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2898/2021

Verlängerung des Erprobungszeitraums der Sonntagsöffnung Stadtbibliothek

Beschlussvorlage Ausschuss 13.10.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.11.2021, TOP 10.13

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/43/430 
 
Vorlagen-Nummer 
 2898/2021 
Freigabedatum 
 13.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Erprobungszeitraums der Sonntagsöffnung Stadtbibliothek 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt den vorläufigen Erfahrungsbericht zur Sonntagsöff-
nung der Stadtbibliothek zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verlän-
gerung für das Jahr 2022.  
2. Der Finanzausschuss beschließt die Verlängerung der Finanzierung zur Sonntagsöffnung für 
das Haushaltsjahr 2022 mit einem Gesamtbedarf von 150.500 Euro. 
 
Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach dem endgültigen Er-
fahrungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja   26.500  18 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß des am 8.11.2019 in Kraft getretenen Bibliotheksstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der 
kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag, GV. NRW. 2019 S. 
852) wurde es möglich, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen auch sonntags von 12 bis 18 
Uhr mit eigenem Personal und entsprechenden Serviceangeboten zu öffnen. Damit wird die wichtige 
gesellschaftliche Rolle der Bibliothek als Ort des (lebenslangen) Lernens, des Austausches sowie der 
kulturellen und digitalen Bildung untermauert und ihre Aufgabe als Ort der Inklusion und als Teil der 
sozialen Infrastruktur Kölns deutlich. 
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln über 
die Kulturförderabgabe für die Jahre 2020/21 jeweils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfü-
gung gestellt. Mit Beschluss vom 03.02.2020 (4285/2019) wurde sie beauftragt, für die genannten 
Haushaltsjahre die Sonntagsöffnung im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben. Bedingt durch die 
Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schließzeiten konnte die Erprobung nur wenige Mona-
te umgesetzt werden. Um umfassende und belastbare Erfahrungen zu sammeln ist ein längerer Zeit-
raum erforderlich.

3 
Erfahrungsbericht 
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln über 
die Kulturförderabgabe für die Jahre 2020/21 jeweils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfü-
gung gestellt. Über diese Finanzierung wurde die Stadtbibliothek mit der Konzeption und Umsetzung 
eines entsprechenden Pilotprojektes beauftragt. 
Bisherige Beschlusslage: 
Im Ausschuss für Kunst und Kultur (28.01.2020) und im Finanzausschuss (03.02.2020) sind folgende 
Beschlüsse erfolgt (4285/2019): 
1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der Sonntagsöff-
nung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den Jahren 2020 
und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. 
 
Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem Erfah-
rungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. 
 
Bedingt durch die Corona -Pandemie konnte erst verspätet am 16.08.2020 gestartet werden. Durch 
die Verschärfung der Pandemie mussten zumindest die Bühnenprogramme im November 2020 un-
terbrochen werden und aktuell läuft das Projekt seit Juni 2021 wieder. Der auf zwei Jahre angelegte 
Erprobungszeitraum verkürzte sich dadurch auf bislang wenige Monate – und auch dies nur mit ein-
geschränkten Möglichkeiten.  
 
Die Kölner Stadtbibliothek ist die erste Großstadtbibliothek in Deutschland, die eine Sonntagsöffnung 
in dieser Form durchführt.  
 
Die Akzeptanz bei den Bürger*innen ist bislang sehr positiv – besonders Familien und junge Men-
schen nutzen die sonntä glichen Bibliotheksangebote zum Lesen, Schmökern und Arbeiten. Bis zu 
1.000 Personen konnten an Spitzentagen mit dem Angebot in nur 5 Stunden von 13 bis 18 Uhr er-
reicht werden. 
 
Besonders beliebt sind zum Beispiel die wöchentlichen Kulturprogramme für die ganze Familie, die 
ein sehr breites Spektrum abdecken. Hier werden Kulturschaffende aus der Region besonders be-
rücksichtigt – ein gutes Modell der lokalen / regionalen Künstlerförderung.  
 
Darüber hinaus sind die MINT-Workshops für Kinder und Jugendliche sehr beliebt.  
Bei den Kinderworkshops wird besonderer Wert auf die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt und Digitali-
sierung gelegt. Zurzeit kann beispielsweise in mehreren aufeinander folgenden Workshops zum 
Thema "Smart Home" gemeinsam überlegt werden, wie sich ein dreistöckiges Modellhaus "smart" 
machen lässt. Probleme, die aus dem eigenen Zuhause bekannt sind, werden identifiziert und es wird 
gemeinsam nach smarten technischen Lösungen gesucht. Diese können nach einer Einführung ins 
Programmieren unter anderem mit Hilfe des Microcontrollers "Arduino" und weiteren in der Bibliothek 
vorhandenen Tools umgesetzt werden. 
Als Partner fungiert hier zurzeit die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW in Köln.  
 
Zahlreiche Bürger*innen haben sich zudem als ehrenamtliche Vo rlesepat*innen zur Verfügung ge-
stellt.  
 
