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V/0530/2021

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2021 und Anträge 2022

Vorlagen 02.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2021, TOP 5

Beschlussvorlage

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Ansehen

0530-2021 Anlage 1 Sachstandsbericht 2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

22704 Zeichen

V/0530/2021 
V/0530/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2021 und Anträge 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2021 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur 
Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2022, 
wie in der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge 
im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) 
und der Neustrukturierung der Städtebauförderprogramme zu stellen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: 
 Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen 
Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der 
Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städti schen Mindestanteil von 10%) von 
den Dritten übernommen werden. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die förderprojektbezogene Veranschlagung im Haus-
haltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veran-
schlagung der Erstattungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten 
für investive Maßnahmen.  
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und Be-
schlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
gegebenen Finanzlage der Stadt. 
Stadtplanungsamt 
 
10.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Thiel 
Telefon: 492-6180 
Thiel@stadt-muenster.de

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V/0530/2021 
 
Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein von der Stadt Münster vorgelegter Städtebauförderantrag im 
Stadterneuerungsprogramm 2022 keine Berücksichtigung finden könnte, wenn das Programm insge-
samt mehrfach überzeichnet ist und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
(MHKBG) aktuell andere Prioritäten bei der landesweiten Auswahl der Projekte setzt. Im Übrigen gibt 
es keine Verpflichtung des Landes, dass auf einen gestellten Förderantrag automatisch eine Bewilli-
gung erfolgen müsste. Hier sind auf Landesebene weitere Faktoren zu berücksichtigen, nach denen 
das Ministerium landesweit eine ausgewogene und abgewogene Entscheidung tr ifft und dabei eine 
möglichst gerechte und gleichmäßige (nach Regierungsbezirken) Beurteilung aller Fördermaßnahmen 
garantiert.  
 
 
 
Begründung: 
 
Rahmenbedingungen 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0737/2020 am 
26.08.2020 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachsta ndsbericht 2021 zum Stand der 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2022 
(Programmaufruf 2022) auf den 30.09.2021 festgelegt.  
 
Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden die bisherigen 
sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmkulissen reduziert. Die bisherigen Inhalte bleiben 
dabei weitestgehend erhalten. Die in den Kommunen bestehenden Fördergebiete können in die neuen 
Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert und angepasst. We-
niger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Flexibilität bei der Programmausgestaltung. Gleich-
zeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwicklung zu den bisherigen Inhalten. Die Antragstellung 
und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt weiterhin auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen 
und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: 
 Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) 
 Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). 
 
„Dabei stehen Maßnahmen zum Erhalt lebendiger und identitätsstiftender Stadt- und Ortskerne, sowie 
das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten, zukunftsorientierten Infrastrukturen im Vorder-
grund. Basis der Städtebauförderung bleiben die integrierten Konzepte, die sich an den Bedürfnissen 
vor Ort orientieren. Verpflichtend sind künftig auch die Aspekte des Klimawandels und der Klimaanpas-
sung bei der Konzeptentwicklung und –bewertung zu berücksichtigen. (…) Dazu gehören auch die 
durch die Corona -Pandemie besonders deutlich gewordenen und beschleunigten Funktions- und At-
traktivitätsverluste in den Innenstädten und Stadtteilen. Sie zeigen unter anderem die Notwendigkeit  
für die Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raumes und der öffentlichen Infrastrukturen auf.“  (Pro-
grammaufruf 2022 zur Städtebauförderung in NRW).  
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt 
werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mög-
lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die räumliche Festlegung kann als  
 Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,  
 Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB,  
 Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB,  
 Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, 
 Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder

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 durch Beschluss der Gemeinde  
erfolgen.  
 
Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf  
 
Der Programmaufruf 2022 zur Städtebauförderung in NRW kann hier eingesehen werden: 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Staedtebaufoerderung_Programmaufruf
_2022.pdf 
 
Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im 
Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Haushalte für das Jahr 2022 festgelegt. Vorbehaltlich der 
Verabschiedung der Haushalte werden für die drei Programmlinien in NRW auch im Jahr 2022 rund 
350 Mio. € zur Verfügung stehen. Schwerpunkte werden in den nächsten Jahren insbesondere sein: 
 die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände 
 die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen 
 die Aufwertung des öffentlichen Raumes 
 die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren 
 die Anpassung an den Klimawandel 
 die Verbesserung der grünen Infrastruktur 
 die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels 
 die Bewältigung der demographischen Umbrüche 
 die Sicherung des sozialen Zusammenhalts  
 
