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V/0511/2005

Trägerübergreifendes Forum zur Koordinierung und Bündelung der Angebote im Kinder-, Jugend-, Familie

Vorlage 27.07.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.09.2005, TOP 4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 3

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Beschlussvorlage

21278 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Trägerübergreifendes Forum zur Koordinierung und Bündelung der Angebote im Kinder-, Jugend-, 
Familien und Sozialbereich - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat A-
R/0003/2005 vom 01.02.2005 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung 
01.09.2005 Sportausschuss Vorberatung 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. In Münster wird ein trägerübergreifendes Forum zur Koordinierung und Bündelung der An-
gebote in städtischer und freier Trägerschaft für Kinder, Jugendliche und Familien sowie im 
Sozialbereich mit dem Ziel eingerichtet, gemeinsam von Trägern, Politik und Verwaltung 
Synergieeffekte aufzuzeigen und zu nutzen sowie systematische Vorkehrungen und Stra-
tegien zu entwickeln, auch unter Bedingungen abnehmender Finanzausstattung der Träger 
bedarfsgerechte Angebote in allen Stadtteilen bereitzustellen und nachhaltig abzusichern.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung des trägerübergreifenden Forums zum Jah-
resbeginn 2006 nach Maßgabe der in der Begründung skizzierten Eckpunkte zu Organisa-
tion, Zusammensetzung, Verfahren und Aufgabenstellung vorzubereiten.  
 
3. Zur Erprobung konzentriert sich das tr ägerübergreifende Forum zunächst vorwiegend auf 
Angebote mit ausschließlichem oder überwiegendem Wohngebietsbezug in den Stadtteilen 
Coerde und Gievenbeck.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0511/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
TreutleF@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
4. Die Fraktionen des Rates benennen jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin für den 
zentralen Koordinierungskreis des trägerübergreifenden Forums. 
 
5. Die Verwaltung informiert den Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse, den Ausländer-
beirat und die zuständigen Bezirksvertretungen jährlich über Arbeit und Ergebnisse des 
trägerübergreifenden Forums. Bis zum Jahresende 2006 formuliert die Verwaltung Empfeh-
lungen mit Blick auf die Frage, den Aufgabenrahmen des trägerübergreifenden Forums um 
weitere Stadtteile sowie um stadtteilübergreifende Angebote zu erweitern. 
  
6. Mit diesen Maßgaben ist der Antrag (Anlage 1) erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
1. Inhalt des Antrags 
 
 Die generelle Zielrichtung des Antrags betrifft die Verhinderung unbeabsichtigter Negativef-
fekte für die soziale Infrastruktur Münsters aufgrund von Kürzungen bei der Finanzierung 
einzelner Angebote, Träger oder ganzer Angebotsbereiche bzw. durch Einstellung beste-
hender Finanzierungsprogramme. Insbesondere soll vermieden werden, dass künftige Maß-
nahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Bundes- und Landesebene, die ihrerseits Konsoli-
dierungsaktivitäten der Stadt Münster bewirken können, zu ungeplanten bzw. unkoordinier-
ten Angebotseinstellungen in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie und Soziales und damit 
zu Versorgungsdisparitäten in Stadtteilen oder zur Aufgabe fachlich erforderlicher Angebots-
bereiche führen.  
 
 Vor diesem Hintergrund regt der Antrag an, ei n Forum einzurichten, in dem sich die Träger 
der betreffenden Angebote systematisch über ihre Dienste und Einrichtungen austauschen, 
ihre Angebote und hierfür erforderliche Kapazitäten mit Blick auf die konkreten Bedarfe auf-
einander abstimmen und im gegenseitigen Einvernehmen ggf. anpassen sowie Synergieef-
fekte für Effizienzsteigerungen aufzuzeigen. Bezogen auf Angebote für Schulkinder enthält 
bereits der Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. 14/2000 vom 16.02.2000 „Kooperation und 
Vernetzung der Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Schule, Jugend, Kul-
tur und Sport“ (Vorlagen Nr. 496/00 und 850/2000) vergleichbare Anregungen zur Intensivie-
rung der Zusammenarbeit der in diesen Sektoren tätigen Träger, vor allem mit dem Ziel, die 
Effektivität der betreffenden Angebotsstrukturen zu stärken. 
 
