Mandari Insight

3561/2017

Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 05.04.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 3.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 7 - Erläuterung zur Verkehrszählung

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Ansehen

Anlage 2 - Längsschnitt Variante 1

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Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme 1 der Denkmalschutzbehörde

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Ansehen

Anlage 5 - Foto technische Anlagen Brückenpfeiler A

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan Variante 1

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme 2 der Denkmalschutzbehörde

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Ansehen

Anlage 8.1 - Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

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Ansehen

Anlage 6 - Antwort Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

18392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3561/2017 
Freigabedatum 05.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen 
Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwe-
gerampe auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier 
Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen straßenbaulichen Anpassungen und 
Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Pla-
nung wird vor der Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vor-
gelegt. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und 
der Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. 
 
Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des Teilfinanzplans 1202 – Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.  
 
Alternative: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Planung der temporären Fuß- und Radwegerampe von der 
unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz aus Kostengrün-
den zurückzustellen. Stattdessen sollen in engen Abstimmungen mit der DB AG im Zuge der Glei-
serweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die 
erforderlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach 
Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann. 
 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 30.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.350.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird derzeit geprüft 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    183.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   337.500 (bei einer 
Nutzungsdauer bis 2023) € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Bisherige Situation 
Derzeit ist der unterstromige Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch nur 
über eine Treppenanlage am Brückenkopf erreichbar. Für Fahrräder ist die Treppenanlage mit Schie-
behilfe nur umständlich nutzbar. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist diese nicht barrierefreie 
Zugangssituation unzureichend. Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der 
Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz wurde an die Fertigstellung der Gleiserweiterung der S-
Bahngleise am Hauptbahnhof und an die Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes geknüpft. 
Da der endgültige Bau einer Rampe kurzfristig nicht realisierbar ist, wurde die Verwaltung von der 
Bezirksvertretung Innenstadt am 11.12.2014 beauftragt zu prüfen, ob der auf der Nordseite verlau-
fende Fuß- und Radweg der Hohenzollernbrücke mit Hilfe einer provisorischen Rampe barrierefrei an 
den Breslauer Platz angebunden werden kann. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin die grundsätzliche Machbarkeit einer solchen Rampe geprüft. Am 
26.04.2016 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss mitgeteilt (Vorlage 3963/2015), dass eine ca. 
140 m lange barrierefreie Rampe technisch machbar ist. Der Verkehrsausschuss hat daraufhin fol-
genden Beschluss gefasst: 
 
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung einer Fuß- und 
Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barriere-
freier Anbindung an den Breslauer Platz umzusetzen. Dabei ist die kostengünstigste Lösung zu wäh-
len, da es sich hierbei um ein Provisorium handelt, alternativ soll eine Konstruktion geprüft werden, 
die in ihren Grundelementen für eine feste Rampe verwandt werden kann.  
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen und dazu vor-
rangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen.  
Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss vorzulegen.“

3 
 
Am 27.06.2017 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung vorgelegt (Vorlage 
1349/2017), in der die verschiedenen Varianten des möglichen Rampenverlaufs aufgezeigt und deren 
komplexe Planung und Abstimmung mit den unterschiedlichen Behörden und Dienststellen dargestellt 
wurde. In dieser Mitteilung wurde deutlich, dass nur die Variante 1 (siehe Anlage 1 [Lageplan] und 
Anlage 2 [Längsschnitt]) grundsätzlich umsetzbar ist. Im Übrigen hat die Hochwasserschutzbehörde 
von den drei anderen untersuchten Varianten die Variante 3 abgelehnt und hätte den Varianten 2 und 
4 nur unter großen Auflagen zugestimmt. Von der Denkmalschutzbehörde wurden alle drei Varianten 
abgelehnt (siehe Anlagen 3 und 4).  
 
 
Weitere Planung 
Die Variante 1 verläuft parallel zum Gleisbauwerk der Bahn beginnend am sogenannten Brückenpfei-
ler A mit einer Breite von 4,50 m über eine Länge von 139,50 m und überwindet eine Höhendifferenz 
von ca. 6,75 m. Die Barrierefreiheit wird durch Podeste von 1,50 m Länge zwischen den 6,00 m lan-
gen Rampen mit 6 % Neigung gewährleistet. Bei der weiteren Ausarbeitung dieser Rampe stellte sich 
heraus, dass im Bereich des oberen Rampenbeginns zwischen einem Oberleitungsmast und dem 
Abluftschacht der Mittelspannungsanlage (siehe Anlage 5) der Fuß- und Radweg punktuell auf circa 
1,50 m Breite eingeengt werden muss. Dort entsteht für die Nutzer eine unkomfortable Einschnürung 
über ca. 4,00 m Länge. Ein Versetzen dieser technischen Anlagen der DB AG ist sehr aufwendig, 
bedarf deren Zustimmung und wird daher nicht weiter verfolgt. 
 