Neben den oben genannten Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kom-
munaler Gebäude. 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen 
(MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zen-
tren in Nordrhein-Westfalen aufgelegt („Sofortprogramm Innenstadt 2020“) und am 18.11.2020 die An-
tragsfrisst auf den 30.04.2021 (2.Call, Sofortprogramm Innenstadt 2021) verlängert.  
Anlass sind die sich schon seit längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innen-
städten und Zentren („Wandel im Handel“), die durch die negativen Auswirkungen des COVID-19-Lock-
downs - insbesondere auf den Einzelhandel und die Gastronomie in den Innenstädten - erheblich be-
schleunigt wurden.  
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt“ soll es den Kommunen ermöglichen, 
rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspektiven für 
die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, 
Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm beschränkt sich 
räumlich auf die Bereiche von Innenstädten u nd Zentren (Konzentrationsbereiche), die nach Auffas-
sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und 
zum Verweilen einladen sollen. 
 
Die Stadt Münster hat sich mit Anträgen zum Zentrenmanagement (incl. Erweiterung) und zum Verfü-
gungsfonds Anmietung an den beiden Aufrufen beteiligt und ist jeweils mit einer entsprechenden För-
derung bedacht worden. Ziel ist es, das Grundverständnis für eine lebendige Innenstadt angesichts der 
strukturellen Veränderungen neu zu ju stieren und in einem moderierten Prozess zu einer Verständi-
gung zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zukunftsorientierte Nutzungen zu kommen.  
 
Als weiteres Sonderprogramm hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des La ndes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) am 16.07.2020 für die Programmjahre 2020 und

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2021 das neue Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ ver-
öffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona -Pandemie sollen Wohlstand 
und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommuna-
len Infrastruktur gestärkt werden. Ausreichend verfügbare und gut ausgebaute Sportstätten sind nach 
Ansicht des Landes NRW als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie gelten damit als ein wertvoller 
Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.  
Hier hat sich Münster an beiden Aufrufen mit unterschiedlichen Projekten beteiligt und ist dabei mit 
dem Projekt Pump-Track Handorf ausgewählt worden.  
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderlichen 
Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet 
werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) - neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung  
Neuaufstellung des InSEK Innenstadt ist derzeit in Bearbeitung 
 Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB 
(vgl. Vorlage V/0224/2020) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu lebendige Zentren 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu lebendige Zentren 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu sozialer Zusammenhalt 
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf 
 Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentliche n und privaten Partner darzustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben.  
Die Integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen 
sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projek-
ten) Lösungen für deren Umsetzung darstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt 
und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen 
(egal welcher Träger) gebündelt u nd kombiniert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung  
für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorge-
sehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind 
darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden.  
Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grü-
nen Infrastruktur sind nun verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderprogramme und 
sind im Rahmen der Antragstellung entsprechend zu bearbeiten. 
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-Ost“ 
gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderkulisse für

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den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können.Diese Förderkulisse ersetzt die mit der Sanierungs-
satzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage 
für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird diese För-
derkulisse zukünftig mit Wachstum und nachhaltige Erneuerung bezeichnet.  
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere Ent-
wicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen eines neu aufzustellenden Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadthä-
fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vorlage V/0150/2019).  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbezug „Sozia-
ler Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebauförderung, ehm. Bezeichnung Soziale 
Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt um eine entsprechende Förderkulisse 
für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Auf dieser Basis wurde 2020 ers tmalig ein Förderan-
trag für Coerde für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerde eingereicht.  
Diesem Antrag ist das MHKBG für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2021 erst einmal nicht ge-
folgt und hat Coerde in der am 08.04.2021 veröffentlichten Liste zum STEP 2021 nicht berücksichtigt. 
Durch die fehlende Bewilligung werden aktuell aber keine Projekte in der Umsetzung gehemmt, einige 
Projekte benötigen sogar noch eine weitere Qualifikation, so dass sich auch hier eine spätere positive 
Bescheidung nicht negativ auswirkt. Neben den geplanten Fördermaßnahmen sind im InSEK Coerde 
aber auch Maßnahmen enthalten, die ohne Fördermittelveranschlagung geplant wurden und entweder 
aus anderen Programmen oder aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter finanziert werden kön-
nen. 
 
