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Restitution des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1564/2025 vom 24.06.2025

Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 1564/2025 Freigabedatum 24.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Restitution des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Rückgabe des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420) an die Rechtsnachfolger von Siegfried Lämmle. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Der im Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln inventarisierte Wandspiegelrahmen ist als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu bewerten und soll aus diesem Grund an die Erben des früheren Eigentümers, Siegfried Lämmle (1863-1953), München, restituiert werden. In aller Regel - so auch im vorliegenden Fall - sind Ansprüche auf Herausgabe von NS-verfol- gungsbedingt entzogenem Kulturgut in Deutschland gerichtlich nicht mehr durchsetzbar, weil sie entweder verjährt oder gesetzte Ausschlussfristen abgelaufen sind. Die Erben stützen ihre Ansprüche daher auf die sogenannte Washingtoner Erklärung i. V. m. der „Gemeinsamen Er- klärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und zur Rück- gabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die öffentliche Hand, „gerechte und faire Lösungen“ zu suchen, wenn die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kultur- guts durch Verfolgte oder ihre Rechtsnachfolger*innen beansprucht wird. Im Rahmen der Durchführung eines vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste finanzierten Forschungsprojektes im Museum für Angewandte Kunst Köln ab 2020 stießen die städtischen Provenienzforschenden in den historischen Dokumenten der Kunsthandlung Julius Böhler im Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München auf Hinweise, dass es sich bei diesem Objekt um ein NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk handeln könnte. Aufgrund dieses Ver- dachtes setzten umfangreiche Forschungen ein. Die Forschungen ergaben, dass der Wandspiegelrahmen mit Hinterglasmalerei seit Novem- ber 1934 im Eigentum des Münchner Kunsthändlers Siegfried Lämmle stand. Als Jude ge- hörte Siegfried Lämmle zu den Verfolgten des Nationalsozialismus. Er wurde im August 1935 zusammen mit vielen anderen jüdischen Kunsthändlern Münchens aus der Reichskammer der bildenden Künste ausgeschlossen und gleichzeitig aufgefordert, seine Kunsthandlung aufzu- lösen. Im Herbst 1936 begannen Vater und Sohn (Walter) Lämmle, ihr Geschäft aufzugeben, d. h. den Abverkauf der Bestände einzuleiten und es zum Juni 1937 abzumelden. In diesem Zu- sammenhang lieferte Walter Lämmle das Objekt zur Versteigerung beim Münchner Auktions- haus Weinmüller (28./29. Juni 1938) ein. Dort erwarb der Münchner Kunsthändler Julius Böh- ler den Wandspiegelrahmen am 1. Juli 1938 im Nachverkauf der Auktion und veräußerte ihn kurz darauf, am 7. September 1938, an das Kölner Kunstgewerbemuseum (heute: Museum für Angewandte Kunst Köln). Siegfried und Betty Lämmle mussten „Reichsfluchtsteuer“ und andere diskriminierende Abga- ben leisten, verließen München am 30. September 1938 und flohen in die USA. Dort eröffnete die Familie in Los Angeles erneut eine Kunst- und Antiquitätenhandlung. Die Flucht in die USA bedeutete für sie den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie ihres gesamten, in Deutschland verbliebenen Vermögens, welches an das Deutsche Reich fiel. Siegfried Lämmle verstarb 1953 in Los Angeles. Mithin steht vorliegend fest, dass der Verkauf vor diesem Hintergrund im Kontext der Verfol- gung der Familie Lämmle durch die Nationalsozialisten steht. Der Abschluss des Rechtsge- schäftes hätte seinem wesentlichen Inhalt nach ohne die Herrschaft der Nationalsozialisten nicht stattgefunden. Es handelt sich dementsprechend um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf. Das Restitutionsbegehren der Nachfahren nach Siegried Lämmle ist als be- rechtigt anzuerkennen. Die Rückgabe des Kunstwerks hat keine direkte ergebniswirksame Auswirkung auf den Haus- halt, da es sich um den Abgang aus dem Anlagevermögen handelt, der zum Jahresabschluss nicht im (Teil-)Ergebnisplan des Museums gezeigt wird, sondern direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Es erfolgt somit eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage. Der Schätzwert des Werkes beträgt 3.500 EUR. Begründung der Dringlichkeit Eine frühere Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da noch erheblicher verwaltungsinter- ner Abstimmungsbedarf bestand. 3 Den erbberechtigten Nachfahren nach Siegfried Lämmle wurde ein Beschluss des Rates am 3. Juli 2025 über die Restitution des Wandspiegelrahmens in Aussicht gestellt. Anlage: Wandspiegelrahmen_MAKK_A1420
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Beratungsverlauf

  1. 30.06.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.43, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: vertagt
  2. 02.07.2025

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 03.07.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.51, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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