Um die technischen Aufbauten unter anderem vor Vandalismusschäden oder unbefugtem Betreten zu 
schützen, müssen diese am oberen Rampenbeginn auch für die spätere endgültige Rampe entspre-
chend geschützt und umbaut werden. Der Lüftungsschacht der Mittelspannungsanlage muss im wei-
teren Planungsverlauf außerdem brandschutzgutachterlich auf die Zulässigkeit der Lage neben einem 
Fuß- bzw. Radweg geprüft werden, hier kann es durch zusätzliche Auflagen zu kostenintensiven Um-
planungen kommen.  
 
Des Weiteren entfallen mindestens 17 private Parkplätze der DB AG. Da sich diese Parkplätze im 
Eigentum der DB AG befinden, ist hier eine Ausgleichszahlung, die mindestens die Einnahmen durch 
die entfallenden Parkplätze im gesamten Zeitraum der Nutzung durch die Rampe beinhaltet, zu leis-
ten (ca. 150.000 Euro brutto jährlich). Gespräche mit der DB AG werden aktuell hierzu geführt. 
 
Das Natursteinmauerwerk des denkmalgeschützten Brückenbauwerks wäre im Bereich des Brüs-
tungsdurchbruchs am Pfeiler A im Bereich des Rampenbeginns zu entfernen um somit eine Verbin-
dung zwischen Rampe und Brücke herzustellen. Abschließende Abstimmungen hierzu sind noch mit 
den zuständigen Beteiligten, vor allen der Denkmalschutzbehörde, zu führen. Auch die vorhandenen 
Hochwasserschutzanlagen und insbesondere die vorhandenen Abwasseranlagen und deren Zugäng-
lichkeit sind zu beachten.  
 
Das Planungsziel ist, die provisorische Rampe im Hinblick auf die S-Bahnerweiterung am Haupt-
bahnhof so anzulegen, dass diese während der DB-Baumaßnahme nutzbar bleibt. Sofern dieses Pla-
nungsziel nicht zu erreichen sein sollte, müsste die provisorische Rampe vor Baubeginn der zusätzli-
chen S-Bahngleise, jedoch spätestens mit Beginn der vorbereitenden Maßnahmen, umgehend und 
auf Kosten der Stadt Köln entfernt werden.  
 
 
Städtebauliche Entwicklung und Prognose zum Verkehrsaufkommen 
 
Die Dringlichkeit für den Bau einer provisorischen Fuß- und Radwegerampe ergibt sich vor allen Din-
gen aus der angespannten Situation auf der Südseite der Hohenzollernbrücke. Für das städtische 
und das überregionale Radverkehrsnetz stellt die Hohenzollernbrücke ein Nadelöhr dar. Zudem ver-
läuft mit dem internationalen Rheinradweg eine der beliebtesten deutschen Fahrradrouten am Ufer. 
Darüber hinaus befindet sich mit der Radstation ein wichtiger Quell- und Zielort am Breslauer Platz, 
der Defizite in der Erreichbarkeit aufweist (fehlende Rampe).

4 
Neben der Bedeutung für das Radverkehrsnetz ist das hohe Verkehrsaufkommen u.a. durch die städ-
tebauliche Entwicklung der vergangenen Jahre und den damit bedingten Zuwachs an Quell- und Ziel-
orten auf der Deutzer Seite (Rheinboulevard, Messegelände, RTL) zu erklären. Dies hat insgesamt zu 
einem Anstieg des Fuß- und Radverkehrs geführt, so dass dort auch die Nutzungskonflikte zuge-
nommen haben. Hinzu kommt die gewachsene touristische Beliebtheit (Liebesschlösser) der Brü-
ckensüdseite, so dass der verkehrliche Nutzen für Alltagsradler und zu Fuß Gehende weiter einge-
schränkt wird. Durch die Netzlücke auf der Nordseite (fehlende Rampe) werden zudem Radverkehre 
auf die Südseite der Brücke und in die angrenzende Fußgängerzone der Innenstadt verlagert.  
 
Mit Fertigstellung des Bauvorhabens der MesseCity Köln (5.000 neue Arbeitsplätze) und der städte-
baulichen Entwicklung im Rechtsrheinischen, insbesondere im Mülheimer Süden, wird erwartet, dass 
das Fuß- und Radverkehrsaufkommen weiter zunehmen wird. 
 
