender
einzustufen.
8 Michels, Stefanie: Fragment II – kein Jagdunfall, in: Stefanie Michels (Hrsg.): (Dis-)locating Hermann von
Wissmann. Düsseldorf 2018, S. 58-59.
Anlage 2
5
3) Nicht nur Wissmanns Vorgehen im Kongo und in DOA weist ihn als im rassistischen
Diskurs seiner Zeit fest verankerten kolonialen Täter aus. Auch in seinen Schriften
bringt er immer wieder seine rassistische Haltung gegenüber den einheimischen
Soldaten seiner eigenen Wissmanntruppe sowie gegenüber der einheimischen
Bevölkerung generell zum Ausdruck.
7) Der Name Wissmann steht für extensive koloniale Gewalt.
8) Zu den „Expeditionen“ siehe oben.
Kategorie: schwer belastet/nicht haltbar
(Eine Umbenennung ist schon seit über 10 Jahren im Gespräch)
Quellen: Wissmanns Aktionen im Kongo und in Ostafrika sind durch zahlreiche Bestände im
Bundesarchiv nachzuvollziehen, so z.B. Die Bestände sind online einsehbar.
BArchB, R 1001/6624
Forschungsreisen des Leutnants Wißmann
BArchB R 1001/756
Entsendung des Majors Hermann von Wissmann als Kommissar zur Verfügung des
Kaiserlichen Gouverneurs in Deutsch-Ostafrika
BArchB R 1001/1019b-e, 1001/1020
Expedition nach Ostafrika zur Unterdrückung des Sklavenhandels und Einsetzung Hermann
Wissmanns als Reichskommissar, Bd. 1-5
BArchB R 1001/1021-1024
Bereitstellung weiterer Mittel für die Wissmann-Expedition zur Unterdrückung des
Sklavenhandels in Ostafrika nach Erschöpfung der bis dahin bewilligen 2 Millionen Mark, Bd.
1-4
(Februar 2023)
Anlage 2
Anlage 3 Gutachten Gravenreuth
6109 Zeichen
1
Gutachten Gravenreuthstraße
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst
B
enannt nach Karl Friedrich Freiherr von Gravenreuth
Geboren: * 12. Dezember 1858 in München;
Gestorben: † 5. November 1891 vor Buea, Kamerun (vergifteter Speer)
Die Benennung der Straße erfolgte kurz nach Gravenreuths Tod am 30.12.1891.
Von Gravenreuth war seit 1879 Offizier in der bayerischen Armee. Ab 1885 war er für den
Dienst der u.a. von Carl Peters gegründeten Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (DOAG)
beurlaubt. Er nahm an einer so genannten „Expedition“ unter Carl Peters‘ Führung teil, die der
kolonialen Aneignung von Gebieten in Ostafrika diente. Nach der Gründung der
„Schutztruppe“ unter von Wissmann trat von Gravenreuth als Kompaniechef bei und wurde
zum Stellvertreter des Reichskommissars Wissmann ernannt. Bei der Niederschlagung des so
genannten „Araberaufstands“ von 1888/1889 bekämpfte er an der Seite Wissmanns den
Widerstand der Küstenbevölkerung gegen die unrechtmäße Aneignung ihrer Gebiete und die
Zerstörung der gewachsenen Strukturen. Vom Hauptort Bagamoyo aus befehligte er eine Reihe
von brutalen Kriegszügen. Im Mai 1889 war an der Erstürmung des Lagers von Buschiri bin
Salim, einem der Anführer des Widerstands, in der Nähe von Bagamoyo beteiligt. Nach einem
kurzen Prozess vor einem Kriegsgericht wurde Bushiri am 15. Dezember 1889 öffentlich
gehängt. Im Januar 1890 besiegte Gravenreuth mit Bana Heri einen weiteren Anführer des
Widerstands. Seine „Durchschlagskraft“ trug von Gravenreuth den Beinamen „Simba wa
Mrima“ („Löwe der Küste“) ein.
Nach einem kurzen Aufenthalt in Europa 1890 ging von Gravenreuth 1891 im Auftrag der
deutschen Regierung in die Kolonie Kamerun, um eine Expedition zur Aneignung des
nördlichen Kameruns zu leiten und eine „Polizeitruppe“ genannte Söldnertruppe zu gründen,
die den Widerstand der einheimischen Bevölkerung gegen das Vordringen brechen sollte.
