V/0363/2010
Anpassung des städtischen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender
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Anlage 2_Anpassung Belegungsmanagement
7309 Zeichen
Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. Erwartungen von den dargestellten Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung betroffen/berührt werden Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der dargestellten Konzeption Stärkere Konzentration auf Versorgung Wohnungssuchender mit dringendem Unterbringungs- bzw. hohem Unterstützungsbedarf Kooperativ angelegte einzelfallorientierte Unterstützung zur angemessenen Wohnungsversorgung Flexibiliserung und Ausweitung von Zugriffsmöglichkeiten am lokalen Wohnungsmarkt Stadt Münster Amt für Wohnungswesen, Sonstige persönliche Wohnhilfen Effektivierung städtischer Leistungen u. Ressourcen bei der Wohnraum- beschaffung im Kontext des gesetzlichen Pflichtauftrags (§ 4 WFNG) bzw. lokaler Mö glichkeiten und Prioritäten Effektivierung städtischer Leistungen bei der Vermittlung Wohnungssuchender aus der Zielgruppe "schwierige Bewerberklientel" Anstieg der Zahl mit Wohnraum versorgter Haushalte aus allen Zielgruppen mit besonderer Versorgungsdringlichkeit Reduzierung von Aufwand und Kosten für Vermittlungstätigkeit hinsichtlich solcher Haushalte, die sich lt.Prüfungsergebnis als nicht mietwillig oder -fähig erweisen Reduzierung von Aufwand und Kosten für den Wegfall von Vermittlungsversuchen an Standorten, die von Bewerbern generell gemieden bzw. nicht vertretbar bedient werden können Amt für Wohnungswesen, Wohnberatungsstelle i.V.m. Sozialamt, Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege Stärkere Absicherung des selbständigen Wohnens im Alter bzw. bei Behinderung Einsparung finanzieller Leistungen der öff. Hand durch engere Begrenzung der Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen (Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Betreuungseinrichtungen) durch gezielte Vermittlung bedarfsgerechter Wohnalternativen Sozialamt, Wohnraumversorgung, Hilfen für Wohnungslose Stärkere Vernetzung städtischer Leistungen in der kommunalen Pflichtaufgabe "Wohnraumsicherung und Vermeidun g von Obdachlosigkeit " Effektivierung städtischer Bemühungen zur möglichst nachhaltigen Wohnungsversorgung in schwierigen Einzelfällen Anstieg der Zahl mit angemessenem Wohnraum versorgter Haushalte aus der Ziel gruppe "schwierige Bewerberklientel" Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. Erwartungen von den dargestellten Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung betroffen/berührt werden Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der dargestellten Konzeption Stärkere Konzentration auf Versorgung Wohnungssuchender mit dringendem Unterbringungs- bzw. hohem Unterstützungsbedarf Kooperativ angelegte einzelfallorientierte Unterstützung zur angemessenen Wohnungsversorgung Flexibiliserung und Ausweitung von Zugriffsmöglichkeiten am lokalen Wohnungsmarkt Sonstige soziale Einrichtungen bzw. Träger Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) Reduzierung von Aufwand und Ressourcen durch kooperative Verfahrensabsprachen insbes. zur Absicherung von Mietzahlungsverpflichtungen Reduzierung laufender Aufwendung für Kosten der Unterkunft durch erfolgreiche Vermittlung angemessenen Wohnraums zugunsten von Leistungsempfängern (SGB II) Bessere Vermittlungschancen Arbeitsuchender infolge erfolgreicher Stabilisierung der Wohnsituation (eigene Wohnung, kein erhöhtes Räumungs-, Pfändungsrisiko) Sozialdienst Wohnungsnotfälle (unterschiedliche soziale Träger) Unterstützung präventiver Leistungen im Handlungsfeld "Verhinderung von Obdachlosigkeit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" (§§ 67, 68 SGB XII) Intensivierte, abgestimmte Zusammenarbeit im Zuge der Umsetzung individueller Hilfepläne Bessere Chancen der Versorgung gefährdeter bw. betroffener Personen/Haushalte mit angemessenem Wohnraum Soziale Träger von Einrichtungen zur Unterbringung Wohnungsloser (Bischof- Hermann-Stiftung u.a.) Unterstüzung sozialer Träger bei der Reintegration Wohnungsloser Bessere Chancen der Versorgung wohnfähiger Personen/Haushalte mit angemessenem Wohnraum Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. Erwartungen von den dargestellten Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung betroffen/berührt werden Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der dargestellten Konzeption Stärkere Konzentration auf Versorgung Wohnungssuchender mit dringendem Unterbringungs- bzw. hohem Unterstützungsbedarf Kooperativ angelegte einzelfallorientierte Unterstützung zur angemessenen Wohnungsversorgung Flexibiliserung und Ausweitung von Zugriffsmöglichkeiten am lokalen Wohnungsmarkt Vermieter Wohn+Stadtbau GmbH und weitere Anbieter von preiswertem Wohnraum Reduzierung von Mietrückständen oder - ausfällen wegen Säumnis oder Leerstand nach Räumung Rückgang unerwünschter Fluktuation im Mietwohnungsbestand Verringerung von Aufwand und Kosten für Kündigung, gerichtliche Klage u. Räumung Reduzierung des Aufwandes für soziale Mieterbetreuung in belasteten Quartieren Unterstützungsbedürftige Wohnungssuchende, die am Wohnungsmarkt stark benachteiligt sind Partizipation am gleichberechtigten Zugang zu angemessenem Wohnraum Verbesserte persönliche Perspektiven zugunsten einer finanziell und qualitativ tragbaren Wohn- und Lebenssituation Bessere Perspektiven für soziale Integration und Partizipation Motivation zur Überwindung besonderer sozialer Hürden im Interesse einer nachhaltigen Wohnungsversorgung Verringerung von Wartezeiten bei der Vermittlung von Wohnraum Minderung des persönlichen Risikos anhaltender unzumutbarer Wohnverhältnisse bzw. Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit Bessere Perspektiven für eine Unterbringung an persönlich favorisierten bzw. sozial ausgewogeneren Wohnstandorten Bessere Vermittlungschancen für Arbeitsuchende infolge erfolgreicher Stabilisierung der Wohnsituation (eigene Wohnung, kein erhöhtes Räumungs-, Pfändungsrisiko) Absicherung mietvertraglicher Verpflichtungen durch institutionelle Hilfen Gesellschaft Hausgemeinschaften / Nachbarschaften Verbesserung der unmittelbaren Wohn- u. Lebensqualität durch Eingrenzung sozialer Auffälligkeiten im Objekt / im Quartier Stadtgesellschaft Verringerung öffentlicher Ausgaben für soziale Mieterbetreuung u. öff. Hilfen zur Überwindung sozialer Probleme durch gesellschaftliche Integrationsleistungen Steigerung von Wohnstandortqualitäten angesichts sozial ausgewogenerer Bewohnerstrukturen Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
Anlage 1_Bericht_Konzeption zur Anpassung Belegungmanagement
46200 Zeichen
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
TEIL 1
Bericht über die Möglichkeiten der sozialen Wohnungsversorgung zugunsten am Markt
besonders benachteiligter Haushalte
I. Gesetzlicher Handlungsauftrag zur Unterstützung Wohnungssuchender
Die Vermittlung von geförderten Wohnungen ist den Gemeinden als gesetzliche Pflichtaufgabe
(nach Weisung) übertragen (§ 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
für das Land Nordrhein-Westfalen -WFNG NRW vom 16.12.2009). Die zuständige Stelle - in
Münster das Amt für Wohnungswesen - soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der
tatsächlichen Verfügbarkeit, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen , bei der
Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen. Ein
einklagbarer Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.
II. Unterstützung Wohnungssuchender im Rahmen der Wohnungsvermittlung
Im Teilmarkt des öffentlich geförderten Wohnungsmarktes gelten offiziell als wohnungssuchend
diejenigen Haushalte, die aktuell im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines (WBS,
Geltungsdauer 1 Jahr) sind.
Statistische Auswertungen der zurückliegenden 3 Jahre verdeutlichen, dass durchschnittlich ca.
2.450 Wohnungssuchende jährlich eine Wohnalternative im Sozialwohnungsbestand anstreben. Mit
steigender Tendenz bittet der überwiegende Teil (ca. 70 %) dieser Haushalte bei der
Wohnungssuche um Unterstützung der städtischen Wohnungsvermittlung.
Grafik 1
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2007 2008 2009
WBS Inhaber Bewerber zur städtischen Vermittlung
Über die dynamische Anhebung von Einkommensgrenzen, zuletzt zum 01.01.2010, weitet sich der
Kreis der Haushalte immer weiter aus, der zur Anmietung einer Sozialwohnung grundsätzlich
berechtigt ist.