Neben der Einschätzung des MHKBG zu einer grundsätzlichen Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen 
im InSEK Coerde hat das Ministerium vorgeschlagen, das Thema Wohnraumförderung noch stärker 
einzubeziehen und zu einem breiteren Bestandteil im InSEK Coerde zu machen und hat auch hier eine 
grundsätzliche Förderfähigkeit in Aussicht gestellt. 
Die Verwaltung wurde gebeten, den Antrag auf Städtebauförderung für das InSEK Coerde für das 
STEP 2022 bis zum 30.09.2021 zu wiederholen und um konk retere Angaben zu den baulichen Maß-
nahmen (z.B. Hamannplatz und Stadtteilhaus) zu ergänzen.  
 
Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt zu-
rück. Hierzu gehören das unverwechselbare Stadtbild der Altstadt  (mit dem Prinzipalmarkt als „gute 
Stube“ und Dom/Lambertikirche) einschließlich der Promenade, des Schlossareals und des Aasees 
ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, abwechslungsreicher Gastrono-
mie, einem breiten privaten un d öffentlichen Dienstleistungssektor sowie kirchlichen, kulturellen und 
Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der Universität, die sich aus der Alt-
stadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstrecken. Alle Umfragen zum Selbstbild 
und Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch Altstadt, Aasee und Promenade sein unver-
wechselbares Profil erhält. 
 
Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan 
Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs - und 
Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster-Innenstadt „Ak-
tives Zentrum“ (2008/2016) und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030) 
mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgearbeitet worden. Die besonderen Qua-
litäten der Innenstadt von Münster bringt die diesbezügliche Leitorientierung aus dem Integrierten 
Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) prägnant auf den Punkt: „Wir werden das unver-
wechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der 
Stadtentwicklung stärken“ (Vorlage 118/04 E1).  
 
Aus räumlicher Sicht hat bereits das Integrierte Handlun gskonzept Münster-Innenstadt „Aktives Zent-
rum“ (2008/2016) deutlich gemacht, dass zur Innenstadt neben dem „Altstadtquartier“, auch das 
„Schlossquartier“ und das „Bahnhofsquartier“ sowie die Cityergänzungsstraßen (Hammerstraße, Wol-
becker Straße, Warendorfer Straße) gehören. Letztlich zählen zur Innenstadt sicherlich auch die an die 
Altstadt angrenzenden Viertel bis zum Innenstadtring, in denen die Wohnfunktion überwiegt.

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V/0530/2021 
Im Hinblick auf die zukünftig anstehenden Schwerpunkte und Maßnahmen, die im bisherigen Integrier-
ten Handlungskonzept Münster Innenstadt nicht enthalten waren, ist eine Fortschreibung / Neufassung 
(vgl. Vorlage V/0672/2020 – Innenstadt stärken, Städtebauförderprogramme nutzen) erforderlich, um 
auch zukünftig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln erfüllen zu können. 
 
Die Zahl der Besuche in der Innenstadt hat sich aufgrund des Onlinehandels bereits reduziert (Bürge-
rumfrage 2016, Regionalumfrage 2017). Zudem ist die Innenstadt auch von dem tiefgreifenden Struk-
turwandel im Einzelhandel betroffen. Daher verweist schon das Einzelhandels - und Zentrenkonzept 
(2018) auf die Notwendigkeit einer „zukunftsgewandten Bedeutungs- und Inhaltsbestimmung der Zen-
tren“,die neben dem unverzichtbaren Einzelhandel auf weitere Faktoren setzt, die die Multifunktionalität 
und Nutzungsvielfalt der Zentren mitbestimmen wie Gastronomie, Dienstleistungen, Arbeitsplätze, kul-
turelle und öffentliche Angebote, Wohnen und eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 
Zu dem „Wandel im Handel“ und dem Online -Handel kommen nun die Auswirkungen des Covid-19-
Lockdowns hinzu, die wie ein Trendbeschleuniger wirken. Auch wenn die Innenstadt von Münster bes-
ser dastehen dürfte als viele andere Innenstädte in Deutschland, ist damit auch in Münster verstärktes 
Handeln auf verschiedenen Ebenen geboten. 
 
