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0879/2017

Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße / Militärringstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 11.04.2017

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Anlage 9 - Ergänzung der Stellungnahme

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 8 - Stellungnahme

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Anlage 6 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

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Anlage 4 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme - Legende

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Anlage 1 - Stadtplan

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Anlage 5 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (nördlich Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

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Anlage 7 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (südlich Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

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Anlage 3 - Lageplan Gesamtmaßnahme

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Anlage 9 - Ergänzung der Stellungnahme

2305 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Anlage 9

Bauverwaltungsamt

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46

Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de

| 62 class Internet www.stadt-koeln.de
i Sprechzeiten
Bezirksregierung Köln Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
- Dezernat 25 - Di. 08.00 - 18.00 Uhr
4 Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
un en sam und nach besonderer Vereinbarung
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9
Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
Az. 25.7.3.2-9/16 62/621/2-62.21.01 17.03.2017

Planfeststellungsverfahren gemäß $$ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG)
i.V.m. 88 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Aufhebung des Bahn-
übergangs Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34)

Sehr geehrter Herr Wartberg,
ergänzend.zu meinem Schreiben vom 16.03.2017 weise ich noch auf Folgendes hin:

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der Äußere Grüngürtel, hier der Abschnitt 8 zwischen der Gleueler Straße und dem Hönin-
ger Weg, ist im Verzeichnis der Denkmäler enthalten. Er wurde am 01.07.1980 unter der
Nummer 314 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen und steht somit unter Denkmal-
schutz.

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen zwar vom Grundsatz her keine Bedenken gegen
das Vorhaben, jedoch sind die folgenden Auflagen zu beachten:

Der Eingriff in die denkmalgeschützte Parkanlage ist möglichst gering zu halten und nach
Beendigung der Baumaßnahme ist die Parkanlage wieder herzustellen.

Zudem ist der Stadtkonservator / Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in den weiteren
Verfahrensablauf einzubinden.

Ansprechpartnerin beim Stadtkonservator / Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wil-
Iy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Dr. von Wahl (Telefon: 0221-221-25325; E-Mail: vio-
la.vonwahl@stadt-koeln.de).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag’

Cornelia Müller

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koein.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 |

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

126004 Zeichen

HGK

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Aufhebung Bahnübergang
Linie 18 /B 265 /L 34

Erläuterungsbericht

Inhaltsverzeichnis
4. Allgemeines sau: errang 4
1.1 Veranlassung / Aufgabenstellung
1.1.1 Veranlassung Schiene
1.1.2 Veranlassung Straße
1.1.3 Vorgeschichte / vorausgegangene Untersuchungen
1.2 Lage im Netz 5
1.2.1 Topographische Lage BR)
1.2.2 Lage im Schienennetz.... PR:
1.2.3 Lage im Straßennetz „5
1.3 Einordnung in sonstige Ausbaupläne ... 6
1.4 Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches ar 1°
2. Erläuterung des vorhandenen Zustandes.
2.1 Schienenverkehrsanlagen
2.2 Straßenverkehrsanlägen:..mssssisiirinuneensensenemnnn 8
3. Erläutsrüng;des:geplanten:Zustandes:.....ur0s00u0susn00uu0nsnnensunessssnesnnnnenneesainnsnensneen 8
3.1 Allgemeines
3.2 Schienenverkehrsanlagen....
3.3 Straßenverkehrsanlagen ...........nnnesenenennenenennnnnnnnnenennennnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnenennsnnnn
4. Verkehrliche und betriebliche Begründung
4.1 Derzeitige / künftige verkehrliche Situation
4.2 Deizeitiger / künftiger Betriebszüstand......euucessessouessssorsscnussousuesesununessunnenesseineenn 9
5. Entwurfselemente und Abgrenzung .....uusnssnssnsnnennsnnsnnennunnnnnunnunnnnnsnonsnnnnnennnnnnnnenen 10
5.1 Planungsgrundlagen "
5.2 Abgrenzung 10
6. Begründung der gewählten Lösung... PT]
6.1 Begründung des Vorhabens 11
6.1.1 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. ..............200000000neeeneeennennn 11
6.1.2 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) . .11
6.1.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 11

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;
u Straßen. ?

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.1.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen .................... en 12
6.2 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie
6.2.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
6.2.2 Beschreibung der untersuchten Varianten.........................ss..00.000000000000040000B00000
6.2.3 Beurteilung der Varianten
6.2.4 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung ....
6.2.5 Verkehrliche Beurteilung ...
6.2.6 Umweltverträglichkeit
6.2.7. Wirtschaftlichkeit
6.2.8 Gewählte Linie
6.3
6.4 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz ...
6.4.1 Angaben zu den Umweltauswirkungen
6.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher

Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen..........u.uuussessnensensnnnnnennensnnnnennennnsnennennne 26
6.5 Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben .............22u224020440esnennennennsennnnnnennennnnnnnnnn 32
Technische Einzelplanungen......uusssesnssnnnenosunnennnunnnnnunnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnanene 32

2.1 Gleisanlagen / Bahnkörper

1.2 Straßenverkehrsanlagen
7.2.1 Ausbaustandard
7.2.2 Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes.
7.2.3 Linienführung
7.2.4 Querschnittsgestaltung
7.2.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
7.2.6 Besondere Anlagen
7.2.7 Öffentliche Verkehrsanlagen ...
7.2.8 Leitungen
7.2.9 Straßenausstattung.

1.3 Ingenieurbau

74 Schallschutz

75 Entwässerung

7.6 Bahnstrom
7.6.1 Oberleitungsanlagen ... wu
7.6.2 Elektromagnetische Verträglicl

1227, Leit- und Sicherungstechnik .
7.7.1. Endzustand
7.7.2 Zwischenbauzustände....

7.8 Rückbau von Anlagen ....

7.9 Baugrund und Boden ..
7.9.1 Gutachten
7.9.2 Altlasten
733 Kampfmittelintersuching..eucunseunsnenscesmanenwenesenensennnen een

hkeit

Rechtsangelegenheiten........useısmuunensusssssusuuusessusunanusenseununnauunaeunaenuunennnes namen 45

Seite 2/51

=

Lo

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
8.1 Grunderwerb ........uensessessessennenensnnennennennnnnnenennnnennensnnnnnennnnnnnnnnnnnnneennnnnnnennnnn
8.2 Planrechtsverfahren
8.3 Sonstige Verfahren. ....
9. Bauzeiten und Baudurchführung......:sasu0nus sw mennnen
9.1 Bauzeiten, bauzeitliche Verkehrsführung und Bauablauf..
9.2 Baudurchführung
10. Baukasten nen 48
Abkürzungsverzeichnis .......uuununsennsnnnennnnnnnnennnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 49
Fotos Bestand .....uunesnssnnsonnennnonnnnnnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnunennnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnsnrnnnn nn 50

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5

jun |

LG

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

1a
1.1
1.1.1

Allgemeines

Veranlassung / Aufgabenstellung
Veranlassung Schiene

Ein plangleicher Bahnübergang stellt aufgrund der vielen Konfliktpunkte zwischen
Schienenverkehr, motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich
ein höheres Sicherheitsrisiko dar, als eine planfreie Kreuzung von Schienen- und
Straßenverkehr. Durch den Umbau des Bahnübergangs in eine Bahnunterführung
werden diese Konfliktpunkte beseitigt und damit die Sicherheit erhöht.

Bedingt durch die baulichen Veränderungen der Bahntrasse ergeben sich
Konsequenzen für den Straßenbau, da der komplette Knotenpunkt Stadtbahnstrecke
und L 34 Militärringstraße / B 265 Luxemburger Straße umgebaut werden muss.

Positiv wirkt sich der Umbau auf die Qualität des Straßenverkehrs aus: durch die
Auflösung der plangleichen Kreuzung von Bahn und Straße verringert sich der
derzeitige Rückstau in den Morgen- und Nachmittags-Spitzenstunden (hervorgerufen
durch die Kombination aus hoher Verkehrsbelastung und Sperrzeiten bei Bahn-
durchfahrten) und der Verkehr kann besser abfließen.

Veranlassung Straße

Durch den vierstreifigen Ausbau der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim B 265 bis zur
Kreuzung Luxemburger Straße / Militärringstraße wird die Verkehrsbelastung dieses
Straßenzuges steigen und somit die Verkehrsqualitäti der vorhandenen,
lichtsignalgeregelten Kreuzung schlechter werden.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Knotenpunktsbereich sollen im Zuge der
B 265 (Fahrtrichtung Köln) und im Zuge der L 34 (Fahrtrichtung Raderthal) zusätzliche
Rechtsabbiegespuren - wie in den anderen zwei Knotenpunkts-Armen schon
vorhanden - angelegt werden, um eine ausreichende Verkehrsqualität zu
gewährleisten.

Der Anbau der Rechtsabbiegespuren muss sinnvollerweise im Zusammenhang mit
dem Umbau des restlichen Knotenpunktes betrachtet werden. Daher wird diese
Maßnahme mit dem Umbau des Knotenpunktes in einem Verfahren gebündelt.
Vorgeschichte / vorausgegangene Untersuchungen

Die Planung begann mit einer Variantenuntersuchung Luxemburger Straße / Militär-
ringstraße der PTV AG Düsseldorf.

Im Schlussbericht vom Oktober 2008 werden die Vorzugsvarianten 2b und 3c gegen-
übergestellt.

In der Variante 2b wird der Geradeausverkehr der Militärringstraße in Tieflage unter
der Luxemburger Straße hindurchgeführt.

Diese Variante ist die wirtschaftlichere Lösung, hat aber den Nachteil, dass durch die
Anlegung von Rampen entlang der Militärringstraße ein vergleichsweise hoher
Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet die Folge ist.

Entscheidender Nachteil dieser Variante ist aber, dass die Bahnübergänge verbleiben.
Zudem erreicht die Leistungsfähigkeit trotz der Entlastung der Kreuzung durch die
Tieflage der Militärringstraße nur die Verkehrsqualität F, bei Zugrundelegung des HBS
2001. Dieses liegt an den weiterhin gegebenen Störungen durch die Bahnübergänge.
Mittels Mikrosimulation konnte der Gutachter nachweisen, dass mit hohem
technischem Koordinierungsaufwand der BÜSTRA und der LSA die Qualitätsstufe D
erreichbar ist. Dennoch bauen sich in der Simulation auf der Luxemburger Straße
stadtauswärts Richtung Hürth deutliche Rückstaus auf.

In der Variante 3c wird die Stadtbahnstrecke in Tieflage unter der Luxemburger Straße
und der Militärringstraße hindurchgeführt. Damit entfallen sämtliche Störungen des
Kraftfahrzeugverkehrs durch die Bahnquerungen und der Knotenpunkt kann mit einer

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=

LG

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
leistungsfähigen Lichtsignalanlage in ausreichender Verkehrsqualität D, bei Berück-
sichtigung einer verkehrssicheren Vier-Phasen Steuerung ohne große Rückstau-
erscheinungen, gesteuert werden.

Zudem ist die Variante 3c auch für den ÖPNV zukunftssicher, da der Takt nach Bedarf
verdichtet werden kann.
Da bei dieser Variante der Umbau der Kreuzung fast ausschließlich auf bestehenden
Verkehrsflächen stattfindet, ist der Eingriff in Natur und Landschaft wesentlich
geringer. Durch den Umbau der Bahnanlagen sind die Baukosten jedoch höher.
Dem Genehmigungsantrag liegt die Variante 3c zugrunde.
Die Verkehrsgutachten sind unter den Anlagen zu finden.
1.2 Lage im Netz
1.2.1 Topographische Lage
Die Kreuzung der Stadtbahnlinie 18, der B 265 und der L 34 liegt ca. 5 km südwestlich
des Stadtzentrums von Köln (auf der Grenze zwischen Sülz und Klettenberg, die die
B 265 darstellt) und etwa 750 m nördlich der Anschlussstelle Köln-Klettenberg (BAB 4).
1.2.2 Lage im Schienennetz
Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts führende
Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 /L 34) im Westen
die L 34.
Nördlich des Kreuzungsbereichs liegt in Bahn-km 3,2+40 die Konzessionsgrenze
zwischen dem BOStrab- und dem EBO-Bereich.
1.2.3 Lage im Straßennetz

Die B 265 Luxemburger Straße ist im Knotenpunktbereich Zufahrtstraße zur
Anschlussstelle Köln-Klettenberg an die BAB 4 und gleichzeitig Verbindungsstraße
zwischen Köln-Zentrum und den südwestlichen Stadtteilen von Köln sowie Hürth.
Überregional verbindet sie den Raum Eifel mit dem Oberzentrum Köln.

Aufgrund der überregionalen Verbindungsfunktionsstufe ist der Straßenabschnitt
außerorts (südwestlich der L 34 Militärringstraße) nach RIN 2008 der Straßenkategorie
LS Il zuzuordnen.

Innerorts (nordöstlich der L 34 Militärringstraße) hat die B 265 in etwa die gleiche
Verbindungsfunktionsstufe und wird als angebaute Hauptverkehrsstraße der Straßen-
kategorie HS Ill zugeordnet.

Die L 34 Militärringstraße ist die äußerste Ringstraße vor dem Autobahnring des links-
rheinischen Teils von Köln. Sie liegt im betrachteten Abschnitt verkehrsrechtlich außer-
halb der Stadt Köln. Als Stadtringstraße hat sie eine nahräumige Verbindungs-
funktionsstufe und ist somit der Straßenkategorie LS Ill zuzuordnen.

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u PIE WEDRL.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

1.3 Einordnung in sonstige Ausbaupläne
Der südliche Abschnitt der B 265 wird im Rahmen der Ortsumgehung Hürth-
Hermülheim vierstreifig ausgebaut (siehe Anlagen).
Rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2011;
Aktenzeichen 25.3.3.2-2/09.
Der Geltungsbereich des Beschlusses endet am Knotenpunkt mit der L 34.

Der Querschnitt der B 265 außerorts entspricht nach dem geplanten vierstreifigen
Ausbau in etwa dem RQ 21 nach RAL (2012) mit schmaleren Fahrstreifen und
Randstreifen.

Luxemburger Straße
‚nach Hürth-Hermülheim

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u Straßen.n os

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34/B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

1.4 Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches

Der Planfeststellungsbereich im Zuge der Stadtbahnstrecke reicht von der
Scherfginstraße bis ca. 495 m südlich der Kreuzung. Dieser Bereich schließt die
erforderlichen Weichenverbindungen mit ein.

Der Planfeststellungsbereich im Zuge der B 265 erstreckt sich von der Scherfginstraße
im Norden bis ca. 110 m südlich der Kreuzung mit der L 34. Im Zuge der L 34 reicht
der Bereich von ca. 135 m westlich bis ca. 90 m östlich der Kreuzung.

Der Bereich der B 265 südlich der L 34 wird zwar schon im Zuge der Ortsumgehung
Hürth-Hermülheim 4-streifig ausgebaut (siehe Ziff. 1.3), muss aber aufgrund der zu
verändernden Knotenpunktsgeometrie angepasst werden.

Es kommt ein zusätzlicher Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Raderthal hinzu und
die Fahrbahn in Fahrtrichtung Hürth-Hermülheim wird aufgrund des Trogbauwerks der
Bahnunterführung nach Norden verschwenkt.

$
H Planfeststellungsbereich
5 BÜ-Beseitigung

B265
Luxemburger Straße

8265
Luxemburger Straße
nach Hürth-Hermülheim

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er;

HGK
mb) Straßen.nw.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
2. Erläuterung des vorhandenen Zustandes
24 Schienenverkehrsanlagen
Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts führende
Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 /L 34) im Westen
die L 34 jeweils höhengleich.
Die nördliche Kreuzung mit der B 265 wird über eine Verkehrssignalanlage gesichert
(BOStrab-Bereich). Der BÜ Militärringstraße wird über eine Voll-BÜSTRA-Anlage mit
Abhängigkeit zum Knotenpunkt B 265/L 34 gesichert (EBO-Bereich).
Die Strecke der Stadtbahn ist im Planfeststellungsbereich durchgehend zweigleisig.
2.2 Straßenverkehrsanlagen
Die B 265 verläuft parallel zur Stadtbahnlinie in Nord-Süd-Richtung.
Bis zur Scherfginstraße liegt die Bahn mittig zwischen den beiden
Richtungsfahrbahnen der B 265.
Südlich der Scherfginstraße, noch vor der Kreuzung mit der L 34 quert die
Stadtauswärts-Fahrbahn die Bahnlinie und die B 265 verläuft in einem gemeinsamen
Querschnitt weiter in Richtung Anschlussstelle Klettenberg.
Die L 34 verläuft in West-Ost-Richtung und kreuzt sowohl die Stadtbahnlinie, als auch
die B 265.
Die Fahrtrichtungen von Raderthal nach Köln-Zentrum und von Köln-Zentrum nach
Junkersdorf haben separate Rechtsabbiegespuren.
3. Erläuterung des geplanten Zustandes
3.1 Allgemeines
Um den Verkehrsfluss zu verbessern sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
e Beseitigung des Bahnübergangs
(sowohl im Zuge der B 265 als auch im Zuge der L 34)
und Unterführung der Bahntrasse unter der B 265 und der L 34
°e Querschnitt der B 265 im Süden vierstreifig (Ortsumgehung Hürth-Hermülheim)
°e separate Rechtsabbiegespuren für alle Knotenpunktsarme
3.2 Schienenverkehrsanlagen
Der Bahnübergang Militärringstraße (L 34) wird durch eine Bahnunterführung ersetzt,
die - vom Zentrum kommend - parallel zur Luxemburger Straße (B 265) zwischen den
Richtungsfahrbahnen verläuft und hinter der Kreuzung (Richtung Hürth) auf die alte
Trasse (nördlich der B 265) verschwenkt wird.
Die Strecke ist auch nach der Änderung des Trassenverlaufes durchgehend
zweigleisig. Die bestehenden Weichenverbindungen werden in Richtung Hürth
verschoben.
3.3 Straßenverkehrsanlagen

Mit der Beseitigung des Bahnübergangs muss auch die Luxemburger Straße anders
trassiert werden und der Knotenpunkt Militärring (L 34) / B 265 umgebaut werden.
Der Querschnitt der B 265 im innerstädtischen Bereich (nördlich des Knotenpunkts)
entspricht in etwa dem empfohlenen Querschnitt 11.12 auf Bild 38 der RASt 2006 für
Verbindungsstraßen.

Der Querschnitt der B 265 außerorts entspricht nach dem geplanten 4-streifigen
Ausbau in etwa dem RQ 21 nach RAL mit schmaleren Fahrstreifen und Randstreifen.
Bei einer Verkehrsbelastung von 32.200 Kfz DTV ist der Abschnitt der Entwurfsklasse
2 mit sehr hoher Verkehrsbelastung zuzuordnen.

Die L 34 hat außerhalb des Knotenpunktsbereichs eine befestigte Fahrbahnbreite von
8,00 m bis 8,50 m. Dies entspricht dem RQ 11 der RAL 2012.

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HGK

LG

Straßen.nnw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Zur Kapazitätserweiterung des Knotens werden im südlichen Ast der B 265 eine
Geradeaus- sowie eine Rechtsabbiegespur angebaut. Auf dem westlichen Ast der L 34
wird eine zusätzliche Rechtsabbiegespur ergänzt.

Der Knotenpunkt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt-Grenze.

Leitfaden für die Planung ist die RAL 2012 bzw. die RASt 2006.

4. Verkehrliche und betriebliche Begründung

4.1

4.2

Derzeitige / künftige verkehrliche Situation

Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt derzeit im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts
führende Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 /L 34)
im Westen die L 34 jeweils höhengleich, wobei die Kreuzung mit der B 265 über eine
Verkehrssignalanlage gesichert wird und der BÜ Militärringstraße über eine Voll-
BÜSTRA-Anlage mit Abhängigkeit zum Knotenpunkt B 265/L 34.

Beide Anlagen werden zukünftig entfallen, da die höhengleichen Kreuzungen durch
eine niveaufreie Unterführung der Stadtbahnstrecke unter der L 34 ersetzt wird.

Die Anzahl der Gleise bleibt unverändert.

Der Verkehrsfluss des MIV wird flüssiger, da die Prioritätsschaltung des ÖPNV an den
Knotenpunkten entfällt.

Derzeitiger / künftiger Betriebszustand

Die Linie 18 verkehrt heute zwischen den Haltestellen Klettenbergpark (Stadt Köln) und
Brühl in den Hauptzeiten im 10-Minuten-Takt. In den Nebenzeiten verringert sich die
Taktzeit auf 30 Minuten.

Die Taktzeiten der Linie 18 verändern sich durch die Maßnahme nicht. Es besteht aber
die Möglichkeit einer Taktverdichtung durch die Maßnahme.

Die Fahrplanstabilität erhöht sich durch den Entfall der Freimeldung.

Im Bestand gelten folgende zulässigen Geschwindigkeiten:
e EBO-Bereich: Gleis Richtung Bonn (Köln-Bonn)
km 3,2 bis km 3,3 = 90 km/h
km 3,3 bis km 4,3 = 100 km/h
e EBO-Bereich: Gleis Richtung Köln (Bonn-Köln)
km 3,2 bis km 3,3 = 60 Km/h
km 3,3 bis km 6,4 = 100 Km/h
e Der BOStrab-Bereich im Planungsbereich wird z.Zt. mit maximal 50 km/h
befahren.
Die Streckengeschwindigkeit im BOStrab-Abschnitt kann auf 60 km/h erhöht werden.

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HK LG
| Straßen.nnw.
[ums |
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

5. Entwurfselemente und Abgrenzung
5.1 Planungsgrundlagen
Grundlage für die Vermessung ist sind folgende Systeme:
*  Lagesystem Straßen NRW: Gauß-Krüger
e Lagesystem HGK: lokales System
e Höhensystem: NN

Folgenden Parameter wurden für den Gleisbau der Unterführung berücksichtigt:

e Streckenstandard: 2 gl. Hauptbahn, 400 m Bremsweg
e Streckenklasse /Lastbild: D4

°e Ausbaustandard: zweigleisig

°e Geschwindigkeit: Ve=60 km/h

Im Planfeststellungsbereich wechselt die Zuordnung der Strecke zwischen BOStrab
und EBO. Bei der Trassierung wurden die folgenden Trassierungsparameter

berücksichtigt:
Entwurfsgeschwindigkeit Ve= 60 km/h
Gleisabstand e= 380m
Minimaler Bogenradius r= 350 m
Maximale Überhöhung u= 35mm
Maximale Längsneigung s= 39 %o
Minimaler Ausrundungsradius fa= 2.000 m
Lichtraumprofil gemäß BOStrab

5.2 Abgrenzung

Die Planfeststellungsgrenze der Stadtbahnstrecke liegt bei km 3,0+32 (Scherfgin-
straße) und +3,8+20.

Dabei liegen km +3,0+32 bis km +3,2+40 im BOStrab-Bereich (KVB) und km +3,2+40
bis km +3,8+20 im EBO-Bereich (HGK).

Die vorhandenen Weichenverbindungen werden in den Streckenbereich südlich der
Unterführung verschoben und befindet sich dann zwischen km +3,6+10 und km
+3,7+92.

Die Kilometrierung erfolgt vom Barbarossaplatz in Richtung Bonn aufsteigend. Die

Grenze BOStrab/EBO verbleibt auch nach der Umgestaltung in etwa auf Höhe der
heutigen Grenze bei km +3,2+40.

