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0425/2020

Freigabe des Betriebskostenzuschuss für den Verein "afroTopia e. V."

Beschlussvorlage Ausschuss 02.03.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 zu BV 0425-2020 Konzept Festival africologne

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Beschlussvorlage Ausschuss

4322 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0425/2020 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe des Betriebskostenzuschuss für den Verein "afroTopia e. V." 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel i.H. v. 60.000 € p.a. im Teilergeb-
nisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 
01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 – um dem Verein afroTopia e.V. eine institutionelle Förde-
rung für den Aufbau einer bedarfsgerechten Organisationsstruktur für das Festival „africologne“ zu 
gewährleisten.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    60.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Verein afroTopia veranstaltet in biennalem Rhythmus seit 2011 das africologne Festival. In 2019 
fand die fünfte Ausgabe des Festivals in Köln statt. Aufgabe und Ziel ist es, zeitbasierte Künste (The-
ater, Tanz, Performance, Musik) aus afrikanischen Ländern in Köln zu präsentieren.  
Außerdem werden Kooperationen zwischen deutschen und afrikanischen Künstlerinnen und Künst-
lern ermöglicht, um auf diese Weise der Völkerverständigung zu dienen und herrschenden Klischees 
über Afrika und Europa entgegen zu wirken. Erklärtes Ziel ist, durch die internationale Zusammenar-
beit einen Beitrag zu einer offenen und solidarischen Stadtgesellschaft zu leisten, in der Diskriminie-
rung und Ausgrenzung keinen Platz haben. Die Festivalausgabe von 2019 erreichte ein Publikum von 
ca. 8.500 Personen. 
Bis 2017 wurde „africologne“ maßgeblich durch die Kulturstiftung des Bundes (KSB) als Hauptförderin 
mit einem Anteil von 60% der Gesamtkosten finanziert. Die Stadt Köln und das Land NRW beteiligten 
sich als Ko- Förderer. Nach dem Auslaufen der Bundesförderung besteht dringender Handlungsbe-
darf, das Festival finanziell neu aufzustellen und für die Zukunft zu sichern. Das Land NRW hat 
grundsätzliche Bereitschaft zu mehr Engagement für diese kulturpolitisch herausragende Initiative 
signalisiert, sofern die Stadt Köln sich auch beteiligt.

3 
Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Initiative des afroTopia e.V. zur Durchführung des internationa-
len Festivals „africologne“ durch eine institutionelle Förderung ab 2020/21 in Höhe von 60.000 Euro 
jährlich. Der Zuschuss soll zum Aufbau einer bedarfsgerechten Organisationsstruktur für das Festival 
eingesetzt werden und dient der Finanzierung von Personal-, Sach- und Raumkosten. Der Verein 
afroTopia kann für besondere Gastspiele im Rahmen des africologne Festivals weitere Projektmittel 
bei der Stadt Köln beantragen. Eine parallele mehrjährige Projektförderung des Festivals ist ausge-
schlossen. 
 
Finanzierung 
Der Zuschuss ist im aktuellen Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2023 vorgese-
hen. Die konkrete Veranschlagung über die Mittelfristplanung hinaus steht unter dem Vorbehalt der 
künftigen Haushaltsplanungen.  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 60.000 € p.a. 
steht im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im För-
derbereich Theater bereit. Die institutionelle Förderung wird in der mittelfristigen Finanzplanung bis 
2023 fortgeschrieben. 
Die Mittel stammen aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2020/2021. 
 
 
 
Anlage 1 (Konzeptpapier)

Anlage 1 zu BV 0425-2020 Konzept Festival africologne

5511 Zeichen

afncologrueFESTIVAL
Bilanz und Ausblick
M it dem Festtag „DiversCity -  Afrika in Köln" auf dem Ebertplatz, der vom Kölner Stadt-Anzeiger  
mit einer Magazin-Ausgabe begleitet wurde, hat das africologneFESTIVAL 2019 an dem  
symbolträchtigen Ort ein weithin sichtbares Zeichen gesetzt und ein anderes, positives Afrikabild  
gezeigt. Das Festival hat sich mit der fünften Ausgabe breit aufgestellt: Von der Kooperation mit  
der Universität zu Köln bei der Besetzung der Albertus Magnus Professur mit Prof. Achille Mbembe  
über internationale Theater- und Tanzproduktionen bis zum Fest der Kulturellen Vielfalt für die  
ganze Stadtgesellschaft. Um diesen erfolgreichen Weg weiter gehen zu können bedarf es einer  
bedarfsgerechten Strukturförderung durch die Stadt Köln und das Land NRW.
Zur Begründung:
1. Das biennal stattfindende africologneFESTIVAL gibt es seit 2011. Die fünfte Ausgabe fand 2019 
vom 17. -  30. Juni statt. Aufgabe und Ziel des Festivals ist es, zeitbasierte Künste (Theater, Tanz, 
Performance, Musik) aus afrikanischen Ländern in Köln und darüber hinaus zu präsentieren sowie 
Kooperationen m it deutschen und afrikanischen K ü nstlerinnen zu ermöglichen, um dam it der 
Völkerverständigung zu dienen und den herrschenden Klischees über „A frika" aber auch „Europa" 
entgegen zu wirken. Erklärtes Ziel ist es, ein bedeutender Beitrag zu sein für eine internationale,  
offene und solidarische Stadtgesellschaft, in der Diskriminierung und Ausgrenzung keinen Platz 
haben. Diesem Ziel diente 2019 vor allem die erstmalig durchgeführte Erweiterung des Festivals in 
den öffentlichen Raum: Der Tag „DiversCity -  Afrika in Köln" m it Musik, afrikanischem Essen und 
M arktständen, sowie mehreren Diskussionsrunden auf dem Ebertplatz wurde von ca. 5.000