 
Verkehrsaufkommen und Potentialabschätzung 
 
Südseite 
 
Die voran genannten Rahmenbedingungen spiegeln sich auch in den Radverkehrszahlen auf der 
Südseite der Hohenzollernbrücke wider: Aktuelle Zählungen haben ergeben, dass die Südseite der 
Brücke im Jahr von etwa 3,1 Mio. zu Fuß Gehenden und 1 Mio. Radfahrenden frequentiert wird. Das 
bedeutet, dass dort jeden Tag etwa 8.500 Verkehrsteilnehmer zu Fuß und 2.500 mit dem Rad unter-
wegs sind.  
 
Erste Potentialabschätzungen der Verwaltung prognostizieren in den kommenden ein bis drei Jahren 
auf der Südseite etwa 4 Mio. zu Fuß Gehende und 1,5 Mio. Radfahrende im Jahr. Damit ist die Kapa-
zitätsgrenze in Bezug auf die Breite des Geh- und Radweges auf der Brücke erschöpft.  
 
Auch nach dem Bau einer Rampe auf der Nordseite ist nicht mit einer wesentlichen Entlastung zu 
rechnen. Die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die radverkehrliche Bedeutung der Rheinbrücken 
und die Ertüchtigung der Radverkehrsinfrastruktur haben gezeigt, dass mittel- und langfristig weitere 
Nutzerpotentiale erschlossen werden können. So könnte sich das Fuß- und Radverkehrsaufkommen 
nach einer Kapazitätserweiterung (Verbreiterung) auf jährlich 6 Mio. zu Fußgehende und 2 Mio. Rad-
fahrende erhöhen.  
 
Nordseite  
 
Die defizitäre Erreichbarkeit des Brückenkopfes am Breslauer Platz wird auch an den Erhebungswer-
ten deutlich: Gegenüber der Südseite queren dort lediglich 11,27 % (350.000) der zu Fußgehenden 
und 21 % (210.000) der Radfahrenden die Brücke. Ohne eine Rampe am Breslauer Platz ist kaum 
mit einer Veränderung dieser Verkehrswerte zu rechnen. 
 
Durch den Bau der Rampe wird auf der Nordseite kurzfristig mit jährlich 1,5 Mio. zu Fuß Gehenden 
und 1 Mio. Radfahrenden gerechnet. Vorsichtige Schätzungen lassen, nach dem Bau einer Rampe 
für die Nordseite, mittel- bis langfristige Zuwächse des Fußverkehrs auf 3 Mio. und auf 2 Mio. Radfah-
rende erwarten. Die städtebaulichen Entwicklungen auf der rechtsrheinischen Seite (siehe oben) und 
das Bevölkerungswachstum leisten hierzu einen Beitrag. 
 
Erläuterungen zur Erhebung und Zählungen sind in Anlage 7 zu finden. 
 
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit einer Rampe auf der Nordseite ein wesentlicher Bei-
trag zur Förderung bewegungsaktiver Mobilitätsformen geleistet würde. 
 
 
Umsetzung 
 
Aufgrund der beschriebenen umfangreichen Randbedingungen, des hohen Abstimmungsbedarfes in 
allen Planungsphasen und der vorlaufenden notwendigen Arbeiten der Baufeldfreimachung, ist ein

5 
Baubeginn frühestens 2019 denkbar. Da bisher noch keine gesicherte Zeitschiene der Baumaßnah-
me der S-Bahn-Gleiserweiterung von Seiten der DB AG benannt werden konnte, kann über die Dauer 
des Bestands des Provisoriums keine Aussage gemacht werden. Mit einem Baubeginn der neuen 
Gleisanlage vor 2023 ist jedoch nicht zu rechnen. Da sich im Bereich der provisorischen Rampe meh-
rere Anlagen verschiedener Leitungsträger befinden (u. a. verschiedene Leitungen der DB AG) sind 
vorgezogene Leitungsumlegungen in hohem Umfang vor Herstellung der provisorischen Rampe not-
wendig. Während der gesamten Bauzeit der Gleiserweiterung (laut DB AG mindestens 2 Jahre) ein-
schließlich der vorherigen Leitungsverlegungen wäre dann keine Rampe vorhanden, da die Flächen 
als Baustelleneinrichtungsflächen und für die Bautätigkeit benötigt werden.  
 
 
Kosten 
 
In der Mitteilung vom 26.04.2016 wurden die Herstellungskosten der provisorischen Rampe mit einer 
Breite von 2,50 m auf grob 350.000 Euro brutto geschätzt. In der Mitteilung vom 27.06.2017 wurden 
diese Baukosten aufgrund der neu dimensionierten Breite von 4,50 m auf 650.000 Euro brutto ange-
hoben. Hierin wurde bereits auf noch nicht zu beziffernde Kostenpositionen hingewiesen, welche jetzt 
zum Teil mit Zahlen hinterlegt sind und somit aufgeführt werden können. 
 
