3745/2018
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 10.01.2019 3745/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.01.2019 Finanzausschuss 07.02.2019 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti- kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be- treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs- leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig- keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf- fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2017. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht- zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre- chende Internetseite bekannt gibt. Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 Gez. Blome
Anlage - Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017
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Anlage
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Kalenderjahr 2017
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung
1370/2007 der Europäischen Union
Stand 12/2018
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Inhalt
1. Betrieb ................................................................................................................................................. 3
2. Einnahmen ........................................................................................................................................... 4
3. Kundenbarometer ............................................................................................................................... 5
3.1 Angebotsqualität ............................................................................................................................... 5
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................................. 6
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................................. 7
3.4 Sauberkeit und Sicherheit ................................................................................................................. 8
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017 gemäß Artikel 7 (1) der
Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der
Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den
Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren
Finanzierung betraut.
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans
Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die
flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.
1. Betrieb
Im Jahr 2017 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 51 Buslinien und
11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi, RufBus oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der
Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum
Hochflurnetz zählten 2017 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen
Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2017 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten
Busnetz 579 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 327 Busse (226 Busse der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG, 101 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung
betrug 54,2 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2017. Es wurden 280 Millionen Fahrgäste befördert.
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2. Einnahmen
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
• Infrastrukturvorhaltung
• Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen
• Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im
Busbereich
Im Kalenderjahr 2017 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte
Bus einen Finanzausgleich von 29,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn
beliefen sich auf 68,9 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2017 Mittel aus den pauschalisierten
Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw.
emissionsarmer Busse gewährt.
Zudem erhielt die KVB Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 5 Millionen Euro für die
Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. Dieser
Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten allgemeinen
Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt.
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 397,8 Millionen Euro.
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe
von 280,9 Millionen Euro gegenüber.
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 8,4 Millionen Euro
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,3 Millionen Euro
von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von Auszubildenden.
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3. Kundenbarometer
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten,
lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren
Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur
Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie
durchführen. Für das Jahr 2017 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers
zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen
Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind die
Ergebnisse der Befragungen aus den letzten fünf Jahren gegenübergestellt.
3.1 Angebotsqualität
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
1. Angebotsqualität
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Im Jahr 2017 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die
Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Es ist jedoch tendenziell eine
geringfügige Verschlechterung der Zufriedenheit hinsichtlich der Taktfrequenz erkennbar.
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2013 2014 2015 2016 2017
Taktfrequenz
Anschlüsse
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3.2 Betriebsqualität
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und
Busse gruppiert.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
2. Betriebsqualität
(Quelle: KVB.-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV-Angebot ist in den letzten vier Jahren tendenziell eine
geringfügige Verschlechterung der Zufriedenheit festzustellen. Mit der Schnelligkeit im ÖPNV sind die
Fahrgäste hingegen deutlich zufriedener. Hier sind nur marginale Schwankungen in den letzten
Jahren zu verzeichnen.
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2013 2014 2015 2016 2017
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung
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3.3 Fahrgastservice
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung
in den Stationen zusammengefasst. Ab 2015 wurden auch die Informationen bei Störungen und
Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das Merkmal
Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde ab 2015 nicht mehr abgefragt.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
3. Fahrgastservice
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
(1) Ab 2015 nicht erhoben
(2) Ab 2015 erhoben
Im Jahr 2017 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen ein ähnliches Ergebnis wie in
den vergangenen Jahren registriert werden. Die Kunden-Einschätzung kann somit weiterhin als leicht
überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die neu erhobenen Werte ab dem Jahr 2015 hinsichtlich
Infos bei Störungen an Haltestellen und Fahrzeugen werden weiterhin als unterdurchschnittlich
bewertet.
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2013 2014 2015 2016 2017
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweissch
ilder zur Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an
Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im
Fahrzeug (2)
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3.4 Sauberkeit und Sicherheit
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt.
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots
4. Sauberkeit und Sicherheit
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste)
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden)
Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit konnten in den vergangenen Jahren keine
signifikanten Änderungen festgestellt werden. Diese Beobachtungen konnten auch für das Jahr 2017
registriert werden. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen und im Fahrzeug seit
der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz kommenden
Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit weiter zu verbessern, wurde
neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein
Alkoholkonsumverbot eingeführt.
Die Gesamtzufriedenheit der KVB-Kunden hat sich mit einem Mittelwert von 2,98 im Jahr 2017
gegenüber dem Mittelwert von 2,90 aus dem Vorjahr geringfügig verschlechtert.
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Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends
an Haltestellen
Sicherheit abends
im Fahrzeug
2013
2014
2015
2016
2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3745/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.01.2019
- Erstellt
- 13.11.2018 14:18