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3745/2018

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 10.01.2019

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage - Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017

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Mitteilung Ausschuss

2040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 10.01.2019 
 3745/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.01.2019 
Finanzausschuss 07.02.2019 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti-
kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in 
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be-
treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs-
leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
 
In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es:  
 
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig-
keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf-
fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen 
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“  
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 
2017. 
 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-
zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre-
chende Internetseite bekannt gibt.  
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 
 
 
Gez. Blome

Anlage - Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017

10490 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Kalenderjahr 2017 
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          
Stand 12/2018

2 
 
Inhalt 
1. Betrieb ................................................................................................................................................. 3 
2. Einnahmen ........................................................................................................................................... 4 
3. Kundenbarometer ............................................................................................................................... 5 
3.1 Angebotsqualität ............................................................................................................................... 5 
3.2 Betriebsqualität ................................................................................................................................. 6 
3.3 Fahrgastservice .................................................................................................................................. 7 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit ................................................................................................................. 8

3 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2017 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf 
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes 
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen 
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der 
Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den 
Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren 
Finanzierung betraut. 
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden 
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans 
Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die 
flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.  
1. Betrieb 
Im Jahr 2017 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 51  Buslinien und 
11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi, RufBus oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der 
Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz 
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz 
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum 
Hochflurnetz zählten 2017 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen 
Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2017 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten 
Busnetz 579 Kilometer. Es kamen 377 Stadtbahnfahrzeuge und 327 Busse (226 Busse der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG, 101 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung 
betrug 54,2 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2017. Es wurden 280 Millionen Fahrgäste befördert.

4 
 
2. Einnahmen 
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem 
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale 
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: 
• Infrastrukturvorhaltung 
• Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen 
• Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im 
Busbereich 
Im Kalenderjahr 2017 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte 
Bus einen Finanzausgleich von 29,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn 
beliefen sich auf 68,9 Millionen Euro.  
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2017 Mittel aus den pauschalisierten 
Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw. 
emissionsarmer Busse gewährt. 
Zudem erhielt die KVB Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 5 Millionen Euro für die 
Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. Dieser 
Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten allgemeinen 
Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt. 
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen 
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 397,8 Millionen Euro.  
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe 
von 280,9 Millionen Euro gegenüber.  
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 8,4 Millionen Euro 
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,3 Millionen Euro 
von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von Auszubildenden.

5 
 
3. Kundenbarometer 
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, 
lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren 
Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur 
Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie 
durchführen. Für das Jahr 2017 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers 
zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen 
Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind die 
Ergebnisse der Befragungen aus den letzten fünf Jahren gegenübergestellt.  
3.1 Angebotsqualität 
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
1. Angebotsqualität 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Im Jahr 2017 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die 
Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Es ist jedoch tendenziell eine 
geringfügige Verschlechterung der Zufriedenheit hinsichtlich der Taktfrequenz erkennbar.  
 
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2013 2014 2015 2016 2017 
Taktfrequenz 
Anschlüsse

6 
 
3.2 Betriebsqualität 
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und 
Busse gruppiert. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
2. Betriebsqualität 
(Quelle: KVB.-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV-Angebot ist in den letzten vier Jahren tendenziell eine 
geringfügige Verschlechterung der Zufriedenheit festzustellen. Mit der Schnelligkeit im ÖPNV sind die 
Fahrgäste hingegen deutlich zufriedener. Hier sind nur marginale Schwankungen in den letzten 
Jahren zu verzeichnen. 
  
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2013 2014 2015 2016 2017 
Pünktlichkeit und 
Zuverlässigkeit 
Schnelligkeit der 
Beförderung

7 
 
3.3 Fahrgastservice  
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung 
in den Stationen zusammengefasst. Ab 2015 wurden auch die Informationen bei Störungen und 
Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das Merkmal 
Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde ab 2015 nicht mehr abgefragt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
3. Fahrgastservice 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
(1) Ab 2015 nicht erhoben 
(2) Ab 2015 erhoben 
Im Jahr 2017 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen ein ähnliches Ergebnis wie in 
den vergangenen Jahren registriert werden. Die Kunden-Einschätzung kann somit weiterhin als leicht 
überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die neu erhobenen Werte ab dem Jahr 2015 hinsichtlich 
Infos bei Störungen an Haltestellen und Fahrzeugen werden weiterhin als unterdurchschnittlich 
bewertet. 
 
 
 
 
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
2013 2014 2015 2016 2017 
Fahrplan-Information an 
Haltestellen 
Beschilderung/Hinweissch 
ilder zur Orientierung (1) 
Infos bei Störungen und 
Verspätungen an 
Haltestellen (2) 
Infos bei Störungen und 
Verspätungen im 
Fahrzeug (2)

8 
 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit 
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
4. Sauberkeit und Sicherheit 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit konnten in den vergangenen Jahren keine 
signifikanten Änderungen festgestellt werden. Diese Beobachtungen konnten auch für das Jahr 2017 
registriert werden. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen und im Fahrzeug seit 
der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz kommenden 
Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit weiter zu verbessern, wurde 
neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein 
Alkoholkonsumverbot eingeführt. 
Die Gesamtzufriedenheit der KVB-Kunden hat sich mit einem Mittelwert von 2,98 im Jahr 2017 
gegenüber dem Mittelwert von 2,90 aus dem Vorjahr geringfügig verschlechtert. 
 
1
1,5 
2
2,5 
3
3,5 
4
4,5 
5
Sauberkeit im 
Fahrzeug 
Sauberkeit und 
Gepflegtheit der 
Haltestellen 
Sicherheit abends 
an Haltestellen 
Sicherheit abends 
im Fahrzeug 
2013 
2014 
2015 
2016 
2017

Beratungsverlauf (2)

29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3745/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.01.2019
Erstellt
13.11.2018 14:18