Baukosten: 
 
Aufgrund der weiteren Abstimmungen wurde die Kostenannahme für das Gesamtprojekt erneut aktu-
alisiert und beläuft sich jetzt auf ca. 1.350.000 Euro brutto. Hierin enthalten sind: 
- Baukosten des Gerüstbauwerks inklusive der Montage und Demontage mit ca. 690.000 Euro 
brutto 
- Baukosten für die Fundamente mit ca. 150.000 Euro brutto 
- Kosten für eine Leitungsumlegung von Leitungen der DB AG mit ca. 180.000 Euro brutto (Kos-
tenpauschale der DB AG) 
- Kosten für die Beleuchtung mit ca. 10.000 Euro brutto 
- Kosten für Unwägbarkeiten mit ca. 100.000 Euro brutto 
- Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto 
 
Weitere Kosten für Baufeldfreimachung und Verkehrssicherung/-lenkung (insbesondere auch in Hin-
blick auf Anpralllasten im Bereich der Straßen) sowie eventuelle weitere Leitungsumlegungen sind 
hierin nicht berücksichtigt und werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte näher analysiert. 
Aufgrund der nicht festgelegten Standzeit des Gerüstbauwerks wird der Rückkaufwert im Zuge der 
Demontage nicht angesetzt.  
 
Ausschlaggebend für diese Kostenfortschreibung sind die schwierige Gründungssituation im Bereich 
der vorhandenen Abwasseranlagen und die erhöhten Anforderungen an die Fundamente, da das 
Gerüstbauwerk nicht an den vorhandenen Bauwerken der DB verankert werden kann.  
 
Grundelemente der vorläufigen Rampe können für eine spätere dauerhafte Rampe nicht verwendet 
werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder die Lage noch die Art, das Material und die Form der Aus-
führung der endgültigen Rampe bekannt. 
 
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kos-
tenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. 
 
Unterhaltungskosten: 
 
Nach ersten Schätzungen sind die Unterhaltungskosten für die Beleuchtung jährlich mit ca. 
3.000 Euro brutto anzusetzen. Die Kosten für Winterdienst und Reinigung betragen pro Jahr ca. 
20.000 Euro brutto. Die Anmietung der Flächen, die sich im Eigentum der DB AG befinden, schlägt 
mit ca. 150.000 Euro brutto pro Jahr zu Buche. Die Wartungskosten für die provisorische Rampe 
werden mit 10.000 Euro brutto jährlich beziffert, so dass insgesamt mit Unterhaltungs- und Folgekos-
ten von mindestens ca. 183.000 Euro brutto jährlich gerechnet werden muss.

6 
Bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren belaufen sich damit die Gesamtkosten inklusive Folgekos-
ten auf mindestens rund 2.082.000 Euro brutto. 
 
 
Bedarfsprüfung 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat dem Bedarf der Planungskosten unter nachfolgenden Bedin-
gungen grundsätzlich zugestimmt (siehe RPA Nr.: 2017/1310 und Anlage 6). Die ursprünglich einge-
reichten Kosten für die Planungsleistungen sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zu niedrig 
angesetzt und wurden daraufhin überarbeitet. Ebenso wurden die Kosten transparenter dargestellt. 
Zusätzlich fordert das RPA die Durchführung einer Nutzen-Kostenberechnung, deren Erstellung im 
weiteren Planungsverlauf erfolgt. 
 
 
Finanzierung 
 
Im Haushaltsplan 2018 sind gegenüber dem Doppelhaushalt der Jahre 2016/2017 keine investiven 
Mittel für die Maßnahme berücksichtigt. Die Finanzierung der Planungsleistungen i. H. v. 220.000 € 
erfolgt daher aus in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen des Jah-
res 2017 des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -, Teilplanzeile 8 - Auszah-
lung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegrampe Hohenzol-
lernbrücke. 
 
