Mandari Insight

1564/2025

Restitution des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.51

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage: Wandspiegelrahmen_MAKK_A1420

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4885 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1564/2025 
Freigabedatum 
 24.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Restitution des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums für Angewandte 
Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Rückgabe des Wandspiegelrahmens aus dem Bestand des Museums 
für Angewandte Kunst Köln (Inv.Nr. A 1420) an die Rechtsnachfolger von Siegfried Lämmle. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Begründung: 
Der im Bestand des Museums für Angewandte Kunst Köln inventarisierte Wandspiegelrahmen 
ist als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu bewerten und soll aus diesem Grund 
an die Erben des früheren Eigentümers, Siegfried Lämmle (1863-1953), München, restituiert 
werden. 
In aller Regel - so auch im vorliegenden Fall - sind Ansprüche auf Herausgabe von NS-verfol-
gungsbedingt entzogenem Kulturgut in Deutschland gerichtlich nicht mehr durchsetzbar, weil 
sie entweder verjährt oder gesetzte Ausschlussfristen abgelaufen sind. Die Erben stützen ihre 
Ansprüche daher auf die sogenannte Washingtoner Erklärung i. V. m. der „Gemeinsamen Er-
klärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und zur Rück-
gabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 
Dezember 1999. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die öffentliche Hand, „gerechte und 
faire Lösungen“ zu suchen, wenn die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kultur-
guts durch Verfolgte oder ihre Rechtsnachfolger*innen beansprucht wird. 
Im Rahmen der Durchführung eines vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste finanzierten 
Forschungsprojektes im Museum für Angewandte Kunst Köln ab 2020 stießen die städtischen 
Provenienzforschenden in den historischen Dokumenten der Kunsthandlung Julius Böhler im 
Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München auf Hinweise, dass es sich bei diesem Objekt 
um ein NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk handeln könnte. Aufgrund dieses Ver-
dachtes setzten umfangreiche Forschungen ein. 
Die Forschungen ergaben, dass der Wandspiegelrahmen mit Hinterglasmalerei seit Novem-
ber 1934 im Eigentum des Münchner Kunsthändlers Siegfried Lämmle stand. Als Jude ge-
hörte Siegfried Lämmle zu den Verfolgten des Nationalsozialismus. Er wurde im August 1935 
zusammen mit vielen anderen jüdischen Kunsthändlern Münchens aus der Reichskammer der 
bildenden Künste ausgeschlossen und gleichzeitig aufgefordert, seine Kunsthandlung aufzu-
lösen. 
Im Herbst 1936 begannen Vater und Sohn (Walter) Lämmle, ihr Geschäft aufzugeben, d. h. 
den Abverkauf der Bestände einzuleiten und es zum Juni 1937 abzumelden. In diesem Zu-
sammenhang lieferte Walter Lämmle das Objekt zur Versteigerung beim Münchner Auktions-
haus Weinmüller (28./29. Juni 1938) ein. Dort erwarb der Münchner Kunsthändler Julius Böh-
ler den Wandspiegelrahmen am 1. Juli 1938 im Nachverkauf der Auktion und veräußerte ihn 
kurz darauf, am 7. September 1938, an das Kölner Kunstgewerbemuseum (heute: Museum 
für Angewandte Kunst Köln). 
Siegfried und Betty Lämmle mussten „Reichsfluchtsteuer“ und andere diskriminierende Abga-
ben leisten, verließen München am 30. September 1938 und flohen in die USA. Dort eröffnete 
die Familie in Los Angeles erneut eine Kunst- und Antiquitätenhandlung. Die Flucht in die 
USA bedeutete für sie den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie ihres gesamten, 
in Deutschland verbliebenen Vermögens, welches an das Deutsche Reich fiel. Siegfried 
Lämmle verstarb 1953 in Los Angeles. 
Mithin steht vorliegend fest, dass der Verkauf vor diesem Hintergrund im Kontext der Verfol-
gung der Familie Lämmle durch die Nationalsozialisten steht. Der Abschluss des Rechtsge-
schäftes hätte seinem wesentlichen Inhalt nach ohne die Herrschaft der Nationalsozialisten 
nicht stattgefunden. Es handelt sich dementsprechend um einen verfolgungsbedingten 
Zwangsverkauf. Das Restitutionsbegehren der Nachfahren nach Siegried Lämmle ist als be-
rechtigt anzuerkennen. 
Die Rückgabe des Kunstwerks hat keine direkte ergebniswirksame Auswirkung auf den Haus-
halt, da es sich um den Abgang aus dem Anlagevermögen handelt, der zum Jahresabschluss 
nicht im (Teil-)Ergebnisplan des Museums gezeigt wird, sondern direkt mit der allgemeinen 
Rücklage verrechnet wird. Es erfolgt somit eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage. Der 
Schätzwert des Werkes beträgt 3.500 EUR. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine frühere Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da noch erheblicher verwaltungsinter-
ner Abstimmungsbedarf bestand.

3 
Den erbberechtigten Nachfahren nach Siegfried Lämmle wurde ein Beschluss des Rates am 
3. Juli 2025 über die Restitution des Wandspiegelrahmens in Aussicht gestellt. 
 
Anlage: Wandspiegelrahmen_MAKK_A1420

Anlage: Wandspiegelrahmen_MAKK_A1420

31 Zeichen

om
win)
m
m
m
nun
ra
[om
LITER,

Beratungsverlauf (3)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.43 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1564/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.06.2025
Erstellt
20.05.2025 09:26