 Mit der Einrichtung des Forums, an dem sich die Stadt sowie freie inkl. kirchliche Träger 
beteiligen sollen, wird darüber hinaus die Perspektive verbunden, ein Gesamtkonzept für 
Münster zu entwickeln, das die Grundlage für eine träger- und feldübergreifende Bündelung 
und Koordinierung der Angebote in den genannten Bereichen bereitstellen sowie Synergien 
erschließen soll.  
 
2. Bestehende Kooperationsstrukturen 
 
 Städtische und freie Träger sowie deren Einrichtungen, die Angebote in den Bereichen Kin-
der, Jugendliche, Familien und Soziales bereitstellen, bilden, von projekt- bzw. einzelfallbe-
zogener Zusammenarbeit abgesehen, verschiedene stetige Kooperationsformen zur trä-
gerübergreifenden Aufgabenplanung und -koordinierung, die sich insbesondere nach Aufga-
benzuschnitt (alle Aufgaben vs. spezifische Aufgaben) und Gebietsausrichtung (Stadtgebiet 
vs. Stadtteil) unterscheiden lassen:

- 3 - 
 
 Mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Münster (vormals: AG 
gem. § 95 BSHG) steht auf Stadtgebietsebene eine institutionalisierte Kooperationsform zur 
Verfügung, unter deren Dach die Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer der fünf örtli-
chen Wohlfahrtsverbände Angebote und Aktivitäten aller ihrer Aufgabenbereiche kontinuier-
lich untereinander austauschen und abstimmen bzw. gemeinsam planen. Die Arbeitsge-
meinschaft beteiligt regulär auch die Stadt Münster an ihren Erörterungen. Im Rahmen der 
öffentlichen Jugendhilfe bestehen darüber hinaus sieben Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), in deren Rahmen die Träger ihre Angebote in je konkre-
ten Aufgabenausschnitten der Jugendhilfe stadtgebietsweit koordinieren. Hinzu kommen 
weitere Kooperationsformen städtischer und freier Träger, die sich stadtgebietsweit auf spe-
zifische Aufgabenfelder bzw. Zielgruppen konzentrieren. Dieser Kooperationstyp umfasst ei-
ne Vielzahl von Arbeitskreisen, die zusammen nahezu alle kommunalen Aufgabenbereiche 
nach dem Sozialgesetzbuch abdecken; beispielhaft genannt seien die AG gem. § 67 SGB 
XII, AK Schuldnerberatung.  
 
 In den meisten Stadtteilen Münsters existieren ferner Stadtteilarbeitskreise, in deren Zu-
sammenhang Träger mit Angeboten in den Bereichen Kinder, Jugendliche und Familien so-
wie Soziales gemeinsam mit weiteren Institutionen, die in anderen Handlungsfeldern (z. B. 
Schule, Wohnen, Gesundheit) aktiv sind, Angebote sowohl träger-, als auch bereichsüber-
greifend abstimmen. Im Vorfeld sowie im Zuge der Umsetzung von Projekten und sozialen 
Infrastrukturmaßnahmen, ferner im Rahmen der Anpassung bestehender Angebote an ge-
änderte Bedingungen und Bedarfslagen im Stadtteil, nehmen die Stadtteilarbeitskreise auch 
bereits gegenwärtig Koordinierungsaufgaben in Kooperation mit der Verwaltung wahr. Die 
meisten Stadtteilarbeitskreise haben darüber hinaus Facharbeitskreise gebildet, die sich mit, 
je nach Bedarf des betreffenden Stadtteils, speziellen Fragen befassen.  
 