Da die Zahl registrierter Wohnungsbewerber regelmäßig weitaus größer ist als das der Stadt
Münster zur Verfügung stehende Angebotspotenzial, vermittelt das Amt für Wohnungswesen
1
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
Wohnraum nach pflichtgemäßem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der sozialen
Dringlichkeit. Auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien wird diese über ein Punktesystem objektiv
bewertet und die jeweilige Versorgungsnotwendigkeit in eine Rangfolge gebracht. Die maßgeblichen
Gründe für einen Wohnungswechsel und die objektive Versorgungsdringlichkeit werden bereits im
Zuge der Annahme von Wohnungsbewerbungen registriert.
Ob und in wie weit die zur Versorgung registrierten Haushalte dabei tatsächlich auf städtische
Unterstützung angewiesen sind, zeigt sich in der Praxis meistens erst im späteren Verfahren, wenn
Wohnungssuchenden konkrete Wohnungsangebote zur möglichen Anmietung unterbreitet werden.
Anlass und Art des angezeigten Unterstützungsbedarfs wohnungssuchender Bewerber bedürfen
einer differenzierten Betrachtung:
1. Wohnungssuchende mit objektiven Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt
Infolge struktureller Angebotsdefizite am Markt gestaltet sich eine eigenständige
Wohnungsversorgung für bestimmte Nachfragegruppen nach wie vor generell schwierig. Definitiv
am Markt benachteiligt sind vor diesem Hintergrund vor allem alleinstehende Personen und
Haushalte mit 3 und mehr Kindern, da der Wohnungsmarkt für die Wohnbedürfnisse dieser
Zielgruppen zu wenige adäquate Angebotsstrukturen vorhält. Auf besondere Vermietungsvorbehalte
stoßen dabei insbesondere Großfamilien ausländischer Herkunft und Alleinerziehende.
Versorgungsengpässe bestehen auch mit Blick auf Personen, die wegen fortschreitendem Alter,
eingetretenem Pflegebedarf oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen infolge
Krankheit/Behinderung auf Wohnalternativen mit bestimmten Ausstattungsstandards zwingend
angewiesen sind. Alter und/oder mangelnde Mobilität erschweren diesem Personenkreis häufig eine
eigenständige Wohnungssuche und -versorgung. Eine auf den Bedarf des Einzelfalls abzustellende
- vorzugsweise quartiersnahe - Wohnungsversorgung stellt regelmäßig hohe Anforderungen an die
städtische Vermittlungsstelle. Oft besteht zugleich hoher Handlungsdruck, um eine unnötige
Verweildauer in nicht länger geeignetem Wohnraum oder gar in stationären Einrichtungen zu
vermeiden bzw. zu verkürzen.
In den meisten der zur Wohnungsversorgung registrierten Fälle ist eine Veränderung der bisherigen
Wohnsituation objektiv notwendig, weil die bisherige Wohnung wesentlich zu teuer, in der
Dimension erheblich unangemessen (zu groß / zu klein), unzureichend ausgestattet bzw. mit
Mängeln behaftet ist (z.B. Feuchtigkeit, Schimmelbildung).
Tabelle 1
Motiv
1
Person
2
Personen
3
Personen
4
Personen
5 u. mehr
Personen Summe
Zu kleine Wohnung 83 91 101 95 87 457
Zu große Wohnung 107 71 58 30 15 281
Unzureichende Ausstattung 61 38 21 8 8 136
Zu hohe Miete 138 81 41 32 20 312
Zu hohe Neben-/Heizkosten 71 58 34 22 13 198
Lage der Wohnung 73 44 19 15 9 160
Schlechtes Wohnumfeld 38 25 17 20 11 111
Immer häufiger sind diese Gründe für einen Wohnungswechsel allerdings gepaart mit subjektiven
Bestrebungen zur individuellen Verbesserung der bisherigen Wohnsituation. Nähere Rückschlüsse
auf die subjektive Motivlage und deren Gewichtung im Einzelfall lassen sich oft erst aus Reaktionen
auf unterbreitete Wohnungsangebote ziehen. Dies lässt sich an typischen Beispielen aus der
Vermittlungspraxis verdeutlichen:
2
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
3
• angemessene Wohnungsangebote werden (ggf. mehrmals) abgelehnt, weil diese dem
individuellen (hohen) Anspruch an Ausstattung, Größe oder Lage nicht gerecht werden,
• trotz attestiertem „dringenden“ Versorgungsbedarf reagieren wohnungssuchende Haushalte
auf unterbreitete Wohnungsangebote zum Teil nicht oder schlagen diese ohne vorherige
Besichtigung / ohne (hinreichende) Begründung aus,
• Optionen zur Anmietung von Wohnraum an bestimmten Standorten (oftmals rufgeschädigte
Stadtteile, Quartiere) werden unter Verweis auf die räumliche Lage und eine unterstellte
nachteilige Wohnsituation generell zurückgewiesen.
Die in solchen Fällen fehlende „Mietwilligkeit“ auf Seiten einzelner Bewerber verursacht regelmäßig
einen hohen Verfahrensaufwand in der städtischen Vermittlungsstelle und bindet personelle
Ressourcen, denen kein unmittelbarer Versorgungseffekt gegenüber steht. Als Folge daraus wird
das Wohnungsgesuch betroffener Bewerber in der Dringlichkeit zunächst zurückgestuft. Werden
angemessene Wohnungsangebote wiederholt ohne ausreichende Begründung abgelehnt, erhalten
betroffene Haushalte bei ihrer fortgesetzten Wohnungssuche ggf. keine weitere städtische
Unterstützung.
Andere Herausforderungen der sozialen Wohnungsversorgung stellen sich mit Blick auf solche
Zielgruppen, die bei der Wohnungssuche auf Unterstützung Dritter zwingend angewiesen sind und
trotz dieser Hilfen mit adäquatem Wohnraum bisher nur selten oder gar nicht versorgt werden
können. Auf diese wird nachfolgend eingegangen.
2. Wohnungssuchende mit hohen subjektiven Zugangshindernissen zum Wohnungsmarkt
Bei der städtischen Wohnungsvermittlung sind mit steigender Tendenz überwiegend
Einzelpersonen aber auch Mehrpersonenhaushalte regi striert, die trotz intensiver städtischer
Bemühungen über einen lang anhaltenden Zeitraum nicht adäquat mit Wohnraum versorgt werden
können. Dieser Personenkreis von rd. 450 Haushalten hebt sich von anderen zu unterstützenden
Haushalten durch besondere soziale Merkmale und/oder andere Auffälligkeiten ab. In der Regel
liegen meist schwierige finanzielle und persönliche Verhältnisse mit teils komplexen Problemen
zugrunde, die sowohl Ursache als auch Folge gegebener Wohnungsversorgungsprobleme sind.
Eine angemessene Unterbringung dieser Personen / Haushalte ist i.d.R. besonders dringend, weil
sie ausgesprochen unzureichend versorgt, vom Verlust der Wohnung unmittelbar bedroht oder
bereits wohnungslos sind. Zu diesem besonders unterstützungsbedürftigen Klientel zählen
insbesondere:
• Verschuldete Haushalte (Schufa-Eintrag)
• Räumungs-/Mietschuldner
• Personen / Haushalte mit Verwahrlosungsmerkmalen
• Personen / Haushalte mit Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen
• Personen / Haushalte mit Defiziten im Wohnverhalten bzw. hohem Konfliktpotenzial
Diese unter den gegebenen städtischen Möglichkeiten der Wohnungsversorgung mehrheitlich „leer
ausgehenden“ Wohnungssuchenden tragen meist den „Makel“, dass aus Vermietersicht generell
Zweifel an deren Vertragstreue und / oder an der Sozialverträglichkeit mit anderen Bewohnern
angemeldet werden. Die Vorbehalte einzelner Anbieter sind dabei unterschiedlich stark ausgeprägt.
Unter Hinweis auf damit verbundene besondere Risiken für die Wirtschaftlichkeit des
Vermieters/Unternehmens und für das nachbarschaftliche Zusammenleben werden viele der aus
diesem Kreis zur Vermittlung vorgeschlagenen Bewerber als potenzielle Mieter grundsätzlich
abgelehnt oder bleiben in der Reihe weiterer Mitbewerber im Zuge der vermieterseitigen Auswahl
regelmäßig chancenlos.
Diese Haushalte bleiben unter den derzeitigen Bedingungen anhaltend unversorgt. Schließlich darf
die städtische Vermittlungsstelle laut gesetzlichem Auftrag Wohnungssuchende nur zuweisen, wenn
nach einer Prüfung anzunehmen ist, dass diese in der Lage sein werden, die Verpflichtungen aus
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
dem Mietvertrag zu erfüllen (Ziffer 3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zu § 17 Abs. 3
WFNG). Die Wohnungsvermittlung verfügt derzeit allerdings nicht über entsprechende fachliche und
personelle Ressourcen, um der Miet- und Wohnfähigkeit einzelner Haushalte bereits bei Aufnahme
von Wohnungsgesuchen bzw. späteren vermieterseitigen Zweifeln konkret nachzugehen.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und mit den hier einsetzbaren üblichen Instrumenten
gelingt eine adäquate und nach Möglichkeit zugleich nachhaltige Wohnungsversorgung zugunsten
problembelasteter „schwieriger“ Haushalte bisher nur in wenigen Einzelfällen.
