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V/0439/2011

Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2010

Vorlagen 14.06.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 06.07.2011, TOP 16

Berichtsvorlage

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Geschäftsbericht 2010 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

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Ansehen

Berichtsvorlage

2236 Zeichen

V/0439/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit seinen jährlichen Geschäftsbericht vor. 
Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
− Er ist nicht nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster sondern auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien. Er enthält Informationen über die wesentlichen auf gesetzlichen und parlamen-
tarischen Vorgaben beruhenden Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Ju-
gendhilfe für eine breitere Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. 
− Da viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster von freien Trä-
gern vorgehalten werden, ergibt sich eine enge Verzahnung und intensive Zusammenarbeit 
zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Dies zeigt der Bericht auf. 
− Der Geschäftsbericht stellt differenziertere Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr 
erbrachten Leistungen anhand von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen als 
ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings dar. Er enthält damit über den Haushalt hinaus 
steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die An-
regungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben können. 
Der Geschäftsbericht bietet somit Orientierungs- und Überblicksperspektiven, die durch Arbeits-
berichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes vertieft 
werden. Dazu kommen die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Be-
richte an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien, die zu we-
sentlichen und aktuellen Fragestellungen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0439/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

Geschäftsbericht 2010 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

344486 Zeichen

Geschäftsbericht 2010
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Jahresthema 6 
3. Amtszielreport 10 
4. Sozialraumreport 29 
Bezirk Mitte 30 
Bezirk West 32 
Bezirk Nord 34 
Bezirk Ost und Südost 36 
Bezirk Hiltrup 40 
5. Produktüberblicke 42 
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 44 
Förderung von Kindern in Tagespflege  55 
Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 60 
Jugendverbandsarbeit 64 
Jugendsozialarbeit 67 
Jugendhilfe an Schulen 70 
Drogenhilfe 74 
Angebote für Familien 80 
Besondere familienpolitische Maßnahmen 88 
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 92 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 98 
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 105 
Schutz von Kindern und Jugendlichen 110 
Mitwirkung bei Familien - und Jugendgericht 114 
Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 118 
Jugendhilfeplanung 121 
6. Jugendhilfeetat 124 
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 133 
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 138 
9. Jugendrat 145 
10. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 148 
11. Stellenplan 149 
12. Organisation 152 
13. Organigramme 153 
14. Generaldatenblatt 155

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
das Jahr 2010 war ein weiteres Jahr der Heraus-
forderungen im Ausbau und der Weiterentwicklung 
der Infrastrukturangebote der Kinder- und Jugend-
hilfe, insbesondere im Kita-Bereich als auch im of-
fenen Ganztag. 
Gleichzeitig erforderten die schwierigen Konsoli-
dierungsvorgaben des Jugendhaushalts in Höhe 
von 1,28 Mio. Euro und die Neustrukturierung der 
Wirksamkeits- und Qualitätsanforderungen eine in-
tensive Steuerung und Aufgabenkritik der gesam-
ten Leistungen der Jugendhilfe. 
Weitere inhaltliche Schwerpunkte waren insbeson-
dere: 
ƒ Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförder-
plans 2011 - 2014 und die Planung der Jugend-
hilfeeinrichtungen Pötterhoek und Wolbeck bzw. 
die Realisierung der Einrichtungen in Gelmer 
und Hiltrup-West. 
ƒ Der Aufbau einer umfangreichen Mediathek 
zum Thema kritischer Medienkonsum im Jib und 
die Fachtagung „Cybermobbing“ waren innova-
tive Fachbeiträge zum Thema Prävention. 
ƒ 9.600 Kinder erhielten einen Kita- oder Tages-
pflegeplatz. Davon konnten die U-3-Plätze von 
25 % auf 29,8 % ausgebaut werden. Die Anzahl 
der Betriebskitaplätze stieg auf 203. 
ƒ Im offenen Ganztag erhielten 2.777 Kinder ei-
nen Platz an 45 Grundschulen in Münster. Dies 
entspricht einer Inanspruchnahme von 29,64 %. 
ƒ Das Kinderschutzkonzept wurde überarbeitet 
und das Risiko- und Qualitätsmanagement in 
den Kinderschutzverfahrensabläufen weiterent-
wickelt. 
ƒ Ein Leitfaden zum Thema „Häusliche Gewalt“ im 
Kontext Kinderschutz wurde neu konzipiert und 
gemeinsam mit Freien Trägern und Kooperati-
onspartnern abgestimmt. 
Im Nachgang zum Hearing „Kinderarmut“ wurde 
fachübergreifend mit dem Gesundheitsamt, dem 
Sozialamt, dem Amt für Schule und Weiterbildung 
und den Freien Trägern die Konzepterstellung ei-
nes Maßnahmenprogramms für eine „kindbezoge-
ne“ Armutsprävention in Münster begonnen. 
Intention ist es, ein kindzentriertes Handlungskon-
zept zu entwickeln, welches allen Kindern gleiche 
Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht. 
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche 
und Familien als auch der engagierten Arbeits-
gemeinschaften nach § 78 SGB VIII , ohne die 
diese gemeinsamen Anstrengungen nicht hätten 
aufgegriffen werden können, waren beispielhaft. 
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich 
herzlich. 
Anna Pohl  
Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien

Jahresthema 
 
6 
2. Jahresthema 
Zweiter kommunaler Kinder- und 
Jugendförderplan - 2010 bis 2014 
In seiner Sitzung am 30.06.2010 hat der Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien den 
von der Verwaltung erstellten zweiten Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2010 
bis 2014 beschlossen. Mit diesem Grundlagenwerk 
für die Handlungsfelder „Kinder- und Jugendar-
beit“, „Jugendsozialarbeit“ und „erzieherischer Kin-
der- und Jugendschutz“ kommt die Stadt Münster 
ihrer mit Beschluss des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes durch den Landtag NRW im Oktober 
2004 auferlegten Verpflichtung nach, einen Kinder- 
und Jugendförderplan für die Dauer der jeweiligen 
Wahlperiode aufzustellen, der die wesentlichen 
Rahmenbedingungen für die oben genannten 
Handlungsfelder enthalten soll. 
Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Ju-
gendförderplans sind dabei 
ƒ die Schaffung einer längerfristigen Planungssi-
cherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfe-
träger. Damit wird insbesondere personelle Kon-
tinuität gewährleistet und eine Planungssicher-
heit für das Vorhalten von Angeboten innerhalb 
der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialar-
beit erreicht. 
ƒ die Entwicklung eines Steuerungsinstruments 
für eine gezielte, nicht statisch festgeschriebe-
ne, sondern an aktuellen Entwicklungen orien-
tierte Bedarfs- und Maßnahmenplanung als 
Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen. Im 
Hinblick auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe 
ist dies für die Leistungsvereinbarungen mit den 
freien Trägern der Jugendhilfe besonders be-
deutsam. 
Mit dem ersten Münsteraner Kinder- und Jugend-
förderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und 
Handlungsempfehlungen - hatte die Verwaltung 
dem Auftrag umfassend für das Handlungsfeld 
„Kinder- und Jugendarbeit“ entsprochen. Für die 
Bereiche der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugendverbandsarbeit wurden 
strategische Ziele entwickelt und mit den beteilig-
ten Einrichtungen, Trägern und Verbänden abge-
stimmt. Unter Vorgabe dieser Ziele wurden unter 
Berücksichtigung der Bevölkerungsdaten, ausge-
wählter Sozialraumfaktoren, der bestehenden An-
gebote und der Einschätzung der Fachkräfte ent-
sprechende Handlungsempfehlungen formuliert. 
Diese sind für den Bereich der Jugendverbandsar-
beit stadtweit sowie für den Bereich der offenen 
und mobilen Kinder- und Jugendarbeit sowohl 
stadtweit als auch bezirksbezogen ausgewiesen 
worden.  
Die Verwaltung wurde beauftragt, die formulierten 
Handlungsempfehlungen mit den freien Trägern 
der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
und der Jugendverbandsarbeit in den folgenden 
Jahren umzusetzen sowie über die offene und 
mobile Kinder- und Jugendarbeit und die damit 
verbundene Fortschreibung des Förderplanes im 
Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ zu be-
richten. Ferner sollten weitergehende Aussagen 
und Handlungsempfehlungen zu den Handlungs-
feldern „Jugendsozialarbeit“ und „Erzieherischer 
Kinder- und Jugendschutz“ gegeben werden. 
Mit dem nunmehr gültigen zweiten Kinder- und Ju-
gendförderplan 2010 bis 2014 werden diese Hand-
lungsempfehlungen und deren Zielerreichung für 
das Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ sys-
tematisch dargestellt und weiter entwickelt. 
Schwerpunkte hier sind die Bereiche „Qualitäts-
entwicklung“, „Leistungssteuerung“ sowie „Wirk-
samkeit“. So konnte im Ergebnis mit allen Akteu-
ren unter anderem vereinbart werden, 
ƒ die Öffnungszeiten und Angebote der Einrich-
tungen bedarfsgerecht auch in den Abendstun-
den, an den Wochenenden und in den Ferien  
anzupassen, 
ƒ die Präsenz im öffentlichen Raum zu erhöhen, 
ƒ noch mehr Kinder und Jugendliche mit Angebo-
ten zu erreichen und 
ƒ einen Anteil in Höhe von mindestens 5 % für 
geschlechtsspezifische Angebote festzuschrei-
ben. 
Für die Handlungsfelder „Jugendsozialarbeit“ und 
„erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ waren 
zunächst grundlegende Aufarbeitungen wie z. B. 
die Erhebung von Struktur- und Angebotsdaten er-
forderlich. Zudem wurden Entwicklungen analysiert

Jahresthema 
 
7 
und fachliche Herausforderungen erörtert, die mit 
dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan dar-
gestellt werden und mit Zielformulierungen und 
Handlungsempfehlungen hinterlegt sind. 
Seit 2007 sind auf der Basis der in den Kinder- und 
Jugendförderplänen hinterlegten Daten und Analy-
sen im Rahmen der Infrastrukturplanung und woh-
nortnahen Versorgung insgesamt sechs neue Ein-
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit geschaffen worden. Damit ist eine 
bedarfsgerechte Ausstattung für die nächsten Jah-
re auch unter Berücksichtigung der strategischen 
Ziele und demografischen Entwicklung realisiert.  
Mittlerweile lässt sich feststellen, dass Münster im 
Städtevergleich über eine hervorragende Infra-
struktur im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit verfügt, die einen unverzichtba-
ren Teil der Jugendhilfelandschaft und ein wichti-
ges Lernfeld für die persönliche und soziale Ent-
wicklung von jungen Menschen darstellt. Vor die-
sem Hintergrund ist neben der guten quantitativen 
Ausstattung die Qualitätsentwicklung voranzutrei-
ben. 
Controlling im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien  
Das Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien versteht sich als ein System der Füh-
rungsunterstützung, das zielorientierte Planung 
koordiniert, zielbezogene Daten bereitstellt und re-
gelmäßig kontrolliert, differenzierte Abweichungs-
analysen vornimmt sowie Maßnahmen zur Gegen-
steuerung vorschlägt. 
Schon frühzeitig war es das Ziel des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien, fachliche Ansät-
ze mit wirtschaftlichen Zielen zu verknüpfen und 
perspektivisch ein ganzheitliches Controllingsys-
tem einzuführen. Dennoch steht das Controlling 
des Amtes seit längerer Zeit unter dem Einfluss ei-
nes zunehmenden Konsolidierungsdrucks für den 
städtischen Haushalt. 
Natürlich ging es daher in vielen Bereichen um die 
Entwicklung konkreter Steuerungsinstrumente, um 
die Kostenentwicklung einzugrenzen. Aber auch in 
dieser Situation wurde das Controlling konsequent 
nicht nur als bloßes Instrument angesehen, effi-
zient Kosten zu reduzieren und Sparvorgaben ein-
zuhalten. Zunehmend ging und geht es darum, In-
formationen zu Leistungs- und Qualitätsaspekten 
zu gewinnen, so dass vermehrt Wirksamkeitsüber-
legungen und inhaltliche Fragestellungen in die 
Controllingprozesse einbezogen werden. 
Auch wenn diese Thematik erheblich an Bedeu-
tung gewonnen hat, lagen bisher relativ wenig ge-
sicherte Erkenntnisse z. B. über die Wirksamkeit 
von bestimmten Hilfeformen vor. Daher wurden 
Ideen und Ansätze entwickelt, um differenzierte 
Antworten auf solche Fragestellungen zu finden. 
Hier sollen beispielhaft zwei Themen näher darge-
stellt werden, die im Jahr 2010 wesentlicher Be-
standteil des Controllings im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien waren. 
WIMES - Verfahren zur Wirkungsmessung von 
Hilfen zur Erziehung 
Wie bereits einleitend erläutert geht es seit länge-
rer Zeit darum, neben den etablierten umfangrei-
chen Controlling- und Steuerungsprozessen im 
Bereich der Hilfen zur Erziehung intensiver in die 
Untersuchung von Wirkungen von Hilfen einzu-
steigen. Diese Überlegungen wurden im Laufe des 
Jahres 2010 so weit konkretisiert, dass ein ent-
sprechendes Verfahren für Hilfen nach § 30 SGB 
VIII (Erziehungsbeistand), § 31 SGB VIII (Sozial-
pädagogische Familienhilfe), § 32 SGB VIII (Heil-
pädagogische Tagesgruppen) und § 34 SGB VIII 
(Heimerziehung) implementiert wurde. 
Es handelt sich um das Verfahren WIMES der 
e/l/s-Institut GmbH für Qualitätsentwicklung sozia-
ler Dienstleistungen aus Wülfrath. WIMES ist ein 
Verfahren, mit dem Hilfen zur Erziehung wirkungs-
orientiert dokumentiert und evaluiert werden kön-
nen. Die Methode erfasst dabei verschiedene Di-
mensionen relevanter Problemlagen und Risiken, 
die sich auf die Familie, die Entwicklung junger 
Menschen und auf die sozialräumliche Einbindung 
beziehen. Großer Vorteil des Verfahrens ist, dass 
dies in direkter Kommunikation und Kooperation 
zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den 
freien Trägern als Leistungserbringern geschieht.

Jahresthema 
 
8 
„Grundlage ist in jedem Fall 
eine gut strukturierte und 
stringente Dokumentation 
von Entscheidungs- und 
Handlungsabläufen.“ 
Das e/l/s-Institut („entwickeln, lernen, sichern“) hat 
die Methode WIMES zur Messung der Ergebnis-
qualität bei Hilfen zur Erziehung als Resultat lang-
jähriger empirischer Forschungsarbeit entwickelt. 
Über das WIMES Web Portal des e/l/s-Instituts 
haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie 
der freien Träger die Möglichkeit zur elektroni-
schen Dateneingabe. 
Zur Implementierung des Verfahrens hat das Insti-
tut die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 
sowie der freien Träger in den Grundlagen wir-
kungsorientierter Fallsteuerung und der webge-
stützten Dokumentation sowie deren Nutzung bei 
der Hilfeplanung geschult. Diese Schulungen wur-
den am 21.09.2010 abgeschlossen. Nach einer 
Übungsphase bis Ende 2010 startet der Echtbe-
trieb des Verfahrens am 01.01.2011. 
Auswertung einer Stichprobenerhebung von 
Gefährdungsfällen gemäß § 8a SGB VIII 
Für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
wurde ein dezidiertes Verfahren zur Bearbeitung 
von Fällen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung 
entwickelt. Dies wurde im „Konzept zur Fallbear-
beitung bei Kindeswohlgefährdung“ dargestellt und 
geregelt. Um zu überprüfen, wie das 
Verfahren in der Praxis gehandhabt 
wird und ob die vorgeschriebenen 
Standards eingehalten werden, wurden 
stichprobenartig ausgewählte Fälle, in 
denen eine Gefährdung vorlag oder 
angenommen wurde, nach bestimmten 
Kriterien ausgewertet. 
Die Auswertung orientierte sich an den 
folgenden Kriterien: 
ƒ Vollständigkeit der Verfahrensschritte, 
ƒ Nachvollziehbarkeit von (Team-) Entscheidun-
gen, 
ƒ Darstellung und Begründung für einzelne  
Vorgehensweisen und 
ƒ Verwendung verpflichtender Dokumente und 
Vorlagen. 
Zusammenfassend konnte bei der Auswertung 
festgestellt werden, dass das Kinderschutzkonzept 
mit seinen einzelnen Verfahrensschritten den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien bekannt ist und in 
seinen Grundzügen angewandt wird. 
Es wurde ferner herausgestellt, dass folgende Ge-
sichtspunkte bei der Bearbeitung und Dokumenta-
tion von Gefährdungsfällen besonders sorgfältig 
beachtet werden müssen: 
ƒ Die Fallakte ist ein dokumentarischer Nachweis 
für sachgerechtes Verwaltungshandeln bei Kin-
deswohlgefährdungen. Daher sollte die Doku-
mentation grundsätzlich so angelegt sein, dass 
für Außenstehende klar erkennbar ist, wodurch 
ein Gefährdungsverfahren ausgelöst wird, wel-
che Prozessabläufe zu welchem Zeitpunkt mit 
welcher Intention erfolgen und wann sowie wa-
rum das Verfahren beendet ist. Zwischen den 
einzelnen Prozessschritten sollte ein inhaltlich 
logischer, nachvollziehbarer und begründeter 
Handlungszusammenhang bestehen. Kontro-
vers diskutierte Ideen und Entscheidungen für 
bestimmte Handlungsweisen sollten in entspre-
chenden Protokollen ebenso dargestellt werden 
wie Gründe für verworfene Handlungsalternati-
ven. Die (eigene) fachliche Haltung sollte deut-
lich benannt und argumentativ untermauert 
werden. 
ƒ Die Inaugenscheinnah-
me direkt von der Ge-
fährdung betroffener so-
wie möglicher Geschwis-
terkinder ist für den 
Grau- und Gefährdungs-
bereich ein vorgeschrie-
bener Bestandteil im 
Konzept zur Fallbearbei-
tung bei Kindeswohlgefährdung. Damit muss 
dieser persönliche Kontakt in jedem Fall ve
rmu-
teter oder tatsächlicher Gefährdung zwingend 
erfolgen. Sollte aufgrund der besonderen Fall-
konstellation ein solcher persönlicher Kontakt 
nicht möglich sein, muss dieses zumindest 
plausibel begründet in der Akte dokumentiert 
werden. 
ƒ Die vorhandenen Formulare und Vorlagen zur 
Dokumentation des Fallgeschehens und einzel-
ner Handlungsvereinbarungen sollten durch-
gängig genutzt werden. Vollständig angewandt

Jahresthema 
 
9 
strukturieren sie das Fallgeschehen, fokussieren 
wesentliche Fallaspekte und ermöglichen so 
auch Außenstehenden einen guten Fallüber-
blick. 
Die Ergebnisse der Stichprobenanalyse wurden in 
einer anonymisierten Auswertung zusammenge-
fasst und allen Mitarbeiter/-innen im kommunalen 
Sozialdienst als Grundlage für die weitere Arbeit 
zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden die we-
sentlichen Gesichtspunkte der Analyse in einer 
Dienstversammlung des Kommunalen Sozialdiens-
tes vorgestellt und diskutiert. 
Darüber hinaus wurden mit den Mitarbeiter/-innen, 
deren Fällen in der Stichprobe ausgewertet wur-
den, sowie den verantwortlichen Leitungskräften 
Einzelgespräche geführt, in denen das Fallge-
schehen reflektiert und fallspezifisch Hinweise zur 
Optimierung bei der Anwendung des „Konzept zur 
Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung“ gege-
ben wurden. 
In Abstimmung mit allen Beteiligten wurde verein-
bart, solche Stichprobenanalysen jährlich mit den 
jeweiligen Fällen des Vorjahrs zu wiederholen.

Amtszielreport 
 
10 
3. Amtszielreport 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
in einem Prozess der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter 10 Amtsziele entwickelt. Die Amtsziele sind 
eine strategische und fachliche Orientierung für die 
Kinder- und Jugendhilfe in Münster. Zum einen für 
die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und 
Einrichtungen des Amtes und zum anderen sind 
sie Orientierung und gemeinsames Anliegen für 
die Förderung und Kooperation mit den freien Trä-
gern. 
Präambel 
des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder, Ju-
gendliche, Familien, Alleinlebende, ältere und be-
hinderte Menschen. Wir bieten oder vermitteln Hil-
fen, Beratung und Informationen in den Bereichen 
Kinder- und Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit. 
Wir arbeiten bürgernah und stadtteilorientiert.“ 
Die Amtsziele lauten: 
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor 
3. Prävention 
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen 
5. Partizipation 
6. Chancengleichheit 
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender 
8. Individuelle Hilfen 
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen 
10. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in 
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich 
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine 
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien ist es, mit dazu beizutra-
gen, dass junge Menschen und deren Familien in 
Münster frühzeitig den Zugang zu den Angebo-
ten und Einrichtungen finden und sie nutzen 
können, wie sie sie für ihre Entwicklung und sozia-
le Eingebundenheit in dieser Stadt benötigen. 
Kindern einen guten Start ins Leben geben und El-
tern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe ein ver-
lässlicher Partner sein - das ist und bleibt unsere 
wichtigste Prämisse. 
Das bedeutet, dass wir kontinuierlich daran arbei-
ten, gute Lebensbedingungen und eine kinder- und 
familienfreundliche Umwelt für junge Menschen 
und ihre Familien zu schaffen. Eine gut ausgebau-
te kommunale Infrastruktur innerhalb der Kinder- 
und Jugendhilfe und Initiativen zur Förderung von 
Familien sind dabei Grundlagen einer gesellschaft-
lichen Entwicklung zu mehr Familienfreundlichkeit. 
Damit Familienleben möglichst gut gelingen kann, 
ist besonders die Weiterentwicklung von Betreu-
ungsangeboten für Kinder von zentraler Bedeu-
tung. Denn nach wie vor stellen Familie und Beruf 
für die meisten Menschen die wichtigsten Lebens-
bereiche dar. Hierfür brauchen Familien entspre-
chende Rahmenbedingungen vor Ort. Insgesamt 
wird deutlich, dass der Bedarf an Betreuungsan-
geboten in allen Altersgruppen zunimmt. 
Ein wichtiges Handlungsfeld der öffentlichen Ju-
gendhilfe war deshalb im Jahr 2010 neben der 
Verstetigung von familienfreundlichen Maßnahmen 
der Ausbau der Infrastruktur für unterschiedliche 
Altersgruppen und Adressaten: 
ƒ In Münster wurden zum Kindergartenjahr 
2010/2011 rund 9.600 Kinder unter den Aspek-
ten von Betreuung, Bildung und Erziehung im 
Rahmen der Kindertagesbetreuung und Kinder-

Amtszielreport 
 
11 
tagespflege gefördert. Die Versorgungsquote für 
Kinder unter drei Jahren stieg somit innerhalb 
eines Jahres von 25 % auf 29,8 %. Dies ent-
spricht etwa zusätzlichen 380 Plätzen. Damit 
liegt Münster im NRW-weiten Vergleich neben 
Düsseldorf weiterhin an der Spitze. 
 
ƒ Zunehmend gewinnt auch die Förderung einer 
familienfreundlichen Arbeitswelt an Bedeutung 
im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Die 
Maßnahmen von betrieblich unterstützten An-
geboten der Kindertagesbetreuung beinhalten 
dabei nicht nur Kindertageseinrichtungen in 
Form von Eigenbetrieben, sondern z. B. auch 
Ferienmaßnahmen oder die Finanzierung von 
Belegrechten in Kindertageseinrichtungen. Zum 
Jahresende 2010 sind insgesamt 32 neue be-
triebliche Kindertagespflegeplätze von Unter-
nehmen und Institutionen mit Unterstützung des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien rea-
lisiert worden. Die Anzahl der betrieblichen Kin-
dertagesbetreuungsplätze in Münster ist somit 
auf insgesamt 203 Plätze gestiegen. 
ƒ Grundsätzlich ist die Weiterentwicklung einer 
familienbewussten Personalpolitik für Arbeitge-
ber und Arbeitnehmer gleichermaßen von gro-
ßer Bedeutung. In Münster gibt es inzwischen 
13 Unternehmen, Institutionen und Hochschu-
len, die dem audit-Netzwerk angehören. Im No-
vember 2010 hat die Stadtverwaltung Münster 
das Grundzertifikat als familienfreundliche Insti-
tution über das audit berufundfamilie erhalten. 
Zweimal jährlich treffen sich die familienfreund-
lich zertifizierten bzw. orientierten Unternehmen 
aus Münster und Umgebung um gemeinsame 
Themen und Perspektiven zu erörtern. Im Mit-
telpunkt stand im vergangenen Jahr das Thema 
Vereinbarkeit von Be-
ruf und Pflege und 
Wissensmanage-
ment. 
ƒ Zum Kindergartenjahr 
2010/2011 hat der 
Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Fa-
milien die Umwand-
lung von zwei weite-
ren Kindertagesein-
richtungen zu Famili-
enzentren in Mauritz-
Ost und Sprakel be-
schlossen. In nun-
mehr 24 Familien-
zentren werden in 
Münster besondere 
Angebote zur Förde-
rung von Kindern und zur Unterstützung von 
Familien vor Ort vorgehalten. 
ƒ Neben dem Ausbau von Betreuungsangeboten 
wurden auch Flexibilisierungsmaßnahmen stär-
ker in den Blick genommen. So hat z. B. das 
Kinderbüro im Rahmen seiner Ferienbetreu-
ungsmaßnahmen den veränderten Bedürfnissen 
von Familien mit vorgezogenen Öffnungszeiten 
in den Osterferien entsprochen. 
ƒ Innerhalb der offenen Ganztagsbetreuung an 
Grundschulen gab es zum Schuljahr 2010/2011 
stadtweit 97 Gruppen. Das sind insgesamt 
2.777 Schülerinnen und Schüler. Damit ist die 
Inanspruchnahme von rd. 25 auf 33 % gestie-
gen. 
ƒ In Hiltrup-West wurde für die Betreuung der 
Kinder im Offenen Ganztag und für Eltern-Kind-
Angebote die Stadtteileinrichtung 37 Grad er-
weitert. Damit ist eine noch intensivere Koope-
ration mit dem Familienzentrum, der Familien-
bildung und der Offenen Ganztagsgrundschule 
gewährleistet. In Gelmer wurde im April 2011 
ein Jugendtreff eröffnet, der damit eine wichtige

Amtszielreport 
 
12 
Angebotslücke für die 6 bis 20-Jährigen im Be-
zirk Ost schließt. 
Neben diesen infrastrukturellen Maßnahmen wa-
ren nachfolgend genannte Leistungen bzw. Servi-
ceangebote für Familien von Bedeutung: 
ƒ Die Elterngeldstelle verzeichnet eine zuneh-
mende Inanspruchnahme der sogenannten 
„Babypause“ für Väter. Insgesamt 900 Väter 
haben 2010 einen Antrag auf Elterngeld gestellt. 
Damit liegt ihr Anteil bei 26 %. 67 Väter tausch-
ten nicht nur für wenige Monate, sondern für ein 
ganzes Jahr ihren Beruf gegen Elternzeit. Zum 
Vergleich: Im Jahr 2008 entschieden sich ledig-
lich 760 Väter (22 %) für eine Jobpause „auf 
Zeit“, um den Familienzuwachs selbst zu 
betreuen. 
ƒ Das Angebot der „Familienbesuche“ 
besteht nunmehr seit über zwei Jah-
ren und wird von erfahrenen päda-
gogischen Fachkräften durchge-
führt. Das Angebot erfährt eine gro-
ße Akzeptanz bei den jungen Eltern 
und wird gerne in Anspruch ge-
nommen. Die positive Resonanz 
von insgesamt 2.314 Besuchen in 
2010 ist die beste Bestätigung der 
Familienbesuche und Eltern sind 
früh umfassend informiert. Ein wich-
tiger Beitrag, um Eltern in ihrer Er-
ziehungsaufgabe zu unterstützen 
und sie frühzeitig mit den Angebo-
ten für Familien in Münster vertraut zu machen. 
ƒ Im Sinne unseres Servicegedankens zeigt sich, 
dass eine offensive Elternansprache 
eine wichtige Dienstleistung ist, die 
bei Eltern ankommt. So werden z. B. 
die Informations- und Beratungsleis-
tungen des Familienbüros von Jahr 
zu Jahr stärker in Anspruch genom-
men. Aber auch die regelmäßigen In-
formationen für Eltern in Sonderbei-
lagen der Tages- bzw. Wochenpres-
se zeigen, dass Mütter und Väter 
sich besser über die Aufgaben des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien informiert fühlen und bei 
Bedarf eher den Kontakt aufnehmen.  
ƒ Die kinder- und familienfreundlichen 
Leistungen in Münster stießen bei ei-
nem Arbeitsbesuch einer japanischen 
Delegation der Präfektur Saga auf 
großes Interesse. 
ƒ Auch die Stadtteileileinrichtungen setzen bei ih-
ren Angeboten auf Familienfreundlichkeit vor 
Ort. So bietet z. B. das Fachwerk Gievenbeck 
verschiedene Familienfahrten und seit April 
2010 auch regelmäßig einen „Familiensonntag“ 
mit einer kostenfreien Kinderbetreuung an. Das 
Lorenz-Süd in Berg Fidel hat im vergangenen 
Jahr einen Familienflohmarkt und ein internatio-
nales Kinderfest durchgeführt.

Amtszielreport 
 
13 
Amtsziel 2 -  
Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch 
verstärkte Kooperation und verbindliche  
Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind 
die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaf-
ten nach § 78 SGB VIII von besonderer  
Bedeutung.“ 
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von El-
tern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und 
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche 
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und 
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das 
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine 
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vor-
zunehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf ab-
zustimmen. 
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2010 be-
arbeitet: 
Fachtagung im Bezirk Südost zum Thema  
„Elternarbeit - Erziehungspartnerschaft auf  
Augenhöhe im Übergang Kita-Schule“ 
Ziel der Fachtagung war es, den Austausch über 
das Thema „Elternarbeit am Übergang Kita-
Schule“ zu qualifizieren sowie die Vernetzung zu 
verbessern. 
Zu der Veranstaltung hatten sich 104 Personen 
angemeldet, 70 Personen aus 31 verschiede-
nen Einrichtungen aus dem Bezirk Südost 
konnten teilnehmen: 4 Schulen, 12 Kinderta-
geseinrichtungen, 2 Kirchengemeinden, Kom-
munaler Sozialdienst, verschiedene Bera-
tungsdienste, Bildungseinrichtungen, Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie ein 
ehrenamtlich tätiger Verein. 
Prof. Dr. Claus Stieve hielt einen einleitenden 
Vortrag zum Thema: „Übergänge bewältigen 
als gemeinsame Aufgabe. Chancen und Be-
dingungen von Kooperation“. 
Das anschließende „World-Cafe“ mit 7 Bespre-
chungsgruppen mit wechselnden Teilnehmerzu-
sammensetzungen befasste sich mit den Frage-
stellungen: 
ƒ Wie begegnen sich Eltern, Kinder und Fachkräf-
te im Übergangsbereich Kita - Grundschule? 
ƒ Welche professionellen Haltungen und Arbeits-
formen stärken Eltern und verbessern die Ent-
wicklungschancen von Kindern in dieser Phase? 
ƒ Wie können sich die beteiligten Fachleute und 
Institutionen noch besser vernetzen, um die 
vorhandenen Ressourcen zur Förderung der 
Entwicklungschancen für Kinder wirksamer zu 
entfalten? 
Die schriftlichen Ergebnisse der insgesamt 21 Ge-
sprächsrunden werden in die 3 Stadtteilarbeits-
kreise des Bezirkes Südost zurück geführt. Die auf 
der Fachtagung entdeckten Ressourcen sowie die 
weitergehenden Kooperationsideen können nun in 
den Stadtteilarbeitskreisen näher konkretisiert 
werden. 
Veröffentlichung und Multiplizierung der Hand-
lungsempfehlungen zum Kinderschutz für dro-
genabhängige Schwangere und Eltern mit Er-
ziehungsverantwortung in Münster im Verbund 
mit Jugendhilfe, Gesundheits- und Drogenhilfe 
Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe ha-
ben bereits in 2009 gemeinsam Handlungsemp-
fehlungen erarbeitet, um das Angebot und die Ver-
fügbarkeit von Hilfen für drogenabhängige 
Schwangere und Eltern mit ihren Kindern in Müns-
ter zu verbessern. 
Zeitgleich sollte die 
Umsetzung des Kin-
derschutzes durch in-
tensivierte Kooperati-
on aller mit dieser 
Klientel befassten 
Professionen unter-
einander sowie durch 
gemeinsame und 
fachdienstspezifische 
Standards optimiert 
werden. Dazu gehör-
ten sowohl die Maß-
nahmen zur Siche-
rung des Kindeswohls 
wie auch die Einlei-

Amtszielreport 
 
14 
tung der notwendigen strukturellen Schutzmaß-
nahmen bei Kindeswohlgefährdung. 
Um die Politik aber auch alle relevanten Einrich-
tungen und Institutionen „mit ins Boot zu holen“, 
wurden die Handlungsempfehlungen in der ersten 
Jahreshälfte 2010 den zuständigen Ausschüssen, 
Gremien und Arbeitskreisen vorgestellt, unter an-
derem waren dies der Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien, der Schul- und Gesund-
heitsausschuss, die relevanten Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII, die AG 67 (Woh-
nungslosenhilfe) und verwaltungsinterne Gremien. 
Seit April 2010 wurden die Handlungsempfehlun-
gen an alle relevanten Kooperationspartner verteilt 
bzw. verschickt. 
Auf einer Fachtagung mit dem Titel „Sucht und 
Kindeswohl - eine Herausforderung für Ge-
sundheitshilfe und Jugendhilfe“, einer Koopera-
tionsveranstaltung des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Gesundheitsamtes und der 
LWL-Klinik, wurden die arbeitsfeldspezifischen Er-
fordernisse und die ersten Erfahrungen mit den 
Handlungsempfehlungen in der praktischen Arbeit 
mit der Klientel im November einem interessierten 
Fachpublikum mit 120 Teilnehmern/innen aus Ju-
gendhilfe und Gesundheitswesen vorgestellt. 
Zur Überprüfung und Optimierung der Umsetzung 
der Empfehlungen und Vereinbarungen wird eine 
„AG Kinderschutz und elterlicher Drogenkonsum“ 
aus den beteiligten Einrichtungen und Institutionen 
zum Erfahrungsaustausch, zur Abstimmung unter-
einander sowie zur Fortschreibung dieser Hand-
lungsempfehlungen erstmals im Februar 2011 und 
danach mindestens einmal jährlich tagen. 
Amtsziel 3 - Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche 
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt 
Reaktion.“ 
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der 
weitreichensten Wirkung für junge Menschen und 
ihre Familien. 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung 
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden 
Ideen: 
ƒ Prävention richtet sich auf die Verbesserung der 
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen 
und Familien. 
ƒ Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z. B. vorhandene 
Netzwerke und Eigeninitiative. 
ƒ Prävention darf und kann sich nicht nur auf er-
kennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern 
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und 
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt 
werden. 
ƒ Prävention bedarf der Kooperation und Vernet-
zung und ist auf die Initiative und das Engage-
ment aller im Themenfeld und Arbeitsbereich tä-
tigen Institutionen und Träger angewiesen. 
Nachfolgende Beispiele stehen exemplarisch für 
die Präventionsarbeit im Jahr 2010: 
Präventionsprojekt „Ein guter Start“ 
Seit August 2007 bietet die Fachberatung Schul-
verweigerung Schülern, Familien und Lehrkräften 
schnelle Hilfen zur Unterstützung von Schulbesuch 
und -abschluss an. Eine besondere Stellung nahm 
hierbei im Jahr 2010 das Projekt „Ein guter Start“ 
ein, es wird in weiterführenden Schulen für die 
Klassen 5 in Form eines Elternabends angeboten. 
Das Hauptziel besteht darin, Erziehungsberechtig-
te und Lehrkräfte in einen ersten Dialog über schu-
lische und familiäre Themen zu bringen, um 
Grundlagen für einen guten Austausch zu schaffen 
und über Möglichkeiten der Unterstützung zu in-
formieren. Für eine nachhaltige und gute Schul-
entwicklung von Kindern ist ein solcher Austausch 
besonders wichtig. 
Inhalte wie zum Beispiel Schulangst, Schulmüdig-
keit oder auch Mobbing werden an diesem Abend 
ins Gespräch gebracht. Eltern und Lehrer sollen 
Möglichkeiten erfahren, wie Sie frühzeitig erken-
nen bzw. reagieren können, wenn Anzeichen auf-
tauchen, die in aktiver oder passiver Schulverwei-
gerung münden könnten.

Amtszielreport 
 
15 
Sie erfahren, was Kinder brauchen, um sich in der 
Klasse und/oder der Schule gut einzuleben, zu so-
zialisieren, Freunde zu finden, Krisen zu bewälti-
gen und somit auch die Freude am Lernen zu be-
wahren. 
Die Möglichkeit, Unterstützung rechtzeitig einzu-
fordern, damit schnell Kinder erreicht werden, ist 
ein wichtiger Baustein bei diesem präventiven An-
satz. Lehrkräfte und Eltern sind hierbei wichtige 
Ansprechpartner. 
Aufsuchende Jugendarbeit im Stadtteil  
Kinderhaus  
Die städtische Kinder- und Jugendeinrichtung 
Wuddi bietet im Stadtteil Kinderhaus „mobile, auf-
suchende Jugendarbeit“ an. Sie orientiert sich di-
rekt an den Aufenthaltsorten von unversorgten 
Kinder und Jugendlichen. Die Fachkräfte suchen 
die Jugendlichen im Wohnumfeld auf und sind An-
sprechpartner vor Ort. Sie kümmern sich um die 
Belange der Jugendlichen und agieren als Schnitt-
stelle zu den Einrichtungen und Institutionen im 
Stadtteil. 
In einem umgebauten Wohnwagen stehen die Mit-
arbeiter den Kindern und Jugendlichen mit Rat und 
Tat zur Seite. Er bietet die unterschiedlichen An-
gebote, wie Musik hören, Gespräch führen, „chil-
len“ oder ein Spiel zu spielen, auch wenn das Wet-
ter nicht zum draußen sitzen geeignet ist. Parallel 
dazu laufen die „Streetworker“ die verschiedenen 
Treffpunkte der Jugendlichen an. Sie bieten die 
Möglichkeit ins Gespräch zu kommen und auf ak-
tuelle Angebote im Wuddi und im Stadtteil hinzu-
weisen. 
Im Wesentlichen orientiert sich das Projekt an der 
Lebenswelt der 10- bis 15-Jährigen und den damit 
verbundenen Alltagsschwierigkeiten. Es soll nach-
haltig zu einer Verbesserung der persönlichen Le-
benssituation kommen. 
Über die niedrigschwellige Kontaktaufnahme vor 
Ort entsteht ein Hilfs- und Beratungsangebot, in-
dem in Erstkontakten direkt vor Ort beraten wird. 
Bei spezifischen Themen und einer Mobilitätsbe-
reitschaft soll in die bereits bestehenden Angebote 
im Stadtteil/in der Stadt vermittelt werden. Inhalte 
der Angebote sind vor allem eine sinnvolle Frei-
zeitgestaltung und Gesundheit. So geht es z. B. 
um Rauchen, Alkohol, Drogen, Berufsweg- und 
Schullaufbahnberatung, aber auch um das Aufzei-
gen von Handlungsalternativen bei aggressivem, 
delinquentem Verhalten. 
Der Großteil der Kinder und Jugendlichen stammt 
aus bildungsfernen Elternhäusern. Die Eltern ha-
ben oft Sprachdefizite und das Schul- und Bil-
dungssystem in Deutschland ist ihnen fremd. Viele 
der Kinder und Jungendlichen haben einen Migra-
tionshintergrund. 
Um Kinder und Jugendliche noch gezielter zu för-
dern und in regelmäßige Angebote zu integrieren, 
werden Anträge an die „Stiftung Mitmachkinder“ 
gestellt. So werden individuelle Fördermöglichkei-
ten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit 
geringem Einkommen in außerschulischen Berei-
chen, wie Sport, Musik, Kultur angestoßen. Ziel ist 
eine nachhaltige gestärkte Persönlichkeitsentwick-
lung von Kindern und Jugendlichen. 
Projekt „Cool bleiben - Fair streiten“ 
Auf Anfrage des Kommunalen Sozialdienstes, Be-
zirk Mitte, wurde in Kooperation ein Treffpunkt für 
Jugendliche (13 - 17 Jahre) „Cool bleiben - Fair 
streiten“ initiiert, der regelmäßig einmal wöchent-
lich im Jugendinformations- und -bildungszentrum 
angeboten wird.