3. Umsetzungsperspektiven 
  
 Zentrale Intention des Antrags ist die Sicherung der sozialen Infrastruktur, nicht aber vorran-
gig, mit Hilfe des trägerübergreifenden Forums ein kommunales Spar- oder Konsolidierungs-
programm in den Bereichen Kinder, Jugendliche, Familien und Soziales zu entwickeln. Rück-
läufige Einnahmen der kommunalen und freien Träger beschreibt der Antrag nicht als Ziel, 
sondern als reale Ausgangsbedingung; zudem ist die weitere Finanzierungsentwicklung, an-
gesichts der prekären Finanzsituation im gesam ten öffentlichen Sektor, insgesamt höchst 
unwägbar, sodass (zumal freien) Trägern gesicherte kalkulatorische Grundlagen für ihre mit-
telfristigen Aufgaben- und Finanzierungsplanung kaum zur Verfügung stehen.  
 
 Davon ausgehend regt der Antrag an, die Kooperationsbeziehungen zwischen den (städti-
schen und freien) Trägern zu intensivieren und zu vertiefen, einerseits mit Blick auf ihre An-
gebotsgestaltung und –anpassung vor dem Hintergrund konkreter, sich wandelnder, Bedar-
fe, andererseits aber auch hinsichtlich des gegenseitigen Tauschs, der Überlassung oder der 
gemeinsamen Nutzung erforderlicher Kapazitäten in Abhängigkeit von den Anforderungen 
des konkreten Angebots. Fraglos richten Träger ihre Kapazitäten permanent an den Erfor-
dernissen ihrer Angebote bzw. Anpassungen ihrer Angebote aus, jedenfalls innerhalb der ei-
genen Organisation bzw. innerhalb ihres jeweils wahrgenommenen Aufgabengenres. Dar-
über hinaus verständigen sich Träger auch über den eigenen Organisationsrahmen hinaus 
mit anderen Anbietern über die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten. Der Antrag empfiehlt, 
eine solche träger- und feldübergreifende Angebots- und Kapazitätenkoordinierung unter 
dem Dach des Forums zu bündeln und auszubauen. Dabei ist es aus Sicht der Verwaltung 
erforderlich, die Kooperationsstrukturen sowie die Zusammensetzung des Forums für Ver-
änderungen, besonders hinsichtlich nicht verbands- oder vereinsgebundener Struktu-
ren/Anbieter (z. B. nicht als Verein organisierte Fraueninitiativen, zeitlich begrenzte Projekte), 
offen zu halten und damit auch auf neu entstehende Bedarfslagen flexibel reagieren zu kön-
nen.

- 4 - 
 Über die laufende (operative) Koordinierung hinaus sollen sich die Träger im Kooperations-
rahmen des Forums ferner über grundsätzliche Prioritäten mit Blick auf ihre Angebote aus-
tauschen. Diese Aufgabendimension bezeichnet eine mittel- bis längerfristig ausgerichtete 
(strategisch-planende) Koordinierung; in deren Rahmen könnten z. B.  
• strukturelle (sektorale, wohngebietsbezogene oder mehrere Aufgabenbereiche umfas-
sende) Angebotsanpassungen planmäßig entwickelt und umgesetzt werden oder 
• auf der Grundlage alternativer Szenarien für künftige Finanzausstattungen abgestimmte 
Vorkehrungen bzw. Strategien entwickelt werden, die im Fall erheblicher Einnahmeein-
brüche einseitige bzw. unkoordinierte Angebotseinstellungen verhindern oder angemes-
sen kompensieren, 
• bei strukturellen und strategischen Anpassungsmaßnahmen Kriterien des Gender 
Mainstreaming Orientierung geben, um die jeweiligen Folgen für die Lebenssituation von 
Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen zu berücksichtigen. 
 
