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2993/2019

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten

Beschlussvorlage Ausschuss 12.09.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.11.2019, TOP 7.3

Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 07.10.2019 2993-2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- Entwurfsplanung

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Anlage 1 Lageplan

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Anlage 3 Darstellung ver- und entsiegelte Flächen

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Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 07.10.2019 2993-2019

1109 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 07.10.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 07.10.2019  
öffentlich 
9.2.3 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther 
Str./Grüngürtelstr.  
in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungser-
mächtigungen,  
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Ver-
kehrsknotenpunkten 
2993/2019 
 
Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit der Bitte um Beantwortung  
einiger Fragen. 
Herr Homann lässt abstimmen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur nächs-
ten Sitzung mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen: 
 
 Welche Flächen sind inwiefern betroffen? 
 Werden Bäume und wenn ja welche gefällt? 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und des 
Herrn Bronisz zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Sandow)

Beschlussvorlage Ausschuss

5551 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2993/2019 
Freigabedatum 
12.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen 
Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 
6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für 
die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. auf der Basis des vorgeleg-
ten Verwaltungsentwurfes zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 
395.800 € inklusive 18.670 €  Beleuchtungskosten umzusetzen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu 
Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 377.130 € für die Umgestaltung des o.g. Kno-
tenpunktes im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2019. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   377.130 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  18.670 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.542,60 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Grund für die geplante Umgestaltung zur alternativen Betriebsform sind die in der Regel geringeren 
Wartungskosten im Vergleich zu einer Lichtsignalanlage (LSA). Ein Kreisverkehr ist wesentlich nach-
haltiger als eine LSA. Durch den im Kreisverkehr stetig fließenden Verkehr entstehen weniger Abgas- 
und Lärmbelästigungen. Zudem wird durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreisbereich 
die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gesteigert. 
Durch das Neubaugebiet Sürther Feld entsteht eine erhöhte Anzahl an Verkehrsteilnehmenden. Der 
Knotenpunkt wird gemäß der Verkehrszählung aus 2014 täglich von ca. 11.180 Kraftfahrzeugen be-
fahren. Durch den Umbau in eine alternative Betriebsform wird zukünftig eine mögliche Staugefahr 
minimiert. 
Beschreibung der Umgestaltung: 
 
Der Knotenpunkt Sürther Str./Grüngürtelstr. wird zum Kreisverkehr mit 4 Fußgängerüberwegen (Zeb-
rastreifen) umgebaut. Die beiden geplanten Fußgängerüberwege über die Sürther Straße werden mit 
zusätzlichen Mittelinseln ausgestattet. Hier wurde ein Verkehrsaufkommen in 2014 von 
ca. 8.000 Kfz/Tag ermittelt. Somit erhalten die zu Fuß Gehenden zusätzlich zu der barrierefreien Ge-
staltung aller Fußgängerüberwege eine Aufstellfläche, um die Straße sicher überqueren zu können. 
Der Radverkehr wird vom gemeinsam genutzten Rad- und Gehweg vor dem zukünftigen Kreisverkehr 
auf die Sürther Straße geführt und durch den Kreisverkehr gelenkt. Dieser ist mit einer befahrbaren 
Kreisinsel geplant, die u. a. vom Linienbus überfahren werden kann. 
Voraussetzung für die Umgestaltung zum Kreisverkehr ist die Demontage der gesamten LSA inkl. 
Beschilderung. Die Verkehrsflächen im Ausbaubereich werden rückgebaut, die Kanalanschlüsse er-
neuert und der Straßenaufbau für die Belastungsklasse 10 erstellt. Die Ausgestaltung der Gehwege 
erfolgt gemäß dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln.

3 
Die Umbauarbeiten finden nördlich des Landschaftsschutzgebietes statt. Die zu ver- und entsiegeln-
den Flächen sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt. 
Finanzierung: 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2021 geplant. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 395.800 €. Diese setzen sich zusammen aus 
Investitionsauszahlungen in Höhe von 377.130 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuch-
tungskosten in Höhe von rd. 18.670 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages 
seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt 
werden.  
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haus-
haltsjahr 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze 
bei Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 
- Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Hpl. 2019 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teil-
planzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 7.542,60 € berücksichtigt.  
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2019 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2021 
entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für 
die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. 
Anlagen 
1: Lageplan  
2: Entwurfsplanung

Anlage 1 Lageplan

418 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [359374,5638737]   1:7500
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 08.08.2019

Anlage 3 Darstellung ver- und entsiegelte Flächen

715 Zeichen

2.50 3.25 2.50 3.50 2.50
0.25
1.25
5.501.25
2.50
6.20
2.252.10
5.45
2.50 5.00
5.00
10.00
Sürther Straße
Grüngürtelstraße
Grüngürtelstraße
R=8
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
XX
X
X
X
XX
X
X
X
X
X X
X
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Verkehrsrasenfläche 6,5 m²
Verkehrsrasenfläche 4,7 m²
Waldfläche 21,9 m²
befestigte Fläche 1,2 m²
befestigte Fläche 13,9 m²
Gemeine Esche
U = 1,34 m
h = ~21 m
Buche
U = 1,35 m
h = ~20,50 m
30.00
20
2.30
zusätzlich zu entsiegelnde Fläche
Maßnahme:
 M   1:
Bearbeitet:
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Datum:
x
250
590 mm 297 mm
24.06.2019
Zw/Heu
Kreisverkehr Sürther Straße / Grüngürtelstraße
Darstellung von ver- und entsiegelten Flächen
Anlage 3

Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung

1480 Zeichen

Anlage 4 
 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisver-
kehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten 
 
 
- Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung 
am 07.10.2019, TOP 9.2.3: 
 
Frage 1:  
 
„Welche Flächen sind inwiefern betroffen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es werden ca. 33m² Fläche versiegelt und ca. 31m² Fläche entsiegelt. Die Lage der Flächen ist in 
Anlage 3 „Darstellung ver- und entsiegelte Flächen“ dargestellt. 
 
Frage 2:  
 
„Werden Bäume und wenn ja welche gefällt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Baumfällung ist im Verwaltungsentwurf nicht vorgesehen. 
 
 
 
 
- Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen und Hinweisen der Schulleitung der Grüngürtel-
schule, Schreiben von Frau Lücking vom 06.11.2019: 
 
Frage 1: 
 
„Ist an die Gefahrensituation bei linksabbiegenden Radfahrenden gedacht worden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehr erfolgt eine Geschwindigkeitsredu-
zierung und gleichzeitig wird das Kreuzen des Gegenverkehrs hinfällig, so dass die Situation für u. a. 
den Radfahrenden entschärft wird. 
 
Alle weiteren Fragen der Schulverwaltung beziehen sich hauptsächlich auf die Grüngürtelstraße und 
somit außerhalb des Planungsbereiches und werden separat mit der selbigen geklärt.

Beratungsverlauf (2)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2993/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.09.2019
Erstellt
28.08.2019 10:38