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3453/2016

Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern

Mitteilung Ausschuss 20.04.2017

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 16.05.2017, TOP 6.1

Anlage 1_Laufzeiten RD-Fahrzeuge befragter Feuerwehren

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Ansehen

Anlage 2_Fahrzeugzustandsbericht

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3_Ermittlung zusätzlicher Abschreibungsaufwände

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Ansehen

Anlage 4_AVR vom 27.03.2017 TOP 4.6

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Ansehen

Anlage 5_ GA 09.05.2017

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Ansehen

Anlage 1_Laufzeiten RD-Fahrzeuge befragter Feuerwehren

740 Zeichen

RTW Bemerkungen NEF Bemerkungen 
Essen 6 im neuen Bedarfsplan auf 6 
Jahre reduziert 6 im neuen Bedarfsplan auf 6 
Jahre reduziert 
Gütersloh 8 ./. 8 ./. 
Hamburg 8 ./. 7 ./. 
Lübeck 4 Fahrgestell 4 Jahre, Aufbau 4 
Jahre + X 
4 evtl 5 jahre, als 
Reservefahrzeug 7 Jahre 
Mönchengladbach 
6 oder wenn 150.000 km danach 
im KatSch 5 oder wenn 200.000 km 
Mülheim a.d. Ruhr 6
Laufzeiten wurden im neuen 
Bedarfsplan um 2 Jahre 
reduziert 
6
Laufzeiten wurden im neuen 
Bedarfsplan um 1 Jahr 
eduziert 
Münster 
7 Fahrgestell 7 Jahre, Aufbau 7 
Jahre + X 
7 ./. 
Ratingen 6 ./. 6 ./. 
Regensburg kein RD ./. kein RD ./. 
Remscheid 6 Festlegung im Bedarfsplan 6 Festlegung im Bedarfsplan 
Anlage 1:Laufzeiten RD-Fahrzeuge befragter Feuerwehren

Anlage 2_Fahrzeugzustandsbericht

15206 Zeichen

1 
Anlage 2 –Fahrzeugzustandsbericht eines 6 Jahre alten Rettungswagens  
 
1. Ersatzbeschaffung eines Rettungswagen 
 
Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte 
Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Rettungswagen 
dienen zum Transport von Notfallpatienten, bei denen lebensrettende Maßnahmen wie die 
Wiederherstellung und Stabilisierung der Vitalfunktionen mittels der Ausrüstung des 
Fahrzeuges durchgeführt worden sind. Rettungswagen ermöglichen mit den Tragen- und 
Lagerungseinrichtungen einen fachgerechten, schonenden Transport zur Zielklinik.  
 
Der RTW K-LN 3715 ist gemäß Rettungsdienstbedarfsplan einer von insgesamt 56 
vorgehaltenen Rettungswagen; davon 6 RTW der technischen Reserve. 
Die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens mit dem Kennzeichen K-LN 3715 ist aufgrund 
einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich. 
 
Die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erfolgte am 24.08.2010. Die mit 20 aufgrund einer 
Handreichung des IM NRW festgelegte Nutzungsdauer bei Rettungswagen beiträgt für 
Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Köln 6 Jahre. Die ermittelte tatsächliche Nutzungsdauer 
von Rettungswagen der Berufsfeuerwehr Köln beträgt 7,86 Jahre.  
Die voraussichtliche Außerbetriebnahme des Rettungswagens mit dem Kennzeichen 
K-LN 3715 erfolgt, sofern eine Ersatzbeschaffung im Jahr 2016 begonnen werden kann, ca. 
Ende des Jahres 2017.  
Damit erreicht das Fahrzeug mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 7,36 Jahren die 
mittlere Nutzungsdauer von 7,86 Jahren bei Rettungswagen der Feuerwehr Köln.  
 
2. Fahrzeugzustandsbericht 
 
Das Fahrzeug wurde in der Kfz-Werkstatt der Feuerwehr einer technischen Überprüfung 
unterzogen. Hierbei ist zu beachten, dass der ermittelte notwendige Reparaturaufwand sich 
auf eine Nutzungsdauerverlängerung um 2 Jahre auf eine Nutzung bis 2019 bezieht. Bei einer 
Ersatzbeschaffung mit Beginn 2016 und Auslieferung 2017 entstehen kaum Kosten. 
Reparaturen würden nur im unvermeidbaren Maß durchgeführt, präventiver Aufwand würde 
entfallen. 
 
Der Stichtag der zugrunde gelegten Fahrzeugdaten ist der 31.03.2016 
 
2.1 Nutzungsdauer und Beschaffungszeit  
 
Die Fahrzeuge der Feuerwehr Köln werden mit einem Vorlauf von ca. 1,5 Jahren vor 
Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer zur Ersatzbeschaffung vorgesehen. Sofern 
wirtschaftliche Gründe nicht entgegen stehen, werden mit entsprechendem Vorlauf die 
Ersatzbeschaffungen begonnen. 
 