III. Städtische Steuerungsmöglichkeiten bei der sozialen Wohnungsversorgung
1. Entwicklung der städtischen Belegungsrechte
Der Sozialwohnungsbestand umfasst gegenwärtig nur noch 7.749 Wohnungen (Stand 01.01.2009).
Der größere Teil geförderter Mietwohnungen wird mittlerweile in Eigenregie und -verantwortung der
jeweils verfügungsberechtigten Eigentümer belegt. De ren grundsätzlich freie Mieterwahl ist lediglich
daran gebunden, zur Wiedervermietung anstehende Wohnungen ausschließlich „wohnberechtigten“
Haushalten zu überlassen.
Grafik 2 2.890
4.859
Sozialwohnungen mit städtischem
Belegungsrecht
Sozialwohnungsbestand in Regie
der Eigentümer
Städtische Zugriffsmöglichkeiten beschränken sich grundsätzlich auf diejenigen Sozialwohnungen,
an denen der Stadt Münster über die Förderzusage ein befristetes Belegungsrecht eingeräumt ist.
Dieses kommt zum Zuge, sobald innerhalb dieses Bestandes von derzeit 2.890 Mietwohnungen ein
Mieterwechsel ansteht, für den das Amt für Wohnungswesen aus dem hier registrierten
Bewerberkreis Haushalte als potenzielle Nachmieter vorschlagen kann.
Während einerseits durch Ablauf der Befristung bestehende Belegungsberechtigungen sukzessive
durch Zeitablauf erlöschen (i.d.R. 15 bis 20 Jahre nach Bezugsfertigkeit), gewinnt die Stadt Münster
auf der anderen Seite mit der Bezugsfertigkeit von Neubauwohnungen regelmäßig wieder neue
Belegungsrechte hinzu. Auf diese Weise sind Art, Umfang und Qualität an Wohnraum, der
grundsätzlich zur Erfüllung des kommunalen Versorgungsauftrages genutzt werden kann, einem
steten Wandel unterworfen.
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Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
Aktuell steht den zur Versorgung vorgemerkten wohnungssuchenden Haushaltstypen folgende
Angebotsstruktur gegenüber, die für den städtischen Versorgungsauftrag genutzt werden kann,
sofern Wohnraum in diesen Beständen tatsächlich frei wird.
Grafik 3
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 und mehr Personen
zur Vermittlung registrierte
Wohnungssuchende (Stand
2008)
Wohnraum mit städtischem
Belegungsrecht bei
Mieterwechsel
Bedingt durch einen vergleichsweise höheren Umfang an Verlusten von Belegungsrechten infolge
Fristablauf verringert sich das Spektrum an verb indlichen städtischen Zugriffsmöglichkeiten auf
Wohnraum über dieses Instrumentarium fortwährend. Dieser Prozess gewinnt absehbar deutlich an
Dynamik. Bereits innerhalb der nächsten 5 Jahre (bis Ende 2014) wird der bisherige Pool an
Wohnraum mit städtischem Belegungsrecht um 1.431 (- 61 %) Wohnungen sukzessive
geschmälert. Ungeachtet eines zu erwartenden mäßigen Zuwachses kommunaler Belegungsrechte
an bezugsfertigen geförderten Neubauwohnungen verbleiben dem Amt für Wohnungswesen unter
dieser Entwicklung im bisherigen Sozialwohnungsbestand künftig nur noch im marginalen Umfang
verbindlich abgesicherte Belegungsrechte zur Umsetzung des kommunalen Versorgungsauftrages
(vgl. Grafik 4).
Das Recht zur Auswahl „wohnberechtigter“ Mieter geht infolge dessen immer mehr in die
Verantwortung und Eigenregie der lokalen wohnungswirtschaftlichen Akteure und Privatanbieter
über. Die Stadt Münster verliert damit absehbar wesentliche Steuerungsfunktionen im Aufgabenfeld
der sozialen Wohnungssicherung und -versorgung.
5
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
Grafik 4
Verlust Jahr 2011
195
Verlust Jahr 2012
384
Verlust Jahr 2013
213
Verlust Jahr 2014
409
Verlust Jahr 2010
161
Verlust Jahr 2009
68
Verbleibende
Besetzungsrechte
im Bestand nach
Jahr 2014; 907
2. Einsatzmöglichkeiten und Nutzen städtischer Belegungsrechte
Der Nutzen städtischer Belegungsrechte im Kontext des kommunalen Versorgungsauftrages ist mit
Blick auf unterschiedliche Versorgungserfordernisse und Unterstützungsbedarfe differenziert zu
bewerten. Er hängt regelmäßig ab von:
• dem Umfang der durch Fluktuation im Bestand und durch Erstvergabe von
Neubauwohnungen zur tatsächlichen Vermittlung verfügbaren Wohnraums
• der Höhe fälliger Wohnkosten und den qualitativen Standards und Eigenschaften von
Wohnungen, die einer städtischen Belegung vorbehalten sind
• der sozialen Bewohnerstruktur vor Ort und deren Belastbarkeit
• der Bereitschaft des jeweiligen Anbieters, problematische Mieterklientel aufzunehmen und
dadurch ggf. besondere Vermietungsrisiken einzugehen.
3. Ausübung städtischer Belegungsrechte und Restriktionen in der Praxis der
Wohnungsvermittlung
Im Betrachtungszeitraum der letzten Jahre (2007 bis 2009) konnten über das Recht der Erstvergabe
nach Bezugsfertigkeit jährlich ca. 120 Wohnungssuchende mit Wohnraum im Neubaustandard
versorgt werden. Anstehende Wiedervermietungen im Bestand ermöglichten eine gezielte
Versorgung von jährlich 250 bis 300 wohnungssuchend gemeldeten Haushalten.
Insgesamt bewirkt die städtische Wohnungsvermittlung, dass im Jahresdurchschnitt etwa bis zu 420
Wohnungssuchende mit deren gezielter Unterstützung eine angemessene Wohnalternative zur
Anmietung finden.
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Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
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Welche Personenkreise im Zeitverlauf über die städtische Vermittlungsstelle angemessen mit
Wohnraum versorgt werden können, hängt maßgeblich davon ab, welche Angebotstypen und -
qualitäten zur städtischen Belegung tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und auf welche
Standorte sich diese Optionen beziehen. Unter den aktuellen sozialen Versorgungsnotwendigkeiten
entfaltet das Instrument städtischer Belegungsrechte mitunter restriktive Wirkungen:
• Verfügbarer Wohnraum zur städtischen Belegung wird nach Art und Umfang nur
bedingt vorrangigen sozialen Versorgungserfordernissen gerecht
In der Praxis der Vermittlungstätigkeit zeigt sich häufig, dass zur Verfügung gestellte
Wohnungstypen nicht zu den Versorgungserfordernissen derjenigen Haushalte passen, denen
nach Dringlichkeit vorrangig Wohnraum zu vermitteln wäre. Während beispielsweise für
zahlreich zu belegende 3-Zimmer Wohnungen vergleichsweise wenig wohnungssuchende
Haushalte registriert sind, bieten sich regelmäßig nur in unzureichendem Umfang städtische
Belegungsoptionen für Kleinwohnungen zugunsten von Ein- und Zwei-Personen-Haushalten.
Für diese Angebotstypen gibt es einen deutlichen Nachfrageüberhang, insbesondere auch
aus dem Bewerberkreis mit hohen subjektiven Zugangshindernissen und großer
Versorgungsdringlichkeit. Auch bei der Beschaffung angemessenen Wohnraums für
kinderreiche Familien bieten sich unter knapp bemessenen Angeboten und bei geringer
Fluktuation regelmäßig nur selten entsprechende Möglichkeiten, so dass diese nur sehr
schwer zeitnah angemessen versorgt werden können (vgl. Grafik 3).
