3423/2020
Neugestaltung des Bolzplatzes Georgestraße in Köln-Neubrück
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Anlage 1 - Entwurfsplanung
4433 Zeichen
A ab hier 4 m hoher Ballfangzaun, schallgedämpft 4 m hoher Ballfangzaun, schallgedämpft Fußballfeldca. 40 x 20 mDeckschichtaus EPDM 4 m hoher Ballfangzaun, schallgedämpft Fußballtor ab hier 4 m hoher Ballfangzaun, schallgedämpft 4 m hoher Ballfangzaun, schallgedämpft wassergebundene Wegedecke, Bestand Wiese, Bestand Wiese, Bestand Wiese, Bestand Bank, Bestand Wiese, Bestand Wiese, Bestand Betonpflaster Weg Richtung Georgestraße Weg Richtung Wilhelm-Griesinger-Straße Abfalleimer, Bestand Sandspielfläche, Bestand Wiese, Bestand dichter Baumbestand dichter Baumbestand dichter Baumbestanddichter Baumbestand Abfalleimer Abfalleimer Betonpflaster Betonpflaster Betonpflaster Abfalleimer Tischtennisplatte Fußballtor Jugendbank Abfalleimer Fitnessbereich aus wasserdurchlässigemKunststoffbelag "Battling-Ropes"sieheBeispielfoto Fitnessbox SsieheBeispielfoto Fitnessbox SsieheBeispielfoto Fitnessbox SsieheBeispielfoto Fitnessbox SsieheBeispielfotoStreetworkout-Stationmit Klimmzugstangen und BarrensieheBeispielfoto u. Isometrie Entwurf FREIFLÄCHENPLANUNGTRENDSPORT GEORGESTRASSE 233/ 21 Bau- und IngenieurvermessungAuftragsnummer 2084/1910.04.2019m Georgestraße, 51109 Köln-Neubrück STADT KÖLNAmt für Kinder Jugend und FamilieAbt. Kinderinteressen u. Jugendf.OttmarPohl-Platz 151103 Köln 1:100 ml 02 09.04.21 09.04.21 michael langlandschaftsarchitektur dipl.-ing. landschaftsarchitekt ak/nrw, niederelbener straße 11, 51588 nümbrecht, mobil 0173 201 61 71, ml@lang-landschaftsarchitektur.de Landschaftsarchitekt: Projekt: Plan: Plangrundlage: Ort: Auftraggeber: UNTERSCHRIFTEN51: 512: 67: Amt für Liegenschaften und Vermessung A0 Beispiel Übergangsbereich Betonpflaster, Fußballfeld mit EPDM-Deckschicht, Fußballtor, Ballfangzäune Bestandssituation, Blick über bestehendes Fußballfeld Richtung Georgestraße Z e i c h e n e r k l ä r u n gD a r s t e l l u n g f ü r d e n M a ß s t a b 1 : 2 5 0AllgemeinAbgrenzung des BaugrundstücksEinlaufHinweisschildGemarkungsgrenzeSinkkastenHaltestelleFlurgrenzeKabelschacht, kleinPrellstein / PollerFlurstücksgrenzeKabelschacht, großWasserschieberBordsteinKabelschacht, doppeltGasschieberKantsteinTrafoBaum (Stamm- und Kronen-durchmesser in Meter)Topografische BegrenzungslinieSchaltkastenHydrantBöschungSchachtdeckelKanaldeckelMauer ParkplatzLüfterZaun VerkehrsschildFahnenmastAWH = AußenwandhöheEFH = Erdgeschossfuß- bodenhöheVerkehrsampelMastBauliche Anlage vorhandenStraßenlaterneFlutlichtBauliche Anlage geplantoderStraßenlaterne, doppeltBriefdepotBauliche Anlage zu beseitigenoderAufsatzlaterneHöhenpunktBauliche Anlage unterirdischParkuhrPlanungsrechtStraßenbegrenzungslinieAbgrenzung unterschiedlicherNutzungoderBaulinie Grenze GeltungsbereichBebauungsplansBaugrenzeÖffentliches Straßenland Z e i c h e n e r k l ä r u n gD a r s t e l l u n g f ü r d e n M a ß s t a b 1 : 2 5 0AllgemeinAbgrenzung des BaugrundstücksEinlaufHinweisschildGemarkungsgrenzeSinkkastenHaltestelleFlurgrenzeKabelschacht, kleinPrellstein / PollerFlurstücksgrenzeKabelschacht, großWasserschieberBordsteinKabelschacht, doppeltGasschieberKantsteinTrafoBaum (Stamm- und Kronen-durchmesser in Meter)Topografische BegrenzungslinieSchaltkastenHydrantBöschungSchachtdeckelKanaldeckelMauer ParkplatzLüfterZaun VerkehrsschildFahnenmastAWH = AußenwandhöheEFH = Erdgeschossfuß- bodenhöheVerkehrsampelMastBauliche Anlage vorhandenStraßenlaterneFlutlichtBauliche Anlage geplantoderStraßenlaterne, doppeltBriefdepotBauliche