Mandari Insight

AN/2320/2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Frau Schroeder (Klima Freunde): Barrierefreie KVB-Haltestellen an Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße vor 2030

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 07.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.12.2021, TOP 8.5

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV4)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV4)

5843 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion 
 
Elke Schroeder (Klima Freunde)  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2320/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und Frau 
Schroeder (Klima Freunde): Barrierefreie KVB-Haltestellen an Subbelrather 
Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße vor 2030 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 13.12.2021 zu setzen. 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt: 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld stellt fest, dass das gesetzlich verankerte Ziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 
Januar 2022 zu erreichen, beim Ausbau der KVB-Haltstellen Subbelrather Straße/Gürtel und 
Nußbaumerstraße verfehlt wird.  
 
Die BV Ehrenfeld fordert die Verwaltung daher dringend auf, alles daran zu setzen, dass der 
barrierefreie Ausbau der Haltestellen deutlich vor dem von ihr benannten Zeitziel 2030 er-
reicht wird und zumindest eine der Haltestellen in der Zwischenzeit barrierefrei nutzbar ist 
 
1. Dazu ist der Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen 
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße …“ aus dem Jahr 2016 (Vor-
lagen Nr. 3911/2015) endlich umzusetzen und der Planungsbeschluss gemäß 
dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Vorzugsvariantedem Ver-
kehrsausschuss und der BV Ehrenfeld zeitnah vorzulegen.

- 2 - 
 
2. Bei der Planung sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Rad-
verkehrskonzept und zum Fahrradgürtel Ehrenfeld zu berücksichtigen. Weder 
darf es durch den Ausbau der Haltestellen zu Verzögerungen bei der Umsetzung 
des Radverkehrskonzeptes kommen, noch dürfen umgekehrt die Beschlüsse 
zum Radverkehr den Bau der Haltestellen behindern. 
 
3. Um in der Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung einen barrierefreien Zugang zu 
den Linien 5 und 13 sicherzustellen, soll die Verwaltung einen niveaugleichen 
Ein- und Ausstieg zumindest für einen Wagen provisorisch mit einfachen bauli-
chen Mitteln bei einer der beiden Haltestellen herstellen. 
4. Auch für die anderen Haltestellen der Linie 13 ist die Planung für den barriere-
freien Umbau der Haltestellen unverzüglich aufzunehmen und dem Verkehrsaus-
schuss und den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfas-
sung vorzulegen.  
 
 
5. Dieser BV- Beschluss ist dem Verkehrsausschuss vorzulegen mit der Bitte, ent-
sprechend in seiner Zuständigkeit zu entscheiden. 
 
 
Begründung  
Nach § 8 PBfG (PersonenBeförderungsGesetz) ist die Umsetzung von Barrierefreiheit im 
ÖPNV bis 2022 vorgeschrieben. Dies wird mit den derzeitigen Zeitplänen für den Umbau der 
beiden Haltestellen krachend verfehlt. Bis zur Fertigstellung soll fast noch eine Dekade ins 
Land gehen, eine Nutzung der Linien 5 und 13 in Neu-Ehrenfeld wird Menschen mit Behin-
derungen bis dahin verwehrt. Auch andere Fahrgäste zum Beispiel mit Kinderwagen, schwe-
rem Gepäck oder Fahrrädern wird der Einstieg in die Bahnen extrem erschwert. Dieser jahr-
zehntelange Unstand kann nicht länger hingenommen werden, es müssen bis zur endgülti-
gen Fertigstellung zumindest provisorische Lösungen gefunden werden. Dies wurde in der 
Vergangenheit beispielsweise bei Haltestellen der Linie 5 erfolgreich umgesetzt, ähnliche 
Maßnahmen könnte man sich auch für zumindest eine der beiden Haltestellen vorstellen, um 
die Nutzung der Bahnen für alle Fahrgäste zu ermöglichen und eine barrierefreie Umsteige-
beziehung zwischen den Linien 5 und 13 herzustellen. Der von der Verwaltung sehr späte 
endgültige Fertigstellungszeitraum im Jahr 2030 würde eine solche provisorische Einrichtung 
mehr als rechtfertigen. 
Wie in den Gesprächen der Verwaltung mit Mitgliedern der Bezirksvertretung im Rahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verkehrliche Umgestaltung zwischen Subbelrather Straße und 
Nußbaumerstraße dargestellt, hat der Umbau der Haltestellen Auswirkungen auf die Breite 
des vorhandenen Straßenraums des Gürtels. Da dadurch der Straßenraum zwischen Nuß-
baumer Straße und Subbelrather Straße generell neu aufgeteilt werden muss, sind bei der 
Planung die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld 
und zur Radschnellverbindung KölnerFahrradGürtel (KFG) zu berücksichtigen. Die von der 
Verwaltung in der in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellten Vorzugsvariante steht mit 
den gefassten Beschlüssen im Einklang, erhielt von den Bürger*innen die meiste Zustim-
mung und soll deshalb auch aus Sicht der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Zuge der Planun-
gen weiter verfolgt werden. 
Davon unbenommen sind die dringend notwendigen Verbesserungen der Fuß- und Radver-
kehrsinfrastruktur an den Kreuzungspunkten und auf dem Gürtel selbst. Hier sollten unab-
hängig vom Ausbau der Haltestellen zügig Lösungen für mehr Sicherheit, Flüssigkeit und

- 3 - 
 
Leichtigkeit für den Rad- und Fußverkehr gefunden werden. Die zeitnahe Umsetzung des 
Ehrenfelder Radverkehrskonzeptes und des KölnerFahrradGürtels dürfen nicht bis zum end-
gültigen Fertigstellung der Haltestellen herausgezögert werden, sondern sollten ggfs. mit 
provisorischen Mitteln wie z.B. mobilen Elementen schnellstmöglich umgesetzt werden. 
Ebenso darf selbstverständlich der Umbau der Haltestellen nicht durch getroffene Maßnah-
men für den Fuß- und Radverkehr behindert werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Esther Kings Petra Bossinger  
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende 
 
Elke Schroeder 
(Klima Freunde)

Beratungsverlauf (1)

13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2320/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
07.12.2021
Erstellt
02.11.2021 10:23