Mandari Insight

1409/2020

Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"

Mitteilung BV 13.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2.5

Anlage 1a von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011)

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Anlage A Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

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Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen

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Anlage 3 von A Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1b von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2016

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Mitteilung BV

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Ansehen

Anlage 1a von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011)

19009 Zeichen

Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon +49 30 37711-0 Telefax +49 30 37711-999 
Avenue des Nerviens 9 – 31, B-1040 Bruxelles x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 
Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 
 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) x Internet: http://www.staedtetag.de 
 
 
 
 
 
 
Gereonstraße 18 - 32 
50670 Köln 
 22.12.2011 
Telefon +49 221 3771-0 
Durchwahl 3771-2 76 
Telefax +49 221 3771-1 78 
E-Mail  
barbara.meissner 
@staedtetag.de 
 
 
Bearbeitet von 
Barbara Meißner 
Aktenzeichen 
71.06.05 D 
Umdruck-Nr. 
I 6370 
 
 
 
Leitfaden  
zum 
Positionspapier „Strukturdebatte im Friedhofswesen“

- 2 - 
 
Inhalt  
 
Vorwort         S e i t e   3  
 
Trägerschaft von Friedhöfen in öffentlich- rechtlicher Form  Seite  4 
 
Stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs    Seite  5 
für die Allgemeinheit  
 
Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof    Seite  7 
 
Schaffung einer höheren Kundenorientierung     Seite 8 
 
Erfolgreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit   Seite 9

- 3 - 
 
Vorwort 
 
Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen ist im Jahr 2008 ein "Po-
sitionspapier zur Strukturdebatte im Friedhofswesen" vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestattungskultur erar-
beitet und in der Fachkommission "Kommunales Friedhofswesen" beim Deutschen Städtetag, diskutiert und 
verabschiedet worden. 
In diesem Papier wurde erstmals die aktuelle Lage im Friedhofswesen analysiert und Handlungsempfehlungen 
für die Kommunen als Friedhofsträger formuliert. 
Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen die Verantwortlichen in den Friedhofsverwaltungen eine Argumentati-
onshilfe sowie eine Anleitung und Hilfestellung zu alltäglichen Fragestellungen und Diskussionen erhalten.  
Die Anregungen sind nicht als abgeschlossen zu betrachten, sondern stellen einen Einstieg in die jeweilige 
Thematik dar. Es ist vorgesehen, den Leitfaden fortzuschreiben und an neue Entwicklungen anzupassen. 
Die Handlungsempfehlungen "Wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben", "Finanzierung des Friedhofs- und 
Bestattungswesens" und „Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen“ werden in separaten Positions-
papieren dargestellt. 
In Verbindung mit  den Aussagen im Positionspapier können Städte und Gemeinden und deren Friedhofsver-
waltungen gemeinsam an einer zukunftsorientierten Strategie im Friedhofs- und Bestattungswesen arbeiten.  
 
November 2011

- 4 - 
1. Trägerschaft von Friedhöfen in öffentlich- rechtlicher Form 
 
Die Friedhöfe bedürfen zur langfristigen Erhaltung als Kulturgut auch in Zukunft einer Trägerschaft in öffent-
lich-rechtlicher Form. Die langfristige Erhaltung und die nachhaltige Sicherstellung über viele Generationen 
kann i. d. R. von privaten Investoren aufgrund der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken nicht sicherge-
stellt werden.  
Aufgrund der ethischen Verpflichtung der Städte und Gemeinden gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern 
sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere des Gesundheitsschutzes, der Gleichbehandlung 
und zur Sicherung der öffentlichen Einflussnahme bzw. einer bürgerschaftlichen Einwirkungs- und Gestal-
tungsmöglichkeit müssen die entsprechenden Leistungen auf Friedhöfen auch in Zukunft als öffentliche Güter 
vorgehalten werden. 
 
Argumente 
In den Bestattungsgesetzen der 16 Bundesländer ist die Trägerschaft von Friedhöfen einheitlich in öffentlich-
rechtlicher Form geregelt. Als Träger werden sowohl die Gemeinden als auch Träger aus den Bereichen Kir-
che, Religion und Weltanschauung genannt, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.  
Gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) steht den Gemeinden in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft 
das Recht der Selbstverwaltung zu. In den meisten Bestattungsgesetzen der Länder wird deshalb ein enger Be-
zug zwischen dem Friedhof und den Bürgerinnen und  Bürgern der Gemeinde hergestellt. Friedhöfe sind somit 
ein klassisches Beispiel für die kommunale Daseinsvorsorge, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.  
Bei der Diskussion um privat betriebene Friedhöfe bedarf es Argumenten zum Erhalt der kommunalen Fried-
höfe, zu Auswirkungen einer Privatisierung und der Bereitschaft zur Veränderung im eigenen Zuständigkeits-
bereich. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Friedhöfe sind Garanten für:  
• Würdige Bestattungsorte für die Verstorbenen 
• Wichtige soziale, kulturelle und ökologische Funktionen 
• Teil der "grünen Lunge" einer Stadt, mit Bäumen, Sträuchern und Wiesen, mit Biotopen und Wasser-
flächen 
• Spiegel der Stadtgeschichte und der Bestattungskultur 
• Denkmalgeschützte Architektur, historische Gräber, Kunstwerke 
• Orte der Begegnung 
• Raum der Ruhe, Besinnung und stillen Erholung für die Stadtbevölkerung 
 
Zu erwartende Probleme bei einer Privatisierung 
• Private Investoren werden die vorhandenen Friedhöfe aus Kostengründen (Übernahme Rückstellungen 
und Unterhaltungskosten) sehr wahrscheinlich nicht übernehmen 
• Einbruch der Grabneuvergaben bei vorhandenen Friedhöfen 
• Rückläufige Einnahmenentwicklung bei den Kommunen 
• Auflassung der kommunalen Friedhöfe kommt aufgrund langfristiger Verpflichtungen und aus kultu-
rellen Gründen nicht in Betracht 
• Der Haushalt der Städte muss bei rückläufigen Gebühreneinnahmen weiterhin die Kosten für die be-
stehenden kommunalen Friedhöfe tragen, mit der Folge erheblicher, langfristiger Defizite

- 5 - 
• Problematik der potentiellen Insolvenz der privaten Friedhöfe macht eine langfristige Absicherung er-
forderlich 
• Kommune trägt weiterhin das wirtschaftliche Risiko 
 
Empfehlungen für notwendige Veränderungen auf kommunalen Friedhöfen 
• Leistungsangebote (u.a. Grabstättenvielfalt) und die Gebührenstruktur müssen den Wünschen und Be-
dürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen  
• Reduzierung starrer Vorschriften und Reglementierungen, die die Gestaltungswünsche der Hinterblie-
benen beeinträchtigen 
• Gepflegte und ansprechend gestaltete Friedhöfe mit viel "Grün", 
• Kunden- und Serviceorientierung  
• Grabnutzer und Angehörige mit ihren Anliegen ernst nehmen 
• Freundlicher Umgangston und kompetente Auskünfte  
• Begeisterung für den Friedhof mit seinen vielfältigen Funktionen wecken 
• Kunst und Kultur auf dem Friedhof anbieten (s. u.) 
• Begegnungs- und Informationsorte einrichten 
 
Fazit 
Kommunale Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen bieten die beste Zukunftsvorsorge für die Bürge-
rinnen und Bürger. 
Die städtischen Friedhofsverwaltungen haben es selbst in der Hand, sich den  Veränderungsprozessen zu stel-
len und sie stehen aus eigenem und gesamtgesellschaftlichen Interesse in der Pflicht, dies auch zu tun. 
Friedhöfe in privater Trägerschaft sind vor diesem Hintergrund nicht notwendig. 
Freie Gräber gibt es auf den bundesdeutschen Friedhöfen in ausreichender Zahl. Eine Ausweisung weiterer 
Friedhöfe ist derzeit nicht erforderlich, wenn man bedenkt, dass jetzt schon erhebliche Flächenüberschüsse 
bestehen. Jede weitere Friedhofsfläche ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken (Gebührenausfälle) verbun-
den.  
 
 
2. Stärkere Gewichtung der Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit  
 
Die sozialen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Allgemeinheit sind als Wohlfahrtswirkungen 
für diese zu betrachten und somit nicht gebührenrelevant. Die Friedhöfe sind in ihrem Nutzen mit steuerfinan-
zierten Park- oder Grünanlagen vergleichbar.   Teile der Friedhofsflächen (Grabflächen) werden durch die Nut-
zungsberechtigten gestaltet sowie gepflegt und darüber hinaus durch die Friedhofsgebühren mitfinanziert.  
Häufig sind Friedhöfe die einzigen attraktiven Grünanlagen in einer Stadt. 
 
Die Friedhöfe haben vielfältige Funktionen innerhalb einer Kommune, u.a. sind dies:

- 6 - 
Die Friedhöfe als Einrichtungen der Daseinsvorsorge  
• Friedhöfe bereit zu halten, ist eine ethische Verpflichtung, um Orte der Trauerbewältigung anzubieten; 
sie müssen dem würdigen Gedenken des /der Verstorbenen und einer angemessenen Trauer Raum bie-
ten; sie müssen Gefühle zulassen und diese durch ihre spezifische Gestaltung ansprechen. 
• Friedhöfe sind Einrichtungen der Daseinsvorsorge; sie dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
und übernehmen Aufgaben der Gesundheitsvorsorge. 
• Friedhöfe müssen der Anonymisierung des Todes und der Trauerkultur entgegen wirken und eine 
Sprachlosigkeit angesichts des Todes verhindern. 
• Friedhöfe sind ein öffentliches Gut, das sich durch eine zukunftsgerichtete Planung laufend an die ge-
änderten gesellschaftlichen Gegebenheiten und veränderten Lebensgewohnheiten anpassen muss. 
• Friedhöfe dürfen nicht ausschließlich nach den Kategorien "Effizienz" und "Wirtschaftlichkeit" beur-
teilt werden, weil gerade die Wirtschaftlichkeit darunter leidet, wenn die Angehörigen und die Trau-
ernden die Friedhöfe nicht mehr annehmen. 
 
Die Friedhöfe als bezahlbare Wohlfahrtseinrichtungen  
Der Tod ist als Teil des gemeindlichen Lebens zu begreifen. Der Tod darf nicht weiter aus der Kommunikation 
ausgeklammert werden. Die Würde des Menschen reicht über den Tod hinaus und muss geachtet werden.  
Die dauerhaft garantierte Bereitstellung bezahlbarer Friedhöfe als Wohlfahrtseinrichtung für Alle muss deshalb 
das Ziel sein. 
 
Die Friedhöfe als Teil des Ökosystems der Kommunen 
Friedhöfe müssen als wichtiger Bestandteil des Ökosystems einer Kommune als wertvolle Grünanlagen mit 
einem hohen Potential an floristischer und faunistischer Artenvielfalt erkannt und durch geeignete Maßnahmen 
gefördert werden.  
 
Insbesondere bedeutet dies: 
• Verbesserung des Kleinklimas durch den Erhalt von Kaltluftschneisen  
• Pflanzung von klimaangepassten Bäumen und Sträucher 
• Erhalt des wertvollen Altbaumbestandes 
• Erhalt von landschaftlich wertvollen (Biotop-) Strukturen  
• Förderung von schützenswerten Pflanzen- und Tierarten z.B. durch 
• Blumenwiesen (Insekten- und Artenvielfalt)  
• Hecken/Vogelschutzgehölze 
• Erhalt von Moose und Flechten 
 
Fazit: 
Die  vielfältigen Wirkungen und Funktionen der Friedhöfe gehen weit über die Kernaufgabe als Bestattungsort 
hinaus. Deshalb sind Wohlfahrtswirkungen für die Allgemeinheit zu erhalten und entsprechend zu fördern.

- 7 - 
3. Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof 
 
Durch die Friedhofsträger sollen Netzwerke mit allen Partnern, die den Friedhof mitgestalten, angestrebt wer-
den. Wichtige Partner sind z.B. die politischen Vertreter, die Kirchen, die am Friedhof arbeitenden Gewerke 
bzw. deren Berufsverbände, Behörden und beteiligte Ämter sowie verschiedenste Institutionen und 
Dienstleister. 
Bestattungsunternehmen, Friedhofsgärtner, Bildhauer und Steinmetzbetriebe, sowie die Kirchen erbringen 
wichtige Leistungen direkt auf unseren Friedhöfen. Die Möglichkeiten und die Angebote auf unseren Friedhö-
fen sind somit für die genannten Organisationen wichtige Rahmenbedingungen, die maßgeblichen Einfluss auf 
deren wirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Erfolg haben.  
Friedhofsträger müssen deshalb in eigenem Interesse ein gutes und konstruktives Miteinander erreichen, um 
die möglichen Synergieeffekte zu erschließen. Durch unterschiedlichste Kooperationen können 
• für die Kundinnen und Kunden umfangreiche Angebotserweiterungen bei günstigsten Preis-/ Leis-
tungsverhältnissen erreicht werden 
• für die Gewerke sichere Arbeitsgrundlagen geschaffen und nachhaltig gesichert werden 
• für die Friedhöfe hohe Auslastungen und konstante Nachfrage nach den angebotenen Leistungen und 
Produkten erzielt werden. 
 
Wenn die Verantwortlichen der Friedhofsträger es schaffen, mit den Kirchen, Unternehmen und sonstigen Ak-
teuren oder am Friedhof Beteiligten auf unterschiedlichsten Ebenen ein konstruktives Miteinander zu etablie-
ren, sollte es möglich sein, ein an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiertes Angebot anzubie-
ten. 
 
Beispiele für Kooperationen und positiv wirkende Netzwerke 
• Gründung von lokalen und überregionalen Vereinen zur Pflege von vorhandener Friedhofs- und Be-
stattungskultur  
• Anbieten von Gemeinschaftsgrabfeldern mit gesamtgärtnerischer Anlage und Pflege 
• Kooperationen im Bereich der Friedhofsplanung und -gestaltung 
• Gemeinsames Ausrichten von Veranstaltungen wie z. B. Friedhofstage, Ausstellungen, Vorträge, Füh-
rungen   
• Realisierung und Betreiben von Non-Profit-Einrichtungen wie z.B. Info-Center oder Angebote im Be-
reich der Trauerbegleitung 
• Einrichten von regelmäßigen Gesprächskreisen wie z.B. der "Runde Tisch" mit den an den Friedhöfen 
beteiligten Gewerken  
• Anbieten von Leistungspaketen auf den Friedhöfen 
• Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Marketing-Maßnahmen  
 
Fazit  
Optimal funktionierende Netzwerke wirken sich positiv auf unsere Friedhöfe aus. Die Konzentration der jewei-
ligen Akteure auf die Kernkompetenzen und stärkere Fokussierung auf mögliche Kooperationen und Unterstüt-
zungen bringen allen Beteiligten große Vorteile und unseren Kundinnen und Kunden höherwertigere und 
preiswerte Angebote und Produkte.

- 8 - 
4. Schaffung einer höheren Kundenorientierung  
 
Friedhofsverwaltungen müssen als moderne Dienstleister am Markt agieren. Es ist dabei unabdingbar, sich mit 
aktuellen Entwicklungen zu beschäftigen; durch bedarfsorientierte Angebote sind Vorteile für alle Beteiligten 
zu erzielen.  
 
Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen muss im Vordergrund stehen 
Die Bedürfnisse und Wünsche der Kundinnen und Kunden sind vielschichtig und sollten im Rahmen der Mög-
lichkeiten umgesetzt werden. Dazu bedarf es qualifizierter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:  
 
Ermittlung von Bedürfnissen und Wünschen 
• Der direkte Kontakt zur Kundin / zum Kunden ist Voraussetzung für die Bedürfnisermittlung; dieser ist 
ortsunabhängig 
• Informationsaustausch mit Beteiligten, wie Hinterbliebene und Gewerke (z.B. Bestatter, Steinmetze, 
Gärtner) 
• Auswertung von Medienberichten und sonstigen Informationen (Druckmedien, Internet, Befragungen, 
Statistiken etc.) 
 
