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0517/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Kalk zu Parkverstößen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 9.1.9

Anlage 1_Bezirk Kalk VKÜ

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1_Bezirk Kalk VKÜ

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3037 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0517/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Kalk zu Parkverstößen in den 
Jahren 2022 und 2023 - AN/0094/2024 
Mit Anfrage AN/0094/2024 stellt die SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk 
am 25.01.2024 verschiedene Fragen zu Parkverstößen zu den Jahren 2022 und 2023. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
 
Frage 1: 
Wie hoch ist die Gesamtzahl der im Stadtbezirk Kalk festgestellten und geahndeten Parkver-
stöße jeweils in den Jahren 2022 und 2023 aufgeteilt auf die Stadtteile. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Stadtbezirk Kalk haben die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes im Jahr 2022 41.332 
und im Jahr 2023 36.697 Parkverstöße festgestellt. Die Erfassung erfolgt dabei nach Revieren 
der Verkehrsüberwachung mit der fortlaufenden Nummerierung 801 bis 812 (siehe Anlage 1) 
und nicht nach den Stadtteilen. Parkverstöße die mittels Fremdanzeigen gemeldet wurden, 
sind hier nicht enthalten. 
 
Parkverstöße nach Revier der Verkehrsüberwachung im Stadtbezirk Kalk: 
 
Revier Verkehrsüber-
wachung 
2022 2023 
801 8.976 6.189 
802 6.138 5.871 
803 7.750 6.932 
804 5.426 5.420 
805 1.534 1.421 
806 868 713 
807 3.918 3.010 
808 806 465 
809 2.784 3.039 
810 1.818 1.887 
811 645 847 
812 669 903 
Summe: 41.332 36.697

2 
 
 
 
Frage 2: 
Wie verteilt sich die Anzahl der Gesamtverstöße auf solche, die durch Mitarbeiter*innen der 
Stadt festgestellt werden und auf solche die als Fremdanzeigen eingehen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Eine Aufschlüsselung der erfassten Parkverstöße nach Fremdanzeigen und nach Verstößen, 
die durch Mitarbeiter*innen der Stadt festgestellt werden, ist aus technischen Gründen nicht 
möglich. Bei Fremdanzeigen wird lediglich „Köln“ als Tatort aufgeführt. 
 
 
Frage 3: 
Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl von festgestellten Verstößen pro Einsatz der städti-
schen Mitarbeiter*innen - jeweils getrennt nach Routinekontrollen und anlassbezogenen Kon-
trollen. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung arbeiten nach unterschiedlichen Schichtplä-
nen und Arbeitszeitmodellen, so dass eine Vergleichbarkeit der durchschnittlichen Anzahl der 
festgestellten Verstöße nicht gegeben ist und daher nicht ermittelt werden kann. 
 
Darüber hinaus wird bei der Ausstellung einer Verwarnung nicht vermerkt, ob es sich um eine 
Routinekontrolle oder eine anlassbezogene Kontrolle bzw. einen Auftrag handelt.  
 
 
Frage 4: 
Wie hoch ist das durchschnittliche verhängte Bußgeld bei Parkverstößen in 2022 und 2023 
gewesen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zum durchschnittlich verhängten Bußgeld bei Parkverstößen in 2022 und 2023 kann die Ver-
waltung keine Angabe machen, da eine Auswertung aufgrund eingestellter oder laufender 
Verfahren nicht zuverlässig möglich ist. 
 
 
Anlage 1 
Bezirk Kalk – Reviere der Verkehrsüberwachung

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0517/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2024
Erstellt
05.02.2024 09:57