Im Hinblick auf die Vermittlung von Wohnr aum zugunsten bestimmter Personenkreise mit
besonderen Wohnbedürfnissen (z.B. Rollstuhlnutzer, Senioren, Pflegebedürftige,
Demenzerkrankte) umfasst der gegenwärtige Pool von nutzergebundenen
Belegrechtswohnungen nur ein stark limitiertes Kontingent mit entsprechenden
Ausstattungsstandards (553 Wohneinheiten). Die Nachfrage nach einer adäquaten
Versorgung ist hier regelmäßig höher als das für eine städtische Belegung verfügbare
Angebot. Auch hier gibt es nur eine geringe Fluktuation im Bestand. Eine bedarfsorientierte
Belegung angebotener Wohnungen stellt generell hohe Anforderungen an die
Vermittlungsstelle, da sich individuelle Versorgungsbedarfe von Bewerbern dieser
Nutzergruppe über die Dauer der Wohnungssuche erfahrungsgemäß infolge
Krankheit/Genesung ggf. verändern. Eine gezielte Vermittlung erfordert grundsätzlich einen
einzelfallorientierten Abgleich zwischen aktuellen Versorgungserfordernissen und verfügbaren
Angebotsqualitäten. Unter den gegenwärtigen Aufgabenstellungen und mit den vorhandenen
Ressourcen der Wohnungsvermittlung ist diese Vorgehensweise allerdings bisher nur in den
von der städtischen Wohnberatung betreuten Fällen gewährleistet.
• Städtische Möglichkeiten zur Wiederbelegung konzentrieren sich auf sozial verdichtete
Quartiere mit zunehmend einseitigen Bewohnerstrukturen
Das Gros (ca. 66 %) des aktuellen Wohnungsbestandes mit städtischem Belegungsrecht zur
allgemeinen Versorgung konzentriert sich derzeit auf geförderten Mietwohnraum, der unter
dem Druck eines hohen Bedarfs bis Anfang dieses Jahrtausends im traditionellen
Geschosswohnungsbau vorwiegend in umliegenden Stadtteilen (Hiltrup, Coerde, Gievenbeck,
Mecklenbeck, Gremmendorf) entstanden ist. Diese Angebotsstrukturen befinden sich
überwiegend im Eigentum traditioneller Wohnungsunternehmen, die sich seinerzeit in hohem
Maß zugunsten der sozialen Wohnungsversorgung vor Ort engagiert haben. (Arbeitskreis
Münsteraner Wohnungsunternehmen).
Charakteristisch für Angebotsstrukturen aus dieser zeitlichen Ära sind deren hohe
städtebauliche Dichte und kleinräumige Konzentration in einzelnen Siedlungen (mehr als 50
Sozialwohnungen innerhalb des Objektes oder in unmittelbarer Nachbarschaft). Diese
Standorte sind zum Teil geprägt durch einseitige Bewohnerstrukturen und soziale
Belastungen.
Zugunsten funktionsfähiger Hausgemeinschaften ist im Verfahren zur Wiederbelegung freier
Wohnungen sowohl im städtischen als auch im vermieterseitigen Interesse an bereits sozial
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belasteten Standorten eine besonders sorgfältige Bewerberauswahl angezeigt. Insoweit
kommt der Einsatz städtischer Belegungsrechte für eine gezielte Versorgung von Mietern mit
auffälligen sozialen Merkmalen oder Problemlagen hier generell nur sehr bedingt oder
überhaupt nicht in Betracht.
In sozialer Verantwortung um belastete Wohnungsbestände erfolgt über die städtische
Wohnungsvermittlung dort eine vorrangige Zuweisung von Mieterstrukturen, von denen
anzunehmen ist, dass sie zu einer stabilisierenden Wirkung beitragen. Entsprechende
Bewerber mit „Eignung“ lehnen allerdings eine Wohnungsversorgung an Standorten mit
bekannter Segregation unter Berufung auf zu vermutende nachteilige Wohnverhältnisse -
selbst bei hoher Versorgungsdringlichkeit - häufig generell ab. Sofern über die städtische
Vermittlungsstelle geeignete Bewerber für eine fristgerechte und sozial verträgliche
Weitervermietung für diese Bestände nicht rechtzeitig gestellt werden können, gibt die
städtische Vermittlungsstelle das Belegungsrecht an die Wohnungseigentümer zurück und
das eingeräumte Belegungsrecht bleibt ungenutzt.
• Soziale Wohnungsversorgung - wo nötig und möglich- ohne (zusätzliche)
Vermietungsrisiken
In dem Spannungsfeld berechtigter Anliegen um sozial ausgewogene Bewohnerstrukturen
und einer effektiven Vermittlung registrierter Wohnungssuchender, die sich aus eigenen
Kräften nicht versorgen können, steht die städtische Wohnungsvermittlung mittlerweile auch
bei der Erstvergabe von Neubauwohnungen vor wachsenden Herausforderungen.
Anders als noch bis Ende der 90er Jahre werden Fördermittel für den sozialen
Mietwohnungsbau kaum noch von den sog. traditionellen Akteuren der örtlichen
Wohnungswirtschaft nachgefragt. Zu den maßgeblichen Investoren im geförderten
Mietwohnungsbau zählen inzwischen überwiegend Privatpersonen bzw. private
Immobilienunternehmen, die zumeist bisher keinen anderweitigen bzw. keinen nennenswerten
öffentlich geförderten Immobilienbestand am lokalen Wohnungsmarkt platziert haben.
Bisherige Erfahrungen mit privaten Investitions- und Bauwilligen in diesem Angebotssegment
zeigen, dass deren vorwiegend betriebswirtschaftlich ausgerichteten Ziele mit sozialen
Versorgungsnotwendigkeiten der öffentlichen Hand immer mehr in einen Konflikt geraten.
Investoren / Anbieter von geförderten Neubauwohnungen am lokalen Markt sind überwiegend
bestrebt, besondere Vermietungsrisiken zu vermeiden und die Kosten der Bewirtschaftung,
wie z.B. anfallende Aufwendungen infolge Fluktuation oder für eine soziale Mieterbetreuung,
möglichst gering zu halten. Unter hohen Erwartungen auf Seiten der Anbieter an eine
ausgewogene Mieterstruktur und eine nachhaltige Belegung mit möglichst sozial unauffälligen
Nutzern sieht sich die städtische Wohnungsvermittlung mit zunehmenden und deutlichen
Vorbehalten gegenüber sog. schwierigen Mietern konfrontiert, die sich mit aktuellen
Versorgungserfordernissen nur wenig in Einklang bringen lassen.
Während Bewerberauswahl und -vermittlung bei der Erstvergabe von Wohnraum regelmäßig
einen hohen Einsatz städtischer Ressourcen erfordern, bleibt eine erfolgreiche Vermittlung
von Haushalten mit besonderen Zugangshindernissen auch hier ohne entsprechend
notwendigen Mengeneffekt.
• Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Bewerbern fördert das vermieterseitige Prinzip
der „Bestenauslese“ zu Lasten besonders Benachteiligter
Kommunale Belegungsrechte werden in der bisherigen Praxis regelmäßig als
„Benennungsrecht“ wahrgenommen: dabei werden dem Verfügungsberechtigten vom Amt für
Wohnungswesen jeweils mindestens 3 Mietbewerber benannt (Wohnberechtigte
Einkommensgruppe A) und zur Auswahl vorgeschlagen. Kann auf Anhieb aus diesem
Bewerberkreis kein Mieter vermittelt werden, wiederholt sich dieses Verfahren (ggf. auch mit
mehr als 3 Bewerbern).
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
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Die vermieterseitige Auswahl erweist sich in der Umsetzung i.d.R. als „Bestenauslese“. Über
dieses Verfahren bleibt den Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten der Zugang zu
angemessenem Wohnraum in weiten Bereichen des Sozialwohnungsbestandes letztlich
verwehrt. Aufnahme findet die o.g. Zielgruppe überwiegend im Wohnungsbestand der
städtischen Wohnungsgesellschaft, mit der entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten für
Einzelfälle regelmäßig ausgelotet werden.
IV. Fazit:
• Städtische Möglichkeiten zur Versorgung von Dringlichkeitsfällen sind mangels
adäquater Belegungsoptionen begrenzt.
• Vermietungsvorbehalte auf Seiten der Anbieter geförderter Wohnungen gegenüber
vorrangig und dringlich zu versorgender Bewerberklientel nehmen zu. Bestimmte
Zielgruppen sind am Wohnungsmarkt als Mieter nicht vermittelbar, weil hinsichtlich
besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Probleme berechtigte Zweifel an deren
Vertragstreue und/oder Sozialverträglichkeit mit anderen Bewohnern bestehen.
• Die Beschaffung von Wohnraum allein über städtische Belegungsrechte ist mit Blick
auf die mit Wohnraum zu versorgenden Problemgruppen nicht effektiv. Unter
fortschreitendem Fristablauf bisheriger Belegungsrechte verliert dieses Instrument
perspektivisch grundsätzlich an Wirksamkeit, so dass darüber absehbar nur noch
geringe städtische Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung des
Sozialwohnungsbestandes verbleiben.
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Teil 2
Konzeption zur Absicherung einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung
am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen
Grundgedanke der konzeptionellen Optimierung der sozialen Wohnungsversorgung ist,
durch ein effektives Angebot an persönlichen Hilfen sowie durch einen erweiterten, ggf.
gezielten Zugriff auf den Wohnungsmarkt künftig auch solche Zielgruppen angemessen und
möglichst nachhaltig mit Wohnraum zu versorgen, die unter den bisherigen
Marktbedingungen sowie den herkömmlichen städtischen Möglichkeiten so gut wie keine
Zugangschancen zum Wohnungsmarkt haben.