 Fachliche oder rechtliche Gesichtspunkte, die gegen die Wahrnehmung dieser Aufgaben im 
Rahmen eines trägerübergreifenden Forums sprechen, sind nicht ersichtlich; zu beachten ist 
jedoch, dass ein trägerübergreifendes Forum dieses Aufgabenzuschnitts innerhalb eines 
Handlungsrahmens agiert, den die, unter Ziffer 2 skizzierten, gesetzlich vorgeschriebenen 
bzw. vorgesehenen Beteiligungsformen (z. B. die AG’en gem. § 78 SGB VIII) sowie das 
Prinzip der Trägerautonomie auf der einen Seite, ferner gesetzliche Pflichtaufgaben der 
Stadt Münster als öffentlicher Sozialleistungsträger (z. B. die Jugendhilfeplanung gem. § 80 
SGB VIII und die Pflegeplanung gem. § 6 Landespflegegesetz [PfG NW]) auf der anderen 
Seite zeichnen.  
 
3.1 Örtlicher Bezugsrahmen 
 
 Angesichts der Breite und Differenziertheit der Träger- und Angebotslandschaften in den 
angesprochenen Handlungsfeldern wäre eine umfassende stadtgebietsweite Umsetzung, je-
denfalls im ersten Schritt, vergleichsweise kompliziert und aufwendig. Die Verwaltung emp-
fiehlt daher, als Bezugsraum für ein trägerübergreifendes Forum zunächst zwei Stadtteile zu 
bestimmen; die Wahl sollte nicht auf zu kleine oder periphere Teilgebiete mit (zu) geringer 
Angebotsdifferenzierung sowie auf Stadtteile in der Innenstadt oder im citynahen Bereich fal-
len. In Betracht kommen aus Sicht der Verwaltung statt dessen Stadtteile mit mindestens 
10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, einer heterogenen Bevölkerungs- und Sozialstruk-
tur sowie einer möglichst ausdifferenzierten Angebotslandschaft.  
 
3.2 Thematischer Bezugsrahmen 
 
 Zu dem, im Antrag neben den Angebotsbereichen Kinder, Jugend und Familie genannten, 
Aufgabensektor Soziales gehören insbesondere Dienste und Einrichtungen für Seniorinnen 
und Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshin-
tergrund sowie für weitere Personen in spezifischen Problemlagen. Mit Blick auf ihre sozial-
integrative Funktion schließen die Angebotsbereiche auch den vereinsförmig organisierten 
Sport ein, dessen Angebote zudem zu einem großen Teil gerade auf Kinder und Jugendliche 
ausgerichtet sind. Darüber hinaus können die genannten Felder Berührungspunkte zu Aktivi-
täten in den Bereichen Gesundheit und Schule/Bildung (z. B. bei Angeboten im Rahmen der 
OGTS) aufweisen, Bereiche, die im Übrigen jedoch nicht umfassend in die Koordination des 
Forums einbezogen werden sollten.  
 
 Der thematische Bezugsrahmen sollte während der Startphase des Forums andererseits 
nicht überkomplex geraten. Beschränkt sich das Forum, wie empfohlen, zunächst auf zwei 
Stadtteile, konzentrieren sich die in Rede stehenden Angebote auf solche mit eindeutigem 
bzw. überwiegendem Wohngebietsbezug. Gleichwohl kann das trägerübergreifende Forum 
verabreden, zusätzlich Angebotsbereiche mit stadtteilübergreifender Ausrichtung vorzuson-
dieren.

- 5 - 
3.3 Organisation  
 
 Die Verwaltung empfiehlt ein 2-Ebenen-Modell für die Organisation des trägerübergreifenden 
Forums: 
 