Die für die Bauausführung erforderlichen Investitionsmittel sowie die nach Abschluss der Maßnahme 
benötigten jährlichen Aufwandsermächtigungen für die Unterhaltungsleistungen und die bilanziellen 
Abschreibungen werden in zeitlicher Abhängigkeit vom noch zu fassenden Baubeschluss im Rahmen 
der flexiblen HPL-Bewirtschaftung budget- bzw. haushaltsneutral bereit gestellt und / oder bei der 
Erstellung der HPL-Entwürfe künftiger Haushaltsjahre berücksichtigt 
. 
Die Verwendung der Stellplatzablösemittel wurde geprüft und abgelehnt. Die Verwaltung prüft derzeit, 
ob andere Fördergelder (u.a. aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“) für den Bau des 
Zwischenzustands herangezogen werden könnten. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Lageplan Variante 1 
Anlage 2 - Längsschnitt Variante 1 
Anlage 3 - Stellungnahme 1 der Denkmalschutzbehörde 
Anlage 4 - Stellungnahme 2 der Denkmalschutzbehörde 
Anlage 5 - Foto technische Anlagen Brückenpfeiler A 
Anlage 6 - Antwort Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 7 - Erläuterung zur Verkehrszählung

Anlage 7 - Erläuterung zur Verkehrszählung

1604 Zeichen

Anlage 07 
 
Erläuterung zur Erhebung- und Potentialabschätzung 
 
Der Fuß- und Radverkehr wurde stichprobenartig auf beiden Brückenseiten gezählt. 
Auf der Deutzer Seite befindet sich im Bereich der Rampenzuwegung eine Dauer- 
zählstelle für den Radverkehr, so dass über die Stichprobenerhebung ein Hochrech- 
nungsfaktor von 9,01 für 24h ermittelt werden konnten. Dieser wurde für den Radver- 
kehr auf der Nordseite und den Fußverkehr auf beiden Brückenseiten angewendet. 
Trotz der Jahreszeit und des Weihnachtsmarkts am Roncalliplatz (Barriere Radv.) 
wurden auf der Südseite 24h-Werte von 2.181 Radfahrern und 7.399 Fußgängern 
ermittelt, das bedeutet, dass dort 3,4x mehr Fußgänger als Radfahrer unterwegs 
sind. Auf der Nordseite fällt das Aufkommen mit 24h Werten von 838 Fußgängern 
und 496 Radfahrern geringer aus, hier sind 1,69x mehr Fußgänger als Radfahrer 
unterwegs. 
Die Zählwerte wurden auf einen „statistischen Mittelwert (Oktober Faktor)“ umge- 
rechnet. 
Südseite 
 
Nordseite 
Fußgänger  Radfahrer  Zeit 
 
Fußgänger  Radfahrer  Zeit 
Aktuell 
 
Aktuell - Stagnation ohne Rampe 
8.500  2.500  24h Oktobermittel 
 
1.000  600  24h Oktobermittel 
3.100.000  1.000.000  Jahr 
 
350.000  210.000  Jahr 
   
Entwicklung kurzfristig (1-3 Jahre)  
 
Entwicklung  kurzfristig (1-3 Jahre) mit Rampe  
11.000  3.000  24h 
 
3.000  1.700  24h 
4.000.000  1.500.000  365 
 
1.500.000  1.000.000  365 
   
Entwicklung  mittelfristig (3-6 Jahre)  
 
Entwicklung  mittelfristig (3-6 Jahre) mit Rampe  
22.000  5.000  24h 
 
8.200  5.000  24h 
6.000.000  2.000.000  365 
 
3.000.000  2.000.000  365

Anlage 2 - Längsschnitt Variante 1

221 Zeichen

1.50 
6.00 
1.50 
X
Y
69 690 690/1 Bear.:
Gez.:
M.:
Datum:
Baulos
NR.:
Ind.
1:
690/11
250Hohenzollernbrücke
Längsschnitt an der nördlichen linksrh. Seite
Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 18.05.2017
Horn
Horn

Anlage 3 - Stellungnahme 1 der Denkmalschutzbehörde

1946 Zeichen

Horn, Martina

Von: Schlungbaum, Regine <Regine.Schlungbaum@bezreg-koeln.nrw.de>
Gesendet: Montag, 8. Mai 2017 13:57

An: Horn, Martina

Cc: Sellen, Günther

Betreff: Fahrradrampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der

Hohenzollernbrücke

Sehr geehrte Frau Horn,

als provisorische Fahrradrampe kommt aus Sicht des Denkmalschutzes ausschließlich Variante 1 unter
der Voraussetzung einer schmaleren Ausführung - zumindest am Anschluss zur Brücke - in Frage. Die
Kante des westlichen Risalits gilt es zu erhalten.

Den Varianten 2, 3 und 4 stehen Gründe des Denkmalschutzes entgegen, da sie das Erscheinungsbild des
Baudenkmals gravierend beeinträchtigen und an den Anschlussbereichen Substanzverlust in
denkmalunverträglicher Art und Weise bewirken würden (Aufbruch von Kanten, optischer Verlust von
Symmetrien der Bogenöffnungen).