Amtszielreport 
 
16 
Ziel ist, präventiv ein niedrigschwelliges Angebot 
zu schaffen, bei dem eskalierende Konfliktsituatio-
nen zwischen Jugendlichen/Heranwachsenden 
und Eltern durch die begleitete sozialpädagogische 
Gruppenarbeit entschärft werden sollen, so dass 
weitergehende sozialpädagogische Maßnahmen 
nach Möglichkeit nicht greifen müssen. 
Jugendliche sollen beim Angebot Gleichaltrige tref-
fen, Freizeit gestalten, „Spaß haben“ und ein Lern-
feld erleben, in dem nach Aufbau der Kennenlern- 
und Vertrauensphase Konfliktsituationen mit Er-
ziehungsberechtigten thematisiert werden können. 
Wie kann das Zusammenleben zu Hause funktio-
nieren, wenn Wünsche von pubertierenden Ju-
gendlichen und elterliche Vorstellungen zuneh-
mend aufeinanderprallen? Welche Rechte habe 
ich als Jugendlicher? In welchen Punkten „rede ich 
mit“, welche Kompromisse sind für mich in Ord-
nung, was wünsche ich mir an Unterstützung von 
meinen Eltern? 
Teilnahme des Präventionteams  
Familienbesuche am Modellprojekt des ISA 
„Aufsuchende Elternkontakte - Zielsetzung, Kon-
zeptionen und Wirkungen“ - so lautet der Titel des 
Forschungsprojekts des Institut für soziale Arbeit 
e.V. (ISA) gefördert von der Aktion Mensch und 
dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen 
und Integration NRW. Das Forschungsprojekt un-
tersucht bis 2012 die im Rahmen früher Hilfen 
entwickelten Konzepte der Elternbesuchsdienste in 
NRW. Münster ist neben Köln, Dormagen, Düssel-
dorf und Gelsenkirchen ein Modellstandort. 
Zum Auftakt des Forschungsprojekts fand ein 
Fachtag in Köln statt. Vor großem Publikum wurde 
das Münsteraner Konzept der Familienbesuche 
vorgestellt. Insbesondere in der fortschrittlichen 
Kooperation mit der Gesundheitshilfe durch die 
Möglichkeit der Besuche im Tandem einer päda-
gogischen Fachkraft mit einer Hebamme zeichnet 
sich Münster im Vergleich zu den anderen Mo-
dellstandorten aus. 
Im Herbst wurde jeder Modellstandort von einer 
ISA-Mitarbeiterin besucht mit dem Ziel, die Struktu-
ren und Rahmenbedingungen vor Ort weiterge-
hend zu analysieren. In diesem Kontext nahm die 
Mitarbeiterin auch an einem Familienbesuch teil. 
Im nächsten Schritt der Evaluation sollen bereits 
im Herbst besuchte Familien interviewt werden, 
um die Zufriedenheit und die langfristige Wirkung 
festzustellen. 
Im Rahmen des Projekts erfolgt mit den Vertretern 
der Standorte zur Präsentation und Diskussion der 
Ergebnisse ein regelmäßiger Austausch. 
Amtsziel 4 -  
Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und  
Jugendlichen gewährleisten und sie künftig 
noch stärker vor schädlichen Einwirkungen 
bewahren.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist 
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen 
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur 
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder- 
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter. 
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller An-
gebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit 
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien. 
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei sowohl 
die konkrete - auch rechtliche - Jugendschutzbera-
tung, indem Hinweisen aus der Bevölkerung nach-
gegangen wird und Stellungnahmen zu Jugend-
schutzanfragen erfolgen, als auch Projekte in Form 
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen,  
Fortbildungen usw. 
Auch im Jahr 2010 wurde dieses Amtsziel durch 
vielfältige Aktivitäten verwirklicht: 
Aufsuchende Arbeit des Lorenz-Süd mit der 
Fangruppe „Deviants Ultràs“ 
Das Stadtteilhaus Lorenz-Süd arbeit seit einigen 
Jahren im Zuge der aufsuchenden Arbeit im Stadt-
teil Berg Fidel mit den „Deviants Ultràs", einer 
Gruppe junger und engagierter Fans des SC

Amtszielreport 
 
17 
Preußen Münster, die sich der Ultrà-Kultur zugehö-
rig fühlen. Bei Ultràs handelt es sich um fanatische 
Anhänger, deren Ziel es ist, ihren Verein immer 
und überall bestmöglich zu unterstützen und ge-
gen eine Modernisierung des Fußballs und für 
Freiräume für Fans einzustehen. Im Zuge der 
Ultrà-Kultur kann es zu Konflikten und Berührun-
gen mit traditionellen Fangruppierungen, den Ver-
einen oder der Polizei und Justiz kommen. 
Die Ziele in der Zusammenarbeit des Lorenz-Süd 
mit den „Deviants“ sind vielfältig. Die jungen Fans 
werden unter anderem in partizipativen Prozessen 
bestärkt und unterstützt. Ihnen wird ein Entfal-
tungs- und Freiraum geboten, in dem ihre Anliegen 
und die Ultra-Subkultur ernst genommen aber 
auch kritisch hinterfragt werden. 
Seit Beginn der Zusammenarbeit wurden einige 
Workshops und Vorträge im Stadtteilhaus Lorenz-
Süd durch die Gruppe realisiert, die Rassismus 
und Fremdenfeindlichkeit im Fußball sowie Metho-
den und Konzepte gegen Diskrimierung themati-
sierten. Im Zuge dieser Arbeit gegen Diskrimierung 
konnten die „Deviants“ im Jahr 2010 gemeinsam 
mit dem Lorenz-Süd den Ausstellungsort Münster 
für die neu überarbeitete Ausstellung „Tatort Sta-
dion 2“ realisieren. „Tatort Stadion“ wurde im Jahr 
2001 vom Bündnis aktiver Fußball-Fans unter der 
Schirmherrschaft des ehemaligen Bundestagsprä-
sidenten Wolfgang Thierse entwickelt und seitdem 
an fast zweihundert Orten gezeigt. Die Ausstellung 
thematisiert ausführlich die verschiedenen Aus-
prägungen von Diskriminierung in Stadion und 
Fußball. 
Gemeinsam wurde ein breites Rahmenprogramm 
zur dreiwöchigen Ausstellung im Lorenz-Süd aus-
gearbeitet. Die Ausstellung und das Begleitpro-
gramm haben vor allem informiert: Über alltägliche 
Diskriminierung, Rassismus aber auch darüber, 
was Fans und Menschen dagegen tun können. 
Thema waren auch Formen der Diskriminierung 
wie antiziganistische Gesänge, Homophobie oder 
Sexismus, die im Fußball leider noch bei einer 
breiten Masse akzeptiert sind. 
Durch die Ausstellung, Vorträge und Workshops 
konnten insgesamt über 1.000 vor allem jugendli-
che Personen erreicht werden, die nachhaltig und 
authentisch über Diskrimierung informiert und in 
vielen Bereichen sensibilisiert werden konnten. Die 
„Deviants“ konnten in Zusammenarbeit mit dem 
Stadtteilhaus Lorenz-Süd somit einen wichtigen 
Baustein zum Schutz vor schädlichen Einwirkun-
gen realisieren. 
Medienkonsum: Fachtag und Vortragsreihe, 
Aufbau einer Mediathek 
Im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) 
wurde eine umfangreiche Mediathek zum Thema 
„kritischer/problematischer Medienkonsum“ aufge-
baut. Sie wird kontinuierlich und systematisch wei-
ter mit Fachliteratur und Broschüren bestückt. Die 
Themengebiete sind breit gefächert. Es sind Bro-
schüren, Flyer, Arbeitshilfen und Bücher vorhan-
den. Diese können von Multiplikatoren, Studentin-
nen und Studenten und anderen Interessierten 
weitergegeben oder ausgeliehen werden. Auf 
Wunsch wird Material auch per Post verschickt. 
Im Frühjahr 2010 wurde eine Vortragsreihe mit 
dem Thema “Was macht ihr denn da?“ - Medien-
welten von Kindern und Jugendlichen (vier Vorträ-
ge) in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Müns-
ter, Hafenplatz 1, veranstaltet. Fast 200 interes-
sierte Eltern und Fachkräfte konnten sich durch die 
Veranstaltungsreihe informieren. 
Am 18.11.2010 wurde ein Fachtag mit 150 Teil-
nehmenden aus Schule und Jugendhilfe durchge-
führt. Thema „Cybermobbing - Altes Gespenst in 
neuem Gewand“. Es wurden vormittags Vorträge 
gehalten beispielsweise zur Sicherheit der social 
communities und zu Cybermobbing und nachmit-
tags wurden „best-practice“-Beispiele für die Arbeit 
mit Kindern und Jugendlichen zu diesem Themen-
komplex vorgestellt.

Amtszielreport 
 
18 
115 der Teilnehmenden kamen aus Münster bzw. 
aus dem Münsterland. 45 % der Teilnehmenden 
arbeiteten im Bereich der Jugendhilfe, 36 % ka-
men aus dem Bereich der Schule. 
(Auswertung des Fachtages online unter: 
http://jugend.muenster.de/fachtag_cm/) 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege 
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von 
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ei-
ne zentrale Handlungsorientierung in der Kinder- 
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen 
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsauf-
gabe und durchgängiges Handlungsprinzip u. 
a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinder-
rechtsabkommen der UN ihre rechtliche und politi-
sche Begründung. 
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst 
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich 
an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher 
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten, 
an denen sie Verantwortungsübernahme ein-
üben, Lösungskompetenzen erwerben und 
selbstbestimmtes Handeln entwickeln können. 
Folgende Bespiele verdeutlichen, wie diese Hand-
lungsorientierung in die Praxis umgesetzt wird: 
Ideenbörsen für Spielplatzsanierungen bzw. 
Spielplatzneuanlagen 
Beim öffentlichen Spielplatzangebot spielt die 
Stadt Münster in der ersten Liga. 335 Spielplätze 
in meist guter Qualität sprechen da eine deutliche 
Sprache. Die nutzerorientierte Planung ist außer-
ordentlich wichtig. Aus diesem Grund führt das 
Kinderbüro regelmäßig Ideenbörsen durch, bei de-
nen neben einem allgemeinen Stimmungsbild kon-
krete Hinweise und Anregungen zur Gestaltung ei-
nes Spielplatzes aufgenommen werden.

Amtszielreport 
 
19 
Mit 15 zu sanierenden Spielplatzobjekten waren 
2010 außergewöhnlich zahlreiche Ideenbörsen im 
gesamten Stadtgebiet durchzuführen: Ap-
pelbreistiege, Bernhard-Poetter-Straße, Coer-
deplatz, Dauvemühle, Diekbree, Franz-Marc-Weg, 
Gigastraße, Gut Insel, Hägerstraße, Seppenrade-
weg, Servatiiplatz, Toppheideweg, Trainkaserne, 
Vögedingplatz, Zur Walbeke. Für zwei Spielplatz-
neuanlagen wurden ebenfalls Ideenbörsen durch-
geführt: Morthorststraße, Park Sentmaring. 
Die Teilnahme von Kindern und Eltern an den 
Ideenbörsen war etwas größer als im Vorjahr. 
285 Kinder und 208 Eltern brachten im Rah-
men der jeweils rund zweistündigen Ideenbör-
sen vor Ort Wünsche und Anregungen mit ein. 
Durchschnittlich waren dies 17 Kinder und 12 Er-
wachsene pro Beteiligungstermin. 
Die im Rahmen der Ideenbörsen erfassten Wün-
sche und Anregungen waren überwiegend realis-
tisch und konnten nach den erfolgten Abstim-
mungsgesprächen mit dem Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz weitestgehend in die Planungs-
entwürfe integriert werden. Rund ¾ der einge-
brachten Ideen der Kinder und Eltern ließen sich 
umsetzen. Mit den folgenden Beschlüssen in den 
jeweiligen Bezirksvertretungen wurde eine zeitna-
he Umsetzung der einzelnen Planungen gewähr-
leistet, so dass die Kinder meist im gleichen Haus-
haltsjahr „ihren“ Spielplatz saniert vorfanden. 
Neustrukturierung des Jugendrats 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 be-
schlossen dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt 
Münster zur Mitwirkung von Kindern und Jugendli-
chen an kommunalen Willensbildungsprozessen 
zu realisieren. Dieses erprobte Partizipationsmo-
dell hat sich in den letzten Jahren in seinen 
Grundzügen bewährt. 
Jedoch hat sich deutlich gezeigt, dass eine forma-
lisierte und sehr stark strukturierte Form der Gre-
mienarbeit den Wünschen und Ausdrucksformen 
von Kindern und Jugendlichen in Münster nur be-
grenzt entgegen kommt. 
Daher wurden in mehreren Terminen mit dem Ju-
gendrat und den Jugendforen Ideen und Vorstel-
lungen für eine angemessene Beteiligungsform 
entwickelt. Folgende wesentliche Eckpunkte wur-
den erarbeitet: 
ƒ Der Jugendrat wird in einer stadtweiten Wahl di-
rekt gewählt. 
ƒ Die Jugendforen werden zugunsten von gewähl-
ten Stadtteilvertretern aufgelöst. 
ƒ Es gibt pro Stadtbezirk fünf gewählte „Stadtteil-
vertreter/innen“. 
ƒ Die Mitglieder des Jugendrats werden von fünf-
zehn auf dreißig Gremienmitglieder aufgestockt. 
ƒ Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vor-
stand, bestehend aus drei Mitgliedern.

Amtszielreport 
 
20 
ƒ Der Jugendrat erstellt für jedes Jahr ein Jahres-
arbeitsprogramm. 
ƒ Der Jugendrat arbeitet stadtteilorientiert, the-
men- und projektbezogen. 
ƒ Über die gewählten Jugendratsmitglieder hinaus 
erhalten interessierte Kinder und Jugendliche in 
Münster die Möglichkeit zur projektbezogenen 
und themenbezogenen Partizipation. Hierbei 
werden jugendgerechte Medien zur Kontaktauf-
nahme genutzt. Dies sichert den Blick auf die 
Möglichkeiten der Partizipation zu erweitern und 
auch Kinder und Jugendliche einzubinden, die 
sich nicht für eine Gremienarbeit interessieren 
und dennoch situativ und themenbezogen „mit-
bestimmen“ möchten. 
ƒ Die Antragsrechte in den Ausschüssen und Be-
zirksvertretungen bleiben erhalten. 
ƒ Das Rederecht im Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien bleibt ebenfalls beste-
hen. 
ƒ Analog zu den poltischen Ausschüssen und 
Gremien wird die Schriftführung für den Jugend-
rat durch das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien wahrgenommen. 
ƒ Die pädagogische Begleitung des Jugendrats 
wird durch die Fachstelle „Kinder- und Jugend-
förderung/Offener Ganztag an Grundschulen“ 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
inklusive Schriftführung weitergeführt. 
Am 29.09.2010 beschloss der Rat der Stadt Müns-
ter die Beschlussvorlage V/0445/2010/1 „Jugend-
rat der Stadt Münster - Weiterentwicklung und Pro-
filschärfung“. 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien 
gleiche Chancen haben. Wir wollen die  
Integration von benachteiligten Kindern  
und Jugendlichen fördern.“ 
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel 
und den Auftrag, sich besonders um die jungen 
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in 
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden. 
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten. 
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:  
Kinderarmut in Münster 
Mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Teilhabechancen von Kindern und Ju-
gendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bil-
dung, Gesundheit und früher Förderung“ wurden 
2009 insbesondere bestehende Ansätze und 
Maßnahmen aufgezeigt, die in den unterschiedli-
chen Bereichen einen Beitrag zur gesellschaftli-
chen Teilhabe von Kindern in Armutssituationen 
leisten können. 
In diesem Zusammenhang und vor dem Hinter-
grund des Ratsantrages „Kinderarmut in Münster - 
eine drängende Handlungsaufforderung an die 
Kommunalpolitik“ der Fraktionen SPD, Die Grü-
nen/GAL, die Linke, UWG, ödp, die Piratenpartei 
im Rat der Stadt Münster wurde im Juli 2010 ein 
gemeinsames Hearing der Ausschüsse für Kinder, 
Jugendliche und Familien, Soziales und Gesund-
heit sowie Schule und Weiterbildung durchgeführt. 
Im Ergebnis wurde deutlich, dass ein Handlungs-
konzept mit einem konkreten Maßnahmenpro-
gramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Müns-
ter zu entwickeln ist. Die Federführung hierfür hat 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Ausweitung der integrativen Betreuungs-,  
Bildungs- und Erziehungsarbeit in den  
Kindertageseinrichtungen  
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von ei-
ner Behinderung bedroht sind, sollen nach Mög-
lichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung 
gefördert werden. Ihre Bedürfnisse sind bei der 
pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrich-
tungen zu berücksichtigen. Diese Vorgaben des 
Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurden in 
Münster auch im Jahr 2010 weiterverfolgt, dabei 
konnte das Platzangebot für die Kinder weiter aus-
gebaut werden.

Amtszielreport 
 
21 
Gab es z. B. im Kindergartenjahr 2005/06 - also 
vor rund fünf Jahren - insgesamt 218 integrative 
Plätze in 77 Einrichtungen, so ist die Zahl dieser 
Plätze im Kindergartenjahr 2009/10 auf insgesamt 
271 in 90 Einrichtungen angestiegen, davon 256 
Plätze für über dreijährige und 15 Plätze für unter 
dreijährige Kinder. Hinzu kamen insgesamt 68 
heilpädagogische Plätze für über 3-jährige Kinder. 
Somit wurden insgesamt 339 Plätze für behinderte 
bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder an-
geboten. 
Die Kindertageseinrichtungen haben sich in den 
vergangenen Jahren mehr und mehr der Möglich-
keit zur wohnortnahen Integration der Kinder ge-
öffnet. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Auf-
wärtstrend unter dem Stichwort „Inklusion“ und im 
Rahmen des weiteren Ausbaus der Plätze für un-
ter dreijährige Kinder auch künftig fortsetzen wird. 
Der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit 
für die unter dreijährigen behinderten bzw. von ei-
ner Behinderung bedrohten Kinder kommt dabei 
immer mehr Bedeutung zu. 
Kulturelles Theaterprojekt mit jungen  
Migranten im Jugendinformations- und  
-bildungszentrum 
„Das Andere“ war ein Projekt, in dem sich Jugend-
liche mit Migrationsvorgeschichte mit dem Begriff 
„Fremdsein“ auseinandersetzten. Darüber hinaus 
waren die Ängste und Hoffnungen junger Men-
schen in einer multikulturellen Alltagsrealität The-
ma. 
Es ging einerseits um Unterschiede in der Kultur 
und Lebensart, doch das Ziel war nicht im Plakati-
ven stecken zu bleiben, sondern unter die Oberflä-
che zu gehen: 
ƒ Welche Emotion löst Fremdheit aus? 
ƒ Welche Weltbilder stecken dahinter? 
ƒ Kann man wirklich alles verstehen? 
ƒ Was heißt Fremdheit auflösen? 
ƒ Wie reagiere ich auf Fremdheit? 
Andererseits bearbeitete dieses Projekt, was es 
bedeutet, sich selber fremd zu fühlen, ausgegrenzt 
zu sein, sich anders als die anderen zu erleben, 
seine Individualität und Besonderheit auch durch 
solche Konflikte zu erleben und zu erkennen. 
Die einzelnen entstandenen Theaterszenen wur-
den nicht der Öffentlichkeit präsentiert, da eine so 
große und unerwartete Intimität und Offenheit ent-
standen ist, dass die Ergebnisse so persönlich und 
emotional waren, dass die Teilnehmenden für sich 
entschieden haben, dies als individuelle und ver-
traute Erfahrung zu nutzen. 
Amtsziel 7 -
Geschlechterdifferenzierung / Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren  
unterschiedlichen Interessen und gehen durch 
differenzierte Angebote in unserer Arbeit  
darauf ein.“ 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes 
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung 
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. jun-
ge Männer und junge Frauen wirksam zu gestalten 
und mit entsprechenden Konzepten und Angebo-
ten stetig weiterzuentwickeln. 
Die drei folgenden Beispiele verdeutlichen, wie 
dieses Amtsziel 2010 realisiert wurde: 
Gruppenangebot für Romamädchen der  
Trauttmansdorffstraße als Angebot des  
Stadtteilhauses Lorenz-Süd 
Die Mädchengruppe für Romamädchen richtet sich 
in erster Linie an alle Mädchen und jungen Frauen 
im Alter von etwa 10 bis 18 Jahren, die in dem

Amtszielreport 
 
22 
Wohnkomplex an der Trauttmansdorffstraße leben. 
Der Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner 
der Trauttmansdorffstraße sind Roma und sind 
Flüchtlinge aus dem Gebiet des Kosovos, vom 
Aufenthaltstatus liegen vor allem Duldungen und 
befristete Aufenthaltsgenehmigungen vor. 
Die Mädchen, die an dem Gruppenangebot teil-
nehmen, verfügen in der Regel über eine hohe 
Empathiefähigkeit, weisen aber auch deutliche De-
fizite in den sprachlichen Fähigkeiten und im Sozi-
alverhalten auf. Das Angebot der Mädchengruppe 
findet in den Räumlichkeiten des Jugendtreffs an 
der Trauttmansdorffstraße und des Stadtteilhauses 
Lorenz-Süd statt, weiterhin gibt es regelmäßige 
Ausflüge und Exkursionen. Die Mädchengruppe 
findet jeden Mittwoch in der Zeit von 15:00 bis 
17:00 Uhr statt. 
Ziel des Angebots der Mädchengruppe an der 
Trauttmansdorffstraße ist es, den Mädchen und 
jungen Frauen eine Unterstützung bei der Integra-
tion in ihre momentane Lebenswelt zu geben. Wei-
terhin soll die individuelle Entwicklung gestärkt 
werden. Damit die Integration gelingen kann, er-
fahren die Mädchen eine professionelle Unterstüt-
zung und Begleitung in der Lebensphase der Ado-
leszenz. Aus diesen Punkten ergeben sich ver-
schiedene inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit wie 
die Raumaneignung, Bildung, Identitätsbildung und 
Themen wie Liebe, Körper, und Sexualität. 
Die Mädchengruppe bietet den Mädchen einen 
Platz zur Entfaltung, individuelle Fähigkeiten zu 
entwickeln und ihre Lebenswelt aktiv mit zu gestal-
ten. Darüber hinaus wird sie als Schutz- und Frei-
raum genutzt, in dem sie ohne direkte Beteiligung 
von Jungen und frei von männlichen Standards 
und gesellschaftlichen Erwartungen neue Hand-
lungsspielräume entdecken, erproben und gestal-
ten können. So soll der Gefühlsausdruck, die 
Selbstbehauptung und der Selbstwert gestärkt und 
die Grundlage geschaffen werden, in größerem 
Umfang am öffentlichen Leben teilhaben zu kön-
nen. 
Daraus ergeben sich folgende Grundsätze in der 
Mädchenarbeit, die der Arbeit in der Mädchen-
gruppe in der Trauttmansdorffstraße zu Gunde lie-
gen:  
ƒ die Stärkung weiblichen Selbstvertrauens, 
ƒ das Erkennen von Rollenstereotypen und die 
Entwicklung praktikabler Alternativen, 
ƒ der Aufbau von Vertrauen und Solidarität, 
ƒ das Erlernen von Konfliktverhalten und 
ƒ die Verantwortungsübernahme. 
Jungenförderungsprojekt in der Kinderta-
geseinrichtung / Familienzentrum Killingstraße 
In der städtischen Kindertageseinrichtung und Fa-
milienzentrum Killingstraße wurde erstmals spe-
ziell ein Projekt zur Jungenförderung angeboten. 
Dieses Konzept wurde im Institut für Sportwissen-
schaft der WWU Münster, Arbeitsbereich Sportdi-
daktik, entwickelt und mit dem Team der Einrich-
tung als Angebot für die Jungen angepasst. Hierzu 
wurden Sportstudenten für dieses Projekt ausge-
bildet und das Konzept in die Praxis umgesetzt. 
Die hierzu extra ausgebildeten Sportstudenten 
führten die Kurse als Variablenmodell durch, pro 
Woche jeweils 45 Minuten. Maximal acht bis zehn 
Jungen bildeten einen Kurs. Sportbezogene Vari-
ablen des Konzepts beinhalteten: 
ƒ Nähe und Distanz. 
ƒ Spannung und Entspannung. 
ƒ Kooperation und Konkurrenz. 
ƒ Leistung und Erfolg. 
ƒ Sensibilität und Kraft. 
ƒ Ausdruck und Präsentation . 
ƒ Wagnis und Risiko. 
ƒ Aggression und Härte. 
Positiv für die Jungen war ein Angebot durch 
männliche Studenten. Neben den vielen indivi
duel-
len Angeboten in der Einrichtung wurde hier kon-
sequent der Gender-Gedanke gelebt und umge-
setzt.  
Bislang konnten an diesem Angebot fast alle Jun-
gen teilnehmen. Seit Herbst 2010 wird das Projekt 
auch in leicht veränderter Form für die Jungen un-
ter 3 Jahren (U3) angeboten. 
Bis Mitte 2010 wurde das Angebot über Mittel der 
Sozialen Stadt gesichert, seit September wird es

Amtszielreport 
 
23 
durch eine Spende finanziert. Mittlerweile ist die-
ses Projekt nicht mehr aus dem Profil der Einrich-
tung wegzudenken und konnte fest im Konzept 
verankert werden. 
Mädchen- und Jungengruppe im 37 Grad 
Im vergangen Jahr hat das 37 Grad sowohl eine 
Mädchengruppe wie auch eine Jungengruppe an-
geboten. Ziel war der Ausbau der Geschlechterge-
rechtigkeit. In den jeweiligen Gruppen wurden die 
spezifischen Kompetenzen und Entwicklungspo-
tentiale der Jungen und Mädchen entdeckt, sie 
wurden gefördert und auf ihre persönlichen Be-
dürfnisse und Problemlagen wurde intensiv einge-
gangen. Ein besonderes Augenmerk lag auf der 
langfristigen und ganzheitlichen Ausrichtung des 
Angebots, um Benachteiligungen abzubauen. 
Im Detail wurden Themen wie Schule, Ausbildung, 
berufliche Perspektiven, Konflikte im Freundes- 
und Familienkreis, Freundschaft und Sexualität, Ei-
fersucht, Verhütung, Schutz vor „blöder Anmache“ 
und gleichgeschlechtliche Liebe von den Jugendli-
chen selbst bestimmt und behandelt. Die Jungen- 
und Mädchengruppe fand in Form von Exkursio-
nen, Gruppenarbeit, themenspezifischer Arbeit und 
Kulturarbeit statt. 
Beide Gruppen wurden jeweils wöchentlich für 3 
Stunden angeboten. Wenn Exkursionen stattfan-
den, betrug die Dauer 4 Stunden. Die Teilnehmer-
zahl bei der Mädchengruppe lag bei durchschnitt-
lich 5 Personen. Die Altersspanne reichte hier von 
11 bis 16 Jahren. Bei der Jungengruppe gab es 
durchschnittlich 7 Teilnehmer im Alter von 9 bis 13 
Jahren. Die Kunden der Angebote wohnen alle-
samt im Westen Hiltrups und sind zum größten 
Teil dem Stammpublikum des 37 Grad zuzuord-
nen. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information 
und Hilfe an und schaffen individuelle und 
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen 
frühzeitig auf.“ 
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung 
von Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die 
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeu-
tung. Neben den einzelfallorientierten Hilfen zur 
Erziehung und den anderen individuellen Leis-
tungsbereichen des Kinder- und Jugendhilfegeset-
zes und der Beratungsangebote wirkt sich dieser 
Trend auf traditionell eher gruppenspezifische Be-
reiche wie die Kinder- und Jugendarbeit und die 
Betreuung in Kindertageseinrichtungen aus. 
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2010 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde: 
Jugendhilfe an Förderschulen 
Seit Februar 2010 werden an allen 4 Förderschu-
len mit dem Förderschwerpunkt Lernen Jugendhil-
feangebote durch die Fachstelle Jugendsozialar-
beit vorgehalten. Die neuen Angebote richten sich 
an Schülerinnen und Schüler aus Münster. Sie 
sind somit wichtige Bausteine im Gesamtkonzept 
„Jugendhilfe / Schule“. 
Ziel der Jugendhilfe an den Förderschulen ist es, 
persönliche Fähigkeiten der Schülerinnen und 
Schüler sowie deren Eltern zu stärken, die Folgen 
vorhandener Benachteiligungen und Einschrän-
kungen abzumildern sowie frühzeitig schulische 
und außerschulische Problemlagen zu erkennen 
und zu bearbeiten um so intensiven Jugendhilfe-
leistungen vorzubeugen.  
Das Angebot „Jugendhilfe an den Förderschulen 
mit dem Schwerpunkt Lernen“ richtet sich nach 
den speziellen Bedarfen der jeweiligen Schule. Un-
terschiedlichen sozialen und ethnischen Strukturen 
der Schülerinnen und Schüler an den verschiede-
nen Schulen soll somit Rechnung getragen wer-
den. Flexible Konzepte werden innerhalb der je-
weiligen Schule mit den sozialpädagogischen

Amtszielreport 
 
24 
Fachkräften abgestimmt. Unabhängig von dem 
spezifischen Leistungsprofil der Jugendhilfe an 
den einzelnen Schulen gibt es für alle Schulen 
gemeinsame Basisleistungen. 
In 2010 standen die Kontaktaufnahme zu Schüle-
rinnen, Schülern, Eltern und Lehrern sowie der 
Aufbau von Vernetzungsstrukturen im Vorder-
grund. Darüber hinaus wurden ein Controllingver-
fahren auf der Basis konkret formulierter Ziele so-
wie ein entsprechendes Berichtswesen entwickelt. 
Hilfen im Vorfeld von Hilfen zu Erziehung 
Ziel einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe 
des Amtes war es, Angebote im Vorfeld von Hilfen 
zur Erziehung zu entwickeln und stadtteilbezogen 
umzusetzen. „Hilfen im Vorfeld von Hilfen zur Er-
ziehung“ werden in diesem Zusammenhang als 
Angebote verstanden, die auf die Stärkung der Er-
ziehungs-, Beziehungs- und Bindungskompetenz 
abzielen, sich jedoch im Vorfeld der §§ 27 ff. 
SGB VIII bewegen. 
Auf Grundlage der in den einzelnen Bezirken be-
nannten Bedarfe wurden Konzepte erarbeitet, die 
die bereits im jeweiligen Stadtteil vorhandenen 
Angebote im präventiven Bereich ergänzten und 
somit eine hohe bezirksbezogene Passgenauigkeit 
erreichen sollten. 
In Kooperation mit verschiedenen freien Trägern 
der Jugendhilfe wurden derzeit folgende Projekte 
entwickelt:  
Bezirk Ost: 
ƒ Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Allein-
erziehende mit Kleinstkindern. 
ƒ Gruppenangebot für gewalttätige Väter in Ehe 
und Partnerschaft. 
Bezirk West: 
ƒ Elternabende für Eltern mit pubertierenden Ju-
gendlichen in fünf Stadtteilen. 
ƒ Hausaufgabenbetreuung und Elternarbeit bezo-
gen auf Bildung. 
Bezirk Mitte: 
ƒ „Cool bleiben - fair streiten“ - Angebot für Eltern 
und Jugendliche in der Pubertät. 
ƒ Gruppenangebot für psychische erkrankte El-
tern. 
Bezirk Nord: 
ƒ Soziale Gruppenarbeit im Stadtteil Kinderhaus. 
ƒ Pädagogische betreuter Spielplatz in Coerde. 
Bezirk Hiltrup: 
ƒ Angebot für Jugendliche mit Integrationsbedarf. 
Elterngeld und Elternzeit  
Das Elterngeld wird als Mei-
lenstein einer zukunftsorien-
tierten Familienpolitik bewer-
tet und gilt als zentrales Ele-
ment einer Neuausrichtung 
der familienpolitischen Leis-
tungen. Mit der Anknüpfung 
an das Erwerbseinkommen 
vor der Geburt eines Kindes 
und den modernen Regelun-
gen zur Elternzeit soll Eltern die Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf erleichtert werden. 
Die Elterngeldstelle des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien verfolgte mit ihrem Beratungs-
angebot diese Zielsetzung. Familiensituationen 
sind individuell und auch die jeweilige berufliche 
Situation der Eltern hat unterschiedliche Anforde-
rungen und Möglichkeiten. Die Elterngeldstelle be-
riet hier sehr konkret bezogen auf die jeweilige 
Familien- und Berufssituation, welche Gestal-
tungsmöglichkeiten die Eltern bei der Beantragung 
von Elterngeld haben und wie sie ihre bis zu drei-
jährige Elternzeit - im Sinne einer verbesserten 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf - nutzen kön-
nen. Es waren auch bei der Elternzeit maßge-
schneiderte Handhabungen, wie zum Beispiel eine 
mögliche variable Teilzeittätigkeit während der El-
ternzeit sinnvoll, damit Beruf und Familie bestmög-
lich vereinbart werden konnten. 
Elterngeld und Elternzeit erleichterten Vätern die 
Möglichkeiten, mehr Zeit mit ihrem Kind zu ver-
bringen und eine intens
ivere Bindung zu ihm auf-
zunehmen. In der innerfamiliären Aufgabenvertei-

Amtszielreport 
 
25 
lung ergab sich so eine größere Balance zu mehr 
partnerschaftlichem Zusammenleben. Dies war für 
viele Familien sicher ein großer Mehrwert. 
Amtsziel 9 -  
Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir 
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ih-
ren Bildungsbiografien - in der Familie, in der 
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in 
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“ 
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die 
Umsetzung dieses Amtsziels: 
Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförde-
rung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kinder-
tageseinrichtungen und Schulen des Primarbe-
reichs in NRW“ 
Das Land NRW hat im Mai 2010 die „Grundsätze 
zur Bildungsförderung“ als Entwurf vorgelegt. Sie 
sind als fachliche Grundlage für die Bildung, Erzie-
hung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 
10 Jahren in den Kindertageseinrichtungen und 
Schulen gedacht und sollen auch dazu beitragen, 
auf der Basis eines gemeinsamen Bildungsver-
ständnisses die Zusammenarbeit des Elementar- 
und Primarbereichs weiterzuentwickeln. Die Kinder 
sollen von einem gelungenen Übergang von der 
Kindertageseinrichtung in die Schule profitieren. 
Mit der landesweiten Erprobung dieser Bildungs-
grundsätze wurde im Herbst 2010 mit über 60 ört-
lichen Netzwerken von Kindertageseinrichtungen 
und Grundschulen begonnen. 
Für Münster waren die Michaelschule Gievenbeck, 
der Katholische Kindergarten St. Michael 2 und die 
Städtische Kindertageseinrichtung Legdenweg als 
Kooperationsverbund an der Erprobung beteiligt. 
Diese lokale Erprobung in Münster wurde von ei-
ner Projektgruppe begleitet, zu der neben den Ak-
teuren der drei beteiligten Einrichtungen auch an-
dere Vertreter/innen des Schul- und Jugendhilfe-
bereichs gehörten. Ziel war es hier, die Bildungs-
grundsätze auf ihre Eignung für die Praxis zu prü-
fen und bereits bestehende Vereinbarungen zur 
Zusammenarbeit beider Bildungsbereiche zu kon-
kretisieren und auszubauen. Der Schwerpunkt der 
Erprobung ist für das Jahr 2011 vorgesehen. 
Hortarbeit im Lorenz-Süd 
Der Lorenz-Hort im Süden Münsters bietet 20 
Plätze für Kinder der ersten und zweiten Grund-
schulklassen. Die Schwerpunkte der pädagogi-
schen Arbeit liegen in den Bereichen der außer-
schulischen Betreuung und der gezielten, individu-
ellen Förderung und Stärkung der Kinder. So sol-
len sie behutsam und ganzheitlich - angenommen 
mit ihren Stärken und Schwächen - an den Ganz-
tag der Schule herangeführt und in ihrem Selbst-
wert gestärkt werden. Jedes Kind bringt andere 
Grundvoraussetzungen mit, auf die individuell 
Betreuungs- und Förderpläne abgestimmt sind. 
Jedes Kind hatte einen Mitarbeiter als festen An-
sprechpartner, der sich ganzheitlich um alle Be-
lange kümmerte und auch die Familie mit einbe-
zog. Die Arbeitszeiten dieser Mitarbeiter waren fle-
xibel, Hausbesuche und Elternabende fanden teil-
weise in den Abendstunden statt, Unterrichtsbesu-
che früh morgens. 
In der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, 
die an der Entwicklung des Kindes beteiligt sind, 
wurden oftmals sehr individuelle Förderungen und 
Perspektiven für jedes Kind erarbeitet. Im Hort 
wurden diese Aufgaben dann gemeinsam mit den 
Kindern und deren Eltern bedarfsorientiert und in 
vertrauensvollem Umgang miteinander umgesetzt.