 Gegenstand der ersten Ebene sind Angebote mit ausschließlichem oder überwiegendem 
Wohngebietsbezug. Die Aufgaben auf dieser Ebene umfassen insbesondere Bestandserhe-
bungen bzw. –analysen, die aus der jeweiligen Stadtteilperspektive eine (träger- und aufga-
benübergreifende) Gesamtschau über die dort bestehenden Angebote, die hierfür bereitste-
henden bzw. erforderlichen Ressourcen sowie die realen Nachfragen und Bedarfe im Stadt-
teil vermitteln. Die Koordinierung nehmen hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr, die für 
die Bereitstellung der Trägerangebote vor Ort zuständig sind. Entscheidungen (operative 
Koordinierung) und Empfehlungen orientieren sich an fachlichen Gesichtspunkten. Anstelle 
eines zusätzlichen Gremiums empfiehlt die Verwaltung, möglichst an eine bestehende insti-
tutionalisierte Kooperation anzudocken. Hierfür geeignet erscheinen, gerade auch ange-
sichts ihrer feldübergreifenden Aufgabenstellung, erfolgreich tätige Stadtteilarbeitskreise mit 
soliden Erfahrungen auch in der Bearbeitung besonderer Problemlagen. Die bestehende 
Aufgabenwahrnehmung und Funktion der Stadtteilarbeitskreise bleiben im Übrigen unbe-
rührt. 
 
 Soweit das trägerübergreifende Forum künftig auch Angebote mit stadtgebietsweiter Aus-
richtung einbezieht, könnten insoweit bestehende aufgabenspezifische Arbeitskreise (s. Zif-
fer 2) die operative Koordinationsebene bedienen.  
 
 Auf der zweiten Ebene werden die Erfahrungen und Resultate der Stadtteil- bzw. Fachar-
beitskreise gebündelt. Entscheidungsgremium auf dieser Ebene ist ein Koordinierungskreis, 
der sich aus 
• den Geschäftsführern bzw. Geschäftsführerinnen der lokalen Verbände der freien Wohl-
fahrtspflege, 
• dem Geschäftsführer des Stadtsportbunds Münster, 
• je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin, die von den Fraktionen des Rates benannt wer-
den,  
• der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Wohnen, ferner den Leiterinnen 
bzw. Leitern des Sozialamts, des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien, des Sport-
amts sowie des Amts für Schule und Weiterbildung und des Frauenbüros 
 zusammensetzt. 
 
 Die Geschäftsführung des trägerübergreifenden Forums nimmt das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien wahr. 
  
4. Empfohlene Stadtteile: Coerde und Gievenbeck 
 
 Mit Blick auf die unter Ziffer 3 skizzierten Anforderungen erscheinen für die Pilotphase des 
Forums die Stadtteile Coerde und Gievenbeck als Aktionsgebiete sowie die dortigen Stadt-
teilarbeitskreise (AK Coerde, Pädagogischer Arbeitskreis Gievenbeck) als organisatorische 
Kerne auf Stadtteilebene geeignet; vor dem Hintergrund der thematischen Ausrichtung des 
Forums (s. Ziffer 3.2) müssten die Arbeitskreise zusätzlich Akteure des Sportsektors kooptie-
ren.  
 
4.1 Stadtteilskizze Coerde  
  
Coerde verdankt seine Entstehung der Bevölkerungszunahme in Münster nach dem 2. Welt-
krieg. In den Jahren 1963 bis 1970 wurden dort Wohneinheiten für ca. 8.000 Einwohnerinnen 
und Einwohner errichtet. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten prägen relativ hohe Ver-
dichtungen im Geschosswohnungsbau die zentralen Bereiche des Stadtteils, bei im Übrigen 
aufgelockerten und durchgrünten Siedlungsstrukturen. Das Wohngebiet Altcoerde im Nord-

- 6 - 
westen des Stadtteils bildet einen Siedlungsbereich innerhalb des Stadtteils mit vergleichs-
weise gehäuften Problemphänomenen. Mitte der 90er Jahre wurden in Altcoerde zudem ca. 
180, zuvor von Angehörigen der britischen St reitkräfte bewohnten, Wohnungen freigezogen, 
die in der Folgezeit überwiegend von Familien in sozialen Problemlagen bezogen wurden. 
Die Anteile der dort wohnenden Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Personen 
bzw. Familien mit geringem Einkommen ist im Vergleich mit anderen Wohngebieten Müns-
ters hoch.  
 
