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0076/2023

Temporäre Einschränkung des Fahrplanangebotes der KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.01.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 6.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3824 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer  19.01.2022 
 0076/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
 
Temporäre Einschränkung des Fahrplanangebotes der KVB 
Hier: Anfrage der Fraktionen von CDU und Volt zur Sitzung am 22.11.2022, TOP 5.2.8, 
AN/2058/2022 
Die Fraktionen von CDU und Volt bitten um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1) Werden die temporär eingestellten Busangebote wie in Aussicht gestellt kurzfristig wieder 
in Betrieb genommen? 
 
2) Besteht ein Risiko aus der Verletzung der Pflichten des Luftreinhalteplans? 
 
3) Ist bei einer anhaltenden Aussetzung der Angebote ein Beschluss des Rates als Aufgaben-
träger erforderlich? 
 
4) Wie soll in diesem Jahr der Weihnachsshuttle organisiert werden, wenn die KVB zurzeit 
nicht einmal ausreichende Kapazitäten für das normale Fahrplanangebot hat?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu 1.: Die Verwaltung hatte bereits die Mitteilung zur „temporären Reduzierung im Busange-
bot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ab November 2022“ in die Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 22.11.2022 eingebracht (vgl. Vorlagen-Nr. 3802/2022). 
Darin wird erläutert, dass die bestehenden Einschränkungen bei den Busangeboten 
voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 bestehen bleiben. Verwaltung und 
KVB werden über die Situation weiter berichten. 
Zu 2.: In der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Köln ist unter Kap. 7.1 die Einrichtung 
einer Expressbusspur auf der Aachener Straße als eine unter mehreren kommunalen 
Maßnahmen, die als geeignet, erforderlich und angemessen angesehen wird, aufge-
führt. Hierbei ist keine Bedienhäufigkeit oder Angebotsqualität für darauf verkehrende 
Busse festgelegt. Dieses obliegt so der kommunalen Gestaltung. Die aktuellen Ein-
schränkungen im Bedienungsangebot mussten aus dringenden betrieblichen Gründen 
erfolgen, die in diesem Handlungsrahmen liegen. 
 
Da seit zwei Jahren die Grenzwerte für Luftschadstoffe entsprechend den EU-
Grenzwerten eingehalten werden und auch mit der vorübergehenden eingeschränkten 
Bedienung keine signifikanten Verschlechterungen in den Messwerten erkennbar sind, 
ergeben sich mit der vorübergehenden betrieblichen Einschränkung keine Verletzung 
hinsichtlich der Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte.

2 
 
Zu 3.: Grundsätzlich entscheidet der Rat der Stadt Köln über das Verkehrsangebot und be-
auftragt dabei die Verwaltung als ÖPNV-Aufgabenträger, das Verkehrsunternehmen 
KVB mit der Bereitstellung des entsprechenden Angebotes zu beauftragen. Dieses 
Angebot ist daher grundsätzlicher Maßstab für die von der KVB zu erbringende Ver-
kehrsleistung. 
Wenn seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers die Erkenntnis besteht, dass eine temporä-
re Einschränkung des Fahrplanangebots notwendig sein sollte, bedarf es keines zu-
sätzlichen Ratsbeschlusses. Die Verwaltung erwartet, dass nach einer temporären 
Einschränkung schnellstmöglich wieder das Fahrplanangebot gefahren wird, welches 
über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) bei der KVB bestellt ist. 
 
 
 
Zu 4.: Der Shuttleverkehr für den touristischen Reisebusverkehr ist ein Verkehrsangebot, 
welches der Reduzierung einer temporär auftretenden, zusätzlichen Luftschadstoffbe-
lastung im Stadtzentrum dient. Die Anfahrt und Aufstellung von Touristenbussen und 
Shuttle dient der Vermeidung entsprechender Direktanfahrten und individueller Anreise 
mit dem Kraftfahrzeuge. Die KVB konnte den zeitlich begrenzten Einsatz durch freiwil-
lige Überstunden beim Fahrpersonal leisten. Die Maßnahme wurde am 23.12.2022 
abgeschlossen. Die Planungen für das Jahr 2023 sind noch nicht final abgeschlossen. 
Die Personalsituation wird frühzeitig bewertet und in den Planungen berücksichtigt.  
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0076/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.01.2023
Erstellt
06.01.2023 13:15