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Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern

Mitteilung Ausschuss 3453/2016 vom 20.04.2017

Stand: Am 16.05.2017 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 4_AVR vom 27.03.2017 TOP 4.6

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    Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 20.04.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.03.2017 öffentlich 4.6 Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungs- dienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern 3453/2016 MdR Möller bittet darum, diese Mitteilung auch in den Rechnungsprüfungsausschuss zu geben, da die Ersatzbeschaffung auf diesen zurückgeht. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
  • Anlage 2_Fahrzeugzustandsbericht

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    1 Anlage 2 –Fahrzeugzustandsbericht eines 6 Jahre alten Rettungswagens 1. Ersatzbeschaffung eines Rettungswagen Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Rettungswagen dienen zum Transport von Notfallpatienten, bei denen lebensrettende Maßnahmen wie die Wiederherstellung und Stabilisierung der Vitalfunktionen mittels der Ausrüstung des Fahrzeuges durchgeführt worden sind. Rettungswagen ermöglichen mit den Tragen- und Lagerungseinrichtungen einen fachgerechten, schonenden Transport zur Zielklinik. Der RTW K-LN 3715 ist gemäß Rettungsdienstbedarfsplan einer von insgesamt 56 vorgehaltenen Rettungswagen; davon 6 RTW der technischen Reserve. Die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens mit dem Kennzeichen K-LN 3715 ist aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich. Die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erfolgte am 24.08.2010. Die mit 20 aufgrund einer Handreichung des IM NRW festgelegte Nutzungsdauer bei Rettungswagen beiträgt für Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Köln 6 Jahre. Die ermittelte tatsächliche Nutzungsdauer von Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Köln beträgt 7,86 Jahre. Die voraussichtliche Außerbetriebnahme des Rettungswagens mit dem Kennzeichen K-LN 3715 erfolgt, sofern eine Ersatzbeschaffung im Jahr 2016 begonnen werden kann, ca. Ende des Jahres 2017. Damit erreicht das Fahrzeug mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 7,36 Jahren die mittlere Nutzungsdauer von 7,86 Jahren bei Rettungswagen der Feuerwehr Köln. 2. Fahrzeugzustandsbericht Das Fahrzeug wurde in der Kfz-Werkstatt der Feuerwehr einer technischen Überprüfung unterzogen. Hierbei ist zu beachten, dass der ermittelte notwendige Reparaturaufwand sich auf eine Nutzungsdauerverlängerung um 2 Jahre auf eine Nutzung bis 2019 bezieht. Bei einer Ersatzbeschaffung mit Beginn 2016 und Auslieferung 2017 entstehen kaum Kosten. Reparaturen würden nur im unvermeidbaren Maß durchgeführt, präventiver Aufwand würde entfallen. Der Stichtag der zugrunde gelegten Fahrzeugdaten ist der 31.03.2016 2.1 Nutzungsdauer und Beschaffungszeit Die Fahrzeuge der Feuerwehr Köln werden mit einem Vorlauf von ca. 1,5 Jahren vor Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer zur Ersatzbeschaffung vorgesehen. Sofern wirtschaftliche Gründe nicht entgegen stehen, werden mit entsprechendem Vorlauf die Ersatzbeschaffungen begonnen. Vorgesehen Nutzungsdauer bis zur Ersatzbeschaffung entweder 2017 oder 2019 Festgeschriebene Nutzungsdauer gemäß Abstimmung mit 20 und der Handreichung des IM NRW 6 Jahre Durchschnittliche tatsächliche Nutzungsdauer aller Rettungswagen der BF ab 2001 7,86 Jahre Nutzungsdauer des Fahrzeuges K-LN 3715 bis 31.03.2016 5,61 Jahre Beschaffungszeit insgesamt 1,5 Jahre davon Lieferzeit Ca. 12 Monate 2.2 Reservefahrzeug/-gerät C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 2 Die Feuerwehr Köln verfügt über insgesamt 56 Rettungswagen, davon sind 6 Fahrzeuge RTW der technischen Reserve. 