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0599/2025/1

Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 13.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.03.2025, TOP 4.2.2

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Ehrenfeld

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

3745 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 0599/2025/1 
Freigabedatum 
13.03.2025  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 2 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 18.12.2024 Einwendungen gegen die Erteilung der 
Fällgenehmigung erhoben. Die Einwendungen konnten auch in einen Ortstermin am 
17.02.2025 unter Teilnahme der Bezirksvertretung, der Vorhabenträgerin und der Verwaltung 
nicht ausgeräumt werden. 
 
Die Fällung der Bäume wurde per Dringlichkeitsentscheidung von der Bezirksvertretung Eh-
renfeld abgelehnt (siehe Anlage 1). 
 
Die Verwaltung strebt eine Genehmigung durch den Ausschuss Umwelt, Klima und Grün an, 
da am 01.03 2025 die 7-monatige Brutschutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) begonnen hat. Mit den Verbotszeiten wird das Ziel verfolgt, die Natur und Land-
schaft "aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Men-
schen" zu schützen.  
 
Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün findet am 
20.03.2025 statt und somit kann der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten werden. 
 
Eine weitere Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzfor-
derungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen.  
 
Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent-
scheidung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün eingeholt werden. 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, der Erteilung der beantragten Fällge-
nehmigung zuzustimmen. 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
13.03.2025    Gez. Reker  Gez. Weber

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt vierzehn 
durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Rochusstraße 201 in Köln-Ossen-
dorf vor. Der Antrag ist begründet mit einem Vorhaben zur Errichtung einer Wohnanlage mit 
12 Wohneinheiten, 12 Garagen, 4 Besucherstellplätzen und einer Technikzentrale. 
 
Es liegt ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“ (63482/02) vor. Das Thema der Baumfällungen 
wurde bereits im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Bezirksvertretung wurde an diesem 
Verfahren beteiligt. 
 
Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wurde von bei-
den Seiten unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet den Vorhabenträger zur Durchführung des 
beschlossenen Vorhabens. 
 
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden-
den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb dem eine Interessenabwägung erfolgen 
würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung 
baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. 
 
Am 13.12.2024 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor-
miert, die Fällerlaubnis für die betroffenen Bäume unter der Auflage einer Ausgleichszahlung 
in Höhe von 53.568 € zu erteilen. 
 
Anlage:  
 
Anlage 1 – Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Anlage 2 – Lageplan

Anlage 1 - Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Ehrenfeld

3516 Zeichen

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI11/57/570
Vorlagen-Nummer
0599/2025
Freigabedatunr)
2.602
Dringiichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 2h- oji^^
Begründung für die Dringlichkeit:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 18.12.2024 Einwendungen gegen die Erteilung der 
Fällgenehmigung erhoben. Die Einwendungen konnten auch in einen Ortstermin am 
17.02.2025 unter Teilnahme der Bezirksvertretung, der Vorhabenträgerin und der Verwaltung 
nicht ausgeräumt werden.
Die Verwaltung strebt eine Genehmigung im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün 
an, da zum 01.03 2025 die 7-monatige Brutschutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) beginnt. Mit den Verbotszeiten wird das Ziel verfolgt, die Natur und Landschaft 
"aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen" 
zu schützen.
Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld findet am 24.03.2025 statt und 
somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten.
Eine weitere Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzfor­
derungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen.
Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent­
scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringiichkeitsentscheidung, der Erteilung der 
beantragten Fällgenehmigung zuzustimmen.

2
□ ungeändert □ geändert zugestimmt ^ abgelehnt 
zugestimmt (siehe z. B. „Anlage Voder
„Anlage 1 und 2')
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2‘)
Datum Unterschrift Unterschrift

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
^ Nein
Begründung:
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt 
vierzehn durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Rochusstraße 
201 in Köln-Ossendorf vor. Der Antrag ist begründet mit einem Vorhaben zur Errich­
tung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten, 12 Garagen, 4 Besucherstellplätzen 
und einer Technikzentrale.
Es liegt ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und 
Erschließungsplan „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“ (63482/02) vor. Das Thema der 
Baumfällungen wurde bereits im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Bezirksver­
tretung wurde an diesem Verfahren beteiligt.
Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wurde 
von beiden Seiten unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet den Vorhabenträger zur 
Durchführung des beschlossenen Vorhabens.
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der ent­
scheidenden Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb dem eine Interessenabwä­
gung erfolgen würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. 
b Baumschutzsatzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entge­
gen.
Am 13.12.2024 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht 
informiert, die Fällerlaubnis für die betroffenen Bäume unter der Auflage einer Aus­
gleichszahlung in Höhe von 53.568 € zu erteilen.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0599/2025/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2025
Erstellt
25.02.2025 15:27