Anlage zu beseitigenoderAufsatzlaterneHöhenpunktBauliche Anlage unterirdischParkuhrPlanungsrechtStraßenbegrenzungslinieAbgrenzung unterschiedlicherNutzungoderBaulinie Grenze GeltungsbereichBebauungsplansBaugrenzeÖffentliches Straßenland M M M M 32363075 32363100 32363125 32363150 32363175 32363175 32363200 32363200 32363225 32363225 32363250 32363275 32363300 5643950 5643975 5644175 5644200 32363075 32363100 32363150 32363250 32363300 564395056439755644000 5644000 5644025 5644025 5644050 5644075 5644100 5644100 5644125 56441505644175 M Tor Wiese Splitt Splitt Weg 0,4/stumpf 0,5/14 Sand Asph. Weg Pl. Weg Splitt I FD dichter Baumbestand dichter Baumbestand Ga Pfl. (Tür) (Tor) Georgestr. (Mauer) Splitt A Tor 149,60m² 173,37m² 145,83m²142,06m² Lage des geplanten Bolzplatzes Street Workout Station, geplante Gerätekombination Street Workout Station, beispielhafte Gerätekombination Tischtennisplatte Fitness-Station "Battling-Ropes" Fitnessbox S
Anlage 2 - Lageplan
130 Zeichen
KölnGIS Mittelpunkt: 363453, 5644284 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 02.06.2021Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/512/10
Vorlagen-Nummer
3423/2020
Freigabedatum
31.05.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neugestaltung des Bolzplatzes Georgestraße in Köln-Neubrück
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Bolzplatzes
Georgestraße in Köln-Neubrück mit Gesamtkosten in Höhe von 545.000 Euro durchzuführen.
Die Beauftragung und Realisierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Programms Starke
Veedel – Starkes Köln aus EFRE-Fördermitteln mit einer Förderquote von voraussichtlich ma-
ximal 40% der förderfähigen Gesamtausgaben von 545.000 Euro (brutto) in den Haushaltsjah-
ren 2021 bis 2022 vorbehaltlich der Zustimmung des Rates.
2. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
545.000 Euro (brutto) im Teilfinanzplan 0902 (Stadtentwicklung).
3. Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 14.02.2019, „Beschluss des Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes `Starke Veedel – Starkes Köln` für den Sozialraum
`Ostheim und Neubrück`“, Session-Nr. 3789/2018, die Umsetzung der Maßnahme „Neugestal-
tung des Bolzplatzes Georgestraße in Köln -Neubrück“ auch bei einer Förderquote unterhalb
von 50% umzusetzen.
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021
Finanzausschuss 21.06.2021
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021
Rat 16.09.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 545.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 197.511,76 €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 54.500 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 19.751,18 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Herrichtung von Spiel - und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche auf dem Bolzplatz
Georgestraße im Stadtteil Neubrück ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzepts für den Sozi-
alraum „Ostheim und Neubrück“, welches als Teil des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“
am 14.02.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, um die hier vorhandene bürger- und so-
zialraumorientierten Angebote zu ergänzen und die Lebensbedingungen zu verbessern.
Der nur 1,1 km² große dicht bebaute Stadtteil Neubrück weist einen besonderen Entwicklungsbedarf
auf. In zwei sehr unterschiedlich strukturierten Stadtvierteln leben insgesamt me hr als 9.000 Einwoh-
ner*innen, hiervon 2.279 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (das sind 25%, Stand: 31.12.2019).
