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V/0363/2010

Anpassung des städtischen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender

Vorlagen 11.06.2010

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Anlage 2_Anpassung Belegungsmanagement

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Ansehen

Anlage 1_Bericht_Konzeption zur Anpassung Belegungmanagement

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Anpassung Belegungsmanagement

7309 Zeichen

Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung
Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- 
u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. 
Erwartungen von den dargestellten 
Maßnahmen zur Absicherung der 
sozialen Wohnungsversorgung 
betroffen/berührt werden 
Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der 
dargestellten Konzeption
Stärkere Konzentration auf Versorgung 
Wohnungssuchender mit dringendem 
Unterbringungs- bzw. hohem 
Unterstützungsbedarf
Kooperativ angelegte 
einzelfallorientierte Unterstützung zur 
angemessenen Wohnungsversorgung 
Flexibiliserung und Ausweitung von 
Zugriffsmöglichkeiten am lokalen 
Wohnungsmarkt
Stadt Münster 
Amt für Wohnungswesen, 
Sonstige persönliche Wohnhilfen
Effektivierung städtischer Leistungen u. 
Ressourcen bei der Wohnraum-
beschaffung im Kontext des gesetzlichen 
Pflichtauftrags (§ 4 WFNG) bzw. lokaler 
Mö
glichkeiten und Prioritäten  
Effektivierung städtischer Leistungen bei 
der Vermittlung Wohnungssuchender aus 
der Zielgruppe "schwierige 
Bewerberklientel"
Anstieg der Zahl mit Wohnraum versorgter 
Haushalte aus allen Zielgruppen mit 
besonderer Versorgungsdringlichkeit 
Reduzierung von Aufwand und Kosten für 
Vermittlungstätigkeit hinsichtlich solcher 
Haushalte, die sich lt.Prüfungsergebnis als
nicht mietwillig oder  -fähig erweisen 
 
Reduzierung von Aufwand und Kosten für 
den Wegfall von Vermittlungsversuchen 
an Standorten, die von Bewerbern generell
gemieden bzw. nicht vertretbar bedient 
werden können
Amt für Wohnungswesen, 
Wohnberatungsstelle i.V.m. 
Sozialamt, Sozialer Fachdienst 
Senioren und Pflege
Stärkere Absicherung des selbständigen 
Wohnens im Alter bzw. bei Behinderung 
Einsparung finanzieller Leistungen der öff. 
Hand durch engere Begrenzung der 
Aufenthaltsdauer in stationären 
Einrichtungen (Krankenhaus, 
Kurzzeitpflege, Betreuungseinrichtungen) 
durch gezielte Vermittlung 
bedarfsgerechter Wohnalternativen
Sozialamt, 
Wohnraumversorgung, Hilfen für 
Wohnungslose
Stärkere Vernetzung städtischer 
Leistungen in der kommunalen 
Pflichtaufgabe "Wohnraumsicherung und 
Vermeidun
g von Obdachlosigkeit "
Effektivierung städtischer Bemühungen 
zur möglichst nachhaltigen  
Wohnungsversorgung in schwierigen 
Einzelfällen    
Anstieg der Zahl mit angemessenem 
Wohnraum versorgter Haushalte aus der 
Ziel
gruppe "schwierige Bewerberklientel"
Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0363/2010

Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung
Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- 
u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. 
Erwartungen von den dargestellten 
Maßnahmen zur Absicherung der 
sozialen Wohnungsversorgung 
betroffen/berührt werden 
Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der 
dargestellten Konzeption
Stärkere Konzentration auf Versorgung 
Wohnungssuchender mit dringendem 
Unterbringungs- bzw. hohem 
Unterstützungsbedarf
Kooperativ angelegte 
einzelfallorientierte Unterstützung zur 
angemessenen Wohnungsversorgung 
Flexibiliserung und Ausweitung von 
Zugriffsmöglichkeiten am lokalen 
Wohnungsmarkt
Sonstige soziale Einrichtungen bzw. Träger
Arbeitsgemeinschaft        
Münster (AMS) 
Reduzierung von Aufwand und 
Ressourcen durch kooperative 
Verfahrensabsprachen insbes. zur 
Absicherung von 
Mietzahlungsverpflichtungen
Reduzierung laufender Aufwendung für 
Kosten der Unterkunft durch erfolgreiche 
Vermittlung angemessenen Wohnraums 
zugunsten von Leistungsempfängern 
(SGB II)
Bessere Vermittlungschancen 
Arbeitsuchender infolge erfolgreicher 
Stabilisierung der Wohnsituation (eigene 
Wohnung, kein erhöhtes Räumungs-, 
Pfändungsrisiko) 
Sozialdienst 
Wohnungsnotfälle 
(unterschiedliche soziale Träger)
Unterstützung präventiver Leistungen im 
Handlungsfeld "Verhinderung von 
Obdachlosigkeit,  Hilfen zur Überwindung 
besonderer sozialer Schwierigkeiten" (§§ 
67, 68 SGB XII)
Intensivierte, abgestimmte 
Zusammenarbeit im Zuge der Umsetzung 
individueller Hilfepläne  
Bessere Chancen der Versorgung 
gefährdeter bw. betroffener 
Personen/Haushalte mit angemessenem 
Wohnraum
Soziale Träger von 
Einrichtungen zur 
Unterbringung 
Wohnungsloser (Bischof-
Hermann-Stiftung  u.a.)
Unterstüzung sozialer Träger bei der 
Reintegration Wohnungsloser 
Bessere Chancen der Versorgung 
wohnfähiger Personen/Haushalte mit 
angemessenem Wohnraum
Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0363/2010

Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler Investitionen zur Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung
Beteiligte, deren Interessen (Zeit, Sach- 
u. Personalkosten, Infrastruktur) bzw. 
Erwartungen von den dargestellten 
Maßnahmen zur Absicherung der 
sozialen Wohnungsversorgung 
betroffen/berührt werden 
Erwartete Effekte, Einsparungen, soziale Wirkungen, gesellschaftlicher Nutzen maßgeblicher Aktivitäten/Initiativen der 
dargestellten Konzeption
Stärkere Konzentration auf 
Versorgung Wohnungssuchender 
mit dringendem Unterbringungs- 
bzw. hohem Unterstützungsbedarf
Kooperativ angelegte einzelfallorientierte 
Unterstützung zur angemessenen 
Wohnungsversorgung 
Flexibiliserung und Ausweitung von 
Zugriffsmöglichkeiten am lokalen 
Wohnungsmarkt
Vermieter
Wohn+Stadtbau GmbH            
und weitere Anbieter von 
preiswertem Wohnraum
Reduzierung von Mietrückständen oder -
ausfällen wegen Säumnis oder Leerstand 
nach Räumung
Rückgang unerwünschter Fluktuation im 
Mietwohnungsbestand 
Verringerung von Aufwand und Kosten für 
Kündigung, gerichtliche Klage u. Räumung 
Reduzierung des Aufwandes für soziale 
Mieterbetreuung in belasteten Quartieren
Unterstützungsbedürftige 
Wohnungssuchende,                 
die am Wohnungsmarkt stark 
benachteiligt sind 
Partizipation am gleichberechtigten 
Zugang zu angemessenem Wohnraum
Verbesserte persönliche Perspektiven 
zugunsten einer finanziell und qualitativ 
tragbaren Wohn- und Lebenssituation  
Bessere Perspektiven für soziale Integration 
und Partizipation
Motivation zur Überwindung besonderer 
sozialer Hürden im Interesse einer 
nachhaltigen Wohnungsversorgung
Verringerung von Wartezeiten bei der 
Vermittlung von Wohnraum
Minderung des persönlichen Risikos 
anhaltender unzumutbarer Wohnverhältnisse 
bzw. Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit 
Bessere Perspektiven für eine 
Unterbringung an persönlich favorisierten 
bzw. sozial ausgewogeneren 
Wohnstandorten
Bessere Vermittlungschancen für 
Arbeitsuchende infolge erfolgreicher 
Stabilisierung der Wohnsituation (eigene 
Wohnung, kein erhöhtes Räumungs-, 
Pfändungsrisiko) 
Absicherung mietvertraglicher Verpflichtungen 
durch institutionelle Hilfen 
Gesellschaft 
Hausgemeinschaften / 
Nachbarschaften
Verbesserung der unmittelbaren Wohn- u. 
Lebensqualität durch Eingrenzung sozialer 
Auffälligkeiten im Objekt / im Quartier
Stadtgesellschaft
Verringerung öffentlicher Ausgaben für 
soziale Mieterbetreuung u. öff. Hilfen zur 
Überwindung sozialer Probleme durch 
gesellschaftliche Integrationsleistungen
Steigerung von Wohnstandortqualitäten 
angesichts sozial ausgewogenerer 
Bewohnerstrukturen  
Anlage 2 zur Berichtsvorlage  V/0363/2010

