1409/2020
Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1a von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011)
19009 Zeichen
Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon +49 30 37711-0 Telefax +49 30 37711-999 Avenue des Nerviens 9 – 31, B-1040 Bruxelles x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) x Internet: http://www.staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln 22.12.2011 Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-2 76 Telefax +49 221 3771-1 78 E-Mail barbara.meissner @staedtetag.de Bearbeitet von Barbara Meißner Aktenzeichen 71.06.05 D Umdruck-Nr. I 6370 Leitfaden zum Positionspapier „Strukturdebatte im Friedhofswesen“ - 2 - Inhalt Vorwort S e i t e 3 Trägerschaft von Friedhöfen in öffentlich- rechtlicher Form Seite 4 Stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs Seite 5 für die Allgemeinheit Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof Seite 7 Schaffung einer höheren Kundenorientierung Seite 8 Erfolgreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 9 - 3 - Vorwort Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen ist im Jahr 2008 ein "Po- sitionspapier zur Strukturdebatte im Friedhofswesen" vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestattungskultur erar- beitet und in der Fachkommission "Kommunales Friedhofswesen" beim Deutschen Städtetag, diskutiert und verabschiedet worden. In diesem Papier wurde erstmals die aktuelle Lage im Friedhofswesen analysiert und Handlungsempfehlungen für die Kommunen als Friedhofsträger formuliert. Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen die Verantwortlichen in den Friedhofsverwaltungen eine Argumentati- onshilfe sowie eine Anleitung und Hilfestellung zu alltäglichen Fragestellungen und Diskussionen erhalten. Die Anregungen sind nicht als abgeschlossen zu betrachten, sondern stellen einen Einstieg in die jeweilige Thematik dar. Es ist vorgesehen, den Leitfaden fortzuschreiben und an neue Entwicklungen anzupassen. Die Handlungsempfehlungen "Wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben", "Finanzierung des Friedhofs- und Bestattungswesens" und „Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen“ werden in separaten Positions- papieren dargestellt. In Verbindung mit den Aussagen im Positionspapier können Städte und Gemeinden und deren Friedhofsver- waltungen gemeinsam an einer zukunftsorientierten Strategie im Friedhofs- und Bestattungswesen arbeiten. November 2011 - 4 - 1. Trägerschaft von Friedhöfen in öffentlich- rechtlicher Form Die Friedhöfe bedürfen zur langfristigen Erhaltung als Kulturgut auch in Zukunft einer Trägerschaft in öffent- lich-rechtlicher Form. Die langfristige Erhaltung und die nachhaltige Sicherstellung über viele Generationen kann i. d. R. von privaten Investoren aufgrund der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken nicht sicherge- stellt werden. Aufgrund der ethischen Verpflichtung der Städte und Gemeinden gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere des Gesundheitsschutzes, der Gleichbehandlung und zur Sicherung der öffentlichen Einflussnahme bzw. einer bürgerschaftlichen Einwirkungs- und Gestal- tungsmöglichkeit müssen die entsprechenden Leistungen auf Friedhöfen auch in Zukunft als öffentliche Güter vorgehalten werden. Argumente In den Bestattungsgesetzen der 16 Bundesländer ist die Trägerschaft von Friedhöfen einheitlich in öffentlich- rechtlicher Form geregelt. Als Träger werden sowohl die Gemeinden als auch Träger aus den Bereichen Kir- che, Religion und Weltanschauung genannt, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) steht den Gemeinden in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft das Recht der Selbstverwaltung zu. In den meisten Bestattungsgesetzen der Länder wird deshalb ein enger Be- zug zwischen dem Friedhof und den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde hergestellt. Friedhöfe sind somit ein klassisches Beispiel für die kommunale Daseinsvorsorge, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bei der Diskussion um privat betriebene Friedhöfe bedarf es Argumenten zum Erhalt der kommunalen Fried- höfe, zu Auswirkungen einer Privatisierung und der Bereitschaft zur Veränderung im eigenen Zuständigkeits- bereich. Die öffentlich-rechtlichen Friedhöfe sind Garanten für: • Würdige Bestattungsorte für die Verstorbenen • Wichtige soziale, kulturelle und ökologische Funktionen • Teil der "grünen Lunge" einer Stadt, mit Bäumen, Sträuchern und Wiesen, mit Biotopen und Wasser- flächen • Spiegel der Stadtgeschichte und der Bestattungskultur • Denkmalgeschützte Architektur, historische Gräber, Kunstwerke • Orte der Begegnung • Raum der Ruhe, Besinnung und stillen Erholung für die Stadtbevölkerung Zu erwartende Probleme bei einer Privatisierung • Private Investoren werden die vorhandenen Friedhöfe aus Kostengründen (Übernahme Rückstellungen und Unterhaltungskosten) sehr wahrscheinlich nicht übernehmen • Einbruch der Grabneuvergaben bei vorhandenen Friedhöfen • Rückläufige Einnahmenentwicklung bei den Kommunen • Auflassung der kommunalen Friedhöfe kommt aufgrund langfristiger Verpflichtungen und aus kultu- rellen Gründen nicht in Betracht • Der Haushalt der Städte muss bei rückläufigen Gebühreneinnahmen weiterhin die Kosten für die be- stehenden kommunalen Friedhöfe tragen, mit der Folge erheblicher, langfristiger Defizite - 5 - • Problematik der potentiellen Insolvenz der privaten Friedhöfe macht eine langfristige Absicherung er- forderlich • Kommune trägt weiterhin das wirtschaftliche Risiko Empfehlungen für notwendige Veränderungen auf kommunalen Friedhöfen • Leistungsangebote (u.a. Grabstättenvielfalt) und die Gebührenstruktur müssen den Wünschen und Be- dürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen • Reduzierung starrer Vorschriften und Reglementierungen, die die Gestaltungswünsche der Hinterblie- benen beeinträchtigen • Gepflegte und ansprechend gestaltete Friedhöfe mit viel "Grün", • Kunden- und Serviceorientierung • Grabnutzer und Angehörige mit ihren Anliegen ernst nehmen • Freundlicher Umgangston und kompetente Auskünfte • Begeisterung für den Friedhof mit seinen vielfältigen Funktionen wecken • Kunst und Kultur auf dem Friedhof anbieten (s. u.) • Begegnungs- und Informationsorte einrichten Fazit Kommunale Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen bieten die beste Zukunftsvorsorge für die Bürge- rinnen und Bürger. Die städtischen Friedhofsverwaltungen haben es selbst in der Hand, sich den Veränderungsprozessen zu stel- len und sie stehen aus eigenem und gesamtgesellschaftlichen Interesse in der Pflicht, dies auch zu tun. Friedhöfe in privater Trägerschaft sind vor diesem Hintergrund nicht notwendig. Freie Gräber gibt es auf den bundesdeutschen Friedhöfen in ausreichender Zahl. Eine Ausweisung weiterer Friedhöfe ist derzeit nicht erforderlich, wenn man bedenkt, dass jetzt schon erhebliche Flächenüberschüsse bestehen. Jede weitere Friedhofsfläche ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken (Gebührenausfälle) verbun- den. 2. Stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit Die sozialen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Allgemeinheit sind als Wohlfahrtswirkungen für diese zu betrachten und somit nicht gebührenrelevant. Die Friedhöfe sind in ihrem Nutzen mit steuerfinan- zierten Park- oder Grünanlagen vergleichbar. Teile der Friedhofsflächen (Grabflächen) werden durch die Nut- zungsberechtigten gestaltet sowie gepflegt und darüber hinaus durch die Friedhofsgebühren mitfinanziert. Häufig sind Friedhöfe die einzigen attraktiven Grünanlagen in einer Stadt. Die Friedhöfe haben vielfältige Funktionen innerhalb einer Kommune, u.a. sind dies: - 6 - Die Friedhöfe als Einrichtungen der Daseinsvorsorge • Friedhöfe bereit zu halten, ist eine ethische Verpflichtung, um Orte der Trauerbewältigung anzubieten; sie müssen dem würdigen Gedenken des /der Verstorbenen und einer angemessenen Trauer Raum bie- ten; sie müssen Gefühle zulassen und diese durch ihre spezifische Gestaltung ansprechen. • Friedhöfe sind Einrichtungen der Daseinsvorsorge; sie dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und übernehmen Aufgaben der Gesundheitsvorsorge. • Friedhöfe müssen der Anonymisierung des Todes und der Trauerkultur entgegen wirken und eine Sprachlosigkeit angesichts des Todes verhindern. • Friedhöfe sind ein öffentliches Gut, das sich durch eine zukunftsgerichtete Planung laufend an die ge- änderten gesellschaftlichen Gegebenheiten und veränderten Lebensgewohnheiten anpassen muss. • Friedhöfe dürfen nicht ausschließlich nach den Kategorien "Effizienz" und "Wirtschaftlichkeit" beur- teilt werden, weil gerade die Wirtschaftlichkeit darunter leidet, wenn die Angehörigen und die Trau- ernden die Friedhöfe nicht mehr annehmen. Die Friedhöfe als bezahlbare Wohlfahrtseinrichtungen Der Tod ist als Teil des gemeindlichen Lebens zu begreifen. Der Tod darf nicht weiter aus der Kommunikation ausgeklammert werden. Die Würde des Menschen reicht über den Tod hinaus und muss geachtet werden. Die dauerhaft garantierte Bereitstellung bezahlbarer Friedhöfe als Wohlfahrtseinrichtung für Alle muss deshalb das Ziel sein. Die Friedhöfe als Teil des Ökosystems der Kommunen Friedhöfe müssen als wichtiger Bestandteil des Ökosystems einer Kommune als wertvolle Grünanlagen mit einem hohen Potential an floristischer und faunistischer Artenvielfalt erkannt und durch geeignete Maßnahmen gefördert werden. Insbesondere bedeutet dies: • Verbesserung des Kleinklimas durch den Erhalt von Kaltluftschneisen • Pflanzung von klimaangepassten Bäumen und Sträucher • Erhalt des wertvollen Altbaumbestandes • Erhalt von landschaftlich wertvollen (Biotop-) Strukturen • Förderung von schützenswerten Pflanzen- und Tierarten z.B. durch • Blumenwiesen (Insekten- und Artenvielfalt) • Hecken/Vogelschutzgehölze • Erhalt von Moose und Flechten Fazit: Die vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Friedhöfe gehen weit über die Kernaufgabe als Bestattungsort hinaus. Deshalb sind Wohlfahrtswirkungen für die Allgemeinheit zu erhalten und entsprechend zu fördern. - 7 - 3. Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof Durch die Friedhofsträger sollen Netzwerke mit allen Partnern, die den Friedhof mitgestalten, angestrebt wer- den. Wichtige Partner sind z.B. die politischen Vertreter, die Kirchen, die am Friedhof arbeitenden Gewerke bzw. deren Berufsverbände, Behörden und beteiligte Ämter sowie verschiedenste Institutionen und Dienstleister. Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtner, Bildhauer und Steinmetzbetriebe, sowie die Kirchen erbringen wichtige Leistungen direkt auf unseren Friedhöfen. Die Möglichkeiten und die Angebote auf unseren Friedhö- fen sind somit für die genannten Organisationen wichtige Rahmenbedingungen, die maßgeblichen Einfluss auf deren wirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Erfolg haben. Friedhofsträger müssen deshalb in eigenem Interesse ein gutes und konstruktives Miteinander erreichen, um die möglichen Synergieeffekte zu erschließen. Durch unterschiedlichste Kooperationen können • für die Kundinnen und Kunden umfangreiche Angebotserweiterungen bei günstigsten Preis-/ Leis- tungsverhältnissen erreicht werden • für die Gewerke sichere Arbeitsgrundlagen geschaffen und nachhaltig gesichert werden • für die Friedhöfe hohe Auslastungen und konstante Nachfrage nach den angebotenen Leistungen und Produkten erzielt werden. Wenn die Verantwortlichen der Friedhofsträger es schaffen, mit den Kirchen, Unternehmen und sonstigen Ak- teuren oder am Friedhof Beteiligten auf unterschiedlichsten Ebenen ein konstruktives Miteinander zu etablie- ren, sollte es möglich sein, ein an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiertes Angebot anzubie- ten. Beispiele für Kooperationen und positiv wirkende Netzwerke • Gründung von lokalen und überregionalen Vereinen zur Pflege von vorhandener Friedhofs- und Be- stattungskultur • Anbieten von Gemeinschaftsgrabfeldern mit gesamtgärtnerischer Anlage und Pflege • Kooperationen im Bereich der Friedhofsplanung und -gestaltung • Gemeinsames Ausrichten von Veranstaltungen wie z. B. Friedhofstage, Ausstellungen, Vorträge, Füh- rungen • Realisierung und Betreiben von Non-Profit-Einrichtungen wie z.B. Info-Center oder Angebote im Be- reich der Trauerbegleitung • Einrichten von regelmäßigen Gesprächskreisen wie z.B. der "Runde Tisch" mit den an den Friedhöfen beteiligten Gewerken • Anbieten von Leistungspaketen auf den Friedhöfen • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Marketing-Maßnahmen Fazit Optimal funktionierende Netzwerke wirken sich positiv auf unsere Friedhöfe aus. Die Konzentration der jewei- ligen Akteure auf die Kernkompetenzen und stärkere Fokussierung auf mögliche Kooperationen und Unterstüt- zungen bringen allen Beteiligten große Vorteile und unseren Kundinnen und Kunden höherwertigere und preiswerte Angebote und Produkte. - 8 - 4. Schaffung einer höheren Kundenorientierung Friedhofsverwaltungen müssen als moderne Dienstleister am Markt agieren. Es ist dabei unabdingbar, sich mit aktuellen Entwicklungen zu beschäftigen; durch bedarfsorientierte Angebote sind Vorteile für alle Beteiligten zu erzielen. Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen muss im Vordergrund stehen Die Bedürfnisse und Wünsche der Kundinnen und Kunden sind vielschichtig und sollten im Rahmen der Mög- lichkeiten umgesetzt werden. Dazu bedarf es qualifizierter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ermittlung von Bedürfnissen und Wünschen • Der direkte Kontakt zur Kundin / zum Kunden ist Voraussetzung für die Bedürfnisermittlung; dieser ist ortsunabhängig • Informationsaustausch mit Beteiligten, wie Hinterbliebene und Gewerke (z.B. Bestatter, Steinmetze, Gärtner) • Auswertung von Medienberichten und sonstigen Informationen (Druckmedien, Internet, Befragungen, Statistiken etc.) Für die Kundin / den Kunden einsetzen • Hilfe zur Trauerbewältigung durch speziell geschultes Personal • Berücksichtigung der Werteorientierung der Gesellschaft, die regional unterschiedlich sein kann • Einsatz moderner Medien (u.a Web-Präsens, online-Formulare, online-Bestattungskalender) als Stan- dard Liberalisierung der Friedhofssatzungen • Beschränkung auf wesentliche und grundsätzliche Satzungsvorgaben mit standardisierten Begriffen (Mustersatzung) • Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Sat- zungsvorgaben Neue Angebote machen • Grabstätten mit pflegeleichten und pflegefreien Angeboten (z. B. verringerte Pflegefläche, Rasengrä- ber, Baumgräber, Kolumbarien, Gemeinschaftsgräber) • Großzügige Grabstätten und -lagen • Vorsorge (Reservierung, Nutzungsrechte im Voraus) • Themen-Grabfelder • Komplettangebote von Bestattung bis Pflege • Sechs-Tage –Woche • Kundenfreundliche Beratungs- und Bestattungszeiten • Grabpatenschaften für historische / erhaltenswerte Grabsteine und Grabstätten - 9 - Fazit Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung müssen "das Ohr an den Kunden" haben. Es gilt, die Bedürfnisse zu erkennen und der Kundschaft sowie den Hinterbliebenen zu vermitteln, dass man sich individuell um ihre Belange kümmert. Um dieses umsetzen zu können, bedarf es einer liberalen Satzung und der Bereitschaft, flexibel auf die Wün- sche der Kundschaft einzugehen. Die Friedhofsverwaltung muss sich als moderner, aufgeschlossener und vor allem als fachlich kompetenter Dienstleister bei ihren Kundinnen und Kunden präsentieren. 5. Erfolgreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Friedhöfe sind wichtige Bestandteile unseres Lebens, unserer Gesellschaft, unserer Kultur und unseres Grün- systems. Deshalb müssen die Friedhofsverwaltungen dieses wertvolle Gut bekannt machen, es erhalten und nach Möglichkeit immer weiter verbessern. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit hat deshalb in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert im Friedhofsbereich erlangt. Möglichkeiten einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit: Führungen • über verschiedene Friedhöfe • zu Grabstätten- bzw. Grabmalgestaltung oder erhaltenswerten Grabstätten • thematische Führungen (Grabsymbole, Flora und Fauna, bedeutende Persönlichkeiten etc.) • durch das Krematorium Vorträge • in Altenheimen, Hospizen, bei Vereinigungen bzw. Vereinen • bei Infoveranstaltungen für Kranken- und Altenpflegepersonal • auf dem Friedhof Internetpräsentation • Darstellung der Friedhöfe • Darstellung der Grabarten • Infos zur Bestattungsvorbereitung • Gebühren und Satzungsrecht • Servicehinweise - 10 - Informationsmaterial • Friedhofswegweiser • Flyer zur Bestattungsvorbereitung, zu Grabarten, zum Krematorium, zum Bestattungsdienst, etc. • "Kundenzeitschriften" (1-2 x jährlich, ggf. an alle Haushalte) Veranstaltungen • Aufführung von Theaterstücken, Kabarett, etc. • Lesungen • Konzerte auf dem Friedhof und/oder in Feierhallen Pressemitteilungen • über neue Angebote (z.B. Rasengräber, Baumgräber, Gemeinschaftsgräber, Grabmalpatenschaften) • Neu- bzw. Umbauten von Gebäuden, insbesondere Feierhallen, Verabschiedungsräumen Plakataktionen/Zeitungsanzeigen • im öffentlichen Raum und bei gewerblichen Kunden (Litfasssäulen, Bus und Bahnen, Schaukästen, Aushänge) • Anzeigen in Zeitungen und Stadtteilblättern • Fahrzeug-Beschriftungen Infozentrum • Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle Friedhofsbelange nach Möglichkeit unter Einbindung der verschiedenen am Friedhof beteiligten Gewerke Begegnungs- und Informationsräume • Einrichtung von geeigneten Räumen auf den Friedhöfen als Orte der Kommunikation und Information, ggf. mit Kaffee/Teeautomat • Friedhofsmuseum Tag des Friedhofs • Jährliche Durchführung unter Einbindung aller am Friedhof Beteiligten (Friedhofsverwaltung, Kir- chen, Gärtner, Bildhauer, Bestatter, etc.) • Darstellung aller Angebote an Infoständen mit Vorträgen, Führungen, musikalischer Umrahmung usw., auch außerhalb der Friedhöfe - 11 - Fotowettbewerb • Weitreichende thematische Bandbreite z.B. Skulpturen, Gräber, Kapellen, Situationen und Gesamtan- sichten, Traditionelles, Vergangenes oder Modernes, Flora und Fauna • Auslobung von Preisen durch eine Jury und anschließender Ausstellung im öffentlichen Raum Interne Öffentlichkeitsarbeit • Friedhofsbezogene Themen in der Verwaltung kommunizieren • Mitarbeiterzeitung • Führungen • Intranet • CI/CD-Konzept Fazit Die aufgezeigten Möglichkeiten sollen bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei der Politik und Verwaltung das Interesse am Friedhof wecken. Je besser es gelingt, den Friedhof mit all seinen Aufgaben, Inhalten und Angeboten in der Gesellschaft darzustellen, umso selbstverständlicher bleibt der Friedhof Bestandteil des all- gemeinen Lebens.