2.3 Fahr/ -Betriebsstundenleistung Fahr- und Betriebsstundenleistung Km Leistung seit Inbetriebnahme 167.382 Durchschnittliche jährliche Leistung 29.836 Voraussichtliche weitere Leistung bis zur Ersatzbeschaffung 44.754 Voraussichtliche Gesamtleistung bei Außerdienstnahme 2017 212.136 Voraussichtliche Gesamtleistung bei Außerdienstnahme 2019 271.808 2.4 Instandsetzungskosten seit Inbetriebnahme Die Fahrzeuge der Feuerwehr Köln werden regelmäßig und scheckheftgepflegt. Das bedeutet, dass alle notwendigen Inspektionen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsfristen eingehalten werden. Darüber hinaus finden jährliche Begutachtungen und „große“ Inspektionen der Fahrzeuge statt. Bis zum Stichtag wurden für das Fahrzeug 37.348,17 € Reparaturkosten investiert, davon in den vergangenen Jahren 2013 insgesamt 7.529,98 €, 2014 insgesamt 14.532,51 € und 2015 insgesamt 9.082,41 €. 2.5 Kalkulation anfallender Reparaturkosten Die Reparaturkosten in der unten stehenden Tabelle sind für den Fall beziffert, das für diesen Rettungswagen eine noch einmal um 2 Jahre verlängerte Nutzungsdauer bis ca. Ende 2019 verlangt wird. Die angenommenen Reparaturkosten sind mit einer gewissen Unschärfe versehen. Einige Reparaturkosten sind aufgrund von Verschleiß an Bauteilen eindeutig zu beziffern, andere Kosten müssen aufgrund von langjährigen Erfahrungswerten angenommen werden. Im Folgenden stehen die angenommenen Reparaturkosten aufgeschlüsselt nach:  A= Unvermeidliche Reparaturkosten bei einer Laufzeitverlängerung um 2 Jahre  B= Optionale Reparaturkosten bei einer Laufzeitverlängerung um 2 Jahre Maßnahmen Kosten in € A) Unvermeidliche Reparaturkosten Kosten in € B) Optionale Reparaturkosten Lenkrad erneuern 200 Sitzpolster Fahrer- und Beifahrersitz mit Bezug 500 Armlehne Fahrersitz 125 Armlehne Beifahrersitz 125 Sicherheitsgurt Fahrerseite 200 Sicherheitsgurt Beifahrerseite 200 Fensterhebemechanik Fahrer- und Beifahrerseite 400 C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 3 Armaturenbrettverkleidung erneuern 80 Türscharniere Fahrer- und Beifahrertür erneuern 200 Bodenbelag Fahrerseite erneuern 200 Klappe G3 entrosten / lackieren 400 Laufschiene Schiebetür erneuern 600 Kotflügel VL lackieren 250 B- Säule rechts gerissen 250 B- Säule links gerissen 250 Lüftermotor und Vorwiederstand 300 AT Motor 10500 Turbolader 2400 Steuerkette erneuern 2000 Riementrieb erneuern 200 Hochdruckpumpe 2000 Abgaskrümmer 650 Ansaugbrücke 600 Drosselklappenmodul 850 AGR Ventil 1500 Öl- Wärmetauscher 1700 Dieselpartikelfilter 1200 Zündschloss 600 Lichtmaschine 1000 Automatikgetriebe 6000 Kardanwelle 1200 Lenksäule 1500 Lenkgetriebe 1700 Spurstangen 600 Stoßdämpfer VA 1050 Stoßdämpfer HA 500 HA Diff. Flankenspiel 1200 Querlenker VA 400 Kugelgelenk und Lager Panhardstab 200 Bodenbelag Patientenraum erneuern 5000 Sauerstoffanlage erneuern 5000 Schiebetür Griff und Öffnungsmechanismus 250 Außentüren Schließanlage und Fächer überholen 250 Hecktüren Schließanlage und Scharniere 250 Klappen, Fächer und Auszüge Patientenraum überarbeiten 500 Seitenwand im Patientenraum rechts instand setzen 250 Seitenwand im Patientenraum links instand setzen 250 Hecktür rechts Profile neu einkleben 1200 Hecktür links Profile neu einkleben 1200 Radlauf Patientenraum rechts entrosten / instand setzen 300 C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 4 Radlauf Patientenraum links entrosten / instand setzen 300 Lautsprecher Warnanlage 500 Martinkompressor 350 Summe 17680 41750 Gesamtsumme A) + B) 59430 2.6 Erläuterungen zur Tabelle 2.5 Reparaturkosten Unvermeidliche Reparaturkosten A Die unter A aufgeführten Reparaturkosten stellen den Betrag dar, der zwingend aufzuwenden ist, wenn die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens nicht wie geplant