Anlage 1_Bericht_Konzeption zur Anpassung Belegungmanagement

46200 Zeichen

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
TEIL 1 
Bericht über die Möglichkeiten der sozialen Wohnungsversorgung zugunsten am Markt 
besonders benachteiligter Haushalte 
I. Gesetzlicher Handlungsauftrag zur Unterstützung Wohnungssuchender 
Die Vermittlung von geförderten Wohnungen ist den Gemeinden als gesetzliche Pflichtaufgabe 
(nach Weisung) übertragen (§ 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum 
für das Land Nordrhein-Westfalen -WFNG NRW vom 16.12.2009). Die zuständige Stelle - in 
Münster das Amt für Wohnungswesen - soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der 
tatsächlichen Verfügbarkeit, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen , bei der 
Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen. Ein 
einklagbarer Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. 
II. Unterstützung Wohnungssuchender im Rahmen der Wohnungsvermittlung 
Im Teilmarkt des öffentlich geförderten Wohnungsmarktes gelten offiziell als wohnungssuchend 
diejenigen Haushalte, die aktuell im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines (WBS, 
Geltungsdauer 1 Jahr) sind. 
Statistische Auswertungen der zurückliegenden 3 Jahre verdeutlichen, dass durchschnittlich ca. 
2.450 Wohnungssuchende jährlich eine Wohnalternative im Sozialwohnungsbestand anstreben. Mit 
steigender Tendenz bittet der überwiegende Teil (ca. 70 %) dieser Haushalte bei der 
Wohnungssuche um Unterstützung der städtischen Wohnungsvermittlung.  
Grafik 1  
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
2007 2008 2009
WBS Inhaber Bewerber zur städtischen Vermittlung
 
Über die dynamische Anhebung von Einkommensgrenzen, zuletzt zum 01.01.2010, weitet sich der 
Kreis der Haushalte immer weiter aus, der zur Anmietung einer Sozialwohnung grundsätzlich 
berechtigt ist.  
Da die Zahl registrierter Wohnungsbewerber regelmäßig weitaus größer ist als das der Stadt 
Münster zur Verfügung stehende Angebotspotenzial, vermittelt das Amt für Wohnungswesen 
1

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
Wohnraum nach pflichtgemäßem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der sozialen 
Dringlichkeit. Auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien wird diese über ein Punktesystem objektiv 
bewertet und die jeweilige Versorgungsnotwendigkeit in eine Rangfolge gebracht. Die maßgeblichen 
Gründe für einen Wohnungswechsel und die objektive Versorgungsdringlichkeit werden bereits im 
Zuge der Annahme von Wohnungsbewerbungen registriert.  
Ob und in wie weit die zur Versorgung registrierten Haushalte dabei tatsächlich auf städtische 
Unterstützung angewiesen sind, zeigt sich in der Praxis meistens erst im späteren Verfahren, wenn 
Wohnungssuchenden konkrete Wohnungsangebote zur möglichen Anmietung unterbreitet werden.  
Anlass und Art des angezeigten Unterstützungsbedarfs wohnungssuchender Bewerber bedürfen 
einer differenzierten Betrachtung:  
1. Wohnungssuchende mit objektiven Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt 
Infolge struktureller Angebotsdefizite am Markt gestaltet sich eine eigenständige 
Wohnungsversorgung für bestimmte Nachfragegruppen nach wie vor generell schwierig. Definitiv 
am Markt benachteiligt sind vor diesem Hintergrund vor allem alleinstehende Personen und 
Haushalte mit 3 und mehr Kindern, da der Wohnungsmarkt für die Wohnbedürfnisse dieser 
Zielgruppen zu wenige adäquate Angebotsstrukturen vorhält. Auf besondere Vermietungsvorbehalte 
stoßen dabei insbesondere Großfamilien ausländischer Herkunft und Alleinerziehende.  
Versorgungsengpässe bestehen auch mit Blick auf Personen, die wegen fortschreitendem Alter, 
eingetretenem Pflegebedarf oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen infolge 
Krankheit/Behinderung auf Wohnalternativen mit bestimmten Ausstattungsstandards zwingend 
angewiesen sind. Alter und/oder mangelnde Mobilität erschweren diesem Personenkreis häufig eine 
eigenständige Wohnungssuche und -versorgung. Eine auf den Bedarf des Einzelfalls abzustellende 
- vorzugsweise quartiersnahe - Wohnungsversorgung stellt regelmäßig hohe Anforderungen an die 
städtische Vermittlungsstelle. Oft besteht zugleich hoher Handlungsdruck, um eine unnötige 
Verweildauer in nicht länger geeignetem Wohnraum oder gar in stationären Einrichtungen zu 
vermeiden bzw. zu verkürzen.  
In den meisten der zur Wohnungsversorgung registrierten Fälle ist eine Veränderung der bisherigen 
Wohnsituation objektiv notwendig, weil die bisherige Wohnung wesentlich zu teuer, in der 
Dimension erheblich unangemessen (zu groß / zu klein), unzureichend ausgestattet bzw. mit 
Mängeln behaftet ist (z.B. Feuchtigkeit, Schimmelbildung).  
Tabelle 1  
Motiv
1 
Person
2 
Personen
3 
Personen
4 
Personen
5 u. mehr 
Personen Summe
Zu kleine Wohnung 83 91 101 95 87 457
Zu große Wohnung 107 71 58 30 15 281
Unzureichende Ausstattung 61 38 21 8 8 136
Zu hohe Miete 138 81 41 32 20 312
Zu hohe Neben-/Heizkosten 71 58 34 22 13 198
Lage der Wohnung 73 44 19 15 9 160
Schlechtes Wohnumfeld 38 25 17 20 11 111  
Immer häufiger sind diese Gründe für einen Wohnungswechsel allerdings gepaart mit subjektiven 
Bestrebungen zur individuellen Verbesserung der bisherigen Wohnsituation. Nähere Rückschlüsse 
auf die subjektive Motivlage und deren Gewichtung im Einzelfall lassen sich oft erst aus Reaktionen 
auf unterbreitete Wohnungsangebote ziehen. Dies lässt sich an typischen Beispielen aus der 
Vermittlungspraxis verdeutlichen:  
2

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
3 
• angemessene Wohnungsangebote werden (ggf. mehrmals) abgelehnt, weil diese dem 
individuellen (hohen) Anspruch an Ausstattung, Größe oder Lage nicht gerecht werden,  
• trotz attestiertem „dringenden“ Versorgungsbedarf reagieren wohnungssuchende Haushalte 
auf unterbreitete Wohnungsangebote zum Teil nicht oder schlagen diese ohne vorherige 
Besichtigung / ohne (hinreichende) Begründung aus,  
• Optionen zur Anmietung von Wohnraum an bestimmten Standorten (oftmals rufgeschädigte 
Stadtteile, Quartiere) werden unter Verweis auf die räumliche Lage und eine unterstellte 
nachteilige Wohnsituation generell zurückgewiesen.  
Die in solchen Fällen fehlende „Mietwilligkeit“ auf Seiten einzelner Bewerber verursacht regelmäßig 
einen hohen Verfahrensaufwand in der städtischen Vermittlungsstelle und bindet personelle 
Ressourcen, denen kein unmittelbarer Versorgungseffekt gegenüber steht. Als Folge daraus wird 
das Wohnungsgesuch betroffener Bewerber in der Dringlichkeit zunächst zurückgestuft. Werden 
angemessene Wohnungsangebote wiederholt ohne ausreichende Begründung abgelehnt, erhalten 
betroffene Haushalte bei ihrer fortgesetzten Wohnungssuche ggf. keine weitere städtische 
Unterstützung.  
Andere Herausforderungen der sozialen Wohnungsversorgung stellen sich mit Blick auf solche 
Zielgruppen, die bei der Wohnungssuche auf Unterstützung Dritter zwingend angewiesen sind und 
trotz dieser Hilfen mit adäquatem Wohnraum bisher nur selten oder gar nicht versorgt werden 
können. Auf diese wird nachfolgend eingegangen. 
2. Wohnungssuchende mit hohen subjektiven Zugangshindernissen zum Wohnungsmarkt  
Bei der städtischen Wohnungsvermittlung sind mit steigender Tendenz überwiegend 
Einzelpersonen aber auch Mehrpersonenhaushalte regi striert, die trotz intensiver städtischer 
Bemühungen über einen lang anhaltenden Zeitraum nicht adäquat mit Wohnraum versorgt werden 
können. Dieser Personenkreis von rd. 450 Haushalten hebt sich von anderen zu unterstützenden 
Haushalten durch besondere soziale Merkmale und/oder andere Auffälligkeiten ab. In der Regel 
liegen meist schwierige finanzielle und persönliche Verhältnisse mit teils komplexen Problemen 
zugrunde, die sowohl Ursache als auch Folge gegebener Wohnungsversorgungsprobleme sind. 
Eine angemessene Unterbringung dieser Personen / Haushalte ist i.d.R. besonders dringend, weil 
sie ausgesprochen unzureichend versorgt, vom Verlust der Wohnung unmittelbar bedroht oder 
bereits wohnungslos sind. Zu diesem besonders unterstützungsbedürftigen Klientel zählen 
insbesondere:  
• Verschuldete Haushalte (Schufa-Eintrag) 
• Räumungs-/Mietschuldner 
• Personen / Haushalte mit Verwahrlosungsmerkmalen 
• Personen / Haushalte mit Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen  
• Personen / Haushalte mit Defiziten im Wohnverhalten bzw. hohem Konfliktpotenzial  
Diese unter den gegebenen städtischen Möglichkeiten der Wohnungsversorgung mehrheitlich „leer 
ausgehenden“ Wohnungssuchenden tragen meist den „Makel“, dass aus Vermietersicht generell 
Zweifel an deren Vertragstreue und / oder an der Sozialverträglichkeit mit anderen Bewohnern 
angemeldet werden. Die Vorbehalte einzelner Anbieter sind dabei unterschiedlich stark ausgeprägt. 
Unter Hinweis auf damit verbundene besondere Risiken für die Wirtschaftlichkeit des 
Vermieters/Unternehmens und für das nachbarschaftliche Zusammenleben werden viele der aus 
diesem Kreis zur Vermittlung vorgeschlagenen Bewerber als potenzielle Mieter grundsätzlich 
abgelehnt oder bleiben in der Reihe weiterer Mitbewerber im Zuge der vermieterseitigen Auswahl 
regelmäßig chancenlos.  
Diese Haushalte bleiben unter den derzeitigen Bedingungen anhaltend unversorgt. Schließlich darf 
die städtische Vermittlungsstelle laut gesetzlichem Auftrag Wohnungssuchende nur zuweisen, wenn 
nach einer Prüfung anzunehmen ist, dass diese in der Lage sein werden, die Verpflichtungen aus