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HGK m
Straßen.n w.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
6. Begründung der gewählten Lösung
6.1 Begründung des Vorhabens
6.1.1 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Hinsichtlich der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die in
& 2 Absatz 1 und 2 UVPG genannten Schutzgüter Menschen einschl. der mensch-
lichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen
Wechselbeziehungen wird auf die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) (siehe
Unterlage 17) verwiesen. Hier sind die Auswirkungen der vorliegenden Baumaßnahme
ermittelt, beschrieben und bewertet.
6.1.2 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)
Die Planungsmaßnahme zählt nicht zu den Projekten, die mit einem besonderen natur-
schutzfachlichen Planungsauftrag belegt wurden.
6.1.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

6.1.3.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung

Der Umbau des Knotenpunktes hat für die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
keine Bedeutung, da keine Verkehrswege umgelegt oder neu gebaut werden.

6.1.3.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Das Verkehrsgeschehen im Kreuzungsbereich ist in den Morgen- und Nachmittags-
Spitzenstunden geprägt von langem Rückstau. Dieser wird in erster Linie durch die
Kombination aus hoher Verkehrsbelastung und Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten
(Taktfrequenz in beide Richtungen 10 Minuten) hervorgerufen.

Das Bahnprogramm bleibt unverändert, aber durch den vierstreifigen Ausbau der
Ortsumgehung Hürth-Hermülheim B 265 bis zur Kreuzung Luxemburger Straße /
Militärringstraße wird die Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges steigen.

In der von PTV aufgestellten Verkehrsprognose für 2025 wird das Verkehrsaufkommen
in den Spitzenstunden am Knotenpunkt Luxemburger Straße / Militärringstraße mit
2.500 Kfz/h vormittags und 2.800 Kfz/h nachmittags prognostiziert.

Die DTV-Werte betragen auf der B 265 südlich des Knotens 25.656 Kfz und auf dem
nördlichen Ast 23.880 Kfz. Die Belastungen auf der L 34 belaufen sich westlich des
Knotens auf 13.328 Kfz und östlich auf 10.952 Kfz.

Die in der Variantenuntersuchung der PTV AG enthaltene Leistungsfähigkeitsberech-
nung für die einzelnen Varianten wurde im April 2009 noch einmal durch eine
detaillierte Leistungsfähigkeitsberechnung für die Variante 3c ergänzt.

Darin ergibt sich für den jetzt vorgesehenen Knotenpunktsausbau und eine Umlaufzeit
von tu = 90 sec die Verkehrsqualität C (sowohl für die Vormittags- wie auch für die
Nachmittagsspitzenstunde). Die maßgeblichen durchschnittlichen Wartezeiten liegen
bei 34,3 sec vormittags bzw. 35,8 sec nachmittags.

Damit wird sichergestellt, dass der hier vorgesehene Knotenpunktsumbau eine
nachhaltige Lösung ist.

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=

LG

Straßen.niw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34/B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.1.4

6.2
6.2.1

Die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs im Knotenpunktsbereich wurde mit
dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln intensiv abgestimmt und
findet in der jetzt dargestellten Form die Zustimmung der Stadt Köln.

6.1.3.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Durch die Beseitigung der beiden niveaugleichen Bahnübergänge entfallen die
Konfliktpunkte zwischen Stadtbahn, motorisiertem Verkehr, Fahrrad- und Fußgänger-
verkehr. Das ist bereits ein entscheidender Beitrag zu einer Erhöhung der Verkehrs-
sicherheit.
Weiterhin wird der Kreuzungsbereich durch den Wegfall der Bahnübergangssignale
überschaubarer und für die Verkehrsteilnehmer begreifbarer.
Radfahrer und Fußgänger werden beim Queren der Hauptfahrbahnen in die Knoten-
punktsignalisierung einbezogen.
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Durch den vollständigen Wegfall der Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten entstehen
weniger Brems- und Anfahrvorgänge sowie weniger Wartezeiten bei laufendem Motor.
Dadurch verringern sich sowohl die Lärm-, als auch die Abgasemissionen.
Vergleich der Varianten und Wahl der Linie
Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am südlichen Rand des Kölner Stadtgebietes
und umfasst den Kreuzungsbereich der Stadtbahnlinie 18, der L 34 Militärringstraße
und der B 265 Luxemburger Straße und angrenzende Bereiche. Seine
Nutzungsstruktur wird im Wesentlichen geprägt durch:

-  Waldbestände des Äußeren Kölner Grüngürtels sowie weitere Gehölze entlang
der Luxemburger Straße und des Militärrings.

-  Wiesenflächen des Äußeren Kölner Grüngürtels und Rasenflächen des Rugby-
Parks Köln.

-  Siedlungsflächen der Stadtteile Sülz und Köln-Klettenberg. Überwiegend Block-
Wohnbebauung beiderseits der Luxemburger Straße (nördlich der
Militärringstraße). Der östliche Teil des Planungsraumes ist durch Kleingärten
geprägt (nordöstlich der Militärringstraße).

- Verkehrswege: Gleisanlagen der Stadtbahnlinie 18, B 265 „Luxemburger Straße“
und L 34 „Militärringstraße“.

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=

Pr;

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.2.2

Beschreibung der untersuchten Varianten

6.2.2.1 Variantenübersicht
Der Vergleich der Varianten und die Wahl der Vorzugsvariante mit Begründung sind in
der Variantenuntersuchung der PTV AG Düsseldorf im Schlussbericht vom Oktober
2008 ausführlich dargestellt.
Die Zusammenfassung der Untersuchung wird nachfolgend auszugsweise zitiert:
In bereits vorliegenden Gutachten wurden mögliche Optimierungen der Leistungs-
fähigkeit des Knotens untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass eine rein betriebliche
Maßnahme (0-Variante) zu keiner Verbesserung der verkehrlichen Situation führen
kann. Aus diesem Grund existieren bereits Umbauvorschläge für diesen Knotenpunkt.
Darauf aufbauend erfolgte eine Variantenuntersuchung für diesen Bereich. Ziel war es
durch Umgestaltung und betriebliche Maßnahmen eine auch für die zukünftigen
Verkehrsmengen leistungsfähige Abwicklung an diesem Knotenpunkt zu ermöglichen.
Es wurden insgesamt 5 Varianten mit vier Untervarianten untersucht und einander
gegenübergestellt. Die Varianten 2b, 3/3a und 3c haben sich als die Varianten
herausgestellt, die unter verkehrlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten
realisierbar erscheinen.

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u Srrafler

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.2.2.2 Variante 2b
In Variante 2b bleibt die vorhandene Stadtbahntrasse unverändert. Die Querung der
Stadtbahntrasse mit der Luxemburger Straße und der Militärringstraße erfolgt
weiterhin plangleich, da die vorhandenen höhengleichen Querungen bestehen bleiben
und nicht beseitigt werden.
Die Geradeausverkehre der Militärringstraße werden in Tieflage unter der
Luxemburger Straße hindurchgeführt.
Die Variante 2b wurde in einer mikroskopischen Verkehrssimulation dargestellt.

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ri;
ei Straßen?

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.2.2.3 Varianten 3 und 3a
In den Varianten 3 und 3a wird die Stadtbahn in Mittellage in der Luxemburger Straße
unmittelbar hinter der Haltestelle Klettenbergpark abgesenkt und in Tieflage unter der
Luxemburger Straße und der Militärringstraße hindurchgeführt.
Dadurch erfolgt die Kreuzung der Stadtbahntrasse sowohl mit der Militärringstraße als
auch mit der Luxemburger Straße planfrei.

D W/ /

Seite 15/51

u Straßen.un?

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Enäuterungsbericht

6.2.2.4 Variante 3c

In Variante 3c wird die Stadtbahn in Mittellage in der Luxemburger Straße unmittelbar
hinter der Fußgängerquerung in Höhe der Scherfginstraße abgesenkt, in Mittellage bis
zum Knotenpunkt weitergeführt und in Tieflage unter der Luxemburger Straße und der
Militärringstraße hindurchgeführt. Die vorhandenen höhengleichen Querungen der
Stadtbahntrasse werden beseitigt, so dass die Kreuzung der Stadtbahntrasse sowohl
mit der Militärringstraße als auch mit der Luxemburger Straße planfrei erfolgt. Das
heutige Wendegleis im Bereich der Haltestelle Klettenbergpark bleibt bestehen.

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HGK

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.2.3

6.2.4

6.2.5

Beurteilung der Varianten

6.2.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen

Von der kleinräumigen, auf den Knotenpunkt beschränkten Baumaßnahme gehen
keine maßgeblichen raumstrukturellen Wirkungen aus.

Für die Realisierung der Variante 2b ist auf Grund der Tieferlegung der Militärring-
straße die Anlage von Rampen entlang der Militärringstraße erforderlich, was einen
vergleichsweise hohen Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet zur Folge hat.

Während der Bauzeit sind für die Umsetzung der Varianten 3/3a Eingriffe ins
Landschaftsschutzgebiet erforderlich, um die zur Erhaltung der heutigen Verkehrs-
beziehungen erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich muss der
betriebliche Ablauf von ÖPNV und MIV angepasst werden, dies führt sowohl für den
ÖPNV als auch für den MIV zu Nachteilen (Schienenersatzverkehr, stadtein- und -
auswärts nur ein Fahrstreifen je Richtung oder Wegfall von Abbiegebeziehungen). Im
Gegensatz dazu ist in Variante 2b lediglich der betriebliche Ablauf des MIV betroffen.

Im Vergleich zu den Varianten 3 und 3a ist die Umsetzung der Variante 3c weniger
aufwändig, jedoch auch hier sind während der Bauzeit Eingriffe ins Landschafts-
schutzgebiet erforderlich, um die zur Erhaltung der heutigen Verkehrsbeziehungen
erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Auch bei dieser Variante muss der
betriebliche Ablauf von ÖPNV und MIV angepasst werden, im Vergleich zu den
Varianten 3 und 3a ist die Zeitdauer des Schienenersatzverkehrs jedoch auf einen
relativ kurzen Zeitraum beschränkt. Im Gegensatz dazu ist in Variante 2b lediglich der
betriebliche Ablauf des MIV betroffen.

Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung

Die geänderten Gradienten (Tieflage) der Gleistrasse der Varianten 3, 3a und 3c
weisen Längsneigungen bis zu 39 % auf und entsprechen damit den üblichen
Neigungen im Kölner Stadtbahnnetz. Bei der Variante 2b bleibt der Gleiskörper in Lage
und Höhe unverändert.

Die Varianten 3/3a und 3c sind in Bezug auf die Kreuzungsgestaltung und Signal-
anlagensteuerung (mit Linksabbiegerschutz) in etwa als gleich zu bewerten. Aufgrund
des Wegfalls der plangleichen Gleisquerungen ist der Verkehrsfluss stetiger und der
Knoten ist insgesamt für die Verkehrsteilnehmer leichter begreifbar und
übersichtlicher. Unter Sicherheitsaspekten können diese Varianten deshalb als
gleichrangig gut bewertet werden.

Die Beurteilung der Sicherheit der Variante 2b fällt dagegen wesentlich schlechter aus.
Durch den Verbleib der Gleisquerungen ist der Knoten im Vergleich insgesamt
unübersichtlicher, was die Sicherheit herabsetzt. Außerdem bedeuten plangleiche
Bahnübergänge grundsätzlich ein zusätzliches Sicherheitsrisiko, das sich auch auf
Fußgänger und Radfahrer bezieht. Auch die häufigeren Unterbrechungen des
Verkehrsflusses infolge geschlossener Bahnschranken beeinflussen die Sicherheit
negativ.

Was die straßenbaulichen Entwurfsparameter betrifft, halten alle 3 Varianten die
Grenzwerte der gültigen Richtlinien ein.

Im Verlauf der Fahrspuren in ihrer Lage unterstützen die Lösungen gleichermaßen
einen zügigen Verkehrsablauf. Da die Höhe der Straßenzüge in allen betrachteten
Planungen nahezu unverändert bleibt unterscheiden sie sich in dieser Hinsicht nicht.

Verkehrliche Beurteilung
Das Fahrplanangebot bleibt unverändert.

Bei der Variante 2b zeigen die Verkehrsabläufe ohne Berücksichtigung der Bahnbeein-
flussung sowohl in der Vormittags- als auch in der Nachmittagsstunde eine befriedi-
gende Verkehrsqualität (QSV=C).

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|
=

1

Straßen.n w.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.2.6

6.2.7

6.2.8

Die Verkehrsqualitäten bei Berücksichtigung der Bahnbeeinflussung sind deutlich
schlechter. Sämtliche von der Sperrung durch die Bahn beeinflussten Verkehre weisen
sowohl in der Vormittags- als auch in der Nachmittagsspitze lediglich ausreichende
(QSV=D) bis ungenügende (QSV=F) Verkehrsqualitäten auf.

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit schneiden die Varianten 3 und 3a gut ab, da sich
am Knotenpunkt Luxemburger Straße/ Militärringstraße befriedigende
Verkehrsqualitäten (QSV=C) ergeben.

Für die Variante 3c liegt bereits eine Signalanlagenberechnung (PTV April 2009) vor.
Darin wird für die Vor- und Nachmittagsspitzenstunde bei einer Umlaufzeit von 90 sec
auch die befriedigende Verkehrsqualität C nachgewiesen.

Umweltverträglichkeit

Zur Bewertung der durch die Bahnübergangsbeseitigung Stadtbahnlinie 18 / L 34
Militärringstraße / B 265 Luxemburger Straße entstehenden Umweltauswirkungen wird
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Unterlage 17) und diesem
Erläuterungsbericht sind alle für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlichen Angaben zu entnehmen.

Wirtschaftlichkeit

6.2.7.1. Investitionskosten
Von den hier diskutierten Varianten ist die Variante 2b It. Kostenschätzung (PTV) die
Variante mit den geringsten Baukosten.
Die Variante 3 ist 116 % teurer als Variante 2b.
Die Variante 3a ist 111 % teurer als Variante 2b.
Die Variante 3c ist 27 % teurer als Variante 2b.

6.2.7.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Bei Variante 2b bleiben die beiden plangleichen Bahnquerungen bestehen, was zu
zusätzlichen Unterhaltskosten führt. Der relativ geringe Investitionskostenunterschied
zwischen Variante 2b und Variante 3c wird durch diese zusätzlichen Betriebskosten
im Laufe der Zeit ausgeglichen.
Aus wirtschaftlicher Sicht können die Varianten 2b und 3c als gleichwertig angesehen
werden.

Gewählte Linie

Mit der Variante 2b wird wegen der plangleichen Bahnquerungen nur die Verkehrs-
qualität F erreicht und die Verkehrssicherheit wenig verbessert.

Die Varianten 3 und 3a verursachen ca. doppelt so hohe Investitionskosten wie die
Varianten 2b und 3c.

Im Ergebnis ist der Variante 3c der Vorzug gegeben worden. Hiermit wird eine
ausreichende Verkehrsqualität D erreicht. Darüber hinaus erhöht sich die
Verkehrssicherheit aufgrund des Wegfalls des plangleichen Bahnübergangs erheblich.
Außerdem wäre eine Taktverdichtung auf der Linie 18 bei Bedarf möglich, ohne den
Kfz-Verkehr zu beeinträchtigen.

Gemäß 825 VwVfiG NRW wurde im Planungsverlauf eine frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bezirksamt Lindenthal der Stadt Köln am 25.01.2016
durchgeführt. In der Informationsveranstaltung wurde die gewählte Linie vorgestellt,
sodass die Möglichkeit bestand, bereits vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens
Anregungen und Einwände zur weiteren Planung einzubringen.

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[HGK] ”

|

ee Straßen.n w.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht und den Bürgerinnen und Bürgern
wurde die Möglichkeit gegeben, sich über den Projektablauf zu informieren sowie Pläne
und Unterlagen anzusehen. Auf diese Möglichkeit wurde in entsprechenden
Bekanntmachungen hingewiesen.

6.3 Abweichung von technischen Regelwerken

Bei der Trassierung der Schienenverkehrsanlagen wurden für den Abschnitt nach
BOStrab die Regelwerke TRStrab, Planungs- und Entwurfsgrundlagen für
Stadtbahnen im Lande Nordrhein-Westfalen und BGV D30 berücksichtigt.

Für den Streckenbereich nach EBO wurden zusätzlich die Regelwerke Obri-NE und
GUV-V D30.1 berücksichtigt.

Hinsichtlich der Trassierung ergeben sich die folgenden Abweichungen von den
angegebenen technischen Regelwerken:

e Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt abweichend zu den Planungs- und
Entwurfsgrundlagen für Stadtbahnen im Lande Nordrhein-Westfalen
Ve= 60 km/h (statt ve= 80 km/h)

e Die Querbeschleunigung überschreitet im Bereich Scherfingstraße den
Regelwert nach TRStrab-Trassierung. Eine Einhaltung des Regelwertes
erfordert größere Bogenradien (erhöhter Flächenbedarf und Konflikte mit der
B 265), eine Überhöhung (wegen bestehendem Wendefahrstreifen hier nicht
berücksichtigt) oder eine niedrigere Geschwindigkeit, so dass vom Regelwert
abgewichen wird (vgl. TRStrab 3.2). Der Grenzwert nach TRStrab wird
eingehalten.

e Die maximale Längsneigung von 39 %o überschreitet den für Hauptbahnen
zulässigen Grenzwert von 12,5 % nach EBO.

Eine Einhaltung des Grenzwertes der Längsneigung würde zu sehr großen
Entwicklungslängen der Bauwerksrampen führen. Längere Rampen an der
Unterführung würden im nördlichen Bereich der Kreuzung in den angebauten Bereich
der Luxemburger Straße und die dortige KVB-Haltestelle „Klettenbergpark“ eingreifen.
Haltestellen innerhalb von Rampen sollen jedoch vermieden werden.

Eine Verschiebung der Haltestelle in Richtung Innenstadt würde umfangreiche
Anpassungen an der innerörtlichen Luxemburger Straße nach sich ziehen. Die
wirtschaftliche Realisierbarkeit des gesamten Projektes müsste hierdurch
entsprechend in Frage gestellt werden.

Im südlichen Bereich bedeuten steilere Rampen zudem einen geringeren Eingriff in die
bestehenden Vegetationsflächen des Landschaftsschutzgebietes.

Durch den unmittelbar nördlich angrenzenden BOStrab-Bereich sowie der südlich des
Genehmigungsbereichs vorhandenen Hochbahnsteige können im Planungsbereich
ausschließlich Stadtbahnwagen der KVB und SWB verkehren. Eine Neigung von 40 %o
ist im Kölner Stadtbahnnetz üblich.

Fahrzeuge nach EBO befahren weder im derzeitigen noch im zukünftigen Zustand die
Vorgebirgsbahn.

e Im Betriebsbereich nach EBO soll von km 3,2+40 bis km 3,3+22 abweichend
von 8 9 der EBO statt dem EBO-Regellichtraumprofil das Lichtraumprofil nach
BOStrab vorgesehen werden, um die lichte Weite des Bauwerkes zu reduzieren
und gleichzeitig Sicherheitsräume und Rettungswege vorsehen zu können.

Für die Abweichungen hinsichtlich des EBO-Regellichtraumes wird begleitend zum
Antrag auf planungsrechtliche Zulassungsentscheidung eine Ausnahmegenehmigung

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=

;

Straßen.n w.

‚Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

6.4
6.4.1

bei der Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen beantragt.
Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz
Angaben zu den Umweltauswirkungen

6.4.1.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

Hinsichtlich des Schutzgutes Menschen sind im Wesentlichen die Teilschutzgüter
„Wohnen“ und „Erholen“ zu erfassen.

Bestand

Innerhalb des Planungsraumes befindet sich beiderseits der B 265 Luxemburger
Straße im Stadtteil Klettenberg Wohn-Blockbebauung, die im Flächennutzungsplan
der Stadt Köln als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

Große Teile des Planungsraumes sind Bestandteil des Äußeren Kölner Grüngürtels.
Dieser ist als großer zusammenhängender Erholungsraum grundsätzlich sowohl für
die stille landschaftsbezogene als auch für die aktive stadtnahe Erholung von
besonderer Bedeutung. Innerhalb des Planungsraumes ist seine Funktion für die stille
landschaftsbezogene Erholung aufgrund der von der Luxemburger Straße, der
Militärringstraße und der BAB A 4 ausgehenden verkehrsbedingten Lärmimmissionen
jedoch deutlich herabgesetzt.

Parallel zur Militärringstraße und zur Stadtbahnstrecke sowie innerhalb der westlich an
die Bahnlinie angrenzenden Waldflächen verlaufen insbesondere von Radfahrern
häufig frequentierte Wegeverbindungen.

Die großflächigen Wiesenflächen des Äußeren Kölner Grüngürtels dienen, zumeist in
einiger Entfernung zur B265 und zur Militärringstraße, als Liege-, Picknick- und
Sportflächen. Die nordöstlich an die Militärringstraße grenzende Fläche wird
gelegentlich für Veranstaltungen bzw. als Lagerfläche genutzt.

Den Kleingärten im Osten des Planungsraumes kommt eine Bedeutung als
Erholungsraum zu, die jedoch auf einen kleinen Nutzerkreis beschränkt ist.

Umweltauswirkungen

Erhebliche Auswirkungen auf die Wohnqualität durch Lärm sind im Zuge der geplanten
Aufhebung des Bahnübergangs nicht zu erwarten.

Beeinträchtigungen der landschaftsbezogenen Erholung sind durch bauzeitliche
Immissionen im Umfeld der Baumaßnahme zu erwarten. Der Nahbereich der
Kreuzung B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße ist jedoch bereits derzeit
durch verkehrsbedingte Immissionen erheblich belastet und in seiner Bedeutung für
die landschaftsbezogene Erholung deutlich herabgesetzt.

Die bestehende parallel der Linie 18 verlaufende Wegeverbindung für Fußgänger und
Radfahrer wird während der Bauphase geringfügig verlegt und bleibt damit benutzbar.
Maßgebliche zusätzliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die Erholungsfunktion
sind durch den geplanten Knotenumbau nicht zu erwarten. Vielmehr ist davon auszu-
gehen, dass die mit der geplanten Baumaßnahme verbundene Verstetigung des
Verkehrsflusses sowie die Tieflage der Linie 18 insgesamt zu einer Verminderung
verkehrsbedingter Lärmimmissionen führen werden.

6.4.1.2 Naturhaushalt

6.4.1.2.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Bestand
Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltene ausführliche Beschreibung

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f.

Straßen.n w.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

der festgestellten Biotoptypen im Planungsraum erfolgte auf der Grundlage einer in der
Vegetationsperiode 2009 durchgeführten und 2011 überprüften Biotoptypenkar-
tierungen. Weitere Bestandsüberprüfungen fanden im Herbst 2012 und im Februar
2016 statt. Die Klassifizierung der Lebensräume bzw. Nutzungsstrukturen wurde auf
der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW“ durchgeführt.

Zur Bewertung der durch den geplanten Umbau des Knotens entstehenden
Auswirkungen auf die Tierwelt erfolgten im Jahre 2009 zudem faunistische
Sonderuntersuchungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt, deren
Ergebnisse dem faunistischen Gutachten bzw. dem landschaftspflegerischen
Begleitplan zu entnehmen sind (siehe Unterlage 14). Die faunistischen Erhebungen
werden im Jahre 2016 überprüft und aktualisiert.

