Mandari Insight

AN/2129/2021

Einführung von Bodycams im städtischen Ordnungsdienst

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 07.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 8.2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

2882 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat                                  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und  
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Herrn  
Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2021 
 
AN/2129/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 25.10.2021 
 
Einführung von Bodycams im städtischen Ordnungsdienst 
 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 25.10.2021 auf-
zunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz von Bodycams im städtischen Ordnungsdienst 
im Rahmen einer Pilotphase insbesondere für den Schutz der Mitarbeitenden und als Be-
weissicherung sowie zur Qualitätssicherung von Einsätzen einzuführen. In dieser Pilotphase 
soll die deeskalierende Funktion der Bodycams bei ordnungsbehördlichen Einsätzen getes-
tet und anschließend ausgewertet werden.  
 
Die Pilotphase soll zwei Jahre nicht überschreiten und hinsichtlich des Umfangs begrenzt 
werden (z. B. ein Team pro Stadtbezirk).

- 2 - 
 
Das entsprechende Konzept soll vor Einführung ebenso wie die abschließende Auswertung 
und ein Zwischenbericht nach 18 Monaten dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden.  
  
 
 
 
Begründung: 
Seit Juli können auch die Ordnungskräfte mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten (sog. 
Bodycams) ausgestattet werden. Bisher war dies lediglich für die Polizei zugelassen.  
Ordnungsdienstkräfte werden – wie Presseberichterstattungen zu entnehmen ist - bei ord-
nungsbehördlichen Maßnahmen immer häufiger verbal oder körperlich angegriffen. Die Zahl 
der gestellten Strafanzeigen von Mitarbeitenden des Kölner Ordnungsdienstes lag im Jahr 
2019 bei 75 und hat sich 2020 auf 140 beinahe verdoppelt. Dabei kam es zu unterschied-
lichsten Vorfällen wie Beleidigungen, Flaschenwürfen bis hin zu einer Beißattacke.  
Die Sicherheit der Außendienstkräfte muss weiterhin oberste Priorität haben. Vor diesem 
Hintergrund soll der Ordnungsdienst künftig, neben den bereits bestehenden Ausrüstungs-
gegenständen zum Schutz der Mitarbeitenden, die deeskalierende und abschreckende Wir-
kung von Bodycams im Einsatz erproben. Verbale und tätliche Angriffe sollen so reduziert 
werden. Darüber hinaus, können auch die Ordnungskräfte so nachweisen, dass ihr Verhal-
ten angemessen und regelkonform war. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2129/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
07.10.2021
Erstellt
07.10.2021 14:30