V/0530/2021
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2021 und Anträge 2022
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Beschlussvorlage
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V/0530/2021 V/0530/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2021 und Anträge 2022 Beratungsfolge 23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2021 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2022, wie in der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau-Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) und der Neustrukturierung der Städtebauförderprogramme zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städti schen Mindestanteil von 10%) von den Dritten übernommen werden. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die förderprojektbezogene Veranschlagung im Haus- haltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veran- schlagung der Erstattungen im jeweiligen Fachbudget. Im Regelfall beträgt die Förderquote für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und Be- schlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Stadtplanungsamt 10.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492-6180 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0530/2021 Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein von der Stadt Münster vorgelegter Städtebauförderantrag im Stadterneuerungsprogramm 2022 keine Berücksichtigung finden könnte, wenn das Programm insge- samt mehrfach überzeichnet ist und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) aktuell andere Prioritäten bei der landesweiten Auswahl der Projekte setzt. Im Übrigen gibt es keine Verpflichtung des Landes, dass auf einen gestellten Förderantrag automatisch eine Bewilli- gung erfolgen müsste. Hier sind auf Landesebene weitere Faktoren zu berücksichtigen, nach denen das Ministerium landesweit eine ausgewogene und abgewogene Entscheidung tr ifft und dabei eine möglichst gerechte und gleichmäßige (nach Regierungsbezirken) Beurteilung aller Fördermaßnahmen garantiert. Begründung: Rahmenbedingungen Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0737/2020 am 26.08.2020 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachsta ndsbericht 2021 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die reguläre Städtebauförderung im Jahr 2022 (Programmaufruf 2022) auf den 30.09.2021 festgelegt. Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden die bisherigen sechs Programmkulissen auf nunmehr drei Programmkulissen reduziert. Die bisherigen Inhalte bleiben dabei weitestgehend erhalten. Die in den Kommunen bestehenden Fördergebiete können in die neuen Gebiete überführt werden bzw. werden im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert und angepasst. We- niger Programme bedeutet insgesamt aber mehr Flexibilität bei der Programmausgestaltung. Gleich- zeitig ermöglicht dies eine inhaltliche Weiterentwicklung zu den bisherigen Inhalten. Die Antragstellung und Umsetzung von Fördermaßnahmen erfolgt weiterhin auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten. Die aktuellen Programme sind: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne) Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten) Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiere gestalten). „Dabei stehen Maßnahmen zum Erhalt lebendiger und identitätsstiftender Stadt- und Ortskerne, sowie das Schaffen von Wohnraum und bedarfsgerechten, zukunftsorientierten Infrastrukturen im Vorder- grund. Basis der Städtebauförderung bleiben die integrierten Konzepte, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren. Verpflichtend sind künftig auch die Aspekte des Klimawandels und der Klimaanpas- sung bei der Konzeptentwicklung und –bewertung zu berücksichtigen. (…) Dazu gehören auch die durch die Corona -Pandemie besonders deutlich gewordenen und beschleunigten Funktions- und At- traktivitätsverluste in den Innenstädten und Stadtteilen. Sie zeigen unter anderem die Notwendigkeit für die Qualitätsverbesserung des öffentlichen Raumes und der öffentlichen Infrastrukturen auf.“ (Pro- grammaufruf 2022 zur Städtebauförderung in NRW). Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mög- lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die räumliche Festlegung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB, Städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB, Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder - 3 - V/0530/2021 durch Beschluss der Gemeinde erfolgen. Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Der Programmaufruf 2022 zur Städtebauförderung in NRW kann hier eingesehen werden: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Staedtebaufoerderung_Programmaufruf _2022.pdf Das Bewilligungsvolumen für die städtebauliche Erneuerung wird beim Bund und beim Land erst im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Haushalte für das Jahr 2022 festgelegt. Vorbehaltlich der Verabschiedung der Haushalte werden für die drei Programmlinien in NRW auch im Jahr 2022 rund 350 Mio. € zur Verfügung stehen. Schwerpunkte werden in den nächsten Jahren insbesondere sein: die Beseitigung städtebaulicher und sozialer Missstände die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen die Aufwertung des öffentlichen Raumes die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren die Anpassung an den Klimawandel die Verbesserung der grünen Infrastruktur die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels die Bewältigung der demographischen Umbrüche die Sicherung des sozialen Zusammenhalts Neben den oben genannten Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kom- munaler Gebäude. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zen- tren in Nordrhein-Westfalen aufgelegt („Sofortprogramm Innenstadt 2020“) und am 18.11.2020 die An- tragsfrisst auf den 30.04.2021 (2.Call, Sofortprogramm Innenstadt 2021) verlängert. Anlass sind die sich schon seit längerem abzeichnenden strukturellen Veränderungen in den Innen- städten und Zentren („Wandel im Handel“), die durch die negativen Auswirkungen des COVID-19-Lock- downs - insbesondere auf den Einzelhandel und die Gastronomie in den Innenstädten - erheblich be- schleunigt wurden. Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt“ soll es den Kommunen ermöglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Programm beschränkt sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten u nd Zentren (Konzentrationsbereiche), die nach Auffas- sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen. Die Stadt Münster hat sich mit Anträgen zum Zentrenmanagement (incl. Erweiterung) und zum Verfü- gungsfonds Anmietung an den beiden Aufrufen beteiligt und ist jeweils mit einer entsprechenden För- derung bedacht worden. Ziel ist es, das Grundverständnis für eine lebendige Innenstadt angesichts der strukturellen Veränderungen neu zu ju stieren und in einem moderierten Prozess zu einer Verständi- gung zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zukunftsorientierte Nutzungen zu kommen. Als weiteres Sonderprogramm hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des La ndes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) am 16.07.2020 für die Programmjahre 2020 und - 4 - V/0530/2021 2021 das neue Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ ver- öffentlicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona -Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommuna- len Infrastruktur gestärkt werden. Ausreichend verfügbare und gut ausgebaute Sportstätten sind nach Ansicht des Landes NRW als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie gelten damit als ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Hier hat sich Münster an beiden Aufrufen mit unterschiedlichen Projekten beteiligt und ist dabei mit dem Projekt Pump-Track Handorf ausgewählt worden. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster neun Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) - neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Neuaufstellung des InSEK Innenstadt ist derzeit in Bearbeitung Stadtteil Coerde, Sozialer Zusammenhalt gem. § 171 e (3) BauGB (vgl. Vorlage V/0224/2020) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) - neu lebendige Zentren Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) - neu lebendige Zentren Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) – neu sozialer Zusammenhalt Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) – geht formal in (Stadtumbau West) Hafen/Süd-Ost auf Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0273/2019) – neu Wachstum und nachhaltige Erneuerung Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge- bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentliche n und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die Integrierten Handlungskonzepte sollen dabei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufzeigen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projek- ten) Lösungen für deren Umsetzung darstellen. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinterlegt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt u nd kombiniert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorge- sehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grü- nen Infrastruktur sind nun verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Städtebauförderprogramme und sind im Rahmen der Antragstellung entsprechend zu bearbeiten. Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderkulisse für - 5 - V/0530/2021 den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können.Diese Förderkulisse ersetzt die mit der Sanierungs- satzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. Aufgrund der Neustrukturierung 2020 wird diese För- derkulisse zukünftig mit Wachstum und nachhaltige Erneuerung bezeichnet. Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere Ent- wicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen eines neu aufzustellenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadthä- fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vorlage V/0150/2019). Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0224/2020 einen neuen Gebietsbezug „Sozia- ler Zusammenhalt“ (gem. Neustrukturierung 2020 der Städtebauförderung, ehm. Bezeichnung Soziale Stadt) für den Stadtteil Coerde gem. § 171 e BauGB festgelegt um eine entsprechende Förderkulisse für den Bereich Coerde nachweisen zu können. Auf dieser Basis wurde 2020 ers tmalig ein Förderan- trag für Coerde für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerde eingereicht. Diesem Antrag ist das MHKBG für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2021 erst einmal nicht ge- folgt und hat Coerde in der am 08.04.2021 veröffentlichten Liste zum STEP 2021 nicht berücksichtigt. Durch die fehlende Bewilligung werden aktuell aber keine Projekte in der Umsetzung gehemmt, einige Projekte benötigen sogar noch eine weitere Qualifikation, so dass sich auch hier eine spätere positive Bescheidung nicht negativ auswirkt. Neben den geplanten Fördermaßnahmen sind im InSEK Coerde aber auch Maßnahmen enthalten, die ohne Fördermittelveranschlagung geplant wurden und entweder aus anderen Programmen oder aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter finanziert werden kön- nen. Neben der Einschätzung des MHKBG zu einer grundsätzlichen Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen im InSEK Coerde hat das Ministerium vorgeschlagen, das Thema Wohnraumförderung noch stärker einzubeziehen und zu einem breiteren Bestandteil im InSEK Coerde zu machen und hat auch hier eine grundsätzliche Förderfähigkeit in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, den Antrag auf Städtebauförderung für das InSEK Coerde für das STEP 2022 bis zum 30.09.2021 zu wiederholen und um konk retere Angaben zu den baulichen Maß- nahmen (z.B. Hamannplatz und Stadtteilhaus) zu ergänzen. Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt zu- rück. Hierzu gehören das unverwechselbare Stadtbild der Altstadt (mit dem Prinzipalmarkt als „gute Stube“ und Dom/Lambertikirche) einschließlich der Promenade, des Schlossareals und des Aasees ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, abwechslungsreicher Gastrono- mie, einem breiten privaten un d öffentlichen Dienstleistungssektor sowie kirchlichen, kulturellen und Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der Universität, die sich aus der Alt- stadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstrecken. Alle Umfragen zum Selbstbild und Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch Altstadt, Aasee und Promenade sein unver- wechselbares Profil erhält. Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster-Innenstadt „Ak- tives Zentrum“ (2008/2016) und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030) mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgearbeitet worden. Die besonderen Qua- litäten der Innenstadt von Münster bringt die diesbezügliche Leitorientierung aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) prägnant auf den Punkt: „Wir werden das unver- wechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken“ (Vorlage 118/04 E1). Aus räumlicher Sicht hat bereits das Integrierte Handlun gskonzept Münster-Innenstadt „Aktives Zent- rum“ (2008/2016) deutlich gemacht, dass zur Innenstadt neben dem „Altstadtquartier“, auch das „Schlossquartier“ und das „Bahnhofsquartier“ sowie die Cityergänzungsstraßen (Hammerstraße, Wol- becker Straße, Warendorfer Straße) gehören. Letztlich zählen zur Innenstadt sicherlich auch die an die Altstadt angrenzenden Viertel bis zum Innenstadtring, in denen die Wohnfunktion überwiegt. - 6 - V/0530/2021 Im Hinblick auf die zukünftig anstehenden Schwerpunkte und Maßnahmen, die im bisherigen Integrier- ten Handlungskonzept Münster Innenstadt nicht enthalten waren, ist eine Fortschreibung / Neufassung (vgl. Vorlage V/0672/2020 – Innenstadt stärken, Städtebauförderprogramme nutzen) erforderlich, um auch zukünftig die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln erfüllen zu können. Die Zahl der Besuche in der Innenstadt hat sich aufgrund des Onlinehandels bereits reduziert (Bürge- rumfrage 2016, Regionalumfrage 2017). Zudem ist die Innenstadt auch von dem tiefgreifenden Struk- turwandel im Einzelhandel betroffen. Daher verweist schon das Einzelhandels - und Zentrenkonzept (2018) auf die Notwendigkeit einer „zukunftsgewandten Bedeutungs- und Inhaltsbestimmung der Zen- tren“,die neben dem unverzichtbaren Einzelhandel auf weitere Faktoren setzt, die die Multifunktionalität und Nutzungsvielfalt der Zentren mitbestimmen wie Gastronomie, Dienstleistungen, Arbeitsplätze, kul- turelle und öffentliche Angebote, Wohnen und eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zu dem „Wandel im Handel“ und dem Online -Handel kommen nun die Auswirkungen des Covid-19- Lockdowns hinzu, die wie ein Trendbeschleuniger wirken. Auch wenn die Innenstadt von Münster bes- ser dastehen dürfte als viele andere Innenstädte in Deutschland, ist damit auch in Münster verstärktes Handeln auf verschiedenen Ebenen geboten. Die Anlage 1 zu dieser Vor lage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2021 (zu beantragende, be- willigte und laufende Maßnahmen) wieder. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Aus der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2021 durch das MHKBG ergibt sich, dass ei nige Projekte aus der Antragstellung 2020 nicht berücksichtigt werden konnten und somit im Jahr 2021 in aktualisierter Form erneut gestellt werden müssen. Neben dem Sachstand 2021 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. Beschluss- punkt 2 im Jahr 2021 ein Antrag auf Städtebauförderung aus dem Regelprogramm für das Pro- grammjahr 2022 gestellt werden soll: Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Münster-Innenstadt: Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz, Neuantrag. Wachstum und nachhalt ige Erneuerung – Stadthafen Münster: Freiflächengestaltung der Ha- fensüdseite des Stadthafen 1–1. und 2.Bauabschnitt, Neugestaltung der Kaiflächen mit beson- deren Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Sanierung hafentypischer Ele- mente auf der Hafensüdseite – Herrichtung des Elefanten (Schüttsilo), Neuantrag. Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Münster-Innenstadt: Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Federführende Kommune), Sicherung der Finanzierung, Er- gänzungsantrag. Sozialer Zusammenhalt Münster -Coerde - Integriertes Handlungskonzept Coerde: Verbesse- rung der Wohn- und Lebenssituation, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesse- rung des öffentlichen Raumes, Neuantrag. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grund- sätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden, sobald alle Voraussetzungen (s.o.) dazu vorliegen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von Sonder- und Sofortprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen im Zusam- menhang mit der Integration von Flüchtlingen, den Anforderungen des Klimawandels, den Anforderun- gen der wachsenden Stadt oder den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zeitnah umsetzten zu können. Sofern Sonderprogramme zu bestim mten Themenbereichen (z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hil- fen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ oder „ Investitionspakt Soziale Integration“) zusätz- lich, neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht die klassischen Städtebauförderpro- gramme zielführender sind. - 7 - V/0530/2021 Die Verwaltung wird bei Bedarf im konkreten Fall eine Antragstellung vorbereiten und umsetzen, sofern möglich dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten oder ggf. nachträglich über die erfolgte An- tragstellung berichten. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Sachstandsbericht 2021 – Städtebauförderung in Münster
0530-2021 Anlage 1 Sachstandsbericht 2021
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Anlage 1
zur Vorlage V/0530/2021
Sachstandsbericht 2021 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2021 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW
Vorbemerkung
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2021 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am
08.04.2021 veröffentlicht. Es enthält für Münster aktuell die Maßnahme:
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bah nhofsviertel: Energetische Sanie-
rung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbra uchs, Barrierefreiheit, Funktions-
verbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der öff entlichen Nutzbarkeit des Stadt-
hauses 1, 4. BA, Förderung 1.390.000 €
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. In diesem Rahmen ist
vom MHKBG vorgeschlagen worden, die im Jahr 2020 zu m Stichtag 30.09.2020 fristgerecht ge-
stellten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2 022 (Antragsfrist 30.09.2021) zu verschie-
ben:
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadth afen 1 – 1. (und 2.) Bauabschnitt, Her-
richtung bzw. Realisierung von öffentlichen (Kai-)F lächen mit besonderen Gestaltungsele-
menten (Balkonen), barrierefreier Ausbau
Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, Schaffung einer
kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qualitäten
Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile. Für die neuen Maßnahmen
am Stadthafen und in Coerde kann die Zeit zur Weite rqualifizierung der Projekte verwendet wer-
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den, so dass dann nach Bewilligung umgehend mit der Umsetzung begonnen werden kann. Somit
können Auflagen und Forderungen seitens des Ministe riums vermieden werden. Das MHKBG legt
Wert darauf, dass nach einer erfolgten Bewilligung auch zeitnah mit der Baumaßnahme begonnen
werden kann.
Für das Jahr 2020 wurden einmalig die Eigenanteile zur Städtebauförderung entsprechend einer
Mitteilung aus dem MHKBG aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Investi-
tionskraft der Kommunen und zur Entlastung der komm unalen Haushalte zur Verfügung gestellt.
Damit erfolgte eine Förderung von 100 % der zuwendu ngsfähigen Kosten für investive Maßnah-
men. Dies ist in der Übersicht entsprechend gekennz eichnet. Ab dem Jahr 2021 erhält Münster
wieder eine Förderung in Höhe von 60% der beantragten Kosten.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren
bereits bewilligten sowie die geplanten und für 202 2 zu beantragenden Maßnahmen und Förder-
projekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Überblick über den ak-
tuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Plan ung oder Abrechnung befindlicher Maßnah-
men.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns-
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB besch lossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand-
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be-
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In-
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort-
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.