Amtszielreport 
 
26 
Die Palette der Förderung reichte von der geziel-
ten Lernförderung bis zu motorischen Angeboten. 
Auch im Freizeitverhalten lernten die Kinder einen 
ganz individuellen Umgang, sie erlebten in Natur- 
und Umweltprojekten ihr Umfeld ganz neu, be-
suchten den Zoo oder ein Museum. 
Nur das hohe Maß an Flexibilität in der Arbeit mit 
den Kindern und die angemessene individuelle 
Förderung gewährleistete eine Chancengleichheit, 
die jedes Kind zur Entwicklung seiner Persönlich-
keit benötigt. 
Modellprojekt Amelsbüren:  
„Kindertageseinrichtung Sonnentau“ und  
„Davert-Grundschule“ 
Betreuung, Bildung und Prävention sind die aktuel-
len und grundlegenden Leitmotive für die Förde-
rung und Unterstützung von Kindern. Vielfältige 
und zielgerichtete Angebote und Maßnahmen der 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z. 
B. die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und 
Offenem Ganztag (OGS) tragen dazu bei, Kinder 
in ihren Entwicklungen und in der Persönlichkeits-
bildung zu fördern. 
In Amelsbüren wurde ein Modellprojekt entwickelt, 
in dem in einer neuen Einrichtung Kindertagesein-
richtung und Offener Ganztag mit einem aufeinan-
der abgestimmten Konzept sowohl für Kinder im 
Kindergartenalter als auch im Grundschulalter Be-
treuungs- und Bildungsangebote ermöglicht wer-
den. Darin einbezogen wurde auch die Katholische 
Kindertageseinrichtung St. Sebastian im Zusam-
menhang mit dem Familienzentrumsverbund der 
Kindertageseinrichtungen. 
Folgende Schwerpunkte stehen im besonderen 
Zusammenhang mit der neuen Einrichtung: 
ƒ Vielfältige Möglichkeiten für Bildung und Be-
treuung von Kindern, die Kindertageseinrich-
tung, OGS und Grundschule zu Gute kommen 
und alle Einrichtungen im Stadtteil einbeziehen. 
ƒ Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität 
in Kindertageseinrichtung und OGS mit dem 
Ziel, den Übergang von Kindertageseinrichtung 
zur Grundschule zu verbessern und gemeinsam 
zu gestalten. 
ƒ Bei der praktischen Umsetzung des Konzepts 
und der Kooperationen von Kindertageseinrich-
tung, OGS und Grundschule ergeben sich durch 
die gemeinsame  Nutzung der Räume viele 
Möglichkeiten. 
ƒ Entwicklung von Bildungspartnerschaften, die 
sich aus einer zielgerichteten Zusammenarbeit 
der Fachkräfte in Kindertageseinrichtung und 
OGS unter Beteiligung der Grundschule erge-
ben. 
ƒ Eine praktische Zusammenarbeit ist wichtig für 
die Umsetzung der gemeinsamen Ziele. Bei-
spielhaft hierfür können genannte werden: Ein-
richtungsübergreifende Besuche und Hospitati-
onen, gemeinsame Angebote und Elternaben-
de, einrichtungsübergreifende Patenschaften, 
abgestimmte Übergänge von Kindertagesein-
richtung in OGS und Grundschule, gemeinsame 
Fortbildungen sowie einrichtungsübergreifende 
Konzepte zur „integrativen Erziehung“ (Inklusi-
on). 
In 2011 werden die vielfältigen fachlichen Anforde-
rungen und vor allem die Frage der Übertragung 
auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kinderta-
geseinrichtung, OGS und Grundschule konkreter 
ausgewertet und strukturiert. 
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /  
Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und un-
sere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle 
zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei 
kurzen Wegen.“ 
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der 
jeweiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die 
höchstmögliche Übereinstimmung mit den An-
forderungen zu erreichen, die an uns gestellt 
werden. 
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagemen-
tes sind Daten und Informationen, die in ver-
schiedenen Arbeitsprozessen entstehen und er-
fasst werden. Nur die systematische Handhabung

Amtszielreport 
 
27 
dieser Informationen ermöglicht es uns beispiels-
weise, Fall- und Kostenentwicklungen sowie Prob-
leme und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen 
und richtig zu bewerten. Ziel dieser Analyse ist es, 
wirksame Maßnahmen abzuleiten, die entweder 
korrektiv oder präventiv ausgerichtet sind. 
Die vier folgenden Beispiele aus ganz unterschied-
lichen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Be-
mühungen: 
Qualitätszirkel „Gesundheitsförderung in  
städtischen Kindertageseinrichtungen“ 
Die Bedeutung einer qualitätvollen Arbeit in den 
Kindertageseinrichtungen nimmt in der öffentlichen 
Wahrnehmung seit Jahren zu. Diese Bedeutung 
bezieht sich zunächst darauf, die Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf durch eine bedarfsgerechte (und 
zunehmend flexible) Kindertagesbetreuung zu ge-
währleisten. Aber auch die Ansprüche der Gesell-
schaft und damit insbesondere auch der Eltern an 
die Qualität der Bildungsarbeit in den Einrichtun-
gen wachsen stetig. Diese veränderten Anforde-
rungen haben auch im Kinderbildungsgesetz (Ki-
Biz, 2008 in Kraft getreten) ihren Niederschlag ge-
funden. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen 
ist demzufolge in den vergangenen Jahren immer 
anspruchsvoller geworden. Neue, zusätzliche Her-
ausforderungen müssen von den pädagogischen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt wer-
den. 
Folgende, beispielhafte Maßnahmen und Entwick-
lungen haben im vergangenen Jahr eine wichtige 
Rolle gespielt: 
ƒ In den Kindertageseinrichtungen wurde ein 
Qualitätsmanagement eingeführt. 
ƒ Die Zahl der integrativ betreuten Kinder hat 
deutlich zugenommen. 
ƒ Ausreichende Sprachkenntnisse wurden als 
grundlegende Voraussetzung für einen erfolg-
reichen Schulbesuch erkannt und demzufolge 
Sprachfördermaßnahmen ausgebaut. 
ƒ Die Entwicklung eines Kindes in einer Kinderta-
geseinrichtung wird durch die Bildungsdoku-
mentation festgehalten. 
ƒ Der Anteil der Kinder, die über Mittag bzw. 
ganztags betreut werden, hat erheblich zuge-
nommen. 
ƒ Die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 
drei Jahren wurde intensiv ausgebaut. 
ƒ Zunehmend traten die Bedarfe einer flexiblen 
Kindertagesbetreuung (z. B. Betreuungszeiten 
abends, am Wochenende) in den Blickpunkt. 
Diese und viele andere Aufgaben müssen mit dem 
Personal der Kindertageseinrichtungen geschultert 
werden, das auf der Grundlage der - insbesondere 
finanziellen - Rahmenbedingungen des KiBiz zur 
Verfügung steht. Damit die Kindertageseinrichtun-
gen auf der einen Seite den geschilderten Anforde-
rungen gerecht werden, dies auf der anderen Seite 
aber nicht zu einer dauerhaften Überbeanspru-
chung des pädagogischen Personals führt, wurde 
im Jahr 2010 der Qualitätszirkel „Gesundheitsför-
derung in städtischen Kindertageseinrichtungen“ 
angestoßen. 
Der gesamte Prozess ist noch nicht abgeschlos-
sen; jedoch wurde unter Beteiligung von Vertretern 
der Kindertageseinrichtungen, des Personal- und 
Organisationsamtes, des Personalrates sowie der 
Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien der Alltag in den Einrichtungen in den 
Blick genommen, um Ansatzpunkte zu identifizie-
ren, wo u. a. der Einsatz der vorhandenen sachli-
chen und personellen Ressourcen optimiert wer-
den kann. Ziele sind letztlich: 
ƒ eine dauerhaf
te und qualitätvolle Aufgabenerfül-
lung 
ƒ mit ebenso dauerhaft gesunden, motivierten und 
leistungsfähigen Mitarbeitern/innen.

Amtszielreport 
 
28 
Controlling der sozial- und heilpädagogischen 
Förderangebote an der Richard-von-
Weizsäcker-Schule 
Die Jugendhilfeteams der Primar- und Sekundar-
stufe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule stel-
len seit 1999 in den Jahresberichten Daten, Fakten 
und inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Tätigkeit dar. 
Ergänzend hierzu wurde 2010 mit beiden Teams 
ein Controllingsystem entwickelt, welches die 
grundsätzliche Zielsetzung der Arbeit erläutert, die 
wichtigsten Förderangebote zielorientiert be-
schreibt und Kennzahlen für die jeweiligen Ange-
bote benennt, um den Grad der Zielerreichung zu 
messen. Dadurch sollte eine zielführende Ausrich-
tung und Steuerung der sozial- und heilpädagogi-
schen Förderung an der Richard-von-Weizsäcker-
Schule erreicht werden. 
Ausgangsbasis für das Handeln war eine abge-
stimmte Förder- und Hilfeplanung unter Einbezie-
hung der Erziehungsberechtigten und anderer be-
teiligter Fachkräfte, die sich an folgenden grund-
sätzlichen Zielen orientierte: 
ƒ Jedes Kind und jeder Jugendliche besitzt aus-
reichend Sozialkompetenz, um an Gruppenan-
geboten teilzunehmen. 
ƒ Kinder und Jugendliche sind befähigt, am Unter-
richt der Richard-von-Weizsäcker-Schule teilzu-
nehmen. 
ƒ Kinder und Jugendliche sind in der Lage, am 
Regelschulsystem teilzunehmen. 
ƒ Jeder Schulabgänger der Sekundarstufe hat ei-
nen Arbeitsplatz oder eine berufliche/schulische 
Qualifizierungsmaßnahme. 
Vor diesem Hintergrund haben sowohl die Primar- 
als auch die Sekundarstufe verschiedene Angebo-
te entwickelt, die die Erreichung der grundsätzli-
chen Ziele unterstützen und ermöglichen sollen. 
Im Rahmen des Controllingprozesses wurden die 
jeweiligen Angebote detailliert beschrieben, Fein-
ziele benannt und Indikatoren zur Zielerreichung 
formuliert. Jedes Jahr im Herbst sollen die darge-
stellten Förderangebote, Ziele und Zielkennzahlen 
überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. 
Qualifizierung des Verfahrens zur Erteilung  
einer Pflegeerlaubnis  
Kindertagespflege darf gemäß §§ 23 und 43 
SGB VIII nur von Personen ausgeführt werden, die 
hierfür geeignet sind. Auch müssen die Räume 
kindgerecht sein. Da es sich bei der Pflegeerlaub-
nis quasi um das Eingangstor zur Tätigkeit in der 
Kindertagespflege handelt, ist an diesem Punkt 
besondere Sorgfalt geboten. Daher wurde das 
Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis in 
2010 in Münster reformiert und deutlich qualifiziert. 
Neben einer Reihe formaler Abfragen wie z. B. ei-
ner ärztlichen Bescheinigung, einer Anfrage des 
Kommunalen Sozialdienstes und des erweiterten 
Führungszeugnisses, wird nun auch anhand eines 
Kompetenzbogens in Zusammenarbeit mit jeder 
Tagespflegeperson ein individuelles Kompetenz-
profil erstellt. Das Kompetenzprofil gibt zu sechs 
Eignungskriterien Auskunft. Die sechs Begriffe zu-
sammen bilden die Basis, auf der die Fachberate-
rin die Geeignetheit der Tagespflegeperson über-
prüft. Auch gibt das Kompetenzprofil der Tages-
pflegeperson eine Orientierungshilfe zur Selbst-
kontrolle und Selbstevaluation. 
Entwicklung eines Eckpunktepapiers zu  
Standards für Großtagespflegestellen  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 
ein Eckpunktepapier zu Standards für Großtages-
pflegestellen in anderen Räumen entwickelt. Bei 
einer Großtagespflegestelle handelt es sich um ei-
nen Zusammenschluss von bis zu drei Tagespfle-
gepersonen zur gemeinsamen Betreuung von bis 
zu 9 Kindern über Tag. 
Großtagespflegestellen in anderen Räumen sind 
gesetzlich in NRW erst seit 2008 möglich. Seitdem 
befindet sich diese Form der Kindertagespflege 
aber in einem deutlichen Ausbau. So gab es in 
Münster 2010 schon 12 Großtagespflegestellen in 
anderen Räumen mit 108 Plätzen. In dem Eck-
punktepapier wurden nun die zentralen Standards 
verbindlich beschrieben. Die Standards dienen ei-
ner klaren Orientierung aller Beteiligten u
nd der 
Qualitätssicherung.

Sozialraumreport 
 
29 
4. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Gesellschaftliche Entwicklungen, veränderte  Le-
benslagen von Kindern und Familien, neue Geset-
zesvorgaben sowie die allgemeine demographi-
sche Entwicklung sind wichtige Grundlagen für die 
Planung von Infrastrukturmaßnahmen, Bedarfsan-
passungen und Fachkonzepten in allen Leistungs-
segmenten der Kinder- und Jugendhilfe. 
Ausgewählte Bevölkerungsdaten und die Inan-
spruchnahme der Angebote der Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster werden auf den folgenden 
Seiten sowohl auf gesamtstädtischer Ebene als 
auch auf Bezirksebene abgebildet. Dabei sind im-
mer die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt um 
so eine entsprechende Entwicklung ablesen zu 
können. 
In der Übersicht „Entwicklung der Bevölkerungs-
struktur“ sind in diesem Jahr die Daten der neuen  
Kleinräumigen Bevölkerungsprognose vom Amt für 
Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik abgebil-
det. Die Fortschreibung der Bevölkerungsprognose 
umfasst den Zeitraum vom 31.12.2009 (Aus-
gangsbestand) bis zum 31.12.2020. Ziel der Klein-
räumigen Bevölkerungsprognose ist die Vorausbe-
rechnung der kleinräumigen und altersgruppen-
spezifischen Bevölkerungsentwicklung, die als Ori-
entierungsgröße für die mittelfristige Infrastruktur- 
und Investitionsplanung und als „Frühwarnsystem“ 
zur Gestaltung des demographischen Wandels auf 
Quartiersebene dient. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 282.718 285.180 290.094 
davon unter 
18 Jahren 43.503 43.693 42.196 
Haushalte 
mit Kindern 25.945 26.130 ----- 
Ausländer-
anteil 
20.649 
(7,3 %) 
21.131 
(7,4 %) ----- 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Geburten 
(neu) 2.565 2.755 ----- 
Zum 31.12.2010 waren in Münster insgesamt über 
285.000 Bürgerinnen und Bürger wohnhaft. Im 
Vergleich zum Vorjahr ist die Einwohnerzahl damit 
in Münster insgesamt um knapp 0,9 %gestiegen; 
im Vorjahresvergleich waren es bereits 0,6 %. Den 
deutlichsten Einwohnerzuwachs innerhalb eines 
Jahres hat der Bezirk Mitte mit rd. 1,3 % (1.451 
Einwohner) erfahren. In den Außenbezirken bewe-
gen sich die Zunahmen in den jeweiligen Bezirken 
zwischen 0,2 % und 0,8 %. Diese positive Entwick-
lung wird sich voraussichtlich in den kommenden 
Jahren fortsetzen. 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2020 
fällt bezüglich der Gesamtentwicklung und be-
stimmter Altersgruppen insgesamt positiver aus als 
die letzte Prognose. So wird ausgehend von der 
wohnberechtigten Bevölkerung in 2009 bis 2020 
eine leichte Zunahme der wohnberechtigten Be-
völkerung um 2,6 % prognostiziert. Dies lässt sich 
vor allem auf die erhöhte Geburtenrate und die 
verringerten Fortzugsraten der 30- bis 45-Jährigen 
sowie der 25- bis 30-Jährigen zurückführen. In den 
für die Jugendhilfe relevanten Altersgruppen wer-
den in den kommenden Jahren vor allem Zunah-
men bei den unter 3-Jährigen (+ 2,9 %) und den 3- 
bis 6-Jährigen (+ 3,5 %) erwartet. Für die sechs 
Stadtbezirke in Münster gilt, dass insbesondere die 
Stadtbezirke West (+ 6,5 %), Südost (+ 5,0 %) und 
Ost (+ 3,7 %) bis 2020 voraussichtlich die deut-
lichsten Einwohnerzuwächse zu verzeichnen ha-
ben werden.
 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.058 9.226 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 25,0 % 29,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,2 % 101,5 %

Sozialraumreport  
 
30 
Daten und Fakten 2009 2010 
Anzahl Familienzentren 22 24 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  2.503 2.777 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  39 41 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.401 1.473 
 davon ambulant 851 891 
 davon stationär 550 582 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.463 2.565 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 115.209 116.660 115.813 
davon unter 
18 Jahren 12.509 12.591 12.670 
Haushalte 
mit Kindern 8.115 8.195 ----- 
Ausländer-
anteil 
7.430 
(6,5 %) 
7.676 
(6,6 %) ----- 
Geburten 
(neu) 1.082 1.140 ----- 
Im Stadtbezirk Mitte hält der seit 2005 zu beobach-
tende Trend der stetigen Einwohnerzunahme an. 
Im Vergleich zum Vorjahr (2009) hat der Bezirk 
Mitte weitere 1.451 (+ 1,3 %) Einwohner dazu ge-
wonnen. Die Zunahme zeigt sich nach wie vor ins-
besondere im Innenstadtring mit einem Einwoh-
nerzuwachs innerhalb eines Jahres von insgesamt 
971 Einwohnern (+ 2,0 %) und in Mitte-Süd 
(+ 1,1 %), während Mitte-Nordost (+ 0,4 %) und 
Altstadt (+ 0,5 %) eher stabil bleiben bzw. nur 
leicht ansteigende Bevölkerungszahlen aufweisen. 
Die wesentlichen Änderungen erklären sich u. a. 
auch durch eine rege Bautätigkeit. So weist das 
Ergebnis der Baustatistik 2010 aus, dass die meis-
ten Wohnungen im Stadtbezirk Mitte (603 Woh-
nungen) entstanden sind. 
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose prognos-
tiziert für den Stadtbezirk Mitte bis 2014 jährlich 
leichte Bevölkerungszunahmen, die bis zum Jahr 
2020 von heute 116.660 Einwohnern dann auf ca. 
115.813 Einwohner leicht rückläufig erwartet wer-
den. Im Bezirk Mitte weist die Bevölkerungsprog-
nose zudem aus, dass die Einwohnerzahlen für die 
Altstadt und den Innenstadtring im Verhältnis zu 
den letzten Prognosen nicht mehr als rückläufig, 
sondern eher als stabil bezeichnet werden können. 
Auch die Altersgruppe der Kinder und Jugendli-
chen im Alter von 0 bis 18 Jahren bleibt im Bezirk 
Mitte bis 2020 insgesamt konstant.  
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.756 2.841 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 26,4 % 29,7 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 103,8 % 99,4 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  1.114 1.246 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  12 13 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 331 298 
 davon ambulant 177 165 
 davon stationär 154 133 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 1.802 1.833 
Folgende Entwicklungen innerhalb der Kinder- und 
Jugendhilfeleistungen im Bezirk Mitte sind heraus-
zustellen:

Sozialraumreport 
 
31 
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 hat der Bezirk 
Mitte eine Versorgungsquote für unter dreijährige 
Kinder von 29,7 % erreicht. Dies entspricht dem 
durchschnittlichen stadtweiten Wert. 
Zum Schuljahr 2010/2011 haben insgesamt 1.246 
Grundschüler die Offenen Ganztagsbetreuungs-
angebote in Anspruch genommen. Das sind 45 % 
aller Grundschulkinder im Bezirk Mitte. Stadtweit 
liegt die Inanspruchnahme bei 33 %. 
Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit im Bezirk Mitte haben sich 2010 mit 
den Kolleginnen und Kollegen der Aufsuchenden 
Jugendarbeit im Sinne des kommunalen Cliquen-
konzepts sowie des kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplans fachlich vernetzt. Die Einrichtun-
gen tauschten sich regelmäßig über jugendliche 
Besuchergruppen sowie über Cliquenbewegungen 
im öffentlichen Raum aus. In der Betreuung von 
Cliquen konnten hierdurch Synergieeffekte gut ge-
nutzt werden. So z. B. wurden dem SKM im Rah-
men seiner aufsuchenden Tätigkeit  zum Winter 
2010 die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugend-
einrichtung „Paul-Gerhardt-Haus“ für die Betreu-
ung einer Clique von ca. 20 bis 30 Jugendlichen 
zur Verfügung gestellt. 
Mitte-Süd 
Die Beratungsstelle Südviertel e.V. feierte im 
November 2010 ihr 35-jähriges Bestehen.  
Für Mütter und Väter, die einen geeigneten Ort für 
die Umgangskontakte mit ihrem Kind suchen, bie-
tet die Beratungsstelle Südviertel e.V. mehrmals im 
Jahr jeweils samstags einen begleiteten, offenen 
Spieltreff im Familienzentrum Heilig Geist an. 
Auf Anregung aus einem Kindergarten wurde vom 
Kommunalen Sozialdienst, Bezirk Mitte-Süd, in 
Zusammenarbeit mit dem Südviertelbüro ein Ge-
sprächskreis für Kindergarteneltern angeboten. El-
tern sollte hier in zwangloser Caféatmosphäre eine 
Austausch- und ggf. Informationsmöglichkeit ge-
geben werden. Das Angebot fand leider wenig Re-
sonanz, so dass es zu den Herbstferien wieder 
eingestellt wurde. 
Mitte-Nord-Ost 
Der Bautätigkeit zur Errichtung der kinderpäda-
gogischen Einrichtung auf dem Gelände der 
Pötterhoekschule und Erich Kästner-Schule 
(Mauritz-Mitte) für die Zielgruppe der 6- bis 13-
Jährigen startete in den Sommerferien 2010. 
Die Schülerinnen und Schüler wurden in zwei 
Workshops am Planungsprozess zur Gestaltung 
einer neuen Grün- und Erlebnisfläche auf dem 
Schulhof beteiligt. Die Schulleitungen und die El-
ternvertretung waren in dieses Vorhaben mit ein-
gebunden. Die Federführung lag beim Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz gemeinsam mit 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die 
Fertigstellung der Einrichtung und der Außenfläche 
ist für September 2011 geplant. 
Die Mitarbeiter der städtischen Streetwork suchen 
regelmäßig Treffpunkte der Jugendlichen in den 
Stadtteilen Rumphorst (Thomas-Morus-
Gemeinde), ehemaliges Schlachthofgelände und 
im Wiengarten auf und bieten sich als Ansprech-
partner an. Darüber hinaus gibt es für interessierte 
Jugendliche die Möglichkeit, an einem Sportange-
bot der sozialen Gruppenarbeit in der Turnhalle der 
Thomas-Morus-Schule teilzunehmen.

Sozialraumreport  
 
32 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 54.969 55.376 58.557 
davon unter 
18 Jahren 9.950 10.041 9.465 
Haushalte 
mit Kindern 5.615 5.702 ----- 
Ausländer-
anteil 
4.725 
(8,6 %) 
4.728 
(8,5 %) ----- 
Geburten 
(neu) 456 494 ----- 
Im Bezirk West sind weiterhin steigende Einwoh-
nerzahlen der wohnberechtigten Bevölkerung zu 
verzeichnen. Zum Jahresende 2010 lebten insge-
samt rund 55.300 Einwohner in diesem Bezirk. 
Damit ist die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vor-
jahr insgesamt um weitere 407 Personen (+ 0,7 %) 
gestiegen. Dementsprechend hat auch die Anzahl 
der Kinder und Jugendlichen im Bezirk West eine 
Steigerung um 0,9 % erfahren. 
Die deutlichsten Bevölkerungszunahmen innerhalb 
eines Jahres entfallen auf die Stadtteile Sentrup, 
Roxel und Nienberge, während Albachten und 
Mecklenbeck leichte Einwohnergewinne haben 
bzw. sich auf einem stabilen Niveau bewegen. 
Gievenbeck hingegen hat im Vergleich zum Vor-
jahr leichte Rückgänge (- 96 Einwohner) erfahren. 
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose zeigt, 
dass für den Bezirk West bis 2020 eine kontinuier-
lich zunehmende Bevölkerungsentwicklung um 
weitere 3.181 Einwohner (+ 5,7 %) erwartet wird. 
Neben vorwiegend wachsenden Stadtteilen wie 
Albachten (+ 16,7 %), Roxel (+ 8,1 %), Mecklen-
beck (+ 7,2 %), Nienberge (+ 4,3 %) und Gieven-
beck (+ 3,3 %), wird für Sentrup eine leicht rück-
läufige bzw. stabile Bevölkerungszahl prognosti-
ziert (- 0,4 %). 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.211 2.222 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 28,4 % 35,2 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 106,1 % 103,4 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  353 387 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 288 298 
 davon ambulant 184 165 
 davon stationär 104 133 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 234 239 
Rund 23 % aller Kinder und Jugendlichen in Müns-
ter im Alter von 0 bis 18 Jahren wachsen im Bezirk 
West auf. Dementsprechend verfügt der Bezirk in-
sgesamt über eine gut ausgebaute Infrastruktur für 
Kinder, Jugendliche und Familien. 
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 hat der Bezirk in-
sgesamt eine Versorgungsquote von rund 35 % für 
unter dreijährige Kinder. Damit ist eine sehr gute 
Versorgung im stadtweiten Vergleich von durch-
schnittlich 29,8 % erreicht. 
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le ist von 20,6 % (Schuljahr 2009/2010) auf 23,4 % 
zum Schuljahr 2010/2011 gestiegen; liegt jedoch 
noch unter dem stadtweiten Durchschnittswert von 
33 %. 
Die Nachfrage nach den Angeboten der Offenen 
Ganztagsbetreuung in den Schulferien ist stei-
gend. An den ganztägigen Angeboten im Bezirk 
West nahmen im Schuljahr 2008/2009 insgesamt

Sozialraumreport 
 
33 
597 Kinder teil; im Schuljahr 2009/2010 waren es 
bereits 696 Kinder. 
Gievenbeck 
Die offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil 
Gievenbeck wurde vor dem Hintergrund von Cli-
quenbildungen und einer rechnerischen Unter-
versorgung innerhalb der Angebotsstunden der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit um eine halbe pä-
dagogische Stelle für die aufsuchende Arbeit im 
Stadtteil ergänzt. Dies wurde durch die Verlage-
rung von Stundenanteilen des VSE der Jugendhil-
feeinheit Hiltrup ermöglicht. 
Der pädagogische Stadtteilarbeitskreis Gievenbeck 
hat sich im vergangenen Jahr im Schwerpunkt mit 
der „Interkulturellen Arbeit“ befasst und in die-
sem Zusammenhang einen interkulturellen Work-
shop mit Bürgern/-innen und Fachkräften initiiert. 
Im Mittelpunkt stand die Frage: „Wie können wir 
uns weiter öffnen und Bürger/-innen mit Migrati-
onsvorgeschichte erreichen bzw. Hemmnisse ab-
bauen und Zugänge erleichtern?“ 
Albachten 
Die von dem Jugendforum West in 2009 durch-
geführte Umfrage über die Bedarfe und Freizeit-
angebote der Kinder und Jugendlichen zeigte im 
Ergebnis ein großes Interesse für eine Skateranla-
ge. Eine entsprechende Anregung nach § 24 der 
Gemeindeordnung an die Bezirksvertretung West 
wurde von den politischen Gremien befürwortetet. 
Eine Realisierung erfolgte bislang nicht, da die 
Standortfrage und die Kosten für eine mögliche 
Skateranlage noch nicht abschließend geklärt sind. 
Roxel 
Ein neuer Arbeitskreis, der AK Jugend, hat 2010 
regelmäßig  getagt. Der Arbeitskreis beschäftigt 
sich speziell mit den Interessen- und Problemlagen 
von Jugendlichen im Stadtteil und initiiert bei Be-
darf entsprechende Angebote und Maßnahmen. 
Die Mitarbeiter des Anne-Jakobi-Hauses koope-
rieren eng mit dem gebundenen Ganztag der Au-
gustin-Wibbelt-Schule und der Droste-
Hauptschule. So entstehen für alle Beteiligten 
wichtige Synergieeffekte.  
Mecklenbeck 
In Kooperation mit dem ViP e.V., der in Albachten 
und Mecklenbeck die soziale Gruppenarbeit und 
aufsuchende Arbeit leistet, wurde im Paulushof 
ein Boxprojekt für Jugendliche initiiert. 
Nienberge / Häger 
Der Spielplatz am Vögedingplatz ist durch eine 
Sanierung wesentlich attraktiver geworden und 
wird von den Kindern in Nienberge gut besucht. 
Vorschläge und Ideen zur Umgestaltung haben u. 
a. die Kinder und Jugendlichen der Jugendein-
richtung St. Sebastian und die Jugendforums-
mitglieder des Bezirks West eingebracht. 
Der sozialpädagogische Stadtteilarbeitskreis 
Nienberge feierte sein 25-jähriges Bestehen. Ein 
Themenschwerpunkt der Sitzungen 2010 war „In-
tegration“. Im Anschluss an den Film „Weggegan-
gen, angekommen, geblieben … und dann?“ 
schloss sich ein Austausch mit Diskussionen und

Sozialraumreport  
 
34 
Erfahrungsberichten aus den verschiedenen pä-
dagogischen Arbeitsfeldern in Nienberge an. 
Die Nachfrage nach den Angeboten in den Schul-
ferien im Rahmen des Offenen Ganztags, die im 
Wechsel vom DJK Nienberge und dem Jugend-
zentrum St. Sebastian durchgeführt wurden, ist 
steigend. 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 28.039 28.261 28.502 
davon unter 
18 Jahren 5.503 5.542 5.361 
Haushalte 
mit Kindern 3.101 3.111 ----- 
Ausländer-
anteil 
3.189 
(11,4 %) 
3.368 
(11,9 %) ----- 
Geburten 
(neu) 331 345 ----- 
Die rückläufigen Einwohnerzahlen der früheren 
Jahre haben sich im Bezirk Nord im vergangenen 
Jahr nicht weiter fortgesetzt.  
Nachdem der Bezirk im vorletzten Jahr einen Ein-
wohnerrückgang von 0,3 % hatte, zeigt die Ent-
wicklung im Zeitraum von 2009 bis 2010 einen 
leichten Einwohnerzuwachs von 0,8 %. Während 
Kinderhaus-Ost und Sprakel im Vergleich zum Vor-
jahr stabile Einwohnerzahlen aufweisen, haben 
Coerde und Kinderhaus-West jeweils einen Ein-
wohnerzuwachs um 1,0 % erfahren. Dementspre-
chend ist die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen 
im Bezirk Nord auf einem insgesamt stabilen Ni-
veau. 
Bis zum Jahr 2020 prognostiziert die Kleinräumige 
Bevölkerungsprognose eine Zunahme der wohn-
berechtigten Bevölkerung im Bezirk Nord um wei-
tere 0,9 % (+ 241 Einwohner). 
Die Bevölkerungszunahmen beziehen sich dabei 
insbesondere auf Sprakel mit plus 835 Einwoh-
nern, während Kinderhaus insgesamt voraussicht-
lich Einwohnerrückgänge um 3,4 % (- 520 Ew.) er-
fahren wird und Coerde relativ stabil bleibt. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.275 1.267 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 25,5 % 29,5 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 113,2 % 110,9 % 
Anzahl Familienzentren 4 5 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  297 309 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 277 296 
 davon ambulant 145 147 
 davon stationär 132 149 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 139 211 
Innerhalb der vielseitigen Leistungen der Kinder- 
und Jugendhilfe sind folgende Entwicklungen des 
vergangenen Jahres im Bezirk Nord herauszustel-
len: 
Die Versorgungsquote innerhalb der Kindertages-
betreuungsangebote konnte für unter dreijährige 
Kinder von 25,5 % auf knapp 30 % (29,5 %) aus-
gebaut werden. Dies entspricht dem stadtweiten 
Durchschnittswert von 29,8 % zum Kindergarten-
jahr 2010/2011. 
In Sprakel hat sich die im Oktober 2009 eröffnete 
„Outlaw Kita Sprakel“ erfolgreich als Familien-
zentrum beworben. 
Zum Schuljahr 2010/2011 haben insgesamt knapp 
35 % (34,9 %) der Grundschüler im Bezirk Nord 
die Angebote des Offenen Ganztags in Anspruch

Sozialraumreport 
 
35 
genommen. Ein Jahr zuvor lag die Quote bei 
33,3 %. 
Mit sieben Einrichtungen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit gibt es im Stadtbezirk Nord im Ver-
gleich zu anderen Stadtbezirken einen deutlichen 
Überhang an Angebotsstunden. Berücksichtigung 
findet hierbei die besondere Sozialstruktur. 
Coerde 
Das Präventionsprojekt „Frühe Hilfen in Coer-
de“ wurde nach Beendigung des dreijährigen Mo-
dellzeitraums in enger Kooperation mit allen Kin-
dertageseinrichtungen, dem Kommunalen Sozial-
dienst und dem Gesundheitsamt in eine Regel-
struktur überführt. Die Federführung liegt bei der 
Jugendhilfeeinheit Nord des Verbund Sozial-
therapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.). 
Mit dem Angebot „Informationsbörse - Frühe Hilfen 
für Familien mit kleinen Kindern“ in der Stadtbü-
cherei Coerde wurden die „Frühen Hilfen in 
Coerde“ 2010 mit dem dritten Netzwerkpreis der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 
ausgezeichnet. 
Der Arbeitskreis Coerde führte zentral am Ha-
mannplatz eine Familienolympiade durch. Wäh-
rend der Familienolympiade konnten Familien un-
gezwungen zwischen den Spielständen die sozia-
len und kulturellen Einrichtungen und Beratungs-
stellen kennenlernen. 
Kinderhaus 
Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ 
endete zum 31. Dezember 2010. Über die Hand-
lungsfelder „Integration“ und „Soziale Netze“ konn-
ten über einen Zeitraum von vier Jahren Präven-
tivmaßnahmen und Betreuungsprogramme inten-
siv gefördert werden. Hierdurch erhielten Kinder 
und Jugendliche eine notwendige zusätzliche Un-
terstützung in den Bereichen Integration, Bil-
dung, Gesundheit und Sport. Viele Projekte, die 
in diesem Rahmen durchgeführt wurden, sind ins-
gesamt sehr erfolgreich verlaufen, so dass eine 
Fortführung verschiedener Angebote auch nach 
Beendigung des Bund-Länder-Programms „Soziale 
Stadt“ angestrebt wird.

Sozialraumreport  
 
36 
In Zusammenarbeit mit der städtischen Einrichtung 
FeeZ (Förderung einer eigenen Zukunft) bietet die 
Lebenshilfe e.V. mit dem Projekt „inklusive Frei-
räume“ einen integrativen Kindertreff auf dem Ge-
lände des Bauspielplatzes an. 
„Cactus Junges Theater“ entwickelte gemeinsam 
mit hörenden und gehörlosen Kindern das Thea-
terstück „Schrille Stille“ und vermittelte hier-
durch gegenseitiges Verständnis und einen Ein-
blick in die unterschiedlichen Welten. 
Sprakel 
Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien wurde 2010 der Stadtteilar-
beitskreis Sprakel initiiert. In diesem Arbeitskreis 
sind die örtlichen Vereine, Kirchengemeinden und 
Organisationen vertreten. Ziel der zweimal jährlich 
stattfindenden Sitzungen sind der Austausch und 
die Vernetzung der in der Kinder- und Jugendhilfe 
Tätigen, um Angebote aufeinander abzustimmen, 
Entwicklungen zu erörtern und Problemlagen mög-
lichst früh zu erkennen. 
Im September 2010 hat das Sprakeler Begeg-
nungsfest stattgefunden - ein Fest für alle Famili-
en in Sprakel. Vereine und Organsiationen vor Ort 
hatten hierbei Gelegenheit, sich mit ihren Angebo-
ten insbesondere den zugezogenen Familien zu 
präsentieren. Gefördert wurde das Fest mit Mitteln 
aus dem Bundesprogramm „Vielfalt tut gut - Ju-
gend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“. Ver-
anstalter war das Kinder- und Jugendhaus 
Sprakel, Outlaw GgmbH. 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 20.750 20.867 21.515 
davon unter 
18 Jahren 3.734 3.729 3.486 
Haushalte 
mit Kindern 2.146 2.170 ----- 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Ausländer-
anteil 
910 
(4,4 %) 
878 
(4,2 %) ----- 
Geburten 
(neu) 164 177 ----- 
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Ost 
zeigt sich wie in den Vorjahren insgesamt sehr 
stabil bzw. hat mit weiteren 117 Einwohnern im 
Vergleich zu 2009 leichte Zuzüge (+ 0,6 %) zu ver-
zeichnen. Der Einwohnerzuwachs ist auf die Stadt-
teile Gelmer (+ 1,7 %) und Handorf (+ 1,1 %) zu-
rückzuführen. 
Der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ent-
sprechend ist die Altersgruppe der Kinder und Ju-
gendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren im Stadt-
bezirk Ost insgesamt auf einem stabilen Niveau. 
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose zeigt auf, 
dass für den Bezirk Ost in den kommenden Jahren 
mit weiteren Einwohnern gerechnet wird. Bis zum 
Jahr 2020 werden insgesamt rund 21.500 Einwoh-
ner erwartet; eine Steigerung um 3,1 %. 
Von den Zunahmen profitieren die Stadtteile Gel-
mer mit weiteren rd. 400 Einwohnern (+ 11,7 %) 
und Handorf mit rd. 300 Einwohner (+ 3,9 %). 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 625 686 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 20,6 % 26,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 94,4 % 93,8 % 
Anzahl Familienzentren 1 1 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  197 229 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4

Sozialraumreport 
 
37 
Daten und Fakten 2009 2010 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 76 83 
 davon ambulant 46 47 
 davon stationär 30 36 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 67 64 
Im Stadtbezirk Ost lag im vergangenen Jahr ein 
Schwerpunkt auf dem Ausbau bzw. der Weiterent-
wicklung von Infrastrukturmaßnahmen: 
Innerhalb der Kindertagesbetreuungsangebote 
konnte die Versorgungsquote für unter dreijährige 
Kinder von 20,6 % auf knapp 27 % gesteigert wer-
den. 
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le stieg von 26,1 % auf 31,1 %. 
In Gelmer wurde ein Kinder- und Jugendtreff reali-
siert und eröffnet. 
Mauritz-Ost 
Die katholische Kindertageseinrichtung St. Mar-
gareta in Mauritz-Ost hat sich erfolgreich als Fami-
lienzentrum beworben. 
Im April 2010 haben die katholische Kirchenge-
meinde St. Benedikt und die evangelische Aufer-
stehungskirchengemeinde das Sozialbüro Müns-
ter-Ost am Hegerskamp gegründet. Das Büro ist 
eine unbürokratische Anlaufstelle für Menschen im 
Stadtteil, die sich in einer persönlichen oder wirt-
schaftlichen Notlage befinden und Hilfe suchen, 
ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit und Natio-
nalität. 
Gelmer-Dyckburg 
Die ehemalige Hausmeisterwohnung der Astrid-
Lindgren-Schule wurde zu einem attraktiven Kin-
der- und Jugendtreff aus Mitteln des Konjunktur-
programms II umgebaut und im April 2010 eröffnet. 
Der Jugendtreff wird von einer hauptamtlichen 
Fachkraft mit einer halben Stelle geleitet. Träger 
der Einrichtung ist der Verein Schule, Kids und 
Jugend e.V. 
Handorf 
Der „Markt der Möglichkeiten“ zum Thema Kin-
derbetreuung in Handorf wurde von Eltern und Kin-
dern rege wahrgenommen. Das Familienzentrum 
in Handorf (ev. Kinderbrücke, kath. Kinderta-
geseinrichtung St. Petronilla, städt. Einrichtung Ei-
chenaue) koordinierte den „Markt der Möglichkei-
ten“, welcher auf dem regulären Wochenmarkt im 
Frühjahr stattfand. Einrichtungen für Kinderbetreu-
ung und Jugendhilfe stellten ihre Angebote vor. 
Kinder konnten sich bei Zauberei, Ballonmodellage 
und mehr vergnügen. 
Für Handorf wurde ein niedrigschwelliges pädago-
gisches Angebot für alleinerziehende Mütter 
und Väter geplant. Alleinerziehenden soll mit der 
Möglichkeit der Kinderbetreuung im Familienzent-
rum ein Angebot unterbreitet werden, sich in einla-
dender Atmosphäre zu treffen und Kontakte in ih-
rem Stadtteil zu knüpfen. 
Das Jugendzentrum „Drei Eichen“ hat in 2010 
die aufsuchende Arbeit im Stadtteil Handorf auf-
grund eines gestiegen Bedarfs erweitert. Die auf-
suchende Arbeit umfasst sowohl die Präsenz bzw. 
das Aufsuchen von jugendlichen Gruppen im öf-
fentlichen Raum als auch Angebote am Wochen-
ende im Jugendzentrum.

