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SV-2010/0060

Antrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2010 betr. Nutzungsgebühren für Gesellenprüfungen der Handwerkskammer bzw. IHK in städtischen Schulräumen

Antrag 28.09.2010

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SV-2010/0060

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SV-2010/0060

6653 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0060 
 
 
CDU-Stadtverordnetenfraktion • Steubenplatz 12 •64293 Darmstadt 
 
 
         
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
27.09.2010 
 
 
Antrag 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, auch in Zukunft keine Nutzungsgebühren für 
Gesellenprüfungen der Handwerkskammer bzw. der IHK in städtischen Schulräumen zu erheben und 
sich damit an den Stadtverordnetenbeschluss vom 15. Juli 1997 zu halten bzw. diesen umzusetzen. 
Diese Umsetzung soll endgültig festgehalten werden im derzeit in Überarbeitung befindlichen 
Entgeltverzeichnis bzw. mit einer eigenen, vom Magistrat im Juni 2003 angekündigten und bisher nicht 
erstellten Vorlage. Bis dahin sollen evtl. zwischenzeitlich erhobene Gebührenrechnungen ausgesetzt 
werden. Über diese Umsetzung ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.  
 
Begründung: 
 
Handwerker und mittelständische Gewerbebetriebe aus der Region verdienen alle Unterstützung, 
wenn sie Ausbildungsplätze trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten zur Verfügung stellen und damit 
einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag leisten. In diesem Sinne wurde z. B. auch die Höhe für die 
„freihändige Vergabe“ durch das Land Hessen nach oben gesetzt, was auch in der Stadt Darmstadt 
Anwendung findet. Deshalb soll es die Stadt Darmstadt auch bei einem weiteren Punkt dabei 
belassen, Entlastungsmöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe zu nutzen.  
 
Rechnungen Mai 2010 
Auslöser ist eine Rechnung der Stadt Darmstadt an die Konditoren-Innung Südhessen vom 4. Mai 
2010 und die Bäckerinnung Darmstadt vom 5. Mai 2010. Es geht hierbei um die Nutzungsentgelte und 
Hausmeistergebühren, die die Stadt Darmstadt von den Innungen bzw. Kreishandwerkerschaften oder 
den Kammern erhebt, wenn diese für die Gesellenprüfungen städtische Schulräume, beispielsweise in 
der Peter-Behrens-Schule, benötigen. Auch solche Beträge erhöhen die Ausbildungskosten und 
sollten von der Stadt als ein Zeichen der Solidarität mit den Betrieben und Auszubildenden erlassen 
werden. Diese Gebühren wurden zuletzt 2002 von der Stadt zunächst geltend gemacht und dann mit 
Schreiben des Schulamts von 2003 wieder ausgesetzt. Seither wurden keine Rechnungen mehr 
verschickt.  
 
 
 
 
 
 
 
STAVO - Beschluss Juli 1997 
in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Steubenplatz 12 
64293 Darmstadt 
Tel. 0 61 51 / 17 12 11 
Fax 0 61 51 / 17 12 19 
e-Mail: fraktion@cdu-darmstadt.de 
Internet: www.cdu-darmstadt.de

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Es existiert auch ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss vom 15. Juli 1997, der den Erlass 
der Entgelte vorsieht, wenn die erlassenen Gebühren als Ersparnis an die Ausbildungsbetriebe 
weitergegeben werden. In einem Briefwechsel vom Juli 1998 kommen CDU-Fraktion (Kleine Anfrage 
Achenbach) und Magistrat zu einer unterschiedlichen Bewertung, was Gültigkeit und 
Voraussetzungen dieses Beschlusses betrifft. Laut STAVO-Protokoll wurde aber dem folgenden CDU-
Antrag vom 16. Juni 1997 in der Sitzung vom 15. Juli 1997 einstimmig bei einer Gegenstimme und 
einer Enthaltung der Grünen Fraktion zugestimmt: 
„Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, zukünftig auf die Erhebung von 
Benutzungsgebühren für die Benutzung von Berufsschulräumen bei Gesellenprüfungen, die bisher 
von der Handwerkskammer bzw. den einzelnen Innungen und der IHK erhoben wurden, zu 
verzichten“. Erweiterung des CDU-Antrags aufgrund mündlichen Vortrags des Magistrats: „Dies wird 
in dem Maße geschehen, wie diese Ersparnisse an die Ausbildungsbetriebe weitergegeben werden“. 
 
