Mandari Insight

2075/2020

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers zwischen der Zoobrücke und der Goldgasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 05.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 7.8

Anlage 2 - Lageplan 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Lageplan 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3a- Prüfbericht RPA v. 21.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht RPA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 26.08.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 b Prüfbericht RPA vom 12.06.2019

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Lageplan 2

452 Zeichen

0202'20'80 :we Jla}sı3 "Bipuejsnz Bunzinn
Japuaysßleyem Bunblwysusg aıp ınj yone puis aseıg "ypınlomuesen JeqaßsneisH ueßlliemel ap puis NEybipuggsilo/\ pun NEyEnyDIY Sp ın4 "uapusmuen nz yoneigeßjsueig uap ıny ınu pun JzInyoseB yaızyassß puIs USLONEULIOJLIOS SId
Ja}sejey pun Bunsseuuey "uayeyasuaßel7 any Juy 1sqaßsneisH

i we 0 0 © 0
oosz:ı [srrgpgs'6zezsel :piundianın —

wWeWWUINUSNEH ‘usyenjg "Jewwunusyonsung '(Kunzynn) sglejpun.ßusjuiH

SIOUIE4

Anlage 1 - Lageplan 1

407 Zeichen

0202'20'80 :we Jlle}S13

"Bipuejsnz Bunzinn

Jepuayeßıeıem Bunbluysusg ap In yone puis asalg "yoınomuesan ssqeßsneisH ueßlllemel ap puis NeyBIpugısiloA Pun JayERYDNJ 2Ip INA "uapusmuen nz ypneıgaßjsusig uap ın) ınu pun Jzinypseß yaıızysseß puıs USUONEULOUIOEH SI

oosz:ı [B22Sr9s’erozse] Mundienw

May,

Loy JpeIS |
”

Va,

10)seJey pun Bunsssuusy ‘usyeyssuaßarT Iny uy :JsqeßsnessH

Mia,

y ?>ropuy SI9uIo4

Beschlussvorlage Ausschuss

6545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2075/2020 
Freigabedatum 05.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers zwischen der 
Zoobrücke und der Goldgasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.    Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung des Konrad-
Adenauer-Ufers  zwischen der Zoobrücke und der Goldgasse mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
1.297.000 €.       
        
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.297.000 € für die Generalinstandsetzung des Konrad-
Adenauer-Ufers zwischen der Zoobrücke und der Goldgasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.297.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch be-
rechnet werden       % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    25.940     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch be-
rechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Eine Generalinstandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers zwischen der Zoobrücke und der Goldgas-
se ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Substanzerhaltung sowie 
zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch weitere kostenintensive temporäre Unterhal-
tungsmaßnahmen dringend erforderlich. Innerhalb der Konstruktion der Fahrbahn wurden erhebliche 
Schäden durch Verformungen der lärmmindernden Asphaltdeckschicht mit Verdrängungen und Ab-
senkungen festgestellt. Des Weiteren bestehen in Teilbereichen der Fahrbahn Netz- und Querrisse 
mit Ausbrüchen in der Deckschicht. Das vorgenannte Schadensbild macht in Teilbereichen des Kon-
rad-Adenauer-Ufers Fahrtrichtung stadteinwärts eine grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers im 
Vollausbau mit lärmminderndem Asphalt erforderlich. Es ist vorgesehen, die vorhandenen Asphalt-
schichten sowie die ungebundenen Tragschichten aufzunehmen und durch eine neue Schottertrag-
schicht, Asphalttragschicht, sowie Binder- und Deckschicht entsprechend der Belastungsklasse BK 
32 gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) zu 
ersetzen. Im Zuge der Maßnahme wird die Rinnenführung zur Straßenentwässerung, soweit erforder-
lich, optimiert. Es ist keine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums geplant.