Vorgesehen Nutzungsdauer  bis zur Ersatzbeschaffung entweder 
2017 oder 2019  
Festgeschriebene Nutzungsdauer gemäß 
Abstimmung mit 20 und der Handreichung des IM 
NRW 
6 Jahre 
Durchschnittliche tatsächliche Nutzungsdauer aller 
Rettungswagen der BF ab 2001 
7,86 Jahre 
Nutzungsdauer des Fahrzeuges K-LN 3715 bis 
31.03.2016 5,61 Jahre 
Beschaffungszeit insgesamt  1,5 Jahre  
davon Lieferzeit  Ca. 12 Monate 
 
 
2.2 Reservefahrzeug/-gerät

C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet 
Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 
 
 2 
Die Feuerwehr Köln verfügt über insgesamt 56 Rettungswagen, davon sind 6 Fahrzeuge 
RTW der technischen Reserve. 
 
 
2.3 Fahr/ -Betriebsstundenleistung 
 
 
Fahr- und Betriebsstundenleistung Km 
Leistung seit Inbetriebnahme 167.382 
Durchschnittliche jährliche Leistung 29.836 
Voraussichtliche weitere Leistung bis zur 
Ersatzbeschaffung 44.754 
Voraussichtliche Gesamtleistung bei 
Außerdienstnahme 2017 212.136 
Voraussichtliche Gesamtleistung bei 
Außerdienstnahme 2019 271.808 
 
 
2.4 Instandsetzungskosten seit Inbetriebnahme 
 
Die Fahrzeuge der Feuerwehr Köln werden regelmäßig und scheckheftgepflegt. Das 
bedeutet, dass alle notwendigen Inspektionen und alle gesetzlich vorgeschriebenen  
Wartungsfristen eingehalten werden. Darüber hinaus finden jährliche Begutachtungen 
und „große“ Inspektionen der Fahrzeuge statt. Bis zum Stichtag wurden für das Fahrzeug 
37.348,17 € Reparaturkosten investiert, davon in den vergangenen Jahren 2013 
insgesamt  7.529,98 €, 2014 insgesamt 14.532,51 € und 2015 insgesamt 9.082,41 €. 
 
2.5 Kalkulation anfallender Reparaturkosten  
 
Die Reparaturkosten in der unten stehenden Tabelle sind für den Fall beziffert, das für 
diesen Rettungswagen eine noch einmal um 2 Jahre verlängerte Nutzungsdauer bis ca. 
Ende 2019 verlangt wird. Die angenommenen Reparaturkosten sind mit einer gewissen 
Unschärfe versehen. Einige Reparaturkosten sind aufgrund von Verschleiß an Bauteilen 
eindeutig zu beziffern, andere Kosten müssen aufgrund von langjährigen 
Erfahrungswerten angenommen werden.  
 
Im Folgenden stehen die angenommenen Reparaturkosten aufgeschlüsselt nach:  
 
 A= Unvermeidliche Reparaturkosten bei einer Laufzeitverlängerung um 2 Jahre  
 B= Optionale Reparaturkosten bei einer Laufzeitverlängerung um 2 Jahre 
 
 
 
Maßnahmen 
Kosten  in €                                             
A) Unvermeidliche 
Reparaturkosten 
Kosten in €       
B) Optionale 
Reparaturkosten 
Lenkrad erneuern   200 
Sitzpolster Fahrer- und Beifahrersitz mit Bezug   500 
Armlehne Fahrersitz   125 
Armlehne Beifahrersitz   125 
Sicherheitsgurt Fahrerseite 200   
Sicherheitsgurt Beifahrerseite  200   
Fensterhebemechanik Fahrer- und Beifahrerseite   400

C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet 
Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 
 
 3 
Armaturenbrettverkleidung erneuern 80   
Türscharniere Fahrer- und Beifahrertür erneuern   200 
Bodenbelag Fahrerseite erneuern 200   
Klappe G3 entrosten / lackieren 400   
Laufschiene Schiebetür erneuern 600   
Kotflügel VL lackieren 250   
B- Säule rechts gerissen 250   
B- Säule links gerissen 250   
Lüftermotor und Vorwiederstand    300 
AT Motor   10500 
Turbolader   2400 
Steuerkette erneuern   2000 
Riementrieb erneuern 
 