Für die Kundin / den Kunden einsetzen 
• Hilfe zur Trauerbewältigung durch speziell geschultes Personal 
• Berücksichtigung der Werteorientierung der Gesellschaft, die regional unterschiedlich sein kann 
• Einsatz moderner Medien (u.a Web-Präsens, online-Formulare, online-Bestattungskalender) als Stan-
dard 
 
Liberalisierung der Friedhofssatzungen 
• Beschränkung auf wesentliche und grundsätzliche Satzungsvorgaben mit standardisierten Begriffen 
(Mustersatzung) 
• Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Sat-
zungsvorgaben 
 
Neue Angebote machen 
• Grabstätten mit pflegeleichten und pflegefreien Angeboten (z. B. verringerte Pflegefläche, Rasengrä-
ber, Baumgräber, Kolumbarien, Gemeinschaftsgräber)  
• Großzügige Grabstätten und -lagen 
• Vorsorge (Reservierung, Nutzungsrechte im Voraus) 
• Themen-Grabfelder 
• Komplettangebote von Bestattung bis Pflege 
• Sechs-Tage –Woche 
• Kundenfreundliche Beratungs- und Bestattungszeiten 
• Grabpatenschaften für historische / erhaltenswerte Grabsteine und Grabstätten

- 9 - 
Fazit 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung müssen "das Ohr an den Kunden" haben. Es 
gilt, die Bedürfnisse zu erkennen und der Kundschaft sowie den Hinterbliebenen zu vermitteln, dass man sich 
individuell um ihre Belange kümmert. 
Um dieses umsetzen zu können, bedarf es einer liberalen Satzung und der Bereitschaft, flexibel auf die Wün-
sche der Kundschaft einzugehen.  
Die Friedhofsverwaltung muss sich als moderner, aufgeschlossener und vor allem als fachlich kompetenter 
Dienstleister bei ihren Kundinnen und Kunden präsentieren. 
 
 
5. Erfolgreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Friedhöfe sind wichtige Bestandteile unseres Lebens, unserer Gesellschaft, unserer Kultur und unseres Grün-
systems. Deshalb müssen die Friedhofsverwaltungen dieses wertvolle Gut bekannt machen, es erhalten und 
nach Möglichkeit immer weiter verbessern. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit hat deshalb in den letzten 
Jahren einen immer größeren Stellenwert im Friedhofsbereich erlangt. 
 
Möglichkeiten einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit:  
 
Führungen 
• über verschiedene Friedhöfe 
• zu Grabstätten- bzw. Grabmalgestaltung oder erhaltenswerten Grabstätten 
• thematische Führungen (Grabsymbole, Flora und Fauna, bedeutende Persönlichkeiten etc.)  
• durch das Krematorium 
 
Vorträge 
• in Altenheimen, Hospizen, bei Vereinigungen bzw. Vereinen 
• bei Infoveranstaltungen für Kranken- und Altenpflegepersonal 
• auf dem Friedhof 
 
Internetpräsentation 
• Darstellung der Friedhöfe 
• Darstellung der Grabarten 
• Infos zur Bestattungsvorbereitung 
• Gebühren und Satzungsrecht 
• Servicehinweise

- 10 - 
Informationsmaterial 
• Friedhofswegweiser  
• Flyer zur Bestattungsvorbereitung, zu Grabarten, zum Krematorium, zum Bestattungsdienst, etc. 
• "Kundenzeitschriften" (1-2 x jährlich, ggf. an alle Haushalte) 
 
Veranstaltungen 
• Aufführung von Theaterstücken, Kabarett, etc. 
• Lesungen  
• Konzerte  
 auf dem Friedhof und/oder in Feierhallen  
 
Pressemitteilungen 
• über neue Angebote (z.B. Rasengräber, Baumgräber, Gemeinschaftsgräber, Grabmalpatenschaften)  
• Neu- bzw. Umbauten von Gebäuden, insbesondere Feierhallen, Verabschiedungsräumen 
 
Plakataktionen/Zeitungsanzeigen 
• im öffentlichen Raum und bei gewerblichen Kunden (Litfasssäulen, Bus und Bahnen, Schaukästen, 
Aushänge)  
• Anzeigen in Zeitungen und Stadtteilblättern  
• Fahrzeug-Beschriftungen 
 
Infozentrum 
• Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle Friedhofsbelange nach Möglichkeit unter 
Einbindung der verschiedenen am Friedhof beteiligten Gewerke 
 
Begegnungs- und Informationsräume 
• Einrichtung von geeigneten Räumen auf den Friedhöfen als Orte der Kommunikation und Information, 
ggf. mit Kaffee/Teeautomat 
• Friedhofsmuseum 
 
Tag des Friedhofs  
• Jährliche Durchführung unter Einbindung aller am Friedhof Beteiligten (Friedhofsverwaltung, Kir-
chen, Gärtner, Bildhauer, Bestatter, etc.)  
• Darstellung aller Angebote an Infoständen mit Vorträgen, Führungen, musikalischer Umrahmung usw., 
auch außerhalb der Friedhöfe

- 11 - 
Fotowettbewerb 
• Weitreichende thematische Bandbreite z.B. Skulpturen, Gräber, Kapellen, Situationen und Gesamtan-
sichten, Traditionelles, Vergangenes oder Modernes, Flora und Fauna 
• Auslobung von Preisen durch eine Jury und anschließender Ausstellung im öffentlichen Raum 
 
Interne Öffentlichkeitsarbeit 
• Friedhofsbezogene Themen in der Verwaltung kommunizieren 
• Mitarbeiterzeitung 
• Führungen 
• Intranet 
• CI/CD-Konzept 
 
Fazit 
Die aufgezeigten Möglichkeiten sollen bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei der Politik und Verwaltung 
das Interesse am Friedhof wecken. Je besser es gelingt, den Friedhof mit all seinen Aufgaben, Inhalten und 
Angeboten in der Gesellschaft darzustellen, umso selbstverständlicher bleibt der Friedhof Bestandteil des all-
gemeinen Lebens.

Anlage A Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025

64933 Zeichen

Kulturraum 
Kölner Friedhöfe 
2025

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 2  
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
 
Inhalt 
 
Vorwort 
 
1. Kulturgut Friedhof 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur 
 
1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 
 
2. Status quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 
2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 
 
2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
2.3.1. Grabstätten 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
2.3.3. Trauerhallen 
2.3.4. Friedhofsgebühren 
 
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 
3.6.2. Handlungsempfehlungen 
 
4. Ausblick

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 3  
Vorwort 
 
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
In Köln haben wir mit 55 sehr unterschiedlichen kommunalen Friedhöfen eine bun- 
desweit fast einzigartige Situation. Der große, parkähnliche Friedhof trägt ebenso wie 
der kleine Dorffriedhof zu einer Trauer- und Bestattungskultur in Köln bei, die es un- 
bedingt zu bewahren, aber auch behutsam weiter zu entwickeln gilt. 
Der Arbeitskreis Friedhof hat sich genau dies zum Ziel gesetzt. Gemeinsam die ak- 
tuelle Situation und den gesellschaftlichen Wandel zu beobachten und zu bewerten 
und in Respekt vor Tradition und Werten wichtige Impulse für die Zukunft der Kölner 
Friedhöfe zu geben. Für diese Aufgabe sind wir, der Arbeitskreis Friedhof, bereit, 
Verantwortung zu übernehmen. 
Dieses Konzeptpapier zeigt, wo wir in Köln stehen und wo die Reise hingehen kann. 
Die Zeiten und die Menschen ändern sich und die Friedhöfe eben auch. Das Thema 
„Friedhof“ beschäftigt die Friedhofsverwaltung, es wird im Arbeitskreis Friedhof dis- 
kutiert, die politischen Gremien befassen sich mit den Fragestellungen und müssen 
wichtige Entscheidungen für das Friedhofswesen in Köln treffen und schlussendlich 
sind es die Bürgerinnen und Bürger, die in vielfacher Weise betroffen sind. Gemein- 
sam ein Bild der zukünftigen Friedhöfe in Köln zu entwerfen ist eine ebenso span- 
nende wie verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Vor diesem Hinter- 
grund wurde im Zeitraum vom 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter der Regie des Bü- 
ros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öffentlichkeits- 
beteiligung durchgeführt. Die zahlreichen Impulse, Meinungen und Vorschläge zur 
zukünftigen Gestaltung und Nutzung der städtischen Friedhöfe wurden in dieses 
Konzept übernommen. Der Arbeitskreis Friedhof bedankt sich bei allen Kölnerinnen 
und Kölnern, die mit ihrem Engagement und ihren konstruktiven sowie kreativen 
Beiträgen dieses Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ aktiv mitge- 
staltet haben. 
Köln, den 11.10.2019 
 
Bestatterverband Köln 
Evangelischer Kirchenverband Köln 
Floristenverband Köln 
Genossenschaft Kölner Friedhofgärtner eG 
Katholisches Stadtdekanat Köln 
Steinmetz- und Bildhauerinnung Köln 
Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft Köln 
Stadt Köln 
 
Der Arbeitskreis Friedhof ist ein Beratungsgremium,  das sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der  Friedhofs- 
gewerke, der Kirchenverbände und dem Friedhofsträge r, der Stadt Köln zusammensetzt. Ziel des Arbeitskr eises ist 
es, die Bestattungs- und Friedhofskultur in Köln zu erhalten und zu fördern.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 4  
1. Kulturgut Friedhof 
 
Gerade in den letzten Jahren sind im Friedhofswesen aufgrund gesellschaft- 
licher Entwicklungen bedeutende Veränderungen festzustellen. Diese haben 
maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirt- 
schaftung und vor allem auf die Finanzierung von Friedhöfen. 
 
1.1. Aufgaben und Bedeutung von Friedhöfen 
 
Friedhöfe sind ein klassischer Bereich für die kommunale Daseinsvorsorge. 
Doch Friedhöfe sind entgegen der überwiegenden Wahrnehmung mehr als nur 
Beisetzungsorte für Verstorbene. Sie sind darüber hinaus Orte der Lebenden. 
Sie sind nicht nur Orte der Totenruhe, sondern für die Hinterbliebenen auch Or- 
te des Abschieds, der Trauerbewältigung, der Erinnerung und des Gedenkens, 
der Besinnung und der inneren Einkehr. Friedhöfe sind durch ihre Widmung 
und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit unverwechselbare, einmalige Be- 
reiche in einer Stadt. 
 
Über diese unmittelbaren Funktionen hinaus erfüllen die Friedhöfe für ihre Be- 
sucherinnen und Besucher weitere, wichtige und schützenswerte Funktionen. 
Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung – ins- 
besondere für Großstadteinwohnerinnen und -einwohner – dar. Gerade im in- 
nerstädtischen Bereich übernehmen sie zugleich oftmals die wichtigen Funktio- 
nen von Grün- und Parkanlagen. 
 
Zudem sind die Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil der Stadt- und Raumpla- 
nung, da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und kli- 
matischen Beitrag leisten. Sie sind ein wichtiger Lebensraum für Flora und 
Fauna. Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation 
innerhalb des Gemeinwesens und sie stellen einen beachtlichen Wirtschafts- 
raum für lokal und regional arbeitende Betriebe dar. 
 
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind die Friedhöfe wich- 
tige Zeitzeugen, welche die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt wider- 
spiegeln. Viele Grabmäler und einige Friedhöfe in ihrer Gesamtheit stehen da- 
her folgerichtig unter Denkmalschutz. Dies bezieht sich auf die Bau- und Grab- 
malkunst und ebenso auf die Gartenbaukunst. Somit besteht eine besondere 
Verantwortung, das Kulturgut Friedhof in unseren Städten zu erhalten. 
 
1.2. Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur 
 
Die geänderten Lebensformen und Lebensgewohnheiten hinterlassen ihre Spu- 
ren auf unseren Friedhöfen. Gerade die Gegenwart ist eine Zeit des Umbruchs. 
Lebensweisen und Lebenshaltungen sind einem rasanten Wandel unterworfen. 
Jeder einzelne spürt dies und die persönliche Lebensgeschichte ist oft ein Do- 
kument dieser Veränderungen. 
 
Prägend für unsere Zeit ist die Mobilität der Gesellschaft. Sie ist ein fester Be- 
standteil der modernen Gesellschaft, begünstigt aber auch die Auflösung tradi- 
tioneller, ortsgebundener Familienstrukturen. Damit gewinnen für viele Men- 
schen Fragen der Grablegung und der Grabpflege eine neue Bedeutung.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 5  
Auch fällt immer mehr Hinterbliebenen die Bezahlung der Kosten, die im Zu- 
sammenhang mit einer Beerdigung und auch dem Erhalt einer Grabstätte ent- 
stehen, schwer und oftmals wird auch daher der kulturelle Wert eines Friedhofs 
in Frage gestellt. 
 
Demografischer Wandel, verändertes Traditionsbewusstsein, flexibles Wohnen 
oder wirtschaftliche Engpässe führen also zu neuen Ansprüchen an unsere 
Friedhöfe. 
 
Bereits seit Ende der 1990er Jahre war der Rückgang der traditionellen Erdbe- 
stattung zu beobachten, der sich in den vergangenen 10 Jahren deutlich fort- 
gesetzt hat. Die Feuerbestattung hat sich zunehmend etabliert und mit den 
preiswerten, kleineren Urnengräbern konnte auch der Aufwand der über viele 
Jahre zu pflegenden Grabstätten deutlich reduziert werden. Denn insbesondere 
die Grabpflege stellt für viele Hinterbliebene immer mehr ein Problem dar. Mit 
zunehmendem Alter ist für viele Hinterbliebene die Grabpflege selbst kaum 
noch zu leisten, und die jüngere Generation wohnt oftmals nicht mehr in unmit- 
telbarer Nähe. Vor diesem Hintergrund entschieden sich immer mehr Angehö- 
rige für kleinflächige Grabstätten, die – sofern eine Pflege in Eigenleistung nicht 
mehr möglich wäre - dann auch kostengünstig über ein Fachunternehmen ge- 
pflegt werden könnten. 
 
Zudem sind mit der Urnenbestattung pflegefreie Grabvarianten möglich, die bei 
der Erdbestattung aufgrund der Flächeninanspruchnahme oder des Ver- 
wesungsprozesses ausgeschlossen sind. Bestattungen an Bäumen oder im Ko- 
lumbarium sind hier beispielhaft. 
 
Ebenso ist zu beachten, dass der klassische Friedhof in den letzten zehn Jah- 
ren merklich Konkurrenz bekommen hat. Es ist ein offener Markt entstanden, 
der auch als solcher wahrgenommen und bearbeitet wird. Die ursprüngliche 
Monopolstellung vieler Friedhofsträger ist aufgelöst. Es besteht ein breites und 
heutzutage verstärkt über die Medien und insbesondere über das Internet be- 
worbenes Angebot alternativer Bestattungsmöglichkeiten. Hierzu zählen 
Friedwälder, Seebestattungen sowie preiswerte Bestattungen im Ausland. 
 
1.3. Herausforderungen / Empfehlungen des Deutschen Städtetages 
 
Bei dem oben dargelegten Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur handelt 
es sich um einen bundesweiten Trend. Aufgrund zahlreicher Bestattungsalter- 
nativen auf dem freien Markt müssen sich die Friedhofsträger bereits seit vielen 
Jahren deutschlandweit mit rückläufigen Bestattungszahlen und der geringeren 
Flächeninanspruchnahme auseinandersetzen. Geringere Gebühreneinnahmen 
und Überhangflächen stehen steigenden Kosten zur Unterhaltung der Friedhöfe 
gegenüber. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Jahr 2008 ein „Positionspapier zur 
Strukturdebatte im Friedhofswesen“ vom Arbeitskreis Friedhofs- und Bestat- 
tungskultur im Deutschen Städtetag erarbeitet und a nschließend von der 
zuständigen Fachkommission verabschiedet (Anlage 1a).

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 6  
In dem Positionspapier wurde die Schaffung einer höheren Kundenorientierung, 
die Bildung von Netzwerken rund um den Friedhof sowie eine erfolgreiche In- 
formations- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch eine stärkere Gewichtung der 
Wertigkeiten des Friedhofs für die Allgemeinheit empfohlen. Viele der hier auf- 
geführten Handlungsempfehlungen wurden in Köln zeitnah umgesetzt. Vorran- 
gig sind hier die Einführung der Kooperationsgrabfelder sowie die Schaffung 
neuer Grabarten zu nennen. 
 
Die Weiterentwicklung der 2008 formulierten Empfehlungen erfolgte mit dem 
Positionspapier „Sicherung der Zukunft von kommunalen Friedhöfen“, das am 
23.06.2016 vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages beschlossen 
worden ist (Anlage 1b). Im Fazit dieser Ausarbeitung wird festgestellt, dass ne- 
ben der bereits vollzogenen Weiterentwicklung von kommunalen Friedhöfen 
auch die Leistungs- und Finanzstrukturen anzupassen sind. Neben weiteren be- 
triebswirtschaftlichen Anstrengungen seien die Implementierung eines Marke- 
tings und insbesondere die weitere Steigerung der Attraktivität von Friedhöfen 
erforderlich. 
 
Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funk- 
tionen sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entspre- 
chenden Wohlfahrtswirkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bedarf es 
einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung des künftigen Leistungsange- 
bots.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 7  
2. Status Quo in Köln 
 
2.1. Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
 
In Köln existieren 55 kommunale Friedhöfe unterschiedlicher Größe und 
Grabbelegungsdichte (Anlage 2). 
 
Die Gesamtfläche aller 55 Friedhöfe beträgt 484 ha. 
 
Mit 5 Großfriedhöfen (größer als 40 ha), 9 mittelgroßen Friedhöfen (größer als 
10 ha) und 41 Kleinfriedhöfen (unter 10 ha) ergibt sich eine Heterogenität, die 
im Friedhofswesen bundesweit einzigartig ist. 
 
(Übersicht über die städtischen Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet) 
 
Insgesamt werden ca. 425.000 Grabstätten betreut. In Köln werden jährlich 
8.000 bis 8.500 Verstorbene beigesetzt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 8  
Der Anteil der Urnenbestattungen liegt derzeit bei ca. 65 %. In der Friedhofsab- 
teilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind aktuell 253 Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 
 
2.2. Entwicklung der Bestattungen in den letzten 20 Jahren 
 
In Köln hat man die Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur mit In- 
teresse beobachtet und frühzeitig Maßnahmen entwickelt, um den Anforderun- 
gen aus diesem Wandel gerecht zu werden. 
 
2.2.1. Das Kölner Gebührenmodell 
 
Der Rückblick auf die Entwicklung der Friedhöfe in Köln beginnt mit der Einfüh- 
rung des sogenannten Kölner Gebührenmodells im Jahr 2001. Bedingt durch 
das zuvor verwendete Kalkulationsschema nach Flächenbedarf und Aufwands- 
gewichtung waren die errechneten Gebühren für die größeren Erdbestattungs- 
gräber deutlich teurer als die Nutzungsgebühren für die kleinflächigen Urnen- 
grabstätten. Mit der zum 01.09.2001 eingeführten Gebührensatzung auf Basis 
einer neuen Kalkulationsgrundlage wurde diese ungleiche Umverteilung been- 
det. Denn ein wesentliches Merkmal dieser Gebührensatzung war die vorrangi- 
ge Kalkulation nach Fallzahlen. Schließlich nimmt jede nutzungsberechtigte 
Person den Friedhof mit seinen Wegen, sanitären Einrichtungen, Wasserent- 
nahmestellen und sonstigen Einrichtungen gleichermaßen in Anspruch. 
Die Größe der jeweiligen Grabstätte spielt bei dieser Kostenumlage kaum eine 
Rolle. Im Ergebnis führte das neue Kalkulationsschema zu einer Verteuerung 
der Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten bei gleichzeitiger 
Gebührenreduzierung für Nutzungsrechte an den größeren Wahlgrabstätten. 
 
2.2.2. Entwicklung des städtischen Grabangebotes 
 
Ebenfalls 2001 wurden die für die Hinterbliebenen pflegefreien Rasengräber 
eingeführt und zeitlich die bis dahin in Köln angebotenen Reihengrabstätten aus 
dem städtischen Grabangebot genommen. Die seinerzeit verhältnismäßig 
preiswert angebotenen Reihengrabstätten wurden ausschließlich im Bestat- 
tungsfall vergeben. Ohne Auswahl-, Zubestattungs- oder Verlängerungsmög- 
lichkeit, die nur bei den Wahlgrabstätten angeboten wurde, blieb das Engage- 
ment der Hinterbliebenen für diese Grabstätte oftmals sehr beschränkt. Die 
Grabpflege wurde bereits wenige Wochen nach der Bestattung vernachlässigt. 
Großflächig ungepflegte Reihengrabfelder führten zu einem enormen Verwal- 
tungsaufwand bei der Einforderung der satzungsrechtlich vorgegebenen Grab- 
pflege und belasteten das Erscheinungsbild der Friedhöfe. Ab 2001 wurden bei 
der Entwicklung des städtischen Grabangebotes verstärkt Grabstätten ohne 
Pflegeverpflichtung für die Hinterbliebenen berücksichtigt. 
 
In den Folgejahren hat sich die Situation auf den Kölner Friedhöfen durch den 
Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur weiter verändert. Der Trend zu Ur- 
nenbestattungen setzte sich weiter fort. Ab 2008 stieg der Anteil der Urnenbe- 
stattungen an den Gesamtbestattungen in Köln kontinuierlich und lag 2018 bei 
rund 65 %.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 9  
Neben den Kosten für den Graberwerb spielen für die Hinterbliebenen die 
Pflege- und Unterhaltungskosten eine immer größer werdende Rolle bei der 
Grabauswahl. Denn die Grabversorgung kann durch die Angehörigen immer 
seltener sichergestellt werden. Einerseits nimmt die Nachfrage nach günstigen 
Grabpflegeleistungen grundsätzlich zu, andererseits waren bei einem anderen 
Personenkreis aber auch der Wunsch nach verstärkter Individualität und auch 
die Bereitschaft für die Investition in eine anspruchsvollere Grabpflege er- 
kennbar. 
 
Die Stadt Köln ist mit der zu Beginn 2009 in Kraft getretenen Friedhofssatzung 
auf die aktuelle Entwicklung der Zeit eingegangen. Mit neuen Grabangeboten 
wie der Naturwald- oder der Baumbestattung wurde der Nachfrage nach neuen 
Grabarten und nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten Rechnung ge- 
tragen. 
 
Mit den ebenfalls 2009 eingeführten Kooperationsgrabfeldern bestand fortan ei- 
ne weitere Möglichkeit, vielfältige Grabarten für die unterschiedlichen Bedürf- 
nisse anzubieten. Hierbei wird die für die Hinterbliebenen individuelle Wirkung 
einer Grabstätte mit verschiedenen Gestaltungs- und Pflegefaktoren und den 
hiermit verbundenen Kosten kombiniert. Voraussetzung für den Erwerb einer 
solchen Grabstätte ist der Abschluss eines Grabpflegevertrages mit dem einge- 
bundenen Fachunternehmen. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Kooperations- 
partnerin bzw. der Kooperationspartner der Stadt Köln. Die Bestattungsgärten 
der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner sowie der Ruhegarten der 
Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft zeigen ein vielfältiges Angebot mit ei- 
ner breiten Preisskala. In den letzten Jahren hat sich diese Bestattungsform er- 
folgreich in Köln etabliert. Derzeit sind 16 Kooperationsgrabfelder auf den städ- 
tischen Friedhöfen angelegt sowie weitere 20 Vorhaben projektiert. 
 
Vor diesem Hintergrund ist auch die in der Friedhofssatzung vom 24.04.2014 
aufgenommene Öffnungsklausel zur Errichtung von Kolumbarien auf den Köl- 
ner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund der Nachfrage nach Bestattungen in Ko- 
lumbarien und der Entwicklung auf dem Bestattungsmarkt wurde die Möglich- 
keit der Errichtung eines Kolumbariums vorab vom Rat der Stadt Köln grund- 
sätzlich ermöglicht. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungs- 
form werden Kolumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die 
konkrete Realisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft ab- 
gestimmt. 
 
Darüber hinaus wurde auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offe- 
rierte Grabangebot erweitert. So wurde die bisher lediglich auf dem Kölner Ost- 
friedhof angebotene Baumgrabstätte ebenfalls auf dem Nordfriedhof und dem 
Friedhof Steinneuerhof eingerichtet. Bisher konnte das Bestattungsangebot in 
Köln entsprechend der Nachfrage angepasst werden, so dass in den letzten 
Jahren der Anteil der in Köln verstorbenen und auf den Kölner Friedhöfen be- 
statteten Personen trotz der vielfältigen auswärtigen Angebote auf dem Bestat- 
tungsmarkt bei annährend 90 % liegt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 10   
In der nachfolgenden Grafik ist der nach wie vor anhaltende Trend zur Urnenbestat- 
tung in Köln in den letzten 21 Jahren dargestellt: 
 
(Der im roten Kurvenverlauf dargestellte Anteil an Sargbestattungen ist im Zeitraum von 1997 
bis 2018 von knapp 6500 Bestattungen auf ca. 2900 Bestattungen zurückgegangen. Im glei- 
chen Zeitraum ist der in der grünen Kurve dargestellte Anteil von Urnenbestattungen von 3000 
Beisetzungen auf ca. 5400 Fälle angestiegen.) 
 
2.3. Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung Köln 
 
2.3.1. Grabstätten 
 
Das Grabangebot auf den Kölner Friedhöfen ist vielfältig und deckt die ver- 
schiedenen Bedürfnisse der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer weitestgehend 
ab. Folgende Hauptgrabarten werden angeboten: 
 
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen 
 
Bei dieser Art Grab haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihrem Gedenken 
an die Verstorbenen einen besonderen Ausdruck zu verleihen. Die Wahlgrab- 
stätte bietet den entscheidenden Vorteil, das Beet des Grabes sehr individuell 
gestalten zu können. Im Gegensatz zu anderen Grabarten, die konkreten sat- 
zungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben unterliegen, ist es den Angehörigen hier 
möglich, Grabsteine, Abdeckungen, Einfassungen oder auch Grabschmuck 
ganz nach ihrer Wahl aufzustellen. Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten 
erworben und dauerhaft im Nutzungsrecht verlängert werden. Sie gibt es auf al- 
len städtischen Friedhöfen, der Standort ist frei wählbar. Wahlgrabstätten kön- 
nen mehrstellig erworben werden – beispielsweise für größere Familiengrab- 
stätten. Auch besteht die Möglichkeit, zwei Särge übereinander zu bestatten. 
Die Hinterbliebenen stellen die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte in ei- 
gener Verantwortung sicher. 
7000  
 
6000  
 
5000  
 
4000  
 
3000  
 
2000  
 
1000  
 
0

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 11   
 
  
(Wahlgräber für Erdbestattungen) (Urnenwahlgräber) 
 
Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung für Särge und Urnen 
 
Diese Grabart steht für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung und ent- 
bindet die Hinterbliebenen vor allem von der Verpflichtung, die Grabpflege si- 
cherzustellen. Die Friedhofsverwaltung legt das Gräberfeld hier als Rasenfläche 
an. Jede Grabstätte besteht aus einer bodenbündig verlegten Basisplatte, auf 
der anschließend ein liegender Grabstein mit bestimmten Maßvorgaben befes- 
tigt oder auch Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Pflege der Rasenfläche 
rund um die Basisplatten stellt die Friedhofsverwaltung sicher. Die Grabstätten 
werden der Reihe nach und nur für einen konkreten Bestattungsfall vergeben. 
Somit ist es nicht möglich, mehrere Bestattungen in einer Grabstätte ohne 
Pflegeverpflichtung zu vereinen. Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung werden 
auf den meisten größeren Friedhöfen im Kölner Stadtgebiet angeboten. 
 
Baumgrabstätte für Urnenbestattungen 
 
Eine Baumgrabstätte empfiehlt sich für alle Menschen, die sich einen Begräb- 
nisort im Schutze einer alten Buche, Birke oder Kiefer wünschen. Man kann 
sich schon zu Lebzeiten „seinen“ Platz am Baum aussuchen und die Grabstätte 
im Rahmen der Vorsorge erwerben. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre und 
kann beliebig verlängert werden. Baumgrabstätten, die aktuell auf den Friedhö- 
fen Steinneuerhof, dem Ost- und dem Nordfriedhof angeboten werden, sind ei- 
ne hervorragende Alternative zu den im Umland angebotenen „Friedwaldbe- 
stattungen“. 
 
(Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung) (Baumgräber für Urnen)

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 12   
Anonymes Rasengrab für Urnenbestattungen 
 
Eine anonyme Bestattung ist in Köln ebenfalls nur für Urnen möglich. Derartige 
Begräbnisstätten legt die Friedhofsverwaltung ohne Kennzeichnung des ein- 
zelnen Grabes als Rasenfläche an. Für alle dort anonym Bestatteten gibt es 
nur ein gemeinsames Denkmal. Die Lage der einzelnen Urnen innerhalb des 
Gräberfeldes ist für die Hinterbliebenen nicht sichtbar. Anonyme Beisetzungen 
gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof und den Friedhöfen Lehmbacher 
Weg und Steinneuerhof. 
 
Naturwaldbestattung für Urnenbestattungen am Kölner Ostfriedhof 
 
Diese sehr einfache Bestattungsform in noch relativ natürlicher Umgebung ist 
besonders preisgünstig. Zu einer günstigen Pauschalgebühr wird eine Urne 
ohne Namensnennung in einem separaten, vollkommen naturbelassenen 
Bestattungswaldstreifen am Kölner Ostfriedhof beigesetzt. 
 
Dieser Bereich verfügt über einen separaten Zugang und erfährt keinerlei 
pflegerische Unterhaltung. 
 
(Anonymes Urnengrab) (Naturwaldbestattung am Ostfri edhof) 
 
Kooperationsgrabstätten 
 
In Zusammenarbeit mit dem friedhofsnahen Gewerbe (Friedhofsgärtnereien, 
Steinmetzbetriebe) bietet die Stadt Köln Wahlgrabstätten für Urnen- und Sarg- 
bestattungen auf besonders gestalteten Friedhofsfluren an. Diese sind nach 
einem gestalterischen Gesamtkonzept geplant und fügen die einzelnen Grab- 
stellen in eine gartenähnliche Anlage ein. Im Gegensatz zu der traditionellen 
Grabfeldgestaltung zeigen diese andersartigen Bestattungsflächen neue Wege 
der Trauerbewältigung auf und realisieren Wünsche nach außergewöhnlicher 
Ästhetik. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Grabstätte ist der Ab- 
schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen. 
Aktuell existieren in Köln 16 Kooperationsfelder, auf denen insgesamt ca. 5000 
Grabstätten angelegt worden sind. Zudem befinden sich 20 weitere Kooperati- 
onsvorhaben in konkreter Planung.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 13   
Sonstige Grabstätten 
 
Zu den sonstigen Grabstätten gehören die Kindergrabstätten, die Sondergrab- 
stätten für Tot- und Fehlgeborene, die teilweise als gemeinschaftliche Gräber- 
felder angelegt worden sind, sowie die Gemeinschaftsgrabstätten – beispiels- 
weise für Ordensgemeinschaften in Köln. 
 
Weiterhin sind die Ehrengrabstätten, die Gräber der Opfer von Krieg und Ge- 
waltherrschaft zu nennen. Aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen (Fried- 
hofssatzung der Stadt Köln, Kriegsgräbergesetz) ist die Pflege dieser Grabstät- 
ten durch die Friedhofsverwaltung sicherzustellen. 
 
(Kooperationsgrabfeld) ( Kriegsgräber) (Sternenkind er) 
 
2.3.2. Bestattungsleistungen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln führt die Bestattungen auf den städtischen 
Friedhöfen mit eigenem Personal durch. Zu den Bestattungsleistungen gehö- 
ren das Öffnen und Schließen der jeweiligen Grabstätte sowie der Träger- 
dienst einschließlich des Senkens der Urne oder des Sarges in das Grab. 
 
Zur Koordination der über 8.000 Bestattungen pro Jahr in Köln erfolgt die 
Vergabe von Bestattungsterminen von Montag bis Freitag grundsätzlich in 
einem festgeschriebenen Terminraster. Mit einem entsprechenden Kosten- 
aufschlag werden Bestattungstermine zusätzlich an Samstagen angeboten. 
Im Jahr 2018 wurden 160 Bestattungen an Samstagen in Köln durchgeführt. 
 
Alle verstorbenen Kölnerinnen und Kölner – unabhängig von ihrer Staatsange- 
hörigkeit oder konfessionellen Zugehörigkeit – können selbstverständlich auf 
jedem der Kölner Friedhöfe beigesetzt werden. Der letzte Wohnort hat keinen 
Einfluss auf die Auswahl des Friedhofs. Auch Verstorbene, die selbst nicht in 
Köln gewohnt haben, können auf einem städtischen Friedhof beigesetzt wer- 
den. 
 
