BV8/253/2025
Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW
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Beschlussvorlage_BV
1334 Zeichen
BV8/253/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 8 beschließt, die entsendeten Mitglieder des Jugendrates, Herrn Julian Wackers und Frau Dahlia Charchira, sowie die entsendeten Mitglieder des Seniorenrates, Herrn Klaus Backhaus und Frau Marie -Luise Burbach, als Vertreter einer betroffen en Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Die vom Jugendrat und vom Seniorenrat in die Ausschüsse oder Bezirksvertretungen entsendeten Mitglieder werden durch Beschluss, längstens bis zum Ende der Wahlperiode, als Vertreter oder Vertreterin einer betroffenen Bevölkerungsgruppe (sogenannte Sachverständige) zu öffentlichen Sitzungen zugelassen. Dies ermöglicht ihnen, sich in den Sitzungen zu den sie betreffenden Themen zu äußern. Die Zulassung beinhaltet folglich ein Rederecht zu jugend - bzw. seniorenrelevanten Themen, jedoch weder ein Antrags- noch Anfragerecht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/253/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 11:41