3561/2017
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz
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Beschlussvorlage Ausschuss
18392 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/690/1
Vorlagen-Nummer
3561/2017
Freigabedatum 05.04.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen
Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwe-
gerampe auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier
Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen straßenbaulichen Anpassungen und
Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Pla-
nung wird vor der Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vor-
gelegt.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und
der Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen.
Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des Teilfinanzplans 1202 – Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanz-
stelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Planung der temporären Fuß- und Radwegerampe von der
unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz aus Kostengrün-
den zurückzustellen. Stattdessen sollen in engen Abstimmungen mit der DB AG im Zuge der Glei-
serweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die
erforderlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach
Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann.
Verkehrsausschuss 17.04.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 30.04.2018
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.350.000€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 183.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen 337.500 (bei einer
Nutzungsdauer bis 2023) €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Bisherige Situation
Derzeit ist der unterstromige Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch nur
über eine Treppenanlage am Brückenkopf erreichbar. Für Fahrräder ist die Treppenanlage mit Schie-
behilfe nur umständlich nutzbar. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist diese nicht barrierefreie
Zugangssituation unzureichend. Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der
Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz wurde an die Fertigstellung der Gleiserweiterung der S-
Bahngleise am Hauptbahnhof und an die Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes geknüpft.
Da der endgültige Bau einer Rampe kurzfristig nicht realisierbar ist, wurde die Verwaltung von der
Bezirksvertretung Innenstadt am 11.12.2014 beauftragt zu prüfen, ob der auf der Nordseite verlau-
fende Fuß- und Radweg der Hohenzollernbrücke mit Hilfe einer provisorischen Rampe barrierefrei an
den Breslauer Platz angebunden werden kann.
Die Verwaltung hat daraufhin die grundsätzliche Machbarkeit einer solchen Rampe geprüft. Am
26.04.2016 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss mitgeteilt (Vorlage 3963/2015), dass eine ca.
140 m lange barrierefreie Rampe technisch machbar ist. Der Verkehrsausschuss hat daraufhin fol-
genden Beschluss gefasst:
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung einer Fuß- und
Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barriere-
freier Anbindung an den Breslauer Platz umzusetzen. Dabei ist die kostengünstigste Lösung zu wäh-
len, da es sich hierbei um ein Provisorium handelt, alternativ soll eine Konstruktion geprüft werden,
die in ihren Grundelementen für eine feste Rampe verwandt werden kann.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen und dazu vor-
rangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen.
Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss vorzulegen.“
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Am 27.06.2017 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Mitteilung vorgelegt (Vorlage
1349/2017), in der die verschiedenen Varianten des möglichen Rampenverlaufs aufgezeigt und deren
komplexe Planung und Abstimmung mit den unterschiedlichen Behörden und Dienststellen dargestellt
wurde. In dieser Mitteilung wurde deutlich, dass nur die Variante 1 (siehe Anlage 1 [Lageplan] und
Anlage 2 [Längsschnitt]) grundsätzlich umsetzbar ist. Im Übrigen hat die Hochwasserschutzbehörde
von den drei anderen untersuchten Varianten die Variante 3 abgelehnt und hätte den Varianten 2 und
4 nur unter großen Auflagen zugestimmt. Von der Denkmalschutzbehörde wurden alle drei Varianten
abgelehnt (siehe Anlagen 3 und 4).
Weitere Planung
Die Variante 1 verläuft parallel zum Gleisbauwerk der Bahn beginnend am sogenannten Brückenpfei-
ler A mit einer Breite von 4,50 m über eine Länge von 139,50 m und überwindet eine Höhendifferenz
von ca. 6,75 m. Die Barrierefreiheit wird durch Podeste von 1,50 m Länge zwischen den 6,00 m lan-
gen Rampen mit 6 % Neigung gewährleistet. Bei der weiteren Ausarbeitung dieser Rampe stellte sich
heraus, dass im Bereich des oberen Rampenbeginns zwischen einem Oberleitungsmast und dem
Abluftschacht der Mittelspannungsanlage (siehe Anlage 5) der Fuß- und Radweg punktuell auf circa
1,50 m Breite eingeengt werden muss. Dort entsteht für die Nutzer eine unkomfortable Einschnürung
über ca. 4,00 m Länge. Ein Versetzen dieser technischen Anlagen der DB AG ist sehr aufwendig,
bedarf deren Zustimmung und wird daher nicht weiter verfolgt.
