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0435/2024

Beantwortung von Anfragen von RM Herr Schwanitz und RM Herr Marx aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke (Session 3290/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.03.2024

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 19.03.2024, TOP 6.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

7747 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer  05.03.2024 
 0435/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 
 
Beantwortung von Anfragen von RM Herr Schwanitz und RM Herr Marx aus der Sitzung 
des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 betreffend "Defekte 
Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke" (Session 3290/2023) 
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 ergeben sich betreffend 
„Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke“ (AN/1816/2023) sowie der 
Antwort der Verwaltung (3290/2023) noch folgende Fragen: 
 
RM Herr Schwanitz erkundigt sich nach dem technischen Aufbau der verschiedenen Anlagen 
und wann welche Anlagen ausgefallen sind. Zudem möchte er wissen, ob es wegen Bauarbei-
ten oder wegen Verschleiß zu den Ausfällen kam.  
 
Zusätzlich reicht RM Herr Schwanitz im Nachgang der Sitzung absprachegemäß folgende 
Fragen schriftlich ein:  
 
„Zu 1) In der Beantwortung der Fragen ist in der Vorbemerkung je Fahrtrichtung von 5 statio-
nären Überwachungs-Anlagen die Rede, von denen je 2 mit Messeinrichtungen besetzt sind. 
Bei der Beantwortung spezifisch zu Frage 1 werden dann Anlagen in Höhe Rheinmitte bzw. 
Auenweg, (letztere nach drei Spuren unterschieden) beschrieben. Welche der Anlagen sind 
welcher Gruppe zuzuordnen? Maß jede Anlage nur auf einer Spur?  
 
Zu 2) Wann wurde entschieden, die nicht mehr funktionalen Anlagen nicht zu ersetzen? 
Wurde diese Entscheidung nie revidiert, als Arbeiten zur Fahrbahnsanierung anstanden?  
 
Zu 3) Wie viele Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit wurden denn erfolgreich pro 
Jahr gemessen vor und seit dem Ausfall der Geräte?  
 
Zu 4) Wie definiert sich „Nicht angepasste Geschwindigkeit ohne Überschreiten der zulässi-
gen Höchstgeschwindigkeit“? Handelt es sich um die Geschwindigkeit im Moment der Kolli-
sion?“  
 
RM Herr Marx fragt, warum der Wechsel der Geräte so lange gedauert hat. Teilweise seien 
Geräte zehn Jahre defekt gewesen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur mündlichen Anfrage von RM Herr Schwanitz:  
 
Die im Bereich der Zoobrücke verbauten stationären Messanlagen bedienen sich zur Mes-
sung der Geschwindigkeit der Piezotechnik. Bei dieser Technik werden zwei Sensoren bzw.

2 
 
Kabel, in einem Abstand von 1,5 Meter in die Fahrbahn verlegt. Durchfährt ein Fahrzeug die 
Straße bzw. die Sensoren, werden die von den Sensoren ermittelten Informationen jeweils an 
den Rechner weitergeleitet. Dieser rechnet die Geschwindigkeit in km/h im Rahmen einer 
Weg-Zeit-Analyse aus. Dabei werden zwei Messungen ermittelt, die unabhängig voneinander 
sind. Wenn die gemessenen Werte miteinander übereinstimmen, schießt das Gerät ein Foto. 
 
Damit die Messungen fehlerfrei verlaufen, muss der Fahrbelag im Umkreis des Messbereichs 
intakt sein. Schlaglöcher, Risse oder sonstige Unebenheiten verfälschen die Messung, da die 
Piezo-Kristalle dann ungenaue elektronische Impulse weitergeben könnten, und ein Fahrzeug 
fehlerhaft als zu schnell eingeordnet wird.  
 
Aufgrund den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) müssen sensor-
gesteuerte Geschwindigkeitsmessanlagen alle 6 Monate durch eine zertifizierte Fachfirma 
(Hersteller) gewartet werden. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, darf die jeweilige 
Fahrspur bis zur Fehlerbehebung nicht weiter betrieben werden und ist unverzüglich stillzule-
gen. Bei den Wartungen werden häufig Probleme mit dem Fahrbahnbelag bzw. mit den Sen-
soren erkannt. Damit die Anlagen weiter betrieben werden können, ist es bei den Wartungen 
sehr häufig erforderlich, sowohl die Messsensoren als auch den Asphalt zu erneuern.  
 
Die Ausfälle resultieren hauptsächlich aus Schäden im Asphalt bzw. an den Sensoren, ausge-
löst durch den Schwerlastverkehr. 
 
