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Temporäre Einschränkung des Fahrplanangebotes der KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0076/2023 vom 19.01.2023

Stand: Am 24.01.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 19.01.2022 0076/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.01.2023 Temporäre Einschränkung des Fahrplanangebotes der KVB Hier: Anfrage der Fraktionen von CDU und Volt zur Sitzung am 22.11.2022, TOP 5.2.8, AN/2058/2022 Die Fraktionen von CDU und Volt bitten um die Beantwortung folgender Fragen: „1) Werden die temporär eingestellten Busangebote wie in Aussicht gestellt kurzfristig wieder in Betrieb genommen? 2) Besteht ein Risiko aus der Verletzung der Pflichten des Luftreinhalteplans? 3) Ist bei einer anhaltenden Aussetzung der Angebote ein Beschluss des Rates als Aufgaben- träger erforderlich? 4) Wie soll in diesem Jahr der Weihnachsshuttle organisiert werden, wenn die KVB zurzeit nicht einmal ausreichende Kapazitäten für das normale Fahrplanangebot hat?“ Antworten der Verwaltung Zu 1.: Die Verwaltung hatte bereits die Mitteilung zur „temporären Reduzierung im Busange- bot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ab November 2022“ in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022 eingebracht (vgl. Vorlagen-Nr. 3802/2022). Darin wird erläutert, dass die bestehenden Einschränkungen bei den Busangeboten voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 bestehen bleiben. Verwaltung und KVB werden über die Situation weiter berichten. Zu 2.: In der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Köln ist unter Kap. 7.1 die Einrichtung einer Expressbusspur auf der Aachener Straße als eine unter mehreren kommunalen Maßnahmen, die als geeignet, erforderlich und angemessen angesehen wird, aufge- führt. Hierbei ist keine Bedienhäufigkeit oder Angebotsqualität für darauf verkehrende Busse festgelegt. Dieses obliegt so der kommunalen Gestaltung. Die aktuellen Ein- schränkungen im Bedienungsangebot mussten aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen, die in diesem Handlungsrahmen liegen. Da seit zwei Jahren die Grenzwerte für Luftschadstoffe entsprechend den EU- Grenzwerten eingehalten werden und auch mit der vorübergehenden eingeschränkten Bedienung keine signifikanten Verschlechterungen in den Messwerten erkennbar sind, ergeben sich mit der vorübergehenden betrieblichen Einschränkung keine Verletzung hinsichtlich der Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte. 2 Zu 3.: Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt Köln über das Verkehrsangebot und be- auftragt dabei die Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger, das Verkehrsunternehmen KVB mit der Bereitstellung des entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Dieses Angebot ist daher grundsätzlicher Maßstab für die von der KVB zu erbringende Ver- kehrsleistung. Wenn seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers die Erkenntnis besteht, dass eine temporä- re Einschränkung des Fahrplanangebots notwendig sein sollte, bedarf es keines zu- sätzlichen Ratsbeschlusses. Die Verwaltung erwartet, dass nach einer temporären Einschränkung schnellstmöglich wieder das Fahrplanangebot gefahren wird, welches über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) bei der KVB bestellt ist. Zu 4.: Der Shuttleverkehr für den touristischen Reisebusverkehr ist ein Verkehrsangebot, welches der Reduzierung einer temporär auftretenden, zusätzlichen Luftschadstoffbe- lastung im Stadtzentrum dient. Die Anfahrt und Aufstellung von Touristenbussen und Shuttle dient der Vermeidung entsprechender Direktanfahrten und individueller Anreise mit dem Kraftfahrzeuge. Die KVB konnte den zeitlich begrenzten Einsatz durch freiwil- lige Überstunden beim Fahrpersonal leisten. Die Maßnahme wurde am 23.12.2022 abgeschlossen. Die Planungen für das Jahr 2023 sind noch nicht final abgeschlossen. Die Personalsituation wird frühzeitig bewertet und in den Planungen berücksichtigt. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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