3 
Radverkehr 
 
Eine Änderung des Radverkehrs ist im Zuge der Maßnahme nicht vorgesehen. Radwegeverbindun-
gen sind in ausreichendem Umfang auf der Rheinseite für beide Fahrtrichtungen vorhanden. 
 
Die vorgesehene Fahrbahnsanierung des Konrad-Adenauer-Ufers ist grundsätzlich geeignet, eine 
Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG NRW auszulösen. Der beitragspflichtige Umfang wird noch 
im Einzelnen geprüft. Für die Maßnahme wird dann ggf. eine Beschlussvorlage für eine entsprechen-
de KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kos-
ten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. 
 
Die Kostenberechnungen für die Generalinstandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers zwischen der 
Zoobrücke und der Goldgasse in beiden Fahrtrichtungen wurden dem Rechnungsprüfungsamt zur 
Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.: 2019/0965). Das Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für 
Straßen und Verkehrsentwicklung sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. 
 
Die Anregungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden bei der weiteren Bearbeitung des Projektes 
berücksichtigt. Hieraus ergibt sich auch, dass die Deckensanierung der stadtauswärts führenden 
Fahrbahn vorerst zurückgestellt wird und das derzeitige Schadensbild unter weiterer Beobachtung 
verbleibt. Dadurch reduzieren sich die ursprünglichen Kosten um ca. 320.000 € von 1,62 Mio. € auf 
1,3 Mio. €. 
 
Die Generalinstandsetzung des Konrad-Adenauer-Ufers zwischen der Zoobrücke und der Goldgasse 
soll im Sommer 2021 durchgeführt werden. 
 
Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das 
Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Lie-
genschaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 
2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. 
 
Die Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur 
Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente so-
wie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rd. 1.297.000 €. Die erforderlichen investiven 
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teil-
finanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 25.940 € berücksichtigt. 
 
 
Anlagen 
 
1. Lageplan 1 Stadtplanausschnitt 
2. Lageplan 2 Stadtplanausschnitt 
3. Prüfbericht RPA v. 21.01.19 u.12.06.2019 
4. Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht vom RPA vom 25.03.2019

4

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht RPA

7506 Zeichen

66 22.03.2019
665/2 Herr Ansorge
„25368
Niederschrft KOB v 11-03-
2019.docx
1. Schreiben an: ab:
14
143

Konrad-Adenauer-Ufer in Köln Innenstadt

Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung zwischen Goldgasse und Zoobrü-
cke; RPA-Nr. 2018/1609

hier: Niederschrift zur Besprechung zum Prüfbericht von 14 am 11.03.2019 zwischen
665 und 14

Am 11.03.2019 fand bei 665 ein Gespräch zur Klärung der Prüfbemerkungen zur 0.9. Kos-
tenberechnung zum Bauvorhaben Konrad-Adenauer-Ufer statt. Nachfolgend wird das Be-
sprechungsergebnis zu den einzelnen Punkten aufgeführt:

Planunterlagen etc.:

Dieser Niederschrift wird ein Übersichtsplan mit den beabsichtigten Ausbaugrenzen beige-
fügt. Der Regelquerschnitt ergibt sich aus der gewählten Belastungsklasse. In der Bespre-
chung konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass die Massenermittlung aus der
Schlussrechnung der in 2010 durchgeführten Maßnahme übernommen wurden, da die Aus-
bauabschnitte identisch sind.

Kosten Lichtsignalanlage:

Für die Lichtsignalanlagen, hier handelt es sich um die Wiederherstellung der Induktions-
schleifen, wurde durch 642/2 eine neue Kostenberechnung vorgelegt. Eine Erneuerung wird
nur noch auf den Linksabbiegespuren der stadtauswärts führenden Fahrbahn erforderlich.
Die Kosten verringern sich hierdurch um 49.600,--€ auf nur noch 5.700,-- €. Die Kostenbe-
rechnung ist als Anlage beigefügt.

