1080/2021
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch
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Anlage 2.1 Anlage zur Satzung
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Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtAnlage zur Satzung der Stadt Köln über die Verlängerung einerVeränderungssperre in Köln-Pesch 010050200300 Meter Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 Nove Sa Vorlagen-Nummer 1080/2021 Freigabedatum 29.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch –Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch – für das Gebiet zwischen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22.09.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 61520/02 – Arbeitstitel „Donatusstraße in Köln-Pesch“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet zwi schen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Do- natusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße. Städtebauliches Ziel des Bebauungspla- nes ist den Standort als Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu sichern. Der Bebauungsplan wurde am 24.06.2008 vom Rat als Satzung beschlossen und am 09.07.2008 und erneut am 20.07.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Spielhallen) wurde die 1. Änderung zum Bebauungsplan eingeleitet und am 24.11.2011 vom Rat als Satzung beschlossen und am 28.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Städtebauli- ches Ziel der Bebauungsplanänderung war Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe im Geltungsbereich auszuschließen. 2018 hat die Stadt Köln mehrere Klageverfahren gegen die Aldi GmbH & Co KG in dritter Instanz ver- loren. Der Bebauungsplan ist seitdem inzident unwirksam. Die Unwirksamkeit des Ursprungsplans hat zur Folge, dass auch dessen 1. Änderung und die nachfolgende Ergänzung unwirksam sind, da sie als unselbstständige Planänderungen ohne den zugrunde liegenden Ursprungsplan nicht „lebens- fähig“ wären. Das 2016 eingeleitete Klageverfahren der LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG ist An- fang 2019 ebenfalls zu Gunsten der Klägerin beschieden worden. Ein weiterer Bauantrag der Firma LIDL Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist im Oktober 2018 zurückgestellt worden. Die Intention der im Bebauungsplan Nr. 61520/02 getroffenen Festsetzungen ist nach wie vor von städtebaulicher Relevanz. Durch die Ausweisung als Gewerbegebiet soll der Standtort langfristig ge- sichert und die sich sonst auszuweiten drohende Gemengelage geordnet und Einzelhandel gem. des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln ausgeschlossen werden. Um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und eine geordnete städtebauliche Entwick- lung in dem Bereich zu sichern, hat der Rat am 09.07.2019 eine Veränderungssperre zur Durchfüh- rung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 (4) BauGB zur Behebung der gerichtlich festgestell- ten Fehler beschlossen. Die Veränderungssperre tritt am 02.10.2021 außer Kraft. Da das Bebau- ungsplanverfahren voraussichtlich nicht bis zum Ende dieser Frist rechtskräftig abgeschlossen wer- den kann, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. 3 Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Anlagen
Anlage 2 Satzung
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A N L A G E 2 S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch – Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch– vom … Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab- satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch – Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln -Pesch– vom 09.07.2019 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 02.10.2019) für das Gebiet zwischen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße, wird um ein Jahr verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechts- verbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 02.10.2022.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtSatzung der Stadt Köln über die Verlängerung einer Veränderungssperre inKöln - Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch 010050200300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1080/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.04.2021
- Erstellt
- 19.03.2021 09:27