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3313/2025

Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 (ehemalige Tankstelle) in Köln als Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsanierung und OGS-Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 3.3.1

Anlage 5 - Fotoansicht Erftstrasse

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 - Luftbild_Erftstrasse

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse

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Anlage 2 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse

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Anlage 5 - Fotoansicht Erftstrasse

8 Zeichen

Anlage 5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3202 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3313/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 (ehemalige Tankstelle) in Köln als 
Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsanierung und OGS-
Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20„  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 in 
Köln (ehemalige Tankstelle) als Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsa-
nierung und OGS-Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“.  
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Fläche der ehemaligen Tankstelle an der Erftstraße 38 in 50672 Köln liegt im allgemeinen 
Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln und wurde früher als illegaler Parkplatz benutzt. Das 
Gelände soll entsiegelt und in die angrenzende Grünanlage integriert werden.  
 
Die Nutzung dieser Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche für das Projekt „Gilbachstraße“ 
bietet erhebliche Vorteile: 
• Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner in der Gilbachstraße, 
• geringere Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, 
• Vermeidung von terminlichen Verzögerungen durch kürzere Anfahrtswege der Baustel-
lenfahrzeuge und Lagerfläche für Baumaterial sowie 
• weniger CO2-Emissionen durch kürzere Anfahrtswege und 
• wirtschaftliche Vorteile durch Kosteneinsparungen. 
 
Das Grundstück wurde im Zuge der Baugenehmigung für den Interimsbau Venloer Wall als 
Ausgleichsfläche für Ersatzbepflanzungen benannt, damit die Baugenehmigung erteilt werden 
konnte. Es gab keinen anderen Standort für die notwendigen Ersatzpflanzungen und keine 
Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.  
Das Grundstück, welches sich im Allgemeinen Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln befin-
det, wird der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen für die Ersatzbepflanzungen zur Verfügung gestellt. Eine andere Nutzung ist bis-
her an dieser Stelle nicht vorgesehen.  
Die Ausschreibung und Vergabe der Planung und Umsetzung der Ersatzpflanzungen und Re-
naturierung konnte jedoch aus Kapazitätsgründen bisher nicht erfolgen. Eine Durchführung 
der Anpflanzungen wäre frühestens im Herbst 2026 oder Frühjahr 2027 möglich. 
Die Ersatzpflanzungen sollen bis zur geplanten Fertigstellung der Montessori-Grundschule an 
der Gilbachstraße 20 im Jahr 2028 aufgeschoben werden, damit die Fläche zunächst als 
Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann. Die Ersatzpflanzungen würden anschlie-
ßend nach Vorgabe des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen durch die Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln erfolgen. 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Kartenausschnitt Erftstraße und Gilbachstraße  
Anlage 3 – Kartenausschnitt Erftstraße und Gilbachstraße 
Anlage 4 – Luftbild 
Anlage 5 - Fotoansicht

Anlage 4 - Luftbild_Erftstrasse

140 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 355251, 5645866
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1
Anlage 4

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1229 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Planung mit 
Gestaltungsspielraum handelt. Es geht lediglich darum die Ersatzpflanzungen für den Interimsbau Franz-
Hitze-Straße auf dem Grundstück Erftstraße 38 (ehem. Tankstelle) zu einem späteren Zeitpunkt (2028) 
durchzuführen und bis dahin das Gelände als Baustelleneinrichtungsfläche für das Projekt 
„Generalsanierung und OGS-Erweiterungsbau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“ zu nutzen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse

140 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 355247, 5645848
1:2000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1
Anlage 3

Anlage 2 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse

140 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 355250, 5645859
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
3313/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.01.2026
Erstellt
20.11.2025 15:29