I. Kooperativer Zusammenschluss und Vernetzung von Aufgabenstellungen der sozialen
Wohnungsversorgung
Als überaus komplexe Aufgabenstellung kann die Wohnungsversorgung von Haushalten mit
besonderen Marktzugangschwierigkeiten nur im Zusammenwirken derjenigen Akteure bewältigt
werden, die dafür eine besondere Verantwortung tragen:
• die Stadt Münster, der im Rahmen der Daseinsfürsorge letztlich die Verantwortung für eine
angemessene Versorgung dieser Haushalte obliegt und die dabei auf eine Kooperation mit
Anbietern adäquaten Wohnraums sowohl hinsichtlich des Zugangs als auch bezüglich der
Mietpreisgestaltung besonders angewiesen ist,
• die örtliche Wohnungswirtschaft, die über ihren gebundenen bzw. ehemals gebundenen
Wohnungsbestand und ggf. durch Gesellschaftervertrag oder genossenschaftliche Satzung
sozialen Zielen besonders verpflichtet ist und die dabei wegen wachsender Mietrückstände
und Räumungsklagen regelmäßig besondere Herausforderungen zu bewältigen hat,
• die mit besonderen persönlichen Problemstellungen betrauten professionellen Akteure und
Träger (z.B. Fachstelle Hilfen für Wohnungslose, Kommunale Soziale Dienste, Sozialer
Fachdienst Senioren und Pflege, Sozialdienst Wohnungsnotfälle, Sozialpsychiatrischer Dienst,
Schuldnerberatung, Wohnberatung), die über die von ihnen zu betreuende Klientel häufig
ebenfalls mit Belangen der Wohnungssicherung und -versorgung konfrontiert sind und denen
es weitgehend an eigenen Unterbringungsmöglichkeiten fehlt.
Trotz unterschiedlicher Funktionen und Aufgabenstellungen erweist sich die Wohnungsversorgung
am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen als ein gemeinsames Anliegen, das sich in der
täglichen Praxis des Amtes für Wohnungswesen in zahlreichen Schnittstellen widerspiegelt.
Im kooperativen Zusammenwirken, im koordinierten und abgestimmten Handeln und in einer
optimierten Vernetzung der Aufgaben sieht das Amt für Wohnungswesen im Hinblick auf die zu
versorgende schwierige Bewerberklientel wesentliche Bedingungen und Potenziale, um unter
städtischer Regie eine zielgruppenadäquate und sozialverträgliche Wohnungsversorgung zu
erreichen. Die Fachstelle „Persönliche Wohnhilfen“ will künftig vorhandene Impulse für diese
Vorgehensweise aufgreifen, ausbauen und koordinieren. Unter dieser Zielsetzung soll auch ein
regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten Kooperationspartnern sowohl in
einzelfallorientierten Versorgungsanliegen als auch im Hinblick auf verbindliche institutionelle
Regelungen, Absprachen und Verfahrensweisen bei der Wohnungsversorgung dieser Zielgruppe
instrumentalisiert werden.
II. Stärkere Konzentration der städtischen Wohnraumvermittlungsstelle auf
Wohnungssuchende mit dringendem Versorgungs- und hohem Unterstützungsbedarf
Im herkömmlichen Vermittlungsverfahren scheitert, wie dargestellt, eine Versorgung schwieriger
Haushalte vor allem an der Annahme bzw. dem Umstand, dass zu vermittelnde Bewerber dieses
Personenkreises ihre mietvertraglichen Verpfl ichtungen (insbes. Mietzahlung und Einhaltung des
Hausfriedens) nicht erfüllen (können) und von daher Vermietern grundsätzlich nicht zugewiesen
werden dürfen. Diese „kritische Schwelle“ soll durch optimierte und neue Herangehensweisen der
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
11
städtischen Vermittlungsstelle sowie durch gezielte und auf den Einzelfall abzustellende
unterstützende Leistungen nach Möglichkeit überwunden, zumindest aber herabgesetzt werden.
Über optimierte Verfahrensabläufe und den Einsatz geeigneter fachlicher Kapazitäten in der
städtischen Vermittlungsstelle könnten künftig zunächst die für einen Wohnungswechsel
ausschlaggebenden Gründe und die persönliche Ausgangssituation derjenigen
Wohnungssuchenden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, für die nach dem
objektivierenden Bewertungssystem eine hohe Versor gungsdringlichkeit angezeigt ist. Ziel ist es,
bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs wesentliche faktische
Hintergründe und die näheren persönlichen Umstände in Erfahrung zu bringen, die ursächlich sind
für die im Einzelfall anstehenden städtischen Leistungen zur Wohnraumversorgung.
Auf Grundlage dieser Informationen und Eindrücke sind auf den konkreten Fall abzustellende
geeignete Lösungswege zu beschreiten, damit der Zugang zum Wohnungsmarkt - ggf. über einen
besonderen Korridor - geebnet und eine adäquate und möglichst nachhaltige Versorgung
weitestgehend unterstützt werden können. Dazu zählen bei Bedarf insbesondere
• die Prüfung der Zahlungs- und Mietfähigkeit (bisherige „Wohnbiografie“, Schufa-Eintrag),
• die Klärung besonderer Erfordernisse einer möglichst nachhaltigen Unterbringung,
• eine gezielte und offensive Wohnungssuche im engen Kontakt zu Anbietern,
• die Verhandlung besonderer Anforderungen und Bedingungen einer Wohnungsversorgung mit
Vermietern,
• die Einleitung erforderlicher Schritte zur Absicherung von Mieten (z.B. Abtretung von
Sozialleistungen) und rückständigen Forderungen (Fachstelle Wohnungssicherung)
Positive Effekte zugunsten einer nachhaltigen Wohnungsversorgung hängen natürlich entscheidend
davon ab, ob und in wie weit betroffene Personen / Haushalte an der Bewältigung persönlicher
Zugangsbarrieren aktiv mitwirken und individuell benötigte Hilfen im Bündnis mit Dritten faktisch
bereitgestellt werden können.
Der Ansatz einer unterstützenden persönlichen Betreuung Wohnungssuchender setzt insoweit auch
auf eine gezielte Zusammenarbeit der städtischen Vermittlungsstelle mit sozialen Trägern und
professionellen Anbietern spezifischer Beratungs- und Betreuungsleistungen in Fällen, bei denen
dies angezeigt ist. Bei Verschuldung, insbes. Mietschulden, drohendem Wohnungsverlust,
Suchtproblemen, Verwahrlosung, psychischen Erkrankungen oder anderen markanten
Auffälligkeiten im persönlichen Wohnverhalten sind grundsätzlich weitergehende Kompetenzen und
Institutionen mit ihren spezifischen Funktionen, Hilfestellungen und fachlichen Instrumenten gefragt,
um einer im konkreten Fall gefährdeten Wohnungsversorgung effektiv entgegenzuwirken.
In einer fachlich und sozial kompetenten persönlichen Begleitung bzw. Betreuung schwieriger
Bewerberklientel sieht das Amt für Wohnungswesen eine wesentliche Voraussetzung, um
entscheidende Zugangsbarrieren bei der Wohnungsversorgung perspektivisch zu ebnen und
Vermietungsvorbehalte und -risiken wirksam abzuschwächen.
III. Flexibilisierung und Ausweitung verbindlicher Zugriffsmöglichkeiten am lokalen
Wohnungsmarkt
Damit das Amt für Wohnungswesen in seiner zentralen Zuständigkeit und in wesentlichen
Funktionen der sozialen Wohnungsversorgung in Zukunft handlungs- und steuerungsfähig bleibt, ist
das dafür notwendige Instrumentarium aktuellen Handlungserfordernissen anzupassen und mit Blick
auf absehbare Entwicklungen darüber hinaus perspektivisch auszuweiten.
Fakt ist, dass die mit der Förderung eingeräumten städtischen Belegungsrechte in ihrer aktuellen
Ausgestaltung und in bisheriger Anwendung sowie unter zu berücksichtigenden sozialverträglichen
Bewohnerstrukturen in solchen Fällen oft nicht wirksam genug sind, wo kommunale und
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
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institutionelle Hilfen zur Beschaffung und Absicherung von Wohnraum besonders vordringlich sind.
Angesichts bisher fehlender alternativer Zugriffsmöglichkeiten auf den Wohnungsmarkt kann das
Amt für Wohnungswesen auf die unmittelbare Au sübung von Belegungsrechten im Rahmen des
sozialen Versorgungsauftrages dennoch nicht verzichten. Mit Blick auf bisher schwer zu
versorgende Personenkreise soll dieses Instrumentarium in Zukunft jedoch auch in veränderter
Form zum Einsatz kommen. Darüber hinaus könnten verbindliche städtische Belegungsrechte die
mittelbare Funktion eines sog. „Türöffners“ einnehmen, über den anderweitige städtische
Zugriffsmöglichkeiten auf den Wohnungsmarkt erlangt werden sollen.