200 
Hochdruckpumpe   2000 
Abgaskrümmer   650 
Ansaugbrücke   600 
Drosselklappenmodul   850 
AGR Ventil   1500 
Öl- Wärmetauscher   1700 
Dieselpartikelfilter   1200 
Zündschloss   600 
Lichtmaschine   1000 
Automatikgetriebe   6000 
Kardanwelle   1200 
Lenksäule   1500 
Lenkgetriebe   1700 
Spurstangen   600 
Stoßdämpfer VA   1050 
Stoßdämpfer HA   500 
HA Diff. Flankenspiel 
 
1200 
Querlenker VA   400 
Kugelgelenk und Lager Panhardstab   200 
Bodenbelag Patientenraum erneuern 5000   
Sauerstoffanlage erneuern 5000   
Schiebetür Griff und Öffnungsmechanismus 250   
Außentüren Schließanlage und Fächer überholen 250   
Hecktüren Schließanlage und Scharniere 250   
Klappen, Fächer und Auszüge Patientenraum 
überarbeiten 500   
Seitenwand im Patientenraum rechts instand setzen 250   
Seitenwand im Patientenraum links instand setzen 250   
Hecktür rechts Profile neu einkleben 1200   
Hecktür links  Profile neu einkleben 1200   
Radlauf Patientenraum rechts entrosten / instand 
setzen 300

C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet 
Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 
 
 4 
Radlauf Patientenraum links entrosten / instand 
setzen 300   
Lautsprecher Warnanlage  500   
Martinkompressor   350 
Summe  17680 41750 
Gesamtsumme A) + B)  59430  
 
 
2.6 Erläuterungen zur Tabelle 2.5 Reparaturkosten  
 
Unvermeidliche Reparaturkosten A 
Die unter A aufgeführten Reparaturkosten stellen den Betrag dar, der zwingend 
aufzuwenden ist, wenn die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens nicht wie geplant 
nach Ablauf der Nutzungsdauer im Jahre 2017 abgeschlossen ist. Sie dienen 
vornehmlich der Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der 
Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges bis zur Indienststellung des Ersatzfahrzeuges, dann 
im Jahre 2019.  
In der Aufstellung ist bereits ein Betrag von 5.000 € für die Erneuerung der 
Sauerstoffanlage durch den Aufbauhersteller WAS enthalten. Gem. einer technischen 
Empfehlung sind Sauerstoffleitungen nach 6 Jahren zu erneuern. Des Weiteren ist die 
komplette Erneuerung des Fußbodenbelags im Patientenraum mit weiteren 5.000 € 
berücksichtigt. Mit den Jahren quellen die Böden an entstandenen Rissen (auch durch 
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen hervorgerufen) auf und bieten so Keimen 
einen sicheren Nährboden. Gerade in einem RTW ist dies absolut auszuschließen. Bei 
den Kosten handelt es sich um eine Schätzung. Zur genauen Feststellung des 
Instandsetzungsumfangs ist der Rettungswagen dem Hersteller vorzuführen. Zur exakten 
Kostenermittlung sind Teildemontagen von Bauteilen erforderlich. Unter Berücksichtigung 
der für die Demontagearbeiten anfallenden Kosten sind die dabei festgestellten Mängel 
unmittelbar zu beheben, da eine spätere Instandsetzung nicht wirtschaftlich ist.  
 
 
Optionale Reparaturkosten B 
Die unter B aufgeführten Reparaturkosten stellen die Kosten dar, die mit hoher 
Wahrscheinlichkeit im Fall einer Nutzungsdauerverlängerung um 2 Jahre aufzuwenden 
sind. Die Kosten beziehen sich unter anderem auf einen kompletten Austauschmotor (ca. 
10.500 €) sowie das Automatikgetriebe (ca. 6.000 €). Der Zeitpunkt der 
Kostenaufwendung für den Austauschmotor und das Getriebe ist variabel. 
 
 
2.7 Ausfallzeiten 
 
Alle Rettungswagen der Feuerwehr Köln werden planmäßig, wie alle Großfahrzeuge der 
Feuerwehr Köln, zur HU/AU/SP/UVV für 3 – 5 Werktage pro Kalenderjahr in die Kfz- 
Werkstatt der Feuerwehr Köln abgerufen. In dieser Zeit erfolgt neben den 
Untersuchungen eine Inspektion. 
 
Zusätzlich zu diesen Ausfallzeiten kommt, sofern eine Nutzungsdauerverlängerung des 
Rettungswagens angeordnet wird, eine Ausfallzeit von ca. 38 Kalendertagen. Die 
Auswirkungen dieser zusätzlichen Ausfallzeiten auf die Reservevorhaltung wären beim 
derzeitigen Gesamtzustand der Rettungswagen beträchtlich. Seit mehreren Monaten wird 
zur Aufrechterhaltung des Regelrettungsdienstes auf die vertraglich zugesicherte 
Leistung der Leistungserbringer im Rettungsdienst (Hilfsorganisationen) aus dem 
Sonderbedarf zugegriffen. Dadurch sind die taktischen Vorgaben des Sonderbedarfs

C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet 
Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 
 
 5 
unverhältnismäßig eingeschränkt. Täglich sind im Schnitt ca. 6 Rettungswagen 
reparaturbedingt außer Dienst. 
 