Die Biotopstrukturen des Planungsraumes werden südlich des Militärrings durch die
Laubwaldbestände des Äußeren Kölner Grüngürtels und die daran anschließenden
ausgedehnten mäßig artenreichen Wiesenflächen geprägt.

Nördlich des Militärrings finden sich die strukturreiche Kleingartenanlage Klettenberg,
von Baumhecken begleitete Gleisbrachen der HGK sowie ein an die L 34
angrenzender Wiesenbereich mit umgebenden Gehölzen.

Die Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung im Jahre 2009 zeigen das
durchschnittliche Artenspektrum eines gut durchgrünten Großstadtrandes. Die 34
nachgewiesenen Vogelarten sind auf Wald oder Gehölze bzw. Gebüsche angewiesen.
Bemerkenswerte Artvorkommen sind nicht zu verzeichnen, wenngleich drei der
nachgewiesenen Arten (Mäusebussard, Waldohreule, Rauchschwalbe) in NRW als
planungsrelevant gelten. Der Lebensraum von Grünspecht, Mäusebussard (Horst im
Wäldchen am Rugby-Stadion) und Waldohreule liegt sicher oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit innerhalb des Grüngürtels zwischen der Militärringstraße und der
BAB A 4. Die Arten besiedeln jedoch nicht die sehr stark vorbelasteten Gehölzstreifen
in unmittelbarer Straßennähe.

Das Untersuchungsgebiet wird vermutlich mehr oder weniger flächendeckend von
Fledermäusen als Nahrungslebensraum genutzt. Bereiche, in denen Fledermäuse mit
besonders großer Häufigkeit auftreten bzw. die mit großer Regelmäßigkeit genutzt
werden (z.B. tradierte Flugrouten) wurden lediglich innerhalb der westlich der
Luxemburger Straße gelegenen Waldbestände für Individuen der Art Zwergfledermaus
festgestellt. Die einzige weitere sicher nachgewiesene Art - der Große Abendsegler —
trat im Untersuchungsraum lediglich als Nahrungsgast auf.

Insgesamt wird der Untersuchungsraum als Gebiet von allgemeiner Bedeutung für
eine arten- und eher individuenarme Fledermausfauna gewertet.

Umweltauswirkungen

Zu bauzeitlichen Lebensraumverlusten kommt es zum einen durch die temporäre
Anlage einer Arbeitsfläche im Zwickelbereich zwischen der in Einschnittlage
verlaufenden neuen Führung der Linie 18 und der B 265 Luxemburger Straße, die zu
einem Teilverlust eines Eichenmischwaldbestandes in einem Umfang von 1.270 m?
führt. Zum anderen sind im Zuge der Tieferlegung der Linie 18 südlich des Militärrings
eine bauzeitliche provisorische Gleisführung und Wegeverlegung sowie Arbeitsstreifen
erforderlich, die in einem Umfang von 1.961 m? in erster Linie in einen Laubmischwald
einheimischer Baumarten eingreifen. Darüber hinaus werden für weitere
Arbeitsstreifen Flächen eines Robinienmischwaldes und eines Gehölzstreifens in
einem Umfang von 322 m? benötigt. Eine vollständige Wiederherstellung dieser
bauzeitlich beanspruchten Wald- und Gehölzbiotope innerhalb von 30 Jahren ist nicht
möglich. Die beschriebenen bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach
Beendigung der Bauphase rekultiviert und soweit möglich wieder mit

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HGK ,
Straßen.n w.

‚Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Zusätzlich finden bauzeitliche
Inanspruchnahmen von Flächen mit einem Wiederherstellungszeitraum < 30 Jahre in
einem Umfang von 506 m? statt. Die Biotopfunktion dieser Flächen kann durch eine
ordnungsgemäße Rekultivierung wiederhergestellt werden

Die anlagebedingten Lebensraumverluste umfassen eine Fläche von 1,10 ha. Ca.
0,56 ha des Flächenverlustes erfolgt im Bereich von Straßenbegleitgrün bzw.
innerhalb von Verkehrsbrachen und Wegen. Ca. 0,54 ha der Biotopverluste entfallen
auf höherwertige Waldbestände und Gehölzstreifen. Die beanspruchten Flächen
liegen größtenteils innerhalb der LANUV-Biotopverbundfläche „Äußerer Grüngürtel
zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen“ (Objekt Nr. VB-K-5007-005).

Die mit der geplanten Baumaßnahme verbundene anlagebedingte Inanspruchnahme
von Waldflächen und Gehölzstreifen führt zu einem Teilverlust von Jagdhabitaten
insbesondere der weit verbreiteten Zwergfledermaus bzw. von Lebensräumen
waldgebundener Vogelarten. Wertgebende Vogelarten wie Mäusebussard,
Grünspecht und Waldohreule meiden jedoch bereits derzeit die stark vorbelasteten
straßennahen Bereiche. Erhebliche anlagebedingte Auswirkungen durch Eingriffe in
Wald- und Gehölzbestände sind daher nicht zu erwarten.

Da mit der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 / L34 keine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens verbunden ist, ist gegenüber dem Status quo mit keiner
Verstärkung der bereits derzeit erheblichen verkehrsbedingten Immissionen bzw. des
bestehenden Kollisionsrisikos zu rechnen.

6.4.1.2.2 Boden
Bestand

Innerhalb des Planungsraumes haben sich im Zuge der Pedogenese vorwiegend
Parabraunerden gebildet. Es handelt sich aufgrund des Lösses als Ausgangsmaterial
generell um schluffige Lehmböden mit hohen bis sehr hohen Bodenzahlen (65 bis 90)
und daher großer Ertragsfähigkeit.

Da nordöstlich des Kölner Militärringes die Lössbedeckung gering ist oder ganz fehlt,
haben sich hier Braunerden aus Hochflutlehmen bzw. Lössresten entwickelt.

Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen stellt die Bodenbildungen
des Planungsraumes aufgrund ihrer Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig
(Parabraunerden) bzw. schutzwürdig (Braunerden) dar. Eine landwirtschaftliche
Nutzung findet innerhalb des Planungsraumes jedoch nicht statt.

Ein erheblicher Anteil der Bodenbildungen des Planungsraumes ist durch
Versiegelung oder Überbauung überprägt bzw. verändert (Verkehrswege und
Verkehrsbrachen, Sportanlagen, Bebauung an der Luxemburger Straße,
Kleingartennutzung etc.).

Umweltauswirkungen

Die im Zuge der geplanten Baumaßnahme zu erwartenden stärksten
Beeinträchtigungen des Schutzgutes ‚Boden’ stellen die dauerhaften Bodenverluste
durch Versiegelung und Funktionsbeeinträchtigungen durch Überbauung dar.

Mit der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34
Militärringstraße ist eine anlagebedingte Gesamt-Flächeninanspruchnahme von ca.
2,75 ha verbunden. Ca. 1,65 ha der vom Umbau betroffenen Flächen sind bereits
derzeit versiegelte Verkehrsflächen. Der Anteil neu zu versiegelnder Flächen beträgt
insgesamt ca. 0,52 ha. Darüber hinaus werden 0,13 ha für die Anlage von Banketten
benötigt und 0,45 ha erdbaulich verändert (Damm- und Einschnittsböschungen,
Mulden, Restflächen).

Baubedingte Flächeninanspruchnahmen erfolgen durch die erforderliche Anlage einer

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Straßen.n w.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Arbeitsfläche zwischen Luxemburger Straße und dem künftigen Einschnitt der Linie 18
sowie durch die provisorische Führung der Linie 18 und des Geh- und Radweges
südwestlich des Militärrings. Darüber hinaus werden bauzeitlich Flächen im Bereich
des Arbeitsstreifens benötigt. Die bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen nehmen im
Bereich unversiegelter Flächen einen Umfang von rd. 4.100m? ein.
Beeinträchtigungen durch bauzeitliche Flächenverluste können durch einen
fachgerechten Oberbodenabtrag, einen Last verteilenden Aufbau (Geovlies, Schotter)
sowie eine ordnungsgemäße Oberbodenlagerung minimiert und erhebliche bzw.
nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden werden.

Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Boden werden
durch den Umbau des Knotens nicht beansprucht.

Zusätzliche erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind mit der geplanten
Baumaßnahme für das Schutzgut Boden nicht verbunden.

6.4.1.2.3 Wasser
Bestand

Im Bereich der Kölner Scholle und damit auch innerhalb des Planungsraumes stellen
die pleistozänen Sande und Kiese der Mittel- und Niederterrasse die wichtigsten
Grundwasserträger dar. Mit einer Mächtigkeit von 20 - 40 m, örtlich auch bis zu 60 m,
bilden sie das oberste und wassemwirtschaftlich bedeutsamste Grundwasserstockwerk.

Die Grundwasserflurabstände betragen etwa 8-10 m, unterliegen aber vor allem in
Stromnähe starken, vom Rheinwasserstand abhängigen Schwankungen.

Der Planungsraum liegt größtenteils innerhalb einer geplanten Wasserschutzzone IIIB
des Wasserwerks Hürth-Efferen. An der Südgrenze ragt die geplante
Wasserschutzzone Illa des genannten Wasserwerks in den Planungsraum hinein.
Die ergiebigen, zur Trinkwassergewinnung herangezogenen Grundwasservorkommen
des Planungsraumes sind als Wert- und Funktionselement besonderer Bedeutung des
Faktors Grundwasser zu werten.

Im Nahbereich der geplanten Baumaßnahme liegen keine Oberflächengewässer vor.

Umweltauswirkungen

Mit der Neuversiegelung von Flächen ist grundsätzlich ein erhöhter
Oberflächenabfluss zu Lasten der Grundwasserneubildung verbunden. Die
Entwässerung der Gleistrasse erfolgt über Rohrrigolen, die je nach Tiefenlage der
Gradiente ggfs. bis in ausreichend versickerungsfähige Schichten gelegt werden
müssen. Die Entwässerung der B 265 Luxemburger Straße erfolgt wie bisher über
Straßenabläufe in die Kanäle der B 265 bzw. das städtische Kanalnetz. Die L 34
Militärringstraße wird weiterhin über die Böschungsschulter entwässert.

Der Umfang der Neuversiegelung beträgt ca. 5.200 m?. Dieser steht eine Entsiegelung
bislang befestigter Flächen (Fahrbahnen, Gleisanlagen) in einem Umfang von 0,24 ha
gegenüber.

Das Unterführungsbauwerk der Stadtbahnstrecke liegt mehrere Meter über dem
bisherigen Höchstgrundwasserstand. Ein Anschneiden grundwasserführender
Schichten durch die Unterführung kann daher ausgeschlossen werden.

Signifikante anlagebedingte Auswirkungen auf die als Wert- und Funktionselemente
besonderer Bedeutung zu wertenden Grundwasservorkommen im Raum werden nicht
prognostiziert.

Die im Rahmen der Bau- und Betriebsphasen freigesetzten Schadstoffe können
grundsätzlich auch zu einer Belastung des Grundwassers führen, bei einem
ordnungsgemäßen und schadensfallfreien Bauablauf und Straßenbetrieb sowie unter

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=. Straßen.n w.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Berücksichtigung der großen Grundwasserflurabstände und des guten Filter-
vermögens der Deckschichten sind erhebliche projektbedingte Beeinträchtigungen des
Grundwassers jedoch nicht zu erwarten.

Auch negative Auswirkungen für die aus dem 2. Grundwasserstockwerk erfolgende
Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Hürth-Efferen sind auszuschließen.

6.4.1.2.4 Luft und Klima
Bestand

Die Waldflächen des Äußeren Grüngürtels nehmen aufgrund ihrer Lage im Nahbereich
stark befahrener Verkehrswege eine besondere Bedeutung für den Immissionsschutz
(Luftregeneration, Schadstofffilter) wahr. Darüber hinaus kommt ihnen, auch aufgrund
der direkten Zuordnung zu den dicht besiedelten Stadtteilen im Kölner Süden, eine
besondere Bedeutung für die Frischluftproduktion und den Temperaturausgleich zu.

Laut Waldfunktionskarte NRW weisen die Waldbestände im Äußeren Grüngürtel, die
sich südwestlich des Militärrings erstrecken, Immissionsschutzfunktionen der Stufe 1
und Klimaschutzfunktionen der Stufe 2 auf. Sie sind demnach als Wert- und
Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Klima und Luft zu werten.

Umweltauswirkungen

Filterwirksame Vegetationsbestände werden im Bereich des Äußeren Kölner
Grüngürtels bau- und anlagebedingt in einem Umfang von ca. 0,81 ha beansprucht.
Es handelt sich hierbei um Teilinanspruchnahmen eines größeren Waldkomplexes.
Von einer grundsätzlichen Beeinträchtigung der Waldbestände des Äußeren
Grüngürtels in ihrer Funktionsfähigkeit für den Klima- und Immissionsschutz ist nicht
auszugehen.

Im Umfeld der geplanten Baumaßnahme sind Neu- bzw. Wiederanpflanzungen von
Gehölzen in einem Umfang von 0,52 ha vorgesehen.

Kaltluftleitbahnen werden durch die geplante Baumaßnahme nicht berührt.

Mit der geplanten Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger
Straße / L 34 Militärringstraße ist gegenüber dem Status quo keine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens verbunden. Er findet in Bereichen statt, die bereits derzeit einer
erheblichen Verkehrsbelastung unterliegen.

Es ist davon auszugehen, dass die mit der geplanten Baumaßnahme verbundene
Verstetigung des Verkehrsflusses insgesamt auch zu einer Verbesserung der
lufthygienischen Belastungssituation führen wird.

6.4.1.2.5 Landschaftsbild
Bestand

Prägend für das Landschaftsbild des Äußeren Kölner Grüngürtels sind im Planungs-
raum bis an die Luxemburger Straße und die Militärringstraße heranreichende
Laubwaldbestände sowie ausgedehnte Wiesenflächen und eine von Gehölzen
umgebene Sportanlage (Rugby-Park Köln). Der Planungsraum nördlich der
Militärringstraße ist überwiegend durch Kleingärten sowie die Wohnbauflächen der
Stadtteile Klettenberg und Sülz gekennzeichnet.

Weiträumigere Sichtbeziehungen/Sichtachsen ergeben sich im Bereich der offenen
Wiesenflächen des Äußeren Grüngürtels, die sich zwischen der BAB A4 und dem
Militärring erstrecken und den Planungsraum nur in seinem Randbereich betreffen. Die
kleine, isoliert liegende Wiesenfläche nördlich des Militärrings ist vollständig von
Gehölzen bzw. Straßen umgeben.

Im Planungsraum und seinem Umfeld besteht eine sehr starke Vorbelastung durch

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Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

verkehrsbedingte Lärmimmissionen und Zerschneidungen.

Als denkmalgeschütztes Objekt mit herausragender Bedeutung für die Naherholung
stellt der durch eine charakteristische Anordnung von Gehölzen und offenen
Sichtachsen geprägte Landschaftspark des Äußeren Kölner Grüngürtels ein Wert- und
Funktionselement besonderer Bedeutung dar.

Umweltauswirkungen

Die geplante Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße /L
34 Militärringstraße findet innerhalb eines Bereichs statt, der bereits derzeit durch
Verkehrsanlagen überprägt und zerschnitten ist. Durch die vorgesehene Tieflage der
Stadtbahn werden visuelle Beeinträchtigungen und Zerschneidungen grundsätzlich
minimiert.

Die Baumaßnahme führt - insbesondere im Zuge der Einschnittslage der Stadtbahn-
anlage - innerhalb des Äußeren Kölner Grüngürtels zu einem anlagebedingten Verlust
von ca. 0,54 ha landschaftsbildprägender Wald- und Gehölzbestände. Diese liegen
jedoch bereits derzeit verinselt zwischen Luxemburger Straße und Stadtbahnstrecke
bzw. im Randbereich von Luxemburger Straße und Militärring.

Erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird durch eine landschafts-
gerechte Einbindung der Trasse der Bahntrasse in ihrem Abschnitt südlich des
Militärrings entgegengewirkt.

6.4.1.3 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Äußere Kölner Grüngürtel ist im Abschnitt zwischen der AS Köln-Klettenberg und
der Militärringstraße als Objekt Nr. 314 Bestandteil der Denkmalliste der Stadt Köln.
Laut Angabe des Römisch-Germanischen Museums der Stadt Köln verläuft die
Luxemburger Straße im Bereich der Römerstraße von Köln nach Zülpich. Diese Art
von Straßen hatte in der Regel eine Breite von ca. 21 m und einen Kiesaufbau von
etwa 1 m. Die genaue Lage der Römerstraße ist nicht bekannt.

Das Baugrundgutachten gibt ferner folgende Hinweise:

“Insbesondere im Bereich der alten Römerstraßen ist mit alten Baudenkmälern zu
rechnen. “

„Im Bereich des alten “Forts“ am Militärring ist zu beachten, dass in anderen Bereichen
umfangreiche Hohlraumbauten und Munitionsdepots in der Nähe der Festungsanlage
vorhanden waren.“

In Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum als zuständige Stelle für
archäologische Belange wurde eine baubegleitende archäologische Betreuung
vereinbart.

6.4.1.4 Artenschutz
Im Rahmen der bahn- und straßenbaubedingten Eingriffe sind die
artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. 844 Abs. 1 BNatSchG für besonders und
streng geschützte Arten zu berücksichtigen.

Eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden projektbedingten
Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten ist dem
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bauvorhaben zu entnehmen. Bei
erfolgreicher Durchführung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen (an die
Vogelbrutzeiten angepasste Baufeldfreimachung, Baumhöhlenkontrolle vor Beginn
der Fällarbeiten) sind Verstöße gegen die Verbotstatbestände des $ 44 (1) BNatSchG
auszuschließen.

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Eine Aktualisierung der faunistischen Sonderuntersuchung und des artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrags erfolgt im Jahre 2016.

6.4.1.5 Natura 2000-Gebiete
Im Planungsraum und dessen näherem Umfeld liegen keine Natura 2000-Gebiete vor.

6.4.1.6 Weitere Schutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete

Die geplante Baumaßnahme findet überwiegend innerhalb des Landschaftsschutz-
gebietes Nr. 17 ‚Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende
Grünzüge’ statt. Der Knoten B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße /
Stadtbahntrasse liegt bereits derzeit vollständig innerhalb des Landschaftsschutz-
gebiets.

Wasserschutzgebiete

Die Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34
Militärringstraße findet innerhalb der geplanten Wasserschutzzone Illb des
Wasserwerkes Hürth-Efferen statt. An der Südgrenze des Planungsraumes ist im Zuge
der Baumaßnahme der Einbau von Weichen im Gleisbett der Linie 18 vorgesehen.
Dieser Bereich befindet sich bereits in der geplanten Wasserschutzzone Illa des
Wasserwerks Hürth-Efferen. Der Knoten B265 Luxemburger Straße / L 34
Militärringstraße / Linie 18 liegt bereits derzeit vollständig innerhalb des geplanten
Wasserschutzgebiets Illb. Die auf der L34 bereits heute vorhandene und zukünftig
geplante Entwässerung über die Böschung entspricht den Vorgaben der RiStWag.

6.4.1.7. Wechselwirkungen
Bestand
Der Begriff Wechselwirkungen wird im Sinne eines Wirkungsgefüges zwischen den
betrachteten abiotischen und biotischen Schutzgütern verstanden.
Wechselwirkungen im Sinne von ökosystemaren Wirkungsbeziehungen werden
bereits bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet (siehe
Aussagen unter 6.4.1.2).

Umweltauswirkungen

Im Untersuchungsraum ist das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern aufgrund
der vorhandenen Vorbelastung bereits gestört. Zusätzliche erhebliche, nachhaltig
wirksame Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen
Schutzgütern durch das projektierte Vorhaben sind nicht zu erwarten.

6.4.1.8 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Bei der Zusammenstellung der Datengrundlagen und deren Bewertung traten keine
Defizite oder Datenlücken auf, die ergebnisrelevant sind.

6.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher
Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen

6.4.2.1 Lärmschutzmaßnahmen
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Knoten, wie beschrieben, in Form und Umfang
umgestaltet. Dieser Umbau stellt einen erheblichen Eingriff im Sinne von & 1 Abs.2
Nr. 2 der 16.BlmSchV dar. Für eine Beurteilung der Immissionen im angrenzenden

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Gebiet wurden daher der Bestand sowie die Situation mit baulicher Veränderung unter
Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung gegenübergestellt. Die
Berechnungen erfolgten durch einen Gutachter unter Anwendung der Berechnungs-
verfahren der RLS-90 für den Straßenverkehr sowie der Schall 03 für den
Schienenverkehr (siehe Unterlage 16).

Die schutzbedürftigen Gebiete im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme befinden
sich ausschließlich im nördlichen Abschnitt der Luxemburger Straße im Übergang zur
geschlossenen Bebauung (allgemeine Wohngebiete).

Positiv auf die Entwicklung der Schienenverkehrsgeräusche durch die Baumaßnahme
wirken sich insbesondere der Wegfall der Bahnquerungen und die Tieflage der Trasse
aus. Mögliche negative Entwicklung der Pegel infolge von Mehrfachreflexionen an den
Trogwänden wird dadurch entgegengewirkt, dass hier aktiver Lärmschutz in Form
einer hochabsorbierenden Verkleidung angeordnet wird.

Am nördlichen Übergang der Trasse in den Bestand ergeben sich Pegelerhöhungen
an den Immissionspunkten, die aus der in Zukunft höheren Geschwindigkeit der Züge
im Regelbetrieb resultieren. Eine wesentliche Änderung und damit Anspruch auf
Lärmschutz leitet sich hieraus jedoch nicht ab.

In den Ergebnistabellen (Unterlage 16.2) des Gutachtens wird ersichtlich, dass
lediglich für einen Bereich der Luxemburger Straße Anspruch auf Lärmschutz infolge
des Straßenverkehrslärms besteht - aufgrund eines weiteren Anstieges vorhandener
Immissionsbeurteilungspegel, die bereits über 70 dB(A) am Tag und/oder über
60 dB(A) in der Nacht liegen. Diese Ansprüche resultieren im Wesentlichen aus der
geänderten Führung der Fahrspuren und dem damit verbundenen Heranrücken der
Emissionsbänder an den Immissionsort. Die betroffenen Fassadenbereiche sind im
Lageplan zur Berechnung (siehe Unterlage 16.3.2) dargestellt.

Aufgrund der wenigen Bereiche mit Anspruch auf Lärmschutz werden diese durch
passive Schutzmaßnahmen ausgeglichen. Art und Umfang der Maßnahmen können
erst im Zuge der Erstattungsregulierung erfolgen, nachdem die genaue Nutzung der
betroffenen Räumlichkeiten festgestellt wurde.

6.4.2.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Zur Beurteilung der Schadstoffbelastungen im Planungsbereich wurde ein Gutachten
erstellt, in dem eine Luftschadstoffprognose zu den Kfz-bedingten Immissionen gemäß
39. BImSchV erstellt wurde (siehe Unterlage 15).

Bezugsjahr für die beiden untersuchten Prognosefälle (Prognose-Null und -Planfall)
ist das Jahr 2025. Die für das Bezugsjahr 2025 prognostizierten Emissionsfaktoren
wurden gemäß „Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ angesetzt.

