A-M/0001/2020
Aussetzung der konsumtiven Ermächtigungsübertragung von 2019 auf 2020 in Bezug auf die Bezirksvertretung Münster-Mitte zurücknehmen
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Antrag A-M_0001_2020
2474 Zeichen
Antrag A-M/0001/2020 Antrag der BV-Mitte an den Rat der Stadt Münster Münster, 14.05.2020 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Aussetzung der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen von 2019 auf 2020 wird in Bezug auf die Bezirksvertretung Münster-Mitte zurückgenommen. Begründung: Die Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 15.500 € ist für die BV-Mitte ein wichtiges Instru- ment um ihre trotz des Sonderetats viel zu knappen Mittel effizient einzusetzen . Die eingesparten und nicht verausgabten Mittel im konsumtiven Bereich sind notwendig für die Finanzierung weiterer Sanie- rungsmaßnahmen für Spielplätze und zählen damit als frei verfügbare Mittel zum wesentlichen Gestal- tungsspielraum der Bezirksvertretungen. Mit der Entscheidung über die Aussetzung wurde der Bezirks- vertretung eine maßgebliche Kompetenz entzogen und auch dem verantwortungsvolle m Umgang mit finanziellen Ressourcen über ein Kalenderjahr hinaus eine Absage erteilt (Stichwort Dezemberfieber). Hier ein kurzer Überblick über die Lage des Haushalts der BV-Mitte: In mehreren Konsolidierungsrunden sind seit 2002 die "freien Mittel" der Bezirksvertretungen gekürzt worden und seit 2012 praktisch un- verändert geblieben. Für die BV-Mitte heißt das, dass seitdem statt rund 180.000 €/Jahr nur ca. 160.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten für die Sanierung von Spielplätzen aber signifikant gestiegen, zuletzt allein im Jahr 2016 um ca. 25 %. Von den 160.000 € an Haushaltsmit- teln werden inzwischen 90 bis 95 % für die San ierung von 104 Spielplätzen im Bezirk Mitte eingesetzt. Damit können im Schnitt pro Jahr aber nur noch maximal 5-6 Plätze saniert werden. Das reicht bei wei- tem nicht mehr aus, eine Sanierung nur noch alle 20 Jahre ist nicht akzeptabel. In langwierigen Verhand- lungen mit den Ratsfraktionen haben die Bezirksvertretungen erreicht, dass seit 2017 zusätzliche Son- dermittel mit der Zweckbindung Spielplatzsanierung zur Verfügung stehen. Die BV -Mitte erhält davon- jährlich 60.000 €. Dieser Betrag ermöglicht die Generalsanierung eines weiteren Spielplatzes. Vor dem Hintergrund eines Etats von rund 1. 300.000.000 € für die Stadt Münster ist eine Aussetzung der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 15.500 € nicht nachvollziehbar. Für die Fraktionen Silke Rommel Bündnis 90/Die Grünen Bernd Mayweg FDP Monika Mayweg SPD Karl-Heinz Hülsmann CDU Jonas Freienhofer Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: entfällt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-M/0001/2020
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37