Um die technischen Aufbauten unter anderem vor Vandalismusschäden oder unbefugtem Betreten zu
schützen, müssen diese am oberen Rampenbeginn auch für die spätere endgültige Rampe entspre-
chend geschützt und umbaut werden. Der Lüftungsschacht der Mittelspannungsanlage muss im wei-
teren Planungsverlauf außerdem brandschutzgutachterlich auf die Zulässigkeit der Lage neben einem
Fuß- bzw. Radweg geprüft werden, hier kann es durch zusätzliche Auflagen zu kostenintensiven Um-
planungen kommen.
Des Weiteren entfallen mindestens 17 private Parkplätze der DB AG. Da sich diese Parkplätze im
Eigentum der DB AG befinden, ist hier eine Ausgleichszahlung, die mindestens die Einnahmen durch
die entfallenden Parkplätze im gesamten Zeitraum der Nutzung durch die Rampe beinhaltet, zu leis-
ten (ca. 150.000 Euro brutto jährlich). Gespräche mit der DB AG werden aktuell hierzu geführt.
Das Natursteinmauerwerk des denkmalgeschützten Brückenbauwerks wäre im Bereich des Brüs-
tungsdurchbruchs am Pfeiler A im Bereich des Rampenbeginns zu entfernen um somit eine Verbin-
dung zwischen Rampe und Brücke herzustellen. Abschließende Abstimmungen hierzu sind noch mit
den zuständigen Beteiligten, vor allen der Denkmalschutzbehörde, zu führen. Auch die vorhandenen
Hochwasserschutzanlagen und insbesondere die vorhandenen Abwasseranlagen und deren Zugäng-
lichkeit sind zu beachten.
Das Planungsziel ist, die provisorische Rampe im Hinblick auf die S-Bahnerweiterung am Haupt-
bahnhof so anzulegen, dass diese während der DB-Baumaßnahme nutzbar bleibt. Sofern dieses Pla-
nungsziel nicht zu erreichen sein sollte, müsste die provisorische Rampe vor Baubeginn der zusätzli-
chen S-Bahngleise, jedoch spätestens mit Beginn der vorbereitenden Maßnahmen, umgehend und
auf Kosten der Stadt Köln entfernt werden.
Städtebauliche Entwicklung und Prognose zum Verkehrsaufkommen
Die Dringlichkeit für den Bau einer provisorischen Fuß- und Radwegerampe ergibt sich vor allen Din-
gen aus der angespannten Situation auf der Südseite der Hohenzollernbrücke. Für das städtische
und das überregionale Radverkehrsnetz stellt die Hohenzollernbrücke ein Nadelöhr dar. Zudem ver-
läuft mit dem internationalen Rheinradweg eine der beliebtesten deutschen Fahrradrouten am Ufer.
Darüber hinaus befindet sich mit der Radstation ein wichtiger Quell- und Zielort am Breslauer Platz,
der Defizite in der Erreichbarkeit aufweist (fehlende Rampe).
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Neben der Bedeutung für das Radverkehrsnetz ist das hohe Verkehrsaufkommen u.a. durch die städ-
tebauliche Entwicklung der vergangenen Jahre und den damit bedingten Zuwachs an Quell- und Ziel-
orten auf der Deutzer Seite (Rheinboulevard, Messegelände, RTL) zu erklären. Dies hat insgesamt zu
einem Anstieg des Fuß- und Radverkehrs geführt, so dass dort auch die Nutzungskonflikte zuge-
nommen haben. Hinzu kommt die gewachsene touristische Beliebtheit (Liebesschlösser) der Brü-
ckensüdseite, so dass der verkehrliche Nutzen für Alltagsradler und zu Fuß Gehende weiter einge-
schränkt wird. Durch die Netzlücke auf der Nordseite (fehlende Rampe) werden zudem Radverkehre
auf die Südseite der Brücke und in die angrenzende Fußgängerzone der Innenstadt verlagert.
Mit Fertigstellung des Bauvorhabens der MesseCity Köln (5.000 neue Arbeitsplätze) und der städte-
baulichen Entwicklung im Rechtsrheinischen, insbesondere im Mülheimer Süden, wird erwartet, dass
das Fuß- und Radverkehrsaufkommen weiter zunehmen wird.
