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Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof

Mitteilung BV 2447/2018 vom 02.08.2018

Stand: Am 10.09.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 2447/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof In der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.07.2018 stellte die SPD-Fraktion unter TOP 8.5 einen Antrag bezüglich der Einrichtung von Betreuungsgruppen für Kinder in den freien Räumen der Flüchtlingsunterkunft Butzweilerhof (AN/1009/2018). Der Beschluss der BV 4 lautet: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in den freien Räumen der Flüchtlings- unterkunft Butzweilerhof Betreuungsgruppen für Kinder mit einem Träger eingerichtet werden können, der zum späteren Zeitpunkt die geplante Kindertageseinrichtung übernehmen wird. Der Pachtvertrag für diesen Teil der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft (mit dem Spielplatzbereich) ist um den Zeitraum der Nutzung zu verlängern. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Leichtbauhallen als zum Zwecke der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Die Errich- tung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist. Der Mietvertrag für das Gelände in der Butzweilerhofallee endet zum 31.12.2019. Bis dahin werden die Leichtbauhallen im Rahmen des Ressourcenmanagements als Unterbringungs-Reserve vorgehal- ten, für den Fall, dass es neuerlich zu einem Anstieg der Geflüchtetenzahlen kommen sollte. Das Areal, auf dem sich die Leichtbauhallen befinden, liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der an dieser Stelle eine gewerbliche Nutzung festsetzt. In Kenntnis dessen hat die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln „moderne Stadt“ be- reits verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse mit konkreten Plänen zur weiteren Entwicklung des Geländes angestoßen. Die Umnutzung als Betreuungseinrichtung für Kinder wird nicht angestrebt.

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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