Überdies trägt die Stadt Köln besonderen Bestattungsritualen im Zusammen- 
hang mit unterschiedlichen Konfessionen weitgehend Rechnung. Auch bei der 
Einrichtung der Gräberfelder auf den Kölner Friedhöfen werden die verschie- 
denen Glaubensrichtungen berücksichtigt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 14   
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die zahlreichen Mitbürgerinnen 
und Mitbürger hinzuweisen, die der muslimischen Glaubensrichtung angehören. 
Vor vielen Jahren war es üblich, dass sich die meisten Musliminnen und Musli- 
me für eine Beisetzung in ihrem Heimatland entschieden haben. Doch im Laufe 
der Zeit haben sich einige muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine 
Beisetzung in ihrer zweiten Heimat Köln entschieden. Vor diesem Hintergrund 
hat die Stadt Köln ein entsprechendes Grabangebot für die muslimischen Mit- 
bürgerinnen und Mitbürger in Köln geschaffen. Bereits im Jahr 1968 wurde auf 
dem Kölner Westfriedhof das erste Gräberfeld für muslimische Bestattungen 
eingerichtet. Im Vorfeld erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit den 
maßgeblichen islamischen Einrichtungen, um die in dem Zusammenhang zu 
beachtenden Erfordernisse abzustimmen. Dies hat insbesondere dazu geführt, 
dass diese Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Auch wenn 1972 auf dem 
rechtsrheinisch gelegenen Friedhof Lehmbacher Weg ein weiteres muslimi- 
sches Gräberfeld angelegt worden ist, bleibt der Westfriedhof nach wie vor der 
Hauptfriedhof für muslimische Bestattungen in Köln. Auch sind die von Musli- 
minnen und Muslimen gewünschten Beisetzungen im Leinentuch auf den städ- 
tischen Friedhöfen in Köln bereits seit 2005 möglich. 
 
2.3.3. Trauerhallen 
 
Die Friedhofsverwaltung Köln verfügt stadtweit über 46 Trauerhallen, die sich 
im Eigentum der städtischen Gebäudewirtschaft befinden. Ein Teil der in der 
Regel sehr alten und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Trauerhallen 
befindet sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Ziel ist es, gemeinsam 
mit der städtischen Gebäudewirtschaft die Situation der Trauerhallen erheblich 
zu verbessern. 
 
Ungeachtet dessen werden das Erscheinungsbild und die Ausstattung der 
Trauerhallen fortlaufend im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimiert. So 
wurde in den vergangenen drei Jahren von der Friedhofsverwaltung eine Quali- 
tätsoffensive initiiert, um die Situation in den Trauerhallen kurzfristig, aber den- 
noch spürbar, zu verbessern. So wurden für zahlreiche größere Trauerhallen in 
2017 neue Kunstbäume sowie eine neue Bestuhlung angeschafft, Malerarbei- 
ten beauftragt sowie Familien- und Nebenräume renoviert und mit entspre- 
chenden Wandbildern aufgewertet. 
 
Bei rund 60% der auf den Kölner Friedhöfen durchgeführten Bestattungen wird 
eine städtische Trauerhalle in Anspruch genommen. In anderen Fällen ent- 
scheiden sich die Hinterbliebenen für eine entsprechende Trauerzeremonie am 
Grab, greifen auf das Angebot privater Verabschiedungsräume von Bestat- 
tungsunternehmen zurück oder entscheiden sich für eine Trauerfeier in einer 
Kirche.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 15   
2.3.4. Friedhofsgebühren 
 
Bei Friedhofsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inan- 
spruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Friedhof“. Die Kosten dieser öffent- 
lichen Einrichtungen sollen zum größten Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer 
getragen werden. Die Benutzungsgebühren können jedoch nicht nach Belieben 
durch den Friedhofsträger festgesetzt werden, sondern müssen nach betriebs- 
wirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. 
 
Von grundsätzlicher Bedeutung ist bei der Kalkulation die Beachtung des Äqui- 
valenzprinzips, nach dem die Benutzungsgebühren nicht in einem groben Un- 
gleichgewicht zur Gegenleistung stehen dürfen. Dies ist vergleichbar mit dem 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gebührenkalkulation und Gebühren- 
maßstäbe müssen dabei sachlich nachvollziehbar sein und zudem eine Er- 
messensausübung erkennen lassen. 
 
Die klassische Berechnung mit der Grabgröße als Verteilungsmaßstab führte 
bei der Friedhofsgebührenkalkulation in der Vergangenheit nicht nur in Köln 
häufig zu großen Differenzen zwischen den Gebührentarifen. Aus dieser Ent- 
wicklung heraus wurde – wie bereits erläutert – das Kölner Gebührenmodell 
erarbeitet, durch das extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und 
mehr Gebührengerechtigkeit erzielt werden konnten. Zudem stellt die hohe An- 
zahl der Friedhöfe den Friedhofsträger Stadt Köln vor besondere betriebswirt- 
schaftliche Herausforderungen. Die Friedhofsgebühren in Köln wurden letztma- 
lig mit der Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 angepasst.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 16

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 17   
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in einer Sarg-Wahlgrabstätte inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Gebührenvergleich – Beisetzung in ein Urnenwahlgrab inklusive Bestattungsgebühren: 
(Stand 2018) 
 
 
Friedhöfe stehen als Naherholungsgebiete der Allgemeinheit zur Verfügung und 
müssen somit auch teilweise aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wer- 
den. Dieser Anteil für die Pflege der Grünflächen („Grünanteil“) betrug auf den 
Friedhöfen in Köln im Jahr 2003 noch 2,85 Millionen Euro und reduzierte sich 
im Jahre 2004 aufgrund haushaltswirtschaftlicher Probleme auf nur noch 
2.090.600 Euro im Jahr. Dieser über viele Jahre festgeschriebene Betrag wurde 
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Rat der Stadt Köln im 
Haushaltsjahr 2019 um eine weitere Million auf insgesamt 3.090.600 Euro auf- 
gestockt. Diese Anhebung des Grünanteils von ca. 15 % auf ca. 22 % ist ge- 
rechtfertigt, da die städtischen Friedhöfe als ansprechende Parkanlagen und 
oftmals auch als einzige zusammenhängende Grünfläche im Kölner Stadtgebiet 
als Naherholungsgebiet von den Kölner Bürgerinnen und Bürgern genutzt wer- 
den können. 
€2.000,00  
€1.000,00  
€- 
€2.720,00  €3.000,00  
€3.057,07  
€3.710,00  €3.460,13  €4.000,00  
€4.150,00  €5.000,00  
€4.903,29  
€6.000,00  
 
€1.043,36  
 
€500,00 
€- 
€1.708,36  €2.000,00  
€2.050,00  €2.044,54  
€2.500,00  €2.254,00  
€2.936,00  
€3.500,00  
€3.000,00

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 18   
2.4. Mehrwert der Friedhöfe in Köln 
 
In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wird 
erstmals unter dem Titel „Friedhofszweck“ ergänzt, dass Friedhöfe der Bestat- 
tung von Toten dienen. In Absatz 2 wird ergänzt, dass „ Friedhöfe den Hinter- 
bliebenen einen Ort der Besinnung bieten. Die parkähnliche Gestaltung der 
Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen ei- 
nen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe 
erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Ver- 
besserung des Stadtklimas bei.“ 
 
Die zahlreichen Funktionen von Friedhöfen wurden bereits unter 1.1. ange- 
sprochen. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhö- 
fe ist es, diesen Mehrwert anzureichern und in das allgemeine Bewusstsein zu 
transportieren. Denn um den Erhalt dieser multifunktionalen Friedhöfe sicher- 
zustellen, sollten die beschriebenen öffentlichen Funktionen im Haushalt auch 
entsprechend abgebildet werden. 
 
3. Perspektiven für die städtischen Friedhöfe in Köln 
 
Die zukünftige Ausrichtung der städtischen Friedhöfe wird unter den nach- 
folgenden Überschriften betrachtet . 
 
3.1. Entwicklung der Friedhofsgebühren 
 
Friedhöfe wurden in der Vergangenheit zunächst von Kirchen und dann zu- 
nehmend von Städten und Gemeinden als öffentliche Einrichtung angelegt und 
mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Gründe für die öffentliche Trägerschaft war 
der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Ziel, jedem Menschen, unabhängig 
von wirtschaftlichen Möglichkeiten oder religiöser Zugehörigkeit, die Teilnahme 
an diesem öffentlichen Gut sicherzustellen, also eine angemessene, würdige 
Beisetzung zu ermöglichen. Viele Bestattungsleistungen von Kirchen und von 
Städten waren bis weit in die 60er Jahre kostenlos. Zu nennen wäre das kos- 
tenfreie Reihengrab oder die einfache Bestattung ohne weitere Kosten für die 
Angehörigen. Zudem wurden Angehörige früher fast ausnahmslos von der 
Großfamilie, Nachbarn und Vereinen im Trauerfall entsprechend unterstützt. 
 
Die Art der Bereitstellung bzw. die Finanzierung der entsprechenden Leis- 
tungen im Friedhofswesen haben in der Folgezeit verschiedene, sowohl für 
den Friedhofsträger als auch für die Friedhofsnutzerinnen und -nutzer belas- 
tende Entwicklungen durchlaufen. Insbesondere stehen den Hinterbliebenen 
immer weniger Mittel zur Durchführung einer Bestattung zur Verfügung 
 
Das nach dem 2. Weltkrieg von den Gesetzlichen Krankenkassen eingeführte 
Sterbegeld wurde 1989 auf 2.100,-- DM gekürzt, 2002 weiter reduziert und 
2004 gänzlich gestrichen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 19   
Mit zunehmender Lebenserwartung wird das im Alter z ur Verfügung stehende 
Vermögen für die Pflege- und Heimunterbringungskost en eingesetzt, so dass 
oftmals nur noch ein geringeres oder im schlimmsten  Fall gar kein Erbe mehr 
im Todesfall zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die 
zunehmende Altersarmut in Deutschland hingewiesen. 
 
Hinzu kommen die veränderten Ansprüche an eine Grabstätte, die bereits unter 
dem Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und die im Zusammenhang 
stehende gesellschaftliche Entwicklung angesprochen worden sind. Da sich die 
ortsgebundenen Familienstrukturen zunehmend auflösen und die Pflege der 
Grabstätte immer weniger in Eigenregie sichergestellt werden kann, müssen die 
Grabpflegekosten zusätzlich im Budget für eine Beisetzung berücksichtigt wer- 
den. 
 
Begrenzte finanzielle Mittel der Hinterbliebenen und die gesellschaftliche Ent- 
wicklung führen dazu, dass die Leistungen der Friedhöfe nicht mehr wie in den 
vergangenen Zeiten abgerufen werden. Der Bedarf an Friedhofsfläche für Be- 
stattungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen werden zunehmend aufge- 
geben, es erfolgen immer weniger Verlängerungen von Grabnutzungsrechten. 
Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine Urnengräber angelegt . 
 
Mit der bereits angesprochenen Gebührenkalkulation nach dem Kölner Modell 
sowie der Entwicklung neuer Grabangebote und der Einführung der Koopera- 
tionsgrabfelder wurde in Köln bereits erfolgreich auf die geschilderten Entwick- 
lungen reagiert. 
 
Dennoch stellt sich mit jeder Gebührenkalkulation die Frage, ob eine Umlage 
der gestiegenen Kosten ausschließlich auf die Gebührenzahlerinnen und -
zahler noch zumutbar ist und die negative Entwicklung dadurch nicht zusätzlich 
begünstigt wird. Denn sinkende Nutzungs- und Bestattungszahlen und vor al- 
lem die zunehmend geringeren Zahlen bei der Verlängerung von Nutzungs- 
rechten führen gebührenrechtlich dazu, dass auf immer weniger Nutzerinnen 
und Nutzer die gesamten Kosten über Gebühren umzulegen sind. Durch die 
abnehmende Anzahl von gebührenzahlenden Nutzerinnen und Nutzern steigt 
die Belastung für die oder den Einzelnen zusätzlich und kann mit Einsparungen 
auch nur bedingt kompensiert werden. 
 
Denn Kostenreduzierungen durch massive Einsparungen bei der Friedhofsun- 
terhaltung führen zu einem schlechteren Pflegestandard der Friedhöfe und der 
Gebäude, somit zwangsweise zu einem verringerten Interesse am Friedhof und 
somit weiter sinkenden Nutzungszahlen. Schließlich bietet der zwischenzeitlich 
umkämpfte Bestattungsmarkt eine Vielzahl von preiswerten Alternativen für die 
Hinterbliebenen eines Sterbefalles. Vor diesem Hintergrund stellt die Gebüh- 
renerhebung den Friedhofsträger immer wieder vor Herausforderungen. Natür- 
lich wird der Friedhof durch eine Bestattung und die hiermit verbundene Nut- 
zung einer Grabstätte in einem besonderen Verhältnis in Anspruch genommen, 
so dass eine Gebührenerhebung nach § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz 
erfolgen muss. Demnach sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine 
Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder 
Personengruppen dient.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 20   
Allerdings wurde ebenfalls bereits sehr ausführlich dargelegt, dass die städti- 
schen Friedhöfe zahlreiche Funktionen erfüllen, die allen Bürgerinnen und 
Bürgern zugutekommen. Friedhöfe sind somit nicht nur für die gebührenzah- 
lenden Friedhofsnutzerinnen und -nutzer zu erhalten. 
 
Daher muss es Ziel sein, die Gebührenbelastung für die Friedhofsnutzerinnen 
und -nutzer in einem annehmbaren und zumutbaren Rahmen zu halten und 
dennoch die Friedhöfe mit ihren zahlreichen Funktionen insgesamt dauerhaft zu 
erhalten. 
 
3.2. Erhalt von Friedhöfen und Friedhofsflächen 
 
Die Gründe für den sinkenden Flächenverbrauch auf den meisten Kölner Fried- 
höfen liegen nicht an sinkenden Bestattungszahlen in Köln, sondern sind im 
Zusammenhang mit einem veränderten Bestattungsverhalten zu sehen. Durch 
die mittlerweile stark gestiegene Akzeptanz der Einäscherung und den Ansprü- 
chen aus dem Wandel der Bestattungs- und Trauerkultur haben die platzspa- 
renden Urnenbestattungen in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. 
Der Anteil an Urnenbestattungen auf den Kölner Friedhöfen beträgt derzeit 65 
% und spiegelt ziemlich genau den bundesweiten Durchschnitt wider. 
 
 
Der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche unterschreitet deutlich das vor- 
handene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche. Die Idee der Verkleinerung 
von Friedhofsflächen oder sogar Schließung von Friedhöfen zur Erleichterung 
der Pflege und zur allgemeinen Kostensenkung liegt daher auf der Hand. 
Dementsprechend wurden die größten Kölner Friedhöfe bereits einer Analyse 
unterzogen, ob und wie dies konkret erreicht werden kann. Es zeigte sich, dass 
die zahlenmäßig auf den ersten Blick so eindeutige Situation eine enorme 
Problematik in sich birgt und Lösungen nur langfristig erzielt werden können. 
Da jetzt schon die Kosten für Pflegemaßnahmen kaum noch zu bewältigen 
sind, steht die Kommune vor der Herausforderung, bei sinkenden Einnahmen 
das von der Bevölkerung eingeforderte gepflegte Erscheinungsbild der Fried- 
höfe weiterhin zu gewährleisten, die Bestattungskultur zu wahren und gleich- 
zeitig die Kosten für die Pflege einzudämmen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 21   
Dies ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum zu erreichen. Die verstärkte 
Rückgabe von Wahl- und Urnenwahlgräbern, deren Lage frei auf dem Friedhof 
gewählt werden konnte, hat in den vergangenen Jahren zu einer unregelmäßi- 
gen Belegung der Bestattungsfelder geführt, so dass mittlerweile viele Gräber in 
Streulage zu verzeichnen sind. Um diese Grabstellen erreichen zu können und 
die Pflege der Grabstätten sicher zu stellen, ist die notwendige Infrastruktur 
zwangsläufig aufrecht zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die Friedhofsbe- 
sucherinnen und -besucher wie für die Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. 
Gleichzeitig erfordern Gräber in Streulage häufig einen erhöhten Pflegeauf- 
wand. 
 
Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Situation besteht also darin, neue Streu- 
lagen auszuschließen und die älteren Grabnutzungsrechte in Streulagen aus- 
laufen zu lassen. Dies wird bereits intern praktiziert. Eine Konzentration der Be- 
stattungsflächen in gut erreichbare „Kernzonen“ wird grundsätzlich angestrebt, 
ist jedoch nur sehr langfristig - als Generationenaufgabe - zu erzielen. Zu be- 
achten ist allerdings, dass die meisten großen Kölner Friedhöfe unter Denkmal- 
schutz stehen, ein Eingriff in die gestalteten Anlagen ist nicht ohne weiteres 
möglich. 
 
