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AN/1673/2024

Weiteres Vorgehen Hallen Kalk (Hallen 75-77)

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 27.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 6.3.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4367 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.11.2024 
AN/1673/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
 
Weiteres Vorgehen Hallen Kalk (Hallen 75-77) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag 
zur Vorlage 2208/2024 auf die Tagesordnung des kommenden 
Stadtentwicklungsausschusses am 5.12.24 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine*n Projektentwickler*in (Stiftung, 
Gesellschaft, Einzelperson, Verein etc.) zu finden, die*der die Hallen 75 - 77 in 
Erbpacht erwirbt (Verkauf oder Erbbaurecht) und einer stadtentwicklungspolitisch 
sinnvollen, insbesondere einer kulturellen, soziokulturellen oder sozialen  Nutzung 
zuführt 
2. In einem ersten Schritt wird hierzu eine europaweite Markterkundung oder ein 
vergleichbares Verfahren durchgeführt, um zu ermitteln, welche Nutzungen zu welchen 
finanziellen Konditionen am Markt platziert werden können, um auf diese Weise ein 
erfolgreiches Vergabeverfahren zu ermöglichen. 
3. Die Entscheidung über die Veräußerung in Erbpacht (Verkauf oder Erbbaurecht) 
sowie die Nutzungsbindung trifft der Rat nach Vorberatung in der Bezirksvertretung 
Kalk, dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Bauausschuss, dem Ausschuss Kunst 
und Kultur und dem Liegenschaftsausschuss.

4. Die Ergebnisse der Bauzustandsuntersuchung bestätigen den seit langem 
bekannten dringenden Handlungsbedarf. 
Die HIG Ingenieurgesellschaft empfiehlt als nutzungsunabhängige 
Sicherungsmaßnahme die Ausführung einer sogenannten Bricolage, bei der die 
einsturzgefährdete Gebäudehülle kontrolliert zurückgebaut und die statische 
Standsicherheit des Haupttragwerks wiederhergestellt wird. Der Aufbau der 
Gebäudehülle orientiert sich an vergangenen und bestehenden Baupha sen und 
gliedert neue Bauelemente in diese historische Interpretation ein. Diese 
Sicherungsmaßnahmen werden unverzüglich umgesetzt. 
Der Rückbau der Hallen stellt keine Handlungsoption dar. 
(Änderungen sind im Text durch Streichung und Fettdruck markiert.) 
 
 
 
Begründung: 
1) 
Die Stadtverwaltung schaut seit Jahren zu, wie die Hallen zunehmend verfallen. Die Hallen 76 und 
77 wurden schon 2015 als stark einsturzgefährdet eingestuft, die massiven Schädigungen am 
Tragwerk bereits 2012 konstatiert. Aktuelle Untersuchungen bestätigen diese Einstufung. Durch 
dieses unverantwortliche Zuwarten ist der jetzt so dringende Handlungsbedarf begründet. 
2) 
Zudem steht die Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung Kalk und des Rates aus: 3 D 
Laserscanning der Hallen (Bezirksvertretung Kalk, 6.6.2024) und „Hallen 75-77 vor Einsturz 
bewahren“ (Bezirksvertretung Kalk, 25.4.2024). Zum letztgenannten Beschluss hat der Rat am 
16.5.2024 beschlossen: 
„Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk … zur Kenntnis, verweist die 
Angelegenheit zur Entscheidung in den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und bittet die 
Verwaltung um Stellungnahme.“ 
Diese Stellungnahme steht noch aus. 
3) 
Leider sind auch die Frage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Kalk nicht oder 
unbefriedigend beantwortet worden. 
 So konnte die Verwaltung nicht erläutern, wann der Bauzustand der Halle 75 zuletzt 
untersucht worden ist und zu welchen Ergebnissen ist diese Untersuchung gekommen 
ist.  
 Auch besteht der Eindruck, dass die Kostenschätzungen aus der Luft gegriffen sind. 
Aus dem Gutachten der HIG Ingenieurgesellschaft lassen sie sich jedenfalls nicht 
ableiten. 
 Zu der Empfehlung des Gutachtens, bei zukünftigen städtebaulichen Entwicklung den 
Ottmar-Pohl-Platz mit den östlich gelegenen Industriehallen 58 -60 und 70, 71 zu 
verbinden, um so einen geschlossenen funktionalen städtebaulichen Raum zu 
schaffen, hat die Verwaltung sich bis heute nicht geäußert. 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1673/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
27.11.2024
Erstellt
27.11.2024 13:38