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0795/2018

Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 49 - Einmündung Moltkestraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 3.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 (Lageplan)

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Anlage 2 (Foto)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0795/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Stadtinformationsanlage vor dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 49 - 
Einmündung Moltkestraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Errichtung einer Stadtinformationsanlage (SIA) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 49, wie in den 
Anlagen 1-2 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufstel-
lung von bis zu 350 Stadtinformationsanlagen vor. 
 
Bei dem Standort Richard-Wagner-Straße 49 handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Fest-
legung die Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zustän-
dig ist.  
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Bauge-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den Wer-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestimm-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte Stadtinformationsanlage ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen posi-
tiv vorgeprüft worden und entspricht allen Bedingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Die Beschilderung an dem Laternenmast ist auf Kosten der Antragstellerin so anzubringen, dass die 
Sicht hierauf nicht eingeschränkt wird. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Anlage 1 (Lageplan)

219 Zeichen

O 210224

Gemarkung:

SIA 102343

BAUHERR: Wall GmbH

ENTWURFS- |_ _.
verrasser:| Michael Maletz

N —

/ Fi

|BAUANTRAG

GEZEICHNET: GEÄNDERT:
08.11.2017

Wall GmbH
Oskar-Jäger-Str. 488 * 50825 KÖLN
TEL. 0221 / 54 68 50

Anlage 2 (Foto)

448 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt wWwWall

15. November 2017

Projekt: Köln Bearbeiter: Standortplanung
Produkt: SIA Werbeflächen: 4/1
>
\ Iso: 102343
„| Richard-Wagner-Straße
N Standort-Bez.: | „Jü. 40 nach Moltkestraße
I Er | 50674 Köln
er
\ | Nummer: | =
a =
- 6,932861000
| GPS | 50,93539300

Fotomontage

Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das
Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Oskar-Jäger-Straße 488
  • Richard-Wagner-Straße 49
  • Moltkestraße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0795/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.03.2018
Erstellt
12.03.2018 14:17