V/0389/2020
Sportstättenentwicklulng und Sportförderung,
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2020_04_30_Vorlage_Eingang_Anlage1
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Berichtsvorlage Nr. V/0389/2020, Anlage 1 Name des Sportvereins Vom Sportverein geplante Baumaßnahme Vereins- Antrag vom Aufwand ca. € Zuschuss bis zu € Förderungs- unschädlicher vorzeitiger Baubeginn Bezirks- vertre- tung Münster- Be- antragt Ge- nehmigt 1. DLRG Bezirk Münster e. V. Ausbildungszentrum: Dachsanierung 30.01.20 4.700 2.350 Ja 30.01.20 Hiltrup 2. DLRG Bezirk Münster e. V. Ausbildungszentrum: Ausbau 26.02.20 335.000 167.500 Ja Nein Hiltrup 3. Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster 1927 e.V. Clubhaus: neue Türen 28.02.20 3.300 1.600 Ja Nein Hiltrup 4. Kanuverein Münster 1922 e. V. Neue Steganlage, Uferbefestigung 30.10.19 5.400 2.700 Ja Nein Ost 5. Reit- und Fahrverein Amelsbüren 1876 e. V. Reithalle: Umbau Tore (Mehrkosten) 11.01.20 45.000 22.500 Nein Nein Hiltrup 6. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Reithalle: Dachsanierung 28.02.19 100.000 50.000 Nein Nein Nord 7. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Reitplatz: Beregnungsanlage 28.02.19 150.000 75.000 Nein Nein Nord 8. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Sanierung Haustechnik 28.02.19 30.000 15.000 Nein Nein Nord 9. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Reitplatz Richterhaus: Sanierung 28.02.19 10.000 5.000 Nein Nein Nord 10. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Reithalle: Sanierung Bande 28.02.19 15.000 7.500 Nein Nein Nord 11. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Strohlager: Ausbau 28.02.19 80.000 40.000 Nein Nein Nord 12. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Voltigierhalle: Ausbau 28.02.19 60.000 30.000 Nein Nein Nord 13. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Führanlage, Mistplatte: Überdachung 28.02.19 60.000 30.000 Nein Nein Nord 14. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Photovoltaikanlage 28.02.19 40.000 20.000 Nein Nein Nord 15. Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Reithalle: Bodensanierung 08.08.19 4.700 2.350 Ja 30.01.20 West 16. Segelclub Hansa- Münster e. V. Clubhaus: Brandschutz 23.01.20 36.000 18.000 Ja Nein Mitte 17. Segelclub Hansa- Münster e. V. Clubhaus: Abdichtung 28.02.20 12.000 6.000 Ja Nein Mitte 18. SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. Zuschauerrang: Überdachung 23.02.19 Ohne Schät- zung Abhängig vom Aufwand Nein Nein Nord 19. TC Preußen Münster e. V. Tennisplatz, Terrasse: Sanierung 13.01.20 83.000 41.500 Nein Nein Hiltrup 20. TuS Hiltrup 1930 e. v. SpZ Hiltrup-Ost: Sanierung Sanitäranlage 16.01.20 Ohne Schät- zung Abhängig vom Aufwand Nein Nein Hiltrup
Anlage A
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Anlage A zur V/0389/2020 Kurzüberblick Information an die Bezirksvertretungen und den Sportausschuss über die Bauabsichten auf Sportanlagen, zu denen die Münsteraner Sportvereine zum 28.02.2020 für die Jahre 2021 ff. städtische Sportförderung beantragten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt Münster durch Vereinsberatung und Begleitung bei Baumaßnahmen sowie finanziell durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Mit dem Bericht über die Antragslage erfahren die politischen Gremien etwas über die Bauab- sichten der Sportvereine und die mögliche künftige Belastung des Sportetats mit Zuschüssen. Übergeordnet trägt die Stadt Münster mit der Förderung von Vereinsbauvorhaben dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten und auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlich- keit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist der erste Schritt der Beteiligung politischer Gremien im kommunalen Förderverfahren. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Bericht und Vereinsförderung (als freiwillige Ausgabe) ergeben sich aus der Sportförderrichtlinie.. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der ideellen und finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Berichtsvorlage
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V/0389/2020 V/0389/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sportstättenentwicklung und kommunale Sportförderung; hier: Zuschussanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. für 2021 ff. Beratungsfolge 28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 23.06.2020 Sportausschuss Bericht Bericht: 1. Baumaßnahmen von Sportvereinen und städtische Förderung Nach der geltenden Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Mitglied s- vereinen des Stadtsportbund Münster e. V. bis zu 50 % Zuschuss aus dem Sportetat zahlen, wenn: - die Sportvereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund sind, - die Sportvereine die Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, - die von den Sportvereinen geplanten Baumaßnahmen notwendig sind und der Münsteraner Spor t- stättenentwicklung dienen, - der für die Baumaßnahme vorgestellte Aufwand inhaltlich und der Höhe nach förderfähig ist. Für die Zuschussentscheidung der Stadt Münster müssen die Vereinsanträge der Sportförderrichtlinie entsprechen, die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sein, mit dem städtischen Etat ausreichend Sportfördermittel bereitstehen. Die Sportvereine müssen nach der Antragstellung mit ihren Bauvorha- ben bis zur Zuschussentscheidung der Stadt Münster warten. Sind die Zuschussanträge unvollstä n- dig oder fehlen Fördervoraussetzungen, verschiebt sich die Zuschussentscheidung. In nachweislich dringenden Fällen kann der Sportausschuss Bauausführung und Zuschussentscheidung zeitlich vo n- einander trennen und den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigen. Der Spor t- ausschuss entscheidet einmal im Jahr über die beantragten Baukostenzuschüsse und bei Bedarf zum vorgezogenen Baubeginn. 2. Die Baumaßnahmen der Sportvereine und das Förderverfahren Sportamt 20.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0389/2020 Die Sportvereine müssen die Sportförderung bis zum 28.02. eines Jahres beim Sportamt beantragen. Das Sportamt stellt die ungeprüften Vereinsanträge dem Ar beitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ im Stadtsportbund Münster e. V. vor, den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Sportausschuss. Ob bzw. wie die Stadt Münster die geplanten Baumaßnahmen fördern wird, entscheidet der Sportausschuss a uf Verwaltungsvorschlag nach Anhörung der Bezirksvertretungen. Der Sportausschuss entscheidet frühestens im Jahr nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die Sportvereine mit dem Bau warten (Ausnahme: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn). 3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2021 und die Folgejahre Das Sportamt erhielt zwischen dem 01.03.2019 und 28.02.2020 die in der Anlage 1 aufgeführten Z u- schussanträge. 4. Das weitere Vorgehen Das Sportamt und der Stadtsportbund Münster e. V. unters tützen die Sportvereine von der Antra g- stellung bis zur Bauausführung. Zu den aufgeführten Zuschussanträgen werden sie sich im Interesse einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen und die Zuschussentscheidung sac h- gerecht miteinander vorbereit en. Der Sportausschuss wird ab 2021 über förderfähige Anträge en t- scheiden. Gegebenenfalls genehmigt er zuvor den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1920e
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Details
- Aktenzeichen
- V/0389/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37