Um Friedhofsflächen zu verkleinern und an Flächengrößen geknüpfte, gebüh- 
renrelevante Kosten zu verringern, müssten Friedhofsflächen aus der Nutzung 
genommen und entwidmet werden. Dies wäre jedoch nur bei noch nicht für 
Bestattungen genutzten Flächen in entsprechender Lage – also freie Randflä- 
chen in geeigneter Größe - bedenkenlos möglich. Solche Flächen sind auf den 
Kölner Friedhöfen nicht vorhanden. Eine Ausgliederung von Teilflächen würde 
zudem an der bereits angesprochenen Tatsache scheitern, dass der Großteil 
der städtischen Friedhöfe in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht. 
 
Zur Entschärfung der Situation werden seitens der Friedhofsverwaltung zu- 
sammenhängende, freie Flächen geschaffen, die einfacher gepflegt werden 
können. Ungenutzte Flächen werden vereinfacht gestaltet, um den Aufwand 
möglichst gering zu halten. 
 
Eine Entwidmung und Reduzierung von Friedhofsflächen kann ungeachtet der 
oben genannten Einwände auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Be- 
völkerungsentwicklung in der wachsenden Stadt Köln nicht befürwortet werden. 
 
Auch die Aufgabe kleinerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren 
Zentralisierung der Bestattungen auf die größeren Friedhöfe scheitert an der 
starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit den Friedhöfen, die unmit- 
telbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird durch die 
Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der 
städtischen Bevölkerungskultur. 
 
3.3. Entwicklung neuer Grabangebote 
 
Angehörige werden in der Phase ihrer Trauer wesentlich von den Auswirkungen 
ihres Verlustschmerzes geleitet und geführt. Da die trauernde Person von ihrer 
Intuition geleitet, jedoch ein starkes Handlungsbedürfnis hat, kommt es zu soge- 
nannten Ersatzhandlungen an der Grabstätte.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 22   
Die bei allen Beisetzungsarten an den meisten Beisetzungsorten abgelegten 
Trauergrüße unterschiedlichster Art, sind deutliche Zeichen und Belege die- 
ses Bedürfnisses nach Trauerhandlung in diesem besonderen Moment des 
Grabbesuchs. 
 
Die Bedeutung und erforderliche Wirkung von Grabstätten wird den neuen 
Maßstäben unserer modernen und vor allem mobilen Gesellschaft nach- bzw. 
untergeordnet. Die entscheidenden Kriterien für eine Grabauswahl ergeben sich 
aus den Ansprüchen aus der Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte sowie 
den Kosten. 
 
Neue Grabangebote müssen die aktuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen mit 
der Bedeutung und Wirkung einer Grabstätte kombinieren. Die von den Hinter- 
bliebenen getroffenen Entscheidungen auf Basis möglichst individueller und 
passender Angebote müssen im Hinblick auf die langen Laufzeiten eines 
Grabnutzungsrechtes bestandskräftig und langfristig tragbar sein. Gewünscht 
wird immer mehr das individuelle Grab bei gleichzeitiger Sicherstellung der 
Grabpflege zu einem annehmbaren Preis – also das Rund-um-Sorglos-Paket 
für die Hinterbliebenen. 
 
Basisgrabstätten ohne Regelungen hinsichtlich der Pflege sowie Grabangebote 
mit einem einfachen Pflegestandard werden von der Stadt Köln offeriert. Dar- 
über hinaus werden weitergehende Ansprüche in den Kooperationsgrabfeldern 
bedient. 
 
Zur Optimierung des Grabangebotes ergeben sich für die Friedhofsverwaltung 
aktuell folgende Ziele: 
 
• Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreic hender Berücksichti- 
gung der jeweiligen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denk- 
malschutzes. Auf diesem Wege werden ohne wirtschaftliches Risiko für den 
Friedhofsträger weitere attraktive Grabfelder geschaffen. Hinzu kommt eine 
Entlastung von der Friedhofspflege. Zu beachten ist hierbei grundsätzlich 
die Schnittstelle zwischen Friedhofsträger und Kooperationspartnerin bzw. -
partner. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Nutzungsrechten, 
Grabmalgenehmigungen, Anforderungen an die Grabumgebung hinsichtlich 
des Grabaushubes und des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge. 
 
• Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführu ng von Pilotprojek- 
ten zur Erprobung neuer Grab- und Bestattungsformen. Nur so kann der 
Friedhofsträger nachfragegerechte und zukunftsweisende Grabangebote 
entweder selbst entwickeln und umsetzen oder initiieren. Im Hinblick auf den 
fortwährenden Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur ist dieser dy- 
namische Prozess unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die in die 
Friedhofssatzung vom 24.04.2014 aufgenommene Öffnungsklausel zur Er- 
richtung von Kolumbarien auf den Kölner Friedhöfen zu bewerten. Aufgrund 
der Nachfrage nach Bestattungen in Kolumbarien und der Entwicklung auf 
dem Bestattungsmarkt wurde die Möglichkeit der Errichtung eines Kolumba- 
riums vom Rat der Stadt Köln grundsätzlich ermöglicht.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 23   
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Bestattungsform werden Ko- 
lumbarien in bestehenden Friedhofsgebäuden favorisiert. Die konkrete Rea- 
lisierung wird derzeit mit der städtischen Gebäudewirtschaft abgestimmt. 
 
• Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverw altung unmittelbar offe- 
rierte Grabangebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. So wurde die 
bisher lediglich auf dem Kölner Ostfriedhof angebotene Baumgrabstätte 
ebenfalls auf dem linksrheinischen Nordfriedhof und dem Friedhof Stein- 
neuerhof eingerichtet. Die Einbindung weiterer Friedhöfe für dieses stark 
nachgefragte Grabangebot ist geplant. 
 
Fraglich ist, ob sich in den kommenden Jahren die Einrichtung von Gemein- 
schaftsgrabfeldern beispielsweise für Vereine, Freundeskreise oder sonstige In- 
teressensgemeinschaften weiter entwickeln wird. 
 
3.4. Nachhaltigkeit und Biodiversität 
 
Im Friedhofswesen müssen mit Blick auf eine verantwortungsvolle Ressour- 
cennutzung vordergründig die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt wer- 
den. 
 
In den vergangenen Jahren wurden bereits erste Projekte zur Verbesserung der 
Biodiversität auf verschiedenen Friedhöfen realisiert. Hierzu zählen die Ansaat 
blütenreicher Wiesen, Langgraswiesen sowie Streuobstwiesen, die Pflanzung 
von freiwachsenden Hecken, der Einsatz sowie die Verwendung von Totholz, 
beispielsweise bei Pflanzbeet- und Wegeeinfassungen oder bei der Errichtung 
von Vogel-Nisthilfen. Im Rahmen der verschiedenen Projekte erfolgt eine Zu- 
sammenarbeit mit dem NABU, die zukünftig zu intensivieren ist. 
 
Ziel ist es, weitere Projekte zu initiieren, um die Friedhöfe als natürliche Erleb- 
nisräume in städtischer Umgebung sowie deren ökologische, stadtweite Bedeu- 
tung zu erhalten und auszubauen. Hierbei können insbesondere Maßnahmen 
der Biodiversität, der Vielfalt und des Artenreichtums initiiert und gefördert wer- 
den, da die Friedhöfe im Kölner Stadtgebiet als eingefriedete Schutzräume die 
besten Vorrausetzungen für gute Entwicklungschancen bieten. 
 
3.5. Friedhofsgebäude 
 
In Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft konnten in den vergan- 
genen Jahren mehrere Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Fried- 
hofsgebäuden umgesetzt werden. Der nach wie vor bestehende Sanierungs- 
stau an einigen Gebäuden wird mit entsprechenden Priorisierungen nachgehal- 
ten und die zeitnahe Abarbeitung bei der Gebäudewirtschaft mit Nachdruck 
eingefordert.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 24   
In den vergangenen Jahren wurden die für den Friedhofsbetrieb mittlerweile 
entbehrlichen Gebäude im Rahmen der Kostenreduzierung bereits abgemietet. 
Natürlich müssen auch die städtischen Trauerhallen mit Blick auf ihre Nutzung 
bzw. Auslastung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. 
 
Allerdings handelt es sich bei den Trauerhallen um einen festen Bestandteil der 
Friedhöfe, so dass sie ebenfalls unter die in 3.2 beschriebene Identifikation der 
Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Friedhof fallen. Aufgrund dieser emotionalen 
Bindung sollte die Schließung einer Trauerhalle unter wirtschaftlichen Aspekten 
das letzte Mittel sein. Vorrangig sollte eine Optimierung der Auslastung einher- 
gehend mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für die Trauerhalle angestrebt wer- 
den. So können friedhofsaffine Umnutzungen beispielsweise unter Einbezie- 
hung von Bürgervereinen in Betracht gezogen werden. 
 
Ziel ist es somit, die bestehenden Trauerhallen in einem ansprechenden 
Zustand zu präsentieren und dauerhaft zu erhalten. 
 
3.6. Öffnung und Gestaltung von Friedhöfen 
 
Auf einem Friedhof finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Der Friedhof ist 
immer ein Ort der Stille, an dem Angehörige trauern und Abschied nehmen 
können. Es gebietet sich daher schon fast von selbst, dass ein ruhiges Verhal- 
ten oberstes Gebot ist. Den Friedhof als Ort der Ruhe und des Friedens zu be- 
wahren und zu schützen, muss höchste Priorität haben. 
 
Wer durch ein Friedhofstor geht, betritt einen geschützten Raum. Bei einem 
Friedhofsspaziergang werden der Kreislauf der Natur, die Vergänglichkeit des 
Seins, aber auch die Vielfalt des Lebens erfahrbar. Die Bedürfnisse der Trau- 
ernden und Hinterbliebenen, aber auch die Würde des Ortes stehen im Vor- 
dergrund . 
 
Die Beziehungen zwischen dem Friedhofsträger Stadt Köln und den Friedhofs- 
nutzerinnen und -nutzern sowie auch zwischen den Friedhofsnutzerinnen und -
nutzern werden durch die Friedhofssatzung definiert. Regeln und Gebote sind 
Teil dieser Satzung und zur Wahrung der Würde der Verstorbenen sowie im In- 
teresse der Trauernden unbedingt einzuhalten. Damit die Friedhöfe als ge- 
schützte und zugleich offene Räume erhalten werden können, sind nicht nur ge- 
genseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit, sondern auch konkrete Verhal- 
tensgrundregeln erforderlich. Denn neben der augenscheinlichen Gestaltung 
und dem Zustand der Friedhöfe wird ihr Wert auch durch den dort stattfindenden 
Umgang der Menschen untereinander definiert. 
 
In § 6 der Friedhofssatzung der Stadt Köln ist vorrangig das Verhalten auf dem 
Friedhof geregelt. Die hier aufgeführten Vorgaben können als Hausordnung der 
Kölner Friedhöfe verstanden werden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 25   
Satzungsauszug (Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014): 
 
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof 
(Absatz 1 bis 2) 
 
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der 
Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhal- 
ten. 
 
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: 
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; a usgenommen hiervon sind 
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge 
mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die hiernach zugelassenen Fahr- 
zeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren, 
b) der Verkauf von Waren aller Art sowie das Anbiet en von Dienstleistungen ohne 
vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung 
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Be stattung störende Arbeiten 
auszuführen, 
d) Werbedruckschriften und sonstige Druckschriften,  die nicht dem Friedhofszweck 
entsprechen, zu verteilen, 
e) Abfall einzubringen oder Abfälle sowie Erdabraum  außerhalb der dafür bestimmten 
Stellen abzulegen sowie Fundament-, Grabstein- oder Einfassungsreste auf dem 
Friedhof zu belassen, 
f) nicht geräuschregulierte Maschinen und Geräte au f Grabstätten und Wegen ein- 
zusetzen, 
g) den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen , Grabstätten oder ihre baulichen 
Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, 
h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehind ertenbegleithunde mitzu- 
führen, 
i) zu lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige s portliche Aktivitäten mit oder ohne 
Sportgerät zu betreiben. 
j) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen ohne 
vorherige Genehmigung der Verwaltung, außer zu privaten Zwecken.  
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck 
des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 
 
Im Hinblick auf den bereits mehrfach angesprochenen Wandel in der Bestat- 
tungs- und Trauerkultur und die vielfältigen Funktionen von Friedhöfen, die ne- 
ben den gebührenzahlenden Hinterbliebenen allen Friedhofsbesucherinnen und 
-besuchern zur Verfügung stehen, ist fraglich, ob die Vorgaben des § 6 der 
Friedhofssatzung noch den Maßstäben eines modernen und kundenorientierten 
Friedhofsträgers entsprechen. Außerdem werden regelmäßig verschiedene 
Einzelforderungen an die Friedhofsverwaltung Köln herangetragen, beispiels- 
weise das generelle Hundeverbot auf Friedhöfen aufzuheben oder das Befah- 
ren mit PKW grundsätzlich zuzulassen. 
 
3.6.1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 
 
Um die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zukünfti- 
ge Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe im Stadtgebiet zu 
ermitteln, wurde im Zeitraum 05.05.2019 bis 10.07.2019 unter Federführung 
des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln eine systematische Öf- 
fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 26   
 
 
 
 
In der Zeit vom 05. bis 15.05.2019 fanden Begehungen und Interviews auf den 
Friedhöfen unter verschiedenen Gesichtspunkten statt. Vertreterinnen und Ver- 
treter potentieller Nutzergruppen wurden befragt und es erfolgten darüber hin- 
aus Befragungen der Friedhofsbesucherinnen und -besucher vor Ort. In einem 
zweiten Schritt wurde der Stadtgesellschaft im Zeitraum 12.06. bis 10.07.2019 
auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln (mitwirkungsportal-koeln.de) ein On- 
line-Dialog für die transparente Kommunikation zur Verfügung gestellt. Die 
während der Begehungen und Befragungen zuvor erarbeiteten Vorschläge und 
Anregungen wurden dort diskutiert sowie weitere Ideen eingebracht. Natürlich 
bestand auch die Möglichkeit, auf dem postalischen Weg, per E-Mail oder auch 
telefonisch an dem Beteiligungsverfahren teilzunehmen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 27   
Zusätzlich ist man im Rahmen einer Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstal- 
tungen im Zeitraum 24.06.2019 bis 30.06.2019 in den direkten Dialog mit den 
Besucherinnen und Besuchern vor Ort auf den Friedhöfen getreten. Die Ergeb- 
nisse aus dem Online-Dialog, den Befragungen und persönlichen Gesprächen 
sowie in diesem Zusammenhang eingegangenen Zuschriften und Telefonaten 
wurden vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln aufbereitet und 
nach Auswertung durch den Arbeitskreis Friedhof am 30.09.2019 im Rahmen 
einer Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren im Wallraf-Richartz-
Museum der Öffentlichkeit präsentiert. 
 
Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der als Anlage 3 beige- 
fügten Gesamtdokumentation zu entnehmen. Auf Basis der ausgewerteten 
Rückmeldungen wurden vom Arbeitskreis Friedhof die nachfolgenden Hand- 
lungsempfehlungen für die vorab in dem Beteiligungsverfahren festgeschrie- 
benen Kategorien erarbeitet. 
 
3.6.2. Handlungsempfehlungen 
 
Vorweg ist festzuhalten, dass eine Änderung der bestehenden Friedhofssat- 
zung der Stadt Köln zur Realisierung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbe- 
teiligung nicht notwendig ist. 
 
Aktivität und Bewegung 
 
Aufgrund des deutlichen Votums gegen Bewegungsaktivitäten bleiben sportli- 
che Aktivitäten entsprechend der derzeitigen Satzungsregelung weiterhin voll- 
ständig untersagt. Auch leise Sportarten wie beispielsweise Yoga können durch 
entstehende Gruppendynamik und der hiermit verbundenen Außenwirkung dem 
grundsätzlichen Anspruch des Friedhofs als besonderen Ort der Ruhe entge- 
genstehen. Die Befürchtungen des oft artikulierten „Tür- und Toröffnens“ oder 
„Öffnens der Büchse der Pandora“ würden eventuell genährt. Auch die Diffe- 
renzierung zwischen leisen und anderen Sportarten birgt Konfliktpotential. Al- 
lerdings werden die in diesem Zusammenhang angesprochenen, meditativen 
Elemente bestimmter, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung genannter 
Sportarten, aufgegriffen und die Schaffung von besonderen, meditativen Ruhe- 
räumen auf den Friedhöfen angeregt. 
 