Die Anlage 1 zu dieser Vor lage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2021 (zu beantragende, be-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Aus der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2021 durch das MHKBG ergibt 
sich, dass ei nige Projekte aus der Antragstellung 2020 nicht berücksichtigt werden konnten und somit 
im Jahr 2021 in aktualisierter Form erneut gestellt werden müssen.  
Neben dem Sachstand 2021 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. Beschluss-
punkt 2 im Jahr 2021 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem Regelprogramm für das Pro-
grammjahr 2022 gestellt werden soll: 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Münster-Innenstadt: Um-/Neugestaltung Grünfläche 
Bremer Platz, Neuantrag. 
 Wachstum und nachhalt ige Erneuerung – Stadthafen Münster: Freiflächengestaltung der Ha-
fensüdseite des Stadthafen 1–1. und 2.Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit beson-
deren Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Sanierung hafentypischer Ele-
mente auf der Hafensüdseite – Herrichtung des Elefanten (Schüttsilo), Neuantrag. 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Münster-Innenstadt: Fortführung der Geschäftsstelle 
des Netzwerk Innenstadt NRW (Federführende Kommune), Sicherung der Finanzierung, Er-
gänzungsantrag. 
 Sozialer Zusammenhalt Münster -Coerde - Integriertes Handlungskonzept Coerde: Verbesse-
rung der Wohn- und Lebenssituation, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesse-
rung des öffentlichen Raumes, Neuantrag. 
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grund-
sätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu 
den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden, sobald 
alle Voraussetzungen (s.o.) dazu vorliegen.  
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von Sonder- 
und Sofortprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen im Zusam-
menhang mit der Integration von Flüchtlingen, den Anforderungen des Klimawandels, den Anforderun-
gen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 
zeitnah umsetzten zu können.  
Sofern Sonderprogramme zu bestim mten Themenbereichen (z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hil-
fen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ oder „ Investitionspakt Soziale Integration“) zusätz-
lich, neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen 
um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht die klassischen Städtebauförderpro-
gramme zielführender sind.

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V/0530/2021 
Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, sofern 
möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte An-
tragstellung berichten. 
  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2021 – Städtebauförderung in Münster

0530-2021 Anlage 1 Sachstandsbericht 2021

26669 Zeichen

1
 
 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0530/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2021 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2021 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes NRW 
 
 
Vorbemerkung 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2021 des Landes  Nordrhein-Westfalen wurde am 
08.04.2021 veröffentlicht. Es enthält für Münster aktuell die Maßnahme: 
 
 Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bah nhofsviertel: Energetische Sanie- 
rung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbra uchs, Barrierefreiheit, Funktions- 
verbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der öff entlichen Nutzbarkeit des Stadt- 
hauses 1, 4. BA, Förderung 1.390.000 € 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster 
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten 
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. In diesem Rahmen ist 
vom MHKBG vorgeschlagen worden, die im Jahr 2020 zu m Stichtag 30.09.2020 fristgerecht ge- 
stellten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2 022 (Antragsfrist 30.09.2021) zu verschie- 
ben: 
 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadth afen 1 – 1. (und 2.) Bauabschnitt, Her- 
richtung bzw. Realisierung von öffentlichen (Kai-)F lächen mit besonderen Gestaltungsele- 
menten (Balkonen), barrierefreier Ausbau 
 Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und  Lebenssituation, Schaffung einer 
kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qualitäten 
 
Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile. Für die neuen Maßnahmen 
am Stadthafen und in Coerde kann die Zeit zur Weite rqualifizierung der Projekte verwendet wer-

2
den, so dass dann nach Bewilligung umgehend mit der  Umsetzung begonnen werden kann. Somit 
können Auflagen und Forderungen seitens des Ministe riums vermieden werden. Das MHKBG legt 
Wert darauf, dass nach einer erfolgten Bewilligung auch zeitnah mit der Baumaßnahme begonnen 
werden kann. 
 
Für das Jahr 2020 wurden einmalig die Eigenanteile zur Städtebauförderung entsprechend einer 
Mitteilung aus dem MHKBG aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Investi- 
tionskraft der Kommunen und zur Entlastung der komm unalen Haushalte zur Verfügung gestellt. 
Damit erfolgte eine Förderung von 100 % der zuwendu ngsfähigen Kosten für investive Maßnah- 
men. Dies ist in der Übersicht entsprechend gekennz eichnet. Ab dem Jahr 2021 erhält Münster 
wieder eine Förderung in Höhe von 60% der beantragten Kosten. 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren 
bereits bewilligten sowie die geplanten und für 202 2 zu beantragenden Maßnahmen und Förder- 
projekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Überblick über den ak- 
tuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Plan ung oder Abrechnung befindlicher Maßnah- 
men. 
 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän- 
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns- 
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch 
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives 
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller 
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand- 
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte 
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be- 
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In- 
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort- 
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.  
 