Die aktuell anstehenden Entwicklungen und Veränderu ngen in der Münsteraner Innenstadt und
insbesondere in den angrenzenden Bereichen erfordern eine erneute Anpassung des Integrierten
Handlungskonzeptes Münster-Innenstadt . Während das „Sofortprogramm Innenstadt
2020/2021“ (s.u.) die Kommunen zeitlich befristet b ei sofortigem Handeln und der Suche nach ge-
meinsam getragenen Lösungen vor Ort unterstützen wi ll, zielt das Städtebauförderprogramm
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf die Förde rung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen.
Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei vorhandenen o der zu erwartenden erheblichen Funktions-
verlusten frühzeitigt in die Lage zu versetzten, Strukturveränderungen und damit verbundene städ-
tebauliche Auswirkungen zu gestalten.
Daher ist vereinbart, als zukünftige Fördervorausse tzung zeitnah ein neues Integriertes städte-
bauliches Entwicklungskonzept (InSEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürg er zu erar-
beiten. Dieses wird aus dem gesamtstädtischen Konze pt (ISEK 20-30-50) abgeleitet und die lau-
fenden Arbeiten zur Vertiefung des ISEK-Leitthemas „Innenstadt ist mehr …“ nutzen. Insbesonde-
re im Hinblick auf die Corona-Pandemie und ihre Fol gen, sind neue und robuste Strukturen und
Nutzungen für die Innenstadt zu entwickeln, die sic h stärker auf einen Konzentrationsbereich be-
schränken soll. Die angrenzenden (ehemals) 1b-Lagen sollen für neue Nutzungen und Konzepte
vorbereitet werden und durch gezielte Entwicklungsp erspektiven kleinräumig (Mikro-Kieze) zu-
kunftsfähig aufgestellt werden.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh-
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan-
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.
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Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs-
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des
Hauptbahnhof es Münster zusammen mit dem Um- bzw. Neubau des Hauptbahnhofe s ein
Schwerpunkt der Stadterneuerung. Für die Ostseite d es Hauptbahnhofes hatten die DB AG und
die Stadt Münster gemeinsam einen Investorenwettbew erb durchgeführt, der durch die Bahnflä-
chenentwicklungsgesellschaft (BEG) des Landes NRW b egleitet wurde. Die Umsetzung des Wett-
bewerbsergebnisses, Neubau der Hauptbahnhof Ostseit e, erfolgt kontinuierlich und soll im Juni
2022 abgeschlossen sein.
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns-
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Ziel
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, gemeinsam Planungsideen für den Bre-
mer Platz zu entwickeln.
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte,
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä-
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, im Sommer 2019 gestartet. An-
fang 2020 lagen erste Ergebnisse vor. Nach Abstimmu ng und entsprechender Beschlussfassung
wurde ein Überarbeitungsauftrag an den Preisträger des Siegerentwurfes vergeben, auf dessen
Basis seitdem ein Entwurf zur Um- und Neugestaltung der Grünfläche erstellt wurde, der die
Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag bil det. Die Umgestaltung der Grünfläche, mit
Berücksichtigung aller Vorgaben und den Empfehlunge n der Jury soll nach dem Ende der Bauar-
beiten an der Bahnhofostseite ab der zweiten Jahreshälfte 2022 starten.
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018 umge-
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu-
zungspunkten der Promenade oder die neue Illuminati on des Domes, sollen in den nächsten Jah-
ren folgen, ggf. ergänzt um weitere Einzelprojekte.
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage
bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten,
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange-
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt wurde die D ominikanerkirche, gemäß dem Beschluss des
Rates der Stadt Münster vom 04.07.2018, unter Inans pruchnahme von Fördermitteln als ein Ort
der Begegnung, des Verweilens, der Kunst und Kultur , dauerhaft hergerichtet und nutzbar ge-
macht. Die Bauarbeiten werden im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Initiative Starke Innenstadt unterstützt ihr En gagement für die Altstadt durch den Einsatz ei-
nes professionellen Quartiersmanagements . Durch das Quartiersmanagement sollen, analog zur
ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altst adt aufzeigt werden. Derzeit bearbeiten
Münster Marketing und das Quartiersmanagement einzelne Aufgabenfelder, so dass ggf. sich dar-
aus weitere Einzelmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben könnten.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal-
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich-
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports,
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.
