AN/0473/2023
Nachhaltige Vergabe
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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2023 AN/0473/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2023 Nachhaltige Vergabe Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Petelkau, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschus- ses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 08.05.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Um Nachhaltigkeitsaspekte verbindlich in der Vergabeordnung zu verankern, beauftragen wir die Verwaltung: ● die Geschäftsanweisung Vergabe mit der Zielsetzung des Einbezugs von Nachhal- tigkeitskriterien zu überarbeiten, z.B. durch eine Soll-Vorschrift mit Abweichungsbegrün- dungspflicht. ● den Beschaffenden die Beachtung der neuen Regelung durch folgende Hilfestellun- gen zu erleichtern: Informationen, Leitfäden, regelmäßig stattfindende Schulungen, Teilnah- me an überregionalen Workshops, Sichtbarkeit in der Einkaufsplattform und Controlling. Den Beschaffenden sollen so konkrete Nachhaltigkeitskriterien an die Hand gegeben werden. Die Kriterien zur Nachhaltigkeit sollen sich an den wichtigsten Gütesiegeln im Bereich der Nach- haltigkeit orientieren. ● mehr Rahmenverträge abzuschließen, für die zukünftig eine Pflicht zur Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien gelten soll. ● die Einkaufsplattform der Stadt Köln insoweit anzupassen, dass bei der Suche nach Produkten solche Produkte, die Nachhaltigkeitskriterien beachten, als erste Treffer angezeigt werden. Weitere technische Möglichkeiten, um nachhaltige Produkte für Beschaffende prä- - 2 - senter zu machen, sollen erarbeitet werden. ● einen jährlichen Bericht, wie bereits mit Ratsbeschluss AN/1881/2008 gefordert, über den Fortschritt im Bereich der nachhaltigen Vergabe zu verfassen. Der Bericht soll festhal- ten, in wie vielen Vergabeverfahren Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt wurden und wie groß der Anteil am Gesamtvolumen (Auftragswert) der Beschaffung der Stadt Köln ist. Der erste Bericht über das Jahr 2022 soll innerhalb der nächsten 6 Monate nach Beschluss die- ses Antrags vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Definition für “öko-faire” Nachhaltigkeit in der Vergabe enthalten und die wichtigsten Siegel definieren, an denen sich orientiert werden soll. Des Weiteren sollen für den Bericht aussagekräftige Kennzahlen und Zielwerte erarbei- tet werden. Begründung: Der Klimawandel ist ein akutes und zentrales politisches Thema, dessen Einfluss und Be- deutung von der internationalen bis in die kommunale Ebene reicht. Das Vergaberecht stellt eine wichtige Stellschraube dar, um auf kommunaler Ebene einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Grundsätzlich orientiert sich das Vergaberecht vor allem am Prinzip der Wirt- schaftlichkeit. Dabei ist die wirtschaftlichste Alternative in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und dieser Richtlinie auszuwählen. Wich- tige Kriterien für die Beschaffung von Produkten und Leistungen sind Langlebigkeit, Repara- turfreundlichkeit, Aufrüstbarkeit oder Verwertbarkeit. Ebenso sind der Verpackungsaufwand (z.B. Mehrweg- oder Einweg) und der Schadstoffgehalt von Verpackungen bzw. deren Re- cyclebarkeit zu berücksichtigen. Diese Produkteigenschaften sind nicht nur umweltgerecht, sondern können in der Langzeitperspektive auch Kosteneinsparungen bedeuten. Eine Studie zur Umwelt- und Kostenentlastung durch eine umweltverträgliche Beschaffung (http.//www.stadtverwaltung.berlin.de) hat beispielsweise gezeigt, dass viele nachhaltige Produkte günstiger sind als konventionelle Waren. Trotz teilweise höherer Anschaffungsprei- se werden über den geringeren Verbrauch insgesamt Kosten eingespart. Zusätzlich spielen auch Aspekte wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Entsorgungskosten eine Rolle. Durch die Beschaffung von umweltfreundlichen, nachfüllbaren und recyclebaren Produkten lassen sich sogar unmittelbare Preisvorteile erzielen. Mit Hilfe dieser Lebenszykluskostenrechnung (= Summe aller Kosten, die während der gesamten Lebensdauer eines Produkts von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung anfallen, z. B. erwarteter Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch, Energieeffizienzklasse, Reparaturmöglichkeiten, Wartungs- und Ent- sorgungskosten) lassen sich also Produkte bzw. Leistungen unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit vergleichen. Im Sinne der Nachhaltig- keit müssen bei der Vergabe bzw. Beschaffung ökologische, soziale und ökonomische As- pekte in Einklang gebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0473/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 10.03.2023 14:35