V/0439/2011
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2010
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Berichtsvorlage
2236 Zeichen
V/0439/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2010 Beratungsfolge 06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit seinen jährlichen Geschäftsbericht vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: − Er ist nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster sondern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Er enthält Informationen über die wesentlichen auf gesetzlichen und parlamen- tarischen Vorgaben beruhenden Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Ju- gendhilfe für eine breitere Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. − Da viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster von freien Trä- gern vorgehalten werden, ergibt sich eine enge Verzahnung und intensive Zusammenarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Dies zeigt der Bericht auf. − Der Geschäftsbericht stellt differenziertere Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings dar. Er enthält damit über den Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die An- regungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben können. Der Geschäftsbericht bietet somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven, die durch Arbeits- berichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes vertieft werden. Dazu kommen die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Be- richte an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien, die zu we- sentlichen und aktuellen Fragestellungen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. I. V. gez. Dr. Hanke Vorlagen-Nr.: V/0439/2011 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5102 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 22.06.2011 Öffentliche Berichtsvorlage
Geschäftsbericht 2010 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
344486 Zeichen
Geschäftsbericht 2010
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Jahresthema 6
3. Amtszielreport 10
4. Sozialraumreport 29
Bezirk Mitte 30
Bezirk West 32
Bezirk Nord 34
Bezirk Ost und Südost 36
Bezirk Hiltrup 40
5. Produktüberblicke 42
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 44
Förderung von Kindern in Tagespflege 55
Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 60
Jugendverbandsarbeit 64
Jugendsozialarbeit 67
Jugendhilfe an Schulen 70
Drogenhilfe 74
Angebote für Familien 80
Besondere familienpolitische Maßnahmen 88
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 92
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 98
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 105
Schutz von Kindern und Jugendlichen 110
Mitwirkung bei Familien - und Jugendgericht 114
Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 118
Jugendhilfeplanung 121
6. Jugendhilfeetat 124
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 133
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 138
9. Jugendrat 145
10. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 148
11. Stellenplan 149
12. Organisation 152
13. Organigramme 153
14. Generaldatenblatt 155
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2010 war ein weiteres Jahr der Heraus-
forderungen im Ausbau und der Weiterentwicklung
der Infrastrukturangebote der Kinder- und Jugend-
hilfe, insbesondere im Kita-Bereich als auch im of-
fenen Ganztag.
Gleichzeitig erforderten die schwierigen Konsoli-
dierungsvorgaben des Jugendhaushalts in Höhe
von 1,28 Mio. Euro und die Neustrukturierung der
Wirksamkeits- und Qualitätsanforderungen eine in-
tensive Steuerung und Aufgabenkritik der gesam-
ten Leistungen der Jugendhilfe.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte waren insbeson-
dere:
Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförder-
plans 2011 - 2014 und die Planung der Jugend-
hilfeeinrichtungen Pötterhoek und Wolbeck bzw.
die Realisierung der Einrichtungen in Gelmer
und Hiltrup-West.
Der Aufbau einer umfangreichen Mediathek
zum Thema kritischer Medienkonsum im Jib und
die Fachtagung „Cybermobbing“ waren innova-
tive Fachbeiträge zum Thema Prävention.
9.600 Kinder erhielten einen Kita- oder Tages-
pflegeplatz. Davon konnten die U-3-Plätze von
25 % auf 29,8 % ausgebaut werden. Die Anzahl
der Betriebskitaplätze stieg auf 203.
Im offenen Ganztag erhielten 2.777 Kinder ei-
nen Platz an 45 Grundschulen in Münster. Dies
entspricht einer Inanspruchnahme von 29,64 %.
Das Kinderschutzkonzept wurde überarbeitet
und das Risiko- und Qualitätsmanagement in
den Kinderschutzverfahrensabläufen weiterent-
wickelt.
Ein Leitfaden zum Thema „Häusliche Gewalt“ im
Kontext Kinderschutz wurde neu konzipiert und
gemeinsam mit Freien Trägern und Kooperati-
onspartnern abgestimmt.
Im Nachgang zum Hearing „Kinderarmut“ wurde
fachübergreifend mit dem Gesundheitsamt, dem
Sozialamt, dem Amt für Schule und Weiterbildung
und den Freien Trägern die Konzepterstellung ei-
nes Maßnahmenprogramms für eine „kindbezoge-
ne“ Armutsprävention in Münster begonnen.
Intention ist es, ein kindzentriertes Handlungskon-
zept zu entwickeln, welches allen Kindern gleiche
Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht.
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien als auch der engagierten Arbeits-
gemeinschaften nach § 78 SGB VIII , ohne die
diese gemeinsamen Anstrengungen nicht hätten
aufgegriffen werden können, waren beispielhaft.
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich
herzlich.
Anna Pohl
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Jahresthema
6
2. Jahresthema
Zweiter kommunaler Kinder- und
Jugendförderplan - 2010 bis 2014
In seiner Sitzung am 30.06.2010 hat der Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien den
von der Verwaltung erstellten zweiten Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2010
bis 2014 beschlossen. Mit diesem Grundlagenwerk
für die Handlungsfelder „Kinder- und Jugendar-
beit“, „Jugendsozialarbeit“ und „erzieherischer Kin-
der- und Jugendschutz“ kommt die Stadt Münster
ihrer mit Beschluss des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes durch den Landtag NRW im Oktober
2004 auferlegten Verpflichtung nach, einen Kinder-
und Jugendförderplan für die Dauer der jeweiligen
Wahlperiode aufzustellen, der die wesentlichen
Rahmenbedingungen für die oben genannten
Handlungsfelder enthalten soll.
Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Ju-
gendförderplans sind dabei
die Schaffung einer längerfristigen Planungssi-
cherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfe-
träger. Damit wird insbesondere personelle Kon-
tinuität gewährleistet und eine Planungssicher-
heit für das Vorhalten von Angeboten innerhalb
der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialar-
beit erreicht.
die Entwicklung eines Steuerungsinstruments
für eine gezielte, nicht statisch festgeschriebe-
ne, sondern an aktuellen Entwicklungen orien-
tierte Bedarfs- und Maßnahmenplanung als
Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen. Im
Hinblick auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe
ist dies für die Leistungsvereinbarungen mit den
freien Trägern der Jugendhilfe besonders be-
deutsam.
Mit dem ersten Münsteraner Kinder- und Jugend-
förderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und
Handlungsempfehlungen - hatte die Verwaltung
dem Auftrag umfassend für das Handlungsfeld
„Kinder- und Jugendarbeit“ entsprochen. Für die
Bereiche der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugendverbandsarbeit wurden
strategische Ziele entwickelt und mit den beteilig-
ten Einrichtungen, Trägern und Verbänden abge-
stimmt. Unter Vorgabe dieser Ziele wurden unter
Berücksichtigung der Bevölkerungsdaten, ausge-
wählter Sozialraumfaktoren, der bestehenden An-
gebote und der Einschätzung der Fachkräfte ent-
sprechende Handlungsempfehlungen formuliert.
Diese sind für den Bereich der Jugendverbandsar-
beit stadtweit sowie für den Bereich der offenen
und mobilen Kinder- und Jugendarbeit sowohl
stadtweit als auch bezirksbezogen ausgewiesen
worden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die formulierten
Handlungsempfehlungen mit den freien Trägern
der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
und der Jugendverbandsarbeit in den folgenden
Jahren umzusetzen sowie über die offene und
mobile Kinder- und Jugendarbeit und die damit
verbundene Fortschreibung des Förderplanes im
Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ zu be-
richten. Ferner sollten weitergehende Aussagen
und Handlungsempfehlungen zu den Handlungs-
feldern „Jugendsozialarbeit“ und „Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz“ gegeben werden.
Mit dem nunmehr gültigen zweiten Kinder- und Ju-
gendförderplan 2010 bis 2014 werden diese Hand-
lungsempfehlungen und deren Zielerreichung für
das Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ sys-
tematisch dargestellt und weiter entwickelt.
Schwerpunkte hier sind die Bereiche „Qualitäts-
entwicklung“, „Leistungssteuerung“ sowie „Wirk-
samkeit“. So konnte im Ergebnis mit allen Akteu-
ren unter anderem vereinbart werden,
die Öffnungszeiten und Angebote der Einrich-
tungen bedarfsgerecht auch in den Abendstun-
den, an den Wochenenden und in den Ferien
anzupassen,
die Präsenz im öffentlichen Raum zu erhöhen,
noch mehr Kinder und Jugendliche mit Angebo-
ten zu erreichen und
einen Anteil in Höhe von mindestens 5 % für
geschlechtsspezifische Angebote festzuschrei-
ben.
Für die Handlungsfelder „Jugendsozialarbeit“ und
„erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ waren
zunächst grundlegende Aufarbeitungen wie z. B.
die Erhebung von Struktur- und Angebotsdaten er-
forderlich. Zudem wurden Entwicklungen analysiert
Jahresthema
7
und fachliche Herausforderungen erörtert, die mit
dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan dar-
gestellt werden und mit Zielformulierungen und
Handlungsempfehlungen hinterlegt sind.
Seit 2007 sind auf der Basis der in den Kinder- und
Jugendförderplänen hinterlegten Daten und Analy-
sen im Rahmen der Infrastrukturplanung und woh-
nortnahen Versorgung insgesamt sechs neue Ein-
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit geschaffen worden. Damit ist eine
bedarfsgerechte Ausstattung für die nächsten Jah-
re auch unter Berücksichtigung der strategischen
Ziele und demografischen Entwicklung realisiert.
Mittlerweile lässt sich feststellen, dass Münster im
Städtevergleich über eine hervorragende Infra-
struktur im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit verfügt, die einen unverzichtba-
ren Teil der Jugendhilfelandschaft und ein wichti-
ges Lernfeld für die persönliche und soziale Ent-
wicklung von jungen Menschen darstellt. Vor die-
sem Hintergrund ist neben der guten quantitativen
Ausstattung die Qualitätsentwicklung voranzutrei-
ben.
Controlling im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien
Das Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien versteht sich als ein System der Füh-
rungsunterstützung, das zielorientierte Planung
koordiniert, zielbezogene Daten bereitstellt und re-
gelmäßig kontrolliert, differenzierte Abweichungs-
analysen vornimmt sowie Maßnahmen zur Gegen-
steuerung vorschlägt.
Schon frühzeitig war es das Ziel des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien, fachliche Ansät-
ze mit wirtschaftlichen Zielen zu verknüpfen und
perspektivisch ein ganzheitliches Controllingsys-
tem einzuführen. Dennoch steht das Controlling
des Amtes seit längerer Zeit unter dem Einfluss ei-
nes zunehmenden Konsolidierungsdrucks für den
städtischen Haushalt.
Natürlich ging es daher in vielen Bereichen um die
Entwicklung konkreter Steuerungsinstrumente, um
die Kostenentwicklung einzugrenzen. Aber auch in
dieser Situation wurde das Controlling konsequent
nicht nur als bloßes Instrument angesehen, effi-
zient Kosten zu reduzieren und Sparvorgaben ein-
zuhalten. Zunehmend ging und geht es darum, In-
formationen zu Leistungs- und Qualitätsaspekten
zu gewinnen, so dass vermehrt Wirksamkeitsüber-
legungen und inhaltliche Fragestellungen in die
Controllingprozesse einbezogen werden.
Auch wenn diese Thematik erheblich an Bedeu-
tung gewonnen hat, lagen bisher relativ wenig ge-
sicherte Erkenntnisse z. B. über die Wirksamkeit
von bestimmten Hilfeformen vor. Daher wurden
Ideen und Ansätze entwickelt, um differenzierte
Antworten auf solche Fragestellungen zu finden.
Hier sollen beispielhaft zwei Themen näher darge-
stellt werden, die im Jahr 2010 wesentlicher Be-
standteil des Controllings im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien waren.
WIMES - Verfahren zur Wirkungsmessung von
Hilfen zur Erziehung
Wie bereits einleitend erläutert geht es seit länge-
rer Zeit darum, neben den etablierten umfangrei-
chen Controlling- und Steuerungsprozessen im
Bereich der Hilfen zur Erziehung intensiver in die
Untersuchung von Wirkungen von Hilfen einzu-
steigen. Diese Überlegungen wurden im Laufe des
Jahres 2010 so weit konkretisiert, dass ein ent-
sprechendes Verfahren für Hilfen nach § 30 SGB
VIII (Erziehungsbeistand), § 31 SGB VIII (Sozial-
pädagogische Familienhilfe), § 32 SGB VIII (Heil-
pädagogische Tagesgruppen) und § 34 SGB VIII
(Heimerziehung) implementiert wurde.
Es handelt sich um das Verfahren WIMES der
e/l/s-Institut GmbH für Qualitätsentwicklung sozia-
ler Dienstleistungen aus Wülfrath. WIMES ist ein
Verfahren, mit dem Hilfen zur Erziehung wirkungs-
orientiert dokumentiert und evaluiert werden kön-
nen. Die Methode erfasst dabei verschiedene Di-
mensionen relevanter Problemlagen und Risiken,
die sich auf die Familie, die Entwicklung junger
Menschen und auf die sozialräumliche Einbindung
beziehen. Großer Vorteil des Verfahrens ist, dass
dies in direkter Kommunikation und Kooperation
zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den
freien Trägern als Leistungserbringern geschieht.
Jahresthema
8
„Grundlage ist in jedem Fall
eine gut strukturierte und
stringente Dokumentation
von Entscheidungs- und
Handlungsabläufen.“
Das e/l/s-Institut („entwickeln, lernen, sichern“) hat
die Methode WIMES zur Messung der Ergebnis-
qualität bei Hilfen zur Erziehung als Resultat lang-
jähriger empirischer Forschungsarbeit entwickelt.
Über das WIMES Web Portal des e/l/s-Instituts
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie
der freien Träger die Möglichkeit zur elektroni-
schen Dateneingabe.
Zur Implementierung des Verfahrens hat das Insti-
tut die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes
sowie der freien Träger in den Grundlagen wir-
kungsorientierter Fallsteuerung und der webge-
stützten Dokumentation sowie deren Nutzung bei
der Hilfeplanung geschult. Diese Schulungen wur-
den am 21.09.2010 abgeschlossen. Nach einer
Übungsphase bis Ende 2010 startet der Echtbe-
trieb des Verfahrens am 01.01.2011.
Auswertung einer Stichprobenerhebung von
Gefährdungsfällen gemäß § 8a SGB VIII
Für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
wurde ein dezidiertes Verfahren zur Bearbeitung
von Fällen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
entwickelt. Dies wurde im „Konzept zur Fallbear-
beitung bei Kindeswohlgefährdung“ dargestellt und
geregelt. Um zu überprüfen, wie das
Verfahren in der Praxis gehandhabt
wird und ob die vorgeschriebenen
Standards eingehalten werden, wurden
stichprobenartig ausgewählte Fälle, in
denen eine Gefährdung vorlag oder
angenommen wurde, nach bestimmten
Kriterien ausgewertet.
Die Auswertung orientierte sich an den
folgenden Kriterien:
Vollständigkeit der Verfahrensschritte,
Nachvollziehbarkeit von (Team-) Entscheidun-
gen,
Darstellung und Begründung für einzelne
Vorgehensweisen und
Verwendung verpflichtender Dokumente und
Vorlagen.
Zusammenfassend konnte bei der Auswertung
festgestellt werden, dass das Kinderschutzkonzept
mit seinen einzelnen Verfahrensschritten den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien bekannt ist und in
seinen Grundzügen angewandt wird.
Es wurde ferner herausgestellt, dass folgende Ge-
sichtspunkte bei der Bearbeitung und Dokumenta-
tion von Gefährdungsfällen besonders sorgfältig
beachtet werden müssen:
Die Fallakte ist ein dokumentarischer Nachweis
für sachgerechtes Verwaltungshandeln bei Kin-
deswohlgefährdungen. Daher sollte die Doku-
mentation grundsätzlich so angelegt sein, dass
für Außenstehende klar erkennbar ist, wodurch
ein Gefährdungsverfahren ausgelöst wird, wel-
che Prozessabläufe zu welchem Zeitpunkt mit
welcher Intention erfolgen und wann sowie wa-
rum das Verfahren beendet ist. Zwischen den
einzelnen Prozessschritten sollte ein inhaltlich
logischer, nachvollziehbarer und begründeter
Handlungszusammenhang bestehen. Kontro-
vers diskutierte Ideen und Entscheidungen für
bestimmte Handlungsweisen sollten in entspre-
chenden Protokollen ebenso dargestellt werden
wie Gründe für verworfene Handlungsalternati-
ven. Die (eigene) fachliche Haltung sollte deut-
lich benannt und argumentativ untermauert
werden.
Die Inaugenscheinnah-
me direkt von der Ge-
fährdung betroffener so-
wie möglicher Geschwis-
terkinder ist für den
Grau- und Gefährdungs-
bereich ein vorgeschrie-
bener Bestandteil im
Konzept zur Fallbearbei-
tung bei Kindeswohlgefährdung. Damit muss
dieser persönliche Kontakt in jedem Fall ve
rmu-
teter oder tatsächlicher Gefährdung zwingend
erfolgen. Sollte aufgrund der besonderen Fall-
konstellation ein solcher persönlicher Kontakt
nicht möglich sein, muss dieses zumindest
plausibel begründet in der Akte dokumentiert
werden.
Die vorhandenen Formulare und Vorlagen zur
Dokumentation des Fallgeschehens und einzel-
ner Handlungsvereinbarungen sollten durch-
gängig genutzt werden. Vollständig angewandt
Jahresthema
9
strukturieren sie das Fallgeschehen, fokussieren
wesentliche Fallaspekte und ermöglichen so
auch Außenstehenden einen guten Fallüber-
blick.
Die Ergebnisse der Stichprobenanalyse wurden in
einer anonymisierten Auswertung zusammenge-
fasst und allen Mitarbeiter/-innen im kommunalen
Sozialdienst als Grundlage für die weitere Arbeit
zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden die we-
sentlichen Gesichtspunkte der Analyse in einer
Dienstversammlung des Kommunalen Sozialdiens-
tes vorgestellt und diskutiert.
Darüber hinaus wurden mit den Mitarbeiter/-innen,
deren Fällen in der Stichprobe ausgewertet wur-
den, sowie den verantwortlichen Leitungskräften
Einzelgespräche geführt, in denen das Fallge-
schehen reflektiert und fallspezifisch Hinweise zur
Optimierung bei der Anwendung des „Konzept zur
Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung“ gege-
ben wurden.
In Abstimmung mit allen Beteiligten wurde verein-
bart, solche Stichprobenanalysen jährlich mit den
jeweiligen Fällen des Vorjahrs zu wiederholen.
Amtszielreport
10
3. Amtszielreport
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
in einem Prozess der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter 10 Amtsziele entwickelt. Die Amtsziele sind
eine strategische und fachliche Orientierung für die
Kinder- und Jugendhilfe in Münster. Zum einen für
die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und
Einrichtungen des Amtes und zum anderen sind
sie Orientierung und gemeinsames Anliegen für
die Förderung und Kooperation mit den freien Trä-
gern.
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder, Ju-
gendliche, Familien, Alleinlebende, ältere und be-
hinderte Menschen. Wir bieten oder vermitteln Hil-
fen, Beratung und Informationen in den Bereichen
Kinder- und Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit.
Wir arbeiten bürgernah und stadtteilorientiert.“
Die Amtsziele lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender
8. Individuelle Hilfen
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen
10. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
Der Report
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien ist es, mit dazu beizutra-
gen, dass junge Menschen und deren Familien in
Münster frühzeitig den Zugang zu den Angebo-
ten und Einrichtungen finden und sie nutzen
können, wie sie sie für ihre Entwicklung und sozia-
le Eingebundenheit in dieser Stadt benötigen.
Kindern einen guten Start ins Leben geben und El-
tern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe ein ver-
lässlicher Partner sein - das ist und bleibt unsere
wichtigste Prämisse.
Das bedeutet, dass wir kontinuierlich daran arbei-
ten, gute Lebensbedingungen und eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt für junge Menschen
und ihre Familien zu schaffen. Eine gut ausgebau-
te kommunale Infrastruktur innerhalb der Kinder-
und Jugendhilfe und Initiativen zur Förderung von
Familien sind dabei Grundlagen einer gesellschaft-
lichen Entwicklung zu mehr Familienfreundlichkeit.
Damit Familienleben möglichst gut gelingen kann,
ist besonders die Weiterentwicklung von Betreu-
ungsangeboten für Kinder von zentraler Bedeu-
tung. Denn nach wie vor stellen Familie und Beruf
für die meisten Menschen die wichtigsten Lebens-
bereiche dar. Hierfür brauchen Familien entspre-
chende Rahmenbedingungen vor Ort. Insgesamt
wird deutlich, dass der Bedarf an Betreuungsan-
geboten in allen Altersgruppen zunimmt.
Ein wichtiges Handlungsfeld der öffentlichen Ju-
gendhilfe war deshalb im Jahr 2010 neben der
Verstetigung von familienfreundlichen Maßnahmen
der Ausbau der Infrastruktur für unterschiedliche
Altersgruppen und Adressaten:
In Münster wurden zum Kindergartenjahr
2010/2011 rund 9.600 Kinder unter den Aspek-
ten von Betreuung, Bildung und Erziehung im
Rahmen der Kindertagesbetreuung und Kinder-
Amtszielreport
11
tagespflege gefördert. Die Versorgungsquote für
Kinder unter drei Jahren stieg somit innerhalb
eines Jahres von 25 % auf 29,8 %. Dies ent-
spricht etwa zusätzlichen 380 Plätzen. Damit
liegt Münster im NRW-weiten Vergleich neben
Düsseldorf weiterhin an der Spitze.
Zunehmend gewinnt auch die Förderung einer
familienfreundlichen Arbeitswelt an Bedeutung
im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Die
Maßnahmen von betrieblich unterstützten An-
geboten der Kindertagesbetreuung beinhalten
dabei nicht nur Kindertageseinrichtungen in
Form von Eigenbetrieben, sondern z. B. auch
Ferienmaßnahmen oder die Finanzierung von
Belegrechten in Kindertageseinrichtungen. Zum
Jahresende 2010 sind insgesamt 32 neue be-
triebliche Kindertagespflegeplätze von Unter-
nehmen und Institutionen mit Unterstützung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien rea-
lisiert worden. Die Anzahl der betrieblichen Kin-
dertagesbetreuungsplätze in Münster ist somit
auf insgesamt 203 Plätze gestiegen.
Grundsätzlich ist die Weiterentwicklung einer
familienbewussten Personalpolitik für Arbeitge-
ber und Arbeitnehmer gleichermaßen von gro-
ßer Bedeutung. In Münster gibt es inzwischen
13 Unternehmen, Institutionen und Hochschu-
len, die dem audit-Netzwerk angehören. Im No-
vember 2010 hat die Stadtverwaltung Münster
das Grundzertifikat als familienfreundliche Insti-
tution über das audit berufundfamilie erhalten.
Zweimal jährlich treffen sich die familienfreund-
lich zertifizierten bzw. orientierten Unternehmen
aus Münster und Umgebung um gemeinsame
Themen und Perspektiven zu erörtern. Im Mit-
telpunkt stand im vergangenen Jahr das Thema
Vereinbarkeit von Be-
ruf und Pflege und
Wissensmanage-
ment.
Zum Kindergartenjahr
2010/2011 hat der
Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Fa-
milien die Umwand-
lung von zwei weite-
ren Kindertagesein-
richtungen zu Famili-
enzentren in Mauritz-
Ost und Sprakel be-
schlossen. In nun-
mehr 24 Familien-
zentren werden in
Münster besondere
Angebote zur Förde-
rung von Kindern und zur Unterstützung von
Familien vor Ort vorgehalten.
Neben dem Ausbau von Betreuungsangeboten
wurden auch Flexibilisierungsmaßnahmen stär-
ker in den Blick genommen. So hat z. B. das
Kinderbüro im Rahmen seiner Ferienbetreu-
ungsmaßnahmen den veränderten Bedürfnissen
von Familien mit vorgezogenen Öffnungszeiten
in den Osterferien entsprochen.
Innerhalb der offenen Ganztagsbetreuung an
Grundschulen gab es zum Schuljahr 2010/2011
stadtweit 97 Gruppen. Das sind insgesamt
2.777 Schülerinnen und Schüler. Damit ist die
Inanspruchnahme von rd. 25 auf 33 % gestie-
gen.
In Hiltrup-West wurde für die Betreuung der
Kinder im Offenen Ganztag und für Eltern-Kind-
Angebote die Stadtteileinrichtung 37 Grad er-
weitert. Damit ist eine noch intensivere Koope-
ration mit dem Familienzentrum, der Familien-
bildung und der Offenen Ganztagsgrundschule
gewährleistet. In Gelmer wurde im April 2011
ein Jugendtreff eröffnet, der damit eine wichtige
Amtszielreport
12
Angebotslücke für die 6 bis 20-Jährigen im Be-
zirk Ost schließt.
Neben diesen infrastrukturellen Maßnahmen wa-
ren nachfolgend genannte Leistungen bzw. Servi-
ceangebote für Familien von Bedeutung:
Die Elterngeldstelle verzeichnet eine zuneh-
mende Inanspruchnahme der sogenannten
„Babypause“ für Väter. Insgesamt 900 Väter
haben 2010 einen Antrag auf Elterngeld gestellt.
Damit liegt ihr Anteil bei 26 %. 67 Väter tausch-
ten nicht nur für wenige Monate, sondern für ein
ganzes Jahr ihren Beruf gegen Elternzeit. Zum
Vergleich: Im Jahr 2008 entschieden sich ledig-
lich 760 Väter (22 %) für eine Jobpause „auf
Zeit“, um den Familienzuwachs selbst zu
betreuen.
Das Angebot der „Familienbesuche“
besteht nunmehr seit über zwei Jah-
ren und wird von erfahrenen päda-
gogischen Fachkräften durchge-
führt. Das Angebot erfährt eine gro-
ße Akzeptanz bei den jungen Eltern
und wird gerne in Anspruch ge-
nommen. Die positive Resonanz
von insgesamt 2.314 Besuchen in
2010 ist die beste Bestätigung der
Familienbesuche und Eltern sind
früh umfassend informiert. Ein wich-
tiger Beitrag, um Eltern in ihrer Er-
ziehungsaufgabe zu unterstützen
und sie frühzeitig mit den Angebo-
ten für Familien in Münster vertraut zu machen.
Im Sinne unseres Servicegedankens zeigt sich,
dass eine offensive Elternansprache
eine wichtige Dienstleistung ist, die
bei Eltern ankommt. So werden z. B.
die Informations- und Beratungsleis-
tungen des Familienbüros von Jahr
zu Jahr stärker in Anspruch genom-
men. Aber auch die regelmäßigen In-
formationen für Eltern in Sonderbei-
lagen der Tages- bzw. Wochenpres-
se zeigen, dass Mütter und Väter
sich besser über die Aufgaben des
Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien informiert fühlen und bei
Bedarf eher den Kontakt aufnehmen.
Die kinder- und familienfreundlichen
Leistungen in Münster stießen bei ei-
nem Arbeitsbesuch einer japanischen
Delegation der Präfektur Saga auf
großes Interesse.
Auch die Stadtteileileinrichtungen setzen bei ih-
ren Angeboten auf Familienfreundlichkeit vor
Ort. So bietet z. B. das Fachwerk Gievenbeck
verschiedene Familienfahrten und seit April
2010 auch regelmäßig einen „Familiensonntag“
mit einer kostenfreien Kinderbetreuung an. Das
Lorenz-Süd in Berg Fidel hat im vergangenen
Jahr einen Familienflohmarkt und ein internatio-
nales Kinderfest durchgeführt.
Amtszielreport
13
Amtsziel 2 -
Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch
verstärkte Kooperation und verbindliche
Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind
die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaf-
ten nach § 78 SGB VIII von besonderer
Bedeutung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von El-
tern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vor-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen.
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2010 be-
arbeitet:
Fachtagung im Bezirk Südost zum Thema
„Elternarbeit - Erziehungspartnerschaft auf
Augenhöhe im Übergang Kita-Schule“
Ziel der Fachtagung war es, den Austausch über
das Thema „Elternarbeit am Übergang Kita-
Schule“ zu qualifizieren sowie die Vernetzung zu
verbessern.
Zu der Veranstaltung hatten sich 104 Personen
angemeldet, 70 Personen aus 31 verschiede-
nen Einrichtungen aus dem Bezirk Südost
konnten teilnehmen: 4 Schulen, 12 Kinderta-
geseinrichtungen, 2 Kirchengemeinden, Kom-
munaler Sozialdienst, verschiedene Bera-
tungsdienste, Bildungseinrichtungen, Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie ein
ehrenamtlich tätiger Verein.
Prof. Dr. Claus Stieve hielt einen einleitenden
Vortrag zum Thema: „Übergänge bewältigen
als gemeinsame Aufgabe. Chancen und Be-
dingungen von Kooperation“.
Das anschließende „World-Cafe“ mit 7 Bespre-
chungsgruppen mit wechselnden Teilnehmerzu-
sammensetzungen befasste sich mit den Frage-
stellungen:
Wie begegnen sich Eltern, Kinder und Fachkräf-
te im Übergangsbereich Kita - Grundschule?
Welche professionellen Haltungen und Arbeits-
formen stärken Eltern und verbessern die Ent-
wicklungschancen von Kindern in dieser Phase?
Wie können sich die beteiligten Fachleute und
Institutionen noch besser vernetzen, um die
vorhandenen Ressourcen zur Förderung der
Entwicklungschancen für Kinder wirksamer zu
entfalten?
Die schriftlichen Ergebnisse der insgesamt 21 Ge-
sprächsrunden werden in die 3 Stadtteilarbeits-
kreise des Bezirkes Südost zurück geführt. Die auf
der Fachtagung entdeckten Ressourcen sowie die
weitergehenden Kooperationsideen können nun in
den Stadtteilarbeitskreisen näher konkretisiert
werden.
Veröffentlichung und Multiplizierung der Hand-
lungsempfehlungen zum Kinderschutz für dro-
genabhängige Schwangere und Eltern mit Er-
ziehungsverantwortung in Münster im Verbund
mit Jugendhilfe, Gesundheits- und Drogenhilfe
Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe ha-
ben bereits in 2009 gemeinsam Handlungsemp-
fehlungen erarbeitet, um das Angebot und die Ver-
fügbarkeit von Hilfen für drogenabhängige
Schwangere und Eltern mit ihren Kindern in Müns-
ter zu verbessern.
Zeitgleich sollte die
Umsetzung des Kin-
derschutzes durch in-
tensivierte Kooperati-
on aller mit dieser
Klientel befassten
Professionen unter-
einander sowie durch
gemeinsame und
fachdienstspezifische
Standards optimiert
werden. Dazu gehör-
ten sowohl die Maß-
nahmen zur Siche-
rung des Kindeswohls
wie auch die Einlei-
Amtszielreport
14
tung der notwendigen strukturellen Schutzmaß-
nahmen bei Kindeswohlgefährdung.
Um die Politik aber auch alle relevanten Einrich-
tungen und Institutionen „mit ins Boot zu holen“,
wurden die Handlungsempfehlungen in der ersten
Jahreshälfte 2010 den zuständigen Ausschüssen,
Gremien und Arbeitskreisen vorgestellt, unter an-
derem waren dies der Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien, der Schul- und Gesund-
heitsausschuss, die relevanten Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII, die AG 67 (Woh-
nungslosenhilfe) und verwaltungsinterne Gremien.
Seit April 2010 wurden die Handlungsempfehlun-
gen an alle relevanten Kooperationspartner verteilt
bzw. verschickt.
Auf einer Fachtagung mit dem Titel „Sucht und
Kindeswohl - eine Herausforderung für Ge-
sundheitshilfe und Jugendhilfe“, einer Koopera-
tionsveranstaltung des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Gesundheitsamtes und der
LWL-Klinik, wurden die arbeitsfeldspezifischen Er-
fordernisse und die ersten Erfahrungen mit den
Handlungsempfehlungen in der praktischen Arbeit
mit der Klientel im November einem interessierten
Fachpublikum mit 120 Teilnehmern/innen aus Ju-
gendhilfe und Gesundheitswesen vorgestellt.
Zur Überprüfung und Optimierung der Umsetzung
der Empfehlungen und Vereinbarungen wird eine
„AG Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“
aus den beteiligten Einrichtungen und Institutionen
zum Erfahrungsaustausch, zur Abstimmung unter-
einander sowie zur Fortschreibung dieser Hand-
lungsempfehlungen erstmals im Februar 2011 und
danach mindestens einmal jährlich tagen.
Amtsziel 3 - Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt
Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der
weitreichensten Wirkung für junge Menschen und
ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden
Ideen:
Prävention richtet sich auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen
und Familien.
Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z. B. vorhandene
Netzwerke und Eigeninitiative.
Prävention darf und kann sich nicht nur auf er-
kennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt
werden.
Prävention bedarf der Kooperation und Vernet-
zung und ist auf die Initiative und das Engage-
ment aller im Themenfeld und Arbeitsbereich tä-
tigen Institutionen und Träger angewiesen.
Nachfolgende Beispiele stehen exemplarisch für
die Präventionsarbeit im Jahr 2010:
Präventionsprojekt „Ein guter Start“
Seit August 2007 bietet die Fachberatung Schul-
verweigerung Schülern, Familien und Lehrkräften
schnelle Hilfen zur Unterstützung von Schulbesuch
und -abschluss an. Eine besondere Stellung nahm
hierbei im Jahr 2010 das Projekt „Ein guter Start“
ein, es wird in weiterführenden Schulen für die
Klassen 5 in Form eines Elternabends angeboten.
Das Hauptziel besteht darin, Erziehungsberechtig-
te und Lehrkräfte in einen ersten Dialog über schu-
lische und familiäre Themen zu bringen, um
Grundlagen für einen guten Austausch zu schaffen
und über Möglichkeiten der Unterstützung zu in-
formieren. Für eine nachhaltige und gute Schul-
entwicklung von Kindern ist ein solcher Austausch
besonders wichtig.
Inhalte wie zum Beispiel Schulangst, Schulmüdig-
keit oder auch Mobbing werden an diesem Abend
ins Gespräch gebracht. Eltern und Lehrer sollen
Möglichkeiten erfahren, wie Sie frühzeitig erken-
nen bzw. reagieren können, wenn Anzeichen auf-
tauchen, die in aktiver oder passiver Schulverwei-
gerung münden könnten.
Amtszielreport
15
Sie erfahren, was Kinder brauchen, um sich in der
Klasse und/oder der Schule gut einzuleben, zu so-
zialisieren, Freunde zu finden, Krisen zu bewälti-
gen und somit auch die Freude am Lernen zu be-
wahren.
Die Möglichkeit, Unterstützung rechtzeitig einzu-
fordern, damit schnell Kinder erreicht werden, ist
ein wichtiger Baustein bei diesem präventiven An-
satz. Lehrkräfte und Eltern sind hierbei wichtige
Ansprechpartner.
Aufsuchende Jugendarbeit im Stadtteil
Kinderhaus
Die städtische Kinder- und Jugendeinrichtung
Wuddi bietet im Stadtteil Kinderhaus „mobile, auf-
suchende Jugendarbeit“ an. Sie orientiert sich di-
rekt an den Aufenthaltsorten von unversorgten
Kinder und Jugendlichen. Die Fachkräfte suchen
die Jugendlichen im Wohnumfeld auf und sind An-
sprechpartner vor Ort. Sie kümmern sich um die
Belange der Jugendlichen und agieren als Schnitt-
stelle zu den Einrichtungen und Institutionen im
Stadtteil.
In einem umgebauten Wohnwagen stehen die Mit-
arbeiter den Kindern und Jugendlichen mit Rat und
Tat zur Seite. Er bietet die unterschiedlichen An-
gebote, wie Musik hören, Gespräch führen, „chil-
len“ oder ein Spiel zu spielen, auch wenn das Wet-
ter nicht zum draußen sitzen geeignet ist. Parallel
dazu laufen die „Streetworker“ die verschiedenen
Treffpunkte der Jugendlichen an. Sie bieten die
Möglichkeit ins Gespräch zu kommen und auf ak-
tuelle Angebote im Wuddi und im Stadtteil hinzu-
weisen.
Im Wesentlichen orientiert sich das Projekt an der
Lebenswelt der 10- bis 15-Jährigen und den damit
verbundenen Alltagsschwierigkeiten. Es soll nach-
haltig zu einer Verbesserung der persönlichen Le-
benssituation kommen.