Sozialraumreport  
 
38 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 26.954 27.155 28.291 
davon unter 
18 Jahren 5.080 5.077 4.921 
Haushalte 
mit Kindern 2.980 2.972 ----- 
Ausländer-
anteil 
1.582 
(5,9 %) 
1.659 
(6,1 %) ----- 
Geburten 
(neu) 234 247 ----- 
Im Bezirk Südost sind steigende Einwohnerzahlen 
zu verzeichnen. Zum Jahresende 2010 lebten 
27.155 wohnberechtigte Bürger in diesem Stadt-
bezirk. Mit einem Zuwachs von rd. 200 Einwohnern 
innerhalb eines Jahres ist die Bevölkerung um 
0,7 % gestiegen. 
Dementsprechend ist die Anzahl der Kinder und 
Jugendlichen auf einem stabilen Niveau. 
Die Kleinräumige Bevölkerungsprognose geht u. a. 
vor dem Hintergrund der Baugebietsentwicklung 
davon aus, dass der Bezirk Südost in den kom-
menden Jahren kontinuierlich weitere Einwohner 
dazu gewinnen wird. 
Bis 2020 wird mit einem Zuwachs von insgesamt 
1.136 Einwohnern (+ 4,2 %) gerechnet. Zurückzu-
führen ist diese Entwicklung vor allem auf die 
Stadtteile Wolbeck mit plus 826 Einwohnern 
(+ 9,5 %) und Gremmendorf-West mit weiteren 
340 Einwohnern (+ 7,2 %). 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 935 955 
Daten und Fakten 2009 2010 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 22,9 % 28,0 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 101,7 % 98,3 % 
Anzahl Familienzentren 3 3 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  266 298 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  3 3 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 146 171 
 davon ambulant 93 106 
 davon stationär 53 65 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 135 91 
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 konnte die Ver-
sorgungsquote für unter dreijährige Kinder im Be-
zirk Südost von knapp 23 % auf 28 % ausgebaut 
werden. 
Die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschu-
le ist von 27,5 % auf 29,4 % gestiegen, liegt jedoch 
unter dem stadtweiten Durchschnittswert von 
33 %. 
Die drei Stadtteilarbeitskreise in Gremmendorf, 
Angelmodde und Wolbeck haben sich im No-
vember 2010 in Form eines gemeinsamen Fachta-
ges über die Stadteilgrenzen hinaus vernetzt. Un-
ter dem Titel „Elternarbeit - Erziehungspartner-
schaft auf Augenhöhe im Übergang Kita - 
Schule“ hatte der Fachtag die Intention, Probleme 
zu identifizieren, Vernetzungsstrukturen zu fördern, 
Ressourcen zu erkennen und gemeinsam die Ver-
antwortung für gelingende Übergänge von der 
Kindertageseinrichtung in die Grundschule zu 
übernehmen. Die Ergebnisse des Fachtages wer-
den in den Stadtteilarbeitskreisen weiter bearbei-
tet.

Sozialraumreport 
 
39 
Angelmodde 
Unter dem Projekttitel „präventives Cliquenange-
bot in Angelmodde“ wurde im Wohngebiet 
Osthuesheide durch die Jugendgerichtshilfe ein 
Gruppenangebot für Kinder im Alter von 11 bis 14 
Jahren installiert. Zielgruppe sind Kinder, welche 
durch kleinere Delikte oder teilweise grenzüber-
schreitendes Verhalten in der Nachbarschaft auf-
fallen. Über Spiel und Sport erwerben die Kinder 
mit Unterstützung des Trainers bestimmte Regel-
werke und soziale Kompetenzen. 
Die Gruppe hat sich inzwischen etabliert und die 
pädagogischen Fachkräfte finden eine hohe Ak-
zeptanz bei den Kindern. Hierdurch und durch die 
regelmäßige Teilnahme der Kinder können auch 
Themen wie Kriminalität, abweichendes Verhalten, 
Schulverweigerung usw. thematisiert werden. Die-
ses Cliquenangebot zeichnet sich vor allem auch 
durch die professionelle, kooperative Zusammen-
arbeit der agierenden Träger im Stadtteil aus. 
Das gemeinsame Projekt wirkt bei Kindern, Eltern 
und Bewohnern Identität stiftend. 
Wolbeck 
Das Richtfest der neuen Kombi-Einrichtung in 
Wolbeck-Nord - „Kindertageseinrichtung und An-
gebote der kinderpädagogischen Arbeit unter ei-
nem Dach“ - wurde im September 2010 gefeiert.  
Besonderes Merkmal der kinderpädagogischen 
Einrichtung ist ein großzügig angelegtes Außenge-
lände. Das Gelände dient als Abenteuer- und Bau-
spielplatz und soll den Bewegungsdrang und die 
Kreativität der Kinder fördern. Der Rat der Stadt 
Münster hat dem Kinder- und Jugendhilfeträger 
Outlaw gGmbH die Betriebsträgerschaft für die 
Einrichtung übertragen. Die Einrichtung wird vor-
aussichtlich im Juni 2011 eröffnet. 
Der VSE e.V. als Träger  der aufsuchenden Ju-
gend- und Cliquenarbeit in Wolbeck hat mit zwei 
Fachkräften seine Arbeit im Stadtteil Wolbeck fort-
gesetzt. Das Team ist im Interesse einer ge-
schlechtspezifisch ausgerichteten Arbeit paritätisch 
besetzt. Das Angebot orientiert sich an der Le-
benswelt der Kinder und Jugendlichen. Die Kern-
arbeit, bestehend aus der Kontaktaufnahme und 
kontinuierlichen Beziehungsarbeit zu  den Jugend-
lichen und Cliquen auf den Straßen in dem Stadt-
teil, beschreibt den pädagogischen Schwerpunkt. 
In diesem Rahmen sind die pädagogischen Prinzi-
pien wie Freiwilligkeit, Anonymität, Vertraulichkeit 
und Parteilichkeit für die Kontaktaufnahme und 
den Prozessverlauf von besonderer Bedeutung.

Sozialraumreport  
 
40 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2009 2010 Prognose 
2020 
Gesamt-
bevölkerung 36.797 36.861 37.416 
davon unter 
18 Jahren 6.727 6.713 6.292 
Haushalte 
mit Kindern 3.988 3.980 ----- 
Ausländer-
anteil 
2.813 
(7,6 %) 
2.822 
(7,7 %) ----- 
Geburten 
(neu) 298 352 ----- 
Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Hiltrup 
bewegt sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem 
Plus von 0,2 % Einwohnern nach wie vor auf ei-
nem stabilen Niveau. Dementsprechend sind auch 
die Haushalte mit Kindern bzw. die Anzahl der 
Kinder und Jugendlichen im Bezirk Hiltrup insge-
samt konstant geblieben. 
Während Amelsbüren (+ 1,4 %), Hiltrup-Mitte 
(+ 0,4 %) und Hiltrup-West (+ 0,2 %) innerhalb des 
vergangenen Jahres leichte Einwohnerzunahmen 
zu verzeichnen hatten, haben die Stadtteile Berg 
Fidel (- 0,4 %) und Hiltrup-Ost (- 0,8 %) leichte 
Rückgänge erfahren. 
In den kommenden Jahren geht die Kleinräumige 
Bevölkerungsprognose bis 2020 von einer Zunah-
me der Bevölkerung in Hiltrup um plus 1,5 % (555 
Einwohner) aus. 
Dabei werden die Stadtteile Hiltrup-West und 
Amelsbüren mit 8,9 % bzw. 8 % weitere Bevölke-
rungszunahmen erfahren, während Berg Fidel 
(- 3,1 %), Hiltrup-Ost (- 4,5 %) und Hiltrup-Mitte 
(- 2,6 %) voraussichtlich Einwohnerrückgänge ha-
ben werden. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2009 2010 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.256 1.255 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 19,4 % 25,2 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,6 % 101,1 % 
Anzahl Familienzentren 4 4 
Offene Ganztagsgrundschule 
Teilnehmer/-innen  276 308 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 232 246 
 davon ambulant 155 188 
 davon stationär 77 58 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 135 127 
Im Bezirk Hiltrup sind folgende Entwicklungen in-
nerhalb der Kinder- und Jugendhilfeangebote her-
vorzuheben: 
Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren 
in Tageseinrichtungen und Tagespflege ist inner-
halb eines Jahres auf rund 25 % gestiegen. Den-
noch liegt die Versorgungsquote in Hiltrup unter 
dem stadtweiten Durchschnittswert von knapp 
30 % und erfordert weitere Ausbaumaßnahmen. 
Die Inanspruchnahme der Angebote der Offenen 
Ganztagsschulen ist von 20,6 % auf 22,5 % ge-
stiegen. 
Im November 2010 wurde das sogenannte „Solitär“ 
in Ergänzung zu dem städtischen Stadtteilhaus 37 
Grad in Hiltrup-West eröffnet und bietet für unter-
schiedliche Nutzergruppen im Stadtteil ein anspre-
chendes und differenziertes Raumangebot. Das 
Raumkonzept dient der multifunktionalen Nutzung 
und steht insbesondere für kinderpädagogische

Sozialraumreport 
 
41 
und familienfördernde Angebote (z. B. Angebote 
der Familienbildung oder Beratungsangebote der 
Tagespflege) zur Verfügung. 
Berg Fidel 
Der Stadtteil Berg Fidel entwickelt sich immer stär-
ker zu einem Ort lebendiger Jugendkultur. Die jun-
gen Menschen bringen sich aktiv in die Gescheh-
nisse des Stadtteils ein, artikulieren ihre Bedürfnis-
se und zeigen Initiative bzw. schaffen Raum für die 
verschiedenen jugendkulturellen Ausdrucksformen. 
Die „Initiative Skatepark Berg Fidel“ macht sich 
beispielsweise für die Belange von Skateboardern 
stark, eine Jugendkultur, die ihre Ausdrucksformen 
neben dem Sport vor allem auch in der Musik und 
im Bereich Film und Fotografie findet. Jährlicher 
Höhepunkt ist das Bergfest, ein Musik- und Ska-
teboardfest, zu dem 2010 ca. 1.500 Besucher ge-
kommen sind. 
Eine weitere Initiative konstituierte sich 2006 und 
realisierte unter pädagogischer Leitung des Stadt-
teilhauses Lorenz-Süd den „Dirt Park Berg Fidel“, 
ein Parcours aus Lehm für BMX´ler und Mountain-
biker, der sich inzwischen großer Beliebtheit er-
freut. 
Die Einrichtungen des Stadtteils arbeiten beson-
ders eng zusammen. Im Verbund des Arbeits-
kreises Berg Fidel werden zahlreiche gemeinsa-
me Ideen entwickelt und realisiert. Als besonders 
positiv ist zum Beispiel das „Internationale Kin-
derfest“ im Spätsommer 2010 hervorzuheben. Auf 
dem Gelände des Stadtteilhauses Lorenz-Süd 
veranstaltete der Arbeitskreis ein zweitägiges Kin-
derfest, dessen Höhepunkte die Auftritte des Kin-
der- und Jugendcircus Alfredo waren. Mit täglich 
jeweils etwa 500 Besucher/-innen erlebten die 
Menschen im Stadtteil ein buntes und freudiges 
Miteinander.  
Hiltrup 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat 2009 fi-
nanzielle Mittel zur Errichtung eines akzeptierten 
Jugendplatzes in Hiltrup-Ost bereitgestellt.  
Der freie Jugendhilfeträger VSE e.V. begleitete 
2010 unter Beteiligung der Jugendlichen vor Ort 
diesen Prozess, um "akzeptierte Jugendplätze" im 
Stadtteil Hiltrup zu finden, zu realisieren und zu 
begleiten. Der Auftrag beinhaltete die parteiliche 
Vertretung der Jugendlichen, die Vermittlung zwi-
schen verschiedenen Interessenslagen und die 
Zusammenführung der für den Prozess wichtigen 
Personen. 
Seit März 2010 ist an der Johannesschule in Hilt-
rup eine halbe pädagogische Stelle „Jugendhilfe 
an den Förderschulen“ eingerichtet. Die Stelle ist 
organisatorisch der Abteilung Kinder- und Jugend-
arbeit/Jugendsozialarbeit im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zugeordnet. Das Aufga-
benprofil ist darauf ausgerichtet, persönliche Fä-
higkeiten der Schüler/-innen und deren Eltern zu 
stärken, die Folgen von Benachteiligungen und 
Einschränkungen abzumildern sowie frühzeitig 
schulische und außerschulische Problemlagen zu 
erkennen und zu bearbeiten, um intensiven Ju-
gendhilfeleistungen vorzubeugen.

Produktüberblicke  
 
42 
5. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit folgen die Geschäftsbe-
richte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der Systematik des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements (NKF).Dadurch, dass wesentli-
che Inhalte der früheren Geschäftsberichte, insbe-
sondere die Darstellung von fachlichen Zielen, 
aufgegriffen werden, bieten die Berichte jedoch ei-
nen deutlichen „Mehrwert“ gegenüber dem Haus-
haltsplan mit seinen Produktgruppen- und Pro-
duktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Ziele aus dem NKF-
Haushalt“ bietet qualitative Informationen zu den 
Produkten, während der Haushaltsplan an dieser 
Stelle lediglich quantitative Ergebnisse zu Finanz- 
und Produktzielen liefert. 
Hier folgte eine Übersicht über den Produktplan 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      
Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      
Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe

Produktüberblicke 
 
43 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen 
des Jahres 2010 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse. 
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“ 
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt 
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren. 
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und 
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2010“ 
oder „Ausblick auf das Jahr 2011“ sind aus den 
früheren Geschäftsberichten bekannt. In den „Ziel-
berichten“, die über die in den Haushaltsplänen 
vorgesehene Darstellung lediglich von Rech-
nungsergebnissen zu den Zielkennzahlen hinaus 
geht, wird über die Entwicklung in den Arbeitsfel-
dern berichtet. Hier wird eine fachliche Einschät-
zung angeboten, welche Schwerpunkte in den ein-
zelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis bear-
beitet wurden oder im Sinne einer Weiterentwick-
lung der Produkte zur Umsetzung anstehen. 
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes 
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt 
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung ein „Produktüberblick“ angeboten.

Produktüberblicke  
 
44 
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
 Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert 
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlas-
ten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcen 
ƒ Stellen:  283 (Anm.: Dem Wert des Vorjahres - 333 - lag ein Berechnungsfehler zu Grunde; richtig: 289) 
ƒ Aufwendungen:  61.954.161 € 
ƒ Erträge:  33.926.915 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von 
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %) 
103 104,2 101,5 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern 
unter drei Jahren (in %) 
14,7 16,5 18,3 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 164 165 165 
Anzahl der Gruppen 414 421 423 
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 7.019 6.961 6.943 
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.079 7.241 7.310 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die Angebote für Kinder unter drei Jahren wurden um ca. 140 Plätze erheblich ausgebaut; so dass 1.341 
u3-Plätze vorhanden sind. 
ƒ In Amelsbüren ist das „Modellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertagesein-
richtungen und Ganztagsschulen sowie der bedarfsger
echten Angebotsentwicklung und Gestaltung des 
Übergangs“ an der Davertschule in Betrieb genommen worden. 
ƒ In Wolbeck ist eine neue Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung (Kindertageseinrichtung und Angebote der kin-
derpädagogischen Arbeit unter einem Dach) gebaut worden, die im Frühjahr 2011 in Betrieb gehen kann. 
ƒ Im Berichtszeitraum wurden zwei weitere Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt.

Produktüberblicke  
 
45 
ƒ Um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule zu qualifizieren, erarbeiten Kindertagesein-
richtungen und Grundschulen konkrete Maßnahmen, z. B. Informationen über Bildungskonzepte, -inhalte 
und -methoden, Benennung fester Ansprechpersonen, gemeinsame Informationsveranstaltungen. 
ƒ Allen Kindern, für die zwei Jahre vor dem Schuleintritt Sprachförderbedarf (Delfin 4) festgestellt wurde, 
konnte Sprachförderung in ihrer Kindertageseinrichtung ermöglicht werden. 
ƒ Im Bereich der Förderung und Integration behinderter/von Behinderung bedrohter Kinder stieg das Platzan-
gebot in Kindertageseinrichtungen von 256 auf 298 Plätze. Wegen der Bedeutung des Handlungsfeldes 
wurde die trägerübergreifende Arbeitsgruppe „Integrative Erziehung“ gegründet. 
ƒ Die Anzahl der Plätze für die betriebliche Kindertagesbetreuung stieg um 10 auf insgesamt rd. 150 Plätze. 
ƒ Der Rat der Stadt Münster beschloss, zum 01.08.2010 Beitragszahler mit einem Einkommen von 20.000 € 
bis 37.000 € für den Besuch von Kindertageseinrichtungen vom Elternbeitrag freizustellen. 
ƒ Ein Jahresgespräch mit den Münsteraner Hochschulen zum Stand und den Perspektiven der Kindertags-
betreuung im Kontext der Hochschulen fand statt. 
ƒ Der „Qualitätszirkel Gesundheitsförderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen“ wurde angestoßen. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die Umsetzung der gesetzlichen Rechtsansprüche für Kinder unter 3 Jahren (im Rahmen des bisherigen 
Ausbaustand von rd. 30 %) und für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ist - u. a. mit zahlreichen Erweite-
rungsplanungen für Kindertageseinr
ichtungen in freier und städtischer Trägerschaft - fortzusetzen. 
ƒ Neue Kindertageseinrichtungen sind zu planen und zu entwickeln: Hiltrup/Meesenstiege, Betriebseinrich-
tung der Uni-Klinik-Münster, Kita des Studentenwerks „Boeselburg“, Neubau einer 5-gruppigen Kinderta-
geseinrichtung an der Hammer Straße (ehemals Kita St. Sebastian und AWO-Kita „Brüder-Grimm“), Innen-
stadt, Meckmannweg („Beresa-Gelände), Mauritz-Ost, Planungsbegleitung der Kirchengemeinde St. Bene-
dikt für die Kindertageseinrichtung St. Konrad, Amelsbüren (u. a. m.). 
ƒ Die Ergebnisse der Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) werden erwartet und deren Auswir-
kungen sind zu prüfen. 
ƒ Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen soll zum weiterentwickelt 
werden. 
ƒ Die Möglichkeiten einer flexiblen Kindertagesbetreuung sollen erweitert werden. 
ƒ Der Bereich Förderung von behinderten/von Behinderung bedrohten Kindern (Inklusion) ist zu qualifizieren. 
ƒ Eine Qualitäts- und Ausbildungsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung ist in Zusammenarbeit 
mit den Fachschulen geplant. 
ƒ Die Betreuungsangebote für schulpflichtig werdende Kinder in den Schulsommerferien werden abgestimmt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert. 
ƒ Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder 
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt. 
 
 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt 
und kommunale Regelungen herbeigeführt. 
ƒ Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit 
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern 
sind wichtige Kriterien der Arbeit.

Produktüberblicke  
 
46 
ƒ Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit 
werden gefördert und verbessert. 
ƒ Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen 
Teilhabe junger Menschen wird verbessert. 
ƒ Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt. 
ƒ Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird 
gesichert. 
ƒ Familienzentren werden ausgebaut und gefördert. 
ƒ Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut. 
ƒ Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung 
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt. 
ƒ Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst, 
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des 
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation 
ein geeignetes Angebot zu realisieren. 
ƒ Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder werden ganzheitlich geför-
dert. 
ƒ Für alle Kinder wird in den letzten zwei Jahren vor 
dem Schuleintritt eine zusätzliche Sprachförde-
rung angeboten. 
ƒ Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in 
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tages
betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2013 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 23,3 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Bericht 
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren lag die Versorgungsquote in 2010 bei 101,5 %. Damit kann der 
Rechtanspruch gewahrt werden. Es wird jedoch 
zunehmend schwieriger, die wachsende Nachfrage nach 
Plätzen im laufenden Kindergartenjahr zu befriedigen. 
Im Jahr 2010 wurden für Kinder unter drei Jahren rd. 140 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Die 
Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen stieg damit von 16,5 % auf 18,3 %. Damit wurde das Ziel für 
2010 erreicht. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kin-
dertageseinrichtungen im Jahr 2011 mit einer Versorgungsquote von 20,0 % auszubauen. Die Nachfrage an 
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist deutlich höher. 
Die Anzahl der Familienzentren wurde auf 24 erhöht. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kindertageseinrichtungsplatz 
für Kinder von 3-6 Jahren (in %) 
100  101,5 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei 
Jahren (in %) 
18,3 18,3

Produktüberblicke  
 
47 
Leistungsdaten 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
6.473 7.310 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächliche/prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
6.463 6.943 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder 1.185 1.341 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis  
unter 6 Jahren 
6.463 7.046 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0 bis unter 6 Jahren) 7.648 8.387 
davon:   
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
1.227 
10 
545 
672 
1.680 
0 
638 
1.042 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
820 
10 
210 
600 
931 
2 
166 
763 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.601 
150 
2.951 
2.500 
5.776 
168 
3.177 
2.431 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anzahl der Familienzentren 19 22 24 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen   165 
davon:    
 Einrichtungen katholischer Träger   48 
 Einrichtungen evangel ischer Träger   15 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen   50 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft   29 
 Einrichtungen sonstiger Träger   23 
Anzahl der Gruppen   423 
davon:    
 Gruppen in Einrichtungen kat holischer Träger   150 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger   40

Produktüberblicke  
 
48 
 2008 2009 2010 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
  63 
 Gruppen in Einrichtungen in st ädtischer Trägerschaft   97 
 Gruppen in Einrichtungen sonstiger  finanzschwacher Träger   73 
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 733 851 899 
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, 
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
19 23 23 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter 
Kinder (Einzelintegration)  
236 256 298 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
73 
69 
 
73 
69 
 
83 
70 
Anzahl der Spielgruppen 950 776 762

Produktüberblicke  
 
49

Produktüberblicke  
 
50

Produktüberblicke  
 
51 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
48
15
50
29
23
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
150
40
63
97
73
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger

Produktüberblicke  
 
52 
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier  
Träger in 2010
Gruppenform II
7.868.648 €
Gruppenform I
7.308.819 €
Gruppenform III
29.315.923 €
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform (städtisch und freie Träger)
1.131
770 834
6.174
1.680
931
5.776
6.333
1.440
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2008
2009
2010

Produktüberblicke  
 
53 
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I) - alle Kitas
10
672
2
903
0
638
1.042
449 535
0
200
400
600
800
1.000
1.200
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2008
2009
2010
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II) - alle Kitas
9
597
8 2
166
763
164
644
182
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2008
2009
2010

Produktüberblicke  
 
54 
 
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III) - alle Kitas
2.506
168
3.177
2.431
186
3.641
226
3.456
2.492
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2008
2009
2010

Produktüberblicke  
 
55 
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege 
 Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt, begleitet stadtteilorientiert Eltern 
und Tagespflegepersonen. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 15 
ƒ Aufwendungen:  5.629.414 € 
ƒ Erträge:  1.804.723 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern 
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
6,8 8,4 11,5 
Kinder unter 3 Jahren 7.079 7.241 7.310 
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 809 952 1.100 
davon:    
 für Kinder von 0 - 3 Jahren 478 610 839 
 für Kinder von 3 - 6 Jahren 205 151 102 
 für Kinder von 6 - 10 Jahren 126 191 159 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die Angebote für Kinder unter drei Jahren wurden um 229 Plätze erheblich ausgebaut, so dass 839 u3-
Plätze vorhanden sind. 
ƒ Die betrieblic
he Kindertagespflege wurde ebenfalls um 36 Plätze weiter ausgebaut. 
ƒ Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen wurde qualifiziert und wird nun 
für jede neue Pflegeerlaubnis eingesetzt. 
ƒ Das Corporate Design (CD) der Kindertagespflege wurde neu erarbeitet; vorhandenes und neues Informati-
onsmaterial wurde auf das neue CD abgestimmt. 
ƒ Eine Werbestrategie für die Neugewinnung von Tagespflegepersonen wurde entwickelt und erprobt.

Produktüberblicke  
 
56 
ƒ Ein Konzept „Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen, Standards für die Stadt Münster“ wurde 
entwickelt. 
ƒ Die Planung, Organisation und Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems wurden durch das Netzwerk 
zur Qualifizierung von Kindertagespflege weitergeführt. 
ƒ Die Weiterbildungsangebote für Tagespflegepersonen (Medienpaket „Wach, neugierig, klug“, Bildungsdo-
kumentation für Kinder unter drei Jahren, Praxisbegleitung) wurden weiterentwickelt. 
ƒ Die Kooperation zwischen Familienzentren und Kindertagespflege wurde fortgeführt, an der Umsetzung des 
Konzepts (Kooperationskoffer) wurde weiter gearbeitet. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Der Ausbau von Kindertagespflege in anderen geeignet
en Räumen sowie die betriebliche Kindertagespfle-
ge werden fortgeführt. 
ƒ Ein Konzept zur Budgetierung der Plätze in Kindertagespflege wird entwickelt. 
ƒ Der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII wird in Kooperation mit beteiligten Einrichtungen im Feld Kinderta-
gespflege implementiert. 
ƒ Vorbeugender Brandschutz wird in Kooperation mit der Feuerwehr im Feld Kindertagespflege implemen-
tiert. 
ƒ Für Tagespflegepersonen wird eine Sammlung von Fachliteratur bereitgestellt. 
ƒ Das Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege arbeitet weiterhin gemeinsam an der Planung, 
Organisation und Entwicklung des Qualifizierungssystems für Tagespflegepersonen. 
ƒ Die Kooperation mit den Familienzentren wird fortgeführt, unter anderem mit Hilfe des Kooperationskoffers. 
ƒ Um einheitliche Verfahrenabläufe zu fördern, wird für die Fachberatung ein Handbuch mit Standards entwi-
ckelt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert. 
ƒ Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert. 
ƒ Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht akquiriert. 
ƒ Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz,  
KiföG) wird umgesetzt. 
ƒ Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten 
und begleitet. 
ƒ Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert. 
ƒ Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut. 
ƒ Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft, 
gefördert und gesichert. 
ƒ Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte 
Angebote vernetzt.

Produktüberblicke  
 
57 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2013 mit ei-
ner Versorgungsquote von bis zu 11,7 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifiz
ierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege um jährlich 2 % erhöht werden. 
Bericht 
Das Ziel für den Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege war für 
das Jahr 2010 eine Versorgungsquote v
on 9,2 %. In 2010 lag diese Quote im Ergebnis schon bei 11,5 % und 
somit um 2,3 % oberhalb des geplanten Ziels. Das mittelfristige Ziel des Ausbaus der Kindertagespflege bis 
2013 mit einer Versorgungsquote von 11,7 % ist damit bereits jetzt annähernd erreicht. Die dem Bedarf ent-
sprechende Anfrage (d. h. nachgewiesener Bedarf zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie) nach u3-Plätzen 
in Kindertagespflege war in bestimmten Stadtteilen höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon über 
dem Planungsziel für 2010 lag. D.h. trotz der erfolgreichen Zielerreichung in 2010 sind weitere Anstrengungen 
in der Werbung interessierter und geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Darüber hinaus ist davon aus-
zugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt erheblich höher sein wird als die bisher an-
gestrebten 35 %. 
Die in der Qualifizierung tätigen Dienste und Einrichtungen haben sich 2009 zum Netzwerk zur Qualifizierung 
von Kindertagespflege zusammengeschlossen (vgl. Vorlage V/0109/2009) und sind kontinuierlich in der Pla-
nung und Durchführung der Qualifizierung tätig. Die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems schlug sich 
auch 2010 in den Zielkennzahlen nieder. Ganz deutlich zeigt sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreu-
ungsstunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie in 2010 auf 65 % 
an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 1 von 
10 % auf 5 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolgten wesentlich schneller als angenommen 
und werden sich voraussichtlich in 2011 weiter fortsetzen. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei  
Jahren in Kindertagespflege (in %) 
9,2 11,5 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160/190 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
52 65 
 
Leistungsdaten 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe 
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
31 30 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den  
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
17 5

Produktüberblicke  
 
58 
Leistungsdaten 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ prognostizierte  
Entwicklung im Stadtgebiet) 
6.473 7.310 
Kinder in Tagespflege insgesamt 896 1.100 
davon:   
 Kinder von 0 - 3 Jahren 596 839 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 200 102 
 davon Kinder von 6 - 10 Jahren 100 159 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Erstberatung von Eltern 1.000 1.081 1.078 
Neuvermittlungen 830 803 841 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 141 175 230 
Kooperationen mit Familienzentren 19 21 23 
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 549 715 702 
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 7.302 8.391 11.726 
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl) 9 9 14 
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze) 69 75 122 
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als  
Großtagespflegestellen (Anzahl) 
6 11 15 
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl) 2 2 5 
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze) 14 18 54

Produktüberblicke  
 
59 
 
 
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege
1.000
830
549
1.081
803
715
1.078
841
702
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Teilnehmer/innen an
Qualifizierungsmaßnahmen
2008 2009 2010

Produktüberblicke  
 
60 
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
 Kurzdarstellung 
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von 6 
bis 27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden dafür Angebote von: 
ƒ freien Trägern, 
ƒ Initiativen und 
ƒ öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. 
Die Durchführung der Ganztagsbetreuung an den 45 offenen Ganztagsschulen in Münster gehört in die Zu-
ständigkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Ressourcen 
ƒ Stellen:  109 (Anm.: Dem Wert des Vorjahres - 48 - lag ein Berechnungsfehler zu Grunde; richtig: 92) 
ƒ Aufwendungen:  13.256.683 € 
ƒ Erträge:  3.973.545 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 44 45 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.032 45.300 45.745 
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 17 17 15 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die Angebote der offenen Ganztagsschulen wurden ausgebaut. 
ƒ Der Erweiterungsbau des Kinder-, Jugend- und Begegnungshauses 37 ° in Hiltrup wurde eröffnet. 
ƒ Mit dem Bau der Kombieinri
chtung in Münster-Wolbeck wurde begonnen, die konzeptionellen Planungen für 
die Arbeit in der neuen Einrichtung wurden aufgenommen. 
ƒ Der Bau der kinderpädagogischen Einrichtung Pötterhoeck wurde begonnen. 
ƒ Der zweite kommunalen Kinder- und Jugendförderplan - 2010 bis - 2014 - wurde verabschiedet. 
ƒ Ein Prototyp zur Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Amt für  Kinder, Jugendliche 
und  Familien und einem freien Träger der offnen Kinder- und Jugendarbeit wurde in einem dialogischen 
Verfahren erstellt. 
ƒ Für die Arbeit des Jugendrats wurde eine Neukonzeption einschließlich der entsprechenden Beschlussvor-
lagen erstellt und die im März 2011 geplanten Jugendratswahlen wurden vorbereitet. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die Jugendratswahlen werden am 17.03.2011 durchgeführt. Anschließend wird sich der „neue“ Jugendrate 
konstituieren.

Produktüberblicke  
 
61 
ƒ Der Offene Ganztag an Grundschulen wird weiter ausgebaut und eine pädagogischen Arbeitshilfe für die 
Arbeit in den Angeboten erstellt. Ferner soll die Kooperation zwischen dem Offenen Ganztag an Grund-
schulen und den Angeboten der offene und mobilen Kinder- und Jugendarbeit analysiert werden. 
ƒ Für die Träger, die ganztägige Ferienbetreuung von Grundschulkindern durchführen, wird eine Arbeitshilfe 
erstellt. 
ƒ Die Kombieinrichtung in Münster Wolbeck und die kinderpädagogische Einrichtung Pötterhoek werden er-
öffnet. 
ƒ Die stadtweiten und bezirksbezogenen Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wer-
den sukzessive umgesetzt. 
ƒ Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien werden in einem dialogischen Prozess weiterentwickelt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Angebote der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden. 
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten. 
ƒ Eine engere Wechselwirkung zwischen Finanzie-
rung, Leitung und Qualität der offene Kinder- und 
Jugendarbeit wir erzielt. 
ƒ Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- 
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung 
für den Sozialraum ( Handlungsempfehlung Kin-
der- und Jugendförderplan) 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Neue Leistungsvereinbarungen werden abge-
schlossen. 
ƒ Die Einrichtungen sowie die aufsuchende Arbeit 
in Stadtteilen ( z. B. in AKs) werden sozialräum-
lich vernetzt. 
ƒ Das kommunale Cliquenkonzept wird umgesetzt. 
ƒ Über die Angebote der aufsuchenden Arbeit in 
Stadtteilen findet ein regelmäßiger Austausch mit 
den Fachkräften der aufsuchenden Arbeit statt. 
ƒ Für Angebote im öffentlichen Raum wird durch 
persönlichen Kontakt im Stadtteil geworben. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende. 
In den 41 Einrichtungen der
 offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 44.250 Angebotsstunden 
pro Jahr stadtweit durchgeführt. 
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei 
mindestens 20 % pro Einrichtung. 
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt. 
Bericht 
Mit der Erstellung des Kinder und Jugendförderplans ist für den Zeitraum 2010 bis 2014 ein planungsreleva
n-
tes Werk für die Kinder- und Jugendarbeit entstanden. Der Kinder- und Jugendförderplan bildet eine solide

Produktüberblicke  
 
62 
Grundlage für die Trägerförderung und Gestaltung des Feldes der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten 
Stadtgebiet Münsters. Pädagogische Grundprinzipien werden mit Bevölkerungsdaten, Sozialstrukturdaten und 
Bestandsdaten verknüpft und liefern Ziele der Kinder- und Jugendarbeit bis 2014 
(http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoerderplan_2010-2014.pdf). 
Mit Übernahme der Durchführung der Ganztagsbetreuung an 45 Schulen bei gleichzeitiger Verantwortung für 
den bedarfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule 
außerordentlich ausgebaut worden. Die steigenden Zahlen von Anmeldungen im Offenen Ganztag dokumen-
tieren veränderte gesellschaftliche Wünsche und Vorstellungen. Eltern wünschen die Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 37 
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 44.250 45.745 
Anteil der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im  
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen (in %) 
100  100 
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit  12  12 
Leistungsdaten   
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 41  41 
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4 12 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
17 15 
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der Angebotsstunden im  
Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ erreichen 
41 41 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.000 50.000 
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000 
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000 
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21 
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12 
Anzahl der Plätze für den „Offenen Ganztag“ 2.881 2.777 
davon:   
 Anzahl der Plätze an Grundschulen 2.766 2.679 
 Anzahl der Plätze an Förderschulen 115 98 
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die Bis-Mittag-Betreuung 2.554 2.251

Produktüberblicke  
 
63 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 44 45 
davon:     
 im Stadtbezirk Münster-Mitte 13 13 14 
 in den Außenstadtbezirken 13 14 31 
 von freien Trägern 35 36 37 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 8 8 8 
davon:     
 katholische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit   13 
 evangelische Einrichtungen der  Kinder- und Jugendarbeit   9 
 sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit   15 
 städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit   8 
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 50.032 45.300 45.745 
davon:     
 im Stadtbezirk Münste r-Mitte 15.108 16.000 12.615 
 in den Außenstadtbezirken 34.924 29.300 33.130 
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung  
(Schuljahresbezogen) 
 3.646 4.304 
 davon im Rahmen Offener Ganztagsschule  2.532 2.944 
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet 
sind (Schuljahresbezogen) 
 2.472 2.880 
 davon im Rahmen Offener Ganztagsschule  1.726 7.983 
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem Ganztag   45 
davon:     
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag   42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag   3

Produktüberblicke  
 
64 
060202 - Jugendverbandsarbeit 
 Kurzdarstellung 
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen: 
ƒ Jugendverbänden und 
ƒ Jugendgruppen. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 0,6 
ƒ Aufwendungen:  429.286 € 
ƒ Erträge:  1.912 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Jugendverbände in Münster 23 23 23 
Ausgegebene Jugendleiterkarten 74 47 54 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die bestehenden Richtlinien wurden überarbeitet und intern abgestimmt. 
ƒ Für Ehrenamtliche wurde eine Veranstaltung durchgeführt. 
ƒ Zur Arbeit der Jugendverbände wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung durchgeführt. 
ƒ Die Jugendleiter-Card (Juleica) wurde auf das Onlineverfahren umgestellt. 
ƒ Ein Kooperationsgespräch mit den Jugendverbänden wurde vorbereitet. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sollen im IV. Quartal im Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familie
n beschlossen werden. 
ƒ Die Ausbildungsstandards für Gruppenleitungen werden weiterentwickelt. 
ƒ Hinsichtlich einer dauerhaften Erhebung von Bestandsdaten wird ein Verfahren mit den Jugendverbänden 
abgestimmt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Bestanddaten der Jugendverbandsarbeit werden 
erhoben. 
 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Ein Prototyp zur Dokumentation wir mit den Ju-
gendverbänden entwickelt und abgestimmt.

Produktüberblicke  
 
65 
ƒ Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden. 
ƒ Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert. 
ƒ Das Engagement wird anerkannt. 
ƒ Die Vergünstigungen im Rahmen der Juleica 
werden ausgebaut und attraktiver. 
ƒ Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard 
(siehe neue Richtlinie). 
ƒ Die Jugendverbände wissen um die finanzielle 
Förderung im Rahmen der Richtlinien. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Um den Wert von Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter zu steigern und deut-
lich zu kennzeichnen, wird ein Gütesiegel eingeführt. Sodann werden im laufenden Jahr mindestens 5 Maß-
nahmen mit entsprechender Qualität angeboten. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen soll 80 erreichen. 
Bericht 
Die Jugendverbandsarbeit ist eine wichtige Säule in der Ansprache von Kindern und Jugendlichen im Rahmen 
der Freizeitgestaltung und des sozialen Engagements.
 Bestandsdaten über die Anzahl der Kinder- und Ju-
gendlichen, die erreicht werden, fehlen bisher. Entsprechend soll mit den Jugendverbänden eine Dokumenta-
tion abgestimmt werden.  
Ein Highlight in 2010 war die Vorbereitung und Durchführung der Party für Ehrenamtliche. Erklärtes Ziel war 
es, aktiven jungen Menschen für ihr Engagement mit einer attraktiven Party zu danken. Darüber hinaus sollte 
das Thema „Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit“ mit aktuellen Bezügen in die Öffentlichkeit gebracht 
werden. Dies ist in vollem Umfang gelungen. 11 Träger der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsar-
beit sowie eine Mitglied des Jugendrats haben die Veranstaltung vorbereit. Rund 450 Gäste sind der Einla-
dung gefolgt und haben die Party in den Räumen der Clubschiene am Hafenweg besucht. 
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 0 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 80  83 
Leistungsdaten   
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 50 
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 54

Produktüberblicke  
 
66 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Jugendverbände in Münster   23 
davon:     
 katholische Jugendverbände   6 
 davon evangelische Jugendverbände   3 
 sonstige Jugendverbände   14

Produktüberblicke  
 
67 
060301 - Jugendsozialarbeit 
 Kurzdarstellung 
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen 
ƒ aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork, 
ƒ soziale Gruppenarbeit, 
ƒ Wohnhilfen nach §13 Abs. 3 SGB VIII und 
ƒ Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge. 
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Die 
Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und  
-förderung. Die Steuerung der Jugendberufshilfe erfolgt durch das Amt für Schule und Weiterbildung. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 5,1 
ƒ Aufwendungen:  1.374.181 € 
ƒ Erträge:  324.604 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen  
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe) 
  10 
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen   5 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Im Rahmen der sekundären Suchtprävention im Mehrebenenansatz (SeM) wurde 2010 ein Kompetenztrai-
ning durchgeführt und die Arbeit des Trägers mit Multiplikatoren und Elte
rn vor Ort begleitet. 
ƒ Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit wurden umgesetzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt. 
ƒ Das Konzept „aufsuchende Cliquenarbeit“ im Bereich Mitte-Nord wurde fortgeschrieben und umgesetzt. 
ƒ In der Handhabung des § 8a SGB VIII wurden mit kinderpädagogischen Angeboten grundsätzliche und ein-
zelfallbezogene Fragen zu Bewertungen und Abläufen geklärt. Dieses Angebot wurde somit etabliert. 
ƒ Für eine Optimierung der Übergänge vom Jugendwohnen in die Selbständigkeit wurden offene Fragen mit 
den Trägern des Jugendwohnens und der ARGE (JobCenter) geklärt. 
ƒ Die sozialpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in den städtischen Flüchtlingsunterkünften 
wurden durch ein Angebot für die Kinder und Jugendliche, die nach der Schließung der Unterkunft an der 
Warendorfer Straße zur Brüningheide zogen, ergänzt und mit dem Ziel einer Stadtteilintegration entspre-
chend fachlich angepasst.