Die Immissionsverhältnisse wurden mit Hilfe eines 3-dimensionalen Strömungs- und
Ausbreitungsmodells für die relevanten Luftschadstoffe NO2, PM10, PM2,5 und
Benzol gemäß 39. BImSchV unter Berücksichtigung der standortrepräsentativen
meteorologischen Verhältnisse, unter Berücksichtigung der großräumigen Topografie,
der Hintergrundbelastungen im Untersuchungsgebiet, der vorhandenen
Bestandsbebauung, des derzeitigen bzw. geplanten Trassenverlaufs der L 34 und B
265 mit Beseitigung des Bahnübergangs der Stadtbahn sowie der Vorbelastung durch
die relevanten Straßenabschnitte der südlich des Knotenpunktes verlaufenden
Bundesautobahn 4 und deren Emissionen durch die Kraftfahrzeuge ermittelt.

Die höchsten Luftschadstoffimmissionen innerhalb des Untersuchungsgebietes treten
erwartungsgemäß in beiden Prognosefällen 2025 im Bereich der Fahrspuren der
Bundesstraße B 265 (Luxemburger Straße) sowie der Landesstraße L 34 (Militärring)

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auf.

An allen beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersuchungsgebiet werden die
Grenzwerte der 39. BImSchV von den relevanten Luftschadstoffkomponenten NO2,
PM10, PM2,5 und Benzol sowohl im Prognose-Null- als auch im Prognose-Planfall
2025 eingehalten.

Die Ausschöpfungsgrade der Gesamtimmissionen (Verhältnis der Immissionen
zum jeweiligen Grenzwert in %) betragen im Untersuchungsgebiet für die
Jahresmittelwerte von NO2, PM10, PM2,5 bzw. Benzol in beiden Prognosefällen 2025
nicht mehr als 92 %, 76%, 77% bzw. 32%; für die Überschreitungshäufigkeiten von
NO2 bzw. PM10 ergeben sich in beiden Prognosefällen 2025 höchstens 28% bzw.
97% des jeweiligen Grenzwertes.

Die Ausschöpfungsgrade der zu erwartenden Zusatzbelastungen durch die
Fahrspuren der L 34 und B 265 betragen in beiden Prognose-Fällen für alle
beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersuchungsgebiet nicht mehr als 21%, 17%,
4% bzw. 8% des jeweiligen Grenzwertes der Jahresmittelwerte von NO2, PM10,
PM2,5 bzw. Benzol.

Die berechneten Differenzen der Gesamtimmissionen im Plan- und Nullfall an den
repräsentativen Aufpunkten innerhalb des Untersuchungsgebietes weisen aus, dass
die zu erwartenden Immissionen von NO2, PM10, PM2,5 bzw. Benzol des Prognose-
Planfalls an allen betrachteten Aufpunkten nicht höher als im Prognose-Nullfall liegen
werden bzw. im günstigen Fall punktuell sogar um bis zu 6%, 8%, 1% bzw. 1% darunter
liegen (Aufpunkt APO2). Die prognostizierten Abnahmen im Prognose-Planfall 2025
gegenüber dem Prognose-Nullfall 2025 sind bei gleichen Verkehrszahlen auf den in
der Emissionsberechnung auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung konservativ
berücksichtigten verbesserten Verkehrsfluss im Bereich des Knotenpunktes im Planfall
zurückzuführen. Insbesondere Schrankenphasen entfallen im Prognose-Planfall, da
die Planung eine Unterführung des Knotenpunktes für den Stadtbahnverkehr vorsieht.

Das Verhältnis der Zusatzbelastung durch die Immissionen der B 265 / L 34 zur
Vorbelastung aus der urbanen Hintergrundbelastung beträgt im Jahresmittel für NO2,
PM10, PM2,5 bzw. Benzol maximal ca. 29%, 29%, 6% bzw. 33% im Prognose-Nullfall
und 20%, 15%, 5% bzw. 30% im Prognose-Planfall am maximal beaufschlagten,
beurteilungsrelevanten Aufpunkt im Untersuchungsgebiet.

Die Bedeutung der in der 39. BImSchV aufgeführten Luftschadstoffkomponenten
Schwefeldioxid (SO2) und Blei (Pb in der PM10-Fraktion) zur Beurteilung der lokalen
Luftschadstoffsituation hat in den letzten Jahren aufgrund der Umsetzung weit
reichender immissionsmindernder Maßnahmen, insbesondere aufgrund der
Schadstoffreduktionen bei Kraftstoffen (Entschwefelung; bleifreies Benzin), stark
abgenommen. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für SO2 zum Schutz der
menschlichen Gesundheit werden bundesweit flächendeckend eingehalten. Der
Grenzwert der 39. BImSchV für den Jahresmittelwert von Blei in der PM10-Fraktion
wird, wie die Messreihen der Landesumweltämter der letzten Jahre belegen,
mittlerweile flächendeckend deutlich unterschritten und nur noch selten und punktuell,
z.B. im Umfeld Blei verarbeitender Industriebetriebe, zu einer relevanten Schadstoff-
komponente. Für die Stickoxide (NOx) als Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und
Stickstoffdioxid (NO2) ist der Grenzwert der 39. BImSchV zum Schutz von
Ökosystemen nur für Standorte relevant, die mehr als 20 km von Ballungsräumen oder
mehr als 5 km von bebauten Gebieten und Bundesfernstraßen entfernt sind. Dieses
Kriterium gilt im Übrigen für alle Grenzwerte zum Schutz von Ökosystemen der 39.
BImSchV. Durch die Einführung des geregelten Katalysators bei Benzinfahrzeugen
und die fortlaufende Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Grenzwert der 39.
BImSchV für Kohlenmonoxid (CO) in den Städten mittlerweile flächendeckend deutlich
unterschritten. Daher ist davon auszugehen, dass mindestens in solchen Gebieten,

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deren Luftschadstoffsituation überwiegend durch Kfz-bedingte Verkehrsemissionen
und -immissionen bestimmt wird, die oben genannten Luftschadstoffkomponenten der
39. BImSchV auch zukünftig unproblematisch bleiben.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Beurteilungswerte für die
Immissionsbelastungen der anliegenden Bereiche insgesamt nicht überschritten
werden. Wie der Vergleich der beiden Prognosefälle für das Bezugsjahr zeigt, führt der
Umbau des Knotens zu einer zusätzlichen Entlastung der Anwohner was die
Schadstoffbelastungen angeht.

6.4.2.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten

Maßgeblich für die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen in der geplanten
Wasserschutzzone Ill B ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung.

Die für die Schutzwirkung maßgeblichen Decklehme werden im Kreuzungsbereich laut
Bodengutachten in einer Stärke von 3 m angetroffen und haben eine Durchlässigkeit
von kr = 1x10”.

Laut RiStWag, Tabelle 2 ist die Schutzwirkung dieser Decklehme mittel bis groß.

Bei einem DTV von > 15.000 Kfz sind nach Tabelle 3 der RiStWag Maßnahmen der
Stufe 2 vorzusehen. Das bedeutet, dass das Wasser von Verkehrsflächen unge-
sammelt breitflächig über standfeste Bankette abfließen und versickern kann. Dies ist
im Bereich der L 34 auch so geplant. Im Bereich der B 265 (Luxemburger Straße) wird
das Wasser von den Verkehrsflächen komplett gesammelt und dauerhaft in dichten
Rohrleitungen abgeführt.

6.4.2.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Straßen stellt nach $ 4 (1)
Landschaftsgesetz — LG Nordrhein-Westfalen bzw. & 14 Bundesnaturschutzgesetz —
BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Als Bestandteil der
Planfeststellungsunterlagen erfolgte daher die Erarbeitung eines
landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Vorhaben, der den Anforderungen
der Eingriffsregelung, im Speziellen den Anforderungen nach $ 6 Abs. 2 LG NW
genügt.

Die Landschaftspflegerische Begleitplanung zeigt Vermeidungs-, Schutz-,
Gestaltungs-, Wiederherstellungs- und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf.

Die Ermittlung des Mindestumfanges der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt
auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch
Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW (2009)
sowie der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW
(LANUV, 2008).

Die exakte Kompensationsermittlung ist der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(siehe Unterlage 14) zu entnehmen.

6.4.2.5 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
Führung der Stadtbahn in Tieflage (V 1)

Die Stadtbahn wird künftig im Bereich des Verkehrsknotens in Tieflage geführt.
Hierdurch werden visuelle Beeinträchtigungen minimiert und der Verkehrsfluss im
Bereich der B 265 Luxemburger Straße und der L 34 Militärring verstetigt.

Überprüfung potenzieller Fledermausquartiere vor Beginn der Fällarbeiten (V 2)
Bäume, die im Rahmen der Baumaßnahme gefällt werden müssen, werden vor

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Durchführung der Fäll- und Rodungsarbeiten auf Fledermausquartiere untersucht.
Baumhöhlen mit Eignung als potenzieller Quartierstandort werden verschlossen. Im
Falle evtl. besetzter Quartiere wird die Fällung bis zu deren Auflösung ausgesetzt.
Die Fällarbeiten werden außerhalb der aktiven Zeit der Fledermäuse durchgeführt.

Im Zuge dieser Maßnahmen werden auch Baumhöhlen auf Vorkommen von
Höhlenbrüter kontrolliert, die diese Quartiere auch außerhalb der Brutzeit als
Ruhestätte nutzen.

Abstimmung der Fäll- und Rodungsarbeiten auf die Vogelbrutzeiten (V 3)

Zur Vermeidung einer Zerstörung oder Beschädigung von Entwicklungs- und
Ruhestätten sowie von Entwicklungsformen, der Tötung von Jungvögeln sowie
erheblicher Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeiten werden die Fäll- und
Rodungsarbeiten außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten durchgeführt.

Schutz von Gehölz- und Vegetationsbeständen (S 1)

Vor Beginn der Bauarbeiten sind im Plangebiet zum Schutz vor baubedingten
Beeinträchtigungen und Beschädigungen Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920
und nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS-
LP), Abschnitt 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen durchzuführen. Zu erhaltende Bäume sind vor Beschädigungen des
Wurzelbereichs durch Überfahren, Bodenauftrag und Bodenverdichtung oder
Bodenabtrag zu schützen.

Für 4 Straßenbäume im Bereich der Kreuzung Militärring / Luxemburger Straße und
an der Linie 18 ist ein Einzelbaumschutz vorzusehen. Darüber hinaus sind die an das
Baufeld bzw. die Baustelleneinrichtungsflächen angrenzenden Wald-/Gehölzbestände
des Äußeren Kölner Grüngürtels durch Bauzäune zu schützen.

Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien (S 2)

Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens
und zur Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, ist der
Oberboden im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie von allen Auftrags- und
Abtragsflächen gemäß DIN 18915 abzutragen und gesondert zu lagern.

Die Arbeitsfläche ist nach erfolgtem Oberbodenabtrag durch einen lastverteilenden
Aufbau zu sichern, um das Risiko von Unterbodenverdichtungen zu minimieren.

Sachgemäßer Umgang mit Grundwasser gefährdenden Stoffen (S 3)

Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine
Beeinträchtigung des Grundwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen
könnten, zu gewährleisten.

6.4.2.6 Gestaltungsmaßnahmen
Die Gestaltungsmaßnahmen werden primär zur der Einbindung der Straßen und der
Linie 18 in die Landschaft und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes
vorgesehen. Darüber hinaus werden die durch Verlegung der Gleistrasse der Linie 18
und des Rad-/Gehweges bzw. die Arbeitsfläche und Arbeitsstreifen baubedingt
beanspruchten Flächen rekultiviert und eingesät bzw. mit Gehölzen bepflanzt.

Ansaat von Landschaftsrasen (G 1)
Entwicklung von Gras- und Krauffluren in Bereichen der Straßen- und

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Bahnböschungen, in denen aus Sicherheitsgründen eine Neupflanzung von Gehölzen
nicht in Frage kommt, im Bereich der Bankette, Trennstreifen, Insel- und Restflächen
sowie im Bereich der Entwässerungsmulde. Die Flächen werden durch die Einsaat von
Landschaftsrasen begrünt.

Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 0,51 ha.

Anpflanzung von Gehölzen (G 2)

Zur landschaftlichen Einbindung der in Tieflage geführten Stadtbahntrasse werden
deren Einschnittsböschungen bzw. Randbereiche mit standortgerechten Gehölzen
bepflanzt, die einen Übergang zu den angrenzenden Waldbeständen des Äußeren
Kölner Grüngürtels bilden. Gleichermaßen wird ein südlich an den Militärring
angrenzender Böschungsbereich und Arbeitsstreifen durch Gehölzanpflanzungen
begrünt.

Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von 0,13 ha.

Wiederaufforstung bauzeitlich beanspruchter Flächen (G 3)

Die bauzeitlich für die Anlage einer Arbeitsfläche und die provisorische Gleisführung
bzw. Wegeführung des begleitenden Rad-/Gehweges benötigten Flächen werden
vollständig rekultiviert.

Die rekultivierten Flächen werden anschließend nach Oberbodenandeckung wieder
aufgeforstet.

Die Gesamtgröße der zu rekultivierenden bauzeitlich beanspruchten Flächen beträgt
0,32 ha.

6.4.2.7 Wiederherstellungsmaßnahmen
Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen (W 1)

Während der Bauphase werden Biotope mit einer Entwicklungszeit < 30 Jahren und
geringer Wertigkeit als Arbeitsstreifen genutzt. Unmittelbar nach Beendigung der
Baumaßnahmen wird auf diesen Flächen durch eine ordnungsgemäße Rekultivierung
der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.

Die Maßnahme umfasst die Wiederherstellung von Straßenrandflächen durch Ansaat
von Landschaftsrasen in einem Umfang von 0,05 ha.

6.4.2.8 Ausgleichsmaßnahme
Entsiegelung, Rückbau und Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßen-, Wege- und
Bahnabschnitte (A 1)
m Zuge der Aufhebung des Bahnübergangs werden Teilflächen vorhandener Straßen
und Wege sowie der Linie 18 nicht mehr benötigt. Sie stehen daher zum Rückbau zur
Verfügung.
Die rekultivierten Flächen werden mit einer Rasenansaat oder standortgerechten
Gehölzen begrünt.
Die Gesamtgröße der zu entsiegelnden Straßen-, Wege- und Bahnflächen beträgt
0,24 ha.

Anpflanzung von Einzelbäumen (A 2)

Angrenzend an die Luxemburger Straße ist stadteinwärts im Bereich von Pflanzbeeten
die Anpflanzung von 4 kleinkronigen Einzelbäumen vorgesehen.

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7.
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6.4.2.9 Ersatzmaßnahme
Entwicklung eines Feldgehölzes östlich des Stöckheimer Hofes (E 1)

Die Umsetzung der räumlich von der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265
/L 34 entkoppelten geplanten Ersatzmaßnahme ist östlich des Stöckheimer Hofes im
Bereich des Kölner Stadtteiles Bocklemünd/Mengenich geplant. Auf einer großenteils
genutzten, teils aber brachliegenden Ackerfläche innerhalb des Naturschutzgebietes
„Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ (NSG N 22, festgesetzt
mit der 9. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Köln vom 13.04.2011, STADT
KÖLN 1991/2011) soll die Anlage eines geschlossenen Feldgehölzes erfolgen. Die
Gehölzanpflanzung erfolgt in direktem Anschluss an eine im Zusammenhang mit dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Odemshof/Lövenich umgesetzte Kompensations-
maßnahme (Anpflanzung eines Feldgehölzstreifens).

Die Maßnahme weist eine Größe von 1,66 ha auf.

6.4.2.10 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete
Die geplante Baumaßnahme findet weitgehend außerhalb der geschlossen bebauten
Siedlungsbereiche der Stadtteile Klettenberg und Sülz statt.
Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben
Der südliche Abschnitt der B 265 wird im Rahmen der Ortsumgehung Hürth-
Hermülheim vierstreifig ausgebaut (siehe Anlagen). Daher ist in der vorliegenden
Planung für diesen Knotenpunktsarm ein entsprechender vierstreifiger Querschnitt
vorgesehen.

Technische Einzelplanungen

Gleisanlagen / Bahnkörper

Die neue Trassenführung ist wie im Bestand durchgehend zweigleisig. Die Trasse
verläuft im straßenparallelen Bereich in Höhenlage der Straßenverkehrsanlagen auf
besonderem Bahnkörper. Ab der nordöstlichen Zufahrtsrampe wird die Trasse in
Fahrtrichtung Hürth vollständig auf einem von den Straßenverkehrsanlagen
unabhängigen Bahnkörper geführt.

Die Lage der Gleistrasse ergibt sich aus den Zwangspunkten der Straßenführung
(erforderlichen Breiten der Richtungsfahrbahnen der B 265 sowie der Rad- und
Gehwege).

Die Trassierung erfolgt jeweils mit Geraden und Kreisbögen, die durch
Übergangsbögen miteinander verbunden sind. In den Übergangsbögen und
Kreisbögen ist die bogenäußere Schiene überhöht, die maximale Überhöhung beträgt
u = 35 mm.

Davon abweichend wird der Bereich Scherfingstraße ohne Übergangsbögen trassiert.
Aufgrund des vorhandenen \WWendefahrstreifens zwischen den beiden
Richtungsfahrbahnen der Luxemburger Straße, der die Gleise kreuzt, wird hier auf
Überhöhungen verzichtet.

Die Einschnitte werden in der nordöstlichen Rampe durch Stützwände hergestellt und
im südwestlichen Bereich durch Böschungen ausgebildet. Beide Rampen erhalten
Neigungen von 39%o. Die Neigungswechsel werden jeweils mit Halbmessern
H=2.000 m und H=3.000 m ausgerundet.

Bei der Bewertung des relativ großen Eingriffs in bestehenden Baumbestand durch die
geböschte Rampe auf der Südseite der L 34 muss berücksichtigt werden, dass die
Fläche auch bei Bohrpfahlwänden während der Bauzeit in Anspruch genommen würde
und anschließend rekultiviert werden müsste.

Der Oberbau wird im gesamten Bereich der neuen Trasse als Schotteroberbau mit

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Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

2.2
7.2.1

7.2.2

Betonschwellen ausgeführt. Für die Schienen wird die Schienenform S 54 vorgesehen.

Die vorhandene Weichenverbindung wird aus der bisherigen Lage in Richtung Hürth
(Süden) verschoben. Hier werden vier Weichen der Bauart EW 300-1:9 vorgesehen,
die vollständig außerhalb der Bauwerksrampen in der Geraden liegen.

Zur Herstellung der neuen Eisenbahnunterführung unter Aufrechterhaltung des
Stadtbahnbetriebes wird die Trasse bauzeitlich verlegt.

Hierzu werden beide Gleise in Fahrtrichtung stadtauswärts hinter der Wendeanlage in
Richtung Nordwesten verschwenkt und verlaufen bis zur Militärringstraße provisorisch
in Höhe der zukünftigen Fahrbahn für den stadtauswärts fließenden Straßenverkehr.
Zur höhengleichen Kreuzung der Militärringstraße wird bis zur Inbetriebnahme der
neuen Unterführung der bestehende Bahnübergang weiterhin genutzt.

Straßenverkehrsanlagen
Ausbaustandard

7.2.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale
Die wesentlichen Entwurfs- und Betriebsmerkmale einer signalgesteuerten Kreuzung
bleiben auch nach dem Umbau erhalten. Entscheidend ist, dass durch die Tieferlegung
der Stadtbahn jegliche Störung des Verkehrsablaufs durch die bahnbedingten
Unterbrechungen entfällt.

7.2.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität
Die erreichbare Qualität auf der Strecke der L 34 zwischen den Knotenpunkten liegt
bei der Prognosebelastung 2025 bei D. Die Verkehrsqualität der Luxemburger Straße
innerorts liegt nur bei E. Insofern ist es ausreichend, wenn für die Kreuzung die
Verkehrsqualität D angestrebt wird.
Laut PTV-Gutachten wird bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden in beiden
Spitzenstunden-Zeiten die Verkehrsqualität C erreicht.
Damit wird durch den Umbau und vor allem durch die Beseitigung der Bahnquerungen
eine befriedigende Verkehrsqualität erreicht.

7.2.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Die Kreuzung wird in allen Elementen nach den derzeit gültigen Richtlinien ausgebaut
und signalisiert. Durch die planfreie Kreuzung der Stadtbahn gibt es keine Konflikt-
punkte zwischen Schienen- und Straßenverkehr im Kreuzungsbereich B 265 / L 34.
Sämtliche Fußgänger- und Radfahrerquerungen über Hauptfahrbahnen im Kreuzungs-
bereich werden signalgesteuert.
In die Signalsteuerung wird wegen der hohen Verkehrsbelastung (131 bzw. 168
Kfz/Spitzenstunde) auch die Querung der Rechtsabbieger im Osten (L 34 Richtung
Innenstadt) einbezogen. Bei den Querungen der beiden anderen Rechtsabbieger Nord
und Süd wird den Fußgängern und Radfahrern Vorrang eingeräumt. Die Spitzen-
stundenbelastung liegt hier zwischen 29 und 59 Kfz/Spitzenstunde.
Damit ist ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gegeben.
Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes

Das umliegende Straßen- und Wegenetz wird durch den Kreuzungsumbau nicht
geändert.

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=

;

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Linienführung

Der Knotenpunkt liegt am Ortsrand der Stadt Köln. Beim südlichen Ast der
Luxemburger Straße und den beiden Ästen des Militärringes handelt es sich um freie
Strecke. Der nördliche Ast der Luxemburger Straße liegt bereits ab dem Knotenpunkt
innerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Trassierungsgrenzwerte der RAL 2012 werden
eingehalten.

Die Entwurfsgeschwindigkeit im Knotenpunktsbereich entspricht der zulässigen Ge-
schwindigkeit:

L 34 Militärringstraße: Vzuı = 70 km/h

B 265 stadteinwärts: Vzuı = 70 km/h

B 265 stadtauswärts: Vzuı = 50 km/h

Stadtbahnstrecke: Ve =60 km/h

7.2.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs

Die Trassierung ist durch den Bestand der Verkehrsflächen weitgehend vorgegeben.
Im innerstädtischen Bereich nördlich der L 34 werden die neuen Verkehrsflächen
innerhalb der bestehenden Verkehrsflächen hergestellt. Die einzige Ausnahme ist der
östliche Geh- und Radweg, der teilweise in den bestehenden Baumbestand eingreift.

Im Bereich der B 265 südlich der L 34 wird der Eingriff in bestehende Waldflächen am
Ostrand durch die erforderlichen Aufweitungen im Knotenpunktsbereich größer.

Die Beurteilung der Auswirkungen des naturräumlichen Eingriffs ist im landes-
pflegerischen Gutachten dargestellt.

7.2.3.2 Zwangspunkte

Zwangspunkte für die Linienführung in Grund- und Aufriss ergeben sich aus der
geplanten Trassierung der Stadtbahnunterführung. Unter anderem aus
wirtschaftlichen Erwägungen soll eine Veränderung der Bahntrasse stadtauswärts
gesehen erst nach der Einmündung der Scherfginstraße erfolgen. Die Stadtbahntrasse
soll mit maximal 40 %o geneigt werden. Aus dieser Vorgabe, dem Abstand zwischen
dem Beginn der Umtrassierung und der Kreuzung mit der L 34, sowie den
erforderlichen Ausrundungen ergibt sich als Zwangspunkt die Höhe der Fahrbahn im
Kreuzungsbereich.

Die L 34 kreuzt die Bahnunterführung in etwa rechtwinklig.

Die stadtauswärts führende Fahrbahn der B 265 Luxemburger Straße kreuzt die
Bahnunterführung ebenfalls, während die stadteinwärts führende Fahrbahn der B 265
an der Bahnunterführung vorbeiführt.