88,4% der Kinder und Jugendlichen wohnen im östlichen und südlichen Teil der Siedlung, welcher
durch die dichte Bebauung mit Hoch - und Mehrfamilienhäusern und ein deutliches Defizit an öffentli-
chen Freiflächen geprägt ist sowie mit 16.271 Einwohner je km² eine sehr hohe Einwohnerdichte auf-
weist. Bei 76,3% der jungen Menschen ist ein Migrationshintergrund zu verzeichnen; 39,6% aller
Haushalte mit Kindern sind gemäß Grundsicherungsstatistik nach SGB II der Bundesagentur für Ar-
beit Bedarfsgemeinschaften von Leistungsberechtigten (Köln gesamt: 19,1%). Die Arbeitslosigkeit
liegt bei 13,8%, die Jugendarbeitslosigkeit bei 8,7%. In 25,8% der Haushalt e leben Kinder (Köln ge-
3
samt: 18,4%). Vor dem Hintergrund der im Stadtteil vorhandenen Bevölkerungsstruktur sowie den
gegebenen familiären und sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen sind verstärkt
niederschwellige kostenfreie und für jeden z ugängliche Angebote im öffentlichen Raum bereitzustel-
len.
Der öffentliche Bolzplatz Georgestraße ist der einzige im Stadtteil. Er befindet sich in südwestlicher
Randlage inmitten einer ausgedehnten Wiese zwischen der Böschung der Autobahn A4 und dem
Verbindungsweg zwischen Georgestraße und Wilhelm -Griesinger-Straße. Derzeit verfügt er aller-
dings nur noch über geringen Spielwert und wird daher wenig frequentiert. Das ursprünglich mit ei-
nem Tennenbelag ausgestattete Spielfeld ist heute weitgehend mit Rasen überwuchert und entspricht
nicht mehr den Anforderungen an einen Bolzplatz.
Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters - und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikations- und
Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können, bedarf der
Bolzplatz einer an den Bedürfnissen der hier lebenden Kinder und Jugendlichen orientierten Neuge-
staltung. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung einer öffentlichen Spiel - und Aktionsfläche mit hohem
Spiel- und Aufenthaltswert für alle im Stadtteil lebenden Kinder und Jugendlichen. Die bedarfsgerech-
te Neugestaltung des Areals soll nach dem Grundkonzept einer multifunktionalen Nutzbarkeit erfol-
gen. Der Bolzplatz soll Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Spiel - und Bewegungsangebot bie-
ten.
Im Rahmen des Partizipationsprojektes wurden die im Sozialraum lebenden Kinder und Jugendlichen
an der Planung beteiligt und ihre Wünsche und Anregungen bereits im Vorfeld erfragt. Die Neugestal-
tung des Bolzplatzes erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteilig ung, um eine bedarfsge-
rechte Gestaltung zu gewährleisten. Die Beteiligung fand in Kooperation mit den Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit vor Ort und der Sozialraumkoordination statt.
Im Zuge der Baumaßnahme soll der Bolzplatz mit einem fugenlosen g elenkschonenden Kunststoff-
boden und zwei Fußballtoren ausgestattet werden. Weiter ist geplant, das 20 x 40 m große Spielfeld
mit einem 4 m hohen schallgedämpften Ballfangzaun rundum einzufrieden. Zwischen dem entlang-
führenden Verbindungsweg, welcher unverä ndert erhalten bleibt, und dem Bolzplatz ist zudem die
Herrichtung einer weiteren Aktivzone vorgesehen. Auf fugenlosem Fallschutzbelag sollen hier ver-
schiedene Aktionsgeräte platziert werden. Gemäß Planung erhält der übrige Bereich inkl. des Entrees
zum Bolzplatz eine Pflasterung, sodass hier als weiteres Spielangebot eine Tischtennisplatte aufge-
stellt werden kann. Vervollständigt wird das Angebot durch mehrere Sitzgelegenheiten im Eingangs-
bereich sowie Abfallbehälter.
Insgesamt gesehen soll Kindern und Ju gendlichen hier ein Areal mit einem vielfältigen attraktiven
Spiel- und Bewegungsangebot sowie hoher Aufenthaltsqualität zur Verfügung gestellt werden und
somit auch die Akzeptanz des Platzes im Quartier erhöht werden.
Bei der Planung wurden die Aspekte de r Barrierefreiheit und des inklusiven Spielens berücksichtigt.
Die Anlage ist barrierefrei zugänglich. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen
zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen und Bewegen geschaffen. Die
Kinder und Jugendlichen können die Spiel - und Bewegungsanlage entsprechend ihren motorischen
und körperlichen Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand nutzen. Das Angebot ermöglicht ein Wei-
terentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie insbesondere auch mo torischer Fähigkeiten. Bei der
Auswahl des Bodenbelags wurde darauf geachtet, dass das Spielfeld auch von Rollstuhlfahrer*innen
genutzt werden kann. Auch die Tischtennisplatte ermöglicht inklusives Spielen.