 
2.8 Veränderte technische oder / und taktische Anforderungen an den Rettungswagen 
 
Die Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeuges entsprechen nicht mehr dem Stand der 
Technik. Das Fahrzeug verfügt über einen Motor der gemäß Abgasnorm nur die 
Emissionsschutzklasse Euro 5 erfüllt. Neben Bedenken zur Sicherheit bestehen 
Bedenken zum wirtschaftlichen Betrieb älterer Motoren. 
 
 
3. Berechnung des Kapitaldienst und Restwert des Fahrzeuges 
 
3.1 Kapitaldienstberechnung  
 
Zur betriebswirtschaftlichen Betrachtung von Investitionen wird der Kapitaldienst den 
Investitionskosten entgegengesetzt. Als Kapitaldienst wird die finanzielle 
Gesamtbelastung bezeichnet. Der hier angenommene Kapitaldienst berücksichtigt 
ausschließlich die Tilgung plus kalkulatorischer Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird 
mit 3,25% angenommen, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge richtet sich nach der 
ermittelten tatsächlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge gleichen Typs bei der Feuerwehr 
Köln und beträgt für Rettungswagen aktuell 7,86 Jahre. Als Abschreibungswert wird für 
die Neubeschaffung von Rettungswagen für das Jahr 2016 ein Preis von 171.000,00€ 
angenommen.  
 
Kapitaldienstberechnung  Fahrzeug:  RTW, K-LN 3715 
Abschreibungswert 171.000,00  21.755,73  Zinssatz 0,0325  
Tatsächliche Nutzungsdauer 
des Fahrzeugtyps in Jahren 
7,86     
Durchschnittliche Zinsen/Jahr 
ist: 
    
Durchschnittlich gebundenes 
Kapital 
85.500,00     
Durchschnittliche Zinsen 2.778,75     
Kapitaldienst jährlich:  24.534,48   kalkulatorische 
Zinsen 
Gesamt:  
21.840,98  
 
  
3.2 Restwertbestimmung 
 
Das Fahrzeug K-LN 3715 wird nach der erfolgten Ersatzbeschaffung außer Dienst 
genommen und verkauft. Der Restwert wird unmittelbar vor der Verkaufsausschreibung 
gutachterlich ermittelt. Die Verkaufserlöse der in der Vergangenheit veräußerten 
Rettungswagen betrugen im Durchschnitt 3.542 € bei einem Durchschnittsalter von 7,86 
Jahren.

C:\Users\Ortmanns\Appdata\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet 
Files\Content.Outlook\I26JQJC0\Zustand_K-LN 3715.Doc 
 
 6 
4. Ergebnis 
 
Der Kapitaldienst für den Rettungswagen mit dem Kennzeichen K-LN 3715 beträgt pro Jahr 
24.534,48 €. Das Fahrzeug steht zur Ersatzbeschaffung an, die durchschnittliche 
Nutzungsdauer von 7,86 Jahren wird, sofern eine Ersatzbeschaffung 2017 abgeschlossen ist, 
mit 7,36 Jahren erreicht.  
 
Aus Sicht von 37 stellt eine Ersatzbeschaffung gegenüber einer Nutzungsdauerverlängerung 
bis 2019 die wirtschaftlichere Lösung dar (Reparaturaufwand  59.430 € zu einem 
Kapitaldienst von 49.068,96 €).  
 
