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BV2/123/2025

Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Anfrage 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 04.11.2025, TOP 9.2

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Beantwortung BV2 123 2025 Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum

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1332 Zeichen

BV2/123/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 16.06.2025 
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 
der Bezirksvertretung 2 
 
 
 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 2 
Herrn Philipp Schlee 
 
 
 
 
Betrifft: 
Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum  
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 
1. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, um die 
 dauerhafte Belegung von öffentlichen PKW-Stellplätzen durch Wohnwagen 
 und Wohnmobile zu unterbinden? 
 
 
2. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur 
 Einschränkung der Parkerlaubnis beispielsweise durch das 
 Verkehrszusatzzeichen 1010-58? 
 
 
Sachdarstellung: 
Viele Einwohnende beschweren sich, dass im Zooviertel, aber auch in anderen 
Quartieren im Stadtbezirk 2, öffentliche Stellplätze dauerhaft - d.h. über 
mehrere Wochen und teilweise Monate - durch Wohnwagen und Wohnmobile 
blockiert werden. Da diese Fahrzeuge länger sind als normale PKWs, werden 
dabei häufig nicht nur ein, sondern gleich zwei reguläre Stellplätze pro Fahrzeug 
belegt. Auch das Anwohnerparken scheint kein adäquates Instrument zu sein, 
um diesem Problem zu begegnen, da offenbar die Beantragung von 
Bewohnerparkausweisen auch für solche Fahrzeuge möglich ist. 
 
 
gez. Brigitte Reich 
 Fraktionssprecherin

Seite 2

Beantwortung BV2 123 2025 Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum

1459 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 04.11.2025  
Vorlagennummer BV2/123/2025 
 
 
 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 16.06.2025 
hier: Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum 
 
Frage 1:  
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung  geeignet, um die dauerhafte 
Belegung von öffentlichen PKW -Stellplätzen durch Wohnwagen und Wohnmobile zu 
unterbinden? 
 
Antwort: 
Die Z unahme von im öffentlichen Straßenraum geparkten Wohnmobilen ist im 
gesamten Stadtgebiet zu beobachten und straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich 
zulässig.  
Ohne Zugfahrzeug ist das Parken von Wohnwagen und Anhängern auf Basis §12 
Straßenverkehrsordnung auf zwei Wochen begrenzt.  Das Ordnungsamt hat die 
Möglichkeit, gegen Wohnwagen im öffentlichen Straßenraum vorzugehen.  
 
Ein Vorgehen gegen Wohnmobile oder allgemein größere Pkw ist auf Basis des 
aktuellen Straßenverkehrsrechts nicht möglich. 
 
 
Frage 2: 
Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur Einschränkung der 
Parkerlaubnis beispielsweise durch das Verkehrszusatzzeichen 1010-58? 
 
Antwort: 
Die Begrenzung des Parkens auf Pkw mittels Zusatzzeichen Vz 1010-58 ist straßen-
verkehrsrechtlich zulässig, allerdings ist auch ein Anteil der Wohnmobile als Pkw 
zugelassen und kann somit vom Ordnungsamt nur unter sehr hohem 
Personalaufwand als solche erkannt werden.  
 
Wenn eine kleinteilige Verlagerung in angrenzende Wohnstraßen nicht zu erwarten 
ist, wird die Verwaltung tätig.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 9.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/123/2025
Typ
Anfrage
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 13:47