Wegen der daraus folgenden unterschiedlichen Trassierung der beiden Fahrbahnen
der B 265 im Knotenpunktsbereich wird hier von der Regel abgewichen, die Linien-
führung der übergeordneten Straße (B 265) im Knotenpunktsbereich unverändert
durchzuführen.

Die Linienführung der untergeordneten Straße (L 34) kann in der Lage unverändert
bleiben.

7.2.3.3 Linienführung im Lageplan

Die geplanten Entwurfselemente im Grundriss entsprechen den jeweils zutreffenden
Richtlinien RAL 2012 bzw. RASt 2006.

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=

7)

Straßen.niw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

7.2.4

7.2.3.4 Linienführung im Höhenplan
Die Entwurfselemente im Höhenplan werden gegenüber den Grenzwerten nach RAL
für die Entwurfsklasse 2 im Knotenpunktsbereich unterschritten, um abflussschwache
Zonen zu vermeiden.
Die Grenzwerte nach RASt 2006 für die entsprechenden Geschwindigkeiten im
Knotenpunktsbereich werden eingehalten.

Aufriss
v. [soll ist soll ist
°e | Hk Hk Hw Hw
6000 (RAL) 3000 (RAL)
B 265 70 = 0”
| außerorts 2200 (RAS) u | 900 (Rast) |?
3000 (RAL) 2000 (RAL)
0) 12
B 265 innerorts 900 (RASt) 120 500 (RASt) ”
6000 (RAL) 3000 (RAL)
5

Ausrundung
zur Vermeidung
eines Knicks am Rand
der durchgehenden
Fahrbahn der L 34

1200

7.2.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Die erforderlichen Sichtweiten im Knotenpunktsbereich gehen nicht über die Verkehrs-
fläche hinaus.

Die Sichtfelder müssen von sichtbehindernden Ausstattungen freigehalten werden.
Querschnittsgestaltung

7.2.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung
Die für das Prognosejahr 2025 ermittelten Verkehrsstärken der B 265 auf der Nordseite
liegen bei 1.800 Kfz/h. Daraus ergibt sich zur Orientierung aus der RASt 2006, Bild 38
der Querschnitt 11.12 für den innerstädtischen Teil der B 265.
Im vorliegenden Entwurf werden die Fahrbahnbreiten dieses Querschnitts eingehalten
und die Gehwegbreiten um 50 cm auf 2,50 m unterschritten. Die Breite des Radweges
entspricht dem empfohlenen Querschnitt. Diese Umverteilung der zur Verfügung
stehenden Breite ergibt sich aus den Nutzungsansprüchen der vorhandenen und
prognostizierten Verkehrsbelastung. Aufgrund des geringen Fußgängerlängsverkehrs
kann die Breite des Gehweges verringert werden.
Der vorhandene Querschnitt der L 34 entspricht keiner gültigen Richtlinie. Die
Fahrbahn der L 34 ist auf der freien Strecke 8,00 m bis 8,50 m breit mit 3,75 m breiten
Geradeausspuren im Kreuzungsbereich.
Geplant sind vor der Kreuzung je eine 3,25 m breite Geradeaus- und Linksabbiegespur
und eine 3,00 m breite Rechtsabbiegespur.
Die Geradeausspur hinter der Kreuzung (Gegenfahrspur) ist 3,75 m breit.

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HGK [G
Straßen.nrw.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Der Querschnitt des südlichen Teils der B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim wird
aus deren Entwurf übernommen.

Die Entwässerung erfolgt auf der B 265 über Straßenabläufe in Kanäle und über die
Böschungsschulter im Verlauf der L 34.

7.2.4.2 Befestigung der Fahrbahnen
Die erforderlichen Deckenaufbauten wurden im Zuge des Vorentwurfs nach der
RStO 12 mit der prognostizierten Verkehrsstärke der hoch belasteten Fahrbahn
ermittelt.
Eine Überprüfung der Ergebnisse nach RStO12 ergab hierzu die Belastungsklasse
Bk32 (siehe Unterlage 7.12). Eine lärmmindernde Deckschicht wurde nicht angesetzt,
da eine Emmissionsreduzierung erst ab Geschwindigkeiten >60km/h erreicht wird.
Die Geh- und Radwege im innerstädtischen Bereich werden gepflastert bzw. plattiert.
Im außerstädtischen Bereich werden sie entsprechend dem Entwurf der B 265 in
Asphalt ausgeführt.
Die Sicherheitsflächen zwischen Fahrbahn und Bahnrampe sowie auf den Dreiecks-
inseln werden zur Vermeidung von nicht pflegbaren Grünflächen ebenfalls gepflastert.

7.2.4.3 Böschungsgestaltung
Die Bankette der L 34 werden, da sie in Dammlage sind, alle in 1,50 m Breite
ausgeführt. Die Böschungen werden mit 1:1,5 geneigt und am Fuß mit einer
Tangentenlänge von 1,50 m ausgerundet.
Die Bankette neben den Radwegen der B 265 werden unabhängig von Damm oder
Einschnitt 50 cm breit ausgeführt. Die Böschungen werden mit 1:1,5 geneigt und am
Fuß mit einer Tangentenlänge von 1,50 m ausgerundet.

Um den Eingriff in den östlich der Luxemburger Straße gelegenen Gehölzbestand zu
minimieren, wird dort der Höhenunterschied zwischen Gehwegrand und Gelände
durch eine L-Stein-Wand von ca. 70 cm Höhe überwunden.

Die Böschungen der Bahnrampe auf der Südseite der L 34 Militärringstraße werden
ebenfalls mit 1:1,5 geneigt und an der Krone mit Tangentenlängen von 1,50 m
ausgerundet.

7.2.4.4 Hindernisse in Seitenräumen
Bäume im Abstand von weniger als 4,50 m vom Fahrbahnrand befinden sich in den
Vorfeldern der Kreuzung am Rand der L 34. Hier werden wie im Bestand Schutzein-
richtungen der Aufhaltestufe N2 angeordnet.
7.2.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

7.2.5.1 Anordnung von Knotenpunkten
Der Knotenpunkt Stadtbahnlinie 18 /B 265 Luxemburger Straße /L 34 Militärringstraße
ist mit der Beseitigung der schienengleichen Querungen alleiniger Gegenstand dieses
Antrags.

7.2.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte
Als Knotenpunktsart für die Kreuzung von zwei Straßen der EKL 2 ist nach RAL in der
Regel ein teilplanfreier Knotenpunkt vorzusehen. Weil im vorliegenden Fall der Platz
für diese Knotenpunktsart nicht zur Verfügung steht, wird der Knotenpunkt als
plangleiche Kreuzung mit Lichtsignalanlage gestaltet.
Die B 265 wird je Richtung mit zwei Fahrstreifen und die L 34 je Richtung mit einem
Fahrstreifen über die Kreuzung geführt.

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=

[LG

Straßen.nıw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

7.2.6

7.2.7

Für alle Abbiegebeziehungen sind zusätzlich je eine Links- und eine Rechtsabbiege-
spur vorgesehen.

Die durchgehenden Fahrbahnen sind mindestens so breit, wie auf der zuführenden
Fahrbahn, also zwischen 3,00 m und 3,25 m. Die Abbiegespuren sind mindestens
3,00 m breit.

Die Rechtsabbieger aus der B 265 werden ohne Signal auf die L 34 geführt. Alle
anderen Fahrbeziehungen sind signalisiert.

Die Geometrie der Fahrkurven von Linksabbiegern ist in allen Fahrbeziehungen so,
dass gleichzeitiges Linksabbiegen möglich ist.

Für die Kreuzung wurde von der PTV AG eine Signalanlagenberechnung mit
Leistungsfähigkeitsnachweis vorgelegt.

Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden wird vormittags und nachmittags die Verkehrs-
qualität C erreicht.

7.2.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,
Zufahrten

Der Rad- und Fußgängerverkehr wird über die signalisierten Fahrstreifen gemeinsam
signalisiert geführt. Über die frei fließenden Rechtseinbieger in die L 34 wird er
unsignalisiert geführt. Es sind maximal vier Fahrstreifen zu überqueren (L 34 West).
Beim Überqueren der frei fließenden Rechtsabbieger wird den Fußgängern Vorrang
eingeräumt (StVO, Zeichen 293).
Die Querungen für Fußgänger und Radfahrer werden gemäß dem Leitfaden für
Barrierefreiheit des Landesbetriebes Straßenbau NRW ausgeführt.
Die Zufahrten und Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken im Knotenpunkts-
bereich bleiben in ihrer Funktion und Lage erhalten.
Das verbotswidrige Überfahren des Geh-/ Radweges und Parken vor dem Eingang zur
Kleingartenanlage in der Ostecke der Kreuzung wird durch den Kreuzungsumbau
ausgeschlossen.
Besondere Anlagen
Besondere Anlagen sind im Knotenpunktsbereich nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Bahnsicherungsanlagen werden entfernt.
Öffentliche Verkehrsanlagen
Außer der Bahnanlage sind im Kreuzungsbereich keine Anlagen des öffentlichen Nah-
verkehrs vorhanden. Die gewidmete Bahnfläche wird den neuen Verkehrsräumen
angepasst.
Bushaltestellen gibt es im Knotenpunktsbereich nicht.
Leitungen
Die Umlegung von Leitungen im Bereich der B 265 wurde im Planfeststellungs-
verfahren zur Ortsumgehung Hürth-Hermülheim geregelt (Planfeststellungsbeschluss
vom 14.09.2014; Az.: 25.3.3.2-2/09).
Die Fernmelde- und Stromleitungen, die zur Stadtbahntrasse gehören, müssen im
Zuge der Unterführung umgelegt (bzw. beseitigt) werden (siehe hierzu auch Ziff. 7.7).
Entlang der Stadtbahnstrecke ist ein Kabelkanal Größe II erforderlich.
Die städtischen Kanäle zwischen Scherfginstraße und L 34 müssen der neuen Lage
angepasst und neu gebaut werden. Die geplanten Kanäle sind im Lageplan dargestellt.
Telekomleitungen in Leerrohren, die jetzt unter dem vorhandenen Rad-/ Gehweg
liegen, müssen in den geplanten Rad-/ Gehweg an der stadteinwärts führenden
Fahrbahn der Luxemburger Straße verlegt werden.

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=

LG

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

73

Die übrigen Versorgungsleitungen können weitgehend erhalten bleiben. Sie liegen
bereits jetzt zum Teil im Fahrbahn- und Gehwegbereich.

Straßenausstattung

Die Schutzeinrichtungen im Zuge der B 265 werden bis unmittelbar vor die Kreuzung
weitergeführt.

Um Flächenverbrauch und Baumfällungen zu vermeiden, wird auf die Schutzein-
richtung zwischen Fahrbahn und Radweg der Ost-Seite auf den letzten 70 m
verzichtet. Stattdessen wird dort ein Bordstein mit 15 cm Anschlag vorgesehen.

Die Bohrpfahl-Stützwände und Brückenränder der Bahntrasse werden mit Schramm-
borden (15 cm Anschlag) und Geländern mit Seil gemäß den RiZ-ING gesichert.

Die verkehrsregelnde Beschilderung wird entsprechend der verkehrsbehördlichen
Anordnung aufgestellt.

Die wegweisende Beschilderung kann im Prinzip erhalten bleiben, da sich die
Zielrichtungen nicht ändern. Da die Schilder aber aufgrund der geänderten Kreuzungs-
geometrie an anderen Standorten aufgestellt werden, sollten sie auch aus Alters-
gründen erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit können auch die Zielangaben im
Sinne einer durchgängig einheitlichen Zielführung optimiert werden.

Die Standorte der Signalmaste für die Lichtsignalanlagen der Straße und die
Markierung sind im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Die fachtechnische Planung
dafür erfolgt im Zuge des Bauentwurfs.

Die Straßenbeleuchtung des innerstädtischen Bereichs der B 265 und des Knoten-
punktes muss entsprechend der neuen Verkehrsführung umgesetzt werden.

Ingenieurbau

Das Bauwerk Bahnunterführung besteht aus der ca. 70 m langen Unterführung und
den beiden ca. 190 m langen Rampen. Die Rampen auf der Nordseite der L 34 erhalten
Stützwände aus Betonbohrpfählen (Durchmesser 0,80 m bis 1,20 m) gemäß den
Empfehlungen im Baugrundgutachten.

Aufgrund der geologischen und hydrologischen Verhältnisse soll die gesamte
Gleistrasse auch in der Unterführung im Schotterbett verlegt werden. Das heißt, die
Unterführung muss ohne Bodenplatte unter den Gleisen hergestellt werden.

Es empfiehlt sich daher die Herstellung der Wände auch im Unterführungsbereich
durch Betonbohrpfähle, wie es auch im innerstädtischen Rampenbereich vorgesehen
ist.

Auf den Bohrpfahlwänden und über den Brückenportalen wird kraftschlüssig eine
Kappe in Anlehnung an RiZ-ING betoniert. Schrammbord und Geländer entsprechen
Tab. 5, RPS 2009 für Vzuı = 50 km/h.

Die Kappe ist so gestaltet, dass in Bereichen, wo Berührungsschutz über Oberleitungs-
anlagen erforderlich ist, die entsprechende Einrichtung angebracht werden kann.
Aufgrund der Fahrbahngeometrie werden die Kappen dort breiter, wo aufgrund der
Tiefe der Rampe Bohrpfähle größeren Durchmessers (1,20 m) erforderlich werden.
Ab einer freien Wandhöhe von 5,00 m bis 6,00 m werden bei der Bohrpfahlwand Rück-
verankerungen (Daueranker nach DIN EN 1537) empfohlen. Lage, Anzahl und Bauart
werden durch die statische Berechnung bestimmt.

Die sichtbar bleibenden Flächen der Betonbohrpfahlwände werden aus
Schallschutzgründen mit geeigneten Materialien verkleidet.

Seite 38/51

Pr

Straßen.naw.

‚Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

7.4

7.5

Bauwerksdaten Stützwand aus L-Steinen
Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34
Strecken-km Bahn +3,0+57,7 bis +3,1+20,5
Länge= 62,80 m

LW = 9,50 m

Hs 2,40 m

Bauwerksdaten Stützwand Bohrpfählen
Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34
Strecken-km Bahn +3,1+20,5 bis +3,2+50,5
Länge= 130,00 m

LW = 9,50 m

H = 2,40 m bis 5,70 m

Bauwerksdaten Bauwerk 1

Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34
Strecken-km Bahn +3,2+50,5 bis +3,3+19,5
LW = 9,50 m

LH 2 5,70 m

Br. Zw. Gel. = 60,05 m
Kreuzungswinkel: 307,56249
Konstruktionshöhe + Belag = 0,88 m

DIN Fachbericht 101

Lastmodell LMM

Gründung über Bohrpfähle

Schallschutz

Als aktive Lärmschutzmaßnahme werden die Bohrpfahlwände zur Minimierung der
Lärmreflexion mit schallschluckenden Betonelementen verkleidet.

Weitere Angaben siehe Ziff. 6.4.2.

Entwässerung

Der betrachtete Knotenpunkt befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone
IIIB.

Die entwässerungstechnischen Berechnungen und genauere Aussagen zu den
Entwässerungssystemen sind Unterlage 13 zu entnehmen.

Seite 39/51

ee;

HGK £
1 Straßen.niw.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
Gleistrasse
Die Entwässerung der Gleistrasse erfolgt über die Versickerung über Rohrrigolen, die
je nach Tiefenlage der Gradiente ggf. bis in ausreichend versickerungsfähige
Schichten gelegt werden müssen.
Von km +3,0+58 bis km +3,3+25 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 0,75 x
0,75 m und ein Vollsickerrohr DN 300 (Stützwände und Bauwerksbereich).
Von km +3,3+25 bis km +3,4+75 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 1,10 x
1,55 m und ein Vollsickerrohr DN 600 (tiefer Einschnitt).
Von km +3,4+75 bis km +3,5+50 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 0,90 x
1,55 m und ein Vollsickerrohr DN 300 (flacherer Einschnitt).
B 265
Die Entwässerung der Verkehrsflächen der B 265 außerorts erfolgt über Straßen-
abläufe in die Kanäle der B 265. Diese Kanäle müssen im Knotenpunktsbereich in der
Lage entsprechend der Verschiebung der Radwege geändert werden. Es ergeben sich
folgenden Einleitmengen in das Kanalsystem der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim:
«e Einleitmenge in Schacht L76: 24,8 I/s
« Einleitmenge in Schacht R80: 29,7 \/s
Auch die Entwässerung der B 265 innerorts ändert sich im Prinzip nicht. Sie wird an
das städtische Kanalsystem angeschlossen. Die Kanäle im Umbaubereich müssen
wegen der veränderten Lage der Fahrbahn- und Gleistrasse neu gebaut werden. Es
ergeben sich folgenden Einleitmengen in das städtische Kanalnetz:
° Einleitmenge in Schacht 0044: 43,2 \/s
+ Einleitmenge in Schacht 0189: 56,6 l/s
L34
Die Entwässerung der L 34 erfolgt wie bisher über die Böschungen und Versickerung
durch eine belebte Bodenzone, was den Vorschriften der RiStWag entspricht.
Da die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens sehr gering ist, ist eine
Versickerung über Muldenrigolen vorgesehen:
e Rigolenbreite: 1,00 m
e Rigolentiefe: 0,75m
7.6 Bahnstrom
7.6.1 Oberleitungsanlagen

Beidem Neu - und Umbau der Fahrleitungsanlagen auf dem umzurüstenden Strecken-
abschnitt handelt es sich um eine Hochketten-Fahrleitungsanlage für Stadtbahn-
betrieb, dessen Aufbau aus zwei Kupfertragseilen mit einem Querschnitt von je
150 mm? und einem Rillenfahrdraht RIS 120 mm? besteht. Der Fahrdraht wird unter
Verwendung von stromfesten Hängern an den Tragseilen befestigt.

Die temperaturabhängige Längsausdehnung der Tragseile und Fahrdrähte wird über
getrennte mechanische Nachspannvorrichtungen, Übersetzungsverhältnis 1:3,
kompensiert. Die Überspannung der Gleiswechsel erfolgt ebenfalls in Form einer
Hochkettenfahrleitung, jedoch mit nur einem Kupfertragseil 150 mm? und einem
Fahrdraht RIS 120 mm?.

Die Aufhängung der Kettenwerke über ein Gleis erfolgt über GFK-Einzelstützpunkt-

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=

f

Straßen.nnw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

7.6.2

Ausleger. Über zwei Gleise erfolgt die Aufhängung über Zweigleisausleger im Farbton
RAL 7034 (Gelbgrau) oder falls erforderlich über Querfelder in Portalbauweise aus
Aluminium im Farbton silbergrau.

Zur Aufnahme der Bauteile für die Befestigung von Tragseilen und Fahrdrähten außer-
halb des Unterführungsbauwerkes sind Stahlmaste in HEM- und HEB-Ausführung im
Farbton RAL 7002 (Olivgrau) geplant. Die Stahlmaste haben je nach statischen
Anforderungen Abmessungen zwischen 270 mm x 250 mm und 360 mm x 310 mm
und erhalten aus architektonischen Gründen eine abgerundete Masthaube. An der
Decke des Unterführungsbauwerkes sind statt der Stahlmaste Ankerschienen aus
korrosionsbeständigem Material vorgesehen. Diese dienen dem späteren Einbau von
Deckenrollen zur Aufnahme von Tragseilen und elastischen Stützpunkten zur
Fahrdrahtbefestigung.

Die Gründung der Stahlmaste erfolgt durch Rammrohre mit einem Durchmesser
zwischen 530 mm und 710 mm. Bei Bedarf können die Stahlmaste n2mx2mx2m
großen Blockfundamenten gegründet werden.

Für den Einbau der Oberleitung im Bereich der Unterführung werden u.a. folgende
technische Vorschriften berücksichtigt:

e RIL 997 01 — „Oberleitungsanlagen planen, errichten und instandhalten" /
unterirdische Strecken

*® RIL 997.0223 Bahnerdung bei Bauwerken aus Beton

e VDV 550 Absatz 2.2/2.2.1/2.2.3

+ BOStrab

° VDE DIN EN 50 122-1 (VDE 0115 Teil 3) Abschnitt 4.1

° VDE DIN EN 50 122-2 (VDE 0115 Teil 4)
Die vorhandene 750 V-Fahrstromversorgung (Einspeisungen) aus dem KVB-
Unterwerk wird an die neu zu errichtende Fahrleitungsanlage angepasst.
Elektromagnetische Verträglichkeit
Der Ausbaubereich der Fahrleitungsanlage wird mit einer Nennspannung von 750 Volt
Gleichstrom ausgestattet.
Für den Bau und den Betrieb von Fahrleitungsanlagen- und Unterwerksanlagen gelten
folgende Grenzwerte und Empfehlungen:

e Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV vom 16.12.1996

e Empfehlung des Rates (der Europäischen Union) vom 12. Juli 1999 zur
Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen
Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999/519/EG)

e  Vornorm DIN V VDE 0848-4/A3

Die 26. BImSchV gibt einen maximalen Effektivwert der magnetischen Flussdichte von
100 uT und einen maximalen Effektivwert der elektrischen Feldstärke von 5000 V/m
bei Umspannanlagen mit einer Oberspannung von 1000 V oder mehr und einer
Frequenz von 50 Hz vor. Dies betrifft das Unterwerk.

In Bezug auf (hauptsächlich von der Fahrleitung ausgehende) Gleichfelder werden in
der 26. BImSchV keine Aussagen getroffen. Jedoch empfiehlt der Rat der
europäischen Union einen Basisgrenzwert von 40 mT. Die Vornorm DIN V VDE 0848-
4IA3 gibt für den Expositionsbereich 2 (Bereiche wie Gebiete mit Wohn- und
Gesellschaftsbauten, einzelne Wohngrundstücke oder Anlagen und Einrichtungen für
Sport, Freizeit...) 21,22 mT als Grenzwert der magnetische Flussdichte für Gleichfelder
an.

Seite 41/51

HGK

Straßen.nzw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

77
7.7.4

Die Anlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt. Bei
der Planung des Vorhabens werden die oben aufgeführten Werte zu Grunde gelegt.
Nach den aufgrund von Vergleichsmessungen gewonnenen Erfahrungen beim Neubau
von Fahrleitungs- und Unterwerksanlagen auf den Stadtbahnstrecken der HGK in
gleicher Technik ist eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte nicht zu erwarten.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird nach Fertigstellung der Anlagen durch eine
Inbetriebnahmemessung nachgewiesen.

Leit- und Sicherungstechnik
Endzustand

Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik werden im Zuge der Umbaumaßnahmen
an die neue Trassenführung und die verschobene Weichenverbindung angepasst.

Eine veränderte Außenwirkung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch
die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik nicht hervorgerufen.

Zwischenbauzustände

Allgemeines

Bei der Bahnübergangsanlage (BÜ) Militärringstraße/Luxemburger Straße in Köln-
Klettenberg ist der Bahnsignalteil mit dem Verkehrssignalteil der Knotenpunkt-
signalisierung zusammengefasst worden. Diese sogenannte Voll-BÜSTRA-Anlage
wurde konzipiert, um einwandfreie Stauräume und Räumphasen während einer
Bahnanforderung zu gewährleisten.

Der Bahnübergang Luxemburger Straße der ehemaligen Güterzugstrecke Köln-
Klettenberg — Köln-Eifeltor wurde bereits mit der Auflösung der Strecke in der
Außenanlage zurückgebaut. Im Bereich der Luxemburger Straße befindet sich noch
ein Gleisstück der ehemaligen Strecke.

