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AN/0473/2023

Nachhaltige Vergabe

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 14.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.5

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

5277 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales                       
Herrn Bernd Petelkau   
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2023  
 
AN/0473/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.05.2023 
 
Nachhaltige Vergabe 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Petelkau, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschus-
ses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 08.05.2023 auf 
die Tagesordnung zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Um Nachhaltigkeitsaspekte verbindlich in der Vergabeordnung zu verankern, beauftragen wir 
die Verwaltung: 
●  die Geschäftsanweisung Vergabe mit der Zielsetzung des Einbezugs von Nachhal-
tigkeitskriterien zu überarbeiten, z.B. durch eine Soll-Vorschrift mit Abweichungsbegrün-
dungspflicht. 
● den Beschaffenden die Beachtung der neuen Regelung durch folgende Hilfestellun-
gen zu erleichtern: Informationen, Leitfäden, regelmäßig stattfindende Schulungen, Teilnah-
me an überregionalen Workshops, Sichtbarkeit in der Einkaufsplattform und Controlling. Den 
Beschaffenden sollen so konkrete Nachhaltigkeitskriterien an die Hand gegeben werden. Die 
Kriterien zur Nachhaltigkeit sollen sich an den wichtigsten Gütesiegeln im Bereich der Nach-
haltigkeit orientieren. 
● mehr Rahmenverträge abzuschließen, für die zukünftig eine Pflicht zur Beachtung 
von Nachhaltigkeitskriterien gelten soll. 
● die Einkaufsplattform der Stadt Köln insoweit anzupassen, dass bei der Suche nach 
Produkten solche Produkte, die Nachhaltigkeitskriterien beachten, als erste Treffer angezeigt 
werden. Weitere technische Möglichkeiten, um nachhaltige Produkte für Beschaffende prä-

- 2 - 
 
senter zu machen, sollen erarbeitet werden.  
● einen jährlichen Bericht, wie bereits mit Ratsbeschluss AN/1881/2008 gefordert, über 
den Fortschritt im Bereich der nachhaltigen Vergabe zu verfassen. Der Bericht soll festhal-
ten, in wie vielen Vergabeverfahren Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt wurden und wie 
groß der Anteil am Gesamtvolumen (Auftragswert) der Beschaffung der Stadt Köln ist. Der 
erste Bericht über das Jahr 2022 soll innerhalb der nächsten 6 Monate nach Beschluss die-
ses Antrags vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Definition für “öko-faire” Nachhaltigkeit in 
der Vergabe enthalten und die wichtigsten Siegel definieren, an denen sich orientiert werden 
soll. Des Weiteren sollen für den Bericht aussagekräftige Kennzahlen und Zielwerte erarbei-
tet werden. 
 
Begründung: 
 
Der Klimawandel ist ein akutes und zentrales politisches Thema, dessen Einfluss und Be-
deutung von der internationalen bis in die kommunale Ebene reicht. Das Vergaberecht stellt 
eine wichtige Stellschraube dar, um auf kommunaler Ebene einen Beitrag zum Klimaschutz 
zu leisten. Grundsätzlich orientiert sich das Vergaberecht vor allem am Prinzip der Wirt-
schaftlichkeit. Dabei ist die wirtschaftlichste Alternative in einem transparenten Verfahren 
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und dieser Richtlinie auszuwählen. Wich-
tige Kriterien für die Beschaffung von Produkten und Leistungen sind Langlebigkeit, Repara-
turfreundlichkeit, Aufrüstbarkeit oder Verwertbarkeit. Ebenso sind der Verpackungsaufwand 
(z.B. Mehrweg- oder Einweg) und der Schadstoffgehalt von Verpackungen bzw. deren Re-
cyclebarkeit zu berücksichtigen. Diese Produkteigenschaften sind nicht nur umweltgerecht, 
sondern können in der Langzeitperspektive auch Kosteneinsparungen bedeuten. Eine Studie 
zur Umwelt- und Kostenentlastung durch eine umweltverträgliche Beschaffung 
(http.//www.stadtverwaltung.berlin.de) hat beispielsweise gezeigt, dass viele nachhaltige 
Produkte günstiger sind als konventionelle Waren. Trotz teilweise höherer Anschaffungsprei-
se werden über den geringeren Verbrauch insgesamt Kosten eingespart. Zusätzlich spielen 
auch Aspekte wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Entsorgungskosten eine Rolle. Durch 
die Beschaffung von umweltfreundlichen, nachfüllbaren und recyclebaren Produkten lassen 
sich sogar unmittelbare Preisvorteile erzielen. Mit Hilfe dieser Lebenszykluskostenrechnung 
(= Summe aller Kosten, die während der gesamten Lebensdauer eines Produkts von der 
Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung anfallen, z. B. erwarteter Kraftstoff- 
bzw. Stromverbrauch, Energieeffizienzklasse, Reparaturmöglichkeiten, Wartungs- und Ent-
sorgungskosten) lassen sich also Produkte bzw. Leistungen unter Berücksichtigung aller 
relevanten Kosten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit vergleichen. Im Sinne der Nachhaltig-
keit müssen bei der Vergabe bzw. Beschaffung ökologische, soziale und ökonomische As-
pekte in Einklang gebracht werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Lino Hammer       gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0473/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
14.03.2023
Erstellt
10.03.2023 14:35