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AN/0905/2019

Nichtangemeldete Baumfällungen

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 19.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 7.2.4

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2650 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0905/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
 
Nichtangemeldete Baumfällungen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
In den Innenstädten wird die Luft im Sommer immer heißer. Dort wird jeder einzelne Baum 
benötigt, um das Stadtklima nicht noch mehr zu verschlechtern. Aber auch die Randlagen der 
Stadt sind wichtig für das Klima in der Innenstadt, denn sie liefern Frischluft und kühlere Luft im 
Sommer. Der Temperaturunterschied beträgt im Sommer bis zu 6 Grad Celsius, zwischen Bezirk 
Chorweiler und Innenstadt. 
Deshalb müssen auch in Randbereichen der Stadt Köln, wie z.Bsp. im Bezirk Chorweiler, die 
Bäume maximal geschützt werden und nur bei Gefährdung der Sicherheit oder Krankheit gefällt 
werden. Bei Baumaßnahmen sollte immer überprüft werden, ob ein Erhalt besonders 
schützenswerter Bäume Möglich ist. 
Leider kommt es immer wieder vor, dass Bäume ohne Genehmigung  gefällt werden, die 
Baumschutzsatzung in Alter, Umfang und Größe unterliegen. 
Die BV Chorweiler wird in der Regel informiert, wenn Genehmigungen zum Baumfällen beantragt 
wurden. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
 
1. Bekommen die BV Vertreter in ihrem Bezirk alle Baumfällungen mitgeteilt, die beantragt 
wurden und der Baumschutzsatzung in Alter, Umfang und Größe unterliegen? 
a) Wenn nein, warum nicht? 
b) Gibt es Schonzeiten, die für Alle gelten? 
 
2. Hat die BV Chorweiler die Möglichkeit, unnötige Baumfällungen auf Privatgrundstücken zu 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

verhindern? 
a) Werden nicht genehmigte Baumfällungen geahndet? 
 
3. Auf dem Grundstück Auweilerweg 54, 50765 Köln, das von der Stadt verwaltet wird, 
wurden viele Baume, in denen auch Vögel genistet hatten, gefällt, sowohl Laubbäume wie 
auch Nadelbäume, zum Teil bis zu einer Höhe von 15 m und einem Stamm-Durchmesser 
von 60 cm. Die gefällten Bäume liegen z. Zt. auf dem Boden.. Warum wurde die BV 
darüber nicht informiert? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans                     Inan Metinoglu   Lilo Heinrich  
Fraktionsvorsitzender   stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0905/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
19.06.2019
Erstellt
19.06.2019 09:50