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3565/2021

Straßenzusatzschilder "Nordschleswig-Viertel" Neuehrenfeld - Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.09.2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.03.2022, TOP 9.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4730 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3565/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Straßenzusatzschilder "Nordschleswig-Viertel" Neuehrenfeld - Beschluss der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.09.2020 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgenden Text für die Straßenzusatzschilder für das 
Nordschleswig-Viertel in Neuehrenfeld: 
 
„(Stadt), Stadt in Nordschleswig/Syddanmark*, seit 1867 preußisch,  ab 1871 dt. Reich,  
nach Volksabstimmung 1920 Teil Dänemarks. Straßenbenennung 1923 im Zeitgeist des Revanchis-
mus“ 
 
und beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung und Montage. 
 
Die Finanzierung erfolgt aus den bezirksorientierten Mitteln der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  670,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 07.09.2020 folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenschilder folgender Straßen im Neuehrenfelder Nord-
schleswig-Viertel um Hinweistafeln zu ergänzen, die in angemessener Form die dänischen Namen 
der Orte sowie den Benennungskontext beinhalten 
  
(1) Apenrader Straße 
(2) Gravensteiner Straße 
(3) Hadersleber Straße 
(4) Hellewatter Straße 
(5) Rothenkruger Straße 
(6) Sonderburger Straße 
(7) Tondernstraße“

3 
 
Anlass dieses Beschlusses war das 100 jährige Jubiläum der Volksabstimmung in Schleswig im Jah-
re 1920 im Anschluss an den ersten Weltkrieg. 
Das Herzogtum Schleswig wurde nach dem deutsch-dänischen Krieg von 1864 ab 1867 Teil Preu-
ßens und ab 1871 Teil des neugegründeten Deutschen Reichs. Die überwiegende Mehrheit der Be-
wohner*innen Nordschleswigs blieb aber dänisch-sprachig und -gesinnt.  
Die Volksabstimmung ergab in Nordschleswig eine deutliche Mehrheit (ca. 75 Prozent) für die Rück-
kehr nach Dänemark. Das Abstimmungsergebnis im südlichen Teil Schleswigs (u.a. mit Flensburg) 
ergab eine ebenso deutliche Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland (ca. 80 Prozent). Die daraus 
resultierende Teilung Schleswigs und Grenzziehung zwischen Dänemark und Deutschland hat bis 
heute Bestand. Beiderseits der Grenze gibt es Minderheiten, deren rechtliche Stellungen als Vorbild-
haft gelten und mit den Bonn/Kopenhagener Erklärungen 1955 festgelegt wurden. Deutsche und Dä-
nen verbinden heute freundschaftliche Beziehungen.  
 
In Neuehrenfeld wurden nach dem ersten Weltkrieg im Jahre 1923 Straßen in Neuehrenfeld nach den 
Ortschaften im „verlorengegangenen“ Landesteil Nordschleswig benannt. Dies erfolgte im Zeitgeist 
des Revanchismus.  
Eine kleine Arbeitsgruppe aus Vertreteri*innen der Verwaltung und der Bezirksvertretung hat auf-
grund des Beschlusses einen Text erarbeitet und diesen mit dem zentralen Namensarchiv abge-
stimmt. 
Beispiel „Hadersleber Straße“: 
„Haderslev, Stadt in Nordschleswig/Syddanmark*, seit 1867 preußisch, ab 1871 dt. Reich,  
nach Volksabstimmung 1920 Teil Dänemarks. Straßenbenennung 1923 im Zeitgeist des Revanchis-
mus.“ 
Der ursprüngliche Textvorschlag der Arbeitsgruppe „Stadt in Nordschleswig/Sønderjylland“ wurde 
nach Hinweis des zentralen Namensarchivs in „Syddanmark“ abgeändert, da die ehemalige dänische 
Amtskommune Sønderjylland/Südjütland ist im Zuge einer Verwaltungsreform 2007 in die Region 
Syddanmark/Süddänemark aufgegangen ist.  
Dieser Text kann für alle betreffenden Straßen verwendet werden.  
Die dänische Übersetzung der Namen lautet: 
 
Aabenraa (Apenrade) 
Haderslev (Hadersleben) 
Helevad (Hellewatt) 
Gråsten (Gravenstein) 
Rødekro (Rothenkrug) 
Sønderborg (Sonderburg) 
Tønder (Tondern) 
 
Die Fertigungskosten für pro Zusatzschild belaufen sich auf ca. 48 Euro. Pro Straße werden zwei 
Schilder benötigt, so dass von Gesamtkosten von ca. 670 Euro auszugehen ist.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Apenrader Straße
  • Gravensteiner Straße
  • Hadersleber Straße
  • Hellewatter Straße
  • Rothenkruger Straße
  • Sonderburger Straße
  • Tondernstraße

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Details

Aktenzeichen
3565/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.10.2021
Erstellt
11.10.2021 13:43