Mit der vorliegenden Planung sollen sowohl die B elange von Kindern und Jugendlichen als auch die-
jenigen des Naturschutzes berücksichtigt werden. Von einer Umweltbelastung durch Mikroplastik ist
nicht auszugehen, da der Belag nicht wie bei Kunstrasenplätzen mit EPDM -Granulat (Baustoff aus
Ethylen-Propylen-Dien-Monomer-Kautschuk) verfüllt wird. Das Spielfeld des Bolzplatzes sowie die
zwischen Weg und Bolzplatz angeordnete Aktionsfläche werden mit wasserdurchlässigem Ethylen -
Propylen-Dien-Monomer-Kautschuk-Kunststoffboden ausgeführt. Das EPDM -Granulat wird mit Bin-
demittel dauerhaft und wasserdurchlässig verklebt. Regenwasser versickert entweder direkt durch
den offenporigen Spielflächenbelag oder über die Schulter in die angrenzenden Rasenflächen. Ge-
hölze oder Bäume werden von der Maßnahme nicht tangiert; di e umgebende Rasenfläche bleibt un-
berührt.
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Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 545.000 Euro gliedern sich wie folgt:
Planung 95.000 Euro
Herrichtung 450.000 Euro
Es wurden bereits Planungskosten in Höhe von 21.164,71 Euro verausgabt.
Die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen Finanzmittel zur Neugestaltung des Bolzplatzes George-
straße stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 1502 -0902-8-1012 – Starke Veedel – Bolzplatz Georgestraße zur
Verfügung.
Die erforderlichen Finanzmittel für das Jahr 2022 stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung
zur Verfügung und werden gegebenenfalls im Rahmen der Bewirtschaftung in erforderlicher Höhe
budgetneutral umgeschichtet. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziel-
len Abschreibungen in Höhe von 54.500 Euro und die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 19.751,18 Euro sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff. für 2021 anteilig im
Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, eingeplant worden.
Die genannten Aufwendungen führen ab dem Haushaltsjahr 2022 somit zu einem Mehrbedarf gegen-
über der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittel-
fristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das zuständige De-
zernat für Kinder, Jugend und Familie wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bu dgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Um-
schichtungen, vorsehen.
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der beim Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen hierfür veranschlagten Haushaltsmittel.
Für die Planung und Herrichtu ng der Fläche wurde zum Städtebauförderprogramm 2020 des Landes
NRW ein Förderantrag im Rahmen des städtischen Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ „So-
zialraum Ostheim und Neubrück“ eingereicht. Für die Maßnahme ist eine Förderung über den Euro-
päischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bewilligt worden. Dieser Antrag schloss aufgrund
einer früheren Kostenberechnung mit einer Summe von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in
Höhe von 395.023,52 Euro ab. Mit Zuwendungsbescheid 34.01 Starke Veedel – EFRE Stadt
0500127 vom 05.06.2020 ist der Antrag mit einer Fördersumme von maximal 197.511,76 Euro (50%
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) seitens des Landes NRW bewilligt worden.
Aufgrund eines neu erstellten Bodengutachtens, welches eine leichte Belastung des Baugrundes
ausweist und daher eine kostenintensivere Entsorgung erfordert, hat sich zwischenzeitlich eine Kos-
tenerhöhung ergeben. Weitere Mehrkosten werden durch eine nicht ausreichende Versickerungsfä-
higkeit des Untergrundes ausgelöst, die zusätzliche technische Anlagen zur Versickerung des Nie-
derschlagswassers notwendig macht, sodass insgesamt von Mehrkosten in Höhe von 149.976,48
Euro auszugehen ist.
Das EFRE-Programm läuft im Jahr 2022 aus und Mehrkosten für eine Maßnahme, die nach Bewilli-
gung eines Förderantrages in den Jahren 2021 und 2022 nachträglich entstehen, werden nicht mehr
hälftig innerhalb des Programms vom Land nachgefördert. Es gibt aber die Möglichkeit, eine zusätzli-
che und damit abschließende Förderung in Höhe von maximal 10% – ausgehend vom eingereichten
Gesamtbetrag der Maßnahme (395.023,52 Euro) – nachträglich zu erhalten. Die Verwaltung wird sich
bemühen, diese Förderung noch zu erha lten. In Folge würde sich der Betrag des Sonderpostens
beim Amt 51 entsprechend erhöhen.
Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Georgestraße 233
- Wilhelm-Griesinger-Straße
- Straße 11
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Details
- Aktenzeichen
- 3423/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 26.11.2020 10:43