Verkehrsaufkommen und Potentialabschätzung
Südseite
Die voran genannten Rahmenbedingungen spiegeln sich auch in den Radverkehrszahlen auf der
Südseite der Hohenzollernbrücke wider: Aktuelle Zählungen haben ergeben, dass die Südseite der
Brücke im Jahr von etwa 3,1 Mio. zu Fuß Gehenden und 1 Mio. Radfahrenden frequentiert wird. Das
bedeutet, dass dort jeden Tag etwa 8.500 Verkehrsteilnehmer zu Fuß und 2.500 mit dem Rad unter-
wegs sind.
Erste Potentialabschätzungen der Verwaltung prognostizieren in den kommenden ein bis drei Jahren
auf der Südseite etwa 4 Mio. zu Fuß Gehende und 1,5 Mio. Radfahrende im Jahr. Damit ist die Kapa-
zitätsgrenze in Bezug auf die Breite des Geh- und Radweges auf der Brücke erschöpft.
Auch nach dem Bau einer Rampe auf der Nordseite ist nicht mit einer wesentlichen Entlastung zu
rechnen. Die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die radverkehrliche Bedeutung der Rheinbrücken
und die Ertüchtigung der Radverkehrsinfrastruktur haben gezeigt, dass mittel- und langfristig weitere
Nutzerpotentiale erschlossen werden können. So könnte sich das Fuß- und Radverkehrsaufkommen
nach einer Kapazitätserweiterung (Verbreiterung) auf jährlich 6 Mio. zu Fußgehende und 2 Mio. Rad-
fahrende erhöhen.
Nordseite
Die defizitäre Erreichbarkeit des Brückenkopfes am Breslauer Platz wird auch an den Erhebungswer-
ten deutlich: Gegenüber der Südseite queren dort lediglich 11,27 % (350.000) der zu Fußgehenden
und 21 % (210.000) der Radfahrenden die Brücke. Ohne eine Rampe am Breslauer Platz ist kaum
mit einer Veränderung dieser Verkehrswerte zu rechnen.
Durch den Bau der Rampe wird auf der Nordseite kurzfristig mit jährlich 1,5 Mio. zu Fuß Gehenden
und 1 Mio. Radfahrenden gerechnet. Vorsichtige Schätzungen lassen, nach dem Bau einer Rampe
für die Nordseite, mittel- bis langfristige Zuwächse des Fußverkehrs auf 3 Mio. und auf 2 Mio. Radfah-
rende erwarten. Die städtebaulichen Entwicklungen auf der rechtsrheinischen Seite (siehe oben) und
das Bevölkerungswachstum leisten hierzu einen Beitrag.
Erläuterungen zur Erhebung und Zählungen sind in Anlage 7 zu finden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit einer Rampe auf der Nordseite ein wesentlicher Bei-
trag zur Förderung bewegungsaktiver Mobilitätsformen geleistet würde.
Umsetzung
Aufgrund der beschriebenen umfangreichen Randbedingungen, des hohen Abstimmungsbedarfes in
allen Planungsphasen und der vorlaufenden notwendigen Arbeiten der Baufeldfreimachung, ist ein
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Baubeginn frühestens 2019 denkbar. Da bisher noch keine gesicherte Zeitschiene der Baumaßnah-
me der S-Bahn-Gleiserweiterung von Seiten der DB AG benannt werden konnte, kann über die Dauer
des Bestands des Provisoriums keine Aussage gemacht werden. Mit einem Baubeginn der neuen
Gleisanlage vor 2023 ist jedoch nicht zu rechnen. Da sich im Bereich der provisorischen Rampe meh-
rere Anlagen verschiedener Leitungsträger befinden (u. a. verschiedene Leitungen der DB AG) sind
vorgezogene Leitungsumlegungen in hohem Umfang vor Herstellung der provisorischen Rampe not-
wendig. Während der gesamten Bauzeit der Gleiserweiterung (laut DB AG mindestens 2 Jahre) ein-
schließlich der vorherigen Leitungsverlegungen wäre dann keine Rampe vorhanden, da die Flächen
als Baustelleneinrichtungsflächen und für die Bautätigkeit benötigt werden.