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
dem Mietvertrag zu erfüllen (Ziffer 3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zu § 17 Abs. 3 
WFNG). Die Wohnungsvermittlung verfügt derzeit allerdings nicht über entsprechende fachliche und 
personelle Ressourcen, um der Miet- und Wohnfähigkeit einzelner Haushalte bereits bei Aufnahme 
von Wohnungsgesuchen bzw. späteren vermieterseitigen Zweifeln konkret nachzugehen.  
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und mit den hier einsetzbaren üblichen Instrumenten 
gelingt eine adäquate und nach Möglichkeit zugleich nachhaltige Wohnungsversorgung zugunsten 
problembelasteter „schwieriger“ Haushalte bisher nur in wenigen Einzelfällen.  
III. Städtische Steuerungsmöglichkeiten bei der sozialen Wohnungsversorgung  
1.  Entwicklung der städtischen Belegungsrechte 
Der Sozialwohnungsbestand umfasst gegenwärtig nur noch 7.749 Wohnungen (Stand 01.01.2009). 
Der größere Teil geförderter Mietwohnungen wird mittlerweile in Eigenregie und -verantwortung der 
jeweils verfügungsberechtigten Eigentümer belegt. De ren grundsätzlich freie Mieterwahl ist lediglich 
daran gebunden, zur Wiedervermietung anstehende Wohnungen ausschließlich „wohnberechtigten“ 
Haushalten zu überlassen.  
Grafik 2 2.890
4.859
Sozialwohnungen mit städtischem
Belegungsrecht
Sozialwohnungsbestand in Regie
der Eigentümer
 
Städtische Zugriffsmöglichkeiten beschränken sich grundsätzlich auf diejenigen Sozialwohnungen, 
an denen der Stadt Münster über die Förderzusage ein befristetes Belegungsrecht eingeräumt ist. 
Dieses kommt zum Zuge, sobald innerhalb dieses Bestandes von derzeit 2.890 Mietwohnungen ein 
Mieterwechsel ansteht, für den das Amt für Wohnungswesen aus dem hier registrierten 
Bewerberkreis Haushalte als potenzielle Nachmieter vorschlagen kann.  
Während einerseits durch Ablauf der Befristung bestehende Belegungsberechtigungen sukzessive 
durch Zeitablauf erlöschen (i.d.R. 15 bis 20 Jahre nach Bezugsfertigkeit), gewinnt die Stadt Münster 
auf der anderen Seite mit der Bezugsfertigkeit von Neubauwohnungen regelmäßig wieder neue 
Belegungsrechte hinzu. Auf diese Weise sind Art, Umfang und Qualität an Wohnraum, der 
grundsätzlich zur Erfüllung des kommunalen Versorgungsauftrages genutzt werden kann, einem 
steten Wandel unterworfen.  
4

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
Aktuell steht den zur Versorgung vorgemerkten wohnungssuchenden Haushaltstypen folgende 
Angebotsstruktur gegenüber, die für den städtischen Versorgungsauftrag genutzt werden kann, 
sofern Wohnraum in diesen Beständen tatsächlich frei wird. 
Grafik 3 
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 und mehr Personen
zur Vermittlung registrierte
Wohnungssuchende (Stand
2008)
Wohnraum mit städtischem
Belegungsrecht bei
Mieterwechsel
 
Bedingt durch einen vergleichsweise höheren Umfang an Verlusten von Belegungsrechten infolge 
Fristablauf verringert sich das Spektrum an verb indlichen städtischen Zugriffsmöglichkeiten auf 
Wohnraum über dieses Instrumentarium fortwährend. Dieser Prozess gewinnt absehbar deutlich an 
Dynamik. Bereits innerhalb der nächsten 5 Jahre (bis Ende 2014) wird der bisherige Pool an 
Wohnraum mit städtischem Belegungsrecht um 1.431 (- 61 %) Wohnungen sukzessive 
geschmälert. Ungeachtet eines zu erwartenden mäßigen Zuwachses kommunaler Belegungsrechte 
an bezugsfertigen geförderten Neubauwohnungen verbleiben dem Amt für Wohnungswesen unter 
dieser Entwicklung im bisherigen Sozialwohnungsbestand künftig nur noch im marginalen Umfang 
verbindlich abgesicherte Belegungsrechte zur Umsetzung des kommunalen Versorgungsauftrages 
(vgl. Grafik 4).  
Das Recht zur Auswahl „wohnberechtigter“ Mieter geht infolge dessen immer mehr in die 
Verantwortung und Eigenregie der lokalen wohnungswirtschaftlichen Akteure und Privatanbieter 
über. Die Stadt Münster verliert damit absehbar wesentliche Steuerungsfunktionen im Aufgabenfeld 
der sozialen Wohnungssicherung und -versorgung.  
5

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
Grafik 4 
 Verlust Jahr 2011
195
 Verlust Jahr 2012
384
 Verlust Jahr 2013
213
 Verlust Jahr 2014
409
 Verlust Jahr 2010
161
 Verlust Jahr 2009
68
 Verbleibende
 Besetzungsrechte
 im Bestand nach
Jahr 2014; 907
 
2.  Einsatzmöglichkeiten und Nutzen städtischer Belegungsrechte  
Der Nutzen städtischer Belegungsrechte im Kontext des kommunalen Versorgungsauftrages ist mit 
Blick auf unterschiedliche Versorgungserfordernisse und Unterstützungsbedarfe differenziert zu 
bewerten. Er hängt regelmäßig ab von:  
• dem Umfang der durch Fluktuation im Bestand und durch Erstvergabe von 
Neubauwohnungen zur tatsächlichen Vermittlung verfügbaren Wohnraums 
• der Höhe fälliger Wohnkosten und den qualitativen Standards und Eigenschaften von 
Wohnungen, die einer städtischen Belegung vorbehalten sind 
• der sozialen Bewohnerstruktur vor Ort und deren Belastbarkeit  
• der Bereitschaft des jeweiligen Anbieters, problematische Mieterklientel  aufzunehmen und 
dadurch ggf. besondere Vermietungsrisiken einzugehen. 
3.  Ausübung städtischer Belegungsrechte und Restriktionen in der Praxis der 
Wohnungsvermittlung 
Im Betrachtungszeitraum der letzten Jahre (2007 bis 2009) konnten über das Recht der Erstvergabe 
nach Bezugsfertigkeit jährlich ca. 120 Wohnungssuchende mit Wohnraum im Neubaustandard 
versorgt werden. Anstehende Wiedervermietungen im Bestand ermöglichten eine gezielte 
Versorgung von jährlich 250 bis 300 wohnungssuchend gemeldeten Haushalten.  
Insgesamt bewirkt die städtische Wohnungsvermittlung, dass im Jahresdurchschnitt etwa bis zu 420 
Wohnungssuchende mit deren gezielter Unterstützung eine angemessene Wohnalternative zur 
Anmietung finden.  
6

