0599/2025/1
Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 0599/2025/1 Freigabedatum 13.03.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 18.12.2024 Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgenehmigung erhoben. Die Einwendungen konnten auch in einen Ortstermin am 17.02.2025 unter Teilnahme der Bezirksvertretung, der Vorhabenträgerin und der Verwaltung nicht ausgeräumt werden. Die Fällung der Bäume wurde per Dringlichkeitsentscheidung von der Bezirksvertretung Eh- renfeld abgelehnt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung strebt eine Genehmigung durch den Ausschuss Umwelt, Klima und Grün an, da am 01.03 2025 die 7-monatige Brutschutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) begonnen hat. Mit den Verbotszeiten wird das Ziel verfolgt, die Natur und Land- schaft "aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Men- schen" zu schützen. Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün findet am 20.03.2025 statt und somit kann der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten werden. Eine weitere Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzfor- derungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen. Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent- scheidung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün eingeholt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, der Erteilung der beantragten Fällge- nehmigung zuzustimmen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 13.03.2025 Gez. Reker Gez. Weber 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt vierzehn durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Rochusstraße 201 in Köln-Ossen- dorf vor. Der Antrag ist begründet mit einem Vorhaben zur Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten, 12 Garagen, 4 Besucherstellplätzen und einer Technikzentrale. Es liegt ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“ (63482/02) vor. Das Thema der Baumfällungen wurde bereits im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Bezirksvertretung wurde an diesem Verfahren beteiligt. Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wurde von bei- den Seiten unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet den Vorhabenträger zur Durchführung des beschlossenen Vorhabens. Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden- den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb dem eine Interessenabwägung erfolgen würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. Am 13.12.2024 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor- miert, die Fällerlaubnis für die betroffenen Bäume unter der Auflage einer Ausgleichszahlung in Höhe von 53.568 € zu erteilen. Anlage: Anlage 1 – Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld Anlage 2 – Lageplan
Anlage 1 - Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Ehrenfeld
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI11/57/570 Vorlagen-Nummer 0599/2025 Freigabedatunr) 2.602 Dringiichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Fällung von geschützten Bäumen in der Rochusstr. 201, Köln-Ossendorf Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 2h- oji^^ Begründung für die Dringlichkeit: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 18.12.2024 Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgenehmigung erhoben. Die Einwendungen konnten auch in einen Ortstermin am 17.02.2025 unter Teilnahme der Bezirksvertretung, der Vorhabenträgerin und der Verwaltung nicht ausgeräumt werden. Die Verwaltung strebt eine Genehmigung im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an, da zum 01.03 2025 die 7-monatige Brutschutzzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beginnt. Mit den Verbotszeiten wird das Ziel verfolgt, die Natur und Landschaft "aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen" zu schützen. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld findet am 24.03.2025 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten. Eine weitere Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzfor derungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen. Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringiichkeitsentscheidung, der Erteilung der beantragten Fällgenehmigung zuzustimmen. 2 □ ungeändert □ geändert zugestimmt ^ abgelehnt zugestimmt (siehe z. B. „Anlage Voder „Anlage 1 und 2') □ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2‘) Datum Unterschrift Unterschrift 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen ^ Nein Begründung: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt vierzehn durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Rochusstraße 201 in Köln-Ossendorf vor. Der Antrag ist begründet mit einem Vorhaben zur Errich tung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten, 12 Garagen, 4 Besucherstellplätzen und einer Technikzentrale. Es liegt ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“ (63482/02) vor. Das Thema der Baumfällungen wurde bereits im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Bezirksver tretung wurde an diesem Verfahren beteiligt. Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wurde von beiden Seiten unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet den Vorhabenträger zur Durchführung des beschlossenen Vorhabens. Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der ent scheidenden Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb dem eine Interessenabwä gung erfolgen würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entge gen. Am 13.12.2024 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht informiert, die Fällerlaubnis für die betroffenen Bäume unter der Auflage einer Aus gleichszahlung in Höhe von 53.568 € zu erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0599/2025/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.03.2025
- Erstellt
- 25.02.2025 15:27