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1660/2026

Gesamtvorhaben Kinderfreundliche Kommune Köln – Aktueller Stand, Ankündigung Abschlussbericht „Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025“ und Ausblick

Mitteilung Ausschuss 12.06.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 23.06.2026, TOP 8.4.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7758 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2026 
 1660/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
 
Gesamtvorhaben Kinderfreundliche Kommune Köln – Aktueller Stand, Ankündigung 
Abschlussbericht „Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025„ und 
Ausblick 
 
1. Grundlagen 
Der 1. Aktionsplan „kinder- und jugendfreundliches Köln 2018-2021“ wurde am 19. Dezember 
2017 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlage 2668/2017). Die erste Siegelphase 
endete zum 20. Mai 2021. 
Das Siegel Kinderfreundliche Kommune hat eine übergreifende Bedeutung bei der Umsetzung 
der UN- Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Mit der Entscheidung des Rates der Stadt 
Köln, sich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu bewerben, bekennt sich Köln dazu, 
Kinderrechte im Bereich der kommunalen Zuständigkeit verbindlich umzusetzen.  
Dies wurde durch die Aufnahme der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in den §12b der Haupt-
satzung der Stadt Köln bekräftigt. Hiermit wird Kinder- und Jugendfreundlichkeit zur verbindli-
chen Querschnittsaufgabe für alle Verwaltungsressorts. Es gilt, dieser Vorgabe entsprechende 
Strukturen zu schaffen und diese unabhängig von handelnden Personen konsequent abzusi-
chern.  
Das vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ an die Stadt Köln überreichte Siegel stellt 
hierbei einen Handlungsauftrag für die Kommune dar, keine Prämierung eines bereits erreich-
ten Ist-Zustandes. Es soll vielmehr den Prozess befördern, mit gezielten Maßnahmen Kinder- 
und Jugendfreundlichkeit nachhaltig im Verwaltungshandeln zu verankern. 
Der 2. Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022- 2025 wurde am 20. Juni 2022 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlage 0961/2022). Er versteht sich als „Steuerrad“ zur 
praktischen und überprüfbaren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene 
und beschreibt die kommunale Strategie sowie konkrete Maßnahmen, mit denen das Ziel er-
reicht werden soll.  
Im Rahmen der sechs Handlungsfelder „Strukturelle Partizipation von Kindern und Jugendli-
chen schaffen und stärken“, „Räume eröffnen für Kinder und Jugendliche“, „Verankerung von 
Kinderrechten im städtischen Handeln“, „Zielgruppengerechte Kommunikation und Öffentlich-
keitsarbeit“, „Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz“ sowie „Vielfalt und Chancengerechtig-
keit“ sind insgesamt 15 Maßnahmen aufgestellt, die die Kinder- und Jugendfreundlichkeit in der 
Stadt Köln nachhaltig verankern sollen.

2 
 
 
Die deutlich strategischer ausgerichtete Struktur des zweiten Aktionsplans dient dazu, die Kin-
derrechte auf lokaler Ebene langfristig zu verankern. Dabei erhebt er nicht den Anspruch, sämt-
liche Handlungserfordernisse, die sich in einem Planungszeitraum ergeben könnten, gedanklich 
abschließend vorwegzunehmen und im Detail festzulegen. Der Aktionsplan lebt vielmehr von 
einer fortlaufenden Weiterentwicklung. 
Einen Zwischenstand zur Zielerreichung der Maßnahmen des Aktionsplans kinder- und jugend-
freundliches Köln 2022-2025 kann den bisher erfolgten Monitoring-Berichten entnommen wer-
den (vgl. Vorlagen 2530/2025; 2509/ 2024; 2599/2023) 
 
2. Aktueller Stand/Ankündigung Abschlussbericht „Aktionsplan kinder - und jugend-
freundliches Köln 2022-2025“ 
Die Umsetzung der Maßnahmen des 2. Aktionsplans ist grundsätzlich bis zum Ende der Sie-
gelphase Ende Juni 2026 terminiert. Aktuell noch laufende Prozesse sowie die Verzahnung mit 
weiteren gesamtstädtischen Planungsvorhaben und Strategieprozessen erweitern derzeit die-
sen Umsetzungsrahmen: 
 