 
 Das Fahrzeug bleibt trotz erheblichem Reparaturaufwand mit dann einem Alter von 9,36 
Jahren ein altes Fahrzeug, mit einer steigenden Wahrscheinlichkeit von technischen 
Defekten. Keine der aufgeführten Reparaturen schließt weitere, bisher nicht erkennbare 
Probleme und damit verbundene Kosten aus. 
 Bei den angegebenen Reparaturkosten handelt es sich zum einen um circa- Beträge und 
zum anderen um Schätzkosten. Eine detaillierte Kostenerfassung ist erst nach 
Demontage von Fahrzeugkomponenten wie z.B. Anbauteilen etc. möglich. Der hierfür 
nötige Technische - wie auch Kostenaufwand ist unverhältnismäßig. 
 Fahrzeuge im Einsatzdienst werden besonders auf Einsatzfahrten dynamisch extrem 
hoch belastet. Diese Belastung lässt sich nicht rechnerisch quantifizieren, jedoch führen 
diese Belastungen zu einer schnelleren mechanischen Alterung des gesamten 
Fahrzeugs. Insbesondere nimmt die Festigkeit der tragenden Karosserieteile schleichend 
ab. Dies führt dazu, dass Festpunkte für Anbauteile, wie z.B. Fahrwerk, 
Motoraufhängung, Türen, Holme usw. nicht unbegrenzt für einen Austausch von 
Bauteilen zur Verfügung stehen. 
 Der Gesamtverschleiß des Fahrzeuges liegt aufgrund der extremen Fahrbelastung bei 
Einsatzfahrten deutlich über der rechnerischen Kilometerleistung von 271.808 km. 
 Die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes ist im 
Rettungsdienstbedarfsplan als Zielvorgabe festgeschrieben und politisch verabschiedet 
worden. Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft kann nur durch funktionstüchtige und 
ausfallsichere Fahrzeuge gewährleistet werden. Ein derart repariertes Fahrzeug kann 
nicht als ausfallsicher eingestuft werden. 
 Das Fahrzeug erfüllt nur die Schadstoff Emissionsklasse der Abgasnorm Euro 5. Damit 
entspricht das Fahrzeug nicht mehr den heutigen Ansprüchen an die Abgastechnik. Seit 
dem 1. September 2014 gilt europaweit bei der Typprüfung für neue Fahrzeuge dieser 
Typklasse die Euro-6-Norm, ab dem 1. September 2015 auch für alle neu zugelassenen 
Fahrzeuge. 
 Die technischen Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeuges entsprechen nicht mehr dem 
Stand der Technik. 
 Die Ausfallzeiten des Fahrzeuges erhöhen sich, sofern die Investitionsmaßnahmen für die 
Instandsetzung durchgeführt werden müssen.  
 
Sofern die Ersatzbeschaffung 2016 begonnen werden kann, muss ein wesentlicher 
Reparaturaufwand nicht getätigt werden. Voraussetzung ist, dass das Altfahrzeug in 2017 
ausgemustert werden kann.

Mitteilung Ausschuss

10111 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2017 
 3453/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Rechnungsprüfungsausschuss 16.05.2017 
 
Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen durch 
die Festlegung von Nutzungsdauern 
 
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt das Verfahren bei der Ersatz be-
schaffung von Rettungsdienstfahrzeugen vereinfacht. Künftig orientieren sich die Ersatzbeschaffu n-
gen an einer pauschalen Nutzungsdauer. Die bislang praktizierte, fahrzeugbezogene Einzelbedarf s-
prüfung wird nicht mehr durchgeführt. Das bedeutet, dass zur B eschleunigung des momentan au f-
wändigen Wiederbeschaffungsverfahrens künftig keine individuellen Bedarfsprüfungen und keine 
Wirtschaftlichkeitsprüfungen mehr erstellt werden. 
 
In Abhängigkeit von den Wertgrenzen gemäß Zuständigkeitsordnung werden die künftigen Bedarfs-
feststellungsbeschlüsse weiterhin den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat vorgelegt. 
 
 
1. Positive Effekte 
 
Feste Nutzungsdauern bieten optimale Voraussetzungen, die Einleitung der Ersatzbeschaffungen 
und damit auch die tatsächliche Inbetriebnahme der Neufahrzeuge genau vorzuplanen und damit 
einhergehende Prozesse zeitlich aufeinander abzustimmen und zu optimieren. Dadurch können ei-
nerseits Kosten gesenkt werden und andererseits kann – und dies ist das Entscheidende – die Ver-
fügbarkeit der Fahrzeuge erhöht werden. Dies wirkt sich positiv auf die mit dem Rat vereinbarten 
Qualitätsmerkmale im Rettungsdienst aus.  
 
Bei festgelegten Nutzungsdauern von Fahrzeugen entfällt der jeweilige verfahrensaufwendige Einzel-
nachweis für eine Fahrzeugersatzbeschaffung. 
 
Eine Absenkung der tatsächlichen durchschnittlichen Nutzungsdauer reduziert die Ausfallzeiten, so 
dass die Anzahl an Werkstattaufenthalte sinkt und zeitintensive Überführungen und Umrüstungen von 
Ersatzfahrzeugen eingespart werden können (durchschnittlich 2 Stunden je Fahrzeugausfall). Insbe-
sondere in den Außenwachbezirken wird die Einhaltung der im Rettungsdienstbedarfsplan festgeleg-
ten Hilfsfrist gestärkt.  
 