Produktüberblicke  
 
68 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Als weiteren Baustein der sekundären Suchtprävention im Mehrebenenansatz (SeM) wird die Streetwork 
zusammen mit der Suchtprävention eine Multiplikatorensc
hulung zur Qualifizierung der Fachkräfte in der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit konzipieren und durchführen. 
ƒ Die soziale Gruppenarbeit wird konzeptionell an Veränderungen in der Zielgruppe angepasst. Ein Angebot 
wird als soziales Kompetenztraining durch die Methode faires Boxen durchgeführt. Das mädchenspezifi-
sche Angebot wird in ein stadtteilübergreifendes Kompetenztraining für Mädchen mit richterlicher Weisung 
überführt. 
ƒ Die aufsuchende Cliquenarbeit wird im Bereich „Wiengarten“ durch ein offenes Sportangebot ergänzt und 
entsprechend der Bedarfe auf einen weiteren Standort in Mitte-Nord ausgeweitet. 
ƒ Die Handlungsempfehlungen zur Jugendsozialarbeit aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 
zur regelmäßigen Bestandaufnahme der aufsuchenden Arbeit werden aktiv durch die Streetwork begleitet 
und in ersten Schritten umgesetzt. 
ƒ Um Synergieeffekte zu nutzen, werden einzelne Kurse zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkon-
sumenten / Alkoholkonsumenten (FreD / FreAk) der Drogenhilfe von Mitarbeitern der Streetwork aktiv be-
gleitet bzw. durchgeführt. 
ƒ Die sozialpädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche werden weiter flexibel angepasst. 
ƒ Ein Qualitätszirkel mit den Trägern des Jugendwohnens wird umgesetzt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie 
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger 
Menschen bei der 
ƒ Entwicklung persönlicher Kompetenzen, 
ƒ gesellschaftlichen Integration und  
ƒ Teilhabe an Bildungsangeboten. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert. 
ƒ Schwellen im Zugang zu den Angeboten  
werden bewusst niedrig gehalten. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Suchtmittelkonsum von Jugendlichen soll reduziert werden. Um die Zielgruppe noch besser erreichen zu 
können, wird für freie Träger ein Qualifizierungsprojekt (Risikokompetenztraining)
 zum professionellen Um-
gang mit problematischen suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen durchgeführt. 
Um die Straftaten bei Jugendlichen zu reduzieren, soll dauerhaft soziale Gruppenarbeit in 8 Stadtteilen durch-
geführt werden. 
Bericht 
Als Qualifizier
ungsprojekt wurde das evaluierte Modellprojekt SeM zur sekundären Suchtprävention mit Ju-
gendlichen im Mehrebenenansatz auf einen Stadtteil übertragen und in Form von zwei Kompetenztrainings 
und Informationsveranstaltungen für Eltern umgesetzt. In 2010 wurden weitere 10 Jugendliche geschult, um 
suchtpräventive Informationen durch Peer Education im Stadtteil zu streuen. Über die aufsuchende Arbeit im

Produktüberblicke  
 
69 
Stadtteil werden die Jugendlichen vom VSE Hiltrup weiterhin erreicht und nachgehend thematisch betreut. Für 
das nächste Jahr sind weitere Themenabende zur Suchtprävention für Jugendliche als auch für Eltern im 
Stadtteil geplant. 
Um diesen wirkungsvollen Ansatz gesamtstädtisch durch weitere Fachkräfte der aufsuchenden Arbeit umset-
zen zu können wird im kommenden Jahr eine passgenaue Multiplikatorenschulung mit der Suchtprävention 
entwickelt und durchgeführt. Weiterhin ist geplant, das Qualifizierungsprojekt auf einen weiteren Stadtteil zu 
übertragen. 
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 2 
Anzahl der Stadtteile, in denen soziale Gruppenarbeit durchgeführt wird 8 8 
Leistungsdaten   
Anzahl der Stadtteile in Münster 21 21 
Anzahl der geförderten Kinder in den Lernhilfen (insg.) 300 309 
Freizeitpädagogische Angebote in den Übergangseinrichtungen (in Stunden) 2.002 2.288 
Anzahl der von der Jugendförderung / Jugendsozialarbeit betreuten Kinder und 
Jugendlichen in Flüchtlingseinrichtungen 
150 121 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anzahl geführter Jahres-/Zielvereinbarungsgespräche   12 
Anzahl der mit freien Trägern abgeschlossenen  
Leistungsvereinbarungen (ohne Jugendberufshilfe) 
  10 
Leistungsvereinbarungen im Verhältnis zu den Trägern der  
Jugendsozialarbeit (in %) 
  90 
Anzahl der freien Träger der Lernhilfen   5 
Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen   3 
Anzahl des öffentlichen Trägers der aufsuchenden  
Jugendsozialarbeit 
  1 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen   2 
Anzahl des öffentlichen Trägers der Migrationshilfen   1

Produktüberblicke  
 
70 
060302 - Jugendhilfe an Schulen 
 Kurzdarstellung 
Die Leistung umfasst: 
ƒ Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen, den 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Grundschulen und der städtischen Förderschule für so-
ziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsorientierter Beratung und gruppenorien-
tierter präventiver Projektarbeit. 
ƒ Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler und Schülerinnen in 
den Hauptschulen, den städtischen Förderschulen sowie den Realschulen und Gymnasien. 
ƒ Finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. 
ƒ Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 14 
ƒ Aufwendungen:  1.199.919 € 
ƒ Erträge:  16.104 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Kontakte in Hauptschulen 595 621 570 
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung 
38 27 25 
Rückführungen der städtischen Förderschule für soziale und 
emotionale Entwicklung 
63 47 49 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Das Jugendhilfeangebot an zwei Grundschulen im Südviertel konnte etabliert werden. In Kooperation mit 
der Beratungsstelle Südv
iertel e. V. sowie der Hermannschule und der Matthias-Claudius-Schule wurden 
Schwerpunktbereiche der Beratung und konzeptionelle Bausteine entwickelt sowie Eckpfeiler eines Be-
richtswesens erarbeitet. 
ƒ An den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurde das Jugendhilfeangebot etabliert. Die 
Entwicklung von sozialpädagogischen Standards sowie die organisatorische und kooperative Verankerung 
bildeten die Schwerpunkte. Evaluationsbausteine wurden entwickelt. 
ƒ Die Fachberatung Schulverweigerung setzte ihre Arbeit nach einem Personalwechsel unverändert fort. Die 
Intensivierung der Kontakte zu den Gymnasien und Realschulen sowie die Entwicklung und Umsetzung von 
präventiven Angeboten für Eltern („Ein guter Start“) standen neben der Beratungstätigkeit im Mittelpunkt.

Produktüberblicke  
 
71 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Entsprechend der Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans werden für die Jugendhilfe 
an den Hauptschulen Ev
aluationsbausteine entwickelt. 
ƒ Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung wird das Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Kooperation 
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung weiterentwickelt. 
ƒ In der Zusammenarbeit mit den Gymnasien und Realschulen sollen Präsenzzeiten der Fachberatung 
Schulverweigerung eine möglichst frühzeitige Intervention bei schulverweigernden Tendenzen unterstützen. 
ƒ Das präventive Elternangebot „Ein guter Start“ soll intensiviert werden. 
ƒ Für die Jugendhilfe an den Förderschulen soll ein umfassendes Berichtswesen entwickelt werden. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer 
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. 
ƒ Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden. 
ƒ Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem. 
ƒ Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedli-
chen Schulen werden vorgehalten. 
ƒ Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt. 
ƒ Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
20 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachkr
äfte „Jugendhilfe an den Hauptschulen“ 
erreicht. 
20 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Kooperation mit 
der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
In sechs Kinderhorten wird die Förderung von Kindern mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche mit 
1.920 Stunden gesichert. 
Bericht 
Der Anteil der betreuten Schülerin
nen und Schüler an den Hauptschulen lag mit gut 25 % nahezu exakt im 
Zielfenster. 
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von der Richard-von-Weizsäcker-Schule in das Regelschulsys-
tem reintegriert werden konnten, lag mit 27 % deutlich über der Zielvorgabe. 
In 6 Förderhorten erhielten 28 Schülerinnen und Schüler Lernförderung zur gezielten Unterstützung im Lese-, 
Schreib- und Rechenlernprozess in einem jährlichen Förderumfang von 560 Gruppenstunden.

Produktüberblicke  
 
72 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 20 25 
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 20 27 
Anzahl der Förderstunden Lese-/Rechtschreibschwäche und  
Rechenschwäche 
1.920 560 
 
Leistungsdaten 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 2.127 2.264 
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 570 
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Primarstufe  
zum Stichtag 
85 73 
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Sekundarstufe 
zum Stichtag 
96 81 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe im  
Berichtszeitraum 
110 88 
Schüler/-innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - Sekundarstufe im  
Berichtszeitraum 
110 91 
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule im Berichtszeitraum 44 49 
Anzahl der geförderten Kinder im Bereich Lese-/Rechtschreibschwäche und 
Rechenschwäche 
24 29 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Kontakte in Hauptschulen 596 621 570 
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 80 90 85 
Stunden Präsenz an einer Realschule pro Woche 5 5 10 
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 297 293 309 
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung 
67 63 67 
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung 
38 27 25 
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung 
5 6 5 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung   1

Produktüberblicke  
 
73 
 2008 2009 2010 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung   1 
Grundschüler/-innen insgesamt   9.346 
Schüler/-innen an allen Hauptschulen   2.264 
Schüler/-innen an allen Gymnasien   12.927 
Schüler/-innen an allen Realschulen   4.415 
Schüler/-innen an allen Förderschulen   1.038

Produktüberblicke  
 
74 
060303 - Drogenhilfe 
 Kurzdarstellung 
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst die 
ƒ Suchtprävention,  
ƒ suchtbegleitende Hilfen,  
ƒ ausstiegsorientierte Hilfen und 
ƒ Unterstützung von Selbsthilfe. 
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch 
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert, 
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu 
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen 
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/innen der Stadt Münster sensibilisiert. 
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und 
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als 
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge. 
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt. 
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt 
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e. V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen 
Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und 
junge Erwachsene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 9,1 
ƒ Aufwendungen:  1.057.073 € 
ƒ Erträge:  252.259 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Klientenkontakte in der Beratung 
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte) 
5.825 5.623 4.366 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072 
Durchgeführte Fortbildungstage 53 70 53 
Präventionsberatungen 98 95 136

Produktüberblicke  
 
75 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die „Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erzie-
hungsverantwortung in Münster“ wurden in
 den politischen Ausschüssen vorgestellt und allen relevanten 
Kooperationspartnern und Multiplikator/innen zur Verfügung gestellt. Begleitend dazu wurden Infoveranstal-
tungen in relevanten Gremien und Arbeitskreisen sowie eine Fachtagung „Sucht und Kindeswohl - Eine 
Herausforderung für Gesundheitshilfe und Jugendhilfe“ zusammen mit den an der Erstellung der Hand-
lungsempfehlungen beteiligten Fachkräften mit 120 Teilnehmerinnen durchgeführt. 
ƒ Die gezielte Ansprache junger Drogenkonsumenten/innen für die Angebote der Jugendsuchtberatung wur-
de nochmals intensiviert, u. a. durch Infostände in der Innenstadt und in Diskotheken sowie mit einem neu-
en, zielgruppenadäquaten Internetauftritt. 
ƒ Im Rahmen der Kampagne „Voll ist out“ wurden die Kooperationen unmittelbar im Karneval intensiviert und 
ausgebaut (DRK, Karnevalsgesellschaften, Jugendprinzenpaar u. a.); thematischer Schwerpunkt in der 
Karnevalssaison 2010 war „Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungskompetenz“. 
ƒ Das Gruppenangebot FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten ist inzwischen Regel-
angebot der Drogenhilfe. Es wurde in 2010 dreimal erfolgreich mit 22 Teilnehmern durchgeführt und mit 
sehr positiven Ergebnissen evaluiert.  
ƒ In Anlehnung an das erfolgreiche Gruppenangebot FreD wurde für riskant Alkohol konsumierende Jugendli-
che ein Gruppenangebot „FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten“ konzipiert. 
ƒ Die 3-tägige Fortbildung „MOVE - motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen“ wurde 
für Fachkräfte aus der Jugendhilfe erneut angeboten und mit 15 Teilnehmer/innen durchgeführt. 
ƒ Erneut angeboten wurden auch die „Jugendfilmtage Alkohol und Nikotin“ in Kooperation mit der BZgA und 
dem AK Suchtvorbeugung Münster im Cineplex. 1.100 Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden 
Schulformen nahmen an den „Jugendfilmtagen“ anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31.05.2010 teil. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die Kooperationspartner aus Gesundheitswesen, Jugend- und Drogenhilfe werten die praktischen Erfah-
rungen mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen im ersten Quartal des Jahres aus, analysieren 
Schwachstellen und planen Verbesserungsprojekte. 
ƒ Das im Vorja
hr konzipierte Gruppenangebot „FreAk“ (Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumen-
ten) zur selektiven/indizierten Alkoholprävention im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wird erstmalig durch-
geführt und evaluiert, weiterentwickelt und ggf. erneut angeboten. 
ƒ Das pädagogisch begleitete Gruppenangebot für ehemals regelmäßige Cannabiskonsumenten „EKS“ (Ex-
Kiffer-Selbsthilfe) wird neu konzipiert und ab 2011 unter neuer Leitung angeboten. 
ƒ Die Aktionswoche „Sucht hat immer eine Geschichte 2012“ wird in Zusammenarbeit mit dem AK Suchtvor-
beugung Münster geplant und vorbereitet (u. a. Gewinnung zahlreicher Kooperationspartner). 
ƒ Die Kampagne zur Alkoholprävention „Voll ist out“ wird im 7. Jahr durchgeführt. Schwerpunkt wird die Vor-
bildfunktion Erwachsener und der Dialog zwischen Jung und Alt zum Thema Alkohol.

Produktüberblicke  
 
76 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig 
erreicht. 
ƒ Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen Be-
troffener werden verbessert, Kriminalisierung re-
duziert sowie eine soziale und berufliche Rein-
tegration angestrebt. 
ƒ Junge Menschen haben eine kritische Einstel-
lung zu Suchtmitteln und gehen mit ihnen ver-
antwortungsvoll um. 
ƒ In Schule und Jugendhilfe gibt es in der Sucht-
prävention engagierte und qualifizierte Multipli-
katoren/innen. 
ƒ Die Angebote der Suchtprävention und -hilfe in 
Münster sind aufeinander abgestimmt; die Res-
sourcen werden gebündelt.  
ƒ Die Öffentlichkeit wird für die Themen „Sucht 
und Suchtvorbeugung“ sensibilisiert. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die Drogenhilfe hält jugendspezifische Angebote 
vor, junge Menschen werden auf jugendgerech-
ten Wegen angesprochen, Hemmschwellen 
werden abgebaut. 
ƒ Betroffene Personen erhalten Unterstützung im 
Rahmen von Krisenintervention und Beratung, 
bei der Vorbereitung von Ausstiegsprozessen 
sowie der Nachsorge. 
ƒ Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen. 
ƒ Für Multiplikator/innen aus Schule und Jugend-
hilfe werden Präventionsberatung, Projekte,  
Fortbildungen und Fachtagungen für eine quali-
fizierte Suchtprävention angeboten. 
ƒ Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Projek-
te und Kampagnen werden konzipiert und um-
gesetzt. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebedarf münden 
in einen Hilfeprozess. 
Die Abbruchquote in der laufenden niedrigschwelligen Beratung junger Menschen ist ab 2009 niedriger als 
20 %. 
Bericht 
Der Anteil der unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilf
ebedarf, die in einen kontinuierlichen Hilfeprozess mün-
deten, war in 2010 mit 91 % deutlich höher als der geplante Ansatz von 70 %. 
Auch der Anteil der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse bei den unter 21-jährigen blieb mit 
19 % im „gesteckten Rahmen“ (Ansatz < 20 %). 
In der Drogenberatung wurden insgesamt 406 Erstgespräche geführt, das entspricht im Vergleich zum Vorjahr 
einer Steigerung um 38 %!  Davon waren 62 Personen unter 21 Jahre alt (15 %). Bei 43 Personen unter 21 
Jahren wurde ein über das einmalige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf festgestellt 
(69 %). Davon mündeten 39 Personen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (91 %). 
In 2010 befanden sich insgesamt 57 junge Menschen unter 21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungspro-
zess. 42 Beratungsprozesse wurden in dem Jahr beendet. Davon brachen lediglich 8 Personen vorzeitig den 
Beratungsprozess ab (19 %).

Produktüberblicke  
 
77 
Diese erfreulich hohe „Haltequote“ belegt die Effektivität einer gezielten jugendgerechten Ansprache sowie die 
hohe Qualität der Jugendberatung in der Drogenhilfe. Die Ausdifferenzierung sowie die offensive Bewerbung 
dieses Bereichs „machen sich bezahlt“. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Fälle mit festgestelltem Hilfebedarf bei unter 21-Jährigen,die in  
kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in%) 
70 91 
max. Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen 
der unter 21-Jährigen (in %) 
20 19 
Leistungsdaten   
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 542 
Anzahl der Erstgespräche unter 21-Jährigen 50 62 
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 202 406 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit festgestelltem Hilfebedarf 30 43 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher festgestelltem Hilfebedarf 21 39 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Präventionsberatungen 98 95 136 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 61 46 35 
Durchgeführte Fortbildungstage 53 70 53 
Offene Sprechstunden 245 245 245 
davon:    
 Offene Sprechstunde 151 151 151 
 Frauensprechstunde 47 47 47 
 Jugendsprechstunde 47 47 47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100 
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 506 563 542 
davon:    
 männlich 397 456 422 
 weiblich 109 107 120 
 davon Angehörige   68 
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072 
Klientenkontakte in der Beratung 
(seit 2010 nur unmittelbare Klientenkontakte) 
5.825 5.623 4.366

Produktüberblicke  
 
78 
 2008 2009 2010 
davon:    
 männlich 4.698 4.780 3.932 
 weiblich 1.127 843 434 
Klientenkontakte insgesamt 11.979 11.863 10.438 
Gruppenangebotstage 148 140 101 
davon:    
 Cleangruppe 48 48 48 
 EKS-Gruppe (ehemalige Ki ffer Selbsthilfegruppe) 
 (in 2010 wg. Personalwechsels nur bis Mitte April) 
48 48 14 
 Elternkreise (Cannabis und Heroin) 54 30 23 
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 22 14 16 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 783 708 556 
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 271 265 249 
Stammklientel in der Beratung
120109 107
422
456
397
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2008 2009 2010
weiblich männlich

Produktüberblicke  
 
79 
 
Verhältnis Erstgespräche -Stammklienten
298265
406
506
563
542
0
100
200
300
400
500
600
2008 2009 2010
Erstgespräche Stammklienten

Produktüberblicke  
 
80 
060401 - Angebote für Familien 
 Kurzdarstellung 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und 
Form der Kooperation geregelt. 
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen Familie 
und Erziehung sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als 
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten 
beschreiben. 
Die Schwangerschaftsberatung vermittelt - neben der allgemeinen Beratung von Schwangeren und jungen 
Müttern und der Beratung im Schwangerschaftskonflikt - Hilfen und vergibt finanzielle Leistungen aus der Bun-
desstiftung „Mutter und Kind“ sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge 
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“. 
Im Juni 2008 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass alle Neugeborenen und ihre Eltern Anspruch 
auf das kostenfreie und freiwillige Angebot „Familienbesuche“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
haben. Informationen und Unterstützungsangebote werden bei den Besuchen des Präventionsteams Famili-
enbesuche von der sozialpädagogischen Fachkraft in den Mittelpunkt gestellt mit dem Ziel, die bestmögliche 
Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erreichen. In ausgewählten Stadtteilen werden die 
Besuche im Tandem mit einer Hebamme durchgeführt. 
Die Schwangerschaftsberatung und das Präventionsteam Familienbesuche wurden im Rahmen einer Neu-
strukturierung 2010 zu einem Team zusammengeführt. 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es 
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes anknüpft. 
Das Elterngeld soll verhindern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu 
führt, dass die ökonomische Selbständigkeit verloren geht. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 15 
ƒ Aufwendungen:  2.453.124 €  (ohne Elterngeld) 
ƒ Erträge:  199.183 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im  
präventiven Leistungssegment (§§ 16 - 18 SGBVIII) 
8.170 7.816 7.742 
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193

Produktüberblicke  
 
81 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anträge auf Elterngeld 3.388 3.384 3.612 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt  2.069 2.314 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Auch im Jahr 2010 setzte sich der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten
 schwerpunktmäßig mit dem 
Thema „Migration“ fachlich auseinander. Die Erkenntnisse der Sinus-Studie „MigrantenMilieus“ dienten bei 
der vertieften Auseinandersetzung und der Bildung der Fragestellungen als Informationsgrundlage. 
ƒ Mit dem Fokus auf „Jugendliche und ihr Umgang mit dem Medium Computer“ setzte der Qualitätszirkel der 
Erziehungsberatungsstellen „Medienberatung“ als Schwerpunktthema für das Jahr 2010. In allen Bera-
tungsstellen war der Beratungsbedarf der Eltern gleichermaßen gegenwärtig. Gleichwohl konnte festgestellt 
werden, dass Münster insbesondere zur Medienkompetenz gut aufgestellt ist und über den AK Medien eine 
gute Vernetzung unterschiedlicher Einrichtungen gegeben ist. 
ƒ Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 2010 einen Leitfaden zur Bearbeitung der Anträge auf 
Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des 
ungeborenen Lebens“ erstellt und in Abstimmung mit den weiteren Schwangerschaftsberatungsstellen im 
Stadtgebiet als verbindliche Arbeitsgrundlage eingeführt. 
ƒ Im vergangenen Jahr führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.314 Besuche bei Familien mit Neu-
geborenen durch, davon 350 (15 %) gemeinsam mit den Kolleginnen aus der aufsuchenden Gesundheits-
hilfe. Insbesondere in den Stadtteilen Kinderhaus, Coerde, Berg Fidel und Angelmodde wurde der Besuch 
durch das fachliche Wissen der Hebammen ergänzt. 
ƒ Das Präventionsteam nahm am Praxisentwicklungsprojekt „Aufsuchende Elternkontakte - Zielsetzungen, 
Konzeptionen, Wirkungen“ des Instituts für soziale Arbeit e.V. (ISA) teil. Bestandteil der wissenschaftlichen 
Untersuchung war u. a. eine Wirksamkeitserhebung und Interviewphase der besuchten Eltern über die Zu-
friedenheit und den Nutzen der Besuche für die jungen Familien. 
ƒ Die Elterngeldstelle hat in der Regel ein Antwortzeitverhalten innerhalb von zwei Wochen trotz der stei-
genden Fallzahlen und des nach wie vor hohen Beratungsbedarfs von (werdenden) Eltern halten können. 
Die Umstellungsarbeiten für die kurzfristig in Kraft getretene Gesetzesnovellierung zum 01.01.2011 sind 
durchgängig und zeitnah durchgeführt worden. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ „Kinderarmut“ wird in 2011 das Schwerpunktthema des Qualitätszirkels der Familienbildungsstätten sein. 
Hier sollen Ko
nzepte und Angebote für von Armut betroffene Kinder im Kontext der Familienbildung ge-
dacht, analysiert und diskutiert werden. 
ƒ Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen hat als Schwerpunktthema für das Jahr 2011 „Frühe 
Hilfen - wo steht die Erziehungsberatung“ vorgesehen. Dieses Thema soll hinsichtlich einer Standortbe-
stimmung der Erziehungsberatungsstellen in diesem Kontext diskutiert werden. 
ƒ Mit den insgesamt 5 Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet sollen über die im Rahmen des 
Leitfadens zur Bearbeitung von Sonderfondsanträgen bereits erfolgten Vereinbarungen hinaus „Optionale 
Bestandteile“ für eine Kooperations-/Leistungsvereinbarung definiert und konkretisiert werden. 
ƒ Turnusmäßig wird der Bericht über die Entwicklungen in den Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster 
verbunden mit dem Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2009/2010 erfolgen.

Produktüberblicke  
 
82 
ƒ Die Familienbesuche in Münster werden im Rahmen des Praxisentwicklungsprojekts „Aufsuchende Eltern-
kontakte - Zielsetzungen, Konzeptionen, Wirkungen“ des Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) evaluiert. 
ƒ Aufgrund der aktuellen Gesetzesnovellierung wird die Zusammenarbeit zwischen Elterngeldstelle und dem 
Jobcenter Münster verstärkt werden.  
ƒ Weiterer Schwerpunkt wird sein, die endgültigen Feststellungen nach § 8 Abs. 3 BEEG zeitnäher zum  
Bezugsende des Elterngeldes zu bearbeiten. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der An-
gebote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungskom-
petenz unterstützt und gestärkt werden. 
ƒ Die Schwangerschaftsberatung informiert, be-
rät, vermittelt finanzielle Hilfen und bietet Unter-
stützung bei der Bewältigung von psychosozia-
len Problemen, damit Eltern die bevorstehende, 
veränderte Lebenssituation sowie die Zukunft 
mit ihren Kindern gut bewältigen können.  
ƒ Das Präventionsteam Familienbesuche stellt 
eine frühzeitige Information und Beratung der El-
tern sicher, um die bestmögliche Förderung der 
Gesundheit und Entwicklung der Kinder in 
Münster zu erreichen. 
ƒ Der Familiengutschein soll dazu beitragen, 
dass Familien trotz einer sozialen oder wirt-
schaftlichen Benachteiligung die Angebote der 
Familienbildung vermehrt nutzen können. 
ƒ Die Elternzeit erleichtert Müttern und Vätern in 
Verbindung mit dem Elterngeld die persönliche 
Betreuung und Versorgung ihres Kindes. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der  
Familienbildung und Erziehungsberatung 
wird erhalten und ausgebaut. Dazu erfolgt ein 
regelmäßiger Austausch durch Jahres- und Ko-
operationsgespräche sowie fachliche Diskurse. 
ƒ Die Schwangerschaftsberatung bietet Frauen 
und Paaren zeitnah individuelle Beratungstermi-
ne an und hält alle notwendigen Informationen 
zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, 
rechtlichen Fragen sowie öffentlichen und priva-
ten Hilfefonds vor. 
ƒ Die pädagogischen Fachkräfte des Präventi-
onsteams Familienbesuche informieren und 
beraten junge Familien frühzeitig und individuell. 
Sie geben einen umfassenden Überblick über 
die vorhandenen Angebote in Münster. 
ƒ Der Familiengutschein wird grundsätzlich im 
Rahmen des Familienbesuchs übergeben. 
ƒ Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb 
von zwei Wochen bearbeitet. Werdende Eltern 
und Arbeitgeber erhalten erläuternde Beratun-
gen zur Elternzeit. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen bearbeitet werden, 
wird gehalten. 
Der Anteil der
 Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden. 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu 
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
stattfinden.

Produktüberblicke  
 
83 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll um jährlich 0,5 % gesteigert 
werden. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden in-
nerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und 
aus dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingun-
gen leben.  
Bericht 
Ein Antwortzeitverhalten von zwei Wochen ist ein ehrgeiziges Ziel angesichts der immer weitergehenden Aus-
differenzierungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Zwar sind nur 31 % der Anträge auf Elterngeld inner-
halb von zwei Wochen abschließend bearbeitet worden. Eine deutlich höhere Quote ist voraussichtlich auc
h 
nicht zu erreichen, weil die Antragsunterlagen nicht immer vollständig vorliegen und fast regelmäßig Nachfra-
gen erforderlich sind. Es werden allerdings die Anträge und Anfragen, die an die Elterngeldstelle gerichtet 
werden, in 90 % aller Fälle innerhalb von zwei Wochen beantwortet. Neben den steigenden Fallzahlen und 
dem nach wie vor hohen Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern ist die durchschnittliche Gesamtbearbei-
tungszeit einer Elterngeldangelegenheit deutlich angestiegen. Grund ist, dass die verschiedenen Variations-
möglichkeiten, die gesetzlich vorgesehen sind, auch genutzt werden. 
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld konnte auf 26,2 % gesteigert werden. Münster liegt damit 
weit über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil der Väter, die ein ganzes Jahr Elterngeld beziehen, hat sich um 
15 % auf 67 Väter gesteigert. 
Die Anzahl der Teilnehmer/innen an den Angeboten der Familienbildung ist im Jahr 2010 im Vergleich zum 
Vorjahr  nahezu auf dem gleichen Niveau. Es gab eine leichte Steigerung der realisierten Angebote in 2010. 
Die leichte Verlagerung der Angebote von der Stadtmitte in die Außenbezirke im Berichtszeitraum führte zum 
Erreichen der für 2010 veranschlagten Versorgungsquote für die Außenbezirke v
on 29 %. 
Im Bereich der Erziehungsberatung ist das Stundenvolumen im präventiven Leistungssegment (§§ 16,17, 
18 SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen, Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.) gegen-
über dem Vorjahr gesunken. Mit 33 % wurde der Ansatz von 35 % für den Anteil der Beratung in diesem Leis-
tungssegment in 2010 nicht ganz erreicht. 
Im Jahr 2010 führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.314 Besuche bei neu geborenen Kindern und 
deren Eltern in Münster durch. Das ist ein Anstieg um 12 % gegenüber dem Vorjahr mit 2.069 Besuchen. 13 
Besuche wurden vom Sozialdienst für Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt. In rund einem Drit-
tel der Familienbesuche (633) ergab sich ein weitergehender Bedarf der Eltern nach Information und Bera-
tung. In 161 Besuchen konnten die Präventionsfachkräfte auf die Angebote von Trägern und Einrichtungen im 
Stadtteil verweisen, 107 Familien konnte eine Hebammenberatung vermittelt werden. In 21 Fällen stellten sie 
Verbindung zum Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien her. 
Die Fallzahlen in der Schwangerschaftsberatung sind 2010 gestiegen. Betrachtet man die Fallzahlen diffe-
renzierter, ist die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 5/6 SchKG, wie auch im Bundestrend, 
leicht rückläufig. Im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatungen nach § 2 SchKG ist im Bereich 
der Neuberatungen mit insgesamt 193 Fällen ein Anstieg  von ca. 16 % als auch bei den Nachberatungen aus 
Vorjahren mit insgesamt 99 Fällen ein Anstieg von ca. 8 % festzustellen.

Produktüberblicke  
 
84 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend  
bearbeitet werden (in %) 
75 31 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 29 26 
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 2 1 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung (in %) 29,0 29,0 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familienbesuchen, die  
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in%) 
100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwangerschaftsberatung  
unterstützt wurden und Mittel aus dem Sonderfonds erhielten 
80 65 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der 
Erziehungsberatungsstellen (in %) 
35 33 
Leistungsdaten   
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 3.400 3.612 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbeitet werden 2.550 3.250 
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Informationsveranstaltung für Eltern 40 20 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 2.485 2.565 
Angebote der Familienbildungsstätten im Stadtbezirk Mitte 1.765 1.833 
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außenbezirken 720 732 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen insgesamt  
(abzüglich Leitungsanteil) 
24.700 23.538 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im präventiven  
Leistungssegment (§§ 16-18 SGBVIII) 
8.640 7.742 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.180 2.314 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, Erziehungsberatung, 
Familienbildung etc.) 
125 375 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, Adresslisten) 90 258 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Familienbesuchen, die 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
215 633 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
160 292 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
70 61

Produktüberblicke  
 
85 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,5 15,28 17,08 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
10,9 12,02 12,42 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 692 740 730 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio €) 2,5 2,41 2,49 
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:    
 im Stadtteil Mitte 1.786 1.802 1.833 
 im Stadtteil West 244 234 239 
 im Stadtteil Nord 165 139 211 
 im Stadtteil Ost 53 67 64 
 im Stadtteil Südost 89 86 91 
 im Stadtteil Hiltrup 148 135 127 
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 17 17 18 
Anzahl finanzierter Kurse, in denen „Elternkompetenztraining“ 
angeboten wird 
11 14 14 
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung 
(Anzahl) 
91 107 103 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 751 773 746 
davon:    
 Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 88 95 65 
Anträge auf Elterngeld 3.388 3.384 3.612 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen   3.441 
Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen   900 
Anzahl der Mütter, die Elterngeld beziehen   2.541

Produktüberblicke  
 
86 
 2008 2009 2010 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
533 590 606 
davon:    
 gem. § 17 SGB VIII (Partnersc haft, Trennung und Scheidung) 246 272 235 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 287 318 371 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf versäumte 
Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen wurde 
  1.243 
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbesuch“  
erhalten (in %) 
 100 100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche in 2009 gesamt  2.069 2.314 
davon:    
 Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen  15 13 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem)  313 350 
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung 
an Eltern 
 134 633 
davon:    
 Vermittlung von Hebammenberatung  29 107 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit  13 21 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
 92 183

Produktüberblicke  
 
87 
 
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen ...
Mitte 71 %
Hiltrup 5 %
Südost 4 %
Ost 2 %
Nord 8 %
West 9 %

Produktüberblicke  
 
88 
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen 
 Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder 
heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerk-
male und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. 
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Be-
schluss des Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das 
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien hat hierbei eine federführende Rolle; insbesondere wurden innerhalb der Handlungsfelder „Flexible Kin-
dertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ bereits viele freiwillige und zusätzliche Maßnahmen im Sinne von 
familienfreundlichen Zukunftsinvestitionen umgesetzt. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 0,7 
ƒ Aufwendungen:  45.031 € 
ƒ Erträge:  2.235 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977 
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 156 171 203 
Anzahl der Notinseln 144 240 268 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder wurden ausgebaut
. 
ƒ Unternehmen wurden für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung beraten und eine Erhebung zu den 
unternehmerischen Bedarfen betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungsangebote wurde in Kooperati-
on mit der Wirtschaftsförderung Münster durchgeführt und ausgewertet. 
ƒ Die Infrastruktur für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer und Hiltrup-West wurde ausgebaut. 
ƒ Es fand ein Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region 
Münster statt. 
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wirkte an den Strategieworkshops zur Zertifizierung der 
Stadtverwaltung Münster durch das „audit berufundfamilie“ mit. 
ƒ Die „Notinsel-Standorte“ wurden weiter ausgebaut. 
ƒ Die kinder- und familienfreundlichen Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wurden 
anlässlich eines Arbeitsbesuchs einer japanischen Delegation präsentiert.

Produktüberblicke  
 
89 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Der Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder sowie der betrieblichen Formen 
der Kindertagesbetreuung wird fortgesetzt. 
ƒ Die Infrastruktur im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird in Mauritz-Mitte und Wolbeck-Nord 
erweitert. 
ƒ Eine kostenlose Vortragsreihe für Eltern unter dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von 
Kindern und J
ugendlichen“ wird organisiert  
ƒ Die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer frühen, gezielten Elterninformation wird verstetigt. 
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligt sich an der bundesweiten Imagekampagne für Ju-
gendämter und am bundesweiten Aktionstag „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Familien mit Schul-
kindern“. 
ƒ Ein virtuelles Kinderportal wird erstellt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Das Netzwerk für Familien möchte kinder- und 
familienfreundliche Maßnahmen stärker forcie-
ren und alle gesellschaftlichen Akteure zu einer 
ganzheitlichen Sicht auf die Familie motivieren. 
ƒ Das Thema Familie soll ressortübergreifend und 
nachhaltig als Querschnittsthema in Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Gesellschaft Eingang 
finden. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen 
und Projekte sind zu initiieren und zu versteti-
gen, wobei es wichtig ist, Informationen und 
Wissen zu vermitteln, Kontakte herzustellen und 
Vernetzungen zu fördern. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlich
en Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) das „Netzwerk für Familien in Münster“ (mind. 1 Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit über-
geordnetem Charakter), 
b.) das Familienbüro (mindestens 2 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr). 
Mindestens 4 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert 
werden. 
Bericht 
Zweimal jährlich treffen sich die familienfreundlich zertifizierten bzw. orientierten Unternehmen aus Münster 
und Umgebung um gemeinsame Themen und Perspektiven zu erörtern. Im Mittelpunkt stand im vergangenen 
Jahr das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und Wissensmanagement.

Produktüberblicke  
 
90 
Einmal im Jahr lädt das St. Franziskus-Hospital die Eltern aller Kinder, die in den letzten zwölf Monaten dort 
geboren wurden, zu einem Geburtsfest ein. Am damit verbundenen Markt der Möglichkeiten nahm das Famili-
enbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien teil. Junge Eltern nutzten die Gelegenheit intensiv, 
Fragen zu stellen und sich mit Informationsmaterial zu versorgen. 
Auch am Kinderfest zum Weltkindertag im Südpark am 19.09.2010, das jährlich vom Kinderschutzbund, Uni-
cef und dem Kinderbüro des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster ausgerichtet wird, 
beteiligte sich das Familienbüro. Viele Eltern kamen zu einem Informationsgespräch an den vorbereiteten 
Stand. Umfangreiches Informationsmaterial stand zur Verfügung, das gezielt zu den Themen Kinderrechte, 
Kinder und Medien sowie Unfallverhütung im Haushalt und erste Hilfe bei Unfällen mit Kindern vorbereitet war. 
Die Erhebung zu den unternehmerischen Erfordernissen von betrieblich unterstützten Kindertagesbetreu-
ungsangeboten in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Münster wurde 2010 ausgewertet. Hierbei hat 
sich herausgestellt, dass es ca. 20 Betriebe in den fünf befragten Gewerbegebieten gibt, die sich intensiver mit 
einer Kindertagesbetreuung auseinander setzen und einen weiteren Beratungsbedarf haben. In Zusammenar-
beit mit der Wirtschaftsförderung werden diese zu einer weiteren Veranstaltung eingeladen. Ziel ist es, Infor-
mationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung aufzuzeigen und Kontakte bei den 
Treffen zu vermitteln, um somit auch mögliche Kooperationen einzelner Firmen anzuregen. 
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, den Kindertageseinrichtungen und der 
Kindertagespflege sind inzwischen insgesamt 203 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze - überwiegend für 
Kinder unter drei Jahren - in Münster realisiert worden; davon 32 im vergangenen Jahr. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerk für Familien 
in Münster“ 
1  1 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Familienbüros 2  3 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu betrieblichen Formen der 
Kindertagesbetreuung beraten werden 
4  16 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze 15 32 
Leistungsdaten   
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreuung insgesamt 180 203 
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familienfreundlich zertifiziert sind 13 13 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucherinnen im Familienbüro pro Jahr 5.000 5.977

Produktüberblicke  
 
91 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977 
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 156 171 203 
Anzahl der Notinseln 144 240 268 
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 3 5 12

Produktüberblicke  
 
92 
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
 Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe, 
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden. 
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung 
bewilligt und begleitet: 
ƒ Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
ƒ Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
ƒ Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
ƒ Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
ƒ Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
ƒ Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
ƒ Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
ƒ Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
ƒ Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
ƒ Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten 
ambulanten Erziehungshilfen. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 22 
ƒ Aufwendungen:  10.252.586 € 
ƒ Erträge:  117.479 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur 
Erziehung (in %) 
57 61 57 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 
41 SGB VIII) insgesamt 
1.365 1.401 1.569 
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 750 851 891 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Der deutliche Anstieg der Fallzahlen in der ambulanten Erziehungshilfe in den Jahren 2008 bis
 2009 hat 
sich 2010 nur moderat weiter entwickelt. Dennoch bleibt die Feststellung, dass die wachsenden Problemla-
gen und eine Sensibilisierung des sozialen Umfelds und seiner Institutionen zu einer erhöhten Bedarfsmel-
dung für ambulante Erziehungshilfen führen.