Grundsätzlich werden enge Umfangungen des Widerlagers der Hohenzollernbrücke durch eine
Fahrradrampe aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt, da sie zu optischen Verschleifungen führen
und damit stadtbildprägende Eigenschaften des Baudenkmals durch die verunklärende Überlagerung von
Geometrien und Materialien erheblich schmälern würden.

Insgesamt rege ich an - auch für ein Provisorium, dessen Standdauer nicht genau absehbar ist - eine
bauliche Lösung zu finden, die keine störende Auswirkung im städtebaulichen Umfeld des Baudenkmals
erzeugt. Das Aneinanderfügen vorgefertigter Elemente kann dies vermutlich nicht leisten. Die für das
Baudenkmal angemessene gestalterische Qualität lässt sich aufgrund der gegebenen Bedingungen des
Standorts und rechtlichen Anforderungen vermutlich nur über einen freien Entwurf erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag j

Regine Schlungbaum

Bezirksregierung Köln
Dezernat 35 - Denkmalschutz Fi
50606 Köln

Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2243

mailto:regine.schlungbaum@brk.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Anlage 5 - Foto technische Anlagen Brückenpfeiler A

23 Zeichen

Pysbujasssn
SKunmıaLloc

Anlage 1 - Lageplan Variante 1

195 Zeichen

69 690 690/1 Bear.:
Gez.:
M.:
Datum:
Baulos
NR.:
Ind.
1:
690/11
250Hohenzollernbrücke
Lageplan an der nördlichen linksrh. Seite
Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 30.11.2017
Horn
Horn

Anlage 4 - Stellungnahme 2 der Denkmalschutzbehörde

4172 Zeichen

eis,

IH Staa

tadt Köln

Ve ng Köln
Ay

I Stadt Köln

us 07. Sep. 2017
LI0 MA

07. sep. 07

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CKservice

R Ih

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln |

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (690/11
Frau Martina Horn

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Au MNbs

ve, 5.3
149,

Fahrradrampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der
Hohenzollernbrücke
Stellungnahme zum Denkmalschutz der Nordfassade des Landpfeilers

Sehr geehrte Frau Horn,

als ein Ergebnis von Stadtbild- und Denkmalpflege in den 1980er
Jahren gelang es im Rahmen des S-Bahn-Ausbaus, die
charakteristische Ansicht der Pfeilerbauten mit bossierten Quadern und
Bauplastik auch auf der nördlichen Seite des linksrheinischen
Vorlandpfeilers der Hohenzollernbrücke zu bewahren.

Für die 1985 bis 1987 erfolgte Erweiterung der Hohenzollernbrücke
stand in der Planungsphase die Gestalt des auf der Unterstromseite
angefügten zweigleisigen Brückenzuges zu einem frühen Zeitpunkt fest:
wie die bereits vorhanden beiden sollte auch der dritte Brückenzug als
dreiteilige Bogenbrücke den Rhein überqueren. Hierzu war die
Verlängerung der Strom- und Landpfeiler notwendig.

Konstruktiv geschah dies über moderne Methoden: Stahlelemente
wurden durch Schweißtechnik verbunden, Widerlager sowie Strom- und
Vorlandpfeiler in Stahlbeton errichtet - mit jeweiligen Verbindungen zu
den originalen Bestandteilen und solchen aus der Wiederaufbauzeit
1952/1957.

Im Bewusstsein der städtebaulichen Qualität und stadtbau-
geschichtlichen Bedeutung der Hohenzollernbrücke sollte auch nach der
Erweiterung das charakteristische Erscheinungsbild seine Wirkung in
den Stadtraum entfalten. Seit 1911 prägt die Hohenzollernbrücke mit
Dom, Hauptbahnhof und Altstadtpanorama das Kölner Stadtbild am
Strom. Die historischen Vorgaben der Großform und des

Datumj 05. September 2017

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbabekaul von 2

a \ enzeichen:
A:

35.4.16-03.06

Auskunft erteilt:

Frau Schlungbaum

regine.schlungbaum@brk.nrw.d

e

Zimmer: H410

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Bezirksregierung Köln

Fassadenmaterials der Brücke wurden übernommen, die Pfeiler
erhielten wieder eine Rustikaverkleidung.

