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AN/0410/2018

Möglicher Umgehungstatbestände bei der Registrierung von Vielehen im Zusammen-hang mit der Aufnahme von moslemischen Flüchtlingsfamilien

AfD Anfrage nach § 4 13.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 4.4

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2125 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.03.2018 
AN/0410/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.03.2018 
Möglicher Umgehungstatbestände bei der Registrierung von Vielehen im Zusammen-
hang mit der Aufnahme von moslemischen Flüchtlingsfamilien 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland hat u.a. zu der Besonderheit geführt, dass 
sich teilweise Väter mit Kindern von verschiedenen Frauen hier befinden, mit denen sie nach 
islamischem Recht rechtskräftig verheiratet sind. Umgekehrt befinden sich islamische Kinder 
mit ihren Müttern im Ausland, deren Väter sich bereits mit einer oder mehreren Ehefrauen 
und deren Kindern in Deutschland aufhalten.  
Vielfach wird von diesen Müttern und Vätern mit Verweis auf diese Umstände hier oder im 
Ausreiseland ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, dem durch ein entspre-
chendes Visum der deutschen Botschaft mit Verweis auf das Kindswohl offenbar in einer 
Reihe von Einzelfällen stattgegeben wird. Dadurch wird allerdings ein Umgehungstatbestand 
geschaffen, der einer Legalisierung der Vielehe gleichkommt. Daran ändert auch die Tat-
sache nichts, dass nachzuholende Mütter nur als Kindsmutter im Visum benannt werden, 
denn in der Praxis unterwirft sich die Frau hier gemäß islamischem Recht dem Anspruch des 
Mannes im Rahmen der vielehelichen Beziehung. In Deutschland ist die Vielehe (Polygamie) 
gesetzlich verboten. 
Die AfD im Rat der Stadt Köln bittet daher um Auskunft,  
1. wie viele Familien sich in Köln aufhalten, deren Zusammenführung zu Gunsten des 
Kindeswohls entschieden wurde, durch die Zusammenführung aber dem Charakter   
einer Vielehe entsprechen, also ein Mann mit mehreren Frauen nach islamischem   
Recht verheiratet ist und  
2. eine vollumfängliche Förderung erhalten? 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0410/2018
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
13.03.2018
Erstellt
13.03.2018 10:27