Schadensbild beider Richtungsfahrbahnen:

Der auf beiden Richtungsfahrbahnen in 2010 eingebaute lärmoptimierte Asphalt, LOA 05,
hat sich in der Oberfläche aufgelöst und somit seine Lärmoptimierung verloren.

Schadensbild der Richtungsfahrbahn stadteinwärts:

Auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn wurden Bohrkerne und Bodenproben für eine Zu-
standsbestimmung entnommen. Zusätzlich wurden an sechs Stellen noch Suchgräben er-

29

stellt. Die Ergebnisauswertung beider Untersuchungen hat ergeben, dass für die stadtein-
wärts führende Fahrbahn eine Generalsanierung erforderlich ist.

Schadensbild der Richtungsfahrbahn stadtauswärts:

Für die stadtauswärts führende Fahrbahn werden im Nachgang ebenfalls eine Baugrundun-
tersuchung und eine Erstellung von Suchgräben in Auftrag gegeben. Hierdurch soll ausge-
schlossen werden, dass hier nicht kurzfristig nach Fertigstellung der neuen Deckschicht eine
Generalsanierung der Richtungsfahrbahn erforderlich wird.

Sollte sich aus den vorgenannten Untersuchungen auch eine Notwendigkeit einer Generalin-
standsetzung für die stadtauswärts führende Fahrbahn ergeben, so müsste die Maßnahme
in zwei getrennte Lose aufgeteilt werden, da die Arbeiten aufgrund der Auflagen des Baustel-
lenmanagements nur in den Sommerferien durchgeführt werden können.

Bemessung des Oberbaus:

Zu dem Besprechungstermin wurde eine Berechnung zur Bestimmung der Bauklasse nach
RSTO 12, unter Berücksichtigung des Zuwachsfaktors des Schwerverkehrs über 30 Jahre,
vorgelegt. Aus der Berechnung ergibt sich eine Belastungsklasse von Bk 32. Das vorgelegte
Leistungsverzeichnis entspricht somit dem Regelaufbau der RSTO 12, Tafel 1 - Zeile 3.

Für die Asphaltdecke, insgesamt 12 cm bei Bk 32, wurde eine Aufteilung von 9 cm Binder-
schicht und 3 cm Verschleißschicht vorgesehen. Für die Verschleißschicht ist ein PMA 5
(Porous Mastix Asphalt) vorgesehen. Mit dem PMA kann eine Lärmreduzierung von 4 dB
erzielt werden. Die Gewährleistungsfrist von 4Jahren wird in die Ausschreibung aufgenom-
men und als Vertragsbestandteil festgeschrieben.

Für die Baubegleitung des PMA-Einbaus wird das Ingenieurbüro IBA, Herr Jannicke, beauf-
tragt; wie schon bei mehreren vorangegangenen Maßnahmen.

Derzeit befindet sich der Asphalt noch in der Testphase. Die Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat allerdings bereits ein Arbeitspapier für den PMA
veröffentlicht.

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein gemeinnütziger
technisch-wissenschaftlicher Verein, in dem Straßenbauverwaltung, Wirtschaft und Wissen-
schaft zusammenwirken. Mit der Veröffentlichung des Arbeitspapiers dokumentieren also
Fachleute verschiedener Couleur, dass der neue PMA auf den Teststrecken bislang gut
funktioniert hat. Das heißt: Der Einbau hat gut funktioniert und bis dato sind - abgesehen
vom normalen Verschleiß durch Schwerlastverkehr - bei den Strecken, die unter Verkehr
sind, keine Schäden aufgetaucht. Das Arbeitspapier enthält Informationen und Vorgaben zu
geeigneten Baustoffen und der Bauausführung von PMA. Baufirmen, die PMA herstellen
sollen, haben also mit diesem ersten offiziellen und öffentlich zugänglichen Wissensdoku-
ment nun ein gewisses Maß an Standardisierung vorliegen. '

Planumsentwässerung:

Eine Planumsentwässerung, wie vom Baugrundgutachter empfohlen, ist im Stadtstraßenbau
vollkommen unüblich und nur in absoluten Ausnahmefällen erforderlich. Auf zusätzliche
Maßnahmen zur Entwässerung des Planums wird daher verzichtet, da das vorhandene
Quergefälle von 2,5 % eine ausreichende Entwässerung gewährleistet.