Die aktuell anstehenden Entwicklungen und Veränderu ngen in der Münsteraner Innenstadt und 
insbesondere in den angrenzenden Bereichen erfordern eine erneute Anpassung des Integrierten 
Handlungskonzeptes  Münster-Innenstadt . Während das „Sofortprogramm Innenstadt 
2020/2021“ (s.u.) die Kommunen zeitlich befristet b ei sofortigem Handeln und der Suche nach ge- 
meinsam getragenen Lösungen vor Ort unterstützen wi ll, zielt das Städtebauförderprogramm 
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf die Förde rung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. 
Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei vorhandenen o der zu erwartenden erheblichen Funktions- 
verlusten frühzeitigt in die Lage zu versetzten, Strukturveränderungen und damit verbundene städ- 
tebauliche Auswirkungen zu gestalten.  
 
Daher ist vereinbart, als zukünftige Fördervorausse tzung zeitnah ein neues Integriertes städte- 
bauliches Entwicklungskonzept  (InSEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürg er zu erar- 
beiten. Dieses wird aus dem gesamtstädtischen Konze pt (ISEK 20-30-50) abgeleitet und die lau- 
fenden Arbeiten zur Vertiefung des ISEK-Leitthemas „Innenstadt ist mehr …“ nutzen. Insbesonde- 
re im Hinblick auf die Corona-Pandemie und ihre Fol gen, sind neue und robuste Strukturen und 
Nutzungen für die Innenstadt zu entwickeln, die sic h stärker auf einen Konzentrationsbereich be- 
schränken soll. Die angrenzenden (ehemals) 1b-Lagen  sollen für neue Nutzungen und Konzepte 
vorbereitet werden und durch gezielte Entwicklungsp erspektiven kleinräumig (Mikro-Kieze) zu- 
kunftsfähig aufgestellt werden.  
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan- 
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich 
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.

3
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs- 
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der 
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und  Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des 
Hauptbahnhof es Münster  zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein 
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Für die Ostseite d es Hauptbahnhofes hatten die DB AG und 
die Stadt Münster gemeinsam einen Investorenwettbew erb durchgeführt, der durch die Bahnflä- 
chenentwicklungsgesellschaft (BEG) des Landes NRW b egleitet wurde. Die Umsetzung des Wett- 
bewerbsergebnisses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseit e, erfolgt kontinuierlich und soll im Juni 
2022 abgeschlossen sein.  
 
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns- 
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und 
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.  
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen 
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz  zu einer urbanen Grünfläche  zu entwickeln. Ziel 
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den Bre- 
mer Platz zu entwickeln.  
 
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte, 
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä- 
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, im Sommer 2019 gestartet. An- 
fang 2020 lagen erste Ergebnisse vor. Nach Abstimmu ng und entsprechender Beschlussfassung 
wurde ein Überarbeitungsauftrag an den Preisträger des Siegerentwurfes vergeben, auf dessen 
Basis seitdem ein Entwurf zur Um- und Neugestaltung  der Grünfläche erstellt wurde, der die 
Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag bil det. Die Umgestaltung der Grünfläche, mit 
Berücksichtigung aller Vorgaben und den Empfehlunge n der Jury soll nach dem Ende der Bauar- 
beiten an der Bahnhofostseite ab der zweiten Jahreshälfte 2022 starten.  
 
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche  mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018  umge- 
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu- 
zungspunkten der Promenade oder die neue Illuminati on des Domes, sollen in den nächsten Jah- 
ren folgen, ggf. ergänzt um weitere Einzelprojekte. 
 
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage 
bietet die  Dominikanerkirche  ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten, 
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen 
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue 
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange- 
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche 
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt wurde die D ominikanerkirche, gemäß dem Beschluss des 
Rates der Stadt Münster vom 04.07.2018, unter Inans pruchnahme von Fördermitteln als ein Ort 
der Begegnung, des Verweilens, der Kunst und Kultur , dauerhaft hergerichtet und nutzbar ge- 
macht. Die Bauarbeiten werden im Jahr 2021 abgeschlossen.  
 
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt  durch den Einsatz ei- 
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur 
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die 
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten 
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar- 
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse 
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal- 
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich- 
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports, 
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.

