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V/0389/2020

Sportstättenentwicklulng und Sportförderung,

Vorlagen 30.04.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.06.2020, TOP 3.2

2020_04_30_Vorlage_Eingang_Anlage1

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Ansehen

Anlage A

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Berichtsvorlage

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2020_04_30_Vorlage_Eingang_Anlage1

2602 Zeichen

Berichtsvorlage Nr. V/0389/2020, Anlage 1 
 
 
Name des  
Sportvereins 
Vom Sportverein 
geplante  
Baumaßnahme 
Vereins- 
Antrag 
vom 
 
Aufwand 
ca. € 
 
Zuschuss  
bis zu € 
Förderungs-
unschädlicher 
vorzeitiger  
Baubeginn 
Bezirks-
vertre-
tung 
Münster- Be- 
antragt 
Ge- 
nehmigt 
1. DLRG Bezirk Münster 
e. V. 
Ausbildungszentrum: 
Dachsanierung 
30.01.20 4.700  2.350 Ja 30.01.20 Hiltrup 
2. DLRG Bezirk Münster 
e. V. 
Ausbildungszentrum: 
Ausbau 
26.02.20 335.000 167.500 Ja Nein Hiltrup 
3. Eisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster 
1927 e.V. 
Clubhaus:  
neue Türen  
28.02.20 3.300 1.600 Ja Nein Hiltrup 
4. Kanuverein Münster 
1922 e. V. 
Neue Steganlage, 
Uferbefestigung  
30.10.19 5.400 2.700 Ja Nein Ost 
5. Reit- und Fahrverein  
Amelsbüren 1876 e. V.  
Reithalle:  
Umbau Tore 
(Mehrkosten) 
11.01.20 45.000 22.500 Nein Nein Hiltrup 
6. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V.  
Reithalle:  
Dachsanierung 
28.02.19 100.000 50.000 Nein Nein Nord 
7. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. 
Reitplatz:  
Beregnungsanlage  
28.02.19 150.000 75.000 Nein Nein Nord 
8. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. Sanierung Haustechnik 28.02.19 30.000 15.000 Nein Nein Nord 
9. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. 
Reitplatz Richterhaus: 
Sanierung  
28.02.19 10.000 5.000 Nein Nein Nord 
10. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. 
Reithalle:  
Sanierung Bande 
28.02.19 15.000 7.500 Nein Nein Nord 
11. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. 
Strohlager: 
Ausbau 
28.02.19 80.000 40.000 Nein Nein Nord 
12. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. Voltigierhalle: Ausbau 28.02.19 60.000 30.000 Nein Nein Nord 
13. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. 
Führanlage, Mistplatte: 
Überdachung  
28.02.19 60.000 30.000 Nein Nein Nord 
14. Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V. Photovoltaikanlage  28.02.19 40.000 20.000 Nein Nein Nord 
15. Reit- und Fahrverein 
Nienberge e. V. 
Reithalle:  
Bodensanierung 
08.08.19 4.700 2.350 Ja 30.01.20 West 
16. Segelclub Hansa-
Münster e. V.  
Clubhaus:  
Brandschutz 
23.01.20 36.000 18.000 Ja Nein Mitte 
17. Segelclub Hansa-
Münster e. V.  
Clubhaus:  
Abdichtung 
28.02.20 12.000 6.000 Ja Nein  Mitte 
18. SC Westfalia 
Kinderhaus 1920 e. V.  
Zuschauerrang: 
Überdachung 
23.02.19 
Ohne 
Schät-
zung  
Abhängig 
vom 
Aufwand 
Nein Nein Nord 
19. TC Preußen Münster e. 
V.  
Tennisplatz, Terrasse: 
Sanierung 
13.01.20 83.000 41.500 Nein Nein Hiltrup 
20. TuS Hiltrup 1930 e. v.  
SpZ Hiltrup-Ost: 
Sanierung 
Sanitäranlage 
16.01.20 
Ohne 
Schät-
zung  
Abhängig 
vom 
Aufwand 
Nein Nein Hiltrup

Anlage A

2390 Zeichen

Anlage A zur V/0389/2020 
Kurzüberblick 
Information an die Bezirksvertretungen und den Sportausschuss über die Bauabsichten auf 
Sportanlagen, zu denen die Münsteraner Sportvereine zum 28.02.2020 für die Jahre 2021 ff. 
städtische Sportförderung beantragten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt Münster durch Vereinsberatung und Begleitung bei Baumaßnahmen 
sowie finanziell durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat.  
 
