2012/2021
Umgang mit Corona in Schule
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 26.07.2021 2012/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Umgang mit Corona in Schule Lolli-PCR-Pool-Testverfahren an Kölner Schulen Infizierte Schülerinnen und Schüler frühzeitig erkennen und so den Lernort Schule sicherer gestalten ist das Ziel der gesamtstädtischen Teststrategie für die Kölner Schulen. Im Pilotprojekt „Schoco“ wurde vor den Osterferien die Lolli-PCR-Pool-Methode der Uniklinik Köln über drei Wochen an 22 Schulen erfolgreich erprobt. Die Methode erwies sich als geeignet, sicher und effizient: Der Lolli-Test ist durch die einfache Handhabung besonders für jüngere Kinder leicht durchführbar. Als PCR-Verfahren erzielt der Test sichere Ergebnisse. Die Zusammenfassung von bis zu 20 Proben in einem Pool spart Zeit, Material und Aufwand. Nach Ende der Osterferien am 12. April 2021 erweiterte die Stadt Köln das Lolli-PCR-Pool- Testverfahren auf alle Kölner Schulen. Insgesamt hatten sich 92 Grundschulen sowie 71 weiterfüh- rende und Förderschulen zum städtischen Lolli-Test angemeldet, der zusätzlich zu den verpflichten- den Selbsttests des Landes angeboten wurde. Nach Einführung der verpflichtenden Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen am 10. Mai durch das Land NRW hat die Stadt Köln ihr freiwilliges Lolli-PCR-Pool-Testverfahren an Grund- und Förderschu- len eingestellt. Für alle weiterführenden Schulen und Berufskollegs wird das städtische Testangebot noch bis zum Beginn der Sommerferien 2021 fortgesetzt. Das freiwillige Testangebot wurde auch aufrechterhalten, als für die Mehrzahl der Schüler*innen nur Distanzunterricht möglich war. Der Unterricht der Abschlussklassen sowie die Betreuungsangebote in den Schulen konnten so sicher durchgeführt werden. Durch das Testangebot der Stadt Köln wurden im Zeitraum vom 19.04. – 20.05.21 insgesamt über 4.800 Pools an Kölner Schulen getestet, davon 44 positiv. Die positiv getesteten Lerngruppen konn- ten frühzeitig isoliert und einzeln überprüft werden, während die große Mehrzahl der Lern- bzw. Be- treuungsgruppen weiterhin stattfinden konnte. Impfangebot für Beschäftigte in Kölner Schulen Im März 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, allen Personen, die in Grund- und Förderschulen sowie in Schulen für Kranke tätig sind, ein Impfangebot zu machen. Impf- berechtigt sind neben Lehrkräften beispielsweise auch die Schulbegleitungen, Schulsozialarbei- ter*innen und Beschäftigte im offenen Ganztag. Die Schulleitungen haben das Amt für Schulentwick- lung bei der Umsetzung dieses Angebots unterstützt. Insgesamt konnte seit März rund 12.000 Be- schäftigten in den Kölner Grund- und Förderschulen und den Schulen für Kranke ein Impfangebot gemacht werden. Das Angebot besteht nach wie vor. Im April 2021 hat die Ethik-Kommission der Stadt Köln entschieden, den in weiterführenden Schulen tätigen Personen ein Impfangebot zu unterbreiten. Das Impfkontingent konnte aus nicht in Anspruch 2 genommenen Impfterminen bereitgestellt werden. Das Amt für Schulentwicklung konnte auch hier mit Hilfe der Schulleitungen über 9.300 Personen Impfungen anbieten. Abgelöst wurde dieses städtische Angebot durch einen neuen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Anfang Mai 2021. Seitdem können sich die Beschäftigten der weiterführenden Schulen als priorisierte Personen- gruppe Termine zur Impfung über die kassenärztliche Vereinigung buchen. Neben den rund 11.000 Lehrerinnen und Lehrern wurde bzw. wird somit allen Beschäftigten in Kölner Schulen ein Impfangebot gemacht. Insgesamt wurden über 21.000 Impfcodes an diese Personen- gruppen herausgegeben. Rund 80 Prozent haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. Außerschulische Bildungsangebote Das Förderprogramm des Landes - „Extra-Zeit zum Lernen“ - bietet die Möglichkeit, mit außerschuli- schen Maßnahmen die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu unterstützen. Das Amt für Schulentwicklung hat sich auf unterschiedlichen Ebenen und mit einem sehr motivierenden schriftlichen Appell an die Schulleitungen und Ganztagsträger gewandt, und für die Inanspruchnah- me der Fördermittel - bestenfalls bereits in den Sommerferien 2021 - geworben. Die Bildungsakteure vor Ort befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Schülerinnen und Schülern und wissen am bes- ten, welche Unterstützung diese benötigen. Die Adressaten wurden gebeten, weitere Kooperationspartner in die Überlegungen mit einzubezie- hen. Hier kommen beispielsweise Partner aus dem Kultur- und Freizeitbereich oder andere Akteure aus dem Sozialraum in Betracht. Dienststellenübergreifend wird daran gearbeitet, die Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu unterstützen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat beispielsweise seine Kooperationspartner ebenfalls gebeten zu prüfen, inwieweit Angebote im Rahmen des Förder- programms umgesetzt werden können, auch von Seiten der Volkshochschule Köln werden Maßnah- men durchgeführt. Der Fachbereich Ganztag des Amtes für Schulentwicklung unterstützt die Schulen und Träger sowie alle anderen Interessenten bei allen Fragestellungen rund um die Förderrichtlinien. Sofern die Ange- bote in schulischen Räumlichkeiten stattfinden, übernimmt das Amt für Schulentwicklung die Antrag- stellung bei der Bezirksregierung Köln und erbringt den 20%igen Eigenanteil in Form von Reinigungs- leistungen und Mietzahlungen. Elternbeiträge OGS Am 6. Mai 2021 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die Eltern für weitere zwei Monate kei- nen Beitrag zahlen müssen. Die Elternbeiträge für Mai und Juni 2021 werden erlassen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten. Eine gleichlautende Entscheidung war am Jahresanfang bereits für den Monat Januar getroffen worden. Unabhängig von dieser Entscheidung ist der Städtetag weiterhin in Gesprächen mit dem Land, um für die Monate Februar bis April über Beitragserstattungen zu verhandeln. Schulschwimmen im Juni/Juli Für das Schuljahr 2020/2021 wurde ein Corona-konformes Konzept für das Schulschwimmen erstellt. Die Schwimmbäder Genovevabad, Höhenbergbad, Rodenkirchenbad, Stadionbad, Kartäuserwallbad, Wahnbad, Zollstockbad, Lentparkbad, Zündorfbad sowie die Schulbäder Erlenweg und Konrad- Adenauer-Str. stehen ab der 23. Kalenderwoche bis zur 26. Kalenderwoche wieder für das Schul- schwimmen inklusive der Maßnahme „Sicher schwimmen“ zur Verfügung. Die gebuchten Schwimmwochen und die zugewiesenen Zeitfenster können von den Schulen genutzt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Konrad-Adenauer-Straße
- Erlenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2012/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.07.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 13:11