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BV8/253/2025

Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW

Bezirksvertretung Beschlussvorlage 28.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 27.11.2025, TOP 5

Beschlussvorlage_BV

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Beschlussvorlage_BV

1334 Zeichen

BV8/253/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 
Gemeindeordnung des Landes NRW 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 8 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung 
 
Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn 
Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des 
Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter 
einer betroffen en Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des 
Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis 
zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen.  
 
 
Die vom Jugendrat und vom Seniorenrat in die Ausschüsse oder Bezirksvertretungen 
entsendeten Mitglieder werden durch Beschluss, längstens bis zum Ende der 
Wahlperiode, als Vertreter oder Vertreterin einer betroffenen Bevölkerungsgruppe 
(sogenannte Sachverständige) zu öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht 
ihnen, sich in den Sitzungen zu den sie betreffenden Themen zu äußern. Die 
Zulassung beinhaltet folglich ein Rederecht zu jugend - bzw. seniorenrelevanten 
Themen, jedoch weder ein Antrags- noch Anfragerecht.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/253/2025
Typ
Bezirksvertretung Beschlussvorlage
Datum
28.10.2025
Erstellt
28.10.2025 11:41