Über die niedrigschwellige Kontaktaufnahme vor
Ort entsteht ein Hilfs- und Beratungsangebot, in-
dem in Erstkontakten direkt vor Ort beraten wird.
Bei spezifischen Themen und einer Mobilitätsbe-
reitschaft soll in die bereits bestehenden Angebote
im Stadtteil/in der Stadt vermittelt werden. Inhalte
der Angebote sind vor allem eine sinnvolle Frei-
zeitgestaltung und Gesundheit. So geht es z. B.
um Rauchen, Alkohol, Drogen, Berufsweg- und
Schullaufbahnberatung, aber auch um das Aufzei-
gen von Handlungsalternativen bei aggressivem,
delinquentem Verhalten.
Der Großteil der Kinder und Jugendlichen stammt
aus bildungsfernen Elternhäusern. Die Eltern ha-
ben oft Sprachdefizite und das Schul- und Bil-
dungssystem in Deutschland ist ihnen fremd. Viele
der Kinder und Jungendlichen haben einen Migra-
tionshintergrund.
Um Kinder und Jugendliche noch gezielter zu för-
dern und in regelmäßige Angebote zu integrieren,
werden Anträge an die „Stiftung Mitmachkinder“
gestellt. So werden individuelle Fördermöglichkei-
ten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringem Einkommen in außerschulischen Berei-
chen, wie Sport, Musik, Kultur angestoßen. Ziel ist
eine nachhaltige gestärkte Persönlichkeitsentwick-
lung von Kindern und Jugendlichen.
Projekt „Cool bleiben - Fair streiten“
Auf Anfrage des Kommunalen Sozialdienstes, Be-
zirk Mitte, wurde in Kooperation ein Treffpunkt für
Jugendliche (13 - 17 Jahre) „Cool bleiben - Fair
streiten“ initiiert, der regelmäßig einmal wöchent-
lich im Jugendinformations- und -bildungszentrum
angeboten wird.
Amtszielreport
16
Ziel ist, präventiv ein niedrigschwelliges Angebot
zu schaffen, bei dem eskalierende Konfliktsituatio-
nen zwischen Jugendlichen/Heranwachsenden
und Eltern durch die begleitete sozialpädagogische
Gruppenarbeit entschärft werden sollen, so dass
weitergehende sozialpädagogische Maßnahmen
nach Möglichkeit nicht greifen müssen.
Jugendliche sollen beim Angebot Gleichaltrige tref-
fen, Freizeit gestalten, „Spaß haben“ und ein Lern-
feld erleben, in dem nach Aufbau der Kennenlern-
und Vertrauensphase Konfliktsituationen mit Er-
ziehungsberechtigten thematisiert werden können.
Wie kann das Zusammenleben zu Hause funktio-
nieren, wenn Wünsche von pubertierenden Ju-
gendlichen und elterliche Vorstellungen zuneh-
mend aufeinanderprallen? Welche Rechte habe
ich als Jugendlicher? In welchen Punkten „rede ich
mit“, welche Kompromisse sind für mich in Ord-
nung, was wünsche ich mir an Unterstützung von
meinen Eltern?
Teilnahme des Präventionteams
Familienbesuche am Modellprojekt des ISA
„Aufsuchende Elternkontakte - Zielsetzung, Kon-
zeptionen und Wirkungen“ - so lautet der Titel des
Forschungsprojekts des Institut für soziale Arbeit
e.V. (ISA) gefördert von der Aktion Mensch und
dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen
und Integration NRW. Das Forschungsprojekt un-
tersucht bis 2012 die im Rahmen früher Hilfen
entwickelten Konzepte der Elternbesuchsdienste in
NRW. Münster ist neben Köln, Dormagen, Düssel-
dorf und Gelsenkirchen ein Modellstandort.
Zum Auftakt des Forschungsprojekts fand ein
Fachtag in Köln statt. Vor großem Publikum wurde
das Münsteraner Konzept der Familienbesuche
vorgestellt. Insbesondere in der fortschrittlichen
Kooperation mit der Gesundheitshilfe durch die
Möglichkeit der Besuche im Tandem einer päda-
gogischen Fachkraft mit einer Hebamme zeichnet
sich Münster im Vergleich zu den anderen Mo-
dellstandorten aus.
Im Herbst wurde jeder Modellstandort von einer
ISA-Mitarbeiterin besucht mit dem Ziel, die Struktu-
ren und Rahmenbedingungen vor Ort weiterge-
hend zu analysieren. In diesem Kontext nahm die
Mitarbeiterin auch an einem Familienbesuch teil.
Im nächsten Schritt der Evaluation sollen bereits
im Herbst besuchte Familien interviewt werden,
um die Zufriedenheit und die langfristige Wirkung
festzustellen.
Im Rahmen des Projekts erfolgt mit den Vertretern
der Standorte zur Präsentation und Diskussion der
Ergebnisse ein regelmäßiger Austausch.
Amtsziel 4 -
Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen
bewahren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder-
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller An-
gebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl
die konkrete - auch rechtliche - Jugendschutzbera-
tung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung nach-
gegangen wird und Stellungnahmen zu Jugend-
schutzanfragen erfolgen, als auch Projekte in Form
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen,
Fortbildungen usw.
Auch im Jahr 2010 wurde dieses Amtsziel durch
vielfältige Aktivitäten verwirklicht:
Aufsuchende Arbeit des Lorenz-Süd mit der
Fangruppe „Deviants Ultràs“
Das Stadtteilhaus Lorenz-Süd arbeit seit einigen
Jahren im Zuge der aufsuchenden Arbeit im Stadt-
teil Berg Fidel mit den „Deviants Ultràs", einer
Gruppe junger und engagierter Fans des SC
Amtszielreport
17
Preußen Münster, die sich der Ultrà-Kultur zugehö-
rig fühlen. Bei Ultràs handelt es sich um fanatische
Anhänger, deren Ziel es ist, ihren Verein immer
und überall bestmöglich zu unterstützen und ge-
gen eine Modernisierung des Fußballs und für
Freiräume für Fans einzustehen. Im Zuge der
Ultrà-Kultur kann es zu Konflikten und Berührun-
gen mit traditionellen Fangruppierungen, den Ver-
einen oder der Polizei und Justiz kommen.
Die Ziele in der Zusammenarbeit des Lorenz-Süd
mit den „Deviants“ sind vielfältig. Die jungen Fans
werden unter anderem in partizipativen Prozessen
bestärkt und unterstützt. Ihnen wird ein Entfal-
tungs- und Freiraum geboten, in dem ihre Anliegen
und die Ultra-Subkultur ernst genommen aber
auch kritisch hinterfragt werden.
Seit Beginn der Zusammenarbeit wurden einige
Workshops und Vorträge im Stadtteilhaus Lorenz-
Süd durch die Gruppe realisiert, die Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit im Fußball sowie Metho-
den und Konzepte gegen Diskrimierung themati-
sierten. Im Zuge dieser Arbeit gegen Diskrimierung
konnten die „Deviants“ im Jahr 2010 gemeinsam
mit dem Lorenz-Süd den Ausstellungsort Münster
für die neu überarbeitete Ausstellung „Tatort Sta-
dion 2“ realisieren. „Tatort Stadion“ wurde im Jahr
2001 vom Bündnis aktiver Fußball-Fans unter der
Schirmherrschaft des ehemaligen Bundestagsprä-
sidenten Wolfgang Thierse entwickelt und seitdem
an fast zweihundert Orten gezeigt. Die Ausstellung
thematisiert ausführlich die verschiedenen Aus-
prägungen von Diskriminierung in Stadion und
Fußball.
Gemeinsam wurde ein breites Rahmenprogramm
zur dreiwöchigen Ausstellung im Lorenz-Süd aus-
gearbeitet. Die Ausstellung und das Begleitpro-
gramm haben vor allem informiert: Über alltägliche
Diskriminierung, Rassismus aber auch darüber,
was Fans und Menschen dagegen tun können.
Thema waren auch Formen der Diskriminierung
wie antiziganistische Gesänge, Homophobie oder
Sexismus, die im Fußball leider noch bei einer
breiten Masse akzeptiert sind.
Durch die Ausstellung, Vorträge und Workshops
konnten insgesamt über 1.000 vor allem jugendli-
che Personen erreicht werden, die nachhaltig und
authentisch über Diskrimierung informiert und in
vielen Bereichen sensibilisiert werden konnten. Die
„Deviants“ konnten in Zusammenarbeit mit dem
Stadtteilhaus Lorenz-Süd somit einen wichtigen
Baustein zum Schutz vor schädlichen Einwirkun-
gen realisieren.
Medienkonsum: Fachtag und Vortragsreihe,
Aufbau einer Mediathek
Im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
wurde eine umfangreiche Mediathek zum Thema
„kritischer/problematischer Medienkonsum“ aufge-
baut. Sie wird kontinuierlich und systematisch wei-
ter mit Fachliteratur und Broschüren bestückt. Die
Themengebiete sind breit gefächert. Es sind Bro-
schüren, Flyer, Arbeitshilfen und Bücher vorhan-
den. Diese können von Multiplikatoren, Studentin-
nen und Studenten und anderen Interessierten
weitergegeben oder ausgeliehen werden. Auf
Wunsch wird Material auch per Post verschickt.
Im Frühjahr 2010 wurde eine Vortragsreihe mit
dem Thema “Was macht ihr denn da?“ - Medien-
welten von Kindern und Jugendlichen (vier Vorträ-
ge) in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Müns-
ter, Hafenplatz 1, veranstaltet. Fast 200 interes-
sierte Eltern und Fachkräfte konnten sich durch die
Veranstaltungsreihe informieren.
Am 18.11.2010 wurde ein Fachtag mit 150 Teil-
nehmenden aus Schule und Jugendhilfe durchge-
führt. Thema „Cybermobbing - Altes Gespenst in
neuem Gewand“. Es wurden vormittags Vorträge
gehalten beispielsweise zur Sicherheit der social
communities und zu Cybermobbing und nachmit-
tags wurden „best-practice“-Beispiele für die Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen zu diesem Themen-
komplex vorgestellt.
Amtszielreport
18
115 der Teilnehmenden kamen aus Münster bzw.
aus dem Münsterland. 45 % der Teilnehmenden
arbeiteten im Bereich der Jugendhilfe, 36 % ka-
men aus dem Bereich der Schule.
(Auswertung des Fachtages online unter:
http://jugend.muenster.de/fachtag_cm/)
Amtsziel 5 - Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ei-
ne zentrale Handlungsorientierung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsauf-
gabe und durchgängiges Handlungsprinzip u.
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und politi-
sche Begründung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können.
Folgende Bespiele verdeutlichen, wie diese Hand-
lungsorientierung in die Praxis umgesetzt wird:
Ideenbörsen für Spielplatzsanierungen bzw.
Spielplatzneuanlagen
Beim öffentlichen Spielplatzangebot spielt die
Stadt Münster in der ersten Liga. 335 Spielplätze
in meist guter Qualität sprechen da eine deutliche
Sprache. Die nutzerorientierte Planung ist außer-
ordentlich wichtig. Aus diesem Grund führt das
Kinderbüro regelmäßig Ideenbörsen durch, bei de-
nen neben einem allgemeinen Stimmungsbild kon-
krete Hinweise und Anregungen zur Gestaltung ei-
nes Spielplatzes aufgenommen werden.
Amtszielreport
19
Mit 15 zu sanierenden Spielplatzobjekten waren
2010 außergewöhnlich zahlreiche Ideenbörsen im
gesamten Stadtgebiet durchzuführen: Ap-
pelbreistiege, Bernhard-Poetter-Straße, Coer-
deplatz, Dauvemühle, Diekbree, Franz-Marc-Weg,
Gigastraße, Gut Insel, Hägerstraße, Seppenrade-
weg, Servatiiplatz, Toppheideweg, Trainkaserne,
Vögedingplatz, Zur Walbeke. Für zwei Spielplatz-
neuanlagen wurden ebenfalls Ideenbörsen durch-
geführt: Morthorststraße, Park Sentmaring.
Die Teilnahme von Kindern und Eltern an den
Ideenbörsen war etwas größer als im Vorjahr.
285 Kinder und 208 Eltern brachten im Rah-
men der jeweils rund zweistündigen Ideenbör-
sen vor Ort Wünsche und Anregungen mit ein.
Durchschnittlich waren dies 17 Kinder und 12 Er-
wachsene pro Beteiligungstermin.
Die im Rahmen der Ideenbörsen erfassten Wün-
sche und Anregungen waren überwiegend realis-
tisch und konnten nach den erfolgten Abstim-
mungsgesprächen mit dem Amt für Grünflächen
und Umweltschutz weitestgehend in die Planungs-
entwürfe integriert werden. Rund ¾ der einge-
brachten Ideen der Kinder und Eltern ließen sich
umsetzen. Mit den folgenden Beschlüssen in den
jeweiligen Bezirksvertretungen wurde eine zeitna-
he Umsetzung der einzelnen Planungen gewähr-
leistet, so dass die Kinder meist im gleichen Haus-
haltsjahr „ihren“ Spielplatz saniert vorfanden.
Neustrukturierung des Jugendrats
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 be-
schlossen dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt
Münster zur Mitwirkung von Kindern und Jugendli-
chen an kommunalen Willensbildungsprozessen
zu realisieren. Dieses erprobte Partizipationsmo-
dell hat sich in den letzten Jahren in seinen
Grundzügen bewährt.
Jedoch hat sich deutlich gezeigt, dass eine forma-
lisierte und sehr stark strukturierte Form der Gre-
mienarbeit den Wünschen und Ausdrucksformen
von Kindern und Jugendlichen in Münster nur be-
grenzt entgegen kommt.
Daher wurden in mehreren Terminen mit dem Ju-
gendrat und den Jugendforen Ideen und Vorstel-
lungen für eine angemessene Beteiligungsform
entwickelt. Folgende wesentliche Eckpunkte wur-
den erarbeitet:
Der Jugendrat wird in einer stadtweiten Wahl di-
rekt gewählt.
Die Jugendforen werden zugunsten von gewähl-
ten Stadtteilvertretern aufgelöst.
Es gibt pro Stadtbezirk fünf gewählte „Stadtteil-
vertreter/innen“.
Die Mitglieder des Jugendrats werden von fünf-
zehn auf dreißig Gremienmitglieder aufgestockt.
Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vor-
stand, bestehend aus drei Mitgliedern.
Amtszielreport
20
Der Jugendrat erstellt für jedes Jahr ein Jahres-
arbeitsprogramm.
Der Jugendrat arbeitet stadtteilorientiert, the-
men- und projektbezogen.
Über die gewählten Jugendratsmitglieder hinaus
erhalten interessierte Kinder und Jugendliche in
Münster die Möglichkeit zur projektbezogenen
und themenbezogenen Partizipation. Hierbei
werden jugendgerechte Medien zur Kontaktauf-
nahme genutzt. Dies sichert den Blick auf die
Möglichkeiten der Partizipation zu erweitern und
auch Kinder und Jugendliche einzubinden, die
sich nicht für eine Gremienarbeit interessieren
und dennoch situativ und themenbezogen „mit-
bestimmen“ möchten.
Die Antragsrechte in den Ausschüssen und Be-
zirksvertretungen bleiben erhalten.
Das Rederecht im Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien bleibt ebenfalls beste-
hen.
Analog zu den poltischen Ausschüssen und
Gremien wird die Schriftführung für den Jugend-
rat durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien wahrgenommen.
Die pädagogische Begleitung des Jugendrats
wird durch die Fachstelle „Kinder- und Jugend-
förderung/Offener Ganztag an Grundschulen“
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
inklusive Schriftführung weitergeführt.
Am 29.09.2010 beschloss der Rat der Stadt Müns-
ter die Beschlussvorlage V/0445/2010/1 „Jugend-
rat der Stadt Münster - Weiterentwicklung und Pro-
filschärfung“.
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die
Integration von benachteiligten Kindern
und Jugendlichen fördern.“
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten.
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:
Kinderarmut in Münster
Mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Teilhabechancen von Kindern und Ju-
gendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bil-
dung, Gesundheit und früher Förderung“ wurden
2009 insbesondere bestehende Ansätze und
Maßnahmen aufgezeigt, die in den unterschiedli-
chen Bereichen einen Beitrag zur gesellschaftli-
chen Teilhabe von Kindern in Armutssituationen
leisten können.
In diesem Zusammenhang und vor dem Hinter-
grund des Ratsantrages „Kinderarmut in Münster -
eine drängende Handlungsaufforderung an die
Kommunalpolitik“ der Fraktionen SPD, Die Grü-
nen/GAL, die Linke, UWG, ödp, die Piratenpartei
im Rat der Stadt Münster wurde im Juli 2010 ein
gemeinsames Hearing der Ausschüsse für Kinder,
Jugendliche und Familien, Soziales und Gesund-
heit sowie Schule und Weiterbildung durchgeführt.
Im Ergebnis wurde deutlich, dass ein Handlungs-
konzept mit einem konkreten Maßnahmenpro-
gramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Müns-
ter zu entwickeln ist. Die Federführung hierfür hat
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ausweitung der integrativen Betreuungs-,
Bildungs- und Erziehungsarbeit in den
Kindertageseinrichtungen
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von ei-
ner Behinderung bedroht sind, sollen nach Mög-
lichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung
gefördert werden. Ihre Bedürfnisse sind bei der
pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrich-
tungen zu berücksichtigen. Diese Vorgaben des
Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurden in
Münster auch im Jahr 2010 weiterverfolgt, dabei
konnte das Platzangebot für die Kinder weiter aus-
gebaut werden.
Amtszielreport
21
Gab es z. B. im Kindergartenjahr 2005/06 - also
vor rund fünf Jahren - insgesamt 218 integrative
Plätze in 77 Einrichtungen, so ist die Zahl dieser
Plätze im Kindergartenjahr 2009/10 auf insgesamt
271 in 90 Einrichtungen angestiegen, davon 256
Plätze für über dreijährige und 15 Plätze für unter
dreijährige Kinder. Hinzu kamen insgesamt 68
heilpädagogische Plätze für über 3-jährige Kinder.
Somit wurden insgesamt 339 Plätze für behinderte
bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder an-
geboten.
Die Kindertageseinrichtungen haben sich in den
vergangenen Jahren mehr und mehr der Möglich-
keit zur wohnortnahen Integration der Kinder ge-
öffnet. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Auf-
wärtstrend unter dem Stichwort „Inklusion“ und im
Rahmen des weiteren Ausbaus der Plätze für un-
ter dreijährige Kinder auch künftig fortsetzen wird.
Der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit
für die unter dreijährigen behinderten bzw. von ei-
ner Behinderung bedrohten Kinder kommt dabei
immer mehr Bedeutung zu.
Kulturelles Theaterprojekt mit jungen
Migranten im Jugendinformations- und
-bildungszentrum
„Das Andere“ war ein Projekt, in dem sich Jugend-
liche mit Migrationsvorgeschichte mit dem Begriff
„Fremdsein“ auseinandersetzten. Darüber hinaus
waren die Ängste und Hoffnungen junger Men-
schen in einer multikulturellen Alltagsrealität The-
ma.
Es ging einerseits um Unterschiede in der Kultur
und Lebensart, doch das Ziel war nicht im Plakati-
ven stecken zu bleiben, sondern unter die Oberflä-
che zu gehen:
Welche Emotion löst Fremdheit aus?
Welche Weltbilder stecken dahinter?
Kann man wirklich alles verstehen?
Was heißt Fremdheit auflösen?
Wie reagiere ich auf Fremdheit?
Andererseits bearbeitete dieses Projekt, was es
bedeutet, sich selber fremd zu fühlen, ausgegrenzt
zu sein, sich anders als die anderen zu erleben,
seine Individualität und Besonderheit auch durch
solche Konflikte zu erleben und zu erkennen.
Die einzelnen entstandenen Theaterszenen wur-
den nicht der Öffentlichkeit präsentiert, da eine so
große und unerwartete Intimität und Offenheit ent-
standen ist, dass die Ergebnisse so persönlich und
emotional waren, dass die Teilnehmenden für sich
entschieden haben, dies als individuelle und ver-
traute Erfahrung zu nutzen.
Amtsziel 7 -
Geschlechterdifferenzierung / Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit
darauf ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. jun-
ge Männer und junge Frauen wirksam zu gestalten
und mit entsprechenden Konzepten und Angebo-
ten stetig weiterzuentwickeln.
Die drei folgenden Beispiele verdeutlichen, wie
dieses Amtsziel 2010 realisiert wurde:
Gruppenangebot für Romamädchen der
Trauttmansdorffstraße als Angebot des
Stadtteilhauses Lorenz-Süd
Die Mädchengruppe für Romamädchen richtet sich
in erster Linie an alle Mädchen und jungen Frauen
im Alter von etwa 10 bis 18 Jahren, die in dem
Amtszielreport
22
Wohnkomplex an der Trauttmansdorffstraße leben.
Der Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner
der Trauttmansdorffstraße sind Roma und sind
Flüchtlinge aus dem Gebiet des Kosovos, vom
Aufenthaltstatus liegen vor allem Duldungen und
befristete Aufenthaltsgenehmigungen vor.
Die Mädchen, die an dem Gruppenangebot teil-
nehmen, verfügen in der Regel über eine hohe
Empathiefähigkeit, weisen aber auch deutliche De-
fizite in den sprachlichen Fähigkeiten und im Sozi-
alverhalten auf. Das Angebot der Mädchengruppe
findet in den Räumlichkeiten des Jugendtreffs an
der Trauttmansdorffstraße und des Stadtteilhauses
Lorenz-Süd statt, weiterhin gibt es regelmäßige
Ausflüge und Exkursionen. Die Mädchengruppe
findet jeden Mittwoch in der Zeit von 15:00 bis
17:00 Uhr statt.
Ziel des Angebots der Mädchengruppe an der
Trauttmansdorffstraße ist es, den Mädchen und
jungen Frauen eine Unterstützung bei der Integra-
tion in ihre momentane Lebenswelt zu geben. Wei-
terhin soll die individuelle Entwicklung gestärkt
werden. Damit die Integration gelingen kann, er-
fahren die Mädchen eine professionelle Unterstüt-
zung und Begleitung in der Lebensphase der Ado-
leszenz. Aus diesen Punkten ergeben sich ver-
schiedene inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit wie
die Raumaneignung, Bildung, Identitätsbildung und
Themen wie Liebe, Körper, und Sexualität.
Die Mädchengruppe bietet den Mädchen einen
Platz zur Entfaltung, individuelle Fähigkeiten zu
entwickeln und ihre Lebenswelt aktiv mit zu gestal-
ten. Darüber hinaus wird sie als Schutz- und Frei-
raum genutzt, in dem sie ohne direkte Beteiligung
von Jungen und frei von männlichen Standards
und gesellschaftlichen Erwartungen neue Hand-
lungsspielräume entdecken, erproben und gestal-
ten können. So soll der Gefühlsausdruck, die
Selbstbehauptung und der Selbstwert gestärkt und
die Grundlage geschaffen werden, in größerem
Umfang am öffentlichen Leben teilhaben zu kön-
nen.
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze in der
Mädchenarbeit, die der Arbeit in der Mädchen-
gruppe in der Trauttmansdorffstraße zu Gunde lie-
gen:
die Stärkung weiblichen Selbstvertrauens,
das Erkennen von Rollenstereotypen und die
Entwicklung praktikabler Alternativen,
der Aufbau von Vertrauen und Solidarität,
das Erlernen von Konfliktverhalten und
die Verantwortungsübernahme.
Jungenförderungsprojekt in der Kinderta-
geseinrichtung / Familienzentrum Killingstraße
In der städtischen Kindertageseinrichtung und Fa-
milienzentrum Killingstraße wurde erstmals spe-
ziell ein Projekt zur Jungenförderung angeboten.
Dieses Konzept wurde im Institut für Sportwissen-
schaft der WWU Münster, Arbeitsbereich Sportdi-
daktik, entwickelt und mit dem Team der Einrich-
tung als Angebot für die Jungen angepasst. Hierzu
wurden Sportstudenten für dieses Projekt ausge-
bildet und das Konzept in die Praxis umgesetzt.
Die hierzu extra ausgebildeten Sportstudenten
führten die Kurse als Variablenmodell durch, pro
Woche jeweils 45 Minuten. Maximal acht bis zehn
Jungen bildeten einen Kurs. Sportbezogene Vari-
ablen des Konzepts beinhalteten:
Nähe und Distanz.
Spannung und Entspannung.
Kooperation und Konkurrenz.
Leistung und Erfolg.
Sensibilität und Kraft.
Ausdruck und Präsentation .
Wagnis und Risiko.
Aggression und Härte.
Positiv für die Jungen war ein Angebot durch
männliche Studenten. Neben den vielen indivi
duel-
len Angeboten in der Einrichtung wurde hier kon-
sequent der Gender-Gedanke gelebt und umge-
setzt.
Bislang konnten an diesem Angebot fast alle Jun-
gen teilnehmen. Seit Herbst 2010 wird das Projekt
auch in leicht veränderter Form für die Jungen un-
ter 3 Jahren (U3) angeboten.
Bis Mitte 2010 wurde das Angebot über Mittel der
Sozialen Stadt gesichert, seit September wird es
Amtszielreport
23
durch eine Spende finanziert. Mittlerweile ist die-
ses Projekt nicht mehr aus dem Profil der Einrich-
tung wegzudenken und konnte fest im Konzept
verankert werden.
Mädchen- und Jungengruppe im 37 Grad
Im vergangen Jahr hat das 37 Grad sowohl eine
Mädchengruppe wie auch eine Jungengruppe an-
geboten. Ziel war der Ausbau der Geschlechterge-
rechtigkeit. In den jeweiligen Gruppen wurden die
spezifischen Kompetenzen und Entwicklungspo-
tentiale der Jungen und Mädchen entdeckt, sie
wurden gefördert und auf ihre persönlichen Be-
dürfnisse und Problemlagen wurde intensiv einge-
gangen. Ein besonderes Augenmerk lag auf der
langfristigen und ganzheitlichen Ausrichtung des
Angebots, um Benachteiligungen abzubauen.
Im Detail wurden Themen wie Schule, Ausbildung,
berufliche Perspektiven, Konflikte im Freundes-
und Familienkreis, Freundschaft und Sexualität, Ei-
fersucht, Verhütung, Schutz vor „blöder Anmache“
und gleichgeschlechtliche Liebe von den Jugendli-
chen selbst bestimmt und behandelt. Die Jungen-
und Mädchengruppe fand in Form von Exkursio-
nen, Gruppenarbeit, themenspezifischer Arbeit und
Kulturarbeit statt.
Beide Gruppen wurden jeweils wöchentlich für 3
Stunden angeboten. Wenn Exkursionen stattfan-
den, betrug die Dauer 4 Stunden. Die Teilnehmer-
zahl bei der Mädchengruppe lag bei durchschnitt-
lich 5 Personen. Die Altersspanne reichte hier von
11 bis 16 Jahren. Bei der Jungengruppe gab es
durchschnittlich 7 Teilnehmer im Alter von 9 bis 13
Jahren. Die Kunden der Angebote wohnen alle-
samt im Westen Hiltrups und sind zum größten
Teil dem Stammpublikum des 37 Grad zuzuord-
nen.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information
und Hilfe an und schaffen individuelle und
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen
frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung
von Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeu-
tung. Neben den einzelfallorientierten Hilfen zur
Erziehung und den anderen individuellen Leis-
tungsbereichen des Kinder- und Jugendhilfegeset-
zes und der Beratungsangebote wirkt sich dieser
Trend auf traditionell eher gruppenspezifische Be-
reiche wie die Kinder- und Jugendarbeit und die
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2010 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde:
Jugendhilfe an Förderschulen
Seit Februar 2010 werden an allen 4 Förderschu-
len mit dem Förderschwerpunkt Lernen Jugendhil-
feangebote durch die Fachstelle Jugendsozialar-
beit vorgehalten. Die neuen Angebote richten sich
an Schülerinnen und Schüler aus Münster. Sie
sind somit wichtige Bausteine im Gesamtkonzept
„Jugendhilfe / Schule“.
Ziel der Jugendhilfe an den Förderschulen ist es,
persönliche Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler sowie deren Eltern zu stärken, die Folgen
vorhandener Benachteiligungen und Einschrän-
kungen abzumildern sowie frühzeitig schulische
und außerschulische Problemlagen zu erkennen
und zu bearbeiten um so intensiven Jugendhilfe-
leistungen vorzubeugen.
Das Angebot „Jugendhilfe an den Förderschulen
mit dem Schwerpunkt Lernen“ richtet sich nach
den speziellen Bedarfen der jeweiligen Schule. Un-
terschiedlichen sozialen und ethnischen Strukturen
der Schülerinnen und Schüler an den verschiede-
nen Schulen soll somit Rechnung getragen wer-
den. Flexible Konzepte werden innerhalb der je-
weiligen Schule mit den sozialpädagogischen
Amtszielreport
24
Fachkräften abgestimmt. Unabhängig von dem
spezifischen Leistungsprofil der Jugendhilfe an
den einzelnen Schulen gibt es für alle Schulen
gemeinsame Basisleistungen.
In 2010 standen die Kontaktaufnahme zu Schüle-
rinnen, Schülern, Eltern und Lehrern sowie der
Aufbau von Vernetzungsstrukturen im Vorder-
grund. Darüber hinaus wurden ein Controllingver-
fahren auf der Basis konkret formulierter Ziele so-
wie ein entsprechendes Berichtswesen entwickelt.
Hilfen im Vorfeld von Hilfen zu Erziehung
Ziel einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe
des Amtes war es, Angebote im Vorfeld von Hilfen
zur Erziehung zu entwickeln und stadtteilbezogen
umzusetzen. „Hilfen im Vorfeld von Hilfen zur Er-
ziehung“ werden in diesem Zusammenhang als
Angebote verstanden, die auf die Stärkung der Er-
ziehungs-, Beziehungs- und Bindungskompetenz
abzielen, sich jedoch im Vorfeld der §§ 27 ff.
SGB VIII bewegen.
Auf Grundlage der in den einzelnen Bezirken be-
nannten Bedarfe wurden Konzepte erarbeitet, die
die bereits im jeweiligen Stadtteil vorhandenen
Angebote im präventiven Bereich ergänzten und
somit eine hohe bezirksbezogene Passgenauigkeit
erreichen sollten.
In Kooperation mit verschiedenen freien Trägern
der Jugendhilfe wurden derzeit folgende Projekte
entwickelt:
Bezirk Ost:
Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Allein-
erziehende mit Kleinstkindern.
Gruppenangebot für gewalttätige Väter in Ehe
und Partnerschaft.
Bezirk West:
Elternabende für Eltern mit pubertierenden Ju-
gendlichen in fünf Stadtteilen.
Hausaufgabenbetreuung und Elternarbeit bezo-
gen auf Bildung.
Bezirk Mitte:
„Cool bleiben - fair streiten“ - Angebot für Eltern
und Jugendliche in der Pubertät.
Gruppenangebot für psychische erkrankte El-
tern.
Bezirk Nord:
Soziale Gruppenarbeit im Stadtteil Kinderhaus.
Pädagogische betreuter Spielplatz in Coerde.
Bezirk Hiltrup:
Angebot für Jugendliche mit Integrationsbedarf.
Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld wird als Mei-
lenstein einer zukunftsorien-
tierten Familienpolitik bewer-
tet und gilt als zentrales Ele-
ment einer Neuausrichtung
der familienpolitischen Leis-
tungen. Mit der Anknüpfung
an das Erwerbseinkommen
vor der Geburt eines Kindes
und den modernen Regelun-
gen zur Elternzeit soll Eltern die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf erleichtert werden.
Die Elterngeldstelle des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien verfolgte mit ihrem Beratungs-
angebot diese Zielsetzung. Familiensituationen
sind individuell und auch die jeweilige berufliche
Situation der Eltern hat unterschiedliche Anforde-
rungen und Möglichkeiten. Die Elterngeldstelle be-
riet hier sehr konkret bezogen auf die jeweilige
Familien- und Berufssituation, welche Gestal-
tungsmöglichkeiten die Eltern bei der Beantragung
von Elterngeld haben und wie sie ihre bis zu drei-
jährige Elternzeit - im Sinne einer verbesserten
Vereinbarkeit von Familie und Beruf - nutzen kön-
nen. Es waren auch bei der Elternzeit maßge-
schneiderte Handhabungen, wie zum Beispiel eine
mögliche variable Teilzeittätigkeit während der El-
ternzeit sinnvoll, damit Beruf und Familie bestmög-
lich vereinbart werden konnten.
Elterngeld und Elternzeit erleichterten Vätern die
Möglichkeiten, mehr Zeit mit ihrem Kind zu ver-
bringen und eine intens
ivere Bindung zu ihm auf-
zunehmen. In der innerfamiliären Aufgabenvertei-
Amtszielreport
25
lung ergab sich so eine größere Balance zu mehr
partnerschaftlichem Zusammenleben. Dies war für
viele Familien sicher ein großer Mehrwert.
Amtsziel 9 -
Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ih-
ren Bildungsbiografien - in der Familie, in der
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die
Umsetzung dieses Amtsziels:
Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförde-
rung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kinder-
tageseinrichtungen und Schulen des Primarbe-
reichs in NRW“
Das Land NRW hat im Mai 2010 die „Grundsätze
zur Bildungsförderung“ als Entwurf vorgelegt. Sie
sind als fachliche Grundlage für die Bildung, Erzie-
hung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis
10 Jahren in den Kindertageseinrichtungen und
Schulen gedacht und sollen auch dazu beitragen,
auf der Basis eines gemeinsamen Bildungsver-
ständnisses die Zusammenarbeit des Elementar-
und Primarbereichs weiterzuentwickeln. Die Kinder
sollen von einem gelungenen Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Schule profitieren.
Mit der landesweiten Erprobung dieser Bildungs-
grundsätze wurde im Herbst 2010 mit über 60 ört-
lichen Netzwerken von Kindertageseinrichtungen
und Grundschulen begonnen.
Für Münster waren die Michaelschule Gievenbeck,
der Katholische Kindergarten St. Michael 2 und die
Städtische Kindertageseinrichtung Legdenweg als
Kooperationsverbund an der Erprobung beteiligt.
Diese lokale Erprobung in Münster wurde von ei-
ner Projektgruppe begleitet, zu der neben den Ak-
teuren der drei beteiligten Einrichtungen auch an-
dere Vertreter/innen des Schul- und Jugendhilfe-
bereichs gehörten. Ziel war es hier, die Bildungs-
grundsätze auf ihre Eignung für die Praxis zu prü-
fen und bereits bestehende Vereinbarungen zur
Zusammenarbeit beider Bildungsbereiche zu kon-
kretisieren und auszubauen. Der Schwerpunkt der
Erprobung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.
Hortarbeit im Lorenz-Süd
Der Lorenz-Hort im Süden Münsters bietet 20
Plätze für Kinder der ersten und zweiten Grund-
schulklassen. Die Schwerpunkte der pädagogi-
schen Arbeit liegen in den Bereichen der außer-
schulischen Betreuung und der gezielten, individu-
ellen Förderung und Stärkung der Kinder. So sol-
len sie behutsam und ganzheitlich - angenommen
mit ihren Stärken und Schwächen - an den Ganz-
tag der Schule herangeführt und in ihrem Selbst-
wert gestärkt werden. Jedes Kind bringt andere
Grundvoraussetzungen mit, auf die individuell
Betreuungs- und Förderpläne abgestimmt sind.
Jedes Kind hatte einen Mitarbeiter als festen An-
sprechpartner, der sich ganzheitlich um alle Be-
lange kümmerte und auch die Familie mit einbe-
zog. Die Arbeitszeiten dieser Mitarbeiter waren fle-
xibel, Hausbesuche und Elternabende fanden teil-
weise in den Abendstunden statt, Unterrichtsbesu-
che früh morgens.
In der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen,
die an der Entwicklung des Kindes beteiligt sind,
wurden oftmals sehr individuelle Förderungen und
Perspektiven für jedes Kind erarbeitet. Im Hort
wurden diese Aufgaben dann gemeinsam mit den
Kindern und deren Eltern bedarfsorientiert und in
vertrauensvollem Umgang miteinander umgesetzt.
Amtszielreport
26
Die Palette der Förderung reichte von der geziel-
ten Lernförderung bis zu motorischen Angeboten.