Die Schaltanlagen des BÜ und der VS sind im Betonschalthaus südöstlich des
Bahnübergangs (Quadrant Ill) untergebracht.

Es handelt sich um eine zugbewirkte, hauptsignalüberwachte Lichtzeichenanlage mit
Fahrbahnhalb- und Geh-/Radwegschranken. Die Gefahrenraumfreimeldung des BÜ
erfolgt über einen BÜ-Beobachter mittels TV-Überwachung.

Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen

Das Schaltgerät der Verkehrssignalanlage (VS) wurde von der Fa. Siemens
abgekündigt. Es gibt für diesen Anlagentyp keine Ersatzteile mehr. Außerdem sind
Änderungen der Programmierung nicht mehr möglich, da entsprechende Prüffelder
nicht mehr existieren.

Aufgrund der Voll-BÜSTRA-Konfiguration sind auch Änderungen am BÜ
Militärringstraße nicht mehr möglich. Somit lassen sich Zwischenbauzustände, welche
sich durch die Baumaßnahme ergeben werden, nicht mehr durchführen.

Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen für Zwischenbauzustände
(Siehe auch Lageplan in Anlage „Leit- und Sicherungstechnik“.)

Grundsätzlich müssen die Schaltgeräte sowohl des BÜ als auch der VS erneuert
werden. Das Konzept einer Voll-BÜSTRA-Anlage wird bei heutigen Anlagen nicht mehr
angewendet. Das heutige Konzept wird durch die Separierung der beiden Anlagen
realisiert. Dabei wird eine BÜSTRA-Abhängigkeit mittels BÜSTRA-Adaptern zwischen
beiden Anlagen eingesetzt. Im Bereich des Knotenpunktes werden außerdem
Notsignale an den VS-Masten angebracht, die vom BÜ-Schaltgerät bei Ausfall der VS
angeschaltet werden. Dies ist erforderlich, um bei Ausfall der VS zu gewährleisten,
dass der BÜ von Fahrzeugen geräumt werden kann. Die Notsignale werden so

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HGK

LG

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

7.8

2.9
7.9.1

angeordnet, dass feindliche Fahrbeziehungen durch Gelb-Rot-Anschaltung der
Notsignale abgeriegelt werden. Zusätzlich müssen separate BÜ-Lichtzeichen parallel
zu den VS-Lichtzeichen eingebaut werden.

Das bestehende Betonschalthaus bleibt am heutigen Standort erhalten. Es wird für die
Unterbringung des neuen BÜ-Schaltgerätes genutzt.

Durch die Abbindung des Rechtsabbiegers der Luxemburger Straße in die
Militärringstraße - von Köln-Zentrum kommend - kann der BÜ in seiner Sperrlänge
verkürzt werden. Dazu werden die Schranke 2 und der Signalmast mit den Lichtzeichen
2.1/2.2 in Richtung Norden versetzt. Die Schrankenantriebe 1; 3 und 5 bleiben an den
heutigen Standorten bestehen. Ebenso die Signalmaste mit den Lichtzeichen 3.1/3.2
und 5.1. Durch die Abbindung des Rechtsabbiegers können die beiden
Schrankenantriebe 6 und 7 und der Signalmast mit den Lichtzeichen 7.1 und 7.2
entfallen.

An den VS-Masten in den Quadranten | und IV werden die zusätzlichen Lichtzeichen
1.1/1.2 und 1.3/1.4 der BÜ-Anlage angebracht. Diese sind aufgrund der Separierung
der Anlagen (neues BÜSTRA-Konzept) notwendig.

Im Bereich des Knotenpunktes werden, wie oben schon beschrieben, die Notsignale
NS 11; 12; 13; 14; 21; 22; 23; 24; 31; 32; 33 und 34 an den VS-Masten der feindlichen
Fahrbeziehungen angebracht.

Die Anpassung der VS-Anlage und Straßentopographie erfolgt durch den
Straßenbaulastträger. Die entsprechenden Signalmaste in diesen Bereichen müssen
so ausgelegt werden, dass die Signalgeber der Notsignale und der zusätzlichen
Signalgeber des BÜ aufgenommen werden können.

Für die Anbindung der Not- und BÜ-Signale ist eine Erweiterung der Kabelanlage
notwendig. Die Anbindung der Kabel erfolgt entweder über vorhandene Trassen oder
Trassenerweiterungen. Im Rahmen der Baumaßnahme werden Zwischenbauzustände
erforderlich, die zum Teil ein Versetzen der Elemente notwendig machen. Ein
transportabler Aufbau der Elemente mit entsprechender Freiverkabelung wäre hier
optional denkbar.

Rückbau von Anlagen

Die vorhandenen Bahnanlagen im Planungsbereich werden vollständig zurückgebaut.
Die vorhandenen Lichtsignalanlagen für den Straßenverkehr werden größtenteils
ebenfalls zurückgebaut und ersetzt.

Die ausgebauten Materialien werden beprobt und dem Wertstoffkreislauf wieder
zugeführt.

Die Weichen der Bahnanlage werden wiederverwendet. Schwellen und Schotter
werden fachgerecht entsorgt.

Baugrund und Boden

Gutachten

7.9.1.1 Baugrund
Für die Baumaßnahme wurde vom Büro Kühn Geoconsulting GmbH im Auftrag des
Landesbetriebs ein Baugrundgutachten aufgestellt. Bei den Bohrungen wurden in den
oberen Schichten in einem Fall im Bereich des Militärrings bis zu 4 m unter Gelände
sehr unterschiedliche Auffüllungen angetroffen.
Im nordöstlichen Ast der Luxemburger Straße und der Gleistrasse (Stadtseite) reichen
die Decklehmschichten bis ca. 2,00 m unter GOK. Darunter befindet sich eine
mächtige, ca. 20 cm dicke, Kiessandschicht.
Im westlichen Teil der Gleistrasse (Einschnitt mit Böschung) reichen die Decklehm-
schichten bis fast 4,00 m unter GOK.

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HGK LG

Straßen.nzw.
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Eine vom Umweltamt der Stadt Köln angegebene Altlastenverdachtsfläche befindet
sich außerhalb der Baumaßnahme auf Privatgelände gegenüber der Scherfginstraße.

7.9.1.2 Erdarbeiten
Die Tragfähigkeit für den Fahrbahnbau im Bereich der Decklehmschichten oder Auf-
füllungen ist voraussichtlich nicht ausreichend. Es muss davon ausgegangen werden,
dass der gemäß ZTVE-StB 94 geforderte Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV>-
Wert 2 45 MN/m? im Plattenruckversuch (gemäß DIN 18134) beziehungsweise der
gemäß RIL 836 m Erdplanum geforderte EV2-Wert > 20 MN/m? insbesondere nach
niederschlagsreichen Perioden nicht vorhanden und auch durch Nachverdichtung
nicht erreichbar ist.

Dementsprechend wird hier eine Bodenverbesserung vorgesehen.

7.9.1.3 Grundwasser
Nach der Ingenieurgeologischen Karte von Köln lag der Hochgrundwasserstand beim
Grundwasserstand von 1983 bei ca. 40,5 ... 41,0 mü. NN. Das geplante Bauvorhaben
liegt ca. 2,2 km entfernt von Rhein.
Da das theoretische Bemessungshochwasser (Angabe vom ehemaligen StUA Köln;
Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz) BHW 200 (=1x Überschreitung
in 200 Jahren) mit ca. +11,81 m Kölner Pegel über dem 1983er (=ca. +10,0 m Kölner
Pegel) Rheinhochwasser liegt, ergibt sich bei einem entsprechenden Aufschlag von
diesen 1,80 m auf das 1983er Hochgrundwasser ein theoretisches Hochgrundwasser
BHW200 von ca. 42,80 m ü. NN.
Die tiefste Gleishöhe liegt bei 46,5 m ü. NN, also mindestens 3,70 m über dem bisher
höchsten Grundwasserstand.
Das geplante Unterführungsbauwerk ist deshalb weder grundwasser- noch auftriebs-
gefährdet.

7.9.1.4 Bodengewinnung, -ablagerung, -verwertung und -entsorgung
Der Bodenaushub im Bereich des Fahrbahnbaus besteht fast ausschließlich aus dem
entfernten Material der befestigten Fahrbahn und ist entsprechend den LAGA-
Richtlinien zu behandeln.
Das Bodenmaterial wird beprobt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt.

Die Höhe der Dammschüttung ist gering und wird ausschließlich aus Frostschutz-
material hergestellt.

Der größere Teil des Aushubs wird beim Bau des Unterführungsbauwerks entstehen.
Er besteht teils aus belastetem Material (innerhalb der vorhandenen Bahntrasse) und
teils aus unbelastetem Material (Decklehm bzw. Kiesschichten). Belastete Materialien
werden nach den gültigen Entsorgungsvorschriften behandelt.

7.9.1.5 Besonderheiten bei der Wahl des Erdbauverfahrens
Für die Herstellung der Stützwände im innerstädtischen Bereich der B 265 werden im
Bodengutachten Pfahlwände empfohlen. Diese sind auch im Entwurf dargestellt. Im
außerstädtischen Bereich kann der Höhenunterschied zwischen Bahntrasse und
Gelände durch Böschungen mit der Neigung 1:1,5 überwunden werden.

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=

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Straßen.niw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

79.3

8.

8.2

8.3

Altlasten

An der nördlichen Planfeststellungsgrenze wurde an der Luxemburger Straße
(Fahrtrichtung stadteinwärts) durch die Stadt Köln eine Altlastenverdachtsfläche
ausgewiesen. Diese Fläche einer bereits zurückgebauten Tankstelle wurde laut
Baugrundgutachten bereits saniert, es ist nur noch eine geringfügige Restbelastung
vorhanden. Die Fläche wird durch die Verkehrsführung während der Bauzeit in
Anspruch genommen.

Kampfmitteluntersuchung

Über die Stadt Köln wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem
Aktenzeichen 22.5-3-5315000-619/15 das Ergebnis der erfolgten Luftbildauswertung
mitgeteilt. Die Schreiben sind den Anlagen beigelegt.

Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern
Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2.
Weltkrieges (Bombenblindgänger).

In der beigefügten Karte der Bezirksregierung ist lediglich der konkrete Verdacht
dargestellt. Es wird eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern diese nicht vollständig innerhalb der
geräumten Fläche liegt.

Eine Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung auf der Internetseite der Stadt Köln. Zur Festlegung der
weiteren Vorgehensweise wird ein Ortstermin durchgeführt, der ebenfalls über das
Formular beantragt werden kann.

Da Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen und Verbauarbeiten stattfinden, wird zusätzlich eine Sicherheits-
detektion durchgeführt. Hierzu gibt es auf der Internetseite ein Merkblatt für
Baugrundeingriffe.

Rechtsangelegenheiten

Grunderwerb

Für das Vorhaben ist eine dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von
öffentlichem und privatem Grundstückseigentum erforderlich.

Grunderwerb wird durchgeführt für:
e Anlagen des Vorhabens, d.h. für neue Bahnanlagen
* Anlagen Dritter (Straßen und Wege)
Planrechtsverfahren

Für die Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren nach $ 18 AEG
und $$ 72 bis 78 VwVfG (Schiene) sowie nach $ 17 FStrG (Bundesstraße) und & 38
StrWG NRW (Landesstraße) durchgeführt.

Sonstige Verfahren

Durch die Umlegung des Gleiskörpers sowie des Straßenverlaufs bedarf es eines
Umwidmungsverfahrens was die Flächen des Bahnbetriebsgeländes angeht. Die
schlussendliche Ent- bzw. Umwidmung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme.

Es wird eine Kreuzungsvereinbarung erstellt.

Bauzeiten und Baudurchführung

Bauzeiten, bauzeitliche Verkehrsführung und Bauablauf
Ungefähre Angaben entsprechend dem derzeitigen Planungsstand.
Die einzelnen Phasen sind in Unterlage 11 (Bauablaufplanung) dargestellt.

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Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265

Pr

Straßen.naw.

Unterlage 1: Erläuterungsbericht

|

n-

neben der stadteinwärts führenden Fahrbahn der B 265.

Der Kanal liegt so weit von der bestehenden Fahrbahn
entfernt, dass der Verkehr während dieser Bauphase kaum
beeinträchtigt wird. Jedoch muss diese Seite für Fußgänger
und Radfahrer gesperrt werden. Sie werden auf der
gegenüberliegenden Seite geführt.

Herstellen einer provisorischen 3-streifigen Fahrbahn der

B 265 stadteinwärts zwischen L 34 und Scherfginstraße.

Dazu wird in diesem Bereich ein provisorischer Rad-/ Gehweg
in 1,60 m Breite hergestellt.

Es sind zwei Fahrstreifen stadteinwärts und ein Fahrstreifen
stadtauswärts vorgesehen.

Die Überleitung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs erfolgt
über die vorhandene Umkehr.

Die B 265 wird zwischen Sülzgürtel und L 34 für stadtauswärts
fahrende Lkw gesperrt.

Einrichtung einer bauzeitlichen Umfahrung der Stadtbahn auf
der Nordwestseite der geplanten Unterführung.

Der Anschluss an die Bestandsstrecke erfolgt an einem
Wochenende in Tag- und Nachtarbeit. Während dieser Zeit
wird Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Der Bahnübergang an der B 265 stadtauswärts wird aufge-
hoben. Angaben zur Signalisierung der Zwischenbauzustände
unter Ziff. 7.7.2. des Erläuterungsberichts.

Der Bahnübergang an der L 34 bleibt bis zur Verlegung der
Stadtbahn in die neue Unterführung erhalten und wird in die
bauzeitliche Umfahrung eingebunden.

Der Rad-/ Gehweg entlang der B 265 stadtauswärts wird
parallel zur bauzeitlichen Bahnstrecke (westlich der L 34 als
provisorischer Rad-/ Gehweg) angelegt.

Er enthält eine Engstelle, die nur ca. 1,00 m breit ist.

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26
0. Baustelleneinrichtung auf der Fläche zwischen B 265 und 2 2
geplanter Bahntrasse.
Gleichzeitig Einrichtung der Umleitungsbeschilderung für Lkw
auf der B 265 stadtauswärts und andere
Vorbereitungsarbeiten.
1. Bau des neuen Kanals im Bereich des geplanten Gehweges 4 6

Einengung der L 34 auf drei Fahrstreifen im geplanten
Bauwerksbereich und Verschieben um 2,00 bis 3,00 m in
Richtung Norden.

Bau des südlichen Bauwerksteils mit Flügelmauern sowie
Aushub der Rampe (Richtung Hürth).

Die Böschungen zwischen der bauzeitlichen Bahnstrecke und
geplanter Bahnstrecke können im oberen Bereich nicht
komplett hergestellt werden. Sie werden vorübergehend durch
Spundwände abgefangen.

3 11 2
1 12
39 51

Seite 46/51

HGK

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265

6. Umlegung der L 34 nach Süden auf das hergestellte neue 2 53
Bauwerk.

)

Straßen.naw,

Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Die Neigung zwischen dem Bauwerk und dem Bahnübergang
beträgt maximal 10 %.

N

Bau des nördlichen Bauwerkteils mit Bohrpfahlwänden bis zur
Fahrbahnüberleitung B 265.

Die Winkelstützwand am Beginn der Rampe (auf der
Nordseite) wird erst nach Verlegung des Bahnverkehrs auf die
neue Trasse hergestellt.

48 101

Herstellung der Bahnstrecke in Tieflage einschließlich
Oberleitung und Signaltechnik bis auf die Anschlüsse an den
Bestand.

Anschluss der Unterführungsstrecke an den Bestand an einem
Wochenende, Verlegen des Bahnverkehrs auf die neue Trasse
und Inbetriebnahme der Strecke in Tieflage

8 109

3 112 2

Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung.

Kanalbau im Geh- und Radwegbereich B 265 stadtauswärts
sowie Restarbeiten an Böschungen und Winkelstützmauern.

Ausbau der B 265 stadtauswärts inkl. Geh- und Radweg-
anlagen und Ausbau des Knotens B 265 /L 34.

Verlegung des Verkehrs stadtauswärts auf die neue Fahrbahn
der B 265.

Ausbau der B 265 stadteinwärts inkl. Geh- und Radweg-
anlagen.

Zuerst wird der linke Fahrstreifen in 3,35 m Breite hergestellt.
Um während dieser Bauphase den 2-streifigen Verkehr
stadteinwärts aufrecht zu erhalten, muss der Radweg in
diesem Bereich gesperrt werden. Es bleibt ein Gehweg von ca.
1,00 m Breite.

Danach wird die rechte Fahrbahn mit der Hochbordanlage
hergestellt. In dieser Phase, die ca. 3 Wochen dauern wird, ist
stadteinwärts nur einstreifiger Verkehr möglich.

Anschließend werden unter Vollsperrung (nur vor der
Kleingartenanlage, nicht vor der Bebauung) für den Fußgänger
und Radverkehr die Rad-/ Gehweganlagen in diesem Bereich
hergestellt.

12 129

15.

Ausstattung und Inbetriebnahme des Knotenpunkts

6 145

Seite 47/51

>

Lo

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

9.2

Baudurchführung

Geeignete Flächen für die Baustelleneinrichtung (Brachen) stehen im und am Rand
des Baufeldes nicht zur Verfügung. Die Fläche im Süd-West-Quadranten zwischen
B 265 und geplanter Bahntrasse muss deshalb für diesen Zweck geräumt werden und
wird während der Bauzeit als Arbeitsfläche in Anspruch genommen. Nach Beendigung
der Baumaßnahme wird diese Fläche aufgeforstet.

Die Verkehrsführung wird im Zuge der Bauausführung festgelegt. Nach Möglichkeit
sollen während der gesamten Bauzeit alle Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten
werden.

Der Bahnverkehr ist auf jeden Fall zu gewährleisten. Nur an wenigen Tagen, wenn der
Bahnverkehr auf das Provisorium und auf die neue Schienentrasse umgelegt wird,
muss der Stadtbahnbetrieb unterbrochen werden.

Im Zuge der Ausführungsplanung wird geprüft, ob statt Bohrpfahlwänden ein anderes
Bauverfahren für den Bau des Bauwerks sinnvoll ist, um eventuell die Bauzeit zu
verkürzen (Verminderung der Belastung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer) und
die Flächeninanspruchnahme zu verringern. Daher ist das Bauverfahren nicht
Bestandteil des Genehmigungsantrags!

10. Baukosten

Die BÜ-Beseitigung des städtischen Bahnübergangsbereiches sowie der Ausbau der
Kreuzungsanlage B 265 / L 34 ist als Beseitigungsmaßnahmen nach 88 3 EBKrG
kostenteilungsmäßig zu bezahlen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
1) Der vierstreifige Ausbau der B 265 bis zur L 34.
Diese Kosten sind bereits in der Baumaßnahme B 265 Ortsumgehung Hürth-
Hermülheim veranschlagt und sind vom Bund zu tragen.
(Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2014; Az.: 25.3.3.2-2/09)
2) Die zusätzliche Rechtsabbiegespur in Richtung Köln auf der B 265
und die zusätzliche Rechtsabbiegespur der L 34 (Militärring) in Richtung Hürth.
Die Kosten werden nach Straßenkreuzungsrichtlinien geteilt.

aufgestellt im Auftrag
der Häfen und Güterverkehr Köln AG
und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Ville-Eifel)

Aachen, 02.05.2016

Ingenieurbüro Schwietering
Kitzenpfad 4
52078 Aachen

Dr.-Ing. Christoph Schwietering

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ro
u , Straßen.n: „,

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Abkürzungsverzeichnis

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz

BHW200 Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 200
Jahren

BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BGV D30 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit; Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen

BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
(Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung)

BÜ Bahnübergang

BÜSTRA Bahnübergangssicherungsanlage mit Abhängigkeiten zur Verkehrsregelung
an benachbarten Straßenkreuzungen

DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Kfz/24h)

EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

EKL Entwurfsklasse

EBKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz

ELES Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben

FStrG Bundesfernstraßengesetz

GOK Geländeoberkante

GUV-V D30.1 Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallverhütungsvorschrift Eisenbahnen

HBS 2001 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen

HEB Breitflanschträger aus Stahl mit HEB-Profil

HEM Breitflanschträger aus Stahl mit HEM-Profil

LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LG NW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfahlen

LSA Lichtsignalanlage

MIV motorisierter Individualverkehr

NSG Naturschutzgebiet

Obri-NE Oberbau-Richtlinien für nichtbundeseigene Eisenbahnen

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr

QSV Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs

RAL 2012 Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen

RAS-LP Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege

RStO12 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen

RASt 2006 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

RIL 997 DB Richtlinie 997 01 Oberleitungsanlagen planen, errichten und instand-
halten

RIN 2008 Richtlinien für integrierte Netzgestaltung

RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz-
gebieten

RiZ-ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten

RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

RPS 2009 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen
durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme

Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen

StUA Städtisches Umweltamt

TRStrab Technische Regeln für Straßenbahnen

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Seite 49/51

er;
u Stan?

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht
VDV 550 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen;
Oberleitungsanlagen für Straßen- und Stadtbahnen
VS Verkehrssignalanlage
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz

ZTVE-StB 94 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau

Fotos Bestand

Fußgängerüberweg Scherfginstraße über
Stadtbahnstrecke und Luxemburger Straße,
Blickrichtung stadteinwärts

Luxemburger Straße, Einmündung Scherfginstraße
Blickrichtung stadtauswärts

Stadtbahnstrecke und Luxemburger Straße,
Blickrichtung stadtauswärts

Bahnübergang Stadtbahnstrecke / Militärringstraße,
Blickrichtung stadtauswärts zur Luxemburger Straße

Stadtbahnstrecke,
Blickrichtung stadtauswärts

Seite 50/51

>

Straßen.naw.

Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 /B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht

Weichen der Stadtbahnstrecke außerorts,
Blickrichtung stadtauswärts

- Luxemburger Straße
(Richtungsfahrbahn stadteinwärts),
Blickrichtung stadtauswärts

Radweg und Gehweg
am Fußgängerüberweg Scherfginstraße,
Blickrichtung stadteinwärts

Luxemburger Straße
am Knoten mit der Militärringstraße,
Blickrichtung stadteinwärts

Radweg und Gehweg Luxemburger Straße 467 / 469,
Blickrichtung stadteinwärts

j Fußgängerüberweg Scherfginstraße,
Blickrichtung Scherfginstraße

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Beschlussvorlage Ausschuss

7562 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0879/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße / 
Militärringstraße 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des 
Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße die als Anlage 8 beigefügte Stellungnahme mit 
der als Anlage 9 beigefügten Ergänzung abzugeben. 
 
Alternative: 
keine 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Vorhaben 
 
Die zweigleisige Stadtbahnlinie 18 kreuzt ebenerdig den Knoten Luxemburger Straße (B 265) / Mili-
tärringstraße (L 34).  
 
Der höhengleiche Bahnübergang an diesem Knotenpunkt stellt aufgrund der vielen Konfliktpunkte 
zwischen dem Schienenverkehr, dem motorisierten Verkehr sowie dem Fußgänger- und Radverkehr 
ein Sicherheitsrisiko dar. Zudem entstehen in den Morgen- und Nachmittags-Spitzenstunden — her-
vorgerufen durch die Kombination aus hoher Verkehrsbelastung und Sperrzeiten bei Bahndurchfahr-
ten — beträchtliche Rückstaus. 
 