Gravenreuth kaufte im benachbarten Dahomey 370 versklavte Männer und Frauen. 1 Diese
1 Zu Gravenreuth und die sogenannten Dahomey-Soldaten siehe Morlang, Thomas: Askari und Fitafita. „Farbige”
S
öldner in den deutschen Kolonien. Berlin 2008, S. 94-96; Michels, Stefanie: Michels, Stefanie: Schwarze
deutsche Kolonialsoldaten. Mehrdeutige Repräsentationsräume und früher Kosmopolitismus in Afrika, Bielefeld
2009, S. 96-99.
Anlage 3
2
Männer und Frauen mussten sich vertraglich verpflichten, fünf Jahre als Soldaten, Träger*innen
oder Farmarbeiter*innen für das Gouvernement zu arbeiten. Den für ihre „Befreiung“ gezahlten
Betrag mussten sie zunächst abarbeiten, ohne für ihre Tätigkeiten entlohnt zu werden. „So
wurde durch Ausnutzung bestehender Sklavereiverhältnisse und unter Umgehung des
Reichstags die Frage der Beschaffung von Soldaten für eine künftige Polizeitruppe in Kamerun
gelöst.“ 2
Mit Hilfe dieser Truppe wurden die ersten kriegerischen Vorstöße ins Inland von Kamerun
gemacht. Der Kauf der „Dahomeysklaven“ führte zu der „Dahomeykontroverse“, in der
besonders die Franzosen den Vorwurf erhoben, dabei handele es sich um „eine Art verkappter
Sklaverei“, denn die Nachfrage nach den Sklaven würde sicher zu einer Vermehrung der
Sklavenjagden führen. Sein eigenmächtiges Vorgehen wurde aber auch durch das
Gouvernement und die Kolonialabteilung heftig kritisiert.
Mit den Dahomey-Soldaten unternahm von Gravenreuth so genannte „Strafexpeditionen“, bei
denen Dörfer, von denen vermeintlicher Widerstand ausging, überfallen und niedergebrannt,
ihre überlebenden Bewohner vertrieben wurden.
Auch unter den Dahomey-Soldaten waren wegen der schlechten Lebensumstände auf den
Expeditionen täglich Tote zu verzeichnen, da sie unterernährt und oft zu krank waren, um den
Strapazen gewachsen zu sein.
3 Drei Monate nach ihrer Ankunft auf Kameruner Gebiet war
bereits ein Drittel gestorben. Häufig waren sie Soldaten während der Märsche angekettet, da
sie nicht selten versuchten zu fliehen.4
Bei einer der „Strafexpeditionen“ wurde von Gravenreuth am 3. November 1891 beim Sturm
auf ein Dorf der Bakweri (Kpé) tödlich getroffen.
Zusammenfassung gemäß Kriterienkatalog:
1) Gravenreuth war zweifellos ein glühender Anhänger des „kolonialen Projekts“, das
er nicht zuletzt als Offizier, Kompaniechef, Stellvertreter des Reichskommissars von
2 Rüger, Adolf: „Der Aufstand der Polizeisoldaten“, in: Helmut Stoecker (Hrsg.), Kamerun unter deutscher
Kolonialherrschaft, Bd. 1, Berlin 1960, S. 97-148, hier S. 104.
3 Michels, Stefanie: Imagined Power Contested. Germans and Africans in the Upper Cross River Area 1887-1915,
Münster/Berlin 2004, hier S. 129.
4 Wie Anmerkung 2, hier S. 105.
Anlage 3
3
DOA und Gründer einer paramilitärischen Polizeitruppe auf vielfache Weise
unterstützte oder sogar etablierte.
2) Seine militärischen Unternehmungen in Deutsch-Ostafrika und Kamerun müssen in
ihrer Brutalität als Verbrechen im Kontext des Kolonialismus gewertet werden. Sein
Kauf von Männern und Frauen, ihr Einsatz als unfreie Arbeiter*innen und Soldaten,
ihre unmenschliche Behandlung mit Inkaufnahme ihres Todes muss ebenfalls als
Verbrechen im Kontext des Kolonialismus gewertet werden (und wurde schon von
Zeitgenossen kritisiert).
3) Gravenreuths Vorgehen in DOA und Kamerun weist ihn als im rassistischen Diskurs
seiner Zeit fest verankerten kolonialen Täter aus.
7) Der Name Gravenreuth steht für extensive koloniale Gewalt.
8) Zu den „Strafexpeditionen“ siehe oben.
Kategorie: schwer belastet/nicht haltbar
Quellen: Gravenreuths Aktionen in Kamerun sind durch zahlreiche Bestände im Bundesarchiv
nachzuvollziehen, so z.B. Die Bestände sind online einsehbar.