Auch im Freizeitverhalten lernten die Kinder einen
ganz individuellen Umgang, sie erlebten in Natur-
und Umweltprojekten ihr Umfeld ganz neu, be-
suchten den Zoo oder ein Museum.
Nur das hohe Maß an Flexibilität in der Arbeit mit
den Kindern und die angemessene individuelle
Förderung gewährleistete eine Chancengleichheit,
die jedes Kind zur Entwicklung seiner Persönlich-
keit benötigt.
Modellprojekt Amelsbüren:
„Kindertageseinrichtung Sonnentau“ und
„Davert-Grundschule“
Betreuung, Bildung und Prävention sind die aktuel-
len und grundlegenden Leitmotive für die Förde-
rung und Unterstützung von Kindern. Vielfältige
und zielgerichtete Angebote und Maßnahmen der
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.
B. die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und
Offenem Ganztag (OGS) tragen dazu bei, Kinder
in ihren Entwicklungen und in der Persönlichkeits-
bildung zu fördern.
In Amelsbüren wurde ein Modellprojekt entwickelt,
in dem in einer neuen Einrichtung Kindertagesein-
richtung und Offener Ganztag mit einem aufeinan-
der abgestimmten Konzept sowohl für Kinder im
Kindergartenalter als auch im Grundschulalter Be-
treuungs- und Bildungsangebote ermöglicht wer-
den. Darin einbezogen wurde auch die Katholische
Kindertageseinrichtung St. Sebastian im Zusam-
menhang mit dem Familienzentrumsverbund der
Kindertageseinrichtungen.
Folgende Schwerpunkte stehen im besonderen
Zusammenhang mit der neuen Einrichtung:
Vielfältige Möglichkeiten für Bildung und Be-
treuung von Kindern, die Kindertageseinrich-
tung, OGS und Grundschule zu Gute kommen
und alle Einrichtungen im Stadtteil einbeziehen.
Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität
in Kindertageseinrichtung und OGS mit dem
Ziel, den Übergang von Kindertageseinrichtung
zur Grundschule zu verbessern und gemeinsam
zu gestalten.
Bei der praktischen Umsetzung des Konzepts
und der Kooperationen von Kindertageseinrich-
tung, OGS und Grundschule ergeben sich durch
die gemeinsame Nutzung der Räume viele
Möglichkeiten.
Entwicklung von Bildungspartnerschaften, die
sich aus einer zielgerichteten Zusammenarbeit
der Fachkräfte in Kindertageseinrichtung und
OGS unter Beteiligung der Grundschule erge-
ben.
Eine praktische Zusammenarbeit ist wichtig für
die Umsetzung der gemeinsamen Ziele. Bei-
spielhaft hierfür können genannte werden: Ein-
richtungsübergreifende Besuche und Hospitati-
onen, gemeinsame Angebote und Elternaben-
de, einrichtungsübergreifende Patenschaften,
abgestimmte Übergänge von Kindertagesein-
richtung in OGS und Grundschule, gemeinsame
Fortbildungen sowie einrichtungsübergreifende
Konzepte zur „integrativen Erziehung“ (Inklusi-
on).
In 2011 werden die vielfältigen fachlichen Anforde-
rungen und vor allem die Frage der Übertragung
auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kinderta-
geseinrichtung, OGS und Grundschule konkreter
ausgewertet und strukturiert.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und un-
sere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle
zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei
kurzen Wegen.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den An-
forderungen zu erreichen, die an uns gestellt
werden.
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagemen-
tes sind Daten und Informationen, die in ver-
schiedenen Arbeitsprozessen entstehen und er-
fasst werden. Nur die systematische Handhabung
Amtszielreport
27
dieser Informationen ermöglicht es uns beispiels-
weise, Fall- und Kostenentwicklungen sowie Prob-
leme und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen
und richtig zu bewerten. Ziel dieser Analyse ist es,
wirksame Maßnahmen abzuleiten, die entweder
korrektiv oder präventiv ausgerichtet sind.
Die vier folgenden Beispiele aus ganz unterschied-
lichen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Be-
mühungen:
Qualitätszirkel „Gesundheitsförderung in
städtischen Kindertageseinrichtungen“
Die Bedeutung einer qualitätvollen Arbeit in den
Kindertageseinrichtungen nimmt in der öffentlichen
Wahrnehmung seit Jahren zu. Diese Bedeutung
bezieht sich zunächst darauf, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf durch eine bedarfsgerechte (und
zunehmend flexible) Kindertagesbetreuung zu ge-
währleisten. Aber auch die Ansprüche der Gesell-
schaft und damit insbesondere auch der Eltern an
die Qualität der Bildungsarbeit in den Einrichtun-
gen wachsen stetig. Diese veränderten Anforde-
rungen haben auch im Kinderbildungsgesetz (Ki-
Biz, 2008 in Kraft getreten) ihren Niederschlag ge-
funden. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen
ist demzufolge in den vergangenen Jahren immer
anspruchsvoller geworden. Neue, zusätzliche Her-
ausforderungen müssen von den pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt wer-
den.
Folgende, beispielhafte Maßnahmen und Entwick-
lungen haben im vergangenen Jahr eine wichtige
Rolle gespielt:
In den Kindertageseinrichtungen wurde ein
Qualitätsmanagement eingeführt.
Die Zahl der integrativ betreuten Kinder hat
deutlich zugenommen.
Ausreichende Sprachkenntnisse wurden als
grundlegende Voraussetzung für einen erfolg-
reichen Schulbesuch erkannt und demzufolge
Sprachfördermaßnahmen ausgebaut.
Die Entwicklung eines Kindes in einer Kinderta-
geseinrichtung wird durch die Bildungsdoku-
mentation festgehalten.
Der Anteil der Kinder, die über Mittag bzw.
ganztags betreut werden, hat erheblich zuge-
nommen.
Die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren wurde intensiv ausgebaut.
Zunehmend traten die Bedarfe einer flexiblen
Kindertagesbetreuung (z. B. Betreuungszeiten
abends, am Wochenende) in den Blickpunkt.
Diese und viele andere Aufgaben müssen mit dem
Personal der Kindertageseinrichtungen geschultert
werden, das auf der Grundlage der - insbesondere
finanziellen - Rahmenbedingungen des KiBiz zur
Verfügung steht. Damit die Kindertageseinrichtun-
gen auf der einen Seite den geschilderten Anforde-
rungen gerecht werden, dies auf der anderen Seite
aber nicht zu einer dauerhaften Überbeanspru-
chung des pädagogischen Personals führt, wurde
im Jahr 2010 der Qualitätszirkel „Gesundheitsför-
derung in städtischen Kindertageseinrichtungen“
angestoßen.
Der gesamte Prozess ist noch nicht abgeschlos-
sen; jedoch wurde unter Beteiligung von Vertretern
der Kindertageseinrichtungen, des Personal- und
Organisationsamtes, des Personalrates sowie der
Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien der Alltag in den Einrichtungen in den
Blick genommen, um Ansatzpunkte zu identifizie-
ren, wo u. a. der Einsatz der vorhandenen sachli-
chen und personellen Ressourcen optimiert wer-
den kann. Ziele sind letztlich:
eine dauerhaf
te und qualitätvolle Aufgabenerfül-
lung
mit ebenso dauerhaft gesunden, motivierten und
leistungsfähigen Mitarbeitern/innen.
Amtszielreport
28
Controlling der sozial- und heilpädagogischen
Förderangebote an der Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Die Jugendhilfeteams der Primar- und Sekundar-
stufe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule stel-
len seit 1999 in den Jahresberichten Daten, Fakten
und inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Tätigkeit dar.
Ergänzend hierzu wurde 2010 mit beiden Teams
ein Controllingsystem entwickelt, welches die
grundsätzliche Zielsetzung der Arbeit erläutert, die
wichtigsten Förderangebote zielorientiert be-
schreibt und Kennzahlen für die jeweiligen Ange-
bote benennt, um den Grad der Zielerreichung zu
messen. Dadurch sollte eine zielführende Ausrich-
tung und Steuerung der sozial- und heilpädagogi-
schen Förderung an der Richard-von-Weizsäcker-
Schule erreicht werden.
Ausgangsbasis für das Handeln war eine abge-
stimmte Förder- und Hilfeplanung unter Einbezie-
hung der Erziehungsberechtigten und anderer be-
teiligter Fachkräfte, die sich an folgenden grund-
sätzlichen Zielen orientierte:
Jedes Kind und jeder Jugendliche besitzt aus-
reichend Sozialkompetenz, um an Gruppenan-
geboten teilzunehmen.
Kinder und Jugendliche sind befähigt, am Unter-
richt der Richard-von-Weizsäcker-Schule teilzu-
nehmen.
Kinder und Jugendliche sind in der Lage, am
Regelschulsystem teilzunehmen.
Jeder Schulabgänger der Sekundarstufe hat ei-
nen Arbeitsplatz oder eine berufliche/schulische
Qualifizierungsmaßnahme.
Vor diesem Hintergrund haben sowohl die Primar-
als auch die Sekundarstufe verschiedene Angebo-
te entwickelt, die die Erreichung der grundsätzli-
chen Ziele unterstützen und ermöglichen sollen.
Im Rahmen des Controllingprozesses wurden die
jeweiligen Angebote detailliert beschrieben, Fein-
ziele benannt und Indikatoren zur Zielerreichung
formuliert. Jedes Jahr im Herbst sollen die darge-
stellten Förderangebote, Ziele und Zielkennzahlen
überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden.
Qualifizierung des Verfahrens zur Erteilung
einer Pflegeerlaubnis
Kindertagespflege darf gemäß §§ 23 und 43
SGB VIII nur von Personen ausgeführt werden, die
hierfür geeignet sind. Auch müssen die Räume
kindgerecht sein. Da es sich bei der Pflegeerlaub-
nis quasi um das Eingangstor zur Tätigkeit in der
Kindertagespflege handelt, ist an diesem Punkt
besondere Sorgfalt geboten. Daher wurde das
Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis in
2010 in Münster reformiert und deutlich qualifiziert.
Neben einer Reihe formaler Abfragen wie z. B. ei-
ner ärztlichen Bescheinigung, einer Anfrage des
Kommunalen Sozialdienstes und des erweiterten
Führungszeugnisses, wird nun auch anhand eines
Kompetenzbogens in Zusammenarbeit mit jeder
Tagespflegeperson ein individuelles Kompetenz-
profil erstellt. Das Kompetenzprofil gibt zu sechs
Eignungskriterien Auskunft. Die sechs Begriffe zu-
sammen bilden die Basis, auf der die Fachberate-
rin die Geeignetheit der Tagespflegeperson über-
prüft. Auch gibt das Kompetenzprofil der Tages-
pflegeperson eine Orientierungshilfe zur Selbst-
kontrolle und Selbstevaluation.
Entwicklung eines Eckpunktepapiers zu
Standards für Großtagespflegestellen
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
ein Eckpunktepapier zu Standards für Großtages-
pflegestellen in anderen Räumen entwickelt. Bei
einer Großtagespflegestelle handelt es sich um ei-
nen Zusammenschluss von bis zu drei Tagespfle-
gepersonen zur gemeinsamen Betreuung von bis
zu 9 Kindern über Tag.
Großtagespflegestellen in anderen Räumen sind
gesetzlich in NRW erst seit 2008 möglich. Seitdem
befindet sich diese Form der Kindertagespflege
aber in einem deutlichen Ausbau. So gab es in
Münster 2010 schon 12 Großtagespflegestellen in
anderen Räumen mit 108 Plätzen. In dem Eck-
punktepapier wurden nun die zentralen Standards
verbindlich beschrieben. Die Standards dienen ei-
ner klaren Orientierung aller Beteiligten u
nd der
Qualitätssicherung.
Sozialraumreport
29
4. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Gesellschaftliche Entwicklungen, veränderte Le-
benslagen von Kindern und Familien, neue Geset-
zesvorgaben sowie die allgemeine demographi-
sche Entwicklung sind wichtige Grundlagen für die
Planung von Infrastrukturmaßnahmen, Bedarfsan-
passungen und Fachkonzepten in allen Leistungs-
segmenten der Kinder- und Jugendhilfe.
Ausgewählte Bevölkerungsdaten und die Inan-
spruchnahme der Angebote der Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster werden auf den folgenden
Seiten sowohl auf gesamtstädtischer Ebene als
auch auf Bezirksebene abgebildet. Dabei sind im-
mer die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt um
so eine entsprechende Entwicklung ablesen zu
können.
In der Übersicht „Entwicklung der Bevölkerungs-
struktur“ sind in diesem Jahr die Daten der neuen
Kleinräumigen Bevölkerungsprognose vom Amt für
Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik abgebil-
det. Die Fortschreibung der Bevölkerungsprognose
umfasst den Zeitraum vom 31.12.2009 (Aus-
gangsbestand) bis zum 31.12.2020. Ziel der Klein-
räumigen Bevölkerungsprognose ist die Vorausbe-
rechnung der kleinräumigen und altersgruppen-
spezifischen Bevölkerungsentwicklung, die als Ori-
entierungsgröße für die mittelfristige Infrastruktur-
und Investitionsplanung und als „Frühwarnsystem“
zur Gestaltung des demographischen Wandels auf
Quartiersebene dient.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 282.718 285.180 290.094
davon unter
18 Jahren 43.503 43.693 42.196
Haushalte
mit Kindern 25.945 26.130 -----
Ausländer-
anteil
20.649
(7,3 %)
21.131
(7,4 %) -----
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Geburten
(neu) 2.565 2.755 -----
Zum 31.12.2010 waren in Münster insgesamt über
285.000 Bürgerinnen und Bürger wohnhaft. Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Einwohnerzahl damit
in Münster insgesamt um knapp 0,9 %gestiegen;
im Vorjahresvergleich waren es bereits 0,6 %. Den
deutlichsten Einwohnerzuwachs innerhalb eines
Jahres hat der Bezirk Mitte mit rd. 1,3 % (1.451
Einwohner) erfahren. In den Außenbezirken bewe-
gen sich die Zunahmen in den jeweiligen Bezirken
zwischen 0,2 % und 0,8 %. Diese positive Entwick-
lung wird sich voraussichtlich in den kommenden
Jahren fortsetzen.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2020
fällt bezüglich der Gesamtentwicklung und be-
stimmter Altersgruppen insgesamt positiver aus als
die letzte Prognose. So wird ausgehend von der
wohnberechtigten Bevölkerung in 2009 bis 2020
eine leichte Zunahme der wohnberechtigten Be-
völkerung um 2,6 % prognostiziert. Dies lässt sich
vor allem auf die erhöhte Geburtenrate und die
verringerten Fortzugsraten der 30- bis 45-Jährigen
sowie der 25- bis 30-Jährigen zurückführen. In den
für die Jugendhilfe relevanten Altersgruppen wer-
den in den kommenden Jahren vor allem Zunah-
men bei den unter 3-Jährigen (+ 2,9 %) und den 3-
bis 6-Jährigen (+ 3,5 %) erwartet. Für die sechs
Stadtbezirke in Münster gilt, dass insbesondere die
Stadtbezirke West (+ 6,5 %), Südost (+ 5,0 %) und
Ost (+ 3,7 %) bis 2020 voraussichtlich die deut-
lichsten Einwohnerzuwächse zu verzeichnen ha-
ben werden.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.058 9.226
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 25,0 % 29,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 104,2 % 101,5 %
Sozialraumreport
30
Daten und Fakten 2009 2010
Anzahl Familienzentren 22 24
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 2.503 2.777
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 39 41
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.401 1.473
davon ambulant 851 891
davon stationär 550 582
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.463 2.565
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 115.209 116.660 115.813
davon unter
18 Jahren 12.509 12.591 12.670
Haushalte
mit Kindern 8.115 8.195 -----
Ausländer-
anteil
7.430
(6,5 %)
7.676
(6,6 %) -----
Geburten
(neu) 1.082 1.140 -----
Im Stadtbezirk Mitte hält der seit 2005 zu beobach-
tende Trend der stetigen Einwohnerzunahme an.
Im Vergleich zum Vorjahr (2009) hat der Bezirk
Mitte weitere 1.451 (+ 1,3 %) Einwohner dazu ge-
wonnen. Die Zunahme zeigt sich nach wie vor ins-
besondere im Innenstadtring mit einem Einwoh-
nerzuwachs innerhalb eines Jahres von insgesamt
971 Einwohnern (+ 2,0 %) und in Mitte-Süd
(+ 1,1 %), während Mitte-Nordost (+ 0,4 %) und
Altstadt (+ 0,5 %) eher stabil bleiben bzw. nur
leicht ansteigende Bevölkerungszahlen aufweisen.
Die wesentlichen Änderungen erklären sich u. a.
auch durch eine rege Bautätigkeit. So weist das
Ergebnis der Baustatistik 2010 aus, dass die meis-
ten Wohnungen im Stadtbezirk Mitte (603 Woh-
nungen) entstanden sind.
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose prognos-
tiziert für den Stadtbezirk Mitte bis 2014 jährlich
leichte Bevölkerungszunahmen, die bis zum Jahr
2020 von heute 116.660 Einwohnern dann auf ca.
115.813 Einwohner leicht rückläufig erwartet wer-
den. Im Bezirk Mitte weist die Bevölkerungsprog-
nose zudem aus, dass die Einwohnerzahlen für die
Altstadt und den Innenstadtring im Verhältnis zu
den letzten Prognosen nicht mehr als rückläufig,
sondern eher als stabil bezeichnet werden können.
Auch die Altersgruppe der Kinder und Jugendli-
chen im Alter von 0 bis 18 Jahren bleibt im Bezirk
Mitte bis 2020 insgesamt konstant.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.756 2.841
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 26,4 % 29,7 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,8 % 99,4 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 1.114 1.246
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 12 13
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 331 298
davon ambulant 177 165
davon stationär 154 133
Angebote der Familienbildung
Anzahl 1.802 1.833
Folgende Entwicklungen innerhalb der Kinder- und
Jugendhilfeleistungen im Bezirk Mitte sind heraus-
zustellen:
Sozialraumreport
31
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 hat der Bezirk
Mitte eine Versorgungsquote für unter dreijährige
Kinder von 29,7 % erreicht. Dies entspricht dem
durchschnittlichen stadtweiten Wert.
Zum Schuljahr 2010/2011 haben insgesamt 1.246
Grundschüler die Offenen Ganztagsbetreuungs-
angebote in Anspruch genommen. Das sind 45 %
aller Grundschulkinder im Bezirk Mitte. Stadtweit
liegt die Inanspruchnahme bei 33 %.
Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit im Bezirk Mitte haben sich 2010 mit
den Kolleginnen und Kollegen der Aufsuchenden
Jugendarbeit im Sinne des kommunalen Cliquen-
konzepts sowie des kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplans fachlich vernetzt. Die Einrichtun-
gen tauschten sich regelmäßig über jugendliche
Besuchergruppen sowie über Cliquenbewegungen
im öffentlichen Raum aus. In der Betreuung von
Cliquen konnten hierdurch Synergieeffekte gut ge-
nutzt werden. So z. B. wurden dem SKM im Rah-
men seiner aufsuchenden Tätigkeit zum Winter
2010 die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugend-
einrichtung „Paul-Gerhardt-Haus“ für die Betreu-
ung einer Clique von ca. 20 bis 30 Jugendlichen
zur Verfügung gestellt.
Mitte-Süd
Die Beratungsstelle Südviertel e.V. feierte im
November 2010 ihr 35-jähriges Bestehen.
Für Mütter und Väter, die einen geeigneten Ort für
die Umgangskontakte mit ihrem Kind suchen, bie-
tet die Beratungsstelle Südviertel e.V. mehrmals im
Jahr jeweils samstags einen begleiteten, offenen
Spieltreff im Familienzentrum Heilig Geist an.
Auf Anregung aus einem Kindergarten wurde vom
Kommunalen Sozialdienst, Bezirk Mitte-Süd, in
Zusammenarbeit mit dem Südviertelbüro ein Ge-
sprächskreis für Kindergarteneltern angeboten. El-
tern sollte hier in zwangloser Caféatmosphäre eine
Austausch- und ggf. Informationsmöglichkeit ge-
geben werden. Das Angebot fand leider wenig Re-
sonanz, so dass es zu den Herbstferien wieder
eingestellt wurde.
Mitte-Nord-Ost
Der Bautätigkeit zur Errichtung der kinderpäda-
gogischen Einrichtung auf dem Gelände der
Pötterhoekschule und Erich Kästner-Schule
(Mauritz-Mitte) für die Zielgruppe der 6- bis 13-
Jährigen startete in den Sommerferien 2010.
Die Schülerinnen und Schüler wurden in zwei
Workshops am Planungsprozess zur Gestaltung
einer neuen Grün- und Erlebnisfläche auf dem
Schulhof beteiligt. Die Schulleitungen und die El-
ternvertretung waren in dieses Vorhaben mit ein-
gebunden. Die Federführung lag beim Amt für
Grünflächen und Umweltschutz gemeinsam mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die
Fertigstellung der Einrichtung und der Außenfläche
ist für September 2011 geplant.
Die Mitarbeiter der städtischen Streetwork suchen
regelmäßig Treffpunkte der Jugendlichen in den
Stadtteilen Rumphorst (Thomas-Morus-
Gemeinde), ehemaliges Schlachthofgelände und
im Wiengarten auf und bieten sich als Ansprech-
partner an. Darüber hinaus gibt es für interessierte
Jugendliche die Möglichkeit, an einem Sportange-
bot der sozialen Gruppenarbeit in der Turnhalle der
Thomas-Morus-Schule teilzunehmen.
Sozialraumreport
32
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 54.969 55.376 58.557
davon unter
18 Jahren 9.950 10.041 9.465
Haushalte
mit Kindern 5.615 5.702 -----
Ausländer-
anteil
4.725
(8,6 %)
4.728
(8,5 %) -----
Geburten
(neu) 456 494 -----
Im Bezirk West sind weiterhin steigende Einwoh-
nerzahlen der wohnberechtigten Bevölkerung zu
verzeichnen. Zum Jahresende 2010 lebten insge-
samt rund 55.300 Einwohner in diesem Bezirk.
Damit ist die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vor-
jahr insgesamt um weitere 407 Personen (+ 0,7 %)
gestiegen. Dementsprechend hat auch die Anzahl
der Kinder und Jugendlichen im Bezirk West eine
Steigerung um 0,9 % erfahren.
Die deutlichsten Bevölkerungszunahmen innerhalb
eines Jahres entfallen auf die Stadtteile Sentrup,
Roxel und Nienberge, während Albachten und
Mecklenbeck leichte Einwohnergewinne haben
bzw. sich auf einem stabilen Niveau bewegen.
Gievenbeck hingegen hat im Vergleich zum Vor-
jahr leichte Rückgänge (- 96 Einwohner) erfahren.
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose zeigt,
dass für den Bezirk West bis 2020 eine kontinuier-
lich zunehmende Bevölkerungsentwicklung um
weitere 3.181 Einwohner (+ 5,7 %) erwartet wird.
Neben vorwiegend wachsenden Stadtteilen wie
Albachten (+ 16,7 %), Roxel (+ 8,1 %), Mecklen-
beck (+ 7,2 %), Nienberge (+ 4,3 %) und Gieven-
beck (+ 3,3 %), wird für Sentrup eine leicht rück-
läufige bzw. stabile Bevölkerungszahl prognosti-
ziert (- 0,4 %).
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.211 2.222
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 28,4 % 35,2 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 106,1 % 103,4 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 353 387
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 8 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 288 298
davon ambulant 184 165
davon stationär 104 133
Angebote der Familienbildung
Anzahl 234 239
Rund 23 % aller Kinder und Jugendlichen in Müns-
ter im Alter von 0 bis 18 Jahren wachsen im Bezirk
West auf. Dementsprechend verfügt der Bezirk in-
sgesamt über eine gut ausgebaute Infrastruktur für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 hat der Bezirk in-
sgesamt eine Versorgungsquote von rund 35 % für
unter dreijährige Kinder. Damit ist eine sehr gute
Versorgung im stadtweiten Vergleich von durch-
schnittlich 29,8 % erreicht.
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le ist von 20,6 % (Schuljahr 2009/2010) auf 23,4 %
zum Schuljahr 2010/2011 gestiegen; liegt jedoch
noch unter dem stadtweiten Durchschnittswert von
33 %.
Die Nachfrage nach den Angeboten der Offenen
Ganztagsbetreuung in den Schulferien ist stei-
gend. An den ganztägigen Angeboten im Bezirk
West nahmen im Schuljahr 2008/2009 insgesamt
Sozialraumreport
33
597 Kinder teil; im Schuljahr 2009/2010 waren es
bereits 696 Kinder.
Gievenbeck
Die offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil
Gievenbeck wurde vor dem Hintergrund von Cli-
quenbildungen und einer rechnerischen Unter-
versorgung innerhalb der Angebotsstunden der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit um eine halbe pä-
dagogische Stelle für die aufsuchende Arbeit im
Stadtteil ergänzt. Dies wurde durch die Verlage-
rung von Stundenanteilen des VSE der Jugendhil-
feeinheit Hiltrup ermöglicht.
Der pädagogische Stadtteilarbeitskreis Gievenbeck
hat sich im vergangenen Jahr im Schwerpunkt mit
der „Interkulturellen Arbeit“ befasst und in die-
sem Zusammenhang einen interkulturellen Work-
shop mit Bürgern/-innen und Fachkräften initiiert.
Im Mittelpunkt stand die Frage: „Wie können wir
uns weiter öffnen und Bürger/-innen mit Migrati-
onsvorgeschichte erreichen bzw. Hemmnisse ab-
bauen und Zugänge erleichtern?“
Albachten
Die von dem Jugendforum West in 2009 durch-
geführte Umfrage über die Bedarfe und Freizeit-
angebote der Kinder und Jugendlichen zeigte im
Ergebnis ein großes Interesse für eine Skateranla-
ge. Eine entsprechende Anregung nach § 24 der
Gemeindeordnung an die Bezirksvertretung West
wurde von den politischen Gremien befürwortetet.
Eine Realisierung erfolgte bislang nicht, da die
Standortfrage und die Kosten für eine mögliche
Skateranlage noch nicht abschließend geklärt sind.
Roxel
Ein neuer Arbeitskreis, der AK Jugend, hat 2010
regelmäßig getagt. Der Arbeitskreis beschäftigt
sich speziell mit den Interessen- und Problemlagen
von Jugendlichen im Stadtteil und initiiert bei Be-
darf entsprechende Angebote und Maßnahmen.
Die Mitarbeiter des Anne-Jakobi-Hauses koope-
rieren eng mit dem gebundenen Ganztag der Au-
gustin-Wibbelt-Schule und der Droste-
Hauptschule. So entstehen für alle Beteiligten
wichtige Synergieeffekte.
Mecklenbeck
In Kooperation mit dem ViP e.V., der in Albachten
und Mecklenbeck die soziale Gruppenarbeit und
aufsuchende Arbeit leistet, wurde im Paulushof
ein Boxprojekt für Jugendliche initiiert.
Nienberge / Häger
Der Spielplatz am Vögedingplatz ist durch eine
Sanierung wesentlich attraktiver geworden und
wird von den Kindern in Nienberge gut besucht.
Vorschläge und Ideen zur Umgestaltung haben u.
a. die Kinder und Jugendlichen der Jugendein-
richtung St. Sebastian und die Jugendforums-
mitglieder des Bezirks West eingebracht.
Der sozialpädagogische Stadtteilarbeitskreis
Nienberge feierte sein 25-jähriges Bestehen. Ein
Themenschwerpunkt der Sitzungen 2010 war „In-
tegration“. Im Anschluss an den Film „Weggegan-
gen, angekommen, geblieben … und dann?“
schloss sich ein Austausch mit Diskussionen und
Sozialraumreport
34
Erfahrungsberichten aus den verschiedenen pä-
dagogischen Arbeitsfeldern in Nienberge an.
Die Nachfrage nach den Angeboten in den Schul-
ferien im Rahmen des Offenen Ganztags, die im
Wechsel vom DJK Nienberge und dem Jugend-
zentrum St. Sebastian durchgeführt wurden, ist
steigend.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 28.039 28.261 28.502
davon unter
18 Jahren 5.503 5.542 5.361
Haushalte
mit Kindern 3.101 3.111 -----
Ausländer-
anteil
3.189
(11,4 %)
3.368
(11,9 %) -----
Geburten
(neu) 331 345 -----
Die rückläufigen Einwohnerzahlen der früheren
Jahre haben sich im Bezirk Nord im vergangenen
Jahr nicht weiter fortgesetzt.
Nachdem der Bezirk im vorletzten Jahr einen Ein-
wohnerrückgang von 0,3 % hatte, zeigt die Ent-
wicklung im Zeitraum von 2009 bis 2010 einen
leichten Einwohnerzuwachs von 0,8 %. Während
Kinderhaus-Ost und Sprakel im Vergleich zum Vor-
jahr stabile Einwohnerzahlen aufweisen, haben
Coerde und Kinderhaus-West jeweils einen Ein-
wohnerzuwachs um 1,0 % erfahren. Dementspre-
chend ist die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen
im Bezirk Nord auf einem insgesamt stabilen Ni-
veau.
Bis zum Jahr 2020 prognostiziert die Kleinräumige
Bevölkerungsprognose eine Zunahme der wohn-
berechtigten Bevölkerung im Bezirk Nord um wei-
tere 0,9 % (+ 241 Einwohner).
Die Bevölkerungszunahmen beziehen sich dabei
insbesondere auf Sprakel mit plus 835 Einwoh-
nern, während Kinderhaus insgesamt voraussicht-
lich Einwohnerrückgänge um 3,4 % (- 520 Ew.) er-
fahren wird und Coerde relativ stabil bleibt.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.275 1.267
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 25,5 % 29,5 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 113,2 % 110,9 %
Anzahl Familienzentren 4 5
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 297 309
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 7 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 277 296
davon ambulant 145 147
davon stationär 132 149
Angebote der Familienbildung
Anzahl 139 211
Innerhalb der vielseitigen Leistungen der Kinder-
und Jugendhilfe sind folgende Entwicklungen des
vergangenen Jahres im Bezirk Nord herauszustel-
len:
Die Versorgungsquote innerhalb der Kindertages-
betreuungsangebote konnte für unter dreijährige
Kinder von 25,5 % auf knapp 30 % (29,5 %) aus-
gebaut werden. Dies entspricht dem stadtweiten
Durchschnittswert von 29,8 % zum Kindergarten-
jahr 2010/2011.
In Sprakel hat sich die im Oktober 2009 eröffnete
„Outlaw Kita Sprakel“ erfolgreich als Familien-
zentrum beworben.
Zum Schuljahr 2010/2011 haben insgesamt knapp
35 % (34,9 %) der Grundschüler im Bezirk Nord
die Angebote des Offenen Ganztags in Anspruch
Sozialraumreport
35
genommen. Ein Jahr zuvor lag die Quote bei
33,3 %.
Mit sieben Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit gibt es im Stadtbezirk Nord im Ver-
gleich zu anderen Stadtbezirken einen deutlichen
Überhang an Angebotsstunden. Berücksichtigung
findet hierbei die besondere Sozialstruktur.
Coerde
Das Präventionsprojekt „Frühe Hilfen in Coer-
de“ wurde nach Beendigung des dreijährigen Mo-
dellzeitraums in enger Kooperation mit allen Kin-
dertageseinrichtungen, dem Kommunalen Sozial-
dienst und dem Gesundheitsamt in eine Regel-
struktur überführt. Die Federführung liegt bei der
Jugendhilfeeinheit Nord des Verbund Sozial-
therapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.).
Mit dem Angebot „Informationsbörse - Frühe Hilfen
für Familien mit kleinen Kindern“ in der Stadtbü-
cherei Coerde wurden die „Frühen Hilfen in
Coerde“ 2010 mit dem dritten Netzwerkpreis der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
ausgezeichnet.
Der Arbeitskreis Coerde führte zentral am Ha-
mannplatz eine Familienolympiade durch. Wäh-
rend der Familienolympiade konnten Familien un-
gezwungen zwischen den Spielständen die sozia-
len und kulturellen Einrichtungen und Beratungs-
stellen kennenlernen.
Kinderhaus
Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
endete zum 31. Dezember 2010. Über die Hand-
lungsfelder „Integration“ und „Soziale Netze“ konn-
ten über einen Zeitraum von vier Jahren Präven-
tivmaßnahmen und Betreuungsprogramme inten-
siv gefördert werden. Hierdurch erhielten Kinder
und Jugendliche eine notwendige zusätzliche Un-
terstützung in den Bereichen Integration, Bil-
dung, Gesundheit und Sport. Viele Projekte, die
in diesem Rahmen durchgeführt wurden, sind ins-
gesamt sehr erfolgreich verlaufen, so dass eine
Fortführung verschiedener Angebote auch nach
Beendigung des Bund-Länder-Programms „Soziale
Stadt“ angestrebt wird.
Sozialraumreport
36
In Zusammenarbeit mit der städtischen Einrichtung
FeeZ (Förderung einer eigenen Zukunft) bietet die
Lebenshilfe e.V. mit dem Projekt „inklusive Frei-
räume“ einen integrativen Kindertreff auf dem Ge-
lände des Bauspielplatzes an.
„Cactus Junges Theater“ entwickelte gemeinsam
mit hörenden und gehörlosen Kindern das Thea-
terstück „Schrille Stille“ und vermittelte hier-
durch gegenseitiges Verständnis und einen Ein-
blick in die unterschiedlichen Welten.
Sprakel
Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien wurde 2010 der Stadtteilar-
beitskreis Sprakel initiiert. In diesem Arbeitskreis
sind die örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und
Organisationen vertreten. Ziel der zweimal jährlich
stattfindenden Sitzungen sind der Austausch und
die Vernetzung der in der Kinder- und Jugendhilfe
Tätigen, um Angebote aufeinander abzustimmen,
Entwicklungen zu erörtern und Problemlagen mög-
lichst früh zu erkennen.
Im September 2010 hat das Sprakeler Begeg-
nungsfest stattgefunden - ein Fest für alle Famili-
en in Sprakel. Vereine und Organsiationen vor Ort
hatten hierbei Gelegenheit, sich mit ihren Angebo-
ten insbesondere den zugezogenen Familien zu
präsentieren. Gefördert wurde das Fest mit Mitteln
aus dem Bundesprogramm „Vielfalt tut gut - Ju-
gend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“. Ver-
anstalter war das Kinder- und Jugendhaus
Sprakel, Outlaw GgmbH.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 20.750 20.867 21.515
davon unter
18 Jahren 3.734 3.729 3.486
Haushalte
mit Kindern 2.146 2.170 -----
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Ausländer-
anteil
910
(4,4 %)
878
(4,2 %) -----
Geburten
(neu) 164 177 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Ost
zeigt sich wie in den Vorjahren insgesamt sehr
stabil bzw. hat mit weiteren 117 Einwohnern im
Vergleich zu 2009 leichte Zuzüge (+ 0,6 %) zu ver-
zeichnen. Der Einwohnerzuwachs ist auf die Stadt-
teile Gelmer (+ 1,7 %) und Handorf (+ 1,1 %) zu-
rückzuführen.
Der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ent-
sprechend ist die Altersgruppe der Kinder und Ju-
gendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren im Stadt-
bezirk Ost insgesamt auf einem stabilen Niveau.
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose zeigt auf,
dass für den Bezirk Ost in den kommenden Jahren
mit weiteren Einwohnern gerechnet wird. Bis zum
Jahr 2020 werden insgesamt rund 21.500 Einwoh-
ner erwartet; eine Steigerung um 3,1 %.
Von den Zunahmen profitieren die Stadtteile Gel-
mer mit weiteren rd. 400 Einwohnern (+ 11,7 %)
und Handorf mit rd. 300 Einwohner (+ 3,9 %).
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 625 686
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 20,6 % 26,8 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 94,4 % 93,8 %
Anzahl Familienzentren 1 1
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 197 229
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Sozialraumreport
37
Daten und Fakten 2009 2010
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 76 83
davon ambulant 46 47
davon stationär 30 36
Angebote der Familienbildung
Anzahl 67 64
Im Stadtbezirk Ost lag im vergangenen Jahr ein
Schwerpunkt auf dem Ausbau bzw. der Weiterent-
wicklung von Infrastrukturmaßnahmen:
Innerhalb der Kindertagesbetreuungsangebote
konnte die Versorgungsquote für unter dreijährige
Kinder von 20,6 % auf knapp 27 % gesteigert wer-
den.
