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1080/2021

Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 14.1

Anlage 2.1 Anlage zur Satzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Satzung

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2.1 Anlage zur Satzung

191 Zeichen

Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtAnlage zur Satzung der Stadt Köln über die Verlängerung einerVeränderungssperre in Köln-Pesch
010050200300 Meter
 Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch

Beschlussvorlage Rat

4727 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61/1 Nove Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1080/2021 
Freigabedatum 
29.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Pesch 
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln-Pesch –Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch – für das Gebiet zwischen 
Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Donatusstraße, südlich und westlich 
der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und nördlich der Straße Am Pescher 
Holz bis zur Escher Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten 
Fassung. 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22.09.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.  61520/02 
– Arbeitstitel „Donatusstraße in Köln-Pesch“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
umfasst das Gebiet zwi schen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Do-
natusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und 
nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße. Städtebauliches Ziel des Bebauungspla-
nes ist den Standort als Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu sichern. Der 
Bebauungsplan wurde am 24.06.2008 vom Rat als Satzung beschlossen und am 09.07.2008 und 
erneut am 20.07.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.  
 
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten 
(Spielhallen) wurde die 1. Änderung zum Bebauungsplan eingeleitet und am 24.11.2011 vom Rat als 
Satzung beschlossen und am 28.12.2011 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.  Städtebauli-
ches Ziel der Bebauungsplanänderung war Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe 
im Geltungsbereich auszuschließen.  
 
2018 hat die Stadt Köln mehrere Klageverfahren gegen die Aldi GmbH & Co KG in dritter Instanz ver-
loren. Der Bebauungsplan ist seitdem inzident unwirksam.  Die Unwirksamkeit des Ursprungsplans 
hat zur Folge, dass auch dessen 1. Änderung und die nachfolgende Ergänzung unwirksam sind, da 
sie als unselbstständige Planänderungen ohne den zugrunde liegenden Ursprungsplan nicht „lebens-
fähig“ wären. Das 2016 eingeleitete Klageverfahren der LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG ist An-
fang 2019 ebenfalls zu Gunsten der Klägerin beschieden worden. Ein weiterer Bauantrag der Firma 
LIDL Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist im Oktober 2018 zurückgestellt worden.  
 
Die Intention der im Bebauungsplan Nr. 61520/02 getroffenen Festsetzungen ist nach wie vor von 
städtebaulicher Relevanz. Durch die Ausweisung als Gewerbegebiet soll der Standtort langfristig ge-
sichert und die sich sonst auszuweiten drohende Gemengelage geordnet und Einzelhandel gem. des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln ausgeschlossen werden. 
 
Um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und eine geordnete städtebauliche Entwick-
lung in dem Bereich zu sichern, hat der Rat am 09.07.2019 eine Veränderungssperre zur Durchfüh-
rung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 (4) BauGB zur Behebung der gerichtlich festgestell-
ten Fehler beschlossen. Die Veränderungssperre tritt am 02.10.2021 außer Kraft.  Da das Bebau-
ungsplanverfahren voraussichtlich nicht bis zum Ende dieser Frist rechtskräftig abgeschlossen wer-
den kann, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

3 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
Anlagen

Anlage 2 Satzung

1408 Zeichen

A N L A G E  2  
 
 
 
S a t z u n g 
 
über eine Verlängerung der Veränderungssperre  
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch 
– Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch– 
 
vom … 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom     aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 
I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO  NRW) vom 14.07.1994 (GV  NRW 
S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be-
schlossen: 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch         –
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln -Pesch– vom 09.07.2019 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 
02.10.2019) für das Gebiet zwischen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich 
Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße 
und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße, wird um ein Jahr verlängert. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechts-
verbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 02.10.2022.

Anlage 1 Geltungsbereich

404 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtSatzung der Stadt Köln über die Verlängerung einer Veränderungssperre inKöln - Pesch Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (3)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1080/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.04.2021
Erstellt
19.03.2021 09:27