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
7 
Welche Personenkreise im Zeitverlauf über die städtische Vermittlungsstelle angemessen mit 
Wohnraum versorgt werden können, hängt maßgeblich davon ab, welche Angebotstypen und -
qualitäten zur städtischen Belegung tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und auf welche 
Standorte sich diese Optionen beziehen. Unter den aktuellen sozialen Versorgungsnotwendigkeiten 
entfaltet das Instrument städtischer Belegungsrechte mitunter restriktive Wirkungen:  
• Verfügbarer Wohnraum zur städtischen Belegung wird nach Art und Umfang nur 
bedingt vorrangigen sozialen Versorgungserfordernissen gerecht  
In der Praxis der Vermittlungstätigkeit zeigt sich häufig, dass zur Verfügung gestellte 
Wohnungstypen nicht zu den Versorgungserfordernissen derjenigen Haushalte passen, denen 
nach Dringlichkeit vorrangig Wohnraum zu vermitteln wäre. Während beispielsweise für 
zahlreich zu belegende 3-Zimmer Wohnungen vergleichsweise wenig wohnungssuchende 
Haushalte registriert sind, bieten sich regelmäßig nur in unzureichendem Umfang städtische 
Belegungsoptionen für Kleinwohnungen zugunsten von Ein- und Zwei-Personen-Haushalten. 
Für diese Angebotstypen gibt es einen deutlichen Nachfrageüberhang, insbesondere auch 
aus dem Bewerberkreis mit hohen subjektiven Zugangshindernissen und großer 
Versorgungsdringlichkeit. Auch bei der Beschaffung angemessenen Wohnraums für 
kinderreiche Familien bieten sich unter knapp bemessenen Angeboten und bei geringer 
Fluktuation regelmäßig nur selten entsprechende Möglichkeiten, so dass diese nur sehr 
schwer zeitnah angemessen versorgt werden können (vgl. Grafik 3).  
Im Hinblick auf die Vermittlung von Wohnr aum zugunsten bestimmter Personenkreise mit 
besonderen Wohnbedürfnissen (z.B. Rollstuhlnutzer, Senioren, Pflegebedürftige, 
Demenzerkrankte) umfasst der gegenwärtige Pool von nutzergebundenen 
Belegrechtswohnungen nur ein stark limitiertes Kontingent mit entsprechenden 
Ausstattungsstandards (553 Wohneinheiten). Die Nachfrage nach einer adäquaten 
Versorgung ist hier regelmäßig höher als das für eine städtische Belegung verfügbare 
Angebot. Auch hier gibt es nur eine geringe Fluktuation im Bestand. Eine bedarfsorientierte 
Belegung angebotener Wohnungen stellt generell hohe Anforderungen an die 
Vermittlungsstelle, da sich individuelle Versorgungsbedarfe von Bewerbern dieser 
Nutzergruppe über die Dauer der Wohnungssuche erfahrungsgemäß infolge 
Krankheit/Genesung ggf. verändern. Eine gezielte Vermittlung erfordert grundsätzlich einen 
einzelfallorientierten Abgleich zwischen aktuellen Versorgungserfordernissen und verfügbaren 
Angebotsqualitäten. Unter den gegenwärtigen Aufgabenstellungen und mit den vorhandenen 
Ressourcen der Wohnungsvermittlung ist diese Vorgehensweise allerdings bisher nur in den 
von der städtischen Wohnberatung betreuten Fällen gewährleistet.  
• Städtische Möglichkeiten zur Wiederbelegung konzentrieren sich auf sozial verdichtete 
Quartiere mit zunehmend einseitigen Bewohnerstrukturen  
Das Gros (ca. 66 %) des aktuellen Wohnungsbestandes mit städtischem Belegungsrecht zur 
allgemeinen Versorgung konzentriert sich derzeit auf geförderten Mietwohnraum, der unter 
dem Druck eines hohen Bedarfs bis Anfang dieses Jahrtausends im traditionellen 
Geschosswohnungsbau vorwiegend in umliegenden Stadtteilen (Hiltrup, Coerde, Gievenbeck, 
Mecklenbeck, Gremmendorf) entstanden ist. Diese Angebotsstrukturen befinden sich 
überwiegend im Eigentum traditioneller Wohnungsunternehmen, die sich seinerzeit in hohem 
Maß zugunsten der sozialen Wohnungsversorgung vor Ort engagiert haben. (Arbeitskreis 
Münsteraner Wohnungsunternehmen).  
Charakteristisch für Angebotsstrukturen aus dieser zeitlichen Ära sind deren hohe 
städtebauliche Dichte und kleinräumige Konzentration in einzelnen Siedlungen (mehr als 50 
Sozialwohnungen innerhalb des Objektes oder in unmittelbarer Nachbarschaft). Diese 
Standorte sind zum Teil geprägt durch einseitige Bewohnerstrukturen und soziale 
Belastungen.  
Zugunsten funktionsfähiger Hausgemeinschaften ist im Verfahren zur Wiederbelegung freier 
Wohnungen sowohl im städtischen als auch im vermieterseitigen Interesse an bereits sozial

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
8 
belasteten Standorten eine besonders sorgfältige Bewerberauswahl angezeigt. Insoweit 
kommt der Einsatz städtischer Belegungsrechte für eine gezielte Versorgung von Mietern mit 
auffälligen sozialen Merkmalen oder Problemlagen hier generell nur sehr bedingt oder 
überhaupt nicht in Betracht.  
In sozialer Verantwortung um belastete Wohnungsbestände erfolgt über die städtische 
Wohnungsvermittlung dort eine vorrangige Zuweisung von Mieterstrukturen, von denen 
anzunehmen ist, dass sie zu einer stabilisierenden Wirkung beitragen. Entsprechende 
Bewerber mit „Eignung“ lehnen allerdings eine Wohnungsversorgung an Standorten mit 
bekannter Segregation unter Berufung auf zu vermutende nachteilige Wohnverhältnisse -
selbst bei hoher Versorgungsdringlichkeit - häufig generell ab. Sofern über die städtische 
Vermittlungsstelle geeignete Bewerber für eine fristgerechte und sozial verträgliche 
Weitervermietung für diese Bestände nicht rechtzeitig gestellt werden können, gibt die 
städtische Vermittlungsstelle das Belegungsrecht an die Wohnungseigentümer zurück und 
das eingeräumte Belegungsrecht bleibt ungenutzt.  
• Soziale Wohnungsversorgung - wo nötig und möglich- ohne (zusätzliche) 
Vermietungsrisiken  
In dem Spannungsfeld berechtigter Anliegen um sozial ausgewogene Bewohnerstrukturen 
und einer effektiven Vermittlung registrierter Wohnungssuchender, die sich aus eigenen 
Kräften nicht versorgen können, steht die städtische Wohnungsvermittlung mittlerweile auch 
bei der Erstvergabe von Neubauwohnungen vor wachsenden Herausforderungen.  
Anders als noch bis Ende der 90er Jahre werden Fördermittel für den sozialen 
Mietwohnungsbau kaum noch von den sog. traditionellen Akteuren der örtlichen 
Wohnungswirtschaft nachgefragt. Zu den maßgeblichen Investoren im geförderten 
Mietwohnungsbau zählen inzwischen überwiegend Privatpersonen bzw. private 
Immobilienunternehmen, die zumeist bisher keinen anderweitigen bzw. keinen nennenswerten 
öffentlich geförderten Immobilienbestand am lokalen Wohnungsmarkt platziert haben.  
Bisherige Erfahrungen mit privaten Investitions- und Bauwilligen in diesem Angebotssegment 
zeigen, dass deren vorwiegend betriebswirtschaftlich ausgerichteten Ziele mit sozialen 
Versorgungsnotwendigkeiten der öffentlichen Hand immer mehr in einen Konflikt geraten. 
Investoren / Anbieter von geförderten Neubauwohnungen am lokalen Markt sind überwiegend 
bestrebt, besondere Vermietungsrisiken zu vermeiden und die Kosten der Bewirtschaftung, 
wie z.B. anfallende Aufwendungen infolge Fluktuation oder für eine soziale Mieterbetreuung, 
möglichst gering zu halten. Unter hohen Erwartungen auf Seiten der Anbieter an eine 
ausgewogene Mieterstruktur und eine nachhaltige Belegung mit möglichst sozial unauffälligen 
Nutzern sieht sich die städtische Wohnungsvermittlung mit zunehmenden und deutlichen 
Vorbehalten gegenüber sog. schwierigen Mietern konfrontiert, die sich mit aktuellen 
Versorgungserfordernissen nur wenig in Einklang bringen lassen.  
Während Bewerberauswahl und -vermittlung bei der Erstvergabe von Wohnraum regelmäßig 
einen hohen Einsatz städtischer Ressourcen erfordern, bleibt eine erfolgreiche Vermittlung 
von Haushalten mit besonderen Zugangshindernissen auch hier ohne entsprechend 
notwendigen Mengeneffekt.  
• Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren Bewerbern fördert das vermieterseitige Prinzip 
der „Bestenauslese“ zu Lasten besonders Benachteiligter  
Kommunale Belegungsrechte werden in der bisherigen Praxis regelmäßig als 
„Benennungsrecht“ wahrgenommen: dabei werden dem Verfügungsberechtigten vom Amt für 
Wohnungswesen jeweils mindestens 3 Mietbewerber benannt (Wohnberechtigte 
Einkommensgruppe A) und zur Auswahl vorgeschlagen. Kann auf Anhieb aus diesem 
Bewerberkreis kein Mieter vermittelt werden, wiederholt sich dieses Verfahren (ggf. auch mit 
mehr als 3 Bewerbern).

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
9 
Die vermieterseitige Auswahl erweist sich in der Umsetzung i.d.R. als „Bestenauslese“. Über 
dieses Verfahren bleibt den Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten der Zugang zu 
angemessenem Wohnraum in weiten Bereichen des Sozialwohnungsbestandes letztlich 
verwehrt. Aufnahme findet die o.g. Zielgruppe überwiegend im Wohnungsbestand der 
städtischen Wohnungsgesellschaft, mit der entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten für 
Einzelfälle regelmäßig ausgelotet werden. 
IV. Fazit: 
• Städtische Möglichkeiten zur Versorgung von Dringlichkeitsfällen sind mangels 
adäquater Belegungsoptionen begrenzt. 
• Vermietungsvorbehalte auf Seiten der Anbieter geförderter Wohnungen gegenüber 
vorrangig und dringlich zu versorgender Bewerberklientel nehmen zu. Bestimmte 
Zielgruppen sind am Wohnungsmarkt als Mieter nicht vermittelbar, weil hinsichtlich 
besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Probleme berechtigte Zweifel an deren 
Vertragstreue und/oder Sozialverträglichkeit mit anderen Bewohnern bestehen. 
• Die Beschaffung von Wohnraum allein über städtische Belegungsrechte ist mit Blick 
auf die mit Wohnraum zu versorgenden Problemgruppen nicht effektiv. Unter 
fortschreitendem Fristablauf bisheriger Belegungsrechte verliert dieses Instrument 
perspektivisch grundsätzlich an Wirksamkeit, so dass darüber absehbar nur noch 
geringe städtische Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung des 
Sozialwohnungsbestandes verbleiben.