4
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- 
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe- 
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit. 
Die Sanierungen  und Umbaumaßnahmen  im Stadthaus 1  umfassen auch Maßnahmen der 
energetischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fassaden in den letzten Jahren bereits 
entsprechend hergerichtet wurden. Zum Thema Barrier efreiheit und Nutzerfreundlichkeit erfolgen 
im Gebäudeinneren zahlreiche Umbauten und Veränderu ngen, so dass durch die Veränderungen 
die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 konnten einige Bau- 
abschnitte unter Inanspruchnahme von Städtebauförde rmitteln umgesetzt werden, aktuell wurde 
2021 das neue Bürger-Service-Zentrum eingeweiht. We itere Bauabschnitte befinden sich in der 
Umsetzung. Damit ergibt sich zukünftig eine uneinge schränkte öffentliche Nutzbarkeit des Gebäu- 
des mit vielfältigen Funktionen für die Bürgerschaft.  
 
 
Sofortprogramm Innenstadt 2020 und 2021 
 
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020/21“ soll es den Kommunen 
ermöglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen u nd gemeinsam mit den Innenstadtakteuren 
Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktiona- 
le Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städt ebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro- 
gramm konzentriert sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffas- 
sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und 
zum Verweilen einladen sollen. 
Beide Anträge der Stadt Münster zum „Anstoß Zentren management Münster-Innenstadt“ und zur 
„Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt u nd Verfügungsfonds Anmietung“ waren 
erfolgreich und wurden entsprechend durch das MHKBG  bewilligt. Der Umsetzungszeitraum er- 
streckt sich bis Anfang 2023. 
 
 
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 
 
Sport dient der Bewegung und ermöglicht die Begegnu ng von Menschen mit unterschiedlichem 
gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder reli giösen Hintergrund zu fördern. Sport schafft Ge- 
meinschaftssinn und bildet so eine wichtige Stütze für das Miteinander vor Ort. Entsprechend dem 
Projektaufruf hat sich die Stadt Münster mit dem Projekt Pump-Track Handorf  beworben. Auf 
dem Gelände des Vinzenswerkes (sozial- und heilpäda gogisches Kinder- und Jugendheim) wird 
die bestehende Skateanlage um eine Pump-Track erwei tert und steigert damit die Attraktivität der 
bestehenden Anlage und verbessert das vorhandene Sportangebot. 
Der Bau der Pump-Track soll als partizipative Baust elle (mit vorgeschalteten Workshops und Be- 
teiligung von Kindern und Jugendlichen) im Jahr 2021 umgesetzt werden. 
 
 
Stadthafen 
 
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist  zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd- 
lich des Stadthafen 1  gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und 
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen  ist eine Mehrfachbeauf- 
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die 
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che in zwei aufeinander folgenden Bauab- 
schnitten ausgebaut.  
Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanla- 
gen, Kräne und Schüttsilo werden integriert und in die Gesamtkonzeption mit einbezogen. Ent- 
sprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 erfo lgen die anstehenden Gestaltungsmaßnah- 
men unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermittel n. Mit dem Hafenkran erfolgt 2021 der 
Startschuss zur Neugestaltung. Der Baubeginn der öf fentlichen Wegefläche erfolgt erst ab 2022. 
Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG und der B ezirksregierung Münster wurde der An- 
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2022 verschobe n. Dabei wird insbesondere Wert auf eine 
attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gest alt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere

5
Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge- 
sehen.  
 
In dem Stadterneuerungsprogramm 2020 ist die Bewill igung des Projektes „ Speicher 42 “ mit der 
B-Side  und dem Ruderverein enthalten. Nach der Ende 2020 erteilten Baugenehmigung ist unmit- 
telbar mit den Ausschreibungen und Vergaben zum Umb au und der Sanierung begonnen worden, 
so dass der umgebaute Hill-Speicher im Jahr 2023 al s sozikulturelles Zentrum in Betrieb gehen 
kann. Der Förderantrag ist über das Sonderprogramm „Initiative ergreifen“ gestellt und bewilligt 
worden. Entsprechend den Aussagen des MHKBG soll da mit insbesondere das soziale und ge- 
sellschaftliche Engagement des Betreibervereins B-Side gewürdigt und unterstützt werden.   
Mit dem Projekt B-Side  wird ein soziokulturelles Quartierszentrum als Gem einbedarfseinrichtung 
der Stadt Münster entstehen, mit öffentlichen Räume n für die sich teils überschneidenden Berei- 
che Sozio-Kultur, Musik, darstellende & bildende Kü nste, Stadtentwicklung, bürgerschaftliche Par- 
tizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten 
diese Anliegen die Einrichtung eines Quartierwohnzi mmers mit integrierten Bereichen für Ausstel- 
lungen, untergeordneter anlassbezogener Gastronomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungs- 
raum, mehrere Gruppenräume und eine offene Stadttei lwerkstatt. Neben einem Coworking-Space 
für Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich mögli chst günstige Werkräume für Künstler/Innen 
und die Kreativwirtschaft geschaffen werden, sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte 
Initiativen und Proberäume für Musiker/Innen.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speichers 42 werden für die Nutzung durch den 
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen.  Der Verein betreibt den Rudersport so- 
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. 
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von soziokultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili- 
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in  einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick- 
lung positiv befördern.  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder- 
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit 
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderku- 
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige För dermaßnahmen. Zukünftig wird dieser Bereich 
als Programmgebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung geführt. 
 