Aufenthalt und Begegnung 
 
In der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich insbesondere der für die Befragungs- 
teilnehmerinnen und -teilnehmer maßgebliche Anspruch herauskristallisiert, den 
Friedhof als besonderen Ort der Ruhe und der Erholung zu erhalten. Dies war 
der grundsätzliche Maßstab für die Bewertung aller eingereichten Vorschläge 
und Anregungen. 
 
Um diesem besonderen Anspruch gerecht zu werden, ist das Mitführen von 
Hunden auf den städtischen Friedhöfen entsprechend der aktuellen Satzungs- 
regelung weiterhin grundsätzlich zu untersagen. Maßgeblich bei dieser Ent- 
scheidung ist sicherlich auch die Angst einiger Friedhofsbesucherinnen und 
-besucher vor Hunden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 28   
Zudem ist die Kontrolle einer möglichen Anleinpflicht oder die Ahndung bei nicht 
entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich. Auch 
greifen Hunde in die besonderen, ökologischen Naturräume und auch Lebens- 
räume seltener Tierarten in den geschützten Friedhofsbereichen ein. 
 
Zu den in Rede stehenden Kinderspielbereichen auf den Friedhöfen ist alterna- 
tiv die Errichtung von Naturlehrpfaden, an denen die Kinder spielerisch an die 
Natur herangeführt werden, zu empfehlen. Hier bieten sich Kooperationen mit 
dem NABU oder dem BUND an. 
 
Die mögliche Errichtung eines Friedhofscafés wurde nicht grundsätzlich abge- 
lehnt. Eine Entscheidung muss im Einzelfall, basierend auf einem inhaltlichen 
und wirtschaftlichen Konzept einer möglichen Interessentin oder eines mögli- 
chen Interessenten, durch den Ausschuss für Umwelt und Grün unter Beteili- 
gung der zuständigen Bezirksvertretung getroffen werden. 
 
Zudem wird empfohlen, dem vielfach geäußerten Wunsch nach zusätzlich auf- 
zustellenden Bänken – gerne auch in Anordnung als Begegnungsplätze - 
nachzukommen. In diesem Zusammenhang wird auch pilotweise die Aufstel- 
lung eines Bücherschranks getestet. 
 
Information und Bildung 
 
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oftmals als unzureichend be- 
zeichnete Ausschilderung einiger Friedhöfe war ebenso wie die Digitalisierung 
der Friedhöfe bereits vor Erstellung des Friedhofskonzeptes und Durchführung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung projektiert. Diese Aufgaben sind aufwendig sowie 
komplex und erfordern personelle Ressourcen. 
 
In Bezug auf Information und Bildung auf den städtischen Friedhöfen sind Ko- 
operationen und Patenschaften weiter zu initiieren und zu fördern. Neben der 
bereits angesprochenen, zusätzlichen Intensivierung der Zusammenarbeit mit 
den Naturschutzverbänden kommen auch Schulkooperationen in Betracht. Die 
städtischen Friedhöfe eignen sich besonders als außerschulische Lernorte 
beispielsweise für die Tier- und Pflanzenwelt oder für den Geschichtsunterricht 
und zur Heimatkunde. 
 
Kunst und Kultur 
 
Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach vorgetragene Wunsch 
nach Erweiterung von kulturellen Veranstaltungen auf den Friedhöfen ist zu be- 
fürworten. In diesem Zusammenhang werden die städtischen Trauerhallen fort- 
an für friedhofsaffine und nicht kommerzielle Einzelveranstaltungen wie bei- 
spielsweise entsprechende Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen unentgelt- 
lich zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Kulturan- 
gebote den Besucherinnen und Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt 
werden.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 29   
Natur und Umwelt 
 
Der Natur- und Artenschutz auf den städtischen Friedhöfen ist eine herausra- 
gende Funktion und auch Aufgabe für diese ökologisch wertvollen Flächen in 
der Stadt Köln. Die Bedeutung der auf den Friedhöfen einzigartigen Bedingun- 
gen für eine vielseitige Tier- und Pflanzenwelt im Kölner Stadtgebiet wurde 
durch zahlreiche Beiträge in der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals besonders 
herausgestellt. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Arbeitskreis Friedhof für 
weitere und intensive Projekte mit den bereits angesprochenen Naturschutzver- 
bänden und in Eigenregie entsprechend Gliederungsziffer 3.4 dieses Konzeptes 
aus. 
 
Sicherheit und Ordnung 
 
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mehrfach genannte Forderung 
nach einer verstärkten Kontrolle auf den städtischen Friedhöfen ist grundsätz- 
lich nachvollziehbar. Eine wirkungsvolle Bewachung der stadtweit 55 Friedhöfe 
mit einer Gesamtfläche von mehr als 480 Hektar wäre aber auch mit verstärk- 
tem Personal- und somit auch Finanzeinsatz schlichtweg nicht möglich. Daher 
werden die Bemühungen verstärkt, ehrenamtliche Friedhofspatinnen und 
Friedhofspaten zu gewinnen, um eine Präsenz auf den Friedhöfen zu erhöhen. 
 
Trauer und Bestattung 
 
Vordergründig bleibt der Friedhof für viele Besucherinnen und Besucher ein Ort 
der Ruhe und der Trauer. In diesem Zusammenhang haben der Erhalt und die 
Pflege von Grabstätten weiterhin die zentrale Bedeutung, der mit dem vielseiti- 
gen Grabangebot in Köln Rechnung getragen wird. 
 
Dem in der Öffentlichkeitsbeteiligung mehrfach geäußerten Wunsch nach Er- 
richtung von Trost- und Trauerpfaden oder -mauern wird eine besondere Be- 
deutung beigemessen, da den Friedhöfen unabhängig von den dort angelegten 
Grabstätten auch im Allgemeinen die wichtige Aufgabe der Trauerbewältigung 
obliegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden bereits umfängliche 
Konzeptideen zur Errichtung von Trauer- und Trosträumen eingereicht, deren 
mögliche Realisierung als Pilotprojekt der Arbeitskreis Friedhof überprüfen wird. 
 
Sonstiges 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mehrfach die Sorge vorgetra- 
gen, Friedhofsflächen separieren und als Bauland veräußern zu wollen. Zudem 
wurden Vermutungen geäußert, durch alternative Nutzungen von Friedhöfen 
städtische Parkanlagen zu ersetzen, damit diese wiederum als attraktives Bau- 
land zur Verfügung gestellt werden können. 
 
Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55 städtischen Friedhö- 
fe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur 
Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines 
Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entge- 
genzusetzen.

Arbeitskreis Friedhof - Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025, Seite 30   
4. Ausblick 
 
Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswün- 
sche stellen heraus, dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Be- 
sinnung sowie der Trauer und auch als ökologische Nischenräume besondere 
Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind. 
 
Um diesen einzigartigen Mehrwert für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhalten 
und zu fördern, werden in den kommenden fünf Jahren verschiedene Projekte 
auf Basis dieses Konzeptes umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine gesi- 
cherte Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen. Die Friedhofsverwaltung 
wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Friedhof die Kommunikation mit den 
Menschen in Köln fortführen und einmal im Jahr zu einem Friedhofstag einla- 
den, in dessen Rahmen der aktuelle Stand der Umsetzungen präsentiert und 
die Entwicklung auch diskutiert wird. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlagen 1a/b - Positionspapiere des Deutschen Städtetages 
Anlage 2 - Übersicht und Informationen über die 55 städtischen Friedhöfe 
Anlage 3 - Gesamtdokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen

2296 Zeichen

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen 
Übersicht über die städtischen Friedhöfe 
Bocklemünd Grevenbroicher Straße 50829 Köln 
Brück Lehmbacher Weg 51109 Köln 
Brück Hovenstraße 51109 Köln 
Chorweiler Thujaweg 50765 Köln 
Dellbrück Thurner Straße 51069 Köln 
Deutz Rolshover Kirchweg 51105 Köln 
Dünnwald Goffineweg 51069 Köln 
Eil Frankfurter Straße  51145 Köln 
Ensen Kölner Straße  51149 Köln 
Esch Frohnhofstraße 50765 Köln 
Flittard Hubertusstraße  51061 Köln 
Fühlingen Kriegerhofstraße 50769 Köln 
Godorf Immendorfer Str. 50997 Köln 
Holweide Burgwiesenstraße 51067 Köln 
Junkersdorf Statthalterhofweg 50858 Köln 
Kalk Kratzweg 1 51109 Köln 
Langel Schrogenweg 51143 Köln 
Leidenhausen Schubertstraße 51145 Köln 
Libur Stockumer Weg 51147 Köln 
Longerich Alexander-Petoefi-Platz 50739 Köln 
Lövenich Am Heidenstamm 50859 Köln 
Melatenfriedhof Aachener Straße 204 50931 Köln 
Merkenich Jungbluthstraße 50769 Köln 
Meschenich Trenkebergstr. 50997 Köln 
Mülheim Frankfurter Straße 51103 Köln 
Müngersdorf Kirchenhof  50933 Köln 
Niederzündorf Burgweg 51143 Köln 
Niehl Feldgärtenstraße 50735 Köln 
Nordfriedhof Pallenbergstraße 50737 Köln 
Oberzündorf St. Martinstraße 51143 Köln 
Ostfriedhof Dellbrücker Mauspfad 51069 Köln 
Pesch Birkenweg  50767 Köln 
Porz Alfred-Nobel-Straße 51145 Köln 
Rath Fockerweg 51107 Köln 
Rheinkassel Alte Römerstraße 50769 Köln 
Rodenkirchen alt Frankstr. 50996 Köln 
Rodenkirchen neu Sürther Str. 50996 Köln  
Rondorf Giesdorfer Str. 50997 Köln 
Schönrather Hof Haslacher Weg  51063 Köln 
Stammheim alt Scharffensteinstraße 51061 Köln 
Stammheim neu Stammheimer Ring 51061 Köln 
Steinneuerhof Kapellenstr. 50997 Köln 
Südfriedhof Höninger Platz 25 50969 Köln

Anlage 2 Informationen zu den städtischen Friedhöfen 
Sürth Kölnstr. 50999 Köln 
Urbach Mühlenweg 51145 Köln 
Volkhoven-Weiler Damiansweg 50765 Köln 
Wahn Frankfurter Straße  51147 Köln 
Weiden alt Gartenweg 50859 Köln 
Weiden neu Albert-Kindle-Straße 50859 Köln 
Weiß Weißer Hauptstr. 50999 Köln  
Westfriedhof Venloer Straße 1132 50829 Köln 
Westhoven Paulstraße 51149 Köln 
Widdersdorf alt Turmgasse 50859 Köln 
Widdersdorf neu Hauptstraße 50859 Köln 
Worringen Hackhauser Weg 50769 Köln 
 
Weitere Informationen: 
 
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/

Anlage 3 von A Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung

16036 Zeichen

1 
Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
  
 
 
 
 
Gesamtdokumentation zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Inhaltsverzeichnis 
Auswertung der Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung.............................................. 3 
Aktivität und Bewegung........................................................................................... 4  
Aufenthalt und Begegnung ...................................................................................... 5  
Information und Bildung .......................................................................................... 7  
Kunst und Kultur ..................................................................................................... 8  
Natur und Umwelt ................................................................................................... 9  
Sicherheit und Ordnung ........................................................................................ 10 
Trauer und Bestattung .......................................................................................... 10 
Sonstiges .............................................................................................................. 11 
Friedhofswoche ........................................................................................................ 12

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Auswertung der Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Folgenden haben wir eine Zusammenfassung der Hinweise und Anregungen im 
Online-Dialog (12. Juni bis 10. Juli 2019) zum Projekt „Kulturraum Kölner Friedhöfe 
2025“ erstellt sowie die Häufigkeit der Nennungen grafisch dargestellt. Dabei sind in 
den Balkendiagrammen ablehnende Beiträge und Kommentare zu einem Thema 
dunkelgrau und zustimmende hellgrau dargestellt. Ergänzend sind jeweils im 
Anschluss Erkenntnisse aus den Befragungen während der Begehungen (8. April bis 
15. Mai 2019) aufgeführt. Den Abschluss bildet eine Kurzbetrachtung der 
Friedhofswoche (24. bis 30. Juni 2019). 
Aktivität und 
Bewegung
13%
Aufenthalt und 
Begegnung
36%
Information und 
Bildung
4%
Kunst und Kultur
9%
Natur und Umwelt
23%
Sicherheit und 
Ordnung
1%
Sonstiges
2%
Trauer und 
Bestattung
12%
Prozentuale Verteilung der Beiträge und Kommentare
auf die einzelnen Kategorien im Online-Dialog

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Die Oberbürgermeisterin 
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Aktivität und Bewegung 
In dieser Kategorie lag der eindeutige Schwerpunkt darauf, von einer Öffnung der 
Friedhöfe für störende Sportarten abzusehen. Sowohl die Anzahl der 
entsprechenden Kommentare als auch die Leidenschaft, mit der diese vorgetragen 
wurden, ist bemerkenswert. Vor allem körperliche Aktivitäten, die mit Lärm 
verbunden sind und in schneller Bewegung und/oder in größeren Gruppen ausgeübt 
werden, erscheinen überwiegend inakzeptabel. Etwas milder wurde auf stille 
Betätigungen wie Yoga oder Meditation reagiert, vor allem dann, wenn diese in 
Randbereichen der Friedhöfe ausgeübt werden. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Im Rahmen der Begehungen wurden ruhige Aktivitäten und Bewegungen wie 
Spazieren gehen, Yoga, Meditation und Thai Chi vorgeschlagen. Auch das Anlegen 
von Picknick- und Bouleflächen, Gemeinschaftsgärten sowie Federball oder Trimm-
dich-Pfaden wurde genannt. Ähnlich wie im Online-Dialog wurde allerdings auch die 
Ablehnung störender beziehungsweise bewegungsreicher Sportarten zum Ausdruck 
gebracht. 
0 5 10 15 20 25
keine Events, Umwandlung in Freizeitparks
keine Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.)
Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.)
keine Freizeitaktivitäten
generelle Öffnung
kein Joggen und Walken
Joggen und Walken
Meditation
keine Sportgruppen
keine sportlichen Aktivitäten
sportliche Aktivitäten
Yoga
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Aktivität und Bewegung"

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Die Oberbürgermeisterin 
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Aufenthalt und Begegnung 
Als häufigster Grund für den Besuch der Friedhöfe wurde, unabhängig von einem 
konkreten Anlass (Teilnahme an einer Bestattung, Grabpflege), die dort zu findende 
Ruhe und Erholung genannt. Daneben wurde aber auch vielfach anerkannt, dass sie 
Orte der Begegnung sind, und dies in stiller Ausprägung gefördert werden sollte. 
Beide Aspekte, Ruhe und Begegnung, fanden sich in der Forderung nach (mehr) 
Bänken an attraktiven Stellen wieder. Demgegenüber zielte der Wunsch, in 
unmittelbarer Nähe zum oder sogar auf dem Friedhof ein Café aufsuchen zu können, 
deutlich stärker auf den Aspekt Begegnung. Das Thema Hunde auf dem Friedhof 
beschäftigte ebenfalls viele Besucherinnen und Besucher und wurde lebhaft 
diskutiert. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
In dieser Kategorie ist eine deutliche Übereinstimmung mit den Ergebnissen des 
Online-Dialogs festzustellen. Friedhöfe wurden auch von den Teilnehmerinnen und 
Teilnehmern der Begehungen als Orte der Ruhe, Besinnung und Erholung 
wahrgenommen. Auch der Austausch durch Begegnungen wurde in den Fokus 
genommen. Mehrfach wurde der Wunsch nach mehr Bänken und kleinen 
Sitzgruppen geäußert. Ebenso stießen Bücherschränke oder ein Café auf Interesse. 
Bezüglich der Mitnahme von Hunden auf den Friedhof herrschten analog zum 
Ergebnis des Online-Dialogs geteilte Meinungen. Während Hunde einerseits als 
treue Begleiter, insbesondere für ältere Friedhofsbesucherinnen und 
Friedhofsbesucher, angesehen wurden, riefen sie andererseits Sorgen aufgrund 
möglicher Verschmutzungen oder Belästigungen hervor.

