V/0689/2012
B-Plan Nr. 415 Wolbeck-Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6016 Zeichen
V/0689/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft B-Plan Nr. 415 Wolbeck Nord - 1. Baubeschluss 3. Bauabschnitt (3. BA) - - 2. Baubeschluss Geh- und Radweg südlich der Straße "Am Borggarten" Beratungsfolge 23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straßen nördlich des Kreisverkehr Middelerstraße/Von-Walsen-Weg, die Weiterführung des Von -Walsen-Weg nach Norden mit den östlichen Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg, Von-Krekenbeck-Weg und Von -Steinbeke-Weg im Baugebiet Wolbeck Nord BG 415 „Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgt er Straße “ werden auf der Grundlage der vom Tiefbau- amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan Reg. -Nr. 9314 Blatt 8 – 10 (10) vom 06.09.2012 ausgebaut. 2. Der Geh- und Radweg südlich der Straße „Am Borggarten“ im Baugebiet Wolbeck Nord BG 415 wird a uf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfü h- rungsplanung Lageplan Reg.-Nr. 9314 c Blatt 1(1) vom 06.09.2012 ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu 1.: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Mün ster für diesen Abschnitt Straßenba ukosten in Höhe von 1.095.000 € entstehen. Die Folgekosten belaufen sich auf 32.850 € pro Jahr ( jährliche Abschreibung: 21.900 €, jährliche Unterhaltungskosten: 10.950 €). Zu 2.: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für diesen Abschnitt Straßenba ukosten in Höhe von 35.000 € entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0689/2012 Auskunft erteilt: Frau Wächter Ruf: 492 66 49 E-Mail: Waechter@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0689/2012 Die Folgekosten belaufen sich auf 1.225 € pro Jahr (jährliche Abschreibung: 875 € pro Jahr, jährli- che Unterhaltungskosten 350 €). Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs - flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4048 Wolbeck-Nord, BG 415 Auszahlungen 2013 2016 später 367.000 50.000 713.000 Einzahlungen 1.130.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächt igungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahmen Zu 1.: Zur Erschließung des Baugebietes Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg / Telgter Straße ist der Ausbau von Straßen und Wegen erforderlich. Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplanes Wol- beck-Nord Nr. 415 " Am Borggarten/Grenkuhlenweg / Telgter Straße " vom 03.12.2004. Der Baubeschluss beschränkt sich auf den 3. Bauabschnitt (3. BA), den nördlichen Teil d es Be- bauungsplanes Nr. 415. Der 3. Bauabschnitt (3. BA) beinhaltet die Straßen und Wege nördlich des Kreisverkehrs Middeler- straße / Von -Walsen-Weg, die Weiterführung des Von -Walsen-Weges nach Norden mit den östl i- chen Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg, Von-Krekenbeck-Weg und Von-Steinbeke-Weg. Die Baumaßnahme wird in 2 Unterbauabschnitte geteilt. Im 1. Abschnitt wird die Straße Von-Walsen-Weg bis hinter die Einmündung Von-Krekenbeck-Weg mit den Stichstraßen Von-Ascheberg-Weg und Von-Krekenbeck-Weg und den GFLAE- Flächen erschlossen. Im 2. Abschnitt wird die Weiterführung des Von -Walsen-Weges nach Norden und die Stic hstraße Von-Steinbeke-Weg erschlossen. Der Baufortschritt richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen der Umlegung. - 3 - V/0689/2012 Als Reduktionsvariante könnte die Leuchtenanzahl von 33 auf 22 Leuchten reduziert und die Au s- stattung der öffentlichen Stichstraßen mit Wendemöglichkeit so weit wie möglich in Asphaltba u- weise ausgeführt werden. Hierdurch ließen sich Kosten in Höhe von i nsgesamt ca. 30.000 € (27.500 € Leuchten, 2.500 € Asphalt) einsparen. Es bleibt aber zu Bedenken, dass es sich hierbei um Bruttoeinsparungen handelt, da diese Au s- baukosten zu 90 % über das BauGB refinanziert werden. Zum anderen ist eine nachträgliche Verdi chtung der Beleuchtung sehr aufwendig und übersteigt die eingesparten Mittel. Dieser dritte Abschnitt unterscheidet sich dann merklich von den bereits erschlossenen Abschnitten im Baugebiet Wolbeck - Nord. Zu 2.: Zur rad- und fußläufigen Anbindung wird d ie Verbindung zum Ortskern Wolbeck seit langem von den Bürgern gewünscht. Der Bau erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt. Der Mutterb oden des 3. Bauabschnitts (3. BA) Wolbeck-Nord wird in die Grünflächen seitlich des Geh - und Radwe- ges als Abdeckung eingebracht. Der Weg wird in bituminöser Bauweise in einer Breite von 3,00 m und seitlichen Banketten hergestellt. Der gemeinsame Geh- und Radweg erhält keine Beleuchtung und wird kostengünstig in bitumin ö- ser Bauweise hergestellt. 2. Ausschreibung und Bau Mit den Kanalbauarbeiten soll im ersten Quartal 2013 begonnen werden. Nach erfolgter Kanalve r- legung werden Zug um Zug die Erschließung sstraßen als Baustraßen hergestellt. Die Bauzeit für den 1. Unterabschnitt wird auf 8 Monate geschätzt. Die Kanalerschließung für den Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck -Nord" wurde mit der Vorl age V/0232/2005 am 26.04.2005 im AUB beschlossen." 3. Beiträge Dritter Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträg e in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuches) erhoben. 4. Genehmigungen Für die Maßnahmen sind keine Genehmigungen erforderlich. Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte Infor- mation der Anlieger unterstützt. Im Auftrag gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen - 4 - V/0689/2012
Übersicht 3. BA Radweg Wolbeck-Nord
717 Zeichen
N Zeichenerklärung Blatt□8(10) Blatt□9(10) Blatt□10(10) Tiefbauamt□66.2 Maßnahme: Stadtbez.: Reg.-Nr.: Maßstab□: B-Plan-Nr.: Druck:□21.08.2012 Erstellt:□66.21.0011 Südost 9314□8-10(10) /□9314c□1(10) Plannr.:□9314c□1(1) ohne 415□rv.□03.12.2004Neubau□der□Straßen□und□Wege “Wolbeck□Nord” 3.□Bauabschnitt 3.□Bauabschnitt Geh-□und□Radweg Gartenbauzentrum□Westfalen□Lippe Von-Steinbecke-Weg Lackmannweg Lackmannweg Bredewieske Haugenkamp Tönskamp Janskamp Pferdekamp Debeckskamp Bredewieske Nicolausweg NicolauswegConradusweg Achatiusweg Achatiusweg Holtrode Münsterstraße Von-Krekenbeck-Weg Middelerstraße Von-Ascheberg-Weg Von-Grüter-WegVon-Walsen-Weg Von-Walsen-Weg Grenkuhlenweg Telgter□Straße L 585 Am□Borgarten□/□K□36
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Bebauungsplan Nr. 415 (amtlicher Umring) amtlich
- Telgter Straße
- Von-Krekenbeck-Weg
- Grenkuhlenweg
- Von-Steinbeke-Weg
- Von-Grüter-Weg
- Am Borggarten
- Von-Ascheberg-Weg
- Middelerstraße
- Von-Walsen-Weg
- Münsterstraße
- Lackmannweg
- Bredewieske
- Haugenkamp
- Pferdekamp
- Achatiusweg
- Tönskamp
- Janskamp
- Holtrode
Bebauungsplan Nr. 415
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck-Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0689/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37