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V/0920/2017

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 17.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.11.2017, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

2809 Zeichen

V/0920/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Den unten aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüs-
se in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein Zweck Zuschusshöhe 
MusikKulturAlbachten e. V. Buch über den Ortsteil Albachten 
zum 875. Ortsjubiläum 
2.000,00 € 
Schützenbruderschaft  
St. Hubertus Albachten 
Heimatquiz 500,00 € 
Kita Kindertraum e. V. Erneuerung der Kücheneinrichtung 
 
3.000,00 € 
Anne-Jakobi-Haus Erneuerung Vorhang im Saal 
 
1.531,00 € 
Flohmarkt-Team  
St. Pantaleon Roxel 
Anschaffung von Tischen für die 
Warenauslage beim Flohmarkt 
1.250,00 € 
Haus der Begegnung 
Albachten 
Erneuerung der Bestuhlung 7.500,00 € 
Kultur erLEBEN e. V. Renovierung des Festsaals 
 
30.000,00 € 
 
3. Den nachfolgend aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein 
Zuschuss gewährt: 
 
Verein Zweck 
Förderverein Meckmannshof e. V. 
 
Gestaltung des Andachtsraumes 
Förderverein Igelmausbär 
 
Werkraum herrichten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0920/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Vennemann 
Ruf: 
0251/492-1642 
E-Mail: 
Vennemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0920/2017 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
 7.500,00  
Zeile 15 Transferaufwendungen  8.281,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
 30.000,00  
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 12.10.2017 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage 1

2966 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West

Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein-
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Insti-
tutionen.

Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einzelnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.

Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West

beschlossen.

1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster- West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.

2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.

3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des $ 37 ‚Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit $ 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse

» für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
« Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.

Die Anträge müssen begründet werden.

4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.

5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn

« der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht
« eine Einzeiförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
« Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.

6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.

7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.

Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online
{www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.

10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft,

Beratungsverlauf (1)

16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0920/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37