Kosten
In der Mitteilung vom 26.04.2016 wurden die Herstellungskosten der provisorischen Rampe mit einer
Breite von 2,50 m auf grob 350.000 Euro brutto geschätzt. In der Mitteilung vom 27.06.2017 wurden
diese Baukosten aufgrund der neu dimensionierten Breite von 4,50 m auf 650.000 Euro brutto ange-
hoben. Hierin wurde bereits auf noch nicht zu beziffernde Kostenpositionen hingewiesen, welche jetzt
zum Teil mit Zahlen hinterlegt sind und somit aufgeführt werden können.
Baukosten:
Aufgrund der weiteren Abstimmungen wurde die Kostenannahme für das Gesamtprojekt erneut aktu-
alisiert und beläuft sich jetzt auf ca. 1.350.000 Euro brutto. Hierin enthalten sind:
- Baukosten des Gerüstbauwerks inklusive der Montage und Demontage mit ca. 690.000 Euro
brutto
- Baukosten für die Fundamente mit ca. 150.000 Euro brutto
- Kosten für eine Leitungsumlegung von Leitungen der DB AG mit ca. 180.000 Euro brutto (Kos-
tenpauschale der DB AG)
- Kosten für die Beleuchtung mit ca. 10.000 Euro brutto
- Kosten für Unwägbarkeiten mit ca. 100.000 Euro brutto
- Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto
Weitere Kosten für Baufeldfreimachung und Verkehrssicherung/-lenkung (insbesondere auch in Hin-
blick auf Anpralllasten im Bereich der Straßen) sowie eventuelle weitere Leitungsumlegungen sind
hierin nicht berücksichtigt und werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte näher analysiert.
Aufgrund der nicht festgelegten Standzeit des Gerüstbauwerks wird der Rückkaufwert im Zuge der
Demontage nicht angesetzt.
Ausschlaggebend für diese Kostenfortschreibung sind die schwierige Gründungssituation im Bereich
der vorhandenen Abwasseranlagen und die erhöhten Anforderungen an die Fundamente, da das
Gerüstbauwerk nicht an den vorhandenen Bauwerken der DB verankert werden kann.
Grundelemente der vorläufigen Rampe können für eine spätere dauerhafte Rampe nicht verwendet
werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder die Lage noch die Art, das Material und die Form der Aus-
führung der endgültigen Rampe bekannt.
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kos-
tenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben.
Unterhaltungskosten:
Nach ersten Schätzungen sind die Unterhaltungskosten für die Beleuchtung jährlich mit ca.
3.000 Euro brutto anzusetzen. Die Kosten für Winterdienst und Reinigung betragen pro Jahr ca.
20.000 Euro brutto. Die Anmietung der Flächen, die sich im Eigentum der DB AG befinden, schlägt
mit ca. 150.000 Euro brutto pro Jahr zu Buche. Die Wartungskosten für die provisorische Rampe
werden mit 10.000 Euro brutto jährlich beziffert, so dass insgesamt mit Unterhaltungs- und Folgekos-
ten von mindestens ca. 183.000 Euro brutto jährlich gerechnet werden muss.
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Bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren belaufen sich damit die Gesamtkosten inklusive Folgekos-
ten auf mindestens rund 2.082.000 Euro brutto.
Bedarfsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat dem Bedarf der Planungskosten unter nachfolgenden Bedin-
gungen grundsätzlich zugestimmt (siehe RPA Nr.: 2017/1310 und Anlage 6). Die ursprünglich einge-
reichten Kosten für die Planungsleistungen sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes zu niedrig
angesetzt und wurden daraufhin überarbeitet. Ebenso wurden die Kosten transparenter dargestellt.
Zusätzlich fordert das RPA die Durchführung einer Nutzen-Kostenberechnung, deren Erstellung im
weiteren Planungsverlauf erfolgt.
Finanzierung
Im Haushaltsplan 2018 sind gegenüber dem Doppelhaushalt der Jahre 2016/2017 keine investiven
Mittel für die Maßnahme berücksichtigt. Die Finanzierung der Planungsleistungen i. H. v. 220.000 €
erfolgt daher aus in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen des Jah-
res 2017 des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -, Teilplanzeile 8 - Auszah-
lung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegrampe Hohenzol-
lernbrücke.
Die für die Bauausführung erforderlichen Investitionsmittel sowie die nach Abschluss der Maßnahme
benötigten jährlichen Aufwandsermächtigungen für die Unterhaltungsleistungen und die bilanziellen
Abschreibungen werden in zeitlicher Abhängigkeit vom noch zu fassenden Baubeschluss im Rahmen
der flexiblen HPL-Bewirtschaftung budget- bzw. haushaltsneutral bereit gestellt und / oder bei der
Erstellung der HPL-Entwürfe künftiger Haushaltsjahre berücksichtigt
.
