1601/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5126 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64/644/5
Vorlagen-Nummer
07.06.2023 1601/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/DieGrünen in der Sitzung der
Bezirksvertretung Mülheim am 13.03.2023 betr. "Warum setzt die Stadt Köln
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Kölner Bürger*innen nur mit Zwang um?,
AN/0433/2023
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
„Wie viele Anträge auf Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten wurden für den Bezirk Mülheim
2021, 2022 und 2023 eingereicht, und welches Ergebnis hatten die entsprechenden Verwal-
tungsverfahren?“
Antwort der Verwaltung:
Eine Statistik oder Auswertung über die Anträge und die Einrichtung von Tempo 30-Abschnit-
ten für den Bezirk Mülheim aus den Jahren 2021 bis 2023 liegen nicht vor. Diese zu ermitteln
und die Ergebnisse der entsprechenden Verwaltungsverfahren darzustellen würde einen er-
heblichen Aufwand bedeuten, welcher aufgrund der angespannten Personalsituation nicht zu
leisten ist.
Frage 2:
„Warum wurde der Tempo 30-Abschnitt am Clevischen Ring nur auf wenige 100 Meter be-
grenzt, obwohl die Lärmbelastung für die Bevölkerung am Clevischen Ring auch außerhalb
dieser Begrenzung ähnlich hoch wie innerhalb liegt?“
Antwort der Verwaltung:
Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Clevischen Ring zwischen
Keupstraße und Berliner Straße wurde aufgrund des vorliegenden Lärmgutachtens angeord-
net, da aktuell in diesem Bereich keine anderen lärmreduzierenden Maßnahmen durchgeführt
werden können und für diesen Bereich entsprechende Anträge vorlagen.
Frage 3:
„Wie kontrolliert die Stadt dort die Einhaltung der neuen Anordnung?“
Antwort der Verwaltung:
Der technische Außendienst des Verkehrsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung führt
mobile Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet durch und erhält eine Informa-
tion/Anordnung vom Amt für Verkehrsmanagement, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung
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in einer Straße geändert/reduziert wird. Auf dem Clevischen Ring wird nach Vorlage der An-
ordnung vor Ort eine Überprüfung durchgeführt, in welchem Bereich Messungen mit einem
Messfahrzeug, einer semistationären Anlage ("Anhänger") oder mit Stativ zielführend sind.
Diese Messstellen werden anschließend bei der Einsatzplanung verstärkt berücksichtigt.
Diese Vorgehensweise wird auch beim Clevischen Ring Anwendung finden.
Grundsätzlich werden 30er-Zonen ebenso wie besonders schützenswerte Bereiche priorisiert
bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.
Frage 4:
„Hat die Verwaltung an anderen Stellen im Stadtgebiet proaktiv Tempo 30 aus Lärmschutz-
gründen angeordnet, oder verfolgt sie derartige Pläne?“
Antwort der Verwaltung:
Es können aus Lärmschutzgründen nur dann Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgen, wenn
keine anderen Maßnahmen getroffen werden können. Das bedeutet, dass die Geschwindig-
keitsreduzierung das allerletzte Mittel darstellt.
Eine "proaktive" verkehrsrechtliche Maßnahme ist daher nicht möglich."
Frage 5:
„Warum hängt (diesen Eindruck vermittelt die derzeitige Situation jedenfalls) der Gesund-
heits- und Lärmschutz vom persönlichen, zeit- und kostenintensiven Engagement der Bür-
ger*innen ab?“
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich an der Reduzierung des Umgebungslärms, um die Le-
bensqualität für die Bevölkerung zu verbessern.
Die Verwaltung der Stadt Köln führt die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Lärmminde-
rungsplanung) nach § 47 BImSchG durch.
Dabei dient die Lärmkartierung der Beschreibung der Lärmsituation vor Ort und der Ermittlung
der Betroffenenzahlen. Die Berechnungen werden kontinuierlich aktualisiert und alle 5 Jahre
an des LANUV NRW übermittelt, welches die Lärmkarten auf dem Umgebungslärmportal zur
Verfügung stellt (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/).
Mit einer Aktualisierung der Karten ist noch in laufenden Jahr 2023 zu rechnen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung wird die Lärmaktionsplanung durchge-
führt.
Dabei handelt es sich aktuell um die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung, welche voraussichtlich
bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird.
Die Lärmkartierung sowie die Eingaben der Bevölkerung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im
Rahmen der Lärmaktionsplanung dienen als Grundlage um Maßnahmen abzuleiten.
Diese haben das Ziel den Lärm an besonders betroffenen Straßenabschnitten zu reduzieren
und ruhige Gebiete zu schützen.
Die Lärmaktionsplanung muss mit anderen Planungen harmonisiert und mit aktuellen und zu-
künftigen Verkehrsplanungen abgestimmt werden.
Es besteht zwar kein direkter Anspruch auf die kurzfristige Umsetzung der im Lärmaktionsplan
verankerten Maßnahmen, sie sind jedoch nach Priorität bevorzugt zu behandeln.
Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen hat die Straßenverkehrsbehörde die rechtli-
chen Vorgaben und finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Berliner Straße
- Keupstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1601/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.06.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 16:12