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AN/0012/2020

Autofreier Raum in der Steinmetzstraße 23-29 in Köln-Kalk schaffen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.6

Antrag Grüne AN-0012-2020

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Antrag Grüne AN-0012-2020

2478 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.01.2020 
AN/0012/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020, TOP 7.6 
Autofreier Raum in der Steinmetzstraße 23-29 in Köln-Kalk schaffen 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.01.2020 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Steinmetzstraße 
auf Höhe der Hausnummer 23-29 in Köln-Kalk zwischen der Johann- Classen Straße 
und der Steinmetzstraße für den Autoverkehr gesperrt und nur für Fußgänger*innen 
und Radfahrer*innen zugänglich gemacht werden kann. 
 
Begründung:  
Die Steinmetzstraße 23-29 in Köln-Kalk ist als Durchfahrtsstraße für Autos nicht 
zwingend notwendig, so dass diese für den Autoverkehr gesperrt werden könnte. In 
einer immer dichter bebauten Stadt ist es wichtig, nahe und sichere Freiräume für die 
dortige Bevölkerung zu schaffen, zumal die nahe gelegenen grünen Freiflächen in 
der Steinmetzstraße nach § 34 BauGB bebaut wurden und Freiräume der dort le-
benden Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen. 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender  
Mobil: 0163 79 87 212 
daniel. bauer-dahm@stadt-koeln.de 
Manuela Grube 
Stellv. Fraktionsvorsitzende 
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de

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In einer Stadt, die für alle lebenswert bleiben soll, ist es notwendig, den ruhenden 
und fließenden Verkehr einzuschränken, um den Kindern in der Nachbarschaft mehr 
Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen und um ihnen auch in ihrem direkten 
Wohnumfeld Möglichkeiten für Bewegungen zu schaffen. 
Dieses hat auch den Vorteil, dass die Gesundheit der Kinder gefördert werden könn-
te. Auch gilt es zu beachten, dass durch so eine autofreie Fläche neue nachbar-
schaftliche Kontakte entstehen können, die dem Zusammenhalt im Veedel dienen 
können. 
Ein gutes Beispiel ist in der Albermannstraße zu finden, wo Teile der Straße gesperrt 
worden sind. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 
 
Daniel Bauer-Dahm Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0012/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.01.2020
Erstellt
09.01.2020 09:30