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2447/2018

Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof

Mitteilung BV 02.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 12.13

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2447/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der 
Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof 
In der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 stellte die SPD-Fraktion unter 
TOP 8.5 einen Antrag bezüglich der Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien 
Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof (AN/1009/2018). 
 
Der Beschluss der BV 4 lautet:  
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in den freien Räumen der Flüchtlings-
unterkunft Butzweilerhof Betreuungsgruppen für Kinder mit einem Träger eingerichtet werden können, 
der zum späteren Zeitpunkt die geplante Kindertageseinrichtung übernehmen wird. Der Pachtvertrag 
für diesen Teil der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft (mit dem Spielplatzbereich) ist um den Zeitraum 
der Nutzung zu verlängern. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Leichtbauhallen als zum 
Zwecke der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Die Errich-
tung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, 
weshalb eine andere Nutzung untersagt ist. 
 
Der Mietvertrag für das Gelände in der Butzweilerhofallee endet zum 31.12.2019. Bis dahin werden 
die Leichtbauhallen im Rahmen des Ressourcenmanagements als Unterbringungs-Reserve vorgehal-
ten, für den Fall, dass es neuerlich zu einem Anstieg der Geflüchtetenzahlen kommen sollte. 
 
Das Areal, auf dem sich die Leichtbauhallen befinden, liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen 
Bebauungsplans, der an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung festsetzt. In Kenntnis dessen hat die 
Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln „moderne Stadt“ be-
reits verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse mit konkreten Plänen zur weiteren Entwicklung des 
Geländes angestoßen. Die Umnutzung als Betreuungseinrichtung für Kinder wird nicht angestrebt.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Butzweilerhofallee

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Details

Aktenzeichen
2447/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.08.2018
Erstellt
25.07.2018 08:15