nach Ablauf der Nutzungsdauer im Jahre 2017 abgeschlossen ist. Sie dienen vornehmlich der Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges bis zur Indienststellung des Ersatzfahrzeuges, dann im Jahre 2019. In der Aufstellung ist bereits ein Betrag von 5.000 € für die Erneuerung der Sauerstoffanlage durch den Aufbauhersteller WAS enthalten. Gem. einer technischen Empfehlung sind Sauerstoffleitungen nach 6 Jahren zu erneuern. Des Weiteren ist die komplette Erneuerung des Fußbodenbelags im Patientenraum mit weiteren 5.000 € berücksichtigt. Mit den Jahren quellen die Böden an entstandenen Rissen (auch durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen hervorgerufen) auf und bieten so Keimen einen sicheren Nährboden. Gerade in einem RTW ist dies absolut auszuschließen. Bei den Kosten handelt es sich um eine Schätzung. Zur genauen Feststellung des Instandsetzungsumfangs ist der Rettungswagen dem Hersteller vorzuführen. Zur exakten Kostenermittlung sind Teildemontagen von Bauteilen erforderlich. Unter Berücksichtigung der für die Demontagearbeiten anfallenden Kosten sind die dabei festgestellten Mängel unmittelbar zu beheben, da eine spätere Instandsetzung nicht wirtschaftlich ist. Optionale Reparaturkosten B Die unter B aufgeführten Reparaturkosten stellen die Kosten dar, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Fall einer Nutzungsdauerverlängerung um 2 Jahre aufzuwenden sind. Die Kosten beziehen sich unter anderem auf einen kompletten Austauschmotor (ca. 10.500 €) sowie das Automatikgetriebe (ca. 6.000 €). Der Zeitpunkt der Kostenaufwendung für den Austauschmotor und das Getriebe ist variabel. 2.7 Ausfallzeiten Alle Rettungswagen der Feuerwehr Köln werden planmäßig, wie alle Großfahrzeuge der Feuerwehr Köln, zur HU/AU/SP/UVV für 3 – 5 Werktage pro Kalenderjahr in die Kfz- Werkstatt der Feuerwehr Köln abgerufen. In dieser Zeit erfolgt neben den Untersuchungen eine Inspektion. Zusätzlich zu diesen Ausfallzeiten kommt, sofern eine Nutzungsdauerverlängerung des Rettungswagens angeordnet wird, eine Ausfallzeit von ca. 38 Kalendertagen. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen Ausfallzeiten auf die Reservevorhaltung wären beim derzeitigen Gesamtzustand der Rettungswagen beträchtlich. Seit mehreren Monaten wird zur Aufrechterhaltung des Regelrettungsdienstes auf die vertraglich zugesicherte Leistung der Leistungserbringer im Rettungsdienst (Hilfsorganisationen) aus dem Sonderbedarf zugegriffen. Dadurch sind die taktischen Vorgaben des Sonderbedarfs C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 5 unverhältnismäßig eingeschränkt. Täglich sind im Schnitt ca. 6 Rettungswagen reparaturbedingt außer Dienst. 2.8 Veränderte technische oder / und taktische Anforderungen an den Rettungswagen Die Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeuges entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Das Fahrzeug verfügt über einen Motor der gemäß Abgasnorm nur die Emissionsschutzklasse Euro 5 erfüllt. Neben Bedenken zur Sicherheit bestehen Bedenken zum wirtschaftlichen Betrieb älterer Motoren. 3. Berechnung des Kapitaldienst und Restwert des Fahrzeuges 3.1 Kapitaldienstberechnung Zur betriebswirtschaftlichen Betrachtung von Investitionen wird der Kapitaldienst den Investitionskosten entgegengesetzt. Als Kapitaldienst wird die finanzielle Gesamtbelastung bezeichnet. Der hier angenommene Kapitaldienst berücksichtigt ausschließlich die Tilgung plus kalkulatorischer Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird mit 3,25% angenommen, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge richtet sich nach der ermittelten tatsächlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge gleichen Typs bei der Feuerwehr Köln und beträgt für Rettungswagen aktuell 7,86 Jahre. Als Abschreibungswert wird für die Neubeschaffung