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4331/2021/1

Zukunft des Strandbad Marie

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.02.2023, TOP 6.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 4331/2021/1 
Freigabedatum 
25.01.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zukunft des Strandbad Marie  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Fläche (das Gebäude des „Strandbad Marie“ 
und die Campingplatzfläche) schnellstmöglich in den Naturschutzbereich zu überfüh-
ren und zu überplanen. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 den Pflege- und Ent-
wicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen beschlos-
sen.  
„Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des 
Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und 
angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pfle-
ge- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der so 
geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des 
Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu berücksich-
tigen.“  
In diesem Zusammenhang wurde festgelegt:  
Das Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb) ist ab 
dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen, wenn bis dahin 
kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefunden wurde. 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien-
Zeltgemeinschaft und des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse auszusparen. Da 
der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen 
ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche 
ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen, wenn bis da-
hin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, 
das Betreten der FFH-Fläche Rheinufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest 
mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das traditionsreiche Brauch-
tums-Fest zu genehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden 
Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten 
drei Tage ergeben.  
In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Über-
schwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. 
Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle 
für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist 
ein Verlagern des Sportplatzes an einen überschwemmungsfreien Standort geboten. Eine 
Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet und 
der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande 
des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) 
ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes einzurichten. Der 
Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Plat-
zes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen, so 
lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f 
(11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und 
allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.“

3 
Begründung für die positive Auswirkung auf den Klimaschutz 
Der Rückbau der Gebäude und die Überführung der Fläche in den Naturschutzbereich wirken 
sich positiv auf den Klimaschutz aus

4 
1. Historische Bedeutung des Strandbad Marie für Porz-Langel 
Das Strandbad Langel, hauptsächlich errichtet in Holzbauweise, wurde 1911 eröffnet und er-
freute sich im Sommer mit täglich 3000 Badegästen großer Beliebtheit. Zum Strandbad gehör-
te ein Restaurant mit Freitreppe zum Rhein. Schon drei Jahre nach seiner Eröffnung wurde 
das Strandbad 1914 unter bis heute nicht geklärten Umständen durch einen Brand zerstört. 
Erst 1931 wurde das Strandbad wieder aufgebaut, nicht mehr so mondän, sondern lediglich 
mit einem gemauerten Fundament, auf dem eine Holzbarracke errichtet wurde, die als Gast-
stätte und als Wohnung für die Betreiberfamilie diente. Direkt am Strand wurde ein Kaffee-
Garten angelegt und für die Badegäste wurden Umkleideräume bereitgestellt.  
Die Nutzung zum Badebetrieb wurde 1941 mit der Aufspülung einer Sandbank am Langeler 
Bogen beeinträchtigt, da das Rheinufer nun fast 100 Meter vom Strandbad entfernt lag.  
So wurde das „Strandbad“ weiterhin als Ausflugslokal genutzt, ab1951 von Marie und Gustav 
Hollstein unter dem Namen „Strandbads Marie“ weitergeführt und um einen Campingplatz 
erweitert. Marie Hollstein war bis 1996 die Betreiberin der Gaststätte im heutigen Kölner 
Stadtteil Porz-Langel. 
Der Landschaftsplan von 1991 sah vor, das gesamte Gelände nach Ablauf der Nutzungsge-
stattungen in den Zustand des umliegenden naturbelassenen Auenwaldgeländes zurückzu-
führen. Nach Protest der Langeler Bürger*innen gab die Bezirksregierung 2006 dem Wider-
stand statt und das Ausflugslokal wurde zeitweise wieder eröffnet. 
2. Aktuelle Situation: 
Die Verwaltung hat im Laufe des Jahres 2021 Gespräche mit verschiedenen Akteuren geführt, 
die Nutzungsvorstellungen für eine Folgenutzung des Gebäudes und Geländes entwickelt 
haben. Grundlagen für die Gespräche waren die folgenden Eckdaten für potenziell denkbare 
Nutzungen im Bereich Strandbads Marie: 
2.1 Aus der Sicht von Umwelt- und Naturschutz denkbare Nutzung: 
Denkbar wären aus Sicht der UNB vorbehaltlich der Zustimmung des Beirats und der Natur-
schutzverbände folgende Nutzungen, aber immer unter Berücksichtigung der Maßgabe, dass 
es zu keiner Verschlechterung der Situation vor Ort kommt. In diesem Fall könnte keine Ge-
nehmigung erteilt werden. 
• Sanierung Gebäude, Solaranlage, etc. 
• Kleinkläranlage,  
• Innengastronomie, 
• Außengastronomie auf der rheinabgewandten Seite des Gebäudes in einem verträgli-
chen Rahmen, 
• private Veranstaltungen im Gebäude, aber nur in einem mit dem FFH-Gebiet verträgli-
chen Rahmen (die FFH-Verträglichkeitsprüfung muss sich dieser Thematik widmen, 
• Naturschutzausstellungen im Gebäude, 
• Naturschutz-Aktivitäten im Freien nur dann, wenn sie der Öffentlichkeit die Besonder-
heit des Auenstandortes näher bringen, und dann aber auch nur in einem begrenzten 
Rahmen und unter strenger fachlicher Aufsicht (z.B. Naturschutzverbände). 
Dabei sollten folgende Auflagen aus dem alten Mietvertrag umgesetzt werden: 
• der Platz ist durch Baum- und Strauchgruppen mit standortgerechten Gehölzen zu 
gliedern; 
• die betonierten Flächen im jetzigen Campingplatzbereich sind zu entsiegeln; 
• keine zusätzlichen Parkplätze; 
• kein Ausbau der Zufahrt; 
• keine neuen Wege;