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In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe-
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch Maßnahmen der
energetischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fassaden in den letzten Jahren bereits
entsprechend hergerichtet wurden. Zum Thema Barrier efreiheit und Nutzerfreundlichkeit erfolgen
im Gebäudeinneren zahlreiche Umbauten und Veränderu ngen, so dass durch die Veränderungen
die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 konnten einige Bau-
abschnitte unter Inanspruchnahme von Städtebauförde rmitteln umgesetzt werden, aktuell wurde
2021 das neue Bürger-Service-Zentrum eingeweiht. We itere Bauabschnitte befinden sich in der
Umsetzung. Damit ergibt sich zukünftig eine uneinge schränkte öffentliche Nutzbarkeit des Gebäu-
des mit vielfältigen Funktionen für die Bürgerschaft.
Sofortprogramm Innenstadt 2020 und 2021
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020/21“ soll es den Kommunen
ermöglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen u nd gemeinsam mit den Innenstadtakteuren
Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktiona-
le Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Städt ebau, Kultur, Bildung und Freizeit. Das Pro-
gramm konzentriert sich räumlich auf die Bereiche von Innenstädten und Zentren, die nach Auffas-
sung der Kommunen auch künftig Lebendigkeit, Attraktivität und „Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und
zum Verweilen einladen sollen.
Beide Anträge der Stadt Münster zum „Anstoß Zentren management Münster-Innenstadt“ und zur
„Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt u nd Verfügungsfonds Anmietung“ waren
erfolgreich und wurden entsprechend durch das MHKBG bewilligt. Der Umsetzungszeitraum er-
streckt sich bis Anfang 2023.
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Sport dient der Bewegung und ermöglicht die Begegnu ng von Menschen mit unterschiedlichem
gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder reli giösen Hintergrund zu fördern. Sport schafft Ge-
meinschaftssinn und bildet so eine wichtige Stütze für das Miteinander vor Ort. Entsprechend dem
Projektaufruf hat sich die Stadt Münster mit dem Projekt Pump-Track Handorf beworben. Auf
dem Gelände des Vinzenswerkes (sozial- und heilpäda gogisches Kinder- und Jugendheim) wird
die bestehende Skateanlage um eine Pump-Track erwei tert und steigert damit die Attraktivität der
bestehenden Anlage und verbessert das vorhandene Sportangebot.
Der Bau der Pump-Track soll als partizipative Baust elle (mit vorgeschalteten Workshops und Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen) im Jahr 2021 umgesetzt werden.
Stadthafen
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd-
lich des Stadthafen 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen ist eine Mehrfachbeauf-
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che in zwei aufeinander folgenden Bauab-
schnitten ausgebaut.
Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanla-
gen, Kräne und Schüttsilo werden integriert und in die Gesamtkonzeption mit einbezogen. Ent-
sprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 erfo lgen die anstehenden Gestaltungsmaßnah-
men unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermittel n. Mit dem Hafenkran erfolgt 2021 der
Startschuss zur Neugestaltung. Der Baubeginn der öf fentlichen Wegefläche erfolgt erst ab 2022.
Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG und der B ezirksregierung Münster wurde der An-
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2022 verschobe n. Dabei wird insbesondere Wert auf eine
attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gest alt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere
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Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge-
sehen.
In dem Stadterneuerungsprogramm 2020 ist die Bewill igung des Projektes „ Speicher 42 “ mit der
B-Side und dem Ruderverein enthalten. Nach der Ende 2020 erteilten Baugenehmigung ist unmit-
telbar mit den Ausschreibungen und Vergaben zum Umb au und der Sanierung begonnen worden,
so dass der umgebaute Hill-Speicher im Jahr 2023 al s sozikulturelles Zentrum in Betrieb gehen
kann. Der Förderantrag ist über das Sonderprogramm „Initiative ergreifen“ gestellt und bewilligt
worden. Entsprechend den Aussagen des MHKBG soll da mit insbesondere das soziale und ge-
sellschaftliche Engagement des Betreibervereins B-Side gewürdigt und unterstützt werden.
Mit dem Projekt B-Side wird ein soziokulturelles Quartierszentrum als Gem einbedarfseinrichtung
der Stadt Münster entstehen, mit öffentlichen Räume n für die sich teils überschneidenden Berei-
che Sozio-Kultur, Musik, darstellende & bildende Kü nste, Stadtentwicklung, bürgerschaftliche Par-
tizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten
diese Anliegen die Einrichtung eines Quartierwohnzi mmers mit integrierten Bereichen für Ausstel-
lungen, untergeordneter anlassbezogener Gastronomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungs-
raum, mehrere Gruppenräume und eine offene Stadttei lwerkstatt. Neben einem Coworking-Space
für Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich mögli chst günstige Werkräume für Künstler/Innen
und die Kreativwirtschaft geschaffen werden, sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte
Initiativen und Proberäume für Musiker/Innen.