Die Verwendung der Stellplatzablösemittel wurde geprüft und abgelehnt. Die Verwaltung prüft derzeit,
ob andere Fördergelder (u.a. aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“) für den Bau des
Zwischenzustands herangezogen werden könnten.
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan Variante 1
Anlage 2 - Längsschnitt Variante 1
Anlage 3 - Stellungnahme 1 der Denkmalschutzbehörde
Anlage 4 - Stellungnahme 2 der Denkmalschutzbehörde
Anlage 5 - Foto technische Anlagen Brückenpfeiler A
Anlage 6 - Antwort Rechnungsprüfungsamt
Anlage 7 - Erläuterung zur Verkehrszählung
Anlage 7 - Erläuterung zur Verkehrszählung
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Anlage 07 Erläuterung zur Erhebung- und Potentialabschätzung Der Fuß- und Radverkehr wurde stichprobenartig auf beiden Brückenseiten gezählt. Auf der Deutzer Seite befindet sich im Bereich der Rampenzuwegung eine Dauer- zählstelle für den Radverkehr, so dass über die Stichprobenerhebung ein Hochrech- nungsfaktor von 9,01 für 24h ermittelt werden konnten. Dieser wurde für den Radver- kehr auf der Nordseite und den Fußverkehr auf beiden Brückenseiten angewendet. Trotz der Jahreszeit und des Weihnachtsmarkts am Roncalliplatz (Barriere Radv.) wurden auf der Südseite 24h-Werte von 2.181 Radfahrern und 7.399 Fußgängern ermittelt, das bedeutet, dass dort 3,4x mehr Fußgänger als Radfahrer unterwegs sind. Auf der Nordseite fällt das Aufkommen mit 24h Werten von 838 Fußgängern und 496 Radfahrern geringer aus, hier sind 1,69x mehr Fußgänger als Radfahrer unterwegs. Die Zählwerte wurden auf einen „statistischen Mittelwert (Oktober Faktor)“ umge- rechnet. Südseite Nordseite Fußgänger Radfahrer Zeit Fußgänger Radfahrer Zeit Aktuell Aktuell - Stagnation ohne Rampe 8.500 2.500 24h Oktobermittel 1.000 600 24h Oktobermittel 3.100.000 1.000.000 Jahr 350.000 210.000 Jahr Entwicklung kurzfristig (1-3 Jahre) Entwicklung kurzfristig (1-3 Jahre) mit Rampe 11.000 3.000 24h 3.000 1.700 24h 4.000.000 1.500.000 365 1.500.000 1.000.000 365 Entwicklung mittelfristig (3-6 Jahre) Entwicklung mittelfristig (3-6 Jahre) mit Rampe 22.000 5.000 24h 8.200 5.000 24h 6.000.000 2.000.000 365 3.000.000 2.000.000 365
Anlage 2 - Längsschnitt Variante 1
221 Zeichen
1.50 6.00 1.50 X Y 69 690 690/1 Bear.: Gez.: M.: Datum: Baulos NR.: Ind. 1: 690/11 250Hohenzollernbrücke Längsschnitt an der nördlichen linksrh. Seite Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 18.05.2017 Horn Horn
Anlage 3 - Stellungnahme 1 der Denkmalschutzbehörde
1946 Zeichen
Horn, Martina Von: Schlungbaum, Regine <Regine.Schlungbaum@bezreg-koeln.nrw.de> Gesendet: Montag, 8. Mai 2017 13:57 An: Horn, Martina Cc: Sellen, Günther Betreff: Fahrradrampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der Hohenzollernbrücke Sehr geehrte Frau Horn, als provisorische Fahrradrampe kommt aus Sicht des Denkmalschutzes ausschließlich Variante 1 unter der Voraussetzung einer schmaleren Ausführung - zumindest am Anschluss zur Brücke - in Frage. Die Kante des westlichen Risalits gilt es zu erhalten. Den Varianten 2, 3 und 4 stehen Gründe des Denkmalschutzes entgegen, da sie das Erscheinungsbild des Baudenkmals gravierend beeinträchtigen und an den Anschlussbereichen Substanzverlust in denkmalunverträglicher Art und Weise bewirken würden (Aufbruch von Kanten, optischer Verlust von Symmetrien der Bogenöffnungen). Grundsätzlich werden enge Umfangungen des Widerlagers der Hohenzollernbrücke durch eine Fahrradrampe aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt, da sie zu optischen Verschleifungen führen und damit stadtbildprägende Eigenschaften des Baudenkmals durch die verunklärende Überlagerung von Geometrien und Materialien erheblich schmälern würden. Insgesamt rege ich an - auch für ein Provisorium, dessen Standdauer nicht genau absehbar ist - eine bauliche Lösung zu finden, die keine störende Auswirkung im städtebaulichen Umfeld des Baudenkmals erzeugt. Das Aneinanderfügen vorgefertigter Elemente kann dies vermutlich nicht leisten. Die für das Baudenkmal angemessene gestalterische Qualität lässt sich aufgrund der gegebenen Bedingungen des Standorts und rechtlichen Anforderungen vermutlich nur über einen freien Entwurf erreichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag j Regine Schlungbaum Bezirksregierung Köln Dezernat 35 - Denkmalschutz Fi 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2243 mailto:regine.schlungbaum@brk.nrw.de http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Anlage 5 - Foto technische Anlagen Brückenpfeiler A
