2993/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten
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Anlage 5, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 07.10.2019 2993-2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 07.10.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019 öffentlich 9.2.3 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungser- mächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Ver- kehrsknotenpunkten 2993/2019 Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit der Bitte um Beantwortung einiger Fragen. Herr Homann lässt abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur nächs- ten Sitzung mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen: Welche Flächen sind inwiefern betroffen? Werden Bäume und wenn ja welche gefällt? Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und des Herrn Bronisz zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Sandow)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2993/2019 Freigabedatum 12.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. auf der Basis des vorgeleg- ten Verwaltungsentwurfes zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 395.800 € inklusive 18.670 € Beleuchtungskosten umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 377.130 € für die Umgestaltung des o.g. Kno- tenpunktes im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2019. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 377.130 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 18.670 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.542,60 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Grund für die geplante Umgestaltung zur alternativen Betriebsform sind die in der Regel geringeren Wartungskosten im Vergleich zu einer Lichtsignalanlage (LSA). Ein Kreisverkehr ist wesentlich nach- haltiger als eine LSA. Durch den im Kreisverkehr stetig fließenden Verkehr entstehen weniger Abgas- und Lärmbelästigungen. Zudem wird durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreisbereich die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gesteigert. Durch das Neubaugebiet Sürther Feld entsteht eine erhöhte Anzahl an Verkehrsteilnehmenden. Der Knotenpunkt wird gemäß der Verkehrszählung aus 2014 täglich von ca. 11.180 Kraftfahrzeugen be- fahren. Durch den Umbau in eine alternative Betriebsform wird zukünftig eine mögliche Staugefahr minimiert. Beschreibung der Umgestaltung: Der Knotenpunkt Sürther Str./Grüngürtelstr. wird zum Kreisverkehr mit 4 Fußgängerüberwegen (Zeb- rastreifen) umgebaut. Die beiden geplanten Fußgängerüberwege über die Sürther Straße werden mit zusätzlichen Mittelinseln ausgestattet. Hier wurde ein Verkehrsaufkommen in 2014 von ca. 8.000 Kfz/Tag ermittelt. Somit erhalten die zu Fuß Gehenden zusätzlich zu der barrierefreien Ge- staltung aller Fußgängerüberwege eine Aufstellfläche, um die Straße sicher überqueren zu können. Der Radverkehr wird vom gemeinsam genutzten Rad- und Gehweg vor dem zukünftigen Kreisverkehr auf die Sürther Straße geführt und durch den Kreisverkehr gelenkt. Dieser ist mit einer befahrbaren Kreisinsel geplant, die u. a. vom Linienbus überfahren werden kann. Voraussetzung für die Umgestaltung zum Kreisverkehr ist die Demontage der gesamten LSA inkl. Beschilderung. Die Verkehrsflächen im Ausbaubereich werden rückgebaut, die Kanalanschlüsse er- neuert und der Straßenaufbau für die Belastungsklasse 10 erstellt. Die Ausgestaltung der Gehwege erfolgt gemäß dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. 3 Die Umbauarbeiten finden nördlich des Landschaftsschutzgebietes statt. Die zu ver- und entsiegeln- den Flächen sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt. Finanzierung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2021 geplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 395.800 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 377.130 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuch- tungskosten in Höhe von rd. 18.670 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haus- haltsjahr 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Hpl. 2019 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teil- planzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 7.542,60 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2019 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2021 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Anlagen 1: Lageplan 2: Entwurfsplanung
Anlage 1 Lageplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [359374,5638737] 1:7500 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.08.2019
Anlage 3 Darstellung ver- und entsiegelte Flächen
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2.50 3.25 2.50 3.50 2.50 0.25 1.25 5.501.25 2.50 6.20 2.252.10 5.45 2.50 5.00 5.00 10.00 Sürther Straße Grüngürtelstraße Grüngürtelstraße R=8 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze XX X X X XX X X X X X X X Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Verkehrsrasenfläche 6,5 m² Verkehrsrasenfläche 4,7 m² Waldfläche 21,9 m² befestigte Fläche 1,2 m² befestigte Fläche 13,9 m² Gemeine Esche U = 1,34 m h = ~21 m Buche U = 1,35 m h = ~20,50 m 30.00 20 2.30 zusätzlich zu entsiegelnde Fläche Maßnahme: M 1: Bearbeitet: Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum: x 250 590 mm 297 mm 24.06.2019 Zw/Heu Kreisverkehr Sürther Straße / Grüngürtelstraße Darstellung von ver- und entsiegelten Flächen Anlage 3
Anlage 4- Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Sürther Str./Grüngürtelstr. in einen Kreisver- kehr sowie Freigabe von investiven Verpflichtungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten - Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung am 07.10.2019, TOP 9.2.3: Frage 1: „Welche Flächen sind inwiefern betroffen?“ Antwort der Verwaltung: Es werden ca. 33m² Fläche versiegelt und ca. 31m² Fläche entsiegelt. Die Lage der Flächen ist in Anlage 3 „Darstellung ver- und entsiegelte Flächen“ dargestellt. Frage 2: „Werden Bäume und wenn ja welche gefällt?“ Antwort der Verwaltung: Eine Baumfällung ist im Verwaltungsentwurf nicht vorgesehen. - Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen und Hinweisen der Schulleitung der Grüngürtel- schule, Schreiben von Frau Lücking vom 06.11.2019: Frage 1: „Ist an die Gefahrensituation bei linksabbiegenden Radfahrenden gedacht worden?“ Antwort der Verwaltung: Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehr erfolgt eine Geschwindigkeitsredu- zierung und gleichzeitig wird das Kreuzen des Gegenverkehrs hinfällig, so dass die Situation für u. a. den Radfahrenden entschärft wird. Alle weiteren Fragen der Schulverwaltung beziehen sich hauptsächlich auf die Grüngürtelstraße und somit außerhalb des Planungsbereiches und werden separat mit der selbigen geklärt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2993/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 28.08.2019 10:38