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le stieg von 26,1 % auf 31,1 %.
In Gelmer wurde ein Kinder- und Jugendtreff reali-
siert und eröffnet.
Mauritz-Ost
Die katholische Kindertageseinrichtung St. Mar-
gareta in Mauritz-Ost hat sich erfolgreich als Fami-
lienzentrum beworben.
Im April 2010 haben die katholische Kirchenge-
meinde St. Benedikt und die evangelische Aufer-
stehungskirchengemeinde das Sozialbüro Müns-
ter-Ost am Hegerskamp gegründet. Das Büro ist
eine unbürokratische Anlaufstelle für Menschen im
Stadtteil, die sich in einer persönlichen oder wirt-
schaftlichen Notlage befinden und Hilfe suchen,
ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit und Natio-
nalität.
Gelmer-Dyckburg
Die ehemalige Hausmeisterwohnung der Astrid-
Lindgren-Schule wurde zu einem attraktiven Kin-
der- und Jugendtreff aus Mitteln des Konjunktur-
programms II umgebaut und im April 2010 eröffnet.
Der Jugendtreff wird von einer hauptamtlichen
Fachkraft mit einer halben Stelle geleitet. Träger
der Einrichtung ist der Verein Schule, Kids und
Jugend e.V.
Handorf
Der „Markt der Möglichkeiten“ zum Thema Kin-
derbetreuung in Handorf wurde von Eltern und Kin-
dern rege wahrgenommen. Das Familienzentrum
in Handorf (ev. Kinderbrücke, kath. Kinderta-
geseinrichtung St. Petronilla, städt. Einrichtung Ei-
chenaue) koordinierte den „Markt der Möglichkei-
ten“, welcher auf dem regulären Wochenmarkt im
Frühjahr stattfand. Einrichtungen für Kinderbetreu-
ung und Jugendhilfe stellten ihre Angebote vor.
Kinder konnten sich bei Zauberei, Ballonmodellage
und mehr vergnügen.
Für Handorf wurde ein niedrigschwelliges pädago-
gisches Angebot für alleinerziehende Mütter
und Väter geplant. Alleinerziehenden soll mit der
Möglichkeit der Kinderbetreuung im Familienzent-
rum ein Angebot unterbreitet werden, sich in einla-
dender Atmosphäre zu treffen und Kontakte in ih-
rem Stadtteil zu knüpfen.
Das Jugendzentrum „Drei Eichen“ hat in 2010
die aufsuchende Arbeit im Stadtteil Handorf auf-
grund eines gestiegen Bedarfs erweitert. Die auf-
suchende Arbeit umfasst sowohl die Präsenz bzw.
das Aufsuchen von jugendlichen Gruppen im öf-
fentlichen Raum als auch Angebote am Wochen-
ende im Jugendzentrum.
Sozialraumreport
38
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 26.954 27.155 28.291
davon unter
18 Jahren 5.080 5.077 4.921
Haushalte
mit Kindern 2.980 2.972 -----
Ausländer-
anteil
1.582
(5,9 %)
1.659
(6,1 %) -----
Geburten
(neu) 234 247 -----
Im Bezirk Südost sind steigende Einwohnerzahlen
zu verzeichnen. Zum Jahresende 2010 lebten
27.155 wohnberechtigte Bürger in diesem Stadt-
bezirk. Mit einem Zuwachs von rd. 200 Einwohnern
innerhalb eines Jahres ist die Bevölkerung um
0,7 % gestiegen.
Dementsprechend ist die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen auf einem stabilen Niveau.
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose geht u. a.
vor dem Hintergrund der Baugebietsentwicklung
davon aus, dass der Bezirk Südost in den kom-
menden Jahren kontinuierlich weitere Einwohner
dazu gewinnen wird.
Bis 2020 wird mit einem Zuwachs von insgesamt
1.136 Einwohnern (+ 4,2 %) gerechnet. Zurückzu-
führen ist diese Entwicklung vor allem auf die
Stadtteile Wolbeck mit plus 826 Einwohnern
(+ 9,5 %) und Gremmendorf-West mit weiteren
340 Einwohnern (+ 7,2 %).
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 935 955
Daten und Fakten 2009 2010
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 22,9 % 28,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,7 % 98,3 %
Anzahl Familienzentren 3 3
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 266 298
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 3 3
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 146 171
davon ambulant 93 106
davon stationär 53 65
Angebote der Familienbildung
Anzahl 135 91
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 konnte die Ver-
sorgungsquote für unter dreijährige Kinder im Be-
zirk Südost von knapp 23 % auf 28 % ausgebaut
werden.
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le ist von 27,5 % auf 29,4 % gestiegen, liegt jedoch
unter dem stadtweiten Durchschnittswert von
33 %.
Die drei Stadtteilarbeitskreise in Gremmendorf,
Angelmodde und Wolbeck haben sich im No-
vember 2010 in Form eines gemeinsamen Fachta-
ges über die Stadteilgrenzen hinaus vernetzt. Un-
ter dem Titel „Elternarbeit - Erziehungspartner-
schaft auf Augenhöhe im Übergang Kita -
Schule“ hatte der Fachtag die Intention, Probleme
zu identifizieren, Vernetzungsstrukturen zu fördern,
Ressourcen zu erkennen und gemeinsam die Ver-
antwortung für gelingende Übergänge von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule zu
übernehmen. Die Ergebnisse des Fachtages wer-
den in den Stadtteilarbeitskreisen weiter bearbei-
tet.
Sozialraumreport
39
Angelmodde
Unter dem Projekttitel „präventives Cliquenange-
bot in Angelmodde“ wurde im Wohngebiet
Osthuesheide durch die Jugendgerichtshilfe ein
Gruppenangebot für Kinder im Alter von 11 bis 14
Jahren installiert. Zielgruppe sind Kinder, welche
durch kleinere Delikte oder teilweise grenzüber-
schreitendes Verhalten in der Nachbarschaft auf-
fallen. Über Spiel und Sport erwerben die Kinder
mit Unterstützung des Trainers bestimmte Regel-
werke und soziale Kompetenzen.
Die Gruppe hat sich inzwischen etabliert und die
pädagogischen Fachkräfte finden eine hohe Ak-
zeptanz bei den Kindern. Hierdurch und durch die
regelmäßige Teilnahme der Kinder können auch
Themen wie Kriminalität, abweichendes Verhalten,
Schulverweigerung usw. thematisiert werden. Die-
ses Cliquenangebot zeichnet sich vor allem auch
durch die professionelle, kooperative Zusammen-
arbeit der agierenden Träger im Stadtteil aus.
Das gemeinsame Projekt wirkt bei Kindern, Eltern
und Bewohnern Identität stiftend.
Wolbeck
Das Richtfest der neuen Kombi-Einrichtung in
Wolbeck-Nord - „Kindertageseinrichtung und An-
gebote der kinderpädagogischen Arbeit unter ei-
nem Dach“ - wurde im September 2010 gefeiert.
Besonderes Merkmal der kinderpädagogischen
Einrichtung ist ein großzügig angelegtes Außenge-
lände. Das Gelände dient als Abenteuer- und Bau-
spielplatz und soll den Bewegungsdrang und die
Kreativität der Kinder fördern. Der Rat der Stadt
Münster hat dem Kinder- und Jugendhilfeträger
Outlaw gGmbH die Betriebsträgerschaft für die
Einrichtung übertragen. Die Einrichtung wird vor-
aussichtlich im Juni 2011 eröffnet.
Der VSE e.V. als Träger der aufsuchenden Ju-
gend- und Cliquenarbeit in Wolbeck hat mit zwei
Fachkräften seine Arbeit im Stadtteil Wolbeck fort-
gesetzt. Das Team ist im Interesse einer ge-
schlechtspezifisch ausgerichteten Arbeit paritätisch
besetzt. Das Angebot orientiert sich an der Le-
benswelt der Kinder und Jugendlichen. Die Kern-
arbeit, bestehend aus der Kontaktaufnahme und
kontinuierlichen Beziehungsarbeit zu den Jugend-
lichen und Cliquen auf den Straßen in dem Stadt-
teil, beschreibt den pädagogischen Schwerpunkt.
In diesem Rahmen sind die pädagogischen Prinzi-
pien wie Freiwilligkeit, Anonymität, Vertraulichkeit
und Parteilichkeit für die Kontaktaufnahme und
den Prozessverlauf von besonderer Bedeutung.
Sozialraumreport
40
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2009 2010 Prognose
2020
Gesamt-
bevölkerung 36.797 36.861 37.416
davon unter
18 Jahren 6.727 6.713 6.292
Haushalte
mit Kindern 3.988 3.980 -----
Ausländer-
anteil
2.813
(7,6 %)
2.822
(7,7 %) -----
Geburten
(neu) 298 352 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Hiltrup
bewegt sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem
Plus von 0,2 % Einwohnern nach wie vor auf ei-
nem stabilen Niveau. Dementsprechend sind auch
die Haushalte mit Kindern bzw. die Anzahl der
Kinder und Jugendlichen im Bezirk Hiltrup insge-
samt konstant geblieben.
Während Amelsbüren (+ 1,4 %), Hiltrup-Mitte
(+ 0,4 %) und Hiltrup-West (+ 0,2 %) innerhalb des
vergangenen Jahres leichte Einwohnerzunahmen
zu verzeichnen hatten, haben die Stadtteile Berg
Fidel (- 0,4 %) und Hiltrup-Ost (- 0,8 %) leichte
Rückgänge erfahren.
In den kommenden Jahren geht die Kleinräumige
Bevölkerungsprognose bis 2020 von einer Zunah-
me der Bevölkerung in Hiltrup um plus 1,5 % (555
Einwohner) aus.
Dabei werden die Stadtteile Hiltrup-West und
Amelsbüren mit 8,9 % bzw. 8 % weitere Bevölke-
rungszunahmen erfahren, während Berg Fidel
(- 3,1 %), Hiltrup-Ost (- 4,5 %) und Hiltrup-Mitte
(- 2,6 %) voraussichtlich Einwohnerrückgänge ha-
ben werden.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2009 2010
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.256 1.255
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 19,4 % 25,2 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 100,6 % 101,1 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 276 308
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 232 246
davon ambulant 155 188
davon stationär 77 58
Angebote der Familienbildung
Anzahl 135 127
Im Bezirk Hiltrup sind folgende Entwicklungen in-
nerhalb der Kinder- und Jugendhilfeangebote her-
vorzuheben:
Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren
in Tageseinrichtungen und Tagespflege ist inner-
halb eines Jahres auf rund 25 % gestiegen. Den-
noch liegt die Versorgungsquote in Hiltrup unter
dem stadtweiten Durchschnittswert von knapp
30 % und erfordert weitere Ausbaumaßnahmen.
Die Inanspruchnahme der Angebote der Offenen
Ganztagsschulen ist von 20,6 % auf 22,5 % ge-
stiegen.
Im November 2010 wurde das sogenannte „Solitär“
in Ergänzung zu dem städtischen Stadtteilhaus 37
Grad in Hiltrup-West eröffnet und bietet für unter-
schiedliche Nutzergruppen im Stadtteil ein anspre-
chendes und differenziertes Raumangebot. Das
Raumkonzept dient der multifunktionalen Nutzung
und steht insbesondere für kinderpädagogische
Sozialraumreport
41
und familienfördernde Angebote (z. B. Angebote
der Familienbildung oder Beratungsangebote der
Tagespflege) zur Verfügung.
Berg Fidel
Der Stadtteil Berg Fidel entwickelt sich immer stär-
ker zu einem Ort lebendiger Jugendkultur. Die jun-
gen Menschen bringen sich aktiv in die Gescheh-
nisse des Stadtteils ein, artikulieren ihre Bedürfnis-
se und zeigen Initiative bzw. schaffen Raum für die
verschiedenen jugendkulturellen Ausdrucksformen.
Die „Initiative Skatepark Berg Fidel“ macht sich
beispielsweise für die Belange von Skateboardern
stark, eine Jugendkultur, die ihre Ausdrucksformen
neben dem Sport vor allem auch in der Musik und
im Bereich Film und Fotografie findet. Jährlicher
Höhepunkt ist das Bergfest, ein Musik- und Ska-
teboardfest, zu dem 2010 ca. 1.500 Besucher ge-
kommen sind.
Eine weitere Initiative konstituierte sich 2006 und
realisierte unter pädagogischer Leitung des Stadt-
teilhauses Lorenz-Süd den „Dirt Park Berg Fidel“,
ein Parcours aus Lehm für BMX´ler und Mountain-
biker, der sich inzwischen großer Beliebtheit er-
freut.
Die Einrichtungen des Stadtteils arbeiten beson-
ders eng zusammen. Im Verbund des Arbeits-
kreises Berg Fidel werden zahlreiche gemeinsa-
me Ideen entwickelt und realisiert. Als besonders
positiv ist zum Beispiel das „Internationale Kin-
derfest“ im Spätsommer 2010 hervorzuheben. Auf
dem Gelände des Stadtteilhauses Lorenz-Süd
veranstaltete der Arbeitskreis ein zweitägiges Kin-
derfest, dessen Höhepunkte die Auftritte des Kin-
der- und Jugendcircus Alfredo waren. Mit täglich
jeweils etwa 500 Besucher/-innen erlebten die
Menschen im Stadtteil ein buntes und freudiges
Miteinander.
Hiltrup
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat 2009 fi-
nanzielle Mittel zur Errichtung eines akzeptierten
Jugendplatzes in Hiltrup-Ost bereitgestellt.
Der freie Jugendhilfeträger VSE e.V. begleitete
2010 unter Beteiligung der Jugendlichen vor Ort
diesen Prozess, um "akzeptierte Jugendplätze" im
Stadtteil Hiltrup zu finden, zu realisieren und zu
begleiten. Der Auftrag beinhaltete die parteiliche
Vertretung der Jugendlichen, die Vermittlung zwi-
schen verschiedenen Interessenslagen und die
Zusammenführung der für den Prozess wichtigen
Personen.
Seit März 2010 ist an der Johannesschule in Hilt-
rup eine halbe pädagogische Stelle „Jugendhilfe
an den Förderschulen“ eingerichtet. Die Stelle ist
organisatorisch der Abteilung Kinder- und Jugend-
arbeit/Jugendsozialarbeit im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zugeordnet. Das Aufga-
benprofil ist darauf ausgerichtet, persönliche Fä-
higkeiten der Schüler/-innen und deren Eltern zu
stärken, die Folgen von Benachteiligungen und
Einschränkungen abzumildern sowie frühzeitig
schulische und außerschulische Problemlagen zu
erkennen und zu bearbeiten, um intensiven Ju-
gendhilfeleistungen vorzubeugen.
Produktüberblicke
42
5. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit folgen die Geschäftsbe-
richte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der Systematik des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements (NKF).Dadurch, dass wesentli-
che Inhalte der früheren Geschäftsberichte, insbe-
sondere die Darstellung von fachlichen Zielen,
aufgegriffen werden, bieten die Berichte jedoch ei-
nen deutlichen „Mehrwert“ gegenüber dem Haus-
haltsplan mit seinen Produktgruppen- und Pro-
duktbeschreibungen.
Insbesondere die Rubrik „Ziele aus dem NKF-
Haushalt“ bietet qualitative Informationen zu den
Produkten, während der Haushaltsplan an dieser
Stelle lediglich quantitative Ergebnisse zu Finanz-
und Produktzielen liefert.
Hier folgte eine Übersicht über den Produktplan
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und
Jugendarbeit
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
und Durchführung von
OGS-Aufgaben
060202 Jugendverbandsarbeit
0603 060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien- und
Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit und
Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
43
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen
des Jahres 2010 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse.
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren.
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2010“
oder „Ausblick auf das Jahr 2011“ sind aus den
früheren Geschäftsberichten bekannt. In den „Ziel-
berichten“, die über die in den Haushaltsplänen
vorgesehene Darstellung lediglich von Rech-
nungsergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus
geht, wird über die Entwicklung in den Arbeitsfel-
dern berichtet. Hier wird eine fachliche Einschät-
zung angeboten, welche Schwerpunkte in den ein-
zelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis bear-
beitet wurden oder im Sinne einer Weiterentwick-
lung der Produkte zur Umsetzung anstehen.
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung ein „Produktüberblick“ angeboten.
Produktüberblicke
44
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlas-
ten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 283 (Anm.: Dem Wert des Vorjahres - 333 - lag ein Berechnungsfehler zu Grunde; richtig: 289)
Aufwendungen: 61.954.161 €
Erträge: 33.926.915 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %)
103 104,2 101,5
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern
unter drei Jahren (in %)
14,7 16,5 18,3
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 164 165 165
Anzahl der Gruppen 414 421 423
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 7.019 6.961 6.943
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.079 7.241 7.310
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die Angebote für Kinder unter drei Jahren wurden um ca. 140 Plätze erheblich ausgebaut; so dass 1.341
u3-Plätze vorhanden sind.
In Amelsbüren ist das „Modellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertagesein-
richtungen und Ganztagsschulen sowie der bedarfsger
echten Angebotsentwicklung und Gestaltung des
Übergangs“ an der Davertschule in Betrieb genommen worden.
In Wolbeck ist eine neue Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung (Kindertageseinrichtung und Angebote der kin-
derpädagogischen Arbeit unter einem Dach) gebaut worden, die im Frühjahr 2011 in Betrieb gehen kann.
Im Berichtszeitraum wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt.
Produktüberblicke
45
Um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule zu qualifizieren, erarbeiten Kindertagesein-
richtungen und Grundschulen konkrete Maßnahmen, z. B. Informationen über Bildungskonzepte, -inhalte
und -methoden, Benennung fester Ansprechpersonen, gemeinsame Informationsveranstaltungen.
Allen Kindern, für die zwei Jahre vor dem Schuleintritt Sprachförderbedarf (Delfin 4) festgestellt wurde,
konnte Sprachförderung in ihrer Kindertageseinrichtung ermöglicht werden.
Im Bereich der Förderung und Integration behinderter/von Behinderung bedrohter Kinder stieg das Platzan-
gebot in Kindertageseinrichtungen von 256 auf 298 Plätze. Wegen der Bedeutung des Handlungsfeldes
wurde die trägerübergreifende Arbeitsgruppe „Integrative Erziehung“ gegründet.
Die Anzahl der Plätze für die betriebliche Kindertagesbetreuung stieg um 10 auf insgesamt rd. 150 Plätze.
Der Rat der Stadt Münster beschloss, zum 01.08.2010 Beitragszahler mit einem Einkommen von 20.000 €
bis 37.000 € für den Besuch von Kindertageseinrichtungen vom Elternbeitrag freizustellen.
Ein Jahresgespräch mit den Münsteraner Hochschulen zum Stand und den Perspektiven der Kindertags-
betreuung im Kontext der Hochschulen fand statt.
Der „Qualitätszirkel Gesundheitsförderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen“ wurde angestoßen.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die Umsetzung der gesetzlichen Rechtsansprüche für Kinder unter 3 Jahren (im Rahmen des bisherigen
Ausbaustand von rd. 30 %) und für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ist - u. a. mit zahlreichen Erweite-
rungsplanungen für Kindertageseinr
ichtungen in freier und städtischer Trägerschaft - fortzusetzen.
Neue Kindertageseinrichtungen sind zu planen und zu entwickeln: Hiltrup/Meesenstiege, Betriebseinrich-
tung der Uni-Klinik-Münster, Kita des Studentenwerks „Boeselburg“, Neubau einer 5-gruppigen Kinderta-
geseinrichtung an der Hammer Straße (ehemals Kita St. Sebastian und AWO-Kita „Brüder-Grimm“), Innen-
stadt, Meckmannweg („Beresa-Gelände), Mauritz-Ost, Planungsbegleitung der Kirchengemeinde St. Bene-
dikt für die Kindertageseinrichtung St. Konrad, Amelsbüren (u. a. m.).
Die Ergebnisse der Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) werden erwartet und deren Auswir-
kungen sind zu prüfen.
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen soll zum weiterentwickelt
werden.
Die Möglichkeiten einer flexiblen Kindertagesbetreuung sollen erweitert werden.
Der Bereich Förderung von behinderten/von Behinderung bedrohten Kindern (Inklusion) ist zu qualifizieren.
Eine Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung ist in Zusammenarbeit
mit den Fachschulen geplant.
Die Betreuungsangebote für schulpflichtig werdende Kinder in den Schulsommerferien werden abgestimmt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt
und kommunale Regelungen herbeigeführt.
Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern
sind wichtige Kriterien der Arbeit.
Produktüberblicke
46
Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit
werden gefördert und verbessert.
Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen
Teilhabe junger Menschen wird verbessert.
Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt.
Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird
gesichert.
Familienzentren werden ausgebaut und gefördert.
Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut.
Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt.
Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst,
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation
ein geeignetes Angebot zu realisieren.
Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder werden ganzheitlich geför-
dert.
Für alle Kinder wird in den letzten zwei Jahren vor
dem Schuleintritt eine zusätzliche Sprachförde-
rung angeboten.
Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tages
betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2013
mit einer Versorgungsquote von bis zu 23,3 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut.
Bericht
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren lag die Versorgungsquote in 2010 bei 101,5 %. Damit kann der
Rechtanspruch gewahrt werden. Es wird jedoch
zunehmend schwieriger, die wachsende Nachfrage nach
Plätzen im laufenden Kindergartenjahr zu befriedigen.
Im Jahr 2010 wurden für Kinder unter drei Jahren rd. 140 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Die
Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen stieg damit von 16,5 % auf 18,3 %. Damit wurde das Ziel für
2010 erreicht. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kin-
dertageseinrichtungen im Jahr 2011 mit einer Versorgungsquote von 20,0 % auszubauen. Die Nachfrage an
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist deutlich höher.
Die Anzahl der Familienzentren wurde auf 24 erhöht.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kindertageseinrichtungsplatz
für Kinder von 3-6 Jahren (in %)
100 101,5
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei
Jahren (in %)
18,3 18,3
Produktüberblicke
47
Leistungsdaten 2010
Ansatz
2010
Ist
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.473 7.310
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächliche/prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.463 6.943
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder 1.185 1.341
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis
unter 6 Jahren
6.463 7.046
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0 bis unter 6 Jahren) 7.648 8.387
davon:
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
1.227
10
545
672
1.680
0
638
1.042
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
820
10
210
600
931
2
166
763
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
5.601
150
2.951
2.500
5.776
168
3.177
2.431
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anzahl der Familienzentren 19 22 24
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 165
davon:
Einrichtungen katholischer Träger 48
Einrichtungen evangel ischer Träger 15
Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29
Einrichtungen sonstiger Träger 23
Anzahl der Gruppen 423
davon:
Gruppen in Einrichtungen kat holischer Träger 150
Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 40
Produktüberblicke
48
2008 2009 2010
Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von
Elterninitiativen
63
Gruppen in Einrichtungen in st ädtischer Trägerschaft 97
Gruppen in Einrichtungen sonstiger finanzschwacher Träger 73
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 733 851 899
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern,
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
19 23 23
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter
Kinder (Einzelintegration)
236 256 298
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
73
69
73
69
83
70
Anzahl der Spielgruppen 950 776 762
Produktüberblicke
49
Produktüberblicke
50
Produktüberblicke
51
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
48
15
50
29
23
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
150
40
63
97
73
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Produktüberblicke
52
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier
Träger in 2010
Gruppenform II
7.868.648 €
Gruppenform I
7.308.819 €
Gruppenform III
29.315.923 €
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform (städtisch und freie Träger)
1.131
770 834
6.174
1.680
931
5.776
6.333
1.440
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2008
2009
2010
Produktüberblicke
53
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) - alle Kitas
10
672
2
903
0
638
1.042
449 535
0
200
400
600
800
1.000
1.200
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2008
2009
2010
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II) - alle Kitas
9
597
8 2
166
763
164
644
182
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2008
2009
2010
Produktüberblicke
54
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) - alle Kitas
2.506
168
3.177
2.431
186
3.641
226
3.456
2.492
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2008
2009
2010
Produktüberblicke
55
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt, begleitet stadtteilorientiert Eltern
und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 15
Aufwendungen: 5.629.414 €
Erträge: 1.804.723 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
6,8 8,4 11,5
Kinder unter 3 Jahren 7.079 7.241 7.310
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 809 952 1.100
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 478 610 839
für Kinder von 3 - 6 Jahren 205 151 102
für Kinder von 6 - 10 Jahren 126 191 159
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die Angebote für Kinder unter drei Jahren wurden um 229 Plätze erheblich ausgebaut, so dass 839 u3-
Plätze vorhanden sind.
Die betrieblic
he Kindertagespflege wurde ebenfalls um 36 Plätze weiter ausgebaut.
Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen wurde qualifiziert und wird nun
für jede neue Pflegeerlaubnis eingesetzt.
Das Corporate Design (CD) der Kindertagespflege wurde neu erarbeitet; vorhandenes und neues Informati-
onsmaterial wurde auf das neue CD abgestimmt.
Eine Werbestrategie für die Neugewinnung von Tagespflegepersonen wurde entwickelt und erprobt.
Produktüberblicke
56
Ein Konzept „Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen, Standards für die Stadt Münster“ wurde
entwickelt.
Die Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems wurden durch das Netzwerk
zur Qualifizierung von Kindertagespflege weitergeführt.
Die Weiterbildungsangebote für Tagespflegepersonen (Medienpaket „Wach, neugierig, klug“, Bildungsdo-
kumentation für Kinder unter drei Jahren, Praxisbegleitung) wurden weiterentwickelt.
Die Kooperation zwischen Familienzentren und Kindertagespflege wurde fortgeführt, an der Umsetzung des
Konzepts (Kooperationskoffer) wurde weiter gearbeitet.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Der Ausbau von Kindertagespflege in anderen geeignet
en Räumen sowie die betriebliche Kindertagespfle-
ge werden fortgeführt.
Ein Konzept zur Budgetierung der Plätze in Kindertagespflege wird entwickelt.
Der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII wird in Kooperation mit beteiligten Einrichtungen im Feld Kinderta-
gespflege implementiert.
Vorbeugender Brandschutz wird in Kooperation mit der Feuerwehr im Feld Kindertagespflege implemen-
tiert.
Für Tagespflegepersonen wird eine Sammlung von Fachliteratur bereitgestellt.
Das Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege arbeitet weiterhin gemeinsam an der Planung,
Organisation und Entwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen.
Die Kooperation mit den Familienzentren wird fortgeführt, unter anderem mit Hilfe des Kooperationskoffers.
Um einheitliche Verfahrenabläufe zu fördern, wird für die Fachberatung ein Handbuch mit Standards entwi-
ckelt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert.
Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht akquiriert.
Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz,
KiföG) wird umgesetzt.
Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten
und begleitet.
Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert.
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut.
Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft,
gefördert und gesichert.
Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte
Angebote vernetzt.
Produktüberblicke
57
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2013 mit ei-
ner Versorgungsquote von bis zu 11,7 % ausgebaut.
Ausbau des qualifiz
ierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden.
Bericht
Das Ziel für den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege war für
das Jahr 2010 eine Versorgungsquote v
on 9,2 %. In 2010 lag diese Quote im Ergebnis schon bei 11,5 % und
somit um 2,3 % oberhalb des geplanten Ziels. Das mittelfristige Ziel des Ausbaus der Kindertagespflege bis
2013 mit einer Versorgungsquote von 11,7 % ist damit bereits jetzt annähernd erreicht. Die dem Bedarf ent-
sprechende Anfrage (d. h. nachgewiesener Bedarf zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-Plätzen
in Kindertagespflege war in bestimmten Stadtteilen höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon über
dem Planungsziel für 2010 lag. D.h. trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2010 sind weitere Anstrengungen
in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Darüber hinaus ist davon aus-
zugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt erheblich höher sein wird als die bisher an-
gestrebten 35 %.
Die in der Qualifizierung tätigen Dienste und Einrichtungen haben sich 2009 zum Netzwerk zur Qualifizierung
von Kindertagespflege zusammengeschlossen (vgl. Vorlage V/0109/2009) und sind kontinuierlich in der Pla-
nung und Durchführung der Qualifizierung tätig. Die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems schlug sich
auch 2010 in den Zielkennzahlen nieder. Ganz deutlich zeigt sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreu-
ungsstunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie in 2010 auf 65 %
an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 1 von
10 % auf 5 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolgten wesentlich schneller als angenommen
und werden sich voraussichtlich in 2011 weiter fortsetzen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei
Jahren in Kindertagespflege (in %)
9,2 11,5
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160/190 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
52 65
Leistungsdaten 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
31 30
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den
Gesamtbetreuungsstunden (in %)
17 5
Produktüberblicke
58
Leistungsdaten 2010
Ansatz
2010
Ist
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ prognostizierte
Entwicklung im Stadtgebiet)
6.473 7.310
Kinder in Tagespflege insgesamt 896 1.100
davon:
Kinder von 0 - 3 Jahren 596 839
Kinder von 3 - 6 Jahren 200 102
davon Kinder von 6 - 10 Jahren 100 159
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Erstberatung von Eltern 1.000 1.081 1.078
Neuvermittlungen 830 803 841
Begleitete Tagesmütter-Treffen 141 175 230
Kooperationen mit Familienzentren 19 21 23
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 549 715 702
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 7.302 8.391 11.726
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl) 9 9 14
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze) 69 75 122
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als
Großtagespflegestellen (Anzahl)
6 11 15
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl) 2 2 5
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze) 14 18 54
Produktüberblicke
59
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege
1.000
830
549
1.081
803
715
1.078
841
702
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Teilnehmer/innen an
Qualifizierungsmaßnahmen
2008 2009 2010
Produktüberblicke
60
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben
Kurzdarstellung
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von 6
bis 27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden dafür Angebote von:
freien Trägern,
Initiativen und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
Die Durchführung der Ganztagsbetreuung an den 45 offenen Ganztagsschulen in Münster gehört in die Zu-
ständigkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ressourcen
Stellen: 109 (Anm.: Dem Wert des Vorjahres - 48 - lag ein Berechnungsfehler zu Grunde; richtig: 92)
Aufwendungen: 13.256.683 €
Erträge: 3.973.545 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 44 45
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.032 45.300 45.745
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 17 17 15
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die Angebote der offenen Ganztagsschulen wurden ausgebaut.
Der Erweiterungsbau des Kinder-, Jugend- und Begegnungshauses 37 ° in Hiltrup wurde eröffnet.
Mit dem Bau der Kombieinri
chtung in Münster-Wolbeck wurde begonnen, die konzeptionellen Planungen für
die Arbeit in der neuen Einrichtung wurden aufgenommen.
Der Bau der kinderpädagogischen Einrichtung Pötterhoeck wurde begonnen.
Der zweite kommunalen Kinder- und Jugendförderplan - 2010 bis - 2014 - wurde verabschiedet.
Ein Prototyp zur Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und einem freien Träger der offnen Kinder- und Jugendarbeit wurde in einem dialogischen
Verfahren erstellt.
Für die Arbeit des Jugendrats wurde eine Neukonzeption einschließlich der entsprechenden Beschlussvor-
lagen erstellt und die im März 2011 geplanten Jugendratswahlen wurden vorbereitet.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die Jugendratswahlen werden am 17.03.2011 durchgeführt. Anschließend wird sich der „neue“ Jugendrate
konstituieren.
Produktüberblicke
61
Der Offene Ganztag an Grundschulen wird weiter ausgebaut und eine pädagogischen Arbeitshilfe für die
Arbeit in den Angeboten erstellt. Ferner soll die Kooperation zwischen dem Offenen Ganztag an Grund-
schulen und den Angeboten der offene und mobilen Kinder- und Jugendarbeit analysiert werden.
Für die Träger, die ganztägige Ferienbetreuung von Grundschulkindern durchführen, wird eine Arbeitshilfe
erstellt.
Die Kombieinrichtung in Münster Wolbeck und die kinderpädagogische Einrichtung Pötterhoek werden er-
öffnet.
Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wer-
den sukzessive umgesetzt.
Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien werden in einem dialogischen Prozess weiterentwickelt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden.
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten.
Eine engere Wechselwirkung zwischen Finanzie-
rung, Leitung und Qualität der offene Kinder- und
Jugendarbeit wir erzielt.
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder-
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung
für den Sozialraum ( Handlungsempfehlung Kin-
der- und Jugendförderplan)
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Neue Leistungsvereinbarungen werden abge-
schlossen.
Die Einrichtungen sowie die aufsuchende Arbeit
in Stadtteilen ( z. B. in AKs) werden sozialräum-
lich vernetzt.
Das kommunale Cliquenkonzept wird umgesetzt.
Über die Angebote der aufsuchenden Arbeit in
Stadtteilen findet ein regelmäßiger Austausch mit
den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit statt.
Für Angebote im öffentlichen Raum wird durch
persönlichen Kontakt im Stadtteil geworben.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
In den 41 Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 44.250 Angebotsstunden
pro Jahr stadtweit durchgeführt.
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei
mindestens 20 % pro Einrichtung.
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt.
Bericht
Mit der Erstellung des Kinder und Jugendförderplans ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 ein planungsreleva
n-
tes Werk für die Kinder- und Jugendarbeit entstanden. Der Kinder- und Jugendförderplan bildet eine solide
Produktüberblicke
62
Grundlage für die Trägerförderung und Gestaltung des Feldes der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten
Stadtgebiet Münsters. Pädagogische Grundprinzipien werden mit Bevölkerungsdaten, Sozialstrukturdaten und
Bestandsdaten verknüpft und liefern Ziele der Kinder- und Jugendarbeit bis 2014
(http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoerderplan_2010-2014.pdf).
Mit Übernahme der Durchführung der Ganztagsbetreuung an 45 Schulen bei gleichzeitiger Verantwortung für
den bedarfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule
außerordentlich ausgebaut worden. Die steigenden Zahlen von Anmeldungen im Offenen Ganztag dokumen-
tieren veränderte gesellschaftliche Wünsche und Vorstellungen. Eltern wünschen die Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 37
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 44.250 45.745
Anteil der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen (in %)
100 100
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit 12 12
Leistungsdaten
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 41 41
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4 12
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
17 15
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen
41 41
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.000 50.000
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12
Anzahl der Plätze für den „Offenen Ganztag“ 2.881 2.777
davon:
Anzahl der Plätze an Grundschulen 2.766 2.679
Anzahl der Plätze an Förderschulen 115 98
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die Bis-Mittag-Betreuung 2.554 2.251
Produktüberblicke
63
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 44 45
davon:
im Stadtbezirk Münster-Mitte 13 13 14
in den Außenstadtbezirken 13 14 31
von freien Trägern 35 36 37
in Trägerschaft der Stadt Münster 8 8 8
davon:
katholische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 13
evangelische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 9
sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 15
städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 8
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.032 45.300 45.745
davon:
im Stadtbezirk Münste r-Mitte 15.108 16.000 12.615
in den Außenstadtbezirken 34.924 29.300 33.130
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung
(Schuljahresbezogen)
3.646 4.304
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule 2.532 2.944
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet
sind (Schuljahresbezogen)
2.472 2.880
davon im Rahmen Offener Ganztagsschule 1.726 7.983
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem Ganztag 45
davon:
Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42
Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 3
Produktüberblicke
64
060202 - Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen:
Jugendverbänden und
Jugendgruppen.
Ressourcen
Stellen: 0,6
Aufwendungen: 429.286 €
Erträge: 1.912 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Jugendverbände in Münster 23 23 23
Ausgegebene Jugendleiterkarten 74 47 54
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die bestehenden Richtlinien wurden überarbeitet und intern abgestimmt.
Für Ehrenamtliche wurde eine Veranstaltung durchgeführt.
Zur Arbeit der Jugendverbände wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung durchgeführt.
Die Jugendleiter-Card (Juleica) wurde auf das Onlineverfahren umgestellt.
Ein Kooperationsgespräch mit den Jugendverbänden wurde vorbereitet.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen im IV. Quartal im Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familie
n beschlossen werden.
Die Ausbildungsstandards für Gruppenleitungen werden weiterentwickelt.
Hinsichtlich einer dauerhaften Erhebung von Bestandsdaten wird ein Verfahren mit den Jugendverbänden
abgestimmt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Bestanddaten der Jugendverbandsarbeit werden
erhoben.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Ein Prototyp zur Dokumentation wir mit den Ju-
gendverbänden entwickelt und abgestimmt.
Produktüberblicke
65
Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden.
Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert.
Das Engagement wird anerkannt.
Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica
werden ausgebaut und attraktiver.
Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard
(siehe neue Richtlinie).
Die Jugendverbände wissen um die finanzielle
Förderung im Rahmen der Richtlinien.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Um den Wert von Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter zu steigern und deut-
lich zu kennzeichnen, wird ein Gütesiegel eingeführt. Sodann werden im laufenden Jahr mindestens 5 Maß-
nahmen mit entsprechender Qualität angeboten.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen.
Bericht
Die Jugendverbandsarbeit ist eine wichtige Säule in der Ansprache von Kindern und Jugendlichen im Rahmen
der Freizeitgestaltung und des sozialen Engagements.
Bestandsdaten über die Anzahl der Kinder- und Ju-
gendlichen, die erreicht werden, fehlen bisher. Entsprechend soll mit den Jugendverbänden eine Dokumenta-
tion abgestimmt werden.
Ein Highlight in 2010 war die Vorbereitung und Durchführung der Party für Ehrenamtliche. Erklärtes Ziel war
es, aktiven jungen Menschen für ihr Engagement mit einer attraktiven Party zu danken. Darüber hinaus sollte
das Thema „Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit“ mit aktuellen Bezügen in die Öffentlichkeit gebracht
werden. Dies ist in vollem Umfang gelungen. 11 Träger der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsar-
beit sowie eine Mitglied des Jugendrats haben die Veranstaltung vorbereit. Rund 450 Gäste sind der Einla-
dung gefolgt und haben die Party in den Räumen der Clubschiene am Hafenweg besucht.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 0
Anzahl der Firmenvergünstigungen 80 83
Leistungsdaten
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 50
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 54
Produktüberblicke
66
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Jugendverbände in Münster 23
davon:
katholische Jugendverbände 6
davon evangelische Jugendverbände 3
sonstige Jugendverbände 14
Produktüberblicke
67
060301 - Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork,
soziale Gruppenarbeit,
Wohnhilfen nach §13 Abs. 3 SGB VIII und
Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge.
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Die
Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und
-förderung. Die Steuerung der Jugendberufshilfe erfolgt durch das Amt für Schule und Weiterbildung.
Ressourcen
Stellen: 5,1
Aufwendungen: 1.374.181 €
Erträge: 324.604 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe)
10
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Im Rahmen der sekundären Suchtprävention im Mehrebenenansatz (SeM) wurde 2010 ein Kompetenztrai-
ning durchgeführt und die Arbeit des Trägers mit Multiplikatoren und Elte
rn vor Ort begleitet.
Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit wurden umgesetzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
Das Konzept „aufsuchende Cliquenarbeit“ im Bereich Mitte-Nord wurde fortgeschrieben und umgesetzt.
In der Handhabung des § 8a SGB VIII wurden mit kinderpädagogischen Angeboten grundsätzliche und ein-
zelfallbezogene Fragen zu Bewertungen und Abläufen geklärt. Dieses Angebot wurde somit etabliert.
Für eine Optimierung der Übergänge vom Jugendwohnen in die Selbständigkeit wurden offene Fragen mit
den Trägern des Jugendwohnens und der ARGE (JobCenter) geklärt.
Die sozialpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in den städtischen Flüchtlingsunterkünften
wurden durch ein Angebot für die Kinder und Jugendliche, die nach der Schließung der Unterkunft an der
Warendorfer Straße zur Brüningheide zogen, ergänzt und mit dem Ziel einer Stadtteilintegration entspre-
chend fachlich angepasst.
Produktüberblicke
68
Ausblick auf das Jahr 2011:
Als weiteren Baustein der sekundären Suchtprävention im Mehrebenenansatz (SeM) wird die Streetwork
zusammen mit der Suchtprävention eine Multiplikatorensc
hulung zur Qualifizierung der Fachkräfte in der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit konzipieren und durchführen.
Die soziale Gruppenarbeit wird konzeptionell an Veränderungen in der Zielgruppe angepasst. Ein Angebot
wird als soziales Kompetenztraining durch die Methode faires Boxen durchgeführt. Das mädchenspezifi-
sche Angebot wird in ein stadtteilübergreifendes Kompetenztraining für Mädchen mit richterlicher Weisung
überführt.
Die aufsuchende Cliquenarbeit wird im Bereich „Wiengarten“ durch ein offenes Sportangebot ergänzt und
entsprechend der Bedarfe auf einen weiteren Standort in Mitte-Nord ausgeweitet.
Die Handlungsempfehlungen zur Jugendsozialarbeit aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014
zur regelmäßigen Bestandaufnahme der aufsuchenden Arbeit werden aktiv durch die Streetwork begleitet
und in ersten Schritten umgesetzt.
Um Synergieeffekte zu nutzen, werden einzelne Kurse zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkon-
sumenten / Alkoholkonsumenten (FreD / FreAk) der Drogenhilfe von Mitarbeitern der Streetwork aktiv be-
gleitet bzw. durchgeführt.
Die sozialpädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche werden weiter flexibel angepasst.
Ein Qualitätszirkel mit den Trägern des Jugendwohnens wird umgesetzt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger
Menschen bei der
Entwicklung persönlicher Kompetenzen,
gesellschaftlichen Integration und
Teilhabe an Bildungsangeboten.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert.
Schwellen im Zugang zu den Angeboten
werden bewusst niedrig gehalten.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen soll reduziert werden. Um die Zielgruppe noch besser erreichen zu
können, wird für freie Träger ein Qualifizierungsprojekt (Risikokompetenztraining)
zum professionellen Um-
gang mit problematischen suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen durchgeführt.
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, soll dauerhaft soziale Gruppenarbeit in 8 Stadtteilen durch-
geführt werden.
Bericht
Als Qualifizier
ungsprojekt wurde das evaluierte Modellprojekt SeM zur sekundären Suchtprävention mit Ju-
gendlichen im Mehrebenenansatz auf einen Stadtteil übertragen und in Form von zwei Kompetenztrainings
und Informationsveranstaltungen für Eltern umgesetzt. In 2010 wurden weitere 10 Jugendliche geschult, um
suchtpräventive Informationen durch Peer Education im Stadtteil zu streuen. Über die aufsuchende Arbeit im
Produktüberblicke
69
Stadtteil werden die Jugendlichen vom VSE Hiltrup weiterhin erreicht und nachgehend thematisch betreut. Für
das nächste Jahr sind weitere Themenabende zur Suchtprävention für Jugendliche als auch für Eltern im
Stadtteil geplant.
Um diesen wirkungsvollen Ansatz gesamtstädtisch durch weitere Fachkräfte der aufsuchenden Arbeit umset-
zen zu können wird im kommenden Jahr eine passgenaue Multiplikatorenschulung mit der Suchtprävention
entwickelt und durchgeführt. Weiterhin ist geplant, das Qualifizierungsprojekt auf einen weiteren Stadtteil zu
übertragen.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 2
Anzahl der Stadtteile, in denen soziale Gruppenarbeit durchgeführt wird 8 8
Leistungsdaten
Anzahl der Stadtteile in Münster 21 21
Anzahl der geförderten Kinder in den Lernhilfen (insg.) 300 309
Freizeitpädagogische Angebote in den Übergangseinrichtungen (in Stunden) 2.002 2.288
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreuten Kinder und
Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen
150 121
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anzahl geführter Jahres-/Zielvereinbarungsgespräche 12
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe)
10
Leistungsvereinbarungen im Verhältnis zu den Trägern der
Jugendsozialarbeit (in %)
90
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3
Anzahl des öffentlichen Trägers der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
1
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2
Anzahl des öffentlichen Trägers der Migrationshilfen 1
Produktüberblicke
70
060302 - Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Leistung umfasst:
Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen, den
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grundschulen und der städtischen Förderschule für so-
ziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsorientierter Beratung und gruppenorien-
tierter präventiver Projektarbeit.
Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler und Schülerinnen in
den Hauptschulen, den städtischen Förderschulen sowie den Realschulen und Gymnasien.
Finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung.
Ressourcen
Stellen: 14
Aufwendungen: 1.199.919 €
Erträge: 16.104 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Kontakte in Hauptschulen 595 621 570
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
38 27 25
Rückführungen der städtischen Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung
63 47 49
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Das Jugendhilfeangebot an zwei Grundschulen im Südviertel konnte etabliert werden. In Kooperation mit
der Beratungsstelle Südv
iertel e. V. sowie der Hermannschule und der Matthias-Claudius-Schule wurden
Schwerpunktbereiche der Beratung und konzeptionelle Bausteine entwickelt sowie Eckpfeiler eines Be-
richtswesens erarbeitet.
An den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurde das Jugendhilfeangebot etabliert. Die
Entwicklung von sozialpädagogischen Standards sowie die organisatorische und kooperative Verankerung
bildeten die Schwerpunkte. Evaluationsbausteine wurden entwickelt.
Die Fachberatung Schulverweigerung setzte ihre Arbeit nach einem Personalwechsel unverändert fort. Die
Intensivierung der Kontakte zu den Gymnasien und Realschulen sowie die Entwicklung und Umsetzung von
präventiven Angeboten für Eltern („Ein guter Start“) standen neben der Beratungstätigkeit im Mittelpunkt.
Produktüberblicke
71
Ausblick auf das Jahr 2011:
Entsprechend der Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans werden für die Jugendhilfe
an den Hauptschulen Ev
aluationsbausteine entwickelt.
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Kooperation
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung weiterentwickelt.
In der Zusammenarbeit mit den Gymnasien und Realschulen sollen Präsenzzeiten der Fachberatung
Schulverweigerung eine möglichst frühzeitige Intervention bei schulverweigernden Tendenzen unterstützen.
Das präventive Elternangebot „Ein guter Start“ soll intensiviert werden.
Für die Jugendhilfe an den Förderschulen soll ein umfassendes Berichtswesen entwickelt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden.
Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem.
Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedli-
chen Schulen werden vorgehalten.
Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt.
Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
20 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkr
äfte „Jugendhilfe an den Hauptschulen“
erreicht.
20 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Kooperation mit
der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
In sechs Kinderhorten wird die Förderung von Kindern mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche mit
1.920 Stunden gesichert.
Bericht
Der Anteil der betreuten Schülerin
nen und Schüler an den Hauptschulen lag mit gut 25 % nahezu exakt im
Zielfenster.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von der Richard-von-Weizsäcker-Schule in das Regelschulsys-
tem reintegriert werden konnten, lag mit 27 % deutlich über der Zielvorgabe.
In 6 Förderhorten erhielten 28 Schülerinnen und Schüler Lernförderung zur gezielten Unterstützung im Lese-,
Schreib- und Rechenlernprozess in einem jährlichen Förderumfang von 560 Gruppenstunden.
Produktüberblicke
72
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 20 25
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 20 27
Anzahl der Förderstunden Lese-/Rechtschreibschwäche und
Rechenschwäche
1.920 560
Leistungsdaten 2010
Ansatz
2010
Ist
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.127 2.264
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 570
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Primarstufe
zum Stichtag
85 73
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Sekundarstufe
zum Stichtag
96 81
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe im
Berichtszeitraum
110 88
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe im
Berichtszeitraum
110 91
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeitraum 44 49
Anzahl der geförderten Kinder im Bereich Lese-/Rechtschreibschwäche und
Rechenschwäche
24 29
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Kontakte in Hauptschulen 596 621 570
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 80 90 85
Stunden Präsenz an einer Realschule pro Woche 5 5 10
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 297 293 309
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung
67 63 67
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
38 27 25
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
5 6 5
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1
Produktüberblicke
73
2008 2009 2010
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1
Grundschüler/-innen insgesamt 9.346
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.264
Schüler/-innen an allen Gymnasien 12.927
Schüler/-innen an allen Realschulen 4.415
Schüler/-innen an allen Förderschulen 1.038
Produktüberblicke
74
060303 - Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst die
Suchtprävention,
suchtbegleitende Hilfen,
ausstiegsorientierte Hilfen und
Unterstützung von Selbsthilfe.
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert,
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/innen der Stadt Münster sensibilisiert.
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e. V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen
Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und
junge Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II.
Ressourcen
Stellen: 9,1
Aufwendungen: 1.057.073 €
Erträge: 252.259 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Klientenkontakte in der Beratung
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte)
5.825 5.623 4.366
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072
Durchgeführte Fortbildungstage 53 70 53
Präventionsberatungen 98 95 136
Produktüberblicke
75
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die „Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erzie-
hungsverantwortung in Münster“ wurden in
den politischen Ausschüssen vorgestellt und allen relevanten
Kooperationspartnern und Multiplikator/innen zur Verfügung gestellt. Begleitend dazu wurden Infoveranstal-
tungen in relevanten Gremien und Arbeitskreisen sowie eine Fachtagung „Sucht und Kindeswohl - Eine
Herausforderung für Gesundheitshilfe und Jugendhilfe“ zusammen mit den an der Erstellung der Hand-
lungsempfehlungen beteiligten Fachkräften mit 120 Teilnehmerinnen durchgeführt.
Die gezielte Ansprache junger Drogenkonsumenten/innen für die Angebote der Jugendsuchtberatung wur-
de nochmals intensiviert, u. a. durch Infostände in der Innenstadt und in Diskotheken sowie mit einem neu-
en, zielgruppenadäquaten Internetauftritt.
Im Rahmen der Kampagne „Voll ist out“ wurden die Kooperationen unmittelbar im Karneval intensiviert und
ausgebaut (DRK, Karnevalsgesellschaften, Jugendprinzenpaar u. a.); thematischer Schwerpunkt in der
Karnevalssaison 2010 war „Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungskompetenz“.
Das Gruppenangebot FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten ist inzwischen Regel-
angebot der Drogenhilfe. Es wurde in 2010 dreimal erfolgreich mit 22 Teilnehmern durchgeführt und mit
sehr positiven Ergebnissen evaluiert.
In Anlehnung an das erfolgreiche Gruppenangebot FreD wurde für riskant Alkohol konsumierende Jugendli-
che ein Gruppenangebot „FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten“ konzipiert.
Die 3-tägige Fortbildung „MOVE - motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen“ wurde
für Fachkräfte aus der Jugendhilfe erneut angeboten und mit 15 Teilnehmer/innen durchgeführt.
Erneut angeboten wurden auch die „Jugendfilmtage Alkohol und Nikotin“ in Kooperation mit der BZgA und
dem AK Suchtvorbeugung Münster im Cineplex. 1.100 Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden
Schulformen nahmen an den „Jugendfilmtagen“ anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31.05.2010 teil.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die Kooperationspartner aus Gesundheitswesen, Jugend- und Drogenhilfe werten die praktischen Erfah-
rungen mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen im ersten Quartal des Jahres aus, analysieren
Schwachstellen und planen Verbesserungsprojekte.
Das im Vorja
hr konzipierte Gruppenangebot „FreAk“ (Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumen-
ten) zur selektiven/indizierten Alkoholprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wird erstmalig durch-
geführt und evaluiert, weiterentwickelt und ggf. erneut angeboten.
Das pädagogisch begleitete Gruppenangebot für ehemals regelmäßige Cannabiskonsumenten „EKS“ (Ex-
Kiffer-Selbsthilfe) wird neu konzipiert und ab 2011 unter neuer Leitung angeboten.
Die Aktionswoche „Sucht hat immer eine Geschichte 2012“ wird in Zusammenarbeit mit dem AK Suchtvor-
beugung Münster geplant und vorbereitet (u. a. Gewinnung zahlreicher Kooperationspartner).
Die Kampagne zur Alkoholprävention „Voll ist out“ wird im 7. Jahr durchgeführt. Schwerpunkt wird die Vor-
bildfunktion Erwachsener und der Dialog zwischen Jung und Alt zum Thema Alkohol.
Produktüberblicke
76
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig
erreicht.
Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen Be-
troffener werden verbessert, Kriminalisierung re-
duziert sowie eine soziale und berufliche Rein-
tegration angestrebt.
Junge Menschen haben eine kritische Einstel-
lung zu Suchtmitteln und gehen mit ihnen ver-
antwortungsvoll um.
In Schule und Jugendhilfe gibt es in der Sucht-
prävention engagierte und qualifizierte Multipli-
katoren/innen.
Die Angebote der Suchtprävention und -hilfe in
Münster sind aufeinander abgestimmt; die Res-
sourcen werden gebündelt.
Die Öffentlichkeit wird für die Themen „Sucht
und Suchtvorbeugung“ sensibilisiert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Drogenhilfe hält jugendspezifische Angebote
vor, junge Menschen werden auf jugendgerech-
ten Wegen angesprochen, Hemmschwellen
werden abgebaut.
Betroffene Personen erhalten Unterstützung im
Rahmen von Krisenintervention und Beratung,
bei der Vorbereitung von Ausstiegsprozessen
sowie der Nachsorge.
Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen.
Für Multiplikator/innen aus Schule und Jugend-
hilfe werden Präventionsberatung, Projekte,
Fortbildungen und Fachtagungen für eine quali-
fizierte Suchtprävention angeboten.
Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projek-
te und Kampagnen werden konzipiert und um-
gesetzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebedarf münden
in einen Hilfeprozess.
Die Abbruchquote in der laufenden niedrigschwelligen Beratung junger Menschen ist ab 2009 niedriger als
20 %.
Bericht
Der Anteil der unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilf
ebedarf, die in einen kontinuierlichen Hilfeprozess mün-
deten, war in 2010 mit 91 % deutlich höher als der geplante Ansatz von 70 %.
Auch der Anteil der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse bei den unter 21-jährigen blieb mit
19 % im „gesteckten Rahmen“ (Ansatz < 20 %).
In der Drogenberatung wurden insgesamt 406 Erstgespräche geführt, das entspricht im Vergleich zum Vorjahr
einer Steigerung um 38 %! Davon waren 62 Personen unter 21 Jahre alt (15 %). Bei 43 Personen unter 21
Jahren wurde ein über das einmalige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf festgestellt
(69 %). Davon mündeten 39 Personen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (91 %).
In 2010 befanden sich insgesamt 57 junge Menschen unter 21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungspro-
zess. 42 Beratungsprozesse wurden in dem Jahr beendet. Davon brachen lediglich 8 Personen vorzeitig den
Beratungsprozess ab (19 %).
Produktüberblicke
77
Diese erfreulich hohe „Haltequote“ belegt die Effektivität einer gezielten jugendgerechten Ansprache sowie die
hohe Qualität der Jugendberatung in der Drogenhilfe. Die Ausdifferenzierung sowie die offensive Bewerbung
dieses Bereichs „machen sich bezahlt“.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Fälle mit festgestelltem Hilfebedarf bei unter 21-Jährigen,die in
kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in%)
70 91
max. Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen
der unter 21-Jährigen (in %)
20 19
Leistungsdaten
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 542
Anzahl der Erstgespräche unter 21-Jährigen 50 62
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 202 406
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf 30 43
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher festgestelltem Hilfebedarf 21 39
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Präventionsberatungen 98 95 136
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 61 46 35
Durchgeführte Fortbildungstage 53 70 53
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 506 563 542
davon:
männlich 397 456 422
weiblich 109 107 120
davon Angehörige 68
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072
Klientenkontakte in der Beratung
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte)
5.825 5.623 4.366
Produktüberblicke
78
2008 2009 2010
davon:
männlich 4.698 4.780 3.932
weiblich 1.127 843 434
Klientenkontakte insgesamt 11.979 11.863 10.438
Gruppenangebotstage 148 140 101
davon:
Cleangruppe 48 48 48
EKS-Gruppe (ehemalige Ki ffer Selbsthilfegruppe)
(in 2010 wg. Personalwechsels nur bis Mitte April)
48 48 14
Elternkreise (Cannabis und Heroin) 54 30 23
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 22 14 16
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 783 708 556
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 271 265 249
Stammklientel in der Beratung
120109 107
422
456
397
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2008 2009 2010
weiblich männlich
Produktüberblicke
79
Verhältnis Erstgespräche -Stammklienten
298265
406
506
563
542
0
100
200
300
400
500
600
2008 2009 2010
Erstgespräche Stammklienten
Produktüberblicke
80
060401 - Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und
Form der Kooperation geregelt.
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen Familie
und Erziehung sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten
beschreiben.
Die Schwangerschaftsberatung vermittelt - neben der allgemeinen Beratung von Schwangeren und jungen
Müttern und der Beratung im Schwangerschaftskonflikt - Hilfen und vergibt finanzielle Leistungen aus der Bun-
desstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“.
Im Juni 2008 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass alle Neugeborenen und ihre Eltern Anspruch
auf das kostenfreie und freiwillige Angebot „Familienbesuche“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
haben. Informationen und Unterstützungsangebote werden bei den Besuchen des Präventionsteams Famili-
enbesuche von der sozialpädagogischen Fachkraft in den Mittelpunkt gestellt mit dem Ziel, die bestmögliche
Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen. In ausgewählten Stadtteilen werden die
Besuche im Tandem mit einer Hebamme durchgeführt.
Die Schwangerschaftsberatung und das Präventionsteam Familienbesuche wurden im Rahmen einer Neu-
strukturierung 2010 zu einem Team zusammengeführt.
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes anknüpft.
Das Elterngeld soll verhindern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu
führt, dass die ökonomische Selbständigkeit verloren geht.
Ressourcen
Stellen: 15
Aufwendungen: 2.453.124 € (ohne Elterngeld)
Erträge: 199.183 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im
präventiven Leistungssegment (§§ 16 - 18 SGBVIII)
8.170 7.816 7.742
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193
Produktüberblicke
81
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anträge auf Elterngeld 3.388 3.384 3.612
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.069 2.314
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Auch im Jahr 2010 setzte sich der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten
schwerpunktmäßig mit dem
Thema „Migration“ fachlich auseinander. Die Erkenntnisse der Sinus-Studie „MigrantenMilieus“ dienten bei
der vertieften Auseinandersetzung und der Bildung der Fragestellungen als Informationsgrundlage.
Mit dem Fokus auf „Jugendliche und ihr Umgang mit dem Medium Computer“ setzte der Qualitätszirkel der
Erziehungsberatungsstellen „Medienberatung“ als Schwerpunktthema für das Jahr 2010. In allen Bera-
tungsstellen war der Beratungsbedarf der Eltern gleichermaßen gegenwärtig. Gleichwohl konnte festgestellt
werden, dass Münster insbesondere zur Medienkompetenz gut aufgestellt ist und über den AK Medien eine
gute Vernetzung unterschiedlicher Einrichtungen gegeben ist.
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2010 einen Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge auf
Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ erstellt und in Abstimmung mit den weiteren Schwangerschaftsberatungsstellen im
Stadtgebiet als verbindliche Arbeitsgrundlage eingeführt.
Im vergangenen Jahr führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.314 Besuche bei Familien mit Neu-
geborenen durch, davon 350 (15 %) gemeinsam mit den Kolleginnen aus der aufsuchenden Gesundheits-
hilfe. Insbesondere in den Stadtteilen Kinderhaus, Coerde, Berg Fidel und Angelmodde wurde der Besuch
durch das fachliche Wissen der Hebammen ergänzt.
Das Präventionsteam nahm am Praxisentwicklungsprojekt „Aufsuchende Elternkontakte - Zielsetzungen,
Konzeptionen, Wirkungen“ des Instituts für soziale Arbeit e.V. (ISA) teil. Bestandteil der wissenschaftlichen
Untersuchung war u. a. eine Wirksamkeitserhebung und Interviewphase der besuchten Eltern über die Zu-
friedenheit und den Nutzen der Besuche für die jungen Familien.
Die Elterngeldstelle hat in der Regel ein Antwortzeitverhalten innerhalb von zwei Wochen trotz der stei-
genden Fallzahlen und des nach wie vor hohen Beratungsbedarfs von (werdenden) Eltern halten können.
Die Umstellungsarbeiten für die kurzfristig in Kraft getretene Gesetzesnovellierung zum 01.01.2011 sind
durchgängig und zeitnah durchgeführt worden.
Ausblick auf das Jahr 2011:
„Kinderarmut“ wird in 2011 das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten sein.
Hier sollen Ko
nzepte und Angebote für von Armut betroffene Kinder im Kontext der Familienbildung ge-
dacht, analysiert und diskutiert werden.
Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen hat als Schwerpunktthema für das Jahr 2011 „Frühe
Hilfen - wo steht die Erziehungsberatung“ vorgesehen. Dieses Thema soll hinsichtlich einer Standortbe-
stimmung der Erziehungsberatungsstellen in diesem Kontext diskutiert werden.
Mit den insgesamt 5 Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet sollen über die im Rahmen des
Leitfadens zur Bearbeitung von Sonderfondsanträgen bereits erfolgten Vereinbarungen hinaus „Optionale
Bestandteile“ für eine Kooperations-/Leistungsvereinbarung definiert und konkretisiert werden.
Turnusmäßig wird der Bericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
verbunden mit dem Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2009/2010 erfolgen.
Produktüberblicke
82
Die Familienbesuche in Münster werden im Rahmen des Praxisentwicklungsprojekts „Aufsuchende Eltern-
kontakte - Zielsetzungen, Konzeptionen, Wirkungen“ des Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) evaluiert.
Aufgrund der aktuellen Gesetzesnovellierung wird die Zusammenarbeit zwischen Elterngeldstelle und dem
Jobcenter Münster verstärkt werden.
Weiterer Schwerpunkt wird sein, die endgültigen Feststellungen nach § 8 Abs. 3 BEEG zeitnäher zum
Bezugsende des Elterngeldes zu bearbeiten.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der An-
gebote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungskom-
petenz unterstützt und gestärkt werden.
Die Schwangerschaftsberatung informiert, be-
rät, vermittelt finanzielle Hilfen und bietet Unter-
stützung bei der Bewältigung von psychosozia-
len Problemen, damit Eltern die bevorstehende,
veränderte Lebenssituation sowie die Zukunft
mit ihren Kindern gut bewältigen können.
Das Präventionsteam Familienbesuche stellt
eine frühzeitige Information und Beratung der El-
tern sicher, um die bestmögliche Förderung der
Gesundheit und Entwicklung der Kinder in
Münster zu erreichen.
Der Familiengutschein soll dazu beitragen,
dass Familien trotz einer sozialen oder wirt-
schaftlichen Benachteiligung die Angebote der
Familienbildung vermehrt nutzen können.
Die Elternzeit erleichtert Müttern und Vätern in
Verbindung mit dem Elterngeld die persönliche
Betreuung und Versorgung ihres Kindes.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der
Familienbildung und Erziehungsberatung
wird erhalten und ausgebaut. Dazu erfolgt ein
regelmäßiger Austausch durch Jahres- und Ko-
operationsgespräche sowie fachliche Diskurse.
Die Schwangerschaftsberatung bietet Frauen
und Paaren zeitnah individuelle Beratungstermi-
ne an und hält alle notwendigen Informationen
zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt,
rechtlichen Fragen sowie öffentlichen und priva-
ten Hilfefonds vor.
Die pädagogischen Fachkräfte des Präventi-
onsteams Familienbesuche informieren und
beraten junge Familien frühzeitig und individuell.
Sie geben einen umfassenden Überblick über
die vorhandenen Angebote in Münster.
Der Familiengutschein wird grundsätzlich im
Rahmen des Familienbesuchs übergeben.
Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb
von zwei Wochen bearbeitet. Werdende Eltern
und Arbeitgeber erhalten erläuternde Beratun-
gen zur Elternzeit.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden,
wird gehalten.
Der Anteil der
Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden.
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
stattfinden.
Produktüberblicke
83
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll um jährlich 0,5 % gesteigert
werden.
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %).
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden in-
nerhalb von 3 Tagen erfüllt.
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und
aus dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingun-
gen leben.
Bericht
Ein Antwortzeitverhalten von zwei Wochen ist ein ehrgeiziges Ziel angesichts der immer weitergehenden Aus-
differenzierungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Zwar sind nur 31 % der Anträge auf Elterngeld inner-
halb von zwei Wochen abschließend bearbeitet worden. Eine deutlich höhere Quote ist voraussichtlich auc
h
nicht zu erreichen, weil die Antragsunterlagen nicht immer vollständig vorliegen und fast regelmäßig Nachfra-
gen erforderlich sind. Es werden allerdings die Anträge und Anfragen, die an die Elterngeldstelle gerichtet
werden, in 90 % aller Fälle innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Neben den steigenden Fallzahlen und
dem nach wie vor hohen Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern ist die durchschnittliche Gesamtbearbei-
tungszeit einer Elterngeldangelegenheit deutlich angestiegen. Grund ist, dass die verschiedenen Variations-
möglichkeiten, die gesetzlich vorgesehen sind, auch genutzt werden.
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld konnte auf 26,2 % gesteigert werden. Münster liegt damit
weit über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil der Väter, die ein ganzes Jahr Elterngeld beziehen, hat sich um
15 % auf 67 Väter gesteigert.
Die Anzahl der Teilnehmer/innen an den Angeboten der Familienbildung ist im Jahr 2010 im Vergleich zum
Vorjahr nahezu auf dem gleichen Niveau. Es gab eine leichte Steigerung der realisierten Angebote in 2010.
Die leichte Verlagerung der Angebote von der Stadtmitte in die Außenbezirke im Berichtszeitraum führte zum
Erreichen der für 2010 veranschlagten Versorgungsquote für die Außenbezirke v
on 29 %.
Im Bereich der Erziehungsberatung ist das Stundenvolumen im präventiven Leistungssegment (§§ 16,17,
18 SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen, Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.) gegen-
über dem Vorjahr gesunken. Mit 33 % wurde der Ansatz von 35 % für den Anteil der Beratung in diesem Leis-
tungssegment in 2010 nicht ganz erreicht.
Im Jahr 2010 führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.314 Besuche bei neu geborenen Kindern und
deren Eltern in Münster durch. Das ist ein Anstieg um 12 % gegenüber dem Vorjahr mit 2.069 Besuchen. 13
Besuche wurden vom Sozialdienst für Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt. In rund einem Drit-
tel der Familienbesuche (633) ergab sich ein weitergehender Bedarf der Eltern nach Information und Bera-
tung. In 161 Besuchen konnten die Präventionsfachkräfte auf die Angebote von Trägern und Einrichtungen im
Stadtteil verweisen, 107 Familien konnte eine Hebammenberatung vermittelt werden. In 21 Fällen stellten sie
Verbindung zum Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien her.
Die Fallzahlen in der Schwangerschaftsberatung sind 2010 gestiegen. Betrachtet man die Fallzahlen diffe-
renzierter, ist die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 5/6 SchKG, wie auch im Bundestrend,
leicht rückläufig. Im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen nach § 2 SchKG ist im Bereich
der Neuberatungen mit insgesamt 193 Fällen ein Anstieg von ca. 16 % als auch bei den Nachberatungen aus
Vorjahren mit insgesamt 99 Fällen ein Anstieg von ca. 8 % festzustellen.
Produktüberblicke
84
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend
bearbeitet werden (in %)
75 31
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 29 26
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 2 1
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung (in %) 29,0 29,0
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in%)
100 100
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung
unterstützt wurden und Mittel aus dem Sonderfonds erhielten
80 65
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der
Erziehungsberatungsstellen (in %)
35 33
Leistungsdaten
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.400 3.612
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbeitet werden 2.550 3.250
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstaltung für Eltern 40 20
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.485 2.565
Angebote der Familienbildungsstätten im Stadtbezirk Mitte 1.765 1.833
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außenbezirken 720 732
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen insgesamt
(abzüglich Leitungsanteil)
24.700 23.538
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im präventiven
Leistungssegment (§§ 16-18 SGBVIII)
8.640 7.742
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.180 2.314
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, Erziehungsberatung,
Familienbildung etc.)
125 375
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, Adresslisten) 90 258
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Familienbesuchen, die
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden
215 633
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
160 292
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen
(§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
70 61
Produktüberblicke
85
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten)
15,5 15,28 17,08
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
10,9 12,02 12,42
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 692 740 730
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio €) 2,5 2,41 2,49
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:
im Stadtteil Mitte 1.786 1.802 1.833
im Stadtteil West 244 234 239
im Stadtteil Nord 165 139 211
im Stadtteil Ost 53 67 64
im Stadtteil Südost 89 86 91
im Stadtteil Hiltrup 148 135 127
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich
Erziehungsberatung)
7 7 7
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 17 17 18
Anzahl finanzierter Kurse, in denen „Elternkompetenztraining“
angeboten wird
11 14 14
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung
(Anzahl)
91 107 103
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 751 773 746
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 88 95 65
Anträge auf Elterngeld 3.388 3.384 3.612
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 3.441
Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 900
Anzahl der Mütter, die Elterngeld beziehen 2.541
Produktüberblicke
86
2008 2009 2010
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge durch den Kommunalen Sozialdienst
533 590 606
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnersc haft, Trennung und Scheidung) 246 272 235
gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 287 318 371
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf versäumte
Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen wurde
1.243
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbesuch“
erhalten (in %)
100 100
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche in 2009 gesamt 2.069 2.314
davon:
Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen 15 13
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 313 350
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung
an Eltern
134 633
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 29 107
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 13 21
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
92 183
Produktüberblicke
87
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen ...
Mitte 71 %
Hiltrup 5 %
Südost 4 %
Ost 2 %
Nord 8 %
West 9 %
Produktüberblicke
88
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder
heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerk-
male und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Be-
schluss des Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien hat hierbei eine federführende Rolle; insbesondere wurden innerhalb der Handlungsfelder „Flexible Kin-
dertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ bereits viele freiwillige und zusätzliche Maßnahmen im Sinne von
familienfreundlichen Zukunftsinvestitionen umgesetzt.
Ressourcen
Stellen: 0,7
Aufwendungen: 45.031 €
Erträge: 2.235 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 156 171 203
Anzahl der Notinseln 144 240 268
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder wurden ausgebaut
.
Unternehmen wurden für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung beraten und eine Erhebung zu den
unternehmerischen Bedarfen betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungsangebote wurde in Kooperati-
on mit der Wirtschaftsförderung Münster durchgeführt und ausgewertet.
Die Infrastruktur für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer und Hiltrup-West wurde ausgebaut.
Es fand ein Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region
Münster statt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wirkte an den Strategieworkshops zur Zertifizierung der
Stadtverwaltung Münster durch das „audit berufundfamilie“ mit.
Die „Notinsel-Standorte“ wurden weiter ausgebaut.
Die kinder- und familienfreundlichen Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wurden
anlässlich eines Arbeitsbesuchs einer japanischen Delegation präsentiert.
Produktüberblicke
89
Ausblick auf das Jahr 2011:
Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder sowie der betrieblichen Formen
der Kindertagesbetreuung wird fortgesetzt.
Die Infrastruktur im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird in Mauritz-Mitte und Wolbeck-Nord
erweitert.
Eine kostenlose Vortragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von
Kindern und J
ugendlichen“ wird organisiert
Die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer frühen, gezielten Elterninformation wird verstetigt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligt sich an der bundesweiten Imagekampagne für Ju-
gendämter und am bundesweiten Aktionstag „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Familien mit Schul-
kindern“.
Ein virtuelles Kinderportal wird erstellt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Das Netzwerk für Familien möchte kinder- und
familienfreundliche Maßnahmen stärker forcie-
ren und alle gesellschaftlichen Akteure zu einer
ganzheitlichen Sicht auf die Familie motivieren.
Das Thema Familie soll ressortübergreifend und
nachhaltig als Querschnittsthema in Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Gesellschaft Eingang
finden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen
und Projekte sind zu initiieren und zu versteti-
gen, wobei es wichtig ist, Informationen und
Wissen zu vermitteln, Kontakte herzustellen und
Vernetzungen zu fördern.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlich
en Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) das „Netzwerk für Familien in Münster“ (mind. 1 Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit über-
geordnetem Charakter),
b.) das Familienbüro (mindestens 2 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Mindestens 4 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert
werden.
Bericht
Zweimal jährlich treffen sich die familienfreundlich zertifizierten bzw. orientierten Unternehmen aus Münster
und Umgebung um gemeinsame Themen und Perspektiven zu erörtern. Im Mittelpunkt stand im vergangenen
Jahr das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und Wissensmanagement.
Produktüberblicke
90
Einmal im Jahr lädt das St. Franziskus-Hospital die Eltern aller Kinder, die in den letzten zwölf Monaten dort
geboren wurden, zu einem Geburtsfest ein. Am damit verbundenen Markt der Möglichkeiten nahm das Famili-
enbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien teil. Junge Eltern nutzten die Gelegenheit intensiv,
Fragen zu stellen und sich mit Informationsmaterial zu versorgen.
