A-W/0025/2017
Markierung Haltelinien auf dem Radweg an der Ampelanlage Michaelschule
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 15.05.2017 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Antrag „Markierung Haltelinien auf dem Radweg an der Ampelanlage Michaelschule“ An der Ampelanlage „Michaelschule“ (Von -Esmarch-Straße Höhe Hausnummer 168) sollen auf den Radwegen Haltelinien aufgebracht werden, um den Schülern ein gefahrloses Überqueren der Straße bei grüner Ampel zu ermöglichen. Begründung: (Blick auf die Ampel aus Richtung Ausfahrt Michaelschule) Die Grundschüler sehen beim Verlassen der Schule das grüne Fußgängerlichtzeichen und folgern, dass sie gefahrlos die Straße überqueren können. Dies geschieht oft nicht im gemächlichen Tempo sondern es wird gelaufen. Die Radfahrer, die auf der Von -Esmarch-Straße fahren werden mangels Haltelinie nicht gezwungen bei roter Ampel anzuhalten. Da, wie auf dem Bild ersichtlich, für beide Gruppen die Sicht durch Büsche und Schal tkästen eingeschränkt ist, kommt es oft zu gefährlichen Situationen. Diese sollen durch das Aufbringen von Haltelinien minimiert werden. gezeichnet: Bernd Krekeler Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten
Stellungnahme A-W-0025-2017
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Ay [OO25 [2041 32 23 7100/H - BV West 47.06.2017 Herr Gudorf 32 83 An die Bezirksvertretung Münster-West — Dezernent| | Eine. 20. JUNI 2017 \\\ über Herrn Stadtrat Heuer STADT MÜNSTER 22. JUN Amt für Bürger u. Ra, ; Bazirkaverwaltung Wins! “ un über 33.24 - Frau Remmers : Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, an der Signalanlage auf der Von-Esmarch-Straße in Höhe der Michaelschule Haltlinien auf den Radwegen aufzutra- gen. Dadurch soll den Schülern/innen ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. Die oben genannte Lichtsignalanlage wurde seinerzeit eingerichtet, um Fußgängern/innen eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen. Der Schutzbereich dieser Anlage. reicht von Bordstein zu Bordstein. Da zwischen den Bordsteinen und den Radwegen jeweils eine ausreichend breite Aufstellfläche vorhanden ist, kann der Radverkehr außerhalb der Signalisierung geführt werden. Nach dem Verlassen der Fahrbahn treten zu Fuß Gehende zunächst auf die Aufstellfläche und nicht auf den Radweg. Auf der Aufstellfläche können sie sich neu orientieren, um dem Radverkehr Vorrang zu gewähren. Diese an zahlreichen FußR- gängerschutzanlagen vorhandene Regelung bietet unter Beachtung der im Verkehr erforder- lichen Sorgfalt eine hinreichende Verkehrssicherheit. Dies wird auch durch die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik belegt, die an dieser Ampel keine entsprechende Unfalllage aufweist. Auch sind an dieser Anlage nach Angaben der Polizei keine Einschränkungen der Schul- wegsicherheit bekannt. Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass die beantragte Einbindung des Radverkehrs in die Signalisierung kaum auf Akzeptanz bei Radfahrenden stoßen wird, da sie an vergleich- baren Signalanlagen frei durchfahren können. Somit würde lediglich eine Scheinsicherheit entstehen, die letztlich zu Irritationen und Verkehrsgefährdungen führt. Aus diesen Gründen kann der Anregung leider nicht gefolgt werden. Na) Schulze-Wegher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Von-Esmarch-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0025/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 22.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37