V/0468/2014/1
Gutenbergstraße und Maybachstraße
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Beschlussvorlage
10987 Zeichen
V/0468/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Gutenbergstraße und Maybachstraße
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) -
Beratungsfolge
14.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne M 118 und G 113 vom Sep-
tember 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.000.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 192.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4122 Kanalsanierung Ostviertel
Auszahlungen 2015 500.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkungen
Vorlagen-Nr.:
V/0468/2014/1
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
02.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0468/2014/1
jahr €
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2015 490.000
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2017 192.000
Saldo 798.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei den o.g. Pro-
duktgruppen veranschlagt.
Begründung:
Anmerkung: Gegenüber der Ursprungsvorlage wurde der fettgedruckte Absatz auf Seite 3 einge-
fügt.
1. Voraussetzungen
Die Kanalbauarbeite n in der Maybachstraße wurden bereits mit dem Listenbeschluss
V/557/2013 (Maßnahmenprogramm 2014 - 2015 des Tiefbauamtes für die überbezirklichen
Baumaßnahmen im Bezirk Mitte) am 02.11.2013 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur
Anhörung und am 19.11.2 013 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen zur En t-
scheidung gebracht.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Gutenbergstraße:
Die Mischwasserkanalisation aus dem Jahr 1920 muss aus baulichen Gründen erneuert
werden. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Unters u-
chung im September 2013 festgestellt. Die Kanäle wurden in die Schadensklassen 1 und 2
eingestuft.
Die Grundstücksanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Haup t-
kanal.
Aufgrund der festgestellten Sc häden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil
300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich.
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsy s-
tem wird beibehalten. Eine Umstellung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden
Regenwasservorflut nicht möglich.
Die Gutenbergstraße ist derzeit gepflastert. Durch die straßenmittig gelegene Kanalba u-
grube wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und zerstört. Deshalb muss nach den
Kanalbauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite grundhaft aufgebaut werden. Die
gepflasterten Gehwege müssen nach den Arbeiten an den Grundstücksanschlussleitungen
und den Versorgungsleitungen von münsterNETZ vollflächig erneuert werden.
Die im u nmittelbaren Umfeld liegenden Straßen (Heisstraße, Lortzingstraße, Sternstraße,
Rudolfstraße, Nottebohmstraße) haben eine Asphaltdeckschicht.
- 3 -
V/0468/2014/1
Die Anforderung an die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Wiederherstellung der Ve r-
kehrsflächen durch Bordsteinabsenkungen umgesetzt.
Das Tiefbauamt schlägt vor, die Straße in Asphaltbauweise (Reduktionsvariante) zu erne u-
ern.
Am 10.02.2015 fand in der Hansaschule eine Bürgerinformationsveranstaltung, m o-
deriert vom Bezirksbürgermeister Herrn Fischer-Baumeister, statt.
Es wurde die gesamte Tiefbaumaßnahme insbesondere die beiden Varianten zur
Straßenwiederherstellung der Gutenbergstraße und deren finanziellen Auswirkungen
vorgestellt. Die anwesenden Bürger der Gutenbergstraße sprachen sich eindeutig für
die Asphaltbauweise aus.
Alternativ sind die Baukosten für den Ausbau mit Pflaster aufgeführt.
Asphaltbauweise Pflasterbauweise
Gesamtkosten Fahrbahn: 180.000,-- € 230.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 45.000,-- € 55.000,-- €
Beitragsfähige Kosten: 135.000,-- € 175.000,-- €
KAG Beiträge: 108.000,-- € 140.000,-- €
Nettokosten Fahrbahn: 72.000,-- € 90.000,-- €
Gesamtkosten Nebenanlagen: 180.000,-- € 180.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 10.000,-- € 10.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 60.000,-- € 60.000,-- €
Nettokosten Nebenanlagen: 110.000,-- € 110.000,-- €
Summe Nettokosten: 182.000,-- € 200.000,-- €
Die Nebenanlagen haben einen frostsi cheren Aufbau und die Baukosten sind nicht be i-
tragsfähig. An der Wiederherstellung der Nebenanlagen beteiligt sich der Kanalbau und
münsterNETZ.
Es fallen langfristig keine erhöhten Straßenunterhaltungskosten an.
Maybachstraße:
Die Maybachstraße ist asphaltiert.