Ende der 90er Jahre wurden in anderen Teilgebieten Coerdes (Hoher Heckenweg, Bauge-
biet Edelbach) weitere Wohnungen errichtet. Gegenwärtig leben in Coerde ca. 10.000 Ein-
wohnerinnen und Einwohner, deren Zahl aufgrund der aktuellen Bevölkerungsprognose mit-
telfristig um knapp 1.000 Personen zunehmen wird. Mit zurzeit ca. 2.300 Kindern und Ju-
gendlichen unter 18 Jahren ist deren Bevölkerungsanteil in Coerde (23,4 %) im Vergleich zu 
ihrem Anteil an der Bevölkerung im Stadtgebiet (16 %) vergleichsweise hoch, allerdings bei 
leicht abnehmender Tendenz. Demgegenüber nehmen andere Altersgruppen in Coerde rela-
tiv und absolut zu (z. B. Personen über 64 Jahren). Vom Wohngebiet Altcoerde mit seinem 
relativ hohen Anteil an Menschen in sozialen Problemlagen abgesehen stellt sich Coerde 
insgesamt als Stadtteil mit heterogener Sozialstruktur dar.  
 
4.2 Stadtteilarbeitskreis AK-Coerde 
  
Die gegenwärtigen Aufgaben des AK Coerde betreffen insbesondere folgende Bereiche: 
• Zukunftswerkstatt, 
• Armut im Stadtteil, 
• Aktivitäten in Coerde, 
• aufsuchende Arbeit im Stadtteil, 
• Schule/Jugendhilfe, OGTS, 
• Projekte (z. B. Projekt ‚Starke Eltern, starke Kinder‘) sowie Koordination des Einsatzes 
der Projektmittel Coerde. 
 
Die derzeitige Zusammensetzung des AK-Coerde vermittelt die Übersicht in Anlage 2.  
 
An den AK Coerde ist ein Facharbeitskreis Jugend-Coerde angebunden, der sich mit spezifi-
schen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtteil befasst (z. B. Situation von Flücht-
lingskindern und –jugendlichen, aufsuchende Jugendarbeit). 
 
4.3 Stadtteilskizze Gievenbeck 
 
 Auch Gievenbecks Bedeutung als städtisches Wohngebiet begann nach dem 2. Weltkrieg, 
zunächst vor allem infolge der Ausdehnung der Universität nach Westen. In den 70er Jahren 
betraf die Bautätigkeit besonders Wohnraum für Studierende im Nordwesten des Stadtteils. 
Im folgenden Jahrzehnt entstanden weitere Wohngebiete an der Von-Esmarch-Straße und 
im Bereich Schöppingenweg/Gescherweg. Ab Anfang der 90er Jahre entstand das Wohnge-
biet Toppheide, später das große Wohngebiet A uenviertel im Südwesten Gievenbecks. Gie-
venbeck wird in naher Zukunft über mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner verfü-
gen und damit zu den größten Stadtteilen Münsters gehören.  
 
 Gegenwärtig leben in Gievenbeck knapp 18.000 Menschen. Mit zurzeit ca. 3.400 Kindern 
und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt deren Bevölkerungsanteil in Gievenbeck (18,9 %) 
etwas oberhalb des betreffenden Werts für das Stadtgebiet Münster; von der in den nächs-
ten Jahren erwarteten Bevölkerungszunahme um ca. 2.700 Personen werden besonders die 
10- bis 17-Jährigen sowie die 45- bis 59-Jährigen profitieren.

- 7 - 
4.4 Pädagogischer Arbeitskreis Gievenbeck 
 
 Der Pädagogische Arbeitskreis Gievenbeck befasst sich gegenwärtig mit folgenden Schwer-
punktthemen: 
 
• Entwicklung des Gievenbecker Auenviertels, 
• Projekt „Betreuung von Kindern im Stadtteil“, 
• Erstellen eines Portraits des Pädagogischen Arbeitskreises Gievenbeck, 
• Projekt „Sekundäre Suchtprävention fü r spätausgesiedelte Jugendliche“ (SeM), 
• Abstimmung der Jugendhilfeangebote mit den Grundschulen. 
  
