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AN/0894/2023

Städtische Beteiligungsgesellschaften als Akteure städtischen Klimaschutzes

Die Linke. Anfrage nach § 4 23.05.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.09.2023, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4340 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.05.2023 
AN/0894/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 12.06.2023 
 
Städtische Beteiligungsgesellschaften als Akteure städtischen Klimaschutzes 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrterr Herr Ausschussvorsitzender Dr. Krupp, 
 
die Fraktion DIE LINKE im  Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses zu setzen. 
 
Am 24.06.2021 hat der Rat die „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in 
Köln bis 2035" beschlossen. Darin heißt es  u.a.: „ Das Kli maziel der Stadt Köln wird auf die 
gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst [...]. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt 
Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und 
außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder 
künstliche Art und Weise gebunden werden können.“ 
 
Fast zwei Jahre nach diesem Ratsbeschluss ist es aus Sicht der Fragesteller*innen an der Zeit, 
dass der Rat und seine Au sschüsse zunächst über einen Zwischenstand zur bisherigen 
Umsetzung dieses Ratsbeschlusses in den kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die 
möglicherweise bereits erzielten Ergebnisse und Fortschritte, aber auch die dabei aufgetretenen 
Probleme informiert werden. 
 
Am 14.12.2021 hat der Rat im Ergebnis des Bürgerbegehrens von Klimawende Köln einen 
Maßnahmenplan für die RheinEnergie AG verabschiedet/zustimmend zur Kenntnis genommen. 
V ergleichbare Maßnahmenpläne anderer kommunaler Beteiligungsgesellschaften sind dem Rat 
und seinen Ausschüssen jedoch bislang noch nicht zur Kenntnis gebracht worden. 
 
Die von der Stadt beherrschten Beteiligungsgesellschaften (Städtischer Eigentumsanteil größer 
50%) sind größtenteils in privaten Rechtsformen wie z.B. der Rechtsform einer GmbH oder einer 
AG verfasst und zudem häufig noch unter dem Dach des Stadtwerkekonzerns miteinander 
verflochten. 
 
Deshalb haben die Fragesteller*innen ein besonderes Interesse daran zu erfahren, ob und auf 
welche Weise sich diese Problematik der pr ivaten Rechtsform – möglicherweise auch negativ –

auf die V erständigung mit der V erwaltung über den Beitrag der städtischen 
Beteiligungsgesellschaften zur Erreichung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität 
ausgewirkt hat. 
 
Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Mit welchen der städtischen Beteiligungsunternehmen wurden nach dem Ratsbeschluss vom  
24.06.2021 von der Verwaltung Gespräche über den Beitrag des jeweiligen  
Beteiligungsunternehmens zur Erreichung des Ziels der gesam tstädtischen Klimaneutralität mit 
welchem Ergebnis geführt? Bitte für jedes Beteiligungsunternehmen einzeln angeben. 
 
2. Welche Beteiligungsunternehmen verfügen nach Kenntnis der V erwaltung über eigene 
Strategien/Aktionspläne zur Reduktion der THG-Emissionen bzw. zur Erreichung des Ziels der 
gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035? 
 
3. Für welche Beteiligungsunternehmen sieht die Verwaltung politischen Nachsteuerungsbedarf,  
um das Ziel der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 erreichen zu können, ggf. auch durch 
Ratsbeschlüsse nach dem Vorbild des Beschlusses zur Rheinenergie? 
 
4. Haben sich bei den bisherigen Gesprächen und V erabredung von Programmen zur 
Reduktion der THG -Emissionen spezifische Probleme aus der jeweiligen Rechtsform des 
Beteiligungsunternehmens ergeben, und wenn ja, welche? Bitte nach Beteiligungsunternehmen 
und Rechtsformen differenziert beantworten. 
 
5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, um im Konfliktfall  
Ratsbeschlüsse in den einzelnen Beteiligungsunternehmen durch Ausübung der  
Eigentümerinnenfunktion durchzusetzen? Bitte nach Beteiligungsunternehmen und  
Rechtsformen differenziert beantworten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0894/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
23.05.2023
Erstellt
11.05.2023 10:47