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
0 5 10 15 20 25 30
Andachten
kein Autoverkehr
Bach, Teich
Bänke
Besucherbezirke
keine Bimmelbahn
Bimmelbahn
Bücherschrank
kein Café
Café
keine Events
Events
Grabpflege
kein Grillen
Hinweisschilder
keine Hunde
Hunde
Hunde-Hotel
keine Kinderspielbereiche
Kinderspielbereiche
Kooperationen und Patenschaften
längere Öffnungszeiten
Lebens- oder Sinnparcours
Mülleimer
Neugestaltung
Öffnung für Neues als Chance
Ort der Ruhe und Erholung
Ort der Trauer
Restaurierung
Schutz vor Lärm
Sommerfest
Toiletten
keine Verkleinerung
keine weitere Nutzung
keine zusätzliche Beleuchtung
keine zusätzliche Nutzung der Trauerhallen
zusätzliche Nutzung der Trauerhallen
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Aufenthalt und Begegnung"

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Die Oberbürgermeisterin 
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Information und Bildung 
Auf den meisten Friedhöfen gibt es weit mehr zu entdecken als Grabstätten. Seien 
es interessante Pflanzen und Tiere, außergewöhnliche (gärtnerische) Gestaltungen 
oder die Gräber bekannter Persönlichkeiten. Um auch diese Perspektiven zu öffnen 
wurde vielfach eine bessere Beschilderung gewünscht. Zudem sollten Friedhöfe 
verstärkt als außerschulischer Lernort für Kinder und Jugendliche genutzt werden 
(Kooperationen). 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Die Begehungen zeigten, dass Friedhöfe in den Augen der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer weit mehr als letzte Ruhestätten sind. Das Potential der Friedhöfe könnte 
beispielsweise durch Kooperationen mit Schulen ausgebaut werden. Hierzu würden 
sich sowohl Projekte wie das Anlegen und die Pflege von (Kräuter-)Beeten oder 
Besuche des Friedhofs im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen in Fächern wie 
Biologie oder Religion eignen. Doch nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene 
könnten von Barfuß- oder Naturlehrpfaden, Führungen zur Geschichte oder zu Flora 
und Fauna der Friedhöfe profitieren. Auch der Wunsch nach besserer Beschilderung 
und Informationstafeln waren deckungsgleich mit den Ergebnissen des Online-
Dialogs. 
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Beschilderung und Infotafeln
keine Führungen
Führungen
Informationen im Internet
Kooperationen und Patenschaften
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Information und Bildung"

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Kunst und Kultur 
Als für kulturelle Angebote besonders geeignete Orte wurden die Trauerhallen 
angesehen. Diese könnten vor allem das Segment „Kleine bis mittlere 
Veranstaltungsorte“ abdecken. Auch hier wurde allerdings eine möglichst ruhige 
Nutzung favorisiert (Lesungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, klassische 
Konzerte), die im Idealfall einen thematischen Bezug zum Ort des Geschehens (Tod, 
Trauer) aufweist. Ausstellungen ließen sich darüber hinaus auch auf (ungenutzten) 
Flächen der Friedhöfe realisieren. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Die Begehungen brachten Erkenntnisse zu diversen Nutzungsmöglichkeiten im 
Bereich Kunst und Kultur. Allen Vorschlägen ist die Würdigung dieser besonderen 
Orte durch eine ruhige Nutzung gemein. Wie auch im Online-Dialog konnten sich die 
Befragten die Trauerhallen als Stätte für künstlerische und kulturelle Veranstaltungen 
vorstellen. Hier könnten zum Beispiel gemeinsame, interreligiöse Andachten 
abgehalten oder ruhige, geistliche oder klassische Konzerte gespielt werden. Neben 
Lesungen und der Aufführung von Theaterstücken würden sich auch (Kunst-) 
Ausstellungen und Lichtinstallationen auf dem Friedhofsgelände anbieten. 
0 2 4 6 8 10 12
Ausstellungen
Elterntag
keine Erweiterung der kulturellen Nutzung
Erweiterung der kulturellen Nutzung
Filme
historischer Wert
keine Konzerte
Konzerte
Lesungen
Schreibwerkstatt
Skulpturen
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Kunst und Kultur"

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Natur und Umwelt 
Als zweithäufigster Grund für den Besuch der Friedhöfe wurde die Tier- und 
Pflanzenvielfalt genannt, die sich dort relativ ungestört entwickeln kann und 
beobachten lässt. Dabei fand selten eine Differenzierung zwischen einzelnen Tier- 
und Pflanzenarten statt, lediglich die Gruppe der Insekten – und hierbei 
insbesondere die Bienen – fanden überproportionale Erwähnung. Dementsprechend 
stellte das Anlegen von (Wild)Blumenwiesen einen Favoriten unter den Vorschlägen 
dar. Hinzu kam die (themenbezogene) naturnahe Umgestaltung, um weitere 
Lebensräume zu schaffen. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Im Rahmen der Begehungen wurde der Wunsch nach mehr Wildblumen- und 
Streuobstwiesen sowie der Schutz heimischer Insekten und Vögel durch das 
Aufstellen von Insektenhotels und Nistkästen geäußert. Korrespondierend mit den 
Vorschlägen aus dem Online-Dialog wurden zudem die naturschützende 
Umgestaltung und Entwicklung der Friedhöfe genannt. So wurde vorgeschlagen, 
Totholz nicht zu entfernen und exotische Hecken durch heimische zu ersetzen. Auch 
der Vorschlag, an geeigneten Stellen Teiche mit Fischen anzulegen, wurde 
geäußert. Im Ergebnis zielten alle Ideen darauf ab, die Vielfalt auf den Kölner 
Friedhöfen zu schützen und zu fördern. 
0 10 20 30 40 50 60
Blumenwiese
Insekten-/Bienenschutz
Kooperationen und Patenschaften
Natur- und Artenschutz allgemein
themenbezogene Umgestaltung
Tierschutz
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Natur und Umwelt"

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Sicherheit und Ordnung 
Hinweise und Anregungen, die ausschließlich dieser Kategorie zugeordnet werden 
können, waren sehr spärlich. Lediglich der Wunsch nach häufigeren Kontrollen und 
die Ahndung von Verstößen gegen die Friedhofssatzung sind erwähnenswert. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Dieser Kategorie waren vor allem der Wunsch nach mehr Personal und einem 
Ordnungsdienst zuzuordnen. Darüber hinaus könnte durch das regelmäßige 
Zurückschneiden der Hecken für eine bessere Weit- und Übersicht und somit zu 
einem gesteigerten Sicherheitsgefühl gesorgt werden.  
0 1 2 3 4 5 6
Anpassung an STVO
Ein- und Ausgänge
Kontrolle der Friedhöfe
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in
der Kategorie "Sicherheit und Ordnung"
Trauer und Bestattung 
Die Sorge, die originäre Bestimmung der Friedhöfe als Bestattungs- und Trauerort 
peu a peu zu untergraben, wurde in dieser Kategorie häufig genannt. Vielfach wurde 
Respekt für Menschen in Lebensphasen des Abschieds und der Trauer sowie die 
Beibehaltung beziehungsweise Ausweitung von entsprechenden Rückzugsorten auf 
den Friedhöfen eingefordert. Ein weiterer Fokus lag auf der Weiterentwicklung 
diverser alternativer Bestattungsformen sowie dem Anlegen spezieller Trauerorte wie 
beispielsweise Trost- und Trauerpfaden/-mauern. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Im Bereich Trauer und Bestattung wurde anders als im Online-Dialog nicht verstärkt 
die Sorge von der Abkehr traditioneller Nutzung der Friedhöfe geäußert. Neben 
Trauerbegleitung und entsprechenden unterstützenden Seminaren waren alternative 
Bestattungsformen von großem Interesse. Neben Wand- und Baumgräbern wurden 
auch besondere Räume für Waschungen sowie Ewigkeitsgrabflächen für Muslime 
und Juden vorgeschlagen.

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
0 2 4 6 8 10 12 14 16
keine Bestattung von Haustieren
Bestattung von Haustieren
Bestattungsformen allgemein
Bestattungskosten
Bestattungsräume/-häuser
Grabpflege/-erhalt
Ort der Ruhe und Trauer
Ruhewälder und Baumbestattungen
Trost- und Trauerpfade/-mauern
Urnengräber
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in 
der Kategorie "Trauer und Bestattung"
 
Sonstiges 
Anmerkungen, die keiner der o.g. Kategorien zugeordnet werden können, hatten vor 
allem die Sorge zum Inhalt, dass ein derart wichtiges Thema nicht die gesamte 
Kölner Öffentlichkeit erreicht. 
Erkenntnisse aus den Begehungen 
Hier wurden insbesondere Anregungen und Wünsche zum Pflegezustand der 
Friedhöfe geäußert. Neben dem Entfernen von Laub und Ästen sowie dem 
Herrichten beschädigter Wege wären gereinigte Wasserbecken sowie Mülltonnen mit 
Deckel wünschenswert. Auch das Bereitstellen einer ausreichenden Anzahl an 
Gießkannen und Vasen wurde genannt.  
0 1 2 3 4
kein Bauland
Kritik am Verfahren
Pflegezustand
Online-Dialog: Anzahl der Beiträge und Kommentare in
der Kategorie "Sonstiges"

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Friedhofswoche 
Vom 24. bis 30. Juni 2019 fand die Kölner Friedhofswoche statt. Sie bot zahlreiche 
Veranstaltungen, die man normalerweise nicht auf einem Friedhof erwartet: 
Beispielsweise Theateraufführungen, ein Orgelkonzert, diverse Führungen, Vorträge 
oder die Möglichkeit, mit einem Hubsteiger über den Friedhof zu blicken. Während 
der Veranstaltungen hatten die Besucherinnen und Besucher zudem ebenfalls die 
Möglichkeit, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Kölner Grünflächenamtes traten so direkt mit den Besucherinnen und 
Besuchern in den Dialog. Die Resonanz auf die Veranstaltungen ist positiv zu 
bewerten. Auch die Bewertung des Angebots der Kölner Friedhöfe sowie die 
Bewertung des Pflegezustandes, welche eigentlich nicht Teil der 
Öffentlichkeitsbeteiligung waren, wurden abgegeben und aufgenommen. Dies zeigte, 
dass die meisten Besucherinnen und Besucher der Friedhofswoche mit dem Angebot 
sowie dem Pflegezustand sehr zufrieden sind. Weitere Ideen, Vorschläge und 
Meinungen, die bei der Kölner Friedhofswoche aufgenommen wurden, sind 
nachfolgend aufgelistet:

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Die Oberbürgermeisterin 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
0 2 4 6 8 10 12 14 16
keine Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc.)
keine sportlichen Aktivitäten
Ausübung leiser Sportarten (zum Beispiel Yoga)
Friedhöfe als Ort des Gedenkens und der Ruhe…
keine Veränderungen
mehr Bänke
Café
keine Hunde zulassen
Hunde zulassen
Wasserspender
Toiletten
kostenlose Führungen
bessere Beschilderung
Schulprojekte initieren
Trauerhallen  für kulturelle Veranstaltungen nutzen
ökologische Projekte fördern und Lebensraum…
Urban Gardening
Bestattung von Haustieren
Kolumbarium als zusätzliches Grabangebot
Kritik am Verfahren
keine Friedhöfe schließen oder Gebühren erhöhen
Vorschläge während der Friedhofswoche

Anlage 1b von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2016

18614 Zeichen

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Inhaltsverzeichnis 
 
A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen ......................................................... 3 
 
B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer ..................................................... 4 
 
C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen ............................................ 6 
I. Bestehende Finanzierungsstruktur....................................................................... 6 
II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ..................................... 6 
 
D. Ergebnis ................................................................................................................. 8 
I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte ..................................................................... 8 
II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die 
ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln .................................. 8 
III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz ............................................................... 8 
 
E. Resümee ................................................................................................................ 8

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Sicherung der Zukunft  
von kommunalen Friedhöfen 
 
Positionspapier des Deutschen Städtetages – beschlossen 
vom Hauptausschuss am 23. Juni 2016 in Berlin 
 
 
Die Städte haben eine besondere Verantwortung, das Kulturgut Friedhof als Teil der 
kommunalen Daseinsvorsorge zu erhalten und die sozialen, ökologischen und kulturellen 
Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern. Ein vielfältiges Angebot an 
Bestattungsarten für alle Bürgerinnen und Bürger zu akzeptablen Gebühren muss weiterhin 
gewährleistet bleiben. Grundvoraussetzung hierfür sind ein betriebswirtschaftliches Agieren 
der Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhofskultur und die Sicherung 
einer nachhaltigen Finanzierungsstruktur.  
 
 
 
A. Gesellschaftliche Funktionen von Friedhöfen 
 
Friedhöfe sind durch ihre Widmung und die damit sichergestellte Nachhaltigkeit einmalige 
Orte und dienen in erster Linie 
 
 dem Abschiednehmen von Angehörigen 
 den Toten und der Totenruhe 
 der Trauerbewältigung 
 der Erinnerung und des Gedenkens 
 der Besinnung und der inneren Einkehr 
 der Ruhe und daneben auch der Naherholung. 
 
Friedhöfe sind mehr als nur Beisetzungsorte für Tote; sie sind insbesondere auch Orte der 
Lebenden.  
 
Über die Hauptfunktion der Daseinsvorsorge als Beisetzungsorte hinaus erfüllen die 
Friedhöfe weitere wichtige und schützenswerte Funktionen: 
 
Kulturhistorische Funktion  
 
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, 
die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der 
Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich 
Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Viele Anlagen und Einzelgräber 
stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt häufig einen 
besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof zu einer 
Touristenattraktion werden. 
 
Soziale Funktion 
 
Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des 
Gemeinwesens. Sie dienen als Bindeglied zwischen den Generationen und helfen 
Trennendes zu verstehen. Auch im Hinblick auf die Integration kommt Friedhöfen 
zunehmend mehr Bedeutung zu. Sie sind Orte des gesellschaftlichen Erinnerns und der 
Pflege von Traditionen.

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Öffentliche Friedhöfe bieten die Gewähr, dass es Jedem möglich ist, jederzeit ein 
bestimmtes Grab besuchen zu können 
 
Ökologische Funktion  
 
Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Raumplanung, da sie für die 
Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatologischen Beitrag leisten. Sie 
sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna. Als wichtige Grünflächen fördern sie das 
Stadtklima und leisten einen großen Beitrag für den Natur- und Artenschutz. Aufgrund der 
Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig kleine Biotope, in denen gefährdete 
oder seltene Arten einen Schutz-und Rückzugsort finden. 
 
Erholungsfunktion 
 
Friedhöfe haben einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung. Im Gegensatz zu 
Grün- oder Parkanlagen sind Friedhöfe besonders beruhigte und befriedete Orte.  
 
Wirtschaftliche Funktion  
 
Friedhöfe bieten wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende Betriebe. Sie 
sichern damit regionale Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt. 
 
 
 
B. Veränderte Anforderungen der Friedhofsnutzer 
 
Der gesellschaftliche Wandel bewirkt gravierende Veränderungen auf den Friedhöfen. 
Familienverbünde, wie sie früher die Regel waren, sind heute immer seltener anzutreffen. 
Die zunehmende Akzeptanz der Kirchen hinsichtlich der unterschiedlichen Bestattungsarten 
engt die Entscheidung von Angehörigen seit einigen Jahrzehnten nicht mehr ein. Sie können 
sich frei zwischen der Bestattung auf kirchlichen und kommunalen Friedhöfen entscheiden. 
Mit der zunehmenden Mobilität der Menschen hat die Nachfrage nach kleinen pflegeleichten 
bzw. pflegefreien Grabstätten stark zugenommen. Für die Friedhofsbedarfsplanung sind 
daher folgende Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen: 
 
 Der Bedarf an Friedhofsfläche für Bestat tungen nimmt ab. Große Familiengrabanlagen 
werden zunehmend aufgegeben. Neue Grabstätten werden immer häufiger als kleine 
Urnengräber angelegt. 
 Der Auslastungsgrad der Friedhofseinrichtungen (z.B. Trauerhallen) sinkt bei gleichzeitig 
neuen Anforderungen an eine zeitgemäße Ausstattung der Einrichtungen. 
 Die Nachfrage nach pflegefreien Grabfo rmen steigt. Die Anzahl der anonymen 
Bestattungen nimmt zu. 
 
Auf diese Entwicklung haben bereits viele Friedhöfe mit neuen und ansprechenden 
Angeboten reagiert. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld 
angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der 
unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch differenzierte 
Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Friedhöfe agieren 
heute flexibel auf die sich verändernden Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. In bisher 
nicht gekannter Vielfalt werden heute die unterschiedlichsten Beisetzungsangebote, 
Bestattungen am Wochenende, Beratungs- und Trauerbegleitungsangebote konzipiert und 
mit viel Zuspruch aus der Bevölkerung realisiert.