Anlage A Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025
64933 Zeichen
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Inhalt Vorwort 1. Kulturgut Friedhof 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 2. Status quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabstätten 2.3.2. Bestattungsleistungen 2.3.3. Trauerhallen 2.3.4. Friedhofsgebühren 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 3.5. Friedhofsgebäude 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 3.6.2. Handlungsempfehlungen 4. Ausblick Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3 Vorwort Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun- desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un- bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. Der Arbeitskreis Friedhof hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak- tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, Verantwortung zu übernehmen. Dieses Konzeptpapier zeigt, wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema „Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof dis- kutiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein- sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln zu entwerfen ist eine ebenso span- nende wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Vor diesem Hinter- grund wurde im Zeitraum vom 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter der Regie des Bü- ros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öffentlichkeits- beteiligung durchgeführt. Die zahlreichen Impulse, Meinungen und Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung der städtischen Friedhöfe wurden in dieses Konzept übernommen. Der Arbeitskreis Friedhof bedankt sich bei allen Kölnerinnen und Kölnern, die mit ihrem Engagement und ihren konstruktiven sowie kreativen Beiträgen dieses Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aktiv mitge- staltet haben. Köln, den 11.10.2019 Bestatterverband Köln Evangelischer Kirchenverband Köln Floristenverband Köln Genossenschaft Kölner Friedhofgärtner eG Katholisches Stadtdekanat Köln Steinmetz- und Bildhauerinnung Köln Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft Köln Stadt Köln Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium, das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Friedhofs- gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträge r, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskr eises ist es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4 1. Kulturgut Friedhof Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaft- licher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt- schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen Friedhöfe sind ein klassischer Bereich für die kommunale Daseinsvorsorge. Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch Or- te des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Gedenkens, der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige Be- reiche in einer Stadt. Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be- sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – ins- besondere für Großstadteinwohnerinnen und -einwohner – dar. Gerade im in- nerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktio- nen von Grün- und Parkanlagen. Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla- nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli- matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts- raum für lokal und regional arbeitende Betriebe dar. Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich- tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt wider- spiegeln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen da- her folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grab- malkunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur Die geänderten Lebensformen und Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spu- ren auf unseren Friedhöfen. Gerade die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. Lebensweisen und Lebenshaltungen sind einem rasanten Wandel unterworfen. Jeder einzelne spürt dies und die persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Do- kument dieser Veränderungen. Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be- standteil der modernen Gesellschaft, begünstigt aber auch die Auflösung tradi- tioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnen für viele Men- schen Fragen der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5 Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu- sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent- stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs in Frage gestellt. Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen oder wirtschaftliche Engpässe führen also zu neuen Ansprüchen an unsere Friedhöfe. Bereits seit Ende der 1990er Jahre war der Rückgang der traditionellen Erdbe- stattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich fort- gesetzt hat. Die Feuerbestattung hat sich zunehmend etabliert und mit den preiswerten, kleineren Urnengräbern konnte auch der Aufwand der über viele Jahre zu pflegenden Grabstätten deutlich reduziert werden. Denn insbesondere die Grabpflege stellt für viele Hinterbliebene immer mehr ein Problem dar. Mit zunehmendem Alter ist für viele Hinterbliebene die Grabpflege selbst kaum noch zu leisten, und die jüngere Generation wohnt oftmals nicht mehr in unmit- telbarer Nähe. Vor diesem Hintergrund entschieden sich immer mehr Angehö- rige für kleinflächige Grabstätten, die – sofern eine Pflege in Eigenleistung nicht mehr möglich wäre - dann auch kostengünstig über ein Fachunternehmen ge- pflegt werden könnten. Zudem sind mit der Urnenbestattung pflegefreie Grabvarianten möglich, die bei der Erdbestattung aufgrund der Flächeninanspruchnahme oder des Ver- wesungsprozesses ausgeschlossen sind. Bestattungen an Bäumen oder im Ko- lumbarium sind hier beispielhaft. Ebenso ist zu beachten, dass der klassische Friedhof in den letzten zehn Jah- ren merklich Konkurrenz bekommen hat. Es ist ein offener Markt entstanden, der auch als solcher wahrgenommen und bearbeitet wird. Die ursprüngliche Monopolstellung vieler Friedhofsträger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und heutzutage verstärkt über die Medien und insbesondere über das Internet be- worbenes Angebot alternativer Bestattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen Friedwälder, Seebestattungen sowie preiswerte Bestattungen im Ausland. 1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages Bei dem oben dargelegten Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur handelt es sich um einen bundesweiten Trend. Aufgrund zahlreicher Bestattungsalter- nativen auf dem freien Markt müssen sich die Friedhofsträger bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit rückläufigen Bestattungszahlen und der geringeren Flächeninanspruchnahme auseinandersetzen. Geringere Gebühreneinnahmen und Überhangflächen stehen steigenden Kosten zur Unterhaltung der Friedhöfe gegenüber. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Jahr 2008 ein „Positionspapier zur Strukturdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestat- tungskultur im Deutschen Städtetag erarbeitet und a nschließend von der zuständigen Fachkommission verabschiedet (Anlage 1a). Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6 In dem Positionspapier wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, die Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche In- formations- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. Viele der hier auf- geführten Handlungsempfehlungen wurden in Köln zeitnah umgesetzt. Vorran- gig sind hier die Einführung der Kooperationsgrabfelder sowie die Schaffung neuer Grabarten zu nennen. Die Weiterentwicklung der 2008 formulierten Empfehlungen erfolgte mit dem Positionspapier „Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 23.06.2016 vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen worden ist (Anlage 1b). Im Fazit dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass ne- ben der bereits vollzogenen Weiterentwicklung von kommunalen Friedhöfen auch die Leistungs- und Finanzstrukturen anzupassen sind. Neben weiteren be- triebswirtschaftlichen Anstrengungen seien die Implementierung eines Marke- tings und insbesondere die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen erforderlich. Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk- tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre- chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange- bots. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7 2. Status Quo in Köln 2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und Grabbelegungsdichte (Anlage 2). Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 484 ha. Mit 5 Großfriedhöfen (größer als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (größer als 10 ha) und 41 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die im Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. (Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) Insgesamt werden ca. 425.000 Grabstätten betreut. In Köln werden jährlich 8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8 Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 65 %. In der Friedhofsab- teilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind aktuell 253 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur mit In- teresse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den Anforderun- gen aus diesem Wandel gerecht zu werden. 2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh- rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands- gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs- gräber deutlich teurer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen- grabstätten. Mit der zum 01.09.2001 eingeführten Gebührensatzung auf Basis einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umverteilung been- det. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die vorrangi- ge Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsberechtigte Person den Friedhof mit seinen Wegen, sanitären Einrichtungen, Wasserent- nahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage kaum eine Rolle. Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung der Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten. 2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig preiswert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestat- tungsfall vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmög- lichkeit, die nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engage- ment der Hinterbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die Grabpflege wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. Großflächig ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwal- tungsaufwand bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grab- pflege und belasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei der Entwicklung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für die Hinterbliebenen berücksichtigt. In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zu Ur- nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe- stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei rund 65 %. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9 Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu, andererseits waren bei einem anderen Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege er- kennbar. Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen Grabarten und nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung ge- tragen. Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan ei- ne weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf- nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages mit dem einge- bundenen Fachunternehmen. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Kooperations- partnerin bzw. der Kooperationspartner der Stadt Köln. Die Bestattungsgärten der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner sowie der Ruhegarten der Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft zeigen ein vielfältiges Angebot mit ei- ner breiten Preisskala. In den letzten Jahren hat sich diese Bestattungsform er- folgreich in Köln etabliert. Derzeit sind 16 Kooperationsgrabfelder auf den städ- tischen Friedhöfen angelegt sowie weitere 20 Vorhaben projektiert. Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl- ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Ko- lumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglich- keit der Errichtung eines Kolumbariums vorab vom Rat der Stadt Köln grund- sätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungs- form werden Kolumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Realisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft ab- gestimmt. Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe- rierte Grabangebot erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ost- friedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nordfriedhof und dem Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestattungsangebot in Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass in den letzten Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner Friedhöfen be- statteten Personen trotz der vielfältigen auswärtigen Angebote auf dem Bestat- tungsmarkt bei annährend 90 % liegt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10 In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnenbestat- tung in Köln in den letzten 21 Jahren dargestellt: (Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 bis 2018 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 2900 Bestattungen zurückgegangen. Im glei- chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 Beisetzungen auf ca. 5400 Fälle angestiegen.) 2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 2.3.1. Grabstätten Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver- schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer weitestgehend ab. Folgende Hauptgrabarten werden angeboten: Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab- stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat- zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie gibt es auf al- len städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrabstätten kön- nen mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Familiengrab- stätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu bestatten. Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte in ei- gener Verantwortung sicher. 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11 (Wahlgräber für Erdbestattungen) (Urnenwahlgräber) Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und ent- bindet die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege si- cherzustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befes- tigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. Somit ist es nicht möglich, mehrere Bestattungen in einer Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden auf den meisten größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. Baumgrabstätte für Urnenbestattungen Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb- nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö- fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind ei- ne hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe- stattungen“. (Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung) (Baumgräber für Urnen) Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12 Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des ein- zelnen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es nur ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des Gräberfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher Weg und Steinneuerhof. Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen Bestattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt. Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei pflegerische Unterhaltung. (Anonymes Urnengrab) (Naturwaldbestattung am Ostfri edhof) Kooperationsgrabstätten In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetriebe) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen- und Sarg- bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach einem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grab- stellen in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen Grabfeldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher Ästhetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab- schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati- onsvorhaben in konkreter Planung. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13 Sonstige Grabstätten Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab- stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber- felder angelegt worden sind, sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels- weise für Ordensgemeinschaften in Köln. Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg und Ge- waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried- hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät- ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. (Kooperationsgrabfeld) ( Kriegsgräber) (Sternenkind er) 2.3.2. Bestattungsleistungen Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehö- ren das Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Träger- dienst einschließlich des Senkens der Urne oder des Sarges in das Grab. Zur Koordination der über 8.000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in einem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechenden Kosten- aufschlag werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. Im Jahr 2018 wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt. Alle verstorbenen Kölnerinnen und Kölner – unabhängig von ihrer Staatsange- hörigkeit oder konfessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf jedem der Kölner Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in Köln gewohnt haben, können auf einem städtischen Friedhof beigesetzt wer- den. Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen- hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschie- denen Glaubensrichtungen berücksichtigt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14 In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Musliminnen und Musli- me für eine Beisetzung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe der Zeit haben sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine Beisetzung in ihrer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mit- bürgerinnen und Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurde auf dem Kölner Westfriedhof das erste Gräberfeld für muslimische Bestattungen eingerichtet. Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den maßgeblichen islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu beachtenden Erfordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, dass diese Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem rechtsrheinisch gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres muslimi- sches Gräberfeld angelegt worden ist, bleibt der Westfriedhof nach wie vor der Hauptfriedhof für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind die von Musli- minnen und Muslimen gewünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städ- tischen Friedhöfen in Köln bereits seit 2005 möglich. 2.3.3. Trauerhallen Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt stadtweit über 46 Trauerhallen, die sich im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in der Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhallen befindet sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Ziel ist es, gemeinsam mit der städtischen Gebäudewirtschaft die Situation der Trauerhallen erheblich zu verbessern. Ungeachtet dessen werden das Erscheinungsbild und die Ausstattung der Trauerhallen fortlaufend im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimiert. So wurde in den vergangenen drei Jahren von der Friedhofsverwaltung eine Quali- tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den- noch spürbar, zu verbessern. So wurden für zahlreiche größere Trauerhallen in 2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerarbei- ten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre- chenden Wandbildern aufgewertet. Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent- scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am Grab, greifen auf das Angebot privater Verabschiedungsräume von Bestat- tungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier in einer Kirche. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15 2.3.4. Friedhofsgebühren Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan- spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffent- lichen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer getragen werden. Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben durch den Friedhofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebs- wirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui- valenzprinzips, nach dem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un- gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren- maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Er- messensausübung erkennen lassen. Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führte bei der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln häufig zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Ent- wicklung heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell erarbeitet, durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Gebührengerechtigkeit erzielt werden konnten. Zudem stellt die hohe An- zahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor besondere betriebswirt- schaftliche Herausforderungen. Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztma- lig mit der Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 angepasst. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17 Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Gebührenvergleich – Beisetzung in ein Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: (Stand 2018) Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer- den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 2.090.600 Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Betrag wurde im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro auf- gestockt. Diese Anhebung des Grünanteils von ca. 15 % auf ca. 22 % ist ge- rechtfertigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und oftmals auch als einzige zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet als Naherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt wer- den können. €2.000,00 €1.000,00 €- €2.720,00 €3.000,00 €3.057,07 €3.710,00 €3.460,13 €4.000,00 €4.150,00 €5.000,00 €4.903,29 €6.000,00 €1.043,36 €500,00 €- €1.708,36 €2.000,00 €2.050,00 €2.044,54 €2.500,00 €2.254,00 €2.936,00 €3.500,00 €3.000,00 Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18 2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wird erstmals unter dem Titel „Friedhofszweck“ ergänzt, dass Friedhöfe der Bestat- tung von Toten dienen. In Absatz 2 wird ergänzt, dass „ Friedhöfe den Hinter- bliebenen einen Ort der Besinnung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen ei- nen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Ver- besserung des Stadtklimas bei.“ Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. ange- sprochen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhö- fe ist es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu transportieren. Denn um den Erhalt dieser multifunktionalen Friedhöfe sicher- zustellen, sollten die beschriebenen öffentlichen Funktionen im Haushalt auch entsprechend abgebildet werden. 3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nach- folgenden Überschriften betrachtet . 3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zu- nehmend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme an diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige Beisetzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos- tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt. Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leis- tungen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für den Friedhofsträger als auch für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer belas- tende Entwicklungen durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen immer weniger Mittel zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 2004 gänzlich gestrichen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19 Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter z ur Verfügung stehende Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskost en eingesetzt, so dass oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten Fall gar kein Erbe mehr im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang stehende gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer- den. Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent- wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be- stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufge- geben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt . Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Koopera- tionsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick- lungen reagiert. Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage der gestiegenen Kosten ausschließlich auf die Gebührenzahlerinnen und - zahler noch zumutbar ist und die negative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich begünstigt wird. Denn sinkende Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor al- lem die zunehmend geringeren Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungs- rechten führen gebührenrechtlich dazu, dass auf immer weniger Nutzerinnen und Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren umzulegen sind. Durch die abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzerinnen und Nutzern steigt die Belastung für die oder den Einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen auch nur bedingt kompensiert werden. Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun- terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der Gebäude, somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof und somit weiter sinkenden Nutzungszahlen. Schließlich bietet der zwischenzeitlich umkämpfte Bestattungsmarkt eine Vielzahl von preiswerten Alternativen für die Hinterbliebenen eines Sterbefalles. Vor diesem Hintergrund stellt die Gebüh- renerhebung den Friedhofsträger immer wieder vor Herausforderungen. Natür- lich wird der Friedhof durch eine Bestattung und die hiermit verbundene Nut- zung einer Grabstätte in einem besonderen Verhältnis in Anspruch genommen, so dass eine Gebührenerhebung nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz erfolgen muss. Demnach sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20 Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti- schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzah- lenden Friedhofsnutzerinnen und -nutzer zu erhalten. Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten und dennoch die Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu erhalten. 3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried- höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im Zusammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch die mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprü- chen aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzspa- renden Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Der Anteil an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 65 % und spiegelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor- handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. Dementsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse unterzogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass die zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme Problematik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. Da jetzt schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen sind, steht die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen das von der Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Fried- höfe weiterhin zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleich- zeitig die Kosten für die Pflege einzudämmen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21 Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi- gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die Friedhofsbe- sucherinnen und -besucher wie für die Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage häufig einen erhöhten Pflegeauf- wand. Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu- lagen auszuschließen und die älteren Grabnutzungsrechte in Streulagen aus- laufen zu lassen. Dies wird bereits intern praktiziert. Eine Konzentration der Be- stattungsflächen in gut erreichbare „Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, ist jedoch nur sehr langfristig - als Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu be- achten ist allerdings, dass die meisten großen Kölner Friedhöfe unter Denkmal- schutz stehen, ein Eingriff in die gestalteten Anlagen ist nicht ohne weiteres möglich. Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte, gebüh- renrelevante Kosten zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung genommen und entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für Bestattungen genutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflä- chen in geeigneter Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den Kölner Friedhöfen nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde zudem an der bereits angesprochenen Tatsache scheitern, dass der Großteil der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht. Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zu- sammenhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden können. Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand möglichst gering zu halten. Eine Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be- völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden. Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an der starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit den Friedhöfen, die unmit- telbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird durch die Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der städtischen Bevölkerungskultur. 3.3. Entwicklung neuer Grabangebote Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu soge- nannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22 Die bei allen Beisetzungsarten an den meisten Beisetzungsorten abgelegten Trauergrüße unterschiedlichster Art, sind deutliche Zeichen und Belege die- ses Bedürfnisses nach Trauerhandlung in diesem besonderen Moment des Grabbesuchs. Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie den Kosten. Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter- bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines Grabnutzungsrechtes bestandskräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht wird immer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der Grabpflege zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket für die Hinterbliebenen. Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar- über hinaus werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern bedient. Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung aktuell folgende Ziele: • Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreic hender Berücksichti- gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denk- malschutzes. Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko für den Friedhofsträger weitere attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu kommt eine Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei grundsätzlich die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperationspartnerin bzw. - partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. • Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführu ng von Pilotprojek- ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftsweisende Grabangebote entweder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dy- namische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in die Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er- richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumba- riums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23 Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform werden Ko- lumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Rea- lisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft abgestimmt. • Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverw altung unmittelbar offe- rierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein- neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark nachgefragte Grabangebot ist geplant. Fraglich ist, ob sich in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein- schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In- teressensgemeinschaften weiter entwickeln wird. 3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität Im Friedhofswesen müssen mit Blick auf eine verantwortungsvolle Ressour- cennutzung vordergründig die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt wer- den. In den vergangenen Jahren wurden bereits erste Projekte zur Verbesserung der Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz, beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtung von Vogel-Nisthilfen. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine Zu- sammenarbeit mit dem NABU, die zukünftig zu intensivieren ist. Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb- nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu- tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtums initiiert und gefördert wer- den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten. 3.5. Friedhofsgebäude In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan- genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried- hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs- stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal- ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck eingefordert. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24 In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb mittlerweile entbehrlichen Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. Natürlich müssen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung bzw. Auslastung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Allerdings handelt es sich bei den Trauerhallen um einen festen Bestandteil der Friedhöfe, so dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen Bindung sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten das letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einher- gehend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt wer- den. So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbezie- hung von Bürgervereinen in Betracht gezogen werden. Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden Zustand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten. 3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen können. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhal- ten oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu be- wahren und zu schützen, muss höchste Priorität haben. Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem Friedhofsspaziergang werden der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau- ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vor- dergrund . Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs- nutzerinnen und -nutzern sowie auch zwischen den Friedhofsnutzerinnen und - nutzern werden durch die Friedhofssatzung definiert. Regeln und Gebote sind Teil dieser Satzung und zur Wahrung der Würde der Verstorbenen sowie im In- teresse der Trauernden unbedingt einzuhalten. Damit die Friedhöfe als ge- schützte und zugleich offene Räume erhalten werden können, sind nicht nur ge- genseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit, sondern auch konkrete Verhal- tensgrundregeln erforderlich. Denn neben der augenscheinlichen Gestaltung und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr Wert auch durch den dort stattfindenden Umgang der Menschen untereinander definiert. In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der Kölner Friedhöfe verstanden werden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25 Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): § 6 Verhalten auf dem Friedhof (Absatz 1 bis 2) (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhal- ten. (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; a usgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahr- zeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbiet en von Dienstleistungen ohne vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Be stattung störende Arbeiten auszuführen, d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften, die nicht dem Friedhofszweck entsprechen, zu verteilen, e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem Friedhof zu belassen, f) nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte au f Grabstätten und Wegen ein- zusetzen, g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen , Grabstätten oder ihre baulichen Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehind ertenbegleithunde mitzu- führen, i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige s portliche Aktivitäten mit oder ohne Sportgerät zu betreiben. j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Im Hinblick auf den bereits mehrfach angesprochenen Wandel in der Bestat- tungs- und Trauerkultur und die vielfältigen Funktionen von Friedhöfen, die ne- ben den gebührenzahlenden Hinterbliebenen allen Friedhofsbesucherinnen und -besuchern zur Verfügung stehen, ist fraglich, ob die Vorgaben des § 6 der Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines modernen und kundenorientierten Friedhofsträgers entsprechen. Außerdem werden regelmäßig verschiedene Einzelforderungen an die Friedhofsverwaltung Köln herangetragen, beispiels- weise das generelle Hundeverbot auf Friedhöfen aufzuheben oder das Befah- ren mit PKW grundsätzlich zuzulassen. 3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 Um die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zukünfti- ge Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe im Stadtgebiet zu ermitteln, wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öf- fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 26 In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den Friedhöfen unter verschiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Ver- treter potentieller Nutzergruppen wurden befragt und es erfolgten darüber hin- aus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Ort. In einem zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein On- line-Dialog für die transparente Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die während der Begehungen und Befragungen zuvor erarbeiteten Vorschläge und Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natürlich bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch telefonisch an dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 27 Zusätzlich ist man im Rahmen einer Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstal- tungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten. Die Ergeb- nisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen sowie in diesem Zusammenhang eingegangenen Zuschriften und Telefonaten wurden vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und nach Auswertung durch den Arbeitskreis Friedhof am 30.09.2019 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren im Wallraf-Richartz- Museum der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der als Anlage 3 beige- fügten Gesamtdokumentation zu entnehmen. Auf Basis der ausgewerteten Rückmeldungen wurden vom Arbeitskreis Friedhof die nachfolgenden Hand- lungsempfehlungen für die vorab in dem Beteiligungsverfahren festgeschrie- benen Kategorien erarbeitet. 3.6.2. Handlungsempfehlungen Vorweg ist festzuhalten, dass eine Änderung der bestehenden Friedhofssat- zung der Stadt Köln zur Realisierung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbe- teiligung nicht notwendig ist. Aktivität und Bewegung Aufgrund des deutlichen Votums gegen Bewegungsaktivitäten bleiben sportli- che Aktivitäten entsprechend der derzeitigen Satzungsregelung weiterhin voll- ständig untersagt. Auch leise Sportarten wie beispielsweise Yoga können durch entstehende Gruppendynamik und der hiermit verbundenen Außenwirkung dem grundsätzlichen Anspruch des Friedhofs als besonderen Ort der Ruhe entge- genstehen. Die Befürchtungen des oft artikulierten „Tür- und Toröffnens“ oder „Öffnens der Büchse der Pandora“ würden eventuell genährt. Auch die Diffe- renzierung zwischen leisen und anderen Sportarten birgt Konfliktpotential. Al- lerdings werden die in diesem Zusammenhang angesprochenen, meditativen Elemente bestimmter, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung genannter Sportarten, aufgegriffen und die Schaffung von besonderen, meditativen Ruhe- räumen auf den Friedhöfen angeregt. Aufenthalt und Begegnung In der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich insbesondere der für die Befragungs- teilnehmerinnen und -teilnehmer maßgebliche Anspruch herauskristallisiert, den Friedhof als besonderen Ort der Ruhe und der Erholung zu erhalten. Dies war der grundsätzliche Maßstab für die Bewertung aller eingereichten Vorschläge und Anregungen. Um diesem besonderen Anspruch gerecht zu werden, ist das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen entsprechend der aktuellen Satzungs- regelung weiterhin grundsätzlich zu untersagen. Maßgeblich bei dieser Ent- scheidung ist sicherlich auch die Angst einiger Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Hunden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 28 Zudem ist die Kontrolle einer möglichen Anleinpflicht oder die Ahndung bei nicht entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich. Auch greifen Hunde in die besonderen, ökologischen Naturräume und auch Lebens- räume seltener Tierarten in den geschützten Friedhofsbereichen ein. Zu den in Rede stehenden Kinderspielbereichen auf den Friedhöfen ist alterna- tiv die Errichtung von Naturlehrpfaden, an denen die Kinder spielerisch an die Natur herangeführt werden, zu empfehlen. Hier bieten sich Kooperationen mit dem NABU oder dem BUND an. Die mögliche Errichtung eines Friedhofscafés wurde nicht grundsätzlich abge- lehnt. Eine Entscheidung muss im Einzelfall, basierend auf einem inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzept einer möglichen Interessentin oder eines mögli- chen Interessenten, durch den Ausschuss für Umwelt und Grün unter Beteili- gung der zuständigen Bezirksvertretung getroffen werden. Zudem wird empfohlen, dem vielfach geäußerten Wunsch nach zusätzlich auf- zustellenden Bänken – gerne auch in Anordnung als Begegnungsplätze - nachzukommen. In diesem Zusammenhang wird auch pilotweise die Aufstel- lung eines Bücherschranks getestet. Information und Bildung Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oftmals als unzureichend be- zeichnete Ausschilderung einiger Friedhöfe war ebenso wie die Digitalisierung der Friedhöfe bereits vor Erstellung des Friedhofskonzeptes und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung projektiert. Diese Aufgaben sind aufwendig sowie komplex und erfordern personelle Ressourcen. In Bezug auf Information und Bildung auf den städtischen Friedhöfen sind Ko- operationen und Patenschaften weiter zu initiieren und zu fördern. Neben der bereits angesprochenen, zusätzlichen Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden kommen auch Schulkooperationen in Betracht. Die städtischen Friedhöfe eignen sich besonders als außerschulische Lernorte beispielsweise für die Tier- und Pflanzenwelt oder für den Geschichtsunterricht und zur Heimatkunde. Kunst und Kultur Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach vorgetragene Wunsch nach Erweiterung von kulturellen Veranstaltungen auf den Friedhöfen ist zu be- fürworten. In diesem Zusammenhang werden die städtischen Trauerhallen fort- an für friedhofsaffine und nicht kommerzielle Einzelveranstaltungen wie bei- spielsweise entsprechende Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen unentgelt- lich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Kulturan- gebote den Besucherinnen und Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 29 Natur und Umwelt Der Natur- und Artenschutz auf den städtischen Friedhöfen ist eine herausra- gende Funktion und auch Aufgabe für diese ökologisch wertvollen Flächen in der Stadt Köln. Die Bedeutung der auf den Friedhöfen einzigartigen Bedingun- gen für eine vielseitige Tier- und Pflanzenwelt im Kölner Stadtgebiet wurde durch zahlreiche Beiträge in der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals besonders herausgestellt. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Arbeitskreis Friedhof für weitere und intensive Projekte mit den bereits angesprochenen Naturschutzver- bänden und in Eigenregie entsprechend Gliederungsziffer 3.4 dieses Konzeptes aus. Sicherheit und Ordnung Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mehrfach genannte Forderung nach einer verstärkten Kontrolle auf den städtischen Friedhöfen ist grundsätz- lich nachvollziehbar. Eine wirkungsvolle Bewachung der stadtweit 55 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von mehr als 480 Hektar wäre aber auch mit verstärk- tem Personal- und somit auch Finanzeinsatz schlichtweg nicht möglich. Daher werden die Bemühungen verstärkt, ehrenamtliche Friedhofspatinnen und Friedhofspaten zu gewinnen, um eine Präsenz auf den Friedhöfen zu erhöhen. Trauer und Bestattung Vordergründig bleibt der Friedhof für viele Besucherinnen und Besucher ein Ort der Ruhe und der Trauer. In diesem Zusammenhang haben der Erhalt und die Pflege von Grabstätten weiterhin die zentrale Bedeutung, der mit dem vielseiti- gen Grabangebot in Köln Rechnung getragen wird. Dem in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach geäußerten Wunsch nach Er- richtung von Trost- und Trauerpfaden oder -mauern wird eine besondere Be- deutung beigemessen, da den Friedhöfen unabhängig von den dort angelegten Grabstätten auch im Allgemeinen die wichtige Aufgabe der Trauerbewältigung obliegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden bereits umfängliche Konzeptideen zur Errichtung von Trauer- und Trosträumen eingereicht, deren mögliche Realisierung als Pilotprojekt der Arbeitskreis Friedhof überprüfen wird. Sonstiges Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mehrfach die Sorge vorgetra- gen, Friedhofsflächen separieren und als Bauland veräußern zu wollen. Zudem wurden Vermutungen geäußert, durch alternative Nutzungen von Friedhöfen städtische Parkanlagen zu ersetzen, damit diese wiederum als attraktives Bau- land zur Verfügung gestellt werden können. Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55 städtischen Friedhö- fe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entge- genzusetzen. Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 30 4. Ausblick Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswün- sche stellen heraus, dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Be- sinnung sowie der Trauer und auch als ökologische Nischenräume besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind. Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten und zu fördern, werden in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine gesi- cherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofsverwaltung wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den Menschen in Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einla- den, in dessen Rahmen der aktuelle Stand der Umsetzungen präsentiert und die Entwicklung auch diskutiert wird. Anlagen Anlagen 1a/b - Positionspapiere des Deutschen Städtetages Anlage 2 - Übersicht und Informationen über die 55 städtischen Friedhöfe Anlage 3 - Gesamtdokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen
2296 Zeichen
Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen Übersicht über die städtischen Friedhöfe Bocklemünd Grevenbroicher Straße 50829 Köln Brück Lehmbacher Weg 51109 Köln Brück Hovenstraße 51109 Köln Chorweiler Thujaweg 50765 Köln Dellbrück Thurner Straße 51069 Köln Deutz Rolshover Kirchweg 51105 Köln Dünnwald Goffineweg 51069 Köln Eil Frankfurter Straße 51145 Köln Ensen Kölner Straße 51149 Köln Esch Frohnhofstraße 50765 Köln Flittard Hubertusstraße 51061 Köln Fühlingen Kriegerhofstraße 50769 Köln Godorf Immendorfer Str. 50997 Köln Holweide Burgwiesenstraße 51067 Köln Junkersdorf Statthalterhofweg 50858 Köln Kalk Kratzweg 1 51109 Köln Langel Schrogenweg 51143 Köln Leidenhausen Schubertstraße 51145 Köln Libur Stockumer Weg 51147 Köln Longerich Alexander-Petoefi-Platz 50739 Köln Lövenich Am Heidenstamm 50859 Köln Melatenfriedhof Aachener Straße 204 50931 Köln Merkenich Jungbluthstraße 50769 Köln Meschenich Trenkebergstr. 50997 Köln Mülheim Frankfurter Straße 51103 Köln Müngersdorf Kirchenhof 50933 Köln Niederzündorf Burgweg 51143 Köln Niehl Feldgärtenstraße 50735 Köln Nordfriedhof Pallenbergstraße 50737 Köln Oberzündorf St. Martinstraße 51143 Köln Ostfriedhof Dellbrücker Mauspfad 51069 Köln Pesch Birkenweg 50767 Köln Porz Alfred-Nobel-Straße 51145 Köln Rath Fockerweg 51107 Köln Rheinkassel Alte Römerstraße 50769 Köln Rodenkirchen alt Frankstr. 50996 Köln Rodenkirchen neu Sürther Str. 50996 Köln Rondorf Giesdorfer Str. 50997 Köln Schönrather Hof Haslacher Weg 51063 Köln Stammheim alt Scharffensteinstraße 51061 Köln Stammheim neu Stammheimer Ring 51061 Köln Steinneuerhof Kapellenstr. 50997 Köln Südfriedhof Höninger Platz 25 50969 Köln Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen Sürth Kölnstr. 50999 Köln Urbach Mühlenweg 51145 Köln Volkhoven-Weiler Damiansweg 50765 Köln Wahn Frankfurter Straße 51147 Köln Weiden alt Gartenweg 50859 Köln Weiden neu Albert-Kindle-Straße 50859 Köln Weiß Weißer Hauptstr. 50999 Köln Westfriedhof Venloer Straße 1132 50829 Köln Westhoven Paulstraße 51149 Köln Widdersdorf alt Turmgasse 50859 Köln Widdersdorf neu Hauptstraße 50859 Köln Worringen Hackhauser Weg 50769 Köln Weitere Informationen: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/
Anlage 3 von A Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung
16036 Zeichen
1 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln 2 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Inhaltsverzeichnis Auswertung der Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung.............................................. 3 Aktivität und Bewegung........................................................................................... 4 Aufenthalt und Begegnung ...................................................................................... 5 Information und Bildung .......................................................................................... 7 Kunst und Kultur ..................................................................................................... 8 Natur und Umwelt ................................................................................................... 9 Sicherheit und Ordnung ........................................................................................ 10 Trauer und Bestattung .......................................................................................... 10 Sonstiges .............................................................................................................. 11 Friedhofswoche ........................................................................................................ 12 3 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Auswertung der Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung Im Folgenden haben wir eine Zusammenfassung der Hinweise und Anregungen im Online-Dialog (12. Juni bis 10. Juli 2019) zum Projekt „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ erstellt sowie die Häufigkeit der Nennungen grafisch dargestellt. Dabei sind in den Balkendiagrammen ablehnende Beiträge und Kommentare zu einem Thema dunkelgrau und zustimmende hellgrau dargestellt. Ergänzend sind jeweils im Anschluss Erkenntnisse aus den Befragungen während der Begehungen (8. April bis 15. Mai 2019) aufgeführt. Den Abschluss bildet eine Kurzbetrachtung der Friedhofswoche (24. bis 30. Juni 2019). Aktivität und Bewegung 13% Aufenthalt und Begegnung 36% Information und Bildung 4% Kunst und Kultur 9% Natur und Umwelt 23% Sicherheit und Ordnung 1% Sonstiges 2% Trauer und Bestattung 12% Prozentuale Verteilung der Beiträge und Kommentare auf die einzelnen Kategorien im Online-Dialog 4 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Aktivität und Bewegung In dieser Kategorie lag der eindeutige Schwerpunkt darauf, von einer Öffnung der Friedhöfe für störende Sportarten abzusehen. Sowohl die Anzahl der entsprechenden Kommentare als auch die Leidenschaft, mit der diese vorgetragen wurden, ist bemerkenswert. Vor allem körperliche Aktivitäten, die mit Lärm verbunden sind und in schneller Bewegung und/oder in größeren Gruppen ausgeübt werden, erscheinen überwiegend inakzeptabel. Etwas milder wurde auf stille Betätigungen wie Yoga oder Meditation reagiert, vor allem dann, wenn diese in Randbereichen der Friedhöfe ausgeübt werden. Erkenntnisse aus den Begehungen Im Rahmen der Begehungen wurden ruhige Aktivitäten und Bewegungen wie Spazieren gehen, Yoga, Meditation und Thai Chi vorgeschlagen. Auch das Anlegen von Picknick- und Bouleflächen, Gemeinschaftsgärten sowie Federball oder Trimm- dich-Pfaden wurde genannt. Ähnlich wie im Online-Dialog wurde allerdings auch die Ablehnung störender beziehungsweise bewegungsreicher Sportarten zum Ausdruck gebracht. 0 5 10 15 20 25 keine Events, Umwandlung in Freizeitparks keine Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.) Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.) keine Freizeitaktivitäten generelle Öffnung kein Joggen und Walken Joggen und Walken Meditation keine Sportgruppen keine sportlichen Aktivitäten sportliche Aktivitäten Yoga Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Aktivität und Bewegung" 5 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Aufenthalt und Begegnung Als häufigster Grund für den Besuch der Friedhöfe wurde, unabhängig von einem konkreten Anlass (Teilnahme an einer Bestattung, Grabpflege), die dort zu findende Ruhe und Erholung genannt. Daneben wurde aber auch vielfach anerkannt, dass sie Orte der Begegnung sind, und dies in stiller Ausprägung gefördert werden sollte. Beide Aspekte, Ruhe und Begegnung, fanden sich in der Forderung nach (mehr) Bänken an attraktiven Stellen wieder. Demgegenüber zielte der Wunsch, in unmittelbarer Nähe zum oder sogar auf dem Friedhof ein Café aufsuchen zu können, deutlich stärker auf den Aspekt Begegnung. Das Thema Hunde auf dem Friedhof beschäftigte ebenfalls viele Besucherinnen und Besucher und wurde lebhaft diskutiert. Erkenntnisse aus den Begehungen In dieser Kategorie ist eine deutliche Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Online-Dialogs festzustellen. Friedhöfe wurden auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Begehungen als Orte der Ruhe, Besinnung und Erholung wahrgenommen. Auch der Austausch durch Begegnungen wurde in den Fokus genommen. Mehrfach wurde der Wunsch nach mehr Bänken und kleinen Sitzgruppen geäußert. Ebenso stießen Bücherschränke oder ein Café auf Interesse. Bezüglich der Mitnahme von Hunden auf den Friedhof herrschten analog zum Ergebnis des Online-Dialogs geteilte Meinungen. Während Hunde einerseits als treue Begleiter, insbesondere für ältere Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher, angesehen wurden, riefen sie andererseits Sorgen aufgrund möglicher Verschmutzungen oder Belästigungen hervor. 6 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 0 5 10 15 20 25 30 Andachten kein Autoverkehr Bach, Teich Bänke Besucherbezirke keine Bimmelbahn Bimmelbahn Bücherschrank kein Café Café keine Events Events Grabpflege kein Grillen Hinweisschilder keine Hunde Hunde Hunde-Hotel keine Kinderspielbereiche Kinderspielbereiche Kooperationen und Patenschaften längere Öffnungszeiten Lebens- oder Sinnparcours Mülleimer Neugestaltung Öffnung für Neues als Chance Ort der Ruhe und Erholung Ort der Trauer Restaurierung Schutz vor Lärm Sommerfest Toiletten keine Verkleinerung keine weitere Nutzung keine zusätzliche Beleuchtung keine zusätzliche Nutzung der Trauerhallen zusätzliche Nutzung der Trauerhallen Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Aufenthalt und Begegnung" 7 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Information und Bildung Auf den meisten Friedhöfen gibt es weit mehr zu entdecken als Grabstätten. Seien es interessante Pflanzen und Tiere, außergewöhnliche (gärtnerische) Gestaltungen oder die Gräber bekannter Persönlichkeiten. Um auch diese Perspektiven zu öffnen wurde vielfach eine bessere Beschilderung gewünscht. Zudem sollten Friedhöfe verstärkt als außerschulischer Lernort für Kinder und Jugendliche genutzt werden (Kooperationen). Erkenntnisse aus den Begehungen Die Begehungen zeigten, dass Friedhöfe in den Augen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weit mehr als letzte Ruhestätten sind. Das Potential der Friedhöfe könnte beispielsweise durch Kooperationen mit Schulen ausgebaut werden. Hierzu würden sich sowohl Projekte wie das Anlegen und die Pflege von (Kräuter-)Beeten oder Besuche des Friedhofs im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen in Fächern wie Biologie oder Religion eignen. Doch nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene könnten von Barfuß- oder Naturlehrpfaden, Führungen zur Geschichte oder zu Flora und Fauna der Friedhöfe profitieren. Auch der Wunsch nach besserer Beschilderung und Informationstafeln waren deckungsgleich mit den Ergebnissen des Online- Dialogs. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Beschilderung und Infotafeln keine Führungen Führungen Informationen im Internet Kooperationen und Patenschaften Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Information und Bildung" 8 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Kunst und Kultur Als für kulturelle Angebote besonders geeignete Orte wurden die Trauerhallen angesehen. Diese könnten vor allem das Segment „Kleine bis mittlere Veranstaltungsorte“ abdecken. Auch hier wurde allerdings eine möglichst ruhige Nutzung favorisiert (Lesungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, klassische Konzerte), die im Idealfall einen thematischen Bezug zum Ort des Geschehens (Tod, Trauer) aufweist. Ausstellungen ließen sich darüber hinaus auch auf (ungenutzten) Flächen der Friedhöfe realisieren. Erkenntnisse aus den Begehungen Die Begehungen brachten Erkenntnisse zu diversen Nutzungsmöglichkeiten im Bereich Kunst und Kultur. Allen Vorschlägen ist die Würdigung dieser besonderen Orte durch eine ruhige Nutzung gemein. Wie auch im Online-Dialog konnten sich die Befragten die Trauerhallen als Stätte für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen vorstellen. Hier könnten zum Beispiel gemeinsame, interreligiöse Andachten abgehalten oder ruhige, geistliche oder klassische Konzerte gespielt werden. Neben Lesungen und der Aufführung von Theaterstücken würden sich auch (Kunst-) Ausstellungen und Lichtinstallationen auf dem Friedhofsgelände anbieten. 0 2 4 6 8 10 12 Ausstellungen Elterntag keine Erweiterung der kulturellen Nutzung Erweiterung der kulturellen Nutzung Filme historischer Wert keine Konzerte Konzerte Lesungen Schreibwerkstatt Skulpturen Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Kunst und Kultur" 9 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Natur und Umwelt Als zweithäufigster Grund für den Besuch der Friedhöfe wurde die Tier- und Pflanzenvielfalt genannt, die sich dort relativ ungestört entwickeln kann und beobachten lässt. Dabei fand selten eine Differenzierung zwischen einzelnen Tier- und Pflanzenarten statt, lediglich die Gruppe der Insekten – und hierbei insbesondere die Bienen – fanden überproportionale Erwähnung. Dementsprechend stellte das Anlegen von (Wild)Blumenwiesen einen Favoriten unter den Vorschlägen dar. Hinzu kam die (themenbezogene) naturnahe Umgestaltung, um weitere Lebensräume zu schaffen. Erkenntnisse aus den Begehungen Im Rahmen der Begehungen wurde der Wunsch nach mehr Wildblumen- und Streuobstwiesen sowie der Schutz heimischer Insekten und Vögel durch das Aufstellen von Insektenhotels und Nistkästen geäußert. Korrespondierend mit den Vorschlägen aus dem Online-Dialog wurden zudem die naturschützende Umgestaltung und Entwicklung der Friedhöfe genannt. So wurde vorgeschlagen, Totholz nicht zu entfernen und exotische Hecken durch heimische zu ersetzen. Auch der Vorschlag, an geeigneten Stellen Teiche mit Fischen anzulegen, wurde geäußert. Im Ergebnis zielten alle Ideen darauf ab, die Vielfalt auf den Kölner Friedhöfen zu schützen und zu fördern. 0 10 20 30 40 50 60 Blumenwiese Insekten-/Bienenschutz Kooperationen und Patenschaften Natur- und Artenschutz allgemein themenbezogene Umgestaltung Tierschutz Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Natur und Umwelt" 10 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Sicherheit und Ordnung Hinweise und Anregungen, die ausschließlich dieser Kategorie zugeordnet werden können, waren sehr spärlich. Lediglich der Wunsch nach häufigeren Kontrollen und die Ahndung von Verstößen gegen die Friedhofssatzung sind erwähnenswert. Erkenntnisse aus den Begehungen Dieser Kategorie waren vor allem der Wunsch nach mehr Personal und einem Ordnungsdienst zuzuordnen. Darüber hinaus könnte durch das regelmäßige Zurückschneiden der Hecken für eine bessere Weit- und Übersicht und somit zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl gesorgt werden. 0 1 2 3 4 5 6 Anpassung an STVO Ein- und Ausgänge Kontrolle der Friedhöfe Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Sicherheit und Ordnung" Trauer und Bestattung Die Sorge, die originäre Bestimmung der Friedhöfe als Bestattungs- und Trauerort peu a peu zu untergraben, wurde in dieser Kategorie häufig genannt. Vielfach wurde Respekt für Menschen in Lebensphasen des Abschieds und der Trauer sowie die Beibehaltung beziehungsweise Ausweitung von entsprechenden Rückzugsorten auf den Friedhöfen eingefordert. Ein weiterer Fokus lag auf der Weiterentwicklung diverser alternativer Bestattungsformen sowie dem Anlegen spezieller Trauerorte wie beispielsweise Trost- und Trauerpfaden/-mauern. Erkenntnisse aus den Begehungen Im Bereich Trauer und Bestattung wurde anders als im Online-Dialog nicht verstärkt die Sorge von der Abkehr traditioneller Nutzung der Friedhöfe geäußert. Neben Trauerbegleitung und entsprechenden unterstützenden Seminaren waren alternative Bestattungsformen von großem Interesse. Neben Wand- und Baumgräbern wurden auch besondere Räume für Waschungen sowie Ewigkeitsgrabflächen für Muslime und Juden vorgeschlagen. 11 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 0 2 4 6 8 10 12 14 16 keine Bestattung von Haustieren Bestattung von Haustieren Bestattungsformen allgemein Bestattungskosten Bestattungsräume/-häuser Grabpflege/-erhalt Ort der Ruhe und Trauer Ruhewälder und Baumbestattungen Trost- und Trauerpfade/-mauern Urnengräber Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Trauer und Bestattung" Sonstiges Anmerkungen, die keiner der o.g. Kategorien zugeordnet werden können, hatten vor allem die Sorge zum Inhalt, dass ein derart wichtiges Thema nicht die gesamte Kölner Öffentlichkeit erreicht. Erkenntnisse aus den Begehungen Hier wurden insbesondere Anregungen und Wünsche zum Pflegezustand der Friedhöfe geäußert. Neben dem Entfernen von Laub und Ästen sowie dem Herrichten beschädigter Wege wären gereinigte Wasserbecken sowie Mülltonnen mit Deckel wünschenswert. Auch das Bereitstellen einer ausreichenden Anzahl an Gießkannen und Vasen wurde genannt. 0 1 2 3 4 kein Bauland Kritik am Verfahren Pflegezustand Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in der Kategorie "Sonstiges" 12 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Friedhofswoche Vom 24. bis 30. Juni 2019 fand die Kölner Friedhofswoche statt. Sie bot zahlreiche Veranstaltungen, die man normalerweise nicht auf einem Friedhof erwartet: Beispielsweise Theateraufführungen, ein Orgelkonzert, diverse Führungen, Vorträge oder die Möglichkeit, mit einem Hubsteiger über den Friedhof zu blicken. Während der Veranstaltungen hatten die Besucherinnen und Besucher zudem ebenfalls die Möglichkeit, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Grünflächenamtes traten so direkt mit den Besucherinnen und Besuchern in den Dialog. Die Resonanz auf die Veranstaltungen ist positiv zu bewerten. Auch die Bewertung des Angebots der Kölner Friedhöfe sowie die Bewertung des Pflegezustandes, welche eigentlich nicht Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung waren, wurden abgegeben und aufgenommen. Dies zeigte, dass die meisten Besucherinnen und Besucher der Friedhofswoche mit dem Angebot sowie dem Pflegezustand sehr zufrieden sind. Weitere Ideen, Vorschläge und Meinungen, die bei der Kölner Friedhofswoche aufgenommen wurden, sind nachfolgend aufgelistet: 13 Die Oberbürgermeisterin Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 0 2 4 6 8 10 12 14 16 keine Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.) keine sportlichen Aktivitäten Ausübung leiser Sportarten (zum Beispiel Yoga) Friedhöfe als Ort des Gedenkens und der Ruhe… keine Veränderungen mehr Bänke Café keine Hunde zulassen Hunde zulassen Wasserspender Toiletten kostenlose Führungen bessere Beschilderung Schulprojekte initieren Trauerhallen für kulturelle Veranstaltungen nutzen ökologische Projekte fördern und Lebensraum… Urban Gardening Bestattung von Haustieren Kolumbarium als zusätzliches Grabangebot Kritik am Verfahren keine Friedhöfe schließen oder Gebühren erhöhen Vorschläge während der Friedhofswoche
Anlage 1b von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2016
18614 Zeichen
Sich von Positi herun kom ionspa ng de mmun apier de er Zu nalen es Deu ukunf n Frie utschen ft edhö n Städt öfen tetages s - 2 - Inhaltsverzeichnis A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen ......................................................... 3 B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer ..................................................... 4 C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen ............................................ 6 I. Bestehende Finanzierungsstruktur....................................................................... 6 II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ..................................... 6 D. Ergebnis ................................................................................................................. 8 I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte ..................................................................... 8 II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln .................................. 8 III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz ............................................................... 8 E. Resümee ................................................................................................................ 8 - 3 - Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen Positionspapier des Deutschen Städtetages – beschlossen vom Hauptausschuss am 23. Juni 2016 in Berlin Die Städte haben eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern. Ein vielfältiges Angebot an Bestattungsarten für alle Bürgerinnen und Bürger zu akzeptablen Gebühren muss weiterhin gewährleistet bleiben. Grundvoraussetzung hierfür sind ein betriebswirtschaftliches Agieren der Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhofskultur und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur. A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit einmalige Orte und dienen in erster Linie dem Abschiednehmen von Angehörigen den Toten und der Totenruhe der Trauerbewältigung der Erinnerung und des Gedenkens der Besinnung und der inneren Einkehr der Ruhe und daneben auch der Naherholung. Friedhöfe sind mehr als nur Beisetzungsorte für Tote; sie sind insbesondere auch Orte der Lebenden. Über die Hauptfunktion der Daseinsvorsorge als Beisetzungsorte hinaus erfüllen die Friedhöfe weitere wichtige und schützenswerte Funktionen: Kulturhistorische Funktion Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Viele Anlagen und Einzelgräber stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt häufig einen besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof zu einer Touristenattraktion werden. Soziale Funktion Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Gemeinwesens. Sie dienen als Bindeglied zwischen den Generationen und helfen Trennendes zu verstehen. Auch im Hinblick auf die Integration kommt Friedhöfen zunehmend mehr Bedeutung zu. Sie sind Orte des gesellschaftlichen Erinnerns und der Pflege von Traditionen. - 4 - Öffentliche Friedhöfe bieten die Gewähr, dass es Jedem möglich ist, jederzeit ein bestimmtes Grab besuchen zu können Ökologische Funktion Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Raumplanung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatologischen Beitrag leisten. Sie sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Als wichtige Grünflächen fördern sie das Stadtklima und leisten einen großen Beitrag für den Natur- und Artenschutz. Aufgrund der Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig kleine Biotope, in denen gefährdete oder seltene Arten einen Schutz-und Rückzugsort finden. Erholungsfunktion Friedhöfe haben einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung. Im Gegensatz zu Grün- oder Parkanlagen sind Friedhöfe besonders beruhigte und befriedete Orte. Wirtschaftliche Funktion Friedhöfe bieten wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende Betriebe. Sie sichern damit regionale Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt. B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer Der gesellschaftliche Wandel bewirkt gravierende Veränderungen auf den Friedhöfen. Familienverbünde, wie sie früher die Regel waren, sind heute immer seltener anzutreffen. Die zunehmende Akzeptanz der Kirchen hinsichtlich der unterschiedlichen Bestattungsarten engt die Entscheidung von Angehörigen seit einigen Jahrzehnten nicht mehr ein. Sie können sich frei zwischen der Bestattung auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen entscheiden. Mit der zunehmenden Mobilität der Menschen hat die Nachfrage nach kleinen pflegeleichten bzw. pflegefreien Grabstätten stark zugenommen. Für die Friedhofsbedarfsplanung sind daher folgende Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen: Der Bedarf an Friedhofsfläche für Bestat tungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufgegeben. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt. Der Auslastungsgrad der Friedhofseinrichtungen (z.B. Trauerhallen) sinkt bei gleichzeitig neuen Anforderungen an eine zeitgemäße Ausstattung der Einrichtungen. Die Nachfrage nach pflegefreien Grabfo rmen steigt. Die Anzahl der anonymen Bestattungen nimmt zu. Auf diese Entwicklung haben bereits viele Friedhöfe mit neuen und ansprechenden Angeboten reagiert. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch differenzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Friedhöfe agieren heute flexibel auf die sich verändernden Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. In bisher nicht gekannter Vielfalt werden heute die unterschiedlichsten Beisetzungsangebote, Bestattungen am Wochenende, Beratungs- und Trauerbegleitungsangebote konzipiert und mit viel Zuspruch aus der Bevölkerung realisiert. - 5 - Bestattungsarten Bei den Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die zunehmend praktizierte Feuerbestattung von Bedeutung. Während bei Erdbestattungen ein Friedhofszwang besteht, bietet die Feuerbestattung auch die Möglichkeit, die Asche nicht nur in den unterschiedlichsten Varianten auf Friedhöfen beizusetzen, sondern die zunehmend aufkommenden Möglichkeiten außerhalb von Friedhöfen zu nutzen. Hier sei beispielhaft auf die Friedwälder, Ruheforste, Almwiesen, Ballonbestattungen und Urnenkirchen verwiesen. Beisetzungsarten Auf den Friedhöfen wurden in der Vergangenheit im Wesentlichen nur zwei Arten von Grabstätten angeboten: Das einfache Grab für die Beisetzung von nur einem Sarg und festem Nutzungsablauf und ferner Wahlgräber als sog. „Familiengräber“ mit der Möglichkeit von mehreren Beisetzungen und der grundsätzlichen Möglichkeit zur Verlängerung. Die Grabpflege erfolgte durch die Angehörigen oder durch einen individuell zu beauftragenden Friedhofsgärtner. Mittlerweile wurden auf vielen Friedhöfen weitere Grabformen entwickelt, die den unterschiedlichsten Nutzeransprüchen gerecht werden und die Angehörigen bei der Grabpflege unterstützen bzw. von dieser Pflicht gänzlich befreien. Zudem sind neuartige Grabanlagen wie z.B. Landschaftsgrabanlagen oder Memorium- und Themengärten entstanden. Darüber hinaus werden immer häufiger auch sogenannte All-inclusiv-Angebote kreiert, bei denen der Kunde neben dem Grab auch die Grabpflege und das Grabmal als „Paket“ erwerben kann. Ebenso werden heute auf vielen Friedhöfen sogenannte Baumbestattungen in unterschiedlichsten Formen, Rasengräber, Kolumbarienanlagen und anonyme Grabfelder sowie Grabanlagen für Kinder und Frühchen angeboten. Aschestreuwiesen oder Bereiche für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. Fußballvereine, runden in einigen Kommunen das Angebot ab. Auf vielen Friedhöfen besteht mittlerweile die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch wertvolle Grabstätten eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ein Nutzungsrecht am Grab erworben werden, verbunden mit der Auflage, das Grabmal zu erhalten. Als Weiterentwicklung der konfessionellen Grabanlagen für Priester und Ordensleute werden heute vermehrt konfessionelle Grabanlagen entwickelt und angeboten. Insbesondere die Zunahme von muslimischen Bestattungswünschen, die in einigen Ländern auch schon sarglos ausgeführt werden, fordert die Friedhofsträger zur Weiterentwicklung im Umgang mit anderen Kulturen und Bräuchen. - 6 - C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen I. Bestehende Finanzierungsstruktur Friedhöfe werden bei den Kommunen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen geführt. Zur Finanzierung stehen den Friedhofsträgern Gebühren und Entgelte Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gebühren und Entgelte Für öffentlich-rechtliche Leistungen (z.B. Grab, Trauerfeier, Beisetzung) werden Gebühren, für die privatrechtlichen Leistungen (z.B. Kremation) Entgelte erhoben. Grundlage bei der Gebührenfestsetzung sind die einzelnen Kommunalabgabengesetze der Länder. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Für Flächen auf den Friedhöfen, auf denen sich extra ausgewiesene Grabstätten von Kriegs- und Gewaltherrschaftsopfern befinden, gewährt der Bund eine Entschädigung sowie einen pauschalen Pflegesatz zur teilweisen Finanzierung der gärtnerischen Unterhaltung. Der pauschale Pflegesatz wurde bei der letzten Novellierung des Gräbergesetzes eingefroren. Dadurch müssen nun die sich ergebenden Kostensteigerungen bei der Pflege der Grabstätten von den Kommunen getragen werden. Allgemeine Haushaltsmittel Kosten, die nicht durch Gebühren und Entgelte bzw. durch Zuschüsse Dritter finanziert werden können, werden im Haushalt als Fehlbetrag ausgewiesen und damit aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. Nicht gebührenfähig ist jeder Aufwand, der nicht notwendig mit der Zweckbestimmung des Friedhofes als Ort der Bestattung zusammenhängt. Dabei handelt es sich u.a. um die Finanzierung der Flächen für das „Öffentliche Grün“, das der Erholung der Bevölkerung dient. Ebenso um die Aufwendungen für ökologische Funktionen. Zu nennen sind z.B. das Rahmengrün oder der Baumbestand in den Gräberfeldern. Das „Öffentliche Grün“ ist auf den einzelnen Friedhöfen in unterschiedlichem Umfang vorhanden und wird damit auch in unterschiedlicher Höhe aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. Nicht akzeptabel ist indes eine versteckte Finanzierung dieser (aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragenden) Aufwendungen über den Gebührenhaushalt der Friedhöfe. II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Bestattungsverhalten Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des Wegfalls des Sterbegeldes im Jahr 2003 unterliegt das Friedhofs- und Bestattungswesen seit rund 15 Jahren einem deutlichen Wandel. Das Sterbegeld sollte alle anfallenden Kosten für eine Bestattung sowie die Trauerfeierlichkeiten und gegebenenfalls Grabpflege abdecken. Bis Ende 2003 war das - 7 - Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Strukturwandel ist gekennzeichnet durch eine verstärkte Nachfrage nach kostengünstigen Bestattungsformen, einen häufigeren Verzicht auf Nebenleistungen wie die Benutzung der Trauerhallen und das Ausweichen auf kirchliche Angebote wie z.B. Grabeskirchen oder privatwirtschaftliche Alternativen, hier vor allem FriedwaldR, RuheforstR, Oase der Ewigkeit bzw. in Deutschland nicht zulässige Formen wie der Aschenverstreuung im Elsass aus dem Heißluftballon oder der Diamantpressung in der Schweiz. Diese Veränderungen verringern die Auslastung der bestehenden Friedhofsflächen und Friedhofseinrichtungen und wirken sich insoweit nachteilig auf die Einnahmesituation der Friedhöfe aus. Gegenläufig wirkende Kapazitätsanpassungen lassen sich vielfach nur langfristig oder mit anderweitigen Einschränkungen hinsichtlich der Nachnutzung realisieren. Trotz zurückgehender Nutzerzahlen müssen die Friedhöfe einschließlich ihrer baulichen Anlagen durch die jeweiligen Träger weiterhin unterhalten werden. Ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen In verschiedenen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze mit dem Ziel einer Deregulierung des Bestattungswesens novelliert. Die u.U. negativen wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind aktuell noch nicht vollständig abschätzbar. Kommunale Haushaltssituation Ein weiterer Anpassungsdruck auf den Friedhofsbereich der Kommunen ergibt sich aus der zunehmenden Verschärfung der Finanzlage vieler Kommunen. Allgemeine Haushaltmittel stehen in einem immer geringeren Umfang als Ersatz für unzureichende Gebühreneinnahmen zur Verfügung. Erschwerend kommt für die Friedhöfe hinzu, dass sich eine unzureichende Finanzausstattung, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und Investitionsfähigkeit der Kommunen nachteilig auswirkt. Dringend gebotene Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an den Friedhofseinrichtungen werden daher zukünftig vermehrt an fehlenden kommunalen Investitionsspielräumen scheitern. Damit entsteht ein weiterer ungünstiger Rückkoppelungseffekt, da verzögerte Sanierungen meist erheblich teurer werden. Nachfrageorientierte Gebührenpolitik Daneben beeinflusst naturgemäß auch die gewählte Gebührenhöhe den Auslastungsgrad kommunaler Friedhöfe. Die Kommunen sind immer öfter mit der Situation konfrontiert, dass zum Ausgleich bestehender Deckungslücken beschlossene Gebührensteigerungen die Ausgangsprobleme nur weiter verschärfen, weil steigende Gebühren weitere Nachfrage- und damit Auslastungsrückgänge nach sich ziehen. Bei einer solchen Ausganglage ist zunächst eine umfassende Aufgaben- und Leistungsanalyse im gesamten Friedhofsbereich unter Berücksichtigung der Zielgruppenbedürfnisse der Nutzer der Friedhofs- und Bestattungsleistungen vorzunehmen. Naturgemäß werden sich die dabei identifizierten Anpassungsbedarfe vielfach nur auf längere Sicht umsetzen lassen. Sodann verlangt der Kostendeckungsgrundsatz bei dieser Ausgangslage eine entsprechende Berücksichtigung eben dieser Rückwirkungen der Gebührenhöhe auf den Auslastungsgrad. Die Gebühren sind dann im Bereich der unterausgelasteten Einrichtungen so zu bemessen, dass der Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Summe minimiert wird. - 8 - D. Ergebnis Mit der oben geschilderten Entwicklung geht die Frage der zukünftigen Finanzierung einher. Die bisher unter anderem häufig angewandte Methode, Defizite einseitig über Gebührenanhebungen zu verringern, führt zu dem Ergebnis, dass sich für einen zunehmenden Teil der Bevölkerung die Frage der Finanzierbarkeit von Friedhofsleistungen stellt. Ein verändertes Bestattungsverhalten aus finanziellen Gründen hin zu preiswerten Alternativen ist die Folge und beschleunigt den Wandel im Friedhofsbereich. Aus obiger Darlegung ergeben sich folgende Forderungen für eine zukunftsorientierte Friedhofsfinanzierung: I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte Die Bewirtschaftung der Friedhöfe vollzieht sich vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels und in einem zunehmenden Markt von Mitbewerbern. Diese Situation ist bei der zukünftigen Angebotsplanung wie auch der Gebührenfestsetzung verstärkt in den Blick zu nehmen. Dabei muss jede Kommune für sich selbst entscheiden, was den Bürgerinnen und Bürgern an Gebühren zugemutet werden kann. II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln Der Anteil des Öffentlichen Grüns sowie die Aufwendungen für die ökologischen Funktionen (z.B. Baumbestand in den Gräberfeldern) sind zu quantifizieren und aus dem Gesamthaushalt zu tragen. III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz Nachdem die Höhe der Ruherechtsentschädigungen nach dem Gräbergesetz künftig keine Änderungen mehr erfahren, ist die sogenannte Pflegepauschale des Bundes stärker an die tatsächlichen Preisentwicklungen anzupassen. Gerade Kriegsgräberanlagen stellen bei vielen Friedhöfen ein prägendes Element dar und zwingen die Träger zu einem hohen Aufwand. E. Resümee Aufgrund der beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und trotz der bereits realisierten Weiterentwicklungen kommunaler Friedhöfe benötigen die bisherigen Leistungs- und Finanzierungsstrukturen für die Zukunft eine Weiterentwicklung zur Sicherung der Zukunft der kommunalen Friedhöfe. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen sind die Implementierung eines Marketings und die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen sowie das einvernehmliche Handeln aller Verantwortlichen erforderlich. Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funktionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entsprechenden Wohlfahrtswirkungen auch finanziell honoriert und in den Haushalten der Friedhofsträger abgebildet werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsangebots – sowie für eine dauerhafte Sicherstellung der finanziellen Grundlagen der Friedhöfe – neuer und zukunftsorientierter Finanzierungsstrukturen. - 9 - Herausgeber Deutscher Städtetag Autoren/Autorinnen Fachkommission „Friedhof und Stadtgrün“ Ansprechpartner/in in der Hauptgeschäftsstelle Beigeordneter Detlef Raphael Hauptreferentin Barbara Meißner, barbara.meissner@staedtetag.de ISBN 978-3-88082-291-7 © Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Juli 2016 Hauptgeschäftsstelle Berlin, Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin, Tel. 030 37711-0, Fax 030 37711-139 Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln, Tel. 0221 3771-0, Fax 0221 3771-128 Internet: www.staedtetag.de, E-Mail: post@staedtetag.de
Mitteilung BV
3521 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 1409/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" In ihrer Sitzung am 04.05.2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal unter TOP 8.1.7 die Verwaltung beauftragt, gemäß der Zuständigkeitsordnung der Bezirksvertretung Lindenthal (wie auch allen ande- ren Bezirksvertretungen) das Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ vorzustellen. Die Verwaltung hatte geplant, alle Bezirksvertretungen mit einem entsprechend professionell aufbe- reiteten Umdruck des Konzeptpapiers zu informieren. Durch die aktuelle Corona-Pandemie verzögert sich jedoch derzeit die Aufbereitung des Konzeptpapiers. Daher wird die Anfrage der Bezirksvertre- tung Lindenthal zum Anlass genommen, alle Bezirksvertretungen nun bereits vor Umdruck des Zu- kunftskonzeptes zu informieren. Das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ wurde zu Beginn des Jahres 2019 in einer ersten Entwurfsfassung durch die Verwaltung erstellt. Der Ausschuss Umwelt und Grün als zuständiger Fachausschuss für das allgemeine Friedhofswesen und Pilotausschuss für die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 die Verwaltung beauftragt, das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ um eine Öf- fentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen und fertig zu stellen. Das so ergänzte Konzept war dem Aus- schuss Umwelt und Grün im IV. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund wurde eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die mit vielen Veranstaltungen, einem Online-Dialog und einer Abschlussveranstaltung im Foyer des Wallraf- Richartz-Museums begleitet wurde. Mit Plakaten und einem Faltblatt wurde im Vorfeld auf das Thema hingewiesen und zum Mitmachen eingeladen. Die Ergebnisse dieser in den Medien sehr beachteten 2 Öffentlichkeitsbeteiligung wurden als wesentlicher Bestandteil in das Zukunftskonzept übernommen. 3 Anschließend wurde das Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ am 29.11.2019 unter TOP 4.2.1 vom Ausschuss Umwelt und Grün ungeändert einstimmig beschlossen. Inhaltich ging das Konzept unter anderem der Frage nach, was zukünftig auf den 55 städtischen Friedhöfen an zusätzlicher Nutzung erlaubt werden soll und auch um die Frage, ob –wie in anderen Städten- Friedhöfe geschlossen oder Flächen aus den Friedhofsflächen herausparzelliert werden sollen. Konkrete Maßnahmen auf einzelnen Friedhöfen sind im Konzept nicht dargestellt und wurden daher auch nicht beschlossen. Im Vorgriff auf die für die Bezirke vorgesehenen Druckexemplare werden die Unterlagen aus der Sit- zung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 28.11.2019 mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Anlagen: Anlage A Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Anlage 1a von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011) Anlage 1b von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2016 Anlage 2 von A Informationen zu den städtischen Friedhöfen Anlage 3 von A Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1409/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 14:04