Der Bedarf an Ersatzbeschaffungen (Anzahl der Fahrzeuge, Finanzaufwand) kann je Kalenderjahr 
bzw. Haushaltjahr detailliert geplant werden. Es können Ausschreibungspakete gebildet und die An-
zahl der Ausschreibungsverfahren verringert sich.

2 
 
Es wird angestrebt, auch für die Brandschutzfahrzeuge der Feuerwehr Köln feste Nutzungsdauern 
festzulegen, um auch hier auf die fahrzeugbezogenen Einzelbedarfsprüfungen verzichten zu können. 
 
 
2. Definition der Nutzungsdauer 
 
Mit dem Runderlass des Innenministeriums vom 24.2.2005 (hier: Anlage 15) wurden Rahmena b-
schreibungszeiträume für die Festlegung und Ausges taltung der örtlichen Nutzungsdauern von Re t-
tungsdienstfahrzeugen festgelegt. Die Gemeinde hat unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtl i-
chen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer (in der Regel innerhalb des vorg e-
gebenen Rahmens) selbst vorzunehmen. 
 
Fahrzeugart 
Nutzung in 
Jahren 
Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen 6 - 8 
Abb. 1: Auszug Rahmentabelle Gesamtnutzungsdauer  
Bei der Festlegung von festen Nutzungsdauern ist zu berücksichtigen, dass die Rettungsdienstfahr-
zeuge in Köln sowohl hinsichtlich der Einsatzfrequenz als auch der Kilometerleistung mindestens den 
Durchschnittswerten der anderen Feuerwehren entsprechen und in weiten Teilen auch deutlich über-
steigen. Da die Rettungsdienstfahrzeuge ihren gesamten Lebenszyklus dieser hohen Belastung aus-
gesetzt werden, ist es nur folgerichtig, dass diese Fahrzeuge an der unteren Grenze der Rahmenab-
schreibungszeiträume gemäß RdErl. d. Innenministeriums ersatzbeschafft werden. Im Rettungs-
dienstbedarfsplan ist daher die Nutzungsdauer für Rettungsdienstfahrzeuge in Köln mit 6 Jahren be-
schrieben. 
 
 
3. Ausgangssituation und gegenwärtige Fahrzeugzustände 
 
Bei der Bedarfsanerkennung für die Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen muss bislang 
der Bedarf für jede Fahrzeugersatzbeschaffung  durch Fahrzeugzustandsberichte mit Wirtschaftlic h-
keitsvergleichen und Kapitaldienstberechnungen (Weiternutzung des Altfahrzeuges gegenüber E r-
satzbeschaffung) einzeln nachgewiesen werden. Erst nach Abschluss der jeweils fahrzeugbezogenen 
Bedarfsprüfung darf das Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. 
 
Neben dem hohen Personalaufwand bei der Fachdienststelle ist auch der Bedarf an Ersatzbescha f-
fungen (Anzahl der Fahrzeuge, Finanzaufwand) je Kalender - und Haushaltjahr sehr eingeschränkt 
vorausplanbar und die Bildung von möglicherweise kostensenkenden Ausschreibungspaketen 
schwierig. Infolgedessen sind mehr Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Ersatzbescha f-
fungen sowie die tatsächliche Inbetriebnahme der Neufahrzeuge verzögern sich. Auf diese Weise  
erhöht sich die tatsächliche Nutzungsdauer der Rettungsdienstfahrzeuge und die Fahrzeuge werden 
durchschnittlich älter. Das Durchschnittsalter der Rettungswagen wird bei einem Beibehalten des de r-
zeitigen Beschaffungsverfahrens zum Ende des Jahres 2017 mehr als 7 Jahre sein. 
 
Der Zustand der im Rettungsdienst am häufigsten eingesetzten Einsatzfahrzeuge hat sich durch das 
durchschnittlich gestiegene Fahrzeugalter verschlechtert. Dies hat maßgebliche Auswirkungen auf die 
Zuverlässigkeit, auf den Reparaturbeda rf (Werkstattaufenthalte) und letztendlich auf die Einsatzb e-
reitschaft. Im Jahr 2015 waren beispielsweise an 180 Tagen mehr als 5 Rettungswagen außer Dienst, 
so dass die vorhandenen Reservefahrzeuge nicht ausreichten und zusätzlich auf Fahrzeuge des 
Sonderbedarfs zurückgegriffen werden musste, welche dann für ein Großschadensereignis nicht 
mehr zur Verfügung stehen. Um Ersatzfahrzeuge im jeweiligen Wachbezirk, in welchem ein Fahrzeug 
ausgefallen ist, in Betrieb nehmen zu können, muss das Ersatzfahrzeug zunä chst hierhin überführt 
und mit rettungsdienstlicher Beladung des ausgefallenen Fahrzeuges ergänzt werden. Des Weiteren 
ist eine dokumentierte Übergabe des Fahrzeugs und einzelner Geräte im Rettungsdienst vorg e-
schrieben. Der zeitliche Aufwand beträgt durchs chnittlich für die Fahrzeugbesatzungen (2 Mitarbeiter 
auf dem RTW) 2 Stunden. Für diesen Zeitraum kann in einem Außenwachbezirk die im Rettung s-
dienstbedarfsplan festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten werden.

