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4013/2022

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend der Mitteilung "Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" (1724/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.11.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 1.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4673 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
611/2 Voll Az 
Vorlagen-Nummer 30.11.2022 
 4013/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend  der Mitteilung "Deutzer Hafen – 
Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" (1724/2022) 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 wurden Fragen der Fraktion DIE 
LINKE zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme Deutzer Hafen zum Stand 31.12.2021 mündlich beantwortet. Diese Fragen wurden im 
Nachgang zur Sitzung zusätzlich schriftlich eingereicht, die im Folgenden beantwortet werden. 
 
 
Frage 1: Warum hat die Verwaltung nicht von Anfang Möglichkeiten geprüft, Fördermittel in An-
spruch zu nehmen? Und welche Maßnahmen werden jetzt auf ihre Förderfähigkeit geprüft? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung der Stadt Köln prüft derzeit, ob für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Deutzer Hafen Städtebaufördermittel beantragt werden können. Außerdem werden Fördermöglichkeiten 
für Einzelmaßnahmen wie den Bau von Brücken, die Herstellung von Fahrradwegen und die Errichtung 
von Grünflächen und Parks geprüft. 
Die Prüfung der Fördermittel erfolgt rechtzeitig und wäre früher nicht möglich gewesen. Erst mit einer 
ausreichenden Konkretisierung der Maßnahmen können die Fördergeber angesprochen bzw. Förderan-
träge gestellt werden. 
Frage 2: Inwiefern widerspricht eine Veräußerung im Wege des Erbbaurechts der Festlegung ei-
ner kostensparenden Durchführung der SEM? 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Veräußerung im Wege des Erbbaurechts widerspricht einer kostensparenden Durchführung der 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, da die Stadt Köln die für eine Erbbaurechtsgewährung vorge-
sehenen Grundstücke zunächst ankaufen müsste. Dadurch entstünden erhebliche zusätzliche Kosten, 
die bisher in der Kosten- und Finanzierungsübersicht nicht enthalten sind. Dies widerspricht im Übrigen 
auch dem vom Rat beschlossenen Entwicklungs- und Finanzierungskonzept, nach dem die Stadt ver-
pflichtet ist, baureife Grundstücke zu dem durch die Entwicklung erhöhten Verkehrswert zu veräußern. 
Gleiches gilt für die weiteren entwicklungsbereiten Dritteigentümer im Entwicklungsgebiet. 
 
Außerdem werden von der Fraktion DIE LINKE drei Bitten geäußert. Zu diesen wird wie folgt Stellung 
genommen. 
 
1. Die Fraktion DIE LINKE bittet den Treuhänder, in der Kosten- und Finanzierungsübersicht die 
Angaben für die fehlenden Kostengruppen zu ergänzen. Nur dann erfüllt die Kosten- und Finan-
zierungsübersichten ihre Aufgabe als zentrales Planungs­ und Steuerungsinstrument bei der 
Umsetzung der entwicklungsbedingten Maßnahmen. 
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht enthält alle mit der Durchführung der städtebaulichen Entwick-
lungsmaßnahme verbundenen Kosten. Auch in der Mitteilung 1724/2022 sind in der Gesamtbetrachtung

2 
 
alle Kosten enthalten. Allerdings können aufgrund derzeit laufender gerichtlicher Verfahren nicht alle 
Kosten im Detail dargestellt werden, da sonst Geheimhaltungspflichten verletzt werden. Mit Abschluss 
des gerichtlichen Verfahrens können bei einer Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 
die fehlenden Kosten im Detail dargestellt werden. 
 
2. Die Fraktion DIE LINKE bittet den Treuhänder, bei zukünftigen Kosten- und Finanzierungs-
übersichten die jetzt gewählte Struktur beizubehalten. Nur dann erfüllt die Kosten- und Finanzie-
rungsübersichten ihre Aufgabe als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument bei der Um-
setzung der entwicklungsbedingten Maßnahmen. 
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht wird jährlich fortgeschrieben. Dabei wird die durch den Entwick-
lungsträger erarbeitete Struktur, die mit der Buchhaltung der Stadt Köln und moderne stadt abgestimmt 
ist, beibehalten. 
 
3. Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung, bei zukünftigen Mitteilungen über die Kosten- 
und Finanzierungsübersicht nachrichtlich auch die Einnahmen der moderne stadt aufzuführen. 
Ohne diese Informationen ist die Gesamtwirtschaftlichkeit der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme nicht nachvollziehbar. 
Die Gewinnausschüttungen von moderne stadt an die Stadt Köln und die Stadtwerke Köln können nicht 
direkt einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden. Die moderne stadt GmbH legt ihren Anteilseignern 
den Wirtschafts- und Finanzplan gem. der gesetzlichen Bestimmungen vor. Darüber hinaus wird auf den 
jährlich veröffentlichten Geschäftsbericht der moderne stadt GmbH verwiesen. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4013/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.11.2022
Erstellt
23.11.2022 08:21