Mit Schreiben an die Stadt Darmstadt bestätigen die Handwerkskammer (12. September 1997 u. 18. 
November 1997) und die Konditoren-Innung (24. Juli 1998), eingesparte Kosten auch nicht von den 
Betrieben zu erheben, also in voller Höhe weiterzugeben. Demnach sind die Voraussetzungen für die 
Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses schon lange gegeben.  
 
Magistratsbeschluss Mai 1998 
Dieser Stadtverordnetenbeschluss wurde nachträglich durch einen späteren Magistratsbeschluss vom 
13. Mai 1998 de facto aufgehoben. In diesem Magistratsbeschluss heißt es:  
„dass für die Nutzung von Schulräumen zur Durchführung von Gesellen- und Gehilfenprüfungen wie 
bisher keine Miete erhoben wird (Anm. – aber „Nutzungsentgelte“), und dass der Industrie- und 
Handelskammer, der Handwerkskammer und Innungen in deren Bereich im jeweils laufenden 
Kalenderjahr mehr Ausbildungsverhältnisse als im Vorjahr zustande gekommen sind, keine Betriebs- 
und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden“.  
 
Das hieße jedoch, ein Kosten-, bzw. Gebührenerlass erfolgt demnach nur bei ständiger Steigerung 
der Ausbildungszahlen Jahr für Jahr bis ins Unendliche. Dies ist eben nicht immer möglich und findet 
irgendwann eine Grenze – auch angesichts der demographischen Entwicklung. Schon die Erhaltung 
der Ausbildungsleistung ist ein großer Beitrag der Betriebe.  Mit diesem Beschluss bzw. mit seiner 
Aufrechterhaltung würde der Magistrat nachträglich den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung 
von 1997 dem Sinne nach verändern und sich darüber hinwegsetzen.  
 
Brief Schulamt Juni 2003 
Mit Antrag vom 24. Juni 2002 hatte die CDU deshalb nochmals den Magistrat aufgefordert 
(mittlerweile waren wieder Rechnungen für Prüfungen ergangen), den von 1997  in einer sachlichen 
und konstruktiven Debatte zustande gekommenen STAVO-Beschluss endlich umzusetzen: „Somit 
würde die Stadt ein Zeichen setzen, dass alle wohlklingenden Eröffnungsreden auf 
Berufsbildungsmessen von Vertretern der Stadt  auch wirklich ernst gemeint sind“. 
 
In einem Brief aus dem Schulamt vom 10. Juni 2003, der vom damaligen Dezernat Wagner dem 
Schulausschuss zugeleitet worden war, wird weitgehend der oben dargestellten Argumentation und 
Antragsbegründung nachgekommen – und eine entsprechende Fachvorlage der zuständigen 
Dezernentin angekündigt. Damit betrachtete damals die CDU-Fraktion ihr Anliegen zunächst als 
erledigt – seitdem wurden bis zum Mai 2010 auch keine Nutzungsgebühren mehr erhoben.  
 
Anfrage CDU-Fraktion, Antwort Dr. Molter – Mai/Juni 2010 
In der Antwort des Dezernenten Dr. Molter v. 25. Juni 2010 auf die Kleine Anfrage des 
Stadtverordneten Achenbach hierzu v. 26. Mai 2010 heißt es zur von der damaligen Dezernentin 
angekündigten Vorlage: „Gleichwohl ist dies nachfolgend nicht geschehen“.

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Deshalb muss der Magistrat jetzt eine endgültige Regelung mit einer eigenen Vorlage oder mit einem 
neuen Entgeltverzeichnis festlegen, die den Willen der Stadtverordnetenversammlung erfüllt.  
 
 
Ludwig Achenbach 
Jürgen Weiler 
Uwe Schneider 
Anna-Maria Sturm 
Ulrich Dächert 
 
 
Stadtverordnete 
 
 
 
 
Rafael Reißer MdL 
 
 
CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (3)

TOP 29.17
TOP 3
TOP 20.11

Orte (1)

  • Steubenplatz 12

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0060
Typ
Antrag
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00