Die derzeitige Zusammensetzung des Pädagogisc hen Arbeitskreises Gievenbeck vermittelt 
die Übersicht in Anlage 3.  
 
5. Weiteres Verfahren 
 
 Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung die Einrichtung des trägerüber-
greifenden Forums zum Jahresbeginn 2006 vorbereiten. Über die Arbeit des Forums wird die 
Verwaltung dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausländerbeirat sowie den 
Bezirksvertretungen Münster-Nord und Münster-West bis Ende 2006 berichten. Der Bericht 
wird auch die Frage erörtern, weitere Stadtteile sowie stadtgebietsweit ausgerichtete Ange-
bote in den Aufgabenrahmen des trägerübergreifenden Forums einzubeziehen. 
 
  
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Klein

Anlage 2

890 Zeichen

Anlage 2
 zur Vorlage an den Rat V/0511/2005
Stadtteilarbeitskreis AK-Coerde: Mitglieder
1. Verbände bzw. stadtteilbezogene Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
· AWO Bewohnertreff
· AWO Schuldnerberatung
· Caritas
· DRK
· Verein für soziale Dienste (SKM)
2. Angebote und Einrichtungen freier Träger für Kinder und Jugendliche
· AWO Spielstube
· Kita Edelbach
· Kita Holtmannshof
· Münsteraner Tageseltern e. V.
· VSE Nord
· HOT Coerde
3. Schulen
· Grundschule Nord
· Melanchton Schule
· Uppenbergschule
4. Städtische Dienststellen und Angebote
· Bezirksverwaltung Münster-Nord
· Gesundheitsamt
· Stadtbücherei
· KSD Nord
· Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Stadtteilwerkstatt Nord, Fachstelle Ju-
gendförderung
5. Weitere Mitglieder
· Wohn + Stadtbau
· Kath. Kirchengemeinde St. Norbert
· Familienbildungsstätte Anna Krückmann-Haus
· Polizeibezirksdienst
· Stadtteilpsychologe

Anlage 3

1138 Zeichen

Anlage 3
 zur Vorlage an den Rat V/0511/2005
Pädagogischer Arbeitskreis Gievenbeck: Mitglieder
1. Verbände bzw. stadtteilbezogene Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
· Caritasverband
· Sozialdienst kath. Frauen
2. Angebote und Einrichtungen freier Träger für Kinder und Jugendliche
· Waldorfkindergarten
· DRK-Kindergarten
· Münsteraner Tageseltern e. V.
· Kita Gievenbeck
· Kath. Kindergarten St. Michael I und II
· Kita St. Michael III
· Kita Lichtblick
· Ev. Lukaskindergarten
· städt. Kita Weitkampweg
· städt. Kita Legdenweg
· städt. Kita Am Gievenbach
· Deutscher Kinderschutzbund
· VSE
3. Schulen
· Augustin-Wibbelt-Schule
· Mosaikschule
· Wartburg Grundschule
· Wartburg Hauptschule
· Michaelschule
· Freie Waldorfschule
4. Städtische Dienststellen und Angebote
· Fachwerk Gievenbeck mit dem „La Vie“
· Westfälische Schule für Musik
· KSD West
· Amt für Kinder, Jugendliche und Familien: Fachstelle Jugendförderung, Jugend-
hilfeplanung
5. Weitere Mitglieder
· Freie ev. Kirchengemeinde
· Ev. Lukasgemeinde
· Kath. Kirchengemeinde St. Michael
· Mütterzentrum und Familiencafé Münster e. V.
· Haus der Familie
· Ludgerus-Haus

Beratungsverlauf (11)

31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2005 Sitzung
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2005 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (8)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Am Gievenbach
  • Schöppingenweg
  • Weitkampweg
  • Edelbach
  • Gescherweg
  • Legdenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0511/2005
Typ
Vorlage
Datum
27.07.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37