1. Stärkung der Steuerungsfunktion städtischer Belegungsrechte
Um nach den Zielsetzungen dieser Konzeption vermehrt auch problematische Haushalte mit
Wohnraum zu versorgen, sollen adäquate Angebote, die einer städtischen Vermittlung
vorbehalten sind, bei Bedarf per „Besetzungsrecht“ belegt werden: In begründeten und
vertretbaren Einzelfällen wird das vermieterseitige Auswahlrecht zwischen mehreren
grundsätzlich zumutbaren Mietinteressenten entweder über eine zwingend einzuhaltende
Reihenfolge eingeschränkt oder über die konkrete Zuweisung eines von der Vermittlungsstelle
bestimmten Nachmieters vollständig aufgehoben. (Besetzungsrecht / Einer-Vorschlag). Diese
vom bisherigen Verfahren abweichende Wahrnehmung des städtischen Belegungsrechtes
kann dort zum Zuge kommen, wo angebotene Sozialwohnungen und Standorte für eine
Unterbringung einzelner Problemfälle geeignet sind.
2. Ausweitung städtischer Versorgungsmöglichkeiten im Wohnungsbestand
Wegen der beschriebenen räumlichen und strukturellen Angebotsdefizite reichen die über
städtische Belegungsrechte eingeräumten Möglichkeiten für eine angemessene Unterbringung
schwieriger Bewerberklientel nicht aus. Eine sozialverträgliche Versorgung dieser Zielgruppe
erfordert einen anderen Verteilungsrahmen, der sich im Interesse einer sozialen
Durchmischung von Bewohnern in Zukunft auf einen weiter aufgefächerten Angebotsbestand
beziehen muss. Angesichts dessen sollen aktive Bestrebungen des Amtes für
Wohnungswesen darauf ausgerichtet werden, das Spektrum an städtischen
Zugriffsmöglichkeiten auf geeignete Wohnungen auch auf ehemals gebundene bzw.
freifinanzierte Bestände am lokalen Wohnungsmarkt auszudehnen. Diese „anderweitigen“
kommunalen Zugriffsberechtigungen könnten dabei vorzugsweise zunächst im „Austausch“
mit bestehenden städtischen Belegungsrechten an gefördertem Wohnraum im Neubau sowie
im Bestand erlangt werden.
Die Verwaltung ist dabei auf eine grundsätzl iche Bereitschaft von betreffenden Eigentümern
und Anbietern und deren kooperative Mitwirkung angewiesen. Im Focus dieses
konzeptionellen Ansatzes stehen insbesondere die örtlichen Wohnungsunternehmen, die über
ihre mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestände sozialen Zielen der
Wohnungsversorgung besonders verpflichtet sind. Diese halten nicht nur im maßgeblichen
Umfang Wohnraum mit städtischem Belegungsrecht in ihren eigenen Beständen sondern
verfügen auch über adäquate anderweitige Angebotsstrukturen, die im Zuge dieses
konzeptionellen Ansatzes alternative Versorgungsmöglichkeiten bieten könnten. Anders als
die meisten übrigen, vorwiegend privaten Eigentümer/Anbieter werden die „traditionellen“
Kooperationspartner in Anliegen der sozialen Wohnungsversorgung für eine Aufnahme des
betreffenden Personenkreises vorrangig in Betracht gezogen. Sie sind mit den damit
verbundenen Aufgabenstellungen erfahren und vertraut und verfügen darüber hinaus über
notwendige wirtschaftliche und personelle Ressourcen, um besondere Herausforderungen im
bewährten Zusammenwirken mit der Stadt Münster zu bewältigen.
Details der Ausgestaltung des künftigen Verfahrens zur Erlangung zusätzlicher Zugriffsrechte
müssen an dieser Stelle zunächst offen bleiben. Abhängig von konkreten
Versorgungsnotwendigkeiten und der -bereitschaft potenzieller Kooperationspartner kann
dieses sowohl einen gezielten Austausch einzelner bestimmter Belegungsrechte (1:1)
beinhalten als auch eine grundsätzliche Vereinbarung über Zugriffsberechtigungen in Form
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
13
von Quotenregelungen zur anteiligen Versorgung bestimmter Zielgruppen, die mit einzelnen
Anbietern individuell auszuhandeln wären.
Von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Unterbringung besonderer Problemfälle ist
das Ansinnen, dass jeweils einzelfallorientierte Versorgungsmöglichkeiten ausgehandelt und
zwischen allen maßgeblich zu beteiligenden Akteuren mit breitem Konsens abgestimmt
werden.
3. Aktivierung kommunaler Steuerungspotenziale der sozialen Wohnungsversorgung
durch Kooperation und Moderation
Infolge des dargestellten perspektivischen Fristablaufes verbindlicher Belegungsrechte (vgl.
Grafik 4) gehen der Wohnungsvermittlungsstelle bisherige verbindliche Instrumente rasch
verloren. Vor diesem Hintergrund gewinnen kooperative Elemente und Ansätze bei der
Absicherung städtischer Versorgungsmöglichkeiten für die von hier zu unterstützenden
Bevölkerungsgruppen immer mehr an Bedeutung. Bei der Suche nach angemessenen und
bezahlbaren Wohnungen für diese Zwecke ist der Focus rechtzeitig auf den gesamten lokalen
Wohnungsmarkt auszuweiten und eine gezielte Akquise von bezahlbarem Wohnraum im
Bestand aufzubauen. Mögliche Versorgungspotenziale im benötigten Umfang lassen sich
absehbar nur noch auf kooperativem Weg absichern. Auch mit Blick auf neu hinzukommende
geförderte bzw. bezahlbare freifinanzierte Wohnungsangebote, die für eine sozial
ausgleichende Wohnungspolitik weiterhin zwingend nötig sind, gilt es, vorrangige
Versorgungserfordernisse im engen Dialog mit den Eigentümern zu kommunizieren und
entsprechende Optionen zur Unterbringung nachhaltig auszuhandeln . Über den für die
Realisierung dieser Konzeption erforderlichen Einsatz zusätzlichen Personals sollen zugleich
dafür notwendige wichtige Kooperations- und Moderationsstrukturen im Amt für
Wohnungswesen gestärkt werden.
IV. Risikominderung für die Anbieter von Wohnraum
Mit Blick auf die verstärkte Akquise von Wohnraum dienen zahlreiche Elemente dieser Konzeption
zugleich auch der Risikominderung auf Vermieterseite:
• Die Klärung der näheren Gesamtumstände eines Wohnungswechsels sowie die Prüfung von
Mietwilligkeit und Vertragsfähigkeit sollen dazu beitragen, dass wesentliche
Zugangsvoraussetzungen auf Seiten zu vermittelnder Bewerber gewährleistet bzw. bei Bedarf
durch gezielte Hilfen und/oder soziale Betreuung abgesichert werden können.
• Über die vorgesehene Bereitstellung personeller Ressourcen können bei der
Wohnungsvermittlungsstelle Funktionen einer Anlauf- und Schaltstelle vorgehalten werden.
Dort soll künftig eine kompetente Ansprechperson u.a. für Vermieter zur Verfügung stehen, die
sowohl auf kooperativer Basis einzelfallorientierte Versorgungsmöglichkeiten und besondere
Bedingungen mit beteiligten Partnern aushandelt als auch deren diverse Anliegen im Hinblick
auf anstehende oder bereits vermittelte Mietverhältnisse aufgreift (z.B.
Vermietungsvorbehalte, Problemmeldungen wie Mietrückstände oder andere
Mietvertragsverletzungen) und durch koordinierende bzw. präventive Maßnahmen unter
Einbindung Dritter unterstützt.
• Bei berechtigten Zweifeln an der Miet- bzw. Wohnfähigkeit einzelner Bewerber kann einem
Mietvertragsabschluss ggf. ein befristetes „Probewohnen“ vorhergehen, das allerdings nur in
begründeten Ausnahmefällen im Zuge einer ordnungsrechtlichen Einweisung durch die
zuständige Fachstelle des Sozialamtes (Wohnungsnothilfe) in Betracht kommt.
• Nach den Zielsetzungen dieser Konzeption kommt den persönlichen und gut vernetzten
institutionellen Hilfen zugleich eine präventive Funktion bei der Absicherung mietvertraglicher
Pflichten zu, so dass besondere vermieterseitige Ri siken im Einzelfall kontrollierbar bleiben
und zumindest abgeschwächt werden.
