Beantwortung von Anfragen von RM Herr Schwanitz und RM Herr Marx aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke (Session 3290/2023)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0435/2024 vom 05.03.2024
Stand: Am 19.03.2024 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 05.03.2024 0435/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 Beantwortung von Anfragen von RM Herr Schwanitz und RM Herr Marx aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 betreffend "Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke" (Session 3290/2023) In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2023 ergeben sich betreffend „Defekte Geschwindigkeitsmessgeräte (Blitzer) auf der Zoobrücke“ (AN/1816/2023) sowie der Antwort der Verwaltung (3290/2023) noch folgende Fragen: RM Herr Schwanitz erkundigt sich nach dem technischen Aufbau der verschiedenen Anlagen und wann welche Anlagen ausgefallen sind. Zudem möchte er wissen, ob es wegen Bauarbei- ten oder wegen Verschleiß zu den Ausfällen kam. Zusätzlich reicht RM Herr Schwanitz im Nachgang der Sitzung absprachegemäß folgende Fragen schriftlich ein: „Zu 1) In der Beantwortung der Fragen ist in der Vorbemerkung je Fahrtrichtung von 5 statio- nären Überwachungs-Anlagen die Rede, von denen je 2 mit Messeinrichtungen besetzt sind. Bei der Beantwortung spezifisch zu Frage 1 werden dann Anlagen in Höhe Rheinmitte bzw. Auenweg, (letztere nach drei Spuren unterschieden) beschrieben. Welche der Anlagen sind welcher Gruppe zuzuordnen? Maß jede Anlage nur auf einer Spur? Zu 2) Wann wurde entschieden, die nicht mehr funktionalen Anlagen nicht zu ersetzen? Wurde diese Entscheidung nie revidiert, als Arbeiten zur Fahrbahnsanierung anstanden? Zu 3) Wie viele Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit wurden denn erfolgreich pro Jahr gemessen vor und seit dem Ausfall der Geräte? Zu 4) Wie definiert sich „Nicht angepasste Geschwindigkeit ohne Überschreiten der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit“? Handelt es sich um die Geschwindigkeit im Moment der Kolli- sion?“ RM Herr Marx fragt, warum der Wechsel der Geräte so lange gedauert hat. Teilweise seien Geräte zehn Jahre defekt gewesen. Antwort der Verwaltung: Zur mündlichen Anfrage von RM Herr Schwanitz: Die im Bereich der Zoobrücke verbauten stationären Messanlagen bedienen sich zur Mes- sung der Geschwindigkeit der Piezotechnik. Bei dieser Technik werden zwei Sensoren bzw. 2 Kabel, in einem Abstand von 1,5 Meter in die Fahrbahn verlegt. Durchfährt ein Fahrzeug die Straße bzw. die Sensoren, werden die von den Sensoren ermittelten Informationen jeweils an den Rechner weitergeleitet. Dieser rechnet die Geschwindigkeit in km/h im Rahmen einer Weg-Zeit-Analyse aus. Dabei werden zwei Messungen ermittelt, die unabhängig voneinander sind. Wenn die gemessenen Werte miteinander übereinstimmen, schießt das Gerät ein Foto. Damit die Messungen fehlerfrei verlaufen, muss der Fahrbelag im Umkreis des Messbereichs intakt sein. Schlaglöcher, Risse oder sonstige Unebenheiten verfälschen die Messung, da die Piezo-Kristalle dann ungenaue elektronische Impulse weitergeben könnten, und ein Fahrzeug fehlerhaft als zu schnell eingeordnet wird. Aufgrund den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) müssen sensor- gesteuerte Geschwindigkeitsmessanlagen alle 6 Monate durch eine zertifizierte Fachfirma (Hersteller) gewartet werden. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, darf die jeweilige Fahrspur bis zur Fehlerbehebung nicht weiter betrieben werden und ist unverzüglich stillzule- gen. Bei den Wartungen werden häufig Probleme mit dem Fahrbahnbelag bzw. mit den Sen- soren erkannt. Damit die Anlagen weiter betrieben werden können, ist es bei den Wartungen sehr häufig erforderlich, sowohl die Messsensoren als auch den Asphalt zu erneuern. Die Ausfälle resultieren hauptsächlich aus Schäden im Asphalt bzw. an den Sensoren, ausge- löst durch den Schwerlastverkehr. Zu 1) Bei den Messeinrichtungen auf der Zoobrücke handelt es sich um denselben sensorba- sierten Bautyp. Pro Fahrspur waren jeweils mehrere Piezosensoren in der Fahrbahn verbaut, welche die Geschwindigkeit gemessen haben. Jede Messeinrichtung war in der Lage, den Ge- schwindigkeitsverstoß fahrbahnscharf zu erfassen, bei der Zoobrücke waren dies jeweils drei Fahrspuren pro Fahrtrichtung. Bei Ausfällen oder Defekten einzelner Fahrspuren, war das System in der Lage, die intakten Fahrspuren weiterhin zu messen. So führte z.B. der Ausfall der Sensorik in der mittleren Fahrbahn nicht zum Komplettausfall des Messsys- tems, sondern nur zum Ausfall der Messung der mittleren Fahrspur. Die Messungen der linken und rechten Fahrspur erfolgten weiterhin rechtssicher. Zu 2) Die Entscheidung, die Messstandorte auf der Zoobrückenmitte außer Betrieb zu nehmen, erfolgte 2014. Bei den Wartungen der genannten Anlagen wurden häufig Probleme mit dem Fahrbahnbelag bzw. mit den Sensoren erkannt. Dies steht insbesondere an den bei- den Standorten Zoobrückenmitte mit der geringen Dicke des Fahrbahnbelages, den Schwingungen der Brücke sowie dem Schwerlastverkehr im Zusammenhang. Damit die Anlagen weiter betrieben werden konnten, war es bei den Wartungen sehr häufig erfor- derlich, sowohl die Messsensoren als auch den Asphalt zu erneuern. Die Kosten für die Instandhaltung lagen für die beiden Messstandorte in Höhe der Zoobrückenmitte von In- betriebnahme bis zur Außerbetriebnahme in 2014 bei rund 135.000,- EUR, zum Vergleich die beiden Anlagen auf der Höhe des Auenweges verursachten bei gleicher Messtechnik im gleichen Zeitraum Instandhaltungskoten von rund 23.000,- EUR. Da die vorhandenen Problematiken an den beiden Messsystemen in Höhe der Zoobrü- ckenmitte nicht durch eine Fahrbahnsanierung zu beseitigen waren, erfolgte keine Revi- dierung der Entscheidung. Zu 3) Es wurden folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der kaskadierten Überwachung im Bereich der Zoobrücke gemessen: 2007 12.995 2008 56.899 (Inbetriebnahme Stufe 3 Überwachung Zoobrücke) 3 2009 34.491 2010 37.048 2011 53.376 2012 103.537 (Umbau der Messanlagen von analog auf digitale Messtechnik, dadurch schnellere Messfolge und scharfe digitale Bilder, vorher Nassfilmtechnik) 2013 122.251 2014 82.215 (Sanierung B55a, Grenztunnel, beginnt, aufgrund dessen Messstellen Höhe Waldecker Str., Fahrtrichtung Ost und Fahrtrichtung West von 2014 bis 2019 nicht in Betrieb) 2015 40.220 2016 38.945 2017 19.670 (Aufgrund Fahrbahnsanierung nur sehr eingeschränkter Messbetrieb möglich) 2018 6.689 (Aufgrund der erfolgten Fahrbahnsanierung mussten alle Messsensoren erneuert und alle Messstellen neu geeicht werden) 2019 13.280 (Messstelle Waldecker Str., Fahrtrichtung Ost dauerhaft außer Betrieb, da ein rechtssicherer Betrieb nur mit Anbindung an die neue Wechselverkehrszeichenanlage, WVZ, möglich ist, derzeit gibt es keine zugelassene Messtechnik mit Anbindung an eine WVZ) 2020 22.380 2021 34.079 2022 49.786 2023 47.068 Das Ziel der kaskadierenden Überwachung, die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auf dem vormals unfallauffälligen Bereich wurde insoweit unter objektiven Maßstäben er- reicht. Zu 4) Hierbei handelt es sich um Erkenntnisse der polizeilichen Unfallaufnahme, die darauf schließen lassen, dass die Geschwindigkeit nicht den verkehrlichen Verhältnissen ent- sprach, aber unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag. Anfrage von RM Herr Marx) Wie in Vorlage 3290/2023 beschrieben, besteht die große Herausforderung in der Neu- verstromung der Zoobrücke. Hier finden weiterhin intensive Gespräche mit allen Beteilig- ten statt. Gez. Stadtdirektorin Andrea Blome
Beratungsverlauf
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19.03.2024
TOP 6.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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