AN/0894/2023
Städtische Beteiligungsgesellschaften als Akteure städtischen Klimaschutzes
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Gerrit Krupp Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.05.2023 AN/0894/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 12.06.2023 Städtische Beteiligungsgesellschaften als Akteure städtischen Klimaschutzes Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrterr Herr Ausschussvorsitzender Dr. Krupp, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses zu setzen. Am 24.06.2021 hat der Rat die „Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035" beschlossen. Darin heißt es u.a.: „ Das Kli maziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst [...]. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.“ Fast zwei Jahre nach diesem Ratsbeschluss ist es aus Sicht der Fragesteller*innen an der Zeit, dass der Rat und seine Au sschüsse zunächst über einen Zwischenstand zur bisherigen Umsetzung dieses Ratsbeschlusses in den kommunalen Beteiligungsgesellschaften, die möglicherweise bereits erzielten Ergebnisse und Fortschritte, aber auch die dabei aufgetretenen Probleme informiert werden. Am 14.12.2021 hat der Rat im Ergebnis des Bürgerbegehrens von Klimawende Köln einen Maßnahmenplan für die RheinEnergie AG verabschiedet/zustimmend zur Kenntnis genommen. V ergleichbare Maßnahmenpläne anderer kommunaler Beteiligungsgesellschaften sind dem Rat und seinen Ausschüssen jedoch bislang noch nicht zur Kenntnis gebracht worden. Die von der Stadt beherrschten Beteiligungsgesellschaften (Städtischer Eigentumsanteil größer 50%) sind größtenteils in privaten Rechtsformen wie z.B. der Rechtsform einer GmbH oder einer AG verfasst und zudem häufig noch unter dem Dach des Stadtwerkekonzerns miteinander verflochten. Deshalb haben die Fragesteller*innen ein besonderes Interesse daran zu erfahren, ob und auf welche Weise sich diese Problematik der pr ivaten Rechtsform – möglicherweise auch negativ – auf die V erständigung mit der V erwaltung über den Beitrag der städtischen Beteiligungsgesellschaften zur Erreichung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität ausgewirkt hat. Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchen der städtischen Beteiligungsunternehmen wurden nach dem Ratsbeschluss vom 24.06.2021 von der Verwaltung Gespräche über den Beitrag des jeweiligen Beteiligungsunternehmens zur Erreichung des Ziels der gesam tstädtischen Klimaneutralität mit welchem Ergebnis geführt? Bitte für jedes Beteiligungsunternehmen einzeln angeben. 2. Welche Beteiligungsunternehmen verfügen nach Kenntnis der V erwaltung über eigene Strategien/Aktionspläne zur Reduktion der THG-Emissionen bzw. zur Erreichung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035? 3. Für welche Beteiligungsunternehmen sieht die Verwaltung politischen Nachsteuerungsbedarf, um das Ziel der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 erreichen zu können, ggf. auch durch Ratsbeschlüsse nach dem Vorbild des Beschlusses zur Rheinenergie? 4. Haben sich bei den bisherigen Gesprächen und V erabredung von Programmen zur Reduktion der THG -Emissionen spezifische Probleme aus der jeweiligen Rechtsform des Beteiligungsunternehmens ergeben, und wenn ja, welche? Bitte nach Beteiligungsunternehmen und Rechtsformen differenziert beantworten. 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, um im Konfliktfall Ratsbeschlüsse in den einzelnen Beteiligungsunternehmen durch Ausübung der Eigentümerinnenfunktion durchzusetzen? Bitte nach Beteiligungsunternehmen und Rechtsformen differenziert beantworten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0894/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 10:47