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“  werden die Zielperspektiven für die weitere 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und  im Rahmen des neu aufzustellenden Inte- 
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Der  entsprechende Auftrag zur Aktualisierung 
des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.201 9 vom Rat der Stadt Münster beschlossen 
worden (Vorlage V/0150/2019).  
 
 
Coerde 
 
Für den Stadtteil Coerde  wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t, einschließlich des 
erforderlichen Gebietsbezuges, aufgestellt. Besonders im Fokus standen dabei die Beteiligung der 
Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteure vor Ort s owie der Institutionen und Vereine. Als iden- 
titätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann die gepla nte Errichtung eines multifunktionalen Stadtteil- 
hauses mit niedrigschwelligen Einrichtungen für Ber atung, Bildung, Begegnung und Gesundheits- 
und Jugendhilfe bezeichnet werden. Um das multifunk tionale Stadtteilhaus  sowohl für die Dienst- 
leister und Sozialen Träger als auch für die Bewohn erschaft von Coerde optimal zu strukturieren 
und zu gestalten, werden in einem Architekturwettbewerb bis Ende 2021 Entwürfe und Planungsal- 
ternativen entwickelt. Nach entsprechenden Anpassun gen und Beschlüssen, sollen im 4.Quartal 
2022 die eigentlichen Baumaßnahmen beginnen. 
 
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann- 
platzes,  die auch nach den Um- und Neubauvorhaben weiterhin zur Verfügung stehen werden, im

6
Dezember 2019 beschlossen, ein externes Büro für La ndschaftsarchitektur mit der Neugestaltung 
des Hamannplatzes zu beauftragen. Der endgültige En twurf zur Neugestaltung ist im Sommer 
2021 vorgestellt worden und soll nach entsprechenden Baubeschlüssen im 3. und 4. Quartal 2021 
ab Sommer 2022 abschnittsweise umgesetzt werden. 
 
Das InSEK Coerde  enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern 
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie- 
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der  Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er- 
warten lässt.  
Die Verwaltung hat entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt vom 24.06.2020 zur Vorlage 
V/0224/2020/1 fristgerecht zum 30.09.2020 einen Ant rag auf Städtebauförderung aus dem Pro- 
gramm „Sozialer Zusammenhalt“ für das Integrierte S tadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerde 
eingereicht.  
Diesem Antrag ist das MHKBG für das Stadterneuerung sprogramm (STEP) 2021 aufgrund einer 
mehrfachen Überzeichnung der zur Verfügung stehende n Fördermittel erst einmal nicht gefolgt. 
Auf Wunsch des Ministeriums hat die Verwaltung dem MHKBG und der Bezirksregierung Münster 
das InSEK Coerde im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbe sichtigung im Oktober 2020 vorgestellt. 
Neben der Einschätzung des MHKBG zu einer grundsätz lichen Förderfähigkeit einzelner Maß- 
nahmen im InSEK Coerde hat das Ministerium nach dem  Rundgang auch vorgeschlagen, das 
Thema Wohnraumförderung noch stärker einzubeziehen und zu einem breiteren Bestandteil im 
InSEK Coerde zu machen.  
Die Verwaltung wurde gebeten, den Antrag auf Städte bauförderung für das InSEK Coerde für das 
STEP 2022 bis zum 30.09.2021 zu wiederholen und um konkretere Angaben zu den baulichen 
Maßnahmen (z.B. Hamannplatz und Stadtteilhaus) zu ergänzen.  
 