von Rettungswagen für das Jahr 2016 ein Preis von 171.000,00€ angenommen. Kapitaldienstberechnung Fahrzeug: RTW, K-LN 3715 Abschreibungswert 171.000,00 21.755,73 Zinssatz 0,0325 Tatsächliche Nutzungsdauer des Fahrzeugtyps in Jahren 7,86 Durchschnittliche Zinsen/Jahr ist: Durchschnittlich gebundenes Kapital 85.500,00 Durchschnittliche Zinsen 2.778,75 Kapitaldienst jährlich: 24.534,48 kalkulatorische Zinsen Gesamt: 21.840,98 3.2 Restwertbestimmung Das Fahrzeug K-LN 3715 wird nach der erfolgten Ersatzbeschaffung außer Dienst genommen und verkauft. Der Restwert wird unmittelbar vor der Verkaufsausschreibung gutachterlich ermittelt. Die Verkaufserlöse der in der Vergangenheit veräußerten Rettungswagen betrugen im Durchschnitt 3.542 € bei einem Durchschnittsalter von 7,86 Jahren. C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 6 4. Ergebnis Der Kapitaldienst für den Rettungswagen mit dem Kennzeichen K-LN 3715 beträgt pro Jahr 24.534,48 €. Das Fahrzeug steht zur Ersatzbeschaffung an, die durchschnittliche Nutzungsdauer von 7,86 Jahren wird, sofern eine Ersatzbeschaffung 2017 abgeschlossen ist, mit 7,36 Jahren erreicht. Aus Sicht von 37 stellt eine Ersatzbeschaffung gegenüber einer Nutzungsdauerverlängerung bis 2019 die wirtschaftlichere Lösung dar (Reparaturaufwand 59.430 € zu einem Kapitaldienst von 49.068,96 €).  Das Fahrzeug bleibt trotz erheblichem Reparaturaufwand mit dann einem Alter von 9,36 Jahren ein altes Fahrzeug, mit einer steigenden Wahrscheinlichkeit von technischen Defekten. Keine der aufgeführten Reparaturen schließt weitere, bisher nicht erkennbare Probleme und damit verbundene Kosten aus.  Bei den angegebenen Reparaturkosten handelt es sich zum einen um circa- Beträge und zum anderen um Schätzkosten. Eine detaillierte Kostenerfassung ist erst nach Demontage von Fahrzeugkomponenten wie z.B. Anbauteilen etc. möglich. Der hierfür nötige Technische - wie auch Kostenaufwand ist unverhältnismäßig.  Fahrzeuge im Einsatzdienst werden besonders auf Einsatzfahrten dynamisch extrem hoch belastet. Diese Belastung lässt sich nicht rechnerisch quantifizieren, jedoch führen diese Belastungen zu einer schnelleren mechanischen Alterung des gesamten Fahrzeugs. Insbesondere nimmt die Festigkeit der tragenden Karosserieteile schleichend ab. Dies führt dazu, dass Festpunkte für Anbauteile, wie z.B. Fahrwerk, Motoraufhängung, Türen, Holme usw. nicht unbegrenzt für einen Austausch von Bauteilen zur Verfügung stehen.  Der Gesamtverschleiß des Fahrzeuges liegt aufgrund der extremen Fahrbelastung bei Einsatzfahrten deutlich über der rechnerischen Kilometerleistung von 271.808 km.  Die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes ist im Rettungsdienstbedarfsplan als Zielvorgabe festgeschrieben und politisch verabschiedet worden. Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft kann nur durch funktionstüchtige und ausfallsichere Fahrzeuge gewährleistet werden. Ein derart repariertes Fahrzeug kann nicht als ausfallsicher eingestuft werden.  Das Fahrzeug erfüllt nur die Schadstoff Emissionsklasse der Abgasnorm Euro 5. Damit entspricht das Fahrzeug nicht mehr den heutigen Ansprüchen an die Abgastechnik. Seit dem 1. September 2014 gilt europaweit bei der Typprüfung für neue Fahrzeuge dieser Typklasse die Euro-6-Norm, ab dem 1. September 2015 auch für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.  Die technischen Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeuges entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.  Die Ausfallzeiten des Fahrzeuges erhöhen sich, sofern die Investitionsmaßnahmen für die Instandsetzung durchgeführt werden müssen. Sofern die Ersatzbeschaffung 2016 begonnen werden kann, muss ein wesentlicher Reparaturaufwand nicht getätigt werden. Voraussetzung ist, dass das Altfahrzeug in 2017 ausgemustert werden kann.