B
ArchB R 8023/830
Hauptmann Karl Freiherr von Gravenreuth (im Kampf ge gen die Bakwiri am 5.11.1891
gefallen)
BArchB R 1001/3284- 3286
Südexpedition des Karl von Gravenreuth und des Hans von Ramsay in das Hinterland von
Kamerun, Bd. 1-3
BArchB R 1001/3287-3291
Südexpedition des Freiherrn Karl von Gravenreuth in das Hinterland von Kamerun, Bd. 1-5
(
Februar 2023)
Anlage 3
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1352/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.03.2023, betreffend "Gutachten zu kolonial belasteten Straßen in Ehrenfeld" Die Anfrage ist als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: Liegen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln bereits Gutachten zu kolonial belasteten Straßennamen in Stadtbezirk Ehrenfeld, insbesondere zur Wißmann- und Gravenreuthstraße vor? 2022 konstituierte sich ein Historischer Beirat aus Expert*innen mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz sowie hohem Renommee, der die Aufgabe hat, eine fun- dierte und objektive Prüfung der Straßennamen mit postkolonialem und nationalsozia- listischem Hintergrund durchzuführen. Dieses Gremium hat inzwischen Gutachten zu Wissmann sowie Gravenreuth erstellt und votiert. Die Gutachten sind als Anlage beigefügt. Frage 2: Wenn ja, zu welchen Straßen liegen diese vor und zu welchen Einschätzun- gen kommen diese (aufgeschlüsselt nach Straße)? Zunächst wurden Gutachten zu Straßennamen erstellt, für die bereits Prüfaufträge aus Politik und Bürgerschaft bei der Verwaltung vorlagen. Für den Bezirk Ehrenfeld sind das, außer Wißmann- und Gravenreuthstraße, die Straßen Takufeld, -straße, -platz, Lansstraße sowie Iltisstraße. Die Gutachten sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Historische Beirat empfiehlt einstimmig, alle diese Straßen umzubenennen und schlägt der Bezirksvertretung Ehrenfeld vor, die Verwaltung mit dem Umbenennungs- verfahren zu beauftragen. Gemäß den Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenen- nung von Straßen und Plätzen muss nach Punkt 4.4 bei einem Umbenennungsanlie- gen in jedem Fall eine Anwohner*innenbefragung erfolgen. Frage 3: Gibt es einen allgemeinen Prozess zur Analyse des kolonialen Erbes bei wei- teren Straßen auf dem Kölner Stadtgebiet und wenn ja, wie sieht dieser aus? 2 Langfristig werden alle Kölner Straßennamen, die einen möglichen kolonialen oder nationalsozialistischen Bezug aufweisen, bewertet. Bei unproblematischen Straßen- namen wird keine weitere Veranlassung notwendig. Strittige oder kontrovers diskutier- te Benennungen werden mitsamt Expert*innen-Gutachten und einer daran anschlie- ßenden Handlungsempfehlung sowie dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Das Stadtteilparlament entscheidet schlussendlich über eine eventuelle Umbenennung oder das Anbringen von Erläute- rungsschildern oder QR-Codes. Anlage: Anlage 1: Anfrage AN/0368/2023 Anlage 2: Gutachten Wissmann Anlage 3: Gutachten Gravenreuth Anlage 4: Gutachten Taku, Lans, Iltis
Anlage 4 Gutachten Taku, Lans, Iltis
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Gutachten Takufeld/Takustraße/Takuplatz, Lansstraße, Iltisstraße
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst
Benannt nach
Takufeld/Takustraße/Takuplatz
Fort im Hafen von Tientsin (China), 1900 durch alliierte Truppen westlicher Kolonialmächte
(darunter deutsche) eingenommen
Lansstraße
Wilhelm von Lans (1861-1947), deutscher Kommandant des Kanonenboots „Iltis“, das im
Jahre 1900 die Taku-Forts (Tientsin, China) beschoss.
Iltisstraße
Name des von v. Lans geführten Kanonenboots
Das so genannte „Chinesenviertel“ erhielt 1902 (Taku und Iltis) und 1914 (Lans) seine Stra-
ßenbenennungen.