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
10 
Teil 2 
Konzeption zur Absicherung einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung  
am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen  
Grundgedanke der konzeptionellen Optimierung der sozialen Wohnungsversorgung ist, 
durch ein effektives Angebot an persönlichen Hilfen sowie durch einen erweiterten, ggf. 
gezielten Zugriff auf den Wohnungsmarkt künftig auch solche Zielgruppen angemessen und 
möglichst nachhaltig mit Wohnraum zu versorgen, die unter den bisherigen 
Marktbedingungen sowie den herkömmlichen städtischen Möglichkeiten so gut wie keine 
Zugangschancen zum Wohnungsmarkt haben. 
I. Kooperativer Zusammenschluss und Vernetzung von Aufgabenstellungen der sozialen 
Wohnungsversorgung  
Als überaus komplexe Aufgabenstellung kann die Wohnungsversorgung von Haushalten mit 
besonderen Marktzugangschwierigkeiten nur im Zusammenwirken derjenigen Akteure bewältigt 
werden, die dafür eine besondere Verantwortung tragen: 
• die Stadt Münster, der im Rahmen der Daseinsfürsorge letztlich die Verantwortung für eine 
angemessene Versorgung dieser Haushalte obliegt und die dabei auf eine Kooperation mit 
Anbietern adäquaten Wohnraums sowohl hinsichtlich des Zugangs als auch bezüglich der 
Mietpreisgestaltung besonders angewiesen ist,  
• die örtliche Wohnungswirtschaft, die über ihren gebundenen bzw. ehemals gebundenen 
Wohnungsbestand und ggf. durch Gesellschaftervertrag oder genossenschaftliche Satzung 
sozialen Zielen besonders verpflichtet ist und die dabei wegen wachsender Mietrückstände 
und Räumungsklagen regelmäßig besondere Herausforderungen zu bewältigen hat,  
• die mit besonderen persönlichen Problemstellungen betrauten professionellen Akteure und 
Träger (z.B. Fachstelle Hilfen für Wohnungslose, Kommunale Soziale Dienste, Sozialer 
Fachdienst Senioren und Pflege, Sozialdienst Wohnungsnotfälle, Sozialpsychiatrischer Dienst, 
Schuldnerberatung, Wohnberatung), die über die von ihnen zu betreuende Klientel häufig 
ebenfalls mit Belangen der Wohnungssicherung und -versorgung konfrontiert sind und denen 
es weitgehend an eigenen Unterbringungsmöglichkeiten fehlt. 
Trotz unterschiedlicher Funktionen und Aufgabenstellungen erweist sich die Wohnungsversorgung 
am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen als ein gemeinsames Anliegen, das sich in der 
täglichen Praxis des Amtes für Wohnungswesen in zahlreichen Schnittstellen widerspiegelt. 
Im kooperativen Zusammenwirken, im koordinierten und abgestimmten Handeln und in einer 
optimierten Vernetzung der Aufgaben sieht das Amt für Wohnungswesen im Hinblick auf die zu 
versorgende schwierige Bewerberklientel wesentliche Bedingungen und Potenziale, um unter 
städtischer Regie eine zielgruppenadäquate und sozialverträgliche Wohnungsversorgung zu 
erreichen. Die Fachstelle „Persönliche Wohnhilfen“ will künftig vorhandene Impulse für diese 
Vorgehensweise aufgreifen, ausbauen und koordinieren. Unter dieser Zielsetzung soll auch ein 
regelmäßiger Austausch zwischen den beteiligten Kooperationspartnern sowohl in 
einzelfallorientierten Versorgungsanliegen als auch im Hinblick auf verbindliche institutionelle 
Regelungen, Absprachen und Verfahrensweisen bei der Wohnungsversorgung dieser Zielgruppe 
instrumentalisiert werden. 
II.  Stärkere Konzentration der städtischen Wohnraumvermittlungsstelle auf 
Wohnungssuchende mit dringendem Versorgungs- und hohem Unterstützungsbedarf  
Im herkömmlichen Vermittlungsverfahren scheitert, wie dargestellt, eine Versorgung schwieriger 
Haushalte vor allem an der Annahme bzw. dem Umstand, dass zu vermittelnde Bewerber dieses 
Personenkreises ihre mietvertraglichen Verpfl ichtungen (insbes. Mietzahlung und Einhaltung des 
Hausfriedens) nicht erfüllen (können) und von daher Vermietern grundsätzlich nicht zugewiesen 
werden dürfen. Diese „kritische Schwelle“ soll durch optimierte und neue Herangehensweisen der

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
11 
städtischen Vermittlungsstelle sowie durch gezielte und auf den Einzelfall abzustellende 
unterstützende Leistungen nach Möglichkeit überwunden, zumindest aber herabgesetzt werden. 
Über optimierte Verfahrensabläufe und den Einsatz geeigneter fachlicher Kapazitäten in der 
städtischen Vermittlungsstelle könnten künftig zunächst die für einen Wohnungswechsel 
ausschlaggebenden Gründe und die persönliche Ausgangssituation derjenigen 
Wohnungssuchenden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, für die nach dem 
objektivierenden Bewertungssystem eine hohe Versor gungsdringlichkeit angezeigt ist. Ziel ist es, 
bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Rahmen eines  persönlichen Gesprächs wesentliche faktische 
Hintergründe und die näheren persönlichen Umstände in Erfahrung zu bringen, die ursächlich sind 
für die im Einzelfall anstehenden städtischen Leistungen zur Wohnraumversorgung.  
Auf Grundlage dieser Informationen und Eindrücke sind auf den konkreten Fall abzustellende 
geeignete Lösungswege zu beschreiten, damit der Zugang zum Wohnungsmarkt - ggf. über einen 
besonderen Korridor - geebnet und eine adäquate und möglichst nachhaltige Versorgung 
weitestgehend unterstützt werden können. Dazu zählen bei Bedarf insbesondere  
• die Prüfung der Zahlungs- und Mietfähigkeit (bisherige „Wohnbiografie“, Schufa-Eintrag), 
• die Klärung besonderer Erfordernisse einer möglichst nachhaltigen Unterbringung, 
• eine gezielte und offensive Wohnungssuche im engen Kontakt zu Anbietern, 
• die Verhandlung besonderer Anforderungen und Bedingungen einer Wohnungsversorgung mit 
Vermietern,  
• die Einleitung erforderlicher Schritte zur Absicherung von Mieten (z.B. Abtretung von 
Sozialleistungen) und rückständigen Forderungen (Fachstelle Wohnungssicherung)  
Positive Effekte zugunsten einer nachhaltigen Wohnungsversorgung hängen natürlich entscheidend 
davon ab, ob und in wie weit betroffene Personen / Haushalte an der Bewältigung persönlicher 
Zugangsbarrieren aktiv mitwirken und individuell benötigte Hilfen im Bündnis mit Dritten faktisch 
bereitgestellt werden können.  
Der Ansatz einer unterstützenden persönlichen Betreuung Wohnungssuchender setzt insoweit auch 
auf eine gezielte Zusammenarbeit der städtischen Vermittlungsstelle mit sozialen Trägern und 
professionellen Anbietern spezifischer Beratungs- und Betreuungsleistungen in Fällen, bei denen 
dies angezeigt ist. Bei Verschuldung, insbes. Mietschulden, drohendem Wohnungsverlust, 
Suchtproblemen, Verwahrlosung, psychischen Erkrankungen oder anderen markanten 
Auffälligkeiten im persönlichen Wohnverhalten sind grundsätzlich weitergehende Kompetenzen und 
Institutionen mit ihren spezifischen Funktionen, Hilfestellungen und fachlichen Instrumenten gefragt, 
um einer im konkreten Fall gefährdeten Wohnungsversorgung effektiv entgegenzuwirken. 
In einer fachlich und sozial kompetenten persönlichen Begleitung bzw. Betreuung schwieriger 
Bewerberklientel sieht das Amt für Wohnungswesen eine wesentliche Voraussetzung, um 
entscheidende Zugangsbarrieren bei der Wohnungsversorgung perspektivisch zu ebnen und 
Vermietungsvorbehalte und -risiken wirksam abzuschwächen. 
III.  Flexibilisierung und Ausweitung verbindlicher Zugriffsmöglichkeiten am lokalen 
Wohnungsmarkt  
Damit das Amt für Wohnungswesen in seiner zentralen Zuständigkeit und in wesentlichen 
Funktionen der sozialen Wohnungsversorgung in Zukunft handlungs- und steuerungsfähig bleibt, ist 
das dafür notwendige Instrumentarium aktuellen Handlungserfordernissen anzupassen und mit Blick 
auf absehbare Entwicklungen darüber hinaus perspektivisch auszuweiten.  
Fakt ist, dass die mit der Förderung eingeräumten städtischen Belegungsrechte in ihrer aktuellen 
Ausgestaltung und in bisheriger Anwendung sowie unter zu berücksichtigenden sozialverträglichen 
Bewohnerstrukturen in solchen Fällen oft nicht wirksam genug sind, wo kommunale und