Mit dem Bericht über die Antragslage erfahren die politischen Gremien etwas über die Bauab-
sichten der Sportvereine und die mögliche künftige Belastung des Sportetats mit Zuschüssen. 
 
Übergeordnet trägt die Stadt Münster mit der Förderung von Vereinsbauvorhaben dazu bei, den 
Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten und auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche 
Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  
 
Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlich-
keit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Der Bericht zur Antragslage ist 
der erste Schritt der Beteiligung politischer Gremien im kommunalen Förderverfahren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig x vollständig 
freiwillig 
Bericht und Vereinsförderung (als freiwillige Ausgabe) ergeben sich aus der Sportförderrichtlinie.. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der ideellen und finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, 
das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein 
Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Berichtsvorlage

3638 Zeichen

V/0389/2020 
V/0389/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sportstättenentwicklung und kommunale Sportförderung; 
hier: Zuschussanträge der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. für 2021 ff. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   23.06.2020 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Baumaßnahmen von Sportvereinen und städtische Förderung 
 
Nach der geltenden Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Mitglied s-
vereinen des Stadtsportbund Münster e. V. bis zu 50 % Zuschuss aus dem Sportetat zahlen, wenn: 
- die Sportvereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund sind, 
-  die Sportvereine die Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, 
-  die von den Sportvereinen geplanten Baumaßnahmen notwendig sind und der Münsteraner Spor t-
stättenentwicklung dienen, 
-  der für die Baumaßnahme vorgestellte Aufwand inhaltlich und der Höhe nach förderfähig ist. 
 
Für die Zuschussentscheidung der Stadt Münster müssen die Vereinsanträge der Sportförderrichtlinie 
entsprechen, die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sein, mit dem städtischen Etat ausreichend 
Sportfördermittel bereitstehen. Die Sportvereine müssen nach der Antragstellung mit ihren Bauvorha-
ben bis zur Zuschussentscheidung der Stadt Münster warten. Sind die Zuschussanträge unvollstä n-
dig oder fehlen Fördervoraussetzungen, verschiebt sich die Zuschussentscheidung. In nachweislich 
dringenden Fällen kann der Sportausschuss Bauausführung und Zuschussentscheidung zeitlich vo n-
einander trennen und den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigen. Der Spor t-
ausschuss entscheidet einmal im Jahr über die beantragten Baukostenzuschüsse und bei Bedarf zum 
vorgezogenen Baubeginn. 
 
2. Die Baumaßnahmen der Sportvereine und das Förderverfahren 
Sportamt 
 
20.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0389/2020 
 
Die Sportvereine müssen die Sportförderung bis zum 28.02. eines Jahres beim Sportamt beantragen. 
Das Sportamt stellt die ungeprüften Vereinsanträge dem Ar beitskreis „Vereinseigene Anlagen und 
Sportentwicklung“ im Stadtsportbund Münster e. V. vor, den zuständigen Bezirksvertretungen und 
dem Sportausschuss. Ob bzw. wie die Stadt Münster die geplanten Baumaßnahmen fördern wird, 
entscheidet der Sportausschuss a uf Verwaltungsvorschlag nach Anhörung der Bezirksvertretungen. 
Der Sportausschuss entscheidet frühestens im Jahr nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die 
Sportvereine mit dem Bau warten (Ausnahme: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn). 
 
3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2021 und die Folgejahre 
 
Das Sportamt erhielt zwischen dem 01.03.2019 und 28.02.2020 die in der Anlage 1 aufgeführten Z u-
schussanträge. 
 
4. Das weitere Vorgehen 
 
Das Sportamt und der Stadtsportbund Münster e. V. unters tützen die Sportvereine von der Antra g-
stellung bis zur Bauausführung. Zu den aufgeführten Zuschussanträgen werden sie sich im Interesse 
einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen und die Zuschussentscheidung sac h-
gerecht miteinander vorbereit en. Der Sportausschuss wird ab 2021 über förderfähige Anträge en t-
scheiden. Gegebenenfalls genehmigt er zuvor den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (6)

28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1920e

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Details

Aktenzeichen
V/0389/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37