Die drei Straßen bilden ein Ensemble, das an die deutsche Kolonialaggression in China erin-
nert.1 Die Namen stehen in Zusammenhang mit einem kriegerischen Angriff, der später in der
K
olonialliteratur als Schlüsselereignis bei der Niederschlagung der so genannten Boxerbewe-
gung heroisiert werden sollte:2 Am 17. Juni 1900 griffen Marinetruppen alliierter ausländischer
M
ächte die Taku-Forts an und besetzten sie nach heftigen Kämpfen mit den dort stationierten
chinesischen Truppen. Zu den Angreifern gehörte das deutsche Kanonenboot Iltis unter Füh-
rung von Kapitän Wilhelm Lans. Die Iltis bombardierte die Forts, bis das Kanonenboot von
chinesischen Granaten außer Gefecht gesetzt wurde. Der Angriff war zugleich der Beginn des
blutigen Kolonialkrieges von 1900/1901, der in Deutschland als „Niederschlagung der Boxer-
bewegung“ erinnert wird. Der Kaiser verlieh am 25. Juni 1900 von Lans den Orden Pour le
Mérite für seinen Einsatz in China. Die Iltis erhielt als einziges deutsches Schiff ebenfalls den
Orden Pour le Mérite.
1 Leutner, Mechtild: Takustraße (Takuplatz, Takufeld), Iltisstraße, Lansstraße: Bausteine einer kolonialen Erinne-
r
ungskultur. http://www.kopfwelten.org/kp/orte/taku/index.html [17.02.2023]; Leutner, Mechthild: Kiautschou –
Deutsche „Musterkolonie“ in China?, in: van der Heyden, Ulrich/ Zeller, Joachim (Hrsg.): „... Macht und Anteil
an der Weltherrschaft“. Berlin und der deutsche Kolonialismus, Münster 2005, S. 203-207.
2 Den umfassendsten Überblick über die Ereignisse im sogenannten Boxerkrieg liefert der Sammelband Leutner,
M
echthild & Mühlhahn, Klaus (Hrsg.): Kolonialkrieg in China. Die Niederschlagung der Boxerbewegung 1900-
1901, Berlin 2007. Sofern nicht anders vermerkt, stammen die Informationen hier aus diesem Band.
Anlage 4
2
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sah sich China durch Übergriffe ausländischer Mächte gezwun-
gen, seine Souveränität teilweise aufzugeben. 1897 besetzten deutsche Truppen die Bucht von
Kiautschou (Jiaozhiou) mit der Hafenstadt Tsingtao (Qingdao). Für 99 Jahre wurde das Gebiet
dem chinesischen Kaiserreich als „Pachtgebiet Kiautschou“‘ abgepresst und de facto als Kolo-
nie verwaltet.
Ab 1898 formierte sich unter dem Namen Yihetuan „In Rechtschaffenheit vereinte Milizen“
der chinesische Widerstand gegen das Vordringen der Fremden. Eine der ersten Kampftruppen
der Widerstandsbewegung nannte sich Yihequan „In Rechtschaffenheit vereinigte Faustkämp-
fer“, eine Bezeichnung, die durch die ausländischen Mächte abwertend zu „Boxer“ verallge-
meinert wurde.3 Im Sommer 1900 kursierten in Europa Meldungen über die angebliche Ermor-
dung aller Ausländer in Peking. Tatsächlich war der deutsche Gesandte Clemens von Ketteler
am 20. Juni 1900 bei Verlassen des Gesandtschaftsviertels von Peking ermordet worden. Die
in China vertretenen Mächte beschlossen die Entsendung eines internationalen Expeditions-
korps, dem das Deutsche Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Russ-
land, Japan und die USA angehörten. Das Oberkommando erhielt der deutsche Generalfeld-
marschall Alfred Graf von Waldersee. Legitimiert wurde die Intervention mit der Notwendig-
keit, die Sicherheit der europäischen Gesandten wiederherzustellen. Vor allem ging es aber um
eine Ausweitung der Interessensphären in China und eine Demonstration der vermeintlichen
Überlegenheit der westlichen Kultur.
Am 27. Juli 1900 verkündete Kaiser Wilhelm II. in seiner berüchtigten „Hunnenrede“ in Bre-
merhaven anlässlich der Verabschiedung des deutschen Ostasiatischen Expeditionskorps: „Par-
don wird nicht gegeben. Gefangene werden nicht gemacht. Führt eure Waffen so, daß auf tau-
send Jahre hinaus kein Chinese mehr es wagt, einen Deutschen scheel anzusehen.“
4 Diese Rede
gab einen Vorgeschmack auf das, was nun folgte.
Noch bevor das Expeditionskorps in China eintraf, war das Gesandtschaftsviertel von den be-
reits vor Ort stationierten Truppen befreit worden. Die siegreichen Truppen hinterließen eine
Spur der Zerstörung in Peking und ganz Nordchina. Es wurde exzessiv geplündert, Silber, Seide
und Getreide wurde kistenweise weggeschafft. Mord und Raub, Vergewaltigungen der Frauen
waren an der Tagesordnung.