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speichers 42 werden für die Nutzung durch den
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport so-
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport.
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von soziokultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili-
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick-
lung positiv befördern.
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder-
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderku-
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige För dermaßnahmen. Zukünftig wird dieser Bereich
als Programmgebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung geführt.
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Der entsprechende Auftrag zur Aktualisierung
des Masterplans Stadthäfen Münster ist am 22.05.201 9 vom Rat der Stadt Münster beschlossen
worden (Vorlage V/0150/2019).
Coerde
Für den Stadtteil Coerde wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzep t, einschließlich des
erforderlichen Gebietsbezuges, aufgestellt. Besonders im Fokus standen dabei die Beteiligung der
Bewohnerschaft, der verschiedenen Akteure vor Ort s owie der Institutionen und Vereine. Als iden-
titätsstiftendes „Leuchtturmprojekt“ kann die gepla nte Errichtung eines multifunktionalen Stadtteil-
hauses mit niedrigschwelligen Einrichtungen für Ber atung, Bildung, Begegnung und Gesundheits-
und Jugendhilfe bezeichnet werden. Um das multifunk tionale Stadtteilhaus sowohl für die Dienst-
leister und Sozialen Träger als auch für die Bewohn erschaft von Coerde optimal zu strukturieren
und zu gestalten, werden in einem Architekturwettbewerb bis Ende 2021 Entwürfe und Planungsal-
ternativen entwickelt. Nach entsprechenden Anpassun gen und Beschlüssen, sollen im 4.Quartal
2022 die eigentlichen Baumaßnahmen beginnen.
Ergänzend wurde für die weitläufigen, derzeit wenig attraktiv gestalteten Freiflächen des Hamann-
platzes, die auch nach den Um- und Neubauvorhaben weiterhin zur Verfügung stehen werden, im
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Dezember 2019 beschlossen, ein externes Büro für La ndschaftsarchitektur mit der Neugestaltung
des Hamannplatzes zu beauftragen. Der endgültige En twurf zur Neugestaltung ist im Sommer
2021 vorgestellt worden und soll nach entsprechenden Baubeschlüssen im 3. und 4. Quartal 2021
ab Sommer 2022 abschnittsweise umgesetzt werden.
Das InSEK Coerde enthält weitere, mit den Akteuren vor Ort und den zuständigen Fachämtern
und Institutionen abgestimmte Maßnahmen. Die Maßnahmenliste enthält Projekte, deren Realisie-
rung eine Aufwertung und deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Stadtteil Coerde er-
warten lässt.
Die Verwaltung hat entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt vom 24.06.2020 zur Vorlage
V/0224/2020/1 fristgerecht zum 30.09.2020 einen Ant rag auf Städtebauförderung aus dem Pro-
gramm „Sozialer Zusammenhalt“ für das Integrierte S tadtentwicklungskonzept (InSEK) Coerde
eingereicht.
Diesem Antrag ist das MHKBG für das Stadterneuerung sprogramm (STEP) 2021 aufgrund einer
mehrfachen Überzeichnung der zur Verfügung stehende n Fördermittel erst einmal nicht gefolgt.
Auf Wunsch des Ministeriums hat die Verwaltung dem MHKBG und der Bezirksregierung Münster
das InSEK Coerde im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbe sichtigung im Oktober 2020 vorgestellt.
Neben der Einschätzung des MHKBG zu einer grundsätz lichen Förderfähigkeit einzelner Maß-
nahmen im InSEK Coerde hat das Ministerium nach dem Rundgang auch vorgeschlagen, das
Thema Wohnraumförderung noch stärker einzubeziehen und zu einem breiteren Bestandteil im
InSEK Coerde zu machen.
Die Verwaltung wurde gebeten, den Antrag auf Städte bauförderung für das InSEK Coerde für das
STEP 2022 bis zum 30.09.2021 zu wiederholen und um konkretere Angaben zu den baulichen
Maßnahmen (z.B. Hamannplatz und Stadtteilhaus) zu ergänzen.