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
12 
institutionelle Hilfen zur Beschaffung und Absicherung von Wohnraum besonders vordringlich sind. 
Angesichts bisher fehlender alternativer Zugriffsmöglichkeiten auf den Wohnungsmarkt kann das 
Amt für Wohnungswesen auf die unmittelbare Au sübung von Belegungsrechten im Rahmen des 
sozialen Versorgungsauftrages dennoch nicht verzichten. Mit Blick auf bisher schwer zu 
versorgende Personenkreise soll dieses Instrumentarium in Zukunft jedoch auch in veränderter 
Form zum Einsatz kommen. Darüber hinaus könnten verbindliche städtische Belegungsrechte die 
mittelbare Funktion eines sog. „Türöffners“ einnehmen, über den anderweitige städtische 
Zugriffsmöglichkeiten auf den Wohnungsmarkt erlangt werden sollen.  
1. Stärkung der Steuerungsfunktion städtischer Belegungsrechte 
Um nach den Zielsetzungen dieser Konzeption vermehrt auch problematische Haushalte mit 
Wohnraum zu versorgen, sollen adäquate Angebote, die einer städtischen Vermittlung 
vorbehalten sind, bei Bedarf per „Besetzungsrecht“ belegt werden: In begründeten und 
vertretbaren Einzelfällen wird das vermieterseitige Auswahlrecht zwischen mehreren 
grundsätzlich zumutbaren Mietinteressenten entweder über eine zwingend einzuhaltende 
Reihenfolge eingeschränkt oder über die konkrete Zuweisung eines von der Vermittlungsstelle 
bestimmten Nachmieters vollständig aufgehoben. (Besetzungsrecht / Einer-Vorschlag). Diese 
vom bisherigen Verfahren abweichende Wahrnehmung des städtischen Belegungsrechtes 
kann dort zum Zuge kommen, wo angebotene Sozialwohnungen und Standorte für eine 
Unterbringung einzelner Problemfälle geeignet sind. 
2. Ausweitung städtischer Versorgungsmöglichkeiten im Wohnungsbestand 
Wegen der beschriebenen räumlichen und strukturellen Angebotsdefizite reichen die über 
städtische Belegungsrechte eingeräumten Möglichkeiten für eine angemessene Unterbringung 
schwieriger Bewerberklientel nicht aus. Eine sozialverträgliche Versorgung dieser Zielgruppe 
erfordert einen anderen Verteilungsrahmen, der sich im Interesse einer sozialen 
Durchmischung von Bewohnern in Zukunft auf einen weiter aufgefächerten Angebotsbestand 
beziehen muss. Angesichts dessen sollen aktive Bestrebungen des Amtes für 
Wohnungswesen darauf ausgerichtet werden, das Spektrum an städtischen 
Zugriffsmöglichkeiten auf geeignete Wohnungen auch auf ehemals gebundene bzw. 
freifinanzierte Bestände am lokalen Wohnungsmarkt auszudehnen. Diese „anderweitigen“ 
kommunalen Zugriffsberechtigungen könnten dabei vorzugsweise zunächst im „Austausch“ 
mit bestehenden städtischen Belegungsrechten an gefördertem Wohnraum im Neubau sowie 
im Bestand erlangt werden. 
Die Verwaltung ist dabei auf eine grundsätzl iche Bereitschaft von betreffenden Eigentümern 
und Anbietern und deren kooperative Mitwirkung angewiesen. Im Focus dieses 
konzeptionellen Ansatzes stehen insbesondere die örtlichen Wohnungsunternehmen, die über 
ihre mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestände sozialen Zielen der 
Wohnungsversorgung besonders verpflichtet sind. Diese halten nicht nur im maßgeblichen 
Umfang Wohnraum mit städtischem Belegungsrecht in ihren eigenen Beständen sondern 
verfügen auch über adäquate anderweitige Angebotsstrukturen, die im Zuge dieses 
konzeptionellen Ansatzes alternative Versorgungsmöglichkeiten bieten könnten. Anders als 
die meisten übrigen, vorwiegend privaten Eigentümer/Anbieter werden die „traditionellen“ 
Kooperationspartner in Anliegen der sozialen Wohnungsversorgung für eine Aufnahme des 
betreffenden Personenkreises vorrangig in Betracht gezogen. Sie sind mit den damit 
verbundenen Aufgabenstellungen erfahren und vertraut und verfügen darüber hinaus über 
notwendige wirtschaftliche und personelle Ressourcen, um besondere Herausforderungen im 
bewährten Zusammenwirken mit der Stadt Münster zu bewältigen. 
Details der Ausgestaltung des künftigen Verfahrens zur Erlangung zusätzlicher Zugriffsrechte 
müssen an dieser Stelle zunächst offen bleiben. Abhängig von konkreten 
Versorgungsnotwendigkeiten und der -bereitschaft potenzieller Kooperationspartner kann 
dieses sowohl einen gezielten Austausch einzelner bestimmter Belegungsrechte (1:1) 
beinhalten als auch eine grundsätzliche Vereinbarung über Zugriffsberechtigungen in Form

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
13 
von Quotenregelungen zur anteiligen Versorgung bestimmter Zielgruppen, die mit einzelnen 
Anbietern individuell auszuhandeln wären.  
Von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Unterbringung besonderer Problemfälle ist 
das Ansinnen, dass jeweils einzelfallorientierte Versorgungsmöglichkeiten ausgehandelt und 
zwischen allen maßgeblich zu beteiligenden Akteuren mit breitem Konsens abgestimmt 
werden. 
3. Aktivierung kommunaler Steuerungspotenziale der sozialen Wohnungsversorgung 
durch Kooperation und Moderation 
Infolge des dargestellten perspektivischen Fristablaufes verbindlicher Belegungsrechte (vgl. 
Grafik 4) gehen der Wohnungsvermittlungsstelle bisherige verbindliche Instrumente rasch 
verloren. Vor diesem Hintergrund gewinnen kooperative Elemente und Ansätze bei der 
Absicherung städtischer Versorgungsmöglichkeiten für die von hier zu unterstützenden 
Bevölkerungsgruppen  immer mehr an Bedeutung. Bei der Suche nach angemessenen und 
bezahlbaren Wohnungen für diese Zwecke ist der Focus rechtzeitig auf den gesamten lokalen 
Wohnungsmarkt auszuweiten und eine gezielte Akquise von bezahlbarem Wohnraum im 
Bestand aufzubauen. Mögliche Versorgungspotenziale im benötigten Umfang lassen sich 
absehbar nur noch auf kooperativem Weg absichern. Auch mit Blick auf neu hinzukommende 
geförderte bzw. bezahlbare freifinanzierte Wohnungsangebote, die für eine sozial 
ausgleichende Wohnungspolitik weiterhin zwingend nötig sind, gilt es, vorrangige 
Versorgungserfordernisse im engen Dialog mit den Eigentümern zu kommunizieren und 
entsprechende Optionen zur Unterbringung nachhaltig auszuhandeln . Über den für die 
Realisierung dieser Konzeption erforderlichen Einsatz zusätzlichen Personals sollen zugleich 
dafür notwendige wichtige Kooperations- und Moderationsstrukturen im Amt für 
Wohnungswesen gestärkt werden. 
IV.  Risikominderung für die Anbieter von Wohnraum 
Mit Blick auf die verstärkte Akquise von Wohnraum dienen zahlreiche Elemente dieser Konzeption 
zugleich auch der Risikominderung auf Vermieterseite:  
• Die Klärung der näheren Gesamtumstände eines Wohnungswechsels sowie die Prüfung von 
Mietwilligkeit und Vertragsfähigkeit sollen dazu beitragen, dass wesentliche 
Zugangsvoraussetzungen auf Seiten zu vermittelnder Bewerber gewährleistet bzw. bei Bedarf 
durch gezielte Hilfen und/oder soziale Betreuung abgesichert werden können.  
• Über die vorgesehene Bereitstellung personeller Ressourcen können bei der 
Wohnungsvermittlungsstelle Funktionen einer Anlauf- und Schaltstelle vorgehalten werden. 
Dort soll künftig eine kompetente Ansprechperson u.a. für Vermieter zur Verfügung stehen, die 
sowohl auf kooperativer Basis einzelfallorientierte Versorgungsmöglichkeiten und besondere 
Bedingungen mit beteiligten Partnern aushandelt als auch deren diverse Anliegen im Hinblick 
auf anstehende oder bereits vermittelte Mietverhältnisse aufgreift (z.B. 
Vermietungsvorbehalte, Problemmeldungen wie Mietrückstände oder andere 
Mietvertragsverletzungen) und durch koordinierende bzw. präventive Maßnahmen unter 
Einbindung Dritter unterstützt.  
• Bei berechtigten Zweifeln an der Miet- bzw. Wohnfähigkeit einzelner Bewerber kann einem 
Mietvertragsabschluss ggf. ein befristetes „Probewohnen“ vorhergehen, das allerdings nur in 
begründeten Ausnahmefällen im Zuge einer ordnungsrechtlichen Einweisung durch die 
zuständige Fachstelle des Sozialamtes (Wohnungsnothilfe) in Betracht kommt.  
• Nach den Zielsetzungen dieser Konzeption kommt den persönlichen und gut vernetzten 
institutionellen Hilfen zugleich eine präventive Funktion bei der Absicherung mietvertraglicher 
Pflichten zu, so dass besondere vermieterseitige Ri siken im Einzelfall kontrollierbar bleiben 
und zumindest abgeschwächt werden.