- 5 - 
Bestattungsarten 
 
Bei den Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die zunehmend praktizierte 
Feuerbestattung von Bedeutung. Während bei Erdbestattungen ein Friedhofszwang besteht, 
bietet die Feuerbestattung auch die Möglichkeit, die Asche nicht nur in den 
unterschiedlichsten Varianten auf Friedhöfen beizusetzen, sondern die zunehmend 
aufkommenden Möglichkeiten außerhalb von Friedhöfen zu nutzen. Hier sei beispielhaft auf 
die Friedwälder, Ruheforste, Almwiesen, Ballonbestattungen und Urnenkirchen verwiesen. 
 
Beisetzungsarten 
 
Auf den Friedhöfen wurden in der Vergangenheit im Wesentlichen nur zwei Arten von 
Grabstätten angeboten: Das einfache Grab für die Beisetzung von nur einem Sarg und 
festem Nutzungsablauf und ferner Wahlgräber als sog. „Familiengräber“ mit der Möglichkeit 
von mehreren Beisetzungen und der grundsätzlichen Möglichkeit zur Verlängerung. Die 
Grabpflege erfolgte durch die Angehörigen oder durch einen individuell zu beauftragenden 
Friedhofsgärtner. 
 
Mittlerweile wurden auf vielen Friedhöfen weitere Grabformen entwickelt, die den 
unterschiedlichsten Nutzeransprüchen gerecht werden und die Angehörigen bei der 
Grabpflege unterstützen bzw. von dieser Pflicht gänzlich befreien. Zudem sind  neuartige 
Grabanlagen wie z.B. Landschaftsgrabanlagen oder Memorium- und Themengärten 
entstanden. Darüber hinaus werden immer häufiger auch sogenannte All-inclusiv-Angebote 
kreiert, bei denen der Kunde neben dem Grab auch die Grabpflege und das Grabmal als 
„Paket“ erwerben kann.  
 
Ebenso werden heute auf vielen Friedhöfen sogenannte Baumbestattungen in 
unterschiedlichsten Formen, Rasengräber, Kolumbarienanlagen und anonyme Grabfelder 
sowie Grabanlagen für Kinder und Frühchen angeboten. Aschestreuwiesen oder Bereiche 
für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. Fußballvereine, runden in einigen Kommunen das 
Angebot ab. 
 
Auf vielen Friedhöfen besteht mittlerweile die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch 
wertvolle Grabstätten eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ein Nutzungsrecht 
am Grab erworben werden, verbunden mit der Auflage, das Grabmal zu erhalten. 
 
Als Weiterentwicklung der konfessionellen Grabanlagen für Priester und Ordensleute werden 
heute vermehrt konfessionelle Grabanlagen entwickelt und angeboten. Insbesondere die 
Zunahme von muslimischen Bestattungswünschen, die in einigen Ländern auch schon 
sarglos ausgeführt werden, fordert die Friedhofsträger zur Weiterentwicklung im Umgang mit 
anderen Kulturen und Bräuchen.

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C. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Friedhöfen 
 
 
I. Bestehende Finanzierungsstruktur 
 
Friedhöfe werden bei den Kommunen als sogenannte kostenrechnende Einrichtungen 
geführt.  
 
Zur Finanzierung stehen den Friedhofsträgern  
 
 Gebühren und Entgelte 
 Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 Allgemeine Haushaltsmittel  
 
zur Verfügung. 
 
Gebühren und Entgelte 
 
Für öffentlich-rechtliche Leistungen (z.B. Grab, Trauerfeier, Beisetzung) werden Gebühren, 
für die privatrechtlichen Leistungen (z.B. Kremation) Entgelte erhoben. Grundlage bei der 
Gebührenfestsetzung sind die einzelnen Kommunalabgabengesetze der Länder. 
 
Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 
Für Flächen auf den Friedhöfen, auf denen sich extra ausgewiesene Grabstätten von Kriegs- 
und Gewaltherrschaftsopfern befinden, gewährt der Bund eine Entschädigung sowie einen 
pauschalen Pflegesatz zur teilweisen Finanzierung der gärtnerischen Unterhaltung. 
 
Der pauschale Pflegesatz wurde bei der letzten Novellierung des Gräbergesetzes 
eingefroren. Dadurch müssen nun die sich ergebenden Kostensteigerungen bei der Pflege 
der Grabstätten von den Kommunen getragen werden.  
 
Allgemeine Haushaltsmittel 
 
Kosten, die nicht durch Gebühren und Entgelte bzw. durch Zuschüsse Dritter finanziert 
werden können, werden im Haushalt als Fehlbetrag ausgewiesen und damit aus allgemeinen 
Haushaltsmitteln finanziert. Nicht gebührenfähig ist jeder Aufwand, der nicht notwendig mit 
der Zweckbestimmung des Friedhofes als Ort der Bestattung zusammenhängt. Dabei 
handelt es sich u.a. um die Finanzierung der Flächen für das „Öffentliche Grün“, das der 
Erholung der Bevölkerung dient. Ebenso um die Aufwendungen für ökologische Funktionen. 
Zu nennen sind z.B. das Rahmengrün oder der Baumbestand in den Gräberfeldern. Das 
„Öffentliche Grün“ ist auf den einzelnen Friedhöfen in unterschiedlichem Umfang vorhanden 
und wird damit auch in unterschiedlicher Höhe aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert. 
Nicht akzeptabel ist indes eine versteckte Finanzierung dieser (aus allgemeinen 
Haushaltsmitteln zu tragenden) Aufwendungen über den Gebührenhaushalt der Friedhöfe.  
 
 
II. Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 
 
Bestattungsverhalten 
 
Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und des Wegfalls des Sterbegeldes im Jahr 2003 
unterliegt das Friedhofs- und Bestattungswesen seit rund 15 Jahren einem deutlichen 
Wandel. Das Sterbegeld sollte alle anfallenden Kosten für eine Bestattung sowie die 
Trauerfeierlichkeiten und gegebenenfalls Grabpflege abdecken. Bis Ende 2003 war das

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Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Strukturwandel ist 
gekennzeichnet durch eine verstärkte Nachfrage nach kostengünstigen Bestattungsformen, 
einen häufigeren Verzicht auf Nebenleistungen wie die Benutzung der Trauerhallen und das 
Ausweichen auf kirchliche Angebote wie z.B. Grabeskirchen oder privatwirtschaftliche 
Alternativen, hier vor allem FriedwaldR, RuheforstR, Oase der Ewigkeit bzw. in Deutschland 
nicht zulässige Formen wie der Aschenverstreuung im Elsass aus dem Heißluftballon oder 
der Diamantpressung in der Schweiz. 
 
Diese Veränderungen verringern die Auslastung der bestehenden Friedhofsflächen und 
Friedhofseinrichtungen und wirken sich insoweit nachteilig auf die Einnahmesituation der 
Friedhöfe aus. Gegenläufig wirkende Kapazitätsanpassungen lassen sich vielfach nur 
langfristig oder mit anderweitigen Einschränkungen hinsichtlich der Nachnutzung realisieren. 
Trotz zurückgehender Nutzerzahlen müssen die Friedhöfe einschließlich ihrer baulichen 
Anlagen durch die jeweiligen Träger weiterhin unterhalten werden. 
 
Ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen 
 
In verschiedenen Bundesländern wurden in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze mit 
dem Ziel einer Deregulierung des Bestattungswesens novelliert. Die u.U. negativen 
wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind aktuell noch nicht vollständig abschätzbar.  
 
Kommunale Haushaltssituation  
 
Ein weiterer Anpassungsdruck auf den Friedhofsbereich der Kommunen ergibt sich aus der 
zunehmenden Verschärfung der Finanzlage vieler Kommunen. Allgemeine Haushaltmittel 
stehen in einem immer geringeren Umfang als Ersatz für unzureichende 
Gebühreneinnahmen zur Verfügung.  
 
Erschwerend kommt für die Friedhöfe hinzu, dass sich eine unzureichende 
Finanzausstattung, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und Investitionsfähigkeit der 
Kommunen nachteilig auswirkt. Dringend gebotene Modernisierungs- und 
Umbaumaßnahmen an den Friedhofseinrichtungen werden daher zukünftig vermehrt an 
fehlenden kommunalen Investitionsspielräumen scheitern. Damit entsteht ein weiterer 
ungünstiger Rückkoppelungseffekt, da verzögerte Sanierungen meist erheblich teurer 
werden. 
 
Nachfrageorientierte Gebührenpolitik 
 
Daneben beeinflusst naturgemäß auch die gewählte Gebührenhöhe den Auslastungsgrad 
kommunaler Friedhöfe. Die Kommunen sind immer öfter mit der Situation konfrontiert, dass 
zum Ausgleich bestehender Deckungslücken beschlossene Gebührensteigerungen die 
Ausgangsprobleme nur weiter verschärfen, weil steigende Gebühren weitere Nachfrage- und 
damit Auslastungsrückgänge nach sich ziehen. 
 
Bei einer solchen Ausganglage ist zunächst eine umfassende Aufgaben- und 
Leistungsanalyse im gesamten Friedhofsbereich unter Berücksichtigung der 
Zielgruppenbedürfnisse der Nutzer der Friedhofs- und Bestattungsleistungen vorzunehmen. 
Naturgemäß werden sich die dabei identifizierten Anpassungsbedarfe vielfach nur auf 
längere Sicht umsetzen lassen. 
 
Sodann verlangt der Kostendeckungsgrundsatz bei dieser Ausgangslage eine 
entsprechende Berücksichtigung eben dieser Rückwirkungen der Gebührenhöhe auf den 
Auslastungsgrad. Die Gebühren sind dann im Bereich der unterausgelasteten Einrichtungen 
so zu bemessen, dass der Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Summe 
minimiert wird.

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D. Ergebnis 
 
Mit der oben geschilderten Entwicklung geht die Frage der zukünftigen Finanzierung einher. 
Die bisher unter anderem häufig angewandte Methode, Defizite einseitig über 
Gebührenanhebungen zu verringern, führt zu dem Ergebnis, dass sich für einen 
zunehmenden Teil der Bevölkerung die Frage der Finanzierbarkeit von Friedhofsleistungen 
stellt. Ein verändertes Bestattungsverhalten aus finanziellen Gründen hin zu preiswerten 
Alternativen ist die Folge und beschleunigt den Wandel im Friedhofsbereich. 
 
Aus obiger Darlegung ergeben sich folgende Forderungen für eine zukunftsorientierte 
Friedhofsfinanzierung: 
 
 
I. Bezahlbare Gebühren und Entgelte 
 
Die Bewirtschaftung der Friedhöfe vollzieht sich vor dem Hintergrund des strukturellen 
Wandels und in einem zunehmenden Markt von Mitbewerbern. Diese Situation ist bei der 
zukünftigen Angebotsplanung wie auch der Gebührenfestsetzung verstärkt in den Blick zu 
nehmen. Dabei muss jede Kommune für sich selbst entscheiden, was den Bürgerinnen und 
Bürgern an Gebühren zugemutet werden kann. 
 
 
II. Finanzierung des Öffentlichen Grüns sowie der Aufwendungen für die 
ökologischen Funktionen aus allgemeinen Haushaltsmitteln 
 
Der Anteil des Öffentlichen Grüns sowie die Aufwendungen für die ökologischen Funktionen 
(z.B. Baumbestand in den Gräberfeldern) sind zu quantifizieren und aus dem 
Gesamthaushalt zu tragen. 
 
 
III. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz 
 
Nachdem die Höhe der Ruherechtsentschädigungen nach dem Gräbergesetz künftig keine 
Änderungen mehr erfahren, ist die sogenannte Pflegepauschale des Bundes stärker an die 
tatsächlichen Preisentwicklungen anzupassen. Gerade Kriegsgräberanlagen stellen bei 
vielen Friedhöfen ein prägendes Element dar und zwingen die Träger zu einem hohen 
Aufwand. 
 
 
 
E. Resümee  
 
Aufgrund der beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und trotz der bereits 
realisierten Weiterentwicklungen kommunaler Friedhöfe benötigen die bisherigen Leistungs- 
und Finanzierungsstrukturen für die Zukunft eine Weiterentwicklung zur Sicherung der 
Zukunft der kommunalen Friedhöfe. Neben weiteren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen 
sind die Implementierung eines Marketings und die weitere Steigerung der Attraktivität von 
Friedhöfen sowie das einvernehmliche  Handeln aller Verantwortlichen erforderlich. 
 
Um den Erhalt der kommunalen Friedhöfe mit ihren wichtigen öffentlichen Funktionen 
sicherzustellen, sollten die beschriebenen Funktionen und ihre entsprechenden 
Wohlfahrtswirkungen auch finanziell honoriert und in den Haushalten der Friedhofsträger 
abgebildet werden. Darüber hinaus bedarf es einer nachfrageorientierten Weiterentwicklung 
des künftigen Leistungsangebots – sowie für eine dauerhafte Sicherstellung der finanziellen 
Grundlagen der Friedhöfe – neuer und zukunftsorientierter Finanzierungsstrukturen.

- 9 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber 
Deutscher Städtetag 
 
 
Autoren/Autorinnen 
Fachkommission „Friedhof und Stadtgrün“ 
 
 
Ansprechpartner/in in der Hauptgeschäftsstelle 
Beigeordneter Detlef Raphael 
Hauptreferentin Barbara Meißner, barbara.meissner@staedtetag.de 
 
 
 
ISBN 978-3-88082-291-7 
 
© Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Juli 2016 
 
 
Hauptgeschäftsstelle Berlin, Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin, Tel. 030 37711-0, Fax 030 37711-139 
Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln, Tel. 0221 3771-0, Fax 0221 3771-128 
Internet: www.staedtetag.de, E-Mail: post@staedtetag.de

Mitteilung BV

3521 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 1409/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 25.05.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" 
In ihrer Sitzung am 04.05.2020 hat die Bezirksvertretung Lindenthal unter TOP 8.1.7 die Verwaltung 
beauftragt, gemäß der Zuständigkeitsordnung der Bezirksvertretung Lindenthal (wie auch allen ande-
ren Bezirksvertretungen) das Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ vorzustellen. 
 
Die Verwaltung hatte geplant, alle Bezirksvertretungen mit einem entsprechend professionell aufbe-
reiteten Umdruck des Konzeptpapiers zu informieren. Durch die aktuelle Corona-Pandemie verzögert 
sich jedoch derzeit die Aufbereitung des Konzeptpapiers. Daher wird die Anfrage der  Bezirksvertre-
tung Lindenthal zum Anlass genommen, alle Bezirksvertretungen nun bereits vor Umdruck des Zu-
kunftskonzeptes zu informieren. 
 
Das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ wurde zu Beginn des Jahres 2019 in einer ersten 
Entwurfsfassung durch die Verwaltung erstellt.  
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün als zuständiger Fachausschuss für das allgemeine Friedhofswesen 
und Pilotausschuss für die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung hat in seiner Sitzung am 
21.03.2019 die Verwaltung beauftragt, das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ um eine Öf-
fentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen und fertig zu stellen. Das so ergänzte Konzept war dem Aus-
schuss Umwelt und Grün im IV. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die mit 
vielen Veranstaltungen, einem Online-Dialog und einer Abschlussveranstaltung im Foyer des Wallraf-
Richartz-Museums begleitet wurde. Mit Plakaten und einem Faltblatt wurde im Vorfeld auf das Thema 
hingewiesen und zum Mitmachen eingeladen. Die Ergebnisse dieser in den Medien sehr beachteten

2 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden als wesentlicher Bestandteil in das Zukunftskonzept übernommen.

3 
 
 
Anschließend wurde das Zukunftskonzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ am 29.11.2019 unter 
TOP 4.2.1 vom Ausschuss Umwelt und Grün ungeändert einstimmig beschlossen.  
 
Inhaltich ging das Konzept unter anderem der Frage nach, was zukünftig auf den 55 städtischen 
Friedhöfen an zusätzlicher Nutzung erlaubt werden soll und auch um die Frage, ob –wie in anderen 
Städten- Friedhöfe geschlossen oder Flächen aus den Friedhofsflächen herausparzelliert werden 
sollen.  
 
Konkrete Maßnahmen auf einzelnen Friedhöfen sind im Konzept nicht dargestellt und wurden daher 
auch nicht beschlossen. 
 
Im Vorgriff auf die für die Bezirke vorgesehenen Druckexemplare werden die Unterlagen aus der Sit-
zung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 28.11.2019 mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. 
 
 
Anlagen: 
Anlage A  Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 
Anlage 1a von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2008 (2011) 
Anlage 1b von A Positionspapier Deutscher Städtetag 2016 
Anlage 2 von A  Informationen zu den städtischen Friedhöfen 
Anlage 3 von A Gesamtdokumentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (9)

28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1409/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.05.2020
Erstellt
12.05.2020 14:04