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V/0689/2012

B-Plan Nr. 415 Wolbeck-Nord

Vorlagen 04.09.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 23.10.2012, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Übersicht 3. BA Radweg Wolbeck-Nord

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Beschlussvorlage

6016 Zeichen

V/0689/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 415 Wolbeck Nord 
- 1. Baubeschluss 3. Bauabschnitt (3. BA) - 
- 2. Baubeschluss Geh- und Radweg südlich der Straße "Am Borggarten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Straßen nördlich des Kreisverkehr Middelerstraße/Von-Walsen-Weg, die Weiterführung 
des Von -Walsen-Weg nach Norden mit den östlichen Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg, 
Von-Krekenbeck-Weg und Von -Steinbeke-Weg im Baugebiet Wolbeck Nord BG 415 „Am 
Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgt er Straße “ werden auf der Grundlage der vom  Tiefbau-
amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan Reg. -Nr. 9314 Blatt 8 – 
10 (10) vom 06.09.2012 ausgebaut. 
 
 
2.  Der Geh- und Radweg südlich der Straße „Am Borggarten“ im Baugebiet Wolbeck Nord BG 
415 wird a uf der Grundlage der vom  Tiefbauamt der Stadt Münster  aufgestellten Ausfü h-
rungsplanung Lageplan Reg.-Nr. 9314 c Blatt 1(1) vom 06.09.2012 ausgebaut. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu 1.: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Mün ster für diesen Abschnitt Straßenba ukosten 
in Höhe von 1.095.000 € entstehen. 
 
Die Folgekosten belaufen sich auf 32.850 € pro Jahr ( jährliche Abschreibung: 21.900 €, jährliche 
Unterhaltungskosten: 10.950 €). 
 
Zu 2.: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für diesen Abschnitt Straßenba ukosten 
in Höhe von 35.000 € entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0689/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
Waechter@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0689/2012 
 
Die Folgekosten belaufen sich auf 1.225 € pro Jahr (jährliche Abschreibung: 875 € pro Jahr, jährli-
che Unterhaltungskosten 350 €). 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs - 
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4048 Wolbeck-Nord, BG 415    
Auszahlungen   2013 
2016 
später 
367.000 
50.000 
713.000 
 
Einzahlungen    1.130.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächt igungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahmen 
 
 
Zu 1.: 
 
Zur Erschließung des Baugebietes Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg / Telgter Straße ist 
der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich.  
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplanes Wol-
beck-Nord Nr. 415 " Am Borggarten/Grenkuhlenweg / Telgter Straße " vom 03.12.2004.  
 
Der Baubeschluss beschränkt sich auf den 3.  Bauabschnitt (3. BA), den nördlichen Teil d es Be-
bauungsplanes Nr. 415. 
  
Der 3. Bauabschnitt (3. BA) beinhaltet die Straßen und Wege nördlich des Kreisverkehrs Middeler-
straße / Von -Walsen-Weg, die Weiterführung des Von -Walsen-Weges nach Norden mit den östl i-
chen Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg, Von-Krekenbeck-Weg und Von-Steinbeke-Weg. 
 
Die Baumaßnahme wird in 2 Unterbauabschnitte geteilt. 
  
Im 1. Abschnitt wird die Straße Von-Walsen-Weg bis hinter die Einmündung Von-Krekenbeck-Weg 
mit den Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg und Von-Krekenbeck-Weg und den GFLAE- Flächen 
erschlossen. 
 
Im 2. Abschnitt wird die Weiterführung des Von -Walsen-Weges nach Norden und die Stic hstraße 
Von-Steinbeke-Weg erschlossen.  
  
Der Baufortschritt richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen der Umlegung.