Auch wenn das angestrebte Ziel der Wiederverwendung des
Originalmaterials („die sehenswerten Natursteinfassaden werden Stein
für Stein abgebrochen, zwischengelagert und später als neue „alte“
Fassade wieder verwandt“ - DB-Veröffentlichung 1985) lediglich
reduziert erfüllt werden konnte und der größere Anteil Werksteine neu
gehauen wurde, so gehört die 1987 hergestellte Außenhaut zum
Baudenkmal. In der 1997 erfolgten Eintragung der Hohenzollernbrücke
in. die Denkmalliste der Stadt Köln hat dies Niederschlag gefunden: der
Schutzumfang bezieht die Fassaden der Erweiterungen ein.

Mit der aus verkehrsinfrastrukturellen Gründen erwirkten Maßnahme der
Erweiterung in den 1980er Jahren ist es gelungen, die tradierte
stadtbildprägende Präsenz der Brücke samt Widerlager in ihrem
Erscheinungsbild zu bewahren.

Diese den Denkmalwert mitbestimmende Eigenschaft würde durch die
Umbauung mit einer Fahrradrampe, die einen erheblichen Eingriff in das
Erscheinungsbild und in die Substanz darstellt, deutlich beeinträchtigt
und damit der Denkmalwert geschmälert.

Aus vorgenannten Gründen gilt es, die "Nachbauten" genauso zu
schützen wie die originalen Bereiche von 1907-1911 und die des
Wiederaufbaus der Jahre 1952/1957. Auch dieses Kölner Baudenkmal
integriert mehrere Zeitschichten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Regine een

Datum: 05. September 2017
Seite 2 von 2

Anlage 8.1 - Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss

2924 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister  
Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 
AN/0564/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
 
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen 
linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 
3561/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
  
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 17.04.2018 zu setzen. 
 
Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: 
 
Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinufer-
promenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrü-
cke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische 
Verkehrsleitzentrale versehen werden. 
 
In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berück-
sichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleis-
tungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung 
der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann. 
 
Begründung: 
 
Die von der Verwaltung geplante temporäre Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromi-
gen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke für eine barrierefreie Anbindung an den 
Breslauer Platz würde für die geschätzte Nutzungsdauer von vier Jahren Kosten in Höhe von 
über 2 Millionen Euro verursachen.  
 
Statt einer provisorischen Rampe soll ein gläserner Aufzug errichtet werden. Dieser kann 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
vom Breslauer Platz und von der Rheinuferpromenade sowohl von Radfahrerinnen und Rad-
fahrern als auch Fußgängerinnen und Fußgängern mit und ohne Mobilitätseinschränkungen 
genutzt werden. Mit Videoüberwachung und Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentra-
le, die auch nachts besetzt ist, kann möglichen Sicherheitsbedenken Rechnung getragen 
und Vandalismus vorgebeugt werden. 
 
Für Investitionskosten in voraussichtlich gleicher Höhe wie für eine provisorische Rampe 
kann damit eine dauerhafte Lösung geschaffen werden.  
 
Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum 
Breslauer Platz kann dann immer noch nach einer Fertigstellung der Gleiserweiterung der S-
Bahngleise am Hauptbahnhof und der Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes 
realisiert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

4224 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 
öffentlich 
3.3 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unter-
stromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Bres-
lauer Platz 
3561/2017 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2018 
AN/0564/2018 
 
RM Hammer zeigt sich sehr erfreut über die Verwaltungsvorlage und dass offensicht-
lich viele Bedenken der Beteiligten zwischenzeitlich – zumindest weitgehend -  aus-
geräumt werden konnten. Er bittet jedoch um Mitteilung, ob die Verwaltung nochmals 
das Gespräch mit der DB gesucht habe bzw. suchen könne, um die in Anlage 5 er-
sichtliche Engstelle von 1,50 m zu beseitigen. Ggf. können der Oberleitungsmast 
und/oder der Abluftschacht frühzeitig beseitigt oder versetzt werden.  
 
Zudem decke sich der Kurvenverlauf der geplanten Rampe nicht gänzlich mit dem 
des künftigen Gleises, so dass er die Frage aufwerfen möchte, ob die Planung da-
hingehend verändert werden kann, dass sich die Rampe noch weiter an das Gleis 
„anschmiegt“.  
 
RM Sterck spricht sich seitens der FDP-Fraktion gegen eine provisorische, kostenin-
tensive Rampe aus und wirbt alternativ für den eingereichten Änderungsantrag, d.h. 
für die Errichtung eines Aufzuges an der Rheinuferpromenade.  
 
SE Wienke kann die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlung von 150.000 € für 
den Wegfall der 17 Parkplätze nicht nachvollziehen. Legt man den Bundesdurch-
schnitt zugrunde, dürfe diese nur ca. 60.000 € betragen.