Neben den geplanten Fördermaßnahmen sind im InSEK C oerde auch Maßnahmen enthalten, die
ohne Fördermittelveranschlagung geplant wurden und entweder aus anderen Programmen oder
aus den Eigenmitteln der beteiligten Fachämter fina nziert werden. Diese können unabhängig von
der Förderung im Jahr 2021 bereits durchgeführt wer den. Durch die fehlende Bewilligung werden
aktuell aber keine Projekte in der Umsetzung gehemmt, einige Projekte benötigen sogar noch eine
weitere Qualifikation, so dass sich auch hier eine spätere positive Bescheidung nicht negativ aus-
wirkt.
Mit der Änderung der Programmstruktur der Städtebau förderung im Jahr 2020 zum neuen Pro-
gramm „Sozialer Zusammenhalt“ ist auch eine struktu relle Änderung erfolgt. So werden im neuen
Programm trotz sozialer Ausrichtung zuerst bauliche (investive) Maßnahmen als Basis des InSEK
erwartet, bevor begleitende (kommunikative) Maßnahmen gefördert werden.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver-
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz
2019-2021
Maßnahme in Durchführung
49.980 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke In-
nenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements zur Unterstützung
der ISI und Illumination der Dominikanerkirche
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanie-
rung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barriere-
freiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesserung der
öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkirche –
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der öffentli-
chen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressour-
cen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit
2016-2021
Maßnahme in Durchführung
2018-2020
Maßnahme abgeschlossen
2019-2021
Maßnahme in Durchführung
225.000 €
1.102.340 €
1.334.000 €
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Innenstadt-Bahnhofsviertel
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3.
BA
Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energie-
verbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4.
BA
Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Feder-
führende Kommune)
Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz entsprechend den Er-
gebnissen aus dem Planungs- und Workshopverfahren Grünflä-
che/Stadtraum Bremer Platz
Fortführung der Geschäftsstelle des Netzwerk Innenstadt NRW (Feder-
führende Kommune), Sicherung der Finanzierung
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
2021-2023
Maßnahme in Durchführung
2020-2023
Maßnahme in Durchführung
2021
Antragstellung
2021
Antragstellung
4.721.667 €
(100 % Förderung)
1.390.000 €
2.100.000 €
(100 % Förderung)
Wachstum und nachhaltige Erneuerung Hafen/Süd-Ost
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Ergreifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Soziokulturelles Zentrum.
Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-
kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombination mit dem Ruderverein
Münster
Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - B-Side Münster - An schubfinanzie-
rung der Startphase Soziokulturelles Zentrum und Sanierung des Ha-
fenkrans im Projekt Hafen-Südseite
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 1. und 2.
Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen
als Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflä-
chen mit besonderen Gestaltungselementen (Balkonen), barrierefreier
Ausbau
Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 - Herrich-
tung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente – Elefant (Schüttsilo)
2021-2023
Maßnahme in Durchführung
2021-2025
Maßnahme in Durchführung
2021
Antragstellung
2021
Antragstellung
7.293.162 €
(100 % Förderung)
387.500 €
(100 % Förderung)
Übersicht 2021 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Sozialer Zusammenhalt Münster-Coerde
Umsetzung InSEK Coerde, Verbesserung der Wohn- und Lebenssitua-
tion, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der
städtebaulichen Qualitäten
2021
Antragstellung
Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Errichtung eines Pumptracks in Münster Handorf
2020-2021
Maßnahme in Durchführung
213.000 €
(100 % Förderung)
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2020
Anstoß Zentrenmanagement Münster-Innenstadt
2020-2022
Maßnahme in Durchführung
99.000 €
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
NRW 2021 (2.Call)
Erweiterung Zentrenmanagement Münster-Innenstadt un d Verfü-
gungsfonds Anmietung
2021-2022
Maßnahme in Durchführung
318.400 €
Übersicht 2021 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Anlage A
1877 Zeichen
Anlage A zur V/0530/2021 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Information mit der Ent- scheidung zu den für das Programmjahr 2022 (STEP 2022) zu stellenden Städtebauförderanträ- gen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRi 2008) des Landes Nordrhein- Westfalen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Warendorfer Straße
- Bremer Platz 2019
- Prinzipalmarkt
- Brüningheide
- Promenade
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0530/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2021
- Erstellt
- 29.06.2021 15:29