Zu 1) 
 
Bei den Messeinrichtungen auf der Zoobrücke handelt es sich um denselben sensorba-
sierten Bautyp.  
Pro Fahrspur waren jeweils mehrere Piezosensoren in der Fahrbahn verbaut, welche die 
Geschwindigkeit gemessen haben. Jede Messeinrichtung war in der Lage, den Ge-
schwindigkeitsverstoß fahrbahnscharf zu erfassen, bei der Zoobrücke waren dies jeweils 
drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung. Bei Ausfällen oder Defekten einzelner Fahrspuren, war 
das System in der Lage, die intakten Fahrspuren weiterhin zu messen. So führte z.B. der 
Ausfall der Sensorik in der mittleren Fahrbahn nicht zum Komplettausfall des Messsys-
tems, sondern nur zum Ausfall der Messung der mittleren Fahrspur. Die Messungen der 
linken und rechten Fahrspur erfolgten weiterhin rechtssicher. 
Zu 2)  
 
Die Entscheidung, die Messstandorte auf der Zoobrückenmitte außer Betrieb zu nehmen, 
erfolgte 2014. Bei den Wartungen der genannten Anlagen wurden häufig Probleme mit 
dem Fahrbahnbelag bzw. mit den Sensoren erkannt. Dies steht insbesondere an den bei-
den Standorten Zoobrückenmitte mit der geringen Dicke des Fahrbahnbelages, den 
Schwingungen der Brücke sowie dem Schwerlastverkehr im Zusammenhang. Damit die 
Anlagen weiter betrieben werden konnten, war es bei den Wartungen sehr häufig erfor-
derlich, sowohl die Messsensoren als auch den Asphalt zu erneuern. Die Kosten für die 
Instandhaltung lagen für die beiden Messstandorte in Höhe der Zoobrückenmitte von In-
betriebnahme bis zur Außerbetriebnahme in 2014 bei rund 135.000,- EUR, zum Vergleich 
die beiden Anlagen auf der Höhe des Auenweges verursachten bei gleicher Messtechnik 
im gleichen Zeitraum Instandhaltungskoten von rund 23.000,- EUR.  
Da die vorhandenen Problematiken an den beiden Messsystemen in Höhe der Zoobrü-
ckenmitte nicht durch eine Fahrbahnsanierung zu beseitigen waren, erfolgte keine Revi-
dierung der Entscheidung. 
Zu 3) 
 
Es wurden folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der kaskadierten 
Überwachung im Bereich der Zoobrücke gemessen: 
2007 12.995 
2008 56.899 (Inbetriebnahme Stufe 3 Überwachung Zoobrücke)

3 
 
2009 34.491 
2010 37.048 
2011 53.376 
2012 103.537 (Umbau der Messanlagen von analog auf digitale Messtechnik, 
              dadurch schnellere Messfolge und scharfe digitale Bilder, 
              vorher Nassfilmtechnik) 
2013 122.251 
2014 82.215 (Sanierung B55a, Grenztunnel, beginnt, aufgrund dessen  
            Messstellen Höhe Waldecker Str., Fahrtrichtung Ost und 
            Fahrtrichtung West von 2014 bis 2019 nicht in Betrieb) 
2015 40.220 
2016 38.945 
2017 19.670 (Aufgrund Fahrbahnsanierung nur sehr eingeschränkter Messbetrieb  
             möglich) 
2018 6.689 (Aufgrund der erfolgten Fahrbahnsanierung mussten alle Messsensoren  
           erneuert und alle Messstellen neu geeicht werden) 
2019 13.280 (Messstelle Waldecker Str., Fahrtrichtung Ost dauerhaft außer  
            Betrieb, da ein rechtssicherer Betrieb nur mit Anbindung an  
            die neue Wechselverkehrszeichenanlage, WVZ, möglich ist, 
            derzeit gibt es keine zugelassene Messtechnik mit Anbindung 
            an eine WVZ) 
2020 22.380 
2021 34.079 
2022 49.786 
2023 47.068 
Das Ziel der kaskadierenden Überwachung, die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus 
auf dem vormals unfallauffälligen Bereich wurde insoweit unter objektiven Maßstäben er-
reicht. 
Zu 4) 
 
Hierbei handelt es sich um Erkenntnisse der polizeilichen Unfallaufnahme, die darauf 
schließen lassen, dass die Geschwindigkeit nicht den verkehrlichen Verhältnissen ent-
sprach, aber unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag. 
 
Anfrage von RM Herr Marx) 
 
Wie in Vorlage 3290/2023 beschrieben, besteht die große Herausforderung in der Neu-
verstromung der Zoobrücke. Hier finden weiterhin intensive Gespräche mit allen Beteilig-
ten statt. 
 
 
Gez. Stadtdirektorin Andrea Blome

Beratungsverlauf (1)

19.03.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0435/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.03.2024
Erstellt
29.01.2024 09:53