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Nichtangemeldete Baumfällungen
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/0905/2019 vom 19.06.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0905/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 Nichtangemeldete Baumfällungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, In den Innenstädten wird die Luft im Sommer immer heißer. Dort wird jeder einzelne Baum benötigt, um das Stadtklima nicht noch mehr zu verschlechtern. Aber auch die Randlagen der Stadt sind wichtig für das Klima in der Innenstadt, denn sie liefern Frischluft und kühlere Luft im Sommer. Der Temperaturunterschied beträgt im Sommer bis zu 6 Grad Celsius, zwischen Bezirk Chorweiler und Innenstadt. Deshalb müssen auch in Randbereichen der Stadt Köln, wie z.Bsp. im Bezirk Chorweiler, die Bäume maximal geschützt werden und nur bei Gefährdung der Sicherheit oder Krankheit gefällt werden. Bei Baumaßnahmen sollte immer überprüft werden, ob ein Erhalt besonders schützenswerter Bäume Möglich ist. Leider kommt es immer wieder vor, dass Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, die Baumschutzsatzung in Alter, Umfang und Größe unterliegen. Die BV Chorweiler wird in der Regel informiert, wenn Genehmigungen zum Baumfällen beantragt wurden. Wir fragen die Verwaltung: 1. Bekommen die BV Vertreter in ihrem Bezirk alle Baumfällungen mitgeteilt, die beantragt wurden und der Baumschutzsatzung in Alter, Umfang und Größe unterliegen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Gibt es Schonzeiten, die für Alle gelten? 2. Hat die BV Chorweiler die Möglichkeit, unnötige Baumfällungen auf Privatgrundstücken zu Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker verhindern? a) Werden nicht genehmigte Baumfällungen geahndet? 3. Auf dem Grundstück Auweilerweg 54, 50765 Köln, das von der Stadt verwaltet wird, wurden viele Baume, in denen auch Vögel genistet hatten, gefällt, sowohl Laubbäume wie auch Nadelbäume, zum Teil bis zu einer Höhe von 15 m und einem Stamm-Durchmesser von 60 cm. Die gefällten Bäume liegen z. Zt. auf dem Boden.. Warum wurde die BV darüber nicht informiert? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Inan Metinoglu Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin
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