Auch am Kinderfest zum Weltkindertag im Südpark am 19.09.2010, das jährlich vom Kinderschutzbund, Uni-
cef und dem Kinderbüro des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster ausgerichtet wird,
beteiligte sich das Familienbüro. Viele Eltern kamen zu einem Informationsgespräch an den vorbereiteten
Stand. Umfangreiches Informationsmaterial stand zur Verfügung, das gezielt zu den Themen Kinderrechte,
Kinder und Medien sowie Unfallverhütung im Haushalt und erste Hilfe bei Unfällen mit Kindern vorbereitet war.
Die Erhebung zu den unternehmerischen Erfordernissen von betrieblich unterstützten Kindertagesbetreu-
ungsangeboten in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Münster wurde 2010 ausgewertet. Hierbei hat
sich herausgestellt, dass es ca. 20 Betriebe in den fünf befragten Gewerbegebieten gibt, die sich intensiver mit
einer Kindertagesbetreuung auseinander setzen und einen weiteren Beratungsbedarf haben. In Zusammenar-
beit mit der Wirtschaftsförderung werden diese zu einer weiteren Veranstaltung eingeladen. Ziel ist es, Infor-
mationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung aufzuzeigen und Kontakte bei den
Treffen zu vermitteln, um somit auch mögliche Kooperationen einzelner Firmen anzuregen.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, den Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege sind inzwischen insgesamt 203 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze - überwiegend für
Kinder unter drei Jahren - in Münster realisiert worden; davon 32 im vergangenen Jahr.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerk für Familien
in Münster“
1 1
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Familienbüros 2 3
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu betrieblichen Formen der
Kindertagesbetreuung beraten werden
4 16
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze 15 32
Leistungsdaten
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung insgesamt 180 203
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familienfreundlich zertifiziert sind 13 13
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucherinnen im Familienbüro pro Jahr 5.000 5.977
Produktüberblicke
91
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 156 171 203
Anzahl der Notinseln 144 240 268
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 3 5 12
Produktüberblicke
92
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe,
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung
bewilligt und begleitet:
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten
ambulanten Erziehungshilfen.
Ressourcen
Stellen: 22
Aufwendungen: 10.252.586 €
Erträge: 117.479 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
57 61 57
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.365 1.401 1.569
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 750 851 891
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Der deutliche Anstieg der Fallzahlen in der ambulanten Erziehungshilfe in den Jahren 2008 bis
2009 hat
sich 2010 nur moderat weiter entwickelt. Dennoch bleibt die Feststellung, dass die wachsenden Problemla-
gen und eine Sensibilisierung des sozialen Umfelds und seiner Institutionen zu einer erhöhten Bedarfsmel-
dung für ambulante Erziehungshilfen führen.
Produktüberblicke
93
Fachlich positiv fällt auf, dass der Anteil stationärer im Vergleich zu den ambulanten Hilfen eher rückläufig
ist, so dass das Vorrangprinzip des Erhalts der familiären Bindung für die Kinder und Jugendlichen auch
umgesetzt werden konnte.
Der Trend der letzten beiden Jahre hat zu intensiven Verhandlungen mit den im Arbeitsfeld tätigen freien
Trägern geführt, um durch fachliche und finanzielle Veränderungen den Kostenanstieg zu begrenzen.
Die ressourcenorientierte Hilfeplanung ist mit den münsteraner Trägern umfassend umgesetzt.
Das Evaluationsverfahren Wimes ist im Laufe des letzten Quartals 2010 für verschiedene Erziehungshilfen
eingeführt worden und wird ab dem 01.01.2011 in Kooperation mit den freien Trägern der Einzelhilfen ver-
bindlich angewendet.
Mit den Trägern der heilpädagogischen Tagesgruppen und der heilpädagogischen Horte wurden Gesprä-
che zur Weiterentwicklung der Arbeit aufgenommen. Der weitere Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grund-
schulen und die Häufung von erzieherischen Problemen an bestimmten Grund- bzw. Förderschulen erfor-
dern eine Weiterentwicklung der Arbeit.
Mit der Kinder und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik ist eine Clearingstelle eingerichtet worden, die
Bedarfe der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Erziehungshilfe bespricht und die Zusammenarbeit in
schwierigen Einzelfällen abstimmt.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die Verhandlungen mit den freien Trägern werden für die ambulanten Hilfen den Abrechnungsmodus ver-
ändern (von der Bruttoabrechnung zur Abrechnung nach
tatsächlich geleisteten Stunden = Nettoprinzip)
und die Stundenkontingente in den Einzelfällen sowie die durchschnittliche Laufzeit der Fälle reduzieren.
Die Neukonzeption der Arbeit der heilpädagogischen Tagesgruppen und heilpädagogischen Horte wurde im
2. Halbjahr 2010 vorangebracht und mit den zuständigen freien Trägern abgestimmt. Die Arbeit wird in in-
tensivierter Kooperation mit Grundschulen und einem verstärktem Sozialraumbezug fortgesetzt.
Das relativ neue Angebot der Nachbetreuung von SPFH-Familien im Rahmen des niederschwelligen Nach-
sorgekonzepts wird im Qualitätszirkel ambulante Erziehungshilfe erstmals bewertet und weiterentwickelt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sol-
len bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt werden.
Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen
sichergestellt werden.
Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen
Menschen soll verbessert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die individuelle Situation des Kindes soll durch
pädagogische Maßnahmen verbessert werden.
In Kooperation mit freien Trägern werden die
fachlichen Standards weiter entwickelt.
Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der
Jahresverbrauch hochgerechnet.
Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft
werden durch ein internes Steuerungsverfahren
gesichert.
Die Hilfedauer in der ambulanten Erziehungshilfe
wird grundsätzlich auf längstens 18 Monate be-
grenzt.
Produktüberblicke
94
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen Hz
E-Leistungen soll bis 2011 auf 55 % steigen und anschlie-
ßend auf diesem Niveau beibehalten werden.
Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 85 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne
weitere ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu
bewältigen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von 82.000 Stunden werden als Standardvolumen eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung
erfordert.
Bericht
Der Anteil ambulanter Leistungen am Gesamtvolumen
der Hilfen zur Erziehung lag im Jahr 2010 bei 57 %
(Anteil in 2009 = 61 %).
Das Ziel, die festgelegten Leistungskontingente in der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erzie-
hungsbeistandschaft einzuhalten, konnte im Jahr 2010 nicht erreicht werden.
Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 der Gesamtverbrauch stark anstieg von 79.000 auf 88.613 Jahres-
stunden im Jahr 2008 und auf 104.366 Stunden für das Jahr 2009 sind für das Jahr 2010 insgesamt 111.155
Stunden zu verzeichnen.
In Fallzahlen ausgedrückt bedeutet dieses einen geringen Fallanstieg bei der SPFH und einen ebenfalls ge-
ringen Fallrückgang in der Erziehungsbeistandschaft. Die Zahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen stieg
von 356 auf 378 Fälle, die Zahl der Erziehungsbeistandschaften ging von 218 auf 212 Fälle zurück.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 85 83
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
85 90
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 55 57
Anzahl verbrauchter Stundenkontingente 82.000 111.155
Leistungsdaten
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) ambulant 800 891
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.569
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 180 212
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 230 378
Produktüberblicke
95
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen (HTG)
am 31.12. lfd. u. beendete Fälle
100 88
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 100 177
Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 85 147
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 100 104
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet worden sind 85 94
Jahresstundenkontingent SPFH 52.000 77.993
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 30.000 33.162
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 15 18 13
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 7 8 14
davon junge Volljährige 7 8 13
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 7 15 12
Fälle von Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 1.087 1.039 1.116
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 66 51 47
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 205 219 212
davon:
junge Volljährige 5 4 14
im Berichtsjahr beendete Fälle 106 104
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 113 108
Fälle am 31.12. (Stichtag) 109 108
davon junge Volljährige 4 4
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 33.965 37.446 33.162
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 309 354 378
davon:
im Berichtsjahr beendete Fälle 143 142 177
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 124 119 147
davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 19 28 30
Produktüberblicke
96
2008 2009 2010
davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 87 81 83
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 13 19 17
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 193 215
Fälle am 31.12. (Stichtag) 212 201
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 54.801 66.920 77.933
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 96 88 94
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
56 50 46
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
4 5 4
davon junge Volljährige 4 5 3
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 45 73
Fälle am 31.12. (Stichtag) 24 43
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen in 2010
Sozialpäda g.
Familienhilfe
4.241.735 €
Erziehung in einer
T agesgruppe
2.126.092 €
Erziehungsbeistand
1.936.753 €
Heilp. Horte
707.792 €
Betr.u. Vers. in
Notsituationen
85.517 €
Familienunterst.
Nachsorge
173.272 €
Alle anderen Hilfen
255.023 €
Aufsuchende
Familientherap.
89.296 €
Produktüberblicke
97
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2010 in Euro -
23.593
19.729
14.88317.933
5.415
36.657
42.759
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
Bet
r.i.Nots i
tuat
ione
n (§ 20)
Ta g
esgrup
pe
(§ 32)
Heilp. Hort (§27 Var. 3)
SPFH
(§ 31)
Erz
iehungs
bei
stand (§ 30)
Aufs.F
amilient
herap. (§ 2
7 Var.
2)
Fa m..
Nachsorge (§ 27 Var. 5)
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2010
Kostenbeitrag
ausserhalb von
Einrichtungen
5.132 €
Rückzahlung
gewährter Hilfen
16.804 €
Erstattung von
Gemeinden
95.543 €
Produktüberblicke
98
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
In diesem Produkt werden folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet und
durch regelmäßige gemeinsame Hilfeplanung begleitet:
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII),
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII),
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII),
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und
Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
Voraussetzung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie allein oder durch am-
bulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, dass
junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dau-
erhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der
Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kindes ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. Kinder unter 18
Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/innen mit dem Ziel der
Kindesannahme zusammengeführt.
Ressourcen
Stellen: 28
Aufwendungen: 19.894.973 €
Erträge: 2.800.643 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
43 39 43
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.365 1.401 1.569
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung
(ohne Kostenerstattungsfälle)
582 550 582
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung)
312 352 372
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %)
87 73 72
Produktüberblicke
99
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die (Intensiv-) Gruppenarbeit für Pflege- und Adoptiveltern ist neuer Bestandteil der Beratungsarbeit des
Fachdienstes geworden.
Die methodische Überarbeitung des Konzepts zur Vorbereitung und Auswahl von Pflege- und Adoptiveltern
wurde abgesc
hlossen, dokumentiert und in der Praxis erprobt.
An der jährlichen Fortbildungsreihe für Pflege- und Adoptiveltern nahmen im Schnitt 15 bis 25 Personen teil,
ebenso Fachkräfte aus anderen Diensten und Einrichtungen sowie andere Interessierte.
Der Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder beteiligte sich aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des
Fachtages „4. Forum Pflegekinder“, der großen Anklang fand (ca. 150 Besucher).
Zur Einholung des so genannten „Erweiterten Führungszeugnisses“ wurde ein neu strukturiertes Verfahren
umgesetzt.
Für alle Kinder in Bereitschaftspflegefamilien wurden durch den Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder in
Zusammenarbeit mit den Sozialbezirken frühe Perspektivklärungsgespräche durchgeführt.
Die Arbeitsabläufe im Fachdienst „Heimerziehung“ waren Gegenstand eines Qualitätssicherungsverfahrens.
Zudem wurden die Standards innerhalb der Fachberatung weiterentwickelt.
Die Voraussetzungen im Abklärungsprozess sowie der Aufnahmebedingungen wunden intensiv geprüft.
Für die Einführung und Erhebung von statistischen Planungsdaten (Vermittlung und Beendigung) wurden
verbindliche Verfahren eingeführt.
Die ortsnahe Unterbringung von Kinder und Jugendlichen wurde in Kooperation mit den Träger stationärer
Jugendhilfe mit Standorten in Münster weiterentwickelt.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die Intensivgruppenarbeit für Pflege- und Adoptivelter
n wird fortgeführt und ausgeschiedene Teilnehmer
durch neue ersetzt. Die Gruppenleiterinnen werden sich in „Methoden der Gruppenarbeit“ weiterbilden.
Die jährliche Fortbildungsreihe für Pflege- und Adoptiveltern wird fortgesetzt und es werden erstmals drei
aufeinander aufbauende Abende zu einem Gesamtthema angeboten.
Das überarbeitete und in 2010 in der Praxis erprobte Konzept zur Vorbereitung und Auswahl von Pflege-
und Adoptiveltern wird ausgewertet und dokumentiert.
Die bewährten „Perspektivklärungsgespräche“ für Kinder in Bereitschaftspflege werden fortgeführt.
Der Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder wird eine verbindliche Fachberatung für Hilfen nach
§ 19 SGB VIII in den Bezirken durchführen und erfassen.
Die Statistik des Fachdienstes Adoptiv- und Pflegekinder wird überarbeitet und optimiert.
Der Kommunale Sozialdienst beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsdialogen zu
den Schlüsselprozessen „Elternarbeit und Rückführung“.
Beteiligung bei der Auswertung der Falldokumentation des Evaluationsverfahrens Wimes zur Weiterent-
wicklung geeigneter Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche aus Münster.
Statistische Daten z. B. zur vorzeitigen Beendigung oder zum Abbruch von Hilfen werden ausgewertet.
Geeignete Handlungskonzepte im Rahmen der „Krisenintervention“ werden in Kooperation mit Einrichtun-
gen der stationären Jugendhilfe federführend entwickelt.
Produktüberblicke
100
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen. Adoptio-
nen werden auch im Ersetzungsverfahren vermit-
telt.
Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird
rechtlich abgesichert.
Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt.
Für junge Menschen und Eltern (Mutter/Vater/
Kind) wird eine verantwortliche und tragfähige
Lebensperspektive erarbeitet.
Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie
werden verbindlich geklärt.
Pflege- und Heimerziehung werden als alters- und
bedarfsgerechte Alternativen vermittelt.
Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt, ge-
schult, beraten und begleitet.
Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und
durchgeführt.
Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet.
Die pädagogische Qualität von Lebensorten und
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert.
Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am
Lebensort Münster angemessen abgedeckt wer-
den können.
Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere
Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert und anschließend
auf diesem Niveau
beibehalten werden.
Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster
untergebracht werden.
Der Anteil der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII an allen stationären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstat-
tungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) soll um 2 % jährlich gesteigert werden.
Bericht
Der Anteil stationärer Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung lag in 2010 bei 43 %. Obwohl es zu einer leichten
Steigerung gegenüber dem Vorjahr kam, konnte die Zielmarke deutlich unterschritten werden.
Entsprechend der Selbstverpflichtung hält sich der Anteil ortsnaher Unterbringungen in Heimerziehung weiter
mit 72 % nahe der vereinbarten Größe von 75 %. Bei einer Zunahme von äußert schwierigen Anforderungen
(Heimplatzprofilen) ist die erreichte Quote der ortsnahen Unterbringungen weiterhin positiv zu bewerten.
Produktüberblicke
101
Die Bereitschaftspflege wird seit 2009 als familienbezogene Hilfe in der Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2
SGB VIII erfasst. Die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (gemäß § 33 Satz
1 SGB VIII) stieg darüber hinaus erneut an.
Der Anteil Kinder und Jugendlicher, die in ihre Familie wieder eingegliedert werden konnten, lag in 2009 und
2010 bei konstant 58 %. Damit wurde das Leistungsziel von 56 % erneut übertroffen.
Der Anteil von jungen Volljährigen an den stationären Erziehungshilfen ist weiter gestiegen. Waren es 2009
noch 17 % aller Hilfen nach § 34 SGB VIII so hat sich der Anteil dieser Gruppe (durch verlängerte Ausbil-
dungs- und Verselbstständigungszeiten) auf 22 % erhöht.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %)
56 58
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 47 43
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht
werden (in %)
75 72
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33,34 SGB VIII) [in%]
29 36
Leistungsdaten
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 650 678
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
(ohne Kostenerstattungsfälle)
546 582
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41SGB VIII) gesamt 1.450 1.469
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 158 210
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 388 372
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 100 62
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 100 135
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 75 97
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 24 43 39
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 150 198 210
davon:
junge Volljährige 14 10
Produktüberblicke
102
2008 2009 2010
im Berichtsjahr beendete Fälle 20 43
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 157 170
Fälle am 31.12. (Stichtag) 164 167
davon junge Volljährige 11 5
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 87 99 104
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 63 99 106
davon junge Volljährige 11 7 7
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 120 58 70
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 312 352 372
davon:
junge Volljährige 54 68 92
im Berichtsjahr beendete Fälle 129 143
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 232 230
Fälle am 31.12. (Stichtag) 223 229
davon junge Volljährige 36 55
Neufälle in eigener Zuständigkeit 96 78 135
davon in Münster untergebracht 69 57 97
entspricht an Neufällen in % 72 73 72
Produktüberblicke
103
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Erträge für stationäre Hilfen im Jahr 2010
Erstattung von
Gemeinden
1.480.104 €
Sonstige
(Leist. SV-Träger,
Unterhaltsanspr.)
8.596 €
Kostenbeiträge und
Rückzahlungen
1.311.942 €
Aufwendungen für stationäre Hilfen im Jahr 2010
Gem. Wohnformen
1.932.349 €
Alle anderen Hilfen
1.653.190 €
Vollzeitpflege
1.826.630 €
Vollzeitpflege
2.622.372 €
Reguläre
Heimerziehung
11.860.252 €
Produktüberblicke
104
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2010 in Euro -
34.505
19.855
58.714
84.015
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)
Produktüberblicke
105
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Kurzdarstellung
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten. Beurkunden werden
vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften werden geführt,
wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weitergeleitet wird.
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Zu den Aufgaben gehören die eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Koordination des Vormund-
schaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familiengericht sowie mit den freien Trägern.
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich über-
prüft. Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. Wenn ein unter-
haltsberechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichtetem Elternteil nachdrücklich eingefordert.
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Ressourcen
Stellen: 18
Aufwendungen: 5.332.166 €
Erträge: 2.535.207 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anzahl der Beistandschaften 1.470 1.389 1.347
Anzahl der Beurkundungen 1.410 1.338 1.498
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 139 144 159
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 57 58 89
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.807 1.876 1.833
Betreuungen 4.704 4.505 4.480
Produktüberblicke
106
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die Erhöhung des Mindestunterhaltes und des Kindergeldes erfolgte zum 01.01.2010. Die Mütter und Väter
wurden rechtzeitig informiert.
Die UVG-Leis
tungen wurden zum 01.01.2010 an die gesetzlich vorgesehene Höhe angepasst.
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Klärung, ob ein Elternteil tatsächlich alleinerziehend ist,
hat sich verändert.
Die Verfahrensabsprache mit den Beiständen hat sich bewährt und wird weitergeführt.
Die Unterhaltsvorschussstelle hat bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen eine Rückholquote von
44 % erreicht.
Das „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ fand vom 01.- 03.12.2010 in Dresden in Zusammen-
arbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und anderen Organisationen statt.
Unter den Mitgliedern herrschte große Einigkeit, dass das Bundesforum seine Arbeit mit dem Schwerpunkt
der Durchführung von Fachtagungen in vierjährigem Rhythmus fortsetzt. Der Fachdienst war an der Vorbe-
reitung und Durchführung maßgeblich beteiligt.
Der überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW hat Qualitätsstandards für Vormünder heraus-
gegeben. Die Arbeits- und Orientierungshilfen für die im Bereich der Vormundschaft und Pflegschaft tätigen
Fachkräfte ist in Münster eine wesentliche Arbeitsgrundlage geworden.
In der Betreuungsgerichtshilfe gab es ein erhöhtes Fallaufkommen. Das Amtsgericht beteiligt die Betreu-
ungsstelle nunmehr in (fast) allen Fällen. Sie ist im Entscheidungsprozess durch Sachverhaltsermittlung
beteiligt.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Die für 2011 geplante Gese
tzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter El-
tern wird umgesetzt.
Die in 2010 begonnene intensivere Prüfung, ob ein Elternteil tatsächlich alleinerziehend ist, wird fortgeführt.
Hier wird aktuelle Rechtsprechung umgesetzt, die darauf abstellt, dass ein Elternteil, der bei der Betreuung
seines Kindes durch den anderen Elternteil wesentlich entlastet wird, nicht mehr als alleinerziehend im Sin-
ne des UVG gilt. Das UVG will durch die monatliche Geldleistung nicht nur die finanziellen Nachteile son-
dern auch die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung ausgleichen.
Bei der Heranziehung sind die Änderungen bei der Höhe des Selbstbehalts (bis 31.12.2010: 900 Euro - seit
01.01.2011: 950 Euro) zu berücksichtigen.
Die Qualitätsstandards für Vormünder sind durch Arbeits- und Orientierungshilfen ergänzt worden und sol-
len in Münster umgesetzt werden.
Die Neuerungen des Familienverfahrensrechts (FamFG) werden umgesetzt und den Vormündern und Pfle-
gern in der Stadt Münster in den Arbeitsgremien vermittelt.
Der Fachdienst wird weiterhin interessierte Menschen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit die
Führung einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen möchten, gewinnen und durch Schulungen
qualifizieren.
Die Arbeitsabläufe der Betreuungsgerichtshilfe sind in Abstimmung mit den beteiligten Betreuungsverei-
nen, zu optimieren bzw. neu auszugestalten.
Produktüberblicke
107
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert.
Zahlungspflichtige leisten für ihre Kinder regel-
mäßig den bedarfsgerechten Unterhalt. Dadurch
werden stattliche Leistungen (UVG, Sozialgeld
usw.) verringert oder vermieden.
Allein stehende Mütter und Väter werden durch
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt. Die unterhaltsverpflichteten Elternteile
werden gleichzeitig nachdrücklich zur Unterhalts-
leistung aufgefordert.
Die Arbeit des freien Trägers von Vormund-
schaften soll durch Beratung und Unterstützung
weiter qualifiziert werden.
Einzelpersonen sollen gewonnen und für die Auf-
gabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pfle-
gers vorbereitet werden.
Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen för-
derliche Entwicklung und Erziehung wird durch
regelmäßigen persönlichen Kontakt gewährleistet
und sichergestellt.
Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstel-
lung Betreuung und Vollmachten werden erfüllt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt und die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter als kompetente Ansprech-
partner profiliert.
Die Einziehung des Unterhaltes erfolgt zeitnah.
In Unterhaltsvorschussfällen wird innerhalb ei-
nes Monats über die Leistung entschieden.
Die Heranziehung in der Unterhaltsvorschussstel-
le erreicht eine Rückholquote von 35 %.
Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen.
Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften
werden koordiniert und die Zusammenarbeit mit
den anderen beteiligten Stellen intensiviert.
Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert
und die Betreuungsvereine werden in ihrer Ar-
beit unterstützt.
Bürger/innen und Multiplikator/innen werden In-
formationen über das Betreuungsrecht und Vor-
sorgevollmachten bereitgestellt.
Die Vormundschaftsgerichtshilfe wird zeitnah er-
ledigt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich 55 Vorm
undschaften/ Pflegschaften durch den freien Träger geführt.
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen steigt auf 65% und wird mindestens auf
diesem Niveau gehalten.
Bericht
Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung nahz
u erreicht werden.
Produktüberblicke
108
Die Anzahl der Vormundschaften und Pflegschaften hat erneut zugenommen. Auch nach Umsetzung der Re-
form des „Vormundschaftsrechts“ können die Vormünder/Pflegerinnen in Münster die persönliche Verantwor-
tung für Pflege und Erziehung ihrer Mündel wahrnehmen. Durch die Gewinnung von ehrenamtlichen Vormün-
dern und Pflegern soll eine gleichmäßige Fallverteilung ermöglicht werden, um die Obergrenze von 50 Fällen
(s. Dresdener Erklärung 2000) einzuhalten. Durch die Reduzierung der Fallzahlen ergeben sich Freiräume für
mehr persönlichen Kontakt zum Mündel.
Die Unterhaltsvorschussleistungen haben sich zum 01.01.2010 um rund 14 % erhöht. Damit sind die Ausga-
ben im jeweiligen Einzelfall um 14 % gestiegen. Umso bemerkenswerter sind die erreichten Rückholquoten:
21,6 % bezogen auf die Gesamtzahl aller Fälle und 44 % bezogen auf die Fälle, in denen keine SGB II-
Leistungen bezogen wurden und die deshalb in der Unterhaltsvorschussstelle bearbeitet werden.
Einfluss auf die Höhe der Einnahmen - und damit auf die Rückholquote - hat auch die deutlich höhere Zahl der
Insolvenzverfahren. Ebenso war in 2010 zu beobachten, dass häufiger die Ratenzahlung ausgesetzt worden
ist, weil - bedingt durch die Wirtschaftskrise - nur Kurzarbeit möglich war oder sogar der Arbeitsplatz verloren
wurde.
Bei den ehrenamtlich geführten Betreuungen ist ein leichter Rückgang festzustellen. Zunehmend wird bereits
im Vorfeld von Pflege- und Hilfsbedürftigkeit über „Vorsorgevollmachten“ geregelt, wer die rechtliche Vertre-
tung in Vermögens-, Gesundheits-, und Aufenthaltsfragen wahrnehmen soll.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden
(in %)
100 97
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55 61
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der
bewilligten Leistung (in %)
25 22
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen
(in %)
65 64
Leistungsdaten
Anzahl der Beistandschaften 1.500 1.347
Anzahl der Beurkundungen 1.400 1.498
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 170 159
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche
Vormünder und freie Träger
75 89
Laufende UVG-Fälle 1.800 1.833
Anzahl der Betreuungen gesamt 5.000 4.480
Anzahl der ehrenamtlich betreuten Erwachsenen 3.000 2.756
Produktüberblicke
109
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 707 751 810
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 545 539 594
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 493 489 582
Vaterschaftsklagen 29 29 18
Unterhaltsklagen 7 9 13
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio €) 1,54 1,37 1,36
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,
Arbeitsgemeinschaft bzw. So zialamt Münster (in Mio €)
0,21 0,14 0,12
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio €)
0,75 0,75 0,63
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 139 144 175
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 57 58 61
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in %
14 11 10
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 36 35 28
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 24 26 32
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,10 3,00 3,40
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio €) 0,63 0,64 0,73
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 854 749 708
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 756 619 576
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 0 2
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.704 4.505 4.480
Im Berichtsjahr neu eingerichtete Betreuungen 633 617 512
davon:
ehrenamtlich geführt 406 398 328
in Prozent 64 65 64
beruflich geführt 227 219 184
in Prozent 36 35 36
Produktüberblicke
110
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Das Produkt Schutz von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in 3 Teilprodukte: Maßnahmen des Kinder-
schutzes, Inobhutnahmen und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Für die ersten beiden Teilprodukte
liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu schüt-
zen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Misshand-
lung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situa-
tionen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen ge-
fährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird
das Familiengericht angerufen.
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten.
Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im Wesentlichen Prävention, Aufklärung und
Schulung für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren mit dem Ziel, jugendgefährdenden gesellschaftlichen
Einflüssen und Tendenzen zu begegnen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 14 SGB VIII. Danach sollen
die Maßnahmen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit-
menschen führen. Die Maßnahmen sollen zudem Eltern und weitere Erziehungsberechtigte besser befähigen,
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien setzt die inhaltlichen und programmatischen Schwerpunkte im Jugendmedienschutz, in der Gewaltpräven-
tion und der Suchtvorbeugung.
Ressourcen
Stellen: 4,7
Aufwendungen: 1.552.878 €
Erträge: 12.884 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
120 72 96
Anzahl der Inobhutnahmen 93 126 90
Produktüberblicke
111
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die pädagogischen Fachkräfte des Amte
s im Bereich der offenen Ganztagsschule wurden gemäß der Ver-
fügung zum internen Meldeverfahren in 5 Veranstaltungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes geschult.
Zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und dem Qualitätszirkel Ambulante erzieherische Hilfen Münster
fand zur Falleinordnung im laufenden Hilfeplanverfahren im Kontext Kinderschutz ein Austausch und eine
verbindliche Verabredung statt.
Gemeinsam mit der Abteilung für Suchtkrankheiten der LWL-Klinik Münster, der Akademie für ärztliche
Fortbildung, dem städtischen Gesundheitsamt, der Drogenhilfe und dem Kommunalen Sozialdienst des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien wurde eine Fachtagung/Fortbildungsveranstaltung durchgeführt
mit dem Thema: „Sucht und Kindeswohl - EineHerausforderung für Gesundheitshilfe und Jugendhilfe“.
Acht Veranstaltungen wurden als Information/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern
und Jugendlichen bei Gefährdung durchgeführt.
Zur Erstellung eines Leitfadens zum Thema „Häusliche Gewalt im Kontext Kinderschutz“, der den Blick auf
die Situation der Kinder richtet, die Gewalt in elterlichen Beziehungen miterleben, fand mit den im Hand-
lungsfeld beteiligten Kooperationspartnern eine erste Arbeitssitzung statt.
Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“
(Kinderschutzfachkräfte) freier Träger im Rahmen der Qualitätssicherung statt.
Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 3
SGB VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet.
Der Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde fortgesetzt.
Im Jugendmedienschutz lag der Schwerpunkt auf der Vertiefung und Weiterführung des Themenbereichs
„problematischer Medienkonsum“. Hierzu fanden eine Vortragsreihe mit vier verschiedenen Vorträgen und
191 Teilnehmenden, eine überregionale von der AG Medien durchgeführte Fachtagung zum Thema „Cy-
bermobbing - altes Gespenst in neuem Gesicht“ mit 155 Teilnehmenden sowie verschiedene Workshops für
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt.
Im Bereich der Gewaltprävention standen die Umsetzung des dreijährigen Bundesprogramms „Vielfalt tut
gut“ mit 11 Projekten und ca. 10.000 teilnehmenden Kindern, die konzeptionelle Fortschreibung der „Aktion
Noteingang“ sowie die Mitarbeit im Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung im Mittelpunkt.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Der geplante Leitfaden zum Thema „Häusliche Gewalt im Kontext Ki
nderschutz“ wird erstellt. Er wird dabei
insbesondere die in elterlichen Gewaltbeziehungen lebenden Kinder in den Blick nehmen und die sich dar-
aus ergebenden Handlungs- und Kooperationserfordernisse beschreiben. Die im Handlungsfeld beteiligten
Kooperationspartner sind an der Erstellung des Leitfadens beteiligt.
Fälle von Kindeswohlgefährdung werden evaluiert, um aus (problematischen) Kinderschutzverläufen zu ler-
nen und durch Risiko- und Fehlermanagement für den Kinderschutz zu verbessern.
Es ist zu erwarten, dass zum 01.01.2012 ein Bundeskinderschutzgesetzt vom Gesetzgeber in Kraft treten
wird. Dies hat dann erhebliche fachliche Auswirkungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort, auf die es gilt,
sich rechtzeitig fachlich vorzubereiten.
Zum Thema Jugendmedienschutz sind Veranstaltungen geplant, wie Vortragreihen, Fachtagungen,
Workshops. Ferner sollen eine Arbeitshilfe sowie Multiplikatoreninformationen erstellt werden.
Im Rahmen der Gewaltprävention sind geplant: Eine Tagung „konstruktive Konfliktkultur 2011“, Konflikt-/De-
eskalationsschulungen und eine Postkartenverteilung sowie Schulungen zur „Aktion Noteingang“.
Produktüberblicke
112
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Kindeswohlgefährdungen werden in allen Fällen
durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erzie-
hung, Maßnahmen der Inobhutnahme und durch
die Anrufung des Familiengerichtes abgewen-
det.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Per-
sonensorgeberechtigten und das Kind/der Ju-
gendliche einbezogen, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird.
Wird zur Abwendung der Gefährdung die Ge-
währung von Hilfen für geeignet und notwendig
gehalten, werden diese den Personensorgebe-
rechtigten angeboten.
Es wird systematisch geprüft, mit welcher erzie-
herischen Hilfe verhindert werden kann, dass
Kinder gefährdet werden.
Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
Bericht
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist zu 100 % erreicht worden, da in diesen
Fälle nur durch sofortige Maßnahmen der Kinderschutz
gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben erfolgt eine Über-
prüfung der Standards.
In 2010 erfolgte eine präzisere statistische Erfassung der Gefährdungsfälle. Dies führte zu einem differenzier-
ten Ergebniswert bei der Kennziffer zum Ziel 2. Demnach wurden von den im Gesamtjahr bearbeitetet Ge-
fährdungsfällen mit höchster Gefährdungsstufe (36 Fälle insgesamt), 24 Fälle mit taggleichem Hausbesuch
beantwortet. Bei 12 Fällen lagen andere Umstände vor, wie z. B. Aufenthalt im Frauenhaus, in einem Erzie-
hungsheim oder ein auswärtiger Aufenthalt der Eltern.
In 2012 ist erstmals eine bundesstatische Erfassung dieses Arbeitsfeldes geplant. Auf dieser Grundlage wer-
den andere Statistikprogramme einzuführen sein, die den Gesamtsachverhalt valider erfassen und bundesweit
einheitlich und transparenter darstellen.
Produktüberblicke
113
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 86
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)
100 67
Leistungsdaten
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
120 96
Anzahl der Inobhutnahmen 100 90
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII 35 38 39
Anzahl der Inobhutnahmen 93 126 90
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 171 236 187
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 85 72 95
Multiplikatorenberatungen 196 263 613
Herausgegebene Materialien 785 923 600
Elternbriefversand 33.771 38.421 42.827
Produktüberblicke
114
060505 - Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stär-
kung der Erziehungssituation der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe durch das Amt, die
es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche Hilfe für den Minderjährigen zu
leisten. In den Antragsverfahren nimmt die Fachkraft des Amtes zeitnah vor dem ersten Verhandlungstermin
Kontakt zu beiden Eltern in (vornehmlich gemeinsamen) Gesprächen auf und arbeitet darauf hin, sie in ihrer
gemeinsamen Elternverantwortung zu stärken, den Blick auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu richten und die
Bereitschaft zu einer kindeswohlorientierten Regelung auszuloten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah auch unter
Beteiligung des Minderjährigen. Der Vertreter des Amtes nimmt an der Verhandlung vor dem Gericht sowie bei
den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Rahmen
der Mitwirkung eine eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe. Es entscheidet selbst über
Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten,
dass eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der
Minderjährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht werden.
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das
Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder nur unzureichend möglich ist
- orientiert an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorge-
recht. Das heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht
aus. Dies gilt auch, wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei
der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Amt kommt durch die Anrufung des Familienge-
richtes im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der
staatlichen Gemeinschaft (Garantenstellung) nach.
Seit dem 01.01.2009 wird die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht in Münster spezialisiert vom
Fachdienst Jugendgerichtshilfe im Kommunalen Sozialdienst und durch die gemeinnützige SKM GmbH wahr-
genommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht umfasst die Begleitung von älteren Kindern,
Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Di-
versionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden mit erzieherischen Maßnahmen zur Förderung der Reso-
zialisierung und der Entlastung der Gerichte).
Darüber hinaus wurden sozialpädagogische Maßnahmen und die Vermittlung und Überwachung von ge-
richtlichen Auflagen und Weisungen auf den Verein sozial-integrativer Projekte e.V. (ViP) übertragen. Auf den
ViP wurden die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Betreuungsweisungen, die Sozialen Trainings-
kurse, das Anti-Aggressivitäts-Training, die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern, die sozialpädagogi-
schen Wochenenden sowie Angebote im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit übertragen.
Die städtische Streetwork (aufsuchende Jugendarbeit), der Verbund sozial-therapeutischer Einrichtungen
(VSE), und die gemeinnützige SKM GmbH ergänzen die stadtteilorientierten sozialpädagogischen Gruppen-
angebote durch eigene Angebote. Die städtische Drogenberatungsstelle ergänzt die ambulanten Maßnahmen
durch Individualangebote, durch gruppenpädagogische Angebote wie den Fred-Kursus und das FreAk-
Programm mit dem Ziel der Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol- und Drogenkonsumenten.
Produktüberblicke
115
Ressourcen
Stellen: 14
Aufwendungen: 1.355.437 €
Erträge: 286 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
543 434 430
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
35 38 39
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.367 1.388 1.721
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Der fallübergreifende Dialog
zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den Familienrichtern/innen am
Amtsgericht Münster wurde fortgesetzt. In den Gesprächen wurde das Einvernehmen mit den Familienrich-
tern/innen hergestellt, dass auch in Münster ein „Runder Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ (interdiszipli-
närer Arbeitskreis analog zum „Cochemer Modell“) eingerichtet werden soll.