3 Zu den Kriegsursachen und Kriegsphasen siehe Kuß, Susanne: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschau-
plätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 49-60.
4 Klein, Thoralf: Die Hunnenrede (1900), in: Jürgen Zimmerer (Hrsg.): Kein Platz an der Sonne. Erinnerungsorte
der deutschen Kolonialgeschichte. Frankfurt 2013, S. 164–176.
Anlage 4
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Auch das internationale Korps ging mit äußerster Aggressivität vor, folterte und mordete. Pe-
king wurde geplündert, und über Monate gab es „Strafexpeditionen“, an denen sich das deut-
sche Militär maßgeblich beteiligte. Es wurde gemordet, vergewaltigt, geplündert und gefoltert
und exekutiert – in einem solchen Ausmaß, dass die sozialdemokratische Presse Briefe deut-
scher Soldaten veröffentlichte, die dieses Vorgehen mit den Worten anprangerten: „Denn so
ein Gemorde und Geschlachte ist geradezu toll [verrückt] (…) Laßt mich schließen in der Hoff-
nung, daß es nicht mehr solange dauert, denn sonst weiß man schließlich nicht mehr, oder viel-
mehr man vergißt es, ob man einmal Mensch war.“5
Das Vorgehen des Expeditionskorps verletzte nicht nur das Völkerrecht, sondern auch das ei-
gentliche verbindliche Militärstrafrecht. Laut der Militärhistorikerin Susanne Kuß wurde im
Boxerkrieg damit eine illegitime und brutale Kriegsführung vorweggenommen, die in den Ko-
lonialkriegen in Deutsch-Südwestafrika (1904-1905) und Deutsch-Ostafrika (1905-1906) in ei-
ner bis dahin ungekannten Ausprägung fortgeführt wurde. Generalleutnant von Trotha, der den
Vernichtungskrieg gegen die Herero führte, war schon Mitglied des Ostasiatischen Expediti-
onskorps.
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Das am 7. September 1901 unterzeichnete „Boxerprotokoll“ beendete formal den Krieg. Auch
während der Verhandlungen wurden die „Strafexpeditionen“ fortgeführt. Die Drohung, chine-
sische Gebiete militärisch zu besetzen, stand dabei im Raum. Die Folgen der Vereinbarung
sollte China noch auf Jahrzehnte hinaus zu spüren bekommen. U.a. wurden der chinesischen
Seite auf die Dauer von 39 Jahren Reparationszahlungen auferlegt. Als die Entschädigungszah-
lungen Chinas 1938 eingestellt wurden, betrug die tatsächliche Entschädigungssumme mehr als
600 Millionen Silber-Dollar. Die Sinologin Mechthild Leutner geht davon aus, dass die enor-
men Reparationszahlungen nicht nur den finanziellen und politischen Handlungsspielraum für
soziale Reformen in China einschränkten, sondern dadurch auch Verteidigungsmaßnahmen ge-
gen die japanische Aggression in den 1930er und 1940er Jahren wesentlich behindert wurden.
In Deutschland wurden die Ereignisse in China als Teil einer vermeintlich „ruhmreichen“ Ko-
lonialgeschichte heroisiert und in Form von Straßennamen einer breiten Bevölkerung bekannt
gemacht.
Zusammenfassung gemäß Kriterienkatalog:
5 Leutner, Mechthild: Kiautschou – Deutsche „Musterkolonie“ in China?, in: van der Heyden, Ulrich/ Zeller,
Joachim (Hrsg.): „... Macht und Anteil an der Weltherrschaft“. Berlin und der deutsche Kolonialismus, Münster
2005, S. 205.
6 Wie Anm. 2, S. 65-77; Kuß, Susanne: Die Gesetze der Hunnen - Der deutsche »Kolonialkrieg« gegen die Boxer
in China, in: iz3w Nr. 250 (Januar 2001), S. 41-43.
Anlage 4
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2) Die deutsche bzw. internationale Aggression in China zur Niederschlagung des Wider-
stands im Rahmen des so genannten Boxerkriegs, speziell die Völker- und Militärstraf-
recht verletzenden Übergriffe und „Strafexpeditionen“ sowie die exzessive Gewalt in
Form von u.a. massiven Folterungen, Hinrichtungen und Vergewaltigungen müssen als
Verbrechen im Kontext kolonialer Bestrebungen gewertet werden.
Kategorie: schwer belastet/nicht haltbar
(Februar 2023)
Anlage 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1352/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.05.2023
- Erstellt
- 21.04.2023 13:38