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A-M/0001/2020

Aussetzung der konsumtiven Ermächtigungsübertragung von 2019 auf 2020 in Bezug auf die Bezirksvertretung Münster-Mitte zurücknehmen

Antrag an die BV Mitte 18.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 26.05.2020, TOP 7.1

Antrag A-M_0001_2020

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Antrag A-M_0001_2020

2474 Zeichen

Antrag A-M/0001/2020 
Antrag der BV-Mitte an den Rat der Stadt Münster 
Münster, 14.05.2020 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Aussetzung der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen von 2019 auf 2020 wird in Bezug auf die 
Bezirksvertretung Münster-Mitte zurückgenommen. 
 
Begründung: 
Die Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 15.500 € ist für die BV-Mitte ein wichtiges Instru-
ment um ihre trotz des Sonderetats viel zu knappen Mittel effizient einzusetzen . Die eingesparten und 
nicht verausgabten Mittel im konsumtiven Bereich sind notwendig für die Finanzierung weiterer Sanie-
rungsmaßnahmen für Spielplätze und zählen damit als frei verfügbare Mittel zum wesentlichen Gestal-
tungsspielraum der Bezirksvertretungen. Mit der Entscheidung über die Aussetzung wurde der Bezirks-
vertretung eine maßgebliche Kompetenz entzogen und auch dem verantwortungsvolle m Umgang mit 
finanziellen Ressourcen über ein Kalenderjahr hinaus eine Absage erteilt (Stichwort Dezemberfieber). 
Hier ein kurzer Überblick über die Lage des Haushalts der BV-Mitte: In mehreren Konsolidierungsrunden 
sind seit 2002 die "freien Mittel" der Bezirksvertretungen gekürzt worden und seit 2012 praktisch un-
verändert geblieben. Für die BV-Mitte heißt das, dass seitdem statt rund 180.000 €/Jahr nur ca. 160.000 
€/Jahr zur Verfügung stehen. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten für die Sanierung von Spielplätzen 
aber signifikant gestiegen, zuletzt allein im Jahr 2016 um ca. 25 %. Von den 160.000 € an Haushaltsmit-
teln werden inzwischen 90 bis 95 % für die San ierung von 104 Spielplätzen im Bezirk Mitte eingesetzt. 
Damit können im Schnitt pro Jahr aber nur noch maximal 5-6 Plätze saniert werden. Das reicht bei wei-
tem nicht mehr aus, eine Sanierung nur noch alle 20 Jahre ist nicht akzeptabel. In langwierigen Verhand-
lungen mit den Ratsfraktionen haben die Bezirksvertretungen erreicht, dass seit 2017 zusätzliche Son-
dermittel mit der Zweckbindung Spielplatzsanierung zur Verfügung stehen. Die BV -Mitte erhält davon-
jährlich 60.000 €. Dieser Betrag ermöglicht die Generalsanierung eines weiteren Spielplatzes. 
Vor dem Hintergrund eines Etats von rund 1. 300.000.000 € für die Stadt Münster ist eine Aussetzung 
der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 15.500 € nicht nachvollziehbar. 
 
Für die Fraktionen 
Silke Rommel 
Bündnis 90/Die Grünen 
Bernd Mayweg 
FDP 
Monika Mayweg 
SPD 
Karl-Heinz Hülsmann 
CDU
Jonas Freienhofer 
Die Linke

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: entfällt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-M/0001/2020
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
18.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37