23 Zeichen
Pysbujasssn SKunmıaLloc
Anlage 1 - Lageplan Variante 1
195 Zeichen
69 690 690/1 Bear.: Gez.: M.: Datum: Baulos NR.: Ind. 1: 690/11 250Hohenzollernbrücke Lageplan an der nördlichen linksrh. Seite Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 30.11.2017 Horn Horn
Anlage 4 - Stellungnahme 2 der Denkmalschutzbehörde
4172 Zeichen
eis, IH Staa tadt Köln Ve ng Köln Ay I Stadt Köln us 07. Sep. 2017 LI0 MA 07. sep. 07 Jlenste CKservice R Ih Bezirksregierung Köln, 50606 Köln | Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (690/11 Frau Martina Horn Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Au MNbs ve, 5.3 149, Fahrradrampe an der linksrheinischen unterstromigen Seite der Hohenzollernbrücke Stellungnahme zum Denkmalschutz der Nordfassade des Landpfeilers Sehr geehrte Frau Horn, als ein Ergebnis von Stadtbild- und Denkmalpflege in den 1980er Jahren gelang es im Rahmen des S-Bahn-Ausbaus, die charakteristische Ansicht der Pfeilerbauten mit bossierten Quadern und Bauplastik auch auf der nördlichen Seite des linksrheinischen Vorlandpfeilers der Hohenzollernbrücke zu bewahren. Für die 1985 bis 1987 erfolgte Erweiterung der Hohenzollernbrücke stand in der Planungsphase die Gestalt des auf der Unterstromseite angefügten zweigleisigen Brückenzuges zu einem frühen Zeitpunkt fest: wie die bereits vorhanden beiden sollte auch der dritte Brückenzug als dreiteilige Bogenbrücke den Rhein überqueren. Hierzu war die Verlängerung der Strom- und Landpfeiler notwendig. Konstruktiv geschah dies über moderne Methoden: Stahlelemente wurden durch Schweißtechnik verbunden, Widerlager sowie Strom- und Vorlandpfeiler in Stahlbeton errichtet - mit jeweiligen Verbindungen zu den originalen Bestandteilen und solchen aus der Wiederaufbauzeit 1952/1957. Im Bewusstsein der städtebaulichen Qualität und stadtbau- geschichtlichen Bedeutung der Hohenzollernbrücke sollte auch nach der Erweiterung das charakteristische Erscheinungsbild seine Wirkung in den Stadtraum entfalten. Seit 1911 prägt die Hohenzollernbrücke mit Dom, Hauptbahnhof und Altstadtpanorama das Kölner Stadtbild am Strom. Die historischen Vorgaben der Großform und des Datumj 05. September 2017 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbabekaul von 2 a \ enzeichen: A: 35.4.16-03.06 Auskunft erteilt: Frau Schlungbaum regine.schlungbaum@brk.nrw.d e Zimmer: H410 Telefon: (0221) 147 - 2243 Fax: (0221) 147 - Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Fassadenmaterials der Brücke wurden übernommen, die Pfeiler erhielten wieder eine Rustikaverkleidung. Auch wenn das angestrebte Ziel der Wiederverwendung des Originalmaterials („die sehenswerten Natursteinfassaden werden Stein für Stein abgebrochen, zwischengelagert und später als neue „alte“ Fassade wieder verwandt“ - DB-Veröffentlichung 1985) lediglich reduziert erfüllt werden konnte und der größere Anteil Werksteine neu gehauen wurde, so gehört die 1987 hergestellte Außenhaut zum Baudenkmal. In der 1997 erfolgten Eintragung der Hohenzollernbrücke in. die Denkmalliste der Stadt Köln hat dies Niederschlag gefunden: der Schutzumfang bezieht die Fassaden der Erweiterungen ein. Mit der aus verkehrsinfrastrukturellen Gründen erwirkten Maßnahme der Erweiterung in den 1980er Jahren ist es gelungen, die tradierte stadtbildprägende Präsenz der Brücke samt Widerlager in ihrem Erscheinungsbild zu bewahren. Diese den Denkmalwert mitbestimmende Eigenschaft würde durch die Umbauung mit einer Fahrradrampe, die einen erheblichen Eingriff in das Erscheinungsbild und in die Substanz darstellt, deutlich beeinträchtigt und damit der Denkmalwert geschmälert. Aus vorgenannten Gründen gilt es, die "Nachbauten" genauso zu schützen wie die originalen Bereiche von 1907-1911 und die des Wiederaufbaus der Jahre 1952/1957. Auch dieses Kölner Baudenkmal integriert mehrere Zeitschichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Regine een Datum: 05. September 2017 Seite 2 von 2