1. Beispielsweise läuft derzeit der dritte Durchlauf des Beteiligungsformates „HEY Köln! Check 
mit uns dein Veedel“ im Stadtbezirk Porz (Veedels-Spaziergänge 08.-29.06.2026). Die Aus-
wertung wird sich bis in den Herbst 2026 erstrecken. 
2. Die Aktionsplanung ist in vielfachen Anknüpfungspunkten besonders eng mit der kommu-
nalen Kinder- und Jugendförderplanung verbunden, die sich derzeit in Aufstellung befindet. 
Umfangreich verbindende Schwerpunkte sind insbesondere die Themen Schaffung kinder- 
und jugendfreundlicher Lebensbedingungen sowie strukturelle Partizipation junger Men-
schen in der Stadt Köln. Beide Planungsstränge sind eng aufeinander abgestimmt, ergän-
zen sich gegenseitig und sind in ihrer jeweiligen Laufzeit synchronisiert  
3. Im Sinne der intendierten, ämterübergreifenden Verzahnung, fließen Maßnahmen der Akti-
onsplanung in weitere kommunale Strategien und Prozesse wie beispielweise die „Kölner 
Perspektiven 2030+“ oder den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ ein. Insofern 
orientieren sie sich an den hier hinterlegten Umsetzungsräumen und erzielten Wirkungen. 
 
Sinnvollerweise werden Ergebnisse, Wirkungen und Verknüpfungen aus diesen anhaltenden 
Prozessen dem laufenden Planungszeitraum zugerechnet und sollen entsprechend in den für 
das zweite Halbjahr 2026 von der Verwaltung geplanten Abschlussbericht zum Aktionsplan 
„Kinder- und jugendfreundliches Köln 2022–2025“ einfließen. Der Bericht wird die bisher erziel-
ten Ergebnisse, wesentliche Erkenntnisse sowie Handlungsimpulse für die Weiterentwicklung 
kinder- und jugendfreundlicher Prozesse zusammenfassen.  
 
Die Einbringung des Berichtes in die planungsrelevanten politischen Gremien ist Ende 2026 
geplant. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des Abschlussberichtes.  
 
3. Ausblick 
 
Parallel hierzu wurde durch die Verwaltung die Verlängerung der 2. Siegelphase bis zum 
31.12.2026 beim Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. beantragt. Sie dient dem Abschluss 
des 2. Aktionsplanes sowie der strategischen Planung weiterer Schritte, die das mögliche dau-
erhafte Tragen des Siegels Kinderfreundliche Kommune eröffnen könnten.  
 
Die für die Fortführung des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune Köln erforderlichen 
Finanzmittel werden Bestandteil der anstehenden Haushaltsberatungen 2027/2028 und unter-
liegen dem entsprechenden Haushaltsvorbehalt.

3 
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
1. Grundlagen 
Der Rat der Stadt Köln hat den 1. Aktionsplan (Vorlage 2668/2017) und den aktuellen 2. Akti-
onsplan (Vorlage 0961/2022) beschlossen. Das dazugehörige Siegel „Kinderfreundliche Kom-
mune“ ist keine Belohnung, sondern ein verbindlicher Arbeitsauftrag zur Umsetzung von Kin-
derrechten. Durch § 12b der Hauptsatzung ist Kinder- und Jugendfreundlichkeit eine dauerhafte 
Pflichtaufgabe für alle städtischen Ämter. Der aktuelle Aktionsplan steuert diese Aufgabe mit 
15 konkreten Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. 
 
2. Aktueller Stand und Abschlussbericht 
Die Arbeit am 2. Aktionsplan läuft bis Juni 2026. Einige Projekte dauern jedoch länger und 
werden eng mit anderen städtischen Planungen und Prozessen verknüpft:  
 
1. Im Stadtbezirk Porz läuft das Kinder- und Jugendbeteiligungsformat „HEY Köln!“. Die Aus-
wertung dauert bis Herbst 2026. 
2. Der Aktionsplan wird zeitlich und inhaltlich mit dem neuen Kinder - und Jugendförderplan 
abgestimmt.  
3. Die Maßnahmen fließen in andere Stadtstrategien ein, wie die „Kölner Perspektiven 2030+“ 
und den Verkehrsplan „Besser durch Köln“.  
 
Die Verwaltung bündelt alle Ergebnisse in einem Abschlussbericht, der im zweiten Halbjahr 
2026 erstellt wird. Die Einbringung in die politischen Gremien und die Veröffentlichung sind für 
Ende 2026 geplant. 
 
3. Ausblick und Finanzen 
Die Verwaltung hat beantragt, die Siegelphase bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Dies 
sichert den geordneten Projektabschluss und beinhaltet auch die Planung für ein mögliches 
dauerhaftes Siegel. Die finanziellen Mittel für die Weiterführung müssen in den Haushaltsbera-
tungen 2027/2028 beschlossen werden. Das Vorhaben steht daher unter dem üblichen Haus-
haltsvorbehalt. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1660/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2026
Erstellt
03.06.2026 15:06