  • Anlage 1_Laufzeiten RD-Fahrzeuge befragter Feuerwehren

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    RTW Bemerkungen NEF Bemerkungen Essen 6 im neuen Bedarfsplan auf 6 Jahre reduziert 6 im neuen Bedarfsplan auf 6 Jahre reduziert Gütersloh 8 ./. 8 ./. Hamburg 8 ./. 7 ./. Lübeck 4 Fahrgestell 4 Jahre, Aufbau 4 Jahre + X 4 evtl 5 jahre, als Reservefahrzeug 7 Jahre Mönchengladbach 6 oder wenn 150.000 km danach im KatSch 5 oder wenn 200.000 km Mülheim a.d. Ruhr 6 Laufzeiten wurden im neuen Bedarfsplan um 2 Jahre reduziert 6 Laufzeiten wurden im neuen Bedarfsplan um 1 Jahr eduziert Münster 7 Fahrgestell 7 Jahre, Aufbau 7 Jahre + X 7 ./. Ratingen 6 ./. 6 ./. Regensburg kein RD ./. kein RD ./. Remscheid 6 Festlegung im Bedarfsplan 6 Festlegung im Bedarfsplan Anlage 1:Laufzeiten RD-Fahrzeuge befragter Feuerwehren
  • Anlage 3_Ermittlung zusätzlicher Abschreibungsaufwände

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    Anlage 3: Berechnung der zusätzlichen Abschreibungsaufwände Kaufpreis RTW [€] Anzahl RTW Verkaufpreis[€] jährliche Abschreibungs- kosten je RTW [€] jährliche Gesamt- abschreibungskosten RTW [€] jährliche Abschreibungs- kostenerhöhung RTW [€] jährliche zusätzliche Reparaturaufwände je RTW gemäß Zustandsberichte [€] Vermeidung zusätzlicher jährlicher Reparaturaufwände (konsumtiv in €] 7,8 172.000 EUR 56 3.573 EUR 21.593 EUR 1.209.219 EUR 6.756 EUR 6 172.000 EUR 56 4.500 EUR 27.917 EUR 1.563.333 EUR 0 nach Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan 7,8 172.000 EUR 78 3.573 EUR 21.593 EUR 1.684.270 EUR 6.756 EUR 6 172.000 EUR 78 4.500 EUR 27.917 EUR 2.177.500 EUR 0 Kaufpreis NEF [€] Anzahl NEF Verkaufpreis [€] jährliche Abschreibungs- kosten je NEF [€] jährliche Gesamt- abschreibungskosten NEF [€] jährliche Abschreibungs- kostenerhöhung NEF [€] jährliche zusätzliche Reparaturaufwände je NEF gemäß Zustandsberichte [€] Vermeidung zusätzlicher jährlicher Reparaturaufwände (konsumtiv in €] 7,3 96.000 EUR 10 4.223 EUR 12.572 EUR 125.720 EUR 5.304 EUR 6 96.000 EUR 10 7.750 EUR 14.708 EUR 147.080 EUR 0 nach Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan 7,3 96.000 EUR 17 4.223 EUR 12.572 EUR 213.724 EUR 5.304 EUR 6 96.000 EUR 17 7.750 EUR 14.708 EUR 250.036 EUR 0 Nutzungsdauer [Jahren] 354.114 EUR 378.336 EUR Nutzungsdauer [Jahren] 493.230 EUR 526.968 EUR Nutzungsdauer [Jahren] 36.312 EUR 90.168 EUR 53.040 EUR Fahrzeugart - Katergorie 1: Rettungsdienstfahrzeuge Nutzungsdauer [Jahren] 21.360 EUR
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 13.03.2017 3453/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 16.05.2017 Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt das Verfahren bei der Ersatz be- schaffung von Rettungsdienstfahrzeugen vereinfacht. Künftig orientieren sich die Ersatzbeschaffu n- gen an einer pauschalen Nutzungsdauer. Die bislang praktizierte, fahrzeugbezogene Einzelbedarf s- prüfung wird nicht mehr durchgeführt. Das bedeutet, dass zur B eschleunigung des momentan au f- wändigen Wiederbeschaffungsverfahrens künftig keine individuellen Bedarfsprüfungen und keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen mehr erstellt werden. In Abhängigkeit von den Wertgrenzen gemäß Zuständigkeitsordnung werden die künftigen Bedarfs- feststellungsbeschlüsse weiterhin den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat vorgelegt. 