Auch die fallübergreifenden Dialoge mit den Jugendrichtern und den Staatsanwälten und den beteiligten
Trägern wurden fortgesetzt.
Die Qualitätsdialoge im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Gruppenarbeit wurden mit dem Ziel
fortgeführt, einheitliche Verfahren zu entwickeln und die Gruppenprozesse im Sinne einer Profilentwicklung
aufeinander abzustimmen.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Für das Frühjahr 2011 ist eine gemeinsame Tagung von Familienric
htern/innen, Rechtsanwälten/innen,
Verfahrenspflegern/innen und pädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe auf der Grundlage des FamFG
geplant. Ziel ist es, auch in Münster einen interdisziplinären Arbeitskreis zu gründen, um mit allen am Ver-
fahren beteiligten Institutionen und Professionen zu kooperieren und damit die Chance für kooperative und
tragfähige Regelungen zum Wohl des Kindes zu erhöhen.
Eine Neuausrichtung der ambulanten Maßnahmen ist eingeleitet worden. Zukünftig werden die Qualitäts-
standards im Rahmen der Leistungsvereinbarungen weiterentwickelt und die von den beteiligten Trägern
vorgehaltenen ambulanten Maßnahmen weiter an die aktuellen Bedürfnisse zur Bekämpfung der Jugend-
kriminalität angepasst.
Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe und der Justiz ist eine Zunahme von aggressivem Verhalten von weibli-
chen Jugendlichen und Heranwachsenden zu beobachten. Es besteht daher der Bedarf die ambulanten
Maßnahmen zu erweitern. Für 2011 steht die Entwicklung eines Kompetenztrainingskurses für Mädchen
und junge Frauen auf der Agenda. Zielgruppe sind Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 17 Jah-
ren, die durch richterliche Weisung Zugang zum Kursus finden.
Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe wird sich zukünftig entsprechend der gesetzlich vorgegebenen inhaltli-
chen Ausrichtung als „Fachdienst Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren“ neu definieren.
Produktüberblicke
116
Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Kriminalprävention ist das Programm FreAk - ein Gruppenangebot zur
Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten. Dieses Programm der städtischen Drogenbera-
tungsstelle wird in 2011 starten und die vorhandenen ambulanten Angebote für gefährdete und straffällige
Jugendliche sinnvoll ergänzen.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen
Verfahren die Kindesinteressen und die Vertre-
tung des Kindes wirksamer umgesetzt werden
können.
Jugendliche und Heranwachsende werden mit
dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen
zum abweichenden Verhalten zu entwickeln. Sie
erhalten Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbei-
ten können bzw. ambulante Angebote, die ihre
sozialen Kompetenzen stärken.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Im familiengerichtlichen Verfahren ist für die In-
teressen der Kinder und kindorientierter Rege-
lungen einzutreten. Die Unterstützungspflicht
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im In-
teresse des Kindes durchgeführt werden.
In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und
der Staatsanwaltschaft und in Haft werden die
Betroffenen begleitet und vertreten
Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern
initiiert und weiterentwickelt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familien-/vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
der/die Minderjährige im Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 50 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Bericht
In 65 % der Fälle in familiengerichtlichen Verfahren k
onnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt wer-
den. Der Ansatz 2010 lautete 75 %.
In 94 % aller Verfahren im Rahmen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgte die Berichterstat-
tung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten. Unabhängig von der Berichterstattung innerhalb des 3-
monatigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen Jugendgerichtshelfers in der Verhandlung vor
dem Jugendgericht gesichert.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt
wurde (in %)
75 65
Produktüberblicke
117
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach
Anklagerhebung erfolgten (in %)
50 94
Leistungsdaten
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 440 430
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.200 1.721
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
35 38 39
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684 i.V.m.
§§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
543 434 430
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.367 1.388 1.721
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht ( ab 2010 Anklageschriften) 884 847 1.132
Diversionsverfahren 483 541 589
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit 7 8 8
mit Teilnehmer/innen insgesamt 102 97 274
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/innen 35 32 59
Produktüberblicke
118
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:
Informieren und zur Selbsthilfe anregen,
gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen und
Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. Aufga-
ben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung
zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste,
Wohnungsnotfälle),
zum betreuten Wohnen für alleinstehende wohnungslose Münsteraner Frauen und Männer (§ 67 SGB XII)
und
Stellungnahmen für die Arbeitsgemeinschaft Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung.
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird Eingliederungshilfe gewährt, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und schuli-
sche bzw. berufliche Integration gesichert werden, um eine dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen zu
verhindern.
Ressourcen
Stellen: 16
Aufwendungen: 3.905.436 €
Erträge: 400.642 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 130 145 153
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
Die KSD-Arbe
it in den Sozialräumen ist eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trä-
gern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe von Familienzentren wird intensiv kooperiert.
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in
den Bezirken und Stadtteilen vorhalten. Er wird sich im Rahmen seiner sozialräumlichen Aktivitäten an
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
Eingliederungshilfe in und an Schulen in Form von schulischer Assistenz / Integrationshelfern trägt dazu
bei, dass Kinder und Jugendliche in ihren Stammschulen verbleiben können. In Zusammenarbeit mit den
Fach- und Förderlehrern, wird für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein individueller sonderpädago-
gischer Förderbedarf in Regelschulen gewährleistet.
Produktüberblicke
119
Mit den vorhandenen fachärztlichen Dienstleistern (niedergelassene Ärzte und Fachklinik) wurde eine in-
tensive Kooperation initiiert, um frühzeitig präventive oder ausreichende nachgehende Hilfen gemeinsam zu
organisieren. Mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Münster wurde eine gesonderte Kooperati-
onsvereinbarung vorbereitet.
Seit März 2010 treffen sich Fachkräfte der Jugendhilfe und Fachkräfte der Kinder- und Jugendpsychiatrie
einmal monatlich zum Beratungsaustausch. Bei dieser Gelegenheit können frühzeitig notwendige Hilfe und
Leistungen verschiedenster Sozialleistungsträgern abgestimmt und organisiert werden.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Ein Konzept zur Intensivierung der Zusammenarbeit des KSD mit münsteraner Grundschulen is
t inzwischen
abgestimmt und soll im Jahr 2011 umgesetzt werden.
Die Zuständigkeit für alle Eingliederungshilfen (als „führende Haupthilfe“) wird weiter zentralisiert um den
fachlichen Besonderheiten bei der Abklärung von Leistungen Rechung zu tragen und den betroffenen Fami-
lien ein spezialisiertes Beratungsangebot vorzuhalten.
Die Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliederungshilfe wer-
den weiter fortgesetzt (z. B. Autismusspezifische Therapieangebote, Stationäre Eingliederungshilfen).
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten.
Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren.
Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaft-
liche Teilhabe junger Menschen gefördert wer-
den.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadt-
teilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung
drohender Wohnungsnot, Maßnahmen für be-
treutes Wohnen für alleinstehende wohnungslo-
se Münsteraner Frauen und Männer geplant,
eingeleitet und vermittelt.
Die Arbeitsgemeinschaft Münster wird bei ihrer
Hilfegewährung unterstützt.
Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaft-
liche Teilhabe ermöglicht werden.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot - ausgehend vom Jahr 2008 - bis 2011 um 10 %
(insbesondere an Grund- und Förderschulen) und führt es in den Folgejahren auf diesem Niveau fort.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf.
Der Anteil der planmäßig beendeten Hi
lfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit liegt über 80 %.
Produktüberblicke
120
Bericht
Die Ziele in der bezirklichen Sozialarbeit und im Servicebereich Soziales werden langjähr
ig stabil umgesetzt.
Die Ausgestaltung des Sprechstundenangebotes wird KSD-intern ausgewertet und bei Bedarf verändert.
Die Anzahl der Leistungsfälle nahm wie erwartet weiter (moderat) zu. Die Anzahl der jungen Menschen mit
schwerwiegenden psychischen Erkrankungen wächst. Im direkten Leistungsvergleich mit anderen Kommunen
ist die Anzahl der Leistungsfälle weiterhin noch sehr gering. Die finanziellen Aufwendungen im Einzelfall stei-
gen, da z. B. im Schulsystem strukturelle und passgenaue Förderangebote an Regelschulen fehlen. Im Rah-
men der „Schulentwicklungsplanung“ wurden erstmalig Angebote „Integrativ / inklusiv“ ausgebaut.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2010
Ansatz
2010
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließlich Schulen) 800 750
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 75 71
Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender
Obdachlosigkeit (in%)
80 80
Leistungsdaten
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 125 153
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2008 2009 2010
Leistungen nach § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen, insgesamt 130 145 153
davon:
für junge Volljährige 40 41 53
ambulante Eingliederungshilfen 92 105 108
stationäre Eingliederungshilfen 38 40 45
Produktüberblicke
121
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und
vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren
Familien Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen. Die
Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festge-
legt.
Jugendhilfeplanung als Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Handlungsfelder der Jugendhilfe, so dass
sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten der jeweiligen
Fachabteilungen wieder spiegeln.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2010:
In Gelmer wurde mit der Realisierung der Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs in der ehema-
ligen Hausmeisterwohnung der Astrid Lindgren-Schule im April 2010 auf 120 qm ein wichtiges Angebotsfeld
für die Kinder und Jugendlic
hen in ihrem Sozialraum geschaffen. Der Träger der Einrichtung und das Ju-
gendforum Ost waren an dem Planungsprozess beteiligt.
In Hiltrup-West wurde insbesondere für die Betreuung der Kinder im offenen Ganztag und für Eltern-Kind-
Angebote die Stadtteileinrichtung 37 Grad erweitert und im November 2010 eröffnet. Damit ist eine noch in-
tensivere Kooperation mit dem Familienzentrum, der Familienbildung und der Offenen Ganztagsgrundschu-
le im Stadtteil gewährleistet.
Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014 wurde abgeschlossen
und am 30.06.2010 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen.
Eine frühe und gezielte Elterninformation über die Leistungen der Jugendhilfe wurde mit regelmäßigen mo-
natlichen Beiträgen intensiviert und ausgebaut.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat seine Ziele durch konkrete Umsetzungsschritte in den
Handlungsfeldern „Sprache und Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ für die
Umsetzung des Migrationsleitbildes formuliert.
Ein Konzept für die Realisierung eines virtuellen Kinderportals wurde erstellt.
Bezirksorientierte Bedarfe im Vorfeld von Leistungen der Hilfen zur Erziehung wurden erhoben und mit
Maßnahmen hinterlegt.
Ausblick auf das Jahr 2011:
Eine kinderpädagogische Einrichtung wir
d auf dem Gelände der Pötterhoek- und Erich Kästner-Schule rea-
lisiert und eröffnet.
Die Infrastruktureinrichtung in Wolbeck-Nord; Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Einrichtung
unter einem Dach, wird fertig gestellt und eröffnet.
Ämterübergreifend soll ein Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster entwickelt
werden.
Produktüberblicke
122
Die Themen in der Schnittstelle Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung werden koordiniert.
Es findet eine Mitwirkung in den Arbeitsgruppen zur Schulentwicklungsplanung statt.
Eine Fachtagung zum demografischen Wandel für die Träger der Jugendhilfe wird durchgeführt.
Ein virtuelles Kinderportal wird erstellt.
Eine Präventionskonferenz wird geplant.
Im Rahmen der bundesweiten Imagekampagne der Jugendämter werden Maßnahmen geplant.
Es wird eine Beteiligung am bundesweiten Aktionstag „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit
Schulkindern“ sichergestellt.
Die Öffentlichkeitsarbeit für frühe, gezielte Elterninformationen wird koordiniert.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe posi-
tive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien zu schaffen.
Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Förderung der Erziehung in der Familie sowie
die Hilfen zur Erziehung.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler
und integrierter Bestandteil aller jugendhilfepla-
nerischen Maßnahmenplanungen und gemäß
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen,
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leis-
tungsbereichen der Jugendhilfe entsprechen.
Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbe-
reiche auch die frühe Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen u. a. durch den Jugendrat der
Stadt Münster.
Zielbericht
Daten und fachlichen Grundlagen wurden aufbereitet für:
6 Bezirkskonferenzen,
4 Infrastrukturmaßnahmen,
den kommunalen Kinder- Jugendförderplan 2010 bis 2014,
den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und
den Arbeitskreis Südviertel.
Die Kinder- und Jugendeinrichtung in Gelmer mit folgenden Eckpunkten wurde realisiert:
Größe der Einrichtung: 120 qm.
Zielgruppe: lt. aktueller Bevölkerungsstatistik 584 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren.
Produktüberblicke
123
Die Erweiterung des Stadtteilhauses 37 Grad in Hiltrup-West wurde wie folgt erweitert:
Größe der Erweiterung in Solitärbauweise 220 qm.
Zielgruppe: 82 Schüler/-innen der OGS; Eltern-Kind Gruppen und Kurse.
Folgende sozialräumliche Infrastrukturmaßnahmen wurden geplant und begleitet:
Mauritz-Mitte: Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Angebote auf dem Gelände der
Pötterhoekschule und Erich Kästner-Schule; Größe der Einrichtung: ca. 200 qm; Zielgruppe: 1.908 Kinder
im Alter von 6 bis 13 Jahren.
Wolbeck-Nord: Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote; Größe der Einrichtung: 523 qm;
Zielgruppe der kinderpädagogischen Angebote: Kinder im Alter von 6 bis ca. 13 Jahren; lt Bevölkerungs-
prognose von heute 1.139 auf 1.488 junge Menschen.
Das Projektmanagement wurde für folgende Maßnahmen übernommen:
Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014,
Koordination der monatlichen Öffentlichkeitsarbeit für frühe gezielte Elterninformation,
Umsetzung des Migrationsleitbildes und Zieldefinition der Jugendhilfe für die Handlungsfelder „Sprache und
Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“,
Konzepterstellung für ein virtuelles Kinderportal und
Planung einer Fachveranstaltung für die Jugendhilfe zum demografischen Wandel.
Jugendhilfeetat
124
6. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Da nun bereits im dritten Jahr die Haushaltspla-
nung und -bewirtschaftung auf der Grundlage des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
erfolgte, können zwischenzeitlich aussagekräftige-
re Vergleiche auf Basis der gleichen Haushaltssys-
tematik dargestellt werden.
Mit der Umstellung sollte erreicht werden, nicht
mehr nur reine Finanzströme aufzuzeigen, sondern
das Ressourcenaufkommen und den -verbrauch
vollständig abzubilden sowie eine neue Art der
outputorientierten Steuerung des Verwaltungshan-
delns anhand von transparenten Zielsetzungen zu
ermöglichen. Dazu wird auf das Kapitel „Produkt-
überblicke“ verwiesen, welches auch eine Über-
sicht über den Produktplan im Produktbereich 06 -
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe enthält, der in
der Haushaltssystematik Basis für den Aufbau der
Darstellung ist. Nicht nur Finanzdaten, sondern
auch die Zielsetzungen sind jährlich im Rahmen
der Haushaltsplanungen zu überprüfen und anzu-
passen. Dabei sind die Erfahrungswerte der ver-
gangenen NKF-Jahre inzwischen hilfreich.
In diesem Kapitel wird über den „Finanzteil“ des
Haushalts (Teilergebnisplanung/-rechnung und
Teilfinanzplanung/-rechnung) berichtet. Die Pla-
nung enthält die Ansätze in der Vorausschau, das
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar.
Wie im Geschäftsbericht des Jahres 2009 erläu-
tert, wurden nach der Einführung des neuen
Haushaltssystems zunächst weitere Schritte um-
gesetzt, um die Anwendung des Verfahrens zu op-
timieren. Dieser Anspruch besteht weiterhin, auch
wenn die Abwicklung des alltäglichen Zahlungs-
verkehrs sich bewährt hat und nach wie vor weit-
gehend reibungslos funktioniert. Dazu ergeben
sich über die anwendungstechnischen Verbesse-
rungen hinaus auch immer wieder notwendige An-
passungen an neue inhaltliche Entwicklungen
(z. B. bei rechtlichen Veränderungen und/oder
aufgrund von politischen Beschlüssen). Weitere
Optimierungen sollen für die Kosten- und Leis-
tungsrechnung, für das Controlling und zur Auf-
wandsreduzierung fortlaufend erarbeitet und um-
gesetzt werden.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-; Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2009 Ansatz 2010
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 68.692.750 € 28.313.100 € 72.958.210 € 29.756.250 €
Kinder- und Jugendarbeit 13.426.760 € 4.773.520 € 15.176.770 € 5.515.520 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
3.469.980 € 301.230 € 3.837.350 € 360.930 €
Familienförderung 2.715.590 € 132.680 € 2.966.740 € 151.860 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
38.828.460 € 5.738.910 € 38.302.560 € 5.454.890 €
Gesamt 127.133.540 € 39.259.440 € 133.241.630 € 41.239.450 €
Jugendhilfeetat
125
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2010 jeweils
vorläufig):
28,2
31,9
7,9 9,7
3,2 3,0 2,3 2,3
37,0 36,4
78,5
83,3
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
M enschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Gesamt
63,5
67,6
12,3 13,7
3,8 3,6 2,5 2,5
41,7 42,3
123,9
129,7
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Gesamt
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2009 - grau - in Mio €
2010 - farbig - in Mio €
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2009 - grau - in Mio €
2010 - farbig - in Mio €
Jugendhilfeetat
126
35,4 35,7
4,4 4,0
0,6 0,6 0,1 0,2
4,8 5,9
45,3 46,4
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche
Hilfen für Familien
Gesamt
Unter anderem im Geschäftsbericht des Jahres 2009 wurde darauf hingewiesen, dass sich durch rechtliche
und tatsächliche Entwicklungen (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsgesetz, rechtlich geregelter
Ausbau des u3-Programms sowie steigende Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung) fortlaufend ein
Mehrbedarf entsteht. Die Haushaltsansätze für den Haushalt 2010 ff. wurden in Anbetracht der notwendigen
Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts trotz der hohen Fallzahl- und Aufwendungsprognosen eng
an der unteren Grenze kalkuliert. Dies hat 2010 erstmals dazu geführt, dass auch bei strenger Ausgabendis-
ziplin, intensivem Controlling und eingehenden Gegensteuerungsmaßnahmen zum Jahresende eine über-
planmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2 Mio € durch den Rat der Stadt Münster erforderlich wurde. Da
es sich erkennbar um ein strukturelles Defizit handelte, wurden im Rahmen des Haushalts 2011 ff. jährlich in
gleicher Höhe zusätzliche Mittel bereitgestellt. Dennoch bleibt die Haushaltslage insgesamt schwierig, nicht
zuletzt unter dem Aspekt der weiteren, vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Konsolidierungsmaßnah-
men.
Haushaltkonsolidierung
Schon am 09.12.2009 beschloss der Rat der Stadt Münster mit Blick auf das Erfordernis zu weiteren Konsoli-
dierungsschritten, dass Rat und Verwaltung ihren festen Willen bekunden, eine Haushaltssicherung zu ver-
meiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen
generationengerechten Ressourcenverbrauch wurde der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorran-
gige Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt.
Klar war und ist, dass ohne eine freiwillige Haushaltskonsolidierung die Zielvorgabe, die Haushaltsicherung zu
vermeiden, nicht erreicht werden konnte. So wurde dem Rat auf der Grundlage der Ratsvorlage V/0438/2010
„Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung“ am 08.06.2010 von der
Verwaltung ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt. Nach intensiver Diskussion der Konsolidie-
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2009 - grau - in Mio €
2010 - farbig - in Mio €
Jugendhilfeetat
127
rungsvorschläge mit den Bürgerinnen und Bürgern und anschließend in den parlamentarischen Gremien im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschloss der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 08.12.2010
die Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011.
Folgende, für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe relevante Veränderungen haben sich da-
nach aus den Konsolidierungsüberlegungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben:
Konsolidierungsmaßnahme „Organisationsentwicklung der Verwaltung“ (so genannte „Säule 1“) mit folgen-
den Konsolidierungsbeiträgen: Im Haushaltsjahr 2012 mit 1,25 Mio €, im Haushaltsjahr 2013 mit 2,0 Mio €
und im Haushaltsjahr 2014 mit 2,75 Mio €. Die finanzielle Umsetzung im Haushaltsplan erfolgte in der Form,
dass die Konsolidierungsbeträge zu 75 % über die Kürzung von Personalaufwendungen und zu 25 % über
die Kürzung von Sachaufwendungen erreicht wird.
Konsolidierungsmaßnahme „Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,75 %“ (so genannte
„Säule 3“), durch die eine im Haushaltsplanentwurf bereits berücksichtigte 1,5-%-ige Kürzung noch erhöht
wurde.
Konsolidierungsvorschlag „Erweiterung der Elternbeitragsstufen zur Kindertagesbetreuung“, durch den in
der Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bei den öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelten jährlich 800.000 € mehr eingenommen werden sollen.
Konsolidierungsvorschlag „Anpassung der Angebote der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar-
beit an strukturelle Entwicklungen (Reduzierung der Angebote)“, durch den in der Produktgruppe 0602 -
Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2013 jährlich 60.000 € Transferaufwendungen eingespart werden
sollen.
Konsolidierungsvorschlag „Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung, hier: Heilpädagogische Horte
und Heilpädagogische Tagesgruppen“, durch den die Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0605 -
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien im Jahr 2011 um 150.000 € und ab 2012 um jährlich
250.000 € reduziert werden sollen.
Die weitere konkrete haushaltsmäßige Berücksichtigung des Konsolidierungsprogramms soll erst nach Bera-
tung der einzelnen Konsolidierungsvorschläge im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanentwurfes 2011
in den politischen Gremien - soweit entsprechende Beschlüsse gefasst werden - erfolgen. Dennoch bedeutete
die Entwicklung und Aufbereitung der fachbezogenen Konsolidierungsüberlegungen im Jahr 2010 einen we-
sentlichen Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Haushaltsplanung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2011 sind weitere konzeptionelle und organi-
satorische Belastungen für die Arbeit zu erwarten.
Jugendhilfeetat
128
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb der
Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2010 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben stellen weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche
Kostenart dar.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2010 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Diese beiden Ertragsarten ergeben mehr als ¾
der Erträge in der Jugendhilfe.
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen:
Verteilung nach Ertragsarten
Zuwendungen und
allgemeine
Umlagen
58,9 %
Öffentlich-
rechtliche
Leistungsentgelte
21,3 %
Kosten-
erstattungen
6,9%
Sonstige
Transfererträge
7,9 %
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
3,5 %
Sonstige
ordentliche
Erträge
2,8 %
Verteilung nach Aufwendungsarten
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen
3,4 %
Aufwendungen
aus internen
Leistungs-
beziehungen
2,8 %
Personal-
aufwendungen
22,2 %
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2,2 %
Transfer-
aufwendungen
69,4 %
Jugendhilfeetat
129
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2010
(in Mio. €)
28,1
3,8
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
9,3
0,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
Jugendhilfeetat
130
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen
1,1
1,2
0,7
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
Produktgruppe 0604 - Familienförderung
2,25
0,05
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Angebote für Familien Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
Jugendhilfeetat
131
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
10,2
2,7
17,1
1,5 1,4
3,5
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
PG 0605 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
Jugendhilfeetat
132
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2010 insge-
samt Auszahlungen in Höhe von 3.840.590 € ver-
anschlagt, davon allein 2.911.350 € in der Pro-
duktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung. Einzahlungen waren nicht vorgese-
hen.
Teilfinanzrechnung
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung
Auszahlungen in Höhe von 4.936.783 € getätigt.
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von
5.810.592 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den nahezu ausschließlich in der Produktgruppe
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen er-
reicht und diesem Zweck entsprechend verausgabt
bzw. für das Folgejahr gebunden. Wesentliche
Schwerpunkte waren dabei weiterhin das u3-
Programm bei den Kindertageseinrichtungen sowie
der Neubau einer kombinierten Einrichtung mit
Kindertagesbetreuung und Einrichtung der Kinder-
und Jugendarbeit im Stadtteil Sprakel und der
Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil
Wolbeck.
Des Weiteren entstanden die Auszahlungen des
Jahres 2010 bei aus dem Vorjahr fortgeführten
Maßnahmen, die mit Mitteln des Bundes aus dem
Konjunkturprogramm II (Zukunftsinvestitionsge-
setz) gefördert wurden.
Ausblick
Dem Rat der Stadt Münster soll vorgeschlagen
werden, einen Bürger/-innen-Haushalt in der Stadt
Münster einzurichten. In einem mehrphasigen
Verfahren sollen alle Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit haben, sich mit ihren Vorschläge an
der Haushaltsplanung zu beteiligen und mit
anderen darüber zu diskutieren. Die Entscheidung
über den Haushalt und damit auch über die
Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt soll weiterhin
beim Rat der Stadt Münster liegen. Es wird
erwartet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger
gerade auch im Themenfeld Kinder, Jugendliche
und Familien mit Ideen einbringen werden.
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
133
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
der Jugendhilfeplanung und
der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Am 31.12.2010 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster folgende Personen
an:
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Meik Bolte
Vertreterin: Marie-Theres Kastner
2. RH Bruno Kleine Borgmann
Vertreterin: Silvia Welp
3. RH Josef Rickfelder
Vertreterin: Elke von Göwels
4. Teresa Küppers
Vertreterin: Christiane Krüger
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: Patrick Röhring
6. RF Anne Schulze Wintzler
Vertreterin: RF Petra Seyfferth
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
7. RF Jutta Möllers (stellvertretende Vorsitzende)
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
8. RF Anne Maria Naegels
Vertreter: Dr. Wolfgang Thoring
von der FDP
9. RH Jens-Ulrich Lenski
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Hendrik Werbick
11. Stephan Degen
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop
12. Jutta Lebkücher
Vertreter: Felix Braun
13. Lutz Selig
Vertreter: Klaus Tantow
14. Wilfried Stein
Vertreter: Dr. Jörn Dummann
15. Gerhard Dworok
Vertreter: Marcel Beule
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
Stadt Münster
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
134
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Renate Waltke
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Gerd Krützmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Lisa Hester
Vertreter: Wolfgang Schallenberg
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Münster
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertretung: N.N.
Sachkundige Einwohner/innen
10. Türkan Kurt
Vertreterin: Aynur Kücük
Sachkundige Einwohner/innen
11. RH Gerd Kersting
Vertreterin: Ursula Blankenstein
Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen
12. Michael Geuckler
Vertreterin: Maria Pinke
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -
Kreisgruppe Münster
13. Beate Heeg
Vertreterin: Petra Karallus
Deutsches Rotes Kreuz -
Kreisverband Münster
14. Günter Ackermann
Vertreter: Michael Grühn
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
15. Johannes Röttgen
Vertreter: Siegfried Riemann
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend
16. Dietmar Wiese
Vertreter: Mortimer Behrendt
Jugendrat der Stadt Münster
17. Nazanin Talebpour Fard
Vertreterin: Amelie Wetter
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
18. Rita Tücking
Vertreter: N. N:
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
19. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
20. Klaus Fröse
Vertretung: Lisa Leifheit
AG 4 - Familienförderung
21. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Adelheid Kubitz-Eber
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
22. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
23. Michael Kaiser
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
135
Beratungsprogramm 2010
Im Jahr 2010 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen Sitzungen. In der fol-
genden Liste sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres zusammengestellt:
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0353/2009 Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp an den Rat
Nr. A-R/0036/2007 vom 04.10.2007 "Bildung von Kindern stärken -
Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausbauen"
27.01.2010
V/0496/2009 HzE-Bericht 2009 – Hilfen zur Erziehung in Münster 27.01.2010
V/0853/2009 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien zu Beginn des Jahres 2010 (Beratungsschwerpunkte,
Finanzen, Organisation, Personal)
27.01.2010
V/0022/2010 Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige
Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster
27.01.2010
V/0007/2010 Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerks in der Bildungsregion
Münster
03.03.2010
V/0102/2010 Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Grundstück der Pötterhoek- und
Erich Kästner-Schule in Mauritz-Mitte
- Baubeschluss -
03.03.2010
V/0115/2010 Präventionskonzept Frühe Hilfen
Hier: Familienbesuche in Münster - 1. Erfahrungsbericht
03.03.2010
V/0116/2010 Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege
- Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner
Tageseltern e.V. -
03.03.2010
V/0854/2009 Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von
Jugendarbeitslosigkeit - AIM
03.03.2010
V/0178/2010 Neufassung "Allgemeine Bedingungen für den Besuch der Tageseinrich-
tungen für Kinder in der Trägerschaft der Stadt Münster"
11.05.2010
V/0306/2010 Änderung der Elternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu-
len und offenen Ganztagsschulen
11.05.2010
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
136
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0313/2010 Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0052/2008 vom 13.10.2008
"Haus der kleinen Forscher - Naturwissenschaftliche Bildung auch schon
für die Kleinsten!"
11.05.2010
V/0334/2010 Jahresbericht 2009 des Familienbüros 11.05.2010
V/0205/2010 Trägerausschreibung für die Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung –
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote der Kinder-
und Jugendarbeit in Wolbeck - Nord
11.05.2010
30.06.2010
V/0158/2010 Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014 11.05.2010
30.06.2010
22.09.2010
V/0091/2010 Kindertagesbetreuungsbericht 2010/2011 30.06.2010
V/0291/2010 Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013
30.06.2010
V/0296/2010 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009 30.06.2010
V/0375/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Burgwall, Böttcherstr.2,
Münster - Hiltrup
- Errichtungs- und Baubeschluss -
30.06.2010
V/0379/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Loddengrund, Delstrup 21,
Münster - Gremmendorf
- Errichtungs- und Baubeschluss -
30.06.2010
V/0380/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Im Moorhock, Im Moorhock 71
- Errichtungs- und Baubeschluss -
30.06.2010
V/0382/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Rumphorst,
Elisabeth-Selbert-Weg 2
- Errichtungs- und Baubeschluss -
30.06.2010
V/0389/2010 Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittages-
sens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der Offenen
Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung
30.06.2010
V/0407/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Brüningheide,
Josef-Beckmann-Str. 34a, 48159 Münster - Kinderhaus
- Errichtungs- und Baubeschluss -
30.06.2010
V/0410/2010 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren -
Umsetzung der 5. Phase zum Kindergartenjahr 2010/2011
30.06.2010
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
137
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0413/2010 Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes 30.06.2010
V/0418/2010 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das
Jahr 2009
30.06.2010
V/0422/2010 Großwohnsiedlung Kinderhaus-Brüningheide
Vorbereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet
"Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide"
30.06.2010
V/0466/2010 Kita St. Josef in Gelmer: Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunk-
turpaket II - Ausbau der u3-Betreuung
30.06.2010
V/0476/2010 Umsetzung des Etatbeschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Verbesse-
rung der personellen Ausstattung von Gruppen in Kindertageseinrichtun-
gen (G2c-Gruppen)
30.06.2010
V/0445/2010
V/0445/2010/1
Jugendrat der Stadt Münster- Weiterentwicklung und Profilschärfung 30.06.2010
22.09.2010
V/0543/2010 Aktueller Stand zur Umsetzung des Migrationsleitbildes 22.09.2010
V/0598/2010 "Offensive für einen guten offenen Ganztag"
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe
UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0030/2010 vom 09.03.2010
22.09.2010
24.11.2010
V/0639/2010 Stiftung Mitmachkinder; Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bür-
gerwaisenhaus
24.11.2010
V/0678/2010
V/0678/2010/1
Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung 24.11.2010
V/0707/2010 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009 bis 2020 der Stadt Münster 24.11.2010
V/0721/2010 Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst
- Freigabe von Honorarmitteln -
24.11.2010
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter: www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/sigr22.htm.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
138
8. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaf-
ten anstreben, in denen die anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe, die Träger geförderter
Maßnahmen sowie die Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Besonderhei-
ten in Münster waren die hohe Differenzierung der
Aufgabenfelder und die Bestellung der Spreche-
rinnen und Sprecher zu beratenden Mitgliedern im
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 SGB VIII - AG 7 Mädchenförderung, später
AG Mädchen, hinzu.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -
AG 1 Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung be-
schloss im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflö-
sung. Um eine kontinuierliche und nachhaltige
Fortführung der Arbeit in diesem Bereich zu si-
chern, werden die inhaltlichen Schwerpunkte in der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 2
Kinder- und Jugendarbeit verortet.
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 Mädchen und Jungen / Gender gebildet.
Damit existieren in der Stadt Münster folgende Ar-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Stand:
31.12.2010):
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
AG 3 - Jugendsozialarbeit
AG 4 - Familienförderung
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit den
Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften im November 2010
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
139
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen Jah-
ren im Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien ihre Arbeit
vor. An dieser Stelle sind zunächst einige Daten zu
jeder Arbeitsgemeinschaft aufgelistet (Stand:
31.12.2010). Es folgt eine kurze Eigendarstellung,
in der die Themen des abgelaufenen Jahres dar-
gestellt und ein Ausblick auf das Folgejahr gege-
ben werden.
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen/ Gender
Sprecher/in Rita Tücking
Stellvertretung Martin Helmer
Geschäftsführung Karin Weinlich,
02 51/ 4 92 - 5157
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der Sitzun-
gen 2010
4
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, ab-
leitet und im SGB VIII zum Grundsatz der Kinder-
und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der AG ist es,
darauf hinzuwirken, dass Mädchen und Jungen un-
ter Berücksichtigung ihres biologischen, kulturellen
und sozialen Geschlechts individuell gefördert und
in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt wer-
den.
Das Arbeitsthema für 2010 war das Thema „Gen-
der im Elementarbereich“. Hierzu lag eine Diplom-
arbeit vor, anhand derer das Thema mit der Ver-
fasserin gemeinsam diskutiert werden konnte. Zu
einem zweiten Termin stellte ein AG Mitglied seine
Arbeit als Erzieher in einer Kindertagesstätte vor
und Vertreterinnen und Vertreter der ESPA sowie
der Anne-Frank-Schule nahmen die Einladung der
AG zu einem Arbeitsgespräch an und gaben Aus-
kunft über die derzeitigen genderorientierten An-
gebote in der ErzieherInnenausbildung. Desweite-
ren war das Bildungsverständnis der öffentlichen
und freien Kinder- und Jugendhilfe in Münster ein
Thema der AG, das zu einem Positionspapier aller
AG`s nach § 78 SGB VIII und einem gemeinsamen
Fachtag mir Fr. Dr. Permien vom Deutschen Ju-
gendinstitut München führte.
Im Jahr 2011 sind folgende Themenschwerpunkte vor-
gesehen:
Gender im Elementarbereich wird fortgeführt.
Evt. Durchführung eines Fachtages zum
Schwerpunktthema Gender im Elementarbe-
reich im Herbst 2011.
Fachliche Auseinandersetzung mit der Shell
Jugendstudie.
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert,
02 51/ 4 92 - 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
der Kinder- und Jugendar-
beit, der Jugendverbands-
arbeit, Fachkräfte der freien
Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers
Anzahl der
Sitzungen 2010
6
Die Sitzungen wurden überwiegend von Fachkräf-
ten aus der Kinder- und Jugendarbeit, die als Trä-
gervertreter benannt sind, mit großem Interesse
genutzt. So beteiligten sich im Jahr 2010 ca. 25 bis
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers. Aus der Jugendverbands-
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
140
arbeit nahmen auch im vergangenen Jahr nur we-
nige Vertreter teil.
Die inhaltliche Struktur besteht im Wesentlichen
aus der Bearbeitung eines Schwerpunktthemas,
gegenseitigem Informationsaustausch und Berich-
ten aus den Sozialräumen. Des Weiteren dient die
AG 2 als Vernetzungsgremium der Fachkräfte und
der jugendrelevanten Fachdienste. Zur Vor- und
Aufbereitung von Themen und Projekten wurden
Unter-AGs gebildet.
Die Themenschwerpunkte im Jahr 2010 waren:
Offene Ganztagsgrundschulen - aktueller
Sachstand und Möglichkeiten der Kooperation
für freie Träger.
Planung der turnusgemäß alle zwei Jahre statt-
finden Veranstaltung „Fetten Dank“, einer Dank-
Veranstaltung für Aktive und Ehrenamtliche in
der Kinder- und Jugendarbeit Münsters, in die-
sem Jahr als „thx“-Party.
Vorstellung des 13. Kinder- und Jugendberichts
des Bundes aus Sicht der Kinder- und Jugend-
arbeit.
Erarbeitung eines Diskussionsbeitrags zum 13.