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
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V. Operative und organisatorische Anpassungen in der Fachstelle „Persönliche
Wohnhilfen“
Mit den vorliegenden konzeptionellen Ansätzen sind veränderte Vorgehensweisen und Abläufe in
bisherigen Aufgabenfeldern der Wohnungsbewerbung und -vermittlung verbunden. Zusätzlich
anfallende Aufgaben, veränderte Inhalte und neue Funktionen erfordern personelle Ressourcen und
fachliche Qualifikationen, die dem Amt für Wohnungswesen bisher nicht zur Verfügung stehen.
Die Fachstelle „Persönliche Wohnhilfen“ ist derzeit mit 6,71 Stellen ausgestattet. Der
Fachstellenleitung (gehobener Dienst, 30 Stunden/Woche) sind 8 Sachbearbeiter/innen (1 Stelle
gehobener Dienst, 7 Stellen mittlerer Dienst) zugeordnet, von denen 5 Mitarbeiterinnen (darunter 4
Teilzeitbeschäftigte) ausschließlich für den Aufgabenbereich „Wohnberechtigung; Wohnungssuche
und -vermittlung“ verantwortlich sind. Deren Aufgabenspektrum umfasst die Prüfung der
Einkommensverhältnisse zur Feststellung der Wohnberechtigung, die Annahme und Bewertung von
Wohnungsgesuchen sowie die gezielte Vermittlung von Belegrechtswohnungen der einzelnen
Anbieter an Bewerber nach Kriterien der sozialen Dringlichkeit.
Die Funktionen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen sind auf eine „Einheitssachbearbeitung“
ausgerichtet, mit denen vornehmlich notwendige operative Abläufe gewährleistet und
serviceorientierte Dienstleistungen erbracht werden. Eine notwendige einzelfallorientierte Betreuung
und Wohnungsversorgung im Kontext vorliegender Anpassungen des Belegungsmanagements
setzt insbesondere qualifizierte Fähigkeiten einer Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters voraus,
die/der die unterschiedlichen Belange und An liegen zwischen verschiedenen Einrichtungen und
Akteuren eigenverantwortlich kommuniziert und koordiniert.
Für die Umsetzung müsste eine zusätzliche Stelle (Entgeltgruppe S15)
1 eingerichtet werden. Die
voraussichtlich anfallenden Kosten einer notwendigen Vollzeitstelle werden wie folgt beziffert:
Personalaufwendungen rd. 62.000 €
Sachkosten rd. 10.000 €
Summe rd. 72.000 €
Zu den wesentlichen wahrzunehmenden Funktionen und Aufgaben zählen insbesondere:
Fallmanagement
• Einzelfallbezogene Prüfung von Versorgungsdringlichkeit, Mietwilligkeit und -fähigkeit
• Identifizierung individueller Versorgungsbedarfe und -hindernisse
• Klärung des persönlichen Unterstützungsbedarfs
• Vermittlung und Koordinierung persönlicher Hilfen bzw. Betreuungsleistungen Dritter
• Moderation und Schlichtung bei Problemlagen
Kooperation
• Suche und Absicherung von (besonderen) Zugangsmöglichkeiten zu angemessenem
Wohnraum
• Kommunikation besonderer Bedingungen und Vereinbarungen der Unterbringung mit zu
beteiligenden Akteuren
1 TVöD / VKA – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (gültig vom 01.01.2011 bis 31.07.2011)
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010
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• Kontakt- und Schaltstelle für einzelfallbezogene koordinierte Handlungsbedarfe
Vernetzung
• Kommunikation von Zielen, Erwartungen, Anforderungen, Verfahren, Erfahrungen und
Ergebnissen gegenüber Dritten (z.B. Wohnungswirtschaft, soziale Fachstellen und
Leistungsträger)
• Koordination einzelfallbezogener Maßnahmen und Instrumente
VI. Soziale und gesellschaftliche Renditen kommunaler Investitionen im Handlungsfeld
„Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung“
Eine gezielte Steuerung und Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung erweisen sich vor dem
Hintergrund eines zunehmend ungebundenen Wohnungsmarktes mit vergleichsweise hohem
Mietniveau als anhaltende Herausforderung für Politik und Praxis. Soweit eine ausreichende und
räumlich ausgewogene Versorgung sowie ein gleichberechtigter Zugang zu angemessenem
Wohnraum auf lokaler Ebene nicht effektiv gelingt, werden sich sektorale und soziale
Segregationstendenzen zu Lasten bestimmter Bevölkerungs- und Einkommensgruppen sowie von
Quartieren, Immobilien und infrastrukturellen Angeboten/Einrichtungen ungehindert fortsetzen und
bleiben auch hinsichtlich aufzubringender öffentlicher Leistungen vermutlich nicht ohne zusätzlich
belastende Wirkung.
Städtische Wohn- und Lebensqualitäten werden sowohl durch demografische als auch soziale und
ethnische Faktoren beeinflusst, die mit Blick auf einzelne Stadtteile bzw. Quartiere nicht nur deren
Wettbewerbsfähigkeit untereinander und deren Image prägen, sondern ggf. auch die Chancen und
Möglichkeiten zur Partizipation ihrer Bewohnerinnen/Bewohner in weiten Bereichen des öffentlichen
und privaten Lebens.
Im Kontext einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung soll mit den konzeptionell
dargestellten Maßnahmen und Initiativen faktisch bereits eingetretenen negativen Effekten und
unerwünschten Entwicklungen begegnet werden.
Den aufzuwendenden Personal- und Sachkosten, die zur Umsetzung von Aktivitäten in den
unterschiedlichen Handlungsfeldern notwendig sind (öffentliche Investitionen), lassen sich
hinsichtlich damit zu erwartender (Aus-) Wirkungen grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen
soziale bzw. gesellschaftliche „Erträge“ (Rendite) gegenüber stellen (Social Return on Investment -
Messmethodik)
2.
In der beigefügten Übersicht (Anlage 2) werden perspektivische Annahmen hinsichtlich damit zu
erwartender Effekte, Einsparungen, Zusatzkosten, sozialer Wirkungen und gesellschaftlichem
Nutzen auf Seiten beteiligter Organisationen / Träger, Wohnungssuchender und der
Stadtgesellschaft verifiziert.
2 Weitere Hinweise zum Interreg-Projekt „SROI-Messmethode“:
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/interreg_sroi.html
Berichtsvorlage
10662 Zeichen
V/0363/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Anpassung des städtischen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender Beratungsfolge 30.08.2010 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 15.09.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 16.09.2010 Integrationsrat Bericht 22.09.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 28.09.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Vorbemerkung: Den politischen Gremien werden die aktuellen Rahmenbedingungen sowie die gegenwärtigen städtischen Instrumente und Möglichkeiten zur Steuerung und Unterstützung der Wohnraumver- sorgung am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen zur Kenntnis gegeben (Anlage 1, Teil 1). Eine Umsetzung der daraus abgeleiteten Ansätze und Handlungsempfehlungen für eine künf- tige Neuausrichtung des städtischen Belegungsm anagements (Anlage 1, Teil 2) hat personelle und finanzielle Auswirkungen. Die sich daraus ergebende notwendige Finanzierung voraussicht- lich anfallender Kosten in Höhe von 72.000 € ist im städtischen Etat bisher nicht abgesichert. Ausgangslage: Im Jahr 2008 wurde zunächst im Interfraktionellen Arbeitskreis über bestehende Versorgungsde- fizite mit Blick auf einen „harten Kern Wohnungssuchender “und erste Ansätze zur Verbesserung von Zugangschancen am Wohnungsmarkt für besonders benachteiligte Zielgruppen diskutiert. Mit Beschluss vom 24.06.2009 hat der Rat diesen Handlungsbedarf aufgegriffen (Beschlussziffer 2.5 der Vorlage 0244/2009) und die Verwaltung mit der Entwicklung und Konkretisierung von Instrumenten und Leistungsangeboten beauftragt, um insbesondere diejenigen Haushalte künftig nachhaltig mit Wohnraum versorgen zu können, denen der Zugang zu angemessenem Wohn- raum wegen besonderer persönlicher Hürden erheblich erschwert oder völlig verwehrt wird. Die dafür erforderlichen Ressourcen sollten dargestellt werden. Der beigefügte Situationsbericht (Teil 1) ermöglicht einen vertiefenden Einblick in die städtische Praxis der Wohnungsvermittlung und zeigt die gegenwärtigen Möglichkeiten und Grenzen bei der Versorgung dringlich Wohnungssuchender auf. Aus den dargestellten Ergebnissen, Erfahrungen und zu erwartenden Entwicklungen werden aus Sicht der Verwaltung Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Optimierung der städtischen Wohnungsvermittlung gezogen und neue Wege für Vorlagen-Nr.: V/0363/2010 Auskunft erteilt: Frau Fahl Ruf: 492 64 80 E-Mail: FahlA@stadt-muenster.de Datum: 03.05.