3 
 
Die Fahrzeugzustandsbewertung von 27 Rettungs wagen im März 2016 hat ergeben, dass die Re t-
tungswagen der Feuerwehr Köln, die auf Einsatzfahrten grundsätzlich dynamisch extrem hoch bela s-
tet werden, bei einem Alter von 6 Jahren mit wenigen Ausnahmen alle die gleichen Einschränkungen 
und mittelfristen Reparaturbedarfe aufweisen. Beispiele: 
 Die Festigkeit der tragenden Karosserieteile nimmt ab, was zu einer schnelleren mechanischen 
Alterung des gesamten Fahrzeuges führt.  
 Gravierende Abnutzungen an Sitzpolstern und dem Fußbodenbelag im Patientenraum sind d ie 
Regel. An entstehenden Rissen (auch durch häufige Reinigungs - und Desinfektionsmaßnahmen 
hervorgerufen) quellen die Fußbodenbeläge im Patientenraum auf, so dass eine fachgerechte 
Desinfektion nicht mehr möglich ist und die komplette Erneuerung ca. 5.000 € kostet.  
 Der Bedarf eines Austauschmotors wird bei einem Weiterbetrieb für alle 27 Fahrzeuge prognost i-
ziert. 
 Die Fahrzeuge weisen zum Zeitpunkt der Bedarfsprüfung eine Fahrleistung von bis zu 200.000 
km auf. Bis zur Anerkennung des Bedarfs und der letzt endlichen Inbetriebnahme und ggf. Lau f-
zeitverlängerung kann eine Fahrleistung von 350.000-400.000 km zusammen kommen. 
 
 
4. Vergleich mit anderen Städten 
Die Feuerwehr Köln hat über die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren eine Abfrage 
bei anderen Feuerwehren zu den Nutzungsdauern von Rettungsdienstfahrzeugen durchgeführt. Ein 
Vergleich der Fahrzeugnutzungsdauern der befragten Feuerwehren mit den tatsächlichen Nutzung s-
dauern der Rettungswagen (7,8 Jahre) und Notarzteinsatzfahrzeugen (7,3 Jahre) der Feuerwehr Köln 
ist beispielhaft in Abb. 2 dargestellt. 
 
 
Abb. 2: Nutzungsdauern von Rettungsdienstfahrzeugen befragter Feuerwehren 
 
Es wird deutlich, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Nutzungsdauern der Rettungswagen  und 
Notarzteinsatzfahrzeuge der Feuerwehr Köln die Fahrzeugnutzungsdauern der befragten Feuerwe h-
ren mit nur wenigen Ausnahmen übersteigen. Die Hansestadt Hamburg, die in der hier vorgestellten 
Übersicht noch am besten mit der Stadt Köln vergleichbar ist, hat bei ähnlichen Nutzungsdauern n a-
hezu die gleichen hohen Ausfallzeiten der Rettungsdienst- u. Notarzteinsatzfahrzeuge. 
 
 
5.  Finanzielle Auswirkungen 
 
Durch die Beschleunigung bzw. die Vereinfachung des Ersatzbeschaffungsverfahrens mittels festg e-
legter Nutzungsdauern wird eine fortlaufende Abschreibung der Rettungsdienstfahrzeuge notwendig. 
Der zusätzliche haushaltswirksame Abschreibungsaufwand wird durch die Vermeidung zusätzlicher 
Reparaturaufwände kompensiert.  
 
In der Fahrzeugkategorie Rettungsdienstfahr zeuge (RTW, NEF) ist unter Berücksichtigung der Fah r-

4 
 
zeugzusetzungen aus dem Rettungsdienstbedarfsplan ein zusätzlicher jährlicher Abschreibungsau f-
wand von 529.542 € erforderlich. Dem gegenüber steht die Vermeidung zusätzlicher jährlicher Rep a-
raturaufwände von 617.136 € (ermittelt aus den Fahrzeugzustandsberichten). Im Übrigen können 
sämtliche Aufwände des Rettungsdienstes zu 100% durch Erträge aus Rettungsdienstgebühren in 
gleicher Höhe refinanziert werden.  
 