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) sowie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-
Westfalen (Straßen NRW) planen gemeinsam die Aufhebung dieses Bahnüberganges. Der Schie-
nenverkehr soll in einer Bahnunterführung die Kreuzung durchfahren. Die Bauzeit hierfür ist mit etwa 
drei Jahren angesetzt. Es ist beabsichtigt, mit dem Bau im Jahr 2018 zu beginnen. 
 
 
Geplante Maßnahmen 
 
Die Maßnahme besteht aus der Herstellung einer 70,00 m langen Unterführung für die Stadt-
bahntrasse mit beidseitigen etwa 190,00 m langen Rampen. Sie beginnt im Bereich Luxemburger 
Straße (B 265) / Ecke Scherfginstraße, wo die Stadtbahnstrecke langsam in die Tieflage absinkt, un-
terführt in der Folge die Militärringstraße (L 34) und wird dann hinter der Militärringstraße auf die alte 
Trasse der Schienenstrecke geführt. 
 
Im Zusammenhang mit der Anlegung der Unterführung erfolgt auch eine Umgestaltung des Knotens 
Luxemburger Straße/Militärringstraße. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für den Bereich südlich der 
Militärringstraße bereits 2011 der vierstreifige Ausbau der Luxemburger Straße als Teil der Ortsum-
gehung Hürth-Hermülheim planfestgestellt wurde. Das aktuelle Planverfahren sieht zur Leistungsstei-
gerung des Knotenpunktes den Bau einer Geradeaus- und Rechtsabbiegespur im südlichen Ast der 
Luxemburger Straße in Fahrtrichtung Köln sowie eine zusätzliche Rechtsabbiegespur im westlichen 
Ast der Militärringstraße (L 34) in Fahrtrichtung Hürth vor. 
 
Die Einzelheiten zu dem geplanten Ausbau ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Erläute-
rungsbericht sowie aus dem Gesamtplan zum Vorhaben (Anlagen 3-7). 
 
Während der Bauphase erfolgen für den motorisierten Verkehr Umleitungen im notwendigen Umfang. 
Zudem wird an einigen wenigen Tagen, wenn der Stadtbahnbetrieb auf die neue Trassenführung um-
gelegt wird, dieser durch Schienenersatzverkehr ersetzt. Die bauzeitliche Verkehrsführung in den 
einzelnen Bauphasen ist im Einzelnen auf S. 45 ff des Erläuterungsberichts beschrieben. 
 
Da geeignete Flächen für die Baustelleneinrichtung im und am Rande des Baufeldes nach Angaben 
der Vorhabenträger nicht zur Verfügung stehen, soll für diese Zwecke der Bereich zwischen der Lu-
xemburger Straße (südlich des Knotens) und der verlegten Bahntrasse als Arbeitsfläche in Anspruch 
genommen. Hierbei handelt es sich um einen Bestandteil des Äußeren Grüngürtels. Nach Beendi-
gung der Baumaßnahme soll diese Fläche wieder aufgeforstet werden. 
 
Im Übrigen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und 
Landschaft vorgesehen. 
 
Durch die Trennung der Verkehrsarten und den Ausbau des Knotens werden – auch im Hinblick auf

3 
die Prognosen zum zukünftigen Verkehrsaufkommen – positive Auswirkungen auf Fluss und Qualität 
des Straßenverkehrs sowie die Verkehrssicherheit erwartet. 
 
Zudem kann durch die Herstellung der Unterführung der Takt der Stadtbahn nach Bedarf verdichtet 
werden. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben haben die HGK AG sowie der Landesbetrieb Straßenbau bei der Bezirksregierung 
Köln die Planfeststellung beantragt. Von der Bezirksregierung Köln wurden die Antragsunterlagen  mit 
der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 
17.03.2017 (Ende der Einwendungsfrist) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertreten-
den Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme 
abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war 
aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
01.02.2017 bis 03.03.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden.  
 
Stellungnahme 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat z. B. in seinem Beschluss vom 28.02.2013, Az. 7 VR 13.12, fest-
gestellt, dass Gemeinden bei Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt sind: Als Be-
troffene und als Träger öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen 
sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kom-
men primär Eigentumsrechte und die gemeindliche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht 
darunter fallen Rechte der Gemeindemitglieder (beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben be-
troffenen Wohnbevölkerung) oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben 
stellt, beispielsweise solche aus dem Bereich des Natur- und Umweltschutzes (vgl. hierzu auch 
BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 9 VR 6.03). 
 
Bei dem Vorhaben handelt es sich u m eine Verbesserung der Infrastruktur, die grundsätzlich zu b e-
grüßen ist. 
 
Die Stellungnahme beinhaltet im Wesentlichen Hinweise darauf, welche verkehrlichen Aspekte bei 
dem Projekt während der Bauzeit zu beachten sind, welche Bestandteile der Planung für die Knoten-
gestaltung zur Verbesserung des Fahrradverkehrs überarbeitet werden sollten und Hinweise, Aufl a-
gen und Bedenken aus den Bereichen Umweltschutz und Bodendenkmalpflege. 
 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der HGK AG und dem Landes-
betrieb Straßenbau NRW geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei 
der Bezirksregierung Köln. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der 
Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme 
abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht ange-
boten werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 –  Stadtplan 
Anlage 2 –  Erläuterungsbericht 
Anlage 3 –  Gesamtplan 
Anlage 4 –  Ausschnittsvergrößerung Gesamtplan (Legende) 
Anlage 5 –  Ausschnittsvergrößerung Gesamtplan (nördlich Knoten Luxemburger Stra-

4 
ße/Militärringstraße) 
Anlage 6 –  Ausschnittsvergrößerung Gesamtplan (Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße) 
Anlage 7 – Ausschnittsvergrößerung Gesamtplan (südlich Knoten Luxemburger Stra-
ße/Militärringstraße) 
Anlage 8 -  Stellungnahme an die Bezirksregierung 
Anlage 9 - Ergänzung der Stellungnahme an die Bezirksregierung

Anlage 8 - Stellungnahme

26933 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Bauverwaltungsamt Anlage 8

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46

Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639
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Ihr Schreiben Mein Zeichen ’ Datum
Az. 25.7.3.2-9/16 - 62/621/2-62.21.01 j 16.03.2017

Planfeststellungsverfahren gemäß $$ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG)
i.V.m. 88 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Aufhebung des Bahn-
übergangs Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34)

Sehr geehrter Herr Wartberg,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 18.01.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadt Köln begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur.

Bei Berücksichtigung der folgenden Belange bestehen gegen das hier zur Rede stehende
Vorhaben keine Bedenken: j .

Straßen und Verkehr

Verkehrssituation, Verkehrsprognose und Variantenwahl

Mit der Beseitigung des Bahnübergangs und der Unterführung der Bahntrasse unter dem
Knotenpunkt Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) steht ein in mehreren
Bauphasen vorgesehener Umbau des Knotenpunktes und eine Neutrassierung der Luxem-
burger Straße (B 265) an. Bei einer angegebenen Verkehrsbelastung von 32.200 Kfz durch-
schnittlicher täglicher Verkehrsstärke (DTV) ist der Abschnitt der Entwurfsklasse 2 mit sehr
hoher Verkehrsbelastung zuzuordnen. Aufgrund dieser Verkehrsbelastung und im Hinblick
auf die zurzeit in Bau befindliche Umgehungsstraße Hürth-Hermülheim mit einer vierstreifi-
gen Anbindung an die B 265 im Süden des Knotenpunktes wird es aus planerischer und ver-
kehrstechnischer Sicht begrüßt, die Variante 3c weiterzuverfolgen.

Planerische Voraussetzungen und Signalschaltung

Im Kreuzungsbereich Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) muss gewähr-
leistet werden, dass die Linksabbieger der Luxemburger Straße (B 265) in der nördlichen
und südlichen Zufahrt gemeinsam in einer Phase geschaltet werden. ‚Daraus ergibt sich,
dass die Verkehrsteilnehmer in der Mitte des Knotenpunktes tangential zu einander abbie-

12
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

a
Die Oberbürgermeisterin . 3 Stadt Köln

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gen können müssen. Die hierfür erforderlichen Fahrbahnbreiten sind hinsichtlich der Begeg-
nung von Schwerlastverkehr im Lageplan zu prüfen und korrekt darzustellen.

Der Übergang für Fußgänger über die Gleise ist in Form eines signalisierenden
Z-Überweges auszuführen. Die Belange der Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. Bei
Überwegen mit Aufstellflächen (Luxemburger Straße (B 265) / Scherfginstraße) ist zu beach-
ten, den Radfahrer der nicht quert, entsprechend der Abstimmung, hinter den wartenden
Fußgängern vorbei zu führen.

Radverkehrsanlagen und Radwegnetz
Grundsätzlich wird eine Mindestbreite von 2,00 m für die Anlage von Radwegen gefordert.

Mit dem Rückbau der Gleisanlagen ergibt sich die Möglichkeit, den Knotenpunkt Luxembur-
ger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) komplett neu zu gestalten. Hinsichtlich der Füh-
rung des Radverkehrs sollten in der Planung die neusten Erkenntnisse aus der Verkehrssi-
cherheit und der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beachtet werden. Beson-
dere Berücksichtigung muss hierbei die Frage Sichtbeziehung Radfahrer zum Kfz-Verkehr
bekommen. Die freilaufenden Rechtsabbieger stellen keine verkehrssichere Lösung für den
ü Radverkehr dar. Seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird daher gebeten,

hier alternative Lösungen zu prüfen und auf freilaufende Rechtsabbieger zu verzichten.

Parallel zur Luxemburger Straße (B 265) verläuft neben der Trasse der Linie 18 ein stark
frequentierter Zweirichtungsradweg, der verwaltungsintern von der Stadt Köln als potentieller
Radschnellweg geführt wird. Eine entsprechende Integration in den Knotenpunkt sollte be-
rücksichtigt werden. Hierbei wird empfohlen, die Haltelinie so zu verändern, dass eine direkte
Verbindung von der Luxemburger Straße (B 265) auf den Weg in der Grünanlage geschaffen
wird.

Die Planung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Bau-Km 0 + 388 wird aus Sicht des
Amtes für Straßen und Verkehrstechnik als unzureichend angesehen. Diese ist zu überarbei-
ten und die Baugrenze nach Osten zu verschieben.

Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens im Amt für Straßen und Verkehrs-
technik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail:
juergen.moellers@stadt-koeln.de).

Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Baustellenabwicklung

Aufgrund der Lage, des Umfangs und der Bedeutsamkeit der Maßnahme ist für den stufen-
weisen Ausbau und der Verflechtung der Ausbauphasen mit den unterschiedlichen Gewer-
ken und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz ein
Nachweis für eine leistungsfähige verkehrliche Abwicklung während der Bauzeit zu erbrin-
gen. In den Planfeststellungsunterlagen fehlt ein solches Abwicklungskonzept bislang. Die
Darstellung der drei Bauphasen in den Planunterlagen ist im Hinblick auf die Gesamtmaß-
nahme nicht aussagekräftig. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik fordert daher eine
verkehrsgutachterliche Begleitung der Bauabwicklung, um sicherzustellen, dass in den Bau-
Phasen der Verkehr bestmöglich abgewickelt werden kann und keine wesentlichen Verdrän-
gungen in das städtische Verkehrsnetz auftreten. Dazu sind die Bau- und Verkehrsabwick-
lungskonzepte frühzeitig mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik abzustimmen.

Die Baustellenbeschickung sollte über die Autobahn A4 (Anschlussstelle Klettenberg) erfol-
gen, um die Luxemburger Straße (B 265) und die Militärringstraße (L 34) nicht unnötig zu
belasten. Das Baustellenbeschickungskonzept ist vor der Ausschreibung mit dem Amt für
Straßen und Verk&hrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-
verkehrstechnik@stadt-koeln.de) abzustimmen und zu genehmigen.

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Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor
Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Ver-
kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt-
koeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

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Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über einen Verkehrszeichenplan,
der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. An-
sprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengenehmigungen und Ordnungsangelegen-
heiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz.2, 50679 Köln ist Herr
Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de).

Schwerlastverkehr

Mit Blick auf den zukünftigen Endausbau wird darauf hingewiesen, dass die Militärringstraße
(L 34) sowie die Kreuzung Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) eine häufig
genutzte Alternativ-Schwerlastroute für Transporte bis zu 150 tt ist.

Falls diese Streckenführung im Zuge der Umbaumaßnahme nicht genutzt werden kann, soll-
ten während dieser Zeit die Alternativrouten — hier konkret das übergeordnete Straßennetz
der Autobahnen - befahrbar sein.

Ansprechpartnerin für Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenver-
kehrsordnung (StVO) im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln ist
Frau Bast (Telefon: 0221-221-26385; E-Mail: monika.bast@stadt-koeln.de).

Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich einer Stadtbahntrasse. Auf die durch den Bahn-
betrieb auftretenden Lärm- und Erschütterungsbeeinträchtigungen wird hingewiesen. Daraus
resultierende Ansprüche können gegen die Stadt Köln nicht geltend gemacht werden.

Unter Kapitel 6.4.2.1 Lärmschutzmaßnahmen ist vermerkt, dass keine aktiven Schallschutz-
maßnahmen vorgesehen sind. Sollte im weiteren Verfahren jedoch eine Lärmschutzwand
festgesetzt werden, lehnt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Übernahme
der Lärmschutzwand sowie deren Bau und Unterhaltung ab. Gleichwohl ist das Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: bruecken-tunnel-
stadtbahnbau@stadt-koeln.de) zur Genehmigung einer Lärmschutzwand oder Stützwand
federführend zu beteiligen. Stützwände unterhalb einer Bauhöhe von 2,00 m sind hiervon
ausgenommen.

Brandschutz

Hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes ist die weiterführende Detailplanung mit der
Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeugung, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln
abzustimmen. Ansprechpartner ist Herr Roleff (Telefon: 0221-9748-5112; E-Mail:
frank.roleff@stadt-koeln.de).

Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz

Das Plangebiet liegt im Bereich der römischen Fernstraße Köln-Zülpich-Trier (sogenannte
Agrippastraße), die im Trassenbereich der heutigen Luxemburger Straße (B 265) verläuft
und von römischen Gräbern gesäumt ist. Die römischen Fernstraßen waren regelmäßig mit
begleitenden Entwässerungsgräben und seitlichen Sandbahnen, den sogenannten Som-
merwegen ausgestattet, so dass ihre Gesamtbreite zwischen 18,00 m und 24,00 m

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

schwankte: Die Versorgung der Provinzhauptstadt stellten in römischer Zeit Gutshöfe sicher,
deren Privatfriedhöfe häufig an der römischen Fernstraße lagen.

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Nördlich des Plangebietes verläuft im Abstand von etwa 300 m ungefähr parallel zur Luxem-
burger Straße (B 265) die römische Wasserleitung, welche die Wasserversorgung der römi-
schen Stadt sicherstellte. Westlich der Militärringstraße (L 34) und unmittelbar südlich der
Berrenrather Straße liegt ein Absatzbecken (Schlammfang) dieser Leitung mit einer in Rich-
tung Südosten abgehenden Abflussleitung, die voraussichtlich im Bereich des Bauvorhabens
quert.

Unmittelbar südlich der Kreuzung Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) liegt
das 1876-1878 errichtete Zwischenwerk Vlla (bis 1882 Zwischenwerk 4) des Äußeren Kölner
Festungsgürtels. Dieses wurde nach seiner Aufgabe 1921 zum Teil geschleift. Die Kehlka-
serne der Festungsanlage wurde als letztes oberirdisch erhaltenes Bauteil erst in den 1950er
Jahren abgebrochen. Es ist davon auszugehen, dass der unterirdische Baubestand des Fes-
tungsbauwerkes weitgehend erhalten ist.

Durch die geplanten Ausbaumaßnahmen wird der antike Straßenkörper im Trassenbereich
der heutigen Luxemburger Straße (B 265) voraussichtlich großflächig zerstört. Westlich der
Militärringstraße (L 34) ist durch die Baumaßnahme mit Teilzerstörungen der Abflussleitung
der römischen Wasserleitung zu rechnen. Die geplante südliche Verbreiterung der Luxem-
burger Straße (B 265) im Zuge des Anbaus einer Geradeaus- sowie einer Rechtsabbiege-
spur aus Richtung Hürth kommend wird voraussichtlich in den mit einer feldseitigen Graben-
fangmauer gesicherten Umfassungsgraben des neuzeitlichen Zwischenwerkes eingreifen.

Die Vorhabenträger haben daher Maßnahmen des Denkmalschutzes zu gewährleisten, die
nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch das Bauvorhaben verur-
sachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden bezie-
hungsweise soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhält-
nismäßigkeit möglich ist. Die archäologischen Maßnahmen werden durch das Vorhaben
ausgelöst, so dass für Durchführung und Kostentragung das Verursacherprinzip anzuwen-
den ist.

Belange des Bodendenkmalschutzes stehen dem Vorhaben nur dann nicht entgegen, wenn
Sicherungsmaßnahmen in Form einer umfassenden Ausgrabung und Dokumentation der
römischen und neuzeitlichen archäologischen Befunde gewährleistet werden. Mit der Durch-
führung der archäologischen Untersuchungen, die im Planfeststellungsverfahren durch Ne-
benbestimmungen zu sichern sind, ist eine archäologische Fachfirma zu beauftragen. Erfor-
derlich ist eine Erlaubnis nach $ 13 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz — DSchG) auf der Grundlage eines
fachlichen Konzeptes durch das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Boden-
denkmalpflege der Stadt Köln. Nach Abschluss der archäologischen Untersuchungen wird
die Trasse abschnittsweise für den Bau der Bahnunterführung und den Straßenbau freige-
geben.

Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum - Archäologische Bodendenkmalpfle-
ge / Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de).

Landschaftspflege und Grünflächen

Der durch das Gleis- und Straßenbauvorhaben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft

findet überwiegend innerhalb des als Landschaftsschutzgebietes festgesetzten Äußeren

Grüngürtels statt. Ein erheblicher Anteil der von der Baumaßnahme betroffenen Fläche wird
“ lediglich bauzeitlich in Anspruch genommen, zum einen für die Herrichtung der temporären

FIN
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln N

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Verkehrsführung und zum anderen als Arbeitsfläche. Hiervon betroffen sind insbesondere
Waldbestände im Umfeld der Baumaßnahme.

Die vorgelegten Unterlagen enthalten keine Aussagen dazu, dass die Flächeninanspruch-
nahme in der vorgelegten Planung, insbesondere die temporäre Inanspruchnahme, alterna-
tivlos ist. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit überhaupt eine Alternativprüfung stattgefun-
den hat. "

Reduzierung der Arbeitsfläche

Die Fläche zwischen der Luxemburger Straße (B 265) und der Gleistrasse soll als Arbeitsflä-
che hergerichtet werden. Derzeit steht dort ein etwa 90-jähriger Buchen-Eschen-
Hainbuchen-Mischbestand. Die temporäre Inanspruchnahme der Fläche ist bis zur Planfest-
stellungsgrenze vorgesehen.

Es ist zu prüfen, ob die Arbeitsfläche verkleinert werden kann, damit Teilflächen des Wald-
bestandes außerhalb der dauerhaft als Böschungsfläche oder Straßennebenfläche vorgese-
henen Bereiche erhalten werden können. Als Baustelleneinrichtungsfläche, insbesondere für
die Aufstellung von Büro- oder Unterkunftscontainern, könnte die Wiesenfläche im nordwest-
lichen Quadranten, neben der Militärringstraße (L 34) genutzt werden. Der Gesamteingriff
würde sich dadurch verringern.

Kleingartenanlage

Entlang der Militärringstraße (L 34) befindet sich die Kleingartenanlage des Kleingartenver-
eins (KGV) Köln-Klettenberg e. V. Das Kleingartengelände ist nicht unmittelbar von der
Baumaßnahme betroffen, jedoch liegen zwei seiner Zugänge an der Baustrecke. Der Bauab-
lauf ist so zu planen und durchzuführen, dass die Zugänglichkeit der Kleingartenanlage wäh-
rend der gesamten Bauzeit sichergestellt ist.

Umweltbaubegleitung

Unter Ziffer 5 (Landschaftspflegerische Maßnahmen) des Erläuterungsberichtes zur Land-
schaftspflegerischen Begleitplanung (Unterlage 14.1) ist dargelegt, dass die Bauleitung vor
Baubeginn darauf hinzuweisen ist, „dass die Bauarbeiten im Bereich des Äußeren Kölner
Grüngürtels innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes erfolgen, dessen Schutzstatus zu
respektieren ist“.

In Anbetracht des von den Baumaßnahmen betroffenen, umweltsensiblen Landschaftsrau-
mes ist größten Wert auf Vermeidungs- und Schutzmaßnahme zu legen. Die vorgenannte
Einweisung vor Baubeginn reicht dafür nicht aus. Es ist eine Umweltbaubegleitung zu beauf-
tragen. Dem hiermit betrauten Auftragnehmer ist Weisungsrecht gegenüber den ausführen-
den Firmen zu erteilen.

Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen

Für alle städtischen Flächen ist die Ausführungsplanung mit dem Amt für Landschaftspflege

und Grünflächen abzustimmen. Die einschlägigen Standards des Amtes für Landschaftspfle-
ge und Grünflächen sind hier maßgebend. Die forstlichen Maßnahmen erfolgen in enger Zu-
sammenarbeit mit der Forstabteilung.

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Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Seite 6

Straßenbaumpflanzung

Die Pflanzung der Straßenbäume im Abschnitt der Luxemburger Straße Haus-Nr. 465-469
ist nach den Baumstandards des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und nach
dessen Angaben hinsichtlich Substrat, Art, Größe, Oberflächenherstellung, etc. durchzufüh-
ren.

Unterhaltungspflege

Das Maßnahmenblatt G 2 (Gehölze) enthält den Hinweis: „Rückschnitt entsprechend den
sicherheitstechnischen Erfordernissen“. Die hier angesprochenen Erfordernisse sind zu prä-
zisieren, damit die Pflegemaßnahmen darauf abgestimmt und eine dauerhafte Unterhaltung
sichergestellt werden kann.

Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679
Köln ist Herr Pniewski (Telefon: 0221-221-25456; E-Mail: bernd.pniewski@stadt-koeln.de).

Landschafts- und Artenschutz
Landschaftsschutz

Aus Sicht des Landschaftsschutzes gibt es zu den Inhalten des Erläuterungsberichtes fol-
gende Themen, die überdacht und gegebenenfalls angepasst werden müssten:

e Kapitel 7.2.4.2 Befestigung der Fahrbahnen

„Die Sicherheitsflächen zwischen Fahrbahn und Bahnrampe sowie auf den Dreiecksin-
seln werden zur Vermeidung von nicht pflegbaren Grünflächen ebenfalls gepflastert.“

Hier ist im Sinne der Eingriffsminderung und zur Reduzierung der vollversiegelten
Grundfläche eine Einsaat mit Rasen anzustreben.