1. Positive Effekte Feste Nutzungsdauern bieten optimale Voraussetzungen, die Einleitung der Ersatzbeschaffungen und damit auch die tatsächliche Inbetriebnahme der Neufahrzeuge genau vorzuplanen und damit einhergehende Prozesse zeitlich aufeinander abzustimmen und zu optimieren. Dadurch können ei- nerseits Kosten gesenkt werden und andererseits kann – und dies ist das Entscheidende – die Ver- fügbarkeit der Fahrzeuge erhöht werden. Dies wirkt sich positiv auf die mit dem Rat vereinbarten Qualitätsmerkmale im Rettungsdienst aus. Bei festgelegten Nutzungsdauern von Fahrzeugen entfällt der jeweilige verfahrensaufwendige Einzel- nachweis für eine Fahrzeugersatzbeschaffung. Eine Absenkung der tatsächlichen durchschnittlichen Nutzungsdauer reduziert die Ausfallzeiten, so dass die Anzahl an Werkstattaufenthalte sinkt und zeitintensive Überführungen und Umrüstungen von Ersatzfahrzeugen eingespart werden können (durchschnittlich 2 Stunden je Fahrzeugausfall). Insbe- sondere in den Außenwachbezirken wird die Einhaltung der im Rettungsdienstbedarfsplan festgeleg- ten Hilfsfrist gestärkt. Der Bedarf an Ersatzbeschaffungen (Anzahl der Fahrzeuge, Finanzaufwand) kann je Kalenderjahr bzw. Haushaltjahr detailliert geplant werden. Es können Ausschreibungspakete gebildet und die An- zahl der Ausschreibungsverfahren verringert sich. 2 Es wird angestrebt, auch für die Brandschutzfahrzeuge der Feuerwehr Köln feste Nutzungsdauern festzulegen, um auch hier auf die fahrzeugbezogenen Einzelbedarfsprüfungen verzichten zu können. 2. Definition der Nutzungsdauer Mit dem Runderlass des Innenministeriums vom 24.2.2005 (hier: Anlage 15) wurden Rahmena b- schreibungszeiträume für die Festlegung und Ausges taltung der örtlichen Nutzungsdauern von Re t- tungsdienstfahrzeugen festgelegt. Die Gemeinde hat unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtl i- chen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer (in der Regel innerhalb des vorg e- gebenen Rahmens) selbst vorzunehmen. Fahrzeugart Nutzung in Jahren Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen 6 - 8 Abb. 1: Auszug Rahmentabelle Gesamtnutzungsdauer Bei der Festlegung von festen Nutzungsdauern ist zu berücksichtigen, dass die Rettungsdienstfahr- zeuge in Köln sowohl hinsichtlich der Einsatzfrequenz als auch der Kilometerleistung mindestens den Durchschnittswerten der anderen Feuerwehren entsprechen und in weiten Teilen auch deutlich über- steigen. Da die Rettungsdienstfahrzeuge ihren gesamten Lebenszyklus dieser hohen Belastung aus- gesetzt werden, ist es nur folgerichtig, dass diese Fahrzeuge an der unteren Grenze der Rahmenab- schreibungszeiträume gemäß RdErl. d. Innenministeriums ersatzbeschafft werden. Im Rettungs- dienstbedarfsplan ist daher die Nutzungsdauer für Rettungsdienstfahrzeuge in Köln mit 6 Jahren be- schrieben. 3. Ausgangssituation und gegenwärtige Fahrzeugzustände Bei der Bedarfsanerkennung für die Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen muss bislang der Bedarf für jede Fahrzeugersatzbeschaffung durch Fahrzeugzustandsberichte mit Wirtschaftlic h- keitsvergleichen und Kapitaldienstberechnungen (Weiternutzung des Altfahrzeuges gegenüber E r- satzbeschaffung) einzeln nachgewiesen werden. Erst nach Abschluss der jeweils fahrzeugbezogenen Bedarfsprüfung darf das Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Neben dem hohen Personalaufwand bei der Fachdienststelle ist auch der Bedarf an Ersatzbescha f- fungen (Anzahl der Fahrzeuge, Finanzaufwand) je Kalender - und Haushaltjahr sehr