Produktüberblicke  
 
93 
ƒ Fachlich positiv fällt auf, dass der Anteil stationärer im Vergleich zu den ambulanten Hilfen eher rückläufig 
ist, so dass das Vorrangprinzip des Erhalts der familiären Bindung für die Kinder und Jugendlichen auch 
umgesetzt werden konnte. 
ƒ Der Trend der letzten beiden Jahre hat zu intensiven Verhandlungen mit den im Arbeitsfeld tätigen freien 
Trägern geführt, um durch fachliche und finanzielle Veränderungen den Kostenanstieg zu begrenzen. 
ƒ Die ressourcenorientierte Hilfeplanung ist mit den münsteraner Trägern umfassend umgesetzt.  
ƒ Das Evaluationsverfahren Wimes ist im Laufe des letzten Quartals 2010 für verschiedene Erziehungshilfen 
eingeführt worden und wird ab dem 01.01.2011 in Kooperation mit den freien Trägern der Einzelhilfen ver-
bindlich angewendet. 
ƒ Mit den Trägern der heilpädagogischen Tagesgruppen und der heilpädagogischen Horte wurden Gesprä-
che zur Weiterentwicklung der Arbeit aufgenommen. Der weitere Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grund-
schulen und die Häufung von erzieherischen Problemen an bestimmten Grund- bzw. Förderschulen erfor-
dern eine Weiterentwicklung der Arbeit. 
ƒ Mit der Kinder und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik ist eine Clearingstelle eingerichtet worden, die 
Bedarfe der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Erziehungshilfe bespricht und die Zusammenarbeit in 
schwierigen Einzelfällen abstimmt. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die Verhandlungen mit den freien Trägern werden für die ambulanten Hilfen den Abrechnungsmodus ver-
ändern (von der Bruttoabrechnung zur Abrechnung nach 
tatsächlich geleisteten Stunden = Nettoprinzip) 
und die Stundenkontingente in den Einzelfällen sowie die durchschnittliche Laufzeit der Fälle reduzieren. 
ƒ Die Neukonzeption der Arbeit der heilpädagogischen Tagesgruppen und heilpädagogischen Horte wurde im 
2. Halbjahr 2010 vorangebracht und mit den zuständigen freien Trägern abgestimmt. Die Arbeit wird in in-
tensivierter Kooperation mit Grundschulen und einem verstärktem Sozialraumbezug fortgesetzt. 
ƒ Das relativ neue Angebot der Nachbetreuung von SPFH-Familien im Rahmen des niederschwelligen Nach-
sorgekonzepts wird im Qualitätszirkel ambulante Erziehungshilfe erstmals bewertet und weiterentwickelt. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sol-
len bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt werden. 
ƒ Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der 
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen 
sichergestellt werden. 
ƒ Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern, 
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen 
Menschen soll verbessert werden. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die individuelle Situation des Kindes soll durch 
pädagogische Maßnahmen verbessert werden. 
ƒ In Kooperation mit freien Trägern werden die 
fachlichen Standards weiter entwickelt. 
ƒ Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der 
Jahresverbrauch hochgerechnet. 
ƒ Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen 
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft 
werden durch ein internes Steuerungsverfahren 
gesichert. 
ƒ Die Hilfedauer in der ambulanten Erziehungshilfe 
wird grundsätzlich auf längstens 18 Monate be-
grenzt.

Produktüberblicke  
 
94 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen Hz
E-Leistungen soll bis 2011 auf 55 % steigen und anschlie-
ßend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 85 % (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne 
weitere ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu 
bewältigen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 82.000 Stunden werden als Standardvolumen eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung 
erfordert. 
Bericht 
Der Anteil ambulanter Leistungen am Gesamtvolumen 
der Hilfen zur Erziehung lag im Jahr 2010 bei 57 % 
(Anteil in 2009 = 61 %). 
Das Ziel, die festgelegten Leistungskontingente in der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erzie-
hungsbeistandschaft einzuhalten, konnte im Jahr 2010 nicht erreicht werden. 
Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 der Gesamtverbrauch stark anstieg von 79.000 auf 88.613 Jahres-
stunden im Jahr 2008 und auf 104.366 Stunden für das Jahr 2009 sind für das Jahr 2010 insgesamt 111.155 
Stunden zu verzeichnen. 
In Fallzahlen ausgedrückt bedeutet dieses einen geringen Fallanstieg bei der SPFH und einen ebenfalls ge-
ringen Fallrückgang in der Erziehungsbeistandschaft. Die Zahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen stieg 
von 356 auf 378 Fälle, die Zahl der Erziehungsbeistandschaften ging von 218 auf 212 Fälle zurück. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 85 83 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
85 90 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 55 57 
Anzahl verbrauchter Stundenkontingente 82.000 111.155 
Leistungsdaten   
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) ambulant 800 891 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2;41 SGB VIII) gesamt 1.450 1.569 
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 180 212 
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 230 378

Produktüberblicke  
 
95 
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen (HTG)  
am 31.12. lfd. u. beendete Fälle 
100 88 
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 100 177 
Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 85 147 
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 100 104 
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet worden sind 85 94 
Jahresstundenkontingent SPFH 52.000 77.993 
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 30.000 33.162 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 15 18 13 
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 7 8 14 
 davon junge Volljährige 7 8 13 
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 7 15 12 
Fälle von Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 1.087 1.039 1.116 
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 66 51 47 
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 205 219 212 
davon:    
 junge Volljährige 5 4 14 
 im Berichtsjahr beendete Fälle  106 104 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt  113 108 
 Fälle am 31.12. (Stichtag)  109 108 
  davon junge Volljährige  4 4 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 33.965 37.446 33.162 
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 309 354 378 
davon:    
 im Berichtsjahr beendete Fälle 143 142 177 
  davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 124 119 147 
  davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 19 28 30

Produktüberblicke  
 
96 
 2008 2009 2010 
  davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 87 81 83 
  davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 13 19 17 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt  193 215 
 Fälle am 31.12. (Stichtag)  212 201 
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent)  54.801 66.920 77.933 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 96 88 94 
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten 
§ 27 Abs. 2 SGB VIII 
56 50 46 
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung 
§ 35 SGB VIII 
4 5 4 
 davon junge Volljährige 4 5 3 
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO)  45 73 
Fälle am 31.12. (Stichtag)  24 43 
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten: 
 
 
 
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen in 2010
Sozialpäda g. 
Familienhilfe 
4.241.735 €
Erziehung in einer
T agesgruppe 
2.126.092 €
Erziehungsbeistand
1.936.753 €
Heilp. Horte
707.792 €
Betr.u. Vers. in  
Notsituationen
85.517 €
Familienunterst. 
Nachsorge
173.272 €
Alle anderen Hilfen  
255.023 €
Aufsuchende 
Familientherap.
89.296 €

Produktüberblicke  
 
97 
 
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2010 in Euro -
23.593
19.729
14.88317.933
5.415
36.657
42.759
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
Bet
r.i.Nots i
tuat
ione
n (§ 20)
Ta g
esgrup
pe 
(§ 32)
Heilp. Hort (§27 Var. 3)
SPFH 
(§ 31)
Erz
iehungs
bei
stand (§ 30)
Aufs.F
amilient
herap. (§ 2
7 Var. 
2)
Fa m.. 
Nachsorge (§ 27 Var. 5)
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen im Jahr 2010
Kostenbeitrag 
ausserhalb von  
Einrichtungen
5.132 €
Rückzahlung 
gewährter Hilfen
16.804 €
Erstattung von 
Gemeinden
 95.543 €

Produktüberblicke  
 
98 
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
 Kurzdarstellung 
In diesem Produkt werden folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet und 
durch regelmäßige gemeinsame Hilfeplanung begleitet: 
ƒ Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII), 
ƒ Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII), 
ƒ Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII), 
ƒ Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII), 
ƒ Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und 
ƒ Adoptionen (§ 51 SGB VIII). 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe. 
Voraussetzung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie allein oder durch am-
bulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, dass 
junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dau-
erhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der 
Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kindes ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. Kinder unter 18 
Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/innen mit dem Ziel der 
Kindesannahme zusammengeführt. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 28 
ƒ Aufwendungen:  19.894.973 € 
ƒ Erträge:  2.800.643 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur 
Erziehung (in %) 
43 39 43 
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 
41 SGB VIII) insgesamt 
1.365 1.401 1.569 
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung 
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
582 550 582 
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung) 
312 352 372 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %) 
87 73 72

Produktüberblicke  
 
99 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die (Intensiv-) Gruppenarbeit für Pflege- und Adoptiveltern ist neuer Bestandteil der Beratungsarbeit des 
Fachdienstes geworden. 
ƒ Die methodische Überarbeitung des Konzepts zur Vorbereitung und Auswahl von Pflege- und Adoptiveltern 
wurde abgesc
hlossen, dokumentiert und in der Praxis erprobt. 
ƒ An der jährlichen Fortbildungsreihe für Pflege- und Adoptiveltern nahmen im Schnitt 15 bis 25 Personen teil, 
ebenso Fachkräfte aus anderen Diensten und Einrichtungen sowie andere Interessierte. 
ƒ Der Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder beteiligte sich aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des 
Fachtages „4. Forum Pflegekinder“, der großen Anklang fand (ca. 150 Besucher). 
ƒ Zur Einholung des so genannten „Erweiterten Führungszeugnisses“ wurde ein neu strukturiertes Verfahren 
umgesetzt. 
ƒ Für alle Kinder in Bereitschaftspflegefamilien wurden durch den Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder in 
Zusammenarbeit mit den Sozialbezirken frühe Perspektivklärungsgespräche durchgeführt. 
ƒ Die Arbeitsabläufe im Fachdienst „Heimerziehung“ waren Gegenstand eines Qualitätssicherungsverfahrens. 
Zudem wurden die Standards innerhalb der Fachberatung weiterentwickelt. 
ƒ Die Voraussetzungen im Abklärungsprozess sowie der Aufnahmebedingungen wunden intensiv geprüft. 
ƒ Für die Einführung und Erhebung von statistischen Planungsdaten (Vermittlung und Beendigung) wurden 
verbindliche Verfahren eingeführt. 
ƒ Die ortsnahe Unterbringung von Kinder und Jugendlichen wurde in Kooperation mit den Träger stationärer 
Jugendhilfe mit Standorten in Münster weiterentwickelt. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die Intensivgruppenarbeit für Pflege- und Adoptivelter
n wird fortgeführt und ausgeschiedene Teilnehmer 
durch neue ersetzt. Die Gruppenleiterinnen werden sich in „Methoden der Gruppenarbeit“ weiterbilden. 
ƒ Die jährliche Fortbildungsreihe für Pflege- und Adoptiveltern wird fortgesetzt und es werden erstmals drei 
aufeinander aufbauende Abende zu einem Gesamtthema angeboten. 
ƒ Das überarbeitete und in 2010 in der Praxis erprobte Konzept zur Vorbereitung und Auswahl von Pflege- 
und Adoptiveltern wird ausgewertet und dokumentiert. 
ƒ Die bewährten „Perspektivklärungsgespräche“ für Kinder in Bereitschaftspflege werden fortgeführt. 
ƒ Der Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder wird eine verbindliche Fachberatung für Hilfen nach 
§ 19 SGB VIII in den Bezirken durchführen und erfassen. 
ƒ Die Statistik des Fachdienstes Adoptiv- und Pflegekinder wird überarbeitet und optimiert. 
ƒ Der Kommunale Sozialdienst beteiligt sich an der Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsdialogen zu 
den Schlüsselprozessen „Elternarbeit und Rückführung“. 
ƒ Beteiligung bei der Auswertung der Falldokumentation des Evaluationsverfahrens Wimes zur Weiterent-
wicklung geeigneter Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche aus Münster. 
ƒ Statistische Daten z. B. zur vorzeitigen Beendigung oder zum Abbruch von Hilfen werden ausgewertet. 
ƒ Geeignete Handlungskonzepte im Rahmen der „Krisenintervention“ werden in Kooperation mit Einrichtun-
gen der stationären Jugendhilfe federführend entwickelt.

Produktüberblicke  
 
100 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen. Adoptio-
nen werden auch im Ersetzungsverfahren vermit-
telt. 
ƒ Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird 
rechtlich abgesichert. 
ƒ Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt. 
ƒ Für junge Menschen und Eltern (Mutter/Vater/ 
Kind) wird eine verantwortliche und tragfähige 
Lebensperspektive erarbeitet. 
ƒ Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie 
werden verbindlich geklärt. 
ƒ Pflege- und Heimerziehung werden als alters- und 
bedarfsgerechte Alternativen vermittelt. 
ƒ Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt, ge-
schult, beraten und begleitet. 
ƒ Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte 
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und 
durchgeführt. 
ƒ Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet. 
ƒ Die pädagogische Qualität von Lebensorten und 
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert. 
ƒ Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am 
Lebensort  Münster angemessen abgedeckt wer-
den können. 
ƒ Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere 
Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert und anschließend 
auf diesem Niveau 
beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Der Anteil der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII an allen stationären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstat-
tungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) soll um 2 % jährlich gesteigert werden. 
Bericht 
Der Anteil stationärer Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung lag in 2010 bei 43 %. Obwohl es zu einer leichten 
Steigerung gegenüber dem Vorjahr kam, konnte die Zielmarke deutlich unterschritten werden. 
Entsprechend der Selbstverpflichtung hält sich der Anteil ortsnaher Unterbringungen in Heimerziehung weiter 
mit 72 % nahe der vereinbarten Größe von 75 %. Bei einer Zunahme von äußert schwierigen Anforderungen 
(Heimplatzprofilen) ist die erreichte Quote der ortsnahen Unterbringungen weiterhin positiv zu bewerten.

Produktüberblicke  
 
101 
Die Bereitschaftspflege wird seit 2009 als familienbezogene Hilfe in der Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2 
SGB VIII erfasst. Die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien (gemäß § 33 Satz 
1 SGB VIII) stieg darüber hinaus erneut an. 
Der Anteil Kinder und Jugendlicher, die in ihre Familie wieder eingegliedert werden konnten, lag in 2009 und 
2010 bei konstant 58 %. Damit wurde das Leistungsziel von 56 % erneut übertroffen.  
Der Anteil von jungen Volljährigen an den stationären Erziehungshilfen ist weiter gestiegen. Waren es 2009 
noch 17 % aller Hilfen nach § 34 SGB VIII so hat sich der Anteil dieser Gruppe (durch verlängerte Ausbil-
dungs- und Verselbstständigungszeiten) auf 22 % erhöht. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt  
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie  
zurückgeführt werden (in %) 
56 58 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 47 43 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht  
werden (in %) 
75  72 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit  
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33,34 SGB VIII) [in%] 
29 36 
Leistungsdaten   
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 650 678 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
546 582 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41SGB VIII) gesamt 1.450 1.469 
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 158 210 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 388 372 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 100 62 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 100 135 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 75 97 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 24 43 39 
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 150 198 210 
davon:    
 junge Volljährige  14 10

Produktüberblicke  
 
102 
 2008 2009 2010 
 im Berichtsjahr beendete Fälle  20 43 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt  157 170 
 Fälle am 31.12. (Stichtag)  164 167 
  davon junge Volljährige  11 5 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 87 99 104 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 63 99 106 
 davon junge Volljährige 11 7 7 
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 120 58 70 
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII:    
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 312 352 372 
davon:    
 junge Volljährige 54 68 92 
 im Berichtsjahr beendete Fälle  129 143 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt  232 230 
 Fälle am 31.12. (Stichtag)  223 229 
  davon junge Volljährige  36 55 
 Neufälle in eigener Zuständigkeit 96 78 135 
  davon in Münster untergebracht 69 57 97 
  entspricht an Neufällen in % 72 73 72

Produktüberblicke  
 
103 
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten: 
 
 
Erträge für stationäre Hilfen im Jahr 2010
Erstattung von 
Gemeinden
1.480.104 €
Sonstige
(Leist. SV-Träger, 
Unterhaltsanspr.)
8.596 €
Kostenbeiträge und 
Rückzahlungen
1.311.942 €
Aufwendungen für stationäre Hilfen im Jahr 2010
Gem. Wohnformen
1.932.349 €
Alle anderen Hilfen
1.653.190 €
Vollzeitpflege
1.826.630 €
Vollzeitpflege
2.622.372 €
Reguläre 
Heimerziehung
11.860.252 €

Produktüberblicke  
 
104 
 
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten im Jahr 2010 in Euro -
34.505
19.855
58.714
84.015
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)

Produktüberblicke  
 
105 
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 
 Kurzdarstellung 
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der 
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruches beraten. Beurkunden werden 
vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften werden geführt, 
wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weitergeleitet wird. 
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Zu den Aufgaben gehören die eigenständige und fachlich qualifizierte Interessen-
vertretung für Minderjährige, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Koordination des Vormund-
schaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familiengericht sowie mit den freien Trägern. 
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich über-
prüft. Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden. Wenn ein unter-
haltsberechtigter Elternteil Unterhaltsvorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien zeitgleich der Unterhalt vom unterhaltsverpflichtetem Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei 
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 18 
ƒ Aufwendungen:  5.332.166 € 
ƒ Erträge:  2.535.207 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anzahl der Beistandschaften 1.470 1.389 1.347 
Anzahl der Beurkundungen 1.410 1.338 1.498 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 139 144 159 
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 57 58 89 
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.807 1.876 1.833 
Betreuungen 4.704 4.505 4.480

Produktüberblicke  
 
106 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die Erhöhung des Mindestunterhaltes und des Kindergeldes erfolgte zum 01.01.2010. Die Mütter und Väter 
wurden rechtzeitig informiert. 
ƒ Die UVG-Leis
tungen wurden zum 01.01.2010 an die gesetzlich vorgesehene Höhe angepasst. 
ƒ Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Klärung, ob ein Elternteil tatsächlich alleinerziehend ist, 
hat sich verändert. 
ƒ Die Verfahrensabsprache mit den Beiständen hat sich bewährt und wird weitergeführt. 
ƒ Die Unterhaltsvorschussstelle hat bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen eine Rückholquote von 
44 % erreicht. 
ƒ Das „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ fand vom 01.- 03.12.2010 in Dresden in Zusammen-
arbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und anderen Organisationen statt. 
Unter den Mitgliedern herrschte große Einigkeit, dass das Bundesforum seine Arbeit mit dem Schwerpunkt 
der Durchführung von Fachtagungen in vierjährigem Rhythmus fortsetzt. Der Fachdienst war an der Vorbe-
reitung und Durchführung maßgeblich beteiligt.   
ƒ Der überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW hat Qualitätsstandards für Vormünder heraus-
gegeben. Die Arbeits- und Orientierungshilfen für die im Bereich der Vormundschaft und Pflegschaft tätigen 
Fachkräfte ist in Münster eine wesentliche Arbeitsgrundlage geworden. 
ƒ In der Betreuungsgerichtshilfe gab es ein erhöhtes Fallaufkommen. Das Amtsgericht beteiligt die Betreu-
ungsstelle nunmehr in (fast) allen Fällen. Sie ist im Entscheidungsprozess durch Sachverhaltsermittlung 
beteiligt. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Die für 2011 geplante Gese
tzesänderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter El-
tern wird umgesetzt. 
ƒ Die in 2010 begonnene intensivere Prüfung, ob ein Elternteil tatsächlich alleinerziehend ist, wird fortgeführt. 
Hier wird aktuelle Rechtsprechung umgesetzt, die darauf abstellt, dass ein Elternteil, der bei der Betreuung 
seines Kindes durch den anderen Elternteil wesentlich entlastet wird, nicht mehr als alleinerziehend im Sin-
ne des UVG gilt. Das UVG will durch die monatliche Geldleistung nicht nur die finanziellen Nachteile son-
dern auch die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung ausgleichen. 
ƒ Bei der Heranziehung sind die Änderungen bei der Höhe des Selbstbehalts (bis 31.12.2010: 900 Euro - seit 
01.01.2011: 950 Euro) zu berücksichtigen. 
ƒ Die Qualitätsstandards für Vormünder sind durch Arbeits- und Orientierungshilfen ergänzt worden und sol-
len in Münster umgesetzt werden. 
ƒ Die Neuerungen des Familienverfahrensrechts (FamFG) werden umgesetzt und den Vormündern und Pfle-
gern in der Stadt Münster in den Arbeitsgremien vermittelt. 
ƒ Der Fachdienst wird weiterhin interessierte Menschen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit die 
Führung einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen möchten, gewinnen und durch Schulungen 
qualifizieren. 
ƒ Die Arbeitsabläufe der Betreuungsgerichtshilfe sind in Abstimmung mit den beteiligten Betreuungsverei-
nen, zu optimieren bzw. neu auszugestalten.

Produktüberblicke  
 
107 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder 
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert. 
ƒ Zahlungspflichtige leisten für ihre Kinder regel-
mäßig den bedarfsgerechten Unterhalt. Dadurch 
werden stattliche Leistungen (UVG, Sozialgeld 
usw.) verringert oder vermieden. 
ƒ Allein stehende Mütter und Väter werden durch 
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt. Die unterhaltsverpflichteten Elternteile 
werden gleichzeitig nachdrücklich zur Unterhalts-
leistung aufgefordert. 
ƒ Die Arbeit des freien Trägers von Vormund-
schaften soll durch Beratung und Unterstützung 
weiter qualifiziert werden. 
ƒ Einzelpersonen sollen gewonnen und für die Auf-
gabe des ehrenamtlichen Vormundes oder Pfle-
gers vorbereitet werden. 
ƒ Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen för-
derliche Entwicklung und Erziehung wird durch 
regelmäßigen persönlichen Kontakt gewährleistet 
und sichergestellt. 
ƒ Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben 
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstel-
lung Betreuung und Vollmachten werden erfüllt. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt  und die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter als kompetente Ansprech-
partner profiliert. 
ƒ Die Einziehung des Unterhaltes erfolgt zeitnah. 
ƒ In Unterhaltsvorschussfällen wird innerhalb ei-
nes Monats über die Leistung entschieden. 
ƒ Die Heranziehung in der Unterhaltsvorschussstel-
le erreicht eine Rückholquote von 35 %. 
ƒ Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen. 
ƒ Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften 
werden koordiniert und die Zusammenarbeit mit 
den anderen beteiligten Stellen intensiviert. 
ƒ Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert 
und die Betreuungsvereine werden in ihrer Ar-
beit unterstützt. 
ƒ Bürger/innen und Multiplikator/innen werden In-
formationen über das Betreuungsrecht und Vor-
sorgevollmachten bereitgestellt. 
ƒ Die Vormundschaftsgerichtshilfe wird zeitnah er-
ledigt. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich 55 Vorm
undschaften/ Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen steigt auf 65% und wird mindestens auf 
diesem Niveau gehalten. 
Bericht 
Der Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit 
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung nahz
u erreicht werden.

Produktüberblicke  
 
108 
Die Anzahl der Vormundschaften und Pflegschaften hat erneut zugenommen. Auch nach Umsetzung der Re-
form des „Vormundschaftsrechts“ können die Vormünder/Pflegerinnen in Münster die persönliche Verantwor-
tung für Pflege und Erziehung ihrer Mündel wahrnehmen. Durch die Gewinnung von ehrenamtlichen Vormün-
dern und Pflegern soll eine gleichmäßige Fallverteilung ermöglicht werden, um die Obergrenze von 50 Fällen 
(s. Dresdener Erklärung 2000) einzuhalten. Durch die Reduzierung der Fallzahlen ergeben sich Freiräume für 
mehr persönlichen Kontakt zum Mündel. 
Die Unterhaltsvorschussleistungen haben sich zum 01.01.2010 um rund 14 % erhöht. Damit sind die Ausga-
ben im jeweiligen Einzelfall um 14 % gestiegen. Umso bemerkenswerter sind die erreichten Rückholquoten: 
21,6 % bezogen auf die Gesamtzahl aller Fälle und 44 % bezogen auf die Fälle, in denen keine SGB II-
Leistungen bezogen wurden und die deshalb in der Unterhaltsvorschussstelle bearbeitet werden. 
Einfluss auf die Höhe der Einnahmen - und damit auf die Rückholquote - hat auch die deutlich höhere Zahl der 
Insolvenzverfahren. Ebenso war in 2010 zu beobachten, dass häufiger die Ratenzahlung ausgesetzt worden 
ist, weil - bedingt durch die Wirtschaftskrise - nur Kurzarbeit möglich war oder sogar der Arbeitsplatz verloren 
wurde. 
Bei den ehrenamtlich geführten Betreuungen ist ein leichter Rückgang festzustellen. Zunehmend wird bereits 
im Vorfeld von Pflege- und Hilfsbedürftigkeit über „Vorsorgevollmachten“ geregelt, wer die rechtliche Vertre-
tung in Vermögens-, Gesundheits-, und Aufenthaltsfragen wahrnehmen soll. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden 
(in %) 
100  97 
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55  61 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der  
bewilligten Leistung (in %) 
25 22 
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen  
(in %) 
65 64 
Leistungsdaten   
Anzahl der Beistandschaften 1.500 1.347 
Anzahl der Beurkundungen 1.400 1.498 
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 170 159 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche 
Vormünder und freie Träger 
75 89 
Laufende UVG-Fälle 1.800 1.833 
Anzahl der Betreuungen gesamt 5.000 4.480 
Anzahl der ehrenamtlich betreuten Erwachsenen 3.000 2.756

Produktüberblicke  
 
109 
 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 707 751 810 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 545 539 594 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 493 489 582 
Vaterschaftsklagen 29 29 18 
Unterhaltsklagen 7 9 13 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio €) 1,54 1,37 1,36 
 davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,  
 Arbeitsgemeinschaft bzw. So zialamt Münster (in Mio €) 
0,21 0,14 0,12 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio €) 
0,75 0,75 0,63 
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 139 144 175 
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 57 58 61 
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften 
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in % 
14 11 10 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 36 35 28 
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 24 26 32 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,10 3,00 3,40 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio €) 0,63 0,64 0,73 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 854 749 708 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 756 619 576 
Klagen Unterhaltsvorschuss 1 0 2 
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.704 4.505 4.480 
Im Berichtsjahr neu eingerichtete Betreuungen 633 617 512 
davon:    
 ehrenamtlich geführt 406 398 328 
  in Prozent 64 65 64 
 beruflich geführt 227 219 184 
  in Prozent 36 35 36

Produktüberblicke  
 
110 
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen 
 Kurzdarstellung 
Das Produkt Schutz von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in 3 Teilprodukte: Maßnahmen des Kinder-
schutzes, Inobhutnahmen und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Für die ersten beiden Teilprodukte 
liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu schüt-
zen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Misshand-
lung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situa-
tionen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen ge-
fährdender Situationen verhindern sollen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und 
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos. 
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird 
das Familiengericht angerufen. 
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team 
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten. 
Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im Wesentlichen Prävention, Aufklärung und 
Schulung für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren mit dem Ziel, jugendgefährdenden gesellschaftlichen 
Einflüssen und Tendenzen zu begegnen. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 14 SGB VIII. Danach sollen 
die Maßnahmen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-
fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mit-
menschen führen. Die Maßnahmen sollen zudem Eltern und weitere Erziehungsberechtigte besser befähigen, 
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien setzt die inhaltlichen und programmatischen Schwerpunkte im Jugendmedienschutz, in der Gewaltpräven-
tion und der Suchtvorbeugung. 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 4,7 
ƒ Aufwendungen:  1.552.878 € 
ƒ Erträge:  12.884 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
120 72 96 
Anzahl der Inobhutnahmen 93 126 90

Produktüberblicke  
 
111 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die pädagogischen Fachkräfte des Amte
s im Bereich der offenen Ganztagsschule wurden gemäß der Ver-
fügung zum internen Meldeverfahren in 5 Veranstaltungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes geschult. 
ƒ Zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und dem Qualitätszirkel Ambulante erzieherische Hilfen Münster 
fand zur Falleinordnung im laufenden Hilfeplanverfahren im Kontext Kinderschutz ein Austausch und eine 
verbindliche Verabredung statt. 
ƒ Gemeinsam mit der Abteilung für Suchtkrankheiten der LWL-Klinik Münster, der Akademie für ärztliche 
Fortbildung, dem städtischen Gesundheitsamt, der Drogenhilfe und dem Kommunalen Sozialdienst des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien wurde eine Fachtagung/Fortbildungsveranstaltung durchgeführt 
mit dem Thema: „Sucht und Kindeswohl -  EineHerausforderung für Gesundheitshilfe und Jugendhilfe“. 
ƒ Acht Veranstaltungen wurden als Information/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern 
und Jugendlichen bei Gefährdung durchgeführt. 
ƒ Zur Erstellung eines Leitfadens zum Thema „Häusliche Gewalt im Kontext Kinderschutz“, der den Blick auf 
die Situation der Kinder richtet, die Gewalt in elterlichen Beziehungen miterleben, fand mit den im Hand-
lungsfeld beteiligten Kooperationspartnern eine erste Arbeitssitzung statt. 
ƒ Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ 
(Kinderschutzfachkräfte) freier Träger im Rahmen der Qualitätssicherung statt. 
ƒ Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 3 
SGB VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. 
ƒ Der Dialog mit den Familienrichtern/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII wurde fortgesetzt. 
ƒ Im Jugendmedienschutz lag der Schwerpunkt auf der Vertiefung und Weiterführung des Themenbereichs 
„problematischer Medienkonsum“. Hierzu fanden eine Vortragsreihe mit vier verschiedenen Vorträgen und 
191 Teilnehmenden, eine überregionale von der AG Medien durchgeführte Fachtagung zum Thema „Cy-
bermobbing - altes Gespenst in neuem Gesicht“ mit 155 Teilnehmenden sowie verschiedene Workshops für 
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren statt. 
ƒ Im Bereich der Gewaltprävention standen die Umsetzung des dreijährigen Bundesprogramms „Vielfalt tut 
gut“ mit 11 Projekten und ca. 10.000 teilnehmenden Kindern, die konzeptionelle Fortschreibung der „Aktion 
Noteingang“ sowie die Mitarbeit im Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung im Mittelpunkt. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Der geplante Leitfaden zum Thema „Häusliche Gewalt im Kontext Ki
nderschutz“ wird erstellt. Er wird dabei 
insbesondere die in elterlichen Gewaltbeziehungen lebenden Kinder in den Blick nehmen und die sich dar-
aus ergebenden Handlungs- und Kooperationserfordernisse beschreiben. Die im Handlungsfeld beteiligten 
Kooperationspartner sind an der Erstellung des Leitfadens beteiligt.  
ƒ Fälle von Kindeswohlgefährdung werden evaluiert, um aus (problematischen) Kinderschutzverläufen zu ler-
nen und durch Risiko- und Fehlermanagement für den Kinderschutz zu verbessern. 
ƒ Es ist zu erwarten, dass zum 01.01.2012 ein Bundeskinderschutzgesetzt vom Gesetzgeber in Kraft treten 
wird. Dies hat dann erhebliche fachliche Auswirkungen auf die Kinderschutzarbeit vor Ort, auf die es gilt, 
sich rechtzeitig fachlich vorzubereiten. 
ƒ Zum Thema Jugendmedienschutz sind Veranstaltungen geplant, wie Vortragreihen, Fachtagungen, 
Workshops. Ferner sollen eine Arbeitshilfe sowie Multiplikatoreninformationen erstellt werden. 
ƒ Im Rahmen der Gewaltprävention sind geplant: Eine Tagung „konstruktive Konfliktkultur 2011“, Konflikt-/De-
eskalationsschulungen und eine Postkartenverteilung sowie Schulungen zur „Aktion Noteingang“.

Produktüberblicke  
 
112 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Kindeswohlgefährdungen werden in allen Fällen 
durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erzie-
hung, Maßnahmen der Inobhutnahme und durch 
die Anrufung des Familiengerichtes abgewen-
det. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer 
Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Per-
sonensorgeberechtigten und das Kind/der Ju-
gendliche einbezogen, soweit hierdurch der 
wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen 
nicht in Frage gestellt wird. 
ƒ Wird zur Abwendung der Gefährdung die Ge-
währung von Hilfen für geeignet und notwendig 
gehalten, werden diese den Personensorgebe-
rechtigten angeboten. 
ƒ Es wird systematisch geprüft, mit welcher erzie-
herischen Hilfe verhindert werden kann, dass 
Kinder gefährdet werden. 
ƒ Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt. 
Bericht 
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist zu 100 % erreicht worden, da in diesen
 Fälle nur durch sofortige Maßnahmen der Kinderschutz 
gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben  erfolgt eine Über-
prüfung der Standards. 
In 2010 erfolgte eine präzisere statistische Erfassung der Gefährdungsfälle. Dies führte zu einem differenzier-
ten Ergebniswert bei der Kennziffer zum Ziel 2. Demnach wurden von den im Gesamtjahr bearbeitetet Ge-
fährdungsfällen mit höchster Gefährdungsstufe (36 Fälle insgesamt), 24 Fälle mit taggleichem Hausbesuch 
beantwortet. Bei 12 Fällen lagen andere Umstände vor, wie z. B. Aufenthalt im Frauenhaus, in einem Erzie-
hungsheim oder ein auswärtiger Aufenthalt der Eltern. 
In 2012 ist erstmals eine bundesstatische Erfassung dieses Arbeitsfeldes geplant. Auf dieser Grundlage wer-
den andere Statistikprogramme einzuführen sein, die den Gesamtsachverhalt valider erfassen und bundesweit 
einheitlich und transparenter darstellen.

Produktüberblicke  
 
113 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 86 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung 
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %) 
100  67 
Leistungsdaten   
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich  
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
120 96 
Anzahl der Inobhutnahmen 100 90 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII  35 38 39 
Anzahl der Inobhutnahmen 93 126 90 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 171 236 187 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz    
 Kinder-, Jugendlichen- und  Erwachsenenberatungen 85 72 95 
 Multiplikatorenberatungen 196 263 613 
 Herausgegebene Materialien 785 923 600 
 Elternbriefversand 33.771 38.421 42.827

Produktüberblicke  
 
114 
060505 - Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
 Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die 
Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, mit dem Ziel, alle Hilfemöglichkeiten zur Stär-
kung der Erziehungssituation der Eltern auszuschöpfen. Das Gericht erhält fachliche Hilfe durch das Amt, die 
es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die bestmögliche Hilfe für den Minderjährigen zu 
leisten. In den Antragsverfahren nimmt die Fachkraft des Amtes zeitnah vor dem ersten Verhandlungstermin 
Kontakt zu beiden Eltern in (vornehmlich gemeinsamen) Gesprächen auf und arbeitet darauf hin, sie in ihrer 
gemeinsamen Elternverantwortung zu stärken, den Blick auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu richten und die 
Bereitschaft zu einer kindeswohlorientierten Regelung auszuloten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah auch unter 
Beteiligung des Minderjährigen. Der Vertreter des Amtes nimmt an der Verhandlung vor dem Gericht sowie bei 
den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen teil. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Rahmen 
der Mitwirkung eine eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe. Es entscheidet selbst über 
Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, 
dass eine Leistung der Jugendhilfe nicht gefährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der 
Minderjährigen aufgezeigt und in das Verfahren eingebracht werden. 
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das 
Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzieherische Hilfe nicht möglich oder nur unzureichend möglich ist 
- orientiert an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs in das Sorge-
recht. Das heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht 
aus. Dies gilt auch, wenn die Personensorge-/Erziehungsberechtigen nicht bereit oder in der Lage sind, bei 
der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Das Amt kommt durch die Anrufung des Familienge-
richtes im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Verpflichtung im Rahmen des Wächteramtes der 
staatlichen Gemeinschaft (Garantenstellung) nach. 
Seit dem 01.01.2009 wird die Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht in Münster spezialisiert vom 
Fachdienst Jugendgerichtshilfe im Kommunalen Sozialdienst und durch die gemeinnützige SKM GmbH wahr-
genommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht umfasst die Begleitung von älteren Kindern, 
Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren der Staatsanwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Di-
versionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden mit erzieherischen Maßnahmen zur Förderung der Reso-
zialisierung und der Entlastung der Gerichte). 
Darüber hinaus wurden sozialpädagogische Maßnahmen und die Vermittlung und Überwachung von ge-
richtlichen Auflagen und Weisungen auf den Verein sozial-integrativer Projekte e.V. (ViP) übertragen. Auf den 
ViP wurden die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs, die Betreuungsweisungen, die Sozialen Trainings-
kurse, das Anti-Aggressivitäts-Training, die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern, die sozialpädagogi-
schen Wochenenden sowie Angebote im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit übertragen. 
Die städtische Streetwork (aufsuchende Jugendarbeit), der Verbund sozial-therapeutischer Einrichtungen 
(VSE), und die gemeinnützige SKM GmbH ergänzen die stadtteilorientierten sozialpädagogischen Gruppen-
angebote durch eigene Angebote. Die städtische Drogenberatungsstelle ergänzt die ambulanten Maßnahmen 
durch Individualangebote, durch gruppenpädagogische Angebote wie den Fred-Kursus und das FreAk-
Programm mit dem Ziel der Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol- und Drogenkonsumenten.

Produktüberblicke  
 
115 
Ressourcen 
ƒ Stellen: 14 
ƒ Aufwendungen:  1.355.437 € 
ƒ Erträge:  286 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684 
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 
543 434 430 
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit 
§ 1666 BGB 
35 38 39 
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften 
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 
1.367 1.388 1.721 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Der fallübergreifende Dialog
 zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den Familienrichtern/innen am 
Amtsgericht Münster wurde fortgesetzt. In den Gesprächen wurde das Einvernehmen mit den Familienrich-
tern/innen hergestellt, dass auch in Münster ein „Runder Tisch Familienrecht und Jugendhilfe“ (interdiszipli-
närer Arbeitskreis analog zum „Cochemer Modell“) eingerichtet werden soll. 
ƒ Auch die fallübergreifenden Dialoge mit den Jugendrichtern und den Staatsanwälten und den beteiligten 
Trägern wurden fortgesetzt. 
ƒ Die Qualitätsdialoge im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Gruppenarbeit wurden mit dem Ziel 
fortgeführt, einheitliche Verfahren zu entwickeln und die Gruppenprozesse im Sinne einer Profilentwicklung 
aufeinander abzustimmen. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Für das Frühjahr 2011 ist eine gemeinsame Tagung von Familienric
htern/innen, Rechtsanwälten/innen, 
Verfahrenspflegern/innen und pädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe auf der Grundlage des FamFG 
geplant. Ziel ist es, auch in Münster einen interdisziplinären Arbeitskreis zu gründen, um mit allen am Ver-
fahren beteiligten Institutionen und Professionen zu kooperieren und damit die Chance für kooperative und 
tragfähige Regelungen zum Wohl des Kindes zu erhöhen. 
ƒ Eine Neuausrichtung der ambulanten Maßnahmen ist eingeleitet worden. Zukünftig werden die Qualitäts-
standards im Rahmen der Leistungsvereinbarungen weiterentwickelt und die von den beteiligten Trägern 
vorgehaltenen ambulanten Maßnahmen weiter an die aktuellen Bedürfnisse zur Bekämpfung der Jugend-
kriminalität angepasst.  
ƒ Aus Sicht der Jugendgerichtshilfe und der Justiz ist eine Zunahme von aggressivem Verhalten von weibli-
chen Jugendlichen und Heranwachsenden zu beobachten. Es besteht daher der Bedarf die ambulanten 
Maßnahmen zu erweitern. Für 2011 steht die Entwicklung eines Kompetenztrainingskurses für Mädchen 
und junge Frauen auf der Agenda. Zielgruppe sind Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 17 Jah-
ren, die durch richterliche Weisung Zugang zum Kursus finden. 
ƒ Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe wird sich zukünftig entsprechend der gesetzlich vorgegebenen inhaltli-
chen Ausrichtung als „Fachdienst Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren“ neu definieren.