Kinder- und Jugendbericht für die Fachveran-
staltung am 06.07.2010.
Vorstellung und Diskussion des neuen Kinder-
und Jugendförderplanes 2010 und Erarbeitung
einer Stellungnahme.
Vorstellung des gemeinsamen Positionspapiers
der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 zum Bil-
dungsverständnis der öffentlichen und freien
Jugendhilfe.
Berichte und Auswertung der Sommerferienpro-
gramme.
Vorstellung der Vorlage zur Weiterentwicklung
und Profilschärfung des Jugendrates der Stadt
Münster.
Neue Informationen zur Vergabe des Förder-
preises der Stiftung Bürgerweisenhaus „Aktiv
für junge Menschen“ in 2011.
Themen für das Jahr 2011:
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes
der Stadt Münster 2010 - 2014.
Weiterentwicklung und Erstellung neuer Leis-
tungsvereinbarungen der außerschulischen Kin-
der- und Jugendarbeit freier Träger.
Weiterentwicklung der Förderungsrichtlinien der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
freier Träger.
Inklusion - Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention - und Auswirkungen in der Ju-
gendarbeit.
Shell Studie.
Flash Mob/Communities: Umgang mit spontaner
Eventkultur und Jugendlichen im öffentlichen
Raum.
Ausgegrenzte Jugendliche und aufsuchende
Jugendarbeit.
Begleitung der Wahl des Jugendrates.
Förderpreis Aktiv für Junge Menschen 2011.
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/in Klaus Fröse
Stellvertretung Lisa Leifheit
Geschäftsführung Bernhard Paschert,
02 51/ 4 92 - 58 90
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien
Jugendhilfe, der Träger von
geförderten Maßnahmen,
dem öffentlichen Träger
und der Arbeitsverwaltung
Anzahl der
Sitzungen 2010
4
Die Mitglieder sind Vertreter und Vertreterinnen der
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der
Träger von geförderten Maßnahmen, dem öffentli-
chen Träger und der Arbeitsverwaltung. In ihrem
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
141
Arbeitsfeld will die AG mit den ihr zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten „junge Menschen in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden
und abzubauen“. Für die Umsetzung dieses Zieles
ist es erforderlich, die in diesem Feld tätigen Ak-
teure fachlich und informell zu stärken, ihre Ar-
beitsansätze transparent zu machen und bei Be-
darf die geplanten Maßnahmen aufeinander abzu-
stimmen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Aufgaben der AG Jugendsozialarbeit:
Beteiligung an der Jugendhilfeplanung.
Bearbeitung fachlicher Themen im Rahmen der
Jugendhilfe / Jugendsozialarbeit.
Informationsaustausch.
Verfassen von Positionspapieren und Stellung-
nahmen.
Beratendes Mitglied im AKJF.
Aufgaben der Sprecher/-innen:
Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen.
Leitung der Sitzungen.
Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit.
Zusammenarbeit mit den Sprecher/-innen der
AGs nach § 78 SGB VIII.
Vertretung der AG im AKJF.
Rückblick 2010:
Vorstellung des Kompetenzzentrums Uppen-
bergschule.
Projektvorstellung der Handwerkskammer „In-
terkulturelle Kompetenzen in der Berufsvorberei-
tung“.
Gemeinsame Sitzung mit Vertretern der Agen-
tur für Arbeit.
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster
2010 - 2014.
Bildungsbegriff der Jugendhilfe.
Persönliches Budget“ nach §17 Abs. 2 bis 4
SGB IX.
Rahmenkonzept „Schulentwicklungsplan der
Stadt Münster“.
Arbeitsbereich der Sprecher/innen
AKJF Sitzungen.
AG Definition des Bildungsbegriffes aus Sicht
der Jugendhilfe.
Beirat der Arbeitsgemeinschaft.
Netzwerk Münster „Wirtschaft - Schule“
Gespräch mit Frau Dr. Hanke zur Teilnahme am
Beirat des Bildungsnetzwerkes.
Gespräch mit den Sprecher/innen der Ags nach
§ 78 SGB VIII.
Jahresgespräch mit der Verwaltung und den
Sprecher/-innen der AGs nach § 78 SGB VIII.
Themen für das Jahr 2011:
Inklusion - Umsetzung UN Behindertenrechts-
konvention und die damit einhergehenden Aus-
wirkungen auf
die Jugendhilfe.
Begleitung des Kinder-Jugendförderplanes 2010
- 2014
Prüfen der Auswirkungen von Haushaltskonsoli-
dierungsmaßnahmen der unterschiedlichen Zu-
schussgeber (Bund / Land / Kommune).
Prüfen von Möglichkeiten zur Beteiligung am
Schulentwicklungsplan.
Auswirkungen Stadt Münster als Optionskom-
mune.
Umgang mit den Neuen Medien für die Träger
aber auch für die Jugendlichen: studiVZ/
Facebook etc.
Übergreifende Themen 2011 aller AG’s :
Fachtagung zum Thema „Demografischer Wan-
del“.
Inklusion.
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung:
Über die Jahre hin, hat sich eine sehr vertrauens-
volle und effektive Zusammenarbeit entwickelt, von
der alle Beteiligten sowohl Träger - Verwaltung
aber auch die Zielgruppen profitieren.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
142
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Adelheid Kubitz-Eber
Geschäftsführung Heiner Vogt,
02 51/ 4 92 - 51 75
Zusammensetzung 14 Vertreter/innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/innen des Am-
tes für Kinder, Jugendliche
und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2010
4
Im Einzelnen besteht die AG 4 aus Vertreter/innen
folgender freier Träger:
Haus der Familie e.V.
Stadtdekanat Münster.
Ev. Familienbildungswerk Münster e.V.
- Paul-Gerhard-Haus.
Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V.
Arbeiterwohlfahrt e.V.
Ev. Beratungsdienste gGmbH des Diakonischen
Werkes Münster e.V.
Anna-Krückmann-Haus e.V.
Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster.
Zartbitter e.V.
Trialog e.V.
Caritasverband Münster e.V.
Verband allein erziehender Mütter und
Väter e.V.
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e.V.
Pro Familia.
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein
zusätzlicher Termin vereinbart.
Die wesentlichen bearbeiteten Themen des Jahres
2010 waren:
Eine erste Bestandsaufnahme zur Entwicklung
der Familienzentren und der gemeinsamen Ar-
beit. Durch die Vernetzung mit den Familien-
zentren im Qualitätszirkel konnte hier eine gute
Gegenüberstellung der Erfahrungen aller Ko-
operationspartner gewonnen werden.
Auseinandersetzung mit dem 13. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung. Der inhalt-
liche Input erfolgte durch eine Fachveranstal-
tung für alle AGs nach § 78.
Veränderungen von Familiensituationen unter
anderem durch demographischen Wandel. Es
erfolgte ein erster Einstieg durch das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Auch in diesem Jahr war einer der Schwerpunk-
te der AG4 die Mitgestaltung und Entwicklung
eines gemeinsamen Bildungsbegriffes aller
AGs, die in dem AKJF in der Herbstsitzung prä-
sentiert wurde. Eine Präsentation im Ausschuss
für Schule und Weiterbildung ist geplant.
Die geplanten Themen für das Jahr 2011 sind:
Kinderarmut/Familienarmut.
Bedarfe von Familien in Münster: Erhebung des
Präventionsteams.
Weiterbearbeitung des Themas Familien im
Wandel, dass in 2010 bereits begonnen wurde.
Weiterführung des Themas Bildung/Bildungs-
verständnis als Querschnittsthema
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
143
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 - 51 30
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2010
7
Der AG 5 Kindertagesbetreuung für Kinder gehö-
ren insgesamt 29 Vertreterinnen und Vertreter der
freien und öffentlichen Träger von Kindertagesein-
richtungen an. Die Arbeitsgemeinschaft tagt re-
gelmäßig eine Woche vor der Sitzung des „Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien“
(AKJF) und setzt sich mit allen für den Arbeitsbe-
reich Tageseinrichtungen für Kinder relevanten
Tagesordnungspunkten auseinander.
Rückblick auf das Jahr 2010:
Ein Schwerpunkt in diesem Jahr war die gemein-
same Erarbeitung der fachlichen Stellungnahme
„Delfin 4 - Sprachförderung zwei Jahre vor der
Einschulung“, die im AKJF verteilt und dem Minis-
terium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW zugeschickt wurde. Die
sprachliche Bildung und Förderung von Kindern ist
nach wie vor ein wichtiges Thema und die Frage,
welches Angebot der Unterstützung kindlicher
Sprachentwicklung am zuträglichsten sei, beschäf-
tigt pädagogische Fachkräfte ebenso wie bil-
dungspolitische Entscheidungsträger. Die AG 5
setzt sich kritisch mit den derzeitigen Verfahren
auseinander und zeigt die Voraussetzungen einer
wirkungsvollen Sprachförderung in Kindertagesein-
richtungen auf. Der fachliche Austausch wurde mit
Vertreterinnen des Schulamtes und des Amtes für
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster im
Juni 2010 fortgesetzt und im Zusammenhang mit
der Durchführung der Delfin-Testungen auch die
positive Zusammenarbeit der Kindertageseinrich-
tungen und Grundschulen in der Stadt Münster in
den Blick genommen.
Weitere Themen im Jahr 2010:
KitNa - Kinder im Vorschulalter erforschen
Technik und Naturwissenschaften, Projektvor-
stellung durch Herrn Heimsath, Stiftung Akade-
mie für Kinder Münster.
Positionspapier: Bildungsverständnis der öffent-
lichen und freien Jugendhilfe in Münster.
Qualifizierung von Kinderpflegerinnen.
Aufnahmeverfahren.
Eckpunkte zum Bericht zur Kindertagesbetreu-
ung in Münster 2010/11.
Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen
zu Familienzentren - Umsetzung der 5. Phase
zum KGJ 2010/11.
Betreuungsmöglichkeiten für einzuschulende
Kinder in den Schulsommerferien 2010.
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft zum
13. Kinder- und Jugendbericht "Mehr Chancen
durch gesundes Aufwachsen" und Auswertung
der Veranstaltung.
Themen für 2011:
Die Themenfelder „Integrative Erziehung“ und
„Flexible Betreuungszeiten in Kindertageseinrich-
tungen“ wurden Arbeitsgruppen zugewiesen, die
ihre Ergebnisse in die AG 5 in 2011 zur weiteren
Bearbeitung eingeben werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
144
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt,
02 51/ 4 92 - 51 75
Karl Materla
02 51/ 4 92 - 56 00
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2010
5
„Bildung ist mehr als Schule“ So lässt sich sehr
verkürzt das Bildungsverständnis der Arbeitsge-
meinschaft Hilfen zur Erziehung zusammenfassen.
Die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII
waren im Jahr 2010 mit der zentralen Frage kon-
frontiert, wie dieses „mehr“ zu beschreiben ist und
der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe definiert
werden kann. Aus Sicht der Hilfen zur Erziehung
sind zwei wesentliche Punkte zu benennen:
Erstens:
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet eine vielfältige
Infrastruktur, die weit über formale Bildungsinstitu-
tionen hinaus informelle Bildungsmöglichkeiten für
Kinder, Jugendliche und Familien ermöglicht. In
der Breite und der Unterschiedlichkeit der Angebo-
te und Methoden der Kinder- und Jugendhilfe wer-
den hier die Voraussetzungen und Chancen ge-
schaffen, alle jungen Menschen in ihrer (Bildungs-)
Biografie zu fördern.
Zweitens:
Da sich die Bildungsprozesse von Kindern und Ju-
gendlichen nicht an einen exklusiven Ort (Schule)
anbinden lassen, ist eine Vernetzung und Abstim-
mung zwischen den Akteuren und den entspre-
chenden Aktivitäten notwendig.
Die Vernetzung und Abstimmung zwischen den
Akteuren in Münster ist derzeit geprägt von einzel-
nen erfolgreichen Kooperationen zwischen Ju-
gendhilfe und Schule. Eine bessere Verzahnung
der Angebote aus der Perspektive der Kinder und
Jugendlichen im jeweiligen Sozialraum stellt eine
wichtige Zukunftsaufgabe dar.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildete der
13. Kinder- und Jugendbericht, der einen Nachhol-
bedarf bei der Gesundheitsförderung der Kinder
sieht. In Münster ist ein gutes Netz an unterschied-
lichen Angeboten zur Prävention und Gesundheits-
förderung vorhanden. Ein wesentliches Ergebnis
des Kinder- und Jugendberichtes, das eine besse-
re Vernetzung und Abstimmung zwischen den Sys-
temen erforderlich ist, lässt sich allerdings auch für
Münster bestätigen. Jugendhilfe kann als einer der
Akteure Beiträge leisten und Übergänge gestalten
helfen.
Darüber hinaus beschäftigte sich die AG in fünf
Arbeitstreffen mit dem Bericht „Hilfen zur Erzie-
hung“, dem Zusammenwirken von Jugendhilfe und
Psychiatrie sowie der fachlichen Begleitung und
Vorbereitung der Sitzungen des Ausschusses für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Für das Jahr 2011 sind folgende Arbeitsschwer-
punkte geplant:
Schulenwicklungsplanung in Münster / OGTS.
Bundeskinderschutzgesetz.
Vergleich der Trägerkonzepte zum Kinder-
schutz.
Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung.
Häusliche Gewalt.
Junge Mütter und erzieherische Hilfen gem.
§ 19 SGB VIII.
Geschlossene Unterbringung.
Jugendrat
145
9. Jugendrat
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18.
Juni 2008 den Jugendrat als dauerhaftes Angebot
in Münster einzurichten bietet die Stadt Münster
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem
Handlungsprinzip Kinder und Jugendliche an allen
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus §§ 8 und 11
SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention re-
sultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW
vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster:
Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die Be-
teiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
in Münster.
Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die Ein-
flussnahme von Kindern und Jugendlichen auf
kommunalpolitische Prozesse.
Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv
mit gestalten.
Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung.
Die Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.
Jugendrat
146
Weiterentwicklung und Profilschärfung
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 be-
schlossen dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt
Münster zur Mitwirkung von Kindern und Jugendli-
chen an kommunalen Willensbildungsprozessen
zu realisieren. Dieses erprobte Partizipationsmo-
dell hat sich in den letzten Jahren in seinen Grund-
zügen bewährt.
Jedoch hat sich deutlich gezeigt, dass eine forma-
lisierte und sehr stark strukturierte Form der Gre-
mienarbeit den Wünschen und Ausdrucksformen
von Kindern und Jugendlichen in Münster nur be-
grenzt entgegen kommt.
Neben vielen positiven Partizipationsbespielen von
Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit,
hat sich im Verlauf der Jahre 2009 bis 2010, expli-
zit ein Veränderungswunsch gezeigt.
Aufbauend auf der Grundlage der Erfahrungen mit
dieser bestehenden Beteiligungsform, wurde im
Jahr 2010 gemeinsam mit den Kindern und Ju-
gendlichen eine Weiterentwicklung des Jugendra-
tes erarbeitet.
Mit dieser Weiterentwicklung des Jugendrates der
Stadt Münster, soll den Kindern und Jugendlichen
eine angemessene Beteiligungsform eröffnet wer-
den. Es ist eine Beteiligungsform, die den aktuellen
Wünschen und Vorstellungen von Kindern und Ju-
gendlichen entspricht und ihre gegenwärtige Le-
benswelt berücksichtigt.
In mehreren Terminen mit dem Jugend-
rat und den Jugendforen entwickelten die
Jugendlichen unter Begleitung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien
unterschiedliche Ideen und Vorstellun-
gen. Dabei zeigten sie sich kreativ,
pragmatisch und verantwortungsvoll,
auch im Hinblick auf die nachfolgende
„Generation Jugendrat“. Daraus entstand
dieses weiterentwickelte Beteiligungs-
konzept mit folgenden prägnanten Eck-
punkten:
Der Jugendrat wird in einer stadtwei-
ten Wahl direkt gewählt.
Die Jugendforen werden zugunsten von gewähl-
ten Stadtteilvertretern aufgelöst.
Es gibt pro Stadtbezirk fünf gewählte „Stadtteil-
vertreter/Innen“.
Die Mitglieder des Jugendrates werden von
fünfzehn auf dreißig Gremienmitglieder/Innen
aufgestockt.
Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vor-
stand, bestehend aus drei Mitgliedern.
Der Jugendrat erstellt für jedes Jahr ein Jahres-
arbeitsprogramm.
Der Jugendrat arbeitet stadtteilorientiert, the-
men- und projektbezogen.
Über die gewählten Jugendratsmitglieder hin-
aus, erhalten interessierte Kinder und Jugendli-
che in Münster die Möglichkeiten zur projektbe-
zogenen und themenbezogenen Partizipation.
Hierbei werden jugendgerechte Medien zur Kon-
taktaufnahme genutzt. Dies sichert den Blick auf
die Möglichkeiten der Partizipation zu erweitern
und auch Kinder und Jugendliche einzubinden,
die sich nicht für eine Gremienarbeit interessie-
ren und dennoch situativ und themenbezogen
„mitbestimmen“ möchten.
Die Antragsrechte in den Ausschüssen und Be-
zirksvertretungen bleiben erhalten.
Das Rederecht im Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien b
leibt ebenfalls beste-
hen.
Analog zu den Poltischen Ausschüssen und
Gremien wird die Schriftführung für den Jugend-
rat durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Jugendrat
147
Familien wahrgenommen.
Die pädagogische Begleitung des Jugendrates
wird durch die Fachstelle „Kinder- und Jugend-
förderung/Offener Ganztag an Grundschulen“
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
inklusive Schriftführung weitergeführt.
Am 29.09.2010 beschloss der Rat der Stadt Müns-
ter die Beschlussvorlage V/0445/2010/1, Jugendrat
der Stadt Münster -Weiterentwicklung und Profil-
schärfung.
Themen/Projekte des Jugendrates 2010
Der zweite gewählte Jugendrat der Stadt Münster
tagte in 2010 insgesamt an 12 Sitzungsterminen.
Folgende Themen und Projekte wurden durch den
Jugendrat erarbeitet und begleitet:
Strukturelle Weiterentwicklung des Partizipati-
onsmodells „Jugendrat der Stadt Münster“.
Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit wie
Internetauftritt, jugendgerechte Flyer, Installation
von Briefkästen für Anregungen in den einzel-
nen Stadtteilen.
Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder-
und Jugendgremien NRW.
Mitarbeit beim Bildungsnetzwerk Münster.
Ergänzende Maßnahmenplanung für den Kin-
der- und Jugendförderplan Stadt Münster 2010 -
2014 der Stadt Münster.
Durchführung einer Jugendaktion in Münster
Sprakel mit dem Titel „Yougle Tour“.
Durchführung einer Kinder- und Jugendaktion in
Handorf, Poolparty am 04.12.2010 im Handorfer
Bürgerbad.
Erstellung eines Imagefilms über den Jugendrat
der Stadt Münster.
Erstellung einer neuen Kampagne zur Wahlwer-
bung für die 3. Jugendratswahl der Stadt Müns-
ter.
Dritte Wahl des Jugendrates der Stadt Münster
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird
in Kooperation mit dem Amt für Bürgerangelegen-
heiten die Wahl des Jugendrates am 17. März
2011 auf der Grundlage der geänderten Satzung
für die Wahl des Jugendrates durchführen.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen
in Münster, die am Wahltag 12 Jahre alt sind aber
noch nicht 18 Jahre alt sind. Gewählt wird an den
weiterführenden und beruflichen Schulen in Müns-
ter.
Zusätzlich zu der Möglichkeit der schriftlichen Be-
werbung über einen Kandidatenbrief wird erstmalig
die Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl
des Jugendrates 2011 angeboten.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
148
Schwangerschaftsberatung
ist als „früheste Hilfe“ ein wertvoller und erprobter
Baustein im Gesamtkonzept
„Prävention und Kinderschutz“
Schwangerschaftsberatung
insgesamt 5 Beratungsstellen im
Stadtgebiet Münster
EBD, donum vitae, profamilia , SkF,
Stadt MS
Kooperation im Rahmen des
Arbeitskreis § 218
sowie durch
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und
Arbeitskreisen zur bedarfsgerechten
Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches
Strukturell
• z.B. Weiterentwicklung der Vergabe-richtlinien
für den Städt. Sonderfonds „Hilfe für Schwan-
gere und junge Mütter“ in 2010
• Erarbeitung einer Kooperations-/ Leistungs-
vereinbarung in 2011
Konzeptionell
• Fortlaufende Anpassung der Arbeit an
die Lebenslagen/Bedarfe der Klientinnen
sowie aktuelle gesellschaftliche Ent-
wicklungen
Allgemeine
Schwangerschaftsberatung
§ 2 SchKG
EBD, donum vitae, profamilia ,
SkF, Stadt MS
Schwangerschafts-
Konfliktberatung
§ 218a StGB/ § 219 StGB
§§ 5, 6 SchKG
EBD, donum vitae, profamilia ,
Stadt MS
10. Zusammenarbeit mit Trägern der
freien Jugendhilfe
Arbeitskreis „§ 218“ der Schwangerschaftsbe-
ratungsstellen im Stadtgebiet Münster
Die Beraterinnen der Schwangerschaftsbera-
tungsstellen im Stadtgebiet Münster:
Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches
Werk Münster
Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Famili-
enplanung und Sexualberatung NRW
Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozial-
dienst katholischer Frauen e.V.
Donum Vitae e.V., Ortverein Münster
Schwangerschaftsberatung im Kommunalen
Sozialdienst der Stadt Münster
treffen sich in vierteljährlichen Abständen im Rah-
men des Arbeitskreis § 218 zum fachlichen und
kollegialen Erfahrungs- und Informationsaus-
tausch.
Zudem wird der Arbeitskreis auch genutzt, zu un-
terschiedlichen Themenbereichen Experten einzu-
laden, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen
Rahmenbedingungen.
2010
Austausch mit Herrn Debus, Leitung Ge-
schäftsbereich Leistung des Jobcenter Münster
zu Leistungsansprüchen und Leistungsgewäh-
rung Schwangerer und junger Mütter im SGB II
Bezug
Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in
2010 einen Leitfaden zur Leitfaden zur Bearbei-
tung der Anträge auf Mittel aus dem Sonder-
fonds erstellt, der nach ausführlicher Beratung
und Abstimmung mit den weiteren Schwanger-
schaftsberatungsstellen als verbindliche Ar-
beitsgrundlage eingeführt wurde
Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind dar-
über hinaus vertreten in der AG 4 - Familienför-
derung- nach § 78 SGB VIII und in der
AG „ Kinderschutz und elterlicher Drogenkon-
sum“ sowie im Arbeitskreis Alleinerziehender.
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwanger-
schaftsberatungsstellen mit Expertinnen trägt zur
Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches sowie
zur Beibehaltung der Beratungsstandards im plura-
len Spektrum der Beratungsangebote in Münster
bei.
Stellenplan
149
11. Stellenplan
Zum Haushaltsplan einer Gemeinde gehört der so
genannte Stellenplan. Darin werden alle Stellen für
die Beschäftigten unabhängig von ihrer tatsächli-
chen Besetzung und untergliedert nach Beschäfti-
gungsverhältnissen ausgewiesen. Er enthält die
Stellen der Beamten/innen und der nicht nur vorü-
bergehend tariflich Beschäftigten. Geringfügig Be-
schäftigte, befristet eingerichtete Projektstellen,
eingesetzte Praktikantinnen und Praktikanten usw.
sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Stellen-
plan ist die Grundlage für die Personalwirtschaft
einer Gemeinde und weist aus, wie viele Beschäf-
tigte für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde be-
nötigt werden.
Im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist die
Zahl der Stellen seit dem Jahr 2000 um ca. 13 %
gesunken. Bis zum Jahr 2009 reduzierte sich die
Zahl stetig, während es erst im abgelaufenen Jahr
2010 wieder zu einem leichten Anstieg kam. Die
Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien ist demgegenüber erneut kräftig
(um 10 %) auf nunmehr 549 angestiegen. Damit
beträgt der Anteil der Stellen im Bereich der städti-
schen Kinder- und Jugendhilfe an den Stellen der
Stadt insgesamt inzwischen über 17 %.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidie-
rung des städtischen Haushalts ist gerade ein Per-
sonalzuwachs sicher überaus kritisch zu beurtei-
len. Dennoch sind für das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien punktuell nachhaltige Bedarfe
abzudecken, die sich nach den einschlägigen Be-
schlüssen des Rates und seiner Gremien im We-
sentlichen wie folgt darstellen:
Im Zuge der Umstrukturierung und des Ausbaus
von Kindertageseinrichtungen werden auch in
den städtischen Einrichtungen zunehmend
Gruppenformen - besonders für unter 3-jährige
Kinder - angeboten, die gegenüber den bisheri-
gen Strukturen betreuungsintensiver sind. Deren
personelle Ausstattung richtet sich nach den
Maßgaben des Gesetzes zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern (KiBiz). Im Jahr 2010
waren dazu 4,04 Stellen in städtischen Kinder-
tageseinrichtungen zur Anpassung an die ge-
setzlichen Vorgaben einzurichten.
Zunehmend werden auch in den städtischen
Kindertageseinrichtungen behinderte oder von
Behinderung bedrohte Kinder gemeinsam mit
den anderen Kindern der Einrichtung betreut,
gefördert und erzogen. Insgesamt sind dazu in-
zwischen 19,00 Stellen in den Kindertagesein-
richtungen etabliert worden. Diese Stellenein-
richtung erfolgt deklaratorisch für den bereits
vorhandenen Grundbestand.
Mit der Übernahme der Mitarbeiterinnen des Ve-
reins Münsteraner Tageseltern e.V. in die städti-
sche Beratungsstelle für Kindertagespflege (sie-
he unten „Organisation“) wurden 1,54 Stellen
eingerichtet.
In Amelsbüren ist das so genannte „Modellpro-
jekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungs-
qualität in Kindertageseinrichtungen und Ganz-
tagsschulen sowie der bedarfsgerechten Ange-
botsentwicklung und Gestaltung des Über-
gangs“ an der Davertschule begonnen worden.
Eine Gruppe hat die Betreuung der Kinder bis
zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes in
Räumen der städtischen Kindertageseinrichtung
„Sonnentau“ sichergestellt (siehe unten „Organi-
sation“). Dazu wurden insgesamt 2,77 Stellen
für Erzieher/innen (108 Fachkraftstunden) ein-
gerichtet.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus der Betreu-
ungsangebote in den Offenen Ganztagsschulen
wurden entsprechend der Anmeldezahlen zum
Schuljahr 2010/2011 weitere Gruppen eingerich-
tet. Nach den Vorgaben für die personelle Aus-
stattung der neuen Gruppen wurden hier
für
11,15 zusätzliche Stellen eingerichtet.
Stellenplan
150
Die Beschäftigten
718 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten im
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Davon
sind 85,4 % weiblich und 51,0 teilzeitbeschäftigt.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amtes hat sich zum Vorjahr um 41 erneut
deutlich erhöht. Im Wesentlichen resultiert diese
Steigerung aus der Erweiterung der Betreuungs-
angebote für Kinder in Kindertageseinrichtungen
und der Gruppen des offenen Ganztags an Grund-
und Förderschulen. Hinzu kommen regelmäßig
weitere ca. 190 geringfügig Beschäftigte sowie
Beschäftigte in befristeten Projekten, Praktikanten
usw.
Ein interessantes Bild über die Beschäftigten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien geben
die folgenden Grafiken. Neben der Geschlechter-
verteilung werden die Professionen der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Amtes (einschließlich
Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen
und offene Ganztagsschulen) zum 31.12.2010
nach Alter und Geschlecht dargestellt:
Vollzeit
75 Männlich
88 Teilzeit
13
Vollzeit
93
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
292
Weiblich
204 Teilzeit
111
Vollzeit
10 Männlich
17 Teilzeit
7
Vollzeit
174
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
426
Weiblich
409 Teilzeit
235
Männlich
105
(15 %)
Vollzeit
352
(49 %)
Summen Beschäftigte
718 Weiblich
613
(85 %)
Teilzeit
366
(51 %)
3.631
165
4,5%
3.597
230
6,4%
3.655
426
11,7%
3.538
415
11,7%
3.417
430
12,6%
3.364
420
12,5%
3.292
433
13,2%
3.174
549
17,3%
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2008 2010
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien (Zahl bzw. % der Stellen)
Stadt Münster Jugendamt
Stellenplan
151
Personal nach Professionen
Dipl.-Sozialarbeiter
148
Schreibkraft
14
Dipl.-Sozialpäd.
36
Verwaltungskraft
80
Hausw. Gehilfe
13 Heilerzieher/-in
7
Sonstige
9
Hauswirtschafter/-in
11
Kinderpfleger/-in
93
Erzieher/-in
307
Anzahl der Mitarbeiter/innen des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2010
0
20
40
60
80
100
120
140
21 - 25 J. 26 - 30 J. 31 - 35 J. 36 - 40 J. 41 - 45 J. 46 - 50 J. 51 - 55 J. 56 - 60 J. über 60 J.
weiblich
männlich
Organisation
152
12. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in der als Anlage folgenden
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt,
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen zum 31.12.2010 an der Bereitstellung der
Leistungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisa-
tion).
Auf folgende wesentliche Veränderungen im abge-
laufenen Jahr wird besonders hingewiesen:
Zum 01.01.2010 wurden die Aufgaben des Erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutzes innerhalb
der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugend-
sozialarbeit in das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) verlagert. Damit wird vor al-
lem der zunehmenden Bedeutung des Themas
Jugendmedienschutz fachlich Rechnung getragen.
Zur Profilierung des Bereichs Fachberatung in der
Kindertagespflege und einer gesamtstädtischen In-
teressensvertretung für Kindertagespflegeperso-
nen wurden die im Verein Münsteraner Tagesel-
tern e.V. tätigen Mitarbeiterinnen zum 01.05.2010
durch die Stadt Münster übernommen. Damit ging
die Zuständigkeit für die Fachberatung in den Be-
zirken Kinderhaus, Coerde, Sprakel, Handorf,
Gelmer und Gievenbeck, die vorher beim Verein
lag, auf die städtische Beratungsstelle über.
Gleichzeitig erhielten die Tageseltern eine neutrale
Interessensvertretung durch den Verein Münstera-
ner Tageseltern e.V.
An der Davertschule Amelsbüren wird eine ge-
meinsame Einrichtung für die Offene Ganztags-
schule, die Grundschule und die Kindertages-
betreuung in einer Kindertageseinrichtung als Mo-
dellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erzie-
hungsqualität sowie der bedarfsgerechten Gestal-
tung des Übergangs gebaut. Für den Bereich der
Kindertagesbetreuung hat eine Gruppe die Betreu-
ung der Kinder bis zur Inbetriebnahme des neuen
Gebäudes in Räumen der städtischen Kinderta-
geseinrichtung „Sonnentau“ sichergestellt.
Die Fachstelle „Bezirksübergreifende Fachdienste“
des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) wurde zum
01.10.2010 neu organisiert. Damit wurden die bis-
lang teilweise zentral sowie zu einem anderen Teil
von der Bezirkssozialarbeit übernommenen Aufga-
ben der Eingliederungshilfe zusammengefasst und
der Fachstelle zugeordnet, um in der Praxis auftre-
tende Abstimmungsprobleme und Reibungsverlus-
te zu vermeiden. Gleichzeitig wurde das bisher in
der Fachstelle verortete Präventionsteam Famili-
enbesuche der Abteilungsleitung des KSD zuge-
ordnet und dort mit der Schwangerschaftsberatung
zu einem Team zusammengefasst.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien",
die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Chris Hagel, N. N.)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und
Jugendförderung /
Offener Ganztag
Leitung: Silke Thesing
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung /
Organisation
Chris Hagel
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring, Helga Block)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschussstelle,
Elterngeldstelle
Leitung: Helga Block
Fachstelle
Beistandschaften
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten
Clemens Homann
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Heinz Lembeck
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement,
zentrale Verwaltung,
Beschaffungen
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Heidemarie Neumair-Otto,
Margret Lengemann
Serviceleistungen
erzieherische Hilfen,
Daten, Statistik
Wolfgang Rheinhard
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees /
Andreas Wildemann
Fachcontrolling
Sabine Trockel
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz, N. N.)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung:
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste:
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimerziehung
Frank Museler
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Uwe Dammann
Eingliederungs-
hilfen
Udo Hartmann KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 39 Schulen
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
43.152 43.314
34.852 34.907 35.205
20.115 20.187 20.410
43.187
16.985 16.892 17.405
25.897 25.945 26.130
3.702
3.539 3.532
886
5.008
6.203
4.816
6.056
4.878
6.097
11.211
230.276
780
378 339 358
4.805
4.996
4.927
751
9.923
135.123
150.057
3.887
3.668
3.662
3.354
107.780
122.496
110.265
127.626
Prognose
2020
290.093
136.437
153.656
7.522
3.859
237.891
4.458
5.548
10.006
4.738
4.498
9.236
3.703
3.484
4.405
9.454
9.105
4.714
4.432
9.994
4.696
9.899
4.660
557 567
9.300
4.604
9.146
397 384
7.187
3.663
7.016
4.700
6.943
9.802
4.836
3.599
3.344
4.794
801 783
633
106.653
121.587
10.872
226.653
10.975
228.240
105.789
120.864
868 868
6.961
5.043
4.862
3.542
3.419
4.884
4.669
9.905
406
9.553
2010
282.718
5.152
7.310
285.180
7.555
133.831
21.131
5.094
3.778
148.887
20.649
2008
281.050
2009
7.241
132.805
148.245
20.900
4.842
4.977
829 813
4.825
5.029
9.865
19,1 % 18,7 %
8.335 8.245 8.109
22,3 % 22,2 % 21,9 %
5.782 5.758 5.720
19,3 %
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2008 2009 2010
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,7 16,5 18,3
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 102,5 104,2 101,5
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (GTK-Bereich) 8.234 8.448 8.387
für unter dreijährige Kinder 1.039 1.198 1.341
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.195 7.250 7.046
Anzahl der Familienzentren 19 22 24
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 733 851 899
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 809 952 1.100
für unter dreijährige Kinder 478 610 839
für drei- bis sechsjährigen Kinder 205 151 102
für sechs- bis zehnjährige Kinder 126 191 159
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 7.302 8.391 11.726
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden insgesamt 95.972 92.000 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 17 17 17
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung (Schuljahr) k. A. 3.646 4.304
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet sind k. A. 2.472 2.880
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 63 47 49
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 595 621 570
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 297 293 309
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 5.825 5.623 4.366
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 506 563 542
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 271 265 249
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.069 2.314
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.388 3.384 3.612
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 533 590 606
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.365 1.401 1.473
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 25 25 21
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 14 21 20
Erziehungsbeistandschaft 96 113 108
Sozialpädagogische Familienhilfe 166 212 201
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 61 56
Heilpädagogische Horte 35 33 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 70 93 93
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 56 82 74
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 215 223 229
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 1 1 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 80 110 109
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 15 18 13
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 120 58 70
Inobhutnahme 93 126 90
Adoptionen 7 15 8
Gesetzliche Amtsvormundschaft 15 19 16
Bestellte Amtsvormundschaft 67 61 87
Bestellte Amtspflegschaften 73 64 87
Beistandschaften 1.470 1.389 1.347
Sorgerechtsentzüge 29 23 33
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 543 434 430
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.367 1.388 1.721
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenstellung
Heike Dierks
Birgit Herdes
Heinz Lembeck
Anna Pohl
Wolfgang Rheinhard
Helmut Schnermann
Sabine Trockel
Fotos
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ralf Emmerich
Juni 2011, 600
begleiten
fördern
schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (32)
- Hägerstraße
- Morthorststraße
- Trauttmansdorffstraße
- Killingstraße
- Hammer Straße
- Warendorfer Straße
- Böttcherstraße
- Josef-Beckmann-Straße 34a
- Hafenstraße 30
- Hafenplatz 1
- Franz-Marc-Weg
- Servatiiplatz
- Toppheideweg
- Vögedingplatz
- Hegerskamp
- Meckmannweg
- Hafenweg
- Elisabeth-Selbert-Weg 2
- Zur Walbeke
- Meesenstiege
- Brüningheide
- Im Moorhock 71
- Pötterhoek
- Kinderhaus
- Dauvemühle
- Diekbree
- Gut Insel
- Legdenweg
- Wiengarten
- Drei Eichen
- Burgwall
- Delstrup 21
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0439/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37