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
14 
V.  Operative und organisatorische Anpassungen in der Fachstelle „Persönliche 
Wohnhilfen“  
Mit den vorliegenden konzeptionellen Ansätzen sind veränderte Vorgehensweisen und Abläufe in 
bisherigen Aufgabenfeldern der Wohnungsbewerbung und -vermittlung verbunden. Zusätzlich 
anfallende Aufgaben, veränderte Inhalte und neue Funktionen erfordern personelle Ressourcen und 
fachliche Qualifikationen, die dem Amt für Wohnungswesen bisher nicht zur Verfügung stehen.  
Die Fachstelle „Persönliche Wohnhilfen“ ist derzeit mit 6,71 Stellen ausgestattet. Der 
Fachstellenleitung (gehobener Dienst, 30 Stunden/Woche) sind 8 Sachbearbeiter/innen (1 Stelle 
gehobener Dienst, 7 Stellen mittlerer Dienst) zugeordnet, von denen 5 Mitarbeiterinnen (darunter 4 
Teilzeitbeschäftigte) ausschließlich für den Aufgabenbereich „Wohnberechtigung; Wohnungssuche 
und -vermittlung“ verantwortlich sind. Deren Aufgabenspektrum umfasst die Prüfung der 
Einkommensverhältnisse zur Feststellung der Wohnberechtigung, die Annahme und Bewertung von 
Wohnungsgesuchen sowie die gezielte Vermittlung von Belegrechtswohnungen der einzelnen 
Anbieter an Bewerber nach Kriterien der sozialen Dringlichkeit. 
Die Funktionen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen sind auf eine „Einheitssachbearbeitung“ 
ausgerichtet, mit denen vornehmlich notwendige operative Abläufe gewährleistet und 
serviceorientierte Dienstleistungen erbracht werden. Eine notwendige einzelfallorientierte Betreuung 
und Wohnungsversorgung im Kontext vorliegender Anpassungen des Belegungsmanagements 
setzt insbesondere qualifizierte Fähigkeiten einer Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters voraus, 
die/der die unterschiedlichen Belange und An liegen zwischen verschiedenen Einrichtungen und 
Akteuren eigenverantwortlich kommuniziert und koordiniert.  
Für die Umsetzung müsste eine zusätzliche Stelle (Entgeltgruppe S15)
1 eingerichtet werden. Die 
voraussichtlich anfallenden Kosten einer notwendigen Vollzeitstelle werden wie folgt beziffert: 
Personalaufwendungen rd. 62.000  € 
Sachkosten rd. 10.000 € 
Summe rd. 72.000 € 
Zu den wesentlichen wahrzunehmenden Funktionen und Aufgaben zählen insbesondere:  
Fallmanagement
 
• Einzelfallbezogene Prüfung von Versorgungsdringlichkeit, Mietwilligkeit und -fähigkeit 
• Identifizierung individueller Versorgungsbedarfe und -hindernisse  
• Klärung des persönlichen Unterstützungsbedarfs  
• Vermittlung und Koordinierung persönlicher Hilfen bzw. Betreuungsleistungen Dritter 
• Moderation und Schlichtung bei Problemlagen  
Kooperation 
• Suche und Absicherung von (besonderen) Zugangsmöglichkeiten zu angemessenem 
Wohnraum  
• Kommunikation besonderer Bedingungen und Vereinbarungen der Unterbringung mit zu 
beteiligenden Akteuren  
                                                 
1 TVöD / VKA – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (gültig vom 01.01.2011 bis 31.07.2011)

Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0363/2010 
15 
• Kontakt- und Schaltstelle für einzelfallbezogene koordinierte Handlungsbedarfe  
Vernetzung 
• Kommunikation von Zielen, Erwartungen, Anforderungen, Verfahren, Erfahrungen und 
Ergebnissen gegenüber Dritten (z.B. Wohnungswirtschaft, soziale Fachstellen und 
Leistungsträger)   
• Koordination einzelfallbezogener Maßnahmen und Instrumente 
 
VI. Soziale und gesellschaftliche Renditen kommunaler Investitionen im Handlungsfeld 
„Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung“ 
Eine gezielte Steuerung und Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung erweisen sich vor dem 
Hintergrund eines zunehmend ungebundenen Wohnungsmarktes mit vergleichsweise hohem 
Mietniveau als anhaltende Herausforderung für Politik und Praxis. Soweit eine ausreichende und 
räumlich ausgewogene Versorgung sowie ein gleichberechtigter Zugang zu angemessenem 
Wohnraum auf lokaler Ebene nicht effektiv gelingt, werden sich sektorale und soziale 
Segregationstendenzen zu Lasten bestimmter Bevölkerungs- und Einkommensgruppen sowie von 
Quartieren, Immobilien und infrastrukturellen Angeboten/Einrichtungen ungehindert fortsetzen und 
bleiben auch hinsichtlich aufzubringender öffentlicher Leistungen vermutlich nicht ohne zusätzlich 
belastende Wirkung.  
Städtische Wohn- und Lebensqualitäten werden sowohl durch demografische als auch soziale und 
ethnische Faktoren beeinflusst, die mit Blick auf einzelne Stadtteile bzw. Quartiere nicht nur deren 
Wettbewerbsfähigkeit untereinander und deren Image prägen, sondern ggf. auch die Chancen und 
Möglichkeiten zur Partizipation ihrer Bewohnerinnen/Bewohner in weiten Bereichen des öffentlichen 
und privaten Lebens.  
Im Kontext einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung soll mit den konzeptionell 
dargestellten Maßnahmen und Initiativen faktisch bereits eingetretenen negativen Effekten und 
unerwünschten Entwicklungen begegnet werden. 
Den aufzuwendenden Personal- und Sachkosten, die zur Umsetzung von Aktivitäten in den 
unterschiedlichen Handlungsfeldern notwendig sind (öffentliche Investitionen), lassen sich 
hinsichtlich damit zu erwartender (Aus-) Wirkungen grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen 
soziale bzw. gesellschaftliche „Erträge“ (Rendite) gegenüber stellen (Social Return on Investment - 
Messmethodik)
2. 
In der beigefügten Übersicht (Anlage 2) werden perspektivische Annahmen hinsichtlich damit zu 
erwartender Effekte, Einsparungen, Zusatzkosten, sozialer Wirkungen und gesellschaftlichem 
Nutzen auf Seiten beteiligter Organisationen / Träger, Wohnungssuchender und der 
Stadtgesellschaft verifiziert. 
                                                
 
2 Weitere Hinweise zum Interreg-Projekt „SROI-Messmethode“:  
http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/interreg_sroi.html

Berichtsvorlage

10662 Zeichen

V/0363/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anpassung des städtischen Belegungsmanagements zur Unterstützung Wohnungssuchender 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.08.2010 Kommunale Seniorenvertretung Bericht
15.09.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
16.09.2010 Integrationsrat Bericht
22.09.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
28.09.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung: 
Den politischen Gremien werden die aktuellen Rahmenbedingungen sowie die gegenwärtigen 
städtischen Instrumente und Möglichkeiten zur Steuerung und Unterstützung der Wohnraumver-
sorgung am Markt besonders benachteiligter Zielgruppen zur Kenntnis gegeben (Anlage 1, Teil 
1). Eine Umsetzung der daraus abgeleiteten Ansätze und Handlungsempfehlungen für eine künf-
tige Neuausrichtung des städtischen Belegungsm anagements (Anlage 1, Teil 2) hat personelle 
und finanzielle Auswirkungen. Die sich daraus ergebende notwendige Finanzierung voraussicht-
lich anfallender Kosten in Höhe von 72.000 € ist im städtischen Etat bisher nicht abgesichert. 
 
Ausgangslage: 
Im Jahr 2008 wurde zunächst im Interfraktionellen Arbeitskreis über bestehende Versorgungsde-
fizite mit Blick auf einen „harten Kern Wohnungssuchender “und erste Ansätze zur Verbesserung 
von Zugangschancen am Wohnungsmarkt für besonders benachteiligte Zielgruppen diskutiert. 
 
Mit Beschluss vom 24.06.2009 hat der Rat diesen Handlungsbedarf aufgegriffen (Beschlussziffer 
2.5 der Vorlage 0244/2009) und die Verwaltung mit der Entwicklung und Konkretisierung von 
Instrumenten und Leistungsangeboten beauftragt, um insbesondere diejenigen Haushalte künftig 
nachhaltig mit Wohnraum versorgen zu können, denen der Zugang zu angemessenem Wohn-
raum wegen besonderer persönlicher Hürden erheblich erschwert oder völlig verwehrt wird. Die 
dafür erforderlichen Ressourcen sollten dargestellt werden. 
 
Der beigefügte Situationsbericht (Teil 1) ermöglicht einen vertiefenden Einblick in die städtische 
Praxis der Wohnungsvermittlung und zeigt die gegenwärtigen Möglichkeiten und Grenzen bei der 
Versorgung dringlich Wohnungssuchender auf. Aus den dargestellten Ergebnissen, Erfahrungen 
und zu erwartenden Entwicklungen werden aus Sicht der Verwaltung Konsequenzen hinsichtlich 
der weiteren Optimierung der städtischen Wohnungsvermittlung gezogen und neue Wege für 
Vorlagen-Nr.: 
V/0363/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Fahl 
Ruf: 
492 64 80 
E-Mail: 
FahlA@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.05.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0363/2010 
 
eine effektivere und möglichst nachhaltige Wohnungsversorgung von Zielgruppen mit besonde-
ren Marktzugangsschwierigkeiten aufgezeigt (Teil 2).  
 