Für die Programme konnte die Stadtbibliothek zusätzliche Fördermittel vom Land NRW in Höhe von 
102.400 € akquirieren, für 2020 und 2021. Hiervon nicht verausgabte Restmittel in Höhe von voraus-
sichtlich 26.500 € können mit einer Verlängerung des Durchführungszeitraums im Jahr 2022 genutzt 
werden. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Programmarbeit und nicht auf die personelle Aus-
stattung. 
 
Der personelle Einsatz wird anhand eines Mischmodells aus Wachdienst und geschulten Zusatzkräf-

4 
ten – auch Orgahelfer*innen genannt (EG 3 TVöD) – abgewickelt. Die übrigen Mitarbeitenden der 
Stadtbibliothek sind sonntags nicht eingesetzt, sondern nur im Vorfeld koordinierend tätig. Für den 
bislang nur bis Ende 2021 befristeten Einsatz der geschulten Zusatzkräfte sind entsprechende Stellen 
bei 43 eingestellt. Das Personalmodell hat sich in der Praxis bewährt. Die Zusatzkräfte sind häufig 
Studierende oder Rentner*innen, die sich etwas dazu verdienen möchten und es finden sich immer 
ausreichend Arbeitswillige.  
Zahlreiche Bürger*innen haben sich außerdem als ehrenamtliche Vorlesepat*innen zur Verfügung 
gestellt, leider konnten diese aber auf Grund der Pandemie bisher noch nicht aktiv werden.  
 
Fazit 
 
Die Stadtbibliothek Köln hat die ersten Monate der Pilotphase genutzt, ein auch in der Zukunft tragba-
res und nachnutzbares Modell für die Sonntagsöffnung für Bibliotheken zu erproben. 
Die Bibliothek präsentiert sich hierbei als konsumfreier öffentlicher Raum, mit hoher Aufenthaltsquali-
tät und einem vielfältigen Programmspektrum – von der Vorlesestunde bis hin zu digitalen und MINT-
Angeboten. Kinder und Familien stehen besonders im Fokus. Die Stadtbibliothek Köln leistet damit 
einen weiteren wichtigen Beitrag zum städtischen Schwerpunkt „Kinderfreundliche Stadt“. 
 
 
Reduziertes Konzept zur Weiterführung des Erprobungszeitraumes 
 
Da auch weiterhin mit Einschränkungen durch die Auswirkungen der Pandemie und einem noch nicht 
regulären Normalbetrieb zu rechnen ist, wird in der weiteren Erprobungsphase das Ursprungskonzept 
angepasst. Bei einer potenziellen Verstetigung ist dies zu evaluieren und gegebenenfalls anzupas-
sen. 
 
Stellenbedarf 
 
 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD für Sonntagshelfer*innen (bisher 2,0) sollen 
weiter zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Arbeitsverträge der Sonntagshelfer*innen 
müssen noch vor Ablauf der bisherigen Befristung bis zum 31.12.2021 um ein weiteres Jahr 
verlängert werden. 
 
Servicebedarf 
 
 Unterstützung durch Wachdienstleistungen an Sonntagen  
(Verringerung von 3 auf 2 Personen) 
 Kuratierung der zusätzlichen Kulturveranstaltungen 
 Technische Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen 
 
Veranstaltungskonzept 
 
 Idealerweise eine Kulturveranstaltung pro Öffnungssonntag 
 Idealerweise ein Workshop für Kinder, Jugendliche und Familien pro Öffnungssonntag 
 Vorlesestunden und MINT-Vorlesen durch Ehrenamtler*innen (kostenfrei). 
 
 
Finanzierung: 
 
Die für die Sonntagsöffnung vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe stehen in einer Höhe 
von voraussichtlich 124.000 € grundsätzlich weiterhin zur Verfügung und decken zusammen mit einer 
verbleibenden Landesförderung von rund 26.500 € den in 2022 insgesamt entstehenden Bedarf von 
150.500 €. Die entstehenden Aufwendungen für die oben beschriebene verlängerte Nutzung der 1,5 
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD für Sonntagshelfer*innen sind in dem Gesamtbedarf

5 
von 150.500 € berücksichtigt.  
 
Die Aufwendungen entstehen im Teilergebnisplan 0418 – Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach - und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
Ermächtigungen für die beschriebenen Personalaufwendungen werden hiervon anteilig in Teilplanzei-
le 11 – Personalaufwendungen unterjährig umgeschichtet. 
 
Um die Sonntagsöffnung auch in den Folgejahren weiterzuführen und dieses Angebot langfristig zu 
etablieren, sind die ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in einem Weiterführungsbeschluss darzu-
stellen und durch das Dezernat Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorzusehen.   
 
Begründung der Dringlichkeit 
Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht 
früher fertiggestellt werden. Für die geplante Verlängerung um ein weiteres Jahr müssen Verträge 
und Beauftragungen im Vorfeld zum Jahreswechsel noch vorbereitet und abgeschlossen werden. Ein 
entsprechender Beschluss ist daher bis spätestens Anfang November erforderlich.  
 
Anlage: 
 
Anlage 1 (Fotos)

Beratungsverlauf (2)

26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2898/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.10.2021
Erstellt
13.08.2021 12:45