5 
• keine Wegebeleuchtung entlang der Zufahrt. 
2.2 Liegenschaftliche Eckdaten: 
• Die jährlich zu zahlende Miete umfasst 4.812,28 € und wird alle 5 Jahre überprüft und 
gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. 
• Die Überlassung ab Vertragsbeginn bis zum Baubeginn erfolgt unentgeltlich. Für den 
Zeitraum zwischen Baubeginn und Eröffnung des Strandbads zahlt die Mieterin 50 % 
der Miete pro Jahr. Ab Monatsersten nach Eröffnung ist die Miete in voller Höhe zu 
überweisen. 
• Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre plus Option für zwei Verlängerungen von weite-
ren jeweils 10 Jahren und beginnt mit dem Monatsersten des auf den Beschluss der 
Bezirksvertretung Porz folgenden Monats.  
• Die Sanierung des Aufbaus der „Strandbad Marie“ muss innerhalb einer Frist von 2 ½ 
Jahren nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.  
• Bei Nichterteilung der notwendigen Baugenehmigung kann das Vertragsverhältnis mit 
einer außerordentlichen Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt 
werden.  
• Bei jeglicher Vertragsbeendigung müssen alle auf den Grundstücken befindlichen Auf-
bauten inklusive der Fundamente niedergelegt und geräumt werden und die Grund-
stücksfläche muss sodann in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.  
• Für den bei Vertragsbeendigung durchzuführenden Abriss des mietereigenen Gebäu-
des ist eine Bürgschaft in Höhe von 50.000 € zu hinterlegen.  
2.3 Instandhaltungs- und Abrisskosten 
Das Gebäude befindet sich in einem maroden Zustand und bedürfte für eine Wiederaufnahme 
der Nutzung einer grundhaften Sanierung aller Bauteile, insbesondere der Haustechnik (Elekt-
ro, Heizung, Wasser und Abwasser). Die damit verbundenen Kosten könnten nur im Rahmen 
einer aufwändigen Zustandserfassung und Planung belastbar beziffert werden. Überschlägig 
muss bei fachgerechter Sanierung jedoch von einem mindestens sechsstelligen Betrag aus-
gegangen werden. Eine Amortisation dieses Betrages durch eine Fortsetzung der Nutzung ist 
aufgrund der notwendigen Beschränkung auf den Bestand ohne Außengastronomie nicht 
möglich.  
Da die Aufbauten Eigentum des aktuellen Pächters sind, hat er gemäß der geltenden vertrag-
lichen Regelung den Abriss selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.  
3. Gespräche mit verschiedenen Nutzungsinteressent*innen 
Die Vertreter*innen der Umweltverbände erläuterten, dass für sie diese Fläche schnellstmög-
lich in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen wäre. 
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Betreten der FFH Fläche Rheinufer von 
dem Grundstück aus unterbinden. Die Idee, das Gebäude und/oder Gelände in eine umwelt-
bildnerische Konzeption einzubinden, müsse nicht am Standort umgesetzt werden. Denkbar 
wäre auch, eine Beratungs- und Informationsmöglichkeit in der Ortslage Langel anzubieten. 
Ein aus dem Stadtteil kommender potenzieller Investor stellte glaubwürdig dar, dass ein In-
vestment für die Sanierung des Gebäudes sich nur rechnet, wenn:  
• rund 75 Stellplätze für Wohnmobile,  
• eine erweiterte Außengastronomie,  
• zusätzliche Parkmöglichkeiten am und auf dem Gelände, 
• und eine verbesserte Wege-Beleuchtung ermöglicht werden. 
Das ist zwar betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, aber nicht mit den Eckdaten vereinbar. 
Dieses Angebot eines Investors ist in der beschriebenen Form am Standort nicht umsetzbar,

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so dass diese Fläche schnellstmöglich in den Naturschutzbereich zu überführen und zu über-
planen ist. 
Eine Alternative (z.B. aus Stiftungsmitteln oder haushaltsfinanziert) sieht die Verwaltung nicht. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Wegen der kontinuierlichen Verschlechterung des Gebäudezustandes, ist ein sofortiges Han-
deln der Verwaltung zwingend erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frongasse
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
4331/2021/1
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.01.2023
Erstellt
08.11.2022 12:04