Anlage 8.1 - Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 AN/0564/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 17.04.2018 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz (Vorlagen-Nr. 3561/2017) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018 zu setzen. Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinufer- promenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrü- cke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berück- sichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleis- tungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann. Begründung: Die von der Verwaltung geplante temporäre Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromi- gen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke für eine barrierefreie Anbindung an den Breslauer Platz würde für die geschätzte Nutzungsdauer von vier Jahren Kosten in Höhe von über 2 Millionen Euro verursachen. Statt einer provisorischen Rampe soll ein gläserner Aufzug errichtet werden. Dieser kann FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de vom Breslauer Platz und von der Rheinuferpromenade sowohl von Radfahrerinnen und Rad- fahrern als auch Fußgängerinnen und Fußgängern mit und ohne Mobilitätseinschränkungen genutzt werden. Mit Videoüberwachung und Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentra- le, die auch nachts besetzt ist, kann möglichen Sicherheitsbedenken Rechnung getragen und Vandalismus vorgebeugt werden. Für Investitionskosten in voraussichtlich gleicher Höhe wie für eine provisorische Rampe kann damit eine dauerhafte Lösung geschaffen werden. Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz kann dann immer noch nach einer Fertigstellung der Gleiserweiterung der S- Bahngleise am Hauptbahnhof und der Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 18.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 öffentlich 3.3 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe von der unter- stromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Bres- lauer Platz 3561/2017 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2018 AN/0564/2018 RM Hammer zeigt sich sehr erfreut über die Verwaltungsvorlage und dass offensicht- lich viele Bedenken der Beteiligten zwischenzeitlich – zumindest weitgehend - aus- geräumt werden konnten. Er bittet jedoch um Mitteilung, ob die Verwaltung nochmals das Gespräch mit der DB gesucht habe bzw. suchen könne, um die in Anlage 5 er- sichtliche Engstelle von 1,50 m zu beseitigen. Ggf. können der Oberleitungsmast und/oder der Abluftschacht frühzeitig beseitigt oder versetzt werden. Zudem decke sich der Kurvenverlauf der geplanten Rampe nicht gänzlich mit dem des künftigen Gleises, so dass er die Frage aufwerfen möchte, ob die Planung da- hingehend verändert werden kann, dass sich die Rampe noch weiter an das Gleis „anschmiegt“. RM Sterck spricht sich seitens der FDP-Fraktion gegen eine provisorische, kostenin- tensive Rampe aus und wirbt alternativ für den eingereichten Änderungsantrag, d.h. für die Errichtung eines Aufzuges an der Rheinuferpromenade. SE Wienke kann die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlung von 150.000 € für den Wegfall der 17 Parkplätze nicht nachvollziehen. Legt man den Bundesdurch- schnitt zugrunde, dürfe diese nur ca. 60.000 € betragen. 