Produktüberblicke  
 
116 
ƒ Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Kriminalprävention ist das Programm FreAk - ein Gruppenangebot zur 
Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten. Dieses Programm der städtischen Drogenbera-
tungsstelle wird in 2011 starten und die vorhandenen ambulanten Angebote für gefährdete und straffällige 
Jugendliche sinnvoll ergänzen. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen 
Verfahren die Kindesinteressen und die Vertre-
tung des Kindes wirksamer umgesetzt werden 
können. 
ƒ Jugendliche und Heranwachsende werden mit 
dem Ziel unterstützt und begleitet, Alternativen 
zum abweichenden Verhalten zu entwickeln. Sie 
erhalten Hilfen, mit denen sie Konflikte bearbei-
ten können bzw. ambulante Angebote, die ihre 
sozialen Kompetenzen stärken. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Im familiengerichtlichen Verfahren ist für die In-
teressen der Kinder und kindorientierter Rege-
lungen einzutreten. Die Unterstützungspflicht 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
betrifft alle Maßnahmen des Gerichtes, die im In-
teresse des Kindes durchgeführt werden. 
ƒ In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und 
der Staatsanwaltschaft und in Haft werden die 
Betroffenen begleitet und vertreten 
ƒ Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern 
initiiert und weiterentwickelt. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familien-/vormundschaftsgerichtlichen Verfahren  
der/die Minderjährige im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 50 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Bericht 
In 65 % der Fälle in familiengerichtlichen Verfahren k
onnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt wer-
den. Der Ansatz 2010 lautete 75 %. 
In 94 % aller Verfahren im Rahmen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgte die Berichterstat-
tung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten. Unabhängig von der Berichterstattung innerhalb des 3-
monatigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen Jugendgerichtshelfers in der Verhandlung vor 
dem Jugendgericht gesichert. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt 
wurde (in %) 
75 65

Produktüberblicke  
 
117 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach 
Anklagerhebung erfolgten (in %) 
50 94 
Leistungsdaten   
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 440 430 
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.200 1.721 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit 
§ 1666 BGB 
35 38 39 
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684 i.V.m. 
§§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige) 
543 434 430 
Anzahl der Jugendgerichtshilfen, ab 2010 der Anklageschriften 
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 
1.367 1.388 1.721 
davon:    
 Verfahren vor dem Jugendgericht ( ab 2010 Anklageschriften) 884 847 1.132 
 Diversionsverfahren 483 541 589 
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit  7 8 8 
 mit Teilnehmer/innen insgesamt 102 97 274 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmern/innen 35 32 59

Produktüberblicke  
 
118 
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
 Kurzdarstellung 
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:  
ƒ Informieren und zur Selbsthilfe anregen, 
ƒ gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen und 
ƒ Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. Aufga-
ben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung  
ƒ zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste, 
Wohnungsnotfälle), 
ƒ zum betreuten Wohnen für alleinstehende wohnungslose Münsteraner Frauen und Männer (§ 67 SGB XII) 
und 
ƒ Stellungnahmen für die Arbeitsgemeinschaft Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung. 
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird Eingliederungshilfe gewährt, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und schuli-
sche bzw. berufliche Integration gesichert werden, um eine dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen zu 
verhindern.  
Ressourcen 
ƒ Stellen: 16 
ƒ Aufwendungen:  3.905.436 € 
ƒ Erträge:  400.642 € 
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2008 2009 2010 
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 130 145 153 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ Die KSD-Arbe
it in den Sozialräumen ist eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trä-
gern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe von Familienzentren wird intensiv kooperiert. 
ƒ Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in 
den Bezirken und Stadtteilen vorhalten. Er wird sich im Rahmen seiner sozialräumlichen Aktivitäten an 
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden. 
ƒ Eingliederungshilfe in und an Schulen in Form von schulischer Assistenz / Integrationshelfern trägt dazu 
bei, dass Kinder und Jugendliche in ihren Stammschulen verbleiben können. In Zusammenarbeit mit den 
Fach- und Förderlehrern, wird für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein individueller sonderpädago-
gischer Förderbedarf in Regelschulen gewährleistet.

Produktüberblicke  
 
119 
ƒ Mit den vorhandenen fachärztlichen Dienstleistern (niedergelassene Ärzte und Fachklinik) wurde eine in-
tensive Kooperation initiiert, um frühzeitig präventive oder ausreichende nachgehende Hilfen gemeinsam zu 
organisieren. Mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Münster wurde eine gesonderte Kooperati-
onsvereinbarung vorbereitet. 
ƒ Seit März 2010 treffen sich Fachkräfte der Jugendhilfe und Fachkräfte der Kinder- und Jugendpsychiatrie 
einmal monatlich zum Beratungsaustausch. Bei dieser Gelegenheit können frühzeitig notwendige Hilfe und 
Leistungen verschiedenster Sozialleistungsträgern abgestimmt und organisiert werden. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Ein Konzept zur Intensivierung der Zusammenarbeit des KSD mit münsteraner Grundschulen is
t inzwischen 
abgestimmt und soll im Jahr 2011 umgesetzt werden. 
ƒ Die Zuständigkeit für alle Eingliederungshilfen (als „führende Haupthilfe“) wird weiter zentralisiert um den 
fachlichen Besonderheiten bei der Abklärung von Leistungen Rechung zu tragen und den betroffenen Fami-
lien ein spezialisiertes Beratungsangebot vorzuhalten. 
ƒ Die Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliederungshilfe wer-
den weiter fortgesetzt (z. B. Autismusspezifische Therapieangebote, Stationäre Eingliederungshilfen). 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein 
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener 
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten. 
ƒ Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren. 
ƒ Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaft-
liche Teilhabe junger Menschen gefördert wer-
den. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an 
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadt-
teilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden. 
ƒ In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung 
drohender Wohnungsnot, Maßnahmen für be-
treutes Wohnen für alleinstehende wohnungslo-
se Münsteraner Frauen und Männer geplant, 
eingeleitet und vermittelt. 
ƒ Die Arbeitsgemeinschaft Münster wird bei ihrer 
Hilfegewährung unterstützt. 
ƒ Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte 
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaft-
liche Teilhabe ermöglicht werden. 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Ziele 
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot - ausgehend vom Jahr 2008 - bis 2011 um 10 % 
(insbesondere an Grund- und Förderschulen) und führt es in den Folgejahren auf diesem Niveau fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Der Anteil der planmäßig beendeten Hi
lfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit liegt über 80 %.

Produktüberblicke  
 
120 
Bericht 
Die Ziele in der bezirklichen Sozialarbeit und im Servicebereich Soziales werden langjähr
ig stabil umgesetzt. 
Die Ausgestaltung des Sprechstundenangebotes wird KSD-intern ausgewertet und bei Bedarf verändert. 
Die Anzahl der Leistungsfälle nahm wie erwartet weiter (moderat) zu. Die Anzahl der jungen Menschen mit 
schwerwiegenden psychischen Erkrankungen wächst. Im direkten Leistungsvergleich mit anderen Kommunen 
ist die Anzahl der Leistungsfälle weiterhin noch sehr gering. Die finanziellen Aufwendungen im Einzelfall stei-
gen, da z. B. im Schulsystem strukturelle und passgenaue Förderangebote an Regelschulen fehlen. Im Rah-
men der „Schulentwicklungsplanung“ wurden erstmalig Angebote „Integrativ / inklusiv“ ausgebaut. 
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
Zielkennzahlen 2010 
Ansatz 
2010 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließlich Schulen) 800 750 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 75 71 
Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender  
Obdachlosigkeit (in%) 
80 80 
Leistungsdaten   
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 125 153 
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 2008 2009 2010 
Leistungen nach § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen, insgesamt 130 145 153 
davon:    
 für junge Volljährige 40 41 53 
 ambulante Eingliederungshilfen 92 105 108 
 stationäre Eingliederungshilfen 38 40 45

Produktüberblicke  
 
121 
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung 
 Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und 
vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihren 
Familien Rechnung zu tragen.  
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen. Die 
Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist in §§ 79, 80, 81 SGB VIII festge-
legt. 
Jugendhilfeplanung als Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Handlungsfelder der Jugendhilfe, so dass 
sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten der jeweiligen 
Fachabteilungen wieder spiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2010: 
ƒ In Gelmer wurde mit der Realisierung der Einrichtung eines offenen Kinder- und Jugendtreffs in der ehema-
ligen Hausmeisterwohnung der Astrid Lindgren-Schule im April 2010 auf 120 qm ein wichtiges Angebotsfeld 
für die Kinder und Jugendlic
hen in ihrem Sozialraum geschaffen. Der Träger der Einrichtung und das Ju-
gendforum Ost waren an dem Planungsprozess beteiligt. 
ƒ In Hiltrup-West wurde insbesondere für die Betreuung der Kinder im offenen Ganztag und für Eltern-Kind-
Angebote die Stadtteileinrichtung 37 Grad erweitert und im November 2010 eröffnet. Damit ist eine noch in-
tensivere Kooperation mit dem Familienzentrum, der Familienbildung und der Offenen Ganztagsgrundschu-
le im Stadtteil gewährleistet. 
ƒ Die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014 wurde abgeschlossen 
und am 30.06.2010 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen. 
ƒ Eine frühe und gezielte Elterninformation über die Leistungen der Jugendhilfe wurde mit regelmäßigen mo-
natlichen Beiträgen intensiviert und ausgebaut. 
ƒ Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat seine Ziele durch konkrete Umsetzungsschritte in den 
Handlungsfeldern „Sprache und Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ für die 
Umsetzung des Migrationsleitbildes formuliert. 
ƒ Ein Konzept für die Realisierung eines virtuellen Kinderportals wurde erstellt. 
ƒ Bezirksorientierte Bedarfe im Vorfeld von Leistungen der Hilfen zur Erziehung wurden erhoben und mit 
Maßnahmen hinterlegt. 
Ausblick auf das Jahr 2011: 
ƒ Eine kinderpädagogische Einrichtung wir
d auf dem Gelände der Pötterhoek- und Erich Kästner-Schule rea-
lisiert und eröffnet. 
ƒ Die Infrastruktureinrichtung in Wolbeck-Nord; Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Einrichtung 
unter einem Dach, wird fertig gestellt und eröffnet. 
ƒ Ämterübergreifend soll ein Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster entwickelt 
werden.

Produktüberblicke  
 
122 
ƒ Die Themen in der Schnittstelle Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung werden koordiniert. 
ƒ Es findet eine Mitwirkung in den Arbeitsgruppen zur Schulentwicklungsplanung statt. 
ƒ Eine Fachtagung zum demografischen Wandel für die Träger der Jugendhilfe wird durchgeführt. 
ƒ Ein virtuelles Kinderportal wird erstellt. 
ƒ Eine Präventionskonferenz wird geplant. 
ƒ Im Rahmen der bundesweiten Imagekampagne der Jugendämter werden Maßnahmen geplant. 
ƒ Es wird eine Beteiligung am bundesweiten Aktionstag „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit 
Schulkindern“ sichergestellt. 
ƒ Die Öffentlichkeitsarbeit für frühe, gezielte Elterninformationen wird koordiniert. 
Zielfenster 
Wirkungsziele 
(Was wollen wir erreichen?) 
ƒ Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer 
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung 
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe posi-
tive Lebensbedingungen für junge Menschen 
und ihre Familien zu schaffen. 
ƒ Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege, 
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, 
Förderung der Erziehung in der Familie sowie 
die Hilfen zur Erziehung. 
Programm- und Leistungsziele 
(Was müssen wir tun?) 
ƒ Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler 
und integrierter Bestandteil aller jugendhilfepla-
nerischen Maßnahmenplanungen und gemäß 
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.  
ƒ Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb 
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen, 
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß 
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leis-
tungsbereichen der Jugendhilfe entsprechen. 
Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbe-
reiche auch die frühe Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen u. a. durch den Jugendrat der 
Stadt Münster. 
 
Zielbericht 
Daten und fachlichen Grundlagen wurden aufbereitet für: 
ƒ 6 Bezirkskonferenzen, 
ƒ 4 Infrastrukturmaßnahmen, 
ƒ den kommunalen Kinder- Jugendförderplan 2010 bis 2014, 
ƒ den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und 
ƒ den Arbeitskreis Südviertel. 
Die Kinder- und Jugendeinrichtung in Gelmer mit folgenden Eckpunkten wurde realisiert: 
ƒ Größe der Einrichtung: 120 qm. 
ƒ Zielgruppe: lt. aktueller Bevölkerungsstatistik 584 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren.

Produktüberblicke  
 
123 
Die Erweiterung des Stadtteilhauses 37 Grad in Hiltrup-West wurde wie folgt erweitert: 
ƒ Größe der Erweiterung in Solitärbauweise 220 qm. 
ƒ Zielgruppe: 82 Schüler/-innen der OGS; Eltern-Kind Gruppen und Kurse. 
Folgende sozialräumliche Infrastrukturmaßnahmen wurden geplant und begleitet: 
ƒ Mauritz-Mitte: Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Angebote auf dem Gelände der 
Pötterhoekschule und Erich Kästner-Schule; Größe der Einrichtung: ca. 200 qm; Zielgruppe: 1.908 Kinder 
im Alter von 6 bis 13 Jahren. 
ƒ Wolbeck-Nord: Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote; Größe der Einrichtung: 523 qm; 
Zielgruppe der kinderpädagogischen Angebote: Kinder im Alter von 6 bis ca. 13 Jahren; lt Bevölkerungs-
prognose von heute 1.139 auf 1.488 junge Menschen. 
Das Projektmanagement wurde für folgende Maßnahmen übernommen: 
ƒ Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014, 
ƒ Koordination der monatlichen Öffentlichkeitsarbeit für frühe gezielte Elterninformation, 
ƒ Umsetzung des Migrationsleitbildes und Zieldefinition der Jugendhilfe für die Handlungsfelder „Sprache und 
Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“, 
ƒ Konzepterstellung für ein virtuelles Kinderportal und 
ƒ Planung einer Fachveranstaltung für die Jugendhilfe zum demografischen Wandel.

Jugendhilfeetat 
 
124 
6. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Da nun bereits im dritten Jahr die Haushaltspla-
nung und -bewirtschaftung auf der Grundlage des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
erfolgte, können zwischenzeitlich aussagekräftige-
re Vergleiche auf Basis der gleichen Haushaltssys-
tematik dargestellt werden. 
Mit der Umstellung sollte erreicht werden, nicht 
mehr nur reine Finanzströme aufzuzeigen, sondern 
das Ressourcenaufkommen und den -verbrauch 
vollständig abzubilden sowie eine neue Art der 
outputorientierten Steuerung des Verwaltungshan-
delns anhand von transparenten Zielsetzungen zu 
ermöglichen. Dazu wird auf das Kapitel „Produkt-
überblicke“ verwiesen, welches auch eine Über-
sicht über den Produktplan im Produktbereich 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe enthält, der in 
der Haushaltssystematik Basis für den Aufbau der 
Darstellung ist. Nicht nur Finanzdaten, sondern 
auch die Zielsetzungen sind jährlich im Rahmen 
der Haushaltsplanungen zu überprüfen und anzu-
passen. Dabei sind die Erfahrungswerte der ver-
gangenen NKF-Jahre inzwischen hilfreich. 
 
In diesem Kapitel wird über den „Finanzteil“ des 
Haushalts (Teilergebnisplanung/-rechnung und 
Teilfinanzplanung/-rechnung) berichtet. Die Pla-
nung enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Wie im Geschäftsbericht des Jahres 2009 erläu-
tert, wurden nach der Einführung des neuen 
Haushaltssystems zunächst weitere Schritte um-
gesetzt, um die Anwendung des Verfahrens zu op-
timieren. Dieser Anspruch besteht weiterhin, auch 
wenn die Abwicklung des alltäglichen Zahlungs-
verkehrs sich bewährt hat und nach wie vor weit-
gehend reibungslos funktioniert. Dazu ergeben 
sich über die anwendungstechnischen Verbesse-
rungen hinaus auch immer wieder notwendige An-
passungen an neue inhaltliche Entwicklungen 
(z. B. bei rechtlichen Veränderungen und/oder 
aufgrund von politischen Beschlüssen). Weitere 
Optimierungen sollen für die Kosten- und Leis-
tungsrechnung, für das Controlling und zur Auf-
wandsreduzierung fortlaufend erarbeitet und um-
gesetzt werden. 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-; Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2009 Ansatz 2010 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 68.692.750 € 28.313.100 € 72.958.210 € 29.756.250 € 
Kinder- und Jugendarbeit 13.426.760 € 4.773.520 € 15.176.770 € 5.515.520 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
3.469.980 € 301.230 € 3.837.350 € 360.930 € 
Familienförderung 2.715.590 € 132.680 € 2.966.740 € 151.860 € 
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
38.828.460 € 5.738.910 € 38.302.560 € 5.454.890 € 
Gesamt 127.133.540 € 39.259.440 € 133.241.630 € 41.239.450 €

Jugendhilfeetat 
 
125 
 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2010 jeweils 
vorläufig):
28,2
31,9
7,9 9,7
3,2 3,0 2,3 2,3
37,0 36,4
78,5
83,3
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
M enschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Gesamt
 
 
63,5
67,6
12,3 13,7
3,8 3,6 2,5 2,5
41,7 42,3
123,9
129,7
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche Hilfen
für Familien
Gesamt
 
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 2009 - grau - in Mio € 
 2010 - farbig - in Mio € 
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
2009 - grau - in Mio € 
2010 - farbig - in Mio €

Jugendhilfeetat 
 
126 
35,4 35,7
4,4 4,0
0,6 0,6 0,1 0,2
4,8 5,9
45,3 46,4
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
w irtschaftliche
Hilfen für Familien
Gesamt
 
 
Unter anderem im Geschäftsbericht des Jahres 2009 wurde darauf hingewiesen, dass sich durch rechtliche 
und tatsächliche Entwicklungen (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsgesetz, rechtlich geregelter 
Ausbau des u3-Programms sowie steigende Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung) fortlaufend ein 
Mehrbedarf entsteht. Die Haushaltsansätze für den Haushalt 2010 ff. wurden in Anbetracht der notwendigen 
Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts trotz der hohen Fallzahl- und Aufwendungsprognosen eng 
an der unteren Grenze kalkuliert. Dies hat 2010 erstmals dazu geführt, dass auch bei strenger Ausgabendis-
ziplin, intensivem Controlling und eingehenden Gegensteuerungsmaßnahmen zum Jahresende eine über-
planmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2 Mio € durch den Rat der Stadt Münster erforderlich wurde. Da 
es sich erkennbar um ein strukturelles Defizit handelte, wurden im Rahmen des Haushalts 2011 ff. jährlich in 
gleicher Höhe zusätzliche Mittel bereitgestellt. Dennoch bleibt die Haushaltslage insgesamt schwierig, nicht 
zuletzt unter dem Aspekt der weiteren, vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Konsolidierungsmaßnah-
men. 
Haushaltkonsolidierung 
Schon am 09.12.2009 beschloss der Rat der Stadt Münster mit Blick auf das Erfordernis zu weiteren Konsoli-
dierungsschritten, dass Rat und Verwaltung ihren festen Willen bekunden, eine Haushaltssicherung zu ver-
meiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen 
generationengerechten Ressourcenverbrauch wurde der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorran-
gige Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt. 
Klar war und ist, dass ohne eine freiwillige Haushaltskonsolidierung die Zielvorgabe, die Haushaltsicherung zu 
vermeiden, nicht erreicht werden konnte. So wurde dem Rat auf der Grundlage der Ratsvorlage V/0438/2010 
„Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung“ am 08.06.2010 von der 
Verwaltung ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt. Nach intensiver Diskussion der Konsolidie-
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
2009 - grau - in Mio € 
2010 - farbig - in Mio €

Jugendhilfeetat 
 
127 
rungsvorschläge mit den Bürgerinnen und Bürgern und anschließend in den parlamentarischen Gremien im 
Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschloss der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 08.12.2010 
die Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011. 
Folgende, für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe relevante Veränderungen haben sich da-
nach aus den Konsolidierungsüberlegungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben: 
ƒ Konsolidierungsmaßnahme „Organisationsentwicklung der Verwaltung“ (so genannte „Säule 1“) mit folgen-
den Konsolidierungsbeiträgen: Im Haushaltsjahr 2012 mit 1,25 Mio €, im Haushaltsjahr 2013 mit 2,0 Mio € 
und im Haushaltsjahr 2014 mit 2,75 Mio €. Die finanzielle Umsetzung im Haushaltsplan erfolgte in der Form, 
dass die Konsolidierungsbeträge zu 75 % über die Kürzung von Personalaufwendungen und zu 25 % über 
die Kürzung von Sachaufwendungen erreicht wird. 
ƒ Konsolidierungsmaßnahme „Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,75 %“ (so genannte 
„Säule 3“), durch die eine im Haushaltsplanentwurf bereits berücksichtigte 1,5-%-ige Kürzung noch erhöht 
wurde. 
ƒ Konsolidierungsvorschlag „Erweiterung der Elternbeitragsstufen zur Kindertagesbetreuung“, durch den in 
der Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bei den öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelten jährlich 800.000 € mehr eingenommen werden sollen. 
ƒ Konsolidierungsvorschlag „Anpassung der Angebote der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar-
beit an strukturelle Entwicklungen (Reduzierung der Angebote)“, durch den in der Produktgruppe 0602 - 
Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahr 2013 jährlich 60.000 € Transferaufwendungen eingespart werden 
sollen. 
ƒ Konsolidierungsvorschlag „Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung, hier: Heilpädagogische Horte 
und Heilpädagogische Tagesgruppen“, durch den die Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0605 - 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien im Jahr 2011 um 150.000 € und ab 2012 um jährlich 
250.000 € reduziert werden sollen. 
Die weitere konkrete haushaltsmäßige Berücksichtigung des Konsolidierungsprogramms soll erst nach Bera-
tung der einzelnen Konsolidierungsvorschläge im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanentwurfes 2011 
in den politischen Gremien - soweit entsprechende Beschlüsse gefasst werden - erfolgen. Dennoch bedeutete 
die Entwicklung und Aufbereitung der fachbezogenen Konsolidierungsüberlegungen im Jahr 2010 einen we-
sentlichen Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Haushaltsplanung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2011 sind weitere konzeptionelle und organi-
satorische Belastungen für die Arbeit zu erwarten.

Jugendhilfeetat 
 
128 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich innerhalb der 
Teilergebnisrechnung wie folgt dar:  
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2010 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben stellen weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche 
Kostenart dar. 
 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2010 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen: 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. Diese beiden Ertragsarten ergeben mehr als ¾ 
der Erträge in der Jugendhilfe. 
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen: 
Verteilung nach Ertragsarten
Zuwendungen und 
allgemeine 
Umlagen
58,9 %
Öffentlich-
rechtliche 
Leistungsentgelte  
21,3 %
Kosten-
erstattungen
 6,9%
Sonstige 
Transfererträge
7,9 %
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte  
3,5 %
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
2,8 %
Verteilung nach Aufwendungsarten
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
3,4 %
Aufwendungen 
aus internen 
Leistungs-
beziehungen
2,8 %
Personal-
aufwendungen
22,2 %
Sonstige ordentliche  
Aufwendungen
2,2 %
Transfer-
aufwendungen
69,4 %

Jugendhilfeetat 
 
129 
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2010
                                             (in Mio. €)
28,1
3,8
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
 
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit 
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2010
                                             (in Mio €)
9,3
0,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit

Jugendhilfeetat 
 
130 
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
1,1
1,2
0,7
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
 
Produktgruppe 0604 - Familienförderung 
2,25
0,05
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Angebote für Familien Besondere familienpolitische Maßnahmen
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2010
(in Mio €)

Jugendhilfeetat 
 
131 
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
10,2
2,7
17,1
1,5 1,4
3,5
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
PG 0605 - Zuschuss 2010
(in Mio €)
 
 
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe

Jugendhilfeetat 
 
132 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2010 insge-
samt Auszahlungen in Höhe von 3.840.590 € ver-
anschlagt, davon allein 2.911.350 € in der Pro-
duktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung. Einzahlungen waren nicht vorgese-
hen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 4.936.783 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
5.810.592 € erzielt werden. Die Einzahlungen wur-
den nahezu ausschließlich in der Produktgruppe 
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen er-
reicht und diesem Zweck entsprechend verausgabt 
bzw. für das Folgejahr gebunden. Wesentliche 
Schwerpunkte waren dabei weiterhin das u3-
Programm bei den Kindertageseinrichtungen sowie 
der Neubau einer kombinierten Einrichtung mit 
Kindertagesbetreuung und Einrichtung der Kinder- 
und Jugendarbeit im Stadtteil Sprakel und der 
Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil 
Wolbeck. 
 
Des Weiteren entstanden die Auszahlungen des 
Jahres 2010 bei aus dem Vorjahr fortgeführten 
Maßnahmen, die mit Mitteln des Bundes aus dem 
Konjunkturprogramm II (Zukunftsinvestitionsge-
setz) gefördert wurden. 
Ausblick 
Dem Rat der Stadt Münster soll vorgeschlagen 
werden, einen Bürger/-innen-Haushalt in der Stadt 
Münster einzurichten. In einem mehrphasigen 
Verfahren sollen alle Bürgerinnen und Bürger die 
Möglichkeit haben, sich mit ihren Vorschläge an 
der Haushaltsplanung zu beteiligen und mit 
anderen darüber zu diskutieren. Die Entscheidung 
über den Haushalt und damit auch über die 
Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt soll weiterhin 
beim Rat der Stadt Münster liegen. Es wird 
erwartet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger 
gerade auch im Themenfeld Kinder, Jugendliche 
und Familien mit Ideen einbringen werden.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
133 
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
ƒ der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
ƒ der Jugendhilfeplanung und 
ƒ der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Am 31.12.2010 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster folgende Personen 
an:
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Meik Bolte 
Vertreterin: Marie-Theres Kastner 
2. RH Bruno Kleine Borgmann 
Vertreterin: Silvia Welp 
3. RH Josef Rickfelder 
Vertreterin: Elke von Göwels 
4. Teresa Küppers 
Vertreterin: Christiane Krüger 
von der SPD 
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: Patrick Röhring 
6. RF Anne Schulze Wintzler 
Vertreterin: RF Petra Seyfferth 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
7. RF Jutta Möllers  (stellvertretende Vorsitzende) 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
8. RF Anne Maria Naegels 
Vertreter: Dr. Wolfgang Thoring 
von der FDP 
9. RH Jens-Ulrich Lenski 
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Hendrik Werbick 
11. Stephan Degen 
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop 
12. Jutta Lebkücher 
Vertreter: Felix Braun 
13. Lutz Selig 
Vertreter: Klaus Tantow 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Dr. Jörn Dummann 
15. Gerhard Dworok 
Vertreter: Marcel Beule 
Beratende Mitglieder 
Stadt Münster 
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) 
Stadt Münster 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze 
Direktor der Agentur für Arbeit

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
134 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Renate Waltke 
Bezirksregierung Münster als obere  
Schulaufsichtsbehörde 
5. Gerd Krützmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Lisa Hester 
Vertreter: Wolfgang Schallenberg 
Stadtdechant von Münster 
7. Bernd Kersken 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Münster 
8. Pfarrer Frank Beckmann 
Vertreter: Rolf Grieskamp 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. Ruth Frankenthal 
Vertretung: N.N. 
Sachkundige Einwohner/innen 
10. Türkan Kurt 
Vertreterin: Aynur Kücük 
Sachkundige Einwohner/innen 
11. RH Gerd Kersting 
Vertreterin: Ursula Blankenstein 
Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen  
12. Michael Geuckler 
Vertreterin: Maria Pinke 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - 
Kreisgruppe Münster 
13. Beate Heeg 
Vertreterin: Petra Karallus 
Deutsches Rotes Kreuz -  
Kreisverband Münster 
14. Günter Ackermann 
Vertreter: Michael Grühn 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
15. Johannes Röttgen 
Vertreter: Siegfried Riemann 
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend 
16. Dietmar Wiese 
Vertreter: Mortimer Behrendt 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Nazanin Talebpour Fard 
Vertreterin: Amelie Wetter 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
18. Rita Tücking 
Vertreter: N. N: 
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
19. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
20. Klaus Fröse 
Vertretung: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
21. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Adelheid Kubitz-Eber 
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
22. Sabine Busch-Böckmann 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
23. Michael Kaiser 
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
135 
 
Beratungsprogramm 2010 
Im Jahr 2010 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 7 öffentlichen Sitzungen. In der fol-
genden Liste sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichtsjahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0353/2009 Antrag der Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp an den Rat  
Nr. A-R/0036/2007 vom 04.10.2007 "Bildung von Kindern stärken -  
Bilinguale Erziehung in Kindergärten ausbauen" 
27.01.2010 
V/0496/2009 HzE-Bericht 2009 – Hilfen zur Erziehung in Münster 27.01.2010 
V/0853/2009 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien zu Beginn des Jahres 2010 (Beratungsschwerpunkte, 
Finanzen, Organisation, Personal) 
27.01.2010 
V/0022/2010 Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige 
Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster 
27.01.2010 
V/0007/2010 Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerks in der Bildungsregion  
Münster 
03.03.2010 
V/0102/2010 Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Angebote  
der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Grundstück der Pötterhoek- und 
Erich Kästner-Schule in Mauritz-Mitte 
- Baubeschluss - 
03.03.2010 
V/0115/2010 Präventionskonzept Frühe Hilfen  
Hier: Familienbesuche in Münster - 1. Erfahrungsbericht 
03.03.2010 
V/0116/2010 Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege  
- Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner  
Tageseltern e.V. - 
03.03.2010 
V/0854/2009 Förderung von Maßnahmen zur Überwindung und Vermeidung von  
Jugendarbeitslosigkeit - AIM 
03.03.2010 
V/0178/2010 Neufassung "Allgemeine Bedingungen für den Besuch der Tageseinrich-
tungen für Kinder in der Trägerschaft der Stadt Münster" 
11.05.2010 
V/0306/2010 Änderung der Elternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen 
für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu-
len und offenen Ganztagsschulen 
11.05.2010

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
136 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0313/2010 Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0052/2008 vom 13.10.2008 
"Haus der kleinen Forscher - Naturwissenschaftliche Bildung auch schon 
für die Kleinsten!" 
11.05.2010 
V/0334/2010 Jahresbericht 2009 des Familienbüros 11.05.2010 
V/0205/2010 Trägerausschreibung für die Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung –  
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote der Kinder- 
und Jugendarbeit in Wolbeck - Nord 
11.05.2010 
30.06.2010 
V/0158/2010 Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014 11.05.2010 
30.06.2010 
22.09.2010 
V/0091/2010 Kindertagesbetreuungsbericht 2010/2011 30.06.2010 
V/0291/2010 Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013 
30.06.2010 
V/0296/2010 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2009 30.06.2010 
V/0375/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Burgwall, Böttcherstr.2, 
Münster - Hiltrup 
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
30.06.2010 
V/0379/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Loddengrund, Delstrup 21,  
Münster - Gremmendorf  
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
30.06.2010 
V/0380/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Im Moorhock, Im Moorhock 71 
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
30.06.2010 
V/0382/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Rumphorst,  
Elisabeth-Selbert-Weg 2 
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
30.06.2010 
V/0389/2010 Entsperrung der Mittel für die Bereitstellung des kostenlosen Mittages-
sens für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten in der Offenen 
Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung 
30.06.2010 
V/0407/2010 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Brüningheide,  
Josef-Beckmann-Str. 34a, 48159 Münster - Kinderhaus 
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
30.06.2010 
V/0410/2010 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - 
Umsetzung der 5. Phase zum Kindergartenjahr 2010/2011 
30.06.2010

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
137 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0413/2010 Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes 30.06.2010 
V/0418/2010 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2009 
30.06.2010 
V/0422/2010 Großwohnsiedlung Kinderhaus-Brüningheide 
Vorbereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet 
"Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide" 
30.06.2010 
V/0466/2010 Kita St. Josef in Gelmer: Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunk-
turpaket II - Ausbau der u3-Betreuung 
30.06.2010 
V/0476/2010 Umsetzung des Etatbeschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Verbesse-
rung der personellen Ausstattung von Gruppen in Kindertageseinrichtun-
gen (G2c-Gruppen) 
30.06.2010 
V/0445/2010 
V/0445/2010/1 
Jugendrat der Stadt Münster- Weiterentwicklung und Profilschärfung 30.06.2010 
22.09.2010 
V/0543/2010 Aktueller Stand zur Umsetzung des Migrationsleitbildes 22.09.2010 
V/0598/2010 "Offensive für einen guten offenen Ganztag"  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Ratsgruppe 
UWG/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0030/2010 vom 09.03.2010 
22.09.2010 
24.11.2010 
V/0639/2010 Stiftung Mitmachkinder; Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bür-
gerwaisenhaus 
24.11.2010 
V/0678/2010 
V/0678/2010/1 
Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung 24.11.2010 
V/0707/2010 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009 bis 2020 der Stadt Münster 24.11.2010 
V/0721/2010 Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst 
- Freigabe von Honorarmitteln - 
24.11.2010 
 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/sigr22.htm.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
138 
8. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaf-
ten anstreben, in denen die anerkannten Träger 
der freien Jugendhilfe, die Träger geförderter 
Maßnahmen sowie die Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen. 
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs 
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Besonderhei-
ten in Münster waren die hohe Differenzierung der 
Aufgabenfelder und die Bestellung der Spreche-
rinnen und Sprecher zu beratenden Mitgliedern im 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach 
§ 78 SGB VIII - AG 7 Mädchenförderung, später 
AG Mädchen, hinzu. 
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -  
AG 1 Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung be-
schloss im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflö-
sung. Um eine kontinuierliche und nachhaltige 
Fortführung der Arbeit in diesem Bereich zu si-
chern, werden die inhaltlichen Schwerpunkte in der 
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 2 
Kinder- und Jugendarbeit verortet. 
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“ 
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 Mädchen und Jungen / Gender gebildet. 
Damit existieren in der Stadt Münster folgende Ar-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Stand: 
31.12.2010): 
ƒ AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
ƒ AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
ƒ AG 3 - Jugendsozialarbeit 
ƒ AG 4 - Familienförderung 
ƒ AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
ƒ AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
 
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit den 
Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften im November 2010

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
139 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen Jah-
ren im Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien ihre Arbeit 
vor. An dieser Stelle sind zunächst einige Daten zu 
jeder Arbeitsgemeinschaft aufgelistet (Stand: 
31.12.2010). Es folgt eine kurze Eigendarstellung, 
in der die Themen des abgelaufenen Jahres dar-
gestellt und ein Ausblick auf das Folgejahr gege-
ben werden. 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen/ Gender 
Sprecher/in Rita Tücking 
Stellvertretung Martin Helmer 
Geschäftsführung Karin Weinlich, 
 02 51/ 4 92 - 5157 
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der Sitzun-
gen 2010 
4 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, ab-
leitet und im SGB VIII zum Grundsatz der Kinder- 
und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der AG ist es, 
darauf hinzuwirken, dass Mädchen und Jungen un-
ter Berücksichtigung ihres biologischen, kulturellen 
und sozialen Geschlechts individuell gefördert und 
in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt wer-
den. 
Das Arbeitsthema für 2010 war das Thema „Gen-
der im Elementarbereich“. Hierzu lag eine Diplom-
arbeit  vor, anhand derer das Thema mit der Ver-
fasserin gemeinsam diskutiert werden konnte. Zu 
einem zweiten Termin stellte ein AG Mitglied seine 
Arbeit als Erzieher in einer Kindertagesstätte vor 
und Vertreterinnen und Vertreter der ESPA sowie 
der Anne-Frank-Schule nahmen die Einladung der 
AG zu einem Arbeitsgespräch an und gaben Aus-
kunft über die derzeitigen genderorientierten An-
gebote in der ErzieherInnenausbildung. Desweite-
ren war das Bildungsverständnis der öffentlichen 
und freien Kinder- und Jugendhilfe in Münster ein  
Thema der AG, das zu einem Positionspapier aller 
AG`s nach § 78 SGB VIII und einem gemeinsamen 
Fachtag mir Fr. Dr. Permien vom Deutschen Ju-
gendinstitut München führte. 
Im Jahr 2011 sind folgende Themenschwerpunkte vor-
gesehen: 
ƒ Gender im Elementarbereich wird fortgeführt. 
ƒ Evt. Durchführung eines Fachtages zum 
Schwerpunktthema Gender im Elementarbe-
reich im Herbst 2011. 
ƒ Fachliche Auseinandersetzung mit  der Shell 
Jugendstudie. 
 