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0363/2010 eine effektivere und möglichst nachhaltige Wohnungsversorgung von Zielgruppen mit besonde- ren Marktzugangsschwierigkeiten aufgezeigt (Teil 2). Zusammenfassend stellt sich die zugrundeliegende Ausgangssituation wie folgt dar: Bestimmte Zielgruppen können wegen hoher Zugangsbarrieren trotz dringendem Bedarf nicht mit Wohnraum versorgt werden Die städtische Wohnungsvermittlung registriert unter den als wohnungssuchend Gemeldeten vermehrt Haushalte mit überaus komplexen W ohnungsversorgungsproblemen. Deren Unterstüt- zungsbedarf ist individuell geprägt durch auffallend schwierige finanzielle und persönliche Ver- hältnisse. Unter den Mechanismen eines zunehmend ungebundenen Wohnungsmarktes sowie infolge der überwiegenden eigenverantwortlichen Vergabe von Sozialwohnungen durch deren Anbieter findet diese sog. „schwierige Mieterklientel“ so gut wie keinen eigenen Zugang zu meist dringend benötigten Wohnalternativen. Die üblichen Instrumente und städtischen Hilfestellungen bei der Wohnungssuche und -beschaffung greifen in diesen Fällen meist nicht. Städtische Ver- mittlungsbemühungen in Ausübung von Belegungsrechten bleiben auch im Sozialwohnungsbe- stand weitgehend ohne Erfolg, wenn und soweit Vermieter mit Blick auf städtischerseits vorge- schlagene Bewerber berechtigte Zweifel insbesondere an der Einhaltung mietvertraglicher Ver- pflichtungen geltend machen. Diese Haushalte stehen vor Zugangshürden, die wegen ihrer Komplexität und Vielschichtigkeit im isolierten Handlungsfeld der städtischen Wohnungsvermitt- lung und mit deren eng begrenzten Hilfestellungen nicht allein geebnet werden können. Die mangelhafte Vermittelbarkeit eines anwachsenden Personenkreises wird für Betroffene und Handlungsbeauftragte zu einem andauernden Versorgungsproblem, das gezielte und nachhaltige Lösungen erforderlich macht. Städtische Möglichkeiten zur gezielten Wohnungsversorgung von Dringlichkeitsfällen gehen hin- sichtlich Effektivität und Umfang immer weiter zurück Der im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrzunehmende kommunale Versorgungsauftrag gegen- über besonders hilfsbedürftigen Zielgruppen kann der zeit nur über das Instrument kommunaler Belegungsrechte umgesetzt werden, die der Stadt Münster mit der Wohnungsbauförderung für einen befristeten Zeitraum im Sozialwohnungsbestand eingeräumt werden. Der aus diesem Pool für städtische Vermittlungszwecke tatsächlich angebotene Wohnraum deckt sich nur noch in ei- nem begrenzten Umfang mit den aktuellen Versorgungsnotwendigkeiten hier registrierter Dring- lichkeitsfälle. In der Praxis wird deutlich, dass das verfügbare Wohnungsgemenge hinsichtlich Typ und /oder Ausstattung oftmals nicht mit objektiven oder individuellen Anforderungen Woh- nungssuchender im Einklang steht. In der Wahrnehmung der Verantwortung für möglichst sozial ausgewogene Hausgemeinschaften bzw. Nachbarschaften zeigt sich außerdem, dass das zu- mutbare Maß im Hinblick auf die soziale Belastbarkeit von Bewohnerstrukturen und Nachbar- schaften in einigen Wohnungsbeständen mittlerweile ausgeschöpft ist. Auch infolge des perspektivischen Fristablaufs städtischer Belegungsrechte im geförderten Woh- nungsbestand verbleiben dem Amt für Wohnungswesen künftig immer geringere Spielräume zur Umsetzung des gesetzlichen Versorgungsauftrages in diesem Teilmarkt. Zur Absicherung eines ausreichenden Spektrums an geeignetem Wohnraum zur Versorgung am Markt besonders be- nachteiligter Personenkreise sind neue Wege einzuschlagen. Optimierung der städtischen Wohnungsvermittlung Mit den im konzeptione llen Teil der Anlage dargestellten Ansätzen und Maßnahmen zeigt die Verwaltung Lösungsansätze für ein angepasstes Belegungsmanagement auf. Die erarbeiteten städtischen Leistungen und Initiativen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Wohnungssuchender orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und lokalen Handlungserfordernissen. Sie konzentrie- ren sich damit grundsätzlich wie bisher auf: 3 V/0363/2010 ¾ die Wahrnehmung des kommunalen Versorgungsauftrages vorrangig zugunsten am Markt besonders benachteiligter Haushalte ¾ die Vermittlung Wohnungssuchender nach objektiven Kriterien der Dringlichkeit unter Gewährleistung sozial verträglicher Bewohnerstrukturen ¾ die Stärkung des Selbsthilfepotenzials Wohnungssuchender zugunsten einer selbständi- gen Versorgung mit angemessenen Wohnalternativen Über eine Ausweitung und Anpassung von Maßnahmen und Leistungen innerhalb des Aufga- benbereiches der städtischen Wohnungsvermittlung werden Weichenstellungen aufgezeigt, mit denen einerseits entscheidende Zugangsbarrieren und Versorgungshemmnisse auf Seiten be- troffener Haushalte aufgebrochen und andererseits städtische Zugriffsmöglichkeiten auf den lo- kalen Wohnungsmarkt den gegebenen Versorgungserfordernissen angepasst werden können. Eine optimierte Unterstützung der Wohnungsversorgung am Markt besonders benachteiligter Haushalte kann insbesondere erreicht werden durch: ¾ eine stärkere Konzentration städtischer Initiativen, Ressourcen und Leistungen auf Woh- nungssuchende mit dringendem Versorgungsbedarf sowie mit besonderen Zugangsprob- lemen zum Wohnungsmarkt, ¾ einen gezielten Zugang zu professionalisierten sozialen Angeboten und Hilfestellungen, die bisher nicht oder nur schwer vermittelbare Personen/Haushalte in die Lage versetzen, gravierende Vermittlungs- und Versorgungshemmnisse zu ebnen bzw. auszuräumen, ¾ eine Flexibilisierung des Einsatzes städtischer Belegungsrechte zugunsten bedarfsorien- tierter Zugriffsmöglichkeiten auf den lokalen Wohnungsmarkt, ¾ eine hierzu erforderliche Ausweitung personeller Ressourcen innerhalb des Aufgabenbe- reiches der städtischen Wohnungsvermittlung zur Wahrnehmung von Aufgaben und Funktionen, die im Bündnis mit sozialen Diensten und den maßgeblichen Anbietern preiswerten Wohnraums besonders hilfsbedürftigen Wohnungssuchenden einen geson- derten Zugang zum Wohnungsmarkt verschaffen sollen. Kosten Die für eine Umsetzung der dargestellten Konzeption voraussichtlich anfallenden Kosten werden wie folgt beziffert: Personalaufwendungen 1 Stelle (Vollzeit), Entgeltgruppe S15 62.000 € Sachkosten (Arbeitsplatz, Raummiete, IT- Ausst attung, Fahrtkosten, etc.) 10.000 € Summe: 72.000 € Dieser Finanzbedarf steht im Haushalt bisher nicht zur Verfügung. Die gegenwärtige Haushalts- lage sowie das Konsolidierungsziel des Rates lassen eine Ausweitung des Stellenplans nicht zu. 4 V/0363/2010 Soziale und gesellschaftliche Renditen kommunaler Investitionen im Handlungsfeld „Si- cherung der sozialen Wohnungsversorgung“ Im Interesse einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung soll mit den konzep- tionell dargestellten Maßnahmen und Initiativen faktisch bereits eingetretenen negativen Effekten und unerwünschten Entwicklungen begegnet werden. Den aufzuwendenden Personal- und Sachkosten, die zur Umsetzung von Aktivitäten in den un- terschiedlichen Handlungsfeldern notwendig sind (öffentliche Investitionen), lassen sich hinsicht- lich damit zu erwartender (Aus-) Wirkungen grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen soziale bzw. gesellschaftliche „Erträge“ (Rendite) gegenüber stellen. In der beigefügten Übersicht (Anla- ge 2) werden perspektivische Annahmen hinsichtlich damit zu erwartender Effekte, Einsparun- gen, Zusatzkosten, sozialer Wirkungen und gesellschaftlichem Nutzen auf Seiten beteiligter Or- ganisationen / Träger, Wohnungssuchender und der Stadtgesellschaft verifiziert. In Vertretung gez. Paal Stadtrat Anlagen: Bericht / Konzeption (Anlage 1) ¾ über die Möglichkeiten der sozialen Wohnungsversorgung zugunsten am Markt beson- ders benachteiligter Haushalte sowie ¾ zur Absicherung einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler In- vestitionen im Handlungsfeld „Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung“ (Anlage 2)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0363/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37