Neben den geplanten Fördermaßnahmen sind im InSEK C oerde auch Maßnahmen enthalten, die 
ohne Fördermittelveranschlagung geplant wurden und entweder aus anderen Programmen oder 
aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter fina nziert werden. Diese können unabhängig von 
der Förderung im Jahr 2021 bereits durchgeführt wer den. Durch die fehlende Bewilligung werden 
aktuell aber keine Projekte in der Umsetzung gehemmt, einige Projekte benötigen sogar noch eine 
weitere Qualifikation, so dass sich auch hier eine spätere positive Bescheidung nicht negativ aus- 
wirkt.  
Mit der Änderung der Programmstruktur der Städtebau förderung im Jahr 2020 zum neuen Pro- 
gramm „Sozialer Zusammenhalt“ ist auch eine struktu relle Änderung erfolgt. So werden im neuen 
Programm trotz sozialer Ausrichtung zuerst bauliche  (investive) Maßnahmen als Basis des InSEK 
erwartet, bevor begleitende (kommunikative) Maßnahmen gefördert werden.

7
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 
 Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver- 
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz  
 
 
 
 
2019-2021 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
49.980 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke In- 
nenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements zur Unterstützung 
der ISI und Illumination der Dominikanerkirche 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanie- 
rung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barriere- 
freiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der 
öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkirche – 
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der öffentli- 
chen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressour- 
cen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit 
 
 
 
 
2016-2021 
Maßnahme in Durchführung 
 
2018-2020 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2019-2021 
Maßnahme in Durchführung 
  
 
 
 
 
225.000 € 
 
 
1.102.340 € 
 
 
 
1.334.000 € 
 
 
 
 
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bahnhofsviertel 
 
 Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie- 
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. 
BA 
 Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie- 
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4. 
BA 
 Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Feder- 
führende Kommune) 
 Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz entsprechend den Er- 
gebnissen  aus dem Planungs- und Workshopverfahren Grünflä- 
che/Stadtraum Bremer Platz  
 Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Feder- 
führende Kommune), Sicherung der Finanzierung 
 
 
 
 
2020-2022 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2021-2023 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2020-2023 
Maßnahme in Durchführung  
2021 
Antragstellung 
 
2021 
Antragstellung 
 
 
 
 
4.721.667 € 
(100 % Förderung)  
 
 
1.390.000 € 
 
 
 
2.100.000 € 
(100 % Förderung)  
 
 
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost 
 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative  Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelles Zentrum.  
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein 
Münster 
 Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - B-Side Münster - An schubfinanzie- 
rung der Startphase Soziokulturelles Zentrum und Sanierung des Ha- 
fenkrans im Projekt Hafen-Südseite 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 1. und 2. 
Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen 
als Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflä- 
chen mit besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier 
Ausbau 
 Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 - Herrich- 
tung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente – Elefant (Schüttsilo) 
 
 
 
 
2021-2023 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
2021-2025 
Maßnahme in Durchführung 
 
2021 
Antragstellung 
 
 
 
2021 
Antragstellung 
 
 
 
 
7.293.162 € 
(100 % Förderung)  
 
 
 
387.500 € 
(100 % Förderung)  
 
 
 
 
 
Übersicht 2021 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

8
 
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde  
 
 Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Lebenssitua- 
tion, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der 
städtebaulichen Qualitäten 
 
 
 
 
2021 
Antragstellung  
 
 
 
 
 
 
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 
 
 Errichtung eines Pumptracks in Münster Handorf 
 
 
 
 
2020-2021 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
 
213.000 € 
(100 % Förderung)  
 
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
NRW 2020 
 
 Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt 
 
 
 
 
 
2020-2022 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
 
 
99.000 € 
 
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
NRW 2021 (2.Call) 
 
 Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt un d Verfü- 
gungsfonds Anmietung 
 
 
 
 
 
2021-2022 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
 
 
318.400 € 
 
 
 
Übersicht 2021 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Anlage A

1877 Zeichen

Anlage A zur V/0530/2021 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits 
bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent-
scheidung zu den für das Programmjahr 2022 (STEP 2022) zu stellenden Städtebauförderanträ-
gen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten 
und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRi 2008) des Landes Nordrhein-
Westfalen.

Beratungsverlauf (2)

23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Warendorfer Straße
  • Bremer Platz 2019
  • Prinzipalmarkt
  • Brüningheide
  • Promenade
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0530/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2021
Erstellt
29.06.2021 15:29