 
 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher/in Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert,  
 02 51/ 4 92 - 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
der Kinder- und Jugendar-
beit, der Jugendverbands-
arbeit, Fachkräfte der freien 
Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers 
Anzahl der  
Sitzungen 2010 
6 
Die Sitzungen wurden überwiegend von Fachkräf-
ten aus der Kinder- und Jugendarbeit, die als Trä-
gervertreter benannt sind, mit großem Interesse 
genutzt. So beteiligten sich im Jahr 2010 ca. 25 bis 
30 Fachkräfte der freien Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers. Aus der Jugendverbands-

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
140 
arbeit nahmen auch im vergangenen Jahr nur we-
nige Vertreter teil.  
Die inhaltliche Struktur besteht im Wesentlichen 
aus der Bearbeitung eines Schwerpunktthemas, 
gegenseitigem Informationsaustausch und Berich-
ten aus den Sozialräumen. Des Weiteren dient die 
AG 2 als Vernetzungsgremium der Fachkräfte und 
der jugendrelevanten Fachdienste. Zur Vor- und 
Aufbereitung von Themen und Projekten wurden 
Unter-AGs gebildet. 
Die Themenschwerpunkte im Jahr 2010 waren: 
ƒ Offene Ganztagsgrundschulen - aktueller 
Sachstand und Möglichkeiten der Kooperation 
für freie Träger. 
ƒ Planung der turnusgemäß alle zwei Jahre statt-
finden Veranstaltung „Fetten Dank“, einer Dank-
Veranstaltung für Aktive und Ehrenamtliche in 
der Kinder- und Jugendarbeit Münsters, in die-
sem Jahr als „thx“-Party. 
ƒ Vorstellung des 13. Kinder- und Jugendberichts 
des Bundes aus Sicht der Kinder- und Jugend-
arbeit. 
ƒ Erarbeitung eines Diskussionsbeitrags zum 13. 
Kinder- und Jugendbericht für die Fachveran-
staltung am 06.07.2010. 
ƒ Vorstellung und Diskussion des neuen Kinder- 
und Jugendförderplanes 2010 und Erarbeitung 
einer Stellungnahme. 
ƒ Vorstellung des gemeinsamen Positionspapiers 
der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 zum Bil-
dungsverständnis der öffentlichen und freien 
Jugendhilfe. 
ƒ Berichte und Auswertung der Sommerferienpro-
gramme. 
ƒ Vorstellung der Vorlage zur Weiterentwicklung 
und Profilschärfung des Jugendrates der Stadt 
Münster. 
ƒ Neue Informationen zur Vergabe des Förder-
preises der Stiftung Bürgerweisenhaus  „Aktiv 
für junge Menschen“ in 2011. 
Themen für das Jahr 2011: 
ƒ Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes 
der Stadt Münster 2010 - 2014. 
ƒ Weiterentwicklung und Erstellung neuer Leis-
tungsvereinbarungen der außerschulischen Kin-
der- und Jugendarbeit freier Träger. 
ƒ Weiterentwicklung der Förderungsrichtlinien der 
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit 
freier Träger. 
ƒ Inklusion  - Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention - und Auswirkungen in der Ju-
gendarbeit. 
ƒ Shell Studie. 
ƒ Flash Mob/Communities: Umgang mit spontaner 
Eventkultur und Jugendlichen im öffentlichen 
Raum.  
ƒ Ausgegrenzte Jugendliche und aufsuchende 
Jugendarbeit. 
ƒ Begleitung der Wahl des Jugendrates. 
ƒ Förderpreis Aktiv für Junge Menschen 2011. 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII  
Jugendsozialarbeit 
Sprecher/in Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert,  
 02 51/ 4 92 - 58 90 
Zusammensetzung Vertreter/-innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe, der Träger von 
geförderten Maßnahmen, 
dem öffentlichen Träger 
und der Arbeitsverwaltung 
Anzahl der  
Sitzungen 2010 
4 
Die Mitglieder sind Vertreter und Vertreterinnen der 
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der 
Träger von geförderten Maßnahmen, dem öffentli-
chen Träger und der Arbeitsverwaltung. In ihrem

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
141 
Arbeitsfeld will die AG mit den ihr zur Verfügung 
stehenden Möglichkeiten „junge Menschen in ihrer 
individuellen und sozialen Entwicklung fördern und 
dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden 
und abzubauen“. Für die Umsetzung dieses Zieles 
ist es erforderlich, die in diesem Feld tätigen Ak-
teure fachlich und informell zu stärken, ihre Ar-
beitsansätze transparent zu machen und bei Be-
darf die geplanten Maßnahmen aufeinander abzu-
stimmen und sich gegenseitig zu ergänzen. 
Aufgaben der AG Jugendsozialarbeit: 
ƒ Beteiligung an der Jugendhilfeplanung. 
ƒ Bearbeitung fachlicher Themen im Rahmen der 
Jugendhilfe / Jugendsozialarbeit. 
ƒ Informationsaustausch. 
ƒ Verfassen von Positionspapieren und Stellung-
nahmen. 
ƒ Beratendes Mitglied im AKJF. 
Aufgaben der Sprecher/-innen: 
ƒ Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen. 
ƒ Leitung der Sitzungen. 
ƒ Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit. 
ƒ Zusammenarbeit mit den Sprecher/-innen der 
AGs nach § 78 SGB VIII. 
ƒ Vertretung der AG im AKJF. 
Rückblick  2010: 
ƒ Vorstellung des Kompetenzzentrums Uppen-
bergschule. 
ƒ Projektvorstellung der Handwerkskammer „In-
terkulturelle Kompetenzen in der Berufsvorberei-
tung“. 
ƒ Gemeinsame Sitzung mit  Vertretern der Agen-
tur für Arbeit. 
ƒ Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster 
2010 - 2014. 
ƒ Bildungsbegriff der Jugendhilfe. 
ƒ Persönliches Budget“ nach §17 Abs. 2 bis 4 
SGB IX. 
ƒ Rahmenkonzept „Schulentwicklungsplan der 
Stadt Münster“. 
Arbeitsbereich der Sprecher/innen 
ƒ AKJF Sitzungen. 
ƒ AG Definition des Bildungsbegriffes aus Sicht 
der Jugendhilfe. 
ƒ Beirat der Arbeitsgemeinschaft. 
ƒ Netzwerk Münster „Wirtschaft - Schule“ 
ƒ Gespräch mit Frau Dr. Hanke zur Teilnahme am 
Beirat des Bildungsnetzwerkes. 
ƒ Gespräch mit den Sprecher/innen der Ags nach 
§ 78 SGB VIII. 
ƒ Jahresgespräch mit der Verwaltung  und den 
Sprecher/-innen der AGs nach § 78 SGB VIII. 
Themen für das Jahr 2011: 
ƒ Inklusion - Umsetzung UN Behindertenrechts-
konvention und die damit einhergehenden Aus-
wirkungen auf
 die Jugendhilfe. 
ƒ Begleitung des Kinder-Jugendförderplanes 2010 
- 2014 
ƒ Prüfen der Auswirkungen von Haushaltskonsoli-
dierungsmaßnahmen der unterschiedlichen Zu-
schussgeber (Bund / Land / Kommune). 
ƒ Prüfen von Möglichkeiten zur Beteiligung am 
Schulentwicklungsplan. 
ƒ Auswirkungen Stadt Münster als Optionskom-
mune. 
ƒ Umgang mit den Neuen Medien für die Träger 
aber auch für die Jugendlichen: studiVZ/        
Facebook etc.  
Übergreifende Themen 2011 aller AG’s : 
ƒ Fachtagung zum Thema „Demografischer Wan-
del“. 
ƒ Inklusion. 
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung: 
Über die Jahre hin, hat sich eine sehr vertrauens-
volle und effektive Zusammenarbeit entwickelt, von 
der alle Beteiligten sowohl Träger - Verwaltung 
aber auch die Zielgruppen profitieren.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
142 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII 
Familienförderung 
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Adelheid Kubitz-Eber 
Geschäftsführung Heiner Vogt,  
 02 51/ 4 92 - 51 75 
Zusammensetzung 14 Vertreter/innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter/innen des Am-
tes für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
Anzahl der  
Sitzungen 2010 
4 
Im Einzelnen besteht die AG 4 aus Vertreter/innen 
folgender freier Träger: 
ƒ Haus der Familie e.V. 
ƒ Stadtdekanat Münster. 
ƒ Ev. Familienbildungswerk Münster e.V.   
- Paul-Gerhard-Haus. 
ƒ Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V. 
ƒ Arbeiterwohlfahrt e.V. 
ƒ Ev. Beratungsdienste gGmbH des Diakonischen 
Werkes Münster e.V. 
ƒ Anna-Krückmann-Haus e.V. 
ƒ Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster. 
ƒ Zartbitter e.V. 
ƒ Trialog e.V. 
ƒ Caritasverband Münster e.V. 
ƒ Verband allein erziehender Mütter und  
Väter e.V. 
ƒ Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e.V. 
ƒ Pro Familia. 
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen 
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein 
zusätzlicher Termin vereinbart. 
Die wesentlichen bearbeiteten Themen des Jahres 
2010 waren:  
ƒ Eine erste Bestandsaufnahme zur Entwicklung 
der Familienzentren und der gemeinsamen Ar-
beit. Durch die Vernetzung mit den Familien-
zentren im Qualitätszirkel konnte hier eine gute 
Gegenüberstellung der Erfahrungen aller Ko-
operationspartner gewonnen werden. 
ƒ Auseinandersetzung mit dem 13. Kinder- und 
Jugendbericht der Bundesregierung. Der inhalt-
liche Input erfolgte durch eine Fachveranstal-
tung für alle AGs nach § 78. 
ƒ Veränderungen von Familiensituationen unter 
anderem durch demographischen Wandel. Es 
erfolgte ein erster Einstieg durch das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien. 
ƒ Auch in diesem Jahr war einer der Schwerpunk-
te der AG4 die Mitgestaltung und Entwicklung 
eines gemeinsamen Bildungsbegriffes aller 
AGs, die in dem AKJF in der Herbstsitzung prä-
sentiert wurde. Eine Präsentation im Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung ist geplant. 
Die geplanten Themen für das Jahr 2011 sind: 
ƒ Kinderarmut/Familienarmut. 
ƒ Bedarfe von Familien in Münster: Erhebung des 
Präventionsteams. 
ƒ Weiterbearbeitung des Themas Familien im 
Wandel, dass in 2010 bereits begonnen wurde. 
ƒ Weiterführung des Themas Bildung/Bildungs-
verständnis als Querschnittsthema

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
143 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII  
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 - 51 30 
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2010 
7 
Der AG 5 Kindertagesbetreuung für Kinder gehö-
ren insgesamt 29 Vertreterinnen und Vertreter der 
freien und öffentlichen Träger von Kindertagesein-
richtungen an. Die Arbeitsgemeinschaft tagt re-
gelmäßig eine Woche vor der Sitzung des „Aus-
schusses für Kinder, Jugendliche und Familien“  
(AKJF) und setzt sich mit allen für den Arbeitsbe-
reich Tageseinrichtungen für Kinder relevanten 
Tagesordnungspunkten auseinander. 
Rückblick auf das Jahr 2010: 
Ein Schwerpunkt  in diesem Jahr war die gemein-
same Erarbeitung der fachlichen Stellungnahme 
„Delfin 4 - Sprachförderung zwei Jahre vor der 
Einschulung“, die im AKJF verteilt und dem Minis-
terium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und 
Sport des Landes NRW zugeschickt wurde. Die 
sprachliche Bildung und Förderung von Kindern ist 
nach wie vor ein wichtiges Thema und die Frage, 
welches Angebot der Unterstützung kindlicher 
Sprachentwicklung am zuträglichsten sei, beschäf-
tigt pädagogische Fachkräfte ebenso wie bil-
dungspolitische Entscheidungsträger. Die AG 5 
setzt sich kritisch mit den derzeitigen Verfahren 
auseinander und zeigt die Voraussetzungen einer 
wirkungsvollen Sprachförderung in Kindertagesein-
richtungen auf. Der fachliche Austausch wurde mit 
Vertreterinnen des Schulamtes und des Amtes für 
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster im 
Juni 2010 fortgesetzt und im Zusammenhang mit 
der Durchführung der Delfin-Testungen auch die 
positive Zusammenarbeit der Kindertageseinrich-
tungen und Grundschulen in der Stadt Münster in 
den Blick genommen. 
Weitere Themen im Jahr 2010:  
ƒ KitNa - Kinder im Vorschulalter erforschen 
Technik und Naturwissenschaften, Projektvor-
stellung durch Herrn Heimsath, Stiftung Akade-
mie für Kinder Münster. 
ƒ Positionspapier: Bildungsverständnis der öffent-
lichen und freien Jugendhilfe in Münster. 
ƒ Qualifizierung von Kinderpflegerinnen. 
ƒ Aufnahmeverfahren. 
ƒ Eckpunkte zum Bericht zur Kindertagesbetreu-
ung in Münster 2010/11. 
ƒ Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen 
zu Familienzentren - Umsetzung der 5. Phase 
zum KGJ 2010/11. 
ƒ Betreuungsmöglichkeiten für einzuschulende 
Kinder in den Schulsommerferien 2010. 
ƒ Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft zum 
13. Kinder- und Jugendbericht "Mehr Chancen 
durch gesundes Aufwachsen" und Auswertung 
der Veranstaltung. 
Themen für 2011: 
Die Themenfelder „Integrative Erziehung“ und 
„Flexible Betreuungszeiten in Kindertageseinrich-
tungen“ wurden Arbeitsgruppen zugewiesen, die 
ihre Ergebnisse in die AG 5 in 2011 zur weiteren 
Bearbeitung eingeben werden.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
144 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII  
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher/in Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt,  
 02 51/ 4 92 - 51 75 
Karl Materla 
 02 51/ 4 92 - 56 00 
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen 
der anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe und des 
öffentlichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2010 
5 
„Bildung ist mehr als Schule“  So lässt sich sehr 
verkürzt das Bildungsverständnis der Arbeitsge-
meinschaft Hilfen zur Erziehung zusammenfassen. 
Die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII 
waren im Jahr 2010  mit der zentralen Frage kon-
frontiert, wie dieses „mehr“ zu beschreiben ist und 
der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe definiert 
werden kann. Aus Sicht der Hilfen zur Erziehung 
sind zwei wesentliche Punkte zu benennen: 
Erstens: 
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet eine vielfältige 
Infrastruktur, die weit über formale Bildungsinstitu-
tionen hinaus informelle Bildungsmöglichkeiten  für 
Kinder, Jugendliche und Familien ermöglicht. In 
der Breite und der Unterschiedlichkeit der Angebo-
te und Methoden der Kinder- und Jugendhilfe wer-
den hier die Voraussetzungen und Chancen ge-
schaffen, alle jungen Menschen in ihrer (Bildungs-) 
Biografie zu fördern.  
Zweitens:  
Da sich die Bildungsprozesse von Kindern und Ju-
gendlichen nicht an einen exklusiven Ort (Schule)  
anbinden lassen, ist eine Vernetzung und Abstim-
mung zwischen den Akteuren  und  den entspre-
chenden Aktivitäten notwendig. 
Die Vernetzung und Abstimmung zwischen den 
Akteuren in Münster ist derzeit geprägt von einzel-
nen erfolgreichen Kooperationen zwischen Ju-
gendhilfe und Schule. Eine bessere Verzahnung 
der Angebote aus der Perspektive der Kinder und 
Jugendlichen im jeweiligen Sozialraum stellt  eine 
wichtige Zukunftsaufgabe dar. 
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildete der 
13. Kinder- und Jugendbericht, der einen Nachhol-
bedarf bei der Gesundheitsförderung der Kinder 
sieht. In Münster ist ein gutes Netz an unterschied-
lichen Angeboten zur Prävention und Gesundheits-
förderung vorhanden.  Ein wesentliches Ergebnis 
des Kinder- und Jugendberichtes, das eine besse-
re Vernetzung und Abstimmung zwischen den Sys-
temen erforderlich ist, lässt sich allerdings auch für 
Münster bestätigen. Jugendhilfe kann als einer der 
Akteure Beiträge leisten und Übergänge gestalten 
helfen.  
Darüber hinaus beschäftigte sich die AG  in fünf 
Arbeitstreffen  mit dem Bericht „Hilfen zur Erzie-
hung“, dem Zusammenwirken von Jugendhilfe und 
Psychiatrie sowie der fachlichen Begleitung und 
Vorbereitung der Sitzungen des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien. 
Für das Jahr 2011 sind folgende Arbeitsschwer-
punkte geplant: 
ƒ Schulenwicklungsplanung in Münster / OGTS. 
ƒ Bundeskinderschutzgesetz. 
ƒ Vergleich der Trägerkonzepte  zum Kinder-
schutz. 
ƒ Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung. 
ƒ Häusliche Gewalt. 
ƒ Junge Mütter und erzieherische Hilfen gem. 
§ 19 SGB VIII. 
ƒ Geschlossene Unterbringung.

Jugendrat 
 
145 
9. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 18. 
Juni 2008 den Jugendrat als dauerhaftes Angebot 
in Münster einzurichten bietet die Stadt Münster 
den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die 
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der 
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen. 
Ziele für die Einrichtung  des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus §§ 8 und 11 
SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention re-
sultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW 
vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese Forderung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
ƒ Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die Be-
teiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen 
in Münster. 
ƒ Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die Ein-
flussnahme von Kindern und Jugendlichen auf 
kommunalpolitische Prozesse. 
ƒ Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mit gestalten. 
ƒ Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
ƒ Die Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben.

Jugendrat 
 
146 
Weiterentwicklung und Profilschärfung 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 be-
schlossen dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt 
Münster zur Mitwirkung von Kindern und Jugendli-
chen an kommunalen Willensbildungsprozessen 
zu realisieren. Dieses erprobte Partizipationsmo-
dell hat sich in den letzten Jahren in seinen Grund-
zügen bewährt. 
Jedoch hat sich deutlich gezeigt, dass eine forma-
lisierte und sehr stark strukturierte Form der Gre-
mienarbeit den Wünschen und Ausdrucksformen 
von Kindern und Jugendlichen in Münster nur be-
grenzt entgegen kommt.  
Neben vielen positiven Partizipationsbespielen von 
Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit, 
hat sich im Verlauf der Jahre 2009 bis 2010, expli-
zit ein Veränderungswunsch gezeigt. 
Aufbauend auf der Grundlage der Erfahrungen mit 
dieser bestehenden Beteiligungsform, wurde im 
Jahr 2010 gemeinsam mit den Kindern und Ju-
gendlichen eine Weiterentwicklung des Jugendra-
tes erarbeitet.  
Mit dieser Weiterentwicklung des Jugendrates der 
Stadt Münster, soll den Kindern und Jugendlichen 
eine angemessene Beteiligungsform eröffnet wer-
den. Es ist eine Beteiligungsform, die den aktuellen 
Wünschen und Vorstellungen von Kindern und Ju-
gendlichen entspricht und ihre gegenwärtige Le-
benswelt berücksichtigt. 
In mehreren Terminen mit dem Jugend-
rat und den Jugendforen entwickelten die 
Jugendlichen unter Begleitung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien 
unterschiedliche Ideen und Vorstellun-
gen. Dabei zeigten sie sich kreativ, 
pragmatisch und verantwortungsvoll, 
auch im Hinblick auf die nachfolgende 
„Generation Jugendrat“. Daraus entstand 
dieses weiterentwickelte Beteiligungs-
konzept mit folgenden prägnanten Eck-
punkten: 
ƒ Der Jugendrat wird in einer stadtwei-
ten Wahl direkt gewählt. 
ƒ Die Jugendforen werden zugunsten von gewähl-
ten Stadtteilvertretern aufgelöst. 
ƒ Es gibt pro Stadtbezirk fünf gewählte „Stadtteil-
vertreter/Innen“. 
ƒ Die Mitglieder des Jugendrates werden von 
fünfzehn auf dreißig Gremienmitglieder/Innen 
aufgestockt. 
ƒ Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vor-
stand, bestehend aus drei Mitgliedern. 
ƒ Der Jugendrat erstellt für jedes Jahr ein Jahres-
arbeitsprogramm. 
ƒ Der Jugendrat arbeitet stadtteilorientiert, the-
men- und projektbezogen. 
ƒ Über die gewählten Jugendratsmitglieder hin-
aus, erhalten interessierte Kinder und Jugendli-
che in Münster die Möglichkeiten zur projektbe-
zogenen und themenbezogenen Partizipation. 
Hierbei werden jugendgerechte Medien zur Kon-
taktaufnahme genutzt. Dies sichert den Blick auf 
die Möglichkeiten der Partizipation zu erweitern 
und auch Kinder und Jugendliche einzubinden, 
die sich nicht für eine Gremienarbeit interessie-
ren und dennoch situativ und themenbezogen 
„mitbestimmen“ möchten. 
ƒ Die Antragsrechte in den Ausschüssen und Be-
zirksvertretungen bleiben erhalten. 
ƒ Das Rederecht im Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien b
leibt ebenfalls beste-
hen. 
ƒ Analog zu den Poltischen Ausschüssen und 
Gremien wird die Schriftführung für den Jugend-
rat durch das Amt für Kinder, Jugendliche und

Jugendrat 
 
147 
Familien wahrgenommen. 
ƒ Die pädagogische Begleitung des Jugendrates 
wird durch die Fachstelle „Kinder- und Jugend-
förderung/Offener Ganztag an Grundschulen“ 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
inklusive Schriftführung weitergeführt. 
Am 29.09.2010 beschloss der Rat der Stadt Müns-
ter die Beschlussvorlage V/0445/2010/1, Jugendrat 
der Stadt Münster -Weiterentwicklung und Profil-
schärfung. 
Themen/Projekte des Jugendrates 2010 
Der zweite gewählte Jugendrat der Stadt Münster 
tagte in 2010 insgesamt an 12 Sitzungsterminen. 
Folgende Themen und Projekte wurden durch den 
Jugendrat erarbeitet und begleitet: 
ƒ Strukturelle Weiterentwicklung des Partizipati-
onsmodells „Jugendrat der Stadt Münster“. 
ƒ Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit wie 
Internetauftritt, jugendgerechte Flyer, Installation 
von Briefkästen für Anregungen in den einzel-
nen Stadtteilen. 
ƒ Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder- 
und Jugendgremien NRW. 
ƒ Mitarbeit beim Bildungsnetzwerk Münster. 
ƒ Ergänzende Maßnahmenplanung für den Kin-
der- und Jugendförderplan Stadt Münster 2010 - 
2014 der Stadt Münster. 
ƒ Durchführung einer Jugendaktion in Münster 
Sprakel mit dem Titel „Yougle Tour“. 
ƒ Durchführung einer Kinder- und Jugendaktion in 
Handorf, Poolparty am 04.12.2010 im Handorfer 
Bürgerbad. 
ƒ Erstellung eines Imagefilms über den Jugendrat 
der Stadt Münster. 
ƒ Erstellung einer neuen Kampagne zur Wahlwer-
bung für die 3. Jugendratswahl der Stadt Müns-
ter. 
Dritte Wahl des Jugendrates der Stadt Münster 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird 
in Kooperation mit dem Amt für Bürgerangelegen-
heiten die Wahl des Jugendrates am 17. März 
2011 auf der Grundlage der geänderten Satzung 
für die Wahl des Jugendrates durchführen.  
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen 
in Münster, die am Wahltag 12 Jahre alt sind aber 
noch nicht 18 Jahre alt sind. Gewählt wird an den 
weiterführenden und beruflichen Schulen in Müns-
ter. 
Zusätzlich zu der Möglichkeit der schriftlichen Be-
werbung über einen Kandidatenbrief wird erstmalig 
die Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl 
des Jugendrates 2011 angeboten.

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 
 
148 
Schwangerschaftsberatung  
ist als „früheste Hilfe“ ein wertvoller und erprobter  
Baustein im Gesamtkonzept 
„Prävention und Kinderschutz“ 
 
  Schwangerschaftsberatung 
insgesamt 5 Beratungsstellen im 
Stadtgebiet Münster 
EBD, donum vitae, profamilia , SkF, 
Stadt MS 
Kooperation im Rahmen des  
Arbeitskreis § 218  
sowie durch  
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und  
Arbeitskreisen zur bedarfsgerechten 
Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches 
 
Strukturell 
• z.B. Weiterentwicklung der Vergabe-richtlinien 
für den Städt. Sonderfonds „Hilfe für Schwan-
gere und junge Mütter“ in 2010 
• Erarbeitung einer Kooperations-/ Leistungs-
vereinbarung in 2011 
Konzeptionell 
• Fortlaufende Anpassung der Arbeit an 
die Lebenslagen/Bedarfe der Klientinnen 
sowie  aktuelle gesellschaftliche Ent-
wicklungen 
 
 
Allgemeine 
Schwangerschaftsberatung 
§ 2 SchKG 
EBD, donum vitae, profamilia ,  
SkF, Stadt MS 
 
Schwangerschafts- 
Konfliktberatung 
 § 218a StGB/ § 219 StGB 
§§ 5, 6  SchKG 
EBD, donum vitae, profamilia ,  
Stadt MS 
10. Zusammenarbeit mit Trägern der 
freien Jugendhilfe 
Arbeitskreis „§ 218“ der  Schwangerschaftsbe-
ratungsstellen im Stadtgebiet Münster 
Die Beraterinnen der  Schwangerschaftsbera-
tungsstellen im Stadtgebiet Münster: 
ƒ Evangelischen Beratungsdienste - Diakonisches 
Werk Münster 
ƒ Pro Familia - Deutsche Gesellschaft für Famili-
enplanung und Sexualberatung NRW 
ƒ Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozial-
dienst katholischer Frauen e.V.   
ƒ Donum Vitae e.V., Ortverein Münster 
ƒ Schwangerschaftsberatung im Kommunalen 
Sozialdienst der Stadt Münster 
treffen sich in vierteljährlichen Abständen im Rah-
men des Arbeitskreis  § 218 zum fachlichen und  
kollegialen Erfahrungs- und Informationsaus-
tausch.  
Zudem wird der Arbeitskreis auch genutzt, zu un-
terschiedlichen Themenbereichen Experten einzu-
laden, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen 
Rahmenbedingungen.  
2010   
ƒ Austausch mit  Herrn Debus, Leitung Ge-
schäftsbereich Leistung des Jobcenter Münster 
zu Leistungsansprüchen und Leistungsgewäh-
rung Schwangerer und junger Mütter im SGB II 
Bezug 
ƒ Die städtische Schwangerschaftsberatung hat in 
2010 einen Leitfaden zur Leitfaden zur Bearbei-
tung der Anträge auf Mittel aus dem Sonder-
fonds erstellt,  der nach ausführlicher Beratung 
und  Abstimmung mit den weiteren Schwanger-
schaftsberatungsstellen  als verbindliche Ar-
beitsgrundlage eingeführt wurde   
Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind dar-
über hinaus vertreten in der AG 4  - Familienför-
derung-  nach § 78 SGB VIII und in der  
AG „ Kinderschutz und elterlicher Drogenkon-
sum“ sowie im Arbeitskreis Alleinerziehender. 
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwanger-
schaftsberatungsstellen mit Expertinnen trägt zur 
Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches sowie 
zur Beibehaltung der Beratungsstandards im plura-
len Spektrum der Beratungsangebote in Münster 
bei.

Stellenplan 
 
149 
11. Stellenplan 
Zum Haushaltsplan einer Gemeinde gehört der so 
genannte Stellenplan. Darin werden alle Stellen für 
die Beschäftigten unabhängig von ihrer tatsächli-
chen Besetzung und untergliedert nach Beschäfti-
gungsverhältnissen ausgewiesen. Er enthält die 
Stellen der Beamten/innen und der nicht nur vorü-
bergehend tariflich Beschäftigten. Geringfügig Be-
schäftigte, befristet eingerichtete Projektstellen, 
eingesetzte Praktikantinnen und Praktikanten usw. 
sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Stellen-
plan ist die Grundlage für die Personalwirtschaft 
einer Gemeinde und weist aus, wie viele Beschäf-
tigte für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde be-
nötigt werden. 
Im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist die 
Zahl der Stellen seit dem Jahr 2000 um ca. 13 % 
gesunken. Bis zum Jahr 2009 reduzierte sich die 
Zahl stetig, während es erst im abgelaufenen Jahr 
2010 wieder zu einem leichten Anstieg kam. Die 
Anzahl der Stellen des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien ist demgegenüber erneut kräftig 
(um 10 %) auf nunmehr 549 angestiegen. Damit 
beträgt der Anteil der Stellen im Bereich der städti-
schen Kinder- und Jugendhilfe an den Stellen der 
Stadt insgesamt inzwischen über 17  %. 
Vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidie-
rung des städtischen Haushalts ist gerade ein Per-
sonalzuwachs sicher überaus kritisch zu beurtei-
len. Dennoch  sind für das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien punktuell nachhaltige Bedarfe 
abzudecken, die sich nach den einschlägigen Be-
schlüssen des Rates und seiner Gremien im We-
sentlichen wie folgt darstellen: 
ƒ Im Zuge der Umstrukturierung und des Ausbaus 
von Kindertageseinrichtungen werden auch in 
den städtischen Einrichtungen zunehmend 
Gruppenformen - besonders für unter 3-jährige 
Kinder - angeboten, die gegenüber den bisheri-
gen Strukturen betreuungsintensiver sind. Deren 
personelle Ausstattung richtet sich nach den 
Maßgaben des Gesetzes zur frühen Bildung und 
Förderung von Kindern (KiBiz). Im Jahr 2010 
waren dazu 4,04 Stellen in städtischen Kinder-
tageseinrichtungen zur Anpassung an die ge-
setzlichen Vorgaben einzurichten. 
ƒ Zunehmend werden auch in den städtischen 
Kindertageseinrichtungen behinderte oder von 
Behinderung bedrohte Kinder gemeinsam mit 
den anderen Kindern der Einrichtung betreut, 
gefördert und erzogen. Insgesamt sind dazu in-
zwischen 19,00 Stellen in den Kindertagesein-
richtungen etabliert worden. Diese Stellenein-
richtung erfolgt deklaratorisch für den bereits 
vorhandenen Grundbestand. 
ƒ Mit der Übernahme der Mitarbeiterinnen des Ve-
reins Münsteraner Tageseltern e.V. in die städti-
sche Beratungsstelle für Kindertagespflege (sie-
he unten „Organisation“) wurden 1,54 Stellen 
eingerichtet. 
ƒ In Amelsbüren ist das so genannte „Modellpro-
jekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungs-
qualität in Kindertageseinrichtungen und Ganz-
tagsschulen sowie der bedarfsgerechten Ange-
botsentwicklung und Gestaltung des Über-
gangs“ an der Davertschule begonnen worden. 
Eine Gruppe hat die Betreuung der Kinder bis 
zur Inbetriebnahme des neuen Gebäudes in 
Räumen der städtischen Kindertageseinrichtung 
„Sonnentau“ sichergestellt (siehe unten „Organi-
sation“). Dazu wurden insgesamt 2,77 Stellen 
für Erzieher/innen (108 Fachkraftstunden) ein-
gerichtet. 
ƒ Im Rahmen des weiteren Ausbaus der Betreu-
ungsangebote in den Offenen Ganztagsschulen 
wurden entsprechend der Anmeldezahlen zum 
Schuljahr 2010/2011 weitere Gruppen eingerich-
tet. Nach den Vorgaben für die personelle Aus-
stattung der neuen Gruppen wurden hier
für 
11,15 zusätzliche Stellen eingerichtet.

Stellenplan 
 
150 
Die Beschäftigten 
718 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Davon 
sind 85,4 % weiblich und 51,0 teilzeitbeschäftigt. 
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
des Amtes hat sich zum Vorjahr um 41 erneut 
deutlich erhöht. Im Wesentlichen resultiert diese 
Steigerung aus der Erweiterung der Betreuungs-
angebote für Kinder in Kindertageseinrichtungen 
und der Gruppen des offenen Ganztags an Grund- 
und Förderschulen. Hinzu kommen regelmäßig 
weitere ca. 190 geringfügig Beschäftigte sowie 
Beschäftigte in befristeten Projekten, Praktikanten 
usw. 
Ein interessantes Bild über die Beschäftigten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien geben 
die folgenden Grafiken. Neben der Geschlechter-
verteilung werden die Professionen der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Amtes (einschließlich 
Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen 
und offene Ganztagsschulen) zum 31.12.2010 
nach Alter und Geschlecht dargestellt: 
 
Vollzeit 
75 Männlich 
88 Teilzeit 
13 
Vollzeit 
93 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
292 
Weiblich 
204 Teilzeit 
111 
Vollzeit 
10 Männlich 
17 Teilzeit 
7 
Vollzeit 
174 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
426 
Weiblich 
409 Teilzeit 
235 
Männlich 
105 
(15 %) 
Vollzeit 
352 
(49 %) 
Summen Beschäftigte 
718 Weiblich 
613 
(85 %) 
Teilzeit 
366 
(51 %) 
 
3.631
165
4,5%
3.597
230
6,4%
3.655
426
11,7%
3.538
415
11,7%
3.417
430
12,6%
3.364
420
12,5%
3.292
433
13,2%
3.174
549
17,3%
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2008 2010
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien (Zahl bzw. % der Stellen)
Stadt Münster Jugendamt

Stellenplan 
 
151 
    
Personal nach Professionen
Dipl.-Sozialarbeiter
148
Schreibkraft
14
Dipl.-Sozialpäd.
36
Verwaltungskraft
80
Hausw. Gehilfe
13 Heilerzieher/-in
7
Sonstige
9
Hauswirtschafter/-in 
11
Kinderpfleger/-in
93
Erzieher/-in
307
Anzahl der Mitarbeiter/innen des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2010
0
20
40
60
80
100
120
140
21 - 25 J. 26 - 30 J. 31 - 35 J. 36 - 40 J. 41 - 45 J. 46 - 50 J. 51 - 55 J. 56 - 60 J. über 60 J.
weiblich
männlich

Organisation 
 
152 
12. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage folgenden 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen zum 31.12.2010 an der Bereitstellung der 
Leistungen des Amtes mitwirkten (Aufbauorganisa-
tion). 
Auf folgende wesentliche Veränderungen im abge-
laufenen Jahr wird besonders hingewiesen: 
Zum 01.01.2010 wurden die Aufgaben des Erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutzes innerhalb 
der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugend-
sozialarbeit in das Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) verlagert. Damit wird vor al-
lem der zunehmenden Bedeutung des Themas 
Jugendmedienschutz fachlich Rechnung getragen. 
Zur Profilierung des Bereichs Fachberatung in der 
Kindertagespflege und einer gesamtstädtischen In-
teressensvertretung für Kindertagespflegeperso-
nen wurden die im Verein Münsteraner Tagesel-
tern e.V. tätigen Mitarbeiterinnen zum 01.05.2010 
durch die Stadt Münster übernommen. Damit ging 
die Zuständigkeit für die Fachberatung in den Be-
zirken Kinderhaus, Coerde, Sprakel, Handorf, 
Gelmer und Gievenbeck, die vorher beim Verein 
lag, auf die städtische Beratungsstelle über. 
Gleichzeitig erhielten die Tageseltern eine neutrale 
Interessensvertretung durch den Verein Münstera-
ner Tageseltern e.V. 
An der Davertschule Amelsbüren wird eine ge-
meinsame Einrichtung für die Offene Ganztags-
schule, die Grundschule und die Kindertages-
betreuung in einer Kindertageseinrichtung als Mo-
dellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erzie-
hungsqualität sowie der bedarfsgerechten Gestal-
tung des Übergangs gebaut. Für den Bereich der 
Kindertagesbetreuung hat eine Gruppe die Betreu-
ung der Kinder bis zur Inbetriebnahme des neuen 
Gebäudes in Räumen der städtischen Kinderta-
geseinrichtung „Sonnentau“ sichergestellt. 
Die Fachstelle „Bezirksübergreifende Fachdienste“ 
des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) wurde zum 
01.10.2010 neu organisiert. Damit wurden die bis-
lang teilweise zentral sowie zu einem anderen Teil 
von der Bezirkssozialarbeit übernommenen Aufga-
ben der Eingliederungshilfe zusammengefasst und 
der Fachstelle zugeordnet, um in der Praxis auftre-
tende Abstimmungsprobleme und Reibungsverlus-
te zu vermeiden. Gleichzeitig wurde das bisher in 
der Fachstelle verortete Präventionsteam Famili-
enbesuche der Abteilungsleitung des KSD zuge-
ordnet und dort mit der Schwangerschaftsberatung 
zu einem Team zusammengefasst.

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen  (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", 
die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
 Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Chris Hagel, N. N.)
 Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
 für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
 Jugendhilfe in der 
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und 
Jugendförderung / 
Offener Ganztag
Leitung: Silke Thesing
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Chris Hagel
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring, Helga Block)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschussstelle,
Elterngeldstelle
Leitung: Helga Block
Fachstelle
 Beistandschaften
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Clemens Homann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Heinz Lembeck
 (Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Heidemarie Neumair-Otto, 
Margret Lengemann
Serviceleistungen 
erzieherische Hilfen, 
Daten, Statistik
Wolfgang Rheinhard
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees / 
Andreas Wildemann
Fachcontrolling
Sabine Trockel
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz, N. N.)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung: 
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste:
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimerziehung
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Uwe Dammann
Eingliederungs-
hilfen
Udo Hartmann KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 39 Schulen

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
43.152 43.314
34.852 34.907 35.205
20.115 20.187 20.410
43.187
16.985 16.892 17.405
25.897 25.945 26.130
3.702
3.539 3.532
886
5.008
6.203
4.816
6.056
4.878
6.097
11.211
230.276
780
378 339 358
4.805
4.996
4.927
751
9.923
135.123
150.057
3.887
3.668
3.662
3.354
107.780
122.496
110.265
127.626
Prognose
2020
290.093
136.437
153.656
7.522
3.859
237.891
4.458
5.548
10.006
4.738
4.498
9.236
3.703
3.484
4.405
9.454
9.105
4.714
4.432
9.994
4.696
9.899
4.660
557 567
9.300
4.604
9.146
397 384
7.187
3.663
7.016
4.700
6.943
9.802
4.836
3.599
3.344
4.794
801 783
633
106.653
121.587
10.872
226.653
10.975
228.240
105.789
120.864
868 868
6.961
5.043
4.862
3.542
3.419
4.884
4.669
9.905
406
9.553
2010
282.718
5.152
7.310
285.180
7.555
133.831
21.131
5.094
3.778
148.887
20.649
2008
281.050
2009
7.241
132.805
148.245
20.900
4.842
4.977
829 813
4.825
5.029
9.865
19,1 % 18,7 %
8.335 8.245 8.109
22,3 % 22,2 % 21,9 %
5.782 5.758 5.720
19,3 %

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2008 2009 2010
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,7 16,5 18,3
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 102,5 104,2 101,5
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (GTK-Bereich) 8.234 8.448 8.387
für unter dreijährige Kinder 1.039 1.198 1.341
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.195 7.250 7.046
Anzahl der Familienzentren 19 22 24
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 733 851 899
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 809 952 1.100
für unter dreijährige Kinder 478 610 839
für drei- bis sechsjährigen Kinder 205 151 102
für sechs- bis zehnjährige Kinder 126 191 159
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 7.302 8.391 11.726
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden insgesamt 95.972 92.000 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 17 17 17
Anzahl Wochenanmeldungen in der Ferienbetreuung (Schuljahr) k. A. 3.646 4.304
Anzahl Kinder, die in Ferienbetreuungsmaßnahmen angemeldet sind k. A. 2.472 2.880
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 63 47 49
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 595 621 570
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 297 293 309
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 5.825 5.623 4.366
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 6.154 6.240 6.072
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 506 563 542
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 271 265 249
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.069 2.314
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.388 3.384 3.612
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 167 167 193
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 533 590 606
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 5.302 5.421 5.977
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.365 1.401 1.473
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 25 25 21
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 14 21 20
Erziehungsbeistandschaft 96 113 108
Sozialpädagogische Familienhilfe 166 212 201
Erziehung in einer Tagesgruppe 57 61 56
Heilpädagogische Horte 35 33 28
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 70 93 93
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 56 82 74
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 215 223 229
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 1 1 0
Leistungen der Eingliederungshilfe 80 110 109
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 15 18 13
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 120 58 70
Inobhutnahme 93 126 90
Adoptionen  7 15 8
Gesetzliche Amtsvormundschaft  15 19 16
Bestellte Amtsvormundschaft 67 61 87
Bestellte Amtspflegschaften 73 64 87
Beistandschaften 1.470 1.389 1.347
Sorgerechtsentzüge  29 23 33
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 543 434 430
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.367 1.388 1.721
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Heike Dierks 
Birgit Herdes 
Heinz Lembeck 
Anna Pohl 
Wolfgang Rheinhard 
Helmut Schnermann 
Sabine Trockel 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Juni 2011, 600

begleiten
      fördern
    schützen
48153 Münster · Hafenstraße 30
Tel. 4 92-51 00 · Fax 4 92-77 30
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de
Info unter: www.muenster.de/stadt/jugendamt
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien

Beratungsverlauf (1)

06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (32)

  • Hägerstraße
  • Morthorststraße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Killingstraße
  • Hammer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Böttcherstraße
  • Josef-Beckmann-Straße 34a
  • Hafenstraße 30
  • Hafenplatz 1
  • Franz-Marc-Weg
  • Servatiiplatz
  • Toppheideweg
  • Vögedingplatz
  • Hegerskamp
  • Meckmannweg
  • Hafenweg
  • Elisabeth-Selbert-Weg 2
  • Zur Walbeke
  • Meesenstiege
  • Brüningheide
  • Im Moorhock 71
  • Pötterhoek
  • Kinderhaus
  • Dauvemühle
  • Diekbree
  • Gut Insel
  • Legdenweg
  • Wiengarten
  • Drei Eichen
  • Burgwall
  • Delstrup 21

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0439/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37