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Festlegung von Nutzungsdauern für Rettungsdienstfahrzeuge wer-
den auch zukünftig die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen sukzessive nur bei Bereitstellung der 
entsprechenden Finanzmittel erfolgen. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Laufzeiten Rettungsdienstfahrzeuge befragter Städte 
Anlage 2: Fahrzeugzustandsbericht eines 6 Jahre alten Rettungswagens 
Anlage 3: Ermittlung zusätzlicher Abschreibungsaufwände 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Anlage 3_Ermittlung zusätzlicher Abschreibungsaufwände

1510 Zeichen

Anlage 3: Berechnung der zusätzlichen Abschreibungsaufwände
Kaufpreis RTW [€] Anzahl RTW Verkaufpreis[€] jährliche 
Abschreibungs- kosten 
je RTW [€]
jährliche Gesamt- 
abschreibungskosten RTW 
[€]
jährliche Abschreibungs- 
kostenerhöhung RTW [€]
 jährliche zusätzliche 
Reparaturaufwände je RTW 
gemäß Zustandsberichte [€]
Vermeidung zusätzlicher 
jährlicher Reparaturaufwände 
(konsumtiv in €]
7,8 172.000 EUR 56 3.573 EUR 21.593 EUR 1.209.219 EUR 6.756 EUR
6 172.000 EUR 56 4.500 EUR 27.917 EUR 1.563.333 EUR 0
nach Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan
7,8 172.000 EUR 78 3.573 EUR 21.593 EUR 1.684.270 EUR 6.756 EUR
6 172.000 EUR 78 4.500 EUR 27.917 EUR 2.177.500 EUR 0
Kaufpreis NEF [€] Anzahl NEF Verkaufpreis  [€] jährliche 
Abschreibungs- kosten 
je NEF [€]
jährliche Gesamt-
abschreibungskosten NEF 
[€]
jährliche Abschreibungs- 
kostenerhöhung NEF [€]
jährliche  zusätzliche 
Reparaturaufwände je NEF 
gemäß Zustandsberichte [€]
Vermeidung zusätzlicher 
jährlicher Reparaturaufwände 
(konsumtiv in €]
7,3 96.000 EUR 10 4.223 EUR 12.572 EUR 125.720 EUR 5.304 EUR
6 96.000 EUR 10 7.750 EUR 14.708 EUR 147.080 EUR 0
nach Umsetzung Rettungsdienstbedarfsplan
7,3 96.000 EUR 17 4.223 EUR 12.572 EUR 213.724 EUR 5.304 EUR
6 96.000 EUR 17 7.750 EUR 14.708 EUR 250.036 EUR 0
Nutzungsdauer [Jahren] 354.114 EUR 378.336 EUR
Nutzungsdauer [Jahren] 493.230 EUR 526.968 EUR
Nutzungsdauer [Jahren] 36.312 EUR 90.168 EUR
53.040 EUR
Fahrzeugart - Katergorie 1: Rettungsdienstfahrzeuge
Nutzungsdauer [Jahren] 21.360 EUR

Anlage 4_AVR vom 27.03.2017 TOP 4.6

713 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 20.04.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 
27.03.2017 
öffentlich 
4.6 Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungs-
dienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern 
3453/2016 
MdR Möller bittet darum, diese Mitteilung auch in den Rechnungsprüfungsausschuss 
zu geben, da die Ersatzbeschaffung auf diesen zurückgeht.  
 
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage 5_ GA 09.05.2017

1265 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Herr Kaune 
Telefon:  (0221) 221-24831  
Fax       :  (0221) 221-26500 
E-Mail:  volker.kaune@stadt-koeln.de 
Datum: 12.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 09.05.2017 
öffentlich 
6.2 Vereinfachung des Verfahrens zur Ersatzbeschaffung von Rettungs-
dienstfahrzeugen durch die Festlegung von Nutzungsdauern 
3453/2016 
 
SB Frau Houben fragt, was passiere, wenn Einsatzfahrzeuge vor dem Ablauf der 
geplanten Nutzungsdauer nicht mehr einsatzfähig seien. 
Der stellvertretende Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz, Herr Stobbe, erläutert, dass diese Fälle mit eingeplant seien und dann 
ein Gutachten erstellt werde, ob das Fahrzeug wirtschaftlich reparabel sei oder neu 
beschafft werden müsse. 
SB Frau Houben fragt, ob es für diese Fälle einen Ersatzpool gäbe.  
Herr Stobbe informiert, dass in solchen Fällen die technische Ausfallreserve greife. 
 
RM Herr Dr. Strahl möchte wissen, ob die Fahrzeuge, die die geplante Nutzungs-
dauer überschritten, aber noch einsatzfähig seien, in diese Ausfallreserve übernom-
men würden. 
Dies wird von Herrn Stobbe bestätigt. 
 
Der Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3453/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27