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AN/0260/2022

Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungbericht

FDP/KSG Antrag nach § 3 31.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.02.2023, TOP 3.1

FDP Antrag nach § 3

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FDP Antrag nach § 3

2449 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0260/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
 
Baugenehmigungs- und Wohnungsfertigstellungbericht 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtentwicklungsausschuss unter einem ständigen Ta-
gesordnungspunkt in jeder Sitzung: 
 
1. wie viele Baugenehmigungen im letzten vollen Kalendermonat bzw. in den letzten vollen 
Kalendermonaten seit der letzten Berichterstattung gestellt und nach welcher durchschnittli-
chen Dauer erteilt wurden bzw. seit welcher durchschnittlichen Dauer noch offen sind, 
 
2. wie viele Wohnungen im genannten Zeitraum genehmigt wurden, für wie viele Wohnungen 
Baufertigstellungsanzeigen entgegen genommen wurden und wie sich der Baugenehmi-
gungsüberhang dadurch entwickelt hat, 
 
3. wie sich die Zahl offener Stellen und der nicht im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern (Elternzeit, Landzeitkranke…) im genannten Zeitraum entwickelt hat und 
 
4. wie die Sachstände zur Digitalen Bauakte und zur Qualitativen Bauberatung (Ratsbe-
schluss vom 9. November 2021) sind. 
 
 
Begründung: 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Die schleppende Erteilung von Baugenehmigungen ist ein wichtiger Faktor, warum die Stadt 
Köln als Investitionsstandort in Zweifel gezogen wird und die notwendige Zahl fertiggestellter 
Wohnungen nicht erreicht wird. Der Stadtentwicklungsausschuss hat hier die Pflicht, ein Mo-
nitoring durchzuführen, inwieweit die von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen wirken 
und die Verfahren beschleunigt werden können, um möglicherweise Nachsteuerungen ver-
anlassen zu können. Ein jährlicher Bericht, wie es bisher erfolgt, reicht dafür nicht aus. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Gez. Ulrich Breite     Ralph Sterck 
Fraktionsgeschäftsführer    Stadtentwicklungspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0260/2022
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
31.03.2022
Erstellt
27.01.2022 12:29