Besucher*innen angenommen! 12.000 User sahen sich in den Folgetagen das Konzert der Sängerin 
Mariama auf facebook an. Insgesamt besuchten in diesem Jahr ca. 8.500 Menschen die 
verschiedenen Veranstaltungen des Festivals.
2. Die ersten vier Festival - Ausgaben (2011 bis 2017) waren maßgeblich finanziert von der 
Kulturstiftung des Bundes (KSB) (ca. 60% des Etats von jeweils ca. 370.000 EUR). Von Beginn an 
waren die Stadt Köln und das Land IMRW Kofinanzierer. Die Statuten der KSB verbieten eine w eitere 
Förderung, deshalb müssen die Stadt Köln und das Land NRW ihre Förderung entsprechend 
aufstocken, wollen sie das Festival erhalten. W ir haben seit 2011 deutlich über 1 M io. EUR an 
Fördergeldern nach Köln geholt.
3. Kooperationspartner und Spielstätten in Köln waren bisher die Oper und das Schauspiel Köln, die 
Universität zu Köln sowie die Sporthochschule, das Rautenstrauch-Joest-Museum, die Comedia, die 
Orangerie, das Theater im Bauturm, die Volksbühne am Rudolfplatz und m ehrere w eitere 
Spielstätten. Partner sind die stimmen afrikas (Allerweltshaus) und das Afrika Film Festival. M it 
mehreren Vereinen der afrikanischen Communities in Köln haben sich stabile Kooperations­
strukturen entwickelt.
4. Überregionale und internationale Kooperationspartner waren das Tanzhaus NRW, das Theater 
Tarmac in Paris, das Fesival Recreätrales in Burkina Faso, das Internationale Theaterinstitut (ITI), das 
Tarmac des auteurs in Kinshasa -  um nur einige zu nennen.
5. Insgesamt waren bei africologne seit 2011 ca. 300 Künstlerinnen aus über 12 subsaharischen  
Ländern in Köln.
6. Die erfolgreiche Arbeit des einzigen Festivals im deutschsprachigen Raum m it dem 
ausschließlichen Fokus auf K ü nstle rinnen aus afrikanischen Ländern fü hrt zu weiteren geplanten 
Kooperationen. Für Juni 2021 sind w ir angefragt, das kulturelle Rahmenprogramm der Konferenz 
„A frican studies" des Global South Studies Center (GSSC) der Kölner Universität zu gestalten, bei der 
über 2.000 W issenschaftlerinnen in Köln erw artet werden. W ir kooperieren m it der Ruhrtriennale  
bei einer Produktion für das Programm 2020. Der Program mleiter des Berliner Humboldt-Forums  
bekräftigte bei einem Treffen in Berlin seinen Wunsch, die afrikanischen Teile seines Programms in 
enger Abstimmung m it uns zu entwickeln. W ir werden von unterschiedlichen Seiten als 
ernstzunehm ender Partner gesehen und gefordert. W ir wollen, auch im Sinne der Entwicklung der 
Stadt Köln, diesen Erwartungen gerecht werden.
7. Voraussetzung für die mögliche Durchführung der nächsten, sechsten Festivalausgabe ist eine 
bedarfsgerechte Strukturförderung durch die Stadt Köln und das Land NRW. Unsere vorläufige 
Kalkulation fü r eine gesicherte Struktur beläuft sich auf ca. 200.000 EUR p.a. Damit können w ir eine 
professionelle Vorbereitung und Durchführung des Festivals bewerkstelligen. Darin enthalten sind 
auch M itte l fü r Koproduktionen (ca. 50.000 EUR), da Koproduktionen nahezu im m er einen 
m ehrjährigen Vorlauf haben und deshalb m it den jährlich zusätzlich zu stellenden Projektanträgen 
nicht zu gewährleisten sind.
8. Derzeit haben w ir an jährlicher Förderung von der Stadt Köln (Kulturamt) 25.000 EUR p.a. (im 
Rahmen der 4-jährigen Projektförderung 2019 - 2022) und 40.000 EUR p.a. vom Land NRW (KM), 
m acht 65.000 EUR. Die für eine professionelle Aufstellung m it Planungssicherheit nötigen weiteren 
M itte l müssen im Verbund von Stadt Köln und Land NRW aufgebracht werden. Klar ist, dass wenn 
sich die Stadt nicht innerhalb der m ittelfristigen Finanzplanung fü r das Festival einsetzt und 
entscheidet, das Land die bestehende Lücke nicht ausfüllen w ird. Deshalb brauchen w ir eine positive 
Entscheidung der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0425/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
06.02.2020 12:25