2 
 
Seitens der SPD-Fraktion signalisiert RM Pöttgen Zustimmung zur Verwaltungsvor-
lage, wenngleich er bedauere, dass es sich hier erst um den Planungsauftrag hande-
le. Die Idee eines Aufzuges erscheine ihm nach den jahrelang andauernden Diskus-
sionen um eine Rampe verspätet. Der kritischen Fragestellung von Frau Wienke 
möchte er sich im Übrigen anschließen. Die Ausgleichszahlung erscheine ihm exor-
bitant hoch.  
 
Zum weiteren Verfahren schlägt RM Nesseler-Komp für die CDU-Fraktion vor, die 
Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zunächst nur in die weiteren 
Gremien zu verweisen und eine Entscheidung erst im 2. Beratungsgang zu treffen. 
 
SE Fahlenbock spricht sich gegen einen Aufzug als Alternative aus. Es sei zu be-
fürchten, dass ein Aufzug an dieser Stelle oftmals durch Vandalismus außer Betrieb 
sei. Zudem stelle nicht die Rheinuferpromenade ein Problem für Mobilitätseinge-
schränkte dar sondern vielmehr der Breslauer Platz.  
 
Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, erläutert 
anhand eines Planes die geplante Gleistrasse der DB und sagt zu, die hier aufgewor-
fenen Fragen und Hinweise mit der DB zu klären.  
 
Die zu leistende Ausgleichszahlung für die entfallenden Parkplätze basiere in der Tat 
auf den dortigen Parkgebühren. Diese betragen pro halbe Stunde immerhin 2 €.  
 
Die Kosten für die beantragte Alternative - einen Aufzug - schätze er in etwa gleich 
ein; je nach Ausstattung ggf. unwesentlich geringer.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzender Wolter den Verwei-
sungsbeschluss zur Abstimmung.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-
Fraktion, der da lautet: 
„Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: 
Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur 
Rheinuferpromenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der 
Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit An-
schluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. 
In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter 
Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erfor-
derlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so 
dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks 
begonnen werden kann.“ 
 zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6 - Antwort Rechnungsprüfungsamt

2034 Zeichen

14 5 Kö h 27.11.2017
143 52 Stadt Köln N Herr Jünger
Eingang 30, Nov. 2017 zn

| BIS Ba Tunnel und Sn]

SM
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Bedarfsprüfung provisorische FuR- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke

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RPA Nr.: 2017/1310 . N kr
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ko 30.14
Kosten ungeprüft: 152.000,00€ (Netto)

Kosten geprüft: siehe Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 15.11.2017 reichte das Fachamt die Bedarfsprüfung für die Planung der provisorischen
Fuß- und Radwegbrücke zur Prüfung ein. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Fachamt
aufgrund des personellen Engpasses bei 69 derzeit nicht möglich und kann nur durch exter-
nes Personal erfolgen.

Die ermittelten anrechenbaren Kosten in Höhe von 556.000,00€ sind nicht plausibel darge-
stellt. Es werden die Kosten für das Gerüst angegeben und die Kosten für die Fundamente.
Es ist nicht klar warum die Kosten für Montage des Gerüstes, Kosten für die Umlegung vor-
handener Leitungen, Verkehrssicherung und Verkehrslenkung nicht dazugehören. Die Auf-
zählung ist nicht abschließend. Die Planungsleistungen werden auf dieser Grundlage mit
152.000,00€ angegeben. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit erheblichen Mehr-
kosten zu rechnen.

Die gesamten Baukosten werden auf ca. 1.100.000,00€ geschätzt, jedoch sind hier die Kos-
ten für Unterhaltung, Betrieb und Verkehrssicherung noch nicht enthalten. Werden die Kos-
ten für Unterhaltung, Reinigung, Winterdienst und Anmietung von DB-Flächen hinzugerech-
net und auf die Nutzungsdauer von 3 Jahren umgerechnet ergeben sich zusätzliche Kosten
von ca. 462.000,00€ netto. Die Gesamtkosten steigen dann auf ca. 1.562.000,00 netto
(ca.1.858.780,00 € brutto).

Grundsätzlich wird dem Bedarf zugestimmt. Jedoch sind die Kosten für die Planungsleistun-
gen zu überarbeiten und die Gesamtkosten für die Maßnahme der Politik transparenter
durch die Fachdienststelle darzustellen. Es wird empfohlen wegen der unmittelbaren Nähe
zur DB einen Prüfstatiker mit EBA Zulassung zu beauftragen. Den Unterlagen ist die Kosten-
Nutzenberechung beizulegen.

Mit Heiden Grüßen

|
.-

Beratungsverlauf (5)

17.04.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 12.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3561/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.04.2018
Erstellt
20.11.2017 07:21