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Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungbericht

FDP/KSG Antrag nach § 3 AN/0260/2022 vom 31.03.2022

Stand: Am 02.02.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • FDP Antrag nach § 3

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0260/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungbericht Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Beschluss: Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtentwicklungsausschuss unter einem ständigen Ta- gesordnungspunkt in jeder Sitzung: 1. wie viele Baugenehmigungen im letzten vollen Kalendermonat bzw. in den letzten vollen Kalendermonaten seit der letzten Berichterstattung gestellt und nach welcher durchschnittli- chen Dauer erteilt wurden bzw. seit welcher durchschnittlichen Dauer noch offen sind, 2. wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum genehmigt wurden, für wie viele Wohnungen Baufertigstellungsanzeigen entgegen genommen wurden und wie sich der Baugenehmi- gungsüberhang dadurch entwickelt hat, 3. wie sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke…) im genannten Zeitraum entwickelt hat und 4. wie die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung (Ratsbe- schluss vom 9. November 2021) sind. Begründung: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Die schleppende Erteilung von Baugenehmigungen ist ein wichtiger Faktor, warum die Stadt Köln als Investitionsstandort in Zweifel gezogen wird und die notwendige Zahl fertiggestellter Wohnungen nicht erreicht wird. Der Stadtentwicklungsausschuss hat hier die Pflicht, ein Mo- nitoring durchzuführen, inwieweit die von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen wirken und die Verfahren beschleunigt werden können, um möglicherweise Nachsteuerungen ver- anlassen zu können. Ein jährlicher Bericht, wie es bisher erfolgt, reicht dafür nicht aus. Mit freundlichen Grüßen, Gez. Ulrich Breite Ralph Sterck Fraktionsgeschäftsführer Stadtentwicklungspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 02.02.2023 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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