eingeschränkt vorausplanbar und die Bildung von möglicherweise kostensenkenden Ausschreibungspaketen schwierig. Infolgedessen sind mehr Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Ersatzbescha f- fungen sowie die tatsächliche Inbetriebnahme der Neufahrzeuge verzögern sich. Auf diese Weise erhöht sich die tatsächliche Nutzungsdauer der Rettungsdienstfahrzeuge und die Fahrzeuge werden durchschnittlich älter. Das Durchschnittsalter der Rettungswagen wird bei einem Beibehalten des de r- zeitigen Beschaffungsverfahrens zum Ende des Jahres 2017 mehr als 7 Jahre sein. Der Zustand der im Rettungsdienst am häufigsten eingesetzten Einsatzfahrzeuge hat sich durch das durchschnittlich gestiegene Fahrzeugalter verschlechtert. Dies hat maßgebliche Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit, auf den Reparaturbeda rf (Werkstattaufenthalte) und letztendlich auf die Einsatzb e- reitschaft. Im Jahr 2015 waren beispielsweise an 180 Tagen mehr als 5 Rettungswagen außer Dienst, so dass die vorhandenen Reservefahrzeuge nicht ausreichten und zusätzlich auf Fahrzeuge des Sonderbedarfs zurückgegriffen werden musste, welche dann für ein Großschadensereignis nicht mehr zur Verfügung stehen. Um Ersatzfahrzeuge im jeweiligen Wachbezirk, in welchem ein Fahrzeug ausgefallen ist, in Betrieb nehmen zu können, muss das Ersatzfahrzeug zunä chst hierhin überführt und mit rettungsdienstlicher Beladung des ausgefallenen Fahrzeuges ergänzt werden. Des Weiteren ist eine dokumentierte Übergabe des Fahrzeugs und einzelner Geräte im Rettungsdienst vorg e- schrieben. Der zeitliche Aufwand beträgt durchs chnittlich für die Fahrzeugbesatzungen (2 Mitarbeiter auf dem RTW) 2 Stunden. Für diesen Zeitraum kann in einem Außenwachbezirk die im Rettung s- dienstbedarfsplan festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten werden. 3 Die Fahrzeugzustandsbewertung von 27 Rettungs wagen im März 2016 hat ergeben, dass die Re t- tungswagen der Feuerwehr Köln, die auf Einsatzfahrten grundsätzlich dynamisch extrem hoch bela s- tet werden, bei einem Alter von 6 Jahren mit wenigen Ausnahmen alle die gleichen Einschränkungen und mittelfristen Reparaturbedarfe aufweisen. Beispiele:  Die Festigkeit der tragenden Karosserieteile nimmt ab, was zu einer schnelleren mechanischen Alterung des gesamten Fahrzeuges führt.  Gravierende Abnutzungen an Sitzpolstern und dem Fußbodenbelag im Patientenraum sind d ie Regel. An entstehenden Rissen (auch durch häufige Reinigungs - und Desinfektionsmaßnahmen hervorgerufen) quellen die Fußbodenbeläge im Patientenraum auf, so dass eine fachgerechte Desinfektion nicht mehr möglich ist und die komplette Erneuerung ca. 5.000 € kostet.  Der Bedarf eines Austauschmotors wird bei einem Weiterbetrieb für alle 27 Fahrzeuge prognost i- ziert.  Die Fahrzeuge weisen zum Zeitpunkt der Bedarfsprüfung eine Fahrleistung von bis zu 200.000 km auf. Bis zur Anerkennung des Bedarfs und der letzt endlichen Inbetriebnahme und ggf. Lau f- zeitverlängerung kann eine Fahrleistung von 350.000-400.000 km zusammen kommen. 