° Kapitel 9.2 Baudurchführung

„Geeignete Flächen für die Baustelleneinrichtung (Brachen) stehen im und am Rand des
Baufeldes nicht zur Verfügung. Die Fläche [...] wird deshalb geräumt und während der
Bauzeit als Arbeitsfläche in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahme
wird die Fläche wieder aufgeforstet.“

Da es sich bei den temporär beanspruchten Baustelleneinrichtungsflächen um beste-
hende, ältere -Laubmischwälder handelt, bei denen nach eigenen Angaben (siehe Seite
21 des Erläuterungsberichtes, Kapitel 6.4.12.2.1 Umweltauswirkungen) „eine vollständi-
ge Wiederherstellung dieser bauzeitlich beanspruchten Wald- und Gehölzbiotope inner-
halb von 30 Jahren nicht möglich ist“, ist diese geplante Maßnahme nicht zulässig. Ge-
mäß 815 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darf ein Eingriff nicht zugelassen
werden, wenn die Beeinträchtigung nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu
ersetzen ist. j

Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, dass dem Naturschutzbeirat in einer or-
dentlichen Sitzung unter Tagesordnungspunkt 4 (Allgemeine Vorlagen) vorzustellen ist,
da er bei wesentlichen Entscheidungen der Behörde gemäß $ 70 Abs. 2 des Gesetzes
zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz — LNatSchG
NRW) anzuhören ist. Die nächste, erreichbare Sitzung findet am 24.4.2017 statt. Zur
fristgerechten Anfertigung der Vorlage wird um Rückmeldung bis’ zum 03.04.2017 gebe-
ten. .

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Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde,
Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail:
bassila.boshalt@stadt-koeln.de).

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Artenschutz

Die vorliegende Artenschutzprüfung ist grundsätzlich nachvollziehbar; weist jedoch in fol-
genden Punkten formelle und fachliche Fehler auf:

e Die Vermeidungsmaßnahme V2 verhindert zwar Verstöße gegen die Tötungsverbote
des $ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, Verstößen gegen das Verbot Nr. 3, Fortpflanzungs-
und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, beugt die Maßnahme jedoch nicht vor (ver-
gleiche unter Punkt 7 Nr. 3 bei Großer Abendsegler).

e Gleiches gilt für die Vermeidungsmaßnahme V3 in Bezug auf die Waldohreule.

° Es fehlen Optionen für den Fall, dass bei den Untersuchungen der zu fällenden Bäume
wider Erwarten Tiere planungsrelevanter Arten gefunden werden (Worst Case oder
Ausnahme nach $ 45 BNatSchG i.V.m. FCS-Maßnahmen).

e Inder Beschreibung der Vermeidungsmaßnahme V3 ist der Bezug zu
8 64 LNatSchG NRW nicht mehr aktuell. Einschlägig ist seit Novellierung des Bundesna-
turschutzgesetzes der $ 39 Abs. 5 BNatSchG.

Erst nach Vorlage einer korrigierten Artenschutzprüfung kann eine abschließende Stellung-
nahme abgegeben werden.

Ansprechpartner im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-
Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Herr Bisschopinck (Telefon 0221-221-24159; E-Mail:
thorsten.bisschopinck@stadt-koeln.de).

Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft

Immissionsschutz

Die Inbetriebnahme-Messung der Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durch-
führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist der Stadt Köln, Umwelt- und
Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser und Abfalwirtschäft, Willy-
Brandt-Platz 2, 50879 Köln vorzulegen.

Baulärm

Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
gestattet. Während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten ge-
mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini-
gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzge-
setz - BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
und Geräuschimmissionen verboten.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten während der
Nachtzeit erteilt werden. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn bei der Stadt
Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfall-
wirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln zu beantragen.

Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelungen der 32. Verordnung zur Durch-
führung des BImSchG (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) zu
beachten, soweit Maschinen verwendet werden die in dieser Verordnung genannt werden.

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Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

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Bei erschütterungsrelevanten Baumaßnahmen sind die Anhaltswerte der DIN 4150 einzuhal-
ten.

Wasserwirtschaft -

Die Versickerung des Niederschlagswassers darf nur über unbelastete Bodenpassagen in
den Untergrund erfolgen.

Zur Entwässerung der Gleisanlagen ist zu beachten, dass die Sohlen und Wände der jewei-
ligen Rohrrigolen durch einen Bodengutachter hinsichtlich potentieller Bodenbelastungen
und ausreichender Bodendurchlässigkeit zu überprüfen sind. Die Bodendurchlässigkeit des
in der Sohle anstehenden Bodens darf nicht mehr als 1 X 10-4 m/s betragen.

Die Absetz-/Kontrollschächte sind mindestens jährlich zu kontrollieren und von größeren
Stoffanreicherungen (z.B. Laub, Schlamm) zu reinigen.

Aufgrund der Entwässerung des Niederschlagswassers ins Kiesbett ist vor allem im Tunnel-
bereich bei Havarien über infrastrukturelle Maßnahmen (wie z.B. Mitarbeiterinformation und
Schiebernutzung) sicherzustellen, dass wassergefährdende Stoffe nicht ins Grundwasser
gelangen können. .

Zur Entwässerung der Militärringstraße (L 34) ist zu beachten, dass mit Blick auf die geplan-
te Ausweisung der Wasserschutzzone IIIB die Entwässerung unter Berücksichtigung der
einschlägigen Regelungen der Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wasserschutzgebieten (RiStWag) zu planen und auszuführen ist.

Für eine chemische Bodenverfestigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach den
88 8-10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erforderlich.

Abfallwirtschaft
Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen

° optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / Aushubmaterialien und / oder

« andere gefährliche Abfälle angetroffen werden bzw.

®e durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umweltrelevante Verunreinigungen
(z.B. Ölkontaminationen, Geruch, Aussehen, etc.) festgestellt werden,

ist die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser-
und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln unverzüglich zu informieren und die
weitere Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall ist vom Bauherrn ein Gutachter zu be-
nennen, der die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchführt und
abschließend bewertet.

Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der Verord-
nungen zu den 88 47-52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWVG) zu beachten.

Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung.Immissionsschutz,
Wasser und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Lonzen (Telefon
0221-221-34677; E-Mail: friederike.I\onzen@stadt-koeln.de).

Boden- und Grundwasserschutz

Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Plan-
gebiet vor.. j

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Eine Ausnahme bildet der Altstandort Nr. 301 102, Bezeichnung „Luxemburger Straße 451"
(Gemarkung Köln:Efferen, Flur 60, Flurstücke 261, 414, 415, 397, 396), der sich nordöstlich
der Kreuzung Luxemburger Straße (B 265) / Militärringstraße (L 34) befindet. Auf dem Ge-
lände einer ehemaligen Tankstelle wurde der Boden durch Auskofferung saniert. Geringfügi-
ge Restbelastungen mit KW (Kohlenwasserstoff) und BTEX (Summenparameter für „leicht-
flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe“) verblieben seinerzeit auf der Fläche. Im Altlas-
tenkataster gemäß dem Fachinformationssystem „Altlasten und schädliche Bodenverände-
rungen“ (FisAlBo) ist der Risikostatus 8 zugewiesen (= die Fläche ist saniert, mit Überwa-
chung). "

Seite 9

Bei einer Nutzungsänderung ist die Fläche neu zu bewerten. Im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens für eine Neuplanung auf diesem Grundstück muss ein Bauherr daher ein
nutzungs- und planungsbezogenes Bodengutachten zur Gefährdungsabschätzung vorlegen.
Im Falle eines Weiterverkaufs des Grundstücks ist der Erwerber auf diesen Punkt hinzuwei-
sen.

Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten.

Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221-
221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221-
221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de).

Gemäß $ 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung. des Stadtentwicklungs-
ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Lin-
denthal mit der Angelegenheit befassen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag,

Cornelia Müller

Anlage 6 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

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Anlage 4 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme - Legende

1687 Zeichen

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23.05.2016 23.05.2016

Anlage 1 - Stadtplan

426 Zeichen

Anlage 1

& Stadt Köln

Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a.

Maßstab 1:5000 Datum: 15.3.2017

KölnGIS

‚Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.

Diase sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 5 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (nördlich Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

1798 Zeichen

	
	

































































	
































































































































































































































































































































	


































































	



 
 			 
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29.06.2016 gez. Leonhardt gez. Birlin 
gez. Klein gez. Kaib 
23.05.2016 23.05.2016

Anlage 7 - Ausschnitt Lageplan Gesamtmaßnahme (südlich Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße)

1793 Zeichen



	

































































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29.06.2016 gez. Leonhardt gez. Birlin 
gez. Klein gez. Kaib 
23.05.2016 23.05.2016

Anlage 3 - Lageplan Gesamtmaßnahme

12569 Zeichen

Betriebsweg 
Schranke Schranke 
Schranke 
Schranke 
Schranke 
Schranke 
Radü und Gehweg                                                                  
Radü und Gehweg                                                                  
Luxemburger Str.                                                                 
Luxemburger Str.                                                                 
Gleis                                                                            
Radü und Gehweg                                                                  
nach Lindenthal                                                                 
[NK 5007 067]                                                                    
von Raderthal                                                                   
[NK 5107 005]                                                                    
NK 5007 075                                                                      
Luxemburger Straße                                                               
Militärringstraße                                                                
Militärringstraße                                                                
B 265                                                                            
0,1                                                                              
0,8                                                                              
0,8                                                                              0,5                                                                              
0,4                                                                              
0,3                                                                              0,5                                                                              
1,2                                                                              
Gehweg                                                                           
Radü und Gehweg                                                                  
Schalthaus                                                                       
Kabelhäuschen                                                                    
Schalthäuschen                                                                   
Radü und Gehweg                                                                  
Grünfläche                                                                       
Weg                                                                              
Radü und Gehweg                                                                  
Radü und Gehweg                                                                  
Zufahrt zum Sportplatz                                                           
Weg (alt)                                                                        
Weg                                                                              
7.00  
7.00  
2.25  
1.75  
3.75  
3.25  
2.00  
3.25  
3.75  
1.75  
2.25  
0.50  
Altlast
Altstandort 301102 
Baustellen-Umfahrung
Vmax 30 km/h 
Baustellen-Umfahrung
Vmax 50 km/h 
Gleise im Bahnübergang
unverändert! 
geplanter AusbauVe = 60  km/h 
geplanter Ausbau
Ve = 60  km/h 
ProvisoriumEinspeisung 
vorh.Einspeisungentfernen 
ProvisoriumEinspeisung 
Schaltraum
6 x 3 m lA = 53 m 
lA = 28 m 
lA = 65 m 
lA = 39 m 
lA = 55 m 
lA = 55 m 
lZ = 30  m 
lZ = 30 m 
lZ = 70 m 
lZ = 30  m 
lZ = 76 m 
lZ = 30 m 
Planfeststellungsgrenze (PFG) Straße
Bau-km 0 +30 7 
Planfeststellungsgrenze (PFG) Straße
Bau-km 0 +0 15 
Planfeststellungs-
grenze (PFG) Straße, Bau-km
 0+388 
                          HGK (EBO)
km 3,2 +40 Grenze
                          KVB (BOStrab) 
Planfeststellungsgrenze (PFG) Straße
Bau-km
 0+000 
Planfeststellungs-
grenze (PFG) Gleis
km
 3,0+32 
Arbeitsfläche 
Vorgebirgsbahn (Linie 18) 
Eigentumsgrenze HGK 
Eigentumsgrenze HGK 
Vorgebirgsbahn (Linie 18) 
vorh. Weg 
R=40 
R=20 
R=16 R=8 
R=24 
R=22 
F 
G 
G H 
H 
D 
D 
C 
B B 
A 
A 
C 
F 
E 
E 
B 265 / Luxemburger Straße 
Richtung Bonn 
Richtung Köln 
Planung Ortsumgehung Hürth-Hermülheim
Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2011
Aktenzeichen 25.3.3.2-2/09 
B 265 / Luxemburger Straße 
L 34 / Militärringstraße 
L 34 / Militärringstraße 
von Raderthal 
nach Junkersdorf 
stadtauswärts 
stadteinwärts 
stadteinwärts 
stadtauswärts 
WSZ III B 
Barrierefreie Querungen für
Fußgänger und Radfahrer
im Knotenpunktsbereich. 
unsignalisierte Radfahrerfurt
Asphalt rot einfärben 
unsignalisierte Radfahrerfurt
Asphalt rot einfärben 
Barrierefreie Querungen für
Fußgänger und Radfahrer
im Einmündungsbereich der Scherfginstraße
und der Querung der B 265. 
Grenze Ortsdurchfahrt 
2.500% 
2.500% 
0.000% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
0.000% 
2.500% 2.500% 
2.500% 
2.500% 
3.000%
 
3.000% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.178% 
0.000%
 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
2.500% 
+0.500 % 50.000 m 
50.485 m 
ü0.751 % 
H = 5000.000 m 
193.090 m 
+0.527 % 
75.551 m 
+1.580 % 
H = 7000.000 m 
141.502 m 
ü1.000 % 
41.423 m 
ü0.282 % 
H = 0.000 m 
41.423 m 
ü0.282 % 
H = 0.000 m 
32.865 m 
+0.250 % 
H = 5000.000 m 
32.865 m 
+0.250 % 
109.848 m 
+1.274 % 
H = 1200.000 m 
H = 0.000 m 
H = 4500.000 m 
H = 3000.000 m 
109.84
8 m 
+1.274 % 
141.502 m 
ü1.000 % 
H = 1200.000 m 
ü2.016 % 
43.652 m 
80.000 m 
ü0.568 % 
H = 2000.000 m 
80.000 m 
ü0.568 % 
50.000 m 
+0.638 % 
50.000 m 
+0.638 % 
43.652 m 
113.848 m 
H = 1200.000 m 
113.848 m 
50.000 m 
+0.500 % 
66.898 m 50.459 m 
+0.567 % 
ü0.548 % 
ü2.016 % 
ü0.548 % 
ü0.947 % 
H = 1200.000 m 
H = 2200.000 m 
50.485 m 
ü0.751 % 
H = 0.000 m 
17.753 m 
ü0.162 % 
H = 2200.000 m 
75.551 m 
+1.580 % 
66.898 m ü0.947 % 
H = 0.000 m 
22.250 m 
+0.429 % 
H = 2200.000 m 
22.250 m 
+0.429 % 193.090 m 
+0.527 % 
R=900.000
 
R=ü530.950
 
0+117.572
 
R=250.000
 
R=ü250.000
 0+266.587
 
A=85.000
 
R=250.000
 0+317.387
 
A=85.000
 
0+346.287
 
R=∞
 
R=15000.000 
0+000.000 
R=ü2845.319 R=15000.000 0+140.441 
R=1255.230 R=ü2845.319 0+177.758 
R=1255.230 0+215.073 
0+398.797 
R=∞ 
R=∞ 
0+000.000 R=400.000 0+031.132 
R=400.000 0+076.570 
R=ü530.950 0+087.307 
R=ü250.000 
R=900.000 
0+171.488 
0+407.287 
R=∞
 
R=∞
 
R=∞
 
R=∞
 
R=∞
 
0+000.000 
R=512.850 
R=1704.769 0+252.201 R=512.850 0+317.476 
R=ü300.000 
0+361.509 
R=ü300.000 0+394.653 
0+405.758 
R=∞
 
R=∞
 R=∞
 
R=∞
 
R=1704.769
 
R=ü1444.579
 
0+171.942
 
R=ü1444.579
 0+091.688
 
R=409.092
 
0+035.043
 
R=ü409.092
 
R=ü409.092
 
0+070.086
 
R=∞
 
R=∞
 
R=409.092
 
U=30 
U=30 
U=35 
U=35 
UE 
UE 
ü39.0620 % 149.762 m 
r = 2000 m 
NW = 54,091 
km 3,5 +21,000 
NW = 54,091 
km 3,5 +21,000 
NW = 46,500 
km 3,3 +30,000 
NW = 46,500 
km 3,3 +30,000 
NW = 46,500 
km 3,2 +30,000 
km 3,2 +30,000 
NW = 46,500 
NW = 52,350 
km 3,0 +80,238 
NW = 52,350 
km 3,0 +80,238 
EW 300ü1:9 
Nr. 104 
Nr. 103 
EW 300ü1:9 
EW 300ü1:9 
Nr. 102 
Nr. 101 
EW 300ü1:9 
UA 
UA 
UE 
UE 
UE 
UE 
UA 
UA 
UA 
UA 
UE 
UE 
UE 
UE 
UE 
UE 
UE UE 
UA 
UA 
UA 
UA 
UA 
UA 
r=550 
r=560 
r=353.8 
r=350 
+4.6000 ‰ 
400.576 m +39.7417 ‰ 
191.000 m r = 3000 m 
+39.7417 ‰ 
191.000 m 
+0.0000 ‰ 100.000 m 
r = 2000 m 
+0.0000 ‰ 
100.000 m 
r = 2000 m 
ü39.0620 ‰ 149.762 m 
+2.2044 ‰ 
119.758 m 
r = 2000 m 
400.576 m 
+4.5998 ‰ 
191.000 m +39.7428 ‰ 
r = 3000 m 
191.000 m 
+39.7428 ‰ 100.000 m 
+0.0000 ‰ 
r = 2000 m 
100.000 m 
+0.0000 ‰ 
149.762 m 
ü39.0648 ‰ 
r = 2000 m 
149.762 m 
ü39.0648 ‰ 
119.758 m 
+2.2051 ‰ 
km 3,0 km 3,1 km 3,2 
km 3,3 
km 3,4 
km 3,5 
km 3,6 
km 3,7 
r=350 
r=350 
r=408 
r=405 
U=0 
U=0 
U=25 
U=25 
Bauwerk 1
Unterführung der Bahnlinie S 18
unter L 34
 
Strecken-km Bahn 3,2 +82,4568
LW = 9,50 m                                            < 307,5624g 
LH >
 5,70 m                                            KH + Blg. = 0,88 m
Br. zw. Gel. = 60,05 m                           Lastannahme
                                                                 DIN Fachbericht 101
                                                                 Lastmodell LMM 
AA AAuu uuss ssss sscc cchh hhnn nnii iitt tttt tt    PP PPll llaa aann nnff ffee eess sstt ttss sstt ttee eell llll lluu uunn nngg ggss ssgg ggrr rree eenn nnzz zzee ee    
EW 300ü1:9 
Nr. 104 
Planfeststellungs-
grenze (PFG) Gleis
km 3,8+20 
Anschluss Lageplan 
km 3,8 
Info zum Lage- bzw. Höhenbezug: 
 
Lagebezug:   GK-Koordinaten (Netz 77)
Höhenbezug: NN 
Anschluss Ausschnitt Planfeststellungsgrenze 
Bearbeitet 
Gezeichnet 
Geprüft 
Bearbeitet Geprüft Index Datum Inhalt der Änderung 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln 
Häfen und Güterverkehr Köln
Aktiengesellschaft 
Aufhebung Bahnübergang Linie 18 
und Ausbau Knoten L 34 / B 265 
Genehmigungsplanung 
-Betriebsleiter EIU- Projektleiter 
Datum Datum 
Maßstab 1:500 
Datum Name 
Auslegungsvermerk der Gemeinde 
(Anhörungsverfahren § 73 Abs. 3 Satz 1 VwVfG)
 
Der Plan hat satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit
vom ......................................................................................
bis ........................................................................................
in der Gemeinde .............................................................
 
Zeit und Ort der Auslegung sind vorher ortsüblich
bekanntgegeben worden. 
A
uslegungsvermerk der Gemeinde 
(Planfeststellungsbeschluss § 74 Abs. 4 VwVfG)
 
Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des
festgestellten Planes haben satzungsgemäß
ausgelegen in der Zeit
vom ......................................................................................
bis ........................................................................................
in der Gemeinde .............................................................
 
Zeit und Ort der Auslegung sind vorher ortsüblich
bekanntgegeben worden. 
Datum, Siegel, Unterschrift Datum, Siegel, Unterschrift 
Blatt Nr.: Unterlage: Planart: 
Datum Vorstand I Vorstand II 
1 4 
18.04.2016 SCH 
18.04.2016 
18.04.2016 
ts 
CS 
N 14 Fahrweg-/  Anlagenplanung 
Lageplan Gesamt 
  Kitzenpfad 4     -   52078 Aachen  
  VERKEHRSTECHNIK  UND  STRASSENPLANUNG  
Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
Euskirchen, den 19.05.2016 
i.A. Decker Regionalniederlassung VilleüEifel 
Landesbetrieb Straßenbau NordrheinüWestfalen 
Achsübersicht 
L 34 - Militärringstraße 
B 265 - Luxemburger Straßestadteinwärts 
B 265 - Ortsumgehung 
B 265 - Luxemburger Straßestadtauswärts 
Gleisachse Bonn - Köln 
Gleisachse Köln - Bonn 
Hochpunkt 
vorübergehende Inanspruchnahme 
Schutzsystem 
Tiefpunkt 
Gasleitung
RheinEnergie AG 
Stromleitung
RheinEnergie AG
 
Sicherung 
Kabel
HGK 
1 kV 
Leitung
Kölner Verkehrs-Betriebe 
10 kV 
25 kV 
Telekom 
Beleuchtung 
Wasserleitung
RheinEnergie AG 
Nachrichtentrasse 
stillgelegt 
2.5 % 
Querneigung 
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Baumfällung
(Einzelbäume mit entsprechendem Kronendurchmesser dargestellt) 
NN NNee eeii iigg gguu uunn nngg ggss ssbb bbrr rree eecc cchh hhpp ppuu uunn nnkk kktt tt    SS SStt ttrr rraa aaßß ßßee ee
mit Angabe von Gefälle und Steigung in Prozent,
Länge der Gefälle- /Steigungsstrecke,
Halbmesser, Station, Höhe TS-Punkt,
Tangentenlänge und Bogenstich 
Bestand
Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Bestand Planfeststellungsentwurf
B 265n - Ortsumgehung Hürth-Hermülheim 
Planung Bereich Straße 
Planung Bereich Gleis 
NN NNee eeii iigg gguu uunn nngg ggss ssww wwee eecc cchh hhss ssee eell ll    GG GGll llee eeii iiss ss 
mit Angabe von Gefälle und Steigung in Promille,
Länge der Gefälle- /Steigungsstrecke,
Ausrundungsradius, Station und Höhe NW 
1,000 % 
ü39.7428 ‰ 
170,00 m 
170,00 m 
r = 2000 m 
H = 2750.000 m
km = 0+167.750
h TS = 53.645
T = 28.118
f = 0.144 
0,500 % 
+39.7417 ‰ 
80,00 m 
80,00 m 
Farben- und Zeichenerklärung 
Entwässerung
 
Hier nur Darstellung der Schächte und Abläufe.
Die Haltungen und Textangaben sind Unterlage 13 zu entnehmen. 
V
ersorgungsleitungen 
Fahrbahn Mulde 
Gehweg Stützwand 
Altlast
farbig: in Anspruch genommene Fläche 
Umfahrung: vorh. Mast bleibt erhalten 
Umfahrung: vorh. Mast entfernen 
Umfahrung: neuer Mast 
Endzustand: vorh. Mast entfernen 
Endzustand: neuer Mast 
kombinierter Geh-/Radweg 
gepl. Weiche 
Radweg 
Brückenkappe 
Einschnittsböschung 
Dammböschung 
Grünfläche/ Bankett 
Rekultivieren 
Sicherheitsfläche 
MM MMaa aass sstt ttss sstt ttaa aann nndd ddoo oorr rrtt ttee ee    OO OObb bbee eerr rrll llee eeii iitt ttuu uunn nngg gg    
Zufahrt 
Gleisachse geplant 
Gleisachse Umfahrung 
 gez. Decker 
 
 29.06.2016 gez. Leonhardt gez. Birlin 
gez. Klein gez. Kaib
 23.05.2016 23.05.2016

Beratungsverlauf (3)

15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0879/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27