- 3 - 
V/0689/2012 
Als Reduktionsvariante könnte die Leuchtenanzahl von 33 auf 22 Leuchten reduziert und die Au s-
stattung der öffentlichen Stichstraßen mit Wendemöglichkeit so weit wie möglich in Asphaltba u-
weise ausgeführt werden. Hierdurch ließen sich Kosten in Höhe von i nsgesamt ca. 30.000 € 
(27.500 € Leuchten, 2.500 € Asphalt) einsparen. 
Es bleibt aber zu Bedenken, dass es sich hierbei um Bruttoeinsparungen handelt, da diese Au s-
baukosten zu 90 % über das BauGB refinanziert werden. 
Zum anderen ist eine nachträgliche Verdi chtung der Beleuchtung sehr aufwendig und übersteigt 
die eingesparten Mittel. Dieser dritte Abschnitt unterscheidet sich dann merklich von den bereits 
erschlossenen Abschnitten im Baugebiet Wolbeck - Nord. 
 
Zu 2.: 
 
Zur rad- und fußläufigen Anbindung wird d ie Verbindung zum Ortskern Wolbeck seit langem von 
den Bürgern gewünscht. 
 
Der Bau erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt. Der Mutterb oden 
des 3. Bauabschnitts (3. BA) Wolbeck-Nord wird in die Grünflächen seitlich des Geh - und Radwe-
ges als Abdeckung eingebracht. Der Weg wird in bituminöser Bauweise in einer Breite von 3,00 m 
und seitlichen Banketten hergestellt. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg erhält keine Beleuchtung und wird kostengünstig in bitumin ö-
ser Bauweise hergestellt. 
 
2. Ausschreibung und Bau 
 
Mit den Kanalbauarbeiten soll im ersten Quartal 2013 begonnen werden. Nach erfolgter Kanalve r-
legung werden Zug um Zug die Erschließung sstraßen als Baustraßen hergestellt. Die Bauzeit für 
den 1. Unterabschnitt wird auf 8 Monate geschätzt. 
 
Die Kanalerschließung für den Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck -Nord" wurde mit der Vorl age 
V/0232/2005 am 26.04.2005 im AUB beschlossen." 
 
3. Beiträge Dritter 
 
Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträg e in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten 
nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuches) erhoben. 
 
4.  Genehmigungen 
 
Für die Maßnahmen sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und  durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt. 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

- 4 - 
V/0689/2012

Übersicht 3. BA Radweg Wolbeck-Nord

717 Zeichen

N
Zeichenerklärung
Blatt□8(10)
Blatt□9(10)
Blatt□10(10)
Tiefbauamt□66.2
Maßnahme:
Stadtbez.:
Reg.-Nr.: Maßstab□:
B-Plan-Nr.:
Druck:□21.08.2012
Erstellt:□66.21.0011
Südost
9314□8-10(10) /□9314c□1(10)
Plannr.:□9314c□1(1)
ohne
415□rv.□03.12.2004Neubau□der□Straßen□und□Wege “Wolbeck□Nord” 3.□Bauabschnitt
3.□Bauabschnitt
Geh-□und□Radweg
Gartenbauzentrum□Westfalen□Lippe
Von-Steinbecke-Weg
Lackmannweg
Lackmannweg
Bredewieske
Haugenkamp
Tönskamp
Janskamp
Pferdekamp
Debeckskamp
Bredewieske
Nicolausweg
NicolauswegConradusweg
Achatiusweg
Achatiusweg
Holtrode
Münsterstraße
Von-Krekenbeck-Weg
Middelerstraße
Von-Ascheberg-Weg
Von-Grüter-WegVon-Walsen-Weg
Von-Walsen-Weg
Grenkuhlenweg
Telgter□Straße L 585
Am□Borgarten□/□K□36

Beratungsverlauf (1)

23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Bebauungsplan Nr. 415 (amtlicher Umring) amtlich
  • Telgter Straße
  • Von-Krekenbeck-Weg
  • Grenkuhlenweg
  • Von-Steinbeke-Weg
  • Von-Grüter-Weg
  • Am Borggarten
  • Von-Ascheberg-Weg
  • Middelerstraße
  • Von-Walsen-Weg
  • Münsterstraße
  • Lackmannweg
  • Bredewieske
  • Haugenkamp
  • Pferdekamp
  • Achatiusweg
  • Tönskamp
  • Janskamp
  • Holtrode

Bebauungsplan Nr. 415

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck-Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0689/2012
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37