4. Vergleich mit anderen Städten Die Feuerwehr Köln hat über die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren eine Abfrage bei anderen Feuerwehren zu den Nutzungsdauern von Rettungsdienstfahrzeugen durchgeführt. Ein Vergleich der Fahrzeugnutzungsdauern der befragten Feuerwehren mit den tatsächlichen Nutzung s- dauern der Rettungswagen (7,8 Jahre) und Notarzteinsatzfahrzeugen (7,3 Jahre) der Feuerwehr Köln ist beispielhaft in Abb. 2 dargestellt. Abb. 2: Nutzungsdauern von Rettungsdienstfahrzeugen befragter Feuerwehren Es wird deutlich, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Nutzungsdauern der Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge der Feuerwehr Köln die Fahrzeugnutzungsdauern der befragten Feuerwe h- ren mit nur wenigen Ausnahmen übersteigen. Die Hansestadt Hamburg, die in der hier vorgestellten Übersicht noch am besten mit der Stadt Köln vergleichbar ist, hat bei ähnlichen Nutzungsdauern n a- hezu die gleichen hohen Ausfallzeiten der Rettungsdienst- u. Notarzteinsatzfahrzeuge. 5. Finanzielle Auswirkungen Durch die Beschleunigung bzw. die Vereinfachung des Ersatzbeschaffungsverfahrens mittels festg e- legter Nutzungsdauern wird eine fortlaufende Abschreibung der Rettungsdienstfahrzeuge notwendig. Der zusätzliche haushaltswirksame Abschreibungsaufwand wird durch die Vermeidung zusätzlicher Reparaturaufwände kompensiert. In der Fahrzeugkategorie Rettungsdienstfahr zeuge (RTW, NEF) ist unter Berücksichtigung der Fah r- 4 zeugzusetzungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan ein zusätzlicher jährlicher Abschreibungsau f- wand von 529.542 € erforderlich. Dem gegenüber steht die Vermeidung zusätzlicher jährlicher Rep a- raturaufwände von 617.136 € (ermittelt aus den Fahrzeugzustandsberichten). Im Übrigen können sämtliche Aufwände des Rettungsdienstes zu 100% durch Erträge aus Rettungsdienstgebühren in gleicher Höhe refinanziert werden. Mit dem Grundsatzbeschluss zur Festlegung von Nutzungsdauern für Rettungsdienstfahrzeuge wer- den auch zukünftig die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen sukzessive nur bei Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel erfolgen. Anlagen: Anlage 1: Laufzeiten Rettungsdienstfahrzeuge befragter Städte Anlage 2: Fahrzeugzustandsbericht eines 6 Jahre alten Rettungswagens Anlage 3: Ermittlung zusätzlicher Abschreibungsaufwände gez. Dr. Keller
  • Anlage 5_ GA 09.05.2017

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    Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Kaune Telefon: (0221) 221-24831 Fax : (0221) 221-26500 E-Mail: volker.kaune@stadt-koeln.de Datum: 12.05.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09.05.2017 öffentlich 6.2 Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungs- dienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern 3453/2016 SB Frau Houben fragt, was passiere, wenn Einsatzfahrzeuge vor dem Ablauf der geplanten Nutzungsdauer nicht mehr einsatzfähig seien. Der stellvertretende Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke- rungsschutz, Herr Stobbe, erläutert, dass diese Fälle mit eingeplant seien und dann ein Gutachten erstellt werde, ob das Fahrzeug wirtschaftlich reparabel sei oder neu beschafft werden müsse. SB Frau Houben fragt, ob es für diese Fälle einen Ersatzpool gäbe. Herr Stobbe informiert, dass in solchen Fällen die technische Ausfallreserve greife. RM Herr Dr. Strahl möchte wissen, ob die Fahrzeuge, die die geplante Nutzungs- dauer überschritten, aber noch einsatzfähig seien, in diese Ausfallreserve übernom- men würden. Dies wird von Herrn Stobbe bestätigt. Der Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 09.05.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 16.05.2017 zuletzt

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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