! https://www.strassen.nrw.de/de/planung-bau/bautechnik/strassenbelaege/pma.html

13

Beweissicherung:

Im ungünstigsten Fall befindet sich die Hochbebauung mindestens 5,0 m von der Baumaß-
nahme entfernt. Weiterhin wurden bei der Maßnahme in 2010 die gleichen Verdichtungsar-
beiten, wie sie bei der kommenden Maßnahme anfallen werden, ohne Auftreten von Scha-

densbildern durchgeführt. Auf weiterreichende Beweissicherungsmaßnahmen, als sie nach

DIN 18300 in Verbindung mit VOB-B$3 Abs.4 bereits als Nebenleistung Vertragsbestandteil
sind, wird daher verzichtet.

Entwurfsplanung:

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Generalinstandsetzung. An der Linienführung,
den Bordsteinrändern sowie der Höhenlage werden keine Veränderungen vorgenommen,
sodass sich das Risiko bezüglich der Kosen, Qualität und Bauzeit auf ein Minimum reduziert.

Kanal und Anschlussleitungen:

Die StEB wurden schon im Vorfeld aufgefordert, die Kanalleitungen im Baufeld zu untersu-
chen. Die Ergebnisse werden erforderlichenfalls in das LV aufgenommen. Die Anschlusslei-
tungen der Straßeneinläufe werden durch eine Kamera-Befahrung untersucht. Die Ergebnis-
se werden ebenfalls in das LV aufgenommen.

Zweckbindungsfrist der Maßnahme aus 2010:

Die Zweckbindungsfrist für die in 2010 durchgeführte Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II
beträgt 5 Jahre. Eine Rückzahlung von Fördermitteln ist somit nicht zu erwarten.

Lärmmindernder Asphaltbelag:

Die über Fördermittel, Konjunkturpaket Il, in 2010 durchgeführte Maßnahme setzte einen
Lärmschutz voraus. Im Lärmaktionsplan ist das Konrad-Adenauer-Ufer im Handlungsbedarf
2. Ordnung aufgeführt.

14

A

Zusammenstellung der Gesamtkosten der Maßnahme, Stand 13.03.2019

Suchschachtungen Titel 1

Suchschachtungen Titel 2

Anschlussleitungen TV-
Untersuchung

Baubegleitung PMA-
Einbau Ing.-Büro

investiv konsumtiv
EUR (brutto) EUR (brutto)
Straßenbau Titel 1, 1.192.700,00 -
stadteinwärts
Straßenbau Titel 2, - 372.300,00
stadtauswärts
LSA Titel 1 - -
ter
LSA Titel 2 - 5.700,00
Baugrunduntersuchung - 8.731,57
Titel 1 :
Baugrunduntersuchung - 8.731,57
Titel 2

6.345,34
6.345,34
20.000,00

2.000,00

1.192.700,--

Summe

Gesamtkosten:

Anlagen:

430.153,82

Titel 1 + Titel 2

1.622.853,82 €

« Anlage LSA, Korrigierte Kostenberechnung
« Anlage RSTO 12, Bestimmung der Bauklasse nach RSTO12
« Anlage Beschlussvorlage 1441/2009

+ Anlage Lärmaktionsplan

Aufgestellt:
665/2 Ansorge

Mitzeichnung: 665 Herr Lachmann ı
23/3

15

2. Ausfertigung erhält:143 Herr Jünger

3. 665/2 z.V. IN. an

ab:

ER

Anlage 3 b Prüfbericht RPA vom 12.06.2019

9 Zeichen

Anlage 3b

Beratungsverlauf (3)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.21 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2075/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2020
Erstellt
08.07.2020 18:01