Zusammenfassend stellt sich die zugrundeliegende Ausgangssituation wie folgt dar: 
 
Bestimmte Zielgruppen können wegen hoher Zugangsbarrieren trotz dringendem Bedarf 
nicht mit Wohnraum versorgt werden 
Die städtische Wohnungsvermittlung registriert unter den als wohnungssuchend Gemeldeten 
vermehrt Haushalte mit überaus komplexen W ohnungsversorgungsproblemen. Deren Unterstüt-
zungsbedarf ist individuell geprägt durch auffallend schwierige finanzielle und persönliche Ver-
hältnisse. Unter den Mechanismen eines zunehmend ungebundenen Wohnungsmarktes sowie 
infolge der überwiegenden eigenverantwortlichen Vergabe von Sozialwohnungen durch deren 
Anbieter findet diese sog. „schwierige Mieterklientel“ so gut wie keinen eigenen Zugang zu meist 
dringend benötigten Wohnalternativen. Die üblichen Instrumente und städtischen Hilfestellungen 
bei der Wohnungssuche und -beschaffung greifen in diesen Fällen meist nicht. Städtische Ver-
mittlungsbemühungen in Ausübung von Belegungsrechten bleiben auch im Sozialwohnungsbe-
stand weitgehend ohne Erfolg, wenn und soweit Vermieter mit Blick auf städtischerseits vorge-
schlagene Bewerber berechtigte Zweifel  insbesondere an der Einhaltung mietvertraglicher Ver-
pflichtungen geltend machen. Diese Haushalte stehen vor Zugangshürden, die wegen ihrer 
Komplexität und Vielschichtigkeit im isolierten Handlungsfeld der städtischen Wohnungsvermitt-
lung und mit deren eng begrenzten Hilfestellungen nicht allein geebnet werden können. Die 
mangelhafte Vermittelbarkeit eines anwachsenden Personenkreises wird für Betroffene und 
Handlungsbeauftragte zu einem andauernden Versorgungsproblem, das gezielte und nachhaltige 
Lösungen erforderlich macht. 
 
Städtische Möglichkeiten zur gezielten Wohnungsversorgung von Dringlichkeitsfällen gehen hin-
sichtlich Effektivität und Umfang immer weiter zurück  
Der im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrzunehmende kommunale Versorgungsauftrag gegen-
über besonders hilfsbedürftigen Zielgruppen kann der zeit nur über das Instrument kommunaler 
Belegungsrechte umgesetzt werden, die der Stadt Münster mit der Wohnungsbauförderung für 
einen befristeten Zeitraum im Sozialwohnungsbestand eingeräumt werden. Der aus diesem Pool 
für städtische Vermittlungszwecke tatsächlich angebotene Wohnraum deckt sich nur noch in ei-
nem begrenzten Umfang mit den aktuellen Versorgungsnotwendigkeiten hier registrierter Dring-
lichkeitsfälle. In der Praxis wird deutlich, dass das verfügbare Wohnungsgemenge hinsichtlich 
Typ und /oder Ausstattung oftmals nicht mit objektiven oder individuellen Anforderungen Woh-
nungssuchender im Einklang steht. In der Wahrnehmung der Verantwortung für möglichst sozial 
ausgewogene Hausgemeinschaften bzw. Nachbarschaften zeigt sich außerdem, dass das zu-
mutbare Maß im Hinblick auf die soziale Belastbarkeit von Bewohnerstrukturen und Nachbar-
schaften in einigen Wohnungsbeständen mittlerweile ausgeschöpft ist.  
 
Auch infolge des perspektivischen Fristablaufs städtischer Belegungsrechte im geförderten Woh-
nungsbestand verbleiben dem Amt für Wohnungswesen künftig immer geringere Spielräume zur 
Umsetzung des gesetzlichen Versorgungsauftrages in diesem Teilmarkt. Zur Absicherung eines 
ausreichenden Spektrums an geeignetem Wohnraum zur Versorgung am Markt besonders be-
nachteiligter Personenkreise sind neue Wege einzuschlagen. 
 
Optimierung der städtischen Wohnungsvermittlung 
Mit den im konzeptione
llen Teil der Anlage dargestellten Ansätzen und Maßnahmen zeigt die 
Verwaltung Lösungsansätze für ein angepasstes Belegungsmanagement auf. Die erarbeiteten 
städtischen Leistungen und Initiativen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Wohnungssuchender 
orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und lokalen Handlungserfordernissen. Sie konzentrie-
ren sich damit grundsätzlich wie bisher auf:

3 
V/0363/2010 
 
¾ die Wahrnehmung des kommunalen Versorgungsauftrages vorrangig zugunsten am 
Markt besonders benachteiligter Haushalte  
 
¾ die Vermittlung Wohnungssuchender nach objektiven Kriterien der Dringlichkeit unter 
Gewährleistung sozial verträglicher Bewohnerstrukturen 
 
¾ die Stärkung des Selbsthilfepotenzials Wohnungssuchender zugunsten einer selbständi-
gen Versorgung mit angemessenen Wohnalternativen  
 
Über eine Ausweitung und Anpassung von Maßnahmen und Leistungen innerhalb des Aufga-
benbereiches der städtischen Wohnungsvermittlung werden Weichenstellungen aufgezeigt, mit 
denen einerseits entscheidende Zugangsbarrieren und Versorgungshemmnisse auf Seiten be-
troffener Haushalte aufgebrochen und andererseits städtische Zugriffsmöglichkeiten auf den lo-
kalen Wohnungsmarkt den gegebenen Versorgungserfordernissen angepasst werden können. 
Eine optimierte Unterstützung der Wohnungsversorgung am Markt besonders benachteiligter 
Haushalte kann insbesondere erreicht werden durch: 
 
¾ eine stärkere Konzentration städtischer Initiativen, Ressourcen und Leistungen auf Woh-
nungssuchende mit dringendem Versorgungsbedarf sowie mit besonderen Zugangsprob-
lemen zum Wohnungsmarkt, 
 
¾ einen gezielten Zugang zu professionalisierten sozialen Angeboten und Hilfestellungen, 
die bisher nicht oder nur schwer vermittelbare Personen/Haushalte in die Lage versetzen, 
gravierende Vermittlungs- und Versorgungshemmnisse zu ebnen bzw. auszuräumen, 
 
¾ eine Flexibilisierung des Einsatzes städtischer Belegungsrechte zugunsten bedarfsorien-
tierter Zugriffsmöglichkeiten auf den lokalen Wohnungsmarkt, 
 
¾ eine hierzu erforderliche Ausweitung personeller Ressourcen innerhalb des Aufgabenbe-
reiches der städtischen Wohnungsvermittlung zur Wahrnehmung von Aufgaben und 
Funktionen, die im Bündnis mit sozialen Diensten und den maßgeblichen Anbietern 
preiswerten Wohnraums besonders hilfsbedürftigen Wohnungssuchenden einen geson-
derten Zugang zum Wohnungsmarkt verschaffen sollen.  
 
Kosten 
Die für eine
 Umsetzung der dargestellten Konzeption voraussichtlich anfallenden Kosten werden 
wie folgt beziffert: 
Personalaufwendungen 
1 Stelle (Vollzeit), Entgeltgruppe S15  
62.000 € 
Sachkosten 
(Arbeitsplatz, Raummiete, IT- Ausst
attung, Fahrtkosten, etc.)  10.000 € 
 
Summe: 72.000  € 
 
Dieser Finanzbedarf steht im Haushalt bisher nicht zur Verfügung. Die gegenwärtige Haushalts-
lage sowie das Konsolidierungsziel des Rates lassen eine Ausweitung des Stellenplans nicht zu.

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V/0363/2010 
 
Soziale und gesellschaftliche Renditen kommunaler Investitionen im Handlungsfeld „Si-
cherung der sozialen Wohnungsversorgung“ 
Im Interesse einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung soll mit den konzep-
tionell dargestellten Maßnahmen und Initiativen faktisch bereits eingetretenen negativen Effekten 
und unerwünschten Entwicklungen begegnet werden.  
Den aufzuwendenden Personal- und Sachkosten, die zur Umsetzung von Aktivitäten in den un-
terschiedlichen Handlungsfeldern notwendig sind (öffentliche Investitionen), lassen sich hinsicht-
lich damit zu erwartender (Aus-) Wirkungen grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen soziale 
bzw. gesellschaftliche „Erträge“ (Rendite) gegenüber stellen. In der beigefügten Übersicht (Anla-
ge 2) werden perspektivische Annahmen hinsichtlich damit zu erwartender Effekte, Einsparun-
gen, Zusatzkosten, sozialer Wirkungen und gesellschaftlichem Nutzen auf Seiten beteiligter Or-
ganisationen / Träger, Wohnungssuchender und der Stadtgesellschaft verifiziert. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Bericht / Konzeption (Anlage 1) 
¾ 
über die Möglichkeiten der sozialen Wohnungsversorgung zugunsten am Markt beson-
ders benachteiligter Haushalte sowie  
  
¾ zur Absicherung einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung am Markt 
besonders benachteiligter Zielgruppen 
 
Perspektivische Annahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Renditen kommunaler In-
vestitionen im Handlungsfeld „Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung“  
(Anlage 2)

Beratungsverlauf (5)

30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
30.08.2010 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2010 Integrationsrat
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0363/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37