Das Tiefbauamt schlägt vor, die Maybachstraße in gesamter Fahrbahnbreite in Asphal t-
bauweise zu erneuern.
Als Reduktionsvariante könnte die Straßenwiederherstellung nur im Bereich des Rohrgr a-
bens ausgeführt werden. Die Kosten der Straßenwiederherstellu ng würden sich dann von
ca. 130.000,-- € auf ca. 30.000,-- € verringern.
Die Straßenwiederherstellung bei der Beschlussvariante ist erheblich hochwertiger als bei
der Reduktionsvariante. Bei der Reduktionsvariante ist davon auszugehen, dass die Nu t-
zungsdauer maximal 15 Jahre erreicht, während die Beschlussvariante eine Nutzungsda u-
er von 60 Jahren ermöglicht.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden
ca. 300 Meter DN 300 bis DN 500 und ca. 240 m Grundstücksanschlussleitungen DN 150
eingebaut. Die alten Kanäle werden ausgebaut. Aufgrund des schlechten Aufbaus der Ve r-
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V/0468/2014/1
kehrsflächen wird nach dem Kanalbau die Straße von Bordstein bis Bordstein grundhaft er-
neuert.
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraus-
sichtlich zwölf Monate betragen.
Instandhaltungsmaßnahmen der münsterNETZ sind vorgesehen.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt
durchgeführt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Gutenbergstraße:
Nach der Kanalsanierung wird in der Gutenbergstraße die Fahrbahn verbessert wiederhe r-
gestellt. Mit dem vorliegenden Gutachten wurde festgestellt, dass die Fahrbahn nicht frost-
sicher ist. Durch die verbesserte Wiederherstellu ng erhält die Fahrbahn erstmalig einen
frostsicheren Oberbau. Diese geplante Verbesserungsmaßnahme ist beitragsauslösend im
Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom
01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer
Einstufung der Gutenbergstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Ko s-
ten.
Variante: Pflasterbauweise
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fahrbahn bei
der Ausbauvariante beitragsfähige Kosten in Höhe von voraussichtlich 175.000,00 €. Die
umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach
140.000,00 €.
Bei der Variante 1 beträgt der vorauss ichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche 4,32 €.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 2.600,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.770,00 € zu e r-
warten.
Reduktionsvariante: Asphaltbauweise
Bei dieser Ausbauvariante werden voraussichtlich beitragsfähige Kosten in Höhe von
135.000,00 € anfallen. Die umlagefähigen Kosten betragen hier 108.000,00 €.
Bei der Variante 2 beträgt der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche 3,34 €.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 2.005,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.140,00 € zu e r-
warten.
Maybachstraße:
Nach der Kanalsanierung werden in der Maybachstraße die Fahrbahn und die Nebenanl a-
gen verbessert wiederhergestellt. Mit dem vorliegenden Gutachten wurde festgestellt, dass
die Fahrbahn und die Nebenanlagen nicht frostsicher sind. Durch die verbesserte Wiede r-
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V/0468/2014/1
herstellung erhalten die genannten Teileinrichtungen erstmalig einen frostsicheren O ber-
bau. Die geplante Verbesserungsmaßnahme ist beitragsauslösend im Sinne des Straße n-
baubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom
01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bz w. Erbbauberechtigten bei einer
Einstufung der Maybachstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fahrbahn und
der Nebenanlagen beitragsfähige Kosten in Höhe v on voraussichtlich 105.000,00 €. Die
umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach
84.000,00 €.
Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt 13,21 €.
Ein durchschnittliches Wohngrund stück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 7.930,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 8.455,00 € zu e r-
warten.
Im Rahmen des Servi ceversprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückse i-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben
und über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert.
Zuschüsse werden nicht erwartet.
Bemerkung zu den Verteilerwerten:
Die nicht beitragsfähige Wiederherstellung der Nebenanlagen und das große Grundstück
der Bodelschwingh Schule führt für die Gutenbergstraße zu einem wesentlich günstigerer
Verteilerwert als für die Maybachstraße.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Inf or-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussich t-
lich zu zahlenden Beiträge informiert.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Ergänzungsvorlage Beschluss
10993 Zeichen
V/0468/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Gutenbergstraße und Maybachstraße
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) -
Beratungsfolge
14.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne M 118 und G 113 vom Sep-
tember 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.000.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 192.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4122 Kanalsanierung Ostviertel
Auszahlungen 2015 500.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkungen
Vorlagen-Nr.:
V/0468/2014/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
02.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0468/2014/1
jahr €
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2015 490.000
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2017 192.000
Saldo 798.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei den o.g. Pro-
duktgruppen veranschlagt.