2 Seitens der SPD-Fraktion signalisiert RM Pöttgen Zustimmung zur Verwaltungsvor- lage, wenngleich er bedauere, dass es sich hier erst um den Planungsauftrag hande- le. Die Idee eines Aufzuges erscheine ihm nach den jahrelang andauernden Diskus- sionen um eine Rampe verspätet. Der kritischen Fragestellung von Frau Wienke möchte er sich im Übrigen anschließen. Die Ausgleichszahlung erscheine ihm exor- bitant hoch. Zum weiteren Verfahren schlägt RM Nesseler-Komp für die CDU-Fraktion vor, die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zunächst nur in die weiteren Gremien zu verweisen und eine Entscheidung erst im 2. Beratungsgang zu treffen. SE Fahlenbock spricht sich gegen einen Aufzug als Alternative aus. Es sei zu be- fürchten, dass ein Aufzug an dieser Stelle oftmals durch Vandalismus außer Betrieb sei. Zudem stelle nicht die Rheinuferpromenade ein Problem für Mobilitätseinge- schränkte dar sondern vielmehr der Breslauer Platz. Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, erläutert anhand eines Planes die geplante Gleistrasse der DB und sagt zu, die hier aufgewor- fenen Fragen und Hinweise mit der DB zu klären. Die zu leistende Ausgleichszahlung für die entfallenden Parkplätze basiere in der Tat auf den dortigen Parkgebühren. Diese betragen pro halbe Stunde immerhin 2 €. Die Kosten für die beantragte Alternative - einen Aufzug - schätze er in etwa gleich ein; je nach Ausstattung ggf. unwesentlich geringer. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzender Wolter den Verwei- sungsbeschluss zur Abstimmung. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP- Fraktion, der da lautet: „Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen: Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit An- schluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erfor- derlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann.“ zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6 - Antwort Rechnungsprüfungsamt
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14 5 Kö h 27.11.2017 143 52 Stadt Köln N Herr Jünger Eingang 30, Nov. 2017 zn | BIS Ba Tunnel und Sn] SM . AN we Bedarfsprüfung provisorische FuR- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke . # RPA Nr.: 2017/1310 . N kr u ko 30.14 Kosten ungeprüft: 152.000,00€ (Netto) Kosten geprüft: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren Am 15.11.2017 reichte das Fachamt die Bedarfsprüfung für die Planung der provisorischen Fuß- und Radwegbrücke zur Prüfung ein. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Fachamt aufgrund des personellen Engpasses bei 69 derzeit nicht möglich und kann nur durch exter- nes Personal erfolgen. Die ermittelten anrechenbaren Kosten in Höhe von 556.000,00€ sind nicht plausibel darge- stellt. Es werden die Kosten für das Gerüst angegeben und die Kosten für die Fundamente. Es ist nicht klar warum die Kosten für Montage des Gerüstes, Kosten für die Umlegung vor- handener Leitungen, Verkehrssicherung und Verkehrslenkung nicht dazugehören. Die Auf- zählung ist nicht abschließend. Die Planungsleistungen werden auf dieser Grundlage mit 152.000,00€ angegeben. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit erheblichen Mehr- kosten zu rechnen. Die gesamten Baukosten werden auf ca. 1.100.000,00€ geschätzt, jedoch sind hier die Kos- ten für Unterhaltung, Betrieb und Verkehrssicherung noch nicht enthalten. Werden die Kos- ten für Unterhaltung, Reinigung, Winterdienst und Anmietung von DB-Flächen hinzugerech- net und auf die Nutzungsdauer von 3 Jahren umgerechnet ergeben sich zusätzliche Kosten von ca. 462.000,00€ netto. Die Gesamtkosten steigen dann auf ca. 1.562.000,00 netto (ca.1.858.780,00 € brutto). Grundsätzlich wird dem Bedarf zugestimmt. Jedoch sind die Kosten für die Planungsleistun- gen zu überarbeiten und die Gesamtkosten für die Maßnahme der Politik transparenter durch die Fachdienststelle darzustellen. Es wird empfohlen wegen der unmittelbaren Nähe zur DB einen Prüfstatiker mit EBA Zulassung zu beauftragen. Den Unterlagen ist die Kosten- Nutzenberechung beizulegen. Mit Heiden Grüßen | .-
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3561/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.04.2018
- Erstellt
- 20.11.2017 07:21