Begründung:
Anmerkung: Gegenüber der Ursprungsvorlage wurde der fettgedruckte Absatz auf Seite 3 einge-
fügt.
1. Voraussetzungen
Die Kanalbaua rbeiten in der Maybachstraße wurden bereits mit dem Listenbeschluss
V/557/2013 (Maßnahmenprogramm 2014 - 2015 des Tiefbauamtes für die überbezirklichen
Baumaßnahmen im Bezirk Mitte) am 02.11.2013 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur
Anhörung und am 1 9.11.2013 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen zur En t-
scheidung gebracht.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Gutenbergstraße:
Die Mischwasserkanalisation aus dem Jahr 1920 muss aus baulichen Gründen erneuert
werden. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Unters u-
chung im September 2013 festgestellt. Die Kanäle wurden in die Schadensklassen 1 und 2
eingestuft.
Die Grundstücksanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Haup t-
kanal.
Aufgrund der festgestell ten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil
300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich.
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Mischsy s-
tem wird beibehalten. Eine Umste llung auf das Trennsystem ist aufgrund der fehlenden
Regenwasservorflut nicht möglich.
Die Gutenbergstraße ist derzeit gepflastert. Durch die straßenmittig gelegene Kanalba u-
grube wird das statische Pflastergefüge unterbrochen und zerstört. Deshalb muss nach den
Kanalbauarbeiten die Fahrbahnfläche in gesamter Breite grundhaft aufgebaut werden. Die
gepflasterten Gehwege müssen nach den Arbeiten an den Grundstücksanschlussleitungen
und den Versorgungsleitungen von münsterNETZ vollflächig erneuert werden.
Die im unmittelbaren Umfeld liegenden Straßen (Heisstraße, Lortzingstraße, Sternstraße,
Rudolfstraße, Nottebohmstraße) haben eine Asphaltdeckschicht.
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Die Anforderung an die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Wiederherstellung der Ve r-
kehrsflächen durch Bordsteinabsenkungen umgesetzt.
Das Tiefbauamt schlägt vor, die Straße in Asphaltbauweise (Reduktionsvariante) zu erne u-
ern.
Am 10.02.2015 fand in der Hansaschule eine Bürgerinformationsveranstaltung, m o-
deriert vom Bezirksbürgermeister Herrn Fischer-Baumeister, statt.
Es wurde die gesamte Tiefbaumaßnahme insbesondere die beiden Varianten zur
Straßenwiederherstellung der Gutenbergstraße und deren finanziellen Auswirkungen
vorgestellt. Die anwesenden Bürger der Gutenbergstraße sprachen sich eindeutig für
die Asphaltbauweise aus.
Alternativ sind die Baukosten für den Ausbau mit Pflaster aufgeführt.
Asphaltbauweise Pflasterbauweise
Gesamtkosten Fahrbahn: 180.000,-- € 230.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 45.000,-- € 55.000,-- €
Beitragsfähige Kosten: 135.000,-- € 175.000,-- €
KAG Beiträge: 108.000,-- € 140.000,-- €
Nettokosten Fahrbahn: 72.000,-- € 90.000,-- €
Gesamtkosten Nebenanlagen: 180.000,-- € 180.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 10.000,-- € 10.000,-- €
abzgl. Anteil Kanalbau: 60.000,-- € 60.000,-- €
Nettokosten Nebenanlagen: 110.000,-- € 110.000,-- €
Summe Nettokosten: 182.000,-- € 200.000,-- €
Die Nebenanlagen haben einen frostsi cheren Aufbau und die Baukosten sind nicht be i-
tragsfähig. An der Wiederherstellung der Nebenanlagen beteiligt sich der Kanalbau und
münsterNETZ.
Es fallen langfristig keine erhöhten Straßenunterhaltungskosten an.
Maybachstraße:
Die Maybachstraße ist asphaltiert.
Das Tiefbauamt schlägt vor, die Maybachstraße in gesamter Fahrbahnbreite in Asphal t-
bauweise zu erneuern.
Als Reduktionsvariante könnte die Straßenwiederherstellung nur im Bereich des Rohrgr a-
bens ausgeführt werden. Die Kosten der Straßenwiederherstellu ng würden sich dann von
ca. 130.000,-- € auf ca. 30.000,-- € verringern.
Die Straßenwiederherstellung bei der Beschlussvariante ist erheblich hochwertiger als bei
der Reduktionsvariante. Bei der Reduktionsvariante ist davon auszugehen, dass die Nu t-
zungsdauer maximal 15 Jahre erreicht, während die Beschlussvariante eine Nutzungsda u-
er von 60 Jahren ermöglicht.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden
ca. 300 Meter DN 300 bis DN 500 und ca. 240 m Grundstücksanschlussleitungen DN 150
eingebaut. Die alten Kanäle werden ausgebaut. Aufgrund des schlechten Aufbaus der Ve r-
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kehrsflächen wird nach dem Kanalbau die Straße von Bordstein bis Bordstein grundhaft er-
neuert.
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraus-
sichtlich zwölf Monate betragen.
Instandhaltungsmaßnahmen der münsterNETZ sind vorgesehen.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt
durchgeführt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Gutenbergstraße:
Nach der Kanalsanierung wird in der Gutenbergstraße die Fahrbahn verbessert wiederhe r-
gestellt. Mit dem vorliegenden Gutachten wurde festgestellt, dass die Fahrbahn nicht frost-
sicher ist. Durch die verbesserte Wiederherstellu ng erhält die Fahrbahn erstmalig einen
frostsicheren Oberbau. Diese geplante Verbesserungsmaßnahme ist beitragsauslösend im
Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom
01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer
Einstufung der Gutenbergstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Ko s-
ten.
Variante: Pflasterbauweise
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fahrbahn bei
der Ausbauvariante beitragsfähige Kosten in Höhe von voraussichtlich 175.000,00 €. Die
umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach
140.000,00 €.
Bei der Variante 1 beträgt der vorauss ichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche 4,32 €.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 2.600,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.770,00 € zu e r-
warten.
Reduktionsvariante: Asphaltbauweise
Bei dieser Ausbauvariante werden voraussichtlich beitragsfähige Kosten in Höhe von
135.000,00 € anfallen. Die umlagefähigen Kosten betragen hier 108.000,00 €.
Bei der Variante 2 beträgt der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche 3,34 €.
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 2.005,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.140,00 € zu e r-
warten.
Maybachstraße:
Nach der Kanalsanierung werden in der Maybachstraße die Fahrbahn und die Nebenanl a-
gen verbessert wiederhergestellt. Mit dem vorliegenden Gutachten wurde festgestellt, dass
die Fahrbahn und die Nebenanlagen nicht frostsicher sind. Durch die verbesserte Wiede r-
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herstellung erhalten die genannten Teileinrichtungen erstmalig einen frostsicheren O ber-
bau. Die geplante Verbesserungsmaßnahme ist beitragsauslösend im Sinne des Straße n-
baubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom
01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bz w. Erbbauberechtigten bei einer
Einstufung der Maybachstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fahrbahn und
der Nebenanlagen beitragsfähige Kosten in Höhe v on voraussichtlich 105.000,00 €. Die
umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach
84.000,00 €.
Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt 13,21 €.
Ein durchschnittliches Wohngrund stück mit einer Grundstücksgröße von rd. 400 m², dre i-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 7.930,00
€ rechnen. Bei einer viergeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 8.455,00 € zu e r-
warten.
Im Rahmen des Servi ceversprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückse i-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben
und über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert.
Zuschüsse werden nicht erwartet.
Bemerkung zu den Verteilerwerten:
Die nicht beitragsfähige Wiederherstellung der Nebenanlagen und das große Grundstück
der Bodelschwingh Schule führt für die Gutenbergstraße zu einem wesentlich günstigerer
Verteilerwert als für die Maybachstraße.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
6. Liegenschaftliche Regelungen :
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Inf or-
mationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die voraussich t-
lich zu zahlenden Beiträge informiert.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Maybachstraße
